V/0368/2015
Öffentliche Straßenbeleuchtung, Umrüstung auf LED-Technik
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Anlage 3.1_V03682015_Kaiser-Wilhelm-Ring
856 Zeichen
P P P PP 50 -I 97-101 364 444448445 5079 II 37II16 36II %XUFKDUGVWUDH 336 438 539540 II49II4745II333334 48II573 II585II52 V-I4534aII II 3334 465 472 28I 563 35III538 34II14III343 43 IIIIV332530 IV6 IV4 10II459 V93IV91 8I478 6I4474 I 476 482 I II 463 II32 30IIII 28aIII 26III580 565 K 6 Kaiser-Wilhelm-Ring 3a 40IIIIII1aII354 Adolph-Kolping-Schule825 +DYLFKKRUVWVWUDH714 III39940089III87402403 4814III II40 38II 36II 34 3007 5IV301 3IV302 38IIII II 401 III85 404 IV83 15 K 6 Kaiser-Wilhelm-Ring 1311I 9IIIIIII-I 30IIIIII IV 303304 351352III35 III 355356 III1 854855 II3331 36 61 50III III 17III I 274275856 869 IIIIII865867 298299 IV97 2824III26III 305306 350 III 6563VV 57 48III46IIIIIII276 973 III814974 IIIIII59III 264265266 III55 44III279280 297IV 934 5336371413 12 11 1710 189 198 7206 215224 3 2Nr.12345 Beleuchtungsplanung ................... 1
Anlage 1_V03682015
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Anlage 1 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015 Becherleuchte Bewertungsmatrix April 20 15 Hersteller/Typ Preis Blendwirkung Energieverbrauch Gleichmäßigkeit Wartbarkeit Lebensdauer Schréder Pilzeo (mit Streuscheibe) ++ ++ ++ ++ ++ ++ Leuchte A - - ++ - - ++ - - Leuchte B - - - + - - - - - Leuchte C ++ * - - * * * ++ sehr gut + gut ○ befriedigend - ausreichend - - mangelhaft * keine Bemusterung aufgrund des hohen Energieverbra uches
Anlage 2_V03682015
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Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015 Kofferleuchte Bewertungsmatrix April 2 015 Hersteller/Typ Preis Blendwirkung Energieverbrauch Gleichmäßigkeit Wartbarkeit Lebensdauer Schréder Ampera ++ + ++ ++ + ++ Leuchte D ○ ++ ++ ++ + ++ Leuchte E - - - + - + + Leuchte F + + + ++ ++ - - Leuchte G - - ++ + - - + + ++ sehr gut + gut ○ befriedigend - ausreichend - - mangelhaft
Anlage 4_V03682015
742 Zeichen
Pilotprojekte LED Straßenbeleuchtung 2015 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015 Seite 1 von 4 Annenstraße Konventionelle Straßenbeleuchtung LED Straßenbeleuc htung Pilotprojekte LED Straßenbeleuchtung 2015 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015 Seite 2 von 4 Zeppelinstraße Konventionelle Straßenbeleuchtung LED Straßenbeleuc htung Pilotprojekte LED Straßenbeleuchtung 2015 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015 Seite 3 von 4 Frauenstraße Konventionelle Straßenbeleuchtung LED Straßenbeleuc htung Pilotprojekte LED Straßenbeleuchtung 2015 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015 Seite 4 von 4 Horstmarer Landweg - zwischen Philippistraße und Rudolf Harbig Weg Konventionelle Straßenbeleuchtung LED Straßenbeleuc htung
Anlage 3.2_V03682015_Annenstr
50 Zeichen
Nr.12345 Beleuchtungsplanung ................... 1
Beschlussvorlage
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V/0368/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Öffentliche Straßenbeleuchtung, Umrüstung auf LED-Technik
Beratungsfolge
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Auswahl folgender Standardleuchtentypen in LED Technik wird zugestimmt:
1. Einsatz der Becherleuchte „Pilzeo“ der Firma Schréder für den Bereich Anlieger-/ Wohnstraßen
2. Einsatz d er Kofferleuchte „Ampera“ der Firma Schréder auf Hauptverkehrsstraßen und Anli e-
gerstraßen mit breiten Straßenquerschnitten
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten entstehen.
Die Stadtwerke Münster GmbH ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen. Für den Betrieb
und die Erneuerung der o.g. Anlagen wird von der Stadt Münster eine jährliche Pauschale an die
Stadtwerke Münster GmbH gezahlt. Im Jahr 2015 beträgt die Pauscha le pro Leucht e rd. 196 €
Brutto. Die Jahressumme in 2015 beläuft sich voraussichtlich auf ca. 5.460.000,00 €. Die erreichte
Energieeinsparung durch die neue LED-Beleuchtung findet Berücksichtigung bei den Vertragsve r-
handlungen mit der Stadtwerke Münster GmbH.
Begründung:
Vorlagen-Nr.:
V/0368/2015
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
17.08.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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Durch die Er P1-Rahmenrichtlinie der EU ist im Jahre 2009 beschlossen worden, dass Quecksi l-
berdampflampen ab dem Jahre 2015 nicht mehr produziert und verkauft werden dürfen. Daher ist
zwischen den Stadtwerken Münster GmbH und der Stadt Münster entschieden worden, alle Leuch-
ten mit Quecksilberdampflampen im Rahmen des Erneuerungsprogramms der Stadtwerke Mün s-
ter GmbH in den nächsten Jahren von 2015 bis 2018 zu erneuern.
Im gesamten Stadtgebiet sind ca. 2200 Straßenleuchten, die mit Quecksilberdampflampe n b e-
stückt sind, zu ersetzen. Davon sind 600 Becherleuchten (s. Abbildung 1) und 1600 Kofferleuchten
(s. Abbildung 2) betroffen.
Abbildung 1 Abbildung 2
Becherleuchte in Münster im Bestand Beispiel einer Kofferleuchte in Münster im Bestand
Der Ersatz der o.g. Standardleuchten betrifft nicht dem Ersatz der Leuchten im Altstadtbereich, wie
der Zylinderleuchten mit Dach (s. Abbildung 3), der Gasleuchten (s. Abbildung 4) und der Altstadt-
leuchten (s. Abbildung 5 ). Des Weiteren sind auch di e Promenadenleuchten (s. Abbildung 6) und
die Kegelleuchten (s. Abbildung 7) von dem Beschlussvorschlag ausgenommen.
Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5
Zylinderleuchte mit Dach Gasleuchte Altstadtleuchte Project One
Abbildung 6 Abbildung 7
Promenadenleuchte Kegelleuchte
Da sich die LED -Technik in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt hat und die Qualität der
Lichtfarbe und -verteilung mittlerweile sehr zufriedenstellend ist, ist der Einsatz von LED auch bei
Standardstraßenleuchten umweltschonend, zukunftsorientiert und in mehrerer Hinsicht wirtschaf t-
lich. So können i m Gegensatz zu den bisher eingesetzten Quecksilberdamp flampen durch den
1 Energy-related Products, Richtlinie 2009/125/EG
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LED- Einsatz bei den Becherleuchten Energieeinsparungen von ca. 80 % und bei den Kofferleuch-
ten von ca. 75 % erreicht werden. Die Energieeinsparung wird in der Berechnung der an die
Stadtwerke zu zahlenden Pauschale zukünftig berücksichtigt werden.
Der flächendeckende LED Einsatz in der Straßenbeleuchtung wird auch in der Stadt Bielefeld und
Stadt Coesfeld mit Erfolg betrieben.
Zu 1: Standard „Becherleuchte“ für den Bereich Anlieger-/ Wohnstraßen
Zu Beginn stand die grundsätzliche Leuchtenform zur Auswahl. Eine stadtplanerische Zielsetzung
war, dass die Ausführung der neuen LED -Leuchte eine wiedererkennbare Form der bestehenden
Becherleuchte erhalten sollte. Ferner sollte die Farbe Grün, wie sie die heutigen Becherleuchten
aufweisen, durch die Farbe Eisenglimmergrau gemäß den Gestaltungsanforderungen des Stad t-
planungsamtes ersetzt werden.
Folgende stadtgestalteris che Gründe sprechen für die Wahl dieser Leuchtenart und Farbe : Die
schlichte und zeitlose Form der Becherleuchte fügt sich gestalterisch gut in Anlieger - und Wohn-
straßen ein. Der Leuchtentyp passt sowohl zur modernen als auch zur historischen Bebauung.
Für die Produktauswahl informierte sich das Tiefbauamt auf Messen, bei zahlreichen He rstellern
der Leuchtenindustrie und bei anderen Betreibern. Es wurde deutlich, dass nur wenige Firmen den
Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, gleichmäßige Ausleuchtung, geri nge Blendung und eine gute
Wartbarkeit genügten. Hinzu kam, dass die geforderte 10 -jährige Garantie nicht von allen Herste l-
lern zugesichert werden konnte. Von vier Anbietern sind daraufhin Bechermusterleuchten angefor-
dert worden. Die angefragten Bruttopreise dieser Leuchten liegen im Durchschnitt bei rd. 400 €.
Bei der Prüfung der licht - und wartungstechnischen Eigenschaften der Leuchten stellte sich he r-
aus, dass bei drei Leuchten die technischen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Folgende Gründe h a-
ben gegen diese Leuchtenmodelle gesprochen:
Leuchte A: keine gleichmäßige Ausleuchtung, geringe Lebensdauer
Leuchte B: keine gleichmäßige Ausleuchtung, keine zufriedenstellende Wartbarkeit
Leuchte C: geringe Energieeffizienz
Die anschließende Bemusterung auf dem Testgelände des Bau- und Betriebshofes fand unter Be-
teiligung des Stadtplanungsamtes, der Stadtwerke und des Tiefbauamtes statt. In lich ttechnischer
Hinsicht stellte sich nur die LED-Pilzeo der Firma Schréder als einzig geeignete Leuchte heraus (s.
Abbildung 8).
Die Leuchte LED-Pilzeo ist mit energieeffizienten LED -Platinen mit 11 Watt bestückt. Das LED -
Leuchtmittel gewährleistet mit einer angenehmen Lichtfarbe eine gute Farbwiedergabe. Die Li n-
sentechnik der Leuchte ermöglicht eine effektive Lichtverteilung. Dadurch wir d eine optimale B e-
leuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit auf den Straßen erreicht. Als Beso nderheit ist die LED -
Pilzeo mit einer speziellen Streuscheibe unterhalb der LED -Platine bestückt worden, um die Ble n-
dung zu minimieren. Münster setzt als erste Stadt diese Scheibe in einer LED-Straßenleuchte ein.
Der Bruttopreis der Leuchte „Pilzeo“ der Firma Schréder liegt bei rd. 350 €.
Die zur Auswahl stehenden Leuchten und die Auswahlkriterien sind der Übersichtlichkeit halber in
einer Bewertungsmatrix zusammengefasst (s. Anlage).
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Abbildung 8
Becherleuchte für Anlieger-/ Wohnstraßen
„Schréder Pilzeo“
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Zu 2: Standard „Kofferleuchte“ für den Bereich Hauptverkehrsstraßen und
Anliegerstraßen mit breiten Straßenquerschnitten
Bei der Auswahl geeigneter Kofferleuchten , vornehmlich für Hauptverkehrsstraßen bzw. für Anli e-
gerstraßen mit breiten Straßenquerschnitten, waren die technischen Parameter, wie gleichmäßige
Ausleuchtung, geringe Blendung und eine gute Wartbarkeit , ausschlaggebend. Des Weiteren ist
auch bei der Kofferleuchte eine 10-jährige Garantie unabdingbar. Wichtig war zudem der dekorati-
ve Aspekt für die Stadtgestaltung bei der Auswahl. Hierfür wurde auch das Stadtplanungsamt b e-
teiligt.
Um im gesamten Stadtgebiet ein einheitliches Stadtbild zu schaffen, soll auch die Kofferleuchte die
Farbe Eisenglimmergrau erhalten.
Es wurden von fünf Anbietern Koffermusterleuchten angefordert. Die angefragten Bruttopreise
dieser Leuchten liegen im Durchschnitt bei rd. 370 €.
Bei der Prüfung der licht- und wartungstechnischen Eigenschaften von 3 Leuchten stellte sich her-
aus, dass die technischen Vorgaben nicht im geforderten Umfang erfüllt wurden. Folgende Gründe
haben gegen diese Leuchtenmodelle gesprochen:
Leuchte E: hohe Blendwirkung
Leuchte F: geringe Lebensdauer
Leuchte G: keine gleichmäßige Ausleuchtung
Die Bemusterung fand unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, der Stadtwerke und des Tie f-
bauamtes auf dem Testgelände des Bau - und Betriebshofes statt. Bei der Leuchte der Fa.
Schréder und der Leuchte D ist eine sehr gleichmäßige Ausleuchtung gegeben und aus diesem
Grund als sehr positiv zu bewerten. Beide Leuchtenmodelle sind insgesamt „Gut“ geeignet. Die
Unterschiede dieser beiden Modelle stellen sich wie folgt dar:
Schréder: geringfügig höhere Blendwirkung
Philips: deutlich höherer Anschaffungspreis
Der Bruttopreis der Schréder-Leuchte „Ampera“ liegt bei rd. 275 €. Die Leuchte D kostet rd. 355 €.
Da die Blendwirkung bei der Schréder-Leuchte nur geringfügig höher ist und der wirtschaftliche
Vorteil bei dieser Leuchte deutlich überwiegt, soll in Zukunft die LED -Kofferleuchte „Ampera“ der
Firma Schréder eingesetzt werden. (vgl. Abbildung 9).
Die zur Auswahl stehenden Leuchten und die Auswahlkriterien sind der Übersichtlichkeit halber in
einer Bewertungsmatrix zusammengefasst (s. Anlage).
Abbildung 9
Kofferleuchte „Schréder Ampera“ für Hauptverkehrsstraßen
und Anliegerstraßen mit breiten Straßenquerschnitten
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Hinweis:
Auf dem gesamten Kaiser -Wilhelm-Ring inkl. der Kreuzung Ostmarkstraße wurden im Rahmen
eines Pilotprojektes im April 2015 alle drei Leuchtenmodelle installiert (Becherleuchte „Pilzeo“ und
Kofferleuchten „Ampera“ der Firma Schréder und Leuchte D).
Damit ist die Gelegenheit g egeben, sich von der Leuchtenauswahl vor Ort zu überzeugen. Die
genaue Lage des jeweiligen Leuchtenmodells können Sie de n angehängten Lageplänen entneh-
men.
Des Weiteren sind im August 2015 in der Annenstraße und der Zeppelinstraße die Becherleuc hte
Pilzeo der Fa. Schreder sowie auf dem Horstmarer Landweg und der Frauenstraße die Koffe r-
leuchte Ampera der Fa. Schreder montiert worden.
In den Anlagen sind jeweils Fotos und La gepläne der Pilotprojekte vor und nach dem Umbau der
LED Straßenbeleuchtung am Tage und in der Nacht dargestellt.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1:
Bewertungsmatrix zur Auswahl einer LED-Becherleuchte für Anlieger- /Wohnstraßen
Anlage 2:
Bewertungsmatrix zur Auswahl einer LED -Kofferleuchte für Hauptverkehrsstraßen und Anliege r-
straßen mit breiten Straßenquerschnitten
Anlage 3:
Lagepläne der Pilotprojekte:
3.1 Kaiser-Wilhelm-Ring
3.2 Annenstraße
3.3 Zeppelinstraße
3.4 Frauenstraße
3.5 Horstmarer Landweg
Anlage 4:
Fotos der Pilotprojekte:
Seite 1 - Annenstraße
Seite 2 - Zeppelinstraße
Seite 3 - Frauenstraße
Seite 4 - Horstmarer Landweg
Anlage 3.3_V03682015_Zeppelinstr
50 Zeichen
Nr.12345 Beleuchtungsplanung ................... 1
Anlage 3.4_V03682015_Frauenstr
50 Zeichen
Nr.12345 Beleuchtungsplanung ................... 1
Anlage 3.5_V03682015_Horstmarer Landweg
50 Zeichen
Nr.12345 Beleuchtungsplanung ................... 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Annenstraße 3
- Zeppelinstraße 3
- Frauenstraße 3
- Philippistraße
- Horstmarer Landweg
- Kaiser-Wilhelm-Ring 3a
- Rudolf-Harbig-Weg
- Ostmarkstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0368/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37