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V/0547/2017

Uppenbergschule – Aufhebung des Beschlusses zur Auflösung der Förderschule

Vorlagen 13.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 26

V/0131/2017/1.Erg

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V/0131/2017/1.Erg

2874 Zeichen

V/0131/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
1.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förder-
schulen die Uppenbergschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & sozi-
ale Entwicklung“ die erforderliche Schülerzahl unterschreitet.  
 
2.  Der Rat beschließt die Auflösung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljah-
res 2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die am Schulstandort in Kinderhaus verbleibenden Schü-
lerinnen und Schüler zu Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, Förder-
schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden sollen. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in Form 
von „ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in Kinderhaus mindestens bis zum 
Sommer 2018 erfolgen soll und das dort befindliche Sekretariat solange fortbesteht, solange 
am Standort Schülerinnen und Schüler beschult werden. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die an den auslaufend aufgelösten Teilstandorten in 
Hiltrup und Roxel (vgl. V/0383/2016) beschulten Schülerinnen und Schüler (es verbleiben 6 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0131/2017/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Zurfähr 
Ruf: 
492-4024 
E-Mail: 
Zurfaehr@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0131/2017/1 
in Hiltrup und 4 in Roxel) versorgt sind und wohnortnah ins Gemeinsame Lernen an eine 
Regelschule oder ebenfalls zur Albert-Schweitzer-Schule wechseln.  
 
6. Der Rat bekräftigt seinen Willen, dass zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot in 
Münster zur Aufrechterhaltung des Elternwahlrechts fortbestehen soll (siehe auch die im Zu-
ge des „Rahmenkonzepts für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozes-
ses“, vgl. V/0743/2014/1.Erg.) und sieht die jetzige Maßnahme als Stabilisierung des Förder-
schulangebots für die Förderschwerpunkte ‚Lernen‘ und ‚emotionale und soziale Entwick-
lung‘ an.  
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge der Bezirksregierung zur Ge-
nehmigung vorzulegen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die unter Beschlusspunkt 4 vorgenommene Ergänzung um das Wort „mindestens“ wurde auf der 
Grundlage eines gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 07.03.2017 sowie in der Bezirksvertre-
tung Münster-Nord am 14.03.2017 und in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderung am 14.03.2017 beschlossen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beschlussvorlage

5171 Zeichen

V/0547/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Uppenbergschule – Aufhebung des Beschlusses zur Auflösung der Förderschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung  
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
1.1 aus dem Landtag NRW heraus eine neue Rechtslage in Aussicht gestellt ist, die e ine 
 Auflösung der Schule wegen Unterschreitens der Mindestgröße möglicherweise 
 nicht  zwingend erforderlich macht, und dass 
 
1.2 mit der beschlossenen und durch die Bezirksregierung genehmigten Auflösung der 
Uppenbergschule zum 31.07.2017 Fakten geschaffen werden, die später (bei möglic h-
erweise veränderter Rechtslage) nicht oder nur unter enormem A ufwand behoben 
werden können.  
 
2. Der Rat stellt deshalb die Notwendigkeit fest, vor Ablauf der 6 -Monatsfrist seit dem Aufl ö-
sungsbeschluss (22.03.2017) erneut zur Sache eine Entscheidung zu treffen (§ 28 der G e-
schäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster 
vom 11.02.2015). 
 
3. Der Auflösungsbeschluss vom 22.03.2017 (Vorlage V/0131/2017/1, Anlage) wird aufgehoben. 
 
4. Eine endgültige Entscheidung über den Fortbestand der Schule soll auf der Grundlage der 
möglicherweise geänderten Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt im Schuljahr 2017/18 ge-
troffen werden. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0547/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.06.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0547/2017 
Begründung: 
 
 
Die Uppenbergschule erreicht bereits im lfd. Schuljahr 2016/17 nicht die nach der Mindestgrößenve r-
ordnung erforderliche Mindestschülerzahl zur Fortführun g, kann daher ohne schulorganis atorische 
Maßnahmen keine neuen Schülerinnen und Schüler aufnehmen und muss te aufgelöst werden. Noch 
deutlicher zeigte sich diese Notwendigkeit bei einem Blick auf die Prognose der Schülerzahlen für das 
kommende Schuljahr. 
 
Prognose der Schülerzahlen der Uppenbergschule für das Schuljahr 2017/2018  
 
Standort Primarstufe Klassen 5 bis 8 Klassen 9 & 10 Gesamt
Kinderhaus 0 28 22 50
Roxel 0 0 4 4
Hiltrup 0 0 6 6
insgesamt 0 28 33 60
Schülerzahl
 
Quelle: Prognose der Uppenberg-Schule vom 17.10.2016 
 
Daher hat der Rat im März d.J. mit seinem Beschluss zur Vorlage  V/0131/2017 „ Uppenbergschule - 
Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise “ die Auflösung der U p-
penbergschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017 
beschlossen. 
 
Die Bezirksregierung Münster hat den Beschluss im Mai dieses Jahres genehmigt. 
 
Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP, die im neugewählten Landtag des Landes Nordrhein -
Westfalen über eine Mehrheit verfügen, haben nunmehr eine Änderung der aktuell geltenden Rechts-
lage angekündigt, die u.  a. dem Ziel diene, kleinere Förderschulen zu erhalten. Konkrete Informati o-
nen, wann der Landesgesetzgeber oder –verordnungsgeber welche Rechtänderungen umsetzen 
wird, liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht vor. Ob diese Änderung dann tatsäc h-
lich dazu geeignet sind, die Schule u.U. weiterzuführen, ist aktuell nicht absehbar. Ebenso ist kaum 
einzuschätzen, ob und in welcher Anzahl die Uppenbergschule neue Sch üler*innen wird aufnehmen 
können. Nach aktueller Prognose wird die Schule im kommenden Schuljahr 50 SuS haben. Im darauf 
folgenden Schuljahr 2018/2019 wird die Schule nach aktueller Einschätzung 40 Schüler*innen haben. 
Spätestens dann wäre der Schulbetrieb nicht mehr aufrechtzuerhalten, s odass – unabhängig von der 
Rechtslage – dann eine Auflösung unvermeidbar wäre. 
Ist die Schule einmal aufgelöst, kann nicht mehr über eine Fortführung entschieden werden, s odass 
diese Option dann nicht mehr existiert. Allenfalls eine Neuerrichtung einer Förderschule käme in B e-
tracht, die aber an besondere Voraussetzungen geknüpft ist,  die ungleich schwieriger sind und kaum 
erreichbar sein dürften. 
 
Bereits bei den Beratungen der Vorlage V/0131/2017 war deutlich geworden, dass ein Erhalt des 
Förderschulstandorts in Kinderhaus unabhängig von der Schulgröße für wichtig erachtet wurde. Die s 
spiegelte sich dann auch in der veränderten Beschlussfassung ( V/0131/2017/1) wider. Um vor dem 
Hintergrund einer sich möglicherweise oder sogar wahrscheinlich ändernden Rechtslage keine Optio-
nen für die weitere Schulentwicklung zu verlieren, schlägt die Verwaltung nach Rüc kkopplung zur 
Bezirksregierung vor, den Auflösungsbeschluss aufzuheben und den Schulbetrieb zunächst im ko m-
menden Schuljahr fortzusetzen. Nur so besteht die Möglichkeit, über eine evtl. Fortführung überhaupt 
noch entscheiden zu können. D iese Entscheidung ist dann im kommenden Schuljahr auf der Grun d-
lage der dann u.U. geänderten Rechtslage erforderlich.

- 3 - 
V/0547/2017 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage: 
 
- Auflösungsbeschluss vom 22.03.2017 (Vorlage V/0131/2017/1)

Beratungsverlauf (4)

27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 0

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Details

Aktenzeichen
V/0547/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37