Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein; hier: Bungalow, Hoynckallee 1
Verwaltungsvorlage 05 - 16 2313/2020 vom 18.08.2020
Stand: Am 18.08.2020 im Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig beschlossen.
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Dokumente
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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 05 - 16 2313-2020)
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Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage 05 - 16 2313 - 2020)
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Verwaltungsvorlage (Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein; hier: Bungalow, Hoynckallee 1)
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Beratungsverlauf
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