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SCHUA/062/2025

Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt: "Leibniz-Montessori-Gymnasium - Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium G9"

Beschlussvorlage 13.01.2026

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Anlage_SCHUA/062/2025

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Beschlussvorlage

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SCHUA/062/2025
 
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und 
Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Leibniz-Montessori-Gymnasium – 
Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium G9", Scharnhorststr. 8, 
40477 Düsseldorf – Pempelfort (Stadtbezirk 1)
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
 
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 27.01.2026 Vorberatung
Sportausschuss 28.01.2026 Vorberatung
Bezirksvertretung 1 30.01.2026 Anhörung
Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung
Schulausschuss 03.02.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt:
 
1. die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Leibniz-Montessori-
Gymnasium – Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium in
G9 durch eine bauliche Erweiterung sowie Umbauten im Bestand mit einer
Gesamtsumme von 26.860.000 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar
sowie jährliche Folgekosten i.H.v. 1.596.377 EUR und stimmt der Abwicklung
durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
2. folgende schulorganisatorische Maßnahmen für das Leibniz-Montessori-
Gymnasium, Scharnhorststr. 8, 40477 Düsseldorf, Schulnr. 164471
a) Erhöhung der Zügigkeit um einen auf vier Züge ab dem Schuljahr
2029/2030.
b) Die ab dem 01.08.2026 dauerhafte Nutzung des bereits bis zum
31.07.2026 befristet genehmigten Teilstandortes am Standort
Gneisenaustraße 60, 40477 Düsseldorf.

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Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf.
 
Durch die geplanten Baumaßnahmen entstehen nach Fertigstellung des
Erweiterungsbaues und der Umbauten im Bestand am Standort Scharnhorststraße 8
im Schulhausmeisterbereich zusätzliche Personalkosten i.H.v. 30.324 EUR/ Jahr
(0,38 VZÄ).
Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist eine Erhöhung des
Gesamtstundenkontingentes im Sekretariatsbereichs um 4,25 Stunden auf 63,5
Stunden (1,63 VZÄ) erforderlich. Hiermit sind zusätzliche Kosten in Höhe von
7.249,00 EUR auf der Grundlage der Personalkostendurchschnittssätze 2026 der
KGST verbunden, die entsprechend über den Stellenplan zu beantragen sind. 
 
Beschlusslage:
 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 09.03.2023 (s. Ö-
Vorlage SCHUA/104/2022) die Verwaltung beauftragt, den schulorganisatorischen
Beschluss für die Erhöhung der Zügigkeit von 3 auf 4 Züge vorzubereiten sowie den
erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Umsetzung des
Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium in G9 durch bauliche Erweiterung sowie
Umbauten im Bestand herbeizuführen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die
Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH (IPM) mit der Maßnahme zu
beauftragen. 
 
 
Sachdarstellung:
 
Gesamtkosten der Maßnahme                                                    26.860.000 EUR
Kosten der Errichtung / IPM                                                            25.578.691 EUR
Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar):
konsumtive Kosten 694.040 EUR
 
+ investive Kosten 587.269 EUR
 
= Gesamtkosten 1.281.309 EUR
 
Jährliche Nettofolgekosten 1.596.377 EUR
 
 
zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand 48.763 EUR
Abzüglich Refinanzierung aus Umsatzsteuerüberhang 264.543 EUR

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Bedarfskonkretisierung
 
Aufgabenstellung
Um die Zügigkeit der Schule von 3 auf 4 zu erhöhen und einen Schulbetrieb in G9 zu
ermöglichen, soll diese erweitert werden. Die entsprechenden baulichen
Möglichkeiten wurden in einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie eruiert. Das
Ergebnis dieser ist, dass die naturwissenschaftlichen (NTW) Fachräume aus dem
Bestand ausgegliedert und neu errichtet werden. Die NTW-Fachräume im Bestand
werden zu allgemeinen Unterrichtsräumen umgewidmet, um die erforderliche Anzahl
von Klassenräumen für eine Vierzügigkeit in G9 bereitstellen zu können. Darüber
hinaus ist dringend eine umfassende brandschutztechnische Sanierung des Bestands
notwendig. Hinzu kommt der Umbau der Hausmeisterwohnung zu Büro- und
Verwaltungsräumen, sowie eine umfassende Sanierung des Bestands.
Grundlage für die Planung ist das Raumprogramm, welches durch das Amt für Schule
und Bildung in Abstimmung mit der Schulleitung erstellt wurde.
Daraus resultieren folgende BGF-Werte:
Bestand BGF (R): ca. 10.030 m²
Bestand BGF (S): ca. 115 m²
Summe Bestand BGF gesamt ca. 10.145 m²
 
Neubau BGF (R): ca. 1.855m²
Neubau BGF (S): ca. 236 m²
Summe Neubau BGF gesamt ca. 2.091m²
 
Bauort und Erschließung
Schule: Leibniz-Montessori-Gymnasium
Stadtbezirk: 1
Stadtteil: Pempelfort
Gemarkung: Derendorf
Flur: 8
Flurstück: 203
Grundstücksgröße: ca. 8.100 m2
Eigentümer: Landeshauptstadt Düsseldorf
 
Im Umfeld der Schule befinden sich vorwiegend blockartige, verdichtete
Wohnbaustrukturen. Innerhalb einer dieser Blöcke fügt sich die Schule als
Substruktur ein. Das ursprüngliche Schulgebäude ist ein wiederaufgebautes
Vorkriegsgebäude, welches sukzessive um ein Aula-/Sporthallengebäude, einen
Klassentrakt und einer Gymnastikhalle erweitert wurde. In jüngerer Vergangenheit
ist eine Mensa in das Aula-/Sporthallengebäude eingefügt worden. Diese, über die
Zeit gewachsene Struktur spiegelt sich auch in der heterogenen Architektursprache
wider. Diese Struktur, die direkt angrenzende Wohnbebauung, sowie die begrenzte
Schulhoffläche bilden die Rahmenbedingungen für die Maßnahme. Ein
Bebauungsplan für das Baugrundstück ist nicht vorhanden, das Vorhaben wird im
Genehmigungsverfahren daher nach §34 BauGB beurteilt.

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Der Haupteingang liegt an der Scharnhorststraße. Die Scharnhorststraße ist von
Wohnbebauung gesäumt, zwischen Straße und Bürgersteig sind öffentliche
Parktaschen angeordnet. Der Parkplatz der Schule liegt auf dem Schulhof selbst und
ist über eine Durchfahrt an der Jülicher Straße angebunden.
Der Zugang zum geplanten Neubau und damit zu den NTW-Fachräumen und zu dem
Gymnastikraum wird direkt über den Schulhof erfolgen. 
 
Dauerhafte Nutzung des Teilstandortes
Seit dem Schuljahr 2023/2024 nutzt die Schule den Teilstandort Gneisenaustraße 60
mit sechs allgemeinen Unterrichtsräumen (vgl. SCHUA/118/2022). Dort werden
Kurse der Jahrgangsstufe Q1 und Q2 beschult, die keinen Fachraum erfordern.
In einvernehmlicher Abstimmung mit der Schule konnte eine wirtschaftliche und
schulorganisatorische sinnvolle Nutzung dieses Teilstandortes zu Gunsten eines
reduzierten Bauvolumens am Hauptstandort unbefristet eingeplant werden.
Der Teilstandort ist sehr gut in das Unterrichtskonzept der Schule integriert und wird
auch von den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe gut angenommen. 
 
Konzept
Östlich wird der Schulhof derzeit durch eine kleine Gymnastikhalle begrenzt. Diese ist
– nur mit Duldung der Nachbarschaft – grenzständig errichtet worden und diese
kann aufgrund der direkten Grenznähe (Grenzabstand, Abstandsflächen) nicht
aufgestockt werden, so dass eine Erweiterung des Bestandes oberhalb der
Gymnastikhalle nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird der Neubau im
Bereich der Bestandsparkplätze verortet. Die Parkplätze werden an den Standort der
dann abgängigen Bestandsgymnastikhalle verschoben. Durch diesen Flächentausch
hat der Erweiterungsbau ausreichend Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung und
kann alle erforderlichen Flächen aufnehmen. Der Baukörper ist in einen
Funktionskubus und eine dienende Schiene gegliedert. In der dienenden Schiene
befinden sich Flure, Treppenhaus, Aufzug, Toiletten, Technikräume und
Putzmittelräume. Im Untergeschoss befinden sich, unterhalb des späteren
Parkplatzes, die Umkleideräume und der Geräteraum des Gymnastikraumes. Zudem
sind hier die Technikräume verortet. Die NTW-Fachräume inkl. Sammlungsräume
korrespondieren hinsichtlich Kubatur und Statik mit dem Gymnastikraum und bilden
den Funktionskubus. Für den zweiten baulichen Rettungsweg wird eine
Brückenkonstruktion zum Bestand an der Jülicher Straße errichtet, um hier den
fehlenden zweiten Rettungsweg synergetisch herstellen zu können. Die
kostenintensive Miettreppe am Bestand kann dann entfallen. 
Im Bestandsgebäude an der Scharnhorststraße wird eine umgreifende
Brandschutzsanierung durchgeführt, um die heutigen Anforderungen an den
Brandschutz erfüllen zu können / die bestehenden Mängel zu beheben. Zudem
werden technische und bauliche Erneuerungen geplant. Abhangdecken, Böden und
Oberflächen sind stark sanierungsbedürftig, werden entfernt und neu eingebaut. Die
bestehenden NTW-Fachräume werden zu allgemeinen Unterrichtsräumen umgebaut.
Die ehemalige Hausmeisterwohnung wird zu dringend benötigten Büro- und
Verwaltungsräumen für die Schule umgebaut. Die Verbindung zwischen dem neu
entstehenden Verwaltungsbereich und dem Bestandsgebäude erfolgt über den
Außenraum, da innere Wege nicht realisierbar sind. Gleichzeitig kann über einen
Plattformlift die Barrierefreiheit gewährleistet werden. Da die Schülerinnen und
Schüler nicht unbeaufsichtigt in den angrenzenden Schulgartenbereich gelangen
dürfen, wird hier eine begrünbare Abtrennung geplant, so dass
Zugangsmöglichkeiten gesteuert werden können. In den bestehenden Aufzugschacht
wird ein neuer Aufzug eingebracht. Der Keller wird nachträglich abgedichtet, um der

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feuchtebedingten Schimmelbildung nicht Vorschub zu leisten. Schulhofseitig ist für
die Andienung des Kellergeschosses ein Hublift vorgesehen.
Der Neubau wird in Massivbauweise errichtet. Der Funktionskubus aus
Gymnastikraum und NTW-Fachräumen ist ohne Stützen im Innenbereich konzipiert,
die Tragwerklogik des Gymnastikraumes wird konsequent auf alle Geschosse
angewendet. Dadurch entsteht eine große Nutzungsflexibilität – etwaige, spätere
Änderungen können ohne aufwendige Eingriffe in das Tragwerk umgesetzt werden.
Dies ist durch die einhergehende Flexibilität und damit langfristige
Nutzungsperspektive sehr nachhaltig.
Die Fassade wird als Verblendfassade (Klinkerriemchen) geplant. Die Fassade erhält
ein Relief, damit die Fassadenflächen strukturiert werden. Teilflächen sind
zurückgesetzt, so dass durch den leichten Schattenwurf ein plastischer Eindruck
entsteht. 
Die Entwässerung für das Regenwasser ist außenliegend geplant, das Wasser wird
über eine Gefälledämmung zu den jeweiligen Ablaufpunkten geleitet. Die Fallrohre
liegen in Aussparungen in der Fassade (hinterlegt mit einem dünnen, entsprechend
leistungsfähigen Dämmstreifen). So sind diese geschützt, aber dennoch zugänglich,
das Wasser wird aus dem Gebäude herausgehalten.
Das Dach wird extensiv begrünt, weiterhin sind technische Aufbauten wie RLT-Gerät
und PV-Anlage vorgesehen. Für die Fachräume und innenliegenden WC-s/Umkleiden
ist eine mechanische Lüftung obligatorisch. Die Fassade ist hochwirksam gedämmt.
Für den Erweiterungsbau ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold angestrebt.
Der Gymnastikraum steht auch außerschulischen Nutzungen (Sportvereinen) zur
Verfügung.
Außenanlagen
 
Im Zuge des Erweiterungsbaus wird der Schulhof neugestaltet. Grundidee für den 
Schulhof ist, ihn in verschiedene funktionale Bereiche aufzuteilen und diese 
gestalterisch hervorzuheben. Die Formensprache der einzelnen Elemente wird 
deutlich moderner und orientiert sich in Teilen an der bereits neu gestalteten kleinen 
Schulaußenfläche auf der Rückseite des Bestandsgebäudes. Durch die verwendeten 
Belagsmaterialien wird erkennbar, in welchem Bereich des Schulhofs / der 
Schulaußenanlage man sich befindet.
 
Ökologisches Konzept und Klimaschutz
Die folgenden Aspekte wurden berücksichtigt:
 Als Qualitätsstandard wird der DGNB-Standard GOLD angestrebt.
 Die Dachflächen des Neubaus erhalten eine Kombination aus
Photovoltaikanlagen und extensiver Dachbegrünung. Das Dach des
Bestandsgebäudes wird in Stand gesetzt, um hier zusätzlich eine großflächige
PV-Anlage zu installieren.
 Der Wärmebedarf wird über den bereits am Standort vorhandenen
Fernwärmeanschluss gedeckt.
 Die Lüftungsanlagen werden mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
 Die Beleuchtung wird ausnahmslos mit LED-Technik und Präsenzmeldern
realisiert. 
 Die Planung sieht einen Verzicht auf organische Dämmung (Polystyrol etc.) zu
Gunsten mineralischer Dämmmaterialien in Wand und Dach vor.

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 Die Asphaltfläche auf dem Schulhof wird vollständig abgetragen, entsorgt und
durch ein Betonsteinpflaster mit großen Fugen ersetzt. Dies hat den Vorteil,
dass durch den großen Fugenanteil mehr Wasser versickern kann.
 Im Zuge der Baumaßnahmen sind insgesamt 7 Bäume zu fällen. Dies betrifft
hauptsächlich den Bereich des Neubaus. 
 Oberflächenwasser soll zum Teil in die Pflanzung geleitet werden.
 
Barrierefreiheit
Der Runde Tisch Bauen hat in seiner Sitzung vom 12.05.2025 der Planung ohne
weitere Anmerkungen zugestimmt.
 
Auswirkung auf den Stellenplan und das Personalkostenbudget
Am Schulstandort Scharnhorststraße 8 entsteht nach Fertigstellung der ein
zusätzlicher Stellenbedarf im Schulhausmeisterbereich von 0,38 VZÄ. Verbunden
hiermit sind zu kompensierende Personalkosten in Höhe von 30.324 Euro / Jahr. Der
Neubau wird im Jahr 2028 fertig gestellt, daher ist dies im Stellenplanverfahren 2028
entsprechend zu berücksichtigen.
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die eingesetzten Hausmeister*innen
über die reguläre Arbeitszeit hinaus in den Abendstunden oder am Wochenende bei
Nutzung der Räumlichkeiten durch externe Personen, z.B. bei politischen
Veranstaltungen, Überstunden leisten werden und diese vom Amt für Schule und
Bildung vergütet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch keine Aussagen
über die Anzahl oder die daraus entstehenden Personalkosten getroffen werden.
Für den Schulstandort Leibniz-Montessori-Gymnasium ist nach Abschluss der
Baumaßnahmen eine Erhöhung des Gesamtstundenkontingentes um 4,25 Stunden
auf 63,5 Stunden (1,63 VZÄ) erforderlich. Hiermit sind zu kompensierende Kosten in
Höhe von 7.249,00 EUR/ Jahr auf der Grundlage der
Personalkostendurchschnittssätze 2026 der KGST verbunden, die über den
Stellenplan zu beantragen sind.   
Gesamtkosten und Refinanzierung
Auf Grundlage der bereitgestellten Bedarfsmeldung wurde eine Entwurfsplanung
entwickelt und eine Kostenberechnung erarbeitet, welche die erforderlichen
Baumaßnahmen abbildet. Die dieser Vorlage zugrundeliegende Kostenberechnung
beinhaltet auch die Kosten für Ausstattung und Inventar und stellt somit einen
gesamtheitlichen Kostenüberblick dar, der mit 26.860.000 EUR abschließt.
 
KG Bezeichnung Kostenberechnung
100 Grundstück 0 EUR
200 Herrichten 2.004.132 EUR
300 Bauwerk – Baukonstruktion 8.980.345 EUR
400 Bauwerk - Technische Anlagen 4.954.517 EUR
500 Außenanlagen 2.439.789 EUR
600 Ausstattung NW - Fachräume 1.318.836 EUR
Zwischensumme (KG 100 – 600): 19.697.619 EUR
700 Baunebenkosten 4.691.928 EUR

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800 Finanzierung (bis AuF) 0 EUR
900 Baukostensteigerung 1.009.157 EUR
Zwischensumme (KG 100 – 900): 25.398.704 EUR
1000 Sonstige Kosten (IPM) 1.461.296 EUR
Gesamtkosten (brutto) 26.860.000 EUR

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 konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Baukosten 48.763 48.763 15.427.129 18.309.520
Baunebenkosten
(Ing.-Leistungen etc.) 0 0 3.942.797 4.691.928
Grunderwerb 0 0 0 0
Finanzierung (bis AuF) 0 0 0 0
Baukostensteigerung 0 0  848.031  1.009.157
Sonstige Kosten (IPM) 0 0  1.227.980  1.461.296
Inventar 583.227 694.040  493.503  587.269
Gesamtkosten 631.990 742.803 21.939.439 26.059.170
 
Aus Sicht der IPM Düsseldorf GmbH bildet die erarbeitete Entwurfsplanung die
wirtschaftlichste Lösung zur Deckung des nutzerseitig gestellten Bedarfs ab.
 
Finanzierung:
Siehe Anlage 01
 
Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder
Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt 
erforderlich. 
Die Deckung der Kosten dieser Maßnahme erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Die Refinanzierung aus Umsatzsteuererstattung beträgt 264.543 EUR.
 
Die Umstellung von Haushaltsmitteln aus dem Klimaschutzetat und die 
Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen, insbesondere die geplante PV-Anlage, werden
geprüft.

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Terminplan:
Die IPM strebt eine Realisierung der Neubau-Maßnahme bis zum IV. Quartal 2028
(Übergabe an den Nutzer) an:
 
Baubeginn I. Quartal 2026
 
Bauzeit ca. 36 Monate
 
Fertigstellung Neubau III. Quartal 2027
 
Fertigstellung Umbau Bestand III. Quartal 2028
 
Fertigstellung Freianlagen IV. Quartal 2028
 
 
 
 
Erfüllung der Voraussetzungen des §13 KomHVO:
BIC-Empfehlung am:  14.10.2025
 
RPA-Prüfung am:  05.11.2025
 
Kämmerei geprüft am:  05.01.2026
 
Zustimmung der Kämmerin am:  05.01.2026
 
 
 
 
Anlagen:
Anlage_SCHUA/062/2025

Beratungsverlauf (6)

27.01.2026 Bauausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2026 Sportausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2026 Bezirksvertretung 1
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

Zur Sitzung
03.02.2026 Schulausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 41 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/062/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
13.01.2026
Erstellt
20.11.2025 10:02