Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckwidmung der Wirtschaftswege Gemarkung, Gemarkung Roitzheim, Flur 3, Flurstück 5 (alt) und Gemarkung Euskirchen, Flur 1, Flurstück 494 (teilweise und alt) und Gemarkung Stotzheim, Flur 2, Flurstück 39 (teilweise und alt) im Bereich Bebauungsplangebiet Nr. 93 –Otto-Lilienthal-Straße-, Euskirchen
Beschlussvorlage 200/2009 vom 24.09.2009
Stand: Am 24.09.2009 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.
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Beschlussvorlage (Lageplan zur Beschlussvorlage 200/2009)
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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckwidmung der Wirtschaftswege Gemarkung, Gemarkung Roitzheim, Flur 3, Flurstück 5 (alt) und Gemarkung Euskirchen, Flur 1, Flurstück 494 (teilweise und alt) und Gemarkung Stotzheim, Flur 2, Flurstück 39 (teilweise und alt) im Bereich Bebauungsplangebiet Nr. 93 –Otto-Lilienthal-Straße-, Euskirchen)
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Beschlussvorlage (Satzung zur Beschlussvorlage 200/2009)
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Beratungsverlauf
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