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222102

Einleitung des Vergabeverfahrens - beschränkte Ausschreibung (UVgO) - für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Pflege und Ersatzbeschaffungen von Hydrokulturen für die Verwaltung (24 Monate)

Beschlussvorlage: Einleitung 27.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, Sitzung am 23.11.2022, TOP 5.4

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2835 Zeichen

Beschlussvorlage: Einleitung 
öffentlich 
222102 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
10 Personal- und Organisationsamt 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
Einleitung des Vergabeverfahrens - beschränkte 
Ausschreibung (UVgO) - für den Abschluss einer 
Rahmenvereinbarung über die Pflege und 
Ersatzbeschaffungen von Hydrokulturen für die 
Verwaltung (24 Monate) 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und 
Vergabe 
23.11.2022 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der 
Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt: 
 
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Pflege der Hydrokulturpflanzen für 
die Verwaltung für das Jahr 2023 mit optionaler Verlängerung um ein Jahr. 
  
 
Begründung 
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung soll der Auftrag über die Pflege 
und Lieferung von Hydrokulturen ausgeschrieben werden. Die Pflege der 
Hydrokulturpflanzen umfasst ca. 1500 bepflanzte Gefäße. Zu den 
Pflegeleistungen zählen insbesondere das Düngen mit Langzeitdünger, 
Zurückschneiden, Aufbinden, Säubern, Schädlingsbekämpfung und der 
Austausch von defekten Wasserstandanzeigen. Dies ist zum Erhalt der 
Hydrokulturen in einem halbjährlichen Zyklus erforderlich. Vertragsinhalt wird 
auch die gelegentliche Ersatz- bzw. Neubepflanzung in neue Gefäße. Die 
Pflanzenkübel sind insbesondere im Stadthaus im Einsatz und dort wichtig für 
das Raumklima. Zusätzlich übernehmen sie in den Großraumbüros Aufgaben 
des Schall- und Sichtschutzes. 
Der zeitnahe Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ist notwendig, da 
die nächste Pflege im 1. Quartal 2023 stattfinden muss und der gegenwärtige 
Vertrag zum Ende des Jahres endet. Eine Verzögerung würde erhebliche 
Schäden an den Pflanzen verursachen. 
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Seite 2  
 
 
——
Die Schätzkosten basieren auf Erfahrungswerten unter Berücksichtigung 
prognostischer Einflüsse. 
Die Leistungen entsprechen den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige 
Haushaltsführung).  
 
Vergabeart 
  
  öffentlich   offen (EU)   aufgeforderte Firmen 
 x beschränkt   nichtoffen (EU)   mit öffentlichem  
Teilnahmewettbewerb 
  Freihändig bzw. 
Verhandlungsvergabe   Verhandlungsverfahren (EU)   Abweichung von der  
vorgeschriebenen Vergabeart 
  
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung  Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 
  
 BN-2022-6781   VOB X  UVgO   VgV  01.01.2023 - 
31.12.2024 
 70.000 EUR 
  
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) 
/ 
Finanzposition 
(investiv) 
CO-Kontierung 
(konsumtiv) / 
Finanzstelle 
(investiv) 
 01.01.09  Zentrale Dienste  529100  1039004 
  
Verpflichtungsermächtigungen 
  
Verwendung von 
Haushaltsresten 
Mittel 
  
  ja x  nein   ja x  nein   freigegeben x  vorgesehen 
  
  
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

23.11.2022 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
222102
Typ
Beschlussvorlage: Einleitung
Datum
27.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40