220458-004
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sammeldokument öffentlich
69225 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
220458-004
Die Oberbürgermeisterin
——
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3
Abs.1 Baugesetzbuch für die Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr.
6718-3 im Plangebiet "urban dot" Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Dottendorf
Beratungsfolge
Hauptausschuss 06.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorkaufsrechtssatzung für das
Bebauungsplangebiet (Teilbereiche A (ehem. Christian-Miesen Gelände) und
Teilbereich B (Flächen der ehemaligen Großbäckerei der Firma LUBIG)
zusammengefasst in einem Angebotsbebauungsplan mit dem Baugebietstyp
Urbanes Gebiet (MU)) aufzustellen, um die städtebaulichen Ziele langfristig zu
sichern.
Begründung
Umfangreiche Arbeitsaufträge an die Verwaltung sind gemäß der
Zuständigkeitsordnung nicht von den Bezirksvertretungen, sondern vom
Hauptausschuss zu beschließen. Dem Hauptausschuss wird im Rahmen dieser
Drucksache (N-Vorlage) der Auftrag an die Verwaltung, eine
Vorkaufsrechtssatzung für das Bebauungsplangebiet (Teilbereiche A (ehem.
Christian-Miesen Gelände) und Teilbereich B (Flächen der ehemaligen
Großbäckerei der Firma LUBIG) aufzustellen, daher zum Beschluss vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag geht zurück auf den Beschluss der BV
Bonn vom 06.12.22, die sich der Empfehlung des Planungsausschusses vom
16.11.22 anschloss, die auf einen Änderungsantrag der Koalition (DS-Nr.:
220458-02 AA) beruhte. Der Änderungsantrag (DS-Nr. 220458-02) der
Koalition hatte unter Punkt 4 den folgenden Wortlaut: “Eine Vorkaufssatzung
wird für das unter 1. genannte Bebauungsplangebiet (Teilbereiche A (ehem.
Christian-Miesen Gelände) und B (ehem. Lubig) aufgestellt, um die
städtebaulichen Ziele langfristig zu sichern.”. Dieser Auftrag an die Verwaltung
wurde mit Beschluss der BV Bonn zu DS-Nr. 220458-03 am 31.1.23 nochmals
bestätigt.
Seite 1 von 27
Seite 2
——
Die ursprüngliche Beschlussvorlage (DS-Nr. 220458) der Verwaltung
lautete:
Beschlussvorschlag:
1. Für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr.
6718-3 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf zwischen dem
Heizkraftwerk Süd, der Christian-Miesen-Straße, der Dottendorfer
Straße, der Straße In der Raste, dem Südfriedhof sowie der Bahntrasse
der Deutschen Bahn ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und
Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine
Bürgerinformationsveranstaltung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat
in digitaler Form wird durchgeführt.
Begründung:
Mit Beschluss des Rates vom 07.11.2019 (DS.Nr. 1912938) wurde einer
städtebaulichen Entwicklung für ein gemischt genutztes Quartier auf den
Flächen des ehem. Christian Miesen Geländes, des Lubig Geländes sowie der
südlich angrenzenden Teilflächen (Friedhofserweiterungsfläche und
Hundesportfläche) zugestimmt. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2020 in
Kooperation zwischen der Stadt Bonn und den privaten
Flächeneigentümer*innen ein zweiphasiger städtebaulicher
Realisierungswettbewerb für das 13,8 ha umfassende Plangebiet ausgelobt. Im
Ergebnis wird vorgesehen nördlich der Dottendorfer Straße einen Bürostandort
mit rd. 7.000m² BGF zu entwickeln. Südlich der Dottendorfer Straße soll auf
dem ehem. Lubig Gelände Studierendenwohnen mit rd. 15.000m² BGF
entwickelt werden sowie ein Discounterstandort mit einer Verkaufsfläche von
max. 800m² angesiedelt werden. Auf den Flächen der
Friedhofserweiterungsfläche und Hundesportwiese sowie südlich zum Bestand
In der Raste wird ein Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen mit
ca.45.000m² BGF geplant. Zusätzlich soll eine mind. 3 gruppige KiTa
entstehen. Im südlichen Abschluss des Plangebiets werden 0,5 ha Freiflächen
für kleingärtnerische Nutzungen vorgehalten. Die gewerblichen Nutzungen im
Bestand in der Raste bleiben erhalten.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Anlass und Ziel der Planung
Der Planungsraum „urban dot“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf,
befindet sich seit den 1990er Jahren im Umbruch. Durch die Aufgabe
industrieller Produktion sind größere zusammenhängende Brachflächen
entstanden, die heute eines der letzten großen Flächenentwicklungspotentiale
in gesamtstädtisch zentraler Lage darstellen. Die Reaktivierung der ehemals
gewerblich genutzten Flächen nördlich und südlich der Dottendorfer Straße
unter Einbezug des Gewerbestandortes In der Raste und die Entwicklung von
innerstädtischen Freiflächen, soll den Zielsetzungen einer mehrfachen
Innenentwicklung gerecht werden (u.a. Nachnutzung von Brachflächen, hohe
bauliche Qualitäten, Nutzungsvielfalt durch bauliche Entwicklung etablieren,
Seite 2 von 27
Seite 3
——
Qualifizierung der Freiräume, vielseitige Mobilitätsangebote schaffen).
Ziel ist es, durch eine Kombination von „Arbeiten & Wohnen“ ein lebendiges
urbanes zukunftfähiges Quartier zu entwickeln, welches im folgenden Text
unter dem Namen “Urban dot” geführt wird. Hierfür sollen ein geeigneter
Nutzungsmix etabliert, sowie innovative Ansätze hinsichtlich verschiedener
Wohnformen, Mobilität sowie nachhaltigem Bauen verfolgt werden. Dabei ist für
eine perspektivische Erweiterung der Bahntrasse auf vier Gleise ein rund 25
Meter breiter Korridor von Bebauung freizuhalten. In diesem Korridor sind auch
Flächen für eine bahnparallele Radwegeverbindung vorgehalten. Der
bestehende Radweg soll zukünftig auf 4,00m verbeitert werden. Zusätzlich wird
ein Gehweg mit 2,50 m Breite geplant. Die Radwegeverbindungen sollen mit
dem Quartier verzahnt werden.
Das Wettbewerbsverfahren mit 13 Entwurfsteams aus den Fachrichtungen
Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur fand im September 2020
mit der Sitzung des Preisgerichts seinen Abschluss. Der Siegerentwurf von
GBP Architekten mit HOLZWARTH Landschaftsarchitektur stellt mit den
zwischenzeitlich umgesetzten Überarbeitungsempfehlungen des Preisgerichts
die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dar. Die
Überarbeitungsempfehlungen betrafen insbesondere konzeptionelle Ansätze
für ein hybrides Parkhaus, welches die Voraussetzungen für einen (Teil-)
Umbau in Wohnflächen bietet, eine günstigere Verortung der geplanten Kita im
nördlichen Teilbereich, eine Reduktion der Dichte im südlichen Teil des
Quartiers zugunsten des Stadtklimas und Optimierung der Durchlüftung, eine
Orientierung der Baukörper zum Freihaltekorridor in einer Fluchtlinie mit der
Bestandsbebauung sowie eine punktuelle Nachverdichtung nördlich der
Dottendorfer Straße.
Für das ehemalige Christian-Miesen-Gelände (Teilbereich A, dargestellt in
Anlage 3 “Übersicht Teilflächen”) ist die Entwicklung eines Büro- und
Wissenschaftscampus beabsichtigt. Wohnnutzungen sind nördlich der
Dottendorfer Straße aktuell nicht möglich, da sich die tatsächliche Belastung
durch tieffrequenten Schall des Heizkraftwerks Süd nur im gebauten Zustand in
Innenräumen der betroffenen Gebäude messen lässt und insofern keine
rechtssichere Prognose möglich ist. Kritisch ist dabei der Nachtzeitraum, für
den die TA Lärm in Verbindung mit der DIN 45680 strengere Richtwerte
vorsieht.
Auf dem Areal der ehemaligen Großbäckerei (Teilbereich B dargestellt in
Anlage 3, “Übersicht Teilflächen) sollen studentische Wohnformen, davon 40%
als gefördertes studentisches Wohnen mit ergänzenden Serviceangeboten im
Erdgeschoss entstehen. Vorgesehen ist hier auch die Ansiedlung eines
Discounters bis maximal 800 m² Verkaufsfläche. Es besteht eine grundsätzliche
Bereitschaft des Eigentümers zur Ansiedlung sowie die Interessensbekundung
eines Discounters.
Die Dottendorfer Straße soll als verbindender urbaner Raum zwischen
Teilbereich A und Teilbereich B durch gestalterische Aufwertung der sich
anschließenden Flächen und Straßenbegleitgrün integriert werden. Auch der
geplante Ausbau einer niveaufreien Bahnquerung (Unterführung / Rampen) zur
Ollenhauerstraße ist in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Seite 3 von 27
Seite 4
——
Die verbleibenden überwiegend unbebauten Teilbereiche C-F, die sich
mehrheitlich im Eigentum der Stadt Bonn befinden, sollen primär einer
Wohnbauentwicklung zugeführt werden.
2. Planbereich “Urban Dot”
Der rund 13 ha große Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Dottendorf und umfasst im Umfeld der „Dottendorfer Straße“ sowie der Straße
„In der Raste“ folgende Teilbereiche (Anlage 3 “Übersicht Teilbereiche”):
A. den ehemaligen Produktionsstandort der Firma C. Miesen GmbH & Co. KG
(privat, ca. 4,50 ha)
B. die aufgegebenen Flächen der ehemaligen Großbäckerei der Firma LUBIG
(privat, ca. 0,83 ha)
C. die ehemalige Friedhoferweiterungsfläche Südfriedhof (städtisch, ca. 1,80
ha)
D. die unbebauten Flächen des Gewerbegebietes südlich „In der Raste“ (privat,
ca. 0,87 ha)
E. die Arrondierungsflächen entlang der Bahntrasse (städtisch, ca. 0,18 ha)
F. einen Hundesportplatz, Brachfläche (städtisch, ca. 0,81 ha)
Neben diesen rund 8,9 ha großen Teilbereichsflächen umfasst der Planbereich
rd. 3,0 ha gewerblich genutzte Bestandsfläche angrenzend an die Straße In der
Raste. Hier befinden sich verschiedene kleinteilige Gewerbebetriebe
(Beherbergungsbetriebe, Fitness, Büronutzungen) sowie zwei
Kindertagesstätten u.a. mit Betriebsplätzen. Diese Flächen werden im
Folgenden als Teilbereich “Bestand” bezeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Bonn überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Fläche südlich
der Straße „In der Raste“ ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Friedhof“, die Fläche des Hundesportplatzes als Grünfläche dargestellt.
Entlang der Bahnlinie ist ein Streifen über die komplette Nord-Süd-Ausdehnung
des Plangebiets als Hauptverkehrsstraße, teils mit der näheren
Zweckbestimmung „Fläche für Bahnanlagen“, dargestellt. Parallel zur
Aufstellung des Bebauungsplanes ist der FNP gem. § 8 Abs. 3 BauGB
entsprechend der neuen Planung zu ändern. Der Bereich, der im FNP noch als
Hauptverkehrsstraße dargestellt ist, soll auch zukünftig als Freihaltekorridor für
eine potenzielle Erweiterung der DB-Trasse freigehalten werden und
entsprechend im FNP dargestellt bleiben. Wie die Flächen darüber hinaus im
Flächennutzungsplan zu ändern sind, hängt von den tatsächlichen Planungen
für die Teilflächen ab und kann derzeit noch nicht genau bestimmt werden.
Seite 4 von 27
Seite 5
——
Bebauungspläne
Nördlich der Dottendorfer Straße im Bereich des ehem. Christian-Miesen
Geländes besteht verbindliches Planungsrecht durch die Bebauungspläne Nr.
7919-46 und -47 aus den Jahren 1965/66. Danach liegen die Grundstücke
innerhalb eines Industriegebietes, in dem allerdings besonders geräuschvolle
Anlagen ausgeschlossen sind. Baulich kann dieses Gebiet bis zu einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 3,5 in
offener Bauweise genutzt werden. Im Bereich des Freihaltekorridors, der sich
entlang der Bahngleise der Deutschen Bahn AG erstreckt, ist teilweise ein
Pflanzgebot festgesetzt. Die Festsetzungen dieser beiden Bebauungspläne
schließen die Realisierung der beschriebenen, geplanten Nutzungen aus, so
dass eine Änderung des Planungsrechts erforderlich wird. Ein Industriegebiet,
auch wenn es durch den Ausschluss besonders geräuschvoller Anlagen in der
Nutzung zum Teil eingeschränkt ist, ist im Übrigen in innerstädtischer Lage,
angrenzend an die bestehenden Wohngebiete in Dottendorf und Kessenich, zu
konfliktträchtig und entspricht nicht mehr den heutigen planerischen
Zielvorstellungen. Die Teilbereiche der beiden Bebauungspläne Nr. 7919-46
und -47, die von den neuen Planungen betroffen sind, werden durch den neu
aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 6719-5 ersetzt.
Südlich der Dottendorfer Straße im Bereich der Straße In der Raste werden die
städtebaulichen Zielsetzungen durch die Bebauungspläne mit den Nrn. 7919-1
und 7919-5 bestimmt.
Der Bebauungsplan Nr. 7919-5 aus dem Jahr 1955 sollte neben der
planungsrechtlichen Sicherung und Erweiterung des Südfriedhofs und der
Schaffung eines neuen Industriegebietes entlang der Gleisanlagen der
Deutschen Bahn AG (Bonn-Koblenz) eine neue Entlastungsstraße zwischen
der Dottendorfer Straße und der früheren Stadtgrenze zwischen Bonn und Bad
Godesberg ermöglichen. Entsprechend wurde im Jahre 1972 der
Bebauungsplan Nr. 7919-1 mit der Zielsetzung aufgestellt, im Bereich der
heutigen Straße „In der Raste“ ein Gewerbegebiet zu etablieren und die
Flächen neu zu ordnen. Dieser setzt die Teilbereiche B (ehemalige
Großbäckerei) und D (Brachfläche) sowie die gewerblich genutzten Flächen im
Bereich der Straße „In der Raste“ (Bestand / Erhalt) als Gewerbegebiet fest.
Zur Unterstützung und Sicherung der Ortsteilzentren wurde im Jahr 2004 der
Bebauungsplan mit der Zielsetzung geändert, dass Einzelhandelsbetriebe des
Lebensmittelbereiches und sonstige Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe mit
Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher nur ausnahmsweise
zulässig sind.
Da das vormals als Friedhoferweiterungsfläche vorgesehene Areal (Teilbereich
C) bisher nicht in Anspruch genommen wurde und auch für die langfristige
Bestattungsflächenplanung der Stadt Bonn als nicht mehr erforderlich bewertet
wurde, hat der Rat der Stadt Bonn am 25.02.2016 eine Teilaufhebung der oben
aufgeführten Bebauungspläne in diesem Bereich beschlossen (DS-Nr.
1513834), sodass diese Flächen damit planungsrechtlich teils nach § 34
BauGB, teils nach § 35 BauGB zu beurteilen sind.
Für die Teilbereichsfläche F (Anlage 3 “Übersicht Teilbereiche”)
Seite 5 von 27
Seite 6
——
Hundesportwiese setzt der Bebauungsplan Nr. 7915-5 entlang der
südwestlichen Plangebietsgrenze noch eine öffentliche Verkehrsfläche
(Entlastungsstraße) fest. Für die übrigen Flächen des Teilbereichs F sowie für
den Teilbereich E (Arrondierungsfläche) und für den bahnparallelen Streifen
trifft der Bebauungsplan aus dem Jahre 1955 keine Festsetzungen.
Die Teilbereiche der beiden Bebauungspläne Nrn. 7919-1 und 7919-5, die von
den neuen Planungen betroffen sind, werden jeweils durch die neu
aufzustellenden Bebauungspläne Nrn. 6718-2 und 6718-3 ersetzt (siehe
Anlage 4).
Planverfahren
Um die geplante städtebauliche Entwicklung des Projektes „urban dot“
umsetzen zu können, ist die Schaffung neuen Planungsrechts erforderlich. Die
Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die geplanten
Ziele und Zwecke des gesamten Planungsraums zu unterrichten. Die
Beteiligung wird abhängig von den mit der Corona-Pandemie einhergehenden
Kontaktbeschränkungen ggf. als ein digitales Beteiligungsformat durchgeführt.
Im Anschluss an diese Unterrichtung soll eine Teilung in drei eigenständige
Bebauungsplanverfahren erfolgen (s. Anlage 4). Dies ist aufgrund der Größe
des Plangebietes, der unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkte sowie der
Komplexität angeraten. Die Trennung der Planverfahren in zwei
vorhabenbezogene Bebauungspläne (konkrete Bauvorhaben/verschiedene
Investoren) und einen Angebotsbebauungsplan (lediglich nutzungs- und
maßstabsbindend) ggf. mit städtebaulichen Verträgen für die Teilbereiche C-F
ist verfahrenstechnisch geboten. So können passgenaue Festlegungen in
Abhängigkeit zu Eigentumsverhältnissen (vorhabenbezogene Bebauungspläne)
und Verfahrensfortschritt getroffen werden.
Die drei Bebauungspläne werden aufgrund ihrer Größenordnung und ihrem
engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang sowie des Einbezugs von
Außenbereichsflächen jeweils im Normalverfahren aufgestellt. Damit ist die
Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich, welcher sämtliche
umweltbezogene Belange nach §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB umfasst. Der
Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
• Bebauungsplan Nr.: 6719-5 – Teilbereich A
Der nördliche Teil (Christian-Miesen-Straße) wird unter dem Bebauungsplan
Nr. 6719-5 geführt. Er wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt,
mit der Terrabon GmbH als Vorhabenträgerin.
• Bebauungsplan Nr.: 6718-3 – Teilbereich B
Der südliche Teilbereich (ehem. Gelände der Großbäckerei Lubig) wird als
vorhabenbezogener Bebauungsplan unter der Nummer 6718-3 geführt. Hier ist
die WID BONN R1 GmbH als Vorhabenträgerin zu benennen.
• Bebauungsplan Nr. 6718-2 – Teilbereich C-F und Bestand
Für die weiteren Entwicklungsflächen (Teilbereiche C-F; überwiegend
Seite 6 von 27
Seite 7
——
städtische Flächen) soll der Bebauungsplan Nr. 6718-2 als Angebotsplan
aufgestellt werden. Hierfür liegt bereits ein Aufstellungsbeschluss vom
14.11.2018 vor (DS-Nr. 1812720EB3). Dieser Aufstellungsbeschluss umfasst
den südlichen Planbereich jedoch nicht vollständig. Über den
Aufstellungsbeschluss hinausgehende Flächen sollen im weiteren Verfahren
durch Fassung eines neuen Aufstellungsbeschlusses im Rat förmlich
einbezogen werden.
Durch das bereits bestehende Gewerbegebiet wird die mit der Neuplanung
heranrückende Misch- und Wohnnutzung ggf. immissionsschutzrechtliche
Konfliktlagen erzeugen, die im Aufstellungsverfahren zu lösen sind. Diese
Konfliktlösung kann sich dabei nicht auf den bloßen Verweis auf §15 Bau NVO
und das Baugenehmigungsverfahren beschränken, sondern es ist eine Lösung
des Konflikts mit den Mitteln der Bauleitplanung erforderlich. Dies macht es
notwendig, den Teilbereich “Bestand” entweder in die Aufstellungsverfahren der
Bebauungspläne Nr. 6718-2 und 6718-3 zu integrieren oder in einem
eigenständigen Verfahren zu bearbeiten.
4. Planung
Städtebauliches Konzept
Der städtebauliche Leitgedanke ist es, die Teilräume nördlich und südlich der
Dottendorfer Straße als „urban dot“ zu verknüpfen (s. Anlage 2).
Nördlich der Dottendorfer Straße
Der nördliche Büro- und Wissenschaftscampus (Teilbereich A) soll durch einen
durchgängigen baumbestandenen Boulevard mit dem südlichen Wohnquartier
als städtebauliches Rückgrat verbunden werden. Nördlich der Dottendorfer
Straße führt der Boulevard in einen sich öffnenden Campuspark, um den sich
sechs Gebäude gruppieren. Diese Baukörper mit gestaffelten Gebäudehöhen
(III-VIII Geschosse) geben dem Campus einen Rahmen und vermitteln ein
urban verdichtetes Erscheinungsbild. Der Auftakt in den Campus an der
Dottendorfer Straße wird durch einen achtgeschossigen Hochpunkt mit einem
vorgelagerten repräsentativen Platz (Campusfoyer) markiert. Der gesamte
Campus ist weitgehend autofrei geplant und soll mit hoher Aufenthaltsqualität
sowie vielfältigen Möglichkeiten der Begegnung und Kommunikation ein
attraktives Arbeitsumfeld bieten. Nutzerabhängig besteht ggf. aufgrund von
Sicherheitsanforderungen die Notwendigkeit, Teilbereiche des Campus
einzufrieden. Der Platz sowie der Campuspark und die Querverbindungen für
Fußgänger und Radfahrer sollen öffentlich zugänglich sein. In dem
nordwestlich abschließenden Gebäude wird bedarfs- und nutzerabhängig die
Möglichkeit gegeben, eine Betriebskita unterzubringen. Im Teilbereich A
besteht ein Entwicklungspotential für rd. 71.000 m² BGF gewerblicher genutzter
Fläche zzgl. eines Quartiersparkhauses, dass im Norden des Plangebietes
angeordnet ist und über die Christian-Miesen-Straße angefahren wird.
Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplans werden für den Teilbereich A für
die weitere städtebauliche, hochbauliche und freiraumplanerische
Qualifizierung der Baufelder Gestaltungsleitlinien durch die Vorhabenträgerin in
Abstimmung mit der Stadt Bonn entwickelt.
Seite 7 von 27
Seite 8
——
Diese Gestaltungsleitlinien tragen den Vorgaben Rechnung, ein Quartier zu
realisieren, dass sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltig, möglichst
klimaneutral und klimaresilient geplant wird. Weiter sind Aussagen zur
Sicherung einer nachhaltigen Bauweise (z.B. zertifizierte
Nachhaltigkeitsstandards der DGNB in Hinblick auf ökologische, ökonomische
und technische Qualität, soziokulturelle und funktionale Qualität,
Standortqualitäten etc.), der Architektursprache und der Freiraumqualitäten zu
treffen. Entsprechend sollen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen
Gestaltung konkrete Vorgaben zu der zukünftigen Freiraumplanung
(Bepflanzungen, Bodenbeläge, Möblierung etc.) und zur Gestaltung der
Gebäude (Materialität, Farbigkeit, Sockelzonen, technische Aufbauten etc.)
festgeschrieben werden. Sollte nicht der Wettbewerbsgewinner mit der
Weiterplanung der Gebäude beauftragt werden sind hochbauliche
Wettbewerbe durchzuführen. Die Freiraumplanung ist in diesem Falle ebenso
mit einem Wettbewerb nach RPW zu konkretisieren.
Neben den öffentlich zugänglichen Freibereichen werden auch die
Schnittstellen zwischen den Bebauungsplangebieten und der Dottendorfer
Straße sowie der Bestandsbebauung In der Raste in die Entwicklung der
Gestaltungsleitlinien einbezogen. Die abgestimmten Gestaltungsleitlinien
werden den politischen Gremien im Zuge der Fassung des
Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-5 zur
Beschlussfassung vorgelegt und werden Anlage zum städtebaulichen Vertrag
bzw. zum Durchführungsvertrag gemäß §12 BauGB.
Südlich der Dottendorfer Str.
Das Plangebiet südlich der Dottendorfer Straße wird außerhalb der
Bestandsbebauung überwiegend als neues Wohnquartier geplant. Auf der
südlichen Seite der Dottendorfer Straße weitet sich der Boulevard als
Fortführung des nördlich angrenzenden Campusfoyers zu einem Platz auf und
leitet in das Wohnquartier über. Hier liegt der Eingang des bestehenden Hostel
„Basecamp“ und vis-a-vis das geplante Studierendenwohnen in zwei
Baukörpern (rd. 15.000 m² BGF) als belebter Nutzungsbaustein in zentraler
Lage (Teilbereich B). Als ergänzende Nutzung ist hier im Erdgeschoss neben
Serviceangeboten und Gastronomie auch ein Discounterfunktional integrierbar.
Es soll ausschließlich ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Größenordnung von
max. 800m² - unterhalb der Großflächigkeit – angesiedelt werden.
Das Büro Junker und Kruse hat im Jahr 2018 eine
Verträglichkeitsuntersuchung für die Ansiedlung eines Discounters erarbeitet.
Das Gutachterbüro kommt zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung eines
Lebensmitteldiscounters auf dem Miesen Gelände mit einer maximalen
Verkaufsfläche von 800 m² rein rechnerisch eine städtebaulich verträgliche
Größenordnung im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung darstellt,
sodass der Standort planungsrechtlich realisiert werden könnte.
Verkaufsflächen über 800 m² dagegen würden negativen Auswirkungen auf
benachbarte Zentren zur Folge haben.
Im Gutachten wird herausgearbeitet, dass das Vorhaben mit den Zielen und
Grundsätzen des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts nicht
Seite 8 von 27
Seite 9
——
übereinstimmt. Dabei wird hervorgehoben, dass der Umsatz nicht durch die bis
dato vorhandene Wohnbevölkerung im Umfeld generiert werden könne und der
Standort städtebaulich nicht integriert sei. Insofern weicht dieser Standort vom
Einzelhandels- und Zentrenkonzept ab. Allerdings war zum Zeitpunkt der
Erstellung des Gutachtens durch das Büro Junker und Kruse die hier nun
vorliegende Planung, verbunden mit der Errichtung zusätzlicher
Wohnbebauung, noch nicht bekannt.
Im Zuge der laufenden Bearbeitung des Bebauungsplanes 6718-3 (Teilbereich
B) wird die Vorhabenträgerin bezüglich der städtebaulichen und
architektonischen Gestaltung und der vorgesehenen Materialien für die
Außenflächen der geplanten Baukörper sowie der Freiraumgestaltung laufende
Abstimmungen mit der Stadt vornehmen (vgl. S.7).
Weiter südlich (Teilbereiche C-F) mündet der Boulevard in einen größeren
öffentlichen Quartiersplatz. Hier soll die Ausbildung eines urbanen Treffpunktes
mit gemeinschaftlich nutzbaren Bereichen und der Ansiedlung von
Gastronomie ermöglicht werden. Südlich der Ringerschließung sind entlang der
Bahntrasse zur Minderung der Geräuschbelastung geschlossene
Gebäuderiegel (V-VI Geschosse) vorgesehen, um auf der bahnabgewandten
Gebäudeseite beruhigte Freibereiche zu schaffen.Gleichzeitig kann durch diese
lärmabschirmende Wirkung, unabhängig von sonstigen
Lärmschutzmaßnahmen, für die weiter im Südwesten gelegenen Wohnhäuser,
ein Beitrag zu gesunden Wohnverhältnissen geleistet werden. Der südwestliche
Teil des Wohnquartiers (Teilfläche C) ist durch differenzierte Gebäude- und
Wohntypologien (III-IV Geschosse) geprägt, die das Quartier für
unterschiedliche Haushaltsformen und für alle Lebensphasen attraktiv machen
sollen. Die Struktur ist hier offen und mit zahlreichen fußläufigen
Wegebeziehungen durchlässig angelegt. Neben privaten Gärten sind hier auch
gemeinschaftlich nutzbare Freiräume vorgesehen, die eine Bildung von
Wohnnachbarschaften fördern sollen. Insgesamt besteht in den Teilbereichen
C-F ein Entwicklungspotential für rd. 45.000 m² BGF Wohnfläche. Die Flächen
im städtischen Eigentum werden nach der Planrechtschaffung voraussichtlich
im Konzeptverfahren vergeben (s.u.).
Die zusätzlich zu den vorhandenen Kitas geplante Kindertagesstätte mit rd.
1.000 m² BGF (mindestens 3-gruppig) ist im Bereich des westlichen Eingangs
an der Dottendorfer Straße auf städtischen Flächen verortet. Aufgrund der Lage
am Quartierseingang kann der Hol- und Bringverkehr aus dem Quartier
herausgehalten werden. Der Freibereich orientiert sich zur geschützten,
straßenabgewandten Südwestseite mit den benachbarten Friedhofsflächen.
Im südlichen Abschluss des Plangebietes werden rd. 0,5 ha Freiflächen für die
Entwicklung von Kleingartenflächen vorgehalten.
Das heute bereits vorhandene Gewerbegebiet soll planungsrechtlich im
Bestand gesichert werden, wobei ggf. entstehende immissionsschutzrechtliche
Konflikte planungsrechtlich zu bewältigen sind. Hierzu bedarf es ggf.
planungsrechtlicher Beschränkungen des in dem Gebiet zulässigen
Nutzungsspektrums. Die derzeit hier ausgeübten gewerblichen Nutzungen
werden aber aller Voraussicht nach auch in den zukünftigen Nutzungsrahmen
hineinpassen.
Seite 9 von 27
Seite 10
——
Baulandmodell (BBM) und geförderter Wohnungsbau auf städtischen Flächen
Die Planung sieht eine wohnbauliche Entwicklung in den Teilbereichen B bis F
vor. Auf den privaten Flächen, welche durch Investoren mit
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag für eine
Wohnbebauung entwickelt werden, greift das Baulandmodell. Ebenso gilt dies
für Angebotsbebauungspläne mit städtebaulichen Verträgen. Die Planung
beinhaltet, dass 40 % der BGF Wohnen als öffentlich geförderter Wohnraum zu
entwickeln sind (Förderweges A (mindestens 20%) und Förderweges B).
Ebenso müssen die Investoren eine Kostenbeteiligung zur Herstellung der
durch das Vorhaben ausgelösten KiTa-Plätze leisten.
Teilfläche B:
Im Teilbereich B (ehem. Lubig Bäckerei) sollen studentische Wohnformen mit
rund 15.000 m² BGF realisiert werden. Davon sollen 40% der BGF des
Studierendenwohnens mit Mitteln der Wohnraumförderung des Landes NRW
für Wohnraum für Auszubildende und Studierende finanziert werden. Hierdurch
werden die Anforderungen des Baulandmodells erfüllt. Durch diese
Landesförderung werden Wohnungen für Alleinstehende, Paare und
Gruppenwohnungen für die Zielgruppen der Auszubildenden und der
Studierenden gefördert. Aufgrund der langen Belegungsbindung (mindestens
20 Jahren) welche durch diese Förderung bedingt ist, und der damit
verbundenen geringen Erwartung von hier wohnenden Kindern im
Kindergartenalter kann der Investor für diesen Anteil des Studierendenwohnens
von der Beteiligung an den Folgekosten für die Schaffung von KiTa-Plätzen
befreit werden. Für die restlichen, freifinanzierten 60% der BGF des geplanten
Studierendenwohnraums gilt diese Befreiung nicht.
Teilbereiche C-F:
Die übrigen Teilbereiche C-F befinden sich überwiegend im städtischen
Eigentum, für die das Baulandmodell keine Anwendung findet. Hier legt sich die
Stadt als Eigenverpflichtung auf, nicht hinter den Anforderungen des Bonner
Baulandmodells für private Investoren zurückzubleiben.
Nach der Planrechtschaffung werden diese Teilflächen voraussichtlich im
Konzeptverfahren (Vorgabe von ökologischen, sozialen sowie städtebaulichen
und architektonischen Kriterien oder auch quantitative oder qualitative
Programmvorgaben) vergeben. Hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt
weitere Beschlüsse in die Gremien eingebracht. Gemäß dem Ratsbeschluss
„Bonner Wohnungsnot durch aktives städtisches Flächenmanagement
bekämpfen“ (DS-Nr. 1512113EB8) werden im weiteren Verfahren städtische
Flächen zunächst der VEBOWAG angeboten. Im Rahmen der Überplanung
privater Flächen werden ebenfalls im weiteren Verfahren Gespräche mit
Eigentümern zur Mitwirkung am Verfahren geführt, mit dem Ziel eine
Bereitschaft hinsichtlich des Bonner Baulandmodells zu erwirken.
Generell gilt, für den geförderten Wohnungsbau, dass die nach Nr. 4.1.
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes NRW geforderten
städtebaulichen Qualitäten einzuhalten sind. Beim Zuschnitt der Baufelder für
Seite 10 von 27
Seite 11
——
den geförderten Wohnungsbau, die dezentral im Planungsgebiet zu verteilen
sind, ist darauf zu achten, dass bei den städtischen Flächen grundsätzlich
mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als nutzbare Grünfläche gestaltet
werden sollte. Im weiteren Verfahren wird konkretisiert, ob insbesondere auf
den städtischen Flächen innovative Konzepte aus den Bereichen innovativer
Wohnformen an dem Standort umgesetzt werden können.
Erschließung/ Ruhender Verkehr
ÖPNV
Der Standort ist gut in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Der DB-
Haltepunkt „UN-Campus“ befindet sich in rd. 500 m Entfernung zum Teilgebiet
A bzw. rd. 800m -1000m zum Teilgebiet B- F. Damit ist das Plangebiet von den
Bahnhöfen Bonn Hbf und Bad Godesberg sowie den Haltepunkten in Endenich
und Duisdorf grundsätzlich zügig zu erreichen. Auch die linksrheinischen
Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Kreis Ahrweiler sind über das
DB-Netz sehr gut mit dem Standort verbunden. Mit den Stadtbahnhaltepunkt
Ollenhauerstraße (Linien 16, 63, 66, 67, 68), der in einer Entfernung von ca.
450 m zum Plangebiet liegt, ist der Standort direkt und ohne Umsteigen von der
Bonner Innenstadt, von den Stadtbezirken Beuel und Bad Godesberg sowie
Königswinter, Bad Honnef, Sankt Augustin, Siegburg, Alfter, Bornheim und
Köln zu erreichen. Die Straßenbahnhaltestelle Quirinusplatz (Linien 61,62) liegt
in einer Entfernung von rd. 800 m. Eine Bushaltestelle (Linie 634) befindet sich
unmittelbar im Plangebiet.
MIV
Das Plangebiet ist über die Dottendorfer Straße erschlossen. Der überörtliche
Verkehr erreicht das Plangebiet u.a. über die Autobahn 562 (Konrad-Adenauer-
Brücke), die Nahum-Goldmann-Allee und die Ollenhauerstraße. Zur planfreien
Querung der DB ist im Bereich der Dottendorfer Str. eine Bahnüberführung
geplant (S. Seite 14).
Die innere Erschließung erfolgt über die Christian-Miesen-Straße und die
Straße In der Raste. Das Plangebiet befindet sich im Umgriff der
Rahmenplanung Bundesviertel, die ein geringes MIV Aufkommen als
Zielsetzung berücksichtigt und eine Förderung und Stärkung des
Umweltverbundes anstrebt. Die Strategie „umsteigen“ der Rahmenplanung zielt
auf ein insgesamt verändertes Mobilitätssystem und –verhalten und gibt den
Anstoß für eine Verkehrswende. Eine flächenmäßig reduzierte innere Kfz-
Erschließung hält das Quartier in weiten Teilen von Autoverkehr frei, zusätzlich
werden alternative Mobilitätsformen verstärkt gefördert. Es soll eine
Umstiegskultur gefördert werden: Der Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß
gehen, Sharing Modelle) soll dem Auto vorgezogen werden. Hierzu werden
Mobilitätskonzepte im weiteren Verfahren entwickelt. Die Erschließung des
nördlichen Campus erfolgt für den motorisierten Individualverkehr über die
Christian-Miesen-Straße. Hier liegt die Einfahrt in die Tiefgaragen, die im
Bereich der zwei westlichen Baukörper angeordnet sind. Am nördlichen Ende
des Plangebiets befindet sich die Zufahrt in das Quartiersparkhaus.
Das Wohnquartier südlich der Dottendorfer Straße soll für PKW vorrangig über
den westlichen Teil der Straße In der Raste erschlossen werden, um den
Seite 11 von 27
Seite 12
——
östlichen Teil der Ringerschließung In der Raste als Boulevard für Fußgänger-
und Radfahrer zu stärken. Um endgültige Aussagen zur Erschließung der
einzelnen Teilgebiete sowie Gebäude treffen zu können, wird derzeit ein
Verkehrsgutachten erstellt, das Aussagen zur Verkehrserzeugung und
Verkehrsabwicklung sowie der Leistungsfähigkeit der angrenzenden
Knotenpunkte liefern wird. Ein Umbau des Straßenraums der Dottendorfer Str.
wird im Bereich des Plangebietes in jedem Fall erforderlich. In wieweit eine
Kostenbeteiligung auf die beteiligten Vorhabenträger erfolgen kann, wird im
weiteren Verfahren geprüft. Darüber hinaus gehende Anpassungen bzw.
Ertüchtigungen des angrenzenden Straßenabschnittes und Knotenpunktes
(Servatiusstraße/Karl-Barth-Straße) sollen im Kontext der beabsichtigten
Optimierung der Radwege entlang der Dottendorfer Str. erfolgen.
Ruhender Verkehr
Sämtliche Kfz-Stellplätze, die durch die geplante Bebauung ausgelöst werden,
sind in Tiefgaragen (Teilgebiet B-F) bzw. Tief- und Hochgaragen (Teilgebiet A)
unterzubringen. Im Teilbereich A sind zudem auch die erforderlichen
Besucherstellplätze in einem Quartiersparkhaus zu verorten. Einzig entlang des
westlichen Arms der Straße „In der Raste“ sind vereinzelte Besucherstellplätze
im Straßenraum vorgesehen. Abhängig vom Bedarf der Besucherstellplätze ist
im weiteren Verfahren festzulegen, ob Längsparker im Straßenraum
erforderlich sind. Alle öffentlichen Stellplätze sollen im Rahmen des
gesamtstädtischen Parkraumkonzeptes in das Untersuchungsgebiet
„Bundesviertel“ aufgenommen und mittelfristig einer Parkraumbewirtschaftung
zugeführt, um u.a. Parksuchverkehr durch Fremdparker zu verhindern.
Für den neuen Discounter Standort wird eine reduzierte Anzahl von 16
Stellplätzen vorgesehen, die oberirdisch und ggf. ergänzt durch weitere
Stellplätze in der Tiefgarage geplant werden.
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Fahrradstellplätze sind ebenfalls in
den Tief- und Hochgaragen vorzusehen. Dabei ist auf eine ausreichende
Anzahl und Qualität der Stellplätze zu achten. Zusätzlich sind im Quartier
dezentrale Fahrradstellplätze für Anwohner und Besucher einzuplanen. Im
weiteren Verfahren wird auf Bebauungsplanebene nutzungsbezogene
Mobilitätskonzepte erstellt, auch um den bauordnungsrechtlich erforderlichen
Umfang an Kfz-Stellplätzen reduzieren zu können.
Fußgänger und Radverkehr
Beidseits der DB-Strecke verlaufen bahnparallel ausgebaute Rad- und
Fußwege, die eine gute Anbindung des Standortes aus den Stadtbezirken
Bonn und Bad Godesberg bieten. Im Bereich des Haltepunktes UN-Campus
besteht bereits heute die Möglichkeit zur planfreien Querung der DB-Trasse für
Radfahrende und zu Fuß Gehende. Mit Realisierung der geplanten
Bahnüberführung an der Ollenhauerstraße wird die Erreichbarkeit für den
Radverkehr sowieso fußläufig optimiert und insbesondere die Vernetzung mit
den Bürostandorten im Bundesviertel verbessert. Mittel-/Langfristig wird auf der
westlichen Seite der Ausbau des Radweges (auf 4,00m und einem zusätzlich
angrenzenden Gehweg von 2,50m in Richtung Bonn und Bad Godesberg
geplant, eine konkrete Zeitschiene kann noch nicht benannt werden.
Seite 12 von 27
Seite 13
——
Mehrere Durchwegungen verknüpfen den bahnparallelen Fuß- und Radweg mit
dem Quartier. Die innere Erschließung für zu Fuß Gehende und den
Radverkehr erfolgt vor allem über den großzügigen Boulevard. Darüber hinaus
ermöglichen Durchwegungen eine Ost-West Querung des Quartiers, die auch
an die bestehenden äußeren Fuß- und Radwege im Westen anschließen. Im
Bereich der Dottendorfer Straße sollen die Verkehrsflächen im Trennprinzip
gestaltet werden. Hier werden insbesondere im Bereich der Bushaltestelle
sichere Querungen für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.
Freiraumkonzept
Ein qualitätsvolles Freiraumgerüst soll die gegebenen, übergeordneten und
bahnparallelen Grünstrukturen und deren Nutzung aufgreifen und so
weiterentwickelt werden, dass sie den Anforderungen der Bewohner sowie der
Beschäftigten und den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden.
Ein Vegetationsband zieht sich um das Quartier und zeichnet zu allen Seiten
eine grüne Kulisse ab. Der Übergangsbereich zwischen dem Plangebiet In der
Raste und dem angrenzenden Südfriedhof stellt sich als Wiesenfläche mit
vielfältigem Baum- und Gehölzbeständen dar und ist naturschutzfachlich von
hohem Wert. In diesem Bereich soll ein breiter Grünstreifen von Bebauung frei
gehalten werden. Die Bestandsbäume und ein Krautsaum mit
Biotopvernetzungsfunktion entlang von Flanierwegen (ca. 10 m), welche das
Quartier und den Naherholungsraum verbinden, sollen erhalten bleiben. Im
südlich abschließenden Bereich des Plangebietes werden Freiflächen von
0,5ha für kleingärtnerische Nutzungen vorgehalten. Es besteht hier die
Möglichkeit einer Einbindung in die angrenzend bereits bestehenden
kleingärtnerisch genutzten Flächen südlich der Fußwegeverbindung „Am
Südfriedhof“.
Im Wohngebiet sind insgesamt rd. 1.500 m² öffentliche Spielflächen zzgl. 500
m² Aufstellfläche für ein Spielmobil am Quartiersplatz im Süden des
Wohnquartiers vorgesehen. Hinzu kommen bauordnungsrechtlich erforderliche
private Spielflächen in den Wohnquartieren.
Energiekonzept
Da ein großer Anteil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird,
sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen
vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Entsprechend dem „Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung“, welches die Klimaneutralität bis 2035 vorsieht, ist ein
zukunftsweisendes Konzept zu entwickeln, damit das Quartier einen Beitrag zur
Zielerreichung leisten kann. Bezogen auf den Energieeffizienzstandard und die
Energieversorgung der Gebäude bedeutet dies, dass ein Gebäudestandard
realisiert werden muss, der einen sehr niedrigen Endenergiebedarf aufweist,
der weitestgehend mit regenerativen Energien gedeckt werden kann. Im
Rahmen der Bauleitplanung sind entsprechende Konzepte zu erstellen und
frühzeitig mit der Verwaltung der Bundestadt Bonn abzustimmen.
5. Auswirkungen der Planung
Seite 13 von 27
Seite 14
——
Verkehrliche Auswirkungen
Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Dottendorfer Straße für den
motorisierten Verkehr ist heute durch lange Schrankenschließzeiten des
Bahnüberganges zur Ollenhauerstraße eingeschränkt. Zudem stellt der
Bahnübergang auch für den Rad- und Fußgängerverkehr eine erhebliche
Barriere dar. Mit dem vorgesehenen Ausbau einer niveaufreien Querung zur
Ollenhauerstraße hin wird diese Barrierewirkung abgebaut und es ist eine
höhere Leistungsfähigkeit zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wurde
zwischen der Stadt Bonn und der Deutsche Bahn AG eine
Planungsvereinbarung für den Bau einer Unterführung an der Dottendorfer
Straße abgeschlossen.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung des Büros IGEPA Verkehrstechnik,
Eschweiler, im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens wurden zunächst die
derzeitigen Kapazitäten des Verkehrsnetzes auf Basis aktueller
Verkehrszählungen analysiert. Einbezogen wurden die Knotenpunkte Karl-
Barth-Str./Dottendorfer Str./Servatiusstr., Oscar-Romero-
Allee/Ollenhauerstr./Nahum-Goldmann-Allee/Dottendorfer Str., Christian-
Miesen-Str./Dottendorfer Str. und Dottendorfer Str./In der Raste (Nord/Süd).
Darüber hinaus wurden die Schrankenschließzeiten am Bahnübergang
Dottendorfer Str. und die daraus resultierenden Rückstaulängen erfasst.
Die Planung Eisenbahnüberführung Ollenhauerstraße bzw. die Planung und
Querschnittsaufteilung der Dottendorfer Straße wird im weiteren Verfahren
berücksichtigt. Genauere Aussagen zur Straßenplanung innerhalb der
Erschließungsgebiete sind erst möglich, wenn eine detailliertere Planschärfe
des Fachplaners vorliegt. Im Sinne einer realitätsnahen worst-case Betrachtung
wurde eine Prognose der planinduzierten Ziel- und Quellverkehre auf
Grundlage der städtebaulichen Entwicklungspotenziale mit und ohne
Realisierung der Unterführung der Bahntrasse durchgeführt. Insgesamt sind
aus den städtebaulichen Entwicklungspotentialen rd. 4.500 Zusatzfahrten/Tag
zu erwarten.
Maßgeblich für die Beurteilung der Kapazitätsreserven im Verkehrsnetz ist die
Untersuchung der Leistungsfähigkeit in der Morgen- und
Nachmittagsspitzenstunde an den o.a. Knotenpunkten. Ein Umbau des
Straßenraums der Dottendorfer Str. wird im Bereich des Plangebietes in jedem
Fall erforderlich. Weiterhin ist im Bereich des Knotenpunktes Christian-Miesen-
Str. / Dottendorfer Straße eine Aufweitung des Straßenraums erforderlich, um
Konflikte zwischen rechts- und linksausfahrenden Radfahrenden und PKW zu
vermeiden. Empfohlen wird darüber hinaus eine zusätzliche Linksabbiegespur
von der Dottendorfer Str. in die Christian-Miesen-Str., um bei
Rückstauerscheinungen während der Schrankenschließzeiten ein freies
Linksabbiegen zu ermöglichen bzw. während der Schrankenöffnungszeiten
Behinderungen der Geradeausverkehre durch wartende Linksabbiegende zu
vermeiden. Am Knoten Dottendorfer Straße/ in der Raste wird ebenfalls eine
Aufstellfläche für die Linksabbiegenden in Richtung Süden für die Zufahrt der
Straße notwendig werden.
Darüber hinausgehende Anpassungen bzw. Ertüchtigungen des angrenzenden
Knotenpunktes (Servatiusstraße/Karl-Barth-Straße) sind im Kontext der
beabsichtigten Optimierung der Radwege entlang der Dottendorfer Str. im
Seite 14 von 27
Seite 15
——
weiteren Verfahren noch zu prüfen.
Grundlage für die Bemessung- und Planung von Verkehrsanlagen sind die
RStO und die RASt. Ergänzend sind die „Bautechnischen Grundsätze und
Standards der Bundesstadt Bonn“ zu beachten.
Des Weiteren sollen anschließend Mobilitätskonzepte entwickelt werden, mit
denen die erforderliche Anzahl von Kfz-Stellplätzen unter Berücksichtigung
alternativer Mobilitätsangebote reduziert werden kann. Dabei wird die weitere
Verkehrsprognose in zwei Szenarien mit und ohne Berücksichtigung einer
Unterführung der Bahntrasse durchgeführt. In diesem konkretisierenden
zweiten Teil des Verkehrsgutachtens werden auch die von VSU, Beratende
Ingenieure für Verkehr, Städtebau und Umweltschutz, Herzogenrath,
prognostizierten Zusatzverkehre gemäß der neuen Rahmenplanung
Bundesviertel berücksichtigt.
Für die autofrei geplanten Bereiche ist die Erreichbarkeit der Gebäude durch
Feuerwehrfahrzeuge sowie die Erreichbarkeit durch End- und
Versorgungsfahrzeuge sicher zu stellen. Gegebenenfalls sind Stellflächen für
Mülltonnen am Abholtag vorzusehen, welche von den entsprechenden
Müllentsorgern angefahren werden können.
Belange der Umwelt
Schutzgut Mensch
Aufgrund der Nähe des Plangebietes zur DB-Strecke ist dieser Bereich durch
Schalleinwirkungen vorbelastet. Bahnparallel werden Werte von über 75 dB(A)
erreicht. Mit zunehmender Entfernung liegt der 24h-Pegel im Plangebiet
zwischen 60 und 65 dB(A). Im städtebaulichen Konzept wurde der passive
Schallschutz bereits durch die Kubaturen und Orientierung der Baukörper
berücksichtigt. Auch nutzungsbezogen soll auf die Schalleinwirkungen der DB-
Strecke reagiert werden. Insbesondere sind in der weiteren Hochbauplanung
von Wohnungen Schallschutzgrundrisse vorzusehen. Die Notwendigkeit für
aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der DB-Strecke ist im Rahmen der
weiteren schalltechnischen Untersuchung zu prüfen. Im Nahbereich der Gleise
können darüber hinaus durch den Schienenverkehr erzeugte Erschütterungen
auftreten, die ggf. eine Wohnbebauung einschränken können. Diesbezüglich
sind im weiteren Planverfahren Prüfungen vorzunehmen.
Im Plangebiet ist zudem mit gewerblichen Geräuschimmissionen durch den
Gastronomiebetrieb Dottys, das Basecamp, das Fitnessstudio kw und das
Boardinghouse Bonnox zu rechnen. Die zentral gelegenen, bestehenden
Gewerbebetriebe In der Raste sind immissionsschutzrechtlich hinsichtlich ihrer
genehmigten Nutzungen zu überprüfen. Hier sind Nutzungskonflikte mit den
heranrückenden Wohnnutzungen nicht auszuschließen und bedürfen einer
planungsrechtlichen Steuerung im Rahmen der Bauleitplanung.
Durch den Betrieb des Heizkraftwerks Süd auf dem ehem. Miesen Gelände
treten tieffrequente Geräusche im Sinne der TA Lärm (Geräuschanteile < 90
Hz) in schutzbedürftigen Räumen auch bei geschlossenen Fenstern auf. Eine
belastbare Prognose tieffrequenter Geräusche ist nicht mit ausreichender
Sicherheit möglich, da eine Vielzahl an Einflussfaktoren für die Ausbreitung und
Seite 15 von 27
Seite 16
——
das Auftreten von solchen Geräuschen bestehen. Der definitive Nachweis kann
gem. DIN 45680 erst durch Messung nach Realisierung des Hochbaus im
Innenraum erfolgen. Kritisch ist dabei vor allem der Nachtzeitraum, für den die
TA Lärm in Verbindung mit der DIN 45680 strengere Richtwerte vorsieht. Vor
diesem Hintergrund soll nördlich der Dottendorfer Straße (Teilbereich A) auf
eine Wohnbebauung verzichtet werden. Unabhängig hiervon werden
insbesondere für den Teilbereich A sowohl die von dem Heizkraftwerk
allgemein ausgehenden Lärmemissionen als auch die der Sportanlagen
Wasserland im weiteren Planverfahren geprüft und bei Bedarf erforderliche
Maßnahmen zum Schallschutz im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
festgesetzt.
Schutzgut Boden
Das Plangebiet weist mehrere Bereiche auf, für die Einträge im
Altlastenkataster der Stadt Bonn vorhanden sind. Diese betreffen Flächen in
den Teilbereichen B und C (ehem. Lubig Gelände und
Friedhoferweiterungsfläche). Ein weiterer Altstandort befindet sich im
Freihaltekorridor der Bahn, zwischen ehem. Miesen Gelände und der Bahn, der
nicht bebaut wird. Zurzeit erfolgt eine gutachterliche Untersuchung und
Bewertung der Flächen in den Teilbereichen B und C, die noch nicht
abschließend für alle Teilbereiche vorliegt. Eine Probenentnahme der
Altlastenflächen ist im 4. Quartal 2021 erfolgt. Die Auswertung und Analyse der
Proben befindet sich zurzeit in der Bearbeitung.
Nach dem jetzigen Erkenntnisstand sind aber keine grundsätzlichen
Nutzungseinschränkungen zu erwarten. Allerdings können im Einzelfall im
Bereich von Altablagerungen durch verfüllte Kiesgruben erhöhte
Entsorgungskosten für die Bodensanierung und ein erhöhter
Gründungsaufwand entstehen. Dies betrifft vor allem den Randbereich des
Teilbereichs C (Friedhofserweiterungsfläche), der sich im Eigentum der Stadt
Bonn befindet. Eine Kampfmittelauswertung ist im weiteren Verfahren
vorzunehmen.
Grundsätzlich ist die Umnutzung im Plangebiet positiv zu bewerten, da hier im
Hinblick auf den Bodenschutz Bereiche genutzt werden sollen, die keine
naturnahen Böden mehr aufweisen und daher Gebieten mit noch intakten
Böden für eine Bebauung vorzuziehen sind.
Schutzgut Wasser
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Außerdem liegt es außerhalb eines gesetzlich festgelegten
Überschwemmungsgebietes von Bächen, Fließgewässern sowie außerhalb
einer festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzzone. Bei der Planung ist
auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen
Grundstück sowie von bestehenden Gebäuden benachbarter Grundstücke und
Gebiete entstehen.
Mit einer topographischen Gefährdungsanalyse (Stand 2021) wurden die
Auswirkungen von Starkregenereignissen untersucht. Wie die Ergebnisse der
topografischen Gefährdungsanalyse zeigen, bilden sich die Fließwege an der
Oberfläche in nördliche Richtung aus. Dem Bebauungsgebiet fließen dabei
Seite 16 von 27
Seite 17
——
auch Regenwasserabflüsse aus Außengebieten zu. Aufgrund der teilweisen
Lage in einer Senke ist bei Starkregenereignissen mit einem Einstau von
Wassermengen an der Oberfläche von bis zu 1 m, stellenweise auch höher, zu
rechnen. Eine Gefährdung der geplanten Bebauung bei Starkregenereignissen
ist daher nicht auszuschließen. Die topografische Gefährdungsanalyse nimmt
eine rein statische Betrachtung der Höhenverhältnisse vor. Das
Niederschlagsvolumen von Starkregenereignissen und die sich in Verbindung
mit der Oberflächenstruktur einstellende Abflussdynamik an der Oberfläche
werden nicht untersucht. Diese hydrodynamische
Oberflächenabflussberechnung wird im weiteren Verfahren mit einer
erweiterten Starkregenuntersuchung erarbeitet. Mit dieser werden die Gefahren
für das Plangebiet und die betroffene Umgebung untersucht und bewertet. In
den Untersuchungen wird ebenso die geplante Unterführung in Richtung
Ollenhauerstraße unter der planerischen Maßgabe einbezogen, die Fließwege
aus dem Plangebiet so zu optimieren, dass die Unterführung bei
Starkregenereignissen nicht mit Niederschlagswasser aus dem Plangebiet
beaufschlagt wird.
Hinsichtlich des Wassermanagement weist die Planung bereits konzeptionelle
Ansätze auf, die weiter zu konkretisieren sind. Dazu gehören die Nutzung von
Dachflächen zur Retention im Sinne der blau-grünen Infrastruktur, sowie die
Integration von Filterteichen und Verdunstungsbeeten (Wadi). Tiefgaragen sind
weitgehend unter den Gebäuden vorzuhalten, um versickerungsfähigen Boden
im Blockinnenbereich zu erhalten und Pflanzungen mit Bodenanschluss zu
ermöglichen.
Da weite Teile des Plangebietes bereits vor dem Stichtag 01.01.1996 bebaut
waren, besteht für diese Flächen keine Verpflichtung, das anfallende
Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach
Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder
direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein
Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige
öffentlich-rechtliche Vorschriften oder Belange der Wasserwirtschaft
entgegenstehen. Hiervon unabhängig sollte bei Neubauten auf Grundstücken,
welche vor dem 01.01.1996 bereits bebaut waren, die Möglichkeit einer
Versickerung des Niederschlagswassers im Sinne einer wassersensiblen
Stadtgestaltung geprüft und angestrebt werden. Im Plangebiet sind mehrere
Altlastflächen vorhanden, die möglicherweise einer gezielten Versickerung von
Niederschlagswasser entgegenstehen. Diesbezüglich wird eine
Einzelfallprüfung notwendig werden. Einige Teilbereiche sind für eine
erstmalige Bebauung vorgesehen (Teilbereiche C, D und F) Hier ist nach der
Maßgabe der oben genannten Rechtsgrundlagen eine Zuführung des
Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf verpflichtend, sofern
nicht ungünstige hydrologische Verhältnisse oder die Altlastensituation
entgegenstehen.
Grundsätzlich sind geplante Entwässerungsanlagen in neuen
Erschließungsgebieten, die in die Zuständigkeit der Stadt Bonn übergehen,
nach den Standards der Stadt Bonn hydraulisch zu bemessen. Der
entwässerungstechnische Anschluss der B-Plan-Fläche 6719-5 ("Christian-
Miesen-Gelände") hat an den Hauptsammler in der Dottendorfer Straße (ggf.
mit Abflussdrosselung und Rückhaltung, abhängig von den Ergebnissen der
Seite 17 von 27
Seite 18
——
netzhydraulischen Berechnungen) zu erfolgen.
Für die geplanten Erschließungen und Neubebauungen im Bereich "urban dot"
sind im Sinne einer Klimafolgenanpasspungsstrategie und einer möglichst
geringen Verformung des Wasserhaushalts der bebauten Flächen gegenüber
einer ortstypischen Kulturlandschaft (DWA-A 102-4) die Möglichkeiten der
Abflussvermeidung und Verzögerung umfassend zu nutzen. Anhand von den
hydrodynamischen Berechnungen für den von "urban dot" beeinflussten
Bereich des öffentlichen Mischwassernetzes ist zu überprüfen, ob durch die
geplanten Erschließungen eine Verschlechterung der Netzhydraulik
festzustellen ist. Falls dies der Fall ist, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob
durch zusätzliche Maßnahmen der Abflussvermeidung/-verzögerung eine
ausreichende Verbesserung erreichbar ist. Andernfalls ist zusätzlich eine
Drosselung und Rückhaltung der Abflüsse aus den Erschließungsgebieten
erforderlich.In dem Zusammenhang ist auch zu überprüfen, ob der
Bestandskanal "In der Raste" unter Berücksichtigung der geplanten
zusätzlichen Bebauung noch ausreichend hydraulisch leistungsfähig ist. Die
Randbedingungen und Ansätze für die hydrodynamischen Netzberechnungen
sind vorab mit dem Tiefbauamt der Stadt Bonn abzustimmen.
Bei der Planung wird beachtet, dass öffentliche Kanalisationsanlagen jederzeit
und unmittelbar zu Unterhaltungszwecken anfahrbar sein müssen. Weiterhin
wird bei dem Freiraumkonzept berücksichtigt, dass ein Sicherheitsabstand von
2,5 m zwischen der Außenkante von Kanalisationsanlagen und der
Stammachse von Bäumen eingehalten wird. Falls dies nicht möglich ist, wird
ein Wurzelschutzkonzept in Abstimmung mit dem Tiefbauamt erarbeitet.
Hierbei werden nicht nur die bestehenden Kanalanlagen berücksichtigt,
sondern ebenfalls sämtliche geplante Kanalanlagen, auch die im Rahmen der
Bahnunterführung neu zu verlegenden Kanalisationsanlagen. Die
Oberflächengestaltung und die Kanalplanungen werden aufeinander
abgestimmt.
Hausanschlusstechnische Belange
Bei der Erstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind folgende
Vorgaben laut Entwässerungssatzung zu berücksichtigen:
Wird eine neue Grundstückseinteilung vorgenommen, ist darauf zu achten,
dass gemäß Entwässerungssatzung §14 (1) grundsätzlich jedes Grundstück
mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit
den Nachbargrundstücken an die öffentliche Kanalisation (unter einer
öffentlichen Straße) anzuschließen ist. Nur in Ausnahmesituationen und unter
besonderen Auflagen (z.B. dingliche Sicherung) ist die gemeinsame
Anschlussleitung mehrerer Grundstücke gestattet (§14 Abs. 8). Grundsätzlich
bedarf die Herstellung oder Änderung von Anschlüssen der vorherigen
Zustimmung der Stadt.
Schutzgut Klima/Luft
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
Seite 18 von 27
Seite 19
——
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Verfahren Anforderungen und
Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung,
solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung)
formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.
In Anbetracht des sich weiter intensivierenden Klimawandels einhergehend mit
einer voraussichtlich weiteren Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten ist
eine klimaangepasste Planung erforderlich, damit auch künftig noch gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können.
Durch das Büro Peutz Consult wurden im Rahmen einer mikroklimatischen
Untersuchung (2021) Simulationsrechnungen mit dem mikroskaligen
Stadtklimamodell ENVI-met in der aktuellen Version 4.4.5 für den Ist- und den
Planfall für zwei Hauptwindrichtungen für einen heißen Sommertag
durchgeführt. In die Berechnungen fließen Gebäudestellungen und -höhen, der
Vegetationsbestand sowie die Oberflächenbeschaffenheit ein. Die Beurteilung
der klimatischen Veränderungen erfolgte anhand der simulierten
Temperaturverhältnisse sowie der bioklimatischen Kenngröße des PET-Wertes
zu drei verschiedenen Uhrzeiten. Zusätzlich wurden die Windverhältnisse in
einer Auswertehöhe von 1,5 m und in 15 m ausgewertet und dargestellt. Die
Berechnungsergebnisse zeigen, dass durch die bereits jetzt vorgesehenen
Klimaanpassungsmaßnahmen (u.a. umfangreiche Baumneupflanzungen, das
Anlegen von Garten- und Ackerflächen, Realisierung von extensiver
Dachbegrünung auf einem Großteil der Dachflächen, Anlage von Sickermulden
zur Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers) einer zusätzlichen
Erwärmung des Plangebietes und der angrenzenden Nutzungen
entgegengewirkt werden kann. So zeigen sich zu allen Auswertezeitpunkten
und bei beiden untersuchten Windrichtungen Abkühlungstendenzen gegenüber
der Ist-Situation, die zudem in die angrenzenden Nutzungen ausstrahlen.
Allerdings verschlechtert sich durch die zum Teil relativ dichte Bebauung die
Durchlüftung des Plangebietes, was wiederum zu ungünstigen bioklimatischen
Bedingungen mit großer thermischer Belastung innerhalb des Plangebietes
führt. Betroffen von hohen PET-Werten (physiologisch äquivalente Temperatur
= gefühlte Temperatur) sind insbesondere die Innenhofbereiche im nördlichen
Teil des Plangebietes sowie die geplante Bebauung südlich der Straße In der
Raste. Durch den Gutachter werden entsprechende Maßnahmen (Begrünung,
Verschattung, Oberflächengestaltungen etc.) zur Verbesserung der
Durchlüftung, zusätzliche Baumpflanzungen und lokalen Klimabedingungen ,
die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine durch das geplante
Vorhaben Verschlechterung der bioklimatischen Belastungssituation in den an
das Plangebiet angrenzenden Nutzungen kann auf Grundlage der
Rechenergebnisse und auf Grundlage der gutachterlichen Einschätzung
ausgeschlossen werden.
Eine weiter zunehmende Wärmbelastung ist jedoch in Folge des Klimawandels
zu erwarten. Daher sollte im Sinne der Vorsorge ein möglichst hoher
Vegetationsanteil angestrebt werden. Hierbei sind insbesondere
wohnungsnahe Grünflächen sowie öffentlich zugängliche verschattete
Seite 19 von 27
Seite 20
——
Grünflächen als "kühle Orte" relevant.
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Das Plangebiet besteht in weiten Teilen aus offenen Brachflächen oder
versiegelten Flächen, auf denen keine artenschutzrechtliche Betroffenheit oder
Umweltrelevanz zu erwarten ist. Für die Teilbereiche A und B (ehem. Miesen
Gelände und Lubig Gelände) wurde bereits im Jahr 2020 durch das Büro RMP
Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn, eine Artenschutzprüfung Stufe
II (vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände auf der Grundlage faunistischer
Untersuchungen) durchgeführt, die zu nachfolgenden Ergebnissen kommt.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit Vogelarten
Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten der nachgewiesenen Brutvogelarten im Plangebiet bleibt im
räumlichen Zusammenhang erfüllt. Dies bedeutet, dass diese Vogelarten in der
Umgebung weiterhin einen Brutlebensraum vorfinden und ihr Bestand dadurch
nicht beeinträchtigt wird. Insgesamt betrachtet liegen unter Beachtung
artspezifischer Vermeidungsmaßnahmen, wie die Rodung außerhalb der
Brutzeit, keine erheblichen Verletzungen der artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände vor. Für den Verlust von Nisthöhlen des Stars bzw. der
Meisenarten sind vor der Rodung der Höhlenbäume künstliche Nistkästen in
der Umgebung zu installieren (siehe Vermeidungsmaßnahmen).
Artenschutzrechtliche Betroffenheit Fledermausarten
Bei den fledermauskundlichen Untersuchungen wurde sowohl auf dem Miesen-
als auch auf dem Lubig-Gelände ausschließlich die Zwergfledermaus
festgestellt. Nach den Detektorerfassungen in 2019 konnten keine Nutzungen
der ehemaligen Wohn- und Produktionsgebäude der Lubig-Bäckerei als
Tagesverstecke oder Wochenstubenquartiere dieser Art nachgewiesen werden.
Die Freiflächen des ehem. Christian-Miesen-Geländes wird als
Nahrungslebensraum der Zwergfledermaus zur Suche nach Insekten genutzt.
Die Zwergfledermaus gilt in Nordrhein-Westfalen aufgrund erfolgreicher
Schutzmaßnahmen als ungefährdet. Sie ist in allen Naturräumen auch mit
Wochenstuben nahezu flächendeckend vertreten.
Artenschutzrechtliche Betroffenheit Reptilienarten
Die Begehungen des ehem. C. Miesen-Geländes ergaben keinen Nachweis
eines Vorkommens der streng geschützten Zauneidechse. Die nächsten
größeren Vorkommen befinden sich an der Bahnstrecke westlich des
Hauptbahnhofes von Bonn. Da diese unzureichend mit dem Plangebiet an der
Dottendorfer Straße angebunden sind, ist eine sukzessive Besiedlung des
Raumes nicht wahrscheinlich. Eine vertiefende Betrachtung ist demnach nicht
erforderlich.
Auch bei den früheren Untersuchungen des Geländes durch J. Trasberger im
Jahr 2011 und die westlich angrenzende Bahnstrecke durch U. Hauptmann im
Jahr 2012 ergaben keine Nachweise der streng geschützten Zauneidechse.
Die unversiegelten Flächen im südlichen bzw. südwestlichen Bereich des
Seite 20 von 27
Seite 21
——
Plangebietes (Teilbereiche C-F) weisen aufgrund der vorhandenen Vegetation
grundsätzlich eine höhere ökologische Wertigkeit auf, die im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens weiter zu untersuchen ist. 2021 wurde eine
artenschutzrechtliche Vorprüfung des Büros RMP Stephan Lenzen
Landschaftsarchitekten (2021) durchgeführt, die eine potenzielle Betroffenheit
von Lebensräumen planungsrelevanter Arten auf der Basis vorhandener Daten
und einer Ortsbegehung beurteilt. Nach vorliegender Datenlage ist demnach
nicht einschätzbar, ob Wochenstuben- oder Balzquartiere von Fledermausarten
durch die Siedlungserweiterung betroffen sind. Nach den bisherigen
Untersuchungen der ehemaligen Großbäckerei liegen keine Hinweise auf eine
Quartiernutzung vor. Darüber hinaus kann die geplante Bebauung zu
Einschränkungen des für Fledermäuse genutzten Nahrungslebensraumes
führen.
Nach vorliegenden Erkenntnissen früherer faunistischer Untersuchungen
kommen im Plangebiet mehrere planungsrelevante Vogelarten vor. Sowohl die
Gehölzflächen am Südfriedhof und an der DB-Strecke als auch die
Brachflächen und extensiv genutzten Wiesen weisen geeignete
Lebensraumbedingungen für planungsrelevante Vogelarten auf. Eine
abschließende Beurteilung des Artenschutzes ist erst auf der Grundlage einer
Brutvogelkartierung möglich. Aufgrund der günstigen Lebensraumeignung für
Zauneidechsen im Plangebiet sind weitergehende Untersuchungen erforderlich.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass in Folge
des Abbruchs von Gebäuden, der Rodung von Gehölzen und der
Inanspruchnahme von Freiflächen Fortpflanzungs- und Ruhestätten
planungsrelevanter Säugetier-, Vogel- und Reptilienarten möglicherweise
betroffen sind. Eine abschließende Beurteilung ist erst durch eine vertiefende
Artenschutzprüfung (ASP II) auf der Grundlage der Ergebnisse von noch
durchzuführenden Bestandskartierungen möglich.
An den Rändern des Plangebiets ist Baumbestand vorhanden, der unter den
Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen könnte. Der
Baumbestand im Plangebiet wird im weiteren Verfahren durch ein
Fachgutachten erfasst, bewertet und Vorschläge für vermeidungs-, Schutz- und
Pflegemaßnahmen getroffen. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung
von satzungsgeschütztem Baumbestand sind innerhalb des Plangebiets
vorzunehmen. Mit der Planung wird ein größtmöglicher Schutz, zum Erhaltung
und zur Vermeidung von Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand
vorgesehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt aufgrund der
naturschutzfachlichen Wirkungen sowie der Größe der von der Planung
betroffenen Fläche, im Vollverfahren. Eingriffe in Natur und Landschaft werden
bilanziert und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen definiert. Zur
Berücksichtigung der Umweltbelange und Abhandlung der Eingriffsregelung ist
eine Umweltprüfung / Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischem
Fachbeitrag zu erarbeiten.
Der Änderungsantrag (DS-Nr. 220458-02) der Koalition hatte folgenden
Wortlaut:
Seite 21 von 27
Seite 22
——
Beschlussvorschlag:
(Ersetzt den ursprünglichen ÄA der Koalition 220458-01:)
1. Abweichend vom Verfahrensvorschlag der Beschlussvorlage (DS. 220458)
sollen die Teilbereiche A (ehem. Christian-Miesen Gelände) und B (ehem.
Lubig) in einem Angebotsbebauungsplan mit dem Baugebietstyp Urbanes
Gebiet (MU) zusammengefasst werden.
2. Im Planverfahren sollen beide Hauptnutzungen immissionsgutachterlich
untersucht werden und die Festsetzungen des Bebauungsplans eine Flexibilität
für gewerbliche und wohnbauliche Nutzungen schaffen.
3. In einem flankierenden städtebaulichen Vertrag soll die Eigentümerin bis
zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses verpflichtet werden, in den beiden
Baukörpern im Südwesten an der Christan-Miesen-Straße Wohnen zu
realisieren, sofern die immissionsschutzrechtliche Konfliktvermeidung im
Kontext der Bonner Energieversorgung zu diesem Zeitpunkt rechtssicher
geklärt ist. Darüber hinaus soll vertraglich vereinbart werden, dass mindestens
für die beiden vorgenannten Baukörper eine langfristige
Umnutzungsmöglichkeit zu Wohnen planerisch und baulich vorgesehen wird.
Der Nachweis der Umnutzbarkeit soll im Rahmen des Bauantragverfahrens
erbracht werden. Der städtebauliche Vertrag soll alle Festsetzungen enthalten,
die auch im Falle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes enthalten wären
inkl. Vertragsstrafen bei Vertragsverletzungen. Der städtebauliche Vertrag wird
dem WPB vor dem Satzungsbeschluss vorgelegt.
4. Eine Vorkaufssatzung wird für das unter 1. genannte Bebauungsplangebiet
aufgestellt, um die städtebaulichen Ziele langfristig zu sichern.
5. Im weiteren Verfahren soll die Positionierung der
Tiefgaragen/Tiefgaragenzufahrten im Bereich südlich der Dottendorfer Straße
genauer betrachtet werden. Ziel ist es, die Zufahrten möglichst nah an der
Dottendorfer Straße zu schaffen und dabei nach Möglichkeit auch in Gebäude
zu integrieren. Allgemein soll die Tiefgaragenfläche minimiert und möglichst
weitgehend unter Gebäuden untergebracht werden.
6. Für die Teilfläche B soll ein architektonischer Wettbewerb mit dem Ziel einer
attraktiven und qualitativ hochwertigen, insbesondere gegliederten Gestaltung
dieser prominent gelegenen und in ihrem Nutzungsmix anspruchsvollen
Gebäude ausgelobt werden. Der Auslobungstext wird vor Veröffentlichung den
beteiligten Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt.
7. Eine Unterbringung des Aldi-Marktes im Bereich des ehemaligen Christian-
Miesen-Geländes soll geprüft werden. Ziel soll sein, mehr Wohnraum im
Bereich des ehemaligen Lubig-Geländes zu realisieren.
Der Änderungsantrag (DS-Nr. 220458-02 AA) war wie folgt begründet:
Mit der städtischen Zielsetzung, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein, ist
eine umfassende Neuausrichtung der Bonner Energie- und Wärmeerzeugung
verbunden. Die konzeptionelle Grundlagenarbeit einer Wärmeleitplanung für
das gesamte Stadtgebiet soll voraussichtlich im Jahr 2023 beginnen. Im
Seite 22 von 27
Seite 23
——
Anschluss erfolgen mehrjährige technische Planungen und darauf aufbauend
das förmliche Planfeststellungsverfahren. Es ist daher von einem längerfristigen
Zeithorizont bis zur rechtssicheren Klärung der zukünftigen Bonner Energie-
und Wärmeerzeugung auszugehen.
Der Betriebsstandort des Heizkraftwerks Süd (HKW Süd) ist für den Wandel
der Energieversorgung in Bonn unverzichtbar. Hier laufen nicht nur die
wesentlichen Versorgungsleitungen des Bonner Südens zusammen, hier ist
auch Raum für die zukünftige dekarbonisierte Energieversorgungstechnologie.
Derzeit sind die Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung im
Teilbereich A (ehem. Christian-Miesen-Gelände) durch die bestehende
Genehmigungslage des HKW Süd für das gesamte Grundstück nicht gegeben.
Bis zur rechtssicheren Klärung der zukünftigen Technologie und
Immissionssituation kann eine Wohnnutzung auf dem Christian Miesen
Gelände nicht zugelassen werden, um die Energieversorgung nicht durch den
Konflikt mit heranrückender Wohnbebauung zu gefährden.
Es wird jedoch angestrebt, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik
die Option auf eine Wohnnutzung am Standort zu wahren. Für den Fall, dass
mittel- bis langfristig belastbare Erkenntnisse zu den
immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen, soll eine
planungsrechtliche und architektonische Flexibilität für eine teilweise
wohnbauliche Nutzung bzw. Umnutzung gesichert werden.
Um den MIV auf den Flächen möglichst gering zu halten, soll geprüft werden,
wie realisiert werden kann, dass die Tiefgaragenzufahrten möglichst nah an der
Dottendorfer Straße liegen.
Mit der Vorlage des Städtebaulichen Vertrags vor dem Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans soll sichergestellt werden, dass die vereinbarten Ziele (z. B.
Baulandmodell) dauerhaft gesichert sind.
Anlage/n
1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anlage2_städtebaulicher Entwurf (öffentlich)
3 Anlage 3_urban_dot_Übersicht Teilflächen (öffentlich)
4 Anlage 4_Abgrenzung_Bebauungspläne (öffentlich)
Seite 23 von 27
STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG „URBAN DOT“
(ehem. Christian-Miesen-Gelände / In der Raste)
Bundesstadt Bonn AMT 61-2
Anlage 1
D o t t e n d o r f
Seite 24 von 27
Seite 25 von 27
Seite 26 von 27
Seite 27 von 27
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Christian-Miesen-Straße
- Dottendorfer Straße
- Ollenhauerstraße
- Nahum-Goldmann-Allee
- Servatiusstraße
- Karl-Barth-Straße
- Oscar-Romero-Allee
- Am Südfriedhof
- In der Raste
- Quirinusplatz
- Wasserland
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 220458-004
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 03.05.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40