Mandari Insight

260020

CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof

Große Anfrage 05.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bad Godesberg, Sitzung am 28.01.2026, TOP 2.11

Sammeldokument öffentlich

68.6 KB · pdf

Ansehen

Sammeldokument öffentlich

4349 Zeichen

Große Anfrage 
öffentlich 
260020 
 
 
 
 
—
—
 
Fragesteller/in: 
Elke Melzer 
Inge Stauder 
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 
 
 
05.01.2026, gez. BBM Yildiz 
 
 
 
CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der 
„Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die 
Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad 
Godesberg, Ortsteil Heiderhof 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme 
 
Fragestellung 
 
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zur beabsichtigten 
Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste 
der Stadt Bonn zu beantworten: 
Fragestellung: 
Fragekomplex I: Geltungsbereich und konkrete Auflagen 
1. Welche konkreten denkmalrechtlichen Vorgaben gelten künftig für Gebäude 
mit ihren Fassaden, Außenanlagen und Nebenanlagen mit der dazugehörigen 
Verkehrsinfrastruktur im Areal „Oberer Lyngsberg“ auf dem Heiderhof? 
2. Welche baulichen Veränderungen und Maßnahmen im gestalteten 
Außenraum sind genehmigungspflichtig, welche grundsätzlich ausgeschlossen, 
welche regelmäßig genehmigungsfähig? 
3. Inwieweit werden bereits bestehende, genehmigte oder geduldete bauliche 
Veränderungen berücksichtigt? 
Fragekomplex II: Wirtschaftliche Zumutbarkeit & Kosten 
1. Mit welchen durchschnittlichen Mehrkosten ist bei typischen 
Sanierungsmaßnahmen (Instandhaltung, energetische Sanierung, Fassaden, 
Fenster, Türanalgen, Außenanlagen) zu rechnen? 
2. Nach welchen Kriterien beurteilt die Verwaltung die wirtschaftliche 
Unzumutbarkeit bei künftigen Veränderungen? 
3. Wer trägt Mehrkosten, die durch Verzögerungen oder zusätzliche Auflagen 
entstehen? 
4. Wird es belastbare Kostenprognosen für ggf. notwendige 
Rückbaumaßnahmen für die rund 540 betroffenen Eigentümer insgesamt und 
Seite 1 von 3

Seite 2  
 
—
—
pro Haushalt geben? 
Fragekomplex III: Förderungen & Ausgleich 
1. Welche Förderprogramme stehen konkret zur Verfügung (kommunale 
Ebene, Landes-, Bundesebene)? 
2. In welchem Umfang wurden diese in den letzten fünf Jahren bei 
Unterschutzstellungsmaßnahmen in Anspruch genommen? 
3. Reichen diese Förderungen aus, um denkmalbedingte Mehrkosten 
realistisch auszugleichen? 
4. In welcher Höhe können Steuervorteile bei der Sanierung einer 
denkmalgeschützten Immobilie in Anspruch genommen werden? 
Fragekomplex IV: Verfahren, Fristen & Bürokratie 
1. Welche Bearbeitungsfristen gelten für die vorgesehenen Anhörungen 
verbindlich? 
2. Welche Konsequenzen hat eine Fristüberschreitung? 
3. Wie viele Mitarbeitende stehen auf der Seite der unteren 
Denkmalschutzbehörde für Beratung und Antragsausarbeitung zur Verfügung? 
4. Gibt es Pläne für digitale, gebündelte Antrags- und Förderverfahren? 
Fragekomplex V: Rückbau, Haftung & Risiken 
1. Nach welchen Kriterien der Unterschutzstellung werden Rückbau, 
Anpassung oder nachträgliche Genehmigungen verlangt? 
2. Wer haftet bei Folgeschäden (z.B. Schimmel) infolge noch nicht 
durchgeführter Maßnahmen aufgrund jetzt anstehender denkmalrechtlicher 
Vorgaben? 
3. Welche Versicherungsprobleme sind der Verwaltung durch eine 
Unterschutzstellung bekannt? 
Fragekomplex VI: Soziale Härten & besondere Lebenslagen 
1. Welche konkreten Härtefallregelungen existieren? 
2. Wie werden ältere, pflegebedürftige oder digital überforderte Eigentümer 
unterstützt? 
3. Wie wird sichergestellt, dass Barrierefreiheit und Pflegebedarfe 
berücksichtigt werden? 
Fragekomplex VII: Grundsatzfragen 
1. Wie bewertet die Verwaltung den Zielkonflikt zwischen Denkmalschutz und 
Klimaschutz (Art. 20a GG)? 
Seite 2 von 3

Seite 3  
 
—
—
2. Wie rechtfertigt die Verwaltung die vorgesehene 
Unterschutzstellungsmaßnahme im Bereich der „Wohnanlage Oberer 
Lyngsberg“ vor dem Hintergrund von Wohnraummangel?  
 
Begründung 
 
Angesichts der beabsichtigten Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer 
Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn haben die betroffenen 
Anwohnerinnen und Anwohner sehr vielen Fragen gestellt mit der Bitte, dass 
diese von der Denkmalschutzbehörde schriftlich beantwortet werden. Auch 
wenn zu einzelnen Fragen in den digital zur Verfügung gestellten Unterlagen 
auch einzelne Antworten gegeben werden, besteht der Wunsch, möglichst 
detailliert auf die oben genannten Fragen der Fragekomplexe einzugehen. Die 
Sorgen über langfristige wirtschaftliche Nachteile sind recht groß. 
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 3 von 3

Beratungsverlauf (1)

28.01.2026 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 2.11 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
260020
Typ
Große Anfrage
Datum
05.01.2026
Erstellt
05.01.2026 14:53