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V/0316/2007/1

Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parscheinautomaten im Gebiet der Stadt

Vorlagen 12.06.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.06.2007, TOP 10

Hauptvorlage V/0316/2007 inkl. Anlagen

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0316/2007 inkl. Anlagen

13981 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER STADT il) MÜNSTER
Ordnungsamt

Öffentliche Beschlussvorlage

Betrifft

Vorlagen-Nr.: Ber
V/0316/2007

Auskunft erteilt:
Herr._Julitz
Ruf:

492 32 83
E-Mail:
JulitzM@stadt-muenster.de
Datum:

19.04.2007

Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parscheinautomaten im
Gebiet der Stadt Münster \
Gemeinsamer Antrag der CDU/FDP-Ratsfraktion vom 08.03.2007 (Anlagen 1 und 2)

Beratungsfolge

24.05.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
05.06.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
12.06.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung
13.06.2007 Rat Entscheidun

Beschlussvorschlag:

I. Sachentscheidung:

6

Der Rat möge beschließen:

Die 2. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkschein-
automaten im Gebiet der Stadt Münster — 2. Parkgebührenänderungsverordnung - (An-
lage 3) wird beschlossen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis:

2.1 Für die durch die Westfälische Bauindustrie (WBl) bewirtschafteten Parkhäuser und
Parkplätze wird eine an die Gebührenordnung angepasste Entgeltordnung dem Auf-
sichtsrat mit gesonderter Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

2.2 Für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öf-
fentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der West-
falenfleiß GmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt.

2.3 Die Bewirtschaftungszeit der Parkscheinautomaten in der Parkzone | wird auf 09.00
Uhr bis 20.00 Uhr festgesetzt.

10316/2007

Il. Kosten/Folgekosten

Im Bereich der Parkzone | werden derzeit 20 Parkscheinautomaten sowie 16 Parkuhren betrieben.
Die notwendigen Umstellungsmaßnahmen verursachen bei den Parkscheinautomaten Kosten in
Höhe ‚von ca. 4.600,00 Euro (230,00 € pro Automat).:Diese werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung des Gesamtbudgets des Tiefbauamtes aufgefangen.

Die Umstellung der vorhandenen Parkuhren gestaltet sich schwieriger. Zum einen befinden sich
die Parkuhren an der Nutzungsgrenze, zum anderen ist aufgrund veralteter Technik eine problem-
lose und kostengünstige Umstellung nicht möglich. Zudem handelt es sich bei der herkömmlichen
Parkuhr um eine auslaufende Technik der Parkraumbewirtschaftung. Diese wird deshalb von In-
dustrie und Handel nicht mehr angeboten. Aus diesem Grunde ist auch eine wirtschaftliche Er-
satzgestellung nicht möglich. Die Parkuhren werden insofern daher ersatzlos entfernt. Der Abbau
erfolgt durch eigene Kräfte des Tiefbauamtes. Die Regelung des Parkverkehrs wird danach.über
die Parkscheibe erfolgen, um eine möglichst hohe Nutzungsfrequenz beizubehalten. Alternativ
wird eine Ausweisung als Bewohnerparkplätze erfolgen.

Folgekosten sind nicht zu veranschlagen.
Einnahmen

Bei Umsetzung der Maßnahme ab dem 01.07.2007 wird im Jahr 2007 bei der Haushaltsstelle
6800.114.0000.4 „Benutzungsgebühren für Parkuhren / Parkscheinautomaten“ mit Mehreinnah-
men von ca. 60.000,00 € zu rechnen sein. In den Folgejahren sind Mehreinnahmen von jährlich ca.
120.000,00 € zu veranschlagen.

Begründung:

Die Erhöhung der Parkgebühren wurde im Gutachten der Firma Rödl & Partner unter Nr. 231 als
mögliche Konsolidierungsmaßnahme vorgeschlagen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung hat
der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung in seiner Sitzung vom 08.03.2007 die Verwaltung
beauftragt, dem Rat der Stadt Münster eine Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung
vorzulegen mit der Maßgabe, die Parkgebühr je halber Stunde in der Zone | von 0,50 € auf 0,60 €
zu erhöhen. Zudem soll auf die Anpassung der Entgelte für Kurz- und Langzeitparker in den Park-
häusern hingewirkt und die Bewirtschaftungszeit in der Zone | auf werktags von 09.00 Uhr bis
20.00 Uhr ausgedehnt werden (Anlagen 1 und 2). Der Rat hat in der Sitzung vom 28.03.2007 unter
Bezug auf das Gutachten der Firma Rödl & Partner beschlossen, im Jahr 2007 bei der Haushalts-
stelle 6800.114.0000.4 Mehreinnahmen von 130.000,00 € und in den Folgejahren von jährlich
260.000,00 € zu veranschlagen. Nach der aktuellen Kalkulation (April 2007) des Tiefbauamtes auf
der Grundlage des Rechnungsergebnisses des Jahres 2006, ist jedoch nur mit einer Mehreinnah-
me von 60.000,00 € in 2007 und jährlich 120.000,00 € in den Folgejahren zu rechnen.

Die derzeit gültigen Parkgebühren sind seit der letzen Senkung (Halbierung) im Jahre 1999 nahe-
zu gleich geblieben. Mit der Anhebung der Gebühren von 0,50 € auf 0,60 € je halber Stunde ver-
bleibt die Stadt Münster im Städtevergleich noch im unteren Drittel. Dies zeigt.eine aktuelle Städ-
teumfrage aus dem Monat Februar dieses Jahres. Demzufolge beträgt die durchschnittliche Park-
gebühr bei den Vergleichsstädten 1,50 € für eine Stunde. Die Umstellung der Parkscheinautoma-
ten erfolgt sukzessive ab dem 01.07.2007 und ist am 27.07.2007 abgeschlossen.

Die Entgelte für Kurz- und Langzeitparker in den von der WBI bewirtschafteten Parkhäusern und
Parkplätzen werden durch eine gesonderte Vorlage der WBI an ihren Aufsichtsrat geregelt. Es ist
vorgesehen, dass sich die Entgelte grundsätzlich an der geänderten Parkgebührenordnung orien-
tieren. Auch hier ist die Umsetzung zum 01.07.2007 vorgesehen.

10316/2007

Mit der Westfalenfleiß GmbH, als Betreiberin der sonstigen bewirtschafteten Parkflächen im städti-
schen Besitz, die nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, wird eine vertragliche An-
passung angestrebt. Die direkte Einbeziehung der privat betriebenen Parkflächen (Parkhäuser
sowie Parkplätze) in die Parkgebührenordnung der Stadt Münster ist aus rechtlichen Gründen
nicht zulässig.

Die Gebühr der Sonderregelung zum Parkplatz „Domplatz“ an Markttagen in der Zeit von 07.00
Uhr bis 09.00 Uhr wird im gleichen Umfang angepasst und von 0,25 € auf 0,30 € je halber Stunde
festgesetzt.

Mit dieser Änderung der Parkgebührenordnung wird eine Anpassung der Bewirtschaftungszeit an
die veränderten Lebens- und Einkaufgewohnheiten im Bereich der Innenstadt erfolgen. In Anglei-
chung an die verlängerten Öffnungszeiten der Läden und Geschäfte in der Innenstadt wird die Be-
triebszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr ausgedehnt. Die Bewirtschaftung der Parkflächen an Park-
scheinautomaten wird dann einheitlich von Montag bis Samstag in der Zeit von 09.00 Uhr bis
20.00 Uhr erfolgen.

Im Übrigen erfolgt aus redaktionellen Gründen eine Streichung des Satzes 2 des $ 1 Absatz 2 der

Parkgebührenordnung. Der dort genannte Parkraum ist inzwischen in einen Park umgewandelt
worden.

iL.V.

gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat

Anlagen:

Anlage 1: Gemeinsamer Antrag der CDU / FDP-Ratsfraktion vom 08.03.2007

Anlage 2: Protokollantrag des Ausschusses für Personal, Recht und Ordnung vom
08.03.2007

Anlage 3: 2. Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster

Anlage 4: Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt
Münster in der Fassung vom 02.06.2004

Anlage 5: Planskizze Parkzone |

V/0316/2007

Co,

RATSFRAKTION Ratsfrakt ion

08. März 2007 bm

Antrag an den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung

Die Verwaltung wird beauftragt,

e dem Rat eine Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung in der Fassung vom
2.6.2004 vorzulegen mit der Maßgabe, die Parkgebühr je halber Stunde in der Zone I von
0,50 € auf 0,60 € zu erhöhen,

« die Entgelte für Kurz- und Langzeitparker auf den städtischen Parkplätzen und in den un-
mittelbaren Innenstadtparkhäusern (Aegidii, Westfalen, Theater) im Gebiet der Stadt Müns-
ter zeitgleich an die erhöhten Parkgebühren nach der Parkgebührenordnung anzupassen
bzw. auf eine Anpassung hinzuwirken.

gez. Weber gez. Varnhagen

CDU-Fraktion FDP-Fraktion

Anlage 1 zur Vorlage Nr. 0316/2007

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 0316/2007

Stadt Münster 26.03.2007

Niederschrift

über die 18. Sitzung (Etat) (öffentlicher Teil)
des Ausschusses für Personal, Recht und Ordnung
am Donnerstag, 08.03.2007, 17:00 Uhr,
Konferenzzimmer, Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 8-9, 48143 Münster

eratung des Haushaltsplanes der Stadt Münster
für das Haushaltsjahr 2007

231 Die CDU/FDP-Fraktion stellte folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt,

«e dem Rat eine Verordnung zur Änderung der Parkgebührenord-
nung in der Fassung vom 2.6.2004 vorzulegen mit der Maßgabe,
die Parkgebühr je halber Stunde in der Zone | von 0,50 € auf
0,60 € zu erhöhen,

«e die Entgelte für Kurz- und Langzeitparker auf den städtischen
Parkplätzen und in den unmittelbaren Innenstadtparkhäusern
(Aegidii, Westfalen, Theater) im Gebiet der Stadt Münster zeit-
gleich an die erhöhten Parkgebühren nach der Parkgebühren-
ordnung anzupassen bzw. auf eine Anpassung hinzuwirken.

Der Antrag wurde um einen Spiegelstrich wie folgt ergänzt:

e die Bewirtschaftungsdauer der Parkuhren und Parkscheinauto-
maten in der Zone | auf werktags bis 20 Uhr auszudehnen, um
diese den geänderten Ladenöffnungszeiten und tatsächlichen
Nutzungszeiten anzupassen

Der so geänderte Antrag wurde einvernehmlich angenommen.
Vorschlag wird einvernehmlich geändert umgesetzt:
2007: 90.000 €; 2008: 180.000 € 2009: 180.000 €; 2010: 180.000 €

Anlage 3 zur Vorlage Nr. 0316/2007

Verordnung Zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Park-
scheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster
(Parkgebührenänderungsordnung)

Aufgrund des $ 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S.
837), in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 05.01.2007 (BGBl. | S. 2) und des $ 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach 86 a
Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV. NW S. 48), zuletzt geändert durch Verord-
nung vom 10.09.1991 (GV. NW S. 365) i. V. m. & 38 Buchstabe b des Ordnungsbehörden-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (SGV. NW 2069), zuletzt
geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S.274), hat der Rat
der Stadt Münster in seiner Sitzung am 13.06.2007 folgende Änderung der Gebührenord-
nung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebühren-
ordnung) vom 06.07.2001 (Amtsblatt der Stadt. Münster 2001 S. 85) in der Fassung der 1.
Änderungsordnung vom 02.06.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 117) beschlossen:

Artikel I

& 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 1: 0,50 € wird ersetzt durch 0,60 €
Artikel Il

& 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 2: Satz 2 wird ersatzlos gestrichen
Artikel Ill

& 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 3: 0,25 € wird ersetzt durch 0,30 €
Artikel iv

Diese Änderung tritt am 01.07.2007 in Kraft.

Anlage 4 zur Vorlage Nr. 0316/2007

Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der
Stadt Münster (Parkgebührenordnung)

vom 6.7.2001
(Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 85)
in der Fassung der 1. Änderungsordnung vom 2.6.2004
(Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 117)

Aufgrund des $ 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837), zu-
letzt geändert durch Gesetz vom 14.01.2004 (BGBl. I S. 74) und des $ 1 der Verordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 4.2.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach
86 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV. NW S. 48), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 10.9.1991 (GV. NW S. 365), in Verbindung mit & 38 Buchst. b des Ordnungsbehördengesetzes
vom 13.5.1980 (GV. NW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des
Polizeigesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes vom 8. Juli 2003 (GV. NRW. S. 410 / SGV.
NRW. 2060), hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 27.6.2001 folgende Gebührenord-
nung beschlossen:

81

(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während der Laufzeit einer Parkuhr
oder eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren
nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben. Um die Nutzung des Parkraums auf
öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu
gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraums für den Benutzer
in unterschiedlicher Höhe nach Maßgabe des Absatzes 2 für die einzelnen Parkräume festge-
setzt.

(2) Die Parkgebühren werden wie folgt festgesetzt:
a) Zone I
0,50 € je halber Stunde werden für den Innenstadtbereich festgesetzt, der im Norden durch die
Promenade zwischen Neutor und Hörstertor (ausgenommen Wasserstraße), im Osten durch die
Promenade zwischen Hörstertor und Windthorststraße, im Süden durch die Promenade zwi-
schen Windthorststraße und Aegidiitor, im Westen durch die Straßen Am Stadtgraben und Hin-
denburgplatz (ausgenommen Parkplatz Georgs-kommende) begrenzt wird. Ebenfalls zu dieser
Zone gehört der Parkraum, der umgrenzt wird durch die Engelenschanze, die Engel- und die
Schorlemerstraße, sowie die Parkhäuser Bahnhofstraße und Bremer Platz.
Abweichend hiervon werden auf dem Parkplatz "Domplatz" an Markttagen in der Zeit von 7.00
Uhr bis 9.00 Uhr 0,25 € je angefangener halber Stunde erhoben.
Abweichend hiervon ist das Parken auf der Hammer Straße im Abschnitt zwischen dem Ludge-
riplatz und der Geiststraße bis zu 15 Minuten gebührenfrei.
b) Zone Il .
Im übrigen werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I Gebühren von 0,25 € je
halber Stunde festgesetzt.

82

Diese Gebührenordnung tritt am 1.1.2002 in Kraft.

Die Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkge-
bührenordnung) vom 1.6.1995 (Amtsblatt der Stadt Münster 1995 S. 66) in der geän-derten Fassung
vom 6.3.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S: 17) und der Änderungs-ordnung vom 30.12.1999
(Amtsblatt der Stadt Münster 1999 S. 244) und der Änderungsordnung vom 15.9.2000 (Amtsblatt der
Stadt Münster 2000 S. 97) wird gleichzeitig aufgehoben.

Anlage 5 zur Vorlage Nr. 0316/2007

|

Ergänzungsvorlage Beschluss

3515 Zeichen

V/0316/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parscheinautomaten im 
Gebiet der Stadt Münster 
Gemeinsamer Antrag der CDU/FDP-Ratsfraktion vom 08.03.2007 (Anlagen 1 und 2) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat möge beschließen: 
 
Die 2. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinau-
tomaten im Gebiet der Stadt Münster – 2. Parkgebührenänderungsverordnung – (Anlage 3) 
wird mit der Maßgabe 
beschlossen, dass in § 1 Absatz 2 Satz 1 der Parkgebührenordnung 
vom 06.07.2001 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 02.06.2004 der Pas-
sus…. ausgenommen Parkplatz Georgskommende…gestrichen wird.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
2.1 Für die durch die Westfälische Bauindustrie (WBI) bewirtschafteten Parkhäuser und 
Parkplätze wird eine an die Gebührenordnung angepasste Entgeltordnung dem Auf-
sichtsrat mit gesonderter Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
2.2 Für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öffentli-
chen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der Westfalenfleiß 
GmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt. 
 
2.3  Die Bewirtschaftungszeit der Parkscheinautomaten in der Parkzone I wird auf 09.00 
Uhr bis  20.00 Uhr festgesetzt.  
 
… 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0316/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Julitz 
Ruf: 
492 32 83 
E-Mail: 
JulitzM@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.06.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0316/2007/1 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Im Bereich der Parkzone I werden derzeit 20 Parkscheinautomaten sowie 16 Parkuhren betrieben. 
Die notwendigen Umstellungsmaßnahmen verursachen bei den Parkscheinautomaten Kosten in 
Höhe von ca. 4.600,00 Euro (230,00 € pro Automat). Diese werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung des Gesamtbudgets des Tiefbauamtes aufgefangen. 
Die Umstellung der vorhandenen Parkuhren gestaltet sich schwieriger. Zum einen befinden sich 
die Parkuhren an der Nutzungsgrenze, zum anderen ist aufgrund veralteter Technik eine problem-
lose und kostengünstige Umstellung nicht möglich. Zudem handelt es sich bei der herkömmlichen 
Parkuhr um eine auslaufende Technik der Parkraumbewirtschaftung. Diese wird deshalb von In-
dustrie und Handel nicht mehr angeboten.  Aus diesem Grunde ist auch eine wirtschaftliche Er-
satzgestellung nicht möglich. Die Parkuhren werden insofern daher ersatzlos entfernt. Der Abbau 
erfolgt durch eigene Kräfte des Tiefbauamtes. Die Regelung des Parkverkehrs wird danach über 
die Parkscheibe erfolgen, um eine möglichst hohe Nutzungsfrequenz beizubehalten. Alternativ 
wird eine Ausweisung als Bewohnerparkplätze erfolgen. 
 
Folgekosten sind nicht zu veranschlagen. 
 
Einnahmen 
 
Bei Umsetzung der Maßnahme ab dem 01.07.2007 wird im Jahr 2007 bei der Haushaltsstelle 
6800.114.0000.4 „Benutzungsgebühren für Parkuhren / Parkscheinautomaten“ mit Mehreinnah-
men von ca. 60.000,00 € zu rechnen sein. In den Folgejahren sind Mehreinnahmen von jährlich ca. 
120.000,00 € zu veranschlagen. 
 
 
Begründung: 
 
Die o. g. Änderung
 ist in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Recht und Ordnung am 
05.06.2007 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen worden. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 6: Auszug aus der Niederschrift 
Anlage 7: Planskizze Parkzone I

Beratungsverlauf (2)

13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.06.2007 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Wasserstraße
  • Windthorststraße
  • Schorlemerstraße
  • Hammer Straße
  • Geiststraße
  • Am Stadtgraben
  • Prinzipalmarkt 8
  • Engelenschanze
  • Bahnhofstraße
  • Georgskommende
  • Bremer Platz
  • Domplatz
  • Neutor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0316/2007/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37