V/0547/2017
Uppenbergschule – Aufhebung des Beschlusses zur Auflösung der Förderschule
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V/0131/2017/1.Erg
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V/0131/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise Beratungsfolge 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förder- schulen die Uppenbergschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & sozi- ale Entwicklung“ die erforderliche Schülerzahl unterschreitet. 2. Der Rat beschließt die Auflösung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljah- res 2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die am Schulstandort in Kinderhaus verbleibenden Schü- lerinnen und Schüler zu Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, Förder- schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden sollen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in Form von „ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in Kinderhaus mindestens bis zum Sommer 2018 erfolgen soll und das dort befindliche Sekretariat solange fortbesteht, solange am Standort Schülerinnen und Schüler beschult werden. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die an den auslaufend aufgelösten Teilstandorten in Hiltrup und Roxel (vgl. V/0383/2016) beschulten Schülerinnen und Schüler (es verbleiben 6 Vorlagen-Nr.: V/0131/2017/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Zurfähr Ruf: 492-4024 E-Mail: Zurfaehr@stadt-muenster.de Datum: 15.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0131/2017/1 in Hiltrup und 4 in Roxel) versorgt sind und wohnortnah ins Gemeinsame Lernen an eine Regelschule oder ebenfalls zur Albert-Schweitzer-Schule wechseln. 6. Der Rat bekräftigt seinen Willen, dass zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot in Münster zur Aufrechterhaltung des Elternwahlrechts fortbestehen soll (siehe auch die im Zu- ge des „Rahmenkonzepts für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozes- ses“, vgl. V/0743/2014/1.Erg.) und sieht die jetzige Maßnahme als Stabilisierung des Förder- schulangebots für die Förderschwerpunkte ‚Lernen‘ und ‚emotionale und soziale Entwick- lung‘ an. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge der Bezirksregierung zur Ge- nehmigung vorzulegen. Begründung: Die unter Beschlusspunkt 4 vorgenommene Ergänzung um das Wort „mindestens“ wurde auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 07.03.2017 sowie in der Bezirksvertre- tung Münster-Nord am 14.03.2017 und in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men- schen mit Behinderung am 14.03.2017 beschlossen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beschlussvorlage
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V/0547/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Uppenbergschule – Aufhebung des Beschlusses zur Auflösung der Förderschule Beratungsfolge 27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 1.1 aus dem Landtag NRW heraus eine neue Rechtslage in Aussicht gestellt ist, die e ine Auflösung der Schule wegen Unterschreitens der Mindestgröße möglicherweise nicht zwingend erforderlich macht, und dass 1.2 mit der beschlossenen und durch die Bezirksregierung genehmigten Auflösung der Uppenbergschule zum 31.07.2017 Fakten geschaffen werden, die später (bei möglic h- erweise veränderter Rechtslage) nicht oder nur unter enormem A ufwand behoben werden können. 2. Der Rat stellt deshalb die Notwendigkeit fest, vor Ablauf der 6 -Monatsfrist seit dem Aufl ö- sungsbeschluss (22.03.2017) erneut zur Sache eine Entscheidung zu treffen (§ 28 der G e- schäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster vom 11.02.2015). 3. Der Auflösungsbeschluss vom 22.03.2017 (Vorlage V/0131/2017/1, Anlage) wird aufgehoben. 4. Eine endgültige Entscheidung über den Fortbestand der Schule soll auf der Grundlage der möglicherweise geänderten Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt im Schuljahr 2017/18 ge- troffen werden. Vorlagen-Nr.: V/0547/2017 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 13.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0547/2017 Begründung: Die Uppenbergschule erreicht bereits im lfd. Schuljahr 2016/17 nicht die nach der Mindestgrößenve r- ordnung erforderliche Mindestschülerzahl zur Fortführun g, kann daher ohne schulorganis atorische Maßnahmen keine neuen Schülerinnen und Schüler aufnehmen und muss te aufgelöst werden. Noch deutlicher zeigte sich diese Notwendigkeit bei einem Blick auf die Prognose der Schülerzahlen für das kommende Schuljahr. Prognose der Schülerzahlen der Uppenbergschule für das Schuljahr 2017/2018 Standort Primarstufe Klassen 5 bis 8 Klassen 9 & 10 Gesamt Kinderhaus 0 28 22 50 Roxel 0 0 4 4 Hiltrup 0 0 6 6 insgesamt 0 28 33 60 Schülerzahl Quelle: Prognose der Uppenberg-Schule vom 17.10.2016 Daher hat der Rat im März d.J. mit seinem Beschluss zur Vorlage V/0131/2017 „ Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise “ die Auflösung der U p- penbergschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017 beschlossen. Die Bezirksregierung Münster hat den Beschluss im Mai dieses Jahres genehmigt. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP, die im neugewählten Landtag des Landes Nordrhein - Westfalen über eine Mehrheit verfügen, haben nunmehr eine Änderung der aktuell geltenden Rechts- lage angekündigt, die u. a. dem Ziel diene, kleinere Förderschulen zu erhalten. Konkrete Informati o- nen, wann der Landesgesetzgeber oder –verordnungsgeber welche Rechtänderungen umsetzen wird, liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht vor. Ob diese Änderung dann tatsäc h- lich dazu geeignet sind, die Schule u.U. weiterzuführen, ist aktuell nicht absehbar. Ebenso ist kaum einzuschätzen, ob und in welcher Anzahl die Uppenbergschule neue Sch üler*innen wird aufnehmen können. Nach aktueller Prognose wird die Schule im kommenden Schuljahr 50 SuS haben. Im darauf folgenden Schuljahr 2018/2019 wird die Schule nach aktueller Einschätzung 40 Schüler*innen haben. Spätestens dann wäre der Schulbetrieb nicht mehr aufrechtzuerhalten, s odass – unabhängig von der Rechtslage – dann eine Auflösung unvermeidbar wäre. Ist die Schule einmal aufgelöst, kann nicht mehr über eine Fortführung entschieden werden, s odass diese Option dann nicht mehr existiert. Allenfalls eine Neuerrichtung einer Förderschule käme in B e- tracht, die aber an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, die ungleich schwieriger sind und kaum erreichbar sein dürften. Bereits bei den Beratungen der Vorlage V/0131/2017 war deutlich geworden, dass ein Erhalt des Förderschulstandorts in Kinderhaus unabhängig von der Schulgröße für wichtig erachtet wurde. Die s spiegelte sich dann auch in der veränderten Beschlussfassung ( V/0131/2017/1) wider. Um vor dem Hintergrund einer sich möglicherweise oder sogar wahrscheinlich ändernden Rechtslage keine Optio- nen für die weitere Schulentwicklung zu verlieren, schlägt die Verwaltung nach Rüc kkopplung zur Bezirksregierung vor, den Auflösungsbeschluss aufzuheben und den Schulbetrieb zunächst im ko m- menden Schuljahr fortzusetzen. Nur so besteht die Möglichkeit, über eine evtl. Fortführung überhaupt noch entscheiden zu können. D iese Entscheidung ist dann im kommenden Schuljahr auf der Grun d- lage der dann u.U. geänderten Rechtslage erforderlich. - 3 - V/0547/2017 I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: - Auflösungsbeschluss vom 22.03.2017 (Vorlage V/0131/2017/1)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 0
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Details
- Aktenzeichen
- V/0547/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37