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V/0881/2005

Bebauungsplan Nr. 497 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlage 25.10.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 22.3.1

Beschlussvorlage

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V-0881-2005_Anlage.pdf

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Beschlussvorlage

2292 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 497: Gremmendorf- Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach
Beschluss zur Aufstellung 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Für den Bereich nördlich des Erbdrostenweges / s üdöstlich des Loddenbachsees im Stadtteil Grem-
mendorf ist gemäß § 2 (1) Bauges etzbuch (BauGB) ein Bebauungspl an zur Festsetzung von Art und 
Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustel-
len. 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 167: Flurstücke 156, 157, 161, 199, 201, 207, Teile der Flurstücke 158, 211 
Flur 169: Flurstück 431, Teile der Flurstücke 145, 392 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die Einleitung des Bebauun gsplanverfahrens entstehen der St adt Münster keine Kosten und 
keine Folgekosten.  
 
Begründung: 
Für den Bereich am nördlichen Rand der Ortslage Gremmendorf  soll ein Bebauungsplan aufgestellt 
werden, um durch Abrundung der  vorhandenen W ohnbebauung ein weiteres Angebot für Einfamilien-
häuser zu ermöglichen.  
Es ist daher beabsichtigt, nördlich des Erbdrostenw eges und östlich der vorhandenen Bebauung Erich-
Greffin-Weg die vorhandene Freifläche einer Wohnba uentwicklung von insgesam t ca. 24 Einzel- und 
Doppelhäusern zuzuführen. 
Zu diesem Zwecke ist die Änderung des Flächennut zungsplanes erforderlich und die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes. 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in Zu sammenarbeit mit einem Erschließungsträger. Zur 
Umsetzung der Planung wird mit dem Erschließungstr äger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag 
geschlossen. 
Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem in Anlage beigefügten Plan zu entnehmen. 
 
I.V. 
gez. 
Schultheiß          Anlagen: 
Stadtdirektor         Übersichtsplan
Vorlagen-Nr.: 
V/0881/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

V-0881-2005_Anlage.pdf

32 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 881/2005

Beratungsverlauf (4)

22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 22.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 22.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 497 (amtlicher Umring) amtlich
  • Erbdrostenweg
  • Erich-Greffin-Weg

Bebauungsplan Nr. 497

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gremmendorf - Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0881/2005
Typ
Vorlage
Datum
25.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37