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212037-01 ST

Ausweitung der Anwohnerparkzonen in der Kölnstraße

Stellungnahme der Verwaltung 23.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 08.02.2022, TOP 6.14.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2326 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
212037-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Ausweitung der Anwohnerparkzonen in der 
Kölnstraße 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
Der Verwaltung ist die angespannte Parksituation in den innerstädtischen 
Quartieren, insbesondere auch der Nordstadt, bewusst. Aktuell wird daher ein 
gesamtstädtisches Parkraumkonzept erarbeitet, welches Anfang 2022 den 
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt wird. Die Umsetzung der 
darin enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten 
Erhebung des Parkraumangebotes sowie des vorhandenen Parkdrucks um 
Rechtssicherheit zu erreichen.  
Vorlaufend befinden sich bereits mehrere Teilgebiete in Planung, darunter auch 
das Parkraumkonzept für die Nordstadt (DS-Nr. 200679). Die Kölnstraße bildet 
innerhalb dieses Teilgebiets die östliche Grenze. Die umfangreiche 
Neuorganisation des Parkens in dem Gebiet ist für das Jahr 2022 vorgesehen, 
die noch offene Bürger*inneninformation soll zeitnah erfolgen. 
Im Rahmen der Umsetzung sollen neben der Einführung einer großflächigen 
Parkraumbewirtschaftung, insbesondere auch Bewohnerparkregelungen 
geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgt eine verkehrsrechtliche Überprüfung 
vorhandener Kfz-Stellplätze sowie eine Umwandlung von Stellplätzen zu 
Gunsten des Fuß- und Radverkehrs, des ÖPNV sowie einer größeren 
Aufenthaltsqualität. 
Für die im Bürger*innenantrag benannten Parkplätze im Bereich der Kölnstraße 
kann somit in absehbarer Zeit eine Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit 
einer Bewohnerparkregelung in Aussicht gestellt werden. Damit sollte zukünftig 
eine deutliche Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation für die 
Anwohnenden einhergehen. 
 
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: 
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführung der 
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den 
Bürger*innenantrag damit im Sinne der Stellungnahme inhaltlich als erledigt. 
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von 
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. 
 
Seite 1 von 2

Seite 2  
——
 
 
Anlage/n 
Keine 
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Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.14.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kölnstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
212037-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
23.12.2021
Erstellt
18.01.2026 04:40