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V/0275/2021

Zwischenbericht zur Umsetzung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude: Maßnahmenprogramm 2021 - 2024

Vorlagen 13.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 48

Anlage A

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Anlage A

2045 Zeichen

Anlage A zur V/0275/2021 
Kurzüberblick 
Gemäß Änderungsantrag zur Vorlage V/0388/2020 von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen 
/GAL und SPD-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum 1. Halbjahr 2021 einen Zwi-
schenbericht über die Sanierungsarbeiten vorzulegen, die bis 2023 durchgeführt oder begonnen 
werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Umsetzung werden die folgenden Ziele aus den Leitorientierungen des IMS-Prozesses 
verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 
Das Teilziel lautet: 
Verstärkung der Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz 
 
Zielerreichung:  
Umsetzung der Klimaschutzziele für städtische Gebäude 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. V/0388/2020 „Überarbeitung der Gebäudeleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität“ hat 
der Rat beschlossen, dass der Energieverbrauch der städtischen Gebäude bezogen auf das Jahr 
1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 % sowie die CO2-Emisionen um mindestens 70 % zu 
reduzieren sind 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Um das Ziel der Klimaneutralität 2030 zu erreichen, muss eine Umsetzungsstrategie erarbeitet 
und umgesetzt werden

Berichtsvorlage

18106 Zeichen

V/0275/2021 
V/0275/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zwischenbericht zur Umsetzung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude: 
Maßnahmenprogramm 2021 - 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Einbringung 
   27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   01.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   23.06.2021 Hauptausschuss Bericht 
   23.06.2021 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung 
 
Der Rat hat mit V/0770/2019/2 „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster“ die Verwaltung 
beauftragt, „für sämtliche mittelbaren und unmittelbaren städtische Handlungsfelder unter Einschluss 
der städtischen Tochtergesellschaften Handlungsstrategien zu entwickeln, um das Ziel der Klimaneut-
ralität zu erreichen.“ 
 
Mit der Überarbeitung der Gebäudeleitlinien, die einen wichtigen Grundstein hierzu legen, hat der Rat 
gem. V/0388/2020 „Überarbeitung der Gebäudeleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität“ eben-
falls beschlossen, dass der Energieverbrauch der städtischen Gebäude bezogen auf das Jahr 1990 
bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 % sowie die CO 2-Emisionen um mindestens 70 % zu reduzie-
ren sind. Für die Umsetzung erarbeitet die Verwaltung derzeit ein Sanierungskonzept, das neben der 
Darstellung der Maßnahmen auch die erforderlichen Investitionskosten für 2022 ff . enthält. Das Kon-
zept soll dem Rat Ende 2021 zum Beschluss vorgelegt werden. 
 
Gemäß Änderungsantrag zur Vorlage V/0388/2020 von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
und SPD-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum 1. Halbjahr 2021 einen Zwischenbericht 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
27.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Karner 
Telefon: 492-2379 
Karner@stadt-muenster.de

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V/0275/2021 
über die Sanierungsarbeiten vorzulegen, die bis 2023 durchgeführt od er begonnen werden müssen, 
um die genannten Ziele zu erreichen. 
 
Die Stadt selber hat sowohl bei der Endenergieeinsparung als auch bei der Reduzierung von CO 2-
Emissionen einen eigenen kommunalen Handlungsspielraum, der zur Erreichung der Ziele auszu-
schöpfen ist. 
 
Bei der Reduzierung der Endenergie ist das technisch mögliche Potential zu berücksichtigen. Neben 
dem Wärmedurchgang durch Außenbauteile kann auch die Bereitstellung von Endenergie für An-
wendungen im Stromsektor (z.B. Mensa-Betrieb und elektrische Geräte) nicht komplett reduziert wer-
den. Um das Ziel der 50 -prozentigen Endenergieeinsparung zu erreichen, müssen nachfolgend auf-
geführte Maßnahmen, die das technisch mögliche Potential berücksichtigen, bis 2030 umgesetzt 
werden: 
 
 Zubau von Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten Dachflächen sowie die Einbeziehung von 
Fassadenflächen 
 Nutzung/Einbeziehung von regenerativen Energien, Umstellung der Beleuchtung auf LED 
 Materialität (bspw. Recycling-Beton) 
 Energetische Sanierung eines Großteils des Gebäudebestandes 
 Einbindung der Nutzer (Verhaltensänderung) 
 Überprüfung der Flächenbedarfe der Neu- und Erweiterungsbauten mit Hilfe einer integralen 
Planung (das Betriebskonzept muss in den Fokus rücken, um möglichst intelligente, flächenef-
fiziente Gebäudekonzepte zu erstellen) 
 
Hierzu sind massive Anstrengungen erforderlich. Die Verwaltung wird bis Ende des Jahres die mögli-
che Ausbaustrategie erarbeiten und die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel und Personalstellen 
beziffern. 
 
Aus dieser 50 -prozentigen Endenergi eeinsparung kann dann die entsprechende CO 2-Einsparung 
hergeleitet werden. Die Stadt kann mit ihrem eigenen, kommunalen Handlungsspielraum eine CO 2-
Reduzierung von rund 70 % erzielen. Die weitere Reduzierung kann nur durch die entsprechenden 
Anstrengungen auf Bundes - und Landesebene sowie durch den kommunalen Energieversorger 
(Stadtwerke Münster GmbH) erfolgen. 
 
 
Diagramm 1: Potentiale CO2-Einsparung

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V/0275/2021 
2. Maßnahmenplanung 2021 ff. 
 
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2021 wurde die Investitionsmaßnahme 4230 „En ergetische Sanie-
rung städtischer Gebäude“ zusätzlich zu den bereits zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 3,5 
Mio. € pro Jahr bis 2023 (Haushalt 2020) um weitere Mittel aufgestockt (Haushalt 2021). Derzeit ste-
hen somit folgende Haushaltsansätze für die Umsetzung energetischer Sanierungen zur Verfügung: 
 
 
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamt 
HH 2020 3,5 Mio. € 3,5 Mio. € 3,5 Mio. € 3,5 Mio. € 3,5 Mio. € 17,5 Mio. € 
HH 2021 - 4,0 Mio. € 4,0 Mio. € 5,0 Mio. € 5,0 Mio. € 16 Mio. € 
HH-Budget 1,5 Mio. € (*) 7,5 Mio. € 7,5 Mio. € 8,5 Mio. € 8,5 Mio. € 33,5 Mio. € 
(*) Bei den größeren Maßnahmen entstehen in der Regel in den ersten beiden Jahren nur geringfügige Kosten 
(z.B. VGV-Verfahren und Architektenhonorare). In 2020 konnten daher 2 Mio. € nicht verausgabt werden. Um 
die Maßnahmen umzusetzen, wurde diese Summe daher neu in 2021 veranschlagt.  
 
Die Verwaltung hat bereits 2020 angefangen, erste Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Nach-
folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Maßnahmen und den derzeitigen Bearbeitungsstand. 
 
 
Tabelle 1: Übersicht Maßnahmenplanung 2020 - 2024 
 
Bei den in kursiv aufgeführten CO 2- Einsparungen handelt es sich um eine erste, überschlägige Ab-
schätzung. Im weiteren Planungsverfahren muss diese noch konkretisiert werden. Zudem sind für 
einige der dargestellten Maßnahmen noch Baubeschlüsse erforderlich. Diese werden der Politik se-
parat zur Beschlussfassung vorgelegt.

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V/0275/2021 
Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte unter der Berücksichtigung verschiedener Kriterien. Neben den 
Energieverbräuchen gibt es eine Vielzahl weiterer Einflussfaktoren (u.a. Zustand der Bauteile, Zu-
stand der technischen Gebäudeausrüstung), die hierbei Berücksichtigung finden müssen. Zudem 
wurden auch erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen berücksichtigt. 
 
In den dargestellten Kostenansätzen sind neben den Baukosten auch Kosten für begleitende Maß-
nahmen (z.B. Heizung, Elektro, Innenausbau, Brandschutz), notwendige Instandhaltungsmaßnahmen 
sowie auch Nebenkosten für Architekten - und Ingenieurleistungen enthalt en. Die Kosten müssen in 
Abhängigkeit der Objekte im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Insbesondere bei den Projek-
ten, die sich in der Konzeptentwicklung befinden, sind deutliche Abweichungen möglich.  
 
Es ist davon auszugehen, dass die von der Poli tik bereit gestellten Mittel in Höhe von 33,5 Mio. € bis 
zum Jahr 2024 verausgabt werden können. Die größeren Maßnahmen wie z.B. die energetische Sa-
nierung des Hans -Böckler-Berufskollegs erfordern einen deutlich längeren zeitlichen Vorlauf als z.B. 
die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (z.B. Dachsanierung an der Erna -de-Vries-Schule). Bei den 
größeren Maßnahmen entstehen in der Regel in den ersten beiden Jahren nur geringfügige Kosten-
ansätze (VgV-Verfahren und Architekten-/Ingenieurhonorare). Mit Beginn der Ums etzung fallen dann 
erst die entsprechenden Kosten an. Eine Verschiebung der von der Politik zur Verfügung gestellten 
Mittel über die Jahre ist somit zwingend erforderlich. 
 
Der Maßnahmenplan macht deutlich, dass die Verwaltung bereits erste Maßnahmen ident ifiziert hat, 
diese zum Teil schon umsetzt und intensiv an der Umsetzung der gesteckten Klimaschutzziele arbei-
tet. Es ist davon auszugehen, dass für die Umsetzung der Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 jähr-
lich mittlere zweistellige Millionenbeträge sowie entsprechende Personalstellen von der Politik bereit 
zu stellen sind. Die Verwaltung wird dies ausführlich aufbereiten und Ende des Jahres der Politik zum 
Beschluss vorlegen. 
 
 
3. Änderungsantrag zur Vorlage V/0388/2020 
 
Die Verwaltung wurde gem. Änderungs antrag zur Vorlage V/0388/2020 von den Fraktionen Bündnis 
90/Die Grünen/GAL und SPD-Fraktion beauftragt, bis Sommer 2021 zu den nachfolgend aufgeführten 
Punkten Vorschläge für eine spätere Ergänzung der Gebäudeleitlinien zu entwickeln. Die Ergebnisse 
sind dargestellt: 
 
1. Anforderungen an die Barrierefreiheit und Inklusion unter Berücksichtigung der besonderen Be-
dürfnisse aller Gruppen von Menschen mit Behinderungen (z.B. in Anlehnung an die bisherigen 
Gebäudeleitlinien von 2014), inkl. Aufnahme in die „Checkliste Barrierefreiheit“ 
 
Ziel ist es, eine barrierefreie Nutzung für alle öffentlich zugänglichen Gebäude zu ermöglichen. 
Hierbei sollen im Sinne der Inklusion möglichst die Belange aller Gruppen von Menschen mit 
Behinderungen berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für Neubau und bauliche Erweiterungen 
als auch für Umbauten im Bestand, wobei es bei Umbauten im Bestand aufgrund besonderer 
baulicher Gegebenheiten zu geringfügigen Abweichungen kommen kann. Insbesondere sollen 
im Rahmen der Gebäudeleitlinien di e Erschließung, die Zugänglichkeit zu den Gebäuden und 
Einrichtungen, die in den Gebäuden vorhandenen Erschließungssysteme, die sanitären Anla-
gen und die technische Ausstattung der Gebäude berücksichtigt werden. 
 
Grundsätzlich werden bei Neubauten und baul ichen Erweiterungen im Zuge der baulichen Tä-
tigkeiten, gemäß dem Übereinkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen, unter 
Beachtung der DIN 18040-1 (2010-10: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) und weite-
rer anzuwendender Richtlinien, angemess ene Vorkehrungen getroffen, um den Zielen des 
Übereinkommens zur Herstellung der Barrierefreiheit zu entsprechen. Zur Diskussion, Abstim-
mung und Dokumentation dieser Maßnahmen wird die gemeinsam mit den Mitgliedern der 
Kommission zur Förderung der Inklusio n von Menschen mit Behinderungen (KIB) erarbeitete 
Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ dem konkreten Baubeschluss eines Gebäudes o-

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V/0275/2021 
der einer Gebäudeerweiterung beigefügt. Die Checkliste wird zurzeit überarbeitet und aktuali-
siert und soll nach erneuter Abstimmung mit der KIB im Herbst 2021 eingeführt werden. 
Hinweis: Für alle Neubaumaßnahmen und baulichen Erweiterungen öffentlich zugänglicher Ge-
bäude wird gemäß Landesbauordnung 2018 im Rahmen der Bauantragsstellung ein Barriere-
frei-Konzept erstellt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Barrierefreiheit in städtischen, öffent-
lich zugänglichen Gebäuden nach den gültigen Rechtsnormen berücksichtigt wird und die Ver-
waltung bis Herbst 2021 darüber hinaus gehende Leitlinien erstellt, die speziellen Anfor derun-
gen Rechnung trägt. 
 
2. Anforderungen an die Qualifizierung von Baustoffen und der Aspekte Umwelt und Gesundheit 
(z.B. nach BNB, Steckbrief 116), inkl. Aufnahme in die „Checkliste Nachhaltiges Bauen“ 
 
Im Zuge der Überarbeitung der Gebäudeleitlinien soll ein „Lebenszyklusmanagement“ für städ-
tische Gebäude entwickelt und eingeführt werden, d.h., dass der gesamte Lebenszyklus nicht 
nur des Gebäudes als Ganzes, sondern auch einzelner Bauteile/Baustoffe analysiert wird. Ziel 
ist es, alle Lebensphasen eines Bau stoffes/Bauteiles zu analysieren, von der Herstellung über 
den Transport und die Verarbeitung bis hin zum Rückbau, Recycling und Möglichkeiten der 
Wiederverwendung. Hierbei werden die Aspekte Umwelt und Gesundheit einbezogen werden. 
 
Ziel ist eine konseque nte Orientierung am Lebenszyklus der Gebäude und Baustoffe sowie die 
Hinwendung zu kreislaufgerechtem Planen und Bauen. 
 
Zu präferierende Konstruktionsprinzipien für alle Bauteile des Massiv - und Holzbaus incl. der 
Bewertung der dabei notwendigen Baustoffe  werden mittelfristig entwickelt. Begonnen wird mit 
den Bauteilen Dach, und Fassade. Eine kontinuierliche Erweiterung auf weitere Bauteile und 
auch den Innenausbau sowie eine regelmäßige Evaluation und Anpassung der Gebäudeleitli-
nien sowie der Checkliste N achhaltigkeit wird folgen. Aus abgeschlossenen Projekten gewon-
nene Erkenntnisse und Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen am Baustoffmarkt fließen in 
diesen dauerhaften Prozess regelmäßig ein. 
 
Generell sollten Handlungsspielräume für die Gebäude -Planung und Umsetzung eröffnet wer-
den. Deshalb werden die Gebäudeleitlinien entwicklungsoffen und zukunftsfähig weiterentwi-
ckelt werden. 
 
3. Maßnahmen zum Artenschutz (z.B. reduzierte Lichtverschmutzung durch Außenbeleuchtung, 
Schaffung von Bruthabitaten für Vögel und Fledermäuse) 
 
3.1 Reduzierung von Lichtverschmutzung 
 
Künstliche Lichtquellen beeinflussen u.a. die Orientierung von Insekten und nachtaktiven Vö-
geln sowie das Jagdverhalten von Fledermäusen. Um die Auswirkungen auf diese und andere 
Artengruppen gering zu halten, sollte möglichst auf eine Außenbeleuchtung verzichtet werden. 
 
Sofern zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht oder zur Vermeidung von Risiken (Ein-
bruch/Vandalismus) eine Beleuchtung dennoch erforderlich ist, sollte eine insekten - und fleder-
mausfreundliche Beleuchtung erfolgen. Dies wird durch die Installation von niedrigen, nur nach 
unten abstrahlenden Lampen mit insekten - und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (z.B. mit 
einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximal em UV-Licht-Anteil von 
0,02 %; bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, 
Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von ≤ 3000 K erreicht. Die Steuerung der Be-
leuchtung soll bedarfsorientiert erfolgen. 
 
Abweichungen von dieser Regelung (z.B. die Illumination der historischen Gebäude) sind im 
Vorfeld mit dem Amt für Immobilienmanagement abzustimmen.

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3.2 Schaffung von Quartier- und Brutmöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel 
 
Mit der baulichen und energetischen Sanier ung sowie beim Abbruch und Neubau von Gebäu-
den ist häufig ein Verlust von Brut - und Lebensstätten gebäudebewohnender Arten verbunden. 
Mit der standortbezogenen Anbringung oder Integration von Vögelnist - oder Fledermauskästen 
können neue Quartier- und Brutmöglichkeiten geschaffen werden und erhalten bleiben. Je nach 
Gebäude und bestehenden Artvorkommen bieten sich unterschiedliche Kastentypen an 
 
3.3 Vogelsichere Glasfassaden 
 
Jedes Jahr kollidieren in Deutschland mehrere Millionen Vögel mit Glasscheiben. Zur Vermei-
dung von Vogelschlag sollte bei der Planung von großflächigen Fassaden diesem Umstand 
Rechnung getragen werden. Sofern die Verwendung von Glasfassaden im Rahmen eines Bau-
vorhabens erforderlich ist, sollte eine „vogelfreundliche“ Gestaltung umgese tzt und von vornhe-
rein das richtige, geeignete Glas verwendet werden, damit nicht später „nachgerüstet“ werden 
muss. Hier bieten sich z.B. halbtransparente Materialen mit entsprechender Musterung (entwe-
der Markierungen über die ganze Fläche (z.B. Punkte oder Linien) oder lichtdurchlässiges, aber 
nicht transparentes Material, z.B. Milchglas, an. Weitere Information sind unter: Bund für Um-
welt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW e.V.) 
(2017): Vogelschlag an Glas. Das P roblem und was sie dagegen tun können oder unter nach-
folgendem Link 
https://www.vogelwarte.ch/assets/files/publications/upload2017/schmid_2012_voegel_glas_licht
_de.pdf erhältlich.  
 
4. Methodische Vorgehensweise – Maßnahmen zur Zielerreichung 
 
Um das vom R at beschlossene Ziel umzusetzen, sind neben dem Ausbau der Photovoltaik und der 
Umsetzung von Beleuchtungssanierungen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Bis zum 
Jahr 2030 müssen zur Zielerreichung rund 12,5 Mio. kWh Wärme eingespart werden. 
 
Zwischen 1990 und 2010 konnten bereits hohe Einsparungen im Wärmesektor z. B. durch die Um-
stellung von Niedertemperatur - auf Brennwerttechnik, die Erneuerung und Optimierung der Rege-
lungstechnik sowie energetische Sanierungen einzelner Gebäude erzielt werden. D ie Endenergie 
konnte auf 27% und die CO 2-Einsparung auf 42% reduziert werden. Bis zum Jahr 2020 konnte durch 
die konsequente Umsetzung weiterer energetischer Maßnahmen eine Reduzierung der CO 2-
Emissionen um 50% umgesetzt werden.

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V/0275/2021 
 
Diagramm 2: Entwicklung der Endenergie und der CO2-Emissionen ohne Witterungs- und Flächenbe-
reinigung 
 
 
Maßnahmen zur Zielerreichung - Darstellung der Strategie: 
 
Um möglichst effiziente Maßnahmen zu ermitteln, hat die Verwaltung begonnen, anhand von Dia-
gramm 3 eine Priorisierung  zu erarbeiten. In dem Diagramm ist über den spezifischen Wärmever-
bräuchen der absolute Verbrauch aufgetragen. Für die Maßnahmenpriorisierung werden folgende 
Ansätze berücksichtigt: 
 Standorte mit hohem, absoluten Verbrauch sowie hohem spezifischem Verbrauch bieten das 
größte Potentiale zur Einsparung 
 Standorte mit notwendigen, geplanten Instandhaltungsmaßnahmen müssen berücksichtigt 
werden 
 Bei Standorten mit hohen absoluten Verbräuchen und niedrigen Kennwerten können bereits 
nicht- oder nur geringinvestive Maßnahmen (z.B. Überprüfung der Regelung) zu Einsparpo-
tentialen führen 
 Bei Standorten mit hohen Kennwerten führen i.d.R. nur energetische Sanierungsmaßnahmen 
der Gebäudehülle zur Zielerreichung 
 Eine Überprüfung der Flächenbedarfe bei Neu- und Erweiterungsbauten ist im Hinblick auf die 
Klimaschutzziele erforderlich. 
 Plus-Energie-Potentiale (z.B. Überdimensionierung von PV-Anlagen) 
 
Ziel soll sein, aus den rund 500 städtischen Standorten eine Liste mit 40 bis 50 Standorten bzw. 
Maßnahmen zu erarbeiten, die bis 2030 umgesetzt werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität 
für städtische Gebäude zu erreichen.

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V/0275/2021 
 
Diagramm 3: Übersicht über spezifische und absolute Verbräuche 
 
Fazit: 
 
Die Verwaltung hat bereits begonnen, erste Maßnahmen zur Erreichung der Klimane utralität bis zum 
Jahr 2030 für die städtischen Gebäude zu identifizieren und umzusetzen. Bis Ende des Jahres wird 
die Verwaltung ein Maßnahmenprogramm erarbeiten mit dem es gelingt, 50% Endenergie einzuspa-
ren sowie die 70 -prozentige Emissionsreduzierung, die in ihrem eigenen Handlungsspielraum liegt, 
umzusetzen. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (9)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 45 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 48 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0275/2021
Typ
Vorlagen
Datum
13.04.2021
Erstellt
30.03.2021 08:05