Mandari Insight

V/0368/2015

Öffentliche Straßenbeleuchtung, Umrüstung auf LED-Technik

Vorlagen 06.08.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 22.1

Anlage 3.1_V03682015_Kaiser-Wilhelm-Ring

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Ansehen

Anlage 1_V03682015

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_V03682015

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_V03682015

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.2_V03682015_Annenstr

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.3_V03682015_Zeppelinstr

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.4_V03682015_Frauenstr

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.5_V03682015_Horstmarer Landweg

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3.1_V03682015_Kaiser-Wilhelm-Ring

856 Zeichen

P
P
P
PP
50
-I
97-101
364
444448445
5079
II
37II16
36II
%XUFKDUGVWUD‰H
336
438
539540
II49II4745II333334
48II573
II585II52
V-I4534aII
II
3334
465
472
28I 563
35III538
34II14III343
43
IIIIV332530
IV6
IV4
10II459
V93IV91
8I478
6I4474
I
476
482
I
II 463
II32
30IIII
28aIII
26III580
565
K 6   Kaiser-Wilhelm-Ring
3a
40IIIIII1aII354
Adolph-Kolping-Schule825
+DYLFKKRUVWVWUD‰H714
III39940089III87402403
4814III
II40
38II
36II
34
3007
5IV301
3IV302
38IIII
II
401
III85
404
IV83
15
K 6   Kaiser-Wilhelm-Ring
1311I
9IIIIIII-I
30IIIIII
IV
303304
351352III35
III
355356
III1
854855
II3331
36
61
50III
III
17III
I
274275856
869
IIIIII865867
298299
IV97
2824III26III
305306
350
III
6563VV
57
48III46IIIIIII276
973
III814974
IIIIII59III
264265266
III55
44III279280
297IV
934
5336371413
12
11
1710
189
198
7206
215224
3
2Nr.12345
Beleuchtungsplanung
...................
1

Anlage 1_V03682015

477 Zeichen

Anlage 1  zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015  
Becherleuchte Bewertungsmatrix             April 20 15 
 
 
Hersteller/Typ Preis Blendwirkung Energieverbrauch  Gleichmäßigkeit  Wartbarkeit Lebensdauer 
Schréder 
Pilzeo 
(mit Streuscheibe) 
 
++ ++ ++ ++ ++ ++ 
Leuchte A 
 
- - ++ - - ++ - - 
Leuchte B 
 
- - - + - - - - - 
Leuchte C 
 
++ * - - * * * 
 
++  sehr gut 
+ gut 
○ befriedigend 
- ausreichend 
- - mangelhaft 
 
* keine Bemusterung aufgrund des hohen Energieverbra uches

Anlage 2_V03682015

442 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015  
Kofferleuchte Bewertungsmatrix              April 2 015  
 
 
Hersteller/Typ  Preis  Blendwirkung  Energieverbrauch  Gleichmäßigkeit Wartbarkeit  Lebensdauer  
Schréder 
Ampera  
 
++  + ++  ++  + ++  
Leuchte D  
 
○ ++  ++  ++  + ++  
Leuchte E 
 
- - - + - + + 
Leuchte F 
 
+ + + ++  ++  - - 
Leuchte G 
 
- - ++  + - - + + 
 
 
++ sehr gut  
+ gut  
○ befriedigend  
- ausreichend  
- - mangelhaft

Anlage 4_V03682015

742 Zeichen

Pilotprojekte LED Straßenbeleuchtung 2015 
Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015  Seite 1 von 4 
Annenstraße  
 
Konventionelle Straßenbeleuchtung LED Straßenbeleuc htung

Pilotprojekte LED Straßenbeleuchtung 2015 
Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015  Seite 2 von 4 
Zeppelinstraße 
 
Konventionelle Straßenbeleuchtung LED Straßenbeleuc htung

Pilotprojekte LED Straßenbeleuchtung 2015 
Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015  Seite 3 von 4 
Frauenstraße 
 
Konventionelle Straßenbeleuchtung LED Straßenbeleuc htung

Pilotprojekte LED Straßenbeleuchtung 2015 
Anlage 4 zur Vorlagen-Nr. V/0368/2015  Seite 4 von 4 
Horstmarer Landweg - zwischen Philippistraße und Rudolf Harbig Weg 
 
Konventionelle Straßenbeleuchtung LED Straßenbeleuc htung

Anlage 3.2_V03682015_Annenstr

50 Zeichen

Nr.12345
Beleuchtungsplanung
................... 1

Beschlussvorlage

10770 Zeichen

V/0368/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Öffentliche Straßenbeleuchtung, Umrüstung auf LED-Technik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Auswahl folgender Standardleuchtentypen in LED Technik wird zugestimmt: 
 
1. Einsatz der Becherleuchte „Pilzeo“ der Firma Schréder für den Bereich Anlieger-/ Wohnstraßen 
2. Einsatz d er Kofferleuchte „Ampera“ der Firma Schréder auf Hauptverkehrsstraßen und Anli e-
gerstraßen mit breiten Straßenquerschnitten 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen. Für den Betrieb 
und die Erneuerung der o.g. Anlagen wird von der Stadt Münster eine jährliche Pauschale an die 
Stadtwerke Münster GmbH gezahlt. Im Jahr 2015 beträgt die Pauscha le pro Leucht e rd. 196  € 
Brutto. Die Jahressumme in 2015 beläuft sich voraussichtlich auf ca. 5.460.000,00 €.  Die erreichte 
Energieeinsparung durch die neue LED-Beleuchtung findet Berücksichtigung bei den Vertragsve r-
handlungen mit der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0368/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0368/2015 
Durch die Er P1-Rahmenrichtlinie der EU ist im Jahre 2009 beschlossen worden, dass Quecksi l-
berdampflampen ab dem Jahre 2015 nicht mehr produziert und verkauft werden dürfen. Daher ist 
zwischen den Stadtwerken Münster GmbH und der Stadt Münster entschieden worden, alle Leuch-
ten mit Quecksilberdampflampen im Rahmen des Erneuerungsprogramms der Stadtwerke Mün s-
ter GmbH in den nächsten Jahren von 2015 bis 2018 zu erneuern. 
Im gesamten Stadtgebiet sind ca. 2200 Straßenleuchten, die mit Quecksilberdampflampe n b e-
stückt sind, zu ersetzen. Davon sind 600 Becherleuchten (s. Abbildung 1) und 1600 Kofferleuchten 
(s. Abbildung 2) betroffen. 
 
 
 
 
Abbildung 1  Abbildung 2 
Becherleuchte in Münster im Bestand  Beispiel einer Kofferleuchte in Münster im Bestand 
 
Der Ersatz der o.g. Standardleuchten betrifft nicht dem Ersatz der Leuchten im Altstadtbereich, wie 
der Zylinderleuchten mit Dach (s. Abbildung 3), der Gasleuchten (s. Abbildung 4) und der Altstadt-
leuchten (s. Abbildung 5 ). Des Weiteren sind auch di e Promenadenleuchten (s. Abbildung 6) und 
die Kegelleuchten (s. Abbildung 7) von dem Beschlussvorschlag ausgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 3  Abbildung 4  Abbildung 5 
Zylinderleuchte mit Dach  Gasleuchte  Altstadtleuchte Project One 
     
 
 
 
  
Abbildung 6  Abbildung 7   
Promenadenleuchte  Kegelleuchte   
 
 
Da sich die LED -Technik in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt hat und die Qualität der 
Lichtfarbe und -verteilung mittlerweile sehr zufriedenstellend ist, ist der Einsatz von LED auch bei 
Standardstraßenleuchten umweltschonend, zukunftsorientiert und in mehrerer Hinsicht wirtschaf t-
lich. So können i m Gegensatz zu den bisher eingesetzten Quecksilberdamp flampen durch den 
                                                
1 Energy-related Products, Richtlinie 2009/125/EG

- 3 - 
V/0368/2015 
LED- Einsatz bei den Becherleuchten Energieeinsparungen von ca. 80 % und bei den Kofferleuch-
ten von ca. 75 % erreicht werden. Die Energieeinsparung wird in der Berechnung der an die 
Stadtwerke zu zahlenden Pauschale zukünftig berücksichtigt werden. 
 
Der flächendeckende LED Einsatz in der Straßenbeleuchtung wird auch in der Stadt Bielefeld und 
Stadt Coesfeld mit Erfolg betrieben. 
Zu 1: Standard „Becherleuchte“ für den Bereich Anlieger-/ Wohnstraßen 
Zu Beginn stand die grundsätzliche Leuchtenform zur Auswahl.  Eine stadtplanerische Zielsetzung 
war, dass die Ausführung der neuen LED -Leuchte eine wiedererkennbare Form der bestehenden 
Becherleuchte erhalten sollte. Ferner sollte die Farbe Grün, wie sie die heutigen Becherleuchten 
aufweisen, durch die Farbe Eisenglimmergrau gemäß den Gestaltungsanforderungen des Stad t-
planungsamtes ersetzt werden. 
Folgende stadtgestalteris che Gründe sprechen für die Wahl dieser Leuchtenart  und Farbe : Die 
schlichte und zeitlose Form der Becherleuchte fügt sich gestalterisch gut in Anlieger - und Wohn-
straßen ein. Der Leuchtentyp passt sowohl zur modernen als auch zur historischen Bebauung. 
Für die Produktauswahl informierte sich das Tiefbauamt auf Messen, bei zahlreichen He rstellern 
der Leuchtenindustrie und bei anderen Betreibern. Es wurde deutlich, dass nur wenige Firmen den 
Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, gleichmäßige Ausleuchtung, geri nge Blendung und eine gute 
Wartbarkeit genügten. Hinzu kam, dass die geforderte 10 -jährige Garantie nicht von allen Herste l-
lern zugesichert werden konnte. Von vier Anbietern sind daraufhin Bechermusterleuchten angefor-
dert worden. Die angefragten Bruttopreise dieser Leuchten liegen im Durchschnitt bei rd. 400 €. 
Bei der Prüfung der licht - und wartungstechnischen Eigenschaften der Leuchten stellte sich he r-
aus, dass bei drei Leuchten die technischen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Folgende Gründe h a-
ben gegen diese Leuchtenmodelle gesprochen: 
 Leuchte A:  keine gleichmäßige Ausleuchtung, geringe Lebensdauer 
 Leuchte B: keine gleichmäßige Ausleuchtung, keine zufriedenstellende Wartbarkeit 
 Leuchte C: geringe Energieeffizienz  
Die anschließende Bemusterung auf dem Testgelände des Bau- und Betriebshofes fand unter Be-
teiligung des Stadtplanungsamtes, der Stadtwerke und des Tiefbauamtes statt. In lich ttechnischer 
Hinsicht stellte sich nur die LED-Pilzeo der Firma Schréder als einzig geeignete Leuchte heraus (s. 
Abbildung 8). 
Die Leuchte LED-Pilzeo ist mit energieeffizienten LED -Platinen mit 11 Watt bestückt. Das LED -
Leuchtmittel gewährleistet mit einer angenehmen Lichtfarbe eine gute Farbwiedergabe. Die Li n-
sentechnik der Leuchte ermöglicht eine effektive Lichtverteilung. Dadurch wir d eine optimale B e-
leuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit auf den Straßen erreicht. Als Beso nderheit ist die LED -
Pilzeo mit einer speziellen Streuscheibe unterhalb der LED -Platine bestückt worden, um die Ble n-
dung zu minimieren. Münster setzt als erste Stadt diese Scheibe in einer LED-Straßenleuchte ein.  
Der Bruttopreis der Leuchte „Pilzeo“ der Firma Schréder liegt bei rd. 350 €. 
Die zur Auswahl stehenden Leuchten und die Auswahlkriterien sind der Übersichtlichkeit halber in 
einer Bewertungsmatrix zusammengefasst (s. Anlage).

- 4 - 
V/0368/2015 
 
 
Abbildung 8 
Becherleuchte für Anlieger-/ Wohnstraßen 
„Schréder Pilzeo“

- 5 - 
V/0368/2015 
Zu 2: Standard „Kofferleuchte“ für den Bereich Hauptverkehrsstraßen und 
         Anliegerstraßen mit breiten Straßenquerschnitten 
Bei der Auswahl geeigneter Kofferleuchten , vornehmlich für Hauptverkehrsstraßen bzw. für Anli e-
gerstraßen mit breiten Straßenquerschnitten, waren die technischen Parameter, wie gleichmäßige 
Ausleuchtung, geringe Blendung und eine gute Wartbarkeit , ausschlaggebend. Des Weiteren ist 
auch bei der Kofferleuchte eine 10-jährige Garantie unabdingbar. Wichtig war zudem der dekorati-
ve Aspekt für die Stadtgestaltung bei der Auswahl. Hierfür wurde auch das Stadtplanungsamt b e-
teiligt. 
Um im gesamten Stadtgebiet ein einheitliches Stadtbild zu schaffen, soll auch die Kofferleuchte die 
Farbe Eisenglimmergrau erhalten. 
Es wurden von fünf Anbietern Koffermusterleuchten angefordert. Die angefragten Bruttopreise 
dieser Leuchten liegen im Durchschnitt bei rd. 370 €. 
Bei der Prüfung der licht- und wartungstechnischen Eigenschaften von 3 Leuchten stellte sich her-
aus, dass die technischen Vorgaben nicht im geforderten Umfang erfüllt wurden. Folgende Gründe 
haben gegen diese Leuchtenmodelle gesprochen: 
 Leuchte E: hohe Blendwirkung 
 Leuchte F: geringe Lebensdauer 
 Leuchte G:  keine gleichmäßige Ausleuchtung 
Die Bemusterung fand unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, der Stadtwerke und des Tie f-
bauamtes auf dem Testgelände des Bau - und Betriebshofes statt. Bei der Leuchte  der Fa. 
Schréder und der Leuchte D  ist eine sehr gleichmäßige Ausleuchtung gegeben  und aus diesem 
Grund als sehr positiv zu bewerten. Beide Leuchtenmodelle sind insgesamt „Gut“ geeignet. Die 
Unterschiede dieser beiden Modelle stellen sich wie folgt dar: 
 Schréder:  geringfügig höhere Blendwirkung 
 Philips:  deutlich höherer Anschaffungspreis 
Der Bruttopreis der Schréder-Leuchte „Ampera“ liegt bei rd. 275 €. Die Leuchte D kostet  rd. 355 €. 
Da die Blendwirkung bei der Schréder-Leuchte nur geringfügig höher ist und der wirtschaftliche 
Vorteil bei dieser Leuchte deutlich überwiegt, soll in Zukunft die LED -Kofferleuchte „Ampera“ der 
Firma Schréder eingesetzt werden. (vgl. Abbildung 9). 
Die zur Auswahl stehenden Leuchten und die Auswahlkriterien sind der Übersichtlichkeit halber in 
einer Bewertungsmatrix zusammengefasst (s. Anlage). 
 
Abbildung 9 
Kofferleuchte „Schréder Ampera“ für Hauptverkehrsstraßen  
und Anliegerstraßen mit breiten Straßenquerschnitten

- 6 - 
V/0368/2015 
Hinweis: 
 
Auf dem gesamten Kaiser -Wilhelm-Ring inkl. der Kreuzung Ostmarkstraße wurden im Rahmen 
eines Pilotprojektes im April 2015 alle drei Leuchtenmodelle installiert (Becherleuchte „Pilzeo“ und 
Kofferleuchten „Ampera“ der Firma Schréder und Leuchte D). 
Damit ist die Gelegenheit g egeben, sich von der Leuchtenauswahl vor Ort zu überzeugen. Die 
genaue Lage des jeweiligen Leuchtenmodells können Sie de n angehängten Lageplänen entneh-
men. 
 
Des Weiteren sind im August 2015 in der Annenstraße und der Zeppelinstraße die Becherleuc hte 
Pilzeo der Fa. Schreder sowie auf dem Horstmarer Landweg und der Frauenstraße die Koffe r-
leuchte Ampera der Fa. Schreder montiert worden. 
In den Anlagen sind jeweils Fotos und La gepläne der Pilotprojekte vor und nach dem Umbau der 
LED Straßenbeleuchtung am Tage und in der Nacht dargestellt. 
 
 
 
i. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1: 
Bewertungsmatrix zur Auswahl einer LED-Becherleuchte für Anlieger- /Wohnstraßen 
 
Anlage 2: 
Bewertungsmatrix zur Auswahl einer LED -Kofferleuchte für Hauptverkehrsstraßen  und Anliege r-
straßen mit breiten Straßenquerschnitten 
 
Anlage 3: 
Lagepläne der Pilotprojekte: 
3.1 Kaiser-Wilhelm-Ring 
3.2 Annenstraße 
3.3 Zeppelinstraße 
3.4 Frauenstraße 
3.5  Horstmarer Landweg 
 
Anlage 4: 
Fotos der Pilotprojekte: 
Seite 1  -  Annenstraße 
Seite 2  -  Zeppelinstraße 
Seite 3  -  Frauenstraße 
Seite 4  -  Horstmarer Landweg

Anlage 3.3_V03682015_Zeppelinstr

50 Zeichen

Nr.12345
Beleuchtungsplanung
................... 1

Anlage 3.4_V03682015_Frauenstr

50 Zeichen

Nr.12345
Beleuchtungsplanung
................... 1

Anlage 3.5_V03682015_Horstmarer Landweg

50 Zeichen

Nr.12345
Beleuchtungsplanung
................... 1

Beratungsverlauf (4)

01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 22.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (8)

  • Annenstraße 3
  • Zeppelinstraße 3
  • Frauenstraße 3
  • Philippistraße
  • Horstmarer Landweg
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 3a
  • Rudolf-Harbig-Weg
  • Ostmarkstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0368/2015
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37