V/0224/2019
Intensivierung der Baulandentwicklung - Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 - 2025/2030
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Anlage4_V0224-2019_Tabelle_Stufe2
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Baulandprogramm 2019 - 2025/2030: Stufe 2 Anlage 4 zur Vorlage V/0224/2019 (16.05.2019) Stufe 2 (Flächensicherung) Stadtteil Name Stadtteil Name Stadtbezirk Mitte Stadtteil Kinderhaus Mitte - Hörster - Parkplatz Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia Mitte - Gartenstr. / Niedersachsenring Mitte - Manfred-von-Richthofenstr. (ehem. BW-Standort) Stadtteil Sprakel Mitte - Mauritzheide Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr Mitte - östl. Gartenstr. Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße Stadtteil Mauritz-Ost Mauritz Ost - Westl. Schmittingheide Stadtteil Gievenbeck Gievenbeck - südlich Laxenburg Stadtteil Gelmer Gievenbeck - Borghorstweg Gelmer - nördliche, östliche Erweiterung Gievenbeck - nördlich Toppheide (ehem. Institut) Gievenbeck - westlich Steinfurter Straße Stadtteil Angelmodde Angelmodde - Westfalen AG Stadtteil Sentrup Angelmodde - Nördl. Homannstr. Sentrup - Muckermannweg Sentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. Stadtteil Wolbeck Wolbeck - südl. Petersheide Stadtteil Roxel Wolbeck - Westl. Brandhoveweg Roxel - südl. Tilbecker Str. Sportplatz Teil 2 Wolbeck - Berdel Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach Roxel - Nordwest Stadtteil Hiltrup Hiltrup - Südlich Tulpenweg Stadtteil Nienberge Hiltrup - Südlich Pfarrer-Ensink-Weg Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil Häger - nördlich der Bahn Häger - östliche Erweiterung
Anlage2_V0224-2019_Karte
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61.21
Wohnbauflächenmonitoring
ANLAGE 2 ZUR VORLAGE V/0224/2019
Baulandprogramm 2019 - 2025/2030
Stand: 23.05.2019
J:\PROJEKTE\WOHNBAU\Baulandprogramm\...
Stufe 1 (Baulandaktivierung) - 10.790 Wohnheinheiten
Stufe 2 (Flächensicherung) - theoretisches Potential für 12.000 - 15.000 Wohneinheiten
realistisches Potential für 4.000 - 5.000 Wohneinheiten
k
prioritäres Projekt
Anlage A
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Anlage A zur V/0224/2019 Kurzüberblick Mit dem Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 werden diejenigen Flächen benannt, die in den nächsten Jahren zur Baureife entwickelt werden sollen. Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Bauland- programm dynamisch. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung angestrebt. Der Zielwert, jährlich über das Baulandprogramm eine Baureife von 1.250 Wohneinheiten zu er- reichen, wird nach derzeitigem Stand erreicht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft.“ verfolgt. Dabei spielt im Wesentlichen das Ziel der Weiterentwicklung der Stadt mit hohem Wohnwert eine Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel einer hohen Umwelt- und Naturqualität, da die Belange von Natur und Umwelt regelmäßig eine hohe Bedeutung im Rahmen der Bauland- entwicklung genießen. Das Teilziel lautet: „Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölkerungs- gruppen“. Dazu sollen kurz- bis mittelfristig die notwendigen neuen Baugebiete zur Baureife ge- führt werden. Das Baulandprogramm begleitet damit den Prozess der Entwicklung neuer Wohn- baugebiete vom Planungsbeginn bis zur Baureife. Eine Baureife dieser Baugebiete ist i.d.R. für die Jahre 2019 – 2025 bzw. 2030 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils ent- sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere Sied- lungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im Außenbereich bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.
Beschlussvorlage
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V/0224/2019
V/0224/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Intensivierung der Baulandentwicklung
Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 - 2025/2030
Beratungsfolge
04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
26.06.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement
Vorberatung
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.07.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 (Anlagen 2 bis 4) wird be-
schlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
3.1 die zur Baulandentwicklung gemäß fortgeschriebenem Baulandprogramm 2019 –
2025/2030 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und erschließung s-
technischen Schritte in den einschlägigen Arbeitsprogrammen der städtischen
Fachämter zu verankern,
Stadtplanungsamt
23.05.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bartmann
Telefon: 492-6115
Bartmann@stadt-
muenster.de
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V/0224/2019
3.2 für besonders wichtige städtische Baugebiete die Baulandentwicklung durch eine neue
Prozess- und Projektsteuerung (Controlling) zu optimieren,
3.3 auf der Grundlage des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 Annahmen für die v o-
raussichtliche Wohnbautätigkeit als Grundlage für die Fortschreibung der Kleinräum i-
gen Bevölkerungsprognose (KBP) bis 2030 zu entwickeln sowie
3.4 bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag für ein Regionalplan -
Änderungsverfahren mit dem Ziel zu stellen, die neu in das Baulandprogramm Stufe 1
aufgenommenen Flächen in Nienberge, Handorf und Hiltrup-Ost als „Allgemeiner Sied-
lungsbereich“ im Regionalplan darzustellen (Anlage 5).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils en t-
sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
0. Überblick
Mit dem Baulandprogramm werden diejenigen Flächen ausgewählt, die in den nächsten Jahren zur
Baureife1 entwickelt werden sollen, um di e wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele zu e r-
reichen. Da die Baulandentwicklung von vielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachg e-
setzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf eine jährliche Fortschre i-
bung angelegt. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung des Baulandprogramms
2019 – 2025/2030 angestrebt.
Aus dem Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2018 (vgl. Anlage 1) wird deutlich, dass - vor dem
Hintergrund eines historisch hohen Bau überhangs (genehmigte, aber noch nicht fertig gestellte Ba u-
vorhaben) von mehr als 3.200 Wohneinheiten Ende 2018 - eine deutliche Erhöhung der Wohnungs -
Fertigstellungszahlen im Jahr 2019 erwartet werden kann. Dieser hohe Bauüberhang zeigt damit zum
einen die ersten Wirkungen der verstärkten Baulandentwicklung seit 2014 und zum anderen – im Zu-
sammenhang mit dem Absinken der Fertigstellungszahlen in 2017 / 2018 – vermutlich auch ein E r-
reichen der Kapazitätsgrenzen der lokalen Bauwirtschaft.
Die Baulandbereit stellung in Münster hat zudem im Jahr 2018 mit einer Kapazität von 1.250
Wohneinheiten einen neuen Höchstwert der letzten 20 Jahre erreicht – gleiches gilt für die baureifen
Reserven, die zum Stichtag 31.12.2018 über 3.350 WE betrugen und damit deutlich üb er dem „Soll“-
Wert2 lagen.
Trotz dieser positiven Signale aus dem hohen Bauüberhang und der deutlich gestiegenen Baulandbe-
reitstellung besteht vor dem Hintergrund des nach wie vor angespannten Wohnungsmarktes die No t-
wendigkeit, möglichst kurzfristig weit ere, größere Baulandkapazitäten zu erschießen und damit die
Baulandentwicklung nochmals zu intensiveren.
1 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.
2 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
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V/0224/2019
Die Studie des Wohnungsmarktes in Münster, welche das Pestel -Institut aktuell vorgenommen hat 3,
geht von einem aktuellen Wohnungsdefizit aus, welches seit 2011 von 1.300 Wohnungen auf ca.
3.000 Wohnungen 4 gestiegen ist. Der Bedarf an neuen Wohnungen ist daher insbesondere in den
nächsten Jahren besonders hoch, um dieses Defizit abzubauen und um dem Bestandsmarkt deutl i-
che Impulse zu Belebung zu geben. Daher wird mit dieser Vorlage eine Wohnbaulandoffensive ange-
strebt, die zum einen eine erhebliche Ausweitung der Baulandentwicklung in quantitativer Sicht b e-
deutet (Aufnahme neuer Baugebiete mit einem Volumen von über 3.000 Wohneinheiten – vgl. unter
2.3) als auch eine Optimierung der zeitlichen Abläufe erreichen soll.
Als erster Schritt erfolgt daher eine Priorisierung der Baugebiete anhand von Kriterien und im Hinblick
darauf, welchen Beitrag sie zur Erreichung dieses Ziels leisten können (vgl. unter 2. 3). Die vorhande-
nen Arbeitskapazitäten sollen daher auf diese besonders wichtigen (prioritären) Projekte fokussiert
werden, ohne die Bearbeitung der weiteren Projekte aufzugeben. In der konkreten Bearbeitung sollen
die prioritären Projekte daher stets zeit lichen Vorrang vor der Bearbeitung des Alltagsgeschäfts, zu
dem auch die weiteren Baugebiete gehören, bekommen.
Als zweiter Schritt ist für eine Reihe dieser prioritären Projekte ein umfassendes Controlling vorges e-
hen. Dabei soll die Prozess - und Projektsteuerung optimiert und damit eine höhere Verlässlichkeit in
Bezug auf die zeitliche Realisierung erreicht werden. Darüber hinaus ist es das Ziel, die bisher vorg e-
sehenen und in der Tabelle zum Baulandprogramm der Stufe 1 (vgl. Anlage 3) dargestellten Zeitk et-
ten – soweit wie möglich – zu verkürzen.
1. Bericht zur Wohnbaulandentwicklung
Im Bericht zur Wohnbaulandentwicklung (Anlage 1) wird die Baulandentwicklung des Jahres 2018
bezogen auf das Baulandprogramm, auf die daraus resultierenden Reserven, den derzeitigen Bau-
überhang sowie die Fertigstellungen umfassend dargelegt.
2. Fortschreibung des Baulandprogramms
2.1 Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs - und Baulandmarktes begegnen zu können,
hat die Stadt Münster das Handlungskonzept Wohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die Umsetzung
des Handlungskonzeptes soll dazu beitragen, die Wohnungsversorgung zu verbessern und insg e-
samt zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt führen.
Ein wesentlicher Bauste in ist dabei die Erhöhung des Angebots an Wohnungen, um der gewachs e-
nen Nachfrage gerecht werden zu können. Insofern ist das Baulandprogramm als wesentlicher Teil
des Prozesses der Baulandentwicklung ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Handlungsko n-
zepts Wohnen.
Auf Grund des langen Zeitraums des Baulandprogramms bis zum Jahr 2030 sowie aufgrund des sehr
unterschiedlichen Entwicklungsstandes der Baugebiete werden die ausgewählten Flächen in zwei
Stufen in das Baulandprogramm eingestellt (vgl. Abb. 1).
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeignet sind und bei denen insofern mögliche K.O. -
Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende E r-
schließungsmöglichkeiten) bereits geprüft wurden und die lie genschaftlichen Grunderwerbsverhand-
3 vgl. „Gut wohnen im Münsterland - eine Macherregion mit enormem Potenzial - Stadt Münster - bisherige Ent-
wicklung und Szenarien zur künftigen Entwicklung“, pestel-Institut, Hannover 2019
4 vgl. ebd, S. 71
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V/0224/2019
Abb. 1: Stufen des Baulandprogramms
lungen (sofern erforderlich) soweit fortgeschritten sind, dass realistisch von einer Realisierung im a n-
gegebenen Zeitraum (i.d.R. plus minus ein bis zwei Jahre) ausgegangen werden kann. Ebenfalls in
Stufe 1 werden konkret e private Wohnbau-Entwicklungen, insbesondere im Rahmen vorhabenbez o-
gener Bebauungspläne, gelistet. Stufe 1 reicht derzeit bis zum Jahr 2025.
In Stufe 2 des Baulandpr o-
gramms sind weitere Flächen
verzeichnet, die ebenfalls
grundsätzlich für eine Realisi e-
rung anstehen, die aber die o.a.
Merkmale der Stufe 1 noch
nicht aufweis en. Da es in di e-
sen Fällen noch offen ist, ob
und wenn ja, wann eine Real i-
sierung überhaupt möglich ist,
werden für diese Flächen keine
weiteren Details angegeben. Im
Wesentlichen entsprechen die
Flächen den Reserven, die im
Flächennutzungsplan sowie im
Regionalplan noch für eine
Wohnbebauung plan erisch zur
Verfügung stehen. Ausgeno m-
men davon sind allerdings Fl ä-
chen, die in den letzten Jahren
liegenschaftlich, immission s-
schutzrechtlich o.ä. mit negat i-
vem Ergebnis vorgeprüft wo r-
den sind und eine Entwicklung
in den nächsten Jahren daher
nicht angenommen werden
kann.
Die Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 (WSFK 2030) (vgl. die nicht-öffentliche Vorla-
ge V/0200/2018) bilden ein darüber hinausgehendes Baulandpotenzial, welches bisher weder im Fl ä-
chennutzungsplan noch im Regionalplan abgebildet ist und daher auch noch nicht ins Baulandpr o-
gramm aufgenommen wurde. Eine Aufnahme dieser Flächen erfolgt sukzessive in den nächsten Jah-
ren. Da die liegenschaftlichen Ankaufsverhandlungen für drei große Flächen ( Nienberge-West,
Hiltrup-Ost - Nördlich Osttor sowie Handorf – Nördlich Kötterstraße) bereits erfolgreich abgeschlossen
werden konnten, sollen diese Baugebiete bereits in diesem Jahr in das Baulandprogramm aufg e-
nommen werden. Damit sind erste Realisierungen von Baugebieten des Wohnsiedlungsflächenko n-
zepts 2030 voraussichtlich bereits vor dem im WSFK 2030 angestrebten zeitlichen Zielkorridor 2026 -
2030 möglich.
2.2 Zielwerte des Baulandprogramms
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat im Jahr 2013 das Z iel beschlossen, dem Markt in
den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jährlich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig
zu stellen (vgl. Vorlage V/0593/2013). Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015 -2020 vom
16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt we r-
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den soll (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.). Dieser Zielwert von 2.000 WE / Jahr ist im
Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 bestätigt worden.5
In den letzten Jahren ist regel mäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden (spontane Bautätigkeit). In den Jahren 2012 bis 2016 lag dieser
Wert absolut bei je ca. 1.000 WE / Jahr , in den Jahren 2017 und 2018 bei je ca. 750 WE / Jah r. Als
Empfehlung der Planungswerkstatt 2030 wurde eine Zielzahl von ca. 750 WE an spontaner Bautäti g-
keit angenommen. Für das Baulandprogramm verbleibt damit e in Zielwert von 1.250 WE / Jahr. 6 Um
diese Zielgröße zu erreichen, ist auch die Inanspruchnahme v on Außenbereichsflächen zu Wohng e-
bieten erforderlich.
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Baulandaktivierung konnte dieser Zielwert von 1.250 WE / Jahr
bis zum Jahr 2017 noch nicht erreicht werden. Durch die verstärkten Bemühungen um die Baulandak-
tivierung seit Beschluss des Handlungskonzepts Wohnen in den Jahren 2013/2014 konnte der Zie l-
wert im Jahr 2018 erstmals (wieder) erreicht werden. Eine Größenordnung von über 1.000 neu mittels
des Baulandprogramms baureif gewordener Wohneinheiten hat es zuletzt Ende der 90er Jahre gege-
ben. Das Baulandprogramm sieht für das Jahr 2019 derzeit Flächen für knapp 1.300 WE vor, die zur
Baureife entwickelt werden sollen. In den Jahren danach liegt diese Zahl nochmals deutlich höher bei
mindestens 1.500 WE, z.T. auch über 2.000 WE jährlich. Auch bei einer (nach wie vor nicht ausz u-
schließenden) Verzögerung einzelner Baugebiete kann die Zielzahl für die Baureifmachung von 1.250
WE / Jahr daher voraussichtlich in den nächsten Jahren erreicht werden. Mit einem Gesamt-Volumen
von knapp 10.800 WE in Stufe 1 liegt das Baulandprogramm damit für die Jahre bis 2025 deutlich
über den oben genannten Zielwerten.
Auch für die Jahre nach 2025 ist die Einhaltung der Zielwerte vor dem Hintergrund des weiteren Bau-
landpotenzials – gebildet durch das Baulandprogramm Stufe 2 sowie das Wohnsiedlungsflächenko n-
zept 2030 – absehbar. Das Baulandpotenzial umfasst eine theoretische Größenordnung von g e-
schätzt ca. 12.000 – 15.000 WE bis zum Jahr 2 030. Bei diesen Flächen ist allerdings davon ausz u-
gehen, dass nur ein Teil (aus liegenschaftlichen, immissionsschutzrechtlichen etc. Gründen) tatsäch-
lich entwickelt werden kann. Insofern wird von einem realistischen weiteren Baulandpotenzial im A u-
ßenbereich von geschätzt ca. 4.000 – 5.000 WE bis zum Jahr 2030 ausgegangen. Hinzu kommen
weitere Baugebiete, die durch Nachverdichtungen und Umwandlungen im Siedlungsbestand entste-
hen. Damit kann davon ausgegangen werden, dass das Volumen der Baulandentwicklung bi s zum
Jahr 2030 insgesamt eine zielkonforme Größenordnung aufweist.
2.3 Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 – 2025
Gegenüber dem Baulandprogramm 2018 – 2025 hat sich eine Reihe von Änderungen ergeben. Diese
Änderungen betreffen Anpassungen in Bezug auf die Wohnungsbaukapazität und das geplante Jahr
der Baureife sowie die Herausnahme und Neuaufnahme von Baugebieten, die im nachfolgenden au f-
gelistet sind:
Herausnahme von Baugebieten, die im Jahr 2018 baureif geworden sind
Fast alle im Baulandprogramm 201 8 – 2025 für das Jahr 201 8 eingeplanten Baugebiete wurden im
letzten Jahr baureif. Lediglich das kleine Baugebiet östlich Dahlweg / Südpark wurde erst im 1. Qua r-
tal 2019, ein kleinerer Teilbereich des B augebiets Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) wird
voraussichtlich im 2. Quartal 2019 baureif.
5 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadten t-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung 01/2019)
6 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadten t-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung 01/2019)
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Insofern werden die nachfolgend aufgelisteten Baugebiete mit einer Gesamt-Kapazität von 1.250 WE
aus dem Baulandprogramm herausgenommen und in das Baulandmoni toring überführt, um die ta t-
sächliche Inanspruchnahme in den nächsten Jahren nachhalten zu können:
- Mitte – Zentrum Nord (530 WE)
- Mitte – Südlich Markweg (315 WE)
- Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) Teil 1 (335 WE)
- Kinderhaus – Südlich Ermlandweg (70 WE)
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 1 (Baulandaktivierung) des Baulandprogramms (BLP)
Alle Baugebiete, für die im letzten Jahr die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Baulandpr o-
gramm geschaffen werden konnten (bspw. liegenschaftlicher Erwerb, Zustimmung zu Projekten nicht-
städtischer Entwickler etc.), sollen mit dieser Fortschreibung in das Baulandprogramm in Stufe 1 au f-
genommen werden:
- Mitte – Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße (200 WE)
- Mitte – Südlicher Dahlweg (300 WE)
- Gievenbeck – Appelbreistiege (100 WE)
- Gievenbeck – Gescherweg (60 WE)
- Sentrup – ehemalige Wartburgschule (26 WE)
- Sentrup – Südlich Schmeddingstraße (70 WE)
- Gremmendorf – Westlich Frankenweg (50 WE)
- Wolbeck – Südlich Berdel (300 WE)
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE)
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE)
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE)
Diese in Stufe 1 neu aufgenommenen Baugebiete weisen eine Kapazität von insgesamt über 3.000
neuen WE auf und entsprechen damit mehr als dem Doppelten dessen, was zur Erreichung der Ziel-
zahl für die Baulandentwicklung von 1.250 WE / Jahr als Neuaufnahme erforderlich wäre. Damit weist
das Baulandprogramm insgesamt eine Kapazität auf, die in Münster zuletzt in den 90er Jahren e r-
reicht worden ist – damals allerdings unter E inberechnung von Flächen, die noch nicht liegenschaf t-
lich gesichert waren und deren (zeitnahe) Umsetzung insofern offen war.
Herausnahme von Baugebieten der Stufe 2, die absehbar nicht umsetzbar sind
Eine Reihe von Baugebieten der Stufe 2 des Baulandpro gramms ist in den vergangenen Jahren in s-
besondere im Hinblick auf die Möglichkeit eines liegenschaftlichen Erwerbs geprüft worden. Da dieser
absehbar in den nächsten Jahren bei den nachfolgend aufgelisteten Baugebieten nicht realisierbar
ist, werden diese Baugebiete aus der Stufe 2 des Baulandprogramms herausgenommen. Gleiches
gilt für einzelne Baugebiete Dritter, die absehbar nicht realisiert werden:
- Mitte – Westlich Hammer Straße / Umgehungsstraße
- Albachten – Erweiterung nach Nordosten
- Kinderhaus – Südlich Helgolandweg
- Sprakel – Nördliche Erweiterung
- Gremmendorf – Lilienthalweg
- Amelsbüren – Westlich Böckenhorst und südöstliche Erweiterung
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V/0224/2019
Prioritäre Projekte
Im Rahmen dieser Fortschreibung des Baulandprogramms werden erstmals besonders wichtige Pr o-
jekte herausgehoben, um über eine Fokussierung der Arbeitskapazitäten auf diese prioritären Projek-
te eine Beschleunigung der Baulandentwicklung mit einer kurzfristigen Steigerung der Baureifm a-
chung zu erreichen.
Als prioritäre Projekte werden grundsätzlich nu r städtische Projekte ausgewählt, da hier eine umfa s-
sendere Steuerungsmöglichkeit auf Grundlage der Eigentümerfunktion gegeben ist. 7 Darüber hinaus
muss das Projekt eine gewisse Größenordnung überschreiten (mindestens 75 – 100 Wohneinheiten)
und für die En twicklung des jeweiligen Stadtteils oder der Gesamtstadt von besonderer Bedeutung
sein. Als prioritäre Projekte werden folgende Projekte definiert:
- Gievenbeck – Oxford-Kaserne (1.200 WE)
- Gremmendorf – York-Kaserne (1.800 WE)
- Kinderhaus – Südlich Langebusch (195 WE)
- Amelsbüren – Nordwestl. Am Dornbusch (170 WE)
- Albachten – Ost (475 WE)
- Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße (200 WE)
- Mitte – Neuhafen / Hafenkante (550 WE)
- Roxel – Südlich Tilbecker Straße Teil 1 (75 WE)
- Mauritz-Ost – Maikottenweg (280 WE)
- Handorf – Kirschgarten / Bäder (240 WE)
- Wolbeck – Südlich Berdel (300 WE)
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE)
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE)
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE)
3. Umsetzung des Baulandprogramms
3.1 Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung
Das Baulandprogramm ist das übergeordnete Instrument zur Koordination der verschiedenen Aktiv i-
täten in der Verwaltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträ u-
me für die Bauleitplanung, die Ausbauplanung für Kanal- und Straßenbau sowie deren Umsetzung
bestimmt. In diesem Zeitrahmen soll bei städtischen Baugebieten auch die Vergabe der Grundstücke
erfolgen.
Der Zeitpunkt der Baureife bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit un d
liefert damit wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich betrifft das
Baulandprogramm die Arbeitsprogramme aller Dienststellen, die mit ihren Leistungen entweder zur
Baureife oder zur Funktionsfähigkeit eines Gebietes beitragen.
7 Eine Ausnahme bildet das Projekt Neuhafen / Hafenkante, welches aufgrund der städtischerseits angestrebten
Gesamtentwicklung im Hafenbereich als prioritäres Projekt definiert wird.
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V/0224/2019
Um für alle beteiligten Ämter und auch die politischen Entscheidungsträger eine größtmögliche
Transparenz herzustellen, werden für die einzelnen Baugebiete weitergehende Informationen zum
Stand der Aktivierung aufgeführt.
Um die Anforderungen der Baulandaktivierung in den Arbeitsprogrammen berücksichtigen zu können,
ist eine Verbindlichkeit des Baulandprogramms durch Ratsbeschluss erforderlich. Darüber hinaus
bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer jährlichen Aktualisierung, die mit dieser
Vorlage vorgenommen werden soll.
3.2 Optimierung der Prozess- und Projektsteuerung - Controlling
Zur weiteren Optimierung der Zeitketten in der Baulandentwicklung wird zurzeit ergänzend zum b e-
reits bestehenden ämterübergreifenden Monitoring eine übergeordnete Prozess - und Projektsteue-
rung der Baulandentwicklung (Baulandcontrolling) geschaffen. Diese hat das Ziel, die Abläufe weiter
– sofern möglich – zu beschleunigen und zeitliche Verzögerungen auf ein Minimum zu beschränken.8
Als erster Sc hritt im Rahmen dieses Controllings wurden diejenigen Baugebiete ausgewählt, die als
prioritäre Projekte eine besondere Bedeutung für die Baulandentwicklung in Münster in den nächsten
Jahren haben (vgl. unter 2.3).
Als zweiter Schritt ist für eine Reihe dieser prioritären Projekte ein umfassendes Controlling vorges e-
hen. Die dafür vorgesehenen prioritäre Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie noch (relativ)
am Anfang der Entwicklung stehen und insofern größeres Potenzial für eine Prozessoptimierung / -
beschleunigung aufweisen. Weiterhin gilt für diese Projekte, dass sie keine (wesentlichen) Abhängi g-
keiten von anderen Planungsträgern oder Eigentümern aufweisen und damit beschleunigt entwickelt
werden können. Folgende Projekte wurden nach diesen Kriterien in einem ersten Schritt ausgewählt:
- Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße (200 WE)
- Roxel – Südlich Tilbecker Straße Teil 1 (75 WE)
- Handorf – Kirschgarten / Bäder (240 WE)
- Wolbeck – Südlich Berdel (300 WE)
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE)
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE)
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE)
Die anderen unter 2.3 genannten prioritären Projekte erfüllen die o.a. Voraussetzungen nicht (bspw.
Mitte - Neuhafen / Hafenkante) oder weisen bereits ein externes Controlling auf (die beiden ehemali-
gen Kasernenstandorte York und Oxford).
Als Start dieses Baulandcontrollings wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres für das städtische Ba u-
gebiet in Handorf (Kirschgarten) ein sogenannter LCM -Workshop („Lean Construction Management“)
unter externer Begleitung begonnen, der die einzelnen Prozessschritte zur Entwicklung dieses Ba u-
gebiets von der Planung, über den Bau der Erschließung bis hin zur Vermarktung detailliert unters u-
chen und vorhandene Abhängigkeiten benennen soll, um insgesamt zu einem zeitlich gestrafften
Entwicklungsprozess zu kommen. Dabei wurden und werden i.S. eines Prototyps Verfahrensschritte
und Vorgehensweisen des Controllings erprobt, die – ggf. modifiziert – nun auch auf die anderen o.a.
Projekte übertragen werden sollen.
Die im Baulandprogramm angegebenen Zeitketten können daher noch keine Ergebnisse des anst e-
henden Controllings berücksichtigen. Ziel ist es aber, zum einen eine höhere Verlässlichkeit in Bezug
8 vgl. Vorlage V/0853/2018 „ Bericht eines ämterübergreifenden Monitorings zum Baulan d-
programm – Prozess- und Projektsteuerung der Baulandentwicklung“
- 9 -
V/0224/2019
auf die zeitliche Realisierung zu erreichen und zum andere n, die bisher vorgesehenen Zeitketten –
soweit wie möglich – zu verkürzen.
3.3 Annahmen zur Wohnungsbautätigkeit für die Kleinräumige Bevölkerungsprognose
Das Baulandprogramm dient auch dazu, die räumliche Planung unter quantitativen Aspekten mit der
Planung von Wohnfolgeeinrichtungen zu verzahnen. Aus den Informationen des Bauland programms
können wesentliche Entwicklungsannahmen (voraussichtliche Bautätigkeit in den einzelnen Stadtze l-
len) für die Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungspro gnose abgeleitet werden. Die Ergeb -
nisse der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose sind wiederum Arbeitsgrundlage für die Planung von
Infrastrukturmaßnahmen (Kindertagesstätten, Grundschulen, Dimensionierung von Ver - und Entsor-
gungsleitungen) und werden daher dringend benötigt.
Sobald das fortgeschriebene Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 vom Rat beschlossen worden ist,
werden darauf aufbauend unverzüglich Prognoseannahmen gebildet, so dass nach derzeitigem
Stand der Arbeitsplanung Ende des Jahres 2 019 eine aktualisierte Kleinräumige Bevölkerungspro g-
nose 2030 vorgelegt werden kann.
3.4 Antrag auf Regionalplanänderung
Für die neu ins Baulandprogramm aufgenommenen Flächen im Außenbereich wurde im Vorfeld z u-
sammen mit der Bezirksregierung Münster geprü ft, inwiefern zur Entwicklung dieser Flächen eine
Änderung des Regionalplans erforderlich ist. Aufgrund der Größe der neuen Baugebiete gilt dies für
die folgenden drei Flächen:
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE)
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE)
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE)
Das neue große Baugebiet in Wolbeck – Südlich Berdel ist bereits als „Allgemeiner Siedlungsbereich“
(ASB) im Regionalplan dargestellt, die weiteren, (deutlich kleineren) neuen Baugebiete im Außenb e-
reich (Sentrup – Südlich Schmeddingstraße und Gremmendorf – Westlich Frankenweg) bedürfen zu
ihrer Entwicklung keiner Änderung des Regionalplans, da sie aufgrund der Maßstäblichkeit des Reg i-
onalplans nur geringfügig über die dort bereits dargestellten „Allgemeinen Sied lungsbereiche“ hi n-
ausgehen.
Die räumlichen Abgrenzungen der Bereiche, für die eine Änderung des Regionalplanes beantragt
werden soll, sind der Anlage 5 zu entnehmen.
In Nienberge-West betrifft dies neben den neu erworbenen Flächen, die als neues Baugebie t entwi-
ckelt werden sollen, auch die benachbarten Flächen der Sportanlagen. Solche Sportflächen sind
i.d.R. bisher im Regionalplan nicht als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt, müssen aber nach
einer Rechtsprechung des OVG NRW in zukünftigen Fläche nnutzungsplanänderungen und Beba u-
ungsplänen als Gemeinbedarfsflächen – und somit als Bauflächen – dargestellt bzw. festgesetzt wer-
den. Insofern ist auf der übergeordneten Ebene des Regionalplans eine Darstellung als „Allgemeiner
Siedlungsbereich“ erforderlich.
In Handorf-Ost entspricht die zu beantragende Fläche im Wesentlichen der Abgrenzung des neuen
Baugebiets, ggf. können in Abstimmung mit der Bezirksregierung noch die nördlich benachbarten
(Sport-)Flächen der Tennisanlage hinzugenommen werden.
In Hiltrup-Ost geht die angestrebte ASB-Darstellung deutlich über das eigentliche Wohngebiet hinaus,
da auch die benachbarten Sportflächen sowie mögliche Sporterweiterungsflächen nördlich davon aus
- 10 -
V/0224/2019
den o.a. Gründen im Regionalplan als ASB dargestellt werden soll en. Der sich dann in Insellage b e-
findliche Wald sollte im Regionalplan als übergeordnetem Plan dann ebenfalls als ASB dargestellt
werden. Ob und wenn ja in welcher Größe hier tatsächlich eine Siedlungsentwicklung stattfinden soll,
wird davon unabhängig in den weiteren Verfahren geklärt. Aus Sicht der Stadtentwicklung würden
sich zumindest Teile dieser Fläche dazu anbieten, das neue Baugebiet mit den bestehenden Sie d-
lungsstrukturen der Umgebung besser zu verzahnen und insbesondere weitere zentrale Nutzungen
(bspw. Einzelhandel) für Hiltrup -Ost aufzunehmen. Eine diesbezügliche Klärung soll im Rahmen der
Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Hiltrup-Ost erfolgen.
Alle drei Flächen sind Bestandteil des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030, welches d er Rat in
seiner Sitzung am 16.05.2018 beschlossen hat (vgl. nicht -öffentliche Vorlage V/0200/2018). Die
weiteren Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 sind ebenfalls bisher im Regionalplan
nicht als allgemeine Siedlungsbereiche dargestellt. Da de rzeit noch nicht absehbar ist, welche di e-
ser Flächen tatsächlich entwickelt werden können (insbesondere hinsichtlich der liegenschaftlichen
Verfügbarkeit) ist eine Aufnahme in den Regionalplan im Rahmen des mit dieser Vorlage angestreb-
ten Änderungsverfahrens nicht zweckdienlich und soll zu gegebenem Zeitpunkt erfolgen.
Seitens der Bezirksregierung wird in den nächsten Jahren unabhängig von diesem zu beantrage n-
den Änderungsverfahren eine Anpassung des bestehenden Regionalplans Münsterland angestrebt.
Im Zuge dieses Anpassungsverfahrens sollen auf Grundlage einer neuen Bedarfsberechnung dann
weitere Siedlungsflächen im Regionalplan dargestellt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens we r-
den dann die zuständigen städtischen Gremien zu gegebener Zeit entscheiden, we lche Flächen in
diesem Zuge in den Regionalplan aufgenommen werden sollen.
Dies könnten insbesondere die verbleibenden Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030,
ggf. aber auch noch weitere Flächen sein, sofern die Voraussetzungen gem. den Kriterien d er
durchgeführten Planungswerkstatt 2030 dafür gegeben sind. Vor dem Hintergrund der Diskussionen
im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 und der bisherigen Erkenntnisse aus den Auftaktforen für
das Stadtteilentwicklungskonzept für Nienberge und Häger wird z. B. für Nienberge -Häger im Zuge
dieses Anpassungsverfahrens die Darstellung eines „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ angestrebt.
Dies würde dann eine weitere Entwicklung Hägers i.S. des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 auf
eine Zielgröße von ca. 2.000 Einwohnern ermöglichen.
In Vertretung
gez. Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2018
Anlage 2: Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 Übersichtskarte
Anlage 3: Baulandprogramm 2019 – 2025 Tabelle Stufe 1
Anlage 4: Baulandprogramm 2019 – 2030 Tabelle Stufe 2
Anlage 5: Räumliche Abgrenzung Antrag Regionalplanänderung
Anlage1_V0224-2019_Bericht
18145 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2018
1. Zusammenfassung
Im vorliegenden Bericht zur Wohnbaulandentwicklung wird die Baulandentwicklung des Jahres 2018
bezogen auf das Baulandprogramm, auf die daraus res ultierenden Reserven, den derzeitigen Bau-
überhang (genehmigte, aber noch nicht fertig gestel lte Bauvorhaben) sowie die Fertigstellungen um-
fassend dargelegt.
Zentrale Erkenntnisse sind:
- Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit c a. 2.750 Wohneinheiten (WE) für die Jahre
2017 und 2018
1 auf einem hohen Niveau, ist aber gegenüber 2016 ge sunken und verfehlt noch
das Ziel des Handlungskonzepts Wohnen von 2.000 WE jährlich.
- Das Absinken der Wohnungs-Fertigstellungszahlen ge genüber 2016 geht einher mit einem histo-
risch hohen Bauüberhang: Zum Ende des Jahres 2018 w aren Baugenehmigungen für über 3.200
WE noch nicht abschließend umgesetzt.
- Vor diesem Hintergrund wird eine deutliche Erhöhun g der Wohnungs-Fertigstellungszahlen im
Jahr 2019 erwartet.
- Die Bautätigkeit fand in den Jahren 2017 und 2018 – auf der Grundlage der Ausweitung des Bau-
landprogramms ab dem Jahr 2014 – wieder verstärkt (d.h. über 50 %) innerhalb der Baugebiete 2
statt.
- Mehr als 80 % der neuerrichteten Wohnungen befande n sich seit 2014 im Innenbereich. Der
Siedlungsbestand hat damit gegenüber den klassische n Neubaugebieten in ehemaligen Außen-
bereichslagen weiterhin eine besondere Bedeutung. Tendenziell wird der Anteil der Neubaugebie-
te am Siedlungsrand an der Anzahl der fertiggestellten WE allerdings zukünftig zunehmen.
- Die Inanspruchnahme von Baugebieten hat damit seit dem Jahr 2015 deutlich zugenommen, was
insbesondere Ausdruck der erhöhten Baulandbereitstellung seit dem Jahr 2014 ist.
- Bis auf eine Ausnahme sind alle im Baulandprogramm 2018 – 2025 für das Jahr 2018 dargestell-
ten Baugebiete im letzten Jahr baureif geworden. In Summe wurde damit Bauland für die Errich-
tung von ca. 1.250 WE in Baugebieten baureif – eine solche Größenordnung wurde zuletzt Ende
der 90er Jahre erreicht. Dieser Wert entspricht gen au dem angestrebten Zielwert, durch das Bau-
landprogramm Flächen für mindestens ca. 1.250 WE jä hrlich in Baugebieten zur Baureife zu ent-
wickeln.
- Der Wert von 1.250 WE, die 2018 in Baugebieten zur Baureife geführt wurden, lag deutlich über
der tatsächlichen Baulandinanspruchnahme des Jahres 2018 (knapp 800 WE), so dass die bau-
reifen Reserven in Baugebieten insgesamt weiter zug enommen haben und zum Stichtag
1 Aus statistischen Gründen gibt es für die Jahre 2017 und 2018 nur einen gemeinsamen Wert, der zur besse-
ren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit rein rechnerisch auf die Jahre 2017 und 2018 zu gleichen Teilen, d.h. für
2017 und 2018 je 1.375 WE aufgeteilt worden ist.
2 Mit Baugebieten sind im Folgenden stets Wohnbaugeb iete gemeint, die im Rahmen des Baulandprogramms
entwickelt worden sind und damit dem speziellen Baulandmonitoring unterliegen.
Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019
- 2 -
31.12.2018 über 3.350 WE betragen (und damit deutli ch über dem „Soll“-Wert 3 liegen, der zurzeit
ca. 2.500 WE beträgt), ein Wert der zuletzt im Jahr 2012 erreicht worden ist.
- Für etwa ein Viertel (ca. 840 WE) dieser baureifen Reserven ist eine Aktivierung nicht konkret
geplant bzw. nicht bekannt.
- Der Großteil dieser Reserven, von denen eine Aktiv ierung nicht geplant oder nicht bekannt ist,
befindet sich im Besitz von einzelnen Eigentümern. Daneben gibt es allerdings drei Eigentümer,
die über baureife Grundstücke für zusammen über 200 WE verfügen und bei denen eine Ver-
kaufs-/ bzw. Entwicklungsabsicht bisher leider nicht erkennbar ist.
2. Rahmenbedingungen
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynamis cher Wohnungsmarkt mit großem Nachfrage-
druck. Eine in den letzten Jahren zunehmende Wohnun gsknappheit und eine hohe Nachfrage insbe-
sondere im innerstädtischen Bereich führen in viele n Quartieren zu (z.T. deutlich) steigenden Mieten
und Bodenpreisen.
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen:
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstück e für den individuellen Wohnungsbau in
Münster lagen im Jahr 2017 bei 450 €/m² in mittlere n Wohnlagen, und damit um mehr als 12,5 %
höher als im Jahr zuvor. Damit liegt Münster in der Spitzengruppe der NRW-Großstädte hinter
Düsseldorf und Köln und noch vor Bonn.
4
- Die durchschnittlichen Angebotsmieten stiegen von II/2017 zu I/2018 um 6,9 Prozent auf 9,80 €,
zudem ist mit einer Rate von 0,6 im Prinzip kein Wo hnungsleerstand mehr in der Stadt vorhan-
den. 5
- Deutlich höhere Kosten mussten 2017 in Münster auc h Käufer von Eigentumswohnungen akzep-
tieren. Die aufgerufenen Preise lagen mit 3.136 Eur o pro Quadratmeter im Schnitt 6,5 Prozent
höher als noch im Vorjahreszeitraum. 6
Dies gilt trotz der Tatsache, dass Münster i n Bezug auf die Einwohner die höchste Fertigstellun gsquote
der zwölf größten Städte in Nordrhein-Westfalen aufweist. 5,5 Wohnungen je tausend Einwohner bedeute-
ten 2016 den Höchstwert bei der Bautätigkeit, vor B onn (5,0) und Düsseldorf (4,3). Auch bundesweit lag
Münster im Zeitraum 2000 – 2014 unter allen Großstä dten in Bezug auf den relativen Wohnungszu-
wachs an erster Position. 7
Bei einer derzeit prognostizierten Einwohnerentwicklung auf etwa 321.000 Einwohner (Basisvariante)
bis zum Jahr 2025 (vgl. Vorlage zur Kleinräumigen B evölkerungsprognose V/0979/2016) und einem
weiteren deutlichen Wachstum bis 2030 wird die hohe Nachfrage nach Wohnungen in Münster auch
in den kommenden Jahren weiter anhalten. Bei wieder deutlich ansteigenden Flüchtlingszahlen kann
sich die Einwohnerzahl entsprechend weiter erhöhen. Daher ist trotz vieler Neubauwohnungen der
vergangenen Jahre weiter mit einem hohen Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen.
3 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
4 vgl. Grundstücksmarktbericht NRW 2018
5 vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2018
6 vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2018
7 vgl. Postbank-Studie „Wohnatlas 2016 – Leben in der Stadt“
Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019
- 3 -
Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Familien, Men-
schen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende, zunehmend aber auch Haushalte mit mittleren
Einkommen – haben unter diesen Rahmenbedingungen ei ne erhöhte Schwierigkeit, ein passendes
Wohnangebot zu finden. Auch als Standortfaktor für ansiedlungsbereite bzw. bereits ansässige Un-
ternehmen besitzt der Faktor Wohnkosten in Münster inzwischen eine nicht unerhebliche Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Suburbanisierung s eit 2010 daher wieder zu, im Durchschnitt der
Jahre 2010 – 2017 sind jährlich über 500 Menschen mehr in die Stadtregion Münster gezogen als aus
ihr in die Stadt Münster gezogen sind, 2016 und 201 7 lag der Wert bei je ca. 700 Menschen. Insbe-
sondere betrifft dieses negative Wanderungssaldo in der Stadtregion die Altersgruppen der Familien
(unter 18-jährige sowie 30 - 44-jährige).
3. Wohnungsbau-Fertigstellungen
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit zu sammen ca. 2.750 WE in den Jahren 2017 und
2018 weiterhin auf einem hohen Niveau 8 (vgl. Abb.1). Gegenüber dem Jahr 2016 ist die Zahl jedoch
zurückgegangen, allerdings liegt der Bauüberhang Ende 2018 auf einem historischen Hoch (vgl. unter
1.3). Die (seit 2015 erhöhte) Zielzahl von jährlich 2.000 Neubauwohnungen wird insofern allerdings
für 2017 und 2018 verfehlt. Die wirtschaftlichen Ra hmenbedingungen (Einkommen, Zinsniveau, Ar-
beitsplatzentwicklung) und die Attraktivität der St adt als Wohnstandort sind für den Wohnungsbau
weiterhin sehr günstig und bekräftigen die Notwendigkeit, die Baulandentwicklung weiter zu forcieren.
Mehr als 80 % der fertig gestellten Wohnungen befan den sich in Mehrfamilienhäusern, nur knapp ein
Fünftel entfiel auf den Einfamilienhausbau.
Etwa die Hälfte der fertig gestellten Wohnungen hatte ein bis zwei Räume, 15 Prozent fünf oder mehr
Räume. Die durchschnittliche Wohnfläche einer ferti g gestellten Wohnung in Münster lag bei 81,3
Quadratmetern
Abb. 1: Wohnungs-Fertigstellungen
9
8 aus statistischen Gründen gibt es für die Jahre 2017 und 2018 nur einen gemeinsamen Wert, der zur besse-
ren Lesbarkeit rein rechnerisch auf die Jahre 2017 und 2018 aufgeteilt worden ist
9 s. die Anmerkungen unter Fußnote 5
Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019
- 4 -
In den Jahren 2017 und 2018 wurden 421 Wohnungen al s Abriss registriert (d.h. rechnerisch ca. 210
WE pro Jahr). Diese Zahl liegt im üblichen Rahmen d er letzten Jahre. Aufgrund einer Änderung der
Landesbauordnung wird das Nachhalten der Anzahl der abgebrochenen Wohnungen in Zukunft zu-
nehmend schwieriger werden, da viele Abbrüche nicht mehr genehmigungs- oder anzeigepflichtig
sind.
Die nach der Zahl der fertig gestellten Wohnungen w ichtigsten Baugebiete und Wohnungsbauprojek-
te der vergangenen zwei Jahre waren (jeweils > 50 WE):
- Mitte – Kleine Bahnhofstraße: 93 WE (vorwiegend A partments)
- Mitte – Nördlich Bohlweg (ehem. Winkhaus): 90 WE
- Mitte – Steinfurter Str. / Südlich Yorkring (ehem . TÜV): 130 WE
- Mitte – Hüfferstraße / Rishon-Le-Zion-Ring: 150 W E
- Mitte – Weissenburgstraße: 51 WE
- Gievenbeck – Arnheimweg: 65 WE
- Mecklenbeck – Handwerkskammer Bildungszentrum: 16 2 WE (ausschließlich Apartments)
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er-Jahren auf einem
durchschnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 W E. 2007 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert
erzielt. Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage sank der Eigenheimbau auf unter 400 WE in 2009,
konnte danach aber wieder kurzzeitig zulegen. Ein k ontinuierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt
zusammen mit einem geringen Angebot an wenigen neu erschlossenen Einfamilienhausgebieten und
ist voraussichtlich dadurch begründet. Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen verbleibt in den
Jahren 2017 und 2018 ein Sockelniveau von knapp 250 Wohneinheiten jährlich.
Abb. 2: Lage der Wohnungsneubauten
10
10 s. die Anmerkungen unter Fußnote 5
Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019
- 5 -
Seit den 90er-Jahren wurden traditionell die meiste n neuen Wohnungen in von der Stadt geplanten
(bzw. aktiv begleiteten) Baugebieten fertig gestellt. Danach war der Anteil der Bautätigkeit, der auf die
Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Währen d zu Beginn der 90er-Jahre noch über 80 % der
neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig ges tellt wurden, sank dieser Wert im Zeitraum
zwischen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf unter 60 %. Seit dem Jahr 2012 schließlich lag der An-
teil z.T. deutlich unter 50 %, konnte in den letzte n Jahren aber – auf Grundlage der Ausweitung des
Baulandprogramms ab dem Jahr 2014 – gesteigert werd en und liegt inzwischen wieder über 50 %.
Die Bautätigkeit außerhalb von Baugebieten insbeson dere im Siedlungsbestand hat daher nach wie
vor eine sehr hohe Bedeutung. Dies kann zum einen Ausdruck zu geringer baureifer Baulandreserven
sein, zum anderen kommt darin vermutlich auch die b esondere Attraktivität der inneren Stadt und der
dortige Nachfragedruck zum Tragen, denn die große M ehrzahl der Baugebiete befindet sich außer-
halb des Innenstadtrings.
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die Hälfte der neu errichteten Wohnungen im
Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. Dies er Wert wurde in den letzten zehn Jahren re-
gelmäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 2). Etwa 80 % der neuerrichteten Wohnungen befanden
sich seit 2014 im Innenbereich. Neubaugebiete am Siedlungsrand als ehemalige Außenbereichslagen
hatten damit gegenüber dem Siedlungsbestand in den letzten Jahren eine eher geringe Bedeutung,
tendenziell wird der Anteil der Neubaugebiete am Si edlungsrand jedoch in den kommenden Jahren
zunehmen. Die Zielzahlen, wie sie im Rahmen des Pro zesses zur Planungswerkstatt 2030 diskutiert
worden sind, gehen von einem ungefähren Anteil der Wohnungsfertigstellungen von 25 % in Neu-
baugebieten am Siedlungsrand aus, dementsprechend geringer wäre der Anteil für den Innenbereich,
da auch ein einstelliger Prozentanteil der fertigge stellten Wohnungen gänzlich außerhalb des Sied-
lungsbestandes im Außenbereich realisiert wird.
4. Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau
Eine sehr große Zahl von Wohnungsbauvorhaben ist zurzeit im Bau. Die Höhe der im Jahr 2019 fertig
gestellten Wohneinheiten kann zum jetzigen Zeitpunk t (März 2019) naturgemäß zwar noch nicht
prognostiziert werden, dennoch gibt die Anzahl der bereits genehmigten, aber noch nicht fertig ge-
stellten Wohnbauvorhaben einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen
Wohnungsbaugeschehen gerechnet werden kann. Die Gen ehmigungen wurden in der Mehrzahl im
Jahr 2018, teilweise aber auch bereits im Jahr 2017 oder sogar 2016 erteilt. Die Bauvorhaben werden
in der Regel zurzeit realisiert
11 und damit im Jahr 2019 oder aber 2020 voraussichtlich fertig gestellt.
Zum Ende des Jahres 2018 waren Baugenehmigungen für über 3.200 Wohneinheiten noch nicht ab-
schließend umgesetzt (Bauüberhang). Diese Zahl hat sich gegenüber 2016 deutlich erhöht und ist so
groß wie nie zuvor.
5. Baulandreserven
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wohnungsbau ist
eine zentrale Aufgabe der Stadt im Rahmen der Kommu nalen Wohnungspolitik. Nur damit kann vor-
11 In geringem Umfang kommt es auch vor, dass Genehmi gungen aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt
werden.
Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019
- 6 -
gesorgt werden, dass der Markt auch zukünftig die M öglichkeit bekommt, ausreichend neue Woh-
nungen zu bauen. Da das kurzfristig realisierbare P otenzial der „spontanen Bautätigkeit“ außerhalb
von Baugebieten nicht genau ermittelt werden kann, werden unter den Baulandreserven diejenigen
Flächen und Baugebiete behandelt, bei denen die Sta dt die Baureife aktiv begleitet hat und die somit
für eine Bebauung (grundsätzlich) sofort zur Verfügung stehen.
Abb. 3: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch
12
Im Rahmen des Baulandmonitorings werden daher seit Langem Baulandbereitstellung und Bauland-
verbrauch bilanziert. Dadurch kann überprüft werden , ob das Angebot an baureifen Baulandreserven
noch den qualitativen und quantitativen Anforderungen entspricht. In den Jahren 2009 - 2013 war der
Baulandverbrauch stets, z.T. deutlich, höher als di e Baulandbereitstellung mittels Baulandprogramm
(vgl. Abb. 3).
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen Baulandreserven erheblich zurückgingen und unter
den „Soll“-Wert
13 gesunken waren (vgl. Abb. 4). Dieser Trend konnte m it der deutlichen Ausweitung
der Baulandaktivitäten und dem neuen Baulandprogram m ab dem Jahr 2014 (vgl. Vorlage
V/0115/2014) vorerst gestoppt werden, so dass der I stwert inzwischen wieder in deutlich zunehmen-
dem Maße oberhalb des Sollwertes liegt.
12 s. die Anmerkungen unter Fußnote 5 (hier nur in Bezug auf die Baufertigstellungen)
13 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019
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Abb. 4: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich
So wurden im letzten Jahr fast alle im Baulandprogramm 2018 – 2025 für das Jahr 2018 dargestellten
Flächen baureif – insgesamt eine Kapazität von 1.250 Wohneinheiten, die die noch vorhandenen wei-
teren Reserven deutlich erhöhen.
Die baureifen Reserven in Baugebieten haben zum Stichtag 31.12.2018 über 3.350 WE betragen und
damit einen Wert, der zuletzt im Jahr 2012 erreicht worden ist.
Die nach der Zahl der Wohneinheiten wichtigsten Baugebiete dieser Baulandreserven sind:
- Mitte – Zentrum Nord (z.Zt. im Bau): 530 WE
- Mitte – Südlich Dahlweg (z.Zt. im Bau): 315 WE
- Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp (ehem. Beresa) (z.Zt. im Bau): 335 WE
- Kinderhaus – westlich Regina-Prothmann-Str. (z.Zt . im Bau): 165 WE
- Angelmodde – Schlesienstraße / Albersloher Weg (z .Zt. im Bau)
- Wolbeck Nord – Nördlich Am Borggarten (nur tlw. i m Bau): 225 WE
- Hiltrup – Lange Straße / Malteserstraße (nur tlw. im Bau): 65 WE
- Amelsbüren – Nördlich Deermannstraße (z.Zt. im Ba u): 85 WE
Die Restkapazitäten von über 3.350 WE in baureifen Gebieten sind darüber hinaus im Hinblick auf die
tatsächliche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind mit dem o.a. Wert sämtliche Restkapazitäten in
allen im Baulandmonitoring erfassten Baugebieten be rücksichtigt. Als Restkapazität werden dabei
alle Grundstücke gewertet, auf denen die angestrebte Wohnbebauung noch nicht fertiggestellt ist.
Um zu ermitteln, welches Potenzial dieser Reserven bisher noch nicht genutzt wird, muss man von
dieser Zahl die in Umsetzung (erteilte Baugenehmigu ng) sowie in Vorbereitung (Vermarktung bzw.
Anlage 1 zur Vorlage V/0224/2019
- 8 -
geplante Bebauung bekannt) befindlichen Wohnbauvorh aben abziehen. Im Ergebnis ist für etwa ein
Viertel dieser Reserven (knapp 900 WE) eine Umsetzu ng bzw. Vermarktung nicht bekannt (vgl. Abb.
5). Bereinigt um kleinere Einzelgrundstücke verschi edener Eigentümer verbleiben im Wesentlichen
allerdings drei Eigentümer, die über baureife Grundstücke für ca. 200 WE verfügen.
Die Reserven mit unbekannter Vermarktung liegen nahezu ausschließlich in älteren Baugebieten und
es ist davon auszugehen, dass – aufgrund fehlender liegenschaftlicher Verfügbarkeit – nur ein kleine-
rer Teil dieser Reserven tatsächlich jährlich aktiviert werden kann.
Abb. 5: Restkapazitäten in baureifen Wohngebieten
Anlage3_V0224-2019_Tabelle_Stufe1
6323 Zeichen
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Baulandprogramm 2019 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0224/2019
23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte /
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl.
Sicherung
Freigabe
Städtebaul.
Konzept
Schaffung
Planungs-
recht
Bau der öff.
Erschließung
Baureif 2019
232-02 Mitte - Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße 200 0 200 X Privat -
331-01 Mitte - östl. Dahlweg / Südpark 57 0 57 X Privat -
333-03 Mitte - südl. Roddestraße 310 0 310 X Privat -
526-04 Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle) 350 0 350 X Privat -
541-03B Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) -
Teil II 16 64 80 X Stadt
572-08 Roxel - südl. Nottulner Landweg 30 0 30 X Stadt
871-09 Wolbeck - Am Steintor / Petersheide 150 100 250 X Privat -
Summe 2019 1.113 164 1.277
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
prioritäres Projekt
- nicht erforderlich
abgeschlossen
vorhanden
größenteils vorhanden
noch ncht abgeschlossen
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten
Baulandcontrollings
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Baulandprogramm 2019 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0224/2019
23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte /
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl.
Sicherung
Freigabe
Städtebaul.
Konzept
Schaffung
Planungs-
recht
Bau der öff.
Erschließung
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
prioritäres Projekt
- nicht erforderlich
abgeschlossen
vorhanden
größenteils vorhanden
noch ncht abgeschlossen
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten
Baulandcontrollings
Baureif 2020
344-03 Düesberg - Nordkirchenweg 40 25 65 X Stadt
515-04A Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 1 160 0 160 X KonvOY
614-03 Coerde - Kiesekampweg 170 0 170 X Privat -
622-02 Kinderhaus - Im Moorhook 40 4 44 X X Stadt
634-02 Kinderhaus - Südl. Langebusch 180 15 195 X Stadt
681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Straße / westl. DB 87 47 134 X Privat -
814-04A Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 1 500 0 500 X KonvOY
972-05 Hiltrup - Westfalenstr. (ehem. Baumschule Eschweiler) 180 25 205 X W+S -
981-04 Amelsbüren - Nordwestl. Am Dornbusch 105 65 170 X Stadt
Summe 2020 1.462 181 1.643
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Baulandprogramm 2019 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0224/2019
23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte /
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl.
Sicherung
Freigabe
Städtebaul.
Konzept
Schaffung
Planungs-
recht
Bau der öff.
Erschließung
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
prioritäres Projekt
- nicht erforderlich
abgeschlossen
vorhanden
größenteils vorhanden
noch ncht abgeschlossen
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten
Baulandcontrollings
Baureif 2021
513-08 Gievenbeck - Appelbreistiege 100 0 100 X Privat -
515-04B Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 2 445 70 515 X KonvOY
518-07 Gievenbeck - Gescherweg 60 0 60 X W+S
525-10 Sentrup - ehem. Wartburgschule 26 0 26 X Privat -
561-07 Albachten - Lindenallee / nördl. feie Flur 20 14 34 X X Stadt
562-07 Albachten - östl. Erw. südl. Teil 309 166 475 X Stadt
681-04C Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil 0 11 11 X Stadt
814-04B Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 2 250 100 350 X KonvOY
862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Straße ! 130 70 200 X X Stadt
966-05 Hiltrup - An der Vogelstange 57 0 57 X Stadt
Summe 2021 1.397 431 1.828
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Baulandprogramm 2019 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0224/2019
23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte /
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl.
Sicherung
Freigabe
Städtebaul.
Konzept
Schaffung
Planungs-
recht
Bau der öff.
Erschließung
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
prioritäres Projekt
- nicht erforderlich
abgeschlossen
vorhanden
größenteils vorhanden
noch ncht abgeschlossen
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten
Baulandcontrollings
Baureif 2022
333-05 Mitte - Südlicher Dahlweg 300 0 300 X Privat -
431-02 Mitte - Neuhafen / Hafenkante 550 0 550 X Privat -
515-04C Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 3 275 0 275 X KonvOY
547-08 Mecklenbeck - Hafkhorst 110 50 160 X Stadt
573-07A Roxel - südl. Tilbecker Straße Teil 1 ! 60 15 75 X Stadt
712-02 Mauritz Ost - Maikottenweg 170 110 280 X X Privat
774-06 Handorf - Kirschgarten / Bäder ! 160 80 240 X Stadt
814-04C Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 3 150 0 150 X KonvOY
Summe 2022 1.775 255 2.030
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Baulandprogramm 2019 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0224/2019
23.05.2019
Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte /
Privat Entwickler
Liegen-
schaftl.
Sicherung
Freigabe
Städtebaul.
Konzept
Schaffung
Planungs-
recht
Bau der öff.
Erschließung
Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (04/2019)
prioritäres Projekt
- nicht erforderlich
abgeschlossen
vorhanden
größenteils vorhanden
noch ncht abgeschlossen
! Projekt ist Teil des neu eingerichteten
Baulandcontrollings
Baureif 2023
515-04D Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 4 220 30 250 X KonvOY
523-03 Sentrup - Schmeddingstraße / östl. Josef-Pieper-Straße 40 30 70 X Stadt
562-10 Albachten - Steinbrede 87 55 142 X Stadt
572-07 Roxel - östl. Tilsiter Straße / westl. BAB 35 35 70 X Stadt
681-07 Sprakel - östl. Bahn 140 60 200 X Stadt
813-03 Gremmendorf - Westlich Frankenweg 40 10 50 X Stadt
814-04D Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 4 350 0 350 X KonvOY
874-04 Wolbeck - Südlich Berdel ! 150 150 300 X Stadt
983-04 Amelsbüren - Böckenhorst 130 100 230 X Stadt
Summe 2023 1.192 470 1.662
Baureif 2024/2025
584-01 Nienberge - Feldstiege / Beerwiede ! 400 200 600 X Stadt
774-08 Handorf - Nördlich Kötterstaße ! 180 120 300 X Stadt
814-04E Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 5 450 0 450 X KonvOY
957-02 Hiltrup - Nördl. Osttor ! 700 300 1.000 X Stadt
Summe 2024/2025 1.730 620 2.350
Summe 2019 bis 2025 8.669 2.121 10.790
Anlage5_V0224-2019_Regionalplanänderung
88 Zeichen
Übersichtsplan zum Antrag auf Regionalplanänderung . N Anlage 5 zur Vorlage V /0224/2019
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (70)
- Gartenstraße
- Sibeliusstraße
- Steinfurter Straße
- Homannstraße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Fliednerstraße
- Tilbecker Straße
- Pienersallee
- Von-Steuben-Straße
- Bahnhofstraße 200
- Roddestraße 310
- Sprakeler Straße
- Westfalenstraße
- Lindenallee
- Hiltruper Straße
- Schmeddingstraße
- Josef-Pieper-Straße 40
- Tilsiter Straße
- Hüfferstraße
- Weißenburgstraße
- Schlesienstraße
- Malteserstraße
- Niedersachsenring
- Hoher Heckenweg
- Borghorstweg
- Muckermannweg
- Brandhoveweg
- Waltruper Weg
- Dahlweg 300
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp
- Gescherweg 60
- Lilienthalweg
- Maikottenweg 170
- Nottulner Landweg 30
- Nordkirchenweg 40
- Kiesekampweg 170
- Hafkhorst 110
- Böckenhorst 130
- Arnheimweg
- Albersloher Weg
- Am Dornbusch 105
- Am Steintor
- Am Borggarten
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Umgehungsstraße
- Rishon-Le-Zion-Ring
- Schmittingheide
- Appelbreistiege 100
- Hammer Straße
- Deermannstraße
- Mauritzheide
- Kötterstraße
- Helgolandweg
- Kirschgarten
- Kinderhaus
- Petersheide 150
- Tulpenweg
- Ermlandweg
- Frankenweg 40
- Feldstiege
- Beerwiede
- Langebusch 180
- Steinbrede 87
- Landwehr 2
- Berdel
- Osttor
- Markweg
- Düesberg
- Bohlweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0224/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37