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V/0551/2019/1

Umbau und Erweiterung der Pleisterschule

Vorlagen 24.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2019, TOP 5.13

Beschlussvorlage

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551-2019_Anlage07

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Beschlussvorlage

6347 Zeichen

V/0551/2019/1 
V/0551/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
Umbau und Erweiterung der Pleisterschule 
- Zustimmung zur Planung - 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 3 Standortvarianten untersucht und bewertet wurden 
(Variante 1 Norden, Variante 2 Westen, Variante 3 Süden). 
 
1. 2. Die Planung der Baumaßnahme Umbau- und Erweiterung der Pleisterschule wird auf Grundlage 
der Pläne  Standortvariante … des Amtes für Immobilienmanagement und der Außenanlagenpla-
nung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 22.05.2019 mit einer Erweit e-
rung unmittelbar zur Straße „An der Konradkirche“ weitergeführt fortgesetzt (Anlage 01 – 05). 
  
2. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checkliste zur Berücksichtig ung bauökologischer 
Kriterien und die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderu n-
gen zum Baubeschluss erstellt wird werden. 
3. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau bei kontinuierlicher Weiterführung der Pl a-
nung voraussichtlich im März 2020 begonnen werden kann und die Fertigstellung voraussichtlich 
zum Schuljahr 2021/22 erfolgt. 
 Es wird zur Kenntnis genommen, dass ggf. neue Planungen aufgenommen werden müssen, 
die, neben den bisher eingetretenen Terminverschiebu ngen, zu weiteren Verlängerungen 
bis zu Fertigstellung führen. 
 
 Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Varianten im Vergleich wie folgt darstellen:  
 
Variantenvergleich Fertigstellung Anbau  
1 Norden Mai 2023  
2 Westen (Schulhof)  Mai 2023 
3 Süden August 2022  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Umbau der bisherigen OGS -Räume zu Meh r-
zweckräumen, jeweils erst nach Inbetriebnahme des neuen OGS-Anbaus erfolgen kann. 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
25.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-2418 
Koops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0551/2019/1 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Entscheidung zu dieser Vorlage die Anr e-
gung gem. § 24 GO NRW 2019-0103 vom 11.06.2019 (Anlage 07) erledigt ist. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Variante 1 und 3  Investitionskosten gemäß dem Koste n-
rahmen nach DIN 276 vom 20.05.2019  in Höhe von 5.750.000 Euro, entstehen (Anlage 06). 
Für Variante 2 entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 200.00 €. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Varianten im Kostenvergleich wie folgt darstel-
len:  
  
Variantenvergleich Kosten  
1 Norden 5,75 Mio. € 
2 Westen (Schulhof)  5,95 Mio. € 
3 Süden  5,75 Mio. € 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Terminverschiebungen zu Kostenänderungen (Ba u-
preisindex) führen können, die dann zum Baubeschluss beziffert werden 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist z.Zt. wie folgt finanziert:  
  
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaß- 
nahme 
4860 Erweiterung Pleisterschule    
Auszahlungen    2018 
2019 
2020 
2021 
1.293.170 
1.100.000 
2.500.000 
856.830 
 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  5.750.000  
 
Die Darstellung der Folgekosten erfolgt nach Abschluss der Entwurfsplanung im Rahmen des Baube-
schlusses. 
  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für Variante 1 und 3 sind im Haushaltsplan 2019 
ff bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 200.000 € für 
Variante 2 sind nicht veranschlagt.  
 
 
Begründung 
 
Die Erstellung der E1 wurde notwendig, da durch d ie Absetzung der Vorlage V/0551/2019 aus der 
Juni-Beratungskette ein zeitlicher Verzug entstand der Konsequenzen für den voraussichtlichen Ba u-
beginn und die Fertigstellung nach sich zieht. Zudem wurde die Variantenprüfung ergänzt. 
 
Durch bürgerschaftliches Engagement wurde zwischenzeitlich neben der Variante 1 (Norden) und der 
Variante 3 (Süden) noch eine Standortvariante 2 (Westen Schulhof) vorgeschl agen, die von der Ve r-
waltung ebenfalls im Detail geprüft wurde.

- 3 - 
V/0551/2019/1 
 
Variantenbeschreibungen: 
 
Alle Varianten gehen von einem 2 -geschossigen Erweiterungsbau aus, weil dadurch energetisch o p-
timierte Baukörper entstehen, die zudem einen geringen Grad der Oberfl ächenversiegelung mit sich 
bringen. 
 
Variante 1 sieht eine bauliche Erweiterung im Norden, unmittelbar im Anschluss an den bisherigen 
OGS-Bereich vor. Eine innere bauliche Verbindung zu vorhandenen Klassenfluren ist möglich. 
 
Variante 2 sieht einen Baukörper im Westen auf dem Schulhof vor. Durch das Bauvolumen auf dem 
Schulhof würde eine weitere Schulhoffläche im Norden erforderlich. Für die bauliche Verbindung di e-
ser beiden Schulhofteile wird der Rückbau von Bestandsräumen erforderlich, die im Neubauvolume n 
wieder hergestellt werden. Eine innere bauliche Verbindung zu vorhanden Klassenfluren wäre nicht 
möglich. 
 
Variante 3 sieht einen Baukörper im Süden vor und ist  in der Ursprungsvorlage (V/0551/2019) b e-
schrieben. Eine innere bauliche Verbindung zu vorhandenen Klassenfluren ist möglich. 
 
Die terminlichen und kostenrelevanten Auswirkungen der jeweiligen Varianten wurden im B e-
schlusstext dieser Ergänzungsvorlage gegenüber der Ursprungsvorlage V/0551/2019 aktualisiert. 
 
Der Umbau des bisherigen OGS -Bereichs zu Mehrzweckräumen findet in allen Vari anten immer im 
Anschluss an die Inbetriebnahme der OGS im neuen Anbau statt.  
 
Zu 5.: 
Die in der Anregung 2019 -0103 erwähnten weiteren Unterlagen der Vereinigung interessierter Nac h-
barn sind der Verwaltung bis heute nicht bekannt. 
 
Zu II:   Finanzielle Auswirkungen 
Die Investitionskosten der Umbau- und Erweiterungsmaßnahme sind bis zu einer Gesamtsumme von 
5.750.000 € vollständig in der Haushaltsplanung erfasst. Die Folgekostenberechnung erfolgt sinnvol l-
erweise erst nac h Abschluss der Entwurfsplanung und wird im noch folgenden Baubeschluss bezi f-
fert. 
 
Ggf. entstehende Kosten infolge von Terminverschiebungen und damit verbundenen Baupreisin-
dexanpassungen werden zum Baubeschluss benannt. 
 
 
I. V. 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 07

551-2019_Anlage07

2690 Zeichen

Von:
An: Ratsservice; online-redaktion
Betreff: Buergeranregung
Datum: Dienstag, 11. Juni 2019 16:41:29
Nachname: 
Vorname: 
Straße, Haus-Nr.: 
PLZ: 
Ort: 
Telefon: 
E-Mail: 
Adressat:
Rat der Stadt Münster
weitere Adressaten:
Bezirksvertretung Münster-Ost
Thema: Ausbau der Pleisterschule / Abweichung von der Machbarkeitsstudie
Anregung / Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich wende mich bezüglich eines Bürgeranliegens der Anwohner im Bereich der
Pleisterschule an Sie.
Ich beantrage den Umbau / die Erweiterung der Pleisterschule in der Art und Form
umzusetzen, wie es die ursprüngliche Machbarkeitsstudie vorgesehen hat.
Insbesondere beantrage ich den Spielplatz "an der Konradkirche / Sperberweg" dort zu
belassen wo er nun ist.
Begründung:
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Stadt Münster am 16.05.2019 wurde von
Herrn Koops die Neugestaltung der Pleisterschule vorgestellt. Hier entfachte sich eine rege
Diskussion um die drastische Abweichung von der ursprünglichen Machbarkeitsstudie.
Jene sah vor, den Anbau im hinteren Teil der Schule umzusetzen. Für diese Lösung gibt
ein eine allgemeine Zustimmung.
Die in diesem Termin vorgestellte Planung führte im gesamten Umfeld zu massiver
Iritation. Es ist für die Anwohner nicht nachvollziehbar, warum der Spielplatz im vorderen
Bereich weichen soll. Die Schule befindet sich in einem reinem Wohngebiet, dass
vornehmlich von Einfamilienhausbebauung geprägt ist. Ein wichtiger und sozialer
Treffpunkt ist der gut einsehbare Spielplatz. Dieser erlebt zu einem einen sehr guten und
starken Zuspruch und ist ein einem einwandfreiem Zustand. Der Wunsch nach einem
präsenten Gebäude das der Schule "ein Gesicht" gibt besteht nicht. 
Die Neuplanung würde den Spielplatz in einem nicht mehr einsehbaren Bereich hinter der
Turnhalle der Schule vorsehen. Die soziale Kontrolle, wie Sie nun in vollem Umfang
möglich ist, würde dort gar nicht gegeben sein. 
Aufgrund meines heutigen Termins bei der Bezirksbürgermeisterin Frau Klimek wurde
Anregung Nr. 2019-00103

mir die zeitliche Enge bewusst, die mit diesem Anliegen verbunden ist. Daher erhalten sie
diese Anregung zunächst ohne die ausführliche Dokumentation die von der Vereinigung
der interessierten Nachbarn dazu bereits erstellt wurde. Eine entsprechende
Unterschriftensammlung ist noch in der Erstellung. Es wurde im Termin mit Herrn Koops
ein Zeitfenster dargestellt, das Luft bis in den September suggerierte. Das dem nicht so ist,
wurde mir heute im Gespräch mit Frau Klimek bewusst. Ich bitte daher um Verständnis,
dass weitere Anlagen zu diesem Antrag erst noch folgen.
Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail.

Beratungsverlauf (3)

07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sperberweg
  • An der Konradkirche

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0551/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37