V/0059/2016
Unterstützung von Elterninitiativen in finanziellen Notlagen - Auswirkungen aktueller Tariferhöhungen
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Beschlussvorlage
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V/0059/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Unterstützung von Elterninitiativen in finanziellen Notlagen - Auswirkungen aktueller Tariferhöhungen Beratungsfolge 02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.03.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, Elterninitiativen, die für die drei Kindergartenjahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 aufgrund des letzten Tarifabschlusses für den So- zial- und Erziehungsdienst, der ab dem 01.07.2015 rückwirkend in Kraft getreten ist, ein Defizit melden, mit einem freiwilligen, städtischen Zuschuss zu unterstützen. 2. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass die Bezuschussung der Tariflichen Beschlüsse für die Trägergruppe der Elterninitiativen gewährt wird, da diese als kleine Einheiten kaum Kompensationsmöglichkeiten besitzen. Eine Einzelfallprüfung der Defizite erfolgt jährlich. II. Finanzielle Auswirkungen: Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird auf der Grundlage der Abfrage über den Finanzstatus aller Elterninitiativen in Münster vom Dezember 2015, eine Fördersumme in Höhe von maximal 360.000 € benötigt. Der Betrag ergibt sich nach Anrechnung von Beträgen, die zeitlich nach der Anmeldung des Finanzstatus durch die Elterninitiativen an die Kitas ausgezahlt wurden und die das bisherige Rechnungsergebnis der Kitas erhöhen und damit das benannte Defizit verringern. Der Gesamtbetrag wird im Haushaltsjahr 2016 kassenwirksam. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 wird auf der Grundlage der aktuell von den Elterninitiativen vorliegenden Rückmeldungen für dieses Kindergartenjahr und unter Anrechnung der Anhebung der Dynamisierungsformel für die Kindpauschalen eine Fördersumme von maximal 400.000 € gebraucht. Der Betrag kann aktuell nur überschlägig kalkuliert werden, da die Berechnung der Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2016/2017 von der tatsächlichen Belegung der Kitas zum 01.08.2016 abhängig ist. Bei der Kalkulation des Bedarfs wird davon ausgegangen, dass es für das Kindergartenjahr ebenfalls anrechnungsfähige Beträge geben wird, die die aktuell ange- Vorlagen-Nr.: V/0059/2016 Auskunft erteilt: Herr Braun Ruf: 492 51 03 E-Mail: BraunO@stadt-muenster.de Datum: 22.01.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0059/2016 meldeten Defizite in Höhe von rd. 600.000 € mindern. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2017 benötigt. Für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird auf der Grundlage der Anmeldungen für das Vorjahr eine Fördersumme von maximal 400.000 € kalkuliert. Es handelt sich ebenfalls um einen Schätzwert. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2018 benötigt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 360.000 HH: 77.131.640 € KGJ 2015/2016 2017 400.000 HH: 78.517.310 € KGJ 2016/2017 2018 400.000 HH: 79.155.930 € KGJ 2017/2018 Es wird angestrebt, die zusätzlichen Aufwendungen zunächst innerhalb der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ bzw. im Gesamthaushalt aufzufangen. Die endgülti- ge Deckung ist über einen ggf. aufzustellenden Nachtragshaushalt herbeizuführen. Sollten die abschließend ermittelten Zuschussbedarfe für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 die vorgenannten Schätzwerte unter- oder überschreiten, werden die Ansätze in den Haushaltsanmeldungen bzw. im Rahmen eines potentiellen Nachtragshaushalt angepasst. Begründung: 1. Ausgangslage: Durch den Tarifabschluss für Erzieherinnen und Erzieher aus dem Jahr 2015 steigen die Kosten für das Personal in Kindertageseinrichtungen. Die aktuellen Finanzierungsstrukturen im einschlä- gigen Landesgesetz greifen diese Veränderungen nicht vollumfänglich auf. Die Landesregierung hat deshalb angekündigt, dass die Finanzierungsstrukturen für die Kin - dertagesbetreuung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 grundlegend geändert werden sollen. Im Vorgriff darauf hat das Land zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden entschieden, dass zur Überbrückung der bestehenden strukturellen Unterfinanzierung zunächst befristet bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 die Landesförderung im Rahmen der Kindpauschalen im M ittel um rund 7,5 % angehoben werden soll; das heißt ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 erfolgt p. a. eine Erhöhung der Pauschalen um 3%. Ohne Änderung der gesetzlichen Dynamisierungsfo r- mel wären die Kindpauschalen jährlich um je 1,5% angehoben worden; das bedeutete für die drei Kindergartenjahre eine Erhöhung um 4,5%. Da eine Steigerung der gesetzlich festgesetzten Zuschüsse erst ab dem 01.08.2016 erfolgt, löst diese Regelung nicht die Finanzierungsprobleme von Elterninitiativen, die für ihre Einrichtu ngen bereits jetzt ein strukturelles Defizit ermittelt haben. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat deshalb eine Abfrage bei allen Elterninitiativen in Münster durchgeführt. Für das laufende Kindergartenjahr melden 26% der Kitas kein Defizit und 74% ein Defizit. Für das Jahr 2016/2017 melden 30% kein Defizit und 70% ein Defizit. Die - 3 - V/0059/2016 für das Kindergartenjahr 2016/2017 gemeldeten Beträge sind Schätzungen, da die tatsächlichen Betriebskosten abhängig sind von der tatsächlichen Belegung der Einrichtung. Die Gründe dafür, ob eine Einrichtung ein Defizit zu beklagen hat, ergeben sich einzelfallbezogen aus der personellen Besetzung der jeweiligen Einrichtung (z. B. Beschäftigungsdauer, Alter, Ei n- gruppierung), aus den teilweise jährlich wechselnden Platzstrukturen und den damit verbundenen unterschiedlichen Kindpauschalen für u3- und ü3-Kinder sowie aus einmalig anfallenden, beso n- deren Sachkosten (z. B. für Belange des Unfallschutzes oder des Arbeitsschutzes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung). 2. Gewährung freiwilliger, städtischer Zuschüsse Die Stadt Münster gewährt in begründeten und geprüften Einzelfällen Elterninitiativen einen fre i- willigen, städtischen Zuschuss für einzelne Kindergartenjahre; maximal aber für die drei Kinde r- gartenjahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018. Dies gilt vor dem Hintergrund der Ankünd i- gung der Landesregierung, dass die Finanzierung von Kindetageseinrichtungen über die La n- desgesetzgebung frühestens ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 grundlegend geändert wird. Sollten für die o. g. Zeiträume doch zusätzliche Landesmittel fließen, werden diese angerechnet. Die Zuschüsse werden an die Trägergruppe der Elterninitiat iven ausgezahlt, da diese als kleine, mehrheitlich eingruppige Einrichtungen kaum Kompensationsmöglichkeiten haben. Förderung zum Kindergartenjahr 2015/2016 Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist das im Dezember 2015 für das laufende Ki n- dergartenjahr bezifferte Defizit je Kindertageseinrichtung. Auf diese Angaben werden Zuschüsse angerechnet, die aufgrund von Änderungsbescheiden oder endgültigen Festsetzungsbescheiden im Februar 2016 angewiesen wurden. Das danach verbleibende Defizit wird nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Rat ohne weiteren Mittelabruf an die Träger als Abschlagszahlung ausgezahlt. Die Verwendung des freiwilligen, städtischen Zuschusses muss von den geförderten Elterniniti a- tiven nach Abschluss des Kindergartenjahres zusammen mit dem gesetzlichen Verwendung s- nachweis gemäß KiBiz im Rahmen einer detaillierten Belegprüfung nac hgewiesen werden. D a- nach wird die endgültige Höhe des Zuschusses festgestellt. Förderung für das Kindergartenjahr 2016/2017 Die Elterninitiativen, die mit Meldung vom Dezember 2015 für das Kindergartenjahr 2016/2017 ein Defizit beziffert haben, können für dieses Kindergartenjahr ab Januar 2017 Zuschüsse per Mittelabruf beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beantragen. D ie Bewilligung erfolgt nach Eingang des Antrages frühestens aber zum Februar 2017. Gegebenenfalls anrechnungsf ä- hige Beträge werden von dem gemeldeten Defizit abgezogen. Die Verwendungsnachweisführung erfolgt in der gleichen Art und Weise, wie für das Kindergar- tenjahr 2015/2016 als Teil einer Belegprüfung im Rahmen des KiBiz-Verwendungsnachweises. Förderung für die Kindergartenjahre 2017/2018 Für das Kindergartenjahr 2017/2018 können Elterninitiativen bis zum Januar 2018 ein Defizit beim Amt für Kind er, Jugendliche und Familien anmelden und einen Zuschuss beantragen. Die - 4 - V/0059/2016 Bewilligung erfolgt nach Eingang des Antrages frühestens aber zum Februar 201 8. Gegebenen- falls anrechnungsfähige Beträge werden von dem gemeldeten Defizit abgezogen. Zur Verwendungsnachweisführung gelten die vorgenannten Regelungen auch für das Kinderga r- tenjahr 2017/2018. i. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0059/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37