V/0232/2011/2
Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland
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Hauptvorlage V/0232/2011 mit Anlagen
279191 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Vorlagen-Nr.:
V/0232/2011
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Franke
Ruf:
Betrifft
Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des
Regionalplans Münsterland
Beratungsfolge
05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Einbringung
05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West Einbringung
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Einbringung
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Einbringung
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Einbringung
12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Einbringung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Einbringung
19.05.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung
25.05.2011 Hauptausschuss Einbringung
25.05.2011 Rat Einbringung
07.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
07.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
09.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
21.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.06.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung
13.07.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den in der Anlage 1 vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Siedlungs-
und Verkehrsflächen in der Stadt Münster zum Stand Ende 2010 zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt den in der Anlage 2 vorgelegten Bericht über die Veränderungen der Dar-
stellungen im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland gegenüber dem
geltenden Regionalplan im Allgemeinen und in den einzelnen Stadtbezirken unter Berück-
sichtigung der Stellungnahme der Stadt Münster (Anlage 3) zur Kenntnis.
492 61 10
E-Mail:
FrankeGerd@stadt-muenster.de
Datum:
18.04.2011
V/0232/2011
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3. Der Rat stimmt der als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zu und be-
auftragt die Verwaltung, diese Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster zu richten.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in den Anlagen 1 und 2 vorgelegten Berichte inhaltli-
che Bausteine im Sinne des gem. Ratsbeschluss zur Vorlage V/0592/2010 1. Erg. beauf-
tragten Konzeptes „Klimaschutz in der r äumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau“ –
insbesondere im Zusammenwirken mit den am 30.03.2011 vom Ausschuss für Stadtpla-
nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossenen, methodischen und inhalt-
lich-konzeptionellen Bausteinen für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Be-
reich Wohnen (vgl. Vorlage V/0006/2011) – darstellen. Die Anträge sind insoweit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit den o. a. Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
Begründung:
Der Regionalrat Münster hat die Regionalplanungsbehörde in seiner Sitzung am 20. September
2010 beauftragt, das Erarbeitungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland
einzuleiten und durchzuführen. Der Planentwurf umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Münster
sowie der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.
Gem. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berühr-
ten öffentlichen Stellen am Erarbeitungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben,
zum Planentwurf, seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 13.01.2011 hat der Regierungspräsident der Bezirksregierung Münster
die Stadt Münster um Mitwirkung am Erarbeitungsverfahren gebeten. Als Stichtag für die
Abgabe der Stellungnahme der Stadt Münster mit ihren Anregungen und Bedenken ist der
31. Juli 2011 festgelegt worden. Eine Fristverlängerung ist nach Angaben der Bezirksregie-
rung nicht möglich. Sofern bis zum 31. Juli 2011 keine Stellungnahme übermittelt wird, geht
die Bezirksregierung davon aus, dass gegen den Planentwurf zur Fortschreibung des Regi-
onalplans Münsterland keine Bedenken und Anregungen bestehen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (Planentwurf mit Planbegründung sowie Umweltbe-
richt) erfolgt bereits seit 17. Januar 2011 bis einschließlich 31. Juli 2011. In Münster sind der Ent-
wurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und alle übrigen Verfahrensunterlagen bei
der Bezirksregierung im Dienstgebäude am Domplatz und bei der Stadtverwaltung im Kundenzent-
rum des Stadthauses 3 einsehbar. Erstmals ist auch für alle Bürgerinnen und Bürger eine Ein-
sichtnahme in die offengelegten Unterlagen sowie die Abgabe einer Stellungnahme über das In-
ternet unter http://www.bezreg-muenster.nrw.de
möglich.
Der „Regionalplan“, früher als „Gebietsentwicklungsplan“ bezeichnet, ist das zentrale Instrument
der Regionalplanung. Für einen mittleren Zeitraum von etwa 15 Jahren soll der Regionalplan die
Raumnutzung im Plangebiet steuern, in dem er Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen,
insbesondere für die kommunale Bauleitplanung, in Form von verbindlichen Zielen und abwägba-
ren Grundsätzen, entwickelt.
Grundlagen für die Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden, insbesondere der Flächennut-
zungspläne, an die Ziele der Raumordnung sind § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 34
Landesplanungsgesetz NRW (LPlG).
Gem. § 18 Abs. 2 LPlG hat ein Regionalplan auch die Funktion eines Landschaftsrahmenplans i.
S. des Landschaftsgesetzes NRW sowie die Funktion eines forstlichen Rahmenplans gem. Lan-
desforstgesetz NRW.
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Darüber hinaus ist der Regionalplan eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei Förderentschei-
dungen und Förderprogrammen des Landes.
Der Regionalplan wird von der Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Planungspart-
nern, u. a. mit den Kommunen im Plangebiet, erarbeitet und vom Regionalrat aufgestellt.
Der Regionalplan entfaltet seine raumordnerische Steuerungswirkung
Ö durch Ziele der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG), die juristisch verbindliche, abschlie-
ßend abgewogene Vorgaben darstellen und von der nachfolgenden Ebene, der kommuna-
len Bauleitplanung, zu beachten sind,
Ö durch Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG), die Vorgaben für nachfolgen-
de Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen, z. B. für die kommunale Bauleitplanung,
sind.
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde in den Jahren 1996 / 1997 aufgestellt und im Jahr
1998 genehmigt. Zwischenzeitlich sind 20 Änderungsverfahren zum 1998 genehmigten Regional-
plan abgeschlossenen worden.
Gegenüber dem Regionalplan aus dem Jahr 1998 haben sich in der Zwischenzeit im Plangebiet
wesentliche sozio-ökonomische Rahmenbedingungen spürbar verändert, insbesondere aufgrund
des erkennbaren „Demographischen Wandels“ und dessen Auswirkungen auf künftige Flächenbe-
darfe für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie vor dem Hintergrund der Diskussion zum Thema
„Allianz für die Fläche“. Beide Aspekte sind wesentliche Gründe für die nun anstehende Fort-
schreibung des Regionalplans Münsterland.
Erstmalig wurde im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland eine Strategische
Umweltprüfung (SUP) durchgeführt und ein Umweltbericht erarbeitet.
Zu Beschlusspunkt 1.:
Vor dem Hintergrund der bereits seit Jahren geführten Diskussion zum Thema „Allianz für die Flä-
che“ und daraus ggf. abzuleitender Zielwerte für eine Reduzierung künftiger Siedlungsflächenneu-
ausweisungen beleuchtet der in der Anlage 1 vorgelegte „Bericht über die Entwicklung der Sied-
lungs- und Verkehrsflächen in der Stadt Münster zum Stand Ende 2010“ die im Allgemeinen und
speziell in Münster bestehenden Rahmenbedingungen und zeigt am übergeordneten Ziel „Spar-
samer Flächenverbrauch für Siedlungszwecke“ orientierte, auf die besondere Situation in Münster
bezogene Handlungsansätze auf.
Zu Beschlusspunkt 2.:
Anlage 2 enthält eine Beschreibung der Veränderungen der Darstellungen im Entwurf zur Fort-
schreibung des Regionalplans Münsterland gegenüber dem geltenden Regionalplan unter Berück-
sichtigung der Stellungnahme der Stadt Münster (s. Anlage 3), sowohl für die Gesamtstadt, als
auch in den einzelnen Stadtbezirken.
Eine Flächenbilanzierung der mit der Stellungnahme angeregten Siedlungsflächenausweisungen
gegenüber den im geltenden Regionalplan dargestellten Siedlungsbereichen („Allgemeine Sied-
lungsbereiche“ [ASB] sowie „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche“ [GIB]) führt zu dem Er-
gebnis, dass gegenüber dem heute ausgewiesenen Planungsstand gem. den in der Stellungnah-
me angeregten Ausweisungen insgesamt ca. 180 ha Siedlungsflächen eingespart werden.
Zu Beschlusspunkt 3.:
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Anlage 3 enthält die Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf zur Fortschreibung des
Regionalplans Münster, die bis zum Stichtag 31.07.2011 an die Bezirksregierung Münster zu
richten ist.
Aufgrund der Komplexität des Themas und der Bedeutung der Stellungnahme der Stadt bringt die
Verwaltung die vorliegende Vorlage zunächst in die zuständigen Gremien ein. Die Beschlussfas-
sung über die Stellungnahme der Stadt ist für die Beratungskette vor der Sommerpause vorgese-
hen.
Zu Beschlusspunkt 4.:
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0592/2010 1. Erg. hat der Rat in seiner Sitzung am 08.12.2010
die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für Klimaschutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im
Städtebau vorzulegen. Dabei sollen für das Jahr 2020 u. a. folgende Ziele berücksichtigt werden:
- Das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stadtgebiet soll gestoppt und durch Innen-
entwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Verdichtung in den Sied-
lungskernen kompensiert werden.
- Die Inanspruchnahme von Freiraum, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Flä-
chen für die Siedlungsentwicklung, soll beendet werden.
Wie in der Anlage 2 aufgezeigt, führt die Gesamtbilanzierung der in der Anlage 3 enthaltenen Stel-
lungnahme zur Darstellung von künftig für die Stadt Münster im fortgeschriebenen Regionalplan
enthaltenen Siedlungsbereichen zu dem Ergebnis, dass ca. 180 ha weniger Siedlungsflächen aus-
gewiesen werden, als im zurzeit geltenden Regionalplan für die Stadt Münster enthalten sind.
Auf der Grundlage der am 30.03.2011 vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wirtschaft beschlossenen, methodischen und inhaltlich-konzeptionellen Bausteine für
eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen (vgl. Vorlage V/0006/2011)
wird die Stadt Münster auch weiterhin den planerischen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außen-
entwicklung“ – dort, wo es möglich und verträglich ist – umsetzen. Alle sich dafür umsetzungsori-
entiert bietenden künftigen Optionen, z. B. Konversionsflächen oder aufgegebene, jedoch städte-
baulich integriert liegende ehemalige Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte sowie vorhandene
Innenentwicklungspotenziale in bestehenden Wohnquartieren, sollen dafür mit Priorität genutzt
werden, damit ein weiteres Siedlungsflächenwachstum an bestehenden Siedlungsrändern mög-
lichst eingedämmt werden kann.
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0592/2010 1. Erg. hat der Rat die Verwaltung zudem beauftragt,
die Voraussetzungen für eine Entscheidung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Klima-
schutz in Münster vorzubereiten und zu schaffen, u. a. zum Maßnahmenbaustein E 8 „Windener-
gie“. Hierzu sind sowohl in der Anlage 2, Kapitel C „Entwicklung der Windenergienutzung – Anre-
gungen zur Darstellung neuer bzw. zur Erweiterung bestehender Windeignungsbereiche“, als auch
in der Stellungnahme der Stadt (vgl. Anlage 3) konkrete Anregungen enthalten, zum Ausbau der
Windenergie in Münster neue bzw. ergänzende Windeignungsbereiche in den künftigen Regional-
plan Münsterland aufzunehmen.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
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Anlagen:
Anlage 1: Bericht über die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Stadt Müns-
ter zum Stand Ende 2010
Anlage 2: Bericht über die Veränderungen der Darstellungen im Entwurf zur Fortschreibung
des Regionalplans Münsterland gegenüber dem geltenden Regionalplan im Allge-
meinen und in den einzelnen Stadtbezirken unter Berücksichtigung der Stellung-
nahme der Stadt Münster
einschließlich
- einer Karte „Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergie“
- der Anlage 2a „Siedlungsflächenpotenziale Stadt Münster“
Anlage 3: Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fort-
schreibung des Regionalplans Münsterland
einschließlich
- einer Karte „Straßennetz für den großräumigen, überregionalen und regionalen
Straßenverkehr
- eines Lageplans zu den in Kapitel 4.2 „Schutz der Landschaft und landschafts-
orientierte Erholung“ aufgeführten Anregungen
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Anlage 1
Bericht zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrs flächen in der Stadt Münster zum
Stand Ende 2010
1. Siedlungs- und Verkehrsfläche: Schlüsselindikator mit methodischen Restriktionen
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist ein weitverbr eiteter Schlüsselindikator, der genutzt
wird, um die Inanspruchnahme von bisher anderweitig genutzten Flächen für Siedlungs- und
Verkehrszwecke nachzuvollziehen. So thematisiert di e Fortschreibung des Regionalplans
Münster die Flächeninanspruchnahme in den Kommunen des Münsterlands anhand der
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Date nanhang, IX.1/Punkt 2). Auch die Stadt
Münster nutzt diesen Indikator. In den Umweltdaten Münster 2009 wird er als Maßstab für
„den Flächenverbrauch und die Versiegelung“ (vgl. V orl. V/0697/2010) verwendet, in der
Fortschreibung des Nachhaltigkeitsberichts dient di e Entwicklung der Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche als Indikator für nachhaltige Entwicklung (vgl. Jahres-Statistik 2009, Kap. 17).
Der Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ ist insofern auch von besonderer Bedeutung,
da er auf Bundes- und Landesebene zur politischen Z ielfindung und Prüfung der Zielerrei-
chung eingesetzt wird. Ziel der Bundesregierung ist es, die Flächeninanspruchnahme für
Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 ha/Tag bis 20 20 zu reduzieren. Hierauf aufbauend
hat das Land Nordrhein-Westfalen als politische Zie lbestimmung die Reduktion des Zuwach-
ses an Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 5 ha/Tag b is 2020 formuliert und hierzu u. a. die
„Allianz für die Fläche“ gegründet. Hierin wirkt au ch die Stadt Münster aufgrund der Erfah-
rungen im Flächenmanagement mit.
Mit Beschluss der Vorlage „Umweltdaten Münster 2009“ am 16.02.2011 (vgl. V/0697/2010/1.
Erg.) wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, bei der Fortschreibung der Umweltdaten
quantitative Zielwerte zu erarbeiten. Im Bereich de r Flächeninanspruchnahme wird auch hier
ein Rückgriff auf die Siedlungs- und Verkehrsfläche erfolgen müssen.
Obwohl der Indikator somit weite Anwendung findet, besteht in Fachkreisen Einvernehmen,
dass die Nutzung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für Zwecke der Erfolgskontrolle auf-
grund methodischer Restriktionen nicht unreflektier t erfolgen darf. Zunächst ist zu beachten,
dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche durch die Zu sammenfassung verschiedener Nut-
zungen gebildet wird.
Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche gehören folgende „Flächennutzungsarten“:
• Gebäude- und Freifläche : Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebau ten
Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind (z.B. Gärten)
• Betriebsfläche ohne Abbauland : Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell od er für
Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden
• Verkehrsfläche (inkl. Verkehrsbegleitflächen)
• Erholungsflächen : Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung (z.B. Grünanla-
gen) dienen
• Friedhofsfläche
Diese Auflistung macht deutlich, dass die Siedlungs - und Verkehrsfläche keineswegs mit
„versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden kann, da sie nicht bebaute und damit auch nicht
versiegelte Frei- und Grünflächen umfasst. Demzufol ge wird in den Umweltdaten 2009 deut-
lich darauf hingewiesen, dass der Anstieg der Siedl ungs- und Verkehrsflächen in Münster
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2008/2009 wesentlich auf die Zunahme an Erholungsfl ächen zurückgeht. Nach aktuellen
Untersuchungen beträgt der Anteil der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrs-
fläche für Nordrhein-Westfalen 58 % (vgl. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-
schutz Nordrhein-Westfalen 2010 1). Für Münster liegen zurzeit keine aktuellen Werte vor.
Darüber hinaus ist die Aussagekraft des Indikators dadurch eingeschränkt, dass als Daten-
grundlage die Nutzungsarten des amtlichen Liegensch aftskatasters genutzt werden, die ori-
ginär für andere Zwecke geführt werden. Neben den t atsächlichen Nutzungsveränderungen
bildet das Liegenschaftskataster auch Umwidmungen u nd Neuzuordnungen ab, die die Be-
wertung von Zeitreihen erschweren. Diese Problemati k spricht auch die Fortschreibung des
Regionalplans Münsterland an, in dem auf Auswertung sprobleme infolge von Zuordnungs-
fehlern bei Flächenerfassungen bzw. Flächenumwidmun gen verwiesen wird (vgl. Bezirksre-
gierung Münster 2010, Datenanhang, IX.1/Punkt 2).
Aufgrund der Diskussionen um die Aussagekraft des I ndikators „Siedlungs- und Verkehrsflä-
che“ hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 das Gutachten „Datengrundlagen zur
Siedlungsentwicklung“ vergeben
2. In dieses Gutachten war auch Münster als Fallbeis piel
einbezogen. Die Gutachter kommen für den Zeitraum 2 000 – 2008 grundsätzlich zu dem
Ergebnis, dass die Inanspruchnahme von vormals unbe bauten Flächen für Siedlungs- und
Verkehrszwecke aufgrund der verfügbaren Daten der a mtlichen Flächenstatistik zweifelsfrei
überschätzt wird, ohne dass das Maß der Überschätzu ng quantitativ beziffert werden kann
(vgl. Siedentop/Fina 2010, Abschlussbericht, S. 4).
Für Münster ziehen die Gutachter folgendes Fazit: „ Die Flächenstatistik in Münster basiert
auf Daten, die im Beobachtungszeitraum bis 2007 von der Umstellung des Katasters in das
ALK-Format beeinflusst waren. Dadurch kommt es zu U mwidmungen und Neubewertungen
in der Vergabe der Nutzungsarten, […]. Die Siedlung s- und Verkehrsflächenentwicklung wird
dadurch vor allem durch den erhöhten Zuwachs von Er holungsflächen verzerrt“ (vgl. Sieden-
top/Fina 2010, Materialband, S. 52).
Damit bleibt festzuhalten:
• Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wird weitverbrei tet – wie auch bei der Fortschreibung
des Regionalplans Münsterland - als Schlüsselindikator verwendet.
• Die Siedlungs- und Verkehrsfläche besteht aus unte rschiedlichen Flächenarten und ent-
hält bebaute und nicht bebaute Flächen (z.B. Erholungsflächen).
• Die amtliche Flächenstatistik bildet nicht nur rea le Nutzungsveränderungen ab, sondern
ist durch Umwidmungen und Neuzuordnungen beeinfluss t, die einen Zeitreihenvergleich
beeinträchtigen.
• Die Umwidmungen und Neuzuordnungen im Münsteraner Liegenschaftskataster haben
dazugeführt, dass in Münster die Entwicklung der Si edlungs- und Verkehrsflächen in ein-
zelnen Jahren durch einen methodisch bedingten Zuwa chs an Erholungsflächen verzerrt
wird.
1 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen/LANUV NRW (2010):
Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen – Berichts jahr 2009 (Kurzbericht). Recklinghausen
(Masch.).
2 Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung d er Universität Stuttgart (IREUS) – Stefan Sie-
dentop/Stefan Fina (2010): Datengrundlagen zur Siedl ungsentwicklung. Abschlussbericht und Mate-
rialband. Stuttgart. 2010. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
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2. Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster 1994 - 2010
Die verfügbaren Daten aus der Landesdatenbank (it.n rw) vermitteln folgendes Bild über die
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in M ünster im Geltungszeitraum des gülti-
gen Regionalplans Münsterland (genehmigt 1998).
Wie die nachstehende Abbildung verdeutlicht, weist die Flächenstatistik für die Jahre 1994 –
1998 Zunahmen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Su V-Fläche) für einzelne Jahre von
über 100 ha aus, die dann in den Jahren 1999 – 2001 auf unter 40 ha pro Jahr zurückgin-
gen. In der Periode 2002 – 2007 lag die jährliche Z unahme der SuV-Fläche zwischen 60 und
95 ha. Für die Jahre 2008 und 2009 zeigt sich eine „sprunghafte“ Erhöhung auf 178 ha bzw.
117 ha. Für 2010 wird ein ebenso deutlicher Rückgan g der Zunahme der SuV-Fläche auf 63
ha ausgewiesen.
Ein Blick auf die Entwicklung der einzelnen Flächen nutzungsarten macht zunächst deutlich,
dass der Anstieg der SuV-Flächen stark von der Zuna hme der Erholungsflächen getragen
wird. Beispielsweise machte die Zunahme der Erholun gsflächen in den Jahren 2000, 2004,
2008 und 2009 mehr als 50 % des Gesamtanstiegs der SuV-Flächen aus. Insbesondere
auch der „sprunghafte Anstieg“ der SuV-Flächen 2008 und 2009 geht auf das Anwachsen
der Kategorie „Erholungsflächen“ zurück.
Neben realen Flächenumnutzungen, wie z.B. durch den Bau eines großflächigen Golfplatzes
in Hiltrup, spiegeln sich hierin auch Neuzuordnunge n und Umwidmungen im Liegenschafts-
kataster wider. Beispielsweise führten Neuzuordnung en auf der Grundlage von Luftbildern in
den Jahren 2008 und 2009 zu einem rechnerischen Ans tieg der Erholungsfläche. Dieser
rechnerische Anstieg betrifft auch den Zeitraum vor 2007, in dem es zu Neuzuordnungen
von Flächen im Rahmen der Digitalisierung der Liege nschaftskarte kam (vgl. Siedentop/Fina
2010).
Stadt Münster - Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche
der Jahre 1994 - 2010 - nach Flächennutzungsarten
- 75
- 50
- 25
0
+ 25
+ 50
+ 75
+ 100
+ 125
+ 150
+ 175
+ 200
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 200 6 2007 2008 2009 2010
Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof
in ha
+ 77
+ 103
+ 49
+ 129
+ 183
+ 31
+ 38
+ 35
+ 68
+ 95
+ 60 + 79 + 81
+ 44
+ 178
+ 117
+ 63
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4
Damit ist festzuhalten, dass das Bild über die Sied lungs- und Verkehrsflächenentwicklung in
Münster durch den erhöhten Zuwachs von Erholungsflä chen verzerrt wird. Nach Aussage
von Siedentop/Fina (2010) lässt sich der Anteil des Zuwachses der SuV-Flächen, der nicht
auf reale Flächenveränderungen zurückgeht, jedoch nicht quantifizieren.
Auch die Betrachtung der weiteren Flächennutzungsar ten der SuV-Flächen, wie „Verkehrs-
flächen“ und „Gebäude- und Freiflächen“ macht deutl ich, welchen Einfluss Umwidmungen
und Neuzuordnungen auf die Entwicklung der SuV-Fläc he haben. Dies soll exemplarisch für
das Jahr 2010 verdeutlicht werden (vgl. vorstehende Abbildung).
Für die Kategorie „Verkehrsflächen“ wird ein Rückga ng von 12 ha ausgewiesen. Hierbei
handelt es sich jedoch nicht um eine reale Flächenn utzungsveränderung, sondern vielmehr
um eine Neuzuordnung von Teilen der Verkehrsbegleit fläche entsprechend den realen Nut-
zungen in „Gehölz“. Die Zunahme der „Gebäude- und Freifläche“ 2010 um ca. 50 h lässt sich
zur Hälfte darauf zurückführen, dass eine Fläche mi t ca. 28 ha aufgrund ihrer Prägung nun
der Kategorie „Gebäude- und Freifläche“ – öffentliche Zwecke“ zugeordnet wurde, nachdem
sie bisher in der Kategorie „Waldfläche“ geführt wurde. Auch hier ist es nicht zu einer realen
Nutzungsveränderung gekommen.
Damit lässt sich festhalten:
• In Münster haben zweifelsohne die SuV-Flächen im B etrachtungszeitraum zugenommen.
Rein rechnerisch lag die Zunahme zwischen dem „Tief stwert“ 31 ha (1999) und dem
„Höchstwert“ 183 ha (1998). Bezogen auf den Gesamtzeitraum 1994 – 2010 ist die SuV-
Fläche in Münster um 17 % angestiegen. Wie eine Aus wertung des Landesamtes für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfal en/LANUV zeigt, lag Münster mit
dieser prozentualen Zunahme eher im „Mittelfeld“ de r nordrhein-westfälischen Kommu-
nen
3. So hat in 27 Kommunen in NRW die Siedlungs- und V erkehrsfläche 1996 – 2009
um mehr als 30 % zugenommen 4.
• Wesentliche Anteile der Zunahme der SuV-Fläche ent fallen auf den Anstieg der Erho-
lungsflächen, der wiederum – gutachterlich bestätig t – durch Neuzuordnungen und Um-
widmungen überzeichnet ist.
• Auch die Entwicklung der weiteren Flächenkategorie n, wie „Gebäude- und Freifläche“ und
„Verkehrsfläche“, ist methodisch beeinflusst. Aktuell lässt sich dies auch für das Jahr 2010
eindeutig nachweisen.
• Das Bild, das die amtliche Flächenstatistik zur En twicklung der Siedlungs- und Verkehrs-
flächen in Münster zeichnet, ist somit mit deutlichen Einschränkungen behaftet.
• Wie sich eindeutig nachweisen lässt, gehen Änderun gen im Liegenschaftskataster nicht
zwingend mit realen Nutzungsveränderungen einher, s ondern bilden zunächst Aktivitäten
im Rahmen der fachlichen Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes ab. Achtsam-
keit ist immer dann bei der Interpretation der Date n geboten, wenn „Sprünge“ auftreten.
Beispielsweise wird für das Jahr 2010 eine Zunahme an „Landwirtschaftlicher Fläche“
ausgewiesen, die genauso wie die „überhöhten“ Abnahmen 2008/2009 auf Neuzuordnun-
gen ohne reale Flächennutzungsveränderungen zurückg eht. Hintergrund ist die geplante
Einführung von ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatast er-Informationssystem). In ALKIS
dürfen verschiedene Nutzungsartenschlüssel (z. B. f ür Schutzflächen und militärisches
3 Vgl. Fußnote 1/LANUV NRW (2010, S. 3): Abbildung „Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflä-
che in den Gemeinden (1996 – 2009)“.
4 Ebenda, S. 3.
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Übungsgelände) nicht mehr verwendet werden, so dass eine Umschlüsselung in andere
Nutzungen, z. B. Landwirtschaft, erfolgen musste.
• Vor diesem Hintergrund wären für tragfähigere Auss agen über die Veränderung der Flä-
chennutzung vermutlich Befliegungen und Luftbildaus wertungen zu verschiedenen Zeit-
schnitten notwendig. Entsprechende Ergebnisse liegen für Münster zurzeit nicht vor.
3. Ergänzende qualitative Betrachtungen zur Flächenentwicklung in Münster
Aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft des Indik ators „Siedlungs- und Verkehrsflä-
chenentwicklung“ empfiehlt das Gutachten „Datengrundlagen zur Siedlungsentwicklung“ von
Siedentop/Fina (2010), ergänzend zu den quantitativ en Betrachtungen anhand der SuV-
Fläche qualitative Informationen zur Flächenentwick lung zu nutzen. Diese, von den Gutach-
tern für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen en Indikatoren sollen für Münster im
Folgenden herangezogen werden, um die Flächenentwic klung differenzierter zu beschrei-
ben:
• Entwicklung der Einwohner und der Beschäftigen
Aussagen zur Flächenentwicklung können nicht isolie rt getroffen werden, sondern sind im-
mer in Beziehung zur Einwohner- und Beschäftigtenen twicklung zu setzen. Daher ist für
Münster zu berücksichtigen, dass Münster in Nordrhe in-Westfalen vom 31.12.1995 bis zum
30.06.2010 einen der höchsten Zuwächse an sozialver sicherungspflichtig Beschäftigen zu
verzeichnen hatte (+ 21.189 Beschäftigte = + 17,8 % ). Ebenso ist die Zahl der Wohnberech-
tigen Bevölkerung zwischen dem 31.12.1995 und dem 3 1.12.2010 um 5.548 Personen (+ 2
%) gestiegen. Münster gehört somit zu den dynamischen Standorten in Nordrhein-Westfalen,
was bei Aussagen zur Flächenentwicklung zu berücksichtigen ist.
• Recycling von Brachflächen
In Münster hatte die Wiedernutzung von Militär- und Gewerbebrachen immer einen hohen
Stellenwert. Die Konversionsstrategie der Stadt Mün ster wurde mehrfach belobigt. Insge-
samt hat Münster ab 1997 nahezu 150 ha an Konversio nsflächen im Rahmen der Sied-
lungsentwicklung für Wohn-, Gewerbe- und Hochschulz wecke reaktiviert (Gewerbepark Lod-
denheide, Leonardo-Campus, Lincoln-Quartier, Quarti er Meerwiese, Prins-Claus-Quartier,
Speicherstadt, Gartensiedlung Weißenburg).
Aufgrund der Wirtschaftsstruktur von Münster existi eren gewerbliche Brachen nur in ver-
gleichsweise geringem Umfang. Hinzuweisen ist auf d ie Wiedernutzung des ehemaligen
Schlachthofgeländes und des Geländes der ehemaligen Germania-Brauerei. Hinzu kommt
die eingeleitete Umstrukturierung des ehemaligen Ha fengebietes, die zurzeit auf Grundlage
des Hafenforums perspektivisch weiter fortgeschrieb en werden soll. Mit einem entsprechend
fortgeschriebenen „Masterplan Stadthäfen“ sollen Zielvorgaben für die Umwandlung dieses
insgesamt ca. 100 ha großen Bereiches formuliert werden.
Bezogen auf die Fortschreibung des Regionalplans is t zudem darauf hinzuweisen, dass die
noch vom britischen Militär genutzten Kasernenfläch en in Gremmendorf und Gievenbeck
(insg. ca. 76 ha) bereits den Siedlungsflächenreser ven der Stadt Münster zugerechnet wur-
den.
Vorlage 0232/2011
Anlage 1
6
• Flächeninanspruchnahme in schutzwürdigen Bereichen
Bereits in der Vergangenheit wurden im Flächennutzu ngsplan dargestellte Siedlungsflächen,
die in einem Wasserschutzgebiet - Zone III - liegen , nur in Einzelfällen aufgrund von beson-
deren stadtstrukturellen oder stadtentwicklungspoli tischen Gründen als Neubaugebiete ent-
wickelt. Bei der Fortschreibung des Regionalplans h at die Verwaltung nun grundsätzlich da-
von abgesehen, zukünftige Siedlungsflächen zu benen nen, die in einer Wasserschutzzone
liegen. Damit wird der Bedeutung der Grundwasserneu bildung durch Niederschläge auf un-
versiegelten Flächen in besonderem Maße Rechnung betragen.
• Bautätigkeit in der Innenentwicklung
Für die Vorlage V/0006/2011 „Bausteine für eine wei tere Stärkung der inneren Entwicklung
im Bereich Wohnen“ wurde der sog. „Innenentwicklung sraum Wohnen“ abgegrenzt. Dieser
basiert auf den im Flächennutzungsplan dargestellte n Wohnbauflächen, soweit in integrierter
Lage und mit baulicher Vornutzung, sowie den gemisc hten Bauflächen im Flächennutzungs-
plan, soweit in integrierter Lage und mit einem deu tlichen Anteil Wohnen (vgl. Vorlage
V/0006/2011, Anlage 2).
Eine Auswertung der Baustatistik für diesen Bereich für den Zeitraum 2001 – 2010 macht
deutlich, dass in diesem, so definierten „Innenentwicklungsraum Wohnen“ 89,2 % aller Woh-
nungsbaufertigstellungen in Münster erfolgten. Bezo gen auf den fußläufigen Einzugsbereich
um die Zentren (500 m-Radius) liegt der Anteil der Wohnungsbaufertigstellungen bei 66,2 %.
Diese Werte belegen, welche große Bedeutung die Inn enentwicklung zwischen 2001 und
2010 in Münster bereits einnahm.
Zusammenfassend lässt sich anhand der ergänzenden qualitativen Indikatoren festhalten:
• Münster gehört zu den wachstumsstärksten Städten i n Nordrhein-Westfalen. Die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Einpendler ist von 1 995 bis 2009 auf 68.581 Einpendler,
d.h. um 17.901 Einpendler (+ 35,3 %) gestiegen. Auc h aus ökologischen Gründen muss
es daher Ziel von Münster sein, die Rahmenbedingung en dafür zu schaffen, dass für die
in Münster nachfragenden Haushalte ein entsprechend es Wohnungsangebot zur Verfü-
gung steht.
• Die Stadt Münster hat den Grundsatz des Flächenrec yclings bei der Wiedernutzung ehe-
maliger Militärflächen erfolgreich umgesetzt und strebt dies auch zukünftig an. Beleg dafür
ist die Aufnahme der noch bestehenden britischen Mi litärflächen als Siedlungsreserven
der Stadt bei der Fortschreibung des Regionalplans.
• Auch der hohe Anteil der Wohnungsbaufertigstellung en im Innentwicklungsraum „Woh-
nen“ macht ebenfalls deutlich, wie stark die Innene ntwicklung in Münster in der Laufzeit
des gültigen Regionalplans bereits umgesetzt worden ist. Mit der Vorlage V/0006/2011
werden zudem weitere Bausteine für die Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich
„Wohnen“ aufgezeigt.
• Der quantitative Indikator „Siedlungs- und Verkehr sfläche“, der zudem mit nachweisbaren
methodischen Schwächen behaftet ist, reicht somit z ur Beurteilung der Siedlungsflächen-
entwicklung nicht aus und muss durch die vorstehend en qualitativen Indikatoren ergänzt
werden.
• Die Verwaltung strebt daher an, auch zukünftig das städtische Siedlungsflächenmonito-
ring um aussagekräftige qualitative Indikatoren zu ergänzen, um zu einem sachgerechten
Bild der Flächenentwicklung zu kommen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
1
Anlage 2
Bericht über Veränderungen der Darstellungen im Ent wurf des Regionalplans
Münsterland gegenüber dem geltenden Regionalplan im Allgemeinen und in
den Stadtbezirken unter Berücksichtigung der Stellu ngnahme der Stadt Müns-
ter
Inhaltsverzeichnis
Kap.
Nr.
Inhalt Seite
Inhaltverzeichnis 1 - 4
A Mengengerüst Regionalplan für das Stadtgebiet Münster
5
1. Zukünftiger Flächenbedarf gem. Regionalplan-Entw urf
Grundlagen für die Prognose des zukünftigen Flächenbedarfs
5
1.1 Bevölkerungsentwicklung 5
1.2 Methodik der Bezirksregierung Münster für die B erechung des Flächen-
bedarfs für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) im Münsterland bis 2025
5
1.3 Hintergründe für die Berechung des Flächenbedar fs für Gewerbe- und In-
dustrieansiedlungsbereiche (GIB) im Münsterland bis 2025
6
2. Flächennutzungsplan plus sonstige zu berücksicht igende Reserveflächen-
Potenziale
6
3. Verortung von Siedlungsflächen-Reserven im Regi onalplan-Entwurf
8
3.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlu ngsflächen-Potenziale 8
3.2 Nicht mehr im Regionalplan-Entwurf dargestell te Wohnsiedlungsbereiche
(WSB) und Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
9
3.3 Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Fläche npotenziale 11
4. Flächenbilanz für das Stadtgebiet Münster: Aktue ll geltender Regionalplan
(GEP) zu Entwurf Fortschreibung Regionalplan
13
B Veränderungen der Darstellungen im Entwurf des Regionalplans
Münsterland gegenüber dem geltenden Regionalplan im Allgemeinen
14
1. Siedlungsflächen 14
1.1 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) 14
1.2 Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzu ngen
(Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereiche, GIB)
17
2. Freiraum 19
2.1 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche 19
2.1.1 Freiraum allgemein 19
2.1.2 Landwirtschaft 21
2.2 Waldbereiche 23
2.2.1 Waldbereiche allgemein 23
2.2.2 Waldvermehrung 24
2.3 Bereiche für den Schutz der Natur 25
2.4 Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten
Erholung
26
3. Energie 28
3.1 Regenerative Energien 28
3.1.1 Windkraftanlagen 28
3.1.2 Biogasanlagen 29
3.1.3 Photovoltaikanlagen 30
3.1.4 Bereiche für den Verbund regenerativer Energi en (Energieparks) 31
3.1.5 Kraftwerksstandorte 31
3.1.6 Leitungsbänder 32
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
2
Kap.
Nr.
Inhalt Seite
4. Verkehrsthemen 32
4.1 Regionales Verkehrssystem 32
4.2 Schienenfernverkehr 33
4.3 Öffentlicher Personennahverkehr und sonstiger r egionaler Schienenver-
kehr
33
4.4 Straßenverkehr 34
4.5 Binnenschifffahrt
34
C Entwicklung der Windenergienutzung – Anregungen zur Darstellung
neuer bzw. zur Erweiterung bestehender Windeignungsbereiche
35
1. Ausgangssituation fortgeschriebener Flächennutzu ngsplans (FNP) 2004 35
1.1 Gutachten zur flächendeckenden Untersuchung des Stadtgebietes Müns-
ter
36
1.2 Darstellung von Konzentrationszonen für Windene rgieanlagen (WEA) im
FNP der Stadt Münster
38
1.3 WEA-Einzelstandorte außerhalb der Konzentration szonen 39
2. Klimaschutzkonzept 40
3. Neues Gutachten 2010/2011 40
Karte Standortübersicht Windgutachten
45
D Veränderungen der Darstellungen im Entwurf des Regionalplans
Münsterland gegenüber dem geltenden Regionalplan in den Stadtbe-
zirken
46
Stadtbezirk Mitte
46
1. Siedlungsflächen-Reserven im Flächennutzungspla n (FNP) 46
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die s chon im aktuellen Regi-
onalplan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wurden
46
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale 46
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te Siedlungsflächenpoten-
ziale (Konversionsflächen), die aber auf den Flächenbedarf anzurechnen
sind
47
5. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf 47
5.1 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) 47
5.2 Umwidmung GIB zu ASB 47
5.3 Änderung sonstiger Darstellungen 47
Stadtbezirk West
49
1. Siedlungsflächen-Reserven im Flächennutzungsplan (FNP) 49
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die schon im aktuellen Regi-
onalplan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wurden
50
2.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk West
50
2.2 Nicht mehr im Regionalplan darzustellende Siedl ungsflächen-Potenziale
im Stadtbezirk West
51
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale 52
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te Siedlungsflächenpoten-
ziale (Konversionsflächen), die aber auf den Flächenbedarf anzurechnen
sind
53
5. Flächenbilanz 53
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
3
Kap.
Nr.
Inhalt Seite
6. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf 53
6.1 Umwidmung GIB zu ASB 53
6.2 Änderung sonstiger Darstellungen 53
7. Anregungen für zusätzliche (neue) Flächendarstel lungen 55
8. Windeignungsbereiche 55
Stadtbezirk Nord
56
1. Siedlungsflächen-Reserven im Flächennutzungsplan (FNP) 56
2. Flächenreserven im aktuell geltenden Regionalpla n (ehem. GEP) 57
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale 57
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te, aber rechnerisch zu
berücksichtigende Flächenpotenziale (Konversionsflächen)
57
5. Flächenbilanz 57
6. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf 57
7. Anregungen für zusätzliche (neue) Flächendarstel lungen 58
8. Windeignungsbereiche 59
Stadtbezirk Ost
60
1. Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan (FNP) 60
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die schon im aktuellen Regi-
onalplan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wur-
den.
61
2.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Ost
61
2.2 Nicht mehr im Regionalplan darzustellende Siedlungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Ost
61
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale 61
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestellte, aber rechnerisch zu
berücksichtigende Flächenpotenziale (Konversionsflächen)
63
5. Flächenbilanz 63
6. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf 63
6.1 Umwidmung GIB zu ASB 63
6.2 Neudarstellung des Ortsteils Gelmer als Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASB)
64
6.3 Änderung sonstiger Darstellungen 64
Stadtbezirk Südost
66
1. Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan (FNP) 66
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die s chon im aktuellen Regi-
onalplan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wur-
den.
67
2.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Südost
67
2.2 Nicht mehr im Regionalplan darzustellende Siedlungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Südost
67
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale 69
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te, aber rechnerisch zu
berücksichtigende Flächenpotenziale (Konversionsflächen)
69
5. Flächenbilanz 69
6. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf 69
6.1 Umwidmung GIB zu ASB 69
6.2 Änderung sonstiger Darstellungen 70
7. Abschließende Bewertung 70
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
4
Kap.
Nr.
Inhalt Seite
Stadtbezirk Hiltrup
71
1. Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan (FNP) 71
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die s chon im aktuellen Regi-
onalplan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wur-
den.
72
2.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlu ngsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Münster-Hiltrup
72
2.2 Nicht mehr im Regionalplan darzustellende Siedlungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Münster-Hiltrup
72
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale 73
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te, aber rechnerisch zu
berücksichtigende Flächenpotenziale (Konversionsflächen)
73
5. Anregungen für zusätzliche (neue) Flächendarstel lungen bzw. -
herausnahmen im Regionalplan-Entwurf
73
6. Flächenbilanz 74
7. Windeignungsbereiche 74
8. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regionalplan-Entwurf 74
8.1 Umwidmung GIB zu ASB 74
8.2 Änderung sonstiger Darstellungen 74
8.3 Neu als Bestand dargestellte Siedlungsflächen 75
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
5
A Mengengerüst Regionalplan für das Stadtgebiet Mün ster
1. Zukünftiger Flächenbedarf gem. Regionalplan-Entw urf
Grundlagen für die Prognose des zukünftigen Flächenbedarfs
1.1 Bevölkerungsentwicklung
Für die Stadt Münster wird für den Prognosezeitraum bis 2025 bzw. 2030 eine positive Be-
völkerungsentwicklung vorhergesagt, die sich überwi egend aus erwarteten Wanderungsge-
winnen (positiver Saldo Zuzug minus Fortzug), aber auch aus einer natürlichen Bevölke-
rungsentwicklung ergibt (positiver Saldo Geburten m inus Sterbefälle). In Tabelle 1
sind die
wesentlichen Eckdaten der prognostizierten Einwohne rentwicklung aufgeführt. Nach 2025
stagniert dann voraussichtlich die natürliche Bevöl kerungsentwicklung und der Anteil der
Wanderungsgewinne an der weiter steigenden Bevölkerung nimmt weiter zu.
Tabelle 1: Erwartete Entwicklung der Einwohner in Münster*
Stichtag Anzahl der
Einwohner
Verände-
rung ggü.
2008 in %
Geburten-(+)/
Sterbefall-(-)
überschuss
Zuzugs-(+)/
Fortzugs-(-)
überschuss
31.12.2008
273.875
01.01.2025
287.200 + 4,9% + 2.700 + 10.700
01.01.2030
288.000 + 5,2% + 100 + 700
* Vorausberechnung der Bevölkerung NRW 2008 – 2030/2050 (Kreise u. kreisfreie Städte)
2009 gem. IT.NRW (ehem. LDS NRW)
1.2 Methodik der Bezirksregierung Münster für die B erechung des Flächenbedarfs
für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) im Münsterland bis 2025
1
Der Bedarf an Wohnsiedlungsflächen 2025 wird u.a. auf der Grundlage
- der künftigen Einwohnerentwicklung ,
- der daraus abgeleiteten Anzahl künftiger Haushalt e sowie
- des bisherigen Wohnungsbestandes
ermittelt.
Dabei sind folgende Annahmen maßgeblich:
a) Bestehende Defizite zwischen verfügbarem Wohnung sbestand und nachfragenden
Privathaushalten bedingen einen Nachholbedarf: In Münster
16.250 Wohnungen ,
b) Abgänge und Umnutzungen von Wohnungen innerhalb des Wohnungsbestandes er-
zeugen einen Ersatzbedarf: In Münster 5.530 Wohnungen
c) die Zahl der Wohnungen nachfragenden Privathaush alte wird auf Grund des Trends
zu kleineren Haushalten im Planungszeitraum weiter steigen. Erst recht in einer Stadt
wie Münster, deren Einwohnerzahl noch steigt. Dadurch ergibt sich ggf. ein Woh-
nungsneubedarf: In Münster 6.460 Wohnungen
Zusammen wird für Münster bis 2025 ein Bedarf von 28.240 Wohnungen ermittelt, davon
benötigen ca. 22.700 Wohnungen neue Wohnbauflächen .
1 Bez.Reg. MS: Fortschreibung Regionalplan Münsterland – Siedlungsflächenbedarf bis 2025 / Stand:
10.09.2007 – Ergebnisse der WSB/ASB-Bedarfsrechnung – Teil 1: Flächenbedarfe
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
6
Insgesamt wurde im Jahr 2007 der Stadt Münster als Ergebnis der verschiedenen Progno-
sen und Berechnungsmethoden ein zukünftiger Flächenbedarf an ASB-Flächen bis 2025 von
677 ha prognostiziert. 2010 wurde die Datengrundlage für die Regionalplan-Fortschreibung
seitens der Bezirksregierung Münster aktualisiert, um zwei wesentliche Aspekte bei der an-
stehenden Regionalplan-Fortschreibung stärker zu berücksichtigen:
1. die Anforderungen aus dem Themenfeld „Allianz für die Fläche“ und
2. die Anforderungen aus dem Themenfeld „Demographischer Wandel“.
Statt der ursprünglich verwendeten Bevölkerungsprog nose auf der Basis des Bevölkerungs-
bestands am Stichtag 01.01.2005 wurde nunmehr die a ktuellere Bevölkerungsprognose auf
der Basis des Bevölkerungsbestands am Stichtag 01.01.2008 verwendet.
Die Aktualisierung führte im Ergebnis dazu, dass die Gesamtzahl der zukünftig erforderlichen
ASB-Flächen für den Planungsraum Münsterland von ca . 4.600 ha um insgesamt 550 ha auf
ca. 4.050 ha zurückgenommen wurde. Die Stadt Münste r erhielt im Zuge dieser Aktualisie-
rung jedoch sogar einen Flächenzuschlag von 19 ha A SB-Fläche, so dass der für Münster
rechnerisch ermittelte zukünftige Flächenbedarf an ASB-Flächen bis 2025 nun 696 ha ASB
beträgt.
1.3 Hintergründe für die Berechung des Flächenbedar fs für Gewerbe- und Industrie-
ansiedlungsbereiche (GIB) im Münsterland bis 2025
Zu Beginn des Verfahrens hatte die Bezirksregierung Münster den zukünftigen Flächenbe-
darf an GIB-Flächen in Münster mit 319,5 ha beziffe rt. Das Land NRW (Landesplanungsbe-
hörde) prüfte in der Folge die Plausibilitätsberech nung für GIB-Flächen sehr eng und kürzte
die Flächenbedarfs-Prognose der Bez.Reg. MS auf 65 % zzgl. eines Flexibilitätszuschlages
von 25%. Danach umfasst der zukünftige GIB-Flächenbedarf in Münster nun 260 ha GIB .
(65% von 319,5 ha = 208 ha + Flexibilitätszuschlag von 25% = 52 ha, zusammen 260 ha )
Als GIB-Flächen (Bereiche für gewerbliche und indus trielle Nutzungen) werden künftig dar-
gestellt Flächen für die Unterbringung insbesondere von emittierenden Betrieben und Ein-
richtungen; d. h. dass zukünftig viele im Regionalp lan jetzt als GIB dargestellte Gewerbeflä-
chen zukünftig als ASB dargestellt werden.
2. Flächennutzungsplan plus sonstige zu berücksicht igende Reserveflächen-
Potenziale
Zu Beginn des Verfahrens zur Fortschreibung des Reg ionalplans Münsterland wurden die
Kommunen im Planungsraum aufgefordert, ihre Siedlun gsflächen-Reserven im Flächennut-
zungsplan (FNP) zum Stichtag 31.12.2006 zu bilanzie ren. Berücksichtigt wurden Flächen mit
einer Mindestgröße von 3.000 m² (0,3 ha). Die FNP-S iedlungsflächenreserven der Stadt
Münster am 31.12.2006 betrugen rd. 555 ha.
Die Stadt Münster hat jährlich diese Bilanzierung d er FNP-Siedlungsflächenreserven jeweils
zum Jahresende aktualisiert und diese Daten an die Bezirksregierung Münster gemeldet. Die
FNP-Siedlungsflächenreserven der Stadt Münster am 3 1.12.2010 betrugen rd. 483 ha . Die
FNP-Siedlungsflächen-Reserven im Stadtgebiet Münste r werden von dem für die Stadt
Münster bis zum Jahr 2025 ermittelten Siedlungsflächenbedarf abgezogen.
Die nachfolgende Tabelle 2
weist die FNP-Siedlungsflächenreserven – geordnet nach Stadt-
bezirken – aus:
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
7
Tabelle 2: Siedlungsflächen- Reserven im FNP Stand 31.12.2010
Summe
GIB
Summe
ASB GE
Summe
ASB W
Summe
ASB
Summe Flächen-
reserven FNP
Stadtbezirk
Münster -
Fläche in ha
Mitte 0,00 2,27 19,81 22,08 22,08
Nord 1,43 8,39 48,64 57,03 58,46
Ost 22,72 7,53 17,96 25,49 48,21
Südost 7,25 48,88 26,61 75,49 82,74
Hiltrup 67,78 21,52 35,16 56,68 124,46
West 0,00 25,94 121,52 147,46 147,46
Summe
99,18
114,53
269,70
384,23
483,41
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich, GIB = Gewerbe - und Industrieansiedlungebereich
GE = Gewerbe, W = Wohnen
Die nachfolgende Tabelle 3
fasst die wesentlichen Daten zum Mengengerüst des Siedlungs-
flächen-Bestandes sowie zur Flächenentwicklung im R egionalplan-Entwurf im Stadtgebiet
Münster zusammen. Zeile 1. enthält die aktuellen FNP-Siedlungsflächenreserven der Stadt
Münster am 31.12.2010. In Kapitel D werden - geordn et nach Stadtbezirken - für die einzel-
nen Stadtteile die aktuellen Flächennutzungsplan-Reserveflächen im Detail aufgelistet.
Tabelle 3
Daten-Stand FNP-Reserve 31.12.2010
Entwurf Regionalplan: Bilanzierung Flächenbedarfsprognose 2025 lt. BZR :
FNP – Siedlungsflächen-Reserven der Stadt Münster, Stand 31.12.2010
Flächenzusammenstellung
ASB
GIB
Summe
ASB + GIB
GIB = Bereich für gewerbliche- u. industrielle Nutzungen
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
Flächenangaben in ha
Bestand Reserveflächenpotenzial Stadt Münster
1. bestehende FNP-Flächenreserven
(Daten-Stand 31.12.2010)
384,2
99,2
483,4
2. bislang nicht im Regionalplan-Entwurf ein-
gerechnete Flächenpotenziale
(Konversionsflächen)
76,3
--
76,3
3. Summe Reserveflächenpotenzial Münster
(1. + 2. = 3.)
460,5 99,2 559,7
Entwurf Regionalplan
4. Entwurf Regionalplan
Prognose Flächenbedarf Stadt Münster
696,0
260,0
956,0
5. Abzug Reserveflächen-Anteil Stadt MS
am GIB AirportPark FMO
--
59,2
59,2
6. Verbleibender Flächenbedarf Stadt MS
(4. – 5. = 6.)
696,0
200,8
896,8
7. Nach Abzug des Reserveflächenpotenzi-
als im Stadtgebiet noch darzustellender
Flächenbedarf von ASB-/GIB-Flächen
(6. – 3. = 7.)
235,5
101,6
337,1
Zeile 2.:
Ebenfalls als Flächenpotenziale rechnerisch zu ber ücksichtigen sind die beiden Ka-
sernenflächen in Gievenbeck (Oxford-Kaserne, 26,2 h a) und Gremmendorf (York-Kaserne,
50,1 ha), die im Regionalplan-Entwurf zwar vorerst weiterhin als ASB-Flächen mit der
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
8
Zweckbestimmung Militärische Nutzung dargestellt si nd, bei denen aber absehbar ist, dass
die aktuelle Nutzung im Planungszeitraum auslaufen wird und die Konversionsflächen an-
schließend ggf. für eine künftige Siedlungsnutzung zur Verfügung stehen werden. Beide Flä-
chen wurden bei der Flächenbedarfsberechnung mit zu sammen 76,3 ha ASB in der Ge-
samtbilanz berücksichtigt.
Zeile 3.:
Aus den Zeilen 1 + 2 ergibt sich für die Ebene Flä chennutzungsplan plus sonstiger
zu berücksichtigender Reserveflächen-Potenziale (Ko nversionsflächen) eine Summe von rd.
560 ha Reserveflächen, die sich aus 460,5 ha ASB-Flächen und 99,2 ha GIB-Flächen zu-
sammensetzen.
Zeile 5.
beinhaltet den für die Stadt Münster zu berücksich tigenden Flächenanteil an der
GIB-Potenzialfläche „AirportPark FMO“, der eine Gesamtfläche von 204 ha umfasst. Die Be-
rechnung der jeweils anzurechnenden Flächen des Air portParks FMO erfolgte in zwei Ar-
beitsgängen:
1. Verteilung von 50 % der Fläche (102 ha) anteilig auf die Eigentümer-Städte Greven
und Münster sowie die Kommunen des Kreises Steinfurt (nach Bevölkerungsanteilen)
2. Verteilung der übrigen 102 ha Fläche auf alle Mü nsterland-Kommunen über eine
Kombination aus Erreichbarkeit und Einwohnerzahl.
Für Münster ergibt sich aus dieser Berechnung ein z u berücksichtigender GIB-Flächenanteil
von 59,2 ha, was einem Anteil von ca. 29 % entspric ht. Bis zum Stichtag 31.12.2010 ist im
„AirportPark FMO“ noch kein Flächenverbrauch erfolgt. Wegen des anzur echnenden Flä-
chenanteils der Stadt Münster am „AirportPark FMO v erringert sich der Flächenbedarf der
Stadt Münster an ASB- und GIB-Flächen von 956 ha (Z eile 4.) auf nunmehr rd. 897 ha (Zeile
6.)
In Zeile 4
. sind die für die Stadt Münster bis 2025 ermittelt en Flächenbedarfe an ASB- und
GIB-Flächen aufgeführt. Die in Zeile 3. aufgeführte n rd. 560 ha „FNP“-Flächenreserven sind
von dem insgesamt rd. 897 ha umfassenden Flächenbed arf (Zeile 6.) abzuziehen, woraus
sich in Zeile 7. der noch verbleibende, im Regional plan noch zu verortende Flächenbedarf
für die Stadt Münster von rd. 337 ha ergibt. Die Flächensummen werden in Tabelle 3 jewe ils
für die Flächenkategorien ASB und GIB aufgeschlüsselt.
3. Verortung von Siedlungsflächen-Reserven im Regi onalplan-Entwurf
Die Bezirksplanungsbehörde hat alle bestehenden Flä chenreserven des aktuellen Regional-
plans, die noch nicht in den Flächennutzungsplan de r Stadt Münster durch die Darstellung
einer entsprechenden Siedlungsfläche übernommen wor den sind, grundsätzlich nicht erneut
aufgegriffen, sondern es dem planerischen Willen de r Stadt Münster überlassen, ob diese
Flächen im fortgeschriebenen Regionalplan erneut al s Siedlungsfläche dargestellt werden
sollen oder nicht.
3.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedl ungsflächen-Potenziale
In der nachfolgenden Tabelle 4
sind diejenigen Flächenpotenziale aufgelistet, die auf Vor-
schlag der Stadt Münster weiterhin im Regionalplan als Siedlungsflächen dargestellt werden
sollen. Im zugehörigen Plan „Siedlungsflächenpotenz iale“ (s. Anlage 2a) sind die Flächen
jeweils gelb umrandet. Die in Tabelle 4 aufgelisteten Flächen si nd bereits im vorliegenden
Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans als Siedlungsflächen (ASB + GIB) dargestellt.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
9
Tabelle 4: Bisher schon im GEP dargestellte Flächenreserven
* Die Tabelle 4 enthält bereits die GIB-Fläche „Nör dlich Wiedaustraße – Mitte“, die zwar im
geltenden Regionalplan als GIB-Fläche dargestellt, aber im Regionalplan-Entwurf nicht als
GIB-Fläche enthalten ist, für die die Stadt Münster jedoch anregt (s. Anlage 3), sie im Regio-
nalplan weiterhin als GIB-Fläche darzustellen.
3.2 Nicht mehr im Regionalplan-Entwurf dargestel lte Wohnsiedlungsbereiche (WSB)
und Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
In den nachfolgenden Tabellen 5.1
(GIB) und 5.2 (ASB) sind diejenigen Flächenpotenziale
aufgelistet, die auf Vorschlag der Stadt Münster zu künftig im Regionalplan nicht mehr als
Siedlungsflächen dargestellt werden sollen. Im zuge hörigen Plan „Siedlungsflächenpotenzia-
le“ (s. Anlage 2a) sind die Flächen jeweils blau umrandet. Darunter befinden sich auch Flä-
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Gievenbeck
Agrarforschung
5,2
Gievenbeck
Erweiterung Technologiepark II
14,3
Gievenbeck
Siedlungserweiterung nördlich Horstmarer Landweg
15,0
Albachten
zwischen Bahn und BAB 43
17,3
Albachten – östlicher Ortsrand
Nördlich Weseler Straße
10,8
Albachten – östlicher Ortsrand
Südlich Sportzentrum
15,7
Roxel – westlicher Ortsrand
Südlich Bahn MS – COE
38,1
Roxel – nördlicher Ortsrand
Östlich Havixbecker Straße
5,8
Wolbeck – nördlicher Ortsrand
Westlich Telgter Straße
13,0
Wolbeck – nördlicher Ortsrand
Östlich Telgter Straße
23,5
Wolbeck – südlicher Ortsrand
Südlich Petersheide
10,0
Amelsbüren – östlicher Ortsrand
Südlich Am Dornbusch
8,7
Summe Flächenpotenziale ASB
177,4
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)
Amelsbüren
Nördlich Wiedaustraße - West
15,7
Amelsbüren
Nördlich Wiedaustraße – Mitte*
26,6
Summe Flächenpotenziale GIB
42,3
Gesamtsumme Flächenpotenziale
ASB + GIB
219,7
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
10
chen, die aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Baule itplanung im Flächennutzungsplan der
Stadt Münster bzw. durch rechtskräftige Bebauungspl äne in einem größeren Flächenzu-
sammenhang nicht als Siedlungsflächen zu entwickeln sind, sondern für die eine Nutzung
durch zweckbestimmte Grünflächen (als z. B. Parkanl age, Sportfläche, Friedhof oder Klein-
gärten bzw. wegen der Lage in einem Landschaftsschu tzgebiet) vorgesehen bzw. inzwi-
schen realisiert ist. Ein repräsentatives Beispiel im Stadtbezirk West ist die Parkanlage „Grü-
ner Finger“ im Stadtteil Gievenbeck mit ihren viele n verschiedenen, freiflächenbezogenen
Nutzungen.
Tabelle 5.1
Nicht mehr dargestellte Flächenpotenziale Gewerbe- u. Industrieansiedlungs-
bereiche (GIB)²
Stadtteil, Gebiet Begründung Fläche
in ha
Roxel – östlich Bahn MS – COE Liegenschaftlich nicht um-
setzbar
10,5
Nienberge –
Gewerbegebiet südlich Feldstiege*
Liegenschaftlich nicht um-
setzbar
12,3
Gelmer-Dyckburg –
Gewerbegebiete im Bereich Heitmannsweg*
wg. Erschließung ausschl.
durch Wohngebiet nicht
umsetzbar
6,0
Wolbeck –
Nordspitze Gewerbegebiet Windmühle*
Fläche durch vorh. Regen-
rückhaltebecken genutzt
2,6
Amelsbüren – w estlich Kappenberger Damm Umsetzung wg. zahlreiche r
Restriktionen unrealistisch
34,3
Summe GIB
65,7
* Die Flächen werden zusätzlich auch bei passender Gelegenheit als Siedlungsflächen aus dem Flä-
chennutzungsplan herausgenommen, der sie zzt. noch als Gewerbegebiet (GE) bzw. gewerbliche
Bauflächen (G) darstellt.
² bezogen auf die Darstellung im aktuell geltenden, „alten“ Regionalplan (ehem. GEP)
Tabelle 5.2
Nicht mehr dargestellte Flächenpotenziale Wohnsiedlungsbereiche (WSB)
Stadtteil, Gebiet Begründung Fläche
in ha
Gievenbeck – w estlich / nördlich Ramertsweg Umsetzung wg. Lage im LSG
unrealistisch
4,0
Gievenbeck – Freiflächen Grüner Finger B-Pläne Nr. 441 u. VEP 2 set-
zen Grünflächen fest
13,2
Albachten – östlicher Ortsrand,
südlich Sendener Stiege
wg. notwendigem Lärm-
schutz zur Bahn unrealist.
5,6
Roxel – westlicher Ortsrand,
südlich Bahn MS – COE
Flächenbedarf unrealistisch
wg. Deckelungsbeschluss
Einwohnerentwicklg. Roxel
45,7
Roxel – westlicher Ortsrand,
westlich Nordumgehung
s. o.; geplante Umgehungs-
straße als Barriere
14,9
Sprakel – östlich Umgehungsstraße (B 219) Kein Flächenbedarf und wg.
Lärmschutzes sowie isolierter
Lage wenig geeignet
3,8
Mauritz-Ost – westlich Mondstraße FNP: Betroffenheit Wald,
Flächenentwicklung Woh-
nen durch Rat abgelehnt
7,0
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
11
Nicht mehr dargestellte Flächenpotenziale Wohnsiedlungsbereiche (WSB)
(Tabelle 5.2 – Fortsetzung)
Stadtteil, Gebiet Begründung Fläche
in ha
Gremmendorf - östlich Schmitz-Kühlken
FNP: Betroffenheit Wald 2,7
Angelmodde-West - nördlich Homannstraße Flächenentwicklung Woh-
nen wiederholt durch Gre-
mien abgelehnt
3,6
Wolbeck – nördlicher Ortsrand,
westlich Grenkuhlenweg
wg. Nutzung durch Garten-
bauzentrum MS-Wolbeck
unrealistisch
16,1
Wolbeck – nördlicher Ortsrand,
östlich Grenkuhlenweg
B-Plan Nr. 415 setzt Grün-
flächen fest
29,1
Wolbeck – zentrale Angelaue,
südlich Am Borggarten, westlich Telgter Straße
B-Plan Nr. 415 setzt Grün-
flächen f. Stadtteilpark fest
7,6
Wolbeck – westlicher Ortsrand,
nördlich Eschstraße
Ortsrand durch Ausgleichs-
maßnahmen ausgeprägt;
Lärmschutz wg. Umgehung
5,2
Hiltrup – Ost - westlich Krokus-/Anemonenweg Immissionsschutz-Freih alte-
bereich für Industrie BASF
4,9
Amelsbüren – nordöstl. Ortsrand ,
südlich Zum Häpper
B-Plan bzw. FNP stellen
Grünflächen dar
9,6
Summe WSB
173,0
Gesamtsumme GIB + WSB
238,7
Die Tabellen 4.1 u. 4.2 umfassen insgesamt rd. 239 ha Siedlungsflächen, die sich aus rd. 66
ha GIB- sowie 173 ha ASB-Flächen zusammensetzen.
3.3 Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Fläche npotenziale
Die Tabelle 6 listet diejenigen Flächenpotenziale auf, die auf V orschlag der Stadt Münster im
Regionalplan neu als Siedlungsflächen dargestellt werden und nicht bereits im aktuell gelten-
den (alten) Regionalplan entsprechend dargestellt waren; sie sind im zugehörigen Plan Sied-
lungsflächenpotenziale (s. Anlage 2a) jeweils schwarz umrandet dargestellt.
Sie umfassen 59,6 ha Siedlungsflächen, die sich aus 32,2 ha ASB- und 27,4 ha GIB-Flächen
zusammensetzen. Die Begründungen für die einzelnen Flächen sind in Kapitel D für die ein-
zelnen Stadtbezirke beschrieben.
Tabelle 6
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Gievenbeck
Westlich Busso-Peus-Straße
16,7
Roxel
Westlich Bahn MS – COE
3,2
Handorf
Östl. Hobbeltstraße, nördl. Lammerbach
2,6
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
12
Tabelle 7
: Die in Tabellen 4 und 6 aufgelisteten weiterhin b zw. neu im Regionalplan-Entwurf
dargestellten Siedlungsflächen von zusammen rd. 279 ha (Zeile 2.) sind von dem im Regio-
nalplan noch zu verortenden Flächenbedarf für die S tadt Münster von rd. 337 ha (Zeile 1.)
abzuziehen. Daraus ergibt sich in Zeile 3. ein noch verbleibender Flächenbedarf der Stadt
Münster von rd. 58 ha , der bislang im Stadtgebiet Münster noch nicht ver ortet werden konn-
te, wofür jedoch im weiteren Verfahren zur Fortschr eibung des Regionalplans noch weitere
Flächen seitens der Stadt Münster benannt und vorgeschlagen werden könnten.
Tabelle 7
ASB
GIB
Summe
ASB + GIB
Siedlungsflächen
Kriterium
Flächenangaben in ha
1. Im Regionalplan zu verortender Flächen-
bedarf von ASB-/GIB-Flächen für die
Stadt Münster (vgl. Tab. 3 Zeile 7)
235,5
101,6
337,1
2. Stadt Münster: Vorschläge für neue ASB-/
bzw. GIB-Flächen (Stand 22.03.2011)
209,6
69,7
279,3
2.1 davon bereits im GEP enthaltene Flä-
chen (s. Tabelle 4)
2.2 neu dargestellte Flächen im Regional-
plan-Entwurf (s. Tabelle 6)
177,4
32,2
42,3
27,4
219,7
59,6
3. Flächenbilanz: (1. - 2. = 3.)
Unterdeckung (= Flächenreserve)
Flächenüberhang
25,9
--
31,9
--
57,8
--
Tabelle 6, Fortsetzung
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Handorf
Östl. Hobbeltstraße, südl. Lammerbach
4,0
Handorf
Umnutzung Sport
5,7
Summe Flächenpotenziale ASB
32,2
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)
Gelmer-Dyckburg
Süd-Erweiterung GIB Hessenweg
13,6
Handorf
Ost-Erweiterung GIB Gildenstraße
13,8
Summe Flächenpotenziale GIB
27,4
Gesamtsumme Flächenpotenziale
ASB + GIB
59,6
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
13
4. Flächenbilanz für das Stadtgebiet Münster:
Aktuell geltender Regionalplan (GEP) zu Entwurf Fortschreibung Regionalplan
In Tabelle 8 werden die Veränderungen hinsichtlich der Darstell ung von Siedlungsflächen im
Regionalplan-Entwurf mit denen im aktuell geltenden Regionalplan mengenmäßig abgegli-
chen und bilanziert. Im Ergebnis stellt der Entwurf des fortgeschriebenen Regionalplans als
Resultat der Herausnahme von nicht mehr benötigten und der Hereinnahme von neu
dargstellten Siedlungsflächen ca. 180 ha weniger Siedlungsflächen dar als der aktuell gel-
tende Regionalplan. Dabei ist jedoch auch zu beacht en, dass die Stadt Münster rechnerisch
gem. Tabelle 7 (Zeile 3) die Möglichkeit hätte, für ca. 58 ha Flächenbedarf noch geeignete
Flächen im Stadtgebiet zu benennen.
Tabelle 8
Kriterium
Fläche in ha
Flächenbestand in beiden Leitplänen
(aktueller Regionalplan-Bestand (GEP) / neuer Regionalplan-Entwurf)
1. Bisher schon im GEP dargestellte Flächenpotenziale, die weiterhin als
Siedlungsflächen dargestellt bleiben
(= gelb umrandete Flächen; s. Tab. 4)
219,7
Flächenveränderungen im Entwurf Regionalplan
2. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Siedlun gsflächen
(= schwarz umrandete Flächen; s. Tab. 6)
+ 59,6
3. Nicht mehr dargestellte Siedlungsflächen
(= blau umrandete Flächen; s. Tab. 5.1 + 5.2)
- 238,7
4. Reduzierung der dargestellten Siedlungsflächen im Entwurf
Regionalplan ggü. Gebietsentwicklungsplan (2. - 3. = 4.)
- 179,1
Siehe hierzu auch den Plan „Siedlungsflächenpotenziale“ (Anlage 2a)
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
14
B Veränderungen der Darstellungen im Entwurf zur Fortschreibung des Re-
gionalplans Münsterland gegenüber dem aktuell geltenden Regionalplan
im Allgemeinen
Hinweis:
Die im folgenden Text enthaltenen Angaben in ( ) v erweisen auf Ziele, Grundsätze
oder Randnummern (RN) der textlichen Erläuterungen zum Entwurf zur Fortschreibung des
Regionalplans.
1. Siedlungsflächen
Der Entwurf des Regionalplans bzw. das Planzeichenv erzeichnis zum Regionalplan unter-
scheiden nur noch zwei verschiedene Darstellungen von Siedlungsflächen:
- Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und
- Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
(Gewerbe- und Industrie-
ansiedlungsbereiche, GIB ).
1.1 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
Die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) umfassen ne ben den Wohnbauflächen auch alle
mit dieser Funktion zusammenhängenden Flächen, z. B . Flächen für Gemeinbedarfseinrich-
tungen, für die öffentliche und private Versorgung, für den Verkehr, für Sporteinrichtungen.
Sie schließen auch gemischte Bauflächen, Flächen fü r wohnverträgliches (nicht störendes)
Gewerbe und Abstandsflächen ein. Das Wohnen nicht s törende Gewerbebetriebe können
somit als Bestandteil der Allgemeinen Siedlungsbere iche dargestellt und/oder in diesen an-
gesiedelt werden.
Der aktuell noch geltende Regionalplan (GEP) unters cheidet die Siedlungsflächen da-
gegen noch nach Wohnsiedlungsbereichen
(WSB), Wohnsiedlungsbereichen für stand-
ort- und zweckgebundene Nutzungen (in Münster z. B. Cityergänzungsgebiete Zentrum
Nord und sog. Südschiene), Bereichen und Standorten für besondere öffentliche Einrich-
tungen (in Münster z. B. Militärflächen, Hochschulflächen oder Flächen für Abfallbehand-
lungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen).
Die ASB werden teilweise durch eine rot gezackte Ra ndsignatur für bestimmte zweckgebun-
dene Nutzungen als Vorranggebiete gekennzeichnet. D ie so gekennzeichneten Flächen sind
den jeweils dargestellten Nutzungen vorbehalten. We itere Nutzungen sind nur untergeordnet
und in engem funktionalem Zusammenhang mit der Zwec kbindung zulässig. Ihr Umfeld ist
von konkurrierenden Nutzungen, die ihre Funktion un d ihre Weiterentwicklung beeinträchti-
gen könnten, freizuhalten (Ziel 6.2).
Folgende zweckgebundene Nutzungen sind aufgeführt:
Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen (gekennzei chnet durch Planzeichen E),
Einrichtungen des Gesundheitswesens (gekennzeichne t durch Planzeichen G),
Großflächiger Einzelhandel (gekennzeichnet durch P lanzeichen EH ),
Einrichtungen des Hochschul- und Bildungswesens (g ekennz. durch Planzeichen B),
Militärische Nutzung (gekennzeichnet durch Planzei chen M),
Technologieparks (gekennzeichnet durch Planzeichen TP ).
Begründungen und Erläuterungen zu den Zweckbindungen:
Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen
(gekennzeichnet durch Planzeichen E),
In Münster ist der Bereich des Allwetterzoos mit de m Westfälischen Pferdemuseum
entsprechend gekennzeichnet. Diese Einrichtungen si nd nach den aktuell sich ab-
zeichnenden Standards weiterzuentwickeln. Hierzu no twendige bauliche Erweiterun-
gen sind zulässig, der Charakter des Zoos ist dabei zu erhalten (Ziel 8.1). Der Allwet-
terzoo ist eine weit über die Region hinaus bedeuts ame Freizeitanlage. Das Westfäli-
sche Pferdemuseum, das angrenzende Planetarium mit dem Museum für Naturkunde
Münster sowie das Mühlenhof-Freilichtmuseum ergänzen diesen Standort (RN 210).
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
15
Im Stadtgebiet Münster ist der Campingplatz Stapels kotten eine weitere entsprechend
zweckgebunden gekennzeichnete Fläche.
Der aktuell noch geltende Regionalplan stellt neben anderen Flächen diese beiden Be-
reiche als Freizeit- und Erholungsschwerpunkte und damit als Freiraumnutzungen dar.
Einrichtungen des Gesundheitswesens
(gekennzeichnet durch Planzeichen G);
Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Krankenhausversorgung sind im Regionalplan
Gesundheitseinrichtungen dargestellt, die an sich u nd in ihrem Umfeld besonders zu
schützen sind (Ziel 10, RN 219).
Je nach Größenordnung der Anlage sind die Gesundhei tseinrichtungen entweder
durch eine Flächensignatur mit Planzeichen oder nur durch ein Planzeichen gekenn-
zeichnet.
Die im Stadtgebiet Münster dargestellten flächenintensiven Nutzungen sind
- das Universitätsklinikum Münster in Münster-Sentr up,
- das Alexianer-Krankenhaus in Münster-Amelsbüren,
- die Kliniken des Landschaftsverbands Westfalen-Li ppe in Münster-Uppenberg und
- die Fachklinik Hornheide in Münster-Handorf.
Folgende Krankenhaus-Standorte sind im Stadtgebiet Münster gekennzeichnet:
- das Clemens-Hospital in Münster-Düesberg
- das Herz-Jesu-Krankenhaus in Münster-Hiltrup,
- das Evangelische Krankenhaus „Johannisstift“ im K reuzviertel sowie
- das St.-Franziskus-Hospital und die Raphaelsklini k in der Innenstadt.
Einrichtungen des Hochschul- und Bildungswesens
(gekennzeichnet durch Planzei-
chen B)
Die Bereiche für Einrichtungen des Hochschulwesens in der Stadt Münster umfassen
im Wesentlichen die Entwicklungsbereiche der Westfälischen-Wilhelms-Universität, der
Fachhochschule und der Bundesfinanzverwaltung (RN 214), die jeweils als Fläche dar-
gestellt sind. Weitere Einrichtungen des Hochschulw esens liegen zwar innerhalb des
Allgemeinen Siedlungsbereichs der Stadt Münster, di ese sind aber wegen ihres gerin-
geren Flächenanspruchs nicht gesondert gekennzeichnet.
Anregung
Folgende bestehende Hochschul-Einrichtungen im Stadtgebiet sollten wegen ihrer re-
gionalen, landesweiten bzw. teilweise sogar bundesweiten Bedeutung zusätzlich zu-
mindest durch das Planzeichen gekennzeichnet werden:
- Katholische Fachhochschule NRW, Piusallee 89, in Münster-Innenstadt
- Fachhochschule f. öffentlich Verwaltung NRW, Nevi nghoff 8, in Münster,
Zentrum Nord
- Deutsche Hochschule f. Polizei, Zum Roten Berge 1 8 – 24, in Münster-Hiltrup.
Militärische Nutzung
(gekennzeichnet durch Planzeichen M)
Die Funktionsfähigkeit militärischer Einrichtungen ist zu erhalten, bei Konversion (d. h.
Aufgabe der militärischen Nutzung) ist eine umgebun gsangepasste Nachfolgenutzung
zu sichern (Ziel 12).
Im Regionalplan-Entwurf flächig dargestellt werden die britischen York- und Oxford-
Kasernen (in Gremmendorf bzw. Gievenbeck) sowie die deutsche Lützow-Kaserne in
Handorf; durch Planzeichen M wird ergänzend die Standortverwaltung/BW-Fachschul e
in Coerde gekennzeichnet.
Zusätzlich gekennzeichnet werden die beiden Übungsp lätze in Handorf als zweckge-
bundene Freiflächen für militärische Nutzung.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
16
Anregung
Im Stadtgebiet Münster sollten im Stadtbezirk Mitte zusätzlich die folgenden bestehen-
den Kasernenbereiche zumindest mit dem Planzeichen M als Militärische Nutzung ge-
kennzeichnet werden:
- Blücher-Kaserne nördlich Wilhelmstraße,
- I. Deutsch-Niederländisches Korps, Neutor,
- Prins-Claus-Kazerne, westlich Grevener Straße.
Standorte für großflächigen Einzelhandel
(gekennzeichnet durch Planzeichen EH )
Die im Regionalplan zeichnerisch dargestellten Allg emeinen Siedlungsbereiche mit der
Zweckbindung „Großflächiger Einzelhandel“ dienen ausschließlich der Aufnahme von
großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zent renrelevantem Kernsortiment an
bestehenden Einzelhandelsstandorten, die deutlich v on den Allgemeinen Siedlungsbe-
reichen abgesetzt liegen. Das zentren- und nahverso rgungsrelevante Randsortiment
dieser Betriebe ist auf maximal 10 % der gesamten V erkaufsfläche (VKF), jedoch nicht
mehr als 2.500 m² (je Betrieb) zu begrenzen (Ziel 11.1, RN 222).
Die Neudarstellung eines Allgemeinen Siedlungsberei chs mit der Zweckbindung
„Großflächiger Einzelhandel“ ist im Rahmen einer Re gionalplanänderung immer dann
erforderlich, wenn ein bislang in einem allgemeinen Siedlungsbereich außerhalb eines
Zentrums liegender Einzelhandelsstandort in der Sum me 50.000 m² VKF überschreitet
oder – bei Verkaufsflächen unterhalb dieser Größe – mögliche zentrenschädigende
Auswirkungen durch entsprechende zweckgebundene Fes tsetzungen auszuschließen
sind (Ziel 11.4, RN 225).
Im Stadtgebiet Münster ist als einziger Allgemeiner Siedlungsbereich mit der Zweck-
bindung „Großflächiger Einzelhandel“ der Bereich „Möbel Finke u.a.“ zwischen Auto-
bahn A1, Bundesstraße B 54 und Landstraße L 510 (Al tenberger Straße) dargestellt.
Hier ist planungsrechtlich die Ansiedlung von großf lächigem Einzelhandel für Möbel
(Bestand: Möbel Finke) und für Gartenfachmarktbedarfe zulässig (RN 233).
Technologieparks
(gekennzeichnet durch Planzeichen TP )
Der Technologiepark Münster ist als Sonderfläche te chnologieorientierten Betrieben
vorbehalten, die auf Kooperationen mit Hochschulen und sonstigen Forschungseinrich-
tungen angewiesen sind (Ziel 13). Entsprechend geke nnzeichnet sind die Flächen des
bestehenden Technologieparks I sowie die geplante E rweiterung (Technologiepark II)
nordwestlich der Austermannstraße entlang der Steinfurter Straße.
In den im Freiraum gelegenen, zeichnerisch nicht da rgestellten Ortsteilen unter 2.000 Ein-
wohnern soll sich die siedlungsstrukturelle Entwick lung vor allem am Bedarf der ortsansässi-
gen Bevölkerung und Betriebe ausrichten (Ziel 9.4, RN 115). Gegenüber dem geltenden
GEP wurden folgende Siedlungsbereiche neu im Region alplan-Entwurf als Siedlungsflächen
dargestellt:
Ortsteil Gelmer
Durch drei Bebauungspläne wurde am Südrand von Gelmer eine Siedlungsentwicklung
eingeleitet, die in der Folge – zusammen mit der im Norden noch möglichen zusätzli-
chen Siedlungsentwicklung – zu einem Anstieg der Be völkerung auf über 2.000 Ein-
wohner führt. Die „Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2009 bis 2020 der Stadt Müns-
ter“ (Vorlage 0707/2010) hat ermittelt, dass zum St ichtag 31.12.2009 in der Ortslage
Gelmer 1.456 Einwohner (wohnberechtigte Bevölkerung ) bzw. im gesamten Ortsteil
1.739 Einwohner gemeldet waren; gem. der o.g. Progn ose wird diese Zahl bis zum
31.12.2020 auf knapp über 2.000 Einwohner anwachsen.
In einigen Teilbereichen wurde die im Rahmen der Fo rtschreibung des Flächennutzungs-
plans (FNP) der Stadt Münster bzw. durch Einzelände rungsverfahren zum FNP vorbereitete
Sieldungsentwicklung zeichnerisch angepasst; es handelt sich dabei um folgende Bereiche:
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
17
Nienberge, westliche Erweiterung des Gewerbegebiet es Feldstiege durch das Sonder-
gebiet „Rechenzentrum GAD“ (ASB),
Gremmendorf, Gewerbegebiet östlich Heumannsweg (AS B),
Amelsbüren, Gewerbegebiet Grafschaft, beiderseits Kappenberger Damm (ASB).
1.2 Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutz ungen (Gewerbe- u. Industriean-
siedlungsbereiche, GIB)
Die Begründung zum Regionalplan-Entwurf formuliert zu den GIB-Flächen u.a. folgende Zie-
le bzw. Grundsätze:
Gewerblich-industrielle Flächen sollen als Produkt ionsstandorte genutzt werden (Ziel
15).
Die Entwicklung von emittierenden Gewerbe- und Ind ustriebetrieben sowie von ihnen
zugeordneten Anlagen hat ausschließlich in den Bere ichen für gewerbliche und indus-
trielle Nutzungen (GIB) zu erfolgen (Ziel 15.2, RN 247).
Eine Nutzung der für das produzierende Gewerbe bes onders geeigneten Standorte
durch andere, weniger störende Gewerbe- und Dienstl eistungsbetriebe soll ebenso
vermieden werden wie eine Einschränkung durch konku rrierende Raumnutzungen im
Umfeld (Ziel 15.3, RN 248).
Bauleitplanungen für tertiäre Nutzungen sind nur i n untergeordnetem Maß in den Ge-
werbe- u. Industrieansiedlungsbereichen zu verwirkl ichen. Die Ansiedlung von großflä-
chigem Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO ist in den Bereichen für ge-
werbliche und industrielle Nutzungen nicht zulässig (Ziel 15.4 RN 249).
Grundsatz 12: Qualitätsvielfalt berücksichtigen, C hancen für überregional bedeutsame
Entwicklungen gemeinsam nutzen!
Bei Bedarf sollen überregional bedeutsame Gewerbe- und Industrieansiedlungsberei-
che in übergemeindlicher Abstimmung entwickelt und vermarktet werden (Grundsatz
12.1, RN 254).
Zur Verbesserung des Gewerbe- und Industrieflächen angebotes an die Wirtschaft soll
bei der städtebaulichen Planung der gewerblich/indu striellen Reserveflächen künftig
den qualitativen Planungsaspekten eine stärkere Bed eutung beigemessen werden. Bei
der kommunalen Planung ist ein möglichst vielfältig es Angebot der verschiedenen Ver-
kehrsträger zu fordern (Grundsatz 12.2, RN 255).
Bei dem in der Besiedlung befindlichen „Gewerbe- un d Industrieansiedlungsbereich für
standortgebundene Anlagen – Dienstleistung- und Gew erbezentrum am Internationalen
Flughafen Münster/Osnabrück“ (AirportPark FMO) hand elt es sich um einen gem. dem
Grundsatz 12.1 entwickelten interkommunalen Gewerbe- und Dienstleistungspark der Städte
Münster und Greven sowie des Kreises Steinfurt, der aktuell direkt an die Autobahn A 1 an-
gebunden worden ist und für den der Regionalplan-En twurf optional die Anbindung an das
Schienennetz für den überregionalen und regionalen Verkehr vorsieht.
Auch das zurzeit in der Besiedlung befindliche Indu strie- und Gewerbegebiet Hansa-
BusinessPark im Südwesten von Münster im Stadtteil Amelsbüren entspricht idealerweise
den v. g. Grundsätzen. Aktuell ist das Gebiet berei ts durch den Bau einer Schwergutum-
schlagstelle an den Dortmund-Ems-Kanal angebunden w orden, zeitnah wird der Bau der
Anschlussstelle Kappenberger Damm (L 884) an die Au tobahn A 1 erfolgen und optional
sieht der Bebauungsplan Nr. 483 die Errichtung eine r Eisenbahnanbindung des Gewerbe-
und Industriegebietes und der Schwergutumschlagstel le an die Bahnstrecke Münster –
Dortmund vor. Aufgrund dieser Verkehrsanbindung ist das Industrie- und Gewerbegebiet
Hansa-BusinessPark nicht nur ein Standort von gesam tstädtischer, sondern auch von über-
regionaler Bedeutung, auch wenn es nicht als interkommunales Gebiet entwickelt wird.
Umwandlung von GIB-Flächen in ASB-Flächen
Wegen der Zweckbestimmung der GIB-Flächen im Wesentlichen für die Nutzung als Produk-
tionsstandorte und die Ansiedlung und Entwicklung v on emittierenden Gewerbe- und Indus-
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
18
triebetrieben sowie von ihnen zugeordneten Anlagen wurden die Kommunen im Vorfeld der
Erarbeitung des Regionalplan-Entwurfs gebeten, die im geltenden GEP im Gebiet der jewei-
ligen Kommune dargestellten GIB-Flächen dahingehend zu untersuchen, ob sie auch zu-
künftig den an die Darstellung eines GIB gestellten Anforderungen genügen und damit auch
zukünftig als GIB darzustellen sind oder aber wegen der bestehenden Nutzung bzw. Zu-
sammensetzung des Gewerbebesatzes oder aber dem Bes tehen von z.B. großflächigen
Einzelhandelseinrichtungen in bestehenden Gewerbegebieten – deren Entwicklung gem. Ziel
15.4 des Regionalplan-Entwurfs zukünftig nur noch i n ASB-Flächen möglich sein wird – zu-
künftig im Regionalplan als ASB-Fläche dargestellt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine List e von Änderungen der Darstellung im
Regionalplan-Bestand vorgeschlagen, die mit einer A usnahme in den Regionalplan-Entwurf
der Bezirksregierung Münster eingearbeitet worden i st. Folgende Änderungen wurden vor-
geschlagen:
Stadtbezirk Mitte
- GI beiderseits Lippstädter Straße (u.a. Westfalen AG)
Stadtbezirk Nord
- Coerde: GE Speicherstadt
- Sprakel: GE östlich Bahnstrecke
Stadtbezirk Ost
- Gelmer-Dyckburg: GE An der Kleimannbrücke
- Handorf: GE Gildenstraße, teilweise
Stadtbezirk Südost
- Gremmendorf: GE Theodor-Scheiwe-Straße
- Gremmendorf: GE Loddenheide, teilweise
- Gremmendorf: GE Höltenweg, teilweise
- Angelmodde: GE Kaiserbusch
- Wolbeck: GE beiderseits Münsterstraße
- Wolbeck: GE ehem. Fa. Lancier
Stadtbezirk Hiltrup
- Berg Fidel: GE Hansa-BusinessPark, Teilbereiche Ost u. Nord
- Berg Fidel: GI/GE Siemensstraße teilweise
- Hiltrup: GI/GE Hansestraße
- Hiltrup: GE Rockwool-Gelände
Stadtbezirk West
- Gievenbeck, GE Haus Uhlenkotten (Möbel Finke)
- Mecklenbeck, GE südlich Weseler Straße-Ost
- Albachten, GE südlich Bahnstrecke West u. Ost
- Roxel, GE Im Derdel
- Roxel, GE Nottulner Landweg bzw. östlich Oberort
- Nienberge, GE Feldstiege
Die Verwaltung hatte zusätzlich vorgeschlagen, den Bereich des Gewerbegebietes Nien-
kamp/Messkamp nördlich der Straße Nienkamp als GIB beizubehalten wg. der dort ansässi-
gen Industriebetriebe, jedoch die Bereiche südlich der Straße Nienkamp sowie westlich der
Salzmannstraße am nördlichen Siedlungsrand zukünfti g als ASB darzustellen, da beide Be-
reiche im Wesentlichen gemischte Nutzungsstrukturen aufweisen und nicht auf den Status
eines Industriegebietes angewiesen sind. Der Fläche nnutzungsplan stellt das gesamte Areal
östlich der Salzmannstraße als Gewerbegebiet dar.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
19
Anregung
Die Stadt Münster regt an, im Regionalplan den Bere ich des Gewerbegebietes Nienkamp/
Messkamp nördlich der Straße Nienkamp weiterhin als GIB darzustellen, jedoch die Berei-
che südlich der Straße Nienkamp sowie westlich der Salzmannstraße am nördlichen Sied-
lungsrand zukünftig als ASB darzustellen.
2. Freiraum
2.1 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
2.1.1 Freiraum allgemein
Der Entwurf des Regionalplans unterscheidet im Frei raum nur noch drei verschiedene Dar-
stellungen von Flächen:
- Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche ,
- Waldbereiche sowie
- Oberflächengewässer.
Der alte GEP unterschied die flächenhaft dargestell ten Freiraumflächen dagegen noch nach
Agrarbereichen, Waldbereichen, Erholungsbereichen u nd Freizeit- und Erholungsschwer-
punkten (in Münster z. B. den Bereich rund um den Aasee).
Die Freiraumbereiche können zusätzlich durch Schraf furen
funktional gekennzeichnet wer-
den als Bereiche mit der Funktion
- Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung,
- Grundwasser- und Gewässerschutz,
- Überschwemmungsbereiche,
- Windeignungsbereiche.
Die Freiraumbereiche können zusätzlich durch Randsignatur
(grüne Linie) funktional gekenn-
zeichnet werden als
- Bereiche zum Schutz der Natur.
Die Freiraumbereiche können zusätzlich durch eine rot gezackte Randsignatur
und ein Plan-
zeichen für bestimmte zweckgebundene Nutzungen als Vorranggebiete gekennzeichnet wer-
den. Die so gekennzeichneten Flächen sind den jewei ls dargestellten Nutzungen vorbehal-
ten. Weitere Nutzungen sind nur untergeordnet und i n engem funktionalem Zusammenhang
mit der Zweckbindung zulässig. Ihr Umfeld ist von k onkurrierenden Nutzungen freizuhalten,
die ihre Funktion und ihre Weiterentwicklung beeinträchtigen könnten (Ziel 37.2, RN 481).
Folgende zweckgebundene Nutzungen sind im Stadtgebiet Münster aufgeführt:
Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen (gekennzei chnet durch Planzeichen E);
entsprechend gekennzeichnet werden die Freizeitanlagen „Aasee und Freilichtmuseum
Mühlenhof“ sowie den „Hiltruper See / Davert“ südlich des Stadtteils Hiltrup. Der aktuell
noch geltende Regionalplan kennzeichnet die beiden vorgenannten sowie weitere Be-
reiche im Stadtgebiet als Freizeit- und Erholungssc hwerpunkte mit einer flächenhaften
Darstellung in grün.
Die o.g. Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche mi t der Zweckbindung Ferieneinrichtun-
gen und Freizeitanlagen sind in ihrer Nutzung als F erieneinrichtungen und Freizeitanlagen
für die Tages- bzw. Wochenenderholung auszurichten. Liegen die Freizeiteinrichtungen an
Gewässern oder sind Frei- oder Hallenbäder vorhande n, ist das Angebot darüber hinaus
auch für wasserorientierte Freizeitaktivitäten vorzusehen (RN 484).
Bei den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen mi t der Zweckbindung Ferieneinrichtun-
gen und Freizeitanlagen handelt es sich um großräum ige Freizeit- und Erholungseinrichtun-
gen, deren überwiegende Nutzung freiraumorientiert ist. Die baulichen Anlagen nehmen im
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Anlage 2
20
Verhältnis zur Gesamtfläche einen deutlich untergeo rdneten Anteil ein. Dadurch unterschei-
den sich diese Anlagen deutlich von den überwiegend baulich geprägten Einrichtungen, die
als Allgemeine Siedlungsbereiche mit der Zweckbindu ng „Ferieneinrichtungen und Freizeit-
anlagen“ dargestellt werden (RN 484).
Die zeichnerische Darstellung im Regionalplan erfol gt in der Regel ab einer Größenordnung
von 10 ha. Die Darstellung beschränkt sich auf bere its vorhandene Freizeitanlagen, da eine
vorsorgende Angebotsplanung aufgrund der schwer vorhersehbaren Entwicklung im Freizeit-
sektor sich in der Vergangenheit als nicht sinnvoll herausgestellt hat (RN 487).
Vor diesem Hintergrund entfällt auch die Darstellun g des im aktuell noch geltenden Regio-
nalplan dargestellten, geplanten Freizeit- und Erho lungsschwerpunktes im Bereich Mauritz-
heide beiderseits des DEK südlich der Schleuse Münster.
Militärische Nutzung (gekennzeichnet durch Planzei chen M).
Die Freiräume der beiden Truppenübungsplätze Dorbaum Nord und Dorbaum Süd in
Handorf sind entsprechend gekennzeichnet.
Die dargestellten Allgemeinen Freiraum- und Agrarbe reiche mit der Zweckbindung „Militäri-
sche Nutzung“ sind großflächigen militärischen Anlagen (z. B. Truppenübungsplätze) vorbe-
halten, die keiner bzw. nur weniger untergeordneter baulicher Anlagen bedürfen (Ziel 38.1,
RN 489).
Nach Aufgabe der militärischen Nutzung sind diese B ereiche aufgrund ihrer isolierten Lage
wieder der unterlagernden Darstellung des Regionalp lans zuzuführen (Ziel 38.2, RN 490).
Die Truppenübungsplätze, die bereits jetzt in Teilb ereichen zusätzlich mit dem Planzeichen
„Bereich für den Schutz der Natur“ dargestellt werd en, sind entsprechend den dortigen Zie-
len zu schützen und zu entwickeln (RN 492). Dieses Ziel trifft in Münster für wesentliche Tei-
le beider Truppenübungsplätze zu.
Die Regionalplanung geht bei ihren Freiraumdarstell ungen weiterhin von einer Dreigliede-
rung des Freiraums aus. Neben den Bereichen für den Schutz der Landschaft und der land-
schaftsorientierten Erholung und den Bereichen für den Schutz der Natur werden bestimmte
Räume als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich da rgestellt. Die letzteren können nicht
generell für freiraumfremde Nutzungen als frei verf ügbare Räume angesehen werden. Sie
unterliegen vielmehr dem im Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Landesentwicklungsplan
(LEP) NRW formulierten Freiraumschutz und sollen di e dort genannten allgemeinen Frei-
raumfunktionen wahrnehmen (RN 313).
Ziel 22: Die landwirtschaftliche Nutzung und andere Freiraumnutzungen haben im
Freiraum- und Agrarbereich ein besonderes Gewicht!
Grundsatz 15: Freiraum grundsätzlich erhalten!
Die bestehenden Freiräume sind wegen ihrer Nutz- un d Schutzfunktionen, ihrer Erholungs-
und Ausgleichsfunktionen und ihrer Funktion als Leb ensraum für Pflanzen und Tiere grund-
sätzlich zu erhalten. Eine Zerschneidung von noch v orhandenen großen, zusammenhängen-
den Freiräumen soll verhindert werden. Die Inanspru chnahme hat sich auf das unumgängli-
che Maß zu begrenzen (Grundsatz 15.1, RN 304).
Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen i st grundsätzlich auf die Funktions-
fähigkeit des Freiraums als
- Raum für die Land- und Forstwirtschaft,
- Lebensraum für Pflanzen und Tiere,
- Raum der ökologischen Vielfalt,
- klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum,
- Raum mit Bodenschutzfunktionen,
- Raum mit bedeutsamen wasserwirtschaftlichen Funkt ionen,
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Anlage 2
21
- Erholungsraum,
- Identifikationsraum als historisch gewachsene Kul turlandschaft und
- gliedernder Raum für Siedlungsbereiche und -gebi ete
Rücksicht zu nehmen. Die verschiedenen Freiraumfunk tionen sollen im Wege einer sachge-
rechten Abwägung im Einzelfall miteinander in Einkl ang gebracht werden (Grundsatz 15.2,
RN 305).
Der Regionalplan hat gem. § 18 Abs. 2 Landesplanung sgesetz (LPlG) NRW i. V. m. § 15
Abs. 2 Landschaftsgesetz (LG) NRW die Funktion eine s Landschaftsrahmenplanes . Zur
Erfüllung dieser Funktion werden sowohl in den zeic hnerischen als auch in den textlichen
Darstellungen Vorgaben für den Freiraumschutz und d ie Freiraumentwicklung getroffen, die
den Rahmen für den Natur- und Landschaftsschutz und die Landschaftsentwicklung im
Plangebiet setzen (RN 311).
Aufgabe von Landesplanung und Landschaftsplanung is t es, die bestehenden Freiräume
unter Berücksichtigung dieser naturräumlichen Leitb ilder gem. Grundsatz 15 zu erhalten, zu
sichern und weiterzuentwickeln. Dabei dürfen sie di e im Grundsatz 15.2 aufgeführten Funkti-
onen des Freiraums im Rahmen der erforderlichen Abw ägungen nicht voneinander losgelöst
betrachten, sondern sie sollen sich auch um eine Ve rzahnung dieser teilweise im Konflikt
zueinander stehenden Funktionen bemühen. Eine beson dere Bedeutung wird hierbei dem
Erhalt bzw. der Wiederherstellung von unzerschnittenen Freiräumen zukommen (RN 312).
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen vorrangig in den dargestellten Bereichen für den
Schutz der Natur, den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung, den Überschwemmungsbereichen und den Wald bereichen platziert werden
(Grundsatz 15.4, RN 307).
Mit der Einbindung von Planungen über Art und Stand orte von Ausgleichs- und Ersatzmaß-
nahmen in die räumlichen Ausgleichskonzepte, die da s landesplanerische, forstliche und
landschaftspflegerische Zielsystem berücksichtigen, kann eine weitere Verknappung und
Zerschneidung von zusammenhängenden landwirtschaftl ichen Flächen verhindert werden.
Vorrangig sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu r weiteren Entzerrung von Nutzungs-
konflikten (z. B. vorbeugender Erosionsschutz, Wald rand- und Uferrandstreifen) und zur
Verbesserung der Strukturen in Wäldern oder in Natu r- und Landschaftsschutzgebieten bei-
tragen (RN 314).
Bei der notwendigen Inanspruchnahme von Freiraum fü r andere Zwecke ist der Erhaltung
besonders schutzwürdiger Böden oder Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit ein beson-
deres Gewicht bei der Abwägung beizumessen (Grundsatz 15.5, RN 308).
2.1.2 Landwirtschaft
In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen sin d die Funktion und Nutzung der Natur-
güter auch als Grundlage für die Landwirtschaft zu sichern (Ziel 23.1, RN 315).
Die Landwirtschaft ist einer der wesentlichen Wirts chaftsfaktoren im Münsterland. Sie trägt
mit ca. 26.000 Erwerbstätigen und über 600 Mio. € z ur regionalen Bruttowertschöpfung bei.
Von den ca. 600.000 ha Flächen des Plangebiets werd en ca. 367.000 ha (ca. 61 % der Flä-
che) als landwirtschaftliche Nutzflächen von ca. 12 .600 landwirtschaftlichen Betrieben be-
wirtschaftet (RN 320).
Grundsatz 16: Entwicklungsmöglichkeiten für naturra umverträgliche Landwirtschaft
erhalten.
Planungen und Maßnahmen der Landwirtschaft sollen i n den Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereichen die Bodenfruchtbarkeit sichern, die Kulturlandschaft erhalten, schonend mit
den naturräumlichen Ressourcen umgehen sowie die Vo rgaben der europäischen Wasser-
rahmenrichtlinie beachten (Grundsatz 16.1, RN 317).
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Anlage 2
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Bei notwendiger Inanspruchnahme von Allgemeinen Fre iraum- und Agrarbereichen für ande-
re Zwecke sollen die Existenzsicherung entwicklungs fähiger landwirtschaftlicher Betriebe
und die Erhaltung ihrer Flächengrundlagen gewährleistet bleiben (Grundsatz 16.3, RN 319).
Nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) sowie dem Landese ntwicklungsprogramm (LEPro)
NRW sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu sc haffen oder zu sichern, dass die
Landwirtschaft als leistungsfähiger Wirtschaftszwei g fortbestehen und sich auch entwickeln
kann. Nur so kann die Landwirtschaft dazu beitragen , die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen. Dadurch kann die Kulturlandschaft mit ihr en Naturpotenzialen gepflegt und gestal-
tet werden (RN 323).
Erstmals für ein Fortschreibungsverfahren liegt ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag für das
Münsterland vor, der von der Landwirtschaftskammer NRW zusammen mit dem Westfälisch-
Lippischen Landwirtschaftsverband 2008 vorgelegt wurde (RN 322).
Die in den letzten Jahrzehnten zu beobachtenden pol itischen und technischen Entwicklun-
gen im landwirtschaftlichen Bereich haben in diesem Sektor zu einem erheblichen Struktur-
wandel auch im Plangebiet geführt. Diese Entwicklun gen können von der Regionalplanung
kaum beeinflusst werden. Sie hat sich aber mit den Folgen des landwirtschaftlichen Struk-
turwandels auseinander zu setzen (RN 324).
Langfristig soll sich die Landwirtschaft unter Wahrung ihrer Primärfunktionen (Produktion von
Nahrungsgütern) so entwickeln, dass sie den Kriteri en einer nachhaltigen, weitgehend um-
welt- und sozialverträglich orientierten Landwirtsc haft entspricht (RN 325). Die flächenge-
bundene Landwirtschaft ist zu sichern und die landw irtschaftlich genutzten Flächen sind in
ausreichendem Umfang zu erhalten (RN 326).
Innerhalb der in den Allgemeinen Freiraum- und Agra rbereichen liegenden Ortsteile unter
2.000 Einwohner sind alle Planungen und Maßnahmen z u vermeiden, die den Bestand oder
die Entwicklungsmöglichkeiten der landwirtschaftlic hen Betriebe gefährden (Ziel 23.2, RN
316).
Eines der gravierenden Probleme für die Entwicklung der Landwirtschaft ist der anhaltende
Verlust landwirtschaftlicher Flächen. Daher müssen landwirtschaftliche Nutzflächen vor wei-
teren Verlusten geschützt werden. Alle Planungsträg er haben bei ihren Planungen und Maß-
nahmen darauf zu achten, dass die landwirtschaftlic hen Betriebsstandorte und deren Ent-
wicklungsmöglichkeiten ausreichend berücksichtigt werden (RN 327).
Die in diesem Regionalplan verfolgte Philosophie de r nachhaltigen Entwicklung, insbesonde-
re der Siedlungsstruktur und der Regelungen zur Ste uerung der notwendigen Kompensati-
onsansprüche, ist besonders für die Landwirtschaft von Bedeutung. So sollen Kompensati-
onsmaßnahmen verstärkt innerhalb der Bereiche für d en Schutz der Natur, der Bereiche für
den Schutz der Landschaft und der landschaftsorient ierten Erholung, der Waldbereiche und
der Überschwemmungsgebiete umgesetzt werden (RN 328).
Ziel 24: Vorgaben für Eignungsgebiete für Anlagen d er Intensivtierhaltung in der
kommunalen Bauleitplanung beachten!
Eignungsgebiete für Anlagen der Intensivtierhaltung sind zulässig
in
- Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen und
- Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (Ziel 24.1, RN 336).
Eignungsgebiete für Anlagen der Intensivtierhaltung sind ausnahmsweise zulässig
in Berei-
chen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, wenn
- sie mit der Funktion des Bereichs vereinbar sind,
- der Emissionsschutz gewährleistet wird,
- eine ausreichende Verkehrsanbindung vorhanden ist und
- das Orts- oder Landschaftsbild, Funktionen des Ar ten- und Biotopschutzes oder be-
deutender Teile der Kulturlandschaft nicht erheblich beeinträchtigt werden.
(Ziel 24.2, RN 337).
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
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Eignungsgebiete für Anlagen der Intensivtierhaltung sind nicht zulässig in
- Bereichen für den Schutz der Natur,
- Waldbereichen,
- Überschwemmungsbereichen,
- Allgemeinen Siedlungsbereichen und
- Bereichen zur Sicherung und Abbau oberflächennahe r Bodenschätze
(Ziel 24.3, RN 338).
Die Darstellung von Eignungsgebieten für Anlagen de r Intensivtierhaltung hat bei ihrer Um-
setzung zur Folge, dass es in diesen Gebieten zu ei ner Konzentration solcher Anlagen kom-
men kann. In Folge der Konzentration wird es in die sen Gebieten zu verstärkten Auswirkun-
gen, wie z. B. Immissionen oder Flächenverbrauch, k ommen. Daher sind solche Eignungs-
gebiete in den vorgenannten Bereichen nicht mit der en Funktion vereinbar und dementspre-
chend dort nicht zulässig (RN 341).
Für das Stadtgebiet Münster ist weder seitens der B ezirksregierung Münster noch von der
Stadt Münster vorgesehen, im Regionalplan Eignungsgebiete für Anlagen der Intensivtierhal-
tung darzustellen.
2.2 Waldbereiche
2.2.1 Waldbereiche allgemein
Nach § 18 Abs. 2 LPlG NRW sowie § 7 Abs. 1 Landesfo rstgesetz (LFoG) NRW hat der Re-
gionalplan die Funktion eines forstlichen Rahmenplans gem. §§ 6 u. 7 Bundeswaldgesetz
(BWaldG). Damit soll der Rahmen für eine geordnete und verbesserte Forststruktur zur Ent-
wicklung der für die Lebens- und Wirtschaftsverhält nisse notwendigen Funktionen vorgege-
ben und für das Plangebiet konkretisiert werden (RN 342).
Grundlage hierfür sind vor allem § 7 LFoG NRW sowie die Aussagen des vom Landesbetrieb
Wald und Forst NRW erarbeiteten forstlichen Fachbeitrags
(RN 343).
Grundsatz 17: Regionale Waldstruktur durch ökologi sch verträgliche, nachhaltige
Forstwirtschaft stärken!
Sowohl in den dargestellten Waldbereichen als auch in den maßstabsbedingt nicht darge-
stellten Wäldern dient eine ordnungsgemäße und nach haltig betriebene Forstwirtschaft der
Sicherung und Erhaltung der im Ziel 26.1 (s. u.) au fgeführten Funktionsvielfalt. Es ist daher
im Planbereich eine nachhaltige bzw. – wenn vertret bar – eine naturnahe Waldbewirtschaf-
tung anzustreben, die neben ihrer hohen ökologische n Wertigkeit gleichzeitig eine nachhalti-
ge, massenreiche und hochwertige Holzproduktion gar antiert. Dadurch soll langfristig ein
ökologisch verträglicher und krisenunabhängiger Wal dbau für das gesamte Plangebiet er-
reicht werden (RN 347).
Ziel 26: Funktionsvielfalt des Waldes beachten, Fu nktionsverluste ausgleichen!
Der Wald ist hinsichtlich seiner Funktionen wie Imm issionsschutz, Wasserschutz, Biotop-
und Artenschutz, Sichtschutz sowie im Hinblick auf seine Bedeutung für das Klima, den Bo-
den, die Erholung und seiner wirtschaftsrelevanten Nutzungsmöglichkeiten – insbesondere
als alternative Energiequelle – zu erhalten und weiter zu entwickeln (Ziel 26.1, RN 348).
Waldgebiete dürfen nur für andere Nutzungen in Ansp ruch genommen werden, wenn die
angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes r ealisierbar sind und der Eingriff in den
Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Dies ist auch bei Wallhecken zu
beachten (Ziel 26.2, RN 349).
Im Falle einer unabweisbaren Inanspruchnahme von Wa ld ist der Waldflächenverlust durch
Ersatzaufforstungen mindestens im Verhältnis 1 : 1 auszugleichen. Wenn der damit in Ver-
bindung stehende Funktionsverlust nicht durch Ersat zaufforstungen auszugleichen ist, ist er
durch Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Waldbe stände auszugleichen (Ziel 26.3,
RN 350).
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Als waldarm gelten alle Regionen mit einem Waldante il von unter 15 % der Gesamtfläche.
Die Waldfläche im Plangebiet umfasst ca. 84.500 ha. Bei einer Gesamtfläche von 594.300
ha und davon einem Waldanteil von nur 14,2 % gehört das Münsterland damit zu den wald-
ärmsten Regionen des Landes (Waldanteil im Landesdu rchschnitt 25,5 %, im Stadtgebiet
Münster am 31.12.2009 15,8%). Die Waldflächen sind relativ gleichmäßig über das Plange-
biet verteilt, lediglich der Teutoburger Wald stell t ein stärker zusammenhängendes Band von
Waldflächen dar (RN 354).
Im Regionalplan werden alle Waldgebiete als Waldber eiche dargestellt, soweit sie auf der
Planungsebene noch zeichentechnisch darstellbar sind (RN 355).
Die geringe Bewaldung wird in gewissem Maße durch d ie gleichmäßige Streulage der Klein-
und Kleinstwaldflächen optisch überdeckt; ebenfalls tragen die für das Plangebiet typischen
Wallhecken und Windschutzanlagen (Münsterländer Par klandschaft) dazu bei, dass optisch
der Eindruck einer stärkeren Bewaldung entsteht, als sie tatsächlich vorhanden ist (RN 356).
2.2.2 Waldvermehrung
Grundsatz 19: Zusätzlichen Wald schaffen, Netzzusa mmenhänge herstellen!
Die Neuanlage von Wald soll grundsätzlich innerhalb der dargestellten Freiraumbereiche
möglich sein, soweit dies nicht zu einer Beeinträch tigung der landwirtschaftlichen Nutzung,
der ökologisch wertvollen Bereiche oder des Landsch afts- oder des Kulturlandschaftsbildes
führt
(Grundsatz 19.1, RN 370).
In waldarmen Städten und Gemeinden mit einem Waldanteil unter 15 % soll dieser langfristig
erhöht werden. Besonderer Wert ist auf die Vernetzu ng von Rest- und Kleinwaldflächen zu
legen. (Grundsatz 19.2, RN 371).
In den waldarmen Regionen des Plangebiets ist jede Möglichkeit zu nutzen, auch und gera-
de durch kleinflächige Aufforstungen den Waldanteil – wo sinnvoll und mit anderen Interes-
sen abgestimmt – weiter zu vermehren. Dabei sollen größere Waldkomplexe insbesondere
durch Vernetzung von Restwaldflächen langfristig miteinander verbunden werden (RN 374).
Ziel 25: Vorrang des Waldes beachten!
Die zeichnerisch dargestellten Waldbereiche des Pla ngebiets haben die Wirkung von Vor-
rangbereichen ohne die Wirkung von Eignungsbereichen (RN 344).
Als Grundlage für waldbauliche Konzepte und Entsche idungen ist für das Plangebiet die flä-
chendeckende Standortkartierung zu Ende zu führen (Ziel 26.4, RN 351).
Mittels regelmäßiger Bodenschutzkalkungen ist der w eiteren Zunahme neuartiger Waldschä-
den entgegenzuwirken und eine langfristige Stabilis ierung der geschädigten Ökosysteme
einzuleiten bzw. fortzuführen (Ziel 26.5, RN 352).
Ökologische Stabilität ist eine wichtige Voraussetz ung für die dauerhafte Erfüllung der Wald-
funktionen. Sie lässt sich u. a. durch geeignete wa ldstrukturelle Maßnahmen erreichen, in-
dem diese dem Leitbild der heimischen und natürlich en Waldgesellschaften soweit als mög-
lich angepasst werden (RN 357).
Mit einer flächendeckenden forstlichen Kartierung, die verbindlich durch § 60 Abs. 3 LFoG
NRW vorgeschrieben ist, durch den Landesbetrieb Wal d und Forst NRW sind die natürlichen
Grundlagen der Waldbereiche zu analysieren und dara us Kriterien für die Wahl der im Rah-
men einer nachhaltigen Forstwirtschaft anzubauenden Baumarten herzuleiten. Zusätzlich
dient die Standortkartierung als wichtige Beratungs grundlage für die Privatwaldbetreuung
(RN 358).
Einige Waldbereiche des Plangebiets sind gekennzeic hnet durch nicht autochthone (stand-
ortgerechte) Altersklassenwälder. Im Sinne des Grun dsatzes 17 sind diese Gebiete langfris-
tig in eine naturnahe Bestockung und Bewirtschaftun g zu überführen mit dem Ziel, folgende
Strukturverbesserungen zu erreichen:
- Erzielung naturnaher und mehrschichtiger Mischbes tände unterschiedlicher Alters-
klassen,
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Anlage 2
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- Stabilisierung der Bestände durch vermehrten Anba u einheimischer, standortgerech-
ter Laubbaumarten,
- Anwendung von bestands- und bodenschonenden Holze rnte- und Transporttechni-
ken,
- weitgehender Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, s tattdessen Nutzung der Möglich-
keiten des integrierten Pflanzenschutzes,
- Erhöhung des Alt- und Totholzanteils,
- Sicherung kulturhistorischer Waldgesellschaften u nd Waldnutzungsformen, dabei
auch Erhaltung ausgewählter Altwälder,
- Entwicklung vielfältiger Waldsaumgesellschaften,
- Regelmäßige Bodenschutzkalkung sowie
- bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmögli cher Schonung von Landschaft,
Boden und Waldbeständen (RN 359).
Diese Bewirtschaftungsformen sind verbindlich in de n öffentlichen Wäldern einzuführen, zu
praktizieren und weiterzuentwickeln (RN 360).
2.3 Bereiche für den Schutz der Natur
Ziel 29: Naturschutz beachten !
In den Bereichen für den Schutz der Natur ist die d urch naturnahe oder extensive Nutzungen
bedingte Ausprägung von Natur und Landschaft langfr istig zu sichern und zu entwickeln. Die
Bereiche für den Schutz der Natur sind durch Maßnah men des Naturschutzes und eine dem
jeweiligen Schutzzweck angepasste Nutzung zu pfleg en, gezielt zu entwickeln oder der na-
türlichen Sukzession zu überlassen (Grundsatz 29.2, RN 382).
In den Bereichen für den Schutz der Natur und in ih rem Umfeld ist dem Arten- und Biotop-
schutz Vorrang vor beeinträchtigenden Planungen und Maßnahmen einzuräumen (Grund-
satz 29.3, RN 383).
Grundsatz 20: Auf Biotope Rücksicht nehmen!
Seit Jahren ist anhand der Roten Listen der Tier- u nd Pflanzenarten ein anhaltender Rück-
gang der Artenvielfalt (Biodiversität) festzustelle n. Vor allem sind spezialisierte Arten extre-
mer Standorte und Arten extensiv genutzter, insbeso ndere nährstoffarmer Biotoptypen sowie
solche, die naturnahe und großflächige Ökosysteme b enötigen, gefährdet bzw. vom Rück-
gang betroffen (RN 385).
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken sind die Leb ensräume gefährdeter Arten als Re-
fugiallebensräume unbedingt zu sichern und dauerhaft in qualitativ hochwertiger Ausprägung
zu erhalten. Lebensräume mit für solche Arten spezi eller Eignung sind zu entwickeln. Über
ein regionales Biotopverbundsystem, dessen Kernfläc hen die Bereiche zum Schutz der Na-
tur bzw. Naturschutzgebiete darstellen und dessen A usbreitungskorridore sowohl als Berei-
che zum Schutz der Natur und/oder als Bereiche für den Schutz der Landschaft und land-
schaftsorientierte Erholung gesichert werden sollen, ist die Vernetzung aller Lebensräume zu
verwirklichen (RN 386).
Diese klassischen Handlungsfelder des Naturschutzes reichen allein jedoch nicht aus, um
den Artenschwund zu stoppen. Die Regionalplanung ka nn im Wesentlichen zum Erhalt der
biologischen Vielfalt beitragen, indem sie den Fläc henverbrauch eindämmt und die Qualifi-
zierung des Freiraums durch Sicherung geeigneter Be reiche für die Naturschutzentwicklung
durchführt (RN 387).
Es werden nur noch Bereiche dargestellt, die für di e Ziele des Naturschutzes und die Biotop-
entwicklung unbedingt erforderlich sind und entspre chend fachlich begründet werden kön-
nen. Mit dieser Konzentration auf die wesentlichen, absolut zu schützenden Naturschutzflä-
chen soll einer Inanspruchnahme durch andere Nutzungen vorgebeugt werden (RN 394).
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Anlage 2
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In der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelsc hutzrichtlinie der Europäischen Union
sind zum Aufbau eines europaweiten Netzes “Natura 2 000“ geeignete Gebiete mit einer re-
präsentativen Auswahl aller Lebensräume von gemeins chaftlichem Interesse zum Schutz
der biologischen Vielfalt in Europa ausgewählt word en. Aufgrund der o.g. Rechtsvorschriften
erfolgte die Auswahl und Meldung der Gebiete allein auf der Grundlage der in den Richtlinien
genannten Kriterien (RN 395).
In Münster gehören das Vogelschutzgebiet „Rieselfelder“, das Vogelschutz- und FFH-Gebiet
„Davert“ und das FFH-Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ zu den ausgewählten Gebieten.
Auf regionalplanerischer Ebene sind alle raumbedeut samen Planungen und Maßnahmen in
diesen Bereichen und in ihrem Umfeld vor ihrer Dars tellung im Regionalplan bzw. der lan-
desplanerischen Zustimmung auf ihre Verträglichkeit mit den für diese Gebiete geltenden
Erhaltungszielen gemäß VV-FFH zu prüfen (RN 397).
Ziel 30: Naturschutzbelange in Landschaftsplänen s ichern!
Die Bereiche für den Schutz der Natur sind entweder in ihrer Gesamtfläche oder in ihren
überwiegenden Teilen als Naturschutzgebiete festzus etzen oder über langfristigen Vertrags-
naturschutz zu sichern (Ziel 30.1, RN 399).
Auch die unter der Darstellungsschwelle des Regiona lplans liegenden naturschutzwürdigen
Bereiche sind als Naturschutzgebiete festzusetzen (Ziel 30.2, RN 400).
In der zeichnerischen Darstellung sind nur solche B ereiche für den Schutz der Natur enthal-
ten, deren Flächengröße 10 ha überschreitet. Naturs chutzwürdige Bereiche unterhalb der
regionalplanerischen Darstellungsschwelle sind eben falls als Naturschutzgebiete im entspre-
chenden Fachverfahren festzusetzen (RN 404).
In der Anlage zur Erläuterungskarte IV-3 „Bereiche zum Schutz der Natur / Naturschutzge-
biete“ sind für das Stadtgebiet Münster insgesamt 14 Naturschutzgebiete aufgelistet.
2.4 Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erho-
lung
Der aktuell geltende Regionalplan unterscheidet hin sichtlich der Darstellung im Plan zwi-
schen „Bereichen zum Schutz der Landschaft“ mit ein er gestrichelten grünen Umgrenzung
und „Erholungsbereichen“, die durch grüne, senkrecht schraffierte Flächen mit äußerer Be-
grenzung gekennzeichnet werden.
Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans wer den beide Funktionen zu der neuen
Kategorie „Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“
zusammengefasst, die als grüne, senkrechte Schraffu r ohne äußere Begrenzung im Plan
auftritt. Hierzu wird im Erläuterungsbericht zum Entwurf des Regionalplans ausgeführt:
Das Planzeichen „Bereiche für den Schutz der Landsc haft und der landschaftsorientierten
Erholung“ enthält gegenüber dem bisher im alten Reg ionalplan verwendeten Planzeichen
zusätzlich den Aspekt der landschaftsorientierten E rholung. Die früheren „Bereiche für den
Schutz der Landschaft“ und „Erholungsbereiche“ sind wegen ihrer hohen räumlichen Kon-
gruenz zu einem Planzeichen zusammengeführt worden (RN 425).
Grundsatz 21: Bei allen Nutzungen Landschaftsbild, ökologische Funktionen und
natürliche Vielfalt erhalten!
Zur Sicherung der ökologischen Funktionen soll die Nutzungsstruktur in den Bereichen für
den Schutz der Landschaft und der landschaftsorient ierten Erholung in ihrer jetzigen Aus-
prägung weitgehend erhalten bleiben bzw. zur Entwic klung oder Wiederherstellung solcher
Funktionen günstig verändert werden. Planungen und Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes führe n können, sollen möglichst vermieden
werden. Bei erforderlicher Inanspruchnahme ist auf eine Verbesserung oder Wiederherstel-
lung der ökologischen Leistungsfähigkeit hinzuwirken (Grundsatz 21.1, RN 417).
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Anlage 2
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Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung sind
die Gebiete des Plangebiets, in denen die nachhalti ge und ausgewogene Sicherung der ge-
samten natürlichen Leistungsfähigkeit sowie die Erh altung eines bestimmten Landschafts-
charakters und Nutzungsmusters – auch im Interesse der landschaftsorientierten Erholung –
im Vordergrund der Planungen stehen. Sie erfassen g roßräumig die Teile des Freiraumes,
die unter Landschaftsschutz stehen oder gestellt we rden sollen. Wegen des Maßstabes des
Regionalplans, der nur die zusammenhängende Darstel lung größerer Flächen erlaubt, de-
cken sich die Bereiche nicht mit den Grenzen vorhan dener oder zukünftiger Landschafts-
schutzgebiete (RN 426).
Bei ihrer nicht immer eindeutig zu treffenden regio nalplanerischen Abgrenzung wird ver-
sucht, vor allem die prägenden Landschaftsstrukture n und ihre besondere Eignung für land-
schaftsorientierte Erholung und naturverträgliche S port- und Freizeitnutzung zugrunde zu
legen. Aufgrund dieser Abgrenzungsproblematik kann es im Rahmen der nachfolgenden
Konkretisierungen durch die Landschaftsplanung zu d urchaus größeren Abweichungen in
der Abgrenzung der Landschaftsschutzgebiete zu den Bereichen für den Schutz der Land-
schaft und der landschaftsorientierten Erholung kommen (RN 427).
Die endgültige Festlegung neuer Landschaftsschutzge biete bleibt dem fachlichen Verfahren
nach dem Landschaftsgesetz vorbehalten. In diesem V erfahren werden im Allgemeinen en-
gere Abgrenzungen um die Siedlungsbereiche bzw. Ort slagen unter 2.000 Einwohner vorge-
nommen. Bei der Detailabgrenzung sind die im Fachbe itrag des Naturschutzes und der
Landschaftspflege kartierten Biotopverbundflächen s oweit wie möglich zu berücksichtigen.
Ebenfalls ist auf die Belange der Land- und Forstwi rtschaft Rücksicht zu nehmen. Im Einzel-
nen bleiben die Regelung notwendiger Einschränkunge n und ihre Durchführung sowie die
spätere Behandlung der Schutzgebiete den konkreten Planverfahren vorbehalten (RN 428).
In den Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung
sollen vorrangig landschaftsorientierte Erholung un d naturverträgliche Sport- und Freizeitnut-
zung stattfinden. Eine übermäßige Erschließung und „Möblierung“ der Bereiche (…) soll
grundsätzlich im Interesse des Naturpotenzials und des Naturerlebnisses vermieden werden
(Grundsatz 21.2, RN 418).
Die landschaftsorientierte Erholung und die naturve rträglichen Sport- und Freizeitnutzung
haben im Münsterland eine große Bedeutung. Die Land schaftsplanung hat insbesondere in
diesen Räumen dafür Sorge zu tragen, dass bauliche Maßnahmen für die Erholung, Sport-
und Freizeitnutzung im Sinne des Ziels der Sicherun g der Zugänglichkeit der Landschaft und
vor dem Hintergrund der Erhaltung des Landschaftsbi ldes landschaftsverträglich umgesetzt
werden (RN 431).
Großflächige Freizeitanlagen, die überwiegend durch hohe Freiraumanteile geprägt sind,
sind auch in Bereichen für den Schutz der Landschaf t und der landschaftsorientierten Erho-
lung zulässig, wenn
- dadurch ökologisch wertvolle Flächen nicht nachte ilig beeinträchtigt werden,
- die hierzu erforderlichen baulichen Anlagen eine untergeordnete und damit keinen
landschaftsprägenden Charakter einnehmen bzw. vorhandene Gebäude genutzt wer-
den,
- sie nicht in abseitig gelegenen, ruhigen und natu rnahen Bereichen errichtet werden,
- der Landschaftscharakter nicht nachteilig verände rt wird,
- die Erholungsmöglichkeiten der Allgemeinheit nich t wesentlich eingeschränkt werden
und
- die Nutzung sich hauptsächlich auf einen bestimmt en Interessentenkreis konzentriert.
(Grundsatz 21.4, RN 420).
Großflächige Freizeitanlagen wie Golfplätze, Segelf luggelände, Badestrände an Seen u. ä.
brauchen trotz ihrer Großflächigkeit nicht als Allg emeiner Freiraum- und Agrarbereich oder
Allgemeiner Siedlungsbereich mit der Zweckbindung „ Ferieneinrichtung und Freizeitanlage“
dargestellt zu werden, da sie in der Regel nur weni ge bauliche Anlagen aufweisen, die im
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Erscheinungsbild der Gesamtanlage eine absolut unte rgeordnete Rolle und damit überwie-
gend landschaftsorientierte Aktivitäten besitzen (RN 432).
Ziel 31: Durch Landschaftsplanung Zugänglichkeit u nd angepasste Nutzung ermög-
lichen, dabei Naturelemente schützen!
In den Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung
sind im Rahmen eines Biotopverbundsystems ein Netz von naturnahen Biotoptypen und ex-
tensiv genutzten Flächen sowie eine reiche Ausstatt ung mit natürlichen Landschaftselemen-
ten zu entwickeln und zu sichern (Ziel 31.2, RN 422).
Die nachfolgende Landschaftsplanung hat die Bereich e für den Schutz der Landschaft und
der landschaftsorientierten Erholung in ihren für d en Landschaftsschutz und die Entwicklung
des Biotopverbundes bedeutsamen Räumen in den wesen tlichen Teilen als Landschafts-
schutzgebiete festzusetzen (Ziel 31.3, RN 423).
3. Energie
3.1 Regenerative Energien
Grundsatz 29: Regenerative Energien verstärkt zur Stromerzeugung nutzen!
Für die Stromerzeugung sind verstärkt regenerative Energien wie z. B. Solarenergie, Biogas,
Biomasse und Windkraft zu nutzen (RN 530).
Mit den Zielen und Grundsätzen im Themenbereich „En ergieversorgung“ des Landesent-
wicklungsplans (LEP, Entwurf 1. Änderung) NRW hat s ich Nordrhein-Westfalen klar für den
Ausbau der regenerativen Energien ausgesprochen. Es ist vorgesehen den Anteil der er-
neuerbaren Energien an der Stromerzeugung in NRW bi s zum Jahr 2020 gegenüber dem
Jahr 2005 zu verdoppeln. Damit soll ein Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz geleistet
werden. Eine Ressourcen schonende Energieerzeugung trägt unter Beachtung des Frei-
raumschutzes, des Immissionsschutzes und der Belang e des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege wesentlich zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bei.
Mit der Darstellung von Windeignungsbereichen soll im Münsterland sichergestellt werden,
dass auch zukünftig ein verträgliches Nebeneinander von unterschiedlichen Nutzungen un-
ter Beachtung der verschiedenen Funktionen des Frei raumbereichs gewährleistet bleiben
(RN 531, 532).
3.1.1 Windkraftanlagen
Ziel 42: Errichtung und Ausbau von Windkraftanlagen regionsangepasst ermöglichen!
Windkraftanlagen sind in der Regel nur innerhalb de r Eignungsbereiche zulässig. In diesen
Bereichen sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausg eschlossen, soweit sie mit dem
Bau und Betrieb von Windkraftanlagen nicht vereinbar sind (Ziel 42.2, RN 535).
Windkraftanlagen sind auch innerhalb der dargestell ten GIB-Flächen und der dargestellten
Abfallbehandlungsanlagen und -deponien zulässig, so weit diese Anlagen mit den Zweckbe-
stimmungen und rechtlichen Regelungen und der Umgebungsnutzung vereinbar sind
(Ziel 42.3, RN 536).
Die Kammlagen der Baumberge und des Teutoburger Wal des sind aufgrund der herausra-
genden Bedeutung für den Landschaftsraum des Münst erlandes von Windkraftanlagen frei-
zuhalten (Ziel 42.4, RN 537).
Ein „Repowering“ von Windkraftanlagen ist nur innerhalb der Windeignungsbereiche zulässig
(Ziel 42.5, RN 538).
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Die zeichnerische Darstellung der Eignungsbereiche für erneuerbare Energien im Regional-
plan bestimmt lediglich deren allgemeine Größenord nung und annähernd räumlich Lage.
Aufgrund des regionalplanerischen Maßstabes wurden planerische Vorsorgeabstände zu
Einzelhäusern im Außenbereich, die zu Wohnzwecken g enutzt werden, nicht berücksichtigt.
Innerhalb der Eignungsbereiche für die Nutzung der Windenergie werden seitens der Regio-
nalplanung auch keine Festlegungen hinsichtlich der Anzahl, der Bauhöhe oder der Bauaus-
führung der dort möglichen Windkraftanlagen gemacht . Dies bleibt der kommunalen Bauleit-
planung bzw. dem Zulassungsverfahren vorbehalten. (RN 544, 545, 546).
Für den planerischen Abwägungsprozess bei der Ermi ttlung der Eignungsbereiche für die
Nutzung der Windenergie waren u.a. folgende Kriteri en maßgebend, die auch weiterhin Gül-
tigkeit behalten:
Windpotenziale / Windhöffigkeit;
die besondere Eignung von Räumen, die eine Vorbela stung durch infrastrukturelle Ein-
griffe wie z. B. Autobahnen, Eisenbahnen und Gewerb e- und Industrieansiedlungsbe-
reiche aufweisen;
die besondere Eignung von weniger strukturierten u nd wenig besiedelten Freiraumbe-
reichen (geringes Konfliktpotenzial mit Einzelgehöf ten oder gliedernden Landschafts-
bestandteilen);
ausreichende Abstände zu Allgemeinen Siedlungsbere ichen (ASB);
Ausschluss von Bereichen für den Schutz der Natur und von besonders schutzwürdi-
gen Bereichen innerhalb der Bereiche für den Schutz der Landschaft und der land-
schaftsorientierten Erholung;
Ausschluss von Räumen mit hoher artenschutzrechtli cher Bedeutung, insbesondere
Räume mit ornithologischer Bedeutung (Brutplätze, R astplätze, Nahrungsreviere und
Landschaften mit hoher Bedeutung für den Vogelzug b zw. Verbundkorridore zwischen
ornithologisch wichtigen Lebensräumen;
Ausschluss von größeren, zusammenhängenden Waldber eichen;
Erhaltung markanter, landschaftsprägender Struktur en mit besonderer Bedeutung für
den Landschaftsschutz, das Landschaftsbild und die Erholung (wertvolle Kulturland-
schaften).
Zwischen den Eignungsbereichen wurden Landschaftsr äume als Korridore freigehal-
ten, deren Breite einzelfallbezogen abhängig ist vo n den Raumfunktionen des betroffe-
nen Bereichs und der Größe der Eignungsbereiche zur
Verhinderung der Entstehung bandartiger Strukturen von Windparks,
Erhaltung regional bedeutsamer Sichtachsen und Bli ckbeziehungen
Sicherung der Abstände zu Richtfunkstrecken, milit ärischen Einrichtungen
und Flugplätzen. (RN 549 – 563)
3.1.2 Biogasanlagen
Biogasanlagen, das sind Anlagen zur energetischen N utzung von Biomasse, spielen im
Münsterland eine wichtige Rolle bei der Erzeugung v on regenerativer Energie. Nach den
Regelungen des § 35 Absatz 1 Nr. 6 BauGB sind Bioga sanlagen unter Einhaltung der dort
genannten Voraussetzungen im Außenbereich privilegiert zulässig.
Von der landesplanerischen Steuerung erfasst werden ausschließlich die Biogasanlagen, die
die Privilegierungstatbestände des § 35 Absatz 1 Nr . 6 BauGB nicht erfüllen. Für diese Anla-
gen gelten die folgenden Ziele:
Ziel 43: Biogasanlage ermöglichen!
Biogasanlagen sind in folgenden Bereichen zulässig
:
in GIB-Flächen (Ziel 43.1, RN 573),
als „Sondergebiete für Biogasanlagen“ einzelfallbe zogen in
Allgemeinen Siedlungsbereichen,
Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen,
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Bereichen für den Schutz der Landschaft und der la ndschaftsorientierten Er-
holung,
als Nachfolgenutzung von ASB-Bereichen mit der Zwe ckbindung „Militärische
Einrichtung“,
wenn sie mit der Funktion des jeweiligen Bereichs v ereinbar sind, der Immissions-
schutz gewährleistet wird, eine ausreichende Verkeh rsanbindung vorhanden ist und
das Orts- und Landschaftsbild, die Funktionen des A rten- und Biotopschutzes oder be-
deutende Teile der Kulturlandschaft von erheblichen Beeinträchtigungen ausgenom-
men werden (Ziel 43.2, RN 574).
Bei Standorten im Freiraum (2. u. 3. Spiegelstrich) müssen Sondergebiete den im Regional-
plan dargestellten Siedlungsbereichen bzw. den in F lächennutzungsplänen dargestellten
Ortslagen räumlich zugeordnet ein. (Ziel 43.2, RN 575).
„Sondergebiete für Biogasanlagen“ sind ausgeschlossen
in
Bereichen für den Schutz der Natur,
Waldbereichen,
Überschwemmungsbereichen und
Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberfläc hennaher Bodenschätze
(Ziel 43.3, RN 576).
Grundsatz 30: Biogasanlagen optimal ausgestalten!
Bestehende und neu geplante Biogasanlagen sollen zu künftig verstärkt mit Gasaufberei-
tungsanlagen versehen werden (Grundsatz 30.1, RN 577);
Biogasanlagen, deren Stromversorgung über Verbrennu ngsmotoren erfolgt, sollen an
Standorten errichtet werden, die auch die Nutzung der Abwärme ermöglichen
(Grundsatz 30.2, RN 578).
3.1.3 Photovoltaikanlagen
Ziel 44: Photovoltaikanlagen ermöglichen!
Der Regionalplan steuert in der Regel nur größere Freiflächen- Photovoltaikanlagen.
Standorte für raumbedeutsame Photovoltaikanlagen sind zulässig
in Allgemeinen Siedlungsbereichen,
in GIB-Bereichen,
in Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen mit de r Zweckbindung „Militärische Ein-
richtung“,
auf Aufschüttungen und Ablagerungen,
in Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen sowie
Bereichen für den Schutz der Landschaft und der la ndschaftsorientierten Erholung,
wenn sie mit der Funktion des jeweiligen Bereichs v ereinbar sind, und das Orts- und Land-
schaftsbild, die Funktionen des Arten- und Biotopsc hutzes, die Entwicklung der Kulturland-
schaft sowie der Immissionsschutz von erheblichen B eeinträchtigungen ausgenommen wer-
den (Ziel 44.1, RN 587).
Bei Standorten im Freiraum (5. u. 6. Spiegelstrich) müssen Sondergebiete den im Regional-
plan dargestellten Siedlungsbereichen bzw. den in F lächennutzungsplänen dargestellten
Ortslagen räumlich zugeordnet ein. Beeinträchtigung en der landwirtschaftlichen Nutzung
sind auszuschließen (RN 588).
Standorte für raumbedeutsame Photovoltaikanlagen sind unzulässig
In Bereichen für den Schutz der Natur
Waldbereichen,
Überschwemmungsbereichen und
Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberfläc hennaher Bodenschätze
(Ziel 44.2, RN 589).
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Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im planerischen Außenbereich sind in der Regel ab ei-
nem Flächenbedarf von mehr als 10 ha im Regionalpla n als „Freiraum für zweckgebundene
Nutzung – Solarenergienutzung“ zeichnerisch darzustellen (RN 594).
3.1.4 Bereiche für den Verbund regenerativer Energi en (Energieparks)
Grundsatz 31: Energieparks nur in Verbundlösungen ermöglichen!
Energieparks für regenerative Energien sollen Raum bieten für Verbundlösungen unter-
schiedlicher regenerativer Energieerzeugungsarten w ie Photovoltaik-, Solar-, Geothermie-,
Biogas-Anlagen, Biomassekraftwerke, Bioraffinerien sowie Anlagen zur Speicherung von
Energie. Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen runden das Spektrum ab (RN 598).
In den Energieparks sind nur eine Kombination und d er Verbund verschiedener Einrichtun-
gen und Anlagen aus dem Nutzungsspektrum der regenerativen Energien zulässig.
Energieparks müssen den Siedlungsbereichen räumlich zugeordnet sein; eine ausreichende
verkehrliche Erschließung muss sichergestellt sein (Ziele 45.1 u. 45.2, RN 599, 600).
Energieparks sind grundsätzlich auch auf baulich ge prägten Konversionsflächen möglich,
sofern die umgebende Nutzung dies zulässt (Ziel 45.3, RN 601).
Eine Kombination verschiedener Nutzungsarten der er neuerbaren Energien soll Verbundlö-
sungen ermöglichen und fördern; dadurch sollen nach haltige Synergieeffekte entstehen und
genutzt werden. Bei der Planung von Energieparks is t von Beginn an auf eine entsprechen-
de Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen zu achten, um eine effektive und effiziente
Abnahme erzeugter Energie sicherzustellen (RN 604, 605).
3.1.5 Kraftwerksstandorte
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine sichere Energ ieversorgung, die auf den bestehenden
Kraftwerken in NRW besteht. Neben dem Ausbau der Nu tzung erneuerbarer Energien ist
auch die Erneuerung des bestehenden Kraftwerkparks erforderlich.
Der Entwurf des neuen LEP-Kapitels „Energie“, das d erzeit noch den Charakter eines Ziels
in Aufstellung besitzt, schafft hierfür die notwend igen Voraussetzungen. Im LEP-Kapitel
„Energie“ werden für NRW insgesamt 36 Standorte für bereits bestehende oder genehmigte
Kraftwerke gesichert, die der allgemeinen Energieve rsorgung dienen und eine Feuerungs-
wärmeleistung von mindestens 300 Megawatt aufweisen . Sie sind in die Regionalpläne zu
übernehmen (RN 609, 610).
Die Regelungen des Entwurfs des LEP-Kapitels „Energie“ ermöglichen neben den darzustel-
lenden regionalbedeutsamen Kraftwerksstandorten auc h die Entwicklung neuer Kraftwerks-
standorte auf GIB-Flächen (RN 613).
Für den Regionalplan Münsterland sichert der LEP im Stadtgebiet Münster den Standort
- Nr. 31 Münster-Hafen (RN 611).
Der aktuell geltende Regionalplan kennzeichnet dies en Standort des bestehenden Kraft-
werks – der allerdings vor dem Hintergrund der fläc henhaften Darstellung eines Wohnsied-
lungsbereichs (WSB) für standort- und zweckgebunden e Nutzungen kaum lesbar ist – als
„konventionelles Kraftwerk“.
Im Entwurf des Regionalplans ist der Standort auf d er Grundlage eines ASB als „Standort für
Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ gekennzeichnet.
Ziel 47: Die Funktionsfähigkeit der Kraftwerksstandorte erhalten!
Im Umfeld der regionalplanerisch gesicherten „Stand orte für Kraftwerke und einschlägige
Nebenbetriebe“ ist sicherzustellen, dass durch Plan ungen und Maßnahmen die Nutzung
dieser Standorte und Optionen zu ihrer räumlichen E rweiterung nicht wesentlich erschwert
oder unmöglich gemacht werden (RN 614).
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Ziel 48: Neue Kraftwerksstandorte nur in GIB!
Sonstige Standorte für Kraftwerksnutzungen haben – sofern es sich nicht um räumlich oder
funktional untergeordnete Nebenanlagen anderer Nutz ungen handelt – in GIB-Bereichen zu
liegen (RN 616).
Grundsatz 32: Bei neuen Kraftwerksplanungen Verbra uchernähe und optimierte Netzanbin-
dung berücksichtigen!
Die Standortplanung von Kraftwerken soll vorrangig auf vorhandene und geplante Energie-
versorgungsnetze ausgerichtet werden, um wenig Fläc hen für neue Leitungstrassen und
andere bauliche Anlagen in Anspruch zu nehmen. Dabe i soll die Nutzung vorhandener Tras-
sen – soweit versorgungstechnisch vertretbar – Vorr ang vor der Errichtung neuer Trassen
haben (Grundsatz 32.1, RN 617).
Im Zuge einer möglichst flächensparenden und ressou rcenschonenden Planung sollen vor-
handene Infrastruktureinrichtungen genutzt werden (RN 619).
Bei der Planung und Umplanung von Kraftwerken solle n die verbrauchernahen Potenziale
der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung berücksi chtigt werden (Grundsatz 32.2, RN
618).
Die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung setzt die räum liche Nähe von Energieerzeugung
und –verbrauch voraus. Deshalb soll im Interesse ei ner dezentralen Versorgung die Mög-
lichkeit eröffnet werden, Kraftwerke in geeigneten GIB-Gebieten zu errichten (RN 620).
3.1.6 Leitungsbänder
Leitungsbänder, das sind Hochspannungsleitungen, Ga sleitungen und Rohrleitungsanlagen
für den Transport von Produkten, werden im Regional plan zeichnerisch nicht dargestellt.
Wenn sie dennoch im Einzelfall raumbedeutsam und vo n überörtlicher Bedeutung sind,
muss in einem Raumordnungsverfahren ihre Raumverträ glichkeit überprüft werden (RN
622).
4. Verkehrsthemen
4.1 Regionales Verkehrssystem
Grundsatz 35: Verkehrliche Anbindung und Erschließu ng sichern, wachsende Mobili-
tät umweltgerecht bewältigen!
Das Verkehrssystem des Münsterlandes soll die raum- und umweltverträgliche Mobilität von
Menschen und Gütern gewährleisten. Dazu ist die Ein bindung der Region in das großräumi-
ge – nationale wie internationale – Verkehrsnetz üb er alle Verkehrsträger sicher zu stellen.
Innerregional ist die Erschließung so auszugestalte n, dass Mobilität und Leistungsaustausch
zwischen den Orten in einer ihrer zentralörtlichen Bedeutung entsprechenden Qualität mög-
lich ist. Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrer Le istungsfähigkeit insgesamt zu erhalten und zu
verbessern (Grundsatz 35.1, RN 647).
Soweit notwendige verkehrliche Verbesserungen den Ausbau der Verkehrswege erforder-
lich machen, sollte dieser angesichts der knappen F lächen, der verkehrlichen Belastungen
von Mensch, Umwelt und Klima sowie begrenzter öffen tlicher Mittel strikt bedarfsorientiert
und nach Dringlichkeit erfolgen (Grundsatz 35.2, RN 648).
Wegen der mit der verkehrlichen Raumüberwindung ver bundenen Belastungen müssen die
Aufkommensanteile der relativ umweltverträglichen M assenverkehrsmittel (Eisenbahn, Bin-
nenschifffahrt u. Öffentlicher Personannahverkehr) erhöht werden. Deshalb sollten Schiene-
wege und Wasserstraßen zumindest erhalten und – wen n möglich – ausgebaut bzw. moder-
nisiert werden. … Auch die Leistungsfähigkeit des S traßennetzes muss erhalten und gezielt
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verbessert werden; die dazu erforderlichen Maßnahme n sollen sich auf den Ausbau vorhan-
dener Straßen, die Schließung von Netzlücken und de n Bau von Ortsumgehungen zur Ent-
lastung der Zentren konzentrieren (Grundsatz 35.3, RN 649).
4.2 Schienenfernverkehr
Es muss angestrebt werden, das Oberzentrum Münster in das Europäische Hochgeschwin-
digkeitsnetz für den Personenfernverkehr (ICE-Taktv erkehr) einzubinden. Dies setzt voraus,
dass die von Hamburg über Bremen – Osnabrück in das Ruhrgebiet führende Nord-Süd-
Verbindung im Abschnitt Münster – Lünen zweigleisig ausgebaut wird. Dieser Streckenab-
schnitt ist zugleich eine notwendige Voraussetzung zur Realisierung der Linie 1 des geplan-
ten „Rhein-Ruhr-Expresses“ (RRX) (Grundsatz 36.1, RN 653).
4.3 Öffentlicher Personennahverkehr und sonstiger r egionaler Schienenverkehr
Grundsatz 37: Das Angebot des Schienenpersonennahve rkehrs ausbauen - auch mit
neuen Strecken und neuen Bedienungsformen (-Angeboten) !
Die Nahverkehrspläne sind darauf auszurichten, dass die Schwerpunkte des Verkehrsauf-
kommens – Wohn-, Arbeits- und Ausbildungsstätten, D ienstleistungs- und Versorgungsein-
richtungen sowie touristische Attraktionen – mit mö glichst geringem Zeitaufwand, ausrei-
chender Bedienungshäufigkeit und angemessenem Beför derungskomfort erreicht werden
können. …(Grundsatz 37.1, RN 660).
Der Hauptbahnhof Münster soll rechtzeitig für die I ntegration in das geplante Verkehrsange-
bot des „Rhein-Ruhr-Expresses“ (RRX) eingerichtet werden….(Grundsatz 37.2, RN 661).
Die stets wachsenden Pendlerzahlen und -distanzen m achen den Ausbau des schienenge-
bundenen Personennahverkehrs erforderlich. Auch für das Münsterland ist deshalb die Ent-
wicklung des neuen Angebotes „Rhein-Ruhr-Express“ ( RRX) … von großer Bedeutung.
Nach derzeitigem Planungsstand soll das Oberzentrum Münster nach dem Ausbau des Stre-
ckenabschnitts Münster – Lünen nördliche Kopfstatio n der RRX-Linie 1 (Münster – Ballungs-
raum Rhein-Ruhr – Köln – Aachen) sein. Die infrastr ukturellen Voraussetzungen im Haupt-
bahnhof Münster sollen dafür rechtzeitig geschaffen werden, um Kapazitätsengpässe, die
sich auch aus anderen Entwicklungen wie Taktverdich tung im Nahverkehr oder Reaktivie-
rung der WLE-Strecke ergeben, frühzeitig zu vermeiden (RN 662).
Unter Randnummer 663 werden acht Schienenstrecken a ufgelistet, die im Regionalplan als
„Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr“ dargestellt sind. Fünf der
Strecken binden Münster ein. Ein besonderes regiona les Interesse gilt der Schienenanbin-
dung des Flughafens Münster / Osnabrück (FMO). In d er „Integrierten Gesamtverkehrspla-
nung“ des Landes ist sie als südliche Abzweigung aus der großräumig bedeutsamen Strecke
Münster – Rheine – Emden vorgesehen, die im Raum Lienen-Kattenvenne in die großräumig
bedeutsame Hauptstrecke Münster – Osnabrück einfäde lt und somit die Knotenpunkte
Münster und Osnabrück mit dem FMO verbindet. Region al- und verkehrsplanerisch mindes-
tens ebenso sehr erwünscht wäre jedoch auch eine di rekte Verbindung des FMO mit dem
Knotenpunkt Rheine (durch eine nördliche Abzweigung aus der Strecke Münster – Rheine –
Emden) (RN 666).
Ziel 51: Schienentrassen erhalten, Wiederaufnahme von Schienenverkehr prüfen!
Die Trassen der übrigen regionalen Schienenwege – o b derzeit genutzt oder nicht – sind zu
erhalten, um ggf. bei zukünftig veränderten Mobilit ätsbedürfnissen wieder stärker genutzt
bzw. reaktiviert werden zu können. Eine zwischenzei tliche Nutzung aufgelassener Schiene-
strecken als Radwege steht diesem Ziel nicht entgegen (Ziel 51, RN 670).
Gegenwärtig wird die Strecke Münster – Sendenhorst – Beckum – Lippstadt – Warstein aus-
schließlich für Güterverkehr durch die Westfälische Landeseisenbahn (WLE) genutzt. Aus
raumordnerischer Sicht ist es sehr wünschenswert, d iese Strecke zu erhalten. Angesichts
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des vorhandenen Pendlerpotenzials sollte weiterhin die Möglichkeit zur Wiederaufnahme der
Personenbeförderung geprüft werden (RN 671, 672).
4.4 Straßenverkehr
Grundsatz 38: Leistungsfähige Ost-West-Verbindunge n herstellen!
Die Einbindung des Münsterlandes in das großräumig bedeutsame Straßennetz soll durch
die zügige Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der Autobahn A 1 sowie der für die Ost-
West-Relation bedeutsamen Straßenverbindungen B 67 und B 51 bzw. B 64 verbessert wer-
den (Grundsatz 38, RN 675).
Die äußere Erreichbarkeit bzw. die Lagegunst einer Region hängt in besonderem Maße von
ihrer Einbindung in das großräumige Straßennetz ab, insbesondere in das Autobahnnetz.
Das Plangebiet ist in nord-südlicher Richtung durch die Autobahnen A 1, A 43 und A 31 sehr
gut mit den norddeutschen Wirtschaftszentren und de m Rhein-Ruhr-Raum verbunden (RN
679, 680).
Probleme hingegen bereiten auf absehbare Zeit noch die unzureichenden Straßenverbin-
dungen in der Ost-West-Relation. Zwar berühren mit der A 30 im Norden und der A 2 im Os-
ten wesentliche Magistralen das Münsterland in sein en Randbereichen; im zentralen Müns-
terland fehlt es jedoch nach wie vor an leistungsfä higen, durchgängigen Straßenverbindun-
gen in Richtung Westmünsterland bzw. Ostwestfalen. Wichtige Elemente dieser Verbindun-
gen sind die in der Bedarfsplanung seit langem als vordringlich anerkannten Maßnahmen
zum Ausbau der B 67 (Teilabschnitt Reken – Dülmen/A 43), der B 51 (Umgehungsstraße
Münster (3. Bauabschnitt) und Teilabschnitt Münster – Telgte) und B 64 (Ortsumgehungen
Warendorf und Beelen).
4.5 Binnenschifffahrt
Grundsatz 40: Wasserstraßen viel stärker nutzen!
Der verkehrsgünstige Anschluss des Münsterlandes an das Wasserstraßennetz soll erhalten
und in seiner Leistungsfähigkeit gesteigert werden.
In den an Wasserstraßen gelegenen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen sind nach
Möglichkeit Hafenanlagen vorzusehen. Um vor allem d ie Chancen des verstärkten Contai-
nertransports in der Binnenschifffahrt zu nutzen, s ollten alle Häfen den ausgebauten Kanal-
profilen und dem Verkehr mit größeren Schiffen angepasst werden (Grundsätze 40.1 u. 40.2,
RN 684, 685).
Die Binnenschifffahrt ist ein besonders sicherer, k ostengünstiger und umweltverträglicher
Verkehrsträger. Da sie außerdem über bedeutende Kap azitätsreserven verfügt, soll sie in
stärkerem Maße zur Bewältigung der wachsenden Güter ströme in Anspruch genommen
werden. Vorteile bringt die Binnenschifffahrt zwar überwiegend bei den traditionell vorherr-
schenden Massengutverkehren zur Geltung, es ist abe r erkennbar, dass sie - wenn die
fahrwegtechnischen Voraussetzungen gegeben sind – a uch in anderen Bereichen, insbe-
sondere im Container- und Gefahrgutverkehr, größere Marktanteile erlangen und so zur Ent-
lastung des Straßennetzes beitragen kann. Diese vol kswirtschaftlich wichtige Aufgabe kann
die Binnenschifffahrt aber nur dann erfüllen, wenn das Wasserstraßennetz den steigenden
technisch wirtschaftlichen Anforderungen entspreche nd angepasst wird und die an Wasser-
straßen gelegenen Gewerbe- und Industrieansiedlungs bereiche über Häfen bzw. Schiffsan-
lagestellen verfügen.
Das Münsterland wird durch den Dortmund-Ems-Kanal ( DEK) und den Mittellandkanal er-
schlossen. Der DEK ist im Regionalplan-Entwurf weit erhin als Wasserstraße dargestellt;
während im aktuell gültigen Regionalplan die besteh enden bzw. geplanten Häfen entlang
des DEK nur relativ schlecht zu erkennen sind, kenn zeichnet der Entwurf nunmehr entlang
des DEK alle bestehenden bzw. geplanten Hafenanlage n mit Güterumschlagfunktion – ab-
hängig von deren Größe – entweder in ihrer tatsächl ichen Ausdehnung oder durch ein Kreis-
symbol deutlich sichtbar.
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Anlage 2
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C Entwicklung der Windenergienutzung – Anregungen z ur Darstellung
neuer bzw. zur Erweiterung bestehender Windeignungsbereiche
Der Nutzung der Windenergie kommt im Hinblick auf d ie Belange der Luftreinhaltung, des
Klimaschutzes und der Ressourcenschonung steigende Bedeutung zu. Eine Ressourcen
schonende Energieerzeugung trägt unter Beachtung des Freiraumschutzes, der Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie mögli cher Auswirkungen auf den Menschen
wesentlich zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundla gen bei (s. Gutachten „Windenergienut-
zung in Münster – Untersuchung zur Ausweisung von V orrangflächen für Windkraftanlagen
in Münster“ (Stadt Münster, 1997)).
1. Ausgangssituation fortgeschriebener Flächennutzu ngsplans (FNP) 2004
Mit Wirksamkeit des fortgeschriebenen Flächennutzun gsplans (FNP) der Stadt Münster am
08.04.2004 stellte der FNP erstmals Konzentrationsz onen für Windenergieanlagen dar. Die
Darstellung erfolgte auf der Grundlage
des o.a. Gutachtens zur Ermittlung von geeigneten
Flächen zur Nutzung durch Windenergie aufgrund der im Gutachten über das gesamte
Stadtgebiet einheitlich angewandten Kriterien.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gehören Windenergieanl agen (WEA) zu den im Außenbe-
reich zulässigen, privilegierten Vorhaben, sofern i hnen nicht öffentliche Belange entgegen-
stehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Zu den entgegenstehenden öffentlichen Belangen gehö ren nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
in der Regel Darstellungen „an anderer Stelle“ des Gemeindegebietes, die im FNP oder als
Ziele der Raumordnung im Regionalplan erfolgt sind. In diesem Sinne verfolgte die Stadt
Münster das Ziel, die Errichtung von Windenergieanl agen im Stadtgebiet räumlich zu steu-
ern, um den städtebaulichen Belangen der gemeindlichen Entwicklung gerecht zu werden.
Diese Steuerungsmöglichkeit über den FNP geschah au ch vor dem Hintergrund, dass eine
Steuerung über den Regionalplan (ehem. GEP) nur ein geschränkt möglich war bzw. ist,
nämlich nur dann, wenn Windenergieanlagen als „raum bedeutsam“ einzustufen waren bzw.
sind.
Der Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen in seine r damals gültigen Fassung vom
03.05.2002 hielt fest, dass in der Regel
a) ab einer Anzahl von drei nahe beieinander liegen den WEA (Windpark) – unabhängig
von der Anlagenhöhe – von einem raumbedeutsamen Vorhaben auszugehen ist bzw.
b) eine einzelne WEA dann als raumbedeutsam einzust ufen ist, wenn sie die Vorausset-
zungen nach § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) erfüllt, sie also eine Gesamthöhe (Na-
benhöhe zzgl. Rotorradius) von 100 m über der Erdoberfläche überschreitet.
Mit der Darstellung von Eignungsbereichen für erneu erbare Energien/Windkraft im GEP (der
GEP enthält für das Gebiet der Stadt Münster 4 Eign ungsbereiche: Münster (MS) 01 Nien-
berge, MS 03 Wolbeck, MS 50 Sprakel und MS 51 Nienb erge-Häger) wären gemäß der o. g.
Definition des Windenergieerlasses NRW einzelne WEA auch außerhalb der im GEP darge-
stellten Eignungsbereiche verteilt über das Stadtge biet Münster möglich gewesen, solange
sie die Schwelle der Raumbedeutsamkeit von 100 m Hö he unterschritten und andere öffent-
liche Belange nicht entgegenstanden.
Vor dem Hintergrund der damals nur eingeschränkt mö glichen Steuerung der Errichtung von
WEA im Stadtgebiet Münster auf der Grundlage des GE P verfolgte die Stadt Münster das
Ziel, durch die Darstellung von „Konzentrationszone n für Windenergieanlagen“ im fortge-
schriebenen Flächennutzungsplan die Errichtung von WEA im Stadtgebiet Münster selbst zu
steuern.
Entsprechend den Anforderungen des seinerzeitigen W indenergieerlasses NRW an eine
wirksame Darstellung von Konzentrationszonen für WE A im FNP, die den Anforderungen
des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB genügt (Nr. 3.2.2 des Erlasses), hatte die Stadt Münster be-
reits 1997 ein Gutachten zur flächendeckenden Unter suchung des Stadtgebiets hinsichtlich
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
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geeigneter Flächen für die Errichtung von Windenerg ieanlagen in Auftrag gegeben. Die Er-
gebnisse des Gutachtens waren seinerzeit in das Bet eiligungsverfahren zur Aufstellung des
sachlichen Teilabschnitts „Eignungsbereiche für erneuerbare Energien / Windkraft“ des GEP
eingeflossen und hatten dazu geführt, dass die Stadt Münster u.a. die Darstellung der beiden
neuen Eignungsbereiche MS 50 Sprakel und MS 51 Nien berge-Häger im GEP angeregt hat-
te, die dann im weiteren Verfahren Bestandteile des wirksamen GEP wurden.
Entsprechend der Forderung des Windenergieerlasses NRW 2002 (Nr. 3.2.2, letzter
Satz) wurde ausdrücklich betont, dass mit der Darst ellung der Konzentrationszonen
für WEA im Flächennutzungsplan der Stadt Münster di e Ausschlusswirkung im Sinne
des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beabsichtigt ist.
Außerhalb der im FNP dargestellten Konzentrationszonen sind WEA damit nur in Ausnahme-
fällen genehmigungsfähig. Zu diesen Ausnahmen gehör t gemäß Windenergieerlass NRW
2002 (Nr. 4.2.3.3) die Errichtung einer WEA
• an einem Standort, an dem bereits zulässigerweise eine gleichgeartete Anlage vorhan-
den war,
• im räumlichen Zusammenhang mit einem landwirtschaf tlichen Betrieb, wenn sie zu ei-
nem nicht unbedeutenden Teil (mindestens 20 % der von der WEA erzeugten Energie)
der eigenen Energieversorgung des Betriebes dient,
• deren Nabenhöhe 35 m nicht überschreitet,
• mit einem Standort auf Halden, Braunkohle-Außenkip pen und Deponien.
Von diesen ausnahmsweise genehmigungsfähigen WEA dü rfen im Übrigen keine negativen
Folgen für den Landschaftsraum (z.B. Naturschutz, E rholungsfunktion, Landschaftsbild etc.)
zu erwarten sein.
1.1 Gutachten zur flächendeckenden Untersuchung des Stadtgebietes Münster
Das o.g. Gutachten des Büros WWK Partnerschaft für Umweltplanung, Warendorf, aus dem
Jahre 1997 „Windenergienutzung in Münster – Untersu chung zur Ausweisung von Vorrang-
flächen für Windkraftanlagen in Münster“ umfasste e in gestuftes Vorgehen, in dem das ge-
samte Stadtgebiet von Münster betrachtet wurde.
Die Erarbeitung der Untersuchung zur Windenergienut zung in Münster, die einerseits eine
ökologische und das Landschaftsbild bewertende Anal yse Umwelt relevanter Wirkungen von
WEA und andererseits eine Windpotenzialstudie für das Stadtgebiet Münster umfasste, sollte
– entsprechend den abzuwägenden Interessen – im Erg ebnis zur Ausweisung von Vorrang-
flächen (jetzt Konzentrationszonen) führen, die im FNP als positiv geeignete Standorte zur
Errichtung und Konzentration von WEA dargestellt werden sollten.
Angesichts des (zum Zeitpunkt der Erstellung des Gu tachtens 1997) erreichten Entwick-
lungsstandes der Technik der Windkraftnutzung wurde n bei der Untersuchung WEA der 500
- 800 kW-Klasse bzw. 1 MW-Klasse zu Grunde gelegt, da davon ausgegangen wurde, dass
zukünftig WEA dieser Größenordnung erbaut und erric htet werden und Anlagen mit kleinerer
Nennleistung zukünftig keine Rolle mehr spielen wer den. Erste Hersteller stellten damals
bereits auch Anlagen mit 1,5 MW Nennleistung vor.
Das Stadtgebiet Münster wurde als Untersuchungsgebi et hinsichtlich seiner naturräumlichen
Ausprägung, seiner Raumnutzung, seines kulturlandsc haftlichen Erbes (Bau- und Boden-
denkmäler, denkmalwerte Flächen) sowie seines Orts- und Landschaftsbildes charakterisiert.
Ausgehend von im Gutachten beschriebenen wesentlich en Wirkungen von WEA, rechtlichen
Vorgaben sowie der ermittelten und bewerteten Auspr ägung des Stadtgebietes Münster
wurde mit der Stadt Münster zunächst ein Katalog vo n Ausschluss-, Abwägungs- und Gunst-
kriterien abgestimmt. Anhand der definierten Aussch lusskriterien wurden von diesen Krite-
rien betroffene Flächen aus der weiteren Untersuchu ng herausgenommen bzw. ließen sich
umgekehrt potenziell für die Darstellung von WEA-Vo rrangbereichen geeignete Flächen ein-
grenzen.
Unter Beachtung der festgelegten Abwägungskriterien , von erforderlichen anlagentechni-
schen Gesichtspunkten (z.B. Erschließung, Anschluss möglichkeiten an das regionale Lei-
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
37
tungsnetz) sowie von planerischen Aspekten (z.B. Zu ordnung zu bereits vorbelasteten Flä-
chen wie z.B. Hochspannungsleitungen) wurden abschl ießend Vorrangflächen ermittelt, die
der Stadt Münster für die Darstellung von Vorrangbe reichen im FNP gutachterlich empfohlen
wurden.
Gutachterlich ermittelt wurden schließlich 40 Berei che im Stadtgebiet Münster, die potenziell
geeignet waren; diese wurden hinsichtlich ihrer Eig nung für die Aufstellung und den Betrieb
von WEA bewertet und verglichen. Anhand der Bewertu ng erfolgte eine Zuordnung und Un-
terscheidung nach Vorrangbereichen mit „guter Eign ung“, mit „mäßiger Eignung“ bzw. mit
„geringer Eignung“. Die insgesamt 9 Vorrangbereiche mit guter Eignung im Stadtgebiet wur-
den nochmals vergleichend bewertet und 5 Flächen wu rden schließlich zur Darstellung als
Vorrangbereiche (Konzentrationszonen) im FNP empfoh len. 3 der 5 empfohlenen Flächen
wurden durch die wirksam im GEP dargestellten Vorra ngbereiche im Stadtgebiet Münster
abgedeckt.
Der Entwurf zur Fortschreibung des FNP der Stadt Mü nster griff diese 3 empfohlenen Flä-
chenvorschläge bzw. wirksamen GEP-Vorrangbereiche a uf und stellte sie als „Konzentrati-
onszonen für Windenergieanlagen“ dar.
Die Gutachter empfahlen weiter, die übrigen 4 Vorra ngbereiche mit guter Eignung zunächst
als Reserve-Potenziale zu werten, die ggf. bei ents prechender Nachfrage nach WEA-
Standorten zu einem späteren Zeitpunkt ergänzend al s Konzentrationszonen im FNP darge-
stellt werden könnten.
Die damals aktuelle Rechtsprechung (Entscheidung de s Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) vom 17.12.2002, 4 C 15.01 / OVG Münster 7 A 4857/00) zur Darstellung von Kon-
zentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP in V erbindung mit der kommunal beab-
sichtigten gleichzeitigen Ausschlusswirkung zur Err ichtung von WEA für das übrige Gemein-
degebiet gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hatte für di e Darstellungen im FNP allerdings fol-
gende Konsequenzen:
Kommt ein Gutachten zur Ermittlung von geeigneten F lächen zur Nutzung durch Wind-
energie aufgrund der im Gutachten über das gesamte Stadtgebiet einheitlich ange-
wandten Kriterien zu der Aussage, dass ein oder meh rere Flächen im Stadtgebiet für
die Nutzung durch WEA geeignet ist/sind, so müssen im FNP alle im Gutachten ermit-
telten geeigneten Flächen als Konzentrationszonen d argestellt werden, wenn andere
städtebaulich begründete Belange im Einzelfall nich t gegen die Darstellung sprechen.
Andernfalls könnte ein FNP eine beabsichtigte Aussc hlusswirkung gem. § 35 Abs. 3
Satz 3 BauGB nicht entfalten.
In diesem Zusammenhang wurden die gutachterlich als „Vorranggebiete mit guter Eignung
bzw. als empfohlene Vorrangflächen“ ermittelten Bereiche, die bislang noch nicht im Entwurf
zur Fortschreibung des FNP der Stadt Münster als Ko nzentrationszonen dargestellt wurden,
erneut einer detaillierten Eignungsprüfung unter Be rücksichtigung der seit 1997 rasant fort-
geschrittenen technischen Entwicklung der WEA unterzogen.
Als Prüfkriterium wurde zusätzlich das Kriterium „M indestkapazität“ in die Bewertung einbe-
zogen, um im Stadtgebiet eine Errichtung von WEA au f einige wenige und dafür besonders
geeignete Standorte im Sinne einer wirklichen Konzentration zu beschränken.
Dies geschah mit folgender Begründung: Der weitgehe nde Schutz und die Erhaltung des
Freiraums im Stadtgebiet Münster und der näheren Um gebung haben besondere Bedeutung
vor dem Hintergrund seiner vielfältigen Funktionen: Der Schutz von Natur und Landschaft ist
eine elementare Voraussetzung, um die Lebensgrundla gen für Menschen, Tiere und Pflan-
zen zu erhalten. Das Zielkonzept „Naturraum“ der Gr ünordnung Münster stellt daher im
Stadtgebiet alle vorhandenen und geplanten Gebiete zum Schutz der Landschaft sowie na-
turräumliche Besonderheiten und Eigenarten dar.
Den Menschen steht heute immer mehr Freizeit zur Ve rfügung. Die Zielkonzeption „Freizeit
und Erholung“ der Grünordnung Münster muss daher so wohl dem Faktor Zeit gerecht wer-
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
38
den als auch verschiedenste Anforderungen und Funkt ionen berücksichtigen, z.B. die für die
stille Erholung in Natur und Landschaft, aber auch für die aktiven körperlichen Betätigungen
wie Radfahren, Joggen, Inline-Scating, Ballspiele e tc.. Die Zielkonzeption „Freizeit und Erho-
lung“ stellt deshalb ein abgestimmtes System von Freiflächen bezogenen Freizeit- und Erho-
lungsangeboten einschließlich der Flächen für Bewegung, Sport und Spiel dar.
Diese Anforderungen an den Freiraum sowie die konze ptionellen Flächensicherungen ent-
sprechend den verschiedenen Zielkonzepten der Grüno rdnung dienen nicht nur der Versor-
gung der Münsteraner Bevölkerung bzw. dem Schutz un d der Erhaltung der naturräumlichen
Lebensgrundlagen, sondern bilden in Münster auch ei ne elementare Grundlage für den Wirt-
schaftsfaktor Tourismus, für den das Element „Münst erländische Parklandschaft“ auch im
Stadtgebiet von Münster eine große Bedeutung hat, v or allem für den Teilbereich Fahrrad-
tourismus.
Vor dem Hintergrund der vielfältigen Bedeutung und Funktionen der Freiflächen im Stadtge-
biet Münster und seiner näheren Umgebung fällt dem Teilaspekt Landschaftsbild/„typische
münsterländische Parklandschaft“ besondere Bedeutung zu. Deshalb sollen für den Außen-
bereich weitgehend Beeinträchtigungen durch die Err ichtung und das Erscheinungsbild von
WEA in den hierbei besonders sensiblen Bereichen au sgeschlossen und die Errichtung von
WEA auf die gutachterlich ermittelten, besonders gu t geeigneten Standorte konzentriert wer-
den.
Im Sinne des Begriffs „Konzentration“ sollten diese Flächen im Stadtgebiet folgende Kriterien
erfüllen:
Mindestgröße 60 ha
Mindestkapazität 5 Windenergieanlagen (WEA)
(der marktüblichen Größe mit 110 - 140 m Gesamthöhe je WEA)
Diesen vorgenannten Kriterien entspricht in etwa di e im fortgeschriebenen FNP der Stadt
Münster dargestellte Konzentrationszone westlich von Sprakel (MS 50). Dort sind inzwischen
insgesamt 5 Anlagen mit jeweils einer Gesamthöhe zwischen 130 m und 137,5 m errichtet
worden. Dabei wurde eine Fläche von ca. 60 ha abgedeckt.
Insgesamt aber liegt mit der Konzentrationszone Spr akel eine sehr kompakte Fläche vor, da
innerhalb dieser Fläche keine wohngenutzten Gebäude mit entsprechendem Abstandserfor-
dernis bestehen und lediglich im südlichen Randbere ich eine Hofanlage diesbezüglich zu
berücksichtigen ist. Diese Kompaktheit ist für den Außenbereich im Stadtgebiet von Münster
eher untypisch, so dass bei Konzentrationszonen mit ähnlicher Kapazität eher von einem
noch größeren Flächenbedarf ausgegangen werden muss.
Ergebnis der erneuten Flächenbewertung
Die erneute Prüfung von 8 gutachterlich ermittelten , besonders geeigneten bzw. empfohle-
nen Vorrangflächen für die Errichtung von WEA im St adtgebiet Münster kam 2003 zusam-
menfassend zu dem Ergebnis, dass über die bereits i m Entwurf zur Fortschreibung des FNP
der Stadt Münster dargestellten 3 Konzentrationszon en Nienberge-Häger (GEP MS 51),
Sprakel (GEP MS 50) und Wolbeck (GEP MS 03) hinaus keine weiteren Konzentrationszo-
nen im FNP dargestellt werden sollten. Die maßgeben den Gründe hierfür waren im Wesent-
lichen, dass alle Flächen deutlich das Kriterium „Flächengröße 60 ha“ unterschritten.
1.2 Darstellung von Konzentrationszonen für Windene rgieanlagen (WEA) im FNP der
Stadt Münster
Die Darstellung von Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan erfolgte durch
eine überlagernde Darstellung der weiterhin dort wi rksamen Darstellung von überwiegend
„Flächen für die Landwirtschaft“ sowie vereinzelt „Wald“, „Verkehrsflächen“ (Sonstige über-
örtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen) oder „Wasserflächen“.
Folgende Konzentrationszonen wurden im fortgeschrie benen FNP der Stadt Münster darge-
stellt:
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
39
Nordöstlich des Ortsteils Nienberge – Häger, zwisch en Gröverbach im Westen und
Flothbach im Osten
Der geltende Regionalplan GEP „Münsterland“ stellt in diesem Bereich den Windeignungs-
bereich MS 51 mit einer Fläche von ca. 100 ha dar. Der FNP übernahm weitgehend diese
Abgrenzung. Aktuell stehen in der Konzentrationszon e 10 WEA mit einer Gesamthöhe zwi-
schen jeweils 87 – 110 m; die Kapazität der Konzentrationszone ist damit ausgeschöpft.
Nordwestlich des Stadtteils Sprakel, nördlich Ächte rhoek / Sprakelweg, zwischen
Wiethötterdamm im Westen und Bahnstrecke Münster – Rheine im Osten
Im Stadtteil Sprakel wurde entsprechend dem im Regi onalplan „Münsterland“ dargestellten
Windeignungsbereich MS 50 im FNP eine Konzentration szone für WEA nördlich der Straßen
Ächterhoek / Sprakelweg zwischen Wiethötterdamm im Westen und der Bahnstrecke Müns-
ter – Rheine im Osten dargestellt. In diesem Bereic h wurden inzwischen insgesamt 5 Anla-
gen mit jeweils der Gesamthöhe zwischen 130 m und 1 37,5 m errichtet. Die Kapazität der
Konzentrationszone ist damit ausgeschöpft.
Nördlich des Stadtteils Wolbeck, nördlich der Freck enhorster Straße zwischen Kreuz-
weg im Westen und Stadtgrenze im Osten
Im Stadtteil Wolbeck wurde entsprechend dem im Regi onalplan dargestellten Windeig-
nungsbereich MS 03 (Wolbeck) im FNP eine Konzentrat ionszone für WEA nördlich entlang
der Freckenhorster Straße zwischen der Straße „Kreuzweg“ im Westen und der Stadtgrenze
im Osten mit einer Fläche von ca. 130 ha dargestellt.
Die Konzentrationszone MS 03 liegt im Einflussberei ch des nordöstlich benachbarten Ver-
kehrslandeplatzes Münster-Telgte und unterliegt den dort geltenden Bauhöhenbeschränkun-
gen. Diese sind im FNP der Stadt Münster nachrichtl ich dargestellt. Dadurch wird innerhalb
der Konzentrationszone die maximal zu errichtende B auhöhe einer WEA – abhängig vom
jeweiligen Standort – wesentlich eingeschränkt. So können in unmittelbarer Nähe der nördli-
chen/östlichen Bauhöhenbeschränkungslinie „99 m übe r NN“ WEA mit einer Gesamthöhe
von maximal rund 50 m errichtet werden, im äußerste n Westen der Konzentrationszone in
unmittelbarer Nähe der westlichen/südlichen Bauhöhe nbeschränkungslinie „154 m über NN“
können WEA mit einer Gesamthöhe von maximal 99 m er richtet werden. Allerdings befindet
sich hier wohngenutzte Bebauung, zu der Mindestabst ände einzuhalten sind, weshalb die
nächstgelegenen potenziellen Standorte für die Errichtung von WEA weiter östlich liegen und
damit die maximal zulässige Bauhöhe wiederum entsprechend niedriger ausfällt.
Wenngleich heute Markt übliche WEA in der dargestel lten Konzentrationszone nicht errichtet
werden können, sollte diese Konzentrationszone denn och im FNP der Stadt Münster darge-
stellt bleiben. Vor dem Hintergrund der Ausschlussw irkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB,
durch die die Errichtung von WEA außerhalb der im F NP dargestellten Konzentrationszonen
generell im sonstigen Außenbereich nicht bzw. nur i n Ausnahmefällen genehmigungsfähig
ist, soll durch die Darstellung der Konzentrationsz one Wolbeck dennoch planerisch die Mög-
lichkeit eröffnet werden, WEA unterhalb der Schwell e der Raumbedeutsamkeit im Stadtge-
biet Münster, konzentriert auf einen Standort, errichten zu können.
1.3 WEA-Einzelstandorte außerhalb der Konzentration szonen
Der geltende Regionalplan „Münsterland“ stellt nord westlich des Stadtteils Nienberge den
Windeignungsbereich MS 01 mit einer Fläche von ca. 60 ha dar. Innerhalb dieser Fläche
wurden vor Wirksamkeit des fortgeschriebenen FNPs z wischenzeitlich 2 WEA mit je 100 m
Gesamthöhe errichtet. Weitere Standorte innerhalb d es Windeignungsbereichs MS 01 ste-
hen gemäß den Ergebnissen des o. g. Gutachtens nich t zur Verfügung, da die erforderlichen
Schutzabstände zum nördlich angrenzenden Naturschut zgebiet „Vorbergs Hügel“ einerseits
sowie zu in der Nähe befindlichen Gehöften bzw. bew ohnten Einzelgebäuden andererseits
einzuhalten sind, die den Windeignungsbereich nahezu vollständig abdecken.
Zwei weitere Einzelanlagen wurden im Jahr 2003 vor Wirksamkeit des fortgeschriebenen
FNP (am 08.04.2004) und seiner damit verbundenen Au sschlusswirkung gem. § 35 Abs. 3
Satz 3 BauGB im Stadtteil Amelsbüren, südlich des D EK und östlich der Autobahn A1, ge-
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
40
nehmigt und zwischenzeitlich errichtet. Die Anlage n weisen eine Gesamthöhe von je 100 m
auf.
Eine weitere, allerdings untergeordnete WEA steht i m Bereich Pleistermühlenweg, westlich
Werse.
Damit stehen aktuell im Stadtgebiet Münster insgesa mt 19 „große“ WEA, von denen sich 15
WEA innerhalb von im FNP dargestellten Konzentrationszonen befinden.
2. Klimaschutzkonzept
Der Rat der Stadt Münster hatte am 12.03.2008 besch lossen
2, dass sich die Stadt Münster
verpflichtet, in Anlehnung an das Klimaschutzziel der Bundesregierung und auf der Basis der
Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz der Stadt Münst er vom 24.08.2007 folgende Klima-
schutzziele zu erreichen:
eine CO 2-Reduzierung von mindestens 40% bis zum Jahre 2020, ausgehend
vom Basisjahr 1990, sowie
einen Anteil von 20% erneuerbarer Energie an der E nergieversorgung der Stadt
Münster bis 2020.
Der Rat hat mit Beschluss vom 28.04.2010 3 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Um-
setzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für die Stadt Münster zu erarbeiten und dem Rat
zur Entscheidung vorzulegen. Mit Beschluss der Vorl age „Handlungskonzept zur Umsetzung
des Klimaschutzkonzepts 2020 für Münster“ 4 am 08.12.2010 hat der Rat seine 2008 be-
schlossenen Klimaschutzziele bekräftigt. Im Teil 1 des Handlungskonzeptes sind 33 Maß-
nahmen aufgelistet, mit deren Umsetzung im Jahr 201 1 begonnen werden soll, um eine
dauerhafte Wirkung im Hinblick auf die o. g. Klimas chutzziele zu erzielen. Die Maßnahme E8
sieht dabei den Ausbau der Windenergie vor: Durch d ie Ausweisung neuer Konzentrations-
zonen für Windenergie könnte der Einsatz erneuerbar er Energien in Münster deutlich ausge-
baut werden. Dazu soll die Studie zur Ausweisung vo n Windvorranggebieten aus dem Jahr
1997 auf der Grundlage aktueller Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden. Zudem
werden die Stadtwerke Münster GmbH Beteiligungsmögl ichkeiten an externen Windparks
(außerhalb des Stadtgebietes Münster gelegen) und O ff-Shore-Windparks (vor der Küste im
Meer gelegen) prüfen.
3. Neues Gutachten 2010/2011
Im Jahr 2010 erteilte die Stadtwerke Münster GmbH d em Gutachterbüro enveco GmbH den
Auftrag, das Stadtgebiet Münster im Hinblick auf Fl ächenpotenziale zur Nutzung der Wind-
energie im Stadtgebiet zu untersuchen und die Ergeb nisse auf der Grundlage des Kriterien-
katalogs des Gutachtens von 1997 (s.o.) mit dessen Ergebnissen abzugleichen. Die Rah-
menbedingungen im Jahr 2010 unterscheiden sich von denen des Jahres 1997 vor allem im
Hinblick auf den technischen Fortschritt (und hier im Wesentlichen die zum wirtschaftlichen
Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) erforderliche Mindest-Gesamthöhe von 140 – 150
m) sowie die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechu ng zu den Aspekten „erforderlicher Ab-
stand zur Wohnnutzung“ (Stichwort: Bedrückende Wirkung) und „Artenschutz“.
Aufgrund der o. g. Beschlüsse des Rates zum Klimasc hutz wurden die beiden im damaligen
Verfahren zur Darstellung von Konzentrationszonen i m fortgeschriebenen Flächennutzungs-
plan entscheidenden Bewertungskriterien:
Mindestgröße 60 ha
Mindestkapazität 5 Windenergieanlagen (WEA)
im aktuellen Verfahren zur Findung von geeigneten z usätzlichen Flächenpotenzialen nicht
mehr angewandt.
Die Gutachter ermittelten zu Beginn im Stadtgebiet 22 Flächenpotenziale, die sich sowohl
aus Einzelstandorten als auch aus Ansammlungen von mehreren, nahe beieinander liegen-
2 siehe Vorlage V/0853/2007 „Fortschreibung des Klimaschutzprogramms und des Klimaschutzziels
der Stadt Münster bis 2020 - Ergebnisse der Klimakonferenz vom 24.08.2007 -“
3 siehe Vorlagen V/0791/2009 u. V/0791/2009_E1
4 siehe Vorlage V/0592/2010
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
41
den Einzelstandorten zusammensetzen, deren größte E inzelflächen maximal 3 WEA mit
einer Gesamthöhe von je 150 m aufnehmen könnten.
Ein Abgleich der ermittelten Flächenpotenziale mit den Planungsgrundsätzen
5, die bereits im
Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungspla ns 2004 im Zusammenhang mit der
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie Anwendung fanden, führte zu einer
Reduzierung auf 12 Potenzialflächen, die einer detaillierteren Prüfung unterzogen wurden.
Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung zu den akt uellen, zum Teil höheren Anforderun-
gen zur Darstellung von Windeignungsbereichen im Re gionalplan bzw. als Konzentrations-
zonen im FNP – verglichen mit dem Jahr 1997 – führte zu folgenden Ergebnissen:
Die Absicherung von Einzelstandorten
durch eine Kennzeichnung als Windvorrangbe-
reich im Regionalplan ist auch weiterhin nicht möglich . Das heißt, dass innerhalb der
dargestellten Windvorrangbereiche jeweils in der Regel eine Anzahl von mindestens drei
WEA auch tatsächlich (vor dem Hintergrund der aktue llen Abstandsanforderungen und
der marktüblichen Höhenentwicklung der WEA) möglich sein muss.
Die Stadt Münster muss als Voraussetzung für eine Anregung zusätzlicher Windeig-
nungsbereiche im Stadtgebiet im Rahmen des Verfahre ns zur Fortschreibung des Regi-
onalplans (und damit als Voraussetzung für eine Dar stellung zusätzlicher Konzentrati-
onszonen im FNP) eine überzeugende Argumentation vo rweisen, warum die bisherige
Planungsphilosophie des 2004 fortgeschriebenen FNP mit den dargestellten Konzentra-
tionszonen und dem sonstigen Windenergie-Ausschluss im Außenbereich des Stadtge-
bietes nunmehr weiterentwickelt werden soll.
Auf der Grundlage des Entwurfs des neuen Windenerg ieerlasses der Landesregierung
NRW vom 17.02.2011 gilt weiterhin der Grundsatz, da ss Wald im waldarmen Münster-
land generell für eine Nutzung durch Windenergie nicht in Betracht zu ziehen ist.
Zu den verbliebenen 12 Flächenpotenzialen (s. Karte „Standortübersicht Flächenpotenziale
Windenergie“, S. 45) wurden nach eingehender Prüfung folgende Ergebnisse erzielt:
Standort 1 , Sprakel
Einzelstandort westlich der Autobahn A 1; durch ein e Erweiterung des benachbarten Wind-
eignungsbereichs MS 51 (nördlich Häger) nach Osten bis zur Autobahn A1 soll der Standort
1 integriert werden.
Standort 2 , nordwestlich von Nienberge-Häger
Durch eine südliche Erweiterung des benachbarten Wi ndeignungsbereichs MS 51 (nördlich
Häger) kann der Standort 2 im Grundsatz integriert werden. Der Standort 2 setzt sich aus
mehreren Einzelflächen zusammen. Hier stehen die Be lange des Denkmalschutzes (vier be-
nachbarte Hofanlagen stehen ganz bzw. teilweise unt er Denkmalschutz) sowie der Schutz
der Landschaft (Kulisse NSG Vorbergs Hügel) möglich erweise entgegen und sind im weite-
ren Verfahren durch z.B. eine Simulation vertieft z u prüfen. Das nunmehr stärker gewichtete
5 Vor dem Hintergrund der vielfältigen Bedeutung und Funktionen der Freiflächen im Stadtgebiet
Münster und seiner näheren Umgebung fällt dem Teila spekt Landschaftsbild / „typische münsterlän-
dische Parklandschaft“ eine besondere Bedeutung zu. Deshalb sollen im Außenbereich die Beein-
trächtigungen durch die Errichtung und das Erschein ungsbild von WEA in den hierbei besonders
sensiblen Bereichen ausgeschlossen und die Errichtu ng von WEA auf die gutachterlich ermittelten,
besonders gut geeigneten Standorte konzentriert werden.
Im Grundsatz sollte auch zukünftig die Nutzung vo n Windenergie auf die weniger sensiblen Land-
schaftsräume im Stadtgebiet konzentriert und beschr änkt bleiben. Deshalb werden auf der Grund-
lage der städtischen Grünordnung Münster die folgen den Bereiche als Tabubereiche für Windener-
gieanlagen (WEA) benannt:
Die Grünzüge einschließlich der Flächen des systemüb erlagernden Grünzugs entlang des DEK,
die Flächen des Grünrings II,
die Flächen der bestehenden bzw. geplanten Erholung slandschaften (z. B. Roxeler Riedel),
die Flächen von bestehenden bzw. geplanten Landscha ftsparks und Parkanlage, die teilweise
auch außerhalb des Grünrings II liegen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
42
Ziel des Regionalplans „Erhalt der Kulturlandschaft“ ist dabei mit abzuwägen. Die seitens der
Stadt Münster angeregten neuen Windeignungsbereiche werden im weiteren Verfahren einer
ergänzenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung Münster unterzogen.
Anregung: Die Flächenpotenziale 1 und 2 (teilweise) sollen durch Erweiterung des
Windeignungsbereichs MS 51 nach Osten bis zur Autobahn A1 sowie nach Südwesten
eingebunden werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach Durchführung
der noch erforderlichen Umweltprüfung auf der Grund lage der in der Karte „Standortüber-
sicht Flächenpotenziale Windenergie“ (s. S. 45) dar gestellten Flächenpotenziale durch die
Bezirksregierung Münster erfolgen.
Standort 3 , südlich Deponie Coerde
Der Einzelstandort könnte durch seine Lage auf eine r Abfalllagerungs- und -behandlungs-
anlage nach geltendem Recht genehmigt werden. Zuvor ist aber noch die Verträglichkeit
zum nördlich angrenzenden FFH-Gebiet „Rieselfelder“ belastbar abzuklären. Eine Veranke-
rung als Einzelstandort im Regionalplan ist ausgeschlossen.
Standort 4 , südlich Nienberge, westlich Hülshoffstraße (L 529), Bauerschaft Schonebeck
Einzelstandort, das Flächenpotenzial ist für die Er richtung von mindestens drei Windenergie-
anlagen zu klein. Der Standort liegt in Nähe zum La ndschaftsraum Münstersche Aa und ist
im in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan 3 Ro xeler Riedel als Landschaftsschutzgebiet
(LSG) geplant. Der Standort steht im Prinzip im Wid erspruch zu den o.g. Planungsgrundsät-
zen. Ergebnis: Standort wird nicht weiter verfolgt.
Standort 5 , Nienberge-Süd, östlich Twerenfeldweg, Nähe Umspannwerk / Autobahn A1
Es handelt sich um einen Einzelstandort mit einer o ptischen Standortvorbelastung durch das
Umspannwerk, mehrere Hochspannungsleitungen mit far bigem Anstrich und Immissionen
durch die benachbarte Autobahn A1. Der Standort erf üllt die Anforderungen entsprechend
dem Ziel des neuen Windenergie-Erlass-Entwurfs gem. Kapitel 4.3.2 6, Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen vorrangig wegen der bereits bestehenden Vorbelastung entlang
vorhandener Infrastrukturtrassen einzurichten. Die von den Infrastrukturtrassen in unter-
schiedlicher Weise ausgehenden Vorbelastungen könne n/sollen dazu genutzt werden, zu-
sätzliche Belastungen durch neue Windenergieanlagen hier verstärkt zu bündeln und dafür
bisher nicht belastete, ungestörte Landschaftsbereiche zu schonen.
Der Einzelstandort ist möglicherweise bereits als A usnahmefall gegenüber § 35 Abs. 3 Satz
3 BauGB genehmigungsfähig, wenn er wegen der Standortvorbe lastung ausreichend be-
gründet werden kann. Eine Betroffenheit ggf. entgeg en stehender Planziele im Umfeld (u.a.
Entwurf Landschaftsplan Nr. 3) ist noch detailliert zu prüfen. Eine Verankerung als Einzel-
standort im Regionalplan ist ausgeschlossen.
Standort 6 , westlich Roxel / Brock,
Standort 7 , südwestlich Roxel / Brock,
Standort 9 , südwestlich Albachten / südlich Autobahn A 43
Die drei Flächenpotenziale können gebündelt betrachtet werden, da sie über ver gleichbare
Eigenschaften verfügen. Die Potenziale liegen in ei nem jeweils reich strukturierten Land-
schaftsraum (Schutzziel des Regionalplans ohne Kenn zeichnung im Plan); die hier zu ver-
6 Standorte für Windenergieanlagen sollen vorrangig entlang von Infrastrukturtrassen (Bundesfern-
straße, Hauptschienenwege, Hochspannungsfreileitungen) konzentriert werden. Es wird dabei davon
ausgegangen, dass bei Infrastrukturtrassen und Wind energieanlagen vergleichbare oder ähnliche
Umweltauswirkungen bestehen, die sich so überlagern, dass die Trassenkorridore, die durch die be-
stehenden Belastungen bereits in ihrer Wertigkeit g emindert werden, durch eine zusätzliche Belas-
tung durch neue Windenergieanlagen nicht oder eher geringfügig weiter entwertet werden. Wegen
der vorhandenen Vorbelastung eines Raumes können so nst geltende Abstandsregelungen oder die
Wertigkeit von Gebietskategorien mit eher Ausschlus skategorie (z. B. Bereiches zum Schutz der
Landschaft u. für landschaftsorientierte Erholung) vermindert werden.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
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mutende Betroffenheit des Artenschutzes, die räumli che Situation in Bezug zu zwei großflä-
chigen, benachbarten Windvorrangbereichen im westli ch angrenzenden Kreis Coesfeld, die
vergleichsweise kleinen Flächenpotenziale der Stand orte, die maximal 3 WEA oder weniger
ermöglichen, sowie die teilweise mögliche Betroffen heit von benachbarten Baudenkmälern
stehen entgegen. Ergebnis: Die drei Flächenpotenziale werden nicht weiter verfolgt.
Standort 8 , Bauerschaft Kasewinkel, beiderseits Alter Mühlenweg
Ergebnis: Aus grundsätzlichen Erwägungen zum Erhalt eines weitgehend noch natürlichen
Landschaftsraumes wird das Flächenpotenzial nicht weiter verfolgt . Der Landschafts-
raum weist im Wesentlichen noch seine gewachsene Struktur auf, die in ihrer Erholungsfunk-
tion bisher nicht durch Windenergieanlagen optisch beeinträchtigt wird.
Standort 10 , Amelsbüren – Bauerschaft Wilbrenning, beiderseits der Straße Feuerstiege
Das Flächenpotenzial ist das mit Abstand größte ver bleibende im Stadtgebiet. Zwar liegen
die einzelnen Potenzialflächen verteilt auf mehrere Standorte, davon in Teilbereichen im
Nordwesten in Randlage zu einem bestehenden Golfpla tz, und bei einem Standort im Süd-
osten sind die Schutzbelange einer denkmalsgeschütz te Hofanlage zu berücksichtigen, aber
dennoch ist das Flächenpotenzial – vorbehaltlich de r weiteren Detailprüfung – für die Errich-
tung von deutlich mehr als 3 Windenergieanlagen (WEA) geeignet ist.
Anregung: Das Flächenpotenzial 10 soll als neuer Wi ndeignungsbereich im Regional-
plan dargestellt werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urchfüh-
rung der noch erforderlichen Umweltprüfung auf der Grundlage der in der Karte „Standort-
übersicht Flächenpotenziale Windenergie“ (s. S. 45) dargestellten Flächenpotenziale
durch
die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Standort 11 , Amelsbüren, beiderseits südliche Thierstraße
Es handelt sich um ein Flächenpotenzial mit bis zu 3 Einzelstandorten für WEA; der Standort
zeichnet sich durch eine optische Vorbelastung durc h das bestehende Umspannwerk, meh-
rere Hochspannungsleitungen und Immissionen durch die benachbarte Bahnstrecke Münster
– Dortmund aus und verfügt damit über vergleichbare Ausgangsbedingungen wie der Stand-
ort 5 (s. o.). Der Standort erfüllt die Anforderung en entsprechend dem Ziel des neuen Wind-
energie-Erlass-Entwurfs gem. Kapitel 4.3.2, Konzent rationszonen für Windenergieanlagen
wegen der bereits bestehenden Vorbelastung entlang vorhandener Infrastrukturtrassen vor-
rangig einzurichten. Die von den Infrastrukturtrass en in unterschiedlicher Weise ausgehen-
den Vorbelastungen können/sollen dazu genutzt werde n, zusätzliche Belastungen durch
neue Windenergieanlagen hier verstärkt zu bündeln u nd dafür bisher nicht belastete, unge-
störte Landschaftsbereiche zu schonen.
Das Flächenpotenzial ist möglicherweise bereits als Ausnahmefall gegenüber § 35 Abs. 3
Satz 3 BauGB genehmigungsfähig, wenn es wegen der Standortvorbe lastung ausreichend
begründet werden kann. Eine Verankerung durch eine Darstellung als Windeignungsbereich
im Regionalplan ist ausgeschlossen.
Standort 12 , Wolbeck, östlich des Fronhofs, nördlich der Alverskirchener Straße
Denkmalbelange in Bezug auf den Fronhof (hochrangig es Baudenkmal) sowie Belange des
benachbarten FFH-Gebietes „Tiergarten Wolbeck“ würden durch Windenergieanlagen stark
beeinträchtigt. Der Landschaftsraum ist noch weitge hend zusammenhängend intakt und
weist im Wesentlichen noch seine gewachsene Struktu r auf, er wird in seiner Erholungsfunk-
tion bislang nicht durch Windenergieanlagen optisch beeinträchtigt. Ergebnis: Der Standort
wird nicht weiter verfolgt.
Ergebnis: Damit werden die Flächenpotenziale der Standorte 1 , 2 teilweise und 10 aufge-
griffen und es wird angeregt, im Regionalplan zum e inen im nordwestlichen Stadtgebiet den
bestehenden Windeignungsbereich Münster 51 zur Einb indung der Flächenpotenziale 1 und
2 teilweise entsprechend zu erweitern sowie zum and eren für das Flächenpotenzial 10 im
Regionalplan im südwestlichen Stadtgebiet ein neues Windeignungsgebiet darzustellen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
44
Weiteres Vorgehen
Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans wur den insgesamt zwei Neudarstellungen
von Windeignungsbereichen vorgenommen, beide außerh alb des Stadtgebietes Münster. Im
Vorfeld dieser Neudarstellungen wurden beide Flächen einer Umweltprüfung unterzogen.
Einer Umweltprüfung werden dabei alle Flächen mit e iner regionalbedeutsamen Größe von
mehr als 10 ha unterzogen sowie diejenigen Flächen, bei denen erhebliche Umweltauswir-
kungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden k önnen. Die Umweltprüfung jeder ein-
zelnen Fläche erfolgt mit Hilfe eines Prüfbogens. B ewertet werden die voraussichtlichen er-
heblichen Umweltauswirkungen bezogen auf das Plange biet sowie das Umfeld für die ver-
schiedenen Schutzgüter. Diese flächenbezogenen Prüfbögen bilden einen wichtigen Teil des
Umweltberichts.
Da die beiden seitens der Stadt Münster angeregten erweitert bzw. neu darzustellenden
Windeignungsbereiche jeweils deutlich größer als 10 ha sind, muss für beide Bereiche je-
weils eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Ra hmen dieser Prüfung in Abhängigkeit
von den jeweiligen Ergebnissen der Umweltprüfungen wird die Bezirksregierung Münster
entscheiden, ob und wenn ja in welcher Abgrenzung e ine Erweiterung des Windeignungsbe-
reichs MS 51 und/oder eine Neudarstellung eines Win deignungsbereichs im Raum Wilbren-
ning im Stadtteil Amelsbüren zukünftig im Regionalp lan dargestellt wird. Abhängig von der
zukünftigen Darstellung von Windeignungsbereichen i m fortgeschriebenen Regionalplan ist
dann schließlich zu entscheiden, welche der im Wind -Gutachten 2010/11 aufgezeigten Flä-
chenpotenziale zukünftig für eine Errichtung von zu sätzlichen Windenergieanlagen herange-
zogen werden können.
Eine entsprechende Darstellung von zusätzlichen Kon zentrationszonen im FNP der Stadt
wäre der nächste erforderliche Schritt zur Umsetzung der Flächenpotenziale.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
45
Karte: Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergie
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
46
D Veränderungen der Darstellungen im Entwurf des Re gionalplans Münster-
land gegenüber dem geltenden Regionalplan in den Stadtbezirken
Stadtbezirk Mitte
1. Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan (FNP)
Der Stadtbezirk Münster-Mitte verfügt zum Stichtag 31.12.2010 im FNP über eine Reserve
von rd. 22 ha Siedlungsflächen. Der nachfolgenden T abelle ist zu entnehmen, wie sich die
FNP-Flächenreserven im Stadtbezirk Mitte verteilen:
Tabelle 1 Stand 31.12.2010
Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan im Stadtbezirk Mitte
Erfassungs-Nr. der
Bezirksregierung
Stadtteil Name des Gebietes Fläche in ha
Im Regionalplan dem Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereich (GIB) zuzuordnen
kein Flächenpotenzial vorhanden
Summe GIB
0,00
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Gewerbe (ASB GE) zuzuordnen
40 34 Düesberg GE östl. Kruppstraße 2,27
Summe ASB GE
2,27
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Wohnen (ASB W) zuzuordnen
95 15 Martini Hörster Straße 1,00
51 23 Bahnhof MI Entwicklung Bahn
nördlich Hafenstraße
2,55
52 22 Josef MI Entwicklung Bahn
südlich Hafenstraße
7,75
114 46 Rumphorst Südlich Markweg 8,51
Summe ASB W
19,81
Summe ASB
22,08
Summe Flächenreserven FNP im Stadtbezirk Mitte
22,08
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die s chon im aktuellen Regional-
plan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wurden.
Im Stadtbezirk Münster-Mitte enthält der aktuelle R egionalplan keine Flächenreserve
, die
bislang nicht im FNP als Siedlungsfläche dargestellt ist.
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale
Für den Stadtbezirk Münster-Mitte schlägt die Verwa ltung keine Flächen
zur Neudarstellung
als Siedlungsflächen (ASB und GIB) im Regionalplan- Entwurf vor. Die Innenstadt Münster
hat mit der aktuellen Darstellung von Siedlungsfläc hen im Flächennutzungsplan die Grenzen
ihrer Siedlungsentwicklung in den Freiraum erreicht und eine zukünftige Siedlungstätigkeit
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
47
sollte sich im Stadtbezirk Mitte auf die Nutzung vo n Flächenpotenzialen zur Nachverdichtung
bzw. zur Umnutzung konzentrieren.
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te Siedlungsflächenpotenziale
(Konversionsflächen), die aber auf den Flächenbedarf anzurechnen sind.
Der Stadtbezirk Münster-Mitte verfügt aktuell über keine Konversionsflächen
.
5. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf
Der Entwurf des Regionalplans unterscheidet nur noch zwei verschiedene Darstellungen von
Siedlungsflächen, nämlich
- Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und
- Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen ( Gewerbe- und Industriean-
siedlungsbereiche, GIB).
5.1 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
Die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) umfassen ne ben den Wohnbauflächen auch alle
mit dieser Funktion zusammenhängenden Flächen, z. B . Flächen für Gemeinbedarfseinrich-
tungen, für die öffentliche und private Versorgung, für den Verkehr, für Sporteinrichtungen.
Sie schließen auch gemischte Bauflächen, Flächen fü r wohnverträgliches (nicht störendes)
Gewerbe und Abstandsflächen ein.
Die ASB im Regionalplan-Entwurf werden teilweise du rch eine rot gezackte Randsignatur für
bestimmte zweckgebundene Nutzungen als Vorranggebie te für eine Nutzung gekennzeich-
net, die durch einen Buchstaben als Planzeichen zweckgebunden bestimmt wird.
Vor diesem Hintergrund weist der Entwurf des Region alplans im Bereich des Stadtbezirks
Mitte folgende Änderungen auf:
Das Gelände der Psychiatrischen Klinik des Landsch aftsverbands Westfalen-Lippe
(Marienthal) ist nicht mehr mit einem Symbol für St andorte für Einrichtungen des Kran-
kenhauswesens dargestellt. Hier wurde die Darstellu ng eines „ASB für zweck-
gebundene Nutzung: Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (Planzeichen G) gewählt.
Die übrigen Krankenhäuser von regionaler Bedeutung im Stadtbezirk Mitte sind mit
dem Planzeichen G gekennzeichnet.
Die ehemals dargestellten Cityergänzungsgebiete Ze ntrum Nord und der Bereich der
sog. Südschiene sind nun als ASB ohne besondere Ken nzeichnung oder Zweckbe-
stimmung dargestellt.
Das Gelände der Universität ist flächenhaft als Be reich für „Einrichtungen des Hoch-
schul- und Bildungswesens“ (Planzeichen B) zweckbestimmt gekennzeichnet.
5.2 Umwidmung GIB zu ASB
Zukünftig werden GIB-Flächen im Wesentlichen für ei ne Nutzung als Produktionsstandorte
und die Entwicklung von emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von ihnen
zugeordneten Anlagen vorgehalten.
Vor diesem Hintergrund wird im Stadtbezirk Münster -Mitte folgende bisher dargestellte GIB-
Fläche im Regionalplan-Entwurf als Allgemeiner Sied lungsbereich (ASB Gewerbe) darge-
stellt:
- GI-Gebiet Lippstädter Straße.
5.3 Änderung sonstiger Darstellungen
Freiraum für Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen
Der alte GEP stellte den Bereich des Freiraums rund um den Aasee als Freizeit- und Erho-
lungsschwerpunkt dar. Diese Flächenkategorie enthäl t der Entwurf des fortgeschriebenen
Regionalplans nicht mehr. Im Entwurf des Regionalpl ans werden im Freiraum nur noch drei
verschiedene Flächen-Darstellungen unterschieden:
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
48
- Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche,
- Waldbereiche sowie
- Oberflächengewässer.
Die Freiraumbereiche können zusätzlich durch eine r ot gezackte Randsignatur
und ein Plan-
zeichen für bestimmte zweckgebundene Nutzungen als Vorranggebiete gekennzeichnet wer-
den. Die so gekennzeichneten Flächen sind den jewei ls dargestellten Nutzungen vorbehal-
ten. Weitere Nutzungen sind nur untergeordnet und i n engem funktionalem Zusammenhang
mit der Zweckbindung zulässig.
Die Freizeitanlagen „Aasee und Freilichtmuseum Mühl enhof“ sind entsprechend für die
zweckgebundene Nutzung „Freiraum für Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ durch das
Planzeichen E gekennzeichnet.
Promenade
Das Grünsystem der Stadt Münster ist aufgrund der ö rtlich spezifischen Situation charakteris-
tisch für die räumliche Stadtstruktur und einmalig für eine Großstadt. Deshalb gilt als grund-
sätzliche Zielsetzung, das bestehende Grünsystem der Stadt in seiner Ausprägung und Funk-
tion dauerhaft zu sichern und dort, wo es möglich oder erforderlich ist, räumlich und funktional
weiter zu entwickeln.
Im Verlauf der ehemaligen Wallanlagen hat die Stadt Münster mit der Promenade einen, die
historische Altstadt vollständig umschließenden, er sten Grünring, wie ihn kaum eine andere
Stadt vergleichbarer Größenordnung in Deutschland besitzt. Auf diesen innerstädtischen Grün-
ring laufen radial aus der freien Landschaft sieben Hauptgrünzüge zu.
Anregung
Wegen der besonderen Bedeutung der Promenade für di e räumliche Stadtstruktur und als
zentraler Bestandteil des Grünsystems der Stadt reg t die Stadt Münster an, die Promenade
einschließlich des Botanischen Gartens (ehem. Zitad elle) im fortgeschriebenen Regionalplan
nicht als ASB-Fläche sondern als „Allgemeinen Freir aum- (und Agrarbereich)“ in Kombinati-
on mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“
darzustellen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
49
Stadtbezirk West
1. Siedlungsflächen-Reserven im Flächennutzungspla n (FNP)
Der Stadtbezirk Münster-West verfügt zum Stichtag 3 1.12.2010 im FNP über eine Reserve
von rd. 147,5 ha Siedlungsflächen. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich
die Flächenreserven und der Flächenverbrauch 2010 im Stadtbezirk Münster-West verteilen.
Tabelle 1
Stand 31.12.2010
Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan im Stadtbezirk West
Flächen-
verbrauch
Flächen-
reserve
im Jahr 2010
Erfassungs-Nr. der
Bezirksregierung
Stadtteil Name des Gebietes
Fläche in ha
Im Regionalplan dem Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereich (GIB) zuzuordnen
kein Flächenpotenzial vorhanden 0,00
Summe GIB
0,00
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Gewerbe (ASB GE) zuzuordnen
24 51 Gievenbeck GE Gievenbeck.-SW 0,72
41 52 Sentrup SO
Technologiepark I
- 0,75 1,71
1 GE Steinbrede-Nord 2,90
2
56 Albachten
GE Steinbrede-West 2,86
35 GE Nördl. Nottulner
Landweg,westl.Bahn
0,38
36 GE Nördl. Nottulner
Landweg, östl. Bahn
0,99
37 GE Im Derdel-Süd 1,21
39
57 Roxel
GE südl. Nottulner
Landweg
13,97
32 58 Nienberge GE Feldstiege-Ost 1,20
Summe ASB GE
- 0,75 25,94
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Wohnen (ASB W) zuzuordnen
73 Gievbeck SW Nord - 0,36 3,68
74 Gievbeck SW Süd - 1,36 2,33
131
51 Gievenbeck
SO/GE Technologie-
park II
16,11
117 52 Sentrup Schmeddingstraße - 1,22 0,74
98 Mecklenbeck-Mitte
Nord
- 0,87
0,00
99 Mecklenbeck-Mitte
West
- 0,32
0,00
100
54 Mecklenbeck
Hafkhorst 6,19
54 Südl. Dülmener
Straße
- 0,11
2,72
56
56 Albachten
Albachten-Süd - 0,28 5,18
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
50
Flächen-
verbrauch
Flächen-
reserve
im Jahr 2010
Erfassungs-Nr. der
Bezirksregierung
Stadtteil Name des Gebietes
Fläche in ha
Allgemeiner Siedlungsbereich Wohnen (ASB W) (Tab. 1, Fortsetzung)
106 Nördl. Haltepunkt 4,03
107 Östl. Welsingheide 0,73
109
110
111
Westl. Ortsrand 70,13
113 Roxel-Nord I - 0,56 2,14
134
57 Roxel
Roxel-Nord II - 0,04 3,66
101
102
58 Nienberge Waltruper Weg - 1,31 3,88
Summe ASB W - 6,43 121,52
Summe ASB
- 7,18 147,46
Summe Flächenreserven FNP im Stadtbezirk West
(GIB + ASB)
- 7,18
147,46
Der wirksame Flächennutzungsplan enthält weitere Fl ächenreserven, die zukünftig aber aus
dem FNP herausgenommen werden sollen:
In Albachten soll eine gemischte Baufläche (ca. 1,9 ha) unmittelbar nördlich der Bahnstrecke
und südlich der Sendener Stiege aus dem FNP herausg enommen werden, da der Erschlie-
ßungsaufwand für das Gebiet unverhältnismäßig hoch wäre.
Im Stadtteil Nienberge soll das Gewerbegebiet südli ch Feldstiege mit einer Flächengröße
von ca. 12,3 ha aus dem Flächennutzungsplan herausg enommen werden; hier wurde als
Ersatz das Sondergebiet Rechenzentrum südlich der Altenberger Straße errichtet.
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan-Entwur f, die schon im aktuellen
Regionalplan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wurden.
2.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlu ngsflächen-Potenziale im Stadt-
bezirk West
In der nachfolgenden Tabelle sind diejenigen Fläche npotenziale aufgelistet, die auf Vor-
schlag der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Wes t weiterhin im Regionalplan als Sied-
lungsflächen dargestellt werden sollen. Im zugehöri gen Plan (s. Anlage 2a) sind die Flächen
jeweils gelb umrandet.
Tabelle 2 Stand 31.12.2010
Weiterhin im Regionalplan dargestellte Siedlungsflächen-Potenziale
im Stadtbezirk West
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Gievenbeck
Agrarforschung
5,2
Gievenbeck
Erweiterung Technologiepark II
14,3
Gievenbeck
Siedlungserweiterung nördlich Horstmarer Landweg
15,0
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
51
Die weiterhin dargestellten Siedlungsflächenreserve n umfassen eine Gesamtfläche von ca.
122 ha. Vorgeschlagen werden im Stadtbezirk Münster-West a usschließlich ASB-Flächen-
potenziale, diese verteilen sich wie folgt auf die zugehörigen Stadtteile:
Fläche (in ha)
Stadtteil ASB GIB
Gievenbeck 34,5 --
Sentrup -- --
Mecklenbeck -- --
Albachten 43,8 --
Roxel 43,9 --
Summe 122,2 --
2.2 Nicht mehr im Regionalplan darzustellende Siedl ungsflächen-Potenziale
im Stadtbezirk West
In der nachfolgenden Tabelle sind diejenigen Fläche npotenziale im Stadtbezirk Münster-
West aufgelistet, die auf Vorschlag der Stadt Münst er zukünftig im Regionalplan nicht mehr
als Siedlungsflächen dargestellt werden sollen. Im zugehörigen Plan (s. Anlage 2a) sind die
Flächen jeweils blau umrandet.
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) (
Fortsetzung Tabelle 2)
Albachten
zwischen Bahn und BAB 43
17,3
Albachten – östlicher Ortsrand
Nördlich Weseler Straße
10,8
Albachten – östlicher Ortsrand
Südlich Sportzentrum
15,7
Roxel – westlicher Ortsrand
Südlich Bahn MS – COE
38,1
Roxel – nördlicher Ortsrand
Östlich Havixbecker Straße
5,8
Summe Flächenpotenziale ASB
122,2
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich ( GIB)
Im Bereich Stadtbezirk West keine Flächen
0,0
Summe Flächenpotenziale GIB
0,0
Gesamtsumme Flächenpotenziale
ASB + GIB
122,2
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
52
Tabelle 3 Stand 31.12.2010
Nicht mehr dargestellte Siedlungsflächen-Potenziale im Stadtbezirk West
Nicht mehr dargestellte Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Roxel - Gewerbegebiet östlich Bahn MS – COE 10,5
Nienberge - Gewerbegebiet südlich Feldstiege* 12,3
Summe GIB
22,8
Nicht mehr dargestellte Wohnsiedlungsbereiche (WSB)
Gievenbeck - w estlich / nördlich Ramertsweg 4,0
Gievenbeck - Freiflächen Grüner Finger 13,2
Albachten – östlicher Ortsrand, südlich Sendener Stiege 5,6
Roxel – westlicher Ortsrand, südlich Bahn MS – COE 45,7
Roxel – westlicher Ortsrand, westlich Nordumgehung 14,9
Summe WSB
83,4
Gesamtsumme GIB + WSB
106,2
* Die Fläche wird zukünftig auch aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen
Die zukünftig im Regionalplan nicht mehr dargestell ten Siedlungsflächenreserven im Stadt-
bezirk Münster-West umfassen eine Gesamtfläche von ca. 106 ha .
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale
Für den Stadtbezirk West werden folgende Flächen ne u dargestellt (im zugehörigen Plan (s.
Anlage 2a) sind die Flächen jeweils schwarz umrandet):
Der Umfang der im Regionalplan-Entwurf im Stadtbezi rk Münster-West neu dargestellten
Siedlungsflächen beträgt ca. 20 ha.
Tabelle 4
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Gievenbeck
Westlich Busso-Peus-Straße
16,7
Roxel
Westlich Bahn MS – COE
3,2
Summe Flächenpotenziale ASB
19,9
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich ( GIB)
Im Bereich Stadtbezirk West keine Flächen
0,0
Summe Flächenpotenziale GIB
0,0
Gesamtsumme Flächenpotenziale
ASB + GIB
19,9
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
53
Die neu dargestellte ASB-Fläche westlich Busso-Peus -Straße soll in erster Linie für einen
möglichen zukünftigen Flächenbedarf der Universität bzw. der Universitätsklinik vorgehalten
werden. Sollte zukünftig kein Bedarf mehr seitens d er o. g. Institutionen bestehen, käme die
Fläche grundsätzlich auch wegen ihrer zentralen Lag e für eine Wohnentwicklung in Betracht.
Bei der möglichen städtebaulichen Entwicklung erfol gt keine vollflächige Inanspruchnahme
der Fläche, sondern zwischen den Siedlungsbereichen Gievenbeck im Westen und Sentrup
im Osten wird eine Grünzäsur berücksichtigt und wer tvolle Grünbereiche wie die Appelbrei-
stiege erhalten bleiben.
Die geringfügige Erweiterung der ASB-Fläche (Gewerb e) westlich der Bahnstrecke Münster
– Coesfeld stellt eine sinnvolle Arrondierung des g eplanten Gewerbegebietes östlich der
Straße Oberort dar. Dafür entfällt im Regionalplan die Darstellung einer Siedlungsfläche in
gleicher Höhe unmittelbar östlich der Bahnstrecke. Eine Siedlungsentwicklung dieser Fläche
war bereits im Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans abgelehnt worden.
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te, aber rechnerisch zu berück-
sichtigende Flächenpotenziale (Konversionsflächen)
Hierbei handelt es sich um die beiden Kasernenfläch en der Oxford-Kaserne in Gievenbeck
sowie der York-Kaserne in Gremmendorf, die zwar in absehbarer Zeit als Siedlungsflächen
durch Umnutzung zur Verfügung stehen werden, aktuel l im Regionalplan-Entwurf aber noch
als ASB für die zweckgebundene Nutzung Militär gekennzeichnet sind.
Im Stadtbezirk Münster-West ist die Fläche der Oxfo rd-Kaserne mit 26,5 ha in Gievenbeck
betroffen.
5. Flächenbilanz
Im Ergebnis stellt der Entwurf des fortgeschriebene n Regionalplans als Resultat der Heraus-
nahme von nicht mehr benötigten und der Hereinnahme von neu dargestellten Siedlungsflä-
chen im Stadtbezirk Münster-West ca. 86 ha weniger Siedlungsflächen (ASB + GIB) dar als
der aktuell geltende Regionalplan.
6. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf
6.1 Umwidmung GIB zu ASB
Zukünftig werden GIB-Flächen im Wesentlichen für ei ne Nutzung als Produktionsstandorte
und die Entwicklung von emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von ihnen
zugeordneten Anlagen vorgehalten.
Vor dem Hintergrund dieser Zielaussagen der Begründ ung des Regionalplan-Entwurfs wer-
den im Stadtbezirk Münster-West folgende im GEP bis her dargestellte GIB-Flächen im Regi-
onalplan-Entwurf als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB Gewerbe) dargestellt:
- Gievenbeck, Gewerbegebiet (GE) Haus Uhlenkotten ( Möbel Finke)
- Mecklenbeck, GE südlich Weseler Straße-Ost
- Albachten, GE südlich Bahn West u. Ost
- Roxel, GE Im Derdel
- Roxel, GE Nottulner Landweg bzw. GE östlich Obero rt
- Nienberge, GE Feldstiege.
6.2 Änderung sonstiger Darstellungen
Gievenbeck
- Das Gelände des Gewerbegebietes „Haus Uhlenkotten “ ist im Regionalplan-Entwurf –
abweichend vom geltenden GEP – nicht mehr als GIB d argestellt. Für den Teilbereich
„Möbel Finke, die anderen Möbelhäuser sowie einen G artenfachmarkt“ wurde hier die
Darstellung eines ASB für zweckgebundene Nutzung „S tandorte für großflächigen Ein-
zelhandel“ (Planzeichen EH) gewählt. Im Stadtgebiet Münster ist dies die bisher einzige
ASB-Fläche mit dieser Zweckbindung. Hier ist planun gsrechtlich die Ansiedlung von
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
54
großflächigem Einzelhandel für Möbel (Bestand: Möbe l Finke) und für Gartenfachmarkt-
bedarfe zulässig (RN 233).
Die im Regionalplan zeichnerisch dargestellten Allg emeinen Siedlungsbereiche mit der
Zweckbindung „Großflächiger Einzelhandel“ dienen au sschließlich der Aufnahme von
großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zent renrelevantem Kernsortiment an be-
stehenden Einzelhandelsstandorten, die deutlich von den Allgemeinen Siedlungsberei-
chen abgesetzt liegen. Das zentren- und nahversorgu ngsrelevante Randsortiment die-
ser Betriebe ist auf maximal 10 % der gesamten Verk aufsfläche (VKF), jedoch nicht
mehr als 2.500 m² (je Betrieb) zu begrenzen (Ziel 11.1, RN 222).
Folgende Flächen sind nicht mehr als Bereiche und S tandorte für besondere öffentliche Ein-
richtungen dargestellt, sondern wurden zu ASB-Fläch en für zweckgebundene Nutzungen
umgewidmet:
Gievenbeck / Sentrup
- Das Gelände der Bundesfinanzschule,
- das Gelände der Universität,
- das Areal „Leonardo-Campus“ (die ehemalige Reiter kaserne) an der Steinfurter Straße;
für die vorgenannten Flächen wurde die Darstellung eines ASB für zweckgebundene Nut-
zung: „Einrichtungen des Bildungswesens“ (Planzeichen B) gewählt;
- das Gelände der Universitätsklinik; dieses wurde zusätzlich mit dem Planzeichen „Ein-
richtungen des Gesundheitswesens“ (Planzeichen G) versehen;
- die Oxford-Kaserne; hier wurde die Darstellung AS B für zweckgebundene Nutzung:
„Militärische Nutzung“ (Planzeichen M) vorgenommen;
- das Gelände des Technologieparks an der Steinfurt er Straße; hier wurde die Darstellung
eines ASB für zweckgebundene Nutzung: „Technologiepark“ (Planzeichen TP) gewählt;
Sentrup
- Gievenbeck/Sentrup: Die Wohngebiete im Bereich nö rdlich Horstmarer Landweg / Was-
serweg, beiderseits Austermannstraße; hier wurde die Darstellung eines ASB gewählt.
- Bereich Zoo, Mühlenhof, Zentralfriedhof; die Dars tellung eines Freizeit- und Erholungs-
schwerpunktes ist entfallen. Die neue Darstellung erfolgt unterschiedlich:
Das Zoogelände ist im Regionalplan-Entwurf als All gemeiner Siedlungsbereich für
zweckgebundene Nutzung: „Ferieneinrichtungen und Fr eizeitanlagen“ (Planzeichen
E)
dargestellt.
Der Zentralfriedhof ist als Allgemeiner Siedlungsb ereich dargestellt.
Der Bereich des Mühlenhofes ist als Freiraumbereic h für zweckgebundene Nutzun-
gen mit der Zweckbestimmung „Ferieneinrichtungen un d Freizeitanlagen“ (Planzei-
chen E) dargestellt, überlagert mit der Freiraumfun ktion „Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“.
Im Regionalplan-Entwurf nicht mehr dargestellt werd en die Standorte der bestehenden Was-
serwerke im Stadtgebiet; davon ist der Stadtbezirk Münster-West jedoch nicht betroffen.
Dagegen werden die Standorte von Kläranlagen als „A bwasserbehandlungs- und –Reini-
gungsanlagen“ nach wie vor im Regionalplan durch ei n Planzeichen gekennzeichnet. Aller-
dings fehlt im vorliegenden Entwurf zur Fortschreib ung des Regionalplans das entsprechen-
de Planzeichen am Standort der Kläranlage in Nienbe rge-Häger, das im aktuell geltenden
Regionalplan dargestellt ist.
Anregung
Die Stadt Münster regt an, das Planzeichen „Abwasse rbehandlungs- und -Reinigungsanla-
gen“ am Standort der bestehenden Kläranlage in Nienberge-Häger, das im aktuell geltenden
Regionalplan dargestellt ist, im Regionalplan-Entwurf ergänzend einzutragen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
55
7. Anregungen für zusätzliche (neue) Flächendarstel lungen
Die Verwaltung schlägt für den Bereich des Stadtbez irks Münster-West keine ergänzende
Darstellung von Siedlungsflächen über die in Kapitel 3 genannten Flächen vor.
8. Windeignungsbereiche
Im Bereich der Stadtbezirke Münster-West (Nienberge) und Münster-Nord (Sprakel) soll
der bereits im Regionalplan dargestellte Windeignun gsbereich MS 51 teilweise nach Süd-
westen bzw. nach Südosten ausgeweitet werden (s. au ch Kapitel C). Dadurch sollen die Flä-
chenpotenziale 1 und 2 (teilweise) eingebunden werd en. Die zukünftige Abgrenzung des
Windeignungsbereichs soll nach Durchführung der noc h erforderlichen Umweltprüfung auf
der Grundlage der in der Karte „Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergie“ (s. S. 45)
dargestellten Flächenpotenziale durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Standort 2, nordwestlich von Nienberge-Häger
Durch eine südliche Erweiterung des benachbarten Wi ndeignungsbereichs MS 51 (nördlich
Häger) kann das Flächenpotenzial 2 im Grundsatz int egriert werden. Das Potenzial 2 setzt
sich aus mehreren Einzelflächen zusammen. Hier steh en die Belange des Denkmalschutzes
(vier benachbarte Hofanlagen stehen ganz bzw. teilw eise unter Denkmalschutz) sowie der
Schutz der Landschaft (Kulisse NSG Vorbergs Hügel) möglicherweise entgegen und sind im
weiteren Verfahren, z.B. durch eine Visualisierung, vertieft zu prüfen. Das nunmehr stärker
gewichtete Ziel des Regionalplans „Erhalt der Kulturlandschaft“ ist dabei mit abzuwägen. Die
seitens der Stadt Münster angeregten neuen Windeign ungsbereiche werden im weiteren
Verfahren einer erforderlichen Umweltprüfung durch die Bezirksregierung Münster unterzo-
gen.
Durch eine Erweiterung des benachbarten Windeignung sbereichs MS 51 nach Osten bis zur
Autobahn A1 soll der Standort 1, Sprakel, westlich der Autobahn A1
in den ausgeweiteten
Windeignungsbereich integriert werden; hierbei hand elt es sich um einen Einzelstandort un-
mittelbar westlich der Autobahn A 1.
Anregung: Die Flächenpotenziale 1 und 2 (teilweise) sollen du rch Erweiterung des Wind-
eignungsbereichs MS 51 nach Osten bis zur Autobahn A1 sowie nach Südwesten eingebun-
den werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urchführung der noch
erforderlichen Umweltprüfung auf der Grundlage der in der Karte „Standortübersicht Flä-
chenpotenziale Windenergie“ (s. S. 45) dargestellten Flächenpotenziale
durch die Bezirksre-
gierung Münster erfolgen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
56
Stadtbezirk Nord
1. Siedlungsflächen-Reserven im Flächennutzungsplan (FNP)
Der Stadtbezirk Münster-Nord verfügt zum Stichtag 3 1.12.2010 im FNP über eine Reserve
von rd. 58,5 ha Siedlungsflächen Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich die
Flächenreserven und der Flächenverbrauch 2010 im Stadtbezirk Münster-Nord verteilen.
Tabelle 1 Stand 31.12.2010
Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan im Stadtbezirk Nord
Flächen-
verbrauch
Flächen-
reserve
im Jahr 2010
Erfassungs-Nr. der
Bezirksregierung
Stadtteil Name des Gebietes
Fläche in ha
Im Regionalplan dem Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereich (GIB) zuzuordnen
42 68 Sprakel GI Coermühle 1,43
Summe GIB
0,00 1,43
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Gewerbe (ASB GE) zuzuordnen
14 61 Coerde Holtmannsweg-Nord 2,19
132 68 Sprakel GE östlich Bahn 6,20
Summe ASB Gewerbe 0,00 8,39
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Wohnen (ASB W) zuzuordnen
66 61 Coerde Westlich Hoher
Heckenweg
- 0,49 1,43
92 Spargelacker 2,07
93
62 Kinderhaus-Ost
Südl. Ermlandweg 0,68
94 63 Kinderhaus-West Westl. Gasselstiege 0,88
118 Nördl./östl. Forstweg 1,28
119 Südl. Nienberger
Straße
6,19
120
126
Nördl. Nienberger
Straße
12,96
121 Östl. Ortsrand /
Bahn
4,32
122 Westl. Ortsrand 10,39
124 Nördl. Landwehr 6,54
125
68 Sprakel
Ortsmitte - 0,10
1,90
48,64
Summe ASB Wohnen - 0,59 48,64
Summe ASB
- 0,59 57,03
Summe Flächenreserven FNP im Stadtbezirk Nord
- 0,59 58,46
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
57
2. Flächenreserven im aktuell geltenden Regionalpla n (ehem. GEP)
Im Stadtbezirk Münster-Nord enthält der aktuelle Re gionalplan (ehem. GEP) nur eine Flä-
chenreserve, die bislang nicht im FNP als Siedlungs fläche dargestellt ist. Es handelt sich
dabei um die folgende Fläche im Stadtteil Sprakel:
Wohnsiedlungsbereich (WSB) östlich zwischen Umgehun gsstraße (B 219) und der
Bahnstrecke am südöstlichen Ortsrand mit einer Flächengröße von ca. 3,8 ha.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Fläche im vorliegen den Regionalplan-Entwurf nicht erneut
darzustellen, da der Stadtteil Sprakel bereits über ausreichend viele und städtebaulich bes-
ser geeignete Flächenreserven (s. Tabelle 1) verfüg t und die zur Diskussion stehende Flä-
che wegen des verhältnismäßig aufwändigen erforderl ichen Lärmschutzes sowie der isolier-
ten Lage zum Ort für eine Wohnbebauung wenig geeignet ist.
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale
Für den Stadtbezirk Münster-Nord weist der Regional plan-Entwurf bislang keine Neudarstel-
lung einer Siedlungsfläche auf.
Im Bereich der ASB-Flächen für die Wohnnutzung verf ügt der Stadtteil Sprakel bereits über
ausreichend viele und städtebaulich gut geeignete F lächenreserven (s. Tabelle 1). Im Be-
reich der gewerblichen ASB-Flächen weisen der gelte nde Regionalplan wie auch der FNP
nur eine, bislang nicht genutzte Flächenreserve am östlichen Ortsrand, zwischen der Bahn
und der Umgehungsstraße B 219 gelegen, auf. In Kapi tel 7 wird hierzu ergänzend vorgetra-
gen, dass eine Darstellung einer weiteren gewerblic hen ASB-Fläche in Sprakel potenziell
möglich wäre und aus welchen Gründen die Verwaltung vorschlägt, dieses Potenzial vorerst
nicht aufzugreifen.
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te Siedlungsflächenpotenziale
(Konversionsflächen), die aber auf den Flächenbedarf anzurechnen sind.
Der Stadtbezirk Münster-Nord verfügt aktuell über keine Konversionsflächen.
5. Flächenbilanz
Im Ergebnis stellt der Entwurf des fortgeschriebene n Regionalplans als Resultat der Heraus-
nahme einer nicht mehr benötigten Siedlungsfläche i m Stadtbezirk Münster-Nord ca. 4 ha
weniger Siedlungsflächen (ASB + GIB) dar als der aktuell geltende Regionalplan.
6. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf
Umwidmung GIB zu ASB
Zukünftig werden GIB-Flächen im Wesentlichen für ei ne Nutzung als Produktionsstandorte
und die Entwicklung von emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von ihnen
zugeordneten Anlagen vorgehalten.
Vor dem Hintergrund dieser Zielaussagen der Begründ ung des Regionalplan-Entwurfs wer-
den im Stadtbezirk Münster-Nord folgende bisher dar gestellte GIB-Flächen im Regionalplan-
Entwurf als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB Gewerbe) dargestellt:
- GE Speicherstadt Coerde,
- GE östlich Sprakel
Änderung sonstiger Darstellungen
Folgende Flächen sind nicht mehr als Bereiche und S tandorte für besondere öffentliche Ein-
richtungen dargestellt, sondern wurden zu ASB-Fläch en für zweckgebundene Nutzungen
umgewidmet:
Coerde
- Militär; hier wurde der bestehende Militär-Stando rt östlich Hoher Heckenweg (mit den
Einrichtungen Bundeswehrfachschule (Bundessprachena mt), Standortverwaltung)
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
58
durch das Planzeichen ASB für zweckgebundene Nutzun g: „Militärische Nutzung“
(Planzeichen M) gekennzeichnet;
- Militär, ehem. Standortschießanlage; nach Aufgabe der militärischen Nutzung entfällt
hier die Kennzeichnung eines Agrarbereichs mit eine r Nutzung für besondere öffentli-
che Zwecke; stattdessen wird die Fläche nun als All gemeiner Freiraum- und Agrarbe-
reich dargestellt, überlagert mit der Freiraumfunkt ion „Schutz der Landschaft und land-
schaftsorientierte Erholung“.
- Zentraldeponie; die Fläche wird im Regionalplan-E ntwurf als Allgemeiner Freiraum-
und Agrarbereich dargestellt, zusätzlich durch eine schwarz-gezackte Umrandung für
die Freiraumfunktion „Aufschüttungen und Ablagerungen“ gekennzeichnet und mit dem
Planzeichen „Abfalldeponie“ zweckbestimmt. Südlich angrenzend sind ergänzend noch
die Zweckbestimmungen „Abfallbehandlungsanlage“ im Bereich der Aufbereitungsan-
lage sowie „Abwasserbehandlungs- u. -reinigungsanlage“ im Bereich der Hauptkläran-
lage als Planzeichen eingefügt.
- Im Regionalplan-Entwurf nicht mehr dargestellt we rden die Standorte der bestehenden
Wasserwerke; die entsprechenden Planzeichen im Stad tbezirk Münster-Nord fehlen im
Bereich des Wasserwerks Kinderhaus und des zugehöri gen Gewinnungsgebiets
Sandrup.
Dagegen werden die Standorte von Kläranlagen als „Abwasserbehandlungs- und -Rei-
nigungsanlagen“ nach wie vor im Regionalplan durch ein Planzeichen gekennzeichnet;
im Bezirk Münster-Nord ist dies die Hauptkläranlage im Stadtteil Coerde.
7. Anregungen für zusätzliche (neue) Flächendarstel lungen
Gewerbliche Entwicklung im Bereich „Nördlich der Gi mbter Straße, östlich der Bahn
und südlich der Birk“
Im Vorfeld der Aufstellung des Maßnahmenkonzeptes S prakel
7 und auch im Verfahren zur
Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurden in d er Bezirksvertretung Münster-Nord
wiederholt Anträge gestellt, die Fläche nördlich de r Gimbter Straße, östlich der Bahn und
südlich der Birk im FNP neu als Gewerbegebiet darzu stellen. Die Verwaltung musste diesen
Vorschlag zunächst ablehnen, da wegen einer nicht g egebenen Darstellung einer Siedlungs-
fläche im damaligen GEP bzw. Regionalplan die Recht sgrundlage für eine Berücksichtigung
des Antrags fehlte. Im Maßnahmenkonzept Sprakel sch lug die Verwaltung dann vor, im
Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes diese Anregung aufzugreifen und für diese
Fläche (ca. 3,8 ha) die Darstellung eines Allgemein en Siedlungsbereiches (ASB (Gewerbe)),
welcher auch zur Ansiedlung von das Wohnen nicht st örenden Gewerbebetrieben dient, zu
beantragen. Die Bezirksvertretung Nord und der Auss chuss für Stadtentwicklung, Stadtpla-
nung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) nahmen die Ber ichtsvorlage „Maßnahmenkonzept
Sprakel“ im Herbst 2008 zur Kenntnis. Um diesen Ber eich bauleitplanerisch entwickeln zu
können, ist die Fläche aus dem Landschaftsschutz zu entlassen.
Die Entwicklung und Umsetzung dieser Fläche kann ab er nur langfristig erfolgen, da zu-
nächst gem. Maßnahmenkonzept Sprakel die Entwicklun g und Vermarktung des Gebietes
südlich der Gimbter Straße erfolgen soll. Die letzt genannte Fläche ist sowohl im Regional-
plan als auch im FNP als Siedlungsfläche (ASB bzw. gewerbliche Baufläche (G)) dargestellt.
Mangels Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen und angesichts hoher vorab erforderli-
cher Investitionsaufwendungen zur Erschließung der Fläche sind seitens der Verwaltung
bislang jedoch noch keine Schritte unternommen word en, das geplante Gewerbegebiet öst-
lich der Bahn zu realisieren.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, di e Darstellung einer zusätzlichen ASB-
Fläche im Regionalplan nördlich der Gimbter Straße vorerst zurückzustellen. Bei nachgewie-
senem Flächenbedarf kann der Regionalplan auch zukünftig entsprechend geändert werden.
7 siehe Vorlage 782/2008 „Maßnahmenkonzept Sprakel“
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
59
8. Windeignungsbereich
Im Bereich der Stadtbezirke Münster-West (Nienberge ) und Münster-Nord (Sprakel) soll
der bereits im Regionalplan dargestellte Windeignun gsbereich MS 51 teilweise nach Süd-
westen bzw. nach Südosten ausgeweitet werden (s. auch Kapitel C).
Standort 2, nordwestlich von Nienberge-Häger
Durch eine südliche Erweiterung des benachbarten Wi ndeignungsbereichs MS 51 (nördlich
Häger) können der Standort 2 sowie ggf. weitere mög liche Standorte in den Windeignungs-
bereich im Grundsatz integriert werden.
Durch eine Erweiterung des benachbarten Windeignung sbereichs MS 51 nach Osten bis zur
Autobahn A1 soll der Standort 1, Sprakel, westlich der Autobahn A1
in den ausgeweite-
ten Windeignungsbereich integriert werden; hierbei handelt es sich um einen Einzelstandort
unmittelbar westlich der Autobahn A 1.
Anregung: Die Flächenpotenziale 1 und 2 (teilweise) sollen du rch Erweiterung des Wind-
eignungsbereichs MS 51 nach Osten bis zur Autobahn A1 sowie nach Südwesten eingebun-
den werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urchführung der noch
erforderlichen Umweltprüfung auf der Grundlage der in der Karte „Standortübersicht Flä-
chenpotenziale Windenergie“ (s. S. 45) dargestellten Flächenpotenziale durch die Bezirksre-
gierung Münster erfolgen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
60
Stadtbezirk Ost
1. Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan (FNP)
Der Stadtbezirk Münster-Ost verfügt zum Stichtag 31 .12.2010 im FNP über eine Reserve
von rd. 48 ha Siedlungsflächen. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich die
Flächenreserven und der Flächenverbrauch 2010 im Stadtbezirk Münster-Ost verteilen.
Tabelle 1
Stand 31.12.2010
Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan im Stadtbezirk Ost
Flächen-
verbrauch
Flächen-
reserve
im Jahr 2010
Erfassungs-Nr. der
Bezirksregierung
Stadtteil Name des Gebietes
Fläche in ha
Im Regionalplan dem Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereich (GIB) zuzuordnen
19 Hessenweg-Ost 3,24
20
76 Gelmer-Dyckburg
Hessenweg-West - 0,61
19,48
Summe GIB
- 0,61 22,72
Im Regionalplan dem Allgemeinen Siedlungsbereich Gewerbe (ASB GE) zuzuordnen
15 Östl. Schifffahrter
Damm
1,92
17
76 Gelmer-Dyckburg
Nördl. Heitmanns-
weg Ost
4,80
30 77 Handorf GE Gildenstraße 0,81
Summe ASB GE
0,00 7,53
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Wohnen (ASB W) zuzuordnen
49 Südl. Wolbecker Str.
(Niederbeckmann)
2,80
96 Westl. Schmitting-
heide
1,12
97
71 Mauritz-Ost
Östl. Maikottenweg 4,29
69 Wulferdingheide-
Nord
2,92
70
71
76 Gelmer-Dyckburg
Gelmerheide / Zur
Eckernheide
- 0,16
1,91
79
80
81
83
Drei Eichen
Ost
- 1,03
3,42
82
84
Drei Eichen
Süd
1,01
85
77 Handorf
Drei Eichen westlich
Dorbaum
- 0,11
0,49
Summe ASB W 1,30 17,96
Summe ASB
1,30 25,49
Summe Flächenreserven FNP im Stadtbezirk Ost
(GIB + ASB)
1,91 48,21
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
61
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die s chon im aktuellen Regional-
plan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wurden.
2.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlu ngsflächen-Potenziale im Stadt-
bezirk Ost
Im Plan „Siedlungsflächenpotenziale“ (s. Anlage 2a) sind die Flächen jeweils gelb umrandet,
die auf Vorschlag der Stadt Münster weiterhin im Re gionalplan als Siedlungsflächen darge-
stellt werden sollen.
Im Stadtbezirk Münster-Ost sind keine entsprechende n Siedlungsflächenreserven im gelten-
den Regionalplan (GEP) dargestellt.
2.2 Nicht mehr im Regionalplan darzustellende Siedl ungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Ost
Im Plan „Siedlungsflächenpotenziale“ (s. Anlage 2a) sind die Flächen jeweils blau umrandet,
die auf Vorschlag der Stadt Münster zukünftig im Re gionalplan nicht mehr als Siedlungsflä-
chen dargestellt werden sollen.
Im Stadtbezirk Münster-Ost enthält der geltende Reg ionalplan (GEP) zwei Siedlungsflächen,
die bislang nicht im FNP als Siedlungsflächen dargestellt sind und die auf Vorschlag der Ver-
waltung auch zukünftig im Regionalplan nicht als Si edlungsflächen dargestellt werden soll-
ten. Es handelt sich dabei um die folgenden Flächen:
Stadtteil Mauritz-Ost
Wohnsiedlungsbereich (WSB) westlich Mondstraße mit einer Flächengröße von ca. 7,0 ha.
Der Wohnsiedlungsbereich westlich der Mondstraße so llte nicht weiter als Siedlungsbereich
Regionalplan dargestellt werden, weil für die bebauten Grundstücke westlich der Mondstraße
die Aufstellung einer Abrundungssatzung untersucht und im Ergebnis als rechtlich nicht
durchführbar festgestellt wurde.
Bereits im Verfahren zur Fortschreibung des Flächen nutzungsplans hatte der Rat einen ent-
sprechenden Antrag auf Darstellung einer Wohnbauflä che für den tatsächlich überwiegend
als Wald genutzten Bereich abgelehnt.
Stadtteil Gelmer-Dyckburg
Der Regionalplan-Entwurf stellt einen im geltenden Regionalplan (GEP) noch enthaltenen
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB; ca. 6,0 ha) nördlich Heitmannsweg, östlich
Dortmund-Ems-Kanal, nicht mehr als Siedlungsfläche dar. Diese Fläche kann nur im Zusam-
menhang mit einer bestehenden Wohnsiedlung südlich des Heitmannswegs erschlossen
werden, weshalb deren Entwicklung unrealistisch ist.
Die zukünftig im Regionalplan nicht mehr dargestell ten Siedlungsflächenreserven umfassen
eine Gesamtfläche von ca. 13 ha.
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale
Diejenigen Flächenpotenziale, die auf Vorschlag der Stadt Münster im Regionalplan neu als
Siedlungsflächen dargestellt werden, sind im zugehö rigen Plan „Siedlungsflächenpotenziale“
(Anlage 2a) jeweils schwarz umrandet dargestellt.
Die nachfolgende Tabelle listet die Flächen auf, die im Stadtbezirk Münster-Ost im Regional-
plan-Entwurf neu dargestellt werden:
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
62
Der Umfang der im Regionalplan-Entwurf im Stadtbezi rk Münster-Ost neu dargestellten
Siedlungsflächen beträgt ca. 40 ha.
Die im Regionalplan-Entwurf neu dargestellten Fläch en sind das Ergebnis der Erarbeitung
des „Räumlichen Entwicklungskonzepts Münster-Ost für den Bereich „Handorf / Sudmühle /
Mariendorf / Gelmer“, das im Juli 2004 von der Bezi rksvertretung Münster-Ost sowie vom
Planungsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen und anschließend am 20.07.2004
in einer Bürgerversammlung öffentlich vorgestellt w urde. Aber auch bereits im Zusammen-
hang mit dem Verfahren zur Fortschreibung des Fläch ennutzungsplans (FNP) hatte der Rat
am 16.07.2003 die Verwaltung beauftragt
8, nach Abschluss von Vorprüfverfahren ggf. weite-
re Einzeländerungsverfahren zum FNP sowie ggf. erfo rderliche Änderungsverfahren zum
Gebietsentwicklungsplan – GEP „Münsterland“ einzuleiten, u.a.
• zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Handorf-Dorbaum auf der
Grundlage eines entsprechenden räumlichen Entwicklungskonzepts,
• zur Erweiterung des bestehenden Gewerbe-/Industriegebiets „Gildenstraße“ in
Handorf,
• zur Erweiterung des bestehenden „Industriegebiets Hessenweg / Schifffahrter
Damm“ im Bereich Gelmer-Dyckburg.
Der Planungsausschuss hatte bereits am 07.03.2002 im Zusammenhang mit der Fortschrei-
bung des FNP u.a. beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bereiche (. ..) „Handorf / Sudmühle / Mariendorf
/ Gelmer“ (...) räumliche Entwicklungskonzepte zu e rarbeiten und (...) der BV-Ost (...)
sowie dem Planungsausschuss vorzustellen, in denen die Ausweisung weiterer Wohn-
siedlungsflächen aufgezeigt wird. Die Ergebnisse di eser Prüfverfahren sollen Grundla-
ge dafür sein, entsprechende Änderungen des zurzeit geltenden Gebietsentwicklungs-
plans (GEP) „Münsterland“ beantragen zu können.
8 Vorlagen 325/2003 und 325/2003 E1 „Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich der
Stadt Münster“
Tabelle 2
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Handorf
Östl. Hobbeltstraße, nördl. Lammerbach
2,6
Handorf
Östl. Hobbeltstraße, südl. Lammerbach
4,0
Handorf
Umnutzung Sport
5,7
Summe Flächenpotenziale ASB
12,3
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich ( GIB)
Gelmer-Dyckburg
Süd-Erweiterung GIB Hessenweg
13,6
Handorf
Ost-Erweiterung GIB Gildenstraße
13,8
Summe Flächenpotenziale GIB
27,4
Gesamtsumme Flächenpotenziale
ASB + GIB
39,7
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
63
Im Falle der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Handorf – Gildenstraße (GIB 01.2)
kommt die Strategische Umweltprüfung (SUP) im Rahme n der Aufstellung des Umweltbe-
richts zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der schutzgutbezogenen Bewertung voraussichtlich
erhebliche Umweltauswirkungen bei den beiden Kriter ien Biotopverbundfläche und Kultur-
landschaft zu erwarten sind. Auch in der schutzgutü bergreifenden Gesamtbewertung sind
daher für diesen Bereich erhebliche Umweltauswirkungen zu prognostizieren.
Die Erweiterung des Gewerbegebietes Gildenstraße is t in einem ökologisch und landschaft-
lich sensiblen Bereich geplant: Die Bruch- und Sump fwälder sowie ein Kleingewässer im
Umfeld des Plangebietes sind als gesetzlich geschüt zte Biotope bzw. schutzwürdige Biotope
ausgewiesen. Im Umfeld sind planungsrelevante Arten nachgewiesen.
Im Plangebiet und seinem Umfeld ist die Biotopverbu ndfläche von herausragender Bedeu-
tung VB-MS-4012-104 „Drei Sumpf- und Bruchwaldkomplexe mit Feuchtgrünland“ betroffen.
Des Weiteren liegen das Plangebiet und seine Umgebu ng gemäß der SUP im „landesbe-
deutsamen Kulturlandschaftsbereich Bischofsstadt Münster mit dem Wigbold Wolbeck“.
Im Ergebnis der SUP sind in den nachfolgenden Planu ngs- und Zulassungsebenen insbe-
sondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgu tbezogenen Kriterien zu berücksichti-
gen: - Immissionen
- Landschaftsschutzgebiet
- schutzwürdige Biotope, § 62 Biotope
- Biotopverbundflächen
- planungsrelevante Arten
- Kulturlandschaft
- Landschaftsbild
- Luftqualität
- Lokalklima.
Dies betrifft auf der Planungsebene das Verfahren z ur Änderung des FNP sowie zur Aufstel-
lung des Bebauungsplans. Aufgrund der beschriebenen Situation ist mit erhöhten Aus-
gleichsmaßnahmen zu rechnen.
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te, aber rechnerisch zu berück-
sichtigende Flächenpotenziale (Konversionsflächen)
Der Stadtbezirk Münster-Ost verfügt aktuell über keine Konversionsflächen.
Allerdings ist auch der Bereich der ehemals militär isch genutzten Liegenschaft Pulverschup-
pen, der im geltenden Regionalplan noch als „Bereich und Standort für besondere öffentliche
Einrichtungen“ gekennzeichnet ist, im Regionalplan- Entwurf nicht mehr als Siedlungsfläche,
sondern neu als „Allgemeiner Agrar- und Freiraumbereich“ dargestellt.
5. Flächenbilanz
Im Ergebnis stellt der Entwurf des fortgeschriebene n Regionalplans als Resultat der Heraus-
nahme von nicht mehr benötigten und neu dargestellt en Siedlungsflächen im Stadtbezirk
Münster-Ost ca. 27 ha zusätzliche Siedlungsflächen (ASB + GIB) dar als der aktuell gel-
tende Regionalplan.
6. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf
6.1 Umwidmung GIB zu ASB
Zukünftig werden GIB-Flächen im Wesentlichen für ei ne Nutzung als Produktionsstandorte
und die Entwicklung von emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von ihnen
zugeordneten Anlagen vorgehalten.
Vor dem Hintergrund dieser Zielaussage der Begründung des Regionalplan-Entwurfs werden
im Stadtbezirk Münster-Ost folgende bisher dargeste llte GIB-Flächen im Regionalplan-
Entwurf als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB Gewerbe) dargestellt:
- GE An der Kleimannbrücke,
- GE Gildenstraße, teilweise.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
64
6.2 Neudarstellung des Ortsteils Gelmer als Allgeme iner Siedlungsbereich (ASB)
Der Ortsteil Gelmer ist im aktuellen Regionalplan nicht als Siedlungsbereich dargestellt. Der
vorliegende Regionalplan-Entwurf stellt Gelmer nunmehr als „Allgemeinen Siedlungsbereich“
(ASB) dar, weil gem. der aktuellen Bevölkerungsprognose die Einwohnerzahl in Gelmer die
2.000-Einwohner-Marke überschreiten wird.
Durch drei Bebauungspläne wurde am Südrand von Gelm er eine Siedlungsentwicklung ein-
geleitet, die in der Folge zu einem Anstieg der Bev ölkerung auf über 2.000 Einwohner führt.
Die „Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2009 bis 202 0 der Stadt Münster“ (Vorlage
0707/2010) hat ermittelt, dass zum Stichtag 31.12.2 009 im Ortsteil 1.739 Einwohner (Ortsla-
ge Gelmer 1.456 Einwohner) gemeldet waren; gem. der Prognose wird diese Zahl bis zum
31.12.2020 auf knapp über 2.000 Einwohner anwachsen . Der Flächennutzungsplan stellt
darüber hinaus im Norden des Ortsteils eine weitere , zukünftig entwicklungsfähige Wohn-
baufläche dar.
6.3 Änderung sonstiger Darstellungen
- Die Lützowkaserne ist nicht mehr als „Bereich und Standort für besondere öffentliche
Einrichtungen“ dargestellt, sondern hier wurde die Darstellung „ASB für zweckgebunde-
ne Nutzung: Militärische Nutzung“ gewählt.
- Im Bereich der beiden Truppenübungsflächen in Han dorf wurde die Flächenrahmung
„Bereiche für besondere öffentliche Zwecke“ im Frei raum ersetzt durch eine Flächen-
rahmung des „Allgemeinen Agrar- und Freiraumbereich s“ für zweckgebundene Nutzun-
gen: Militärische Nutzung.
- Das Krankenhaus Hornheide ist nicht mehr mit eine m Symbol für Einrichtungen des
Krankenhauswesens von regionaler Bedeutung dargeste llt. Hier wurde die Darstellung
eines „ASB für zweckgebundene Nutzung: Einrichtunge n des Gesundheitswesen“ ge-
wählt.
- Die Darstellung von „Freizeit- und Erholungsschwe rpunkten“ im aktuellen Regionalplan
entfällt: Davon betroffen sind die bestehende Anlag e im Bereich Stapelskotten (Freibad,
Campingplatz) sowie der geplante Schwerpunkt Maurit zheide beiderseits des DEK im
Bereich südlich der Schleuse. Der Bereich „Campingp latz und Freibad Stapelskotten“
wird nun als ASB dargestellt und durch eine rot gez ackte Randsignatur und das Planzei-
chen E für die zweckgebundene Nutzung „Ferieneinric htungen und Freizeitanlagen“ als
Vorranggebiet gekennzeichnet. Weitere Nutzungen sin d nur untergeordnet und in en-
gem funktionalem Zusammenhang mit der Zweckbindung zulässig. Ihr Umfeld ist von
konkurrierenden Nutzungen, die ihre Funktion und ih re Weiterentwicklung beeinträchti-
gen könnten, freizuhalten.
Die zeichnerische Darstellung von ASB-Flächen für d ie zweckgebundene Nutzung „Fe-
rieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ im Regionalp lan-Entwurf erfolgt in der Regel ab
einer Größenordnung von 10 ha. Die Darstellung besc hränkt sich auf bereits vorhande-
ne Freizeitanlagen, da eine vorsorgende Angebotspla nung aufgrund der schwer vorher-
sehbaren Entwicklung im Freizeitsektor sich in der Vergangenheit als nicht sinnvoll her-
ausgestellt hat; aus diesem Grund entfällt eine ent sprechende Kennzeichnung im Be-
reich der im geltenden Regionalplan enthaltene Dars tellung des geplanten „Freizeit- und
Erholungsschwerpunkten Mauritzheide“.
- Im Regionalplan-Entwurf nicht mehr dargestellt we rden die Standorte der bestehenden
Wasserwerke; das entsprechende Planzeichen fehlt im Stadtbezirk Münster-Ost im Be-
reich des Wasserwerks Hornheide-Haskenau. Dagegen w erden die Standorte von Klär-
anlagen als „Abwasserbehandlungs- und -Reinigungsan lagen“ nach wie vor im Regio-
nalplan durch ein Planzeichen gekennzeichnet; im Be zirk Münster-Ost ist dies die Klär-
anlage im Ortsteil Sudmühle. Dieses Planzeichen kann aber zukünftig entfallen, weil die-
se Kläranlage nach Fertigstellung der im Bau befind lichen Druckrohrleitung zur Haupt-
kläranlage in Coerde geschlossen wird. Während der aktuelle Regionalplan noch den
Kläranlagen-Standort in Gelmer enthält, fehlt diese r im Regionalplan-Entwurf zu Recht,
weil die Kläranlage bereits seit ca. 10 Jahren nicht mehr in Betrieb ist.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
65
Anregung
Das Planzeichen „Abwasserbehandlungs- und -Reinigun gsanlagen“ für die Kläranlage im
Ortsteil Sudmühle kann entfallen, weil diese Kläran lage nach Fertigstellung der im Bau be-
findlichen Druckrohrleitung zur Hauptkläranlage in Coerde zeitnah geschlossen wird.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
66
Stadtbezirk Südost
1. Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan (FNP)
Der Stadtbezirk Münster-Südost verfügt zum Stichtag 31.12.2010 im FNP über eine Reserve
von rd. 82,7 ha Siedlungsflächen. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich die
Flächenreserven und der Flächenverbrauch 2010 im Stadtbezirk Münster-Südost verteilen.
Tabelle 1
Stand 31.12.2010
Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan im Stadtbezirk Südost
Flächen-
verbrauch
Flächen-
reserve
im Jahr 2010
Erfassungs-Nr. der
Bezirksregierung
Stadtteil Name des Gebietes
Fläche in ha
Im Regionalplan dem Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereich (GIB) zuzuordnen
27 81 Gremmendorf Loddenheide-West - 0,91 5,87
29 81 Loddenheide
Dornierweg
1,38
Summe GIB
- 0,91 7,25
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Gewerbe (ASB GE) zuzuordnen
25 Heumannsweg 6,63
26 Loddenheide-Ost 8,00
28
81 Gremmendorf-
West
Loddenheide-Nord - 0,76
3,84
13 86 Angelmodde GE Zum Kaiser-
busch-Süd
1,87
44 An der Windmühle 1,42
45 Östl. Münsterstraße - 1,22 17.80
128
87 Wolbeck
Petersheide Lancier 9,32
Summe ASB GE
- 1,98 48,88
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Wohnen (ASB W) zuzuordnen
133 81 M-Fläche Nähe
Schmitz-Kühlken
4,80
75 82 Gremmendorf-
Ost
GremmendorferWeg
südl. Loddenbach
- 0,98
0,00
64 Östl. Twenhövenweg - 0,24 4,04
65
86 Angelmodde
Südl. Uferstraße 0,41
129 Nördl. Am Borggar-
ten, Nordwest
- 1,54
10,81
130
87 Wolbeck
Nördl. Am Borggar-
ten, 1. Bauab.
- 0,67
6,55
Summe ASB W
- 3,43 26,61
Summe ASB (Gewerbe und Wohnen)
- 5,41 75,49
Summe aller Flächenreserven FNP im Stadtbezirk Südost
ASB (Gewerbe und Wohnen) und GIB
- 6,32 82,74
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
67
Die Reserveflächen “Allgemeiner Siedlungsbereich Wohnen“ konzentrieren sich mit rd. 17,4
ha auf den Stadtteil Wolbeck. In der Kategorie “Allgemeiner Siedlungsbereich Gewerbe“ ent-
fallen die Flächen zu gleichen Teilen auf die Stadtteile Gremmendorf und Wolbeck.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt darüb er hinaus für den Bereich Wolbeck die
Nordspitze des Gebietes Windmühle (2,6 ha) als Gewe rbegebiet dar; diese Fläche wird je-
doch nicht weiter als Reservefläche betrachtet, da sie bereits als Regenrückhaltebecken
genutzt wird und daher nicht mehr als GE-Fläche zur Verfügung steht. Bei nächster Gele-
genheit wird der FNP entsprechend angepasst.
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die s chon im aktuellen Regional-
plan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wurden.
2.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlu ngsflächen-Potenziale im Stadt-
bezirk Südost
Die nachfolgende Tabelle 2 listet die Reservefläche n im Bereich des Stadtbezirks Münster-
Südost im Entwurf des Regionalplans auf. Diese Fläc hen sind bereits im aktuell geltenden
(alten) Regionalplan (ehem. GEP) als Siedlungsfläch en dargestellt. Im Plan „Siedlungsflä-
chenpotenziale“ (s. Anlage 2a) sind die Flächen jew eils gelb umrandet, die auf Vorschlag
der Stadt Münster weiterhin im Regionalplan als Siedlungsflächen dargestellt werden sollen.
Die Reserveflächen im Entwurf des Regionalplanes ko nzentrieren sich ausschließlich auf
den Stadtteil Wolbeck; sie betragen 46,5 ha . Für die Stadteile Gremmendorf und Angelmod-
de sind keine Siedlungsreserveflächen vorhanden.
2.2 Nicht mehr im Regionalplan darzustellende Siedl ungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Münster-Südost
Die nachfolgende Tabelle 3 listet die im Vergleich mit dem aktuell geltenden Regionalplan im
Entwurf des fortgeschriebenen Regionalplanes nicht mehr dargestellten Flächen auf. Diese
Tabelle 2 Stand 31.12.2010
Weiterhin im Regionalplan dargestellte Siedlungsflächen-
Potenziale
im Stadtbezirk Münster-Südost
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Wolbeck – nördlicher Ortsrand
Westlich Telgter Straße
13,0
Wolbeck – nördlicher Ortsrand
Östlich Telgter Straße
23,5
Wolbeck – südlicher Ortsrand
Südlich Petersheide
10,0
Summe Flächenpotenziale ASB
46,5
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)
Im Bereich Stadtbezirk Südost keine Flächen
0,0
Summe Flächenpotenziale GIB
0,0
Summe Flächenpotenziale ASB + GIB
46,5
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
68
Flächen sind im Plan „Siedlungsflächenpotenziale“ (s. Anlage 2a) blau umrandet dargestellt
und als umgewandelte Siedlungsflächen gekennzeichnet.
Tabelle 3 Stand 31.12.2010
Nicht mehr dargestellte Siedlungsflächen-Potenziale
im Stadtbezirk Münster Südost
Nicht mehr dargestellte
Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Wolbeck - Nordspitze Gewerbegebiet Windmühle* 2,6
Summe GIB
2,6
Nicht mehr dargestellte
Wohnsiedlungsbereiche (WSB)
Gremmendorf - östlich Schmitz-Kühlken 2,7
Angelmodde-West - nördlich Homannstraße 3,6
Wolbeck – nördlicher Ortsrand, westlich Grenkuhlenweg 16,1
Wolbeck – nördlicher Ortsrand, östlich Grenkuhlenweg 29,1
Wolbeck – zentrale Angelaue, südlich Am Borggarten,
westlich Telgter Str.
7,6
Wolbeck – westlicher Ortsrand, nördlich Eschstraße 5,2
Summe WSB
64,3
Gesamtsumme GIB + WSB
66,9
* Die Fläche wird später auch aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen
Erläuterungen:
Die in der Tabelle 3 aufgelisteten Flächen stehen a us den nachfolgend genannten Gründen
für eine Siedlungsentwicklung nicht zur Verfügung u nd werden deshalb im Entwurf des Re-
gionalplans Münsterland nicht mehr als Siedlungsflächen dargestellt:
Für den Bereich Wolbeck wird die Nordspitze des Ge bietes Windmühle (2,6 ha) als Ge-
werbegebiet nicht als Reservefläche im Entwurf des Regionalplanes betrachtet, da sie
bereits als Regenrückhaltebecken genutzt wird und d aher nicht mehr als GE-Fläche zur
Verfügung steht (siehe Kapitel 1.).
Die Fläche “östlich Schmitz-Kühlken“ ist im FNP de r Stadt Münster als Wald dargestellt
und steht für eine Siedlungsentwicklung nicht zur Verfügung.
Zu der Fläche nördlich Homannstraße hatte der Rat im Rahmen des Verfahrens zur Fort-
schreibung des Flächennutzungsplans am 10.07.2002 b eschlossen, diese Fläche im Flä-
chennutzungsplan der Stadt Münster nicht als Wohnba ufläche zu berücksichtigen. Ent-
sprechend soll sie im Entwurf des Regionalplanes nicht mehr dargestellt werden.
Die Fläche “nördlicher Ortsrand westlich Grenkuhle nweg“ wird derzeit durch das Garten-
bauzentrum Münster-Wolbeck (Berufskolleg der Landwi rtschaftskammer NRW) genutzt
und steht daher für eine bauliche Nutzung nicht zur Verfügung.
Die nicht weiter als Siedlungsbereiche dargestellt en Flächen östlich des Grenkuhlenwe-
ges sind im Bebauungsplan Nr. 415 überwiegend als G rünflächen für verschiedene Zwe-
cke festgesetzt (Kleingärten, Spiel-, Sport- und Fr eizeitnutzungen, Erholungsflächen,
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
69
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen u.a.) oder dienen a ls ökologische Pufferflächen rund
um Naturschutzgebiet (NSG) „Dabbeckskamp“.
Die Fläche für den Stadtteil Wolbeck “zentrale Ang elaue, südlich Am Borggarten, west-
lich Telgter Str.“ wird nicht als Reserveflächen im Entwurf des Regionalplanes dargestellt,
da diese durch die Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 415 mit der Zielrichtung Grün-
fläche nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügun g steht. Stattdessen soll hier nach
den Plänen der Grünordnung Münster der Stadtteilpark Wolbeck entstehen.
Die Fläche nördlich Eschstraße wird nicht mehr als Wohnsiedlungsbereich im Entwurf
des Regionalplanes dargestellt, weil der bestehende Ortsrand gem. den Festsetzungen
der B-Pläne Nr. 389 u. 403 bereits festgelegt ist u nd auf der Fläche teilweise bereits
Ausgleichsmaßnahmen ausgeführt worden sind.
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale
Im Entwurf des Regionalplanes werden im Bereich des Stadtbezirks Münster-Südost keine
zusätzlichen Siedlungsflächen dargestellt.
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te, aber rechnerisch zu berück-
sichtigende Flächenpotenziale (Konversionsflächen)
Hierbei handelt es sich um die beiden Kasernenfläch en der Oxford-Kaserne in Gievenbeck
sowie der York-Kaserne in Gremmendorf, die zwar in absehbarer Zeit als Siedlungsflächen
durch Umnutzung zur Verfügung stehen werden, aktuel l im Regionalplan-Entwurf aber noch
als ASB für die zweckgebundene Nutzung Militär gekennzeichnet sind.
Im Stadtbezirk Münster-Südost ist die Fläche der Yo rk-Kaserne mit ca. 50 ha in Gremmen-
dorf betroffen. Die York-Kaserne ist im Entwurf des Regionalplans als „ASB für die zweckge-
bundene Nutzung Militär“ dargestellt. Nach derzeiti gem Informationsstand wird die Kaserne
voraussichtlich nicht vor 2019 frei gezogen und kan n dann anschließend als ASB-Sied-
lungsfläche genutzt werden.
Darüber hinaus kommen bei Abzug der britischen Stre itkräfte in den Stadtteilen Gremmen-
dorf und Angelmodde-West ca. 430 Wohneinheiten auf den Markt. Diese Wohneinheiten
verteilen sich auf 6 Standorte mit einer Fläche von zusammen ca. 19,5 ha.
Damit steht den Stadtteilen Gremmendorf und Angelmodde-West perspektivisch ein Entwick-
lungspotenzial von ca. 70 ha zur Verfügung.
5. Flächenbilanz
Im Ergebnis stellt der Entwurf des fortgeschriebene n Regionalplans als Resultat der Heraus-
nahme von nicht mehr benötigten und der Hereinnahme von neu dargestellten Siedlungsflä-
chen im Stadtbezirk Münster-Südost ca. 67 ha wenige r Siedlungsflächen (ASB + GIB) dar
als der aktuell geltende Regionalplan.
6. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Regiona lplan-Entwurf
6.1 Umwidmung GIB zu ASB
Zukünftig werden GIB-Flächen im Wesentlichen für ei ne Nutzung als Produktionsstandorte
und die Entwicklung von emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von ihnen
zugeordneten Anlagen vorgehalten.
Vor dem Hintergrund dieser Zielaussage der Begründung des Regionalplan-Entwurfs werden
im Stadtbezirk Münster-Südost folgende bisher darge stellte GIB-Flächen im Regionalplan-
Entwurf als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB Gewerbe) dargestellt:
Gremmendorf:
- GE Theodor-Scheiwe-Straße
- GE Loddenheide, teilweise
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Anlage 2
70
- GE Höltenweg, teilweise
Angelmodde:
- GE Kaiserbusch
Wolbeck:
- GE beiderseits Münsterstraße
- GE ehem. Lancier
6.2 Änderung sonstiger Darstellungen
- Die bisher im aktuell gültigen Regionalplan im Be reich der so genannten Südschiene
beiderseits des Albersloher Weges zwischen dem Bahn damm Hauptbahnhof und der
Umgehungsbahn dargestellte Wohnsiedlungsbereich für standort- u. zweckgebundene
Nutzung ist nun im Regionalplan-Entwurf als ASB dargestellt.
- Die zwischenzeitlich geplante Verschwenkung der H iltruper Straße nach Süden in Höhe
der Waldsiedlung östlich der Kreuzung mit dem Alber sloher Weg wird nicht mehr ge-
plant und wurde entsprechend aus dem Regionalplan-Entwurf entfernt.
- Die im Regionalplan dargestellte Freiraumfunktion : „Grundwasser- und Gewässer-
schutz“ (früher: Bereiche zum Schutz der Gewässer) sind im Entwurf nun wesentlich
deutlicher zu erkennen.
- Neu dargestellt wird die Freiraumfunktion: „Übers chwemmungsbereich“, im Bereich des
Stadtbezirks Südost entlang der Werse.
- Während der aktuell geltende Regionalplan die Tr asse der Westfälischen Landes-
Eisenbahn (WLE) als „Eisenbahnstrecke für den vorwi egend regionalen Verkehr“ dar-
stellt und deren geplante Haltepunkte im Plan kaum erkennbar sind, sind die geplanten
Haltepunkte im Regionalplan-Entwurf nunmehr deutlich erkennbar.
Im Regionalplan-Entwurf nicht mehr dargestellt werd en die Standorte der bestehenden Was-
serwerke im Stadtgebiet; davon ist der Stadtbezirk Münster-Südost jedoch nicht betroffen.
Dagegen werden die Standorte von Kläranlagen als „Abwasserbehandlungs- u. -Reinigungs-
anlagen“ nach wie vor im Regionalplan durch ein Pla nzeichen gekennzeichnet. Im Stadtbe-
zirk Südost ist die bestehende Kläranlage Am Loddenbach entsprechend aufgeführt.
7. Abschließende Bewertung
Der Stadtbezirk Südost verfügt mit ca. 83 ha über e rhebliche Flächenreserven im FNP sowie
über weitere ca. 46 ha Reserveflächen als Allgemein er Siedlungsbereich (ASB) im Entwurf
des Regionalplans, die eine wachstumsorientierte En twicklung ermöglichen. Diese Regio-
nalplan-Reserveflächen konzentrieren sich auf den Stadtteil Wolbeck.
Die Stadtteile Gremmendorf und Angelmodde verfügen mittel- bis langfristig mit der im Regi-
onalplan-Entwurf noch als „ASB für die zweckgebunde ne Nutzung Militär“ dargestellte Flä-
che der York-Kaserne über zusätzlich ca. 50 ha pote nzielle ASB-Reserveflächen für eine
Umnutzung zu Wohnen und Gewerbe sowie für die Schaf fung eines Ortszentrums. Dazu
kommen als potenzielle Entwicklungsflächen – ohne d abei als FNP-Flächenreserve zu gel-
ten – noch die Flächen mit den Wohnungen der britis chen Streitkräfte für eine Umnutzung im
Bestand in Betracht. Der Stadtbezirk Münster-Südost verfügt damit mittel- bis langfristig über
ausreichend Flächen- und Entwicklungspotenzial.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
71
Stadtbezirk Hiltrup
1. Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan (FNP)
Der Stadtbezirk Münster-Hiltrup verfügt zum Stichta g 31.12.2010 im FNP über eine Reserve
von rd. 124,5 ha Siedlungsflächen. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie sich
die Flächenreserven und der Flächenverbrauch 2010 i m Stadtbezirk Münster-Hiltrup vertei-
len.
Tabelle 1 Stand 31.12.2010
Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan im Stadtbezirk Hiltrup
Flächen-
verbrauch
Flächen-
reserve
im Jahr 2010
Erfassungs-Nr. der
Bezirksregierung
Stadtteil Name des Gebietes
Fläche in ha
Im Regionalplan dem Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereich (GIB) zuzuordnen
4 6,12
5 14,61
7 - 5,80 31,58
8
GE/GI
Hansa BusinessPark
14,27
10
98 Amelsbüren
GE südlich Amelsbü-
re-ner Straße
1,20
Summe GIB - 5,80 67,78
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Gewerbe (ASB GE) zuzuordnen
31 97 Hiltrup-West Hansestraße-West 0,41
3 GE/GI
Hansa BusinessPark
13,74
11
12
98 Amelsbüren
GE Grafschaft 7,37
Summe ASB GE 0,00 21,52
Im Regionalplan dem Allgemeiner Siedlungsbereich Wohnen (ASB W) zuzuordnen
48 96 Hiltrup-Mitte MI westl. Bahnhof 1,37
87 Westfalenstraße/
Albertheide
1,35
88 Meesenstiege-Nord - 0,18 0,42
89
97 Hiltrup-West
Meesenstiege-West 16,09
90 Südl. Sternkamp - 0,26 0,41
91
97 Hiltrup-West
Östl. Malteserstraße 1,69
55 Nördl.Am Dornbusch 7,45
58 Davertstraße NO - 0,08 1,04
59 Davertstraße SW - 1,07 1,63
60 Südl. Derksfeld 0,96
61
62
Nördl. Deermannstr.
Landsberger Straße
1,71
63
98 Amelsbüren
Amelsbüren, östlich
Im Mühlenfeld
1,04
Summe ASB W - 1,59 35,16
Summe ASB - 1,59 56,68
Summe Flächenreserven FNP im Stadtbezirk Hiltrup
(GIB + ASB)
- 7,39
124,46
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
72
2. Siedlungsflächen-Reserven im Regionalplan, die s chon im aktuellen Regional-
plan dargestellt sind, aber noch nicht in den FNP übernommen wurden.
2.1 Weiterhin im Regionalplan darzustellende Siedlu ngsflächen-Potenziale im Stadt-
bezirk Münster-Hiltrup
In der nachfolgenden Tabelle sind diejenigen Fläche npotenziale aufgelistet, die auf Vor-
schlag der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hil trup weiterhin im Regionalplan als Sied-
lungsflächen dargestellt werden sollen. Im zugehörigen Plan „Siedlungsflächenpotenziale“ (s.
Anlage 2a) sind die Flächen jeweils gelb umrandet.
Im Stadtbezirk Hiltrup verfügt nur der Stadtteil Am elsbüren über erneut dargestellte Flächen-
potenziale mit einer Gesamtsumme von 24,4 ha , die sich aus 8,7 ha ASB- sowie 15,7 ha
GIB-Flächen zusammensetzen.
2.2 Nicht mehr im Regionalplan darzustellende Siedl ungsflächen-Potenziale im
Stadtbezirk Münster-Hiltrup
In der nachfolgenden Tabelle sind diejenigen Fläche npotenziale aufgelistet, die auf Vor-
schlag der Stadt Münster zukünftig im Regionalplan nicht mehr als Siedlungsflächen darge-
stellt werden sollen. Im zugehörigen Plan „Siedlung sflächenpotenziale“ (s. Anlage 2a) sind
die Flächen jeweils blau umrandet.
Tabelle 3 Stand 31.12.2009
Nicht mehr dargestellte Siedlungsflächen-Potenziale im Stadtbezirk Hiltrup
Nicht mehr dargestellte Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
Stadtteil, Gebiet Fläche in ha
Amelsbüren - nördlich Wiedaustraße 26,6
Amelsbüren - w estlich Kappenberger Damm 34,3
Summe GIB 60,9
Nicht mehr dargestellte Wohnsiedlungsbereiche (WSB)
Hiltrup – Ost - westlich Krokus-/Anemonenweg 4,9
Summe WSB 4,9
Gesamtsumme GIB + WSB
65,8
Tabelle 2 Stand 31.12.2009
Weiterhin im Regionalplan dargestellte Siedlungsflächen-
Potenziale im Stadtbezirk Hiltrup
Stadtteil, Gebiet
Fläche in ha
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Amelsbüren – östlicher Ortsrand
Südlich Am Dornbusch
8,7
Summe Flächenpotenziale ASB
8,7
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich ( GIB)
Amelsbüren
Nördlich Wiedaustraße
15,7
Summe Flächenpotenziale GIB
15,7
Gesamtsumme Flächenpotenziale
ASB + GIB
24,4
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
73
Erläuterungen:
Die in der Tabelle 3 aufgelisteten Flächen stehen a us den nachfolgend genannten Gründen
für eine Siedlungsentwicklung nicht zur Verfügung u nd werden deshalb im Entwurf des Re-
gionalplans Münsterland nicht mehr als Siedlungsflächen dargestellt:
Der vorgenannte Gewerbe- und Industrieansiedlungsb ereich (GIB) in Amelsbüren, west-
lich Kappenberger Damm, soll nicht erneut im Region alplan dargestellt werden, da der
erforderliche Aufwand für eine industriell-gewerbli che Nutzung des Gebietes wegen der
verhältnismäßig dichten, bestehenden Wohnbebauung nicht gerechtfertigt ist.
Im aktuell wirksamen Regionalplan ist der Bereich nördlich der Wiedaustraße zwischen
Kappenberger Damm im Westen und der Bahnstrecke Münster – Dortmund durchgängig
als GIB-Fläche dargestellt. Der vorliegende Regiona lplan-Entwurf hat nun den mittleren
Bereich (ca. 26,6 ha) nördlich der Wiedaustraße als GIB zurückgenommen und stellt
dort einen „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Diese Umwidmung erfolgte
vor dem Hintergrund, dass der Bebauungsplan Nr. 483 für den Hansa-BusinessPark hier
Flächen für die Landwirtschaft sowie Flächen für Ausgleichsmaßnahmen festsetzte.
Im Stadtteil Hiltrup-Ost wird der Wohnsiedlungsber eich (WSB) westlich Krokusweg/Ane-
monenweg nicht mehr dargestellt werden, da dieser B ereich innerhalb des Freihaltebe-
reichs liegt, der aus Gründen des Immissionsschutze s in Bezug zu dem großflächigen
Industriebetrieb BASF einzuhalten ist; dieser Freih altebereich ist für Wohnnutzung nicht
geeignet.
Die im Regionalplan-Entwurf aktuell nicht mehr darg estellten Siedlungsflächenreserven im
Stadtbezirk Hiltrup umfassen eine Gesamtfläche von rd. 66 ha .
3. Neu im Regionalplan-Entwurf dargestellte Flächen potenziale
Für den Stadtbezirk Hiltrup enthält der vorliegende Regionalplan-Entwurf keine neu darge-
stellten Flächen.
4. Bislang nicht im Regionalplan-Entwurf dargestell te, aber rechnerisch zu berück-
sichtigende Flächenpotenziale (Konversionsflächen)
Der Stadtbezirk Münster-Hiltrup verfügt aktuell über keine Konversionsflächen.
5. Anregungen für zusätzliche (neue) Flächendarstel lungen bzw. -herausnahmen im
Regionalplan-Entwurf
Anregung
Der mittlere Bereich nördlich der Wiedaustraße (ca. 26,6 ha ), der im vorliegenden Regional-
plan-Entwurf nicht mehr als GIB, sondern als „Allge meiner Freiraum- und Agrarbereich“ dar-
gestellt ist, soll wie im aktuell geltenden Regiona lplan auch im fortgeschriebenen Regional-
plan weiterhin als GIB-Flächen dargestellt bleiben.
Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplan Nr. 483 für den vorgenannten Teilbereich, der für
diesen Bereich eine landwirtschaftliche Fläche und Ausgleichsmaßnahmen festsetzte,
rechtskräftig aufgehoben, weil die landwirtschaftli che Nutzung nicht der ausdrücklichen Fest-
setzung in einem Bebauungsplan bedarf und die Durch führung von Ausgleichsmaßnahmen
im Stadtgebiet Münster grundsätzlich nur im vollstä ndigen Einvernehmen mit den Grund-
stückseigentümern erfolgen soll. Diese Zielsetzung ist hier jedoch realistisch nicht durchführ-
bar.
Anregung
Am nordöstlichen Ortsrand von Amelsbüren, südlich d er Straße Zum Häpper, ist im Regio-
nalplan-Entwurf eine ASB-Fläche von ca. 9,6 ha dargestellt, während der Flächennutzungs-
plan in diesem Bereich Grünflächen mit verschiedene n Zweckbestimmungen darstellt, u.a.
im Bereich der bestehenden Sporteinrichtungen sowie deren geplanter Erweiterungsfläche.
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
74
Wegen dieser entgegenstehenden Ziele soll diese Flä che im Regionalplan nicht weiter als
ASB-Fläche, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt werden.
6. Flächenbilanz
Im Ergebnis stellt der Entwurf des fortgeschriebene n Regionalplans als Resultat der Heraus-
nahme von nicht mehr benötigten und der Hereinnahme von neu dargestellten Siedlungsflä-
chen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup ca. 66 ha weniger Siedlungsflächen (ASB + GIB) dar als
der aktuell geltende Regionalplan.
Sollten die unter Kapitel 5. genannten Flächen zusä tzlich in den Regionalplan eingefügt bzw.
aus ihm herausgenommen werden, so verringert sich dieser Wert auf rd. 49 ha :
65,8 ha + 9,6 ha (ASB südlich Zum Häpper) - 26,6 ha (GIB nördlich Wiedaustraße) = 48,8 ha
7. Windeignungsgebiete
Standort 10, Amelsbüren – Bauerschaft Wilbrenning, beiderseits der Straße Feuerstie-
ge
Das Flächenpotenzial ist das mit Abstand größte ver bleibende im Stadtgebiet. Zwar liegen
die einzelnen Potenzialflächen verteilt auf mehrere Standorte, davon in Teilbereichen im
Nordwesten in Randlage zu einem bestehenden Golfpla tz, und bei einem Standort im Süd-
osten sind die Schutzbelange einer denkmalsgeschütz te Hofanlage zu berücksichtigen, aber
dennoch ist das Flächenpotenzial – vorbehaltlich de r weiteren Detailprüfung – für die Errich-
tung von deutlich mehr als 3 Windenergieanlagen (WEA) geeignet ist.
Anregung: Das Flächenpotenzial 10 soll als neuer Wi ndeignungsbereich im Regional-
plan dargestellt werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urchfüh-
rung der noch erforderlichen Umweltprüfung auf der Grundlage der in der Karte „Standort-
übersicht Flächenpotenziale Windenergie“ (s. S. 45) dargestellten Flächenpotenziale
durch
die Bezirksregierung Münster erfolgen.
8. Sonstige Änderungen und Darstellungen im Region alplan-Entwurf
8.1 Umwidmung GIB zu ASB
Zukünftig werden GIB-Flächen im Wesentlichen für ei ne Nutzung als Produktionsstandorte
und die Entwicklung von emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von ihnen
zugeordneten Anlagen vorgehalten.
Vor dem Hintergrund dieser Zielaussage der Begründung des Regionalplan-Entwurfs werden
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup folgende bisher darg estellte GIB-Flächen im Regionalplan-
Entwurf als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB Gewerbe) dargestellt:
Berg Fidel
- GE südlich Trauttmansdorffstraße
- GI/GE Siemensstraße teilweise
Hiltrup
- GE Hansestraße,
- Gelände „Rockwool“, zwischen Eisenbahngelände und Kanal
Amelsbüren
- Hansa-BusinessPark, nordöstlicher Teil nördlich W iedaustraße, westlich der Bahnli-
nie Münster- Dortmund,
8.2 Änderung sonstiger Darstellungen
- Das Gelände des Alexianer-Krankenhauses ist nicht mehr mit einem Symbol für
Standorte für Einrichtungen des Krankenhauswesens v on regionaler Bedeutung dar-
gestellt. Hier wurde die Darstellung eines „ASB für zweckgebundene Nutzung: Ein-
richtungen des Gesundheitswesens“ gewählt. In den e ntsprechend dargestellten
Siedlungsbereich einbezogen ist auch das Gelände der neuen Forensik-Einrichtung.
- Das Gelände Freibad Hiltrup / Steiner See ist nic ht mehr als „Freizeit- und Erho-
lungsschwerpunkt“ dargestellt. Stattdessen wird der Bereich nun als ein „Freiraum-
Vorlage 0232/2011
Anlage 2
75
bereich für zweckgebundene Nutzungen: Ferieneinrich tungen und Freizeitanlagen“
gekennzeichnet.
- Im Regionalplan-Entwurf nicht mehr dargestellt we rden die Standorte der bestehen-
den Wasserwerke; die entsprechenden Planzeichen feh len im Bereich der Wasser-
werke Hohe Ward und Geist (Berg Fidel). Das Wasserw erk Hiltrup war auch bereits
im aktuellen Regionalplan nicht gekennzeichnet. Dag egen werden die Standorte von
Kläranlagen als „Abwasser-Behandlungs- und -Reinigungsanlagen“ nach wie vor im
Regionalplan durch ein Planzeichen gekennzeichnet; im Bezirk Hiltrup die Kläranla-
gen Am Getterbach sowie Hiltrup auf der Kanalinsel.
8.3 Neu als Bestand dargestellte Siedlungsflächen
Auf Anregung der Bezirksregierung Münster im Verfah ren zur Fortschreibung des Flächen-
nutzungsplans war 2004 das Gewerbegebiet im Bereich der Straße Grafschaft beiderseits
des Kappenberger Damms deutlich vergrößert worden. Im Entwurf des Regionalplans ist der
Bereich nun als ASB dargestellt, während der aktuel l geltende Regionalplan hier noch einen
Agrarbereich dargestellt.
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
1
Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf zur Fortschreibung des Regio-
nalplans Münsterland
Anregungen der Stadt Münster:
1. Siedlungsraum
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
Anregung
Stadtbezirk Hiltrup – Stadtteil Amelsbüren
Am nordöstlichen Ortsrand von Amelsbüren, südlich d er Straße Zum Häpper, ist im
Regionalplan-Entwurf eine ASB-Fläche von ca. 9,6 ha dargestellt, während der Flä-
chennutzungsplan in diesem Bereich Grünflächen mit verschiedenen Zweckbestim-
mungen darstellt, u.a. im Bereich der bestehenden S porteinrichtungen sowie deren
geplanter Erweiterungsfläche. Wegen dieser entgegen stehenden Ziele sollte diese
Flächen im Regionalplan nicht weiter als ASB-Fläche , sondern als „Allgemeiner Frei-
raum- und Agrarbereich“ dargestellt werden.
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) für zweckgebundene Nutzung
Einrichtungen des Hochschul- und Bildungswesens
(gekennzeichnet durch Plan-
zeichen B)
Anregung
Folgende bestehende Hochschul-Einrichtungen im Stad tgebiet sollten wegen ihrer re-
gionalen, landesweiten bzw. teilweise sogar bundesw eiten Bedeutung zusätzlich zu-
mindest durch das Planzeichen gekennzeichnet werden:
- Katholische Fachhochschule NRW, Piusallee 89, Mün ster-Innenstadt,
- Fachhochschule f. öffentlich Verwaltung NRW, Nevi nghoff 8, Zentrum-Nord,
- Deutsche Hochschule f. Polizei, Zum Roten Berge 1 8 – 24, Münster-Hiltrup.
Militärische Nutzung
(gekennzeichnet durch Planzeichen M)
Anregung
Im Stadtgebiet Münster sollten im Stadtbezirk Mitte zusätzlich die folgenden bestehen-
den Kasernenbereiche zumindest mit dem Planzeichen M als Militärische Nutzung ge-
kennzeichnet werden:
- Blücher-Kaserne, nördlich Wilhelmstraße
- I. Deutsch-Niederländisches Korps, Neutor
- Prins-Claus-Kazerne, westlich Grevener Straße
Hier: Umwandlung von GIB-Flächen in ASB-Flächen
Anregung
Die Stadt Münster regt an, im Regionalplan den Bere ich des Gewerbegebietes Nien-
kamp/Messkamp, nördlich der Straße Nienkamp, weiter hin als GIB darzustellen, je-
doch die Bereiche südlich der Straße Nienkamp sowie westlich der Salzmannstraße
am nördlichen Siedlungsrand zukünftig als ASB darzu stellen. Begründung: Beide Be-
reiche weisen im Wesentlichen gemischte Nutzungsstr ukturen auf und sind nicht auf
den Status eines Industriegebietes angewiesen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
2
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
(Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereiche, GIB)
Stadtbezirk Hiltrup - Amelsbüren
Anregung
Der mittlere Bereich nördlich der Wiedaustraße (ca. 26,6 ha), der im vorliegenden Re-
gionalplan-Entwurf nicht mehr als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrar-
bereich“ dargestellt ist, soll wie im aktuell gelte nden Regionalplan auch im fortge-
schriebenen Regionalplan weiterhin als GIB-Flächen dargestellt bleiben.
Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplan Nr. 483 fü r den vorgenannten Teilbereich,
der für diesen Bereich eine landwirtschaftliche Flä che und Ausgleichsmaßnahmen
festsetzte, rechtskräftig aufgehoben, weil die landwirtschaftliche Nutzung nicht der aus-
drücklichen Festsetzung in einem Bebauungsplan beda rf und die Durchführung von
Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet Münster grundsät zlich nur im vollständigen Ein-
vernehmen mit den Grundstückseigentümern erfolgen s oll. Diese Zielsetzung ist hier
jedoch realistisch nicht durchführbar.
2. Freiraum
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, in Kombination mit der Freiraumfunk-
tion
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
Promenade
Das Grünsystem der Stadt Münster ist aufgrund der ö rtlich spezifischen Situation cha-
rakteristisch für die räumliche Stadtstruktur und e inmalig für eine Großstadt. Deshalb
gilt als grundsätzliche Zielsetzung, das bestehende Grünsystem der Stadt in seiner
Ausprägung und Funktion dauerhaft zu sichern und do rt, wo es möglich oder erforder-
lich ist, räumlich und funktional weiter zu entwickeln.
Im Verlauf der ehemaligen Wallanlagen hat die Stadt Münster mit der Promenade ei-
nen, die historische Altstadt vollständig umschließ enden, ersten Grünring, wie ihn
kaum eine andere Stadt vergleichbarer Größenordnung in Deutschland besitzt. Dieser
innerstädtische Grünring ist über vernetzte Grünstr ukturen an sieben, radial in die freie
Landschaft führende Hauptgrünzüge angebunden.
Anregung
Wegen der besonderen Bedeutung der Promenade für di e räumliche Stadtstruktur und
als zentraler Bestandteil des Grünsystems der Stadt regt die Stadt Münster an, die
Promenade einschließlich des Botanischen Gartens (e hem. Zitadelle) im fortgeschrie-
benen Regionalplan nicht als ASB-Fläche, sondern al s „Allgemeinen Freiraum- (und
Agrarbereich)“ in Kombination mit der Freiraumfunkt ion „Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“ darzustellen.
Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen
Abwasserbehandlungs- und -Reinigungsanlagen
Stadtbezirk Ost - Gelmer-Dyckburg
Das Planzeichen „Abwasserbehandlungs- und -Reinigun gsanlagen“ für die Kläranlage
im Ortsteil Sudmühle kann entfallen, weil diese Klä ranlage nach Fertigstellung der im
Bau befindlichen Druckrohrleitung zur Hauptkläranla ge in Coerde zeitnah geschlossen
wird.
Die Stadt Münster regt an, das Planzeichen „Abwasse rbehandlungs- und -Reinigungs-
anlagen“ am Standort der bestehenden Kläranlage im Ortsteil Sudmühle aus dem Re-
gionalplan herauszunehmen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
3
Stadtbezirk West – Nienberge
Die Stadt Münster regt an, das Planzeichen „Abwasse rbehandlungs- und -Reinigungs-
anlagen“ am Standort der bestehenden Kläranlage in Nienberge-Häger, das im aktuell
geltenden Regionalplan dargestellt ist, im Regional plan-Entwurf ergänzend einzutra-
gen.
Windeignungsbereiche
Der Rat der Stadt Münster hatte am 12.03.2008 besch lossen, dass sich die Stadt
Münster verpflichtet, in Anlehnung an das Klimaschu tzziel der Bundesregierung und
auf der Basis der Ergebnisse der Klimaschutzkonfere nz der Stadt Münster vom
24.08.2007 folgende Klimaschutzziele zu erreichen:
eine CO
2-Reduzierung von mindestens 40% bis zum Jahre 2020, ausge-
hend vom Basisjahr 1990, sowie
einen Anteil von 20% erneuerbarer Energie an der E nergieversorgung der
Stadt Münster bis 2020.
Mit Beschluss der Vorlage „Handlungskonzept zur Ums etzung des Klimaschutzkon-
zepts 2020 für Münster“ 1 am 08.12.2010 hat der Rat seine 2008 beschlossenen Klima-
schutzziele bekräftigt. Im Teil 1 des Handlungskonz eptes sind 33 Maßnahmen aufge-
listet, mit deren Umsetzung im Jahr 2011 begonnen w erden soll, um eine dauerhafte
Wirkung im Hinblick auf die o. g. Klimaschutzziele zu erzielen.
Die Maßnahme E 8 sieht dabei den Ausbau der Windene rgie vor: Durch die Auswei-
sung neuer Konzentrationszonen für Windenergie im F lächennutzungsplan der Stadt
Münster könnte der Einsatz erneuerbarer Energien in Münster deutlich ausgebaut wer-
den. Dazu sollte die Studie zur Ausweisung von Wind vorranggebieten aus dem Jahr
1997 auf der Grundlage aktueller Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden.
Im Jahr 2010 erteilte die Stadtwerke Münster GmbH e inem Gutachterbüro den Auftrag,
das Stadtgebiet Münster im Hinblick auf Flächenpote nziale zur Nutzung der Windener-
gie im Stadtgebiet zu untersuchen und die Ergebniss e auf der Grundlage des Krite-
rienkatalogs des Gutachtens von 1997 mit dessen Erg ebnissen abzugleichen. Die
Rahmenbedingungen im Jahr 2010 unterscheiden sich von denen des Jahres 1997 vor
allem im Hinblick auf den technischen Fortschritt ( und hier im Wesentlichen die zum
wirtschaftlichen Betrieb einer Windenergieanlage er forderliche Mindest-Gesamthöhe
von 140 – 150 m) sowie die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung zu den Aspekten
„Abstand zur Wohnnutzung“ (Stichwort: Bedrückende Wirkung) und „Artenschutz“.
Das Prüfverfahren zu den durch das Gutachten unterb reiteten Vorschlägen für zusätz-
liche Flächenpotenziale für die Nutzung durch Winde nergieanlagen hat zu zwei Vor-
schlägen für weitere Windeignungsbereiche im Stadtg ebiet geführt, in denen neue
Windenergieanlagen errichtet und die im fortgeschri ebenen Regionalplan neu darge-
stellt werden könnten.
Stadtbezirk West – Nienberge / Stadtbezirk Nord – Sprakel
Anregung: Die Flächenpotenziale 1 und 2 (teilweise) sollen du rch Erweiterung des
Windeignungsbereichs MS 51 nach Osten bis zur Autob ahn A1 sowie nach Südwesten
eingebunden werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urchfüh-
rung einer noch erforderlichen Umweltprüfung auf de r Grundlage der in der Karte
„Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergie“ d argestellten Flächenpotenziale
durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Bei Flächenpotenzial 1
in Sprakel handelt es sich um einen Einzelstandort westlich der
Autobahn A 1; durch eine Erweiterung des benachbart en Windeignungsbereichs MS
51 (nördlich Häger) nach Osten bis zur Autobahn A1 soll der Standort 1 integriert wer-
den.
1 siehe Vorlage V/0592/2010
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
4
Flächenpotenzial 2, nordwestlich von Nienberge-Häger
Durch eine südliche Erweiterung des benachbarten Wi ndeignungsbereichs MS 51
(nördlich Häger) kann das Flächenpotenzial 2 im Gru ndsatz integriert werden. Das Po-
tenzial 2 setzt sich aus mehreren Einzelflächen zus ammen. Hier stehen die Belange
des Denkmalschutzes (vier benachbarte Hofanlagen st ehen ganz bzw. teilweise unter
Denkmalschutz) sowie der Schutz der Landschaft (Kul isse NSG Vorbergs Hügel) mög-
licherweise entgegen und sind im weiteren Verfahren , z.B. durch eine Visualisierung,
vertieft zu prüfen. Das nunmehr stärker gewichtete Ziel des Regionalplans „Erhalt der
Kulturlandschaft“ ist dabei mit abzuwägen. Die seit ens der Stadt Münster angeregten
neuen Windeignungsbereiche werden im weiteren Verfa hren einer noch erforderlichen
Umweltprüfung durch die Bezirksregierung Münster unterzogen.
Stadtbezirk Hiltrup – Amelsbüren
Anregung: Das Flächenpotenzial 10 soll als neuer Windeignungs bereich im Regional-
plan dargestellt werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urch-
führung der noch erforderlichen Umweltprüfung auf d er Grundlage der in der Karte
„Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergie“ d argestellten Flächenpotenziale
durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
3. Verkehrsinfrastruktur
3.1 Roxel
Im vorliegenden Regionalplan-Entwurf ist die Ortsdu rchfahrt Roxel als Straße für den
vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr da rgestellt. Die Umgehungsstraße
Roxel ist als sonstige regionalplanerisch bedeutsam e Straße im Entwurf des Regional-
planes gekennzeichnet.
Die Ortsdurchfahrt in Roxel soll nach Auffassung de r Stadt Münster nicht im Regional-
plan dargestellt werden. Die Stadt Münster geht mit Fertigstellung der Ortsumgehung
von einer deutlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt aus. Anschließend soll die Ver-
kehrsfunktion der Ortsdurchfahrt abgestuft werden, um insbesondere die regionalen
Durchgangsverkehre aus der hoch belasteten Ortsdurc hfahrt auf die zukünftige Umge-
hungsstraße zu verlagern.
3.2 Hiltrup
Im Stadtteil Hiltrup ist der Straßenzug Marktallee/ Amelsbürener Straße als Straße für
den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkeh r dargestellt. Die südlich verlau-
fende Straßenverbindung Glasuritstraße/Hansestraße ist als sonstige regionalplane-
risch bedeutsame Straße im Entwurf des Regionalplans enthalten.
Aus Sicht der Stadt Münster sollen die Marktallee/A melsbürener Straße zwischen den
Anschlusspunkten Glasuritstraße im Osten und Hanses traße im Westen nicht im Regi-
onalplan dargestellt werden. Mit der Fertigstellung des letzten Bauabschnittes der Han-
sestraße in 2011 wird auch die Klassifizierung des Straßennetzes angepasst werden.
Der Verlauf der Landesstraße L885 soll dann über di e Glasuritstraße/Hansestraße ge-
führt werden. Der Straßenzug Marktallee/Amelsbürene r Straße wird entsprechend ab-
gestuft.
3.3 Innenstadt
Die regionalen und überregionalen Verkehrswege in W est-/Ost-Richtung und Nord-/
Süd-Richtung führen nach dem vorliegenden Entwurf des Regionalplanes zentral durch
die Altstadt der Stadt Münster.
Die Verkehrentwicklungsplanung sieht vor, die Innen stadt der Stadt Münster innerhalb
des 2. Tangentenringes von Durchgangsverkehren zu e ntlasten. In diesem Zusam-
menhang werden die vorhandenen Klassifizierungen de s Hauptverkehrsstraßennetzes
überarbeitet. Langfristig sollen die klassifizierte n Straßen innerhalb des 2. Tangenten-
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
5
ringes zu Straßen des Vorbehaltsnetzes herabgestuft werden. Somit werden auch alle
regionalen und überregionalen Wegeverbindungen nich t mehr direkt durch die Alt- und
Innenstadt geführt, sondern über den dann als Lande sstraße klassifizierten 2. Tangen-
tenring. Die Neuordnung der Klassifizierung des Hau ptverkehrsstraßennetzes, insbe-
sondere in der Innenstadt, wird unter anderem auch im Luftqualitätsplan der Stadt
Münster gefordert (siehe Pkt.: 5.2.1.2.2 „Überregionales Verkehrsnetz“). In diesem Zu-
sammenhang sollte auch der komplette zweite Tangent enring bis hin zum Albersloher
Weg als Straße für den überregionalen und regionale n Verkehr in den Regionalplan
aufgenommen werden. Entsprechend sind die Radialstr aßen Albersloher Weg und
Wolbecker Straße bis zum 2. Tangentenring zu verlängern.
In der beigefügten Anlage ist das überregionale und regionale Straßennetz da rgestellt, wie
es sich aus Sicht der Stadt Münster im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung,
der Verkehrsentwicklungsplanung und dem Luftqualitätsplan der Stadt Münster dargestellt.
Anlage: (am Ende der Anlage 3)
Straßennetz für den großräumigen, überregionalen und regionalen Straßenverkehr
4. Natur und Landschaft, sonstige Schutzgüter
Zum Regionalplan-Entwurf in seiner Funktion als Lan dschaftsrahmenplan und zu sonstigen
Schutzgütern (s. V Gewässerschutz) werden folgende Anregungen vorgetragen:
4.1 Schutz der Natur
Alvingheide (Bereich nordwestlich von Albachten)
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Bereich zum Schutz für die Natur
Im geltenden Regionalplan werden die Waldbereiche der Alvingheide in den Kreisen Münster
und Coesfeld kreisübergreifend als Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen.
Der Regionalplan erfüllt gemäß Landschaftsgesetz di e Funktion eines Landschaftsrahmen-
plans im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes und i st bei der Aufstellung von Land-
schaftsplänen zu Grunde zu legen.
Im Entwurf des Regionalplans 2010 wird die Alvinghe ide nicht mehr als Bereich zum Schutz
der Natur, sondern als Bereich zum Schutz der Landschaft
dargestellt.
Nach hiesigem Kenntnisstand liegen keine weitergehe nden fachlichen Erkenntnisse vor, die
zu einer geänderten planerischen Einschätzung führen müssen. Insofern ist die Beibehaltung
der ursprünglichen Zielsetzung „Bereich für den Sch utz der Natur“ zu prüfen (entspricht den
Nummern 10 – 12 im beigefügten Lageplan am Ende der Anlage 3).
4.2 Schutz der Landschaft und landschaftsorientiert e Erholung
(Die laufenden Nummern 1 – 7 entsprechen den Nummer n im beigefügten Lageplan
am En-
de der Anlage 3).
Die Abgrenzung der „Bereiche für den Schutz der Landschaft“ einschließlich der „Erholungs-
bereiche“ im gültigen Regionalplan und die Abgrenzu ng der Freiraumfunktion „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ im Entwurf des Regionalplans decken sich
in Teilbereichen nicht, insofern ist die Abgrenzung im vorliegenden Entwurf zu überprüfen.
Insbesondere sind hierbei folgende Bereiche zu berücksichtigen:
1. Östlich Lützowstraße
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Erholungsbereiche (überwiegend)
Dieser Bereich ist kleinräumig mit Wäldern und Feld gehölzen gegliedert und weist u. a. meh-
rere gesetzlich geschützte Biotope auf.
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
6
Anregung: Er sollte daher bis zur Stadtgebietsgrenze in den östlich angrenzenden Bereich
mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ ein-
bezogen werden.
2. Haus Lütkenbeck
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Erholungsbereiche
Anregung: Dieser Bereich hat insbesondere hohe Bedeutung für die innenstadtnahe land-
schaftsbezogene Erholung und sollte daher größer abgegrenzt werden.
3. Südlich Amelsbüren
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Bereiche für den Schutz der Landschaft, Bereiche für
den Schutz der Natur (kleinere Teilflächen), Erholungsbereiche
Anregung: Die Darstellung mit der Freiraumfunktion „Schutz d er Landschaft und land-
schaftsorientierte Erholung“ ist zur Abpufferung de s angrenzenden Naturschutz-, FFH- und
Vogelschutzgebietes Davert notwendig.
4. Südwestlich Amelsbüren (Sudhoff)
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Bereiche für den Schutz der Landschaft, Erholungs-
bereiche (teilweise)
Anregung: Der Bereich südlich der Straße Hartmannsbrook soll te aufgrund der landschaftli-
chen Gliederung mit der Freiraumfunktion „Schutz de r Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung“ dargestellt werden.
5. Nordwestlich und westlich Roxel
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Bereiche für den Schutz der Landschaft, Erholungs-
bereiche (teilweise)
Anregung: Die Grenze des Bereichs mit der Freiraumfunktion „ Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“ sollte sich, wie i m geltenden Regionalplan dargestellt, weit-
gehend an der Bösenseller Straße orientieren.
(Im Bereich Nummer 8 im beigefügten Lageplan
am Ende der Anlage 3 sollte die Grenze des
Bereichs mit der Freiraumfunktion „Schutz der Lands chaft und landschaftsorientierte Erho-
lung“ entsprechend zurückgenommen werden.)
6. Gievenbach
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Erholungsbereiche (überwiegend)
Auch an anderen Stellen reichen die Bereiche mit de r Freiraumfunktion „Schutz der Land-
schaft und landschaftsorientierte Erholung“ bis an die Bebauungsgrenze.
Anregung: Aufgrund der hohen Bedeutung für die Erholung und zur Abpufferung des Be-
reichs für den „Schutz der Natur“ am Gievenbach sollte das Umfeld des Gievenbachs mit der
Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landsch aftsorientierte Erholung“ dargestellt
werden.
7. Nordwestlich Nienberge
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Bereiche für den Schutz der Landschaft, Erholungs-
bereiche (teilweise)
Anregung: Die beiden Insellagen sollten verbunden werden und einen Anschluss an die
Bereiche mit der Freiraumfunktion „Schutz der Lands chaft und landschaftsorientierte Erho-
lung“ im Norden (nördlich der B 54) und im Süden bekommen.
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
7
4.3 Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzung: Fe rieneinrichtungen und Frei-
zeitanlagen
Aaseebereich
Bisherige Darstellung im Regionalplan: Bereiche für den Schutz der Landschaft, Erholungs-
bereiche
Der Entwurf des Regionalplans sieht - gegenüber der Darstellung im geltenden Regionalplan
- im Bereich westlich des Zoos eine Erweiterung des Freizeit- und Erholungsschwerpunktes
Aasee vor. In diesem Bereich gibt es keine planeris chen Überlegungen den Freizeit- und
Erholungsschwerpunkt zu erweitern. Mit der Aa-Renat urierung und der landschaftlichen Prä-
gung des Raumes ist vielmehr eine naturräumliche Entwicklung vorgegeben.
Anregung: Die Abgrenzung des Freiraumbereichs für zweckgebundene Nutzungen ist daher
auf den Stand des geltenden Regionalplans zurückzunehmen.
(entspricht den Nummer 9 im beigefügten Lageplan
am Ende der Anlage 3).
Anlage: Lageplan zu den in Kapitel 4.2 „Schutz der Landschaft und l andschaftsorientierte
Erholung“ aufgeführten Anregungen (am Ende der Anlage 3)
4.4 Gewässerschutz
Ziel 33 des Entwurfs zur Fortschreibung des Regiona lplans Münsterland formuliert Anforde-
rungen an den Gewässerschutz unter der Prämisse, da ss andere Nutzungen Gewässer be-
einflussen.
Anregung: Hier ist aufgrund der Anforderungen der WRRL ein e igenständiges Ziel zu for-
mulieren, das unabhängig von sonstigen Restriktionen und Planungen zu verfolgen ist:
33.5 Der gute Zustand bzw. das gute ökologische Pot enzial wird für die berichtspflich-
tigen Gewässer bis zum 31.12.2027 angestrebt.
4.5 Überschwemmungsgebiete
zu Blatt 7 des Regionalplans:
Anregung: Das fehlende festgesetzte ÜSG des Emmerbachs ist in der Karte einzutragen.
4.6 Erdgasförderung
In das Regionalplan-Kapitel V „Sicherung der Rohstoffversorgung“ ist folgender Hinweis auf-
zunehmen:
Im Münsterland sind sogenannte Bergbauberechtigunge n zur Aufsuchung von Kohlen-
wasserstoffen (Erdgas) zur gewerblichen Nutzung vom Land NRW erteilt worden. Das
Stadtgebiet Münster befindet sich in dem Aufsuchungsgebiet Nordrhein-Westfalen Nord.
Im Rahmen der Planung von Anlagen zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten sowie deren Folgeeinrichtungen (z. B. Verdichterstationen, Pipelines), ist die
Umweltverträglichkeit, auch mit Blick auf möglichen Landschaftsverbrauch, zu prüfen.
5. Strategische Umweltprüfung (SUP) und Umweltberic ht zur Fortschreibung des
Regionalplans Münsterland für die in Münster relevanten Bereiche
Gewerbegebiet Handorf – Gildenstraße (GIB 01.2)
Im Falle der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Handorf – Gildenstraße (GIB 01.2)
kommt die SUP zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich de r schutzgutbezogenen Bewertung vor-
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
8
aussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen bei den beiden Kriterien Biotopverbundfläche
und Kulturlandschaft zu erwarten sind. Auch in der schutzgutübergreifenden Gesamtbewer-
tung sind daher für diesen Bereich erhebliche Umweltauswirkungen zu prognostizieren.
Die Erweiterung des Gewerbegebietes Gildenstraße is t in einem ökologisch und landschaft-
lich sensiblen Bereich geplant: Die Bruch- und Sump fwälder sowie ein Kleingewässer im
Umfeld des Plangebietes sind als gesetzlich geschüt zte Biotope bzw. schutzwürdige Biotope
ausgewiesen. Im Umfeld sind planungsrelevante Arten nachgewiesen.
Im Plangebiet und seinem Umfeld ist die Biotopverbu ndfläche von herausragender Bedeu-
tung VB-MS-4012-104 „Drei Sumpf- und Bruchwaldkompl exe mit Feuchtgrünland“ betroffen.
Des Weiteren liegen das Plangebiet und seine Umgebu ng gemäß der SUP im „landesbe-
deutsamen Kulturlandschaftsbereich Bischofsstadt Münster mit dem Wigbold Wolbeck“.
Im Ergebnis der SUP sind in den nachfolgenden Planu ngs- und Zulassungsebenen insbe-
sondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgu tbezogenen Kriterien zu berücksichti-
gen:
- Immissionen
- Landschaftsschutzgebiet
- schutzwürdige Biotope, § 62 Biotope
- Biotopverbundflächen
- planungsrelevante Arten
- Kulturlandschaft
- Landschaftsbild
- Luftqualität
- Lokalklima.
Dies betrifft auf der Planungsebene das Verfahren z ur Änderung des FNP sowie zur Aufstel-
lung des Bebauungsplans. Aufgrund der beschriebenen Situation ist mit erhöhten Aus-
gleichsmaßnahmen zu rechnen.
Sonstige Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Be reich für gewerbliche und indus-
trielle Nutzungen (GIB)
In der SUP werden für die geplanten ASB in Gievenbe ck (westlich Busso-Peus-Straße) und
Handorf (nördlich und südlich Lammerbach) sowie für den GIB in Gelmer-Dyckburg (Erweite-
rung GI Hessenweg) Umweltauswirkungen aufgezeigt, d ie für einzelne Schutzgüter zum Teil
erheblich sind und in den nachfolgenden Plan- und Z ulassungsverfahren zu berücksichtigen
sind.
Stellungnahme:
Die Ergebnisse und Hinweise der SUP zu den o.a. vier Bereichen
GIB Gildenstraße
ASB Gievenbeck
ASB Handorf
GIB Gelmer-Dyckburg
werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der jewe ils erforderlichen, nachfolgenden
Bauleitplanung berücksichtigt.
Redaktionelle Anmerkungen und Hinweise zur SUP
SUP – S. 34
Korrektur eines Tippfehlers: Hornheide / Haskenau – statt Haseknau
SUP - S. 39 – Tab. 3-9
Vorlage 0232/2011
Anlage 3
9
Die Spalten „überflutetes Gebiet“, „pot. Überflutun gsgebiet“ können aufgrund der
Nomenklatur des WHG entfallen. Diese Rechtsbegriffe sind entfallen.
Der Offerbach (nicht Offenbach) hat innerhalb der S tadt Münster kein preußisches
ÜSG, kann also enfallen.
Hinzuzufügen sind:
Gievenbach – ermitteltes ÜSG
Kreuzbach – preußisches ÜSG
Kinderbach – preußisches ÜSG
Anlagen:
Karte: Straßennetz für den großräumigen, überregionalen und regionalen
Straßenverkehr
Lageplan zu den in Kapitel 4.2 „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung“ aufgeführten Anregungen
Straßennetz für den großräumigen, überregionalen
und regionalen Straßenverkehr
Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr
Straßen für den vorwiegend überregionalen und
regionalen Verkehr:
Stand: Dezember 2010
Ergänzungsvorlage Beschluss
4621 Zeichen
V/0232/2011/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland Beratungsfolge 12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den in der Anlage 1 vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Stadt Münster zum Stand Ende 2010 zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt den in der Anlage 2 vorgelegten Bericht über die Veränderungen der Dar- stellungen im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland gegenüber dem geltenden Regionalplan im Allgemeinen und in den einzelnen Stadtbezirken unter Berück- sichtigung der Stellungnahme der Stadt Münster (Anlage 3) zur Kenntnis. 3.1. Der Rat stimmt der als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland – unter Verzicht auf die in Anlage 3 auf den Seiten 3 und 4 zum Sachthema „Windeignungs- bereiche“ enthaltenen Anregungen – zu und beauftragt die Verwaltung, diese Stellung- nahme an die Bezirksregierung Münster zu richten. 3.2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat zum bislang im Entwurf des Regional- plans Münsterland enthaltenen Kap. VI.1 "Energie" eine Stellungnahme bis spätes- tens zur Sitzung des Rates am 14.12.2011 zur Entscheidung vorzulegen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in den Anlagen 1 und 2 vorgelegten Berichte inhaltli- che Bausteine im Sinne des gem. Ratsbeschluss zur Vorlage V/0592/2010 1. Erg. beauf- tragten Konzeptes „Klimaschutz in der r äumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau“ – insbesondere im Zusammenwirken mit den am 30.03.2011 vom Ausschuss für Stadtpla- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossenen, methodischen und inhalt- lich-konzeptionellen Bausteinen für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Be- reich Wohnen (vgl. Vorlage V/0006/2011) – darstellen. Die Anträge sind insoweit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0232/2011/2. Erg. Auskunft erteilt: Herr Franke Ruf: 492 61 10 E-Mail: FrankeGerd@stadt-muenster.de Datum: 08.07.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0232/2011/2 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit den o. a. Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. Begründung: Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 04.07.2011 gem. der Sitzungsvorlage 29/2011 beschlossen, die textlichen Darstellungen des gesamten Kapitels VI.1 - Energie des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland mit den entsprechenden zeichnerischen Darstel- lungen aus dem laufenden Erarbeitungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans heraus- zunehmen. Gem. den Ausführungen auf Seite 5 der Sachdarstellung zur Sitzungsvorlage 29/2011 soll das bisherige Kapitel VI.1 - Energie des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland in einem eigenständigen Verfahren als sachlicher Teilabschnitt neu erarbeitet werden. Dazu wird ein entsprechender Planentwurf mit Planbegründung zu erarbeiten und eine Strategische Umweltprü- fung (SUP) durchzuführen sein. Auf der Grundlage dieser Pläne ist ein entsprechender Erarbei- tungsbeschluss durch den Regionalrat zu fassen und anschließend das Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit durchzuführen. Um den neuen Planentwurf für diesen sachlichen Teilabschnitt zügig erstellen zu können, werden die Verfahrensbeteiligten, also auch die Stadt Münster, aufgefordert, der Regionalplanungsbehör- de bis zum 31.12.2011 alle sich für die Erarbeitung dieses Planentwurfs für den sachlichen Teilab- schnitt "Energie" noch ergebenden Erkenntnisse und Informationen zur Verfügung zu stellen. Gem. Beschlusspunkt 3.2 wird die Verwaltung dem Rat – nach Vorberatung in den zuständigen Gremien – zum bislang im Entwurf des Regionalplans Münsterland enthaltenen Kap. VI.1 "Ener- gie" eine Stellungnahme bis spätestens zur Sitzung des Rates am 14.12.2011 zur Entscheidung vorlegen. Im Übrigen hat der Regionalrat Münster gem. der o. a. Sitzungsvorlage das Fristende "31.07.2011" für die Beteiligung der Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit – und damit die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf zur For tschreibung des Regionalplans Münsterland – bestätigt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Ergänzungsvorlage V/0232/2011/1 mit Anlagen
53972 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Vorlagen-Nr.:
V/0232/2011/1
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Krause-Kämereit
Ruf:
Betrifft
Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des
Regionalplans Münsterland
Beratungsfolge
07.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
09.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
21.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung
13.07.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den in der Anlage 1 vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Siedlungs-
und Verkehrsflächen in der Stadt Münster zum Stand Ende 2010 zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt den in der Anlage 2 vorgelegten Bericht über die Veränderungen der Dar-
stellungen im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland gegenüber dem
geltenden Regionalplan im Allgemeinen und in den einzelnen Stadtbezirken unter Berück-
sichtigung der Stellungnahme der Stadt Münster (Anlage 3) einschließlich der in Anlage
1 dieser Ergänzungsvorlage aufgeführten ergänzenden und präzisierenden Ergeb-
nisse von weiteren Untersuchungen und verwaltungsinternen Abstimmungen zum
Thema Windenergie (Anlage 2, Teil C der Vorlage 0232/2011) zur Kenntnis.
3. Der Rat stimmt der als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland einschließ-
lich der in Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage aufgeführten ergänzenden Anregun-
gen auf der Grundlage der Ergebnisse weiterer Untersuchungen und verwaltungsin-
terner Abstimmungen zum Thema Windenergie zu und beauftragt die Verwaltung, diese
Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster zu richten.
492 61 11
E-Mail:
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de
Datum:
31.05.2011
V/0232/2011/1
- 2 -
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in den Anlagen 1 und 2 vorgelegten Berichte inhaltli-
che Bausteine im Sinne des gem. Ratsbeschluss zur Vorlage V/0592/2010 1. Erg. beauf-
tragten Konzeptes „Klimaschutz in der r äumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau“ –
insbesondere im Zusammenwirken mit den am 30.03.2011 vom Ausschuss für Stadtpla-
nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossenen, methodischen und inhalt-
lich-konzeptionellen Bausteinen für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Be-
reich Wohnen (vgl. Vorlage V/0006/2011) – darstellen. Die Anträge sind insoweit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit den o. a. Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
Begründung:
Zum Thema Darstellung von Windeignungsbereichen (s. Anlage 2 der Ursprungsvorlage,
Kapitel C) fanden zwischenzeitlich und parallel zum Einbringungs-Beratungsgang weitere
Untersuchungen und verwaltungsinterne Abstimmungen zu Flächenpotenzialen für Wind-
energieanlagen im Stadtgebiet statt, die u.a. aus der Anwendung des Entwurfs des neuen
Windenergieerlasses der Landesregierung NRW vom 17.02.2011 resultieren, der einen Weg-
fall des bisher geltenden Mindestabstandes von Windenergieanlagen-Standorten zu Wald-
flächen vorsieht. Im Ergebnis resultieren daraus ergänzende Anregungen zur Darstellung
zusätzlicher Flächen als Windeignungsbereiche im Regionalplan-Entwurf. Die zusätzlichen
Anregungen betreffen die Stadtbezirke West, Nord und Hiltrup.
Der Regionalrat Münster hat die Regionalplanungsbehörde in seiner Sitzung am 20. September
2010 beauftragt, das Erarbeitungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland
einzuleiten und durchzuführen. Der Planentwurf umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Münster
sowie der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.
Gem. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berühr-
ten öffentlichen Stellen am Erarbeitungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben,
zum Planentwurf, seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 13.01.2011 hat der Regierungspräsident der Bezirksregierung Münster die
Stadt Münster um Mitwirkung am Erarbeitungsverfahren gebeten. Als Stichtag für die Abgabe der
Stellungnahme der Stadt Münster mit ihren Anregungen und Bedenken ist der 31. Juli 2011 festge-
legt worden. Eine Fristverlängerung ist nach Angaben der Bezirksregierung nicht möglich. Sofern
bis zum 31. Juli 2011 keine Stellungnahme übermittelt wird, geht die Bezirksregierung davon aus,
dass gegen den Planentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland keine Bedenken
und Anregungen bestehen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (Planentwurf mit Planbegründung sowie Umweltbe-
richt) erfolgt bereits seit 17. Januar 2011 bis einschließlich 31. Juli 2011. In Münster sind der Ent-
wurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und alle übrigen Verfahrensunterlagen bei
der Bezirksregierung im Dienstgebäude am Domplatz und bei der Stadtverwaltung im Kundenzent-
rum des Stadthauses 3 einsehbar. Erstmals ist auch für alle Bürgerinnen und Bürger eine Ein-
sichtnahme in die offengelegten Unterlagen sowie die Abgabe einer Stellungnahme über das In-
ternet unter http://www.bezreg-muenster.nrw.de
möglich.
Der „Regionalplan“, früher als „Gebietsentwicklungsplan“ bezeichnet, ist das zentrale Instrument
der Regionalplanung. Für einen mittleren Zeitraum von etwa 15 Jahren soll der Regionalplan die
Raumnutzung im Plangebiet steuern, in dem er Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen,
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insbesondere für die kommunale Bauleitplanung, in Form von verbindlichen Zielen und abwägba-
ren Grundsätzen, entwickelt.
Grundlagen für die Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden, insbesondere der Flächennut-
zungspläne, an die Ziele der Raumordnung sind § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 34
Landesplanungsgesetz NRW (LPlG).
Gem. § 18 Abs. 2 LPlG hat ein Regionalplan auch die Funktion eines Landschaftsrahmenplans i.
S. des Landschaftsgesetzes NRW sowie die Funktion eines forstlichen Rahmenplans gem. Lan-
desforstgesetz NRW.
Darüber hinaus ist der Regionalplan eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei Förderentschei-
dungen und Förderprogrammen des Landes.
Der Regionalplan wird von der Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Planungspart-
nern, u. a. mit den Kommunen im Plangebiet, erarbeitet und vom Regionalrat aufgestellt.
Der Regionalplan entfaltet seine raumordnerische Steuerungswirkung
Ö durch Ziele der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG), die juristisch verbindliche, abschlie-
ßend abgewogene Vorgaben darstellen und von der nachfolgenden Ebene, der kommuna-
len Bauleitplanung, zu beachten sind,
Ö durch Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG), die Vorgaben für nachfolgen-
de Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen, z. B. für die kommunale Bauleitplanung,
sind.
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde in den Jahren 1996 / 1997 aufgestellt und im Jahr
1998 genehmigt. Zwischenzeitlich sind 20 Änderungsverfahren zum 1998 genehmigten Regional-
plan abgeschlossenen worden.
Gegenüber dem Regionalplan aus dem Jahr 1998 haben sich in der Zwischenzeit im Plangebiet
wesentliche sozio-ökonomische Rahmenbedingungen spürbar verändert, insbesondere aufgrund
des erkennbaren „Demographischen Wandels“ und dessen Auswirkungen auf künftige Flächenbe-
darfe für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie vor dem Hintergrund der Diskussion zum Thema
„Allianz für die Fläche“. Beide Aspekte sind wesentliche Gründe für die nun anstehende Fort-
schreibung des Regionalplans Münsterland.
Erstmalig wurde im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland eine Strategische
Umweltprüfung (SUP) durchgeführt und ein Umweltbericht erarbeitet.
Zu Beschlusspunkt 1.:
Vor dem Hintergrund der bereits seit Jahren geführten Diskussion zum Thema „Allianz für die Flä-
che“ und daraus ggf. abzuleitender Zielwerte für eine Reduzierung künftiger Siedlungsflächenneu-
ausweisungen beleuchtet der in der Anlage 1 vorgelegte „Bericht über die Entwicklung der Sied-
lungs- und Verkehrsflächen in der Stadt Münster zum Stand Ende 2010“ die im Allgemeinen und
speziell in Münster bestehenden Rahmenbedingungen und zeigt am übergeordneten Ziel „Spar-
samer Flächenverbrauch für Siedlungszwecke“ orientierte, auf die besondere Situation in Münster
bezogene Handlungsansätze auf.
Zu Beschlusspunkt 2.:
Anlage 2 enthält eine Beschreibung der Veränderungen der Darstellungen im Entwurf zur Fort-
schreibung des Regionalplans Münsterland gegenüber dem geltenden Regionalplan unter Berück-
sichtigung der Stellungnahme der Stadt Münster (s. Anlage 3), sowohl für die Gesamtstadt, als
auch in den einzelnen Stadtbezirken. Zum Thema Darstellung von Windeignungsbereichen (s.
Anlage 2 der Ursprungsvorlage, Kapitel C) fanden zwischenzeitlich weitere Untersuchungen
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und verwaltungsinterne Abstimmungen zu Flächenpotenzialen für Windenergieanlagen im
Stadtgebiet statt, die u. a. aus der Anwendung des Entwurfs des neuen Windenergieerlas-
ses der Landesregierung NRW vom 17.02.2011 resultieren, der einen Wegfall des bisher
geltenden Mindestabstandes von Windenergieanlagen-Standorten zu Waldflächen vorsieht.
Eine Flächenbilanzierung der mit der Stellungnahme angeregten Siedlungsflächenausweisungen
gegenüber den im geltenden Regionalplan dargestellten Siedlungsbereichen („Allgemeine Sied-
lungsbereiche“ [ASB] sowie „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche“ [GIB]) führt zu dem Er-
gebnis, dass gegenüber dem heute ausgewiesenen Planungsstand gem. den in der Stellungnah-
me angeregten Ausweisungen insgesamt ca. 180 ha Siedlungsflächen eingespart werden.
Zu Beschlusspunkt 3.:
Anlage 3 der Ursprungsvorlage enthält die Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf zur
Fortschreibung des Regionalplans Münster, die bis zum Stichtag 31.07.2011 an die Bezirksregie-
rung Münster zu richten ist.
Wegen der in Anlage 1 dieser Vorlage beschriebenen ergänzenden Untersuchungen und
Ergebnisse zum Thema Darstellung von Windeignungsbereichen / Standortpotenziale für
Windenergieanlagen wurden zusätzliche Anregungen zur Berücksichtigung weiterer Stand-
ortpotenziale für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Münster in die Anlage 2 dieser Vorlage
aufgenommen.
Aufgrund der Komplexität des Themas und der Bedeutung der Stellungnahme der Stadt bringt die
Verwaltung die vorliegende Vorlage zunächst in die zuständigen Gremien ein. Die Beschlussfas-
sung über die Stellungnahme der Stadt ist für die Beratungskette vor der Sommerpause vorgese-
hen.
Zu Beschlusspunkt 4.:
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0592/2010 1. Erg. hat der Rat in seiner Sitzung am 08.12.2010
die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für Klimaschutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im
Städtebau vorzulegen. Dabei sollen für das Jahr 2020 u. a. folgende Ziele berücksichtigt werden:
- Das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stadtgebiet soll gestoppt und durch Innen-
entwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Verdichtung in den Sied-
lungskernen kompensiert werden.
- Die Inanspruchnahme von Freiraum, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Flä-
chen für die Siedlungsentwicklung, soll beendet werden.
Wie in der Anlage 2 aufgezeigt, führt die Gesamtbilanzierung der in der Anlage 3 enthaltenen Stel-
lungnahme zur Darstellung von künftig für die Stadt Münster im fortgeschriebenen Regionalplan
enthaltenen Siedlungsbereichen zu dem Ergebnis, dass ca. 180 ha weniger Siedlungsflächen aus-
gewiesen werden, als im zurzeit geltenden Regionalplan für die Stadt Münster enthalten sind.
Auf der Grundlage der am 30.03.2011 vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wirtschaft beschlossenen, methodischen und inhaltlich-konzeptionellen Bausteine für
eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen (vgl. Vorlage V/0006/2011)
wird die Stadt Münster auch weiterhin den planerischen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außen-
entwicklung“ – dort, wo es möglich und verträglich ist – umsetzen. Alle sich dafür umsetzungsori-
entiert bietenden künftigen Optionen, z. B. Konversionsflächen oder aufgegebene, jedoch städte-
baulich integriert liegende ehemalige Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte sowie vorhandene
Innenentwicklungspotenziale in bestehenden Wohnquartieren, sollen dafür mit Priorität genutzt
werden, damit ein weiteres Siedlungsflächenwachstum an bestehenden Siedlungsrändern mög-
lichst eingedämmt werden kann.
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Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0592/2010 1. Erg. hat der Rat die Verwaltung zudem beauftragt,
die Voraussetzungen für eine Entscheidung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Klima-
schutz in Münster vorzubereiten und zu schaffen, u. a. zum Maßnahmenbaustein E 8 „Windener-
gie“. Hierzu sind sowohl in der Anlage 2, Kapitel C „Entwicklung der Windenergienutzung – Anre-
gungen zur Darstellung neuer bzw. zur Erweiterung bestehender Windeignungsbereiche“, als auch
in der Stellungnahme der Stadt (vgl. Anlage 3) konkrete Anregungen enthalten, zum Ausbau der
Windenergie in Münster neue bzw. ergänzende Windeignungsbereiche in den künftigen Regional-
plan Münsterland aufzunehmen.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Änderungen und Ergänzungen der Anlage 2 der Vorlage 0232/2011 im Wesent-
lichen zum Thema Windenergie (Kapitel C der Anlage 2 der Ursprungsvorlage)
mit den Karten
„Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“
„Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd“
Anlage 2: Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland,
hier: Ergänzende Anregungen zum Thema Darstellung von Windeignungs-
bereichen
mit den Karten
„Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“
„Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd“
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
Zu der Anlage 2 der Vorlage 0232/2011 (Ursprungsvor lage) werden die nachfolgend
aufgeführten Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
Anlage 2
Bericht über Veränderungen der Darstellungen im Ent wurf des Regionalplans
Münsterland gegenüber dem geltenden Regionalplan im Allgemeinen und in
den Stadtbezirken unter Berücksichtigung der Stellu ngnahme der Stadt Müns-
ter
A Mengengerüst Regionalplan für das Stadtgebiet Mün ster
Siehe S. 5 der Vorlage 0232/2011
1. Zukünftiger Flächenbedarf gem. Regionalplan-Entw urf
Grundlagen für die Prognose des zukünftigen Flächenbedarfs
1.2 Methodik der Bezirksregierung Münster für die B erechung des Flächenbedarfs für All-
gemeine Siedlungsbereiche (ASB) im Münsterland bis 2025
1
Die Bedarfsberechnung wurde zum Stand 20.09.2010 ak tualisiert; nachfolgend werden
die aktualisierten Zahlen für Münster aufgeführt:
Der Bedarf an Wohnsiedlungsflächen 2025 wird u.a. auf der Grundlage
- der künftigen Einwohnerentwicklung
,
- der daraus abgeleiteten Anzahl künftiger Haushalt e sowie
- des bisherigen Wohnungsbestandes
ermittelt.
Dabei sind folgende Annahmen maßgeblich:
a) Bestehende Defizite zwischen verfügbarem Wohnung sbestand und nachfragenden
Privathaushalten bedingen einen Nachholbedarf:
In Münster
16.250 20.800 Wohnungen ,
b) Abgänge und Umnutzungen von Wohnungen innerhalb des Wohnungsbestandes er-
zeugen einen Ersatzbedarf: In Münster 5.530 5.670 Wohnungen
c) die Zahl der Wohnungen nachfragenden Privathaush alte wird auf Grund des Trends
zu kleineren Haushalten im Planungszeitraum weiter steigen. Erst recht in einer Stadt
wie Münster, deren Einwohnerzahl noch steigt. Dadurch ergibt sich ggf. ein Woh-
nungsneubedarf: In Münster 6.460 1.900 Wohnungen
Zusammen wird für Münster bis 2025 ein Bedarf von 28.240
28.370 Wohnungen ermittelt,
davon benötigen ca. 22.700 Wohnungen (a + c) neue Wohnbauflächen .
1 Bez.Reg. MS: Fortschreibung Regionalplan Münsterland – Siedlungsflächenbedarf bis 2025 / Stand:
20.09.2010 10.09.2007 – Ergebnisse der WSB/ ASB-Bedarfsrechnung – Teil 1: Flächenbedarfe
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
C Entwicklung der Windenergienutzung – Anregungen z ur Darstellung
neuer bzw. zur Erweiterung bestehender Windeignungsbereiche
Siehe S. 40 - 45 der Vorlage 0232/2011
3. Neues Gutachten 2010/2011
Im Jahr 2010 erteilte die Stadtwerke Münster GmbH d em Gutachterbüro enveco GmbH den
Auftrag, das Stadtgebiet Münster im Hinblick auf Fl ächenpotenziale zur Nutzung der Wind-
energie im Stadtgebiet zu untersuchen und die Ergeb nisse auf der Grundlage des Kriterien-
katalogs des Gutachtens von 1997 (s.o.) mit dessen Ergebnissen abzugleichen. Die Rah-
menbedingungen im Jahr 2010 unterscheiden sich von denen des Jahres 1997 vor allem im
Hinblick auf den technischen Fortschritt (und hier im Wesentlichen die zum wirtschaftlichen
Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) erforderliche Mindest-Gesamthöhe von 140 – 150
m) sowie die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechu ng zu den Aspekten „erforderlicher Ab-
stand zur Wohnnutzung“ (Stichwort: Bedrückende Wirkung) und „Artenschutz“.
Aufgrund der o. g. Beschlüsse des Rates zum Klimasc hutz wurden die beiden im damaligen
Verfahren zur Darstellung von Konzentrationszonen i m fortgeschriebenen Flächennutzungs-
plan entscheidenden Bewertungskriterien:
Mindestgröße 60 ha
Mindestkapazität 5 Windenergieanlagen (WEA)
im aktuellen Verfahren zur Findung von geeigneten z usätzlichen Flächenpotenzialen nicht
mehr angewandt.
Die Gutachter ermittelten zu Beginn im Stadtgebiet 22 Flächenpotenziale, die sich sowohl
aus Einzelstandorten als auch aus Ansammlungen von mehreren, nahe beieinander liegen-
den Einzelstandorten zusammensetzen, deren größte E inzelflächen maximal 3 WEA mit
einer Gesamthöhe von je 150 m aufnehmen könnten.
Ein Abgleich der ermittelten Flächenpotenziale mit den Planungsgrundsätzen
2, die bereits im
Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungspla ns 2004 im Zusammenhang mit der
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie Anwendung fanden, führte zu einer
Reduzierung auf 12 Potenzialflächen, die einer detaillierteren Prüfung unterzogen wurden.
Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung zu den akt uellen, zum Teil höheren Anforderun-
gen zur Darstellung von Windeignungsbereichen im Re gionalplan bzw. als Konzentrations-
zonen im FNP – verglichen mit dem Jahr 1997 – führte zu folgenden Ergebnissen:
Die Absicherung von Einzelstandorten
durch eine Kennzeichnung als Windvorrangbe-
reich im Regionalplan ist auch weiterhin nicht möglich . Das heißt, dass innerhalb der
dargestellten Windvorrangbereiche jeweils in der Regel eine Anzahl von mindestens drei
WEA auch tatsächlich (vor dem Hintergrund der aktue llen Abstandsanforderungen und
der marktüblichen Höhenentwicklung der WEA) möglich sein muss.
2 Vor dem Hintergrund der vielfältigen Bedeutung und Funktionen der Freiflächen im Stadtgebiet
Münster und seiner näheren Umgebung fällt dem Teila spekt Landschaftsbild / „typische münsterlän-
dische Parklandschaft“ eine besondere Bedeutung zu. Deshalb sollen im Außenbereich die Beein-
trächtigungen durch die Errichtung und das Erschein ungsbild von WEA in den hierbei besonders
sensiblen Bereichen ausgeschlossen und die Errichtu ng von WEA auf die gutachterlich ermittelten,
besonders gut geeigneten Standorte konzentriert werden.
Im Grundsatz sollte auch zukünftig die Nutzung vo n Windenergie auf die weniger sensiblen Land-
schaftsräume im Stadtgebiet konzentriert und beschr änkt bleiben. Deshalb werden auf der Grund-
lage der städtischen Grünordnung Münster die folgen den Bereiche als Tabubereiche für Windener-
gieanlagen (WEA) benannt:
Die Grünzüge einschließlich der Flächen des systemüb erlagernden Grünzugs entlang des DEK,
die Flächen des Grünrings II,
die Flächen der bestehenden bzw. geplanten Erholung slandschaften (z. B. Roxeler Riedel),
die Flächen von bestehenden bzw. geplanten Landscha ftsparks und Parkanlage, die teilweise
auch außerhalb des Grünrings II liegen.
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
Die Stadt Münster muss als Voraussetzung für eine Anregung zusätzlicher Windeig-
nungsbereiche im Stadtgebiet im Rahmen des Verfahre ns zur Fortschreibung des Regi-
onalplans (und damit als Voraussetzung für eine Dar stellung zusätzlicher Konzentrati-
onszonen im FNP) eine überzeugende Argumentation vo rweisen, warum die bisherige
Planungsphilosophie des 2004 fortgeschriebenen FNP mit den dargestellten Konzentra-
tionszonen und dem sonstigen Windenergie-Ausschluss im Außenbereich des Stadtge-
bietes nunmehr weiterentwickelt werden soll.
Auf der Grundlage des Entwurfs des neuen Windenerg ieerlasses der Landesregierung
NRW vom 17.02.2011 gilt weiterhin der Grundsatz, da ss Wald im waldarmen Münster-
land generell für eine Nutzung durch Windenergie nicht in Betracht zu ziehen ist.
Zu den verbliebenen 12 Flächenpotenzialen (s. Karte „Standortübersicht Flächenpotenziale
Windenergie“, S. 45) wurden nach eingehender Prüfung folgende Ergebnisse erzielt:
Standort 1 , Sprakel
Einzelstandort westlich der Autobahn A 1; durch ein e Erweiterung des benachbarten Wind-
eignungsbereichs MS 51 (nördlich Häger) nach Osten bis zur Autobahn A1 soll der Standort
1 integriert werden , sofern eine Vereinbarung mit den Eigentümern des in Betracht
kommenden Standortes hinsichtlich einer gemeinsam g estalteten Umsetzung dieses
Potenzials getroffen wird.
Standort 2 , nordwestlich von Nienberge-Häger
Durch eine südliche Erweiterung des benachbarten Wi ndeignungsbereichs MS 51 (nördlich
Häger) kann der Standort 2 im Grundsatz integriert werden , sofern eine Vereinbarung mit
den Eigentümern der in Betracht kommenden Standorte hinsichtlich einer gemeinsam
gestalteten Umsetzung dieser Potenziale getroffen w ird. Der Standort 2 setzt sich aus
mehreren Einzelflächen zusammen. Hier stehen die Be lange des Denkmalschutzes (vier be-
nachbarte Hofanlagen stehen ganz bzw. teilweise unt er Denkmalschutz) sowie der Schutz
der Landschaft (Kulisse NSG Vorbergs Hügel) möglich erweise entgegen und sind im weite-
ren Verfahren durch z.B. eine Simulation vertieft z u prüfen. Das nunmehr stärker gewichtete
Ziel des Regionalplans „Erhalt der Kulturlandschaft“ ist dabei mit abzuwägen. Die seitens der
Stadt Münster angeregten neuen Windeignungsbereiche werden im weiteren Verfahren einer
ergänzenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung Münster unterzogen.
Anregung: Die Flächenpotenziale 1 und 2 (teilweise) sollen durch Erweiterung des Windeig-
nungsbereichs MS 51 nach Osten bis zur Autobahn A1 sowie nach Südosten eingebunden
werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs sol l nach Durchführung der noch erfor-
derlichen Umweltprüfung auf der Grundlage der in de r Karte „Standortübersicht Flä
chenp o-
tenziale Windenergie“ (s. S. 45) dargestellten Fläc henpotenziale durch die Bezirksregierung
Münster erfolgen.
Neu:
Die Karte „Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“ (S eite 45a) markiert die ermittel-
ten Flächenpotenziale für Windenergieanlagen und en thält einen Vorschlag zur künfti-
gen Abgrenzung für den Windeignungsbereich MS 51.
Neu:
Standort 1a , nördlich der Konzentrationszone nordwestlich von Sp rakel, südlich der
Stadtgrenze
Der Entwurf des neuen Windenergieerlasses der Lande sregierung NRW vom
17.02.2011 sieht einen Wegfall des bisher geltenden Mindestabstandes von WEA-
Standorten zu Waldflächen vor. Auf dieser Grundlage haben die Gutachter weitere
Flächenpotenziale für WEA ermittelt. Ein Flächenpot enzial befindet sich nördlich der
Konzentrationszone für Windenergieanlagen (im Regio nalplan identisch mit Windeig-
nungsbereich MS 50) nordwestlich des Stadtteils Sprakel und südlich der Stadtgrenze
Münster. Durch eine nördliche Erweiterung des benac hbarten Windeignungsbereichs
MS 50 kann der Standort 1a im Grundsatz integriert werden, sofern eine Vereinbarung
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
mit den Eigentümern des in Betracht kommenden Stand ortes hinsichtlich einer ge-
meinsam gestalteten Umsetzung dieses Potenzials getroffen wird.
Neu:
Anregung: Das Flächenpotenzial 1a soll durch Erweit erung des Windeignungsbe-
reichs MS 50 nach Norden bis zur Stadtgrenze eingeb unden werden. Die Abgrenzung
des Windeignungsbereichs soll nach Durchführung der noch erforderlichen Umwelt-
prüfung durch die Bezirksregierung Münster erfolgen . Die Karte „Windeignungsberei-
che MS 50 und MS 51“ (Seite 45a) markiert die ermit telten Flächenpotenziale für Wind-
energieanlagen und enthält einen Vorschlag zur künf tigen Abgrenzung für den Wind-
eignungsbereich MS 50.
Standort 3 , südlich Deponie Coerde
Der Einzelstandort könnte durch seine Lage auf eine r Abfalllagerungs- und -behandlungs-
anlage nach geltendem Recht genehmigt werden. Zuvor ist aber noch die Verträglichkeit
zum nördlich angrenzenden FFH-Gebiet „Rieselfelder“ belastbar abzuklären. Eine Veranke-
rung als Einzelstandort im Regionalplan ist ausgeschlossen.
Standort 4 , südlich Nienberge, westlich Hülshoffstraße (L 529), Bauerschaft Schonebeck
Einzelstandort, das Flächenpotenzial ist für die Er richtung von mindestens drei Windenergie-
anlagen zu klein. Der Standort liegt in Nähe zum La ndschaftsraum Münstersche Aa und ist
im in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan 3 Ro xeler Riedel als Landschaftsschutzgebiet
(LSG) geplant. Der Standort steht im Prinzip im Wid erspruch zu den o.g. Planungsgrundsät-
zen. Ergebnis: Standort wird nicht weiter verfolgt.
Standort 5 , Nienberge-Süd, östlich Twerenfeldweg, Nähe Umspannwerk / Autobahn A1
Es handelt sich um einen Einzelstandort mit einer o ptischen Standortvorbelastung durch das
Umspannwerk, mehrere Hochspannungsleitungen mit far bigem Anstrich und Immissionen
durch die benachbarte Autobahn A1. Der Standort erf üllt die Anforderungen entsprechend
dem Ziel des neuen Windenergie-Erlass-Entwurfs gem. Kapitel 4.3.2 3, Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen vorrangig wegen der bereits bestehenden Vorbelastung entlang
vorhandener Infrastrukturtrassen einzurichten. Die von den Infrastrukturtrassen in unter-
schiedlicher Weise ausgehenden Vorbelastungen könne n/sollen dazu genutzt werden, zu-
sätzliche Belastungen durch neue Windenergieanlagen hier verstärkt zu bündeln und dafür
bisher nicht belastete, ungestörte Landschaftsbereiche zu schonen.
Der Einzelstandort ist möglicherweise bereits als A usnahmefall gegenüber § 35 Abs. 3 Satz
3 BauGB genehmigungsfähig, wenn er wegen der Standortvorbe lastung ausreichend be-
gründet werden kann. Eine Betroffenheit ggf. entgeg en stehender Planziele im Umfeld (u.a.
Entwurf Landschaftsplan Nr. 3) ist noch detailliert zu prüfen. Eine Verankerung als Einzel-
standort im Regionalplan ist ausgeschlossen.
Standort 6 , westlich Roxel / Brock,
Standort 7 , südwestlich Roxel / Brock,
Standort 9 , südwestlich Albachten / südlich Autobahn A 43
Die drei Flächenpotenziale können gebündelt betrachtet werden, da sie über ver gleichbare
Eigenschaften verfügen. Die Potenziale liegen in ei nem jeweils reich strukturierten Land-
3 Standorte für Windenergieanlagen sollen vorrangig entlang von Infrastrukturtrassen (Bundesfern-
straße, Hauptschienenwege, Hochspannungsfreileitungen) konzentriert werden. Es wird dabei davon
ausgegangen, dass bei Infrastrukturtrassen und Wind energieanlagen vergleichbare oder ähnliche
Umweltauswirkungen bestehen, die sich so überlagern, dass die Trassenkorridore, die durch die be-
stehenden Belastungen bereits in ihrer Wertigkeit g emindert werden, durch eine zusätzliche Belas-
tung durch neue Windenergieanlagen nicht oder eher geringfügig weiter entwertet werden. Wegen
der vorhandenen Vorbelastung eines Raumes können so nst geltende Abstandsregelungen oder die
Wertigkeit von Gebietskategorien mit eher Ausschlus skategorie (z. B. Bereiches zum Schutz der
Landschaft u. für landschaftsorientierte Erholung) vermindert werden.
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
schaftsraum (Schutzziel des Regionalplans ohne Kenn zeichnung im Plan); die hier zu ver-
mutende Betroffenheit des Artenschutzes, die räumli che Situation in Bezug zu zwei großflä-
chigen, benachbarten Windvorrangbereichen im westli ch angrenzenden Kreis Coesfeld, die
vergleichsweise kleinen Flächenpotenziale der Stand orte, die maximal 3 WEA oder weniger
ermöglichen, sowie die teilweise mögliche Betroffen heit von benachbarten Baudenkmälern
stehen entgegen. Ergebnis: Die drei Flächenpotenziale werden nicht weiter verfolgt.
Standort 8 , Bauerschaft Kasewinkel, beiderseits Alter Mühlenweg
Ergebnis: Aus grundsätzlichen Erwägungen zum Erhalt eines weitgehend noch natürlichen
Landschaftsraumes wird das Flächenpotenzial nicht w eiter verfolgt. Der Landschaftsraum
weist im Wesentlichen noch seine gewachsene Struktu r auf, die in ihrer Erholungsfunktion
bisher nicht durch Windenergieanlagen optisch beeinträchtigt wird.
Standort 10 (Wilbrenning-Süd), Amelsbüren – Bauerschaft Wilbrenning, beiderseits der
Straße Feuerstiege
Das Flächenpotenzial ist das mit Abstand größte ver bleibende im Stadtgebiet. Zwar liegen
die einzelnen Potenzialflächen verteilt auf mehrere Standorte, davon in Teilbereichen im
Nordwesten in Randlage zu einem bestehenden Golfpla tz, und bei einem Standort im Süd-
osten sind die Schutzbelange einer denkmalsgeschütz te Hofanlage zu berücksichtigen, aber
dennoch ist das Flächenpotenzial – vorbehaltlich de r weiteren Detailprüfung – für die Errich-
tung von deutlich mehr als mindestens 3 Windenergieanlagen (WEA) geeignet , sofern eine
Vereinbarung mit den Eigentümern der in Betracht ko mmenden Standorte hinsichtlich
einer gemeinsam gestalteten Umsetzung dieses Potenzials getroffen wird.
Anregung: Das Flächenpotenzial 10 (Wilbrenning-Süd) soll als neuer Windeignungsbereich
im Regionalplan dargestellt werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach
Durchführung der noch erforderlichen Umweltprüfung auf der Grundlage der in der Ka
rte
„Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergi e“ (s. S. 45) dargestellten Flächenpotenzi a-
le durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Neu:
Die Karte „Windeignungsbereiche Wilbrenning-Süd“ (S eite 45b) markiert die ermittel-
ten Flächenpotenziale für Windenergieanlagen und en thält einen Vorschlag zur künfti-
gen Abgrenzung für den Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd.
Standort 11 , Amelsbüren, beiderseits südlich Thierstraße
Es handelt sich um ein Flächenpotenzial mit bis zu 3 Einzelstandorten für WEA; der Standort
zeichnet sich durch eine optische Vorbelastung durc h das bestehende Umspannwerk, meh-
rere Hochspannungsleitungen und Immissionen durch die benachbarte Bahnstrecke Münster
– Dortmund aus und verfügt damit über vergleichbare Ausgangsbedingungen wie der Stand-
ort 5 (s. o.). Der Standort erfüllt die Anforderung en entsprechend dem Ziel des neuen Wind-
energie-Erlass-Entwurfs gem. Kapitel 4.3.2, Konzent rationszonen für Windenergieanlagen
wegen der bereits bestehenden Vorbelastung entlang vorhandener Infrastrukturtrassen vor-
rangig einzurichten. Die von den Infrastrukturtrass en in unterschiedlicher Weise ausgehen-
den Vorbelastungen können/sollen dazu genutzt werde n, zusätzliche Belastungen durch
neue Windenergieanlagen hier verstärkt zu bündeln u nd dafür bisher nicht belastete, unge-
störte Landschaftsbereiche zu schonen.
Das Flächenpotenzial ist möglicherweise bereits als Ausnahmefall gegenüber § 35 Abs. 3
Satz 3 BauGB genehmigungsfähig, wenn es wegen der Standortvorbe lastung ausreichend
begründet werden kann. Eine Verankerung durch eine Darstellung als Windeignungsbereich
im Regionalplan ist ausgeschlossen.
Standort 12 , Wolbeck, östlich des Fronhofs, nördlich der Alverskirchener Straße
Denkmalbelange in Bezug auf den Fronhof (hochrangig es Baudenkmal) sowie Belange des
benachbarten FFH-Gebietes „Tiergarten Wolbeck“ würden durch Windenergieanlagen stark
beeinträchtigt. Der Landschaftsraum ist noch weitge hend zusammenhängend intakt und
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
weist im Wesentlichen noch seine gewachsene Struktu r auf, er wird in seiner Erholungsfunk-
tion bislang nicht durch Windenergieanlagen optisch beeinträchtigt. Ergebnis: Der Standort
wird nicht weiter verfolgt.
Ergebnis: Damit werden die Flächenpotenziale der Standorte 1 , 1a , 2 teilweise und 10 auf-
gegriffen und es wird angeregt, im Regionalplan zum einen im nordwestlichen Stadtgebiet
den
die bestehenden Windeignungsbereich e Münster 50 und Münster 51 zur Einbindung
der Flächenpotenziale 1, 1a und 2 (teilweise ) entsprechend zu erweitern sowie zum anderen
für das Flächenpotenzial 10 im Regionalplan im südw estlichen Stadtgebiet ein en neue ns
Windeignungs bereich gebiet darzustellen.
Weiteres Vorgehen
Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans wur den insgesamt zwei Neudarstellungen
von Windeignungsbereichen vorgenommen, beide außerh alb des Stadtgebietes Münster. Im
Vorfeld dieser Neudarstellungen wurden beide Flächen einer Umweltprüfung unterzogen.
Einer Umweltprüfung werden dabei alle Flächen mit e iner regionalbedeutsamen Größe von
mehr als 10 ha unterzogen sowie diejenigen Flächen, bei denen erhebliche Umweltauswir-
kungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden k önnen. Die Umweltprüfung jeder ein-
zelnen Fläche erfolgt mit Hilfe eines Prüfbogens. B ewertet werden die voraussichtlichen er-
heblichen Umweltauswirkungen bezogen auf das Plange biet sowie das Umfeld für die ver-
schiedenen Schutzgüter. Diese flächenbezogenen Prüfbögen bilden einen wichtigen Teil des
Umweltberichts.
Da die drei beiden
seitens der Stadt Münster angeregten erweitert bzw. neu darzustellenden
Windeignungsbereiche jeweils deutlich größer als 10 ha sind, muss für diese beide Bereiche
jeweils eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Prüfung in Abhängig-
keit von den jeweiligen Ergebnissen der Umweltprüfungen wird die Bezirksregierung Münster
entscheiden, ob und wenn ja in welcher Abgrenzung e ine Erweiterung de rs Windeignungs-
bereich es MS 50 und MS 51 und/oder eine Neudarstellung eines Windeignu ngsbereichs im
Raum Wilbrenning im Stadtteil Amelsbüren zukünftig im Regionalplan dargestellt wird. Ab-
hängig von der zukünftigen Darstellung von Windeign ungsbereichen im fortgeschriebenen
Regionalplan ist dann schließlich zu entscheiden, w elche der im Wind-Gutachten 2010/11
aufgezeigten Flächenpotenziale zukünftig für eine E rrichtung von zusätzlichen Windenergie-
anlagen herangezogen werden können.
Eine entsprechende Darstellung von zusätzlichen Kon zentrationszonen im FNP der Stadt
wäre der nächste erforderliche Schritt zur Umsetzung der Flächenpotenziale.
Nachrichtliche Hinweise:
Im Bereich westlich des angeregten Windeignungsbere ichs Wilbrenning erwägt die
Gemeinde Senden, westlich der Gemeindegebietsgrenze zu Münster ebenfalls die Prü-
fung eines neuen Windeignungsbereichs im Regionalpl an anzuregen. Ggf. ergeben
sich hieraus auch Ansatzpunkte für die Darstellung eines interkommunal übergreifen-
den, neuen Windeignungsbereichs zusammen mit der St adt Münster. Weitere Einzel-
heiten hierzu sind bei gegebenem Anlass in späteren Verfahren abzustimmen und zu
konkretisieren.
Sollte sich zudem an anderer Stelle die Möglichkeit zur Darstellung eines interkom-
munal übergreifenden, neuen Windeignungsbereichs zu r Darstellung im Regionalplan
ergeben, wird die Stadt Münster diese Option anhand der bislang angewendeten Be-
wertungskriterien prüfen.
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
Karte: Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergie
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
Seite 45 a
Karte „Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“
Erläuterungen
bestehender Windeignungsbereich
O Flächenpotenzial für Windenergieanlage
Abgrenzungsvorschlag für zu erweiternden
Windeignungsbereich
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
Seite 45 b
Karte „Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd“
Erläuterungen
bestehender Windeignungsbereich
O Flächenpotenzial für Windenergieanlage
Abgrenzungsvorschlag für neuen Windeignungsbereich
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
D Veränderungen der Darstellungen im Entwurf des Re gionalplans Münster-
land gegenüber dem geltenden Regionalplan in den Stadtbezirken
Stadtbezirk West
Siehe S. 55 der Vorlage 0232/2011
8. Windeignungsbereiche
Im Bereich der Stadtbezirke Münster-West (Nienberge ) und Münster-Nord (Sprakel) soll der
bereits im Regionalplan dargestellte Windeignungsbe reich MS 51 teilweise nach Südwesten
bzw. nach Südosten ausgeweitet werden (s. auch Kapi tel C). Dadurch sollen die Flächenpo-
tenziale 1 und 2 (teilweise) eingebunden werden , sofern eine Vereinbarung mit den Ei-
gentümern der in Betracht kommenden Standorte hinsi chtlich einer gemeinsam ges-
talteten Umsetzung dieser Potenziale getroffen wird . Die zukünftige Abgrenzung des
Windeignungsbereichs soll nach Durchführung der noc h erforderlichen Umweltprüfung auf
der Grundlage der in der Karte „Standortübersicht Fl ächenpoten ziale Windenergie“ (s. S. 45)
dargestellten Flächenpotenziale durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Standort 2, nordwestlich von Nienberge-Häger
Durch eine südliche Erweiterung des benachbarten Wi ndeignungsbereichs MS 51 (nördlich
Häger) kann das Flächenpotenzial 2 im Grundsatz int egriert werden. Das Potenzial 2 setzt
sich aus mehreren Einzelflächen zusammen. Hier steh en die Belange des Denkmalschutzes
(vier benachbarte Hofanlagen stehen ganz bzw. teilw eise unter Denkmalschutz) sowie der
Schutz der Landschaft (Kulisse NSG Vorbergs Hügel) möglicherweise entgegen und sind im
weiteren Verfahren, z.B. durch eine Visualisierung, vertieft zu prüfen. Das nunmehr stärker
gewichtete Ziel des Regionalplans „Erhalt der Kulturlandschaft“ ist dabei mit abzuwägen. Die
seitens der Stadt Münster angeregten neuen Windeign ungsbereiche werden im weiteren
Verfahren einer erforderlichen Umweltprüfung durch die Bezirksregierung Münster unterzo-
gen.
Durch eine Erweiterung des benachbarten Windeignung sbereichs MS 51 nach Osten bis zur
Autobahn A1 soll der Standort 1, Sprakel, westlich der Autobahn A1
in den ausgeweiteten
Windeignungsbereich integriert werden; hierbei hand elt es sich um einen Einzelstandort un-
mittelbar westlich der Autobahn A 1.
Anregung:
Die Flächenpotenziale 1 und 2 (teilweise) sollen du rch Erweiterung des Windeig-
nungsbereichs MS 51 nach Osten bis zur Autobahn A1 sowie nach Südosten eingebunden
werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urchführung der noch erfor-
derlichen Umweltprüfung durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Neu:
Die Karte „Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“ (S eite 45a) markiert die ermittel-
ten Flächenpotenziale für Windenergieanlagen und en thält einen Vorschlag zur künfti-
gen Abgrenzung für den Windeignungsbereich MS 51.
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
Stadtbezirk Nord
Siehe S. 59 der Vorlage 0232/2011
8. Windeignungsbereich
Im Bereich der Stadtbezirke Münster-West (Nienberge ) und Münster-Nord (Sprakel) soll der
bereits im Regionalplan dargestellte Windeignungsbe reich MS 51 teilweise nach Südosten
bzw. nach Osten ausgeweitet werden (s. auch Kapitel C).
Standort 2, nordwestlich von Nienberge-Häger
Durch eine südliche Erweiterung des benachbarten Wi ndeignungsbereichs MS 51 (nördlich
Häger) können der Standort 2 sowie ggf. weitere mög liche Standorte in den Windeignungs-
bereich im Grundsatz integriert werden.
Durch eine Erweiterung des benachbarten Windeignung sbereichs MS 51 nach Osten bis zur
Autobahn A1 soll der Standort 1, Sprakel, westlich der Autobahn A1
in den ausgeweiteten
Windeignungsbereich integriert werden , sofern eine Vereinbarung mit den Eigentümern
des in Betracht kommenden Standortes hinsichtlich e iner gemeinsam gestalteten Um-
setzung dieses Potenzials getroffen wird; hierbei handelt es sich um einen Einzelstandort
unmittelbar westlich der Autobahn A 1.
Anregung: Die Flächenpotenziale 1 und 2 (teilweise) sollen du rch Erweiterung des Wind-
eignungsbereichs MS 51 nach Osten bis zur Autobahn A1 sowie nach Südosten eingebun-
den werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urchführung der noch
erforderlichen Umweltprüfung durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Neu:
Die Karte „Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“ (S eite 45a) markiert die ermittel-
ten Flächenpotenziale für Windenergieanlagen und en thält einen Vorschlag zur künfti-
gen Abgrenzung für den Windeignungsbereich MS 51.
Neu:
Standort 1a , nördlich der Konzentrationszone nordwestlich von Sp rakel, südlich der
Stadtgrenze
Der Entwurf des neuen Windenergieerlasses der Lande sregierung NRW vom
17.02.2011 sieht einen Wegfall des bisher geltenden Mindestabstandes von WEA-
Standorten zu Waldflächen vor. Auf dieser Grundlage haben die Gutachter weitere
Flächenpotenziale für WEA ermittelt. Ein Flächenpot enzial befindet sich nördlich der
Konzentrationszone für Windenergieanlagen (im Regio nalplan identisch mit Windeig-
nungsbereich MS 50) nordwestlich des Stadtteils Sprakel und südlich der Stadtgrenze
Münster. Durch eine nördliche Erweiterung des benac hbarten Windeignungsbereichs
MS 50 kann der Standort 1a im Grundsatz integriert werden, sofern eine Vereinbarung
mit den Eigentümern des in Betracht kommenden Stand ortes hinsichtlich einer ge-
meinsam gestalteten Umsetzung dieses Potenzials getroffen wird.
Neu:
Anregung: Das Flächenpotenzial 1a soll durch Erweit erung des Windeignungsbe-
reichs MS 50 nach Norden bis zur Stadtgrenze eingeb unden werden. Die Abgrenzung
des Windeignungsbereichs soll nach Durchführung der noch erforderlichen Umwelt-
prüfung durch die Bezirksregierung Münster erfolgen . Die Karte „Windeignungsberei-
che MS 50 und MS 51“ (Seite 45a) markiert die ermit telten Flächenpotenziale für Wind-
energieanlagen und enthält einen Vorschlag zur künf tigen Abgrenzung für den Wind-
eignungsbereich MS 50.
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 1
Stadtbezirk Hiltrup
Siehe S. 74 der Vorlage 0232/2011
7. Windeignungsbereiche geb
iete
Standort 10 (Wilbrenning-Süd), Amelsbüren – Bauerschaft Wilbrenning, beiderseits der
Straße Feuerstiege
Das Flächenpotenzial ist das mit Abstand größte ver bleibende im Stadtgebiet. Zwar liegen
die einzelnen Potenzialflächen verteilt auf mehrere Standorte, davon in Teilbereichen im
Nordwesten in Randlage zu einem bestehenden Golfpla tz, und bei einem Standort im Süd-
osten sind die Schutzbelange einer denkmalsgeschütz te Hofanlage zu berücksichtigen, aber
dennoch ist das Flächenpotenzial – vorbehaltlich de r weiteren Detailprüfung – für die Errich-
tung von deutlich mehr als mindestens 3 Windenergieanlagen (WEA) geeignet ist , sofern
eine Vereinbarung mit den Eigentümern der in Betrac ht kommenden Standorte hin-
sichtlich einer gemeinsam gestalteten Umsetzung dieses Potenzials getroffen wird.
Anregung: Das Flächenpotenzial 10 (Wilbrenning-Süd) soll als neuer Windeignungsbereich
im Regionalplan dargestellt werden. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach
Durchführung der noch erforderlichen Umweltprüfung a
uf der Grundlage der in der Ka rte
„Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergie“ (s. S. 45) dargestellten Flächenpotenzi a-
le durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Neu:
Die Karte „Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd“ (Se ite 45 b) markiert die ermittel-
ten Flächenpotenziale für Windenergieanlagen und en thält einen Vorschlag zur künfti-
gen Abgrenzung für den Windeignungsbereich Wilbrenning- Süd.
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 2
Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf zur Fortschreibung des Regio-
nalplans Münsterland
Die Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans
Münsterland wird um die nachfolgend aufgeführten Änderungen ergänzt:
Anregungen der Stadt Münster:
siehe Anlage 3, S. 3 f. der Vorlage 0232/2011
Windeignungsbereiche
Der Rat der Stadt Münster hatte am 12.03.2008 besch lossen, dass sich die Stadt Münster
verpflichtet, in Anlehnung an das Klimaschutzziel d er Bundesregierung und auf der Basis
der Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz der Stadt M ünster vom 24.08.2007 folgende Kli-
maschutzziele zu erreichen:
eine CO
2-Reduzierung von mindestens 40% bis zum Jahre 2020, ausgehend
vom Basisjahr 1990, sowie
einen Anteil von 20% erneuerbarer Energie an der E nergieversorgung der Stadt
Münster bis 2020.
Mit Beschluss der Vorlage „Handlungskonzept zur Ums etzung des Klimaschutzkonzepts
2020 für Münster“ 1 am 08.12.2010 hat der Rat seine 2008 beschlossenen Klimaschutzziele
bekräftigt. Im Teil 1 des Handlungskonzeptes sind 3 3 Maßnahmen aufgelistet, mit deren
Umsetzung im Jahr 2011 begonnen werden soll, um ein e dauerhafte Wirkung im Hinblick
auf die o. g. Klimaschutzziele zu erzielen.
Die Maßnahme E 8 sieht dabei den Ausbau der Windene rgie vor: Durch die Ausweisung
neuer Konzentrationszonen für Windenergie im Fläche nnutzungsplan der Stadt Münster
könnte der Einsatz erneuerbarer Energien in Münster deutlich ausgebaut werden. Dazu
sollte die Studie zur Ausweisung von Windvorranggeb ieten aus dem Jahr 1997 auf der
Grundlage aktueller Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden.
Im Jahr 2010 erteilte die Stadtwerke Münster GmbH e inem Gutachterbüro den Auftrag, das
Stadtgebiet Münster im Hinblick auf Flächenpotenzia le zur Nutzung der Windenergie im
Stadtgebiet zu untersuchen und die Ergebnisse auf d er Grundlage des Kriterienkatalogs
des Gutachtens von 1997 mit dessen Ergebnissen abzu gleichen. Die Rahmenbedingungen
im Jahr 2010 unterscheiden sich von denen des Jahre s 1997 vor allem im Hinblick auf den
technischen Fortschritt (und hier im Wesentlichen d ie zum wirtschaftlichen Betrieb einer
Windenergieanlage erforderliche Mindest-Gesamthöhe von 140 – 150 m) sowie die zwi-
schenzeitlich erfolgte Rechtsprechung zu den Aspekten „Abstand zur Wohnnutzung“ (Stich-
wort: Bedrückende Wirkung) und „Artenschutz“.
Das Prüfverfahren zu den durch das Gutachten unterb reiteten Vorschlägen für zusätzliche
Flächenpotenziale für die Nutzung durch Windenergie anlagen hat zu zwei Vorschlägen für
weitere Windeignungsbereiche im Stadtgebiet geführt , in denen neue Windenergieanlagen
errichtet und die im fortgeschriebenen Regionalplan neu dargestellt werden könnten.
Stadtbezirk West – Nienberge / Stadtbezirk Nord – Sprakel
Anregung: Die Flächenpotenziale 1 und 2 (teilweise) sollen du rch Erweiterung des Wind-
eignungsbereichs MS 51 nach Osten bis zur Autobahn A1 sowie nach Südwesten einge-
bunden werden , sofern eine Vereinbarung mit den Eigentümern des in Betracht kom-
menden Standortes hinsichtlich einer gemeinsam gest alteten Umsetzung dieses Po-
tenzials getroffen wird. Die Abgrenzung des Windeignungsbereichs soll nach D urchfüh-
rung einer noch erforderlichen Umweltprüfung auf de r Grundlage der in
der Karte „Stan d-
1 siehe Vorlage V/0592/2010
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 2
ortübersicht Flächenpotenziale Windenergie“ dargestellten Flächenpotenziale durch die
Bezirksregierung Münster erfolgen.
Bei Flächenpotenzial 1
in Sprakel handelt es sich um einen Einzelstandort westlich der Au-
tobahn A 1; durch eine Erweiterung des benachbarten Windeignungsbereichs MS 51 (nörd-
lich Häger) nach Osten bis zur Autobahn A1 soll der Standort 1 integriert werden.
Flächenpotenzial 2, nordwestlich von Nienberge-Häger
Durch eine südliche Erweiterung des benachbarten Wi ndeignungsbereichs MS 51 (nördlich
Häger) kann das Flächenpotenzial 2 im Grundsatz int egriert werden. Das Potenzial 2 setzt
sich aus mehreren Einzelflächen zusammen. Hier steh en die Belange des Denkmalschut-
zes (vier benachbarte Hofanlagen stehen ganz bzw. t eilweise unter Denkmalschutz) sowie
der Schutz der Landschaft (Kulisse NSG Vorbergs Hüg el) möglicherweise entgegen und
sind im weiteren Verfahren, z.B. durch eine Visuali sierung, vertieft zu prüfen. Das nunmehr
stärker gewichtete Ziel des Regionalplans „Erhalt d er Kulturlandschaft“ ist dabei mit abzu-
wägen. Die seitens der Stadt Münster angeregten neu en Windeignungsbereiche werden im
weiteren Verfahren einer noch erforderlichen Umwelt prüfung durch die Bezirksregierung
Münster unterzogen.
Neu:
Die Karte „Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“ (Anlage 1) markiert die ermittel-
ten Flächenpotenziale für Windenergieanlagen und en thält einen Vorschlag zur künf-
tigen Abgrenzung für den Windeignungsbereich MS 51.
Neu:
Standort 1a, nördlich der Konzentrationszone nordwe stlich von Sprakel, südlich der
Stadtgrenze
Der Entwurf des neuen Windenergieerlasses der Lande sregierung NRW vom
17.02.2011 sieht einen Wegfall des bisher geltenden Mindestabstandes von WEA-
Standorten zu Waldflächen vor. Auf dieser Grundlage haben die Gutachter weitere
Flächenpotenziale für WEA ermittelt. Ein Flächenpot enzial befindet sich nördlich der
Konzentrationszone für Windenergieanlagen (im Regio nalplan identisch mit Wind-
eignungsbereich MS 50) nordwestlich des Stadtteils Sprakel und südlich der Stadt-
grenze Münster. Durch eine nördliche Erweiterung de s benachbarten Windeignungs-
bereichs MS 50 kann der Standort 1a im Grundsatz in tegriert werden, sofern eine
Vereinbarung mit den Eigentümern des in Betracht ko mmenden Standortes hinsicht-
lich einer gemeinsam gestalteten Umsetzung dieses Potenzials getroffen wird.
Anregung: Das Flächenpotenzial 1a soll durch Erweit erung des Windeignungsbe-
reichs MS 50 nach Norden bis zur Stadtgrenze eingebunden werden. Die Abgrenzung
des Windeignungsbereichs soll nach Durchführung der noch erforderlichen Umwelt-
prüfung durch die Bezirksregierung Münster erfolgen . Die Karte „Windeignungsbe-
reiche MS 50 und MS 51“ (Anlage 1) markiert die erm ittelten Flächenpotenziale für
Windenergieanlagen und enthält einen Vorschlag zur künftigen Abgrenzung für den
Windeignungsbereich MS 50.
Stadtbezirk Hiltrup – Amelsbüren
Standort 10 (Wilbrenning-Süd), Amelsbüren – Bauerschaft Wilbrenning, beiderseits der
Straße Feuerstiege
Das Flächenpotenzial ist das mit Abstand größte ver bleibende im Stadtgebiet. Zwar liegen
die einzelnen Potenzialflächen verteilt auf mehrere Standorte, davon in Teilbereichen im
Nordwesten in Randlage zu einem bestehenden Golfpla tz, und bei einem Standort im Süd-
osten sind die Schutzbelange einer denkmalsgeschütz te Hofanlage zu berücksichtigen,
aber dennoch ist das Flächenpotenzial – vorbehaltli ch der weiteren Detailprüfung – für die
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 2
Errichtung von deutlich mehr als mindestens 3 Windenergieanlagen (WEA) geeignet , so-
fern eine Vereinbarung mit den Eigentümern der in B etracht kommenden Standorte
hinsichtlich einer gemeinsam gestalteten Umsetzung dieses Potenzials getroffen
wird.
Anregung: Das Flächenpotenzial 10 (Wilbrenning-Süd) soll als neuer Windeignungsbe-
reich im Regionalplan dargestellt werden. Die Abgre nzung des Windeignungsbereichs soll
nach Durchführung der noch erforderlichen Umweltprü fung auf der Grundlage
der in der
Karte „Standortübersicht Flächenpotenziale Windenergie“ dargestellten Flächenpotenziale
durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Neu:
Die Karte „Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd“ (An lage 2) markiert die ermittel-
ten Flächenpotenziale für Windenergieanlagen und en thält einen Vorschlag zur künf-
tigen Abgrenzung für den Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd.
Nachrichtliche Hinweise:
Im Bereich westlich des angeregten Windeignungsbere ichs Wilbrenning erwägt die
Gemeinde Senden, westlich der Gemeindegebietsgrenze zu Münster ebenfalls die Prü-
fung eines neuen Windeignungsbereichs im Regionalpl an anzuregen. Ggf. ergeben
sich hieraus auch Ansatzpunkte für die Darstellung eines interkommunal übergreifen-
den, neuen Windeignungsbereichs zusammen mit der St adt Münster. Weitere Einzel-
heiten hierzu sind bei gegebenem Anlass in späteren Verfahren abzustimmen und zu
konkretisieren.
Sollte sich zudem an anderer Stelle die Möglichkeit zur Darstellung eines interkom-
munal übergreifenden, neuen Windeignungsbereichs zu r Darstellung im Regionalplan
ergeben, wird die Stadt Münster diese Option anhand der bislang angewendeten Be-
wertungskriterien prüfen.
Anlagen
Anlage 1: Karte „Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“
Anlage 2: Karte „Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd“
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 2
Anlage 1: Karte „Windeignungsbereiche MS 50 und MS 51“
Erläuterungen bestehender Windeignungsbereich
O Flächenpotenzial für Windenergieanlage
Abgrenzungsvorschlag für zu erweiternden
Windeignungsbereich
Vorlage 0232/2011/1
Anlage 2
Anlage 2: Karte „Windeignungsbereich Wilbrenning-Süd“
Erläuterungen bestehender Windeignungsbereich
O Flächenpotenzial für Windenergieanlage
Abgrenzungsvorschlag für neuen Windeignungsbereich
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (126)
- Hülshoffstraße
- Thierstraße
- Alverskirchener Straße
- Wiedaustraße 26
- Mondstraße
- Homannstraße 3
- Telgter Straße 13
- Eschstraße 5
- Hobbeltstraße
- Piusallee 89
- Wilhelmstraße
- Grevener Straße
- Austermannstraße
- Steinfurter Straße
- Lippstädter Straße
- Gildenstraße 0
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Münsterstraße 1
- Siemensstraße
- Hansestraße
- Weseler Straße 10
- Salzmannstraße
- Wasserstraße
- Freckenhorster Straße
- Altenberger Straße
- Gimbter Straße
- Wolbecker Straße
- Uferstraße 0
- Westfalenstraße
- Malteserstraße 1
- Davertstraße
- Deermannstraße
- Trauttmansdorffstraße
- Amelsbürener Straße
- Marktallee
- Glasuritstraße
- Bösenseller Straße
- Busso-Peus-Straße 16
- Twerenfeldweg
- Alter Mühlenweg
- Kappenberger Damm 34
- Ramertsweg 4
- Grenkuhlenweg 16
- Heumannsweg 6
- Höltenweg
- Nottulner Landweg 13
- Meßkamp
- Sprakelweg
- Hafkhorst 6
- Horstmarer Landweg 15
- Heckenweg
- Ermlandweg 0
- Forstweg 1
- Hoher Heckenweg 0
- Hessenweg 13
- Maikottenweg 4
- Heitmannsweg
- Twenhövenweg 0
- Sternkamp 0
- Krokusweg
- Albersloher Weg
- Am Borggarten
- Zum Häpper
- An der Kleimannbrücke
- An der Windmühle 1
- Am Dornbusch 8
- Am Getterbach
- Havixbecker Straße 5
- Umgehungsstraße
- Haus Uhlenkotten
- Pleistermühlenweg
- Schmeddingstraße 1
- Nienberger Straße 6
- Schifffahrter Damm 1
- Landsberger Straße 1
- Vorbergs Hügel
- Leonardo-Campus
- Sendener Stiege 5
- Schmitz-Kühlken 4
- Dülmener Straße 0
- Wulferdingheide
- Zur Eckernheide 0
- Hartmannsbrook
- Wilbrenning
- Feuerstiege
- Loddenheide
- Hafenstraße 2
- Welsingheide 0
- Waltruper Weg 1
- Holtmannsweg
- Gasselstiege 0
- Mauritzheide
- Meesenstiege
- Im Mühlenfeld 1
- Lützowstraße
- Am Gievenbach
- Domplatz
- Schonebeck
- Kasewinkel
- Tiergarten
- Petersheide 10
- Feldstiege
- Anemonenweg 4
- Lammerbach 2
- Grafschaft 7
- Im Derdel
- Flothbach
- Ächterhoek
- Steinbrede
- Coermühle 1
- Kinderhaus
- Gelmerheide
- Drei Eichen
- Dornierweg 1
- Hohe Ward
- Alvingheide
- Kreuzbach
- Brock
- Düesberg
- Neutor
- Oberort
- Nienkamp
- Werse
- Markweg 8
- Landwehr 6
- Sudhoff
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0232/2011/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37