V/0260/2018
Schülerfahrkosten,
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Anlage A
1993 Zeichen
Anlage A zur V/0260/2018 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird die Erhöhung des Eigenanteils der goCard bis zur rechtlich zulässigen Höchstgrenze vorgeschlagen. Die Erhöhung nach 5 Jahren entspricht einer prozentualen Steige- rung um ca. 10 %. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird flankierend das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le- bens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:- mit hoher Umwelt- und Naturqualität“ verfolgt. Ne- ben den gesetzlichen Vorgaben für die Schülerfahrkosten einschließlich dem im § 12 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz - Schülerfahrkostenverordnung (Schfk- VO) - vorgesehenen Vorrang des ÖPNV dient die Nutzung des ÖPNV durch Schülerinnen und Schüler sowohl Umweltschutzaspekten wie auch deren Sicherheit. Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Es entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen. Der gesamte Bereich der Schülerfahrkosten ist für 2018 mit 8.204.770,00 € (2018) veranschlagt; hiervon entfallen ca. 3,4 Mio € (2017) auf die goCard der Stadtwerke. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Schülerfahrkosten sind gemäß § 97 SchulG bei Vorliegen der Voraussetzungen zu gewähren. Bezüglich der Wahl der Verkehrsmittel und der Abwicklung des Schülertickets hat der Schulträger Spielräume, die jedoch die grundsätzliche Kostenverpflichtung nicht reduzieren.. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0260/2018
V/0260/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Schülerfahrkosten;
hier: Anpassung der goCard-Eigenbeteiligung ab dem 01.08.2018
Beratungsfolge
24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Vorberatung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.05.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Für das Schülerticket goCard wird gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz 1 ab dem 01.08.2018 der monatli-
che Eigenanteil für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler wie folgt festgesetzt.
- für volljährige Schülerinnen und Schüler von bisher 10,90 Euro auf 12,00 Euro
- für das 1. minderjährige Kind von bisher 10,90 Euro auf 12,00 Euro
- für das 2. minderjährige Kind von bisher 5,50 EUR auf 6,00 Euro
Für Kinder aus Familien, die nach § 97 Abs. 3 Schulgesetz anspruchsberechtigt sind und den Mün s-
ter-Pass besitzen, wird der ermäßigte Eigenanteil entsprechend angepasst.
1 Bietet der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besonderen Tarifangebots
der Verkehrsunternehmen Schülerzeitkarten an, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Ang e-
boten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, kann der Schulträger nach Maßgabe der Rechtsverordnung einen von
den Eltern zu tragenden Eigenanteil festsetzen. Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Hilfe zum L e-
bensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird. Über weitere Entlastungen vom Eige n-
anteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung. Werden Schülerzeitkarten nach Satz 1 zur Verfügung gestellt,
sind sie die wirtschaftlichste Art der Beförderung; es entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten.
Amt für Schule und
Weiterbildung
10.04.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Müller
Telefon: 492 40 33
MuellerHt@stadt-
muenster.de
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V/0260/2018
Die Beschlussfassung zu dieser Vorlage setzt voraus, dass der Aufsichtsrat der Stadtw erke Münster
GmbH die Erhöhung der Eigenbeteiligung in seiner Sitzung am 18.04.2018 beschließt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung des Eigenanteils entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Erträge bzw.
Aufwendungen.
Begründung:
Für den privat genutzten Teil der goCard haben die Erziehungsberechtigen und volljährigen Schül e-
rinnen und Schüler nach den Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung (§ 2 Abs. 3 2) maximal ei-
nen Eigenanteil von bis zu 12,00 Euro für das 1. minderjährige a nspruchsberechtigte Kind und bis zu
6,00 Euro für das 2. minderjährige anspruchsberechtigte Kind zu leisten. Ab dem 3. minderjährigen
anspruchsberechtigten Kind sowie für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die laufende
Leistungen nach dem SGB XII erhalten, entfällt die Erhebung eines Eigenanteils.
Die Festsetzung der Tarife der goCard ist Teil der Tarifmaßnahme für die Preisstufe o in Münster. Es
ist geplant, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hierüber am 18.04.2018 - wie vorge-
schlagen - beschließt. Über das Ergebnis wird in der weiteren Beratungsfolge informiert. Um einen
rechtzeitigen Versand dieser Vorlage sicherzustellen, konnte die Entscheidung nicht abgewartet we r-
den.
Zur Einführung des Schülertickets am 01.02.2011 wurde der Eigenanteil für volljährige anspruchsbe-
rechtigte Schülerinnen und Schüler und für das 1. minderjährige anspruchsberechtigte Kind auf 9,90
Euro festgesetzt und zum 01.08.2013 zuletzt auf 10,90 EUR angepasst. Für das 2. minderjährige
anspruchsberechtigte Kind wurde der Eigenanteil zur Einführung am 01.02.2011 auf 5,00 Euro fes t-
gesetzt und zum 01.08.2013 auf 5,50 EUR erhöht. Bei den Tarifmaßnahmen der vergangenen vier
Jahre wurden die goCard- Eigenbeteiligungen nicht angepasst.
Vor dem Hintergrund der allgemei n gestiegenen Kosten im ÖPNV und der bisherigen Ausklamm e-
rung bei den vergangenen Tarifmaßnahmen wird zum 01.08.2018 eine moderate Erhöhung auf die
Maximalbeträge der Eigenbeteiligung nach Schülerfahrtkostenverordnung notwendig. Mit dieser
Preiserhöhung stellt die goCard Münster immer noch ein sehr günstiges Angebot mit attraktiver Gü l-
tigkeit (ganztägig in Münster, ab 14 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen netzweit) dar.
Der Preis der goCard für nicht anspruchsberechtigte Schüler /-innen („Selbstzahler“) wird nicht zum
01.08.2018 angepasst, da die letzte Preisanpassung erst zum 01.08.2017 vorgenommen wurde.
2 Bietet der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besond eren Tarifangebots
der Verkehrsunternehmen Schülerzeitkarten an, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Ang e-
boten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, kann der Schulträger einen von den Eltern oder der volljährigen Schülerin
oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil von bis zu 12 Euro je Beförderungsmonat festsetzen. Von Eltern
mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erh o-
ben werden, für das zweite Kind nur bis zu 6 Euro je Beförderungsmonat.
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V/0260/2018
Die Eigenanteile für Inhaberinnen und Inhaber des Münster -Passes werden nach Maßgabe der im
Übrigen unveränderten Konditionen entsprechend angepasst. Für Kinder, die Anspruch auf Übe r-
nahme der Schülerfahrtkosten haben und laufende Leistungen nach SGB XII e rhalten, entfällt der
Eigenanteil ganz.
Seit dem 01.08.2011 wurde die goCard auch für Grundschülerinnen und -schüler unter Verzicht auf
die Eigenbeteiligung bei anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern wegen der in dieser A l-
tersgruppe nur geringen Freizeitmobilität eingeführt. Auch diese Regelung bleibt erhalten.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0260/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37