Mandari Insight

V/0224/2019

Intensivierung der Baulandentwicklung - Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 - 2025/2030

Vorlagen 21.05.2019

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Anlage4_V0224-2019_Tabelle_Stufe2

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Ansehen

Anlage2_V0224-2019_Karte

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage1_V0224-2019_Bericht

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Anlage3_V0224-2019_Tabelle_Stufe1

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Anlage5_V0224-2019_Regionalplanänderung

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Ansehen

Anlage4_V0224-2019_Tabelle_Stufe2

1393 Zeichen

Baulandprogramm 2019 - 2025/2030: Stufe 2 
Anlage 4 zur Vorlage V/0224/2019 
(16.05.2019) 
Stufe 2 (Flächensicherung) 
Stadtteil 
Name 
Stadtteil 
Name 
Stadtbezirk Mitte Stadtteil Kinderhaus 
Mitte - Hörster - Parkplatz Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia 
Mitte - Gartenstr. / Niedersachsenring 
Mitte - Manfred-von-Richthofenstr. (ehem. BW-Standort) Stadtteil Sprakel 
Mitte - Mauritzheide Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr 
Mitte - östl. Gartenstr. 
Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße Stadtteil Mauritz-Ost 
Mauritz Ost - Westl. Schmittingheide 
Stadtteil Gievenbeck 
Gievenbeck - südlich Laxenburg Stadtteil Gelmer 
Gievenbeck - Borghorstweg Gelmer - nördliche, östliche Erweiterung 
Gievenbeck - nördlich Toppheide (ehem. Institut) 
Gievenbeck - westlich Steinfurter Straße Stadtteil Angelmodde 
Angelmodde - Westfalen AG 
Stadtteil Sentrup Angelmodde - Nördl. Homannstr. 
Sentrup - Muckermannweg 
Sentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. Stadtteil Wolbeck 
Wolbeck - südl. Petersheide 
Stadtteil Roxel Wolbeck - Westl. Brandhoveweg 
Roxel - südl. Tilbecker Str. Sportplatz Teil 2 Wolbeck - Berdel 
Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach 
Roxel - Nordwest Stadtteil Hiltrup 
Hiltrup - Südlich Tulpenweg 
Stadtteil Nienberge Hiltrup - Südlich Pfarrer-Ensink-Weg 
Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil 
Häger - nördlich der Bahn 
Häger - östliche Erweiterung

Anlage2_V0224-2019_Karte

778 Zeichen

957-02
584-01
562-07
871-09
874-04
814-04D
981-04
814-04E
862-03
515-04B
983-04
712-02
814-04A
774-06
431-02
681-07
515-04C
814-04C
515-04D
681-05
562-10
547-08
634-02
814-04B344-03
681-04C
972-05
515-04A
541-03B
523-03
333-05
572-07
333-03
614-03
573-07A
513-08
525-10
561-07
572-08
526-04
813-03
966-05
518-07
331-01
622-02
774-08
232-02
61.21 
Wohnbauflächenmonitoring
ANLAGE 2 ZUR VORLAGE V/0224/2019
Baulandprogramm 2019 - 2025/2030      
Stand: 23.05.2019
J:\PROJEKTE\WOHNBAU\Baulandprogramm\...
Stufe 1 (Baulandaktivierung)   - 10.790 Wohnheinheiten
Stufe 2 (Flächensicherung)     -  theoretisches Potential für 12.000 - 15.000 Wohneinheiten 
                                                   realistisches Potential für 4.000 - 5.000 Wohneinheiten
k
prioritäres Projekt

Anlage A

3418 Zeichen

Anlage A zur V/0224/2019 
Kurzüberblick 
Mit dem Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 werden diejenigen Flächen benannt, die in den 
nächsten Jahren zur Baureife entwickelt werden sollen. Da die Baulandaktivierung von vielen 
Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Bauland-
programm dynamisch. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung angestrebt. 
Der Zielwert, jährlich über das Baulandprogramm eine Baureife von 1.250 Wohneinheiten zu er-
reichen, wird nach derzeitigem Stand erreicht. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft.“ 
verfolgt. Dabei spielt im Wesentlichen das Ziel der Weiterentwicklung der Stadt mit hohem 
Wohnwert eine Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel einer hohen Umwelt- und Naturqualität, da 
die Belange von Natur und Umwelt regelmäßig eine hohe Bedeutung im Rahmen der Bauland-
entwicklung genießen. 
 
Das Teilziel lautet: „Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölkerungs-
gruppen“. Dazu sollen kurz- bis mittelfristig die notwendigen neuen Baugebiete zur Baureife ge-
führt werden. Das Baulandprogramm begleitet damit den Prozess der Entwicklung neuer Wohn-
baugebiete vom Planungsbeginn bis zur Baureife. Eine Baureife dieser Baugebiete ist i.d.R. für 
die Jahre 2019 – 2025 bzw. 2030 vorgesehen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten 
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils ent-
sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die 
Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche 
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt 
für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter 
werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen zur Verfügung stellen 
muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. 
Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere Sied-
lungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im Außenbereich 
bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.

Beschlussvorlage

30265 Zeichen

V/0224/2019 
V/0224/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Intensivierung der Baulandentwicklung  
Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 - 2025/2030 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   26.06.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 
 
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 (Anlagen 2 bis 4) wird be-
schlossen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
3.1 die zur Baulandentwicklung gemäß fortgeschriebenem Baulandprogramm 2019 – 
2025/2030 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und erschließung s-
technischen Schritte in den einschlägigen Arbeitsprogrammen der städtischen 
Fachämter zu verankern,  
 
Stadtplanungsamt 
 
23.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bartmann 
Telefon: 492-6115 
Bartmann@stadt-
muenster.de

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V/0224/2019 
3.2 für besonders wichtige städtische Baugebiete die Baulandentwicklung durch eine neue 
Prozess- und Projektsteuerung (Controlling) zu optimieren, 
 
3.3 auf der Grundlage des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 Annahmen für die v o-
raussichtliche Wohnbautätigkeit als Grundlage für die Fortschreibung der Kleinräum i-
gen Bevölkerungsprognose (KBP) bis 2030 zu entwickeln sowie 
 
3.4 bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag für ein Regionalplan -
Änderungsverfahren mit dem Ziel zu stellen, die neu in das Baulandprogramm Stufe 1 
aufgenommenen Flächen in Nienberge, Handorf und Hiltrup-Ost als „Allgemeiner Sied-
lungsbereich“ im Regionalplan darzustellen (Anlage 5).  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten 
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden  zu den jeweils en t-
sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
0. Überblick 
Mit dem Baulandprogramm werden diejenigen Flächen ausgewählt, die in den nächsten Jahren zur 
Baureife1 entwickelt werden sollen, um di e wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele zu e r-
reichen. Da die Baulandentwicklung  von vielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachg e-
setzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf eine jährliche Fortschre i-
bung angelegt. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung des Baulandprogramms 
2019 – 2025/2030 angestrebt.  
 
Aus dem Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2018 (vgl. Anlage 1) wird deutlich, dass - vor dem  
Hintergrund eines historisch hohen Bau überhangs (genehmigte, aber noch nicht fertig gestellte Ba u-
vorhaben) von mehr als 3.200 Wohneinheiten Ende 2018 - eine deutliche Erhöhung der Wohnungs -
Fertigstellungszahlen im Jahr 2019 erwartet werden kann. Dieser hohe Bauüberhang zeigt damit zum 
einen die ersten Wirkungen der verstärkten Baulandentwicklung seit 2014 und zum anderen – im Zu-
sammenhang mit dem Absinken der Fertigstellungszahlen in 2017 / 2018 –  vermutlich auch ein E r-
reichen der Kapazitätsgrenzen der lokalen Bauwirtschaft. 
 
Die Baulandbereit stellung in Münster hat zudem im Jahr 2018 mit einer Kapazität von 1.250 
Wohneinheiten einen neuen Höchstwert der letzten 20 Jahre erreicht – gleiches gilt für die baureifen 
Reserven, die zum Stichtag 31.12.2018 über 3.350 WE betrugen und damit deutlich üb er dem „Soll“-
Wert2 lagen.  
 
Trotz dieser positiven Signale aus dem hohen Bauüberhang und der deutlich gestiegenen Baulandbe-
reitstellung besteht vor dem Hintergrund des nach wie vor angespannten Wohnungsmarktes die No t-
wendigkeit, möglichst kurzfristig weit ere, größere Baulandkapazitäten zu erschießen und damit die 
Baulandentwicklung nochmals zu intensiveren.  
 
                                                
1 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.  
2 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.

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V/0224/2019 
Die Studie des Wohnungsmarktes in Münster, welche das Pestel -Institut aktuell vorgenommen hat 3, 
geht von einem aktuellen Wohnungsdefizit aus, welches  seit 2011 von 1.300 Wohnungen auf ca. 
3.000 Wohnungen 4 gestiegen ist. Der Bedarf an neuen Wohnungen ist daher insbesondere in den 
nächsten Jahren besonders hoch, um dieses Defizit abzubauen und um dem Bestandsmarkt deutl i-
che Impulse zu Belebung zu geben. Daher wird mit dieser Vorlage eine Wohnbaulandoffensive ange-
strebt, die zum einen eine erhebliche Ausweitung der Baulandentwicklung in quantitativer Sicht b e-
deutet (Aufnahme neuer Baugebiete mit einem Volumen von über 3.000 Wohneinheiten – vgl. unter 
2.3) als auch eine Optimierung der zeitlichen Abläufe erreichen soll.  
 
Als erster Schritt erfolgt daher eine Priorisierung der Baugebiete anhand von Kriterien und im Hinblick 
darauf, welchen Beitrag sie zur Erreichung dieses Ziels leisten können (vgl. unter 2. 3). Die vorhande-
nen Arbeitskapazitäten sollen daher auf diese besonders wichtigen (prioritären) Projekte fokussiert 
werden, ohne die Bearbeitung der weiteren Projekte aufzugeben. In der konkreten Bearbeitung sollen 
die prioritären Projekte daher stets zeit lichen Vorrang vor der Bearbeitung des Alltagsgeschäfts, zu 
dem auch die weiteren Baugebiete gehören, bekommen. 
 
Als zweiter Schritt ist für eine Reihe dieser prioritären Projekte ein umfassendes Controlling vorges e-
hen. Dabei soll die Prozess - und Projektsteuerung optimiert und damit eine höhere Verlässlichkeit in 
Bezug auf die zeitliche Realisierung erreicht werden. Darüber hinaus ist es das Ziel, die bisher vorg e-
sehenen und in der Tabelle zum Baulandprogramm der Stufe 1 (vgl. Anlage 3) dargestellten Zeitk et-
ten – soweit wie möglich – zu verkürzen.  
1. Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 
Im Bericht zur Wohnbaulandentwicklung (Anlage 1) wird die Baulandentwicklung des Jahres 2018 
bezogen auf das Baulandprogramm, auf die daraus resultierenden Reserven, den derzeitigen Bau-
überhang sowie die Fertigstellungen umfassend dargelegt.   
2. Fortschreibung des Baulandprogramms 
2.1 Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms  
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs - und Baulandmarktes begegnen zu können, 
hat die Stadt Münster das Handlungskonzept Wohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die Umsetzung 
des Handlungskonzeptes soll dazu beitragen, die Wohnungsversorgung zu verbessern und insg e-
samt zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt führen. 
  
Ein wesentlicher Bauste in ist dabei die Erhöhung des Angebots an Wohnungen, um der gewachs e-
nen Nachfrage gerecht werden zu können. Insofern ist das Baulandprogramm als wesentlicher Teil 
des Prozesses der Baulandentwicklung ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Handlungsko n-
zepts Wohnen.  
 
Auf Grund des langen Zeitraums des Baulandprogramms bis zum Jahr 2030 sowie aufgrund des sehr 
unterschiedlichen Entwicklungsstandes der Baugebiete werden die ausgewählten Flächen in zwei 
Stufen in das Baulandprogramm eingestellt (vgl. Abb. 1). 
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeignet sind und bei denen insofern mögliche K.O. -
Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende E r-
schließungsmöglichkeiten) bereits geprüft wurden und die lie genschaftlichen Grunderwerbsverhand-
                                                
3 vgl. „Gut wohnen im Münsterland - eine Macherregion mit enormem Potenzial - Stadt Münster - bisherige Ent-
wicklung und Szenarien zur künftigen Entwicklung“, pestel-Institut, Hannover 2019 
4 vgl. ebd, S. 71

- 4 - 
V/0224/2019 
  
Abb. 1: Stufen des Baulandprogramms 
lungen (sofern erforderlich) soweit fortgeschritten sind, dass realistisch von einer Realisierung im a n-
gegebenen Zeitraum (i.d.R. plus minus ein bis zwei Jahre) ausgegangen werden kann. Ebenfalls in 
Stufe 1 werden konkret e private Wohnbau-Entwicklungen, insbesondere im Rahmen vorhabenbez o-
gener Bebauungspläne, gelistet. Stufe 1 reicht derzeit bis zum Jahr 2025. 
In Stufe 2 des Baulandpr o-
gramms sind weitere Flächen 
verzeichnet, die ebenfalls 
grundsätzlich für eine Realisi e-
rung anstehen, die aber die o.a. 
Merkmale der Stufe 1 noch 
nicht aufweis en. Da es in di e-
sen Fällen noch offen ist, ob 
und wenn ja, wann eine Real i-
sierung überhaupt möglich ist, 
werden für diese Flächen keine 
weiteren Details angegeben. Im 
Wesentlichen entsprechen die 
Flächen den Reserven, die im 
Flächennutzungsplan sowie im 
Regionalplan noch für eine 
Wohnbebauung plan erisch zur 
Verfügung stehen. Ausgeno m-
men davon sind allerdings Fl ä-
chen, die in den letzten Jahren  
liegenschaftlich, immission s-
schutzrechtlich o.ä. mit negat i-
vem Ergebnis vorgeprüft wo r-
den sind und eine Entwicklung 
in den nächsten Jahren daher 
nicht angenommen werden 
kann. 
 
Die Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts  2030 (WSFK 2030) (vgl. die nicht-öffentliche Vorla-
ge V/0200/2018) bilden ein darüber hinausgehendes Baulandpotenzial, welches bisher weder im Fl ä-
chennutzungsplan noch im Regionalplan abgebildet ist und daher auch noch nicht ins Baulandpr o-
gramm aufgenommen wurde. Eine Aufnahme dieser Flächen erfolgt sukzessive in den nächsten Jah-
ren. Da die liegenschaftlichen Ankaufsverhandlungen für drei große Flächen ( Nienberge-West, 
Hiltrup-Ost - Nördlich Osttor sowie Handorf – Nördlich Kötterstraße) bereits erfolgreich abgeschlossen 
werden konnten, sollen diese Baugebiete bereits in diesem Jahr in das Baulandprogramm aufg e-
nommen werden. Damit sind erste Realisierungen  von Baugebieten des Wohnsiedlungsflächenko n-
zepts 2030 voraussichtlich bereits vor dem im WSFK 2030 angestrebten zeitlichen Zielkorridor 2026 - 
2030 möglich. 
2.2 Zielwerte des Baulandprogramms  
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat im Jahr 2013 das Z iel beschlossen, dem Markt in 
den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jährlich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig 
zu stellen (vgl. Vorlage V/0593/2013). Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015 -2020 vom 
16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt we r-

- 5 - 
V/0224/2019 
den soll (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.). Dieser Zielwert von 2.000 WE / Jahr ist im 
Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 bestätigt worden.5  
 
In den letzten Jahren ist regel mäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden (spontane Bautätigkeit). In den Jahren 2012 bis 2016 lag dieser 
Wert absolut bei je ca. 1.000 WE / Jahr , in den Jahren 2017 und 2018 bei je ca. 750 WE / Jah r. Als 
Empfehlung der Planungswerkstatt 2030 wurde eine Zielzahl von ca. 750 WE an spontaner Bautäti g-
keit angenommen. Für das Baulandprogramm verbleibt damit e in Zielwert von 1.250 WE / Jahr. 6 Um 
diese Zielgröße zu erreichen, ist auch die Inanspruchnahme v on Außenbereichsflächen zu Wohng e-
bieten erforderlich. 
 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Baulandaktivierung konnte dieser Zielwert von 1.250 WE / Jahr 
bis zum Jahr 2017 noch nicht erreicht werden. Durch die verstärkten Bemühungen um die Baulandak-
tivierung seit Beschluss des Handlungskonzepts Wohnen in den Jahren 2013/2014 konnte der Zie l-
wert im Jahr 2018 erstmals (wieder) erreicht werden. Eine Größenordnung von über 1.000 neu mittels 
des Baulandprogramms baureif gewordener Wohneinheiten hat es zuletzt Ende der 90er Jahre gege-
ben. Das Baulandprogramm sieht für das Jahr 2019 derzeit Flächen für knapp 1.300 WE vor, die zur 
Baureife entwickelt werden sollen. In den Jahren danach liegt diese Zahl nochmals deutlich höher bei 
mindestens 1.500 WE, z.T. auch über 2.000 WE jährlich. Auch bei einer (nach wie vor nicht ausz u-
schließenden) Verzögerung einzelner Baugebiete kann die Zielzahl für die Baureifmachung von 1.250 
WE / Jahr daher voraussichtlich in den nächsten Jahren erreicht werden. Mit einem Gesamt-Volumen 
von knapp 10.800 WE in Stufe 1 liegt das Baulandprogramm damit für die Jahre bis 2025 deutlich 
über den oben genannten Zielwerten. 
 
Auch für die Jahre nach 2025 ist die Einhaltung der Zielwerte vor dem  Hintergrund des weiteren Bau-
landpotenzials – gebildet durch das Baulandprogramm Stufe 2 sowie das Wohnsiedlungsflächenko n-
zept 2030 – absehbar. Das Baulandpotenzial umfasst eine theoretische Größenordnung von g e-
schätzt ca. 12.000 – 15.000 WE bis zum Jahr 2 030. Bei diesen Flächen ist allerdings davon ausz u-
gehen, dass nur ein Teil (aus liegenschaftlichen, immissionsschutzrechtlichen etc. Gründen) tatsäch-
lich entwickelt werden kann. Insofern wird von einem realistischen weiteren Baulandpotenzial im A u-
ßenbereich von geschätzt ca. 4.000 – 5.000 WE bis zum Jahr 2030 ausgegangen. Hinzu kommen 
weitere Baugebiete, die durch Nachverdichtungen und Umwandlungen im Siedlungsbestand entste-
hen. Damit kann davon ausgegangen werden, dass das Volumen der Baulandentwicklung bi s zum 
Jahr 2030 insgesamt eine zielkonforme Größenordnung aufweist. 
2.3 Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 – 2025 
Gegenüber dem Baulandprogramm 2018 – 2025 hat sich eine Reihe von Änderungen ergeben. Diese 
Änderungen betreffen Anpassungen in Bezug auf die Wohnungsbaukapazität und das geplante Jahr 
der Baureife sowie die Herausnahme und Neuaufnahme von Baugebieten, die im nachfolgenden au f-
gelistet sind: 
 
 
Herausnahme von Baugebieten, die im Jahr 2018 baureif geworden sind 
 
Fast alle im Baulandprogramm 201 8 – 2025 für das Jahr 201 8 eingeplanten Baugebiete wurden im 
letzten Jahr baureif. Lediglich das kleine Baugebiet östlich Dahlweg / Südpark wurde erst im 1. Qua r-
tal 2019, ein kleinerer Teilbereich des B augebiets Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) wird 
voraussichtlich im 2. Quartal 2019 baureif. 
                                                
5 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadten t-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung 01/2019) 
6 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadten t-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung 01/2019)

- 6 - 
V/0224/2019 
 
Insofern werden die nachfolgend aufgelisteten Baugebiete mit einer Gesamt-Kapazität von 1.250 WE 
aus dem Baulandprogramm herausgenommen und in das Baulandmoni toring überführt, um die ta t-
sächliche Inanspruchnahme in den nächsten Jahren nachhalten zu können: 
- Mitte – Zentrum Nord (530 WE) 
- Mitte – Südlich Markweg (315 WE) 
- Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) Teil 1 (335 WE) 
- Kinderhaus – Südlich Ermlandweg (70 WE) 
 
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 1 (Baulandaktivierung) des Baulandprogramms (BLP) 
 
Alle Baugebiete, für die im letzten Jahr die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Baulandpr o-
gramm geschaffen werden konnten (bspw. liegenschaftlicher Erwerb, Zustimmung zu Projekten nicht-
städtischer Entwickler etc.), sollen mit dieser Fortschreibung in das Baulandprogramm in Stufe 1 au f-
genommen werden: 
- Mitte – Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße (200 WE) 
- Mitte – Südlicher Dahlweg (300 WE) 
- Gievenbeck – Appelbreistiege (100 WE) 
- Gievenbeck – Gescherweg (60 WE) 
- Sentrup – ehemalige Wartburgschule (26 WE) 
- Sentrup – Südlich Schmeddingstraße (70 WE) 
- Gremmendorf – Westlich Frankenweg (50 WE) 
- Wolbeck – Südlich Berdel (300 WE) 
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE) 
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE) 
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE) 
 
Diese in Stufe 1 neu aufgenommenen Baugebiete weisen eine Kapazität von insgesamt über 3.000 
neuen WE auf und entsprechen damit mehr als dem Doppelten dessen, was  zur Erreichung der Ziel-
zahl für die Baulandentwicklung von 1.250 WE / Jahr als Neuaufnahme erforderlich wäre. Damit weist 
das Baulandprogramm insgesamt eine Kapazität auf, die in Münster zuletzt in den 90er Jahren e r-
reicht worden ist – damals allerdings unter E inberechnung von Flächen, die noch nicht liegenschaf t-
lich gesichert waren und deren (zeitnahe) Umsetzung insofern offen war. 
 
 
Herausnahme von Baugebieten der Stufe 2, die absehbar nicht umsetzbar sind 
 
Eine Reihe von Baugebieten der Stufe 2 des Baulandpro gramms ist in den vergangenen Jahren in s-
besondere im Hinblick auf die Möglichkeit eines liegenschaftlichen Erwerbs geprüft worden. Da dieser 
absehbar in den nächsten Jahren bei den nachfolgend aufgelisteten Baugebieten nicht realisierbar 
ist, werden diese Baugebiete aus der Stufe 2 des Baulandprogramms herausgenommen. Gleiches 
gilt für einzelne Baugebiete Dritter, die absehbar nicht realisiert werden: 
- Mitte – Westlich Hammer Straße / Umgehungsstraße 
- Albachten – Erweiterung nach Nordosten 
- Kinderhaus – Südlich Helgolandweg 
- Sprakel – Nördliche Erweiterung 
- Gremmendorf – Lilienthalweg 
- Amelsbüren – Westlich Böckenhorst und südöstliche Erweiterung

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V/0224/2019 
 
Prioritäre Projekte 
 
Im Rahmen dieser Fortschreibung des Baulandprogramms werden erstmals besonders wichtige Pr o-
jekte herausgehoben, um über eine Fokussierung der Arbeitskapazitäten auf diese prioritären Projek-
te eine Beschleunigung der Baulandentwicklung mit einer kurzfristigen Steigerung der Baureifm a-
chung zu erreichen.  
 
Als prioritäre Projekte werden grundsätzlich nu r städtische Projekte ausgewählt, da hier eine umfa s-
sendere Steuerungsmöglichkeit auf Grundlage der Eigentümerfunktion gegeben ist. 7 Darüber hinaus 
muss das Projekt eine gewisse Größenordnung überschreiten (mindestens 75 – 100 Wohneinheiten) 
und für die En twicklung des jeweiligen Stadtteils oder der Gesamtstadt von besonderer Bedeutung 
sein. Als prioritäre Projekte werden folgende Projekte definiert: 
- Gievenbeck – Oxford-Kaserne (1.200 WE) 
- Gremmendorf – York-Kaserne (1.800 WE) 
- Kinderhaus – Südlich Langebusch (195 WE) 
- Amelsbüren – Nordwestl. Am Dornbusch (170 WE) 
- Albachten – Ost (475 WE) 
- Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße (200 WE) 
- Mitte – Neuhafen / Hafenkante (550 WE)   
- Roxel – Südlich Tilbecker Straße Teil 1 (75 WE) 
- Mauritz-Ost – Maikottenweg (280 WE)  
- Handorf – Kirschgarten / Bäder (240 WE) 
- Wolbeck – Südlich Berdel (300 WE) 
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE) 
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE) 
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE) 
3. Umsetzung des Baulandprogramms 
3.1 Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung 
Das Baulandprogramm ist das übergeordnete Instrument zur Koordination der verschiedenen Aktiv i-
täten in der Verwaltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträ u-
me für die Bauleitplanung, die Ausbauplanung für Kanal- und Straßenbau sowie deren Umsetzung  
bestimmt. In diesem Zeitrahmen soll bei städtischen Baugebieten auch die Vergabe der Grundstücke 
erfolgen. 
 
Der Zeitpunkt der Baureife bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit un d 
liefert damit wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich betrifft das 
Baulandprogramm die Arbeitsprogramme aller Dienststellen, die mit ihren Leistungen entweder zur 
Baureife oder zur Funktionsfähigkeit eines Gebietes beitragen.  
 
                                                
7 Eine Ausnahme bildet das Projekt Neuhafen / Hafenkante, welches aufgrund der städtischerseits angestrebten 
Gesamtentwicklung im Hafenbereich als prioritäres Projekt definiert wird.

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V/0224/2019 
Um für alle beteiligten Ämter und auch die politischen Entscheidungsträger eine größtmögliche 
Transparenz herzustellen, werden für die einzelnen Baugebiete weitergehende Informationen zum 
Stand der Aktivierung aufgeführt.  
 
Um die Anforderungen der Baulandaktivierung in den Arbeitsprogrammen berücksichtigen zu können, 
ist eine Verbindlichkeit des Baulandprogramms durch Ratsbeschluss erforderlich. Darüber hinaus 
bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer jährlichen Aktualisierung, die  mit dieser 
Vorlage vorgenommen werden soll. 
3.2 Optimierung der Prozess- und Projektsteuerung - Controlling 
Zur weiteren Optimierung der Zeitketten in der Baulandentwicklung wird zurzeit ergänzend zum b e-
reits bestehenden ämterübergreifenden Monitoring eine übergeordnete Prozess - und Projektsteue-
rung der Baulandentwicklung (Baulandcontrolling) geschaffen. Diese hat das Ziel, die Abläufe weiter 
– sofern möglich – zu beschleunigen und zeitliche Verzögerungen auf ein Minimum zu beschränken.8  
 
Als erster Sc hritt im Rahmen dieses Controllings wurden diejenigen Baugebiete ausgewählt, die als 
prioritäre Projekte eine besondere Bedeutung für die Baulandentwicklung in Münster in den nächsten 
Jahren haben (vgl. unter 2.3).  
 
Als zweiter Schritt ist für eine Reihe dieser prioritären Projekte ein umfassendes Controlling vorges e-
hen. Die dafür vorgesehenen prioritäre Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie noch (relativ) 
am Anfang der Entwicklung stehen und insofern größeres Potenzial für eine Prozessoptimierung /  -
beschleunigung aufweisen. Weiterhin gilt für diese Projekte, dass sie keine (wesentlichen) Abhängi g-
keiten von anderen Planungsträgern oder Eigentümern aufweisen und damit beschleunigt entwickelt 
werden können. Folgende Projekte wurden nach diesen Kriterien in einem ersten Schritt ausgewählt: 
- Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße (200 WE) 
- Roxel – Südlich Tilbecker Straße Teil 1 (75  WE) 
- Handorf – Kirschgarten / Bäder (240 WE) 
- Wolbeck – Südlich Berdel (300 WE)  
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE) 
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE) 
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE) 
 
Die anderen unter 2.3 genannten prioritären Projekte erfüllen die o.a. Voraussetzungen nicht (bspw. 
Mitte - Neuhafen / Hafenkante) oder weisen bereits ein externes Controlling auf  (die beiden ehemali-
gen Kasernenstandorte York und Oxford). 
 
Als Start dieses Baulandcontrollings wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres für das städtische Ba u-
gebiet in Handorf (Kirschgarten) ein sogenannter LCM -Workshop („Lean Construction Management“) 
unter externer Begleitung begonnen, der die einzelnen Prozessschritte zur Entwicklung dieses Ba u-
gebiets von der Planung, über den Bau der Erschließung bis hin zur Vermarktung detailliert unters u-
chen und vorhandene Abhängigkeiten benennen soll, um insgesamt zu einem zeitlich gestrafften 
Entwicklungsprozess zu kommen. Dabei wurden und werden i.S. eines Prototyps Verfahrensschritte 
und Vorgehensweisen des Controllings erprobt, die – ggf. modifiziert – nun auch auf die anderen o.a. 
Projekte übertragen werden sollen. 
 
Die im Baulandprogramm angegebenen Zeitketten können daher noch keine Ergebnisse des anst e-
henden Controllings berücksichtigen. Ziel ist es aber, zum einen eine höhere Verlässlichkeit in Bezug 
                                                
8 vgl. Vorlage V/0853/2018 „ Bericht eines ämterübergreifenden Monitorings zum Baulan d-
programm – Prozess- und Projektsteuerung der Baulandentwicklung“

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V/0224/2019 
auf die zeitliche Realisierung zu erreichen und zum andere n, die bisher vorgesehenen Zeitketten – 
soweit wie möglich – zu verkürzen.  
3.3 Annahmen zur Wohnungsbautätigkeit für die Kleinräumige Bevölkerungsprognose 
Das Baulandprogramm dient auch dazu, die räumliche Planung unter quantitativen Aspekten mit der 
Planung von Wohnfolgeeinrichtungen zu verzahnen. Aus den Informationen des Bauland programms 
können wesentliche Entwicklungsannahmen (voraussichtliche Bautätigkeit in den einzelnen Stadtze l-
len) für die Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungspro gnose abgeleitet werden. Die Ergeb -
nisse der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose sind wiederum Arbeitsgrundlage für die Planung von 
Infrastrukturmaßnahmen (Kindertagesstätten, Grundschulen, Dimensionierung von Ver - und Entsor-
gungsleitungen) und werden daher dringend benötigt.  
 
Sobald das fortgeschriebene Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 vom Rat beschlossen worden ist, 
werden darauf aufbauend unverzüglich Prognoseannahmen gebildet, so dass nach derzeitigem 
Stand der Arbeitsplanung Ende des Jahres 2 019 eine aktualisierte Kleinräumige Bevölkerungspro g-
nose 2030 vorgelegt werden kann.  
3.4 Antrag auf Regionalplanänderung 
Für die neu ins Baulandprogramm aufgenommenen Flächen im Außenbereich wurde im Vorfeld z u-
sammen mit der Bezirksregierung Münster geprü ft, inwiefern zur Entwicklung dieser Flächen eine 
Änderung des Regionalplans erforderlich ist. Aufgrund der Größe der neuen Baugebiete gilt dies für 
die folgenden drei Flächen:  
 
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE) 
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE) 
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE) 
 
Das neue große Baugebiet in Wolbeck – Südlich Berdel ist bereits als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ 
(ASB) im Regionalplan dargestellt, die weiteren, (deutlich kleineren) neuen Baugebiete im Außenb e-
reich (Sentrup – Südlich Schmeddingstraße und Gremmendorf – Westlich Frankenweg) bedürfen zu 
ihrer Entwicklung keiner Änderung des Regionalplans, da sie aufgrund der Maßstäblichkeit des Reg i-
onalplans nur geringfügig über die dort bereits dargestellten „Allgemeinen Sied lungsbereiche“ hi n-
ausgehen. 
 
Die räumlichen Abgrenzungen der Bereiche, für die eine Änderung des Regionalplanes beantragt 
werden soll, sind der Anlage 5 zu entnehmen. 
 
In Nienberge-West betrifft dies neben den neu erworbenen Flächen, die als neues Baugebie t entwi-
ckelt werden sollen, auch die benachbarten Flächen der Sportanlagen. Solche Sportflächen sind 
i.d.R. bisher im Regionalplan nicht als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt, müssen aber nach 
einer Rechtsprechung des OVG NRW in zukünftigen Fläche nnutzungsplanänderungen und Beba u-
ungsplänen als Gemeinbedarfsflächen – und somit als Bauflächen – dargestellt bzw. festgesetzt wer-
den. Insofern ist auf der übergeordneten Ebene des Regionalplans eine Darstellung als „Allgemeiner 
Siedlungsbereich“ erforderlich. 
 
In Handorf-Ost entspricht die zu beantragende Fläche im Wesentlichen der Abgrenzung des neuen 
Baugebiets, ggf. können in Abstimmung mit der Bezirksregierung noch die nördlich benachbarten 
(Sport-)Flächen der Tennisanlage hinzugenommen werden. 
 
In Hiltrup-Ost geht die angestrebte ASB-Darstellung deutlich über das eigentliche Wohngebiet hinaus, 
da auch die benachbarten Sportflächen sowie mögliche Sporterweiterungsflächen nördlich davon aus

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V/0224/2019 
den o.a. Gründen im Regionalplan als ASB dargestellt werden soll en. Der sich dann in Insellage b e-
findliche Wald sollte im Regionalplan als übergeordnetem Plan dann ebenfalls als ASB dargestellt 
werden. Ob und wenn ja in welcher Größe hier tatsächlich eine Siedlungsentwicklung stattfinden soll, 
wird davon unabhängig in den weiteren Verfahren geklärt. Aus Sicht der Stadtentwicklung würden 
sich zumindest Teile dieser Fläche dazu anbieten, das neue Baugebiet mit den bestehenden Sie d-
lungsstrukturen der Umgebung besser zu verzahnen und insbesondere weitere zentrale Nutzungen 
(bspw. Einzelhandel) für Hiltrup -Ost aufzunehmen. Eine diesbezügliche Klärung soll im Rahmen der 
Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Hiltrup-Ost erfolgen. 
 
Alle drei Flächen sind Bestandteil des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030, welches d er Rat in 
seiner Sitzung am 16.05.2018 beschlossen hat (vgl. nicht -öffentliche Vorlage V/0200/2018). Die  
weiteren Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 sind ebenfalls bisher im Regionalplan 
nicht als allgemeine Siedlungsbereiche dargestellt. Da de rzeit noch nicht absehbar ist, welche di e-
ser Flächen tatsächlich entwickelt werden können (insbesondere hinsichtlich der liegenschaftlichen 
Verfügbarkeit) ist eine Aufnahme in den Regionalplan im Rahmen des mit dieser Vorlage angestreb-
ten Änderungsverfahrens nicht zweckdienlich und soll zu gegebenem Zeitpunkt erfolgen. 
 
Seitens der Bezirksregierung wird in den nächsten Jahren unabhängig von diesem zu beantrage n-
den Änderungsverfahren eine Anpassung des bestehenden Regionalplans Münsterland angestrebt. 
Im Zuge dieses Anpassungsverfahrens sollen auf Grundlage einer neuen Bedarfsberechnung dann 
weitere Siedlungsflächen im Regionalplan dargestellt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens we r-
den dann die zuständigen städtischen Gremien zu gegebener Zeit entscheiden, we lche Flächen in 
diesem Zuge in den Regionalplan aufgenommen werden sollen.  
 
Dies könnten insbesondere die verbleibenden Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030, 
ggf. aber auch noch weitere Flächen sein, sofern die Voraussetzungen gem. den Kriterien d er 
durchgeführten Planungswerkstatt 2030 dafür gegeben sind. Vor dem Hintergrund der Diskussionen 
im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 und der bisherigen Erkenntnisse aus den Auftaktforen für 
das Stadtteilentwicklungskonzept für Nienberge und Häger wird z. B. für Nienberge -Häger im Zuge 
dieses Anpassungsverfahrens die Darstellung eines „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ angestrebt. 
Dies würde dann eine weitere Entwicklung Hägers i.S. des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 auf 
eine Zielgröße von ca. 2.000 Einwohnern ermöglichen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2018 
Anlage 2: Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 Übersichtskarte 
Anlage 3: Baulandprogramm 2019 – 2025 Tabelle Stufe 1 
Anlage 4: Baulandprogramm 2019 – 2030 Tabelle Stufe 2 
Anlage 5: Räumliche Abgrenzung Antrag Regionalplanänderung

Anlage1_V0224-2019_Bericht

18145 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019 
 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2018 
1. Zusammenfassung 
Im vorliegenden Bericht zur Wohnbaulandentwicklung wird die Baulandentwicklung des Jahres 2018 
bezogen auf das Baulandprogramm, auf die daraus res ultierenden Reserven, den derzeitigen Bau- 
überhang (genehmigte, aber noch nicht fertig gestel lte Bauvorhaben) sowie die Fertigstellungen um- 
fassend dargelegt.  
 
Zentrale Erkenntnisse sind: 
 
- Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit c a. 2.750 Wohneinheiten (WE) für die Jahre 
2017 und 2018 
1 auf einem hohen Niveau, ist aber gegenüber 2016 ge sunken und verfehlt noch 
das Ziel des Handlungskonzepts Wohnen von 2.000 WE jährlich.  
- Das Absinken der Wohnungs-Fertigstellungszahlen ge genüber 2016 geht einher mit einem histo- 
risch hohen Bauüberhang: Zum Ende des Jahres 2018 w aren Baugenehmigungen für über 3.200 
WE noch nicht abschließend umgesetzt.  
- Vor diesem Hintergrund wird eine deutliche Erhöhun g der Wohnungs-Fertigstellungszahlen im 
Jahr 2019 erwartet. 
- Die Bautätigkeit fand in den Jahren 2017 und 2018 – auf der Grundlage der Ausweitung des Bau- 
landprogramms ab dem Jahr 2014 –  wieder verstärkt (d.h. über 50 %) innerhalb der Baugebiete 2 
statt.  
- Mehr als 80 % der neuerrichteten Wohnungen befande n sich seit 2014 im Innenbereich. Der 
Siedlungsbestand hat damit gegenüber den klassische n Neubaugebieten in ehemaligen Außen- 
bereichslagen weiterhin eine besondere Bedeutung. Tendenziell wird der Anteil der Neubaugebie- 
te am Siedlungsrand an der Anzahl der fertiggestellten WE allerdings zukünftig zunehmen. 
- Die Inanspruchnahme von Baugebieten hat damit seit  dem Jahr 2015 deutlich zugenommen, was 
insbesondere Ausdruck der erhöhten Baulandbereitstellung seit dem Jahr 2014 ist.  
- Bis auf eine Ausnahme sind alle im Baulandprogramm  2018 – 2025 für das Jahr 2018 dargestell- 
ten Baugebiete im letzten Jahr baureif geworden. In  Summe wurde damit Bauland für die Errich- 
tung von ca. 1.250 WE in Baugebieten baureif – eine  solche Größenordnung wurde zuletzt Ende 
der 90er Jahre erreicht. Dieser Wert entspricht gen au dem angestrebten Zielwert, durch das Bau- 
landprogramm Flächen für mindestens ca. 1.250 WE jä hrlich in Baugebieten zur Baureife zu ent- 
wickeln. 
- Der Wert von 1.250 WE, die 2018 in Baugebieten zur  Baureife geführt wurden, lag deutlich über 
der tatsächlichen Baulandinanspruchnahme des Jahres  2018 (knapp 800 WE), so dass die bau- 
reifen Reserven in Baugebieten insgesamt weiter zug enommen haben und zum Stichtag 
                                                
1 Aus statistischen Gründen gibt es für die Jahre 2017 und 2018 nur einen gemeinsamen Wert, der zur besse- 
ren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit rein rechnerisch auf die Jahre 2017 und 2018 zu gleichen Teilen, d.h. für 
2017 und 2018 je 1.375 WE aufgeteilt worden ist. 
2 Mit Baugebieten sind im Folgenden stets Wohnbaugeb iete gemeint, die im Rahmen des Baulandprogramms 
entwickelt worden sind und damit dem speziellen Baulandmonitoring unterliegen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019 
 
- 2 - 
31.12.2018 über 3.350 WE betragen (und damit deutli ch über dem „Soll“-Wert 3 liegen, der zurzeit 
ca. 2.500 WE beträgt), ein Wert der zuletzt im Jahr 2012 erreicht worden ist.  
- Für etwa ein Viertel (ca. 840 WE) dieser baureifen  Reserven ist eine Aktivierung nicht konkret 
geplant bzw. nicht bekannt. 
- Der Großteil dieser Reserven, von denen eine Aktiv ierung nicht geplant oder nicht bekannt ist, 
befindet sich im Besitz von einzelnen Eigentümern. Daneben gibt es allerdings drei Eigentümer, 
die über baureife Grundstücke für zusammen über 200  WE verfügen und bei denen eine Ver- 
kaufs-/ bzw. Entwicklungsabsicht bisher leider nicht erkennbar ist. 
2. Rahmenbedingungen  
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynamis cher Wohnungsmarkt mit großem Nachfrage- 
druck. Eine in den letzten Jahren zunehmende Wohnun gsknappheit und eine hohe Nachfrage insbe- 
sondere im innerstädtischen Bereich führen in viele n Quartieren zu (z.T. deutlich) steigenden Mieten 
und Bodenpreisen.  
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen: 
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstück e für den individuellen Wohnungsbau in 
Münster lagen im Jahr 2017 bei 450 €/m² in mittlere n Wohnlagen, und damit um mehr als 12,5 % 
höher als im Jahr zuvor. Damit liegt Münster in der  Spitzengruppe der NRW-Großstädte hinter 
Düsseldorf und Köln und noch vor Bonn. 
4  
- Die durchschnittlichen Angebotsmieten stiegen von II/2017 zu I/2018 um 6,9 Prozent auf 9,80 €, 
zudem ist mit einer Rate von 0,6 im Prinzip kein Wo hnungsleerstand mehr in der Stadt vorhan- 
den. 5 
- Deutlich höhere Kosten mussten 2017 in Münster auc h Käufer von Eigentumswohnungen akzep- 
tieren. Die aufgerufenen Preise lagen mit 3.136 Eur o pro Quadratmeter im Schnitt 6,5 Prozent 
höher als noch im Vorjahreszeitraum. 6 
Dies gilt trotz der Tatsache, dass Münster i n Bezug auf die Einwohner die höchste Fertigstellun gsquote 
der zwölf größten Städte in Nordrhein-Westfalen aufweist. 5,5 Wohnungen je tausend Einwohner bedeute- 
ten 2016 den Höchstwert bei der Bautätigkeit, vor B onn (5,0) und Düsseldorf (4,3).  Auch bundesweit lag 
Münster im Zeitraum 2000 – 2014 unter allen Großstä dten in Bezug auf den relativen Wohnungszu- 
wachs an erster Position. 7  
Bei einer derzeit prognostizierten Einwohnerentwicklung auf etwa 321.000 Einwohner (Basisvariante) 
bis zum Jahr 2025 (vgl. Vorlage zur Kleinräumigen B evölkerungsprognose V/0979/2016) und einem 
weiteren deutlichen Wachstum bis 2030 wird die hohe  Nachfrage nach Wohnungen in Münster auch 
in den kommenden Jahren weiter anhalten. Bei wieder  deutlich ansteigenden Flüchtlingszahlen kann 
sich die Einwohnerzahl entsprechend weiter erhöhen.  Daher ist trotz vieler Neubauwohnungen der 
vergangenen Jahre weiter mit einem hohen Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen.  
                                                
3 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen. 
4 vgl. Grundstücksmarktbericht NRW 2018 
5 vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2018 
6 vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2018 
7 vgl. Postbank-Studie „Wohnatlas 2016 – Leben in der Stadt“

Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019 
 
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Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Familien, Men- 
schen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende, zunehmend aber auch Haushalte mit mittleren 
Einkommen – haben unter diesen Rahmenbedingungen ei ne erhöhte Schwierigkeit, ein passendes 
Wohnangebot zu finden. Auch als Standortfaktor für ansiedlungsbereite bzw. bereits ansässige Un- 
ternehmen besitzt der Faktor Wohnkosten in Münster inzwischen eine nicht unerhebliche Bedeutung.  
Vor diesem Hintergrund nimmt die Suburbanisierung s eit 2010 daher wieder zu, im Durchschnitt der 
Jahre 2010 – 2017 sind jährlich über 500 Menschen mehr in die Stadtregion Münster gezogen als aus 
ihr in die Stadt Münster gezogen sind, 2016 und 201 7 lag der Wert bei je ca. 700 Menschen. Insbe- 
sondere betrifft dieses negative Wanderungssaldo in  der Stadtregion die Altersgruppen der Familien 
(unter 18-jährige sowie 30 - 44-jährige). 
3. Wohnungsbau-Fertigstellungen 
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit zu sammen ca. 2.750 WE in den Jahren 2017 und 
2018 weiterhin auf einem hohen Niveau 8 (vgl. Abb.1). Gegenüber dem Jahr 2016 ist die Zahl  jedoch 
zurückgegangen, allerdings liegt der Bauüberhang Ende 2018 auf einem historischen Hoch (vgl. unter 
1.3). Die (seit 2015 erhöhte) Zielzahl von jährlich  2.000 Neubauwohnungen wird insofern allerdings 
für 2017 und 2018 verfehlt. Die wirtschaftlichen Ra hmenbedingungen (Einkommen, Zinsniveau, Ar- 
beitsplatzentwicklung) und die Attraktivität der St adt als Wohnstandort sind für den Wohnungsbau 
weiterhin sehr günstig und bekräftigen die Notwendigkeit, die Baulandentwicklung weiter zu forcieren. 
Mehr als 80 % der fertig gestellten Wohnungen befan den sich in Mehrfamilienhäusern, nur knapp ein 
Fünftel entfiel auf den Einfamilienhausbau. 
Etwa die Hälfte der fertig gestellten Wohnungen hatte ein bis zwei Räume, 15 Prozent fünf oder mehr 
Räume. Die durchschnittliche Wohnfläche einer ferti g gestellten Wohnung in Münster lag bei 81,3 
Quadratmetern 
 
Abb. 1: Wohnungs-Fertigstellungen
9 
                                                
8 aus statistischen Gründen gibt es für die Jahre 2017 und 2018 nur einen gemeinsamen Wert, der zur besse- 
ren Lesbarkeit rein rechnerisch auf die Jahre 2017 und 2018 aufgeteilt worden ist 
9 s. die Anmerkungen unter Fußnote 5

Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019 
 
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In den Jahren 2017 und 2018 wurden 421 Wohnungen al s Abriss registriert (d.h. rechnerisch ca. 210 
WE pro Jahr). Diese Zahl liegt im üblichen Rahmen d er letzten Jahre. Aufgrund einer Änderung der 
Landesbauordnung wird das Nachhalten der Anzahl der  abgebrochenen Wohnungen in Zukunft zu- 
nehmend schwieriger werden, da viele Abbrüche nicht  mehr genehmigungs- oder anzeigepflichtig 
sind. 
 
Die nach der Zahl der fertig gestellten Wohnungen w ichtigsten Baugebiete und Wohnungsbauprojek- 
te der vergangenen zwei Jahre waren (jeweils > 50 WE): 
 
- Mitte – Kleine Bahnhofstraße: 93 WE (vorwiegend A partments) 
- Mitte – Nördlich Bohlweg (ehem. Winkhaus): 90 WE 
- Mitte – Steinfurter Str. / Südlich Yorkring (ehem . TÜV): 130 WE 
- Mitte – Hüfferstraße / Rishon-Le-Zion-Ring: 150 W E 
- Mitte – Weissenburgstraße: 51 WE 
- Gievenbeck – Arnheimweg: 65 WE 
- Mecklenbeck – Handwerkskammer Bildungszentrum: 16 2 WE (ausschließlich Apartments) 
 
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er-Jahren auf einem 
durchschnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 W E. 2007 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert 
erzielt. Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage sank der Eigenheimbau auf unter 400 WE in 2009, 
konnte danach aber wieder kurzzeitig zulegen. Ein k ontinuierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt 
zusammen mit einem geringen Angebot an wenigen neu erschlossenen Einfamilienhausgebieten und 
ist voraussichtlich dadurch begründet. Trotz dieser  ungünstigen Voraussetzungen verbleibt in den 
Jahren 2017 und 2018 ein Sockelniveau von knapp 250 Wohneinheiten jährlich. 
       
 
Abb. 2: Lage der Wohnungsneubauten 
10  
                                                
10  s. die Anmerkungen unter Fußnote 5

Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019 
 
- 5 - 
Seit den 90er-Jahren wurden traditionell die meiste n neuen Wohnungen in von der Stadt geplanten 
(bzw. aktiv begleiteten) Baugebieten fertig gestellt. Danach war der Anteil der Bautätigkeit, der auf die 
Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Währen d zu Beginn der 90er-Jahre noch über 80 % der 
neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig ges tellt wurden, sank dieser Wert im Zeitraum 
zwischen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf unter 60  %. Seit dem Jahr 2012 schließlich lag der An- 
teil z.T. deutlich unter 50 %, konnte in den letzte n Jahren aber – auf Grundlage der Ausweitung des 
Baulandprogramms ab dem Jahr 2014 – gesteigert werd en und liegt inzwischen wieder über 50 %. 
Die Bautätigkeit außerhalb von Baugebieten insbeson dere im Siedlungsbestand hat daher nach wie 
vor eine sehr hohe Bedeutung. Dies kann zum einen Ausdruck zu geringer baureifer Baulandreserven 
sein, zum anderen kommt darin vermutlich auch die b esondere Attraktivität der inneren Stadt und der 
dortige Nachfragedruck zum Tragen, denn die große M ehrzahl der Baugebiete befindet sich außer- 
halb des Innenstadtrings.  
 
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die  Hälfte der neu errichteten Wohnungen im 
Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. Dies er Wert wurde in den letzten zehn Jahren re- 
gelmäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 2). Etwa  80 % der neuerrichteten Wohnungen befanden 
sich seit 2014 im Innenbereich. Neubaugebiete am Siedlungsrand als ehemalige Außenbereichslagen 
hatten damit gegenüber dem Siedlungsbestand in den letzten Jahren eine eher geringe Bedeutung, 
tendenziell wird der Anteil der Neubaugebiete am Si edlungsrand jedoch in den kommenden Jahren 
zunehmen. Die Zielzahlen, wie sie im Rahmen des Pro zesses zur Planungswerkstatt 2030 diskutiert 
worden sind, gehen von einem ungefähren Anteil der Wohnungsfertigstellungen von 25 % in Neu- 
baugebieten am Siedlungsrand aus, dementsprechend geringer wäre der Anteil für den Innenbereich, 
da auch ein einstelliger Prozentanteil der fertigge stellten Wohnungen gänzlich außerhalb des Sied- 
lungsbestandes im Außenbereich realisiert wird. 
 
4. Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau 
Eine sehr große Zahl von Wohnungsbauvorhaben ist zurzeit im Bau. Die Höhe der im Jahr 2019 fertig 
gestellten Wohneinheiten kann zum jetzigen Zeitpunk t (März 2019) naturgemäß zwar noch nicht 
prognostiziert werden, dennoch gibt die Anzahl der bereits genehmigten, aber noch nicht fertig ge- 
stellten Wohnbauvorhaben einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen 
Wohnungsbaugeschehen gerechnet werden kann. Die Gen ehmigungen wurden in der Mehrzahl im 
Jahr 2018, teilweise aber auch bereits im Jahr 2017 oder sogar 2016 erteilt. Die Bauvorhaben werden 
in der Regel zurzeit realisiert 
11  und damit im Jahr 2019 oder aber 2020 voraussichtlich fertig gestellt.  
 
Zum Ende des Jahres 2018 waren Baugenehmigungen für  über 3.200 Wohneinheiten noch nicht ab- 
schließend umgesetzt (Bauüberhang). Diese Zahl hat sich gegenüber 2016 deutlich erhöht und ist so 
groß wie nie zuvor.  
 
5. Baulandreserven  
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wohnungsbau ist 
eine zentrale Aufgabe der Stadt im Rahmen der Kommu nalen Wohnungspolitik. Nur damit kann vor- 
                                                
11  In geringem Umfang kommt es auch vor, dass Genehmi gungen aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt 
werden.

Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019 
 
- 6 - 
gesorgt werden, dass der Markt auch zukünftig die M öglichkeit bekommt, ausreichend neue Woh- 
nungen zu bauen. Da das kurzfristig realisierbare P otenzial der „spontanen Bautätigkeit“ außerhalb 
von Baugebieten nicht genau ermittelt werden kann, werden unter den Baulandreserven diejenigen 
Flächen und Baugebiete behandelt, bei denen die Sta dt die Baureife aktiv begleitet hat und die somit 
für eine Bebauung (grundsätzlich) sofort zur Verfügung stehen. 
 
 
 
Abb. 3: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch 
12  
 
Im Rahmen des Baulandmonitorings werden daher seit Langem Baulandbereitstellung und Bauland- 
verbrauch bilanziert. Dadurch kann überprüft werden , ob das Angebot an baureifen Baulandreserven 
noch den qualitativen und quantitativen Anforderungen entspricht. In den Jahren 2009 - 2013 war der 
Baulandverbrauch stets, z.T. deutlich, höher als di e Baulandbereitstellung mittels Baulandprogramm 
(vgl. Abb. 3).  
 
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen Baulandreserven erheblich zurückgingen und unter 
den „Soll“-Wert 
13 gesunken waren (vgl. Abb. 4). Dieser Trend konnte m it der deutlichen Ausweitung 
der Baulandaktivitäten und dem neuen Baulandprogram m ab dem Jahr 2014 (vgl. Vorlage 
V/0115/2014) vorerst gestoppt werden, so dass der I stwert inzwischen wieder in deutlich zunehmen- 
dem Maße oberhalb des Sollwertes liegt.  
 
                                                
12  s. die Anmerkungen unter Fußnote 5 (hier nur in Bezug auf die Baufertigstellungen) 
13  Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019 
 
- 7 - 
 
Abb. 4: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich 
 
So wurden im letzten Jahr fast alle im Baulandprogramm 2018 – 2025 für das Jahr 2018 dargestellten 
Flächen baureif – insgesamt eine Kapazität von 1.250 Wohneinheiten, die die noch vorhandenen wei- 
teren Reserven deutlich erhöhen.  
 
Die baureifen Reserven in Baugebieten haben zum Stichtag 31.12.2018 über 3.350 WE betragen und 
damit einen Wert, der zuletzt im Jahr 2012 erreicht worden ist. 
  
Die nach der Zahl der Wohneinheiten wichtigsten Baugebiete dieser Baulandreserven sind: 
 
- Mitte – Zentrum Nord (z.Zt. im Bau): 530 WE 
- Mitte – Südlich Dahlweg (z.Zt. im Bau): 315 WE 
- Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp (ehem.  Beresa) (z.Zt. im Bau): 335 WE 
- Kinderhaus – westlich Regina-Prothmann-Str. (z.Zt . im Bau): 165 WE 
- Angelmodde – Schlesienstraße / Albersloher Weg (z .Zt. im Bau) 
- Wolbeck Nord – Nördlich Am Borggarten (nur tlw. i m Bau): 225 WE 
- Hiltrup – Lange Straße / Malteserstraße (nur tlw.  im Bau): 65 WE 
- Amelsbüren – Nördlich Deermannstraße (z.Zt. im Ba u): 85 WE 
  
Die Restkapazitäten von über 3.350 WE in baureifen Gebieten sind darüber hinaus im Hinblick auf die 
tatsächliche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind  mit dem o.a. Wert sämtliche Restkapazitäten in 
allen im Baulandmonitoring erfassten Baugebieten be rücksichtigt. Als Restkapazität werden dabei 
alle Grundstücke gewertet, auf denen die angestrebte Wohnbebauung noch nicht fertiggestellt ist.  
 
Um zu ermitteln, welches Potenzial dieser Reserven bisher noch nicht genutzt wird, muss man von 
dieser Zahl die in Umsetzung (erteilte Baugenehmigu ng) sowie in Vorbereitung (Vermarktung bzw.

Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019 
 
- 8 - 
geplante Bebauung bekannt) befindlichen Wohnbauvorh aben abziehen. Im Ergebnis ist für etwa ein 
Viertel dieser Reserven (knapp 900 WE) eine Umsetzu ng bzw. Vermarktung nicht bekannt (vgl. Abb. 
5). Bereinigt um kleinere Einzelgrundstücke verschi edener Eigentümer verbleiben im Wesentlichen 
allerdings drei Eigentümer, die über baureife Grundstücke für ca. 200 WE verfügen. 
 
Die Reserven mit unbekannter Vermarktung liegen nahezu ausschließlich in älteren Baugebieten und 
es ist davon auszugehen, dass – aufgrund fehlender liegenschaftlicher Verfügbarkeit – nur ein kleine- 
rer Teil dieser Reserven tatsächlich jährlich aktiviert werden kann.  
 
 
Abb. 5: Restkapazitäten in baureifen Wohngebieten

Anlage3_V0224-2019_Tabelle_Stufe1

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Baulandprogramm 2019 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0224/2019
23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte / 
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Bau der öff. 
Erschließung
Baureif 2019
232-02 Mitte - Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße 200 0 200 X Privat -   
331-01 Mitte - östl. Dahlweg / Südpark 57 0 57 X Privat -   
333-03 Mitte - südl. Roddestraße 310 0 310 X Privat -   
526-04 Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle) 350 0 350 X Privat -   
541-03B Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa)    - 
Teil II 16 64 80 X Stadt    
572-08 Roxel - südl. Nottulner Landweg 30 0 30 X Stadt    
871-09 Wolbeck - Am Steintor / Petersheide 150 100 250 X Privat -   
Summe 2019 1.113 164 1.277
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
     prioritäres Projekt
 -    nicht erforderlich 
 abgeschlossen 
   vorhanden 
   größenteils vorhanden 
   noch ncht abgeschlossen 
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten  
    Baulandcontrollings

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23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte / 
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Bau der öff. 
Erschließung
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
     prioritäres Projekt
 -    nicht erforderlich 
 abgeschlossen 
   vorhanden 
   größenteils vorhanden 
   noch ncht abgeschlossen 
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten  
    Baulandcontrollings 
Baureif 2020
344-03 Düesberg  - Nordkirchenweg 40 25 65 X Stadt    
515-04A Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 1 160 0 160 X KonvOY    
614-03 Coerde - Kiesekampweg 170 0 170 X Privat -   
622-02 Kinderhaus - Im Moorhook 40 4 44 X X Stadt    
634-02 Kinderhaus - Südl. Langebusch 180 15 195 X Stadt    
681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Straße / westl. DB 87 47 134 X Privat -   
814-04A Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 1 500 0 500 X KonvOY    
972-05 Hiltrup - Westfalenstr. (ehem. Baumschule Eschweiler) 180 25 205 X W+S -   
981-04 Amelsbüren - Nordwestl. Am Dornbusch 105 65 170 X Stadt    
Summe 2020 1.462 181 1.643

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Baulandprogramm 2019 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0224/2019
23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte / 
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Bau der öff. 
Erschließung
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
     prioritäres Projekt
 -    nicht erforderlich 
 abgeschlossen 
   vorhanden 
   größenteils vorhanden 
   noch ncht abgeschlossen 
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten  
    Baulandcontrollings 
Baureif 2021
513-08 Gievenbeck -  Appelbreistiege 100 0 100 X Privat -   
515-04B Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 2 445 70 515 X KonvOY    
518-07 Gievenbeck - Gescherweg 60 0 60 X W+S    
525-10 Sentrup - ehem. Wartburgschule 26 0 26 X Privat -   
561-07 Albachten - Lindenallee / nördl. feie Flur 20 14 34 X X Stadt    
562-07 Albachten - östl. Erw. südl. Teil 309 166 475 X Stadt    
681-04C Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil 0 11 11 X Stadt    
814-04B Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 2 250 100 350 X KonvOY    
862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Straße  ! 130 70 200 X X Stadt    
966-05 Hiltrup - An der Vogelstange 57 0 57 X Stadt    
Summe 2021 1.397 431 1.828

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23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte / 
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Bau der öff. 
Erschließung
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
     prioritäres Projekt
 -    nicht erforderlich 
 abgeschlossen 
   vorhanden 
   größenteils vorhanden 
   noch ncht abgeschlossen 
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten  
    Baulandcontrollings 
Baureif 2022
333-05 Mitte - Südlicher Dahlweg 300 0 300 X Privat -   
431-02 Mitte - Neuhafen / Hafenkante 550 0 550 X Privat -   
515-04C Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 3 275 0 275 X KonvOY    
547-08 Mecklenbeck - Hafkhorst 110 50 160 X Stadt    
573-07A Roxel - südl. Tilbecker Straße Teil 1   ! 60 15 75 X Stadt    
712-02 Mauritz Ost - Maikottenweg 170 110 280 X X Privat    
774-06 Handorf - Kirschgarten / Bäder   ! 160 80 240 X Stadt    
814-04C Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 3 150 0 150 X KonvOY    
Summe 2022 1.775 255 2.030

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Baulandprogramm 2019 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0224/2019
23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte / 
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Bau der öff. 
Erschließung
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
     prioritäres Projekt
 -    nicht erforderlich 
 abgeschlossen 
   vorhanden 
   größenteils vorhanden 
   noch ncht abgeschlossen 
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten  
    Baulandcontrollings 
Baureif 2023
515-04D Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 4 220 30 250 X KonvOY    
523-03 Sentrup - Schmeddingstraße / östl. Josef-Pieper-Straße 40 30 70 X Stadt    
562-10 Albachten - Steinbrede 87 55 142 X Stadt    
572-07 Roxel - östl. Tilsiter Straße / westl. BAB 35 35 70 X Stadt    
681-07 Sprakel - östl. Bahn 140 60 200 X Stadt    
813-03 Gremmendorf - Westlich Frankenweg 40 10 50 X Stadt    
814-04D Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 4 350 0 350 X KonvOY    
874-04 Wolbeck - Südlich Berdel   ! 150 150 300 X Stadt    
983-04 Amelsbüren - Böckenhorst 130 100 230 X Stadt    
Summe 2023 1.192 470 1.662
Baureif 2024/2025
584-01 Nienberge - Feldstiege / Beerwiede   ! 400 200 600 X Stadt    
774-08 Handorf - Nördlich Kötterstaße   ! 180 120 300 X Stadt    
814-04E Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 5 450 0 450 X KonvOY    
957-02 Hiltrup - Nördl. Osttor   ! 700 300 1.000 X Stadt    
Summe 2024/2025 1.730 620 2.350
Summe 2019 bis 2025 8.669 2.121 10.790

Anlage5_V0224-2019_Regionalplanänderung

88 Zeichen

Übersichtsplan zum Antrag auf Regionalplanänderung
. N
Anlage 5 zur Vorlage V /0224/2019

Beratungsverlauf (10)

04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (70)

  • Gartenstraße
  • Sibeliusstraße
  • Steinfurter Straße
  • Homannstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße
  • Tilbecker Straße
  • Pienersallee
  • Von-Steuben-Straße
  • Bahnhofstraße 200
  • Roddestraße 310
  • Sprakeler Straße
  • Westfalenstraße
  • Lindenallee
  • Hiltruper Straße
  • Schmeddingstraße
  • Josef-Pieper-Straße 40
  • Tilsiter Straße
  • Hüfferstraße
  • Weißenburgstraße
  • Schlesienstraße
  • Malteserstraße
  • Niedersachsenring
  • Hoher Heckenweg
  • Borghorstweg
  • Muckermannweg
  • Brandhoveweg
  • Waltruper Weg
  • Dahlweg 300
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Gescherweg 60
  • Lilienthalweg
  • Maikottenweg 170
  • Nottulner Landweg 30
  • Nordkirchenweg 40
  • Kiesekampweg 170
  • Hafkhorst 110
  • Böckenhorst 130
  • Arnheimweg
  • Albersloher Weg
  • Am Dornbusch 105
  • Am Steintor
  • Am Borggarten
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Umgehungsstraße
  • Rishon-Le-Zion-Ring
  • Schmittingheide
  • Appelbreistiege 100
  • Hammer Straße
  • Deermannstraße
  • Mauritzheide
  • Kötterstraße
  • Helgolandweg
  • Kirschgarten
  • Kinderhaus
  • Petersheide 150
  • Tulpenweg
  • Ermlandweg
  • Frankenweg 40
  • Feldstiege
  • Beerwiede
  • Langebusch 180
  • Steinbrede 87
  • Landwehr 2
  • Berdel
  • Osttor
  • Markweg
  • Düesberg
  • Bohlweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0224/2019
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37