V/0217/2015
Bebauungsplan Nr. 510: 1. Beschluss zur Aufstellung - 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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Beschlussvorlage
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V/0217/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 510: Amelsbüren - Landsberger Straße / Deermannstraße 1. Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 06.05.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich an der Landsberger Straße und Deermannstraße in Amelsbüren ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 12, Flurstücke 81, 202, 424, 426 sowie Teile der Flurstücke 344, 631 und 637. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans N r. 510 „Amelsbüren - Landsberger Straße / Deermannstraße“ öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Die Kosten für den Straßen- und Ka- nalbau werden auf ca. 1,1 Mio. Euro geschätzt. Das Plangebiet befindet sich überwiegend in Eigentum der Stadt Münster. Durch die Veräußerung der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten. Vorlagen-Nr.: V/0217/2015 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Geitel Ruf: 492 61 30 / 492 61 93 E-Mail: geitel@stadt-muenster.de Datum: 25.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0217/2015 Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 510 soll den Stadtteil Amelsbüren in zentraler Lage städtebaulich abru n- den. Die Planung ist im aktuellen Baulandprogramm enthalten und soll zeitnah aktiviert werden. Vom 04.04. bis zum 02.05.2014 wurde die frühzeitige Beteiligung d er Behörden und Träger öffent- licher Belange durchgeführt. Die sich hieraus ergebenden Anregungen wurden weitestgehend in der Planung berücksichtigt. Am 04.11.2014 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Das Protokoll ist in der Anlage 1 beigefügt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 510 erfolgt für einen kleinen Teilbereich die Anpa s- sung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. Der Teilbereich südlich der Deermannstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauung s- plans AM 1a „Amelsbüren-Dorf - Westlicher Teil“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Beba u- ungsplan im überlagerten Bereich an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes. Die Offenlegung soll im Mai / Juni 2015 erfolgen. Nähere Einzelheiten zum Bebauungsplanentwurf sind aus den beigefügten Anlagen dieser Vorlage ersichtlich. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Niederschrift zur Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0217-2015-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0217/2015 Begründun g zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 510: Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................. 2 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen / Verordnungen .......................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 3 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 3 6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 3 6.2 Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs ................................................................................. 3 6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 4 6.3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung .................................................................................. 4 6.3.2 Überbaubare Flächen /Geschosse/ Bauhöhen ................................................................. 4 6.3.3 Bauweise / Bauform .......................................................................................................... 5 6.3.4 Firstrichtung / Dachform .................................................................................................... 5 6.3.5 Material / Farbgebung ....................................................................................................... 5 6.3.6 Stellplätze / Garagen / Nebenanlagen ............................................................................... 6 6.3.7 Freiflächen/Einfriedungen ................................................................................................. 6 6.4 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 6 6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur/Gemeinbedarf ................................................. 6 6.6 Grünflächen / Begrünung ............................................................................................................ 7 6.7 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 7 6.8 Denkmalschutz/Archäologie ....................................................................................................... 8 7. Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................................................ 8 7.1 Umweltbeschreibung/Umweltbewertung .................................................................................... 8 7.1.1 Immissionen ...................................................................................................................... 8 7.1.2 Pflanzen/Tiere / biologische Vielfalt ................................................................................... 8 7.1.3 Eingriffssituation ................................................................................................................ 9 7.1.4 Artenschutzprüfung ........................................................................................................... 9 7.1.5 Boden/Wasser/Landschaft .............................................................................................. 10 7.1.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 7.2 Zusammenfassung ................................................................................................................... 10 8. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 11 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die Nachfrage nach Grundstücken für den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern ist auch in den Stadtteilen groß. Der Bebauungsplan Nr. 510: Amelsbüren – Landsberger Straße/Deermannstraße soll die pl a- nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Arr ondierung des Stadtteils Amel s- büren in zentraler Lage schaffen. Die Planung soll sowohl ein Angebot für Einfamilienhäuser als auch für Doppelhäuser bieten. Die Umsetzung der v. g. Planungsziele ist gewährleistet, da sich das Plangebiet überwiegend in städtischem Eigentum befindet. Das Planverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung), da die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen: ▪ Es handelt sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung bzw. Innenentwicklung ▪ Die zulässige Grundfläche ist kleiner als 20.000 m² ▪ Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglic h- keitsprüfung ▪ Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. 2. Geltungsbereich Der Planbereich befindet sich im Nordwesten von Amelsbüren. Der Geltungsbereich des B e- bauungsplans ist wie folgt zu umgrenzen. ▪ im Norden durch eine Linie ca. 35 m nördlich der Landsberger Straße ▪ im Osten durch die vorhandene Bebauung zwischen Landsberger Straße und Deer- mannstaße ▪ im Süden durch die Deermannstraße bzw. durch ein unbebautes Grundstück südwes t- lich der Deermannsraße ▪ im Westen durch das Grundstück Landsberger Straße 31 und die südlich daran an- schließenden Freiflächen. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 12, Flurstücke 81, 202, 424, 426 sowie Teile der Flurstücke 344, 631 und 637. Die Plangebietsabgrenzung ist in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekenn- zeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Ein kleiner Teilbereich nordwestlich der Landsberger Straße ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestell t. Das Planverfahren soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauung s- plan der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße 510 erfolgt, soweit erforderlich, die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Beric h- tigung gemäß § 13a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan ist insoweit gem äß § 8 (2) BauGB aus dem FNP entwickelt. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen / Verordnungen Nur ein kleines Teilgebiet des Planbereichs wird durch einen bestehenden Bebauungsplan er- fasst. Der Bereich südlich der Deermannstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauung s- plans AM 1a „Amelsbüren-Dorf - Westlicher Teil“, der für diese Fläche eine öffentliche Ver- kehrsfläche festsetzt. Mit Inkrafttreten des Bebauung splans Nr. 510 tritt der angesprochene Bebauungsplan AM 1a, soweit er vom neuen Plan überlagert wird, außer Kraft. 4. Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet grenzt östlich und südlich an eine vorhandene, überwiegend durch Einfamilien- häuser geprägte Bebauung an. Westlich, außerhalb des Plangebietes, befindet sich die Bahn- strecke Münster–Lünen in Dammlage. Die Entfernung zur Bahn für das neue Baugebiet beträgt rund 100 m. Nördlich schließt sich, parallel zum Dortmund- Ems-Kanal, die Emmerbachaue an. Der Emmerbach fließt in östliche Richtung und mündet südlich von Angelmodde bei Haus Dahl in die Werse. Bis zur Kirche beträgt die Entfernung ca. 300 m, bis zur nächsten Bushaltestelle am Bahnhof im Mittel ca. 200 m. Die Nahversorgung ist in 300 bis 1000 m Entfernung ges i- chert. 5. Planungsziele Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und E r- richtung von ca. 50 bis 60 Wohneinheiten schaffen, die sowohl in Form von Mehrfamilienhäu- sern als auch in Form von Einfamilienhäusern entstehen sollen. In den Bereichen, die für die Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind ( WA 1)-Gebiete), ist je nach Nachfragesituation auch ein Angebot für Baugruppen, Mehrgenerationenwohnen sowie sonstige, besondere Wohnformen angestrebt. In diesem Baufeld soll außerdem eine Optionsfläche für eine Kindertageseinrichtung mit Woh- nungen in den Obergeschossen (im Norden) sowie für eine Flüchtlingseinrichtung (im Süden) vorgehalten werden. Die dafür vorgesehenen Grundstücke sind im Bebauungsplan entspr e- chend gekennzeichnet. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Zur Gewährleistung der beabsichtigten städtebaulichen Ordnung sind das Maß der baulichen Nutzung sowie die Festsetzungen zur Baukörperstellung und Fristrichtung von besonderer B e- deutung. 6.2 Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs Der städtebauliche Entwurf für das neue Quartier ist durch seine orthogonale Struktur gekenn- zeichnet. Eine flächensparsame, in Nord- Süd-Richtung verlaufende neue Verbindungsstraße gliedert den mittleren Teil des Gebietes in einen westlichen und einen östlichen Teil. Der östl i- che Teil nimmt eine eineinhalbgeschossige, konsequent nach Süden ausgerichtete Einfamil i- enhausbebauung auf, der westliche Teil eine zweieinhalbgeschossige Mehrfamilienhausbebau- Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße ung mit Gebäuden in wechselnder Stellung und Firstrichtung . Damit kann sich eine nach Wes- ten geöffnete, hofähnliche Bebauung entwickeln. Nördlich der Landsberger Straße sind 9 freistehende Einzel häuser mit Satteldächern in giebel- ständiger, eineinhalbgeschossiger Bauweise vorgesehen. Der Wechsel von unterschiedlichen Grundstückszuschnitten und -größen befördert das Ziel eines aufgelockerten Ortsrandes. Somit greift die geplante Bebauung die städtebauliche Struktur in der bestehenden Nachbar- schaft auf und ist außerdem geeignet, einen neuen, attraktiven Ortsrand zur Emmerbachaue hin auszubilden. Die Deermannstraße erhält durch eine traufständige, maximal zweigeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung einen städtebaulich angemessenen, südlichen Abschluss. 6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Die Bauflächen innerhalb des Plangebiets sind als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Um eine angemessene Ausnutzung des Grund und Bodens zu ermöglichen, ist für die Einfami- lienhausbebauung (eingeschossig) mit Ausnahme des Baufeldes südlich der Deermannstraße eine Grundflächenzahl ( GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 festg e- setzt. Alle übrigen Baufelder erhalten eine GRZ / GFZ von 0,4 / 0,8 in z weigeschossiger Bau- weise. 6.3.2 Überbaubare Flächen /Geschosse/ Bauhöhen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan durch Baugrenzen definiert und so angeordnet, dass die bauliche Umsetzung des der Planung zugrundeliegenden städtebaul i- chen Entwurfs befördert wird. Um eine an der Umgebungsbebauung orientierte Höhenentwicklung zu gewährleisten, sind maximale Gebäudehöhen von 9,00 m (bei eingeschossiger Bebauung) bzw. 11,00 m (bei zwei- geschossiger Bebauung) festgesetzt. Die Festsetzungen der maximalen Trauf - und Gebäudehöhen sind ortsverträglich und ermögl i- chen außerdem den wirtschaftlichen Bau von den heutigen Ansprüchen genügenden Woh- nungsgrößen. Bei einer Geschosszahl von einem Vollgeschoss ist eine Traufhöhe von maximal 4,00 m und eine Gebäudehöhe von maximal 9,00 m, bei einer Geschosszahl von zwei Vollge- schossen eine Traufhöhe von maximal 7,00 m und eine Gebäudehöhe von maximal 11,00 m festgesetzt. Um die Gebäude vor eindringendem Wasser bei Starkregen zu schützen, ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens auf mindestens 0,30 m Höhe über der Oberkante der jeweils der E r- schließung dienenden Verkehrsfläche festgesetzt. Um die Wohndichte und damit zusammenhängend das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Gebiet zu beschränken, wird für die Ei nzel- und Doppelhäuser ,mit Ausnahme der WA 2) - Gebiete, die maximale Zahl der Wohneinheiten (WE) auf eine Haupt - und eine Kleinwohnung festgelegt. In den WA 2) -Gebieten gilt ebenfalls die „max imale zwei WE -Klausel“, allerdings entfällt hier die Größenbeschränkung für die zweite Wohneinheit. Diese „Sonderregelung“ ist den überdurchschnittlich großen Grundstücken geschuldet. Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße 6.3.3 Bauweise / Bauform Da nichts anderes festgesetzt ist, gilt die offene Bauweise. Nördlich der Landsberger Straße ist als Bauform ausschließlich das freistehende Einzelhaus (neun Grundstücke) zulässig. Durch die unterschiedlichen Grundstückgrößen in Kombination mit der jeweiligen überbaubaren Fläche ergibt sich hier ein differenziertes Angebot für ver- schiedene Nachfragegruppen. Östlich der Planstraße sollen überwiegend Doppelhäuser entstehen. Diese sind in Material und Kubatur einheitlich zu gestalten. Der Bereich westlich der Planstraße (WA 1)) dient der Errichtung von Mehrfamilienhäusern, ei- ner Kindertagesstätte sowie einer Flüchtlingseinrichtung. Auf diesen Baufeldern soll außerdem, je nach Nachfragesituation, ein Angebot für Baugruppen, Mehrgenerationenwohnen sowie ähn- liche, spezifische Wohnformen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wird hier die Zahl der zulässigen Wohneinheiten nicht begrenzt. 6.3.4 Firstrichtung / Dachform Als Dachformen werden ausschließlich Satteldächer mit unterschiedlicher aber jeweils einheitl i- cher Neigung unter vorgegebener Firstrichtung festgesetzt. Damit wird der vorherrschenden, eher dörflich geprägten Dachform in der näheren Umgebung entsprochen. Um die gewünschte Gebäudestellung zu sichern, ist die Festsetzung von Gebäudefirstrichtun- gen erforderlich. Die eingeschossigen Einzel- und Doppelhäuser sollen eine Dachneigung von 35° bis 45° erhal- ten. Im WA 1)–Bereich und im maximal zweigeschossigen Bereich südlich der Deermannstraße wird die zulässige Dachneigung auf 30° fixiert. Hier sind auch zur Förderung einer „ruhigen“ Dachlandschaft, Dachaufbauten, -einschnitte und Nebengiebel unzulässig. Anlagen zur Nut- zung von Solarenergie sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. Mit den vorgesehenen „Satteldachtypen“ wird eine neuzeitliche Interpretation des „klassischen Siedlungshauses“ verfolgt. Der getroffene Ausschluss von Traufen- und Ortgangüberständen soll dieses Ziel stützen und einem „Verunklären“ der Kubatur entgegenwirken. 6.3.5 Material / Farbgebung Innerhalb des Plangebiets sind für alle Gebäude als vorherrschendes Fassadenmaterial Ziegel in rotem Grundfarbton vorgesehen. Bis zu einem Anteil von 30 % der jeweiligen Fassadenwand sind auch andere Materialien zulässig. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen gestalterischer Einheitlichkeit, die dem Bau- gebiet die gewünschte, eigenständige Prägung verleihen kann, und ausreichendem Spielraum in Farbgebung und Materialwahl erreicht. Des Weiteren wird durch die getroffene Vorschrift zum Fassadenmaterial eine gestalterische Einfügung in die umgebende Bebauung gewährleistet. Es besteht weitergehender Regelungsbedarf für Doppelhäuser, um eine einheitliche Gestaltung der zusammenhängenden Hauseinheit zu sichern. Daher ist für die Fassade ein einheitliches Material hinsichtlich Art und Farbton zu verwenden, um den jeweiligen Gebäudekörper als g e- stalterische Einheit erkennbar werden zu lassen. Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße 6.3.6 Stellplätze / Garagen / Nebenanlagen Die baurechtlich notwendigen Garagen und Stellplätze sind jeweils auf eigenem Grundstück nachzuweisen. Garagen, Carports und sonstige Nebengebäude (Gerätehäuser etc.) müssen im Vorgartenbe- reich zur Straßenverkehrsfläche einen Abstand von mindestens 5,00 m einhalten und dürfen eine Höhe von 2,50 m nicht überschreiten. Zur seitlichen Straßenbegrenzungslinie ist ein Mi n- destabstand von 0,5 m einzuhalten, um auf dem entstehenden Streifen eine angemessene Eingrünung zu ermöglichen. Mit diesen Regelungen soll insbesondere das Ziel unterstützt wer- den, die Vorgartenzonen von störenden Einbauten freizuhalten und die Höhen von Nebenanl a- gen auf ein städtebaulich verträgliches Maß zu beschränken. Flachdächer sind ausdrückl ich zugelassen. Darüber hinaus wird der Umfang von sonstigen Nebengebäuden auf den Einzel - und Doppel- hausgrundstücken auf ein Maß von 9 m² Grundfläche beschränkt. Damit soll ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild, auch im Bereich der Gartenzonen erreicht werden. 6.3.7 Freiflächen/Einfriedungen Grundstückseinfriedungen von Vorgärten, zu den Verkehrsflächen hin, sind bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig, um die Qualität von Raumöffnungen zu gewährleisten und die Freiflächen- und Gebäudewahrnehmbarkeit weitgehend sicher zu stellen. Das Eingrünungsg e- bot zu den öffentlichen Flächen hin soll den visuellen Eindruck der Heterogenität von Mauern und Zäunen mildern. Die 11 Laubbäume (Linden) am südlichen Fahrbahnrand der Deermannstraße können im Zuge des Ausbaus der Verkehrsanlagen nicht erhalten werden. Untersuchungen des Wurzelraums zeigten auf, dass eine Verträglichkeit mit den Baumaßahmen nicht gegeben ist. Stattdessen wird die Baumreihe nach Abschluss der Straßenbauarbeiten neu wieder hergerichtet. Der Bebauungsplan setzt entsprechende Pflanzgebote fest. 6.4 Verkehrsflächen / Erschließung Das Plangebiet ist über die vorhandenen Wohnstraßen Landsberger Straße und Deermann- straße ausreichend erschlossen. Zwischen diesen Straßen ist eine Verbindung als neue Plan- straße notwendig, um die geplanten Grundstücke im Mittelteil des Plangebietes zu erschließen. Diese Planstraße ist mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m und einem einseitigen Gehweg mit 2,0 m Breite auf der Westseite vorgesehen. Der vorhandene Straßenquerschnitt in der Deermannstraße wird auf der Südseite so auf gewei- tet, dass unter Erhalt des bestehenden Grünstreifens ein durchgängiger, separater Gehweg angelegt werden kann. Innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen können außerdem in ausreichendem Umfang B e- sucherstellplätze angelegt werden. Zur Sicherung der Sichtweiten sind an den Einmündungsbe- reichen entsprechende Zu-und Abfahrtsverbote festgesetzt. Das Plangebiet ist über den DB-Haltepunkt Amelsbüren und den damit verknüpften Bus linien sehr gut an das bestehende ÖPNV-Netz angebunden. 6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur/Gemeinbedarf Die Entwässerung ist im Trennsystem vorgesehen. Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße Das Schmutzwasser wird im freien Gefälle dem vorhandenen Kanal in der Landsberger Straße zugeführt und sodann über das Pumpwerk „Zum Häpper“ zur Kläranlage Hiltrup transportiert. Die Regenwasservorflut wird durch den nördlich an das Plangebiet anschließenden Emmer- bach sichergestellt. Das erforderliche Rückhaltevolumen wird im Rahmen des Pfl ege- und Ent- wicklungskonzeptes für den Emmerbach durch die Ausbildung einer entsprechenden R e- tentionsfläche nachgewiesen. Die Entwicklung dieser „Überschwemmungsfläche“ soll sich auf den gesamten, verbleibenden Raum der Emmerbachaue erstrecken. D urch die Maßnahme der Entwicklung einer Retentionsfläche auf der gesamten „Überschwemmungsfläche“ des Emmer- baches wird das mögliche Rückhaltevolumen gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen R e- genrückhaltebecken erheblich auf geweitet. Damit wird eine weitere Verbesserung der V orsor- gesituation zum Hochwasserschutz erreicht. Die g eplanten Maßnahmen außerhalb des Bebau- ungsplans sind nach den wasse rrechtlichen Vor schriften auch inner halb ei nes g esetzlichen Überschwemmungsgebietes unter den Genehmigungsvorbehalten des WHG´s zulässig. In ca. 450 m Entfernung, südöstlich des Plangebietes, bef indet sich eine Kindertagesstätte an der Straße „Im Sonnentau“. Eine weitere Einrichtung innerhalb des Plangebietes ist vorges e- hen. In maximal 400 m fußläufiger Entfernung, südöstlich und östlich des Plangebietes, befinden sich zwei öffentliche Kinderspielplätze, die den durch das neue Baugebiet entstehenden zusätz- lichen Bedarf mit abdecken können. 6.6 Grünflächen / Begrünung Im Plangebiet sind keine öffentlichen und privaten Grünflächen festgesetzt. Zur Qualität der Ersatzpflanzungen in der Deermannstraße enthält der Bebauungsplan eine entsprechende Festsetzung. 6.7 Immissionsschutz Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich der Bahnstrecke Münster -Lünen. Es ist Verkehr s- lärmemissionen, die von der angrenzenden Bahnstrecke ausgehen, ausgeset zt. Außerdem ist mit Immissionen infolge des KFZ- Verkehrs auf der Landsberger Straße und Deermannstraße zu rechnen. Aufgrund der geringen Verkehrsstärken auf der Deermannstraße und Landsberger Straße wer- den, bezogen allein auf den KFZ- verkehr, die Beurtei lungspegel für Allgemeine Wohngebiete von 55/45 dB(A) Tags/Nachts gem. DIN 18005 weitestgehend eingehalten. Deutliche Über- schreitungen, insbesondere zur Nachtzeit, ergeben sich aus dem Schienenverkehr. Da die Strecke in Dammlage geführt wird, sind aktive S chutzmaßnahmen im Plangebiet nicht zielfüh- rend. Eine ausreichende Wohnruhe kann somit nur über passive Schutzmaßnahmen sicherg e- stellt werden. Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden daher für die Gebäude nordwestlich der Landsberger Straße, südwestlich der Deermannstraße und westlich der Planstraße, durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau“, entspr e- chende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen (Lärmpegelbereich III bzw. IV). Darüber hinaus dient die Vorschrift zu schalldämmenden Lüftungen in Schlafräumen der S i- cherung einer verträglichen Nachtruhe. Der passive Schutz ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt angemessen, als dass die betroffenen Gebäude ganz überwiegend über eine ruhige, der Schallquelle abgewandte G e- bäudeseite verfügen. Die weiter östlich gelegenen Baufelder im Einfamilienhausbereich sind schallschutztechnisch ohnehin unkritisch. Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße 6.8 Denkmalschutz/Archäologie Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kennt nisstand keine Bodendenk- male im Sinne des Denkmalschutzgesetztes Nordrhein- Westfalen. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Gemäß § 15 DSchG ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt oder der LWL- Archäologie für Westfalen anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 (1) DSchG unverän- dert zu erhalten. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 7. Auswirkungen auf die Umwelt 7.1 Umweltbeschreibung/Umweltbewertung Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, dessen zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 ( 2) der Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² aufweist. Ei ne für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH -Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist aus- geschlossen. Ebenso wird durch den Plan kein UVP-pflichtiges Vorhaben vorbereitet. Von einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB kann daher abgesehen werden. 7.1.1 Immissionen Der Bebauungsplan liegt am westlichen Ortsrand von Amelsbüren. Es grenzt unmittelbar an die vorhandene Wohnbebauung am Ortsrand an. Das Plang ebiet liegt im Einwirkungsbereich der Bahnstrecke Münster -Lünen und ist Verkehrslärmimmissionen ausgesetzt, die sich nach den Angaben des Eisenbahnbundesamtes am westlichen Rand des Plangebietes im Bereich von 50- 55 dB(A) nachts und 60- 65 dB(A) tags bewegen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 Teil 1 für Allgemeine Wohngebiete von 55/45 dB(A) tags/nachts werden insoweit z. T. deutlich überschritten. Da die Strecke in Dammlage geführt wird, sind aktive Schutzmaßnahmen im Plangebiet nicht zielführend. Eine ausreichende Wohnruhe kann somit nur über passive Schutzmaßnahmen sichergestellt werden. Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden daher für die Gebäude nordwestlich der Landsberger Straße, südwestlich der Deermannstraße und westlich der Planstraße, durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen entsprechende Vorkehrungen getroffen. Aufgrund der geringen Verkehrsstärken auf der Deermannstraße und der Landsberger Straße werden von Seiten des Straßenverkehrs die Orientierungswerte weitestgehend eingehalten. 7.1.2 Pflanzen/Tiere / biologische Vielfalt Das Plangebiet wird durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung bestimmt, die sich nördlich der Landsberger Straße als Ackerfläche und südlich bis zur Deermannstraße als Weideland darstellt. Entlang der Landsberger Straße befindet sich ein Gehölzstreifen, der ebenso wie die Gehölz-/Gartenbrache südlich der Deermannstraße für den Arten und Biotopschutz eine Bedeutung besitzt. Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße 7.1.3 Eingriffssituation Durch die geplante Wohnbebauung gehen die aktuell vorhandenen Biotopstrukturen verloren. Auch der Baumbestand entlang der Deermannstraße kann infolge des Ausbaus der Verkehr s- flächen nicht erhalten bleiben. Im Detail werden von dem Eingriff in Natur und Landschaft fol- gende Biotopstrukturen betroffen: ▪ Ackerfläche (ca. 0,4 ha) ▪ Extensive Weide (ca. 0,9 ha) ▪ Gehölzbrache (ca. 0,1 ha) ▪ Gartenbrache (ca. 0,1 ha) ▪ Gehölzstreifen (ca. 0,1 ha) ▪ Straßenbäume (ca. 11 Stück) Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, gelten die o.g. Eingriffe als im Sinne des § 1a (3) Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich. 7.1.4 Artenschutzprüfung Die Artenschutzprüfung erfolgt auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landswirtschaft, Natur - und Ver braucherschutz NRW vom 22.12.2010. In der Vorprüfung wurde in Analogie auf Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie zum Bebauungsplan Nr. 483 „Hansa-BusinessPark“ zurückgegriffen, deren Untersuchungsgebiet an das Plangebiet heranreicht. Demnach ist dav on auszugehen, dass mehrere Fledermausarten das Tal des Emmerbaches als Nahrungsraum nutzen. Auch bei den Weideflächen zwischen Landsberger Straße und Deermannstraße ist eine Jagdnutzung anzunehmen. Lebensstätten geschützter Arten im engeren Sinne (Nist -, Brutstätten etc.) werden aber nicht tangiert. Ein nördlich der Landsberger Straße befindlicher Erdbunker wurde untersucht. Hinweise auf Quartiere für Fledermäuse konnten nicht aufgefunden werden und sind bei der derzeitigen Ausbildung auch auszuschließen. Hinweise auf weitere planungsrelevante Arten liegen nicht vor. Bei der geplanten Nutzung als Wohngebiet ist nicht von einer maßgeblichen Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten auszugehen. Hierzu trägt insbesondere der relative große Abstand zwischen Wohnbebauung und Emmerbach von rund 60 m bei, so dass keine maßgeblichen Störungen zu erwarten sind. Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten Arten zählen (z. B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist damit insgesamt nicht zu erwarten. Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße 7.1.5 Boden/Wasser/Landschaft Westlich angrenzend an das Plangebiet verläuft das Gewässer Nr. 3257000.92. Aus Gründen des Gewässer- und Hochwasserschutzes wird ein Abstand der Baugrenzen zum Gewässer von 5,0 m festgelegt. Die Regenwasserentwässerung des Plangebietes erfolgt in den Emmerbach. Zur gedrosselten Einleitung in den Emmerbach ist eine ökologische Umgestaltung der Aue (Polder) im Bereich der außerhalb des Bebauungsplanes liegenden Ackerflächen zwischen Baugebiet und Emmer- bach vorgesehen. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist bei den vorherrschenden stark bindigen Böden nicht möglich. Das nördlich der Landsberger Straße befindliche Überschwemmungsgebiet des Emmerbaches tangiert das Plangebiet in einem kleinen Teilbereich und ist in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen. Die maßvolle Entwicklung von Wohnbauland am westlichen Ortsrand fügt sich insgesamt gut in die Landschaft ein. Der sensiblen Ausrichtung des Gebietes zur Daverstraße als Ortseinfahrt in den Stadtteil Amelsbüren wird durch die Planung von Einfamilienhausbebauung nördlich der Landsberger Straße begegnet, die sich ortstypisch einfügt. Im Zuge der ökologischen Umg e- staltung der Emmerbachaue (Anlage einer Retentionsfläche) können zusätzliche Gehölze zur Einbindung des Baugebietes in die Landschaft beitragen. 7.1.6 Klima / Luft Relevante Auswirkungen auf das Klima sind durch die relativ kleinflächige Wohnbaulandent- wicklung außerhalb klimarelevanter Funktionsräume nicht gegeben. Um das Erfordernis nach Klimaschutz gemäß §1a (5) BauGB Rechnung zu tragen, wird die Nutzung der Dachflächen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus Sonnenenergie mit Hilfe von Solarkollektoren und Fotovolt a- ik Anlagen grundsätzlich er möglicht. Explizite Maßnahmen zur Vorbeugung gegen den Klim a- wandel sind bei der vorliegenden Planung eines kleinflächigen, durchgrünten Wohngebietes nicht erforderlich. Im Hinblick auf mögliche Luftbelastungen ergeben sich bedingt durch die Lage sowie dur ch die geplante Nutzungsart (Wohnen) keine Hinweise, dass es infolge der Planung hier zu erhebl i- chen, zusätzlichen Belastungen kommen könnte. 7.2 Zusammenfassung Das geplante Wohngebiet am Ortsrand von Amelsbüren mit ca. 60 Wohneinheiten dient im Sinne der Förderung der Innenentwicklung der Arrondierung des Stadtteil s Amelsbüren bis zur Bahnlinie. Für die Planung müssen landwirtschaftliche Flächen und einzelne Gehölzstrukturen in Anspruch genommen. Das Plangebiet ist darüber hinaus Lärmimmissionen durch den Schi e- nenverkehr ausgesetzt, denen aufgrund der örtlichen Situation nur durch passive Schal l- schutzmaßnahmen begegnet werden kann. Sonstige erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu verzeichnen 8. Flächenbilanz Plangebiet gesamt 1,83 ha 100 % Netto-Bauflächen (WA-Gebiete) 1,44 ha 79 % Straßenverkehrsflächen (vorhanden) 0,29 ha 16 % Straßenverkehrsflächen (geplant) 0,10 ha 5 % Tabelle 1: Flächenbilanz Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 11 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Deermannstraße 9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Die erforderlichen Mittel für den Straßen- und Kanalbau werden auf ca. 1,1 Mio. Euro geschätzt. Das Plangebiet befindet sich überwiegend in Eigentum der Stadt Münster. Durch die Veräuße- rung der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten. Die Realisierung der Planung wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im bzw. am Plangebiet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist nicht er- forderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 510: Amelsbüren – Landsberger Stra- ße / Deermannstraße Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 11
V-0217-2015-Anlage-4-Planverkleinerung
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A Amt für 4 Stadtentwicklung Anlage 4 Stadtplanun Verkehrsplanung zur Vorlage Nr. V/0217/2015 212 er. wa 0,4 ITH max. 631 |4,00m (A SD | 35°-45° 2 / N ! NS ! 634 N WA2) A | 04 Fa - & TH max.| BH max. i 4.00m| 900m sp | 35-45 635 1 1 [ar GFL\ E AE nm L_ w 348 [4 WA Ei] ’ 14 0,6) des 1 ES 0,4 BI pr max| BH mßx. E RT -r— om 90 1107 ie ITH mi L_ 0 M 1110 |7,00 , 55 7 a je SD 431 o 111 Iel F 78 432 = new.) iM 1095 1094 13 RE ı UT 20 75 359 1096 F J Iıı faro 3 A 7 g7 390g 8 + 371 [418 113 % 8 ı LS 972 11 T 3 12 373] [40807 414 ITH ha, Iax. I ! 37 40 9108 0, 7.0) 14,Pom | 507 628 E77 376 PRaB 40 rm 416° 895 [331 45° } T ji 379 4 506 [380 383 382 (98 [384 185 j 381 el 366 389 id 557 505 390 ei 89 | 896 WA = 02 £ 558 g 0,4 £ 900 L [393 F) ITH max| BR 6} Dr L 4,00m| 9,00m 458 , 1 504 r 505 sp | 35-45 5 [ 502 459 ohne Maßstab
V-0217-2015-Anlage-1-Niederschrift
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Niederschrift zur Bürgeranhörung Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 510 - Amelsbüren - „Landsberger-Straße/Deermannstraße" 1/6 – Amelsbüren – „Landsberger-Straße/Deermannstraße“ N i e d e r s c h r i f t z ur B ü r g e r a n h ö r u n g (§ 3 (1) BauGB) Bebauungsplanvorentwurf Nr. 510 Anwesende: H err Schmidt Bezirksbürgermeister Herr Winter Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Herr Wilsmann Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Protokoll) c a. 100 Bürgerinnen und Bürger Veranstaltungszeitraum: 04.11.2014 18:00 Uhr – 19:15 Uhr Veranstaltungsort: Altes Gasthaus Freitag in Amelsbüren, Davertstraße Nr. 40, 48163 Münster Z u Beginn der Veranstaltung begrüßt Herr Bezirksbürgermeister Schmidt die Bürgerinnen und Bürger und die Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ver- kehrsplanung und erläutert den Anlass dieser Veranstaltung. Er nennt den dringenden Bedarf an Wohnraum und das Erfordernis, mit Hilfe der Bauleitplanung neue Wohnbauflächen zu schaffen. H err Winter erläutert die wesentlichen Inhalte der Planung anhand einer Beamer- Präsentati- on: Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Münster bereits als Wohnbaufläche darge- stellt. Als planerische Zielvorgaben sind ein gewünschter Wohnungsmix von Ein- und Mehr- familienhäusern, die bauliche Einfügung in den Bestand und eine wirtschaftliche Lösung mit Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0217/2015 Niederschrift zur Bürgeranhörung Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 510 - Amelsbüren - „Landsberger-Straße/Deermannstraße" 2/6 /head2right • /head2right /head2right möglichst flächensparender Erschließung zu nennen. Es wird Bauland für insgesamt ca. 60 Wohnungen in überwiegend eineinhalbgeschossigen Einfamilienhäusern und in zweieinhalbgeschossigen Mehrfamilienhäusern geschaffen. Alle Gebäude sollen mit einem Satteldach ausgeführt werden. Zur Emmerbachaue hin sind Einfamilienhäuser in eineinhalbgeschossiger Bauweise, in leicht versetzter Lage vorgesehen. Die Lage der zweieinhalbgeschossigen Mehrfamilienhäuser zum Westen hin, erzeugt eine Hofbildung, die sich nach Westen öffnet. Dieses Baugebiet ist auch dafür geeignet andere Wohnformen, wie Baugemeinschaften etc. zu ermöglichen. Diese Be- bauung und die im Osten, zum Bestand hin vorgesehenen anderthalbgeschossigen Doppel- häuser, erfordern eine neue Straße, welche die Landsberger-Straße und die Deermannstraße miteinander verbindet. Zum Emmerbach hin, nördlich der geplanten Bebauung, wird die jetzt noch landwirtschaftlich genutzte Fläche in drei Bereiche gegliedert. Ein Regenrückhaltebecken sorgt zukünftig für den geregelten Abfluss des Regen- bzw. Oberflächenwassers, bevor es in den Emmerbach einge- leitet werden kann. Eine geplante Retentionsfläche, parallel zum Emmerbach ermöglicht eine Renaturierung des Emmerbaches, mit besseren Aufnahmekapazitäten bei Hochwasserereig- nissen. Die dritte Fläche im Westen kann als Ausgleich für den Eingriff von Bauland in bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen dienen. Sie wird grünplanerisch aufgewertet. Für eine ausreichende Zahl Besucherstellplätze in den Straßen ist gesorgt, die Gehwege in den beiden bestehenden Straßen werden beidseitig angelegt, in der Deermannstraße unter Erhalt der bestehenden Straßenbäume. Das Baugebiet soll vorbehaltlich eines noch ausste- henden Ratsbeschlusses auch der Aufnahme einer Flüchtlingsunterkunft dienen. Der genaue Standort liegt noch nicht fest. Im Anschluss bittet Herr Schmidt die Bürgerinnen und Bürger um Fragen und Anmerkungen zur Planung: Ein Bürger erkundigt sich nach dem Überschwemmungsbereich des Emmerbaches und darüber, ob Bauland im Überschwemmungsgebiet überhaupt zulässig ist. Das geplante Baugebiet liegt außerhalb des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes, dass in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen wurde. Ein Bürger bemerkt, dass auch der neue Hansa-Business-Park über einen Düker in den Emmerbach entwässert und für eine zusätzliche Hochwassergefahr für Amelsbüren sorgt. Eine Bürgerin schlägt vor, wegen der Überflutungsgefahr auf Keller zu verzichten und ein zusätzliches Geschoss vorzusehen. Niederschrift zur Bürgeranhörung Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 510 - Amelsbüren - „Landsberger-Straße/Deermannstraße" 3/6 • /head2right /head2right • /head2right • /head2right • /head2right • Bei den Angaben zu den Geschossen sind im Plan immer auch Dachgeschosse vorge- sehen. Ein Einfamilienhaus hat in der Regel ein Vollgeschoss und ein nutzbares Sattel- dachgeschoss darüber. Ein Mehrfamilienhaus hat ein Vollgeschoss mehr, plus ein Sat- teldachgeschoss. Ein Bürger fragt, wo gehen die zu erwartenden Kinder zur Schule? Der Schulweg ist jetzt schon hochgefährlich. Erst recht mit dem Mehraufkommen durch die neuen Kinder müs- se über ungefährliche Zugangsmöglichkeiten nachgedacht werden. Ein Vorschlag wäre eine neue Fuß und Radwegbrücke über den Emmerbach. Ein anderer Bürger fragt, warum in diesem Entwurf in fünf Mehrfamilienhäusern weniger Wohnungen vorgesehen sind als in den vier Mehrfamilienhäusern in dem ersten Entwurf vom Frühjahr diesen Jahres? Das liegt an den geringeren Gebäudelängen im aktuellen Entwurf. Die Summe der Ge- schossflächen ist daher kleiner. Mehrere Bürger bezweifeln den Hochwasserschutz und fordern an Stelle des Baugebie- tes nördlich der Landsberger-Straße mehr Fläche als Überschwemmungsgebiet. Außerdem verhindert das gesamte, geplante Baugebiet die letzte Möglichkeit, über eine Entlastungsstraße für die Davertstraße nachzudenken und diese umzusetzen. Mit dem neuen Baugebiet wird der Verkehr in der Davertstraße weiter zunehmen. Es wird zugesagt, die Hochwassersituation vor dem Hintergrund des Ereignisses vom Sommer d.J. und den daraus gewonnenen Erkenntnissen mit den zuständigen Fachämtern erneut zu erörtern. Eine „Entlastungsstraße“ ist nicht erforderlich. Eine Bürgerin schlägt vor, das Regenwasser in den Dortmund-Ems-Kanal zu einzuleiten. Der DEK ist eine Bundeswasserstraße und darf nicht wasserwirtschaftlich genutzt wer- den. Ein Bürger erkundigt sich nach der vorhandenen Kanalisation. „Ist diese ausreichend dimensioniert?“ Die vorhandene Schmutzwasserkanalisation ist ausreichend dimensioniert. Die geplante Regenwasserkanalisation wird an das Regenrückhaltebecken angeschlossen. Niederschrift zur Bürgeranhörung Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 510 - Amelsbüren - „Landsberger-Straße/Deermannstraße" 4/6 /head2right • /head2right • /head2right • /head2right • Eine Bürgerin und ein Bürger regen an, mehr Einfamilienhäuser vorzusehen. Ge- schosswohnungsbauten sind in Amelsbüren nicht verträglich und werden auch nicht nachgefragt, wie man im Baugebiet an der Davertstraße feststellen kann. Außerdem ist im Baugebiet keine Fläche für einen öffentlichen Kinderspielplatz vorgesehen. Alle neuen Baugebiete in Münster werden so geplant, dass ein möglichst breites Ange- bot an unterschiedlichen Wohnformen geschaffen werden kann. Der Bebauungsplan- entwurf sieht Teilflächen für eine 2 ½-geschossige Bauweise vor. Hier können neben den klassischen Mehrfamilienhäusern auch andere Bauformen, wie z.B. Reihenhäuser oder Gebäude für „gemeinschaftliches Wohnen“ entstehen. Die bestehende Versorgungssituation erfordert nicht die Anlage eines zusätzlichen, öf- fentlichen Kinderspielplatzes. Warum ist kein neuer Kindergarten vorgesehen, fragt ein Bürger? Der Bedarf wird doch größer und der vorhandene Kindergarten (Zum Häpper) ist ausgelastet. Dauerhafter Bedarf für einen zusätzlichen Kindergarten besteht nicht. Falls wider Erwar- ten Engpässe entstehen sollten, könnten z.B. befristet Räume in einem der Mehrfamili- enhäuser reserviert werden. Mehrere Bürger bemängeln das erhöhte Verkehrsaufkommen und beengten Straßen- querschnitte. Die Gehwege sind für die Kinder nicht sicher genug. Die neue Planstraße ist ausreichend dimensioniert und soll verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Im Bereich des Plangebietes bekommen die Landsberger-Straße beidseitig Gehwege und die Deermannstraße unter Erhalt des Grünstreifens einen zusätzlichen Gehweg, so dass beidseitig Gehwege an die vorhandenen Nebenanlagen anschließen werden. Ein Bürger behauptet, dass zumindest die Fläche nördlich der Landsberger-Straße für eine Bebauung ungeeignet sei und fragt, ob der Stadt ein Rückgaberecht an Dritte für den Fall, dass die Fläche kein Bauland wird, zusteht. Die Stadt hat in Erfüllung des Ratsauftrages, mehr Wohnbauland zu schaffen, Bauerwar- tungsland gekauft. Eine Rückgabe wäre, unabhängig von der Frage der rechtlichen Zu- lässigkeit, nicht im Sinne dieses Auftrages. Niederschrift zur Bürgeranhörung Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 510 - Amelsbüren - „Landsberger-Straße/Deermannstraße" 5/6 /head2right • E in anderer Bürger fragt, ob nicht eine Hinterlandbebauung nördlich der vorhandenen Bebauung an der Landsberger-Straße, außerhalb des jetzigen Plangebietes, möglich ist. Dem Bürger wird empfohlen, seine Bauüberlegungen zu konkretisieren und mit der Ver- waltung abzustimmen. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Herr Bezirksbürgermeister Schmidt bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern für die rege Teilnahme an der Veranstaltung sowie für die sachli- che Diskussion und schließt die Veranstaltung gegen 19:15 Uhr. Wilsmann Protokollführer Schmidt Bezirksbürgermeister
V-0217-2015-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0217/2015 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 510: Amelsbüren – Landsberger Straße/Deermannstraße 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 In den Baugebieten, in denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser oder nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind (Einfamilienhausgrundstücke), ist mit Ausnahme der WA 2)-Gebiete neben der Hauptwohnung maximal eine Kleinwohnung zulässig. Die Geschossfläche für die Kleinwohnung darf 50 m² nicht überschreiten. In den WA-Gebieten mit de r Kennziffer 2) gilt die Geschossflächenbegrenzung für die zweite Wohneinheit nicht. In den WA-Gebieten mit der Kennziffer 1) (Mehrfamilienhausgrundstücke) wird die Zahl der zulässigen Wohneinheiten nicht begrenzt (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB i. V. m. § 16 (2) Nr. 2 BauNVO). 1.2 Überdachte Stellplätze (Carports), Garagen und sonstige Nebengebäude müssen zur vorderen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 5,0 m sowie zur seitlichen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 0,5 m (Begrünungsstreifen) einhalten und dürfen eine Höhe von 2,50 m nicht überschreiten Die zulässige Grundfläche für sonstige Nebengebäude (Schuppen, Gerätehäuser, u. ä.) auf den Einzel - und Doppelhausgrundstücken darf nicht mehr als 9 m² betragen (§ 12 (6) und § 14 (1) BauNVO). 1.3 Die im Plan festgesetzten, anzupflanzenden Bäume sind als standortgerechte, heimische mittel - bis gro ßkronige Laubbäume (z. B. Stieleiche, Spitzahorn, Hainbuche) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zu pflanzen sind Hochstämme in der Qualität 3x verpflanzt mit einem Stammumfang von 16- 18 cm. Ausfälle sind gleichwertig zu ersetzen (§ 9 (1) Nr. 25 a und b). 1.4 Die Oberkante Fertigfußboden der Wohngebäude im Erdgeschoss muss mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB). 1.5 Die festgesetzten Traufhöhen sind definiert als der äußere Schni ttpunkt zwischen der Außenwand und der Dachoberfläche. 1.6 Bezugspunkt für alle Höhenfestsetzungen sind die in der Planzeichnung eingetragene Höhen der Kanaldeckel in der Deermannstraße von 59,60 Meter bzw. in der Landsberger Straße von 57,64 Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN). Dabei werden den beiden Straßen jeweils die Baufelder in der ersten und zweiten Reihe zugeordnet. Das Mi ttelbaufeld des WA 1) -Gebietes wird dem Bezugspunkt Deermannstraße zugeordnet (§ 16 (2) Nr. 4 i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 1.7 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung der Gebäude, Aufenthaltsräume im Si nne von § 48 BauO NRW das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 einhalten. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den Bereichen der entsprechend gekennzeichneten Gebäudefronten (Lärmpegelbereich IV) sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 2 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 510 Amelsbüren – Landsberger Straße / Dermannstraße 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Grundstückseinfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung von mindestens 0,30 m Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune oder Mauern dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. 2.2 Dachüberstände (Traufen- und Ortgangüberstände) sind unzulässig. Dachaufbauten und -einschnitte sowie Nebengiebel sind im WA 1) -Gebiet und bei maximal zweigeschossiger Bauweise unzulässig. Von dieser Bestimmung sind Anlagen zur Solarenergienutzung ausgenommen. 2.3 Die Gebäudefassaden sind je Fassadenseite zu mindestens 70 % in Ziegelmauerwerk in rotem Grundfarbton auszuführen. 2.4 Doppelhäuser sind jeweils profilgleich, d. h. mit einheitlicher vorderer und hinterer Gebäudeflucht, gleicher Trauf - und Firsthöhe, gleicher Dachneigung sowie einheitlich in Material und Farbe zu errichten. 2.5 Nebengebäude und Garagen können mit einem Flachdach errichtet werden. 3. Hinweise 3.1 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Boden denkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle i st nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 3.2 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Al bersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.3. Aufgrund der Lage in der Emmerbachaue sind für die Baufelder nördlich der Landsberger Straße im Falle extremer Starkregenereignisse mögliche Überflutungen nicht gänzlich auszuschließen. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: entfällt
Zur SitzungOrte (7)
- Landsberger Straße 31
- Deermannstraße 1
- Davertstraße
- Zum Häpper
- An den Speichern 7
- Im Sonnentau
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0217/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37