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V/0059/2016

Unterstützung von Elterninitiativen in finanziellen Notlagen - Auswirkungen aktueller Tariferhöhungen

Vorlagen 28.01.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 23

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8948 Zeichen

V/0059/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Unterstützung von Elterninitiativen in finanziellen Notlagen - Auswirkungen aktueller 
Tariferhöhungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, Elterninitiativen, die für die drei Kindergartenjahre 
2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 aufgrund des letzten Tarifabschlusses für den So-
zial- und Erziehungsdienst, der ab dem 01.07.2015 rückwirkend in Kraft getreten ist, ein 
Defizit melden, mit einem freiwilligen, städtischen Zuschuss zu unterstützen.  
 
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass die Bezuschussung der Tariflichen Beschlüsse 
für die Trägergruppe der Elterninitiativen gewährt wird, da diese als kleine Einheiten kaum 
Kompensationsmöglichkeiten besitzen. Eine Einzelfallprüfung der Defizite erfolgt jährlich. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird auf der Grundlage der Abfrage über den Finanzstatus 
aller Elterninitiativen in Münster vom Dezember 2015, eine Fördersumme in Höhe von maximal 
360.000 € benötigt. Der Betrag ergibt sich nach Anrechnung von Beträgen, die zeitlich nach der 
Anmeldung des Finanzstatus durch die Elterninitiativen an die Kitas ausgezahlt wurden und die 
das bisherige Rechnungsergebnis der Kitas erhöhen und damit das benannte Defizit verringern. 
Der Gesamtbetrag wird im Haushaltsjahr 2016 kassenwirksam.   
  
Für das Kindergartenjahr 2016/2017 wird auf der Grundlage der aktuell von den Elterninitiativen 
vorliegenden Rückmeldungen für dieses Kindergartenjahr und unter Anrechnung der Anhebung 
der Dynamisierungsformel für die Kindpauschalen eine Fördersumme von maximal 400.000 € 
gebraucht. Der Betrag kann aktuell nur überschlägig kalkuliert werden, da die Berechnung der 
Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2016/2017 von der tatsächlichen Belegung der Kitas 
zum 01.08.2016 abhängig ist. Bei der Kalkulation des Bedarfs wird davon ausgegangen, dass es 
für das Kindergartenjahr ebenfalls anrechnungsfähige Beträge geben wird, die die aktuell ange-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0059/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Braun 
Ruf: 
492 51 03 
E-Mail: 
BraunO@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0059/2016 
meldeten Defizite in Höhe von rd. 600.000 € mindern. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2017 
benötigt.  
 
Für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird auf der Grundlage der Anmeldungen für das Vorjahr 
eine Fördersumme von maximal 400.000 € kalkuliert. Es handelt sich ebenfalls um einen 
Schätzwert. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2018 benötigt.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 15  Transferaufwendungen 2016 360.000 HH: 77.131.640 € 
KGJ 2015/2016 
   2017 400.000 HH: 78.517.310 € 
KGJ 2016/2017 
   2018 400.000 HH: 79.155.930 € 
KGJ 2017/2018 
 
Es wird angestrebt, die zusätzlichen Aufwendungen zunächst innerhalb der Produktgruppe 0601 
„Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ bzw. im Gesamthaushalt aufzufangen. Die endgülti-
ge Deckung ist über einen ggf. aufzustellenden Nachtragshaushalt herbeizuführen. 
 
Sollten die abschließend ermittelten Zuschussbedarfe für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 
2017/2018 die vorgenannten Schätzwerte unter- oder überschreiten, werden die Ansätze in den 
Haushaltsanmeldungen bzw. im Rahmen eines potentiellen Nachtragshaushalt angepasst. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Durch den Tarifabschluss für Erzieherinnen und Erzieher aus dem Jahr 2015 steigen die Kosten 
für das Personal in Kindertageseinrichtungen. Die aktuellen Finanzierungsstrukturen im einschlä-
gigen Landesgesetz greifen diese Veränderungen nicht vollumfänglich auf.  
 
Die Landesregierung hat deshalb angekündigt, dass die Finanzierungsstrukturen für die Kin -
dertagesbetreuung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 grundlegend geändert werden sollen. Im 
Vorgriff darauf hat das Land zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden entschieden, 
dass zur Überbrückung der bestehenden strukturellen Unterfinanzierung zunächst befristet bis 
zum Kindergartenjahr 2018/2019 die Landesförderung im Rahmen der Kindpauschalen im M ittel 
um rund 7,5 % angehoben werden soll; das heißt ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 erfolgt p. 
a. eine Erhöhung der Pauschalen um 3%. Ohne Änderung der gesetzlichen Dynamisierungsfo r-
mel wären die Kindpauschalen jährlich um je 1,5% angehoben worden; das bedeutete für die drei 
Kindergartenjahre eine Erhöhung um 4,5%.  
 
Da eine Steigerung der gesetzlich festgesetzten Zuschüsse erst ab dem 01.08.2016 erfolgt, löst 
diese Regelung nicht die Finanzierungsprobleme von Elterninitiativen, die für ihre Einrichtu ngen 
bereits jetzt ein strukturelles Defizit ermittelt haben.  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat deshalb eine Abfrage bei allen Elterninitiativen 
in Münster durchgeführt. Für das laufende Kindergartenjahr melden 26%  der Kitas kein Defizit 
und 74% ein Defizit. Für das Jahr 2016/2017 melden 30% kein Defizit  und 70% ein Defizit. Die

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für das Kindergartenjahr 2016/2017 gemeldeten Beträge sind Schätzungen, da die tatsächlichen 
Betriebskosten abhängig sind von der tatsächlichen Belegung der Einrichtung.   
 
Die Gründe dafür, ob eine Einrichtung ein Defizit zu beklagen hat, ergeben sich einzelfallbezogen 
aus der personellen Besetzung der jeweiligen Einrichtung (z. B. Beschäftigungsdauer, Alter, Ei n-
gruppierung), aus den teilweise jährlich wechselnden Platzstrukturen und den damit verbundenen 
unterschiedlichen Kindpauschalen für u3- und ü3-Kinder sowie aus einmalig anfallenden, beso n-
deren Sachkosten (z.  B. für Belange des Unfallschutzes oder des Arbeitsschutzes im Rahmen 
der Gefährdungsbeurteilung).  
 
2. Gewährung freiwilliger, städtischer Zuschüsse 
 
Die Stadt Münster gewährt in begründeten und geprüften Einzelfällen Elterninitiativen einen fre i-
willigen, städtischen Zuschuss für einzelne Kindergartenjahre; maximal aber für die drei Kinde r-
gartenjahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018. Dies gilt vor dem Hintergrund der Ankünd i-
gung der Landesregierung, dass die Finanzierung von Kindetageseinrichtungen über die La n-
desgesetzgebung frühestens ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 grundlegend geändert wird.  
Sollten für die o. g. Zeiträume doch zusätzliche Landesmittel fließen, werden diese angerechnet.  
 
Die Zuschüsse werden an die Trägergruppe der Elterninitiat iven ausgezahlt, da diese als kleine, 
mehrheitlich eingruppige Einrichtungen kaum Kompensationsmöglichkeiten haben.  
 
Förderung zum Kindergartenjahr 2015/2016 
 
Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist das im Dezember 2015 für das laufende Ki n-
dergartenjahr bezifferte Defizit je Kindertageseinrichtung. Auf diese Angaben werden Zuschüsse 
angerechnet, die aufgrund von Änderungsbescheiden oder endgültigen Festsetzungsbescheiden 
im Februar 2016 angewiesen wurden.  
Das danach verbleibende Defizit wird nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Rat ohne 
weiteren Mittelabruf an die Träger als Abschlagszahlung ausgezahlt.  
 
Die Verwendung des freiwilligen, städtischen Zuschusses muss von den geförderten Elterniniti a-
tiven nach Abschluss des Kindergartenjahres zusammen mit dem gesetzlichen Verwendung s-
nachweis gemäß KiBiz im Rahmen einer detaillierten Belegprüfung nac hgewiesen werden. D a-
nach wird die endgültige Höhe des Zuschusses festgestellt.  
 
Förderung für das Kindergartenjahr 2016/2017  
 
Die Elterninitiativen, die mit Meldung vom Dezember 2015 für das Kindergartenjahr 2016/2017 
ein Defizit beziffert haben, können für dieses Kindergartenjahr ab Januar 2017 Zuschüsse per 
Mittelabruf beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beantragen. D ie Bewilligung erfolgt 
nach Eingang des Antrages frühestens aber zum Februar 2017. Gegebenenfalls anrechnungsf ä-
hige Beträge werden von dem gemeldeten Defizit abgezogen.     
 
Die Verwendungsnachweisführung erfolgt in der gleichen Art und Weise, wie für das Kindergar-
tenjahr 2015/2016 als Teil einer Belegprüfung im Rahmen des KiBiz-Verwendungsnachweises. 
 
Förderung für die Kindergartenjahre 2017/2018  
 
Für das Kindergartenjahr 2017/2018 können Elterninitiativen bis zum Januar 2018 ein Defizit 
beim Amt für Kind er, Jugendliche und Familien anmelden und einen Zuschuss beantragen. Die

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V/0059/2016 
Bewilligung erfolgt nach Eingang des Antrages frühestens aber zum Februar 201 8. Gegebenen-
falls anrechnungsfähige Beträge werden von dem gemeldeten Defizit abgezogen.     
 
Zur Verwendungsnachweisführung gelten die vorgenannten Regelungen auch für das Kinderga r-
tenjahr 2017/2018. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0059/2016
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37