Mandari Insight

V/0070/2019

Förderung freier Träger in den Bereichen Gleichstellung, Schule, Soziales und Gesundheit: Dynamisierte Fortschreibung der Personalkostenanteile ab 2019

Vorlagen 30.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 25

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

1666 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
27.10.2016 
 
 
 
Antrag zum Haushalt 2017 
 
Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim 
öffentlichen Träger  
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
die Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe künftig mit einem  
Finanzierungskonzept zu verbinden, das in der Folge jeweils für einen Zeitraum von drei 
Jahren gilt. 
 
Berücksichtigung sollen dabei z.B. durchschnittliche Tarifsteigerungen bei den Personalkosten 
und allgemeine Kostenentwicklungen finden, so dass die Vereinbarungen den Trägern und 
damit auch der Stadt Münster mindestens für 3 Jahre Planungssicherheit geben. 
 
Die gesetzlich und vertraglich geregelten Trägeranteile bleiben in diesem Zeitraum konstant, 
eine Überprüfung und ggf. Änderungen der Vereinbarungen finden nach 3 Jahren statt. 
Eine außerordentliche Kündigung, Anpassung oder Veränderung bleibt unter eng 
beschriebenen Umständen möglich. 
 
Der Antrag betrifft die so genannten "freiwilligen" Vereinbarungen. Das Verfahren soll mit 
den Trägern vorab besprochen und auf Tauglichkeit geprüft werden (Partizipation). 
Ggf. soll eine zeitliche Befristung des Verfahrenes (gilt zunächst bis....) und Überprüfung 
vereinbart werden. 
 
Begründung: 
 
Für freie Träger, Ausschuss und Verwaltung erhöhen sich die Planungssicherheit und die 
Transparenz. Vereinbarungen werden im 3-jährigen Rhythmus vereinbart und verhandelt, das 
schafft Klarheit für alle Beteiligten und spart im Vergleich zu jährlich möglichen Anträgen und 
Verhandlungen Aufwand und Energie. 
 
Jutta Möllers und Fraktion 
Jens Heinemann und Fraktion

Anlage 4

663 Zeichen

BUNDNIS 90 all | cD U

DIE GRÜNEN : ; #6 Ba
DEE nern Ratsfraktion Ms)

10.12.2018

Änderungsantrag zur Vorlage V/0792/2018

Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und
Soziales

Der Rat möge beschließen:

Die Berichtsvorlage erhält als Beschlussvorlage folgende Fassung:

1. Die Verwaltung wird beauftra t darzustellen welche jährlichen Kosten
entstehen, wenn freie Träger im Bereich Gleichstellung eine nach dem im

Bericht als Variante 2 dargestellte Förderung erhalten und das Ergebnis
dem Rat vorzulegen. j
2. Der Rat nimmt den folgenden Bericht zur Kenntnis:

weiter wie Vorlage

Stefan Weber Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion

Anlage 1

9109 Zeichen

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
V/0792/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   31.10.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   12.12.2018 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Anlass/ Beschreibung der Ausgangslage 
 
Im Zuschussbericht, der als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt ist, sind im Haushaltsjahr 2018  
insgesamt rund 102,7  Mio € als Zuschüsse und damit Transferaufwendungen an Vereine, Verein i-
gungen und Verbände dargestellt. Allein 81 % der Zuschüsse sind im  Produktbereich 06 „Kinder -, 
Jugend- und Familienhilfe“ aufgelistet. Hiervon sind allerdings fast 75 Mio € für den Betrieb von Ki n-
dertageseinrichtungen veranschlagt. Es folgt der Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ mit 7,6  Mio 
€. 
 
Die Zuschüsse werden als Anteils-, Voll- oder Pauschalfinanzierung gewährt. 
 
Aufgrund des gemeinsamen Antrags der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL 
vom 27.10.2016 „Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffent-
lichen Träger“ (Anlage 1) hat sich eine Arbeitsgruppe aus dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Sozialamt und dem Gesundheits - und Veterinäramt 
gebildet, die die Zuschüsse der genannten Ämter an die freien Träger abgebild et, analysiert und aus-
gewertet hat. In der Gesamtsumme belaufen sich die Zuschüsse auf über 18,5 Mio €. 
 
Ziel ist es, eine Harmonisierung der Förderstrukturen, die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen, die 
Kategorisierung von Eigenanteilen, einen Schlüss el für die Bemessung der Sachkosten und ein Ve r-
fahren für die Verwendungsnachweiserstellung für die Träger zu erreichen.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
24.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pohl 
Herr Vogt 
Telefon: 492 51 00 
              492 51 75 
PohlA@stadt-muenster.de 
VogtH@stadt-muenster.de

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
 
Ausgangslage der derzeitigen Förderstruktur ist eine Vielzahl von Förderungen, die sukzessive g e-
wachsen, unterschiedlichen politischen Beschlüssen unterliegen und zum Teil seit vielen Jahren nicht 
dynamisiert wurden.  
 
Darüber hinaus liegt der Verwaltung der Antrag A -R/0080/2017 der SPD-Fraktion „Tarifstandards für 
Trägervereinbarungen“ vom 13.12.2017 (Anlage 2) vor, der in diesem Zusam menhang ebenfalls ge-
prüft wurde. 
 
 
2. Analyse der Verwaltung/ Verfahrensoptionen für die zukünftige Förderung freier Träger 
 
Um einen Anhaltspunkt für eine Harmonisierung zu erhalten, hat die Verwaltung in den Städten Bonn, 
Düsseldorf, Köln und Osnabrück n ach den dort bestehenden Förderstrukturen gefragt. Deutlich wu r-
de, dass alle Städte ebenso ein Konglomerat an unterschiedlichen Förderstrukturen aufwiesen, die 
teilweise schon eine Dynamisierung beinhalten.  
 
Die Verwaltung hat daher im Rahmen einer IST-Aufnahme und Analyse der Förderstrukturen ein Ver-
fahren entwickelt, dass zum einen eine kontinuierliche Erhöhung um einen festen Prozentsatz, in di e-
sem Fall 2 % und zum anderen die aktuelle Tarifsteigerung des öffentlichen Dienstes bei den Pers o-
nalkosten beinhaltet. Die Personalkosten stellen den größten Grundstock in den einzelnen Förde r-
strukturen dar und es wird für eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren kalkuliert, um den freien Trägern 
eine leistungssichere Planung zu bieten. 
 
In einem ersten Schritt wurde n die Zuschüsse aller Ämter erfasst und mit den Angaben Empfänger, 
Verwendungszweck, Zielgruppe, Auftragsgrundlage, Haushaltsansatz und zeitliche Befristung als 
Basiskosten aufgelistet. Wenn Zuschüsse nicht in Personal - und Sachkosten aufgeschlüsselt werden 
konnten, wurde eine Aufteilung in 90 % Personal - und 10 % Sachkosten vorgenommen, wie es bei 
herkömmlichen Zuwendungen und Förderstrukturen üblich ist.  
 
Der grundsätzliche Klärungsbedarf in der Trägerförderung im Rahmen der Schulsozialarbeit konnte 
zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
erreicht werden. Die unterschiedlichen Basisbeträge in der Schulsozialarbeit als Ausgangspunkt der 
Zuwendung an die freien Träger wurden zur Harmonisierung angeglich en. So konnten identische 
Rahmenbedingungen für die Steigerungsvarianten geschaffen werden. 
 
Wie vorstehend ausgeführt, sind in 2018 Zuwendungen an freie Träger in Höhe von 18.586.180,60 € 
gewährt worden. Davon sind 15.786.834,90 € als reine Personalkosten  klassifiziert und steigerungs-
fähig. 
 
Auf Basis dieser Überlegungen sieht die Verwaltung zwei mögliche Varianten, die zukünftige Förd e-
rung zu berechnen und im Sinne einer Harmonisierung umzusetzen: 
 
Variante 1: 
Die erste Berechnung beruht auf einem festen Prozentsatz von 2,0 % jährlich. Die Beträge für die 
einzelnen Jahre sind damit in der Höhe nicht erheblich abweichend. Diese Steigerung verursacht 
Kosten von 2.886.090 €. Die durchschnittlichen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der letzten 
20 Jahre liegen bei rund 2,0 bis 2,3 %. Deshalb ist die Erhöhung als angemessen zu betrachten. 
 
Variante 2: 
Der zweiten Berechnung liegt der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Jahre 2018 – 2020 
zugrunde. Für 2019 macht dies eine Steigerung um 3,19 %, für 2020 um 3,09 % und 2021 um 1,06 % 
aus. Diese Steigerung verursacht Kosten von 3.880.560 €. Mit diesem Vorschlag wird die Tariferh ö-
hung für 3 Jahre, beginnend mit dem 01.01.2019, umgesetzt und die geforderte Planungssicherheit 
erreicht. Damit sind weitere Etatanträge im Rahmen des § 24 GO NRW zur Erhöhung der Persona l-
kosten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 nicht aufzugreifen.

- 3 - 
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Dazu wären zusätzliche Haushaltsmittel in 2019 und dem Zeitraum der mittelfristigen Ergebnispl a-
nung (2020- 2022) in folgender Höhe bereitzustellen: 
 
 2019 2020 2021 2022 gesamt 
Steigerung  
um 2% 
315.740 € 637.790 € 966.280 € 966.280 € 2.886.090 € 
Steigerung 
nach TVöD 
503.600 € 1.006.975 € 1.184.990 € 1.184.990 € 3.880.560 € 
 
 
3. Fazit/ Empfehlung der Verwaltung 
 
Mit dieser Vorlage werden dem Auftrag des oben genannten im Rahmen der Beratungen zum Hau s-
halt 2017 beschlossenen Antrages folgend verschiedene Varianten zur Anpassung der Trägerförd e-
rung vorgelegt. Ob und ggf. auf Basis welcher Variante eine Harmonisierung er folgen soll, sollte im 
Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2019 für die Haushaltsjahre 2019 – 2022 durch Erhebung 
einer der aufgezeigten Varianten zum Beschluss entschieden werden.  
 
Die Verwaltung empfiehlt grundsätzlich, die Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, 
Gesundheit und Soziales zu harmonisieren. Die Förderung sollte dabei im Hinblick auf die jährlichen 
Gesamtkosten und die tariflichen Steigerungen (Dynamisierung) angepasst und vereinheitlicht we r-
den. 
 
Die Prüfung der Verwaltung ergab, dass die Steigerung in zwei Varianten erfolgen kann: 
 
 Die Steigerung erfolgt mit einem festen Prozentsatz von 2,0 %. Die Kosten für die Jahre 2019 – 
2022 betragen dafür 2.886.090 €. 
 Die Steigerung erfolgt im Rahmen der Erhöhung der Entgelte im öffentlichen Dienst. Die Kosten für 
die Jahre 2019 – 2022 betragen dafür 3.880.560 €. 
 
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, den Antrag A -R/0080/2017 der SPD „Tarifstandards für Tr ä-
gervereinbarungen“ vom 13.12.2017 im Zusammenhang mit der Entscheidung über die vorliegende 
Vorlage zur Trägerförderung abschließend zu behandeln. Mit der Einbeziehung über die Harmonisi e-
rung und Dynamisierung der Trägerförderung wird ein zentrales Anliegen dieses Ant rages aufgegrif-
fen. Die Leistungsvereinbarungen werden hinsichtlich der Harmonisierung sukzessive angepasst. 
Eine Verpflichtung zur Bindung an Tarifverträge ist damit jedoch nicht verbunden. 
 
Eine Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. 
 
Im Ergebnis würde damit die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich Jugend, Schu-
le, Gesundheit und Soziales auf eine neue Grundlage gestellt. Die Anträge der CDU-Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Planungssicherheit für Träger der Jugendhil fe und Planung s-
kompetenz beim öffentlichen Träger“ vom 27.10.2016 und A -R/0080/2017 der SPD -Fraktion „Tarif-
standards für Trägervereinbarungen“ vom 13.12.2017 (siehe Anlagen) würden damit aufgegriffen. Der 
Planungszeitraum umfasst die Jahre 2019 – 2022 und bietet den Trägern finanzielle Sicherheit.  
 
I.V. 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 27.10.2016 
„Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“   
 
Anlage 2 – Antrag A-R/0080/2017 der SPD-Fraktion vom 13.12.2017 „Tarifstandards für Trägerver-
einbarungen“

Beschlussvorlage

7956 Zeichen

V/0070/2019 
V/0070/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung freier Träger in den Bereichen Gleichstellung, Schule, Soziales und Gesundheit: 
Dynamisierte Fortschreibung der Personalkostenanteile ab 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Personalkostenanteile der laufenden städtischen Zuschüsse an Dritte in den Bereichen 
Gleichstellung, Schule, Soziales und Gesundheit werden vom Beginn des Jahres 2019 an mit 
einer Steigerungsrate fortgeschrieben, die der Tarifanpassung im öffentlichen Dienst/TVÖD des 
Vorjahres (s. Vorlage V/0792/2018, Empfehlungsvariante 2) entspricht, soweit der Rat im Einzel-
fall keinen abweichenden Anpassungsfaktor festgesetzt hat.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger in geeigneter Weise über die Anpassung zu informie-
ren, über die Bewilligung der zusätzlichen Fördermittel für 2019 zu entscheiden und ggf. beste-
hende Vereinbarungen mit Trägern anzupassen 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Umsetzung des Beschlusses zu Ziffer I führt zu folgenden, im Haushaltsplan 2019 nicht veran-
schlagten Aufwendungen in den Jahren 2019 bis 2022: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0104 Gleichstellung von Frau und 
Mann 
2019 
2020 
2021 
2022 
14.150 
28.290 
33.060 
37.640  
 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
Sozialamt 
 
11.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Treutler 
Telefon: 492 50 26 
Treutler@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0070/2019 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen 2019 
2020 
2021 
2022 
54.430 
107.900 
126.780 
126.780 
 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am 
Schulleben Beteiligte 
2019 
2020 
2021 
2022 
7.060 
14.110 
16.610 
16.610 
 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunter-
halts 
2019 
2020 
2021 
2022 
15.900 
30.200 
34.800 
34.800 
 
Zeile 15 Transferleistungen 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
2019 
2020 
2021 
2022 
58.600 
114.400 
133.300 
133.300 
 
Zeile 15 Transferleistungen 
Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste 2019 
2020 
2021 
2022 
16.190 
18.270 
5.580 
15.380 
 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
 
Die mit den  Zuschusserhöhungen verbundenen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2019 sollen im 
Wege der flexiblen Haushaltsführung in den Budgets der betroffenen Produktgruppen aufgefangen 
werden. Sollte sich im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung herausstellen, dass dies nicht mög-
lich ist, werden die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen als überplanmäßige Aufwendu n-
gen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW bereitgestellt. 
 
Die Zuschusserhöhungen der Jahre 2020 bis 2022 werden in den Haushaltsplanentwurf 2020 au f-
genommen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage, Beratungsstand 
 
Mit Vorlage V/0792/2018 (Förderung von freien Trägern im Bereich Jugend, Schule, Gesundheit und 
Soziales) hat die Verwaltung Vorschläge zur Fortschreibung von Personalkostenanteilen in Zuschüs-
sen formuliert, um tarifbedingte Kostensteigerungen im Rahmen der kommunalen Förderung Dritter 
zugleich realistisch und standardisiert zu berücksichtigen (Anlage 1). Ausgangspunkte der Vorschläge 
sind die Anregungen  des Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 
27.10.2016 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien „Planungssicherheit für Träger 
der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“ (Anlage 2) sowie des Ratsantrags 
der SPD-Fraktion A-R/0080/2017 vom 13.12.2017 „Tarifstandards für Trägervereinbarungen“ (Anlage 
3).  
 
Mit der besagten Vorlage stellt die Verwaltung für eine dynamisierte Fortschreibung von Personalkos-
tenanteilen in Zuschüssen zwei Varianten vor: 
1. lineare Steigerung um jährlich 2 % oder

- 3 - 
V/0070/2019 
2. Steigerung in Anlehnung am Tarifabschluss des Vorjahrs im öffentlichen Dienst (2019: +3,19 
%; 2020: +3,09 %; 2021: +1,06 %). Dabei werden Zuschüsse, die sich nicht nach Personal - 
und Sachkosten aufschlüsseln lassen, im Verhältnis von 90 % Personal - und 10 % Sachko s-
ten aufgeteilt.  
Die Vorlage wurde in den Beratungen jeweils zur Kenntnis genommen, ein Beschluss zur Vorlage, die 
eine oder die andere Variante aufzugreifen, wurde nicht gefasst. Allerdings hat der Rat mit seinem 
ergänzenden Beschluss zur Vorlage V/0792/2018 am 12.12.2018 die Verwaltung beauftragt darzu-
stellen, welche zusätzlichen Kosten entstehen, sofern die Zuschüsse im Aufgabenbereich Gleichstel-
lung der Variante 2 folgend fortgeschrieben werden (Anlage 4).  
 
Einzelne Fachausschüsse haben ferner empfohlen,  
 alle Zuschüsse mit Personalkostenanteilen aus dem vom betreffenden Ausschuss beratenen 
Budget oder  
 solche Zuschüsse an Träger, die eine Anpassung zum Haushalt 2019 beantragt haben,  
nach Maßgabe der Variante 2 (Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, TVöD) an zupassen, Empfeh-
lungen, die der Rat im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2019 bestätigt hat. 
 
2. Ergänzungsbedarfe aus Sicht der Verwaltung 
 
Mit Blick auf die generelle Zielsetzung der mit Vorlage V/0792/2018 vorgestellten Vorschläge, Perso-
nalkosten und ihre Entwicklung in den städtischen Zuschüssen realistisch und standardisiert, vor al-
lem nach gleichen Bemessungskriterien zu berücksichtigen, empfiehlt die Verwaltung, die im Rahmen 
der Haushaltsplanberatungen 2019 zur Festsetzung von Zuschüssen getroffenen Entscheidungen 
insoweit zu vervollständigen. Aufgrund der Beschlüsse zum Haushalt 2019 werden die Personalkos-
tenanteile in den Zuschüssen aus dem Budget des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien ab 
2019 anhand der Variante 2 fortgeschrieben. Ergänzungsbedarfe bestehen daher für die Bereiche 
Schule, Soziales und Gesundheit; das freie Budget des Jobcenters umfasst gegenwärtig keine inso-
weit relevanten Zuschussansätze. Mit den im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2019 gefassten 
Beschlüssen zum Budget des Kulturamts werden die für Dritte vorgesehenen Förderansätze vom 
Haushaltsjahr 2019 an mit einer Steigerung um 2 % pro Jahr fortgeschrieben. Die Steigerung bezieht 
sich sowohl auf die Personal-, als auch auf die Sachkostenanteile, ausgenommen von der Fortschrei-
bungsregel sind lediglich reine Programmmittel und befristete Zuschüsse. Vor diesem Hintergrund 
besteht aus Sicht der Verwaltung kein ergänzender Anpassungsbedarf für die Zuschüsse im Aufga-
benbereich des Kulturamts. Die Verwaltung empfiehlt aber, die Fortschreibungsregel nach Ziffer 1 
des Beschlussvorschlags dieser Vorlage auf den Aufgabenbereich Gleichstellung auszuweiten. 
 
3. Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Vorlage folgt, wird die Verwaltung die unter Ziffer 2 des 
Beschlussvorschlags aufgeführten Aufträge zügig umsetzen. Mit dem Beschluss sind der Antrag der 
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Planungssicherheit für Träger der Ju-
gendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“ vom 27.10.2016 (Anlage 2) sowie der 
Ratsantrag der SPD-Fraktion A-R/0080/2017 „Tarifstandards für Trägervereinbarungen“ vom 
13.12.2017 (Anlage 3) aufgegriffen und erledigt.  
 
 
In Vertretung         In Vertretung 
 
 
gez.          gez. 
Thomas Paal         Cornelia Wilkens 
Stadtdirektor         Stadträtin

- 4 - 
V/0070/2019 
Anlagen 
 
Anlage 1: Vorlage V/0792/2018 
Anlage 2: Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 27.10.2016 an 
den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien „Planungssicherheit für Träger 
der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“ 
Anlage 3: Ratsantrags der SPD-Fraktion A-R/0080/2017 vom 13.12.2017 „Tarifstandards für 
Trägervereinbarungen“ 
Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorla-
ge V/0792/2018

Anlage A

1883 Zeichen

Anlage A zur V/0070/2019 
Kurzüberblick 
Die Vorlage empfiehlt dem Rat, die Personalkostenanteile der Zuschüsse an Dritte in den Aufga-
benbereichen Gleichstellung, Schule, Kultur, Arbeitsförderung, Soziales und Gesundheit ab 2019 
entsprechend der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst/TVöD (Variante 2 gem. Vorlage 
V/0792/2018) fortzuschreiben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess verfolgt:  
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: s. Vorlage Bezeichnung der PG: s. Vorlage 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
je nach Maßnahme/Zuschuss unterschiedlich 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz. Mit der fachbereichsübergreifenden Standardisie-
rung der jährlichen Fortschreibung leistet die Vorlage einen mittelbaren Beitrag zur auskömmli-
chen Finanzierung von Trägern namentlich in den Bereichen Demographie, Gleichstellung, Inklu-
sion und Migration.

Anlage 3

2053 Zeichen

Tarifstandards für ° nl . SPD-Fraktion

Ze ı . B im Rat der Stadt Mün.
Trägervereinbarungen ““
- Bahnhofstraße 9
' 48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511750
. www.spd-muenster.de

20.11.2017

"Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, feste Standards für Trägervereinbarungen zu entwickeln, die
eine Tariftreueregelung vorsehen. Bei der Vergabe städtischer Mittel wird durch die Leistungsver-
einbarung und entsprechende Mittelvergabe sichergestellt, dass tarifliche Lohnsteigerungen ein-.
‚geplant werden. Diese Änderungen der Leistungsvereinbarungen sollen bis zum 1.4.2018 mit den
Trägern beschlossen werden. Bei Trägern, mit denen bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Verein- .
barung geschlossen werden konnte, steigt der Personälkostenanteil des Trägerzuschusses auto-
matisch um die spartenübliche Tariferhöhung. - j

Begründung:

Die faire Bezahlung für gute Arbeit ist wesentliche Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben.
Dies gilt insbesondere auch bei der öffentlichen Projekt- und Aufgabenvergabe an Träger. -

Jedoch werden bei einigen Trägeränträgen zum Haushalt: regelmäßig tarifliche Lohnsteigerungen

nicht mit einberechnet. Teilweise kommt es Anschließend nach Jahren zu höheren Bedarfen an

öffentlichen Mitteln, die gestiegenen Lohnkosten auszugleichen, in der Zwischenzeit kommtes °

entweder zur Minimierung der verfügbaren Mittel durch die gestiegenen Lohnkosteni oder die vie-

len Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten keine tariflichen Lohnsteigerungen. Beides ist für
die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird, nicht akzeptabel.

Darüber hinaus kommt es durch die unterschiedlichen Regelungen bei den verschiedenen Trägern
zu einer Ungleichbehändlung. Die SPD-Fräktion beantragt daher eine Tariftreueregelung und die
Einberechnung ansteigender Lohnkosten mit den Trägern: zu vereinbaren.

Sozialdemoökratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster _

Dr. Michael Jung “ Stephan Brinktrine 5 Doris Feldmann
- Philipp Hagemann j Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger

Beratungsverlauf (2)

13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0070/2019
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37