V/0551/2019/1
Umbau und Erweiterung der Pleisterschule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6347 Zeichen
V/0551/2019/1 V/0551/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbau und Erweiterung der Pleisterschule - Zustimmung zur Planung - Beratungsfolge 07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 3 Standortvarianten untersucht und bewertet wurden (Variante 1 Norden, Variante 2 Westen, Variante 3 Süden). 1. 2. Die Planung der Baumaßnahme Umbau- und Erweiterung der Pleisterschule wird auf Grundlage der Pläne Standortvariante … des Amtes für Immobilienmanagement und der Außenanlagenpla- nung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 22.05.2019 mit einer Erweit e- rung unmittelbar zur Straße „An der Konradkirche“ weitergeführt fortgesetzt (Anlage 01 – 05). 2. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checkliste zur Berücksichtig ung bauökologischer Kriterien und die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderu n- gen zum Baubeschluss erstellt wird werden. 3. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau bei kontinuierlicher Weiterführung der Pl a- nung voraussichtlich im März 2020 begonnen werden kann und die Fertigstellung voraussichtlich zum Schuljahr 2021/22 erfolgt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ggf. neue Planungen aufgenommen werden müssen, die, neben den bisher eingetretenen Terminverschiebu ngen, zu weiteren Verlängerungen bis zu Fertigstellung führen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Varianten im Vergleich wie folgt darstellen: Variantenvergleich Fertigstellung Anbau 1 Norden Mai 2023 2 Westen (Schulhof) Mai 2023 3 Süden August 2022 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Umbau der bisherigen OGS -Räume zu Meh r- zweckräumen, jeweils erst nach Inbetriebnahme des neuen OGS-Anbaus erfolgen kann. Amt für Immobilienmanagement 25.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-2418 Koops@stadt-muenster.de - 2 - V/0551/2019/1 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Entscheidung zu dieser Vorlage die Anr e- gung gem. § 24 GO NRW 2019-0103 vom 11.06.2019 (Anlage 07) erledigt ist. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Variante 1 und 3 Investitionskosten gemäß dem Koste n- rahmen nach DIN 276 vom 20.05.2019 in Höhe von 5.750.000 Euro, entstehen (Anlage 06). Für Variante 2 entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 200.00 €. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Varianten im Kostenvergleich wie folgt darstel- len: Variantenvergleich Kosten 1 Norden 5,75 Mio. € 2 Westen (Schulhof) 5,95 Mio. € 3 Süden 5,75 Mio. € Es wird zur Kenntnis genommen, dass Terminverschiebungen zu Kostenänderungen (Ba u- preisindex) führen können, die dann zum Baubeschluss beziffert werden Die oben genannte Sachentscheidung ist z.Zt. wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme 4860 Erweiterung Pleisterschule Auszahlungen 2018 2019 2020 2021 1.293.170 1.100.000 2.500.000 856.830 Summe aller Auszahlungen/Saldo 5.750.000 Die Darstellung der Folgekosten erfolgt nach Abschluss der Entwurfsplanung im Rahmen des Baube- schlusses. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für Variante 1 und 3 sind im Haushaltsplan 2019 ff bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 200.000 € für Variante 2 sind nicht veranschlagt. Begründung Die Erstellung der E1 wurde notwendig, da durch d ie Absetzung der Vorlage V/0551/2019 aus der Juni-Beratungskette ein zeitlicher Verzug entstand der Konsequenzen für den voraussichtlichen Ba u- beginn und die Fertigstellung nach sich zieht. Zudem wurde die Variantenprüfung ergänzt. Durch bürgerschaftliches Engagement wurde zwischenzeitlich neben der Variante 1 (Norden) und der Variante 3 (Süden) noch eine Standortvariante 2 (Westen Schulhof) vorgeschl agen, die von der Ve r- waltung ebenfalls im Detail geprüft wurde. - 3 - V/0551/2019/1 Variantenbeschreibungen: Alle Varianten gehen von einem 2 -geschossigen Erweiterungsbau aus, weil dadurch energetisch o p- timierte Baukörper entstehen, die zudem einen geringen Grad der Oberfl ächenversiegelung mit sich bringen. Variante 1 sieht eine bauliche Erweiterung im Norden, unmittelbar im Anschluss an den bisherigen OGS-Bereich vor. Eine innere bauliche Verbindung zu vorhandenen Klassenfluren ist möglich. Variante 2 sieht einen Baukörper im Westen auf dem Schulhof vor. Durch das Bauvolumen auf dem Schulhof würde eine weitere Schulhoffläche im Norden erforderlich. Für die bauliche Verbindung di e- ser beiden Schulhofteile wird der Rückbau von Bestandsräumen erforderlich, die im Neubauvolume n wieder hergestellt werden. Eine innere bauliche Verbindung zu vorhanden Klassenfluren wäre nicht möglich. Variante 3 sieht einen Baukörper im Süden vor und ist in der Ursprungsvorlage (V/0551/2019) b e- schrieben. Eine innere bauliche Verbindung zu vorhandenen Klassenfluren ist möglich. Die terminlichen und kostenrelevanten Auswirkungen der jeweiligen Varianten wurden im B e- schlusstext dieser Ergänzungsvorlage gegenüber der Ursprungsvorlage V/0551/2019 aktualisiert. Der Umbau des bisherigen OGS -Bereichs zu Mehrzweckräumen findet in allen Vari anten immer im Anschluss an die Inbetriebnahme der OGS im neuen Anbau statt. Zu 5.: Die in der Anregung 2019 -0103 erwähnten weiteren Unterlagen der Vereinigung interessierter Nac h- barn sind der Verwaltung bis heute nicht bekannt. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Die Investitionskosten der Umbau- und Erweiterungsmaßnahme sind bis zu einer Gesamtsumme von 5.750.000 € vollständig in der Haushaltsplanung erfasst. Die Folgekostenberechnung erfolgt sinnvol l- erweise erst nac h Abschluss der Entwurfsplanung und wird im noch folgenden Baubeschluss bezi f- fert. Ggf. entstehende Kosten infolge von Terminverschiebungen und damit verbundenen Baupreisin- dexanpassungen werden zum Baubeschluss benannt. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 07
551-2019_Anlage07
2690 Zeichen
Von: An: Ratsservice; online-redaktion Betreff: Buergeranregung Datum: Dienstag, 11. Juni 2019 16:41:29 Nachname: Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ: Ort: Telefon: E-Mail: Adressat: Rat der Stadt Münster weitere Adressaten: Bezirksvertretung Münster-Ost Thema: Ausbau der Pleisterschule / Abweichung von der Machbarkeitsstudie Anregung / Antrag: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich wende mich bezüglich eines Bürgeranliegens der Anwohner im Bereich der Pleisterschule an Sie. Ich beantrage den Umbau / die Erweiterung der Pleisterschule in der Art und Form umzusetzen, wie es die ursprüngliche Machbarkeitsstudie vorgesehen hat. Insbesondere beantrage ich den Spielplatz "an der Konradkirche / Sperberweg" dort zu belassen wo er nun ist. Begründung: Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Stadt Münster am 16.05.2019 wurde von Herrn Koops die Neugestaltung der Pleisterschule vorgestellt. Hier entfachte sich eine rege Diskussion um die drastische Abweichung von der ursprünglichen Machbarkeitsstudie. Jene sah vor, den Anbau im hinteren Teil der Schule umzusetzen. Für diese Lösung gibt ein eine allgemeine Zustimmung. Die in diesem Termin vorgestellte Planung führte im gesamten Umfeld zu massiver Iritation. Es ist für die Anwohner nicht nachvollziehbar, warum der Spielplatz im vorderen Bereich weichen soll. Die Schule befindet sich in einem reinem Wohngebiet, dass vornehmlich von Einfamilienhausbebauung geprägt ist. Ein wichtiger und sozialer Treffpunkt ist der gut einsehbare Spielplatz. Dieser erlebt zu einem einen sehr guten und starken Zuspruch und ist ein einem einwandfreiem Zustand. Der Wunsch nach einem präsenten Gebäude das der Schule "ein Gesicht" gibt besteht nicht. Die Neuplanung würde den Spielplatz in einem nicht mehr einsehbaren Bereich hinter der Turnhalle der Schule vorsehen. Die soziale Kontrolle, wie Sie nun in vollem Umfang möglich ist, würde dort gar nicht gegeben sein. Aufgrund meines heutigen Termins bei der Bezirksbürgermeisterin Frau Klimek wurde Anregung Nr. 2019-00103 mir die zeitliche Enge bewusst, die mit diesem Anliegen verbunden ist. Daher erhalten sie diese Anregung zunächst ohne die ausführliche Dokumentation die von der Vereinigung der interessierten Nachbarn dazu bereits erstellt wurde. Eine entsprechende Unterschriftensammlung ist noch in der Erstellung. Es wurde im Termin mit Herrn Koops ein Zeitfenster dargestellt, das Luft bis in den September suggerierte. Das dem nicht so ist, wurde mir heute im Gespräch mit Frau Klimek bewusst. Ich bitte daher um Verständnis, dass weitere Anlagen zu diesem Antrag erst noch folgen. Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sperberweg
- An der Konradkirche
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0551/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37