212037-01 ST
Ausweitung der Anwohnerparkzonen in der Kölnstraße
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Sammeldokument öffentlich
2326 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212037-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ausweitung der Anwohnerparkzonen in der Kölnstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Verwaltung ist die angespannte Parksituation in den innerstädtischen Quartieren, insbesondere auch der Nordstadt, bewusst. Aktuell wird daher ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept erarbeitet, welches Anfang 2022 den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt wird. Die Umsetzung der darin enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten Erhebung des Parkraumangebotes sowie des vorhandenen Parkdrucks um Rechtssicherheit zu erreichen. Vorlaufend befinden sich bereits mehrere Teilgebiete in Planung, darunter auch das Parkraumkonzept für die Nordstadt (DS-Nr. 200679). Die Kölnstraße bildet innerhalb dieses Teilgebiets die östliche Grenze. Die umfangreiche Neuorganisation des Parkens in dem Gebiet ist für das Jahr 2022 vorgesehen, die noch offene Bürger*inneninformation soll zeitnah erfolgen. Im Rahmen der Umsetzung sollen neben der Einführung einer großflächigen Parkraumbewirtschaftung, insbesondere auch Bewohnerparkregelungen geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgt eine verkehrsrechtliche Überprüfung vorhandener Kfz-Stellplätze sowie eine Umwandlung von Stellplätzen zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs, des ÖPNV sowie einer größeren Aufenthaltsqualität. Für die im Bürger*innenantrag benannten Parkplätze im Bereich der Kölnstraße kann somit in absehbarer Zeit eine Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit einer Bewohnerparkregelung in Aussicht gestellt werden. Damit sollte zukünftig eine deutliche Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation für die Anwohnenden einhergehen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführung der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den Bürger*innenantrag damit im Sinne der Stellungnahme inhaltlich als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kölnstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 212037-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 23.12.2021
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40