mandari

Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckwidmung der Wirtschaftswege Gemarkung, Gemarkung Roitzheim, Flur 3, Flurstück 5 (alt) und Gemarkung Euskirchen, Flur 1, Flurstück 494 (teilweise und alt) und Gemarkung Stotzheim, Flur 2, Flurstück 39 (teilweise und alt) im Bereich Bebauungsplangebiet Nr. 93 –Otto-Lilienthal-Straße-, Euskirchen

Beschlussvorlage 200/2009 vom 24.09.2009

Stand: Am 24.09.2009 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 24.09.2009

    Rat

    TOP 5.12. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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