V/0484/2021
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster
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Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses
der Stadt Münster zum 31.12.2019
Rechnungsprüfungsausschuss /
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 2
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 6
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 6
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 7
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 8
6.1 Vorjahresabschluss 2018 ........................................................................................................ 8
6.2 Organisation der Buchführung ................................................................................................. 8
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 9
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2019 .................................................................. 10
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................. 10
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 12
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ........................................................... 12
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz .................................................................................................. 13
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14
6.8.3 Anlagenspiegel .................................................................................................................. 15
6.8.4 Eigenkapitalspiegel ............................................................................................................ 15
6.8.5 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 15
6.8.6 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 17
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 18
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019 ..................... 19
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2019 ................................................................................. 23
9 Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019 ................................................................... 72
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2019 .................................................. 73
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW ................................................. 74
12 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer ........................................ 74
Anlagen:
- Bilanz
- Anlagenspiegel
- Forderungsspiegel
- Eigenkapitalspiegel
- Verbindlichkeitenspiegel
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen
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1 Zusammenfassung der Kernaussagen
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch das AWR führte im Wesentlichen zu fol-
genden Feststellungen:
- Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss i. H.v. 28.466.606,70 €
(Vorjahr: 49.086.846,44 €) ab. I m Vergleich zur fortgeschrieben en Haushaltsplanung
fiel das Jahresergebnis um 55.954.760,70 € (Vorjahr: 94.990.013,44 €) besser aus.
- Unterschiedliche und teilweise gegenläufige Einflüsse wirkten sich auf das Zustande-
kommen dieses Überschusses aus. Die ordentlichen Erträge trugen mit einem Anteil
von 33.399.001,35 € zur Ergebnisverbesserung bei. Zum einen kon nte die Stadt
Münster höhere Gewerbesteuern generieren und zum anderen ergaben sich mehrere
einmalige sonstige Erträge. Als Beispiele für diese einmaligen Effekte sind die Redu-
zierung der Rückstellung für Risi ken aus Fremdwährungskrediten oder die Hebung
von stillen Reserven bei der Übertragung der ehemaligen Josefsc hule auf die Wohn-
und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH zu nenn en. Zur wei-
teren Ergebnisverbesserung kam hinzu, dass die Aufwendungen um 16.874.532,47 €
unter den fortgeschriebenen Planwerten blieben. Dies ist vor al lem auf geringere
Transferaufwendungen in Folge eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes und auf Verzö-
gerungen bei der Abwicklung von Maßnahmen zur Unterhaltung der Infrastruktur zu-
rückzuführen. Die positiven Einflüsse wurden dadurch abgeschwäc ht, dass in Folge
der niedrigeren Transferaufwend ungen auch die Kostenerstattunge n im Bereich der
Sozialfürsorge niedriger ausgefallen sind als sie im fortgeschr iebenen Haushaltsplan
angesetzt wurden. Zudem entwickelt en sich die Versorgungsaufwen dungen für ehe-
malige Mitarbeiter der Stadt Münster überplanmäßig und es galt die Risikovorsorge für
den Fall zu verstärken, dass die in Vorjahren festgesetzten Zinsen für verspätete Ge-
wSt-Forderungen gerichtlich als zu hoch beurteilt werden. Das Finanzergebnis trug mit
einem Anteil von 5.681.226,92 € zur Ergebnisverbesserung bei. Die Finanzerträge wa-
ren um 2.592.896,16 € höher und d ie Zinsen sowie Finanzaufwendu ngen um
3.088.330,76 € niedriger als sie im fortgeschriebenen Haushaltsplan veranschlagt wa-
ren.
- Aufgrund der besonderen Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklung sgesetzes sind
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung vo n Anlagever-
mögen sowie Wertveränderungen bei den Finanzanlagen unmittelbar mit der Allge-
meinen Rücklage zu verrechnen. Im Jahr 2019 wurden Erträge i.H.v. 30.707.346,11 €
und Aufwendungen i.H.v. 2.437.839, 76 € aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Dieses Ergebnis ist im Wesent-
lichen auf die einmalige hohe Wertaufholung von früheren Abschr eibungen bei den
städtischen Anteilen an verbunden en Unternehmen zurückzuführen. Unter Berück-
sichtigung dieser mit einem Sal do von 28.269.506,35 € außerhalb der Ergebnisrech-
nung vorgenommenen Verrechnungen ermittelt sich ein betriebswir tschaftliches Er-
gebnis von 56.736.113,05 €. In diesem Ausmaß wuchs das städtisc
he Eigenkapital im
Jahr 2019 und erreicht Ende 2019 einen Stand von 855.140.716,64 €.
- Damit gelang es der Stadt Müns ter, die anfänglichen Verluste nach der Umstellung
der Haushaltsführung auf NKF aufzuholen und das Eigenkapital ge genüber der Aus-
gangslage von 832.522.332,08 € um 22.618.384,56 € (2,7 %) ausbauen.
- Der Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW ist im Haushaltsjahr 2019
erneut gelungen. Der Jahresüberschuss beträgt rd. 2,3 % in Relation zu den ordentli-
chen Erträgen.
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
- Trotz der erfreulichen Haushal tsentwicklung in den letzten Jahren ist die Haushaltssi-
tuation in Anbetracht von allgemeinen Tarif- und Preiserhöhunge n, der großen Zahl
der in das Jahr 2020 vorgetragen en Verpflichtungsermächtigungen sowie der nur
schwer abschätzbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht a ls nachhaltig
einzustufen. Es besteht weiterhin Konsolidierungsbedarf.
- Für den Jahresabschluss 2019 erteilte das AWR den uneingeschr änkten Bestäti-
gungsvermerk. Der Jahresabschluss 2019 umfasst die gesetzlich g eforderten Be-
standteile wie Bilanz, Ergebnisr echnung, Finanzrechnung, Teiler gebnisrechnungen,
Teilfinanzrechnungen, Lagebericht und Anhang. Die geforderten Anlagen entsprechen
den aktuellen Formularmustern.
- Aus Sicht des AWR sind die zu m grundsätzlichen Verständnis der Rechnungsergeb-
nisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster
sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen mit der Buch-
führung überein und spiegeln ei n wirklichkeitsgetreues Bild der wirtschaftlichen Lage
der Stadt Münster wider.
- Die Prüfung förderte nur wenige Hinweise zu Tage. Sie entwick elten einzeln und zu-
sammen nicht das Gewicht, das eine unmittelbare Korrektur der Jahresendergebnisse
rechtfertigen würde. Die Kernaussagen des Jahresabschlusses ins besondere in Hin-
blick auf die Höhe und Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltung des
Haushaltsplanes, den Haushaltsaus gleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung
und die Vermögensrechnung unter Ein schluss der städtischen Liquiditätsentwicklung
werden durch die Prüfungsfests tellungen nur unwesentlich beeinf lusst. Die Hinweise
aus der Prüfung werden, soweit es für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erfor-
derlich ist, im nachfolgenden Jahr 2020 ihren Niederschlag finden.
- Aus Sicht des AWR ist von den wenigen Feststellungen nur eine erwähnenswert. Auf
Grund eines Missverständnisses wurde die erste für den Umbau des Allwetterzoos an
die Westfälischer Zoologischen Ga rten Münster GmbH gezahlte Rat e i.H.v.
5.000.000,- € sowohl bei der Bew ertung der städtischen Finanzan lagen als auch bei
den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt. Die erforderliche Berichti-
gung der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu Lasten der Allgemeinen Rücklage
wurde noch während der Prüfung durchgeführt. Die Korrekturbuchung wirkt sich nicht
auf die Ergebnisrechnung aus und wurde der nachfolgenden Haushaltsrechnung 2020
zugerechnet.
2 Vorbemerkungen
Das 2. NKF-Weiterentwicklungsges etz ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Die Stadtver-
waltung Münster beachtete die neuen Regelungen bei der Aufstellung des Jahresabschlus-
ses 2019. Abgesehen von den zusätzlichen Angaben im Anhang des Jahresabschusses
zur Übertragung von Haushaltsresten und der Entwicklung der Eig enkapitalbestandteile
sowie den detaillierten Angaben zu M itgliedschaften städtischer Organe in Aufsichtsräten
wirkte sich die Anwendung des 2 NKF-Weiterentwicklungsgesetzes nicht weiter aus. Die
Verwaltung berät derzeit noch Vor- und Nachteile aus der Anwend ung von bestehenden
Bilanzierungsalternativen und wird zu gegebener Zeit über ihre Entscheidungen berichten.
Die Kämmerin der Stadt Münster stellte am 17.11.2020 den Jahresabschluss 2019 gemäß
§ 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO NRW auf und der Oberbürgermeiste r bestätigte den
Entwurf des Jahresabschlusses. Die Verwaltung legte den bestätigten Entwurf des Jahres-
abschlusses 2019 dem Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 09.12.2020 zur Kenntnis-
nahme vor. Danach verwies der Rat der Stadt Münster den Entwurf zwecks Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss (V/1016/2020).
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Für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist eine Frist von drei Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres vorgesehen. Danach hat der Rat bis zum 31.12. des auf das abgeschlos-
sene Haushaltsjahr folgenden Ja hres den vom Rechnungsprüfungsau sschuss geprüften
Jahresabschluss festzustellen (§ 96 GO NRW). Die Verwaltung ist bemüht, das Aufstel-
lungsverfahren durch eine Neuor ganisation von Zuständigkeiten u nd Hierarchien zu be-
schleunigen. Aus der Fristüberschreitung ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen.
3 Prüfungsauftrag
Gemäß § 102 GO NRW ist die Buchführung in die Prüfung des Jahresabschlusses einzu-
beziehen. Die Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und
die sie ergänzenden ortsrecht lichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet
worden sind. Danach ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße ge-
gen die Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nac h
§ 95 Abs. 1 S. 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Finan z- und Ertragslage
der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die
gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Die mit dem Jahresabschluss Beauftragten haben über Art und Umf ang sowie über das
Ergebnis der Prüfung zu berichten.
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 gemäß § 102 GO NRW sowohl
formell als auch materiell.
Die Prüfung wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
e.V. (IDW) und dem Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Standards zur Prüfung
des Jahresabschlusses und Lageberichts von Gebietskörperschaften durchgeführt.
Bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte berücksichtigte das AWR, dass es während
der unterjährigen Prüfungen der Rec htmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlich-
keit von Geschäftsvorfällen in der Stadtverwaltung Münster kein en Anlass gab, die Ord-
nungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchführung anzuzweifeln.
Ferner geht es bei der Jahresabschlussprüfung des AWR vorrangig nicht darum, jeden
einzelnen Fehler zu erkennen und zu korrigieren, sondern vielme hr diejenigen Sachver-
halte zu ermitteln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jah-
resabschlusses 2019 auswirken und daher eine Korrektur des Jahr
esabschlusses erfor-
derlich machen.
Die Jahresabschlussprüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen
die gesetzlichen Vorschriften, d ie sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentl ich auswirken, hätten
erkannt und aufgedeckt werden können.
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstandards des IDW und IDR
auch die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von Jahresabschlüssen sowie
die einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt.
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorrangig auf den Zeitraum von Januar bis Februar
2021 und wurden arbeitsteilig or ganisiert. Der gesetzliche Prüf ungsauftrag wurde in sinn-
volle Aufgabenbereiche bzw. Abs chnitte gegliedert und den jewei ligen Prüfern des AWR
zur Bearbeitung zugeordnet.
Das zuständige Prüfteam entwickelte vor der Aufnahme der Prüftätigkeiten für das jeweilige
Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Zielrich-
tung der Prüfung und die Vorgehensweise des Prüfteams festgelegt wurden.
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen Auf-
gabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken dokumentiert. Die Prüfungsergebnisse
und im Bedarfsfall auch die Umsetzung von Prüfungshinweisen wurden während der Prü-
fung mit der Verwaltung abgestimmt.
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger Be-
richterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450).
Das AWR fasste die Ergebnisse aus der abschnittsweisen Prüfung des Jahresabschlusses
in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus ses 2019 zusammen.
Dabei beschränkte sich das AWR auf die wesentlichen Feststellungen, um den Bericht klar
und übersichtlich zu gestalten.
Das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren
- Aufstellung eines Entwurf es des Jahresabschlusses
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat
- anschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss
- Beschlussfassung des R echnungsprüfungsausschusses
- Vorlage des bestätigt en Jahresabschlusses im Rat der Stadt Münster
führt dazu, dass sämtliche Bestandteile und Inhalte des Jahresabschlusses dem Adressa-
tenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind.
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wi rtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine
Wiederholung von Informationen, die aus dem Entwurf des Jahresa bschlusses bekannt
sind und bei denen sich die Prüfungsergebnisse nicht auswirken. Dies betrifft insbesondere
die umfangreichen Informationen zu den Rechnungsergebnissen inn erhalb der verschie-
denen Produktbereiche der Stadt Münster, die Ermächtigungsübertragungen sowie die im
Anhang ausgeführten Angaben zu den Mitgliedschaften von Organen
in Aufsichtsräten.
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinha ltet der vorliegende
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2019 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht.
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6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
6.1 Vorjahresabschluss 2018
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungs vermerk versehene
Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Stadt Münster zum 31.12.2018 wurde wegen der
epidemischen Lage gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der GO NRW vom Haupt - und Finanzaus-
schuss in der Sitzung vom 13.05 .2020 einstimmig festgestellt un d beschlossen
(V/0181/2020).
Dabei bestimmte der Ausschuss, den Jahresüberschus s des Jahres 2018 i.H.v.
49.086.846,44 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Ausschussmitglieder erteilten dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 die
Entlastung im Sinne des § 96 Abs. 1 GO NRW.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und die Entlastung wur-
den im Amtsblatt der Stadt Münster 63. Jahrgang Nr. 29 vom 02.1 0.2020 – H 1208 B -
veröffentlicht.
6.2 Organisation der Buchführung
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss und das Belegw esen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle sicher.
Das von der Stadt Münster für die Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SAP
ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowie bei allen Releasewechseln wurde es ausführlich
getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundlage für eine
ordnungsgemäße Buchführung.
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenb uchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen Prü-
fungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen der S tadt Münster. Hierbei
traten keine Beanstandungen auf, die die Funktionsweise des Systems und in Folge des-
sen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen.
Die Rechnungsbelege zu den städt ischen Ausgaben werden durch Ei nscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalte n eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzierte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich eine
Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit ge-
währleistet ist.
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitoren- und Kred itorenbuchhaltung
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden.
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewährleistet, dass di e von den Fachämtern
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines Kontenp lanes einheitlich in der
Geschäftsbuchführung erfasst werden.
Aufgrund des hohen Finanzvolumens und des damit verbundenen Buchungsstoffes in den
Ämtern für Immobilienmanagement, Mobilität und Tiefbau sowie Gr
ünflachen, Umwelt und
Nachhaltigkeit richtete die St adt Münster in diesen Aufgabenber eichen Nebenstellen der
Anlagenbuchhaltung ein.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 9
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Der Oberbürgermeister legte di e grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in
einer Geschäftsanweisung GA Fi nanzbuchhaltung fest, um die ordn ungsgemäße Erledi-
gung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Um-
gangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung v on Wertgegenständen
im Sinne des § 32 KomHVO NRW sicherzustellen. Die Geschäftsanweisung enthält für alle
Mitarbeiter /-innen der Stadtverwaltung die verbindlichen Anwei sungen bezüglich der Or-
ganisation, Geschäftsbuchführ ung, Zahlungsabwicklung, Datenvera rbeitung sowie Auf-
sicht, Kontrolle und internen Prüfung.
Eine Trennung von Geschäftsbuchführ ung und Zahlungsabwicklung i m Sinne des
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.
6.3 Inventur
Die Stadt Münster hat gem. § 91 GO NRW i.V.m. § 29 f. KomHVO NRW zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres sämtlic he Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsab-
grenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätz e ordnungsmäßiger In-
ventur aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Ver-
bindlichkeiten anzugeben (Inventar).
Die Stadt Münster kommt ihrer In venturverpflichtung zu weiten T eilen im Rahmen einer
Buchinventur nach, denn Vermögen sgegenstände, Schulden und Rech nungsabgren-
zungsposten werden in Nebenbuchhaltungen (z.B. SAP FI-AA, SAP P SCD) inventarisiert
und weitestgehend automatisiert fortgeschrieben.
Bei Anwendung des Buchinventurve rfahrens soll das Intervall für eine körperliche Be-
standsaufnahme bei beweglichen Ve rmögensgegenständen des Anlage vermögens fünf
Jahre und bei körperlichen unbe weglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermö-
gens zehn Jahre nicht überschreiten.
In Hinblick auf das von dieser Regelung betroffene bewegliche A nlagevermögen organi-
sierte die Verwaltung regelmäßige Inventuren, die alternierend in den Ämtern und Einrich-
tungen der Stadt Münster durchgeführt werden. Personelle Vakanz in der Anlagenbuchhal-
tung sowie die aktuelle pandemische Lage verhinderten allerdings, dass der Rhythmus von
5 Jahren überall eingehalten wird und mitunter 7 – 9 Jahre bis zu einer Wiederholung der
Inventur vergehen.
Im Jahr 2019 fanden in folgenden Ämtern Inventuren des beweglic hen Anlagevermögens
statt. Sie zogen eher unbedeutende Bestandskorrekturen nach sich:
Fachamt / Einrichtung Bestandskorrektur in €
o Amt für Kommunikation (13) 0,00
o Amt für Wirtschaftlichkeitspr üfung und Revision (Amt 14) 314,5 9
o Amt für Gleichstellung (17) 0,00
o Volkshochschule (40.4) 1.044,11
o Stadtarchiv (47) 0,00
Summe 1.358,70
Die Verluste aus dem Abgang die ser Vermögensgegenstände wurden gemäß
§ 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
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Im Bereich der Finanzanlagen, Forderungen, Liquidität, Sonderpo sten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und Rechnungsabg renzungen hat sich die nach d er Umstellung der
Haushaltsführung auf des NKF erforderlich werdende jährliche In ventur, Bewertung und
Dokumentation dieser Prozesse eingespielt.
Der bisher erreichte Stand sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Organisation
der städtischen Inventur ein dynamischer Prozess ist und weiter hin an ihr zu arbeiten ist.
Die Auswertung der Prüfungsergebnisse 2019 zeigt, wo die Verwaltung ihre Arbeitsschwer-
punkte setzen sollte:
- Neben der Aufarbeitung von Rü ckständen bei der turnusmäßigen Bestandsaufnahme
gilt es, die Identifizierung von einzelnen Ausstattungsgegenständen zu vereinfachen.
- Im Fall der Volkshochschule ( 40.4) waren Verrechnungskonten für die Erfassung von
Neuzugängen nicht ausg eglichen, bevor man die Zähllisten für di e Volkshochschule
erstellte. In Folge dessen fehlten diverse Vermögensgegenstände in den für die Inven-
tur vorbereiteten Listen, wodurch die Bestandsaufnahme unnötig erschwert wurde.
- Die KomHVO NRW eröffnet neue Bewertungsspielräume und erforde rt diesbezügliche
Entscheidungen durch die Verwaltung. Die neuen Bewertungsvorsch riften ermögli-
chen u.a. eine Anhebung der Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter von 410 €
auf 800 €, den Ansatz von einzel nen Komponenten eines Bauwerkes als einzelnes
Wirtschaftsgut und in Teilbereichen eine Abkehr vom Vorsichtprinzip hin zum Wirklich-
keitsprinzip. Darüber hinaus sind aus Sicht des AWR im Infrastrukturvermögen regel-
mäßige Wertüberprüfungen zu organisieren und zu dokumentieren.
6.4 Organisation der Jahr esabschlussarbeiten 2019
Mit einer Mitteilung an alle Mitarbeiter vom 28.11.2019 wurden die im Haushaltswesen tä-
tigen Mitarbeiter der Stadt Münster auf wichtige Termine und Ar beitsschritte, die sich im
Zusammenhang mit der Beendigung des Haushaltsjahres ergeben, hingewiesen. Sie führ-
ten die Arbeiten danach eigenverantwortlich durch. Die jeweiligen Jahresabschlussarbeiten
werden durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen überwacht. Dazu gibt es eine zent-
rale dv-gestützte Checkliste, in der eine für den jeweiligen Abschnitt verantwortliche Person
benannt ist und der Stand sowie Besonderheiten bei den jeweiligen Arbeitsschritten für die
Aufstellung des Jahresabschlusses eingetragen werden.
Der städtische Jahresabschluss 2019 ist insgesamt das Ergebnis eines geordneten Auf-
stellungsverfahrens.
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet. Soweit das
NKF Vereinfachungsmöglichkeiten eröffnet, fasste die Verwaltung im Rahmen der Erstbe-
wertung bereits Vermögensgegenst ände zu Festwerten und Gruppen zusammen und
führte diese Werte nach dem Grund satz der Bewertungsstetigkeit
im Jahresabschluss
2019 fort.
Es wurde vorsichtig bewertet. Vo rhersehbare Verluste und Risike n sind im Jahresab-
schluss 2019 berücksichtigt und finden in Form von Abschreibung en, Wertberichtigungen
und Rückstellungen sowie in der Fortführung von historischen An schaffungskosten ihren
Niederschlag. Es sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworde-
nen Sachverhalte berücksichtigt worden.
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Neuzugänge wurden mit ihren Ansc haffungs- bzw. Herstellungskosten auf der Grundlage
von Eingangsrechnungen ermittelt.
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im umsatz-
steuerlichen Sinne betätigt, sind di e Geschäftsvorfälle unter B erücksichtigung der Verre-
chenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwertsteuern
erfasst worden. In den Geschäfts bereichen mit hoheitlicher Betä tigung hingegen wurden
die Bruttobeträge verbucht.
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen St adtwerke Münster
GmbH und Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden
mit ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimmungen we rden die Ertragswerte
im Rhythmus von 5 Jahren überprü ft. Die letzte Wertüberprüfung wurde zum 31.12.2018
durchgeführt.
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmethode
und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und Ver-
bindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur Be-
rücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich ge-
genüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Kredite, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden, bewertete die Stadt Münster
mit dem EZB-Referenzkurs vom 31.12.2019 i.H.v. 1,0854 CHF/€. Durch die Bildung einer
Rückstellung für das den Kreditver trägen innewohnende Währungsrisiko wurde ein denk-
bares Absinken des Wechs elkurses bis zu dem historisch niedrigs ten Stand von
0,98665 CHF/€ bei der Bewertung der Kreditbestände berücksichtigt.
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bewirken.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- u nd Herstellungs-
kosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selb-
ständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwertige
Vermögensgegenstände erfasst. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Als Ausnahme zu dieser Regel können geringwer-
tige Wirtschaftsgüter, die keinen Bezug zu einer konkret bezeichneten, zeitlich begrenzten
Einzelmaßnahme in Teilfinanzplänen haben, unmittelbar als Aufwand erfasst werden.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresabschluss 2019 mit ihr en Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst.
Nach den Klarstellungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind gesellschafts-
rechtliche oder sonstige Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesellschaften zur
Verlustabdeckung nicht als Investition, sondern unmittelbar als Aufwand zu erfassen. Die
Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklagen ihrer dau erdefizitären Tochterge-
sellschaften werden daher seit dem Jahr 2013 unter den Transfer
aufwendungen ausge-
wiesen.
Seit dem Inkrafttreten des 1. N KF-Weiterentwicklungsgesetzes werden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der All gemeinen Rücklage verrechnet. Hier durch erklären sich die
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 12
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungs dauern der Vermögensgegenstände
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Ve rmögensgegenständen
(Anlage 16 zum Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunal es, Bau und Gleich-
stellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19) ist Grundlage für die städtische Berechnung der jähr-
lichen Abschreibungen. Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungs-
dauern in einer städtischen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Voraussetzung dafür,
dass die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden
und die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird.
Die in der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern bewegen sich im ge-
setzlichen Rahmen. Im Bereich von Brücken und Tunnel stellte da s AWR Abweichungen
zur Anwendung fest, so dass die Rahmenrichtlinie an die Erfahru ngswerte des Amtes für
Mobilität und Tiefbau in die Rahmenrichtlinie angepasst werden sollte.
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der ört-
lichen Gegebenheiten nähere Vorsch riften zu Sicherheitsstandard s und interner Aufsicht
zu erlassen, um die ordnungsgemäß e Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung,
den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwalt ung von Wertgegen-
ständen sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung gem. § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung
für die Stadt Münster (kurz: G A Finanzbuchhaltung) wurde mit Ra tsbeschluss vom
19.10.2011 (V/0707/2011) in Kraft gesetzt. Sie ist grundlegender Bestandteil des internen
Kontrollsystems (IKS).
6.8 Stellungnahme zum Anha ng des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stadt M ünster umfasst gemäß § 38 Abs. 1 KomHVO NRW die
Ergebnisrechnung, die Finanzrec hnung, die Teilrechnungen, die B ilanz und den Anhang
mit den Erläuterungen zu Bilanz , Ergebnis- und Finanzrechnung. Ferner enthält der Jah-
resabschluss die gem. § 45 Abs . 3 KomHVO NRW geforderten Anlage nspiegel, Forde-
rungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel und neuerdings auch einen Eigenkapitalspiegel so-
wie eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen.
Abgesehen von dem nach § 45 Abs. 2 KomHVO NRW geforderten Hinweis auf den städti-
schen Gleichstellungsplan (V/0969/2017) lässt die Durchsicht de s Anhangs in der Ent-
wurfsfassung des Jahresabschluss es erkennen, dass alle in § 45 Abs. 1 und 2 und
§ 43 Abs. 6 KomHOV NRW geforderten Pflichtangaben vorhanden sind. Im Einzelnen be-
trifft dies:
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Erläuterungen zu den im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesene
n Bürgschaften
- Auflistung der in den Rückstellungen für unterlassene Instand haltungsmaßnahmen zu-
sammengefassten Baumaßnahmen
- Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen
- Info über die noch nicht erhobenen Beiträge bei beendeten Erschließungsmaßnahmen
- Währungsumrechnung für die in Schweizer Franken bestehenden Verbindlichkeiten
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen
- Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 13
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Der Anhang vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Lage der Stadt Münster. Die wesentlichen Einflüsse für das Zustandekommen des Jah-
resergebnisses 2019 und die Bestandsveränderungen in der Vermög ensrechnung der
Stadt Münster werden in nachvollziehbarer Weise erörtert.
An folgenden Stellen des Anhangs decken sich die Angaben der Verwaltung versehentlich
nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Angaben werden hiermit richtiggestellt:
- Sondervermögen eigenbetriebsähn liche Einrichtungen, Seite 67:
Am 31.12.2019 entfällt auf die Stadt Münster ein Anteil am Eige nkapital an der citeq
i.H.v. 9.089.447,98 € statt 9.151.255,06 €. In Folge dessen ver ringern sich die stillen
Reserven auf 4.549.988,98 € statt der ausgewiesenen Summe von 4.611.796,06 €.
- Eigenkapitalzusammensetzung und -entwicklung, Seite 78:
Unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rücklage vorgeno mmenen Verrech-
nungen erhöhte sich das Eigenkapital insgesamt um 56.736.113,05 €. Das entspricht
einer Zunahme von 7,1 % statt einer Minderung von -275,15 %.
- Verbindlichkeiten aus Liefe rungen und Leistungen, Seite 90 und 93:
Anders als es im Entwurf des J ahresabschlusses 2019 ausgewiesen ist beträgt die
Summe aller Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. 715.375,52 € und
die Steigerung gegenüber dem Vorjahr 378.738,33 €.
- Noch nicht erhobene Beiträge aus fertigen Erschließungsmaßnahmen, Seite 99:
Laut Mitteilung des Amtes für Mobilität und Tiefbau waren am 31 .12.2019 Beiträge
i.H.v. 282.000 € für 19 Rest-Gr undstücke noch nicht festgesetzt , die aus 5 statt 19
verschiedenen Erschließungsmaßnahmen stammen.
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz
Am 31.12.2019 weist die Bilanz der Stadt Münster eine Bilanzsum me von
3.779.657.896,79 € auf. Die B ilanzsumme stieg gegenüber dem Vor jahr um
65.729.833,63 € (1,8 %). Die Zunahme der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf die Wert-
zugänge bei den Finanzanlagen sowie die zahlreichen zumeist unter den Anzahlungen im
Bau bilanzierten Investitionen zurückzuführen. Den Wertzugängen steht ein Rückgang der
liquiden Mittel entgegen:
31.12.2018 31.12.2019
A k t i v a Euro % Euro % Euro
Immaterielle
Vermögensgegenstände 625.371,74 0,0 530.104,02 0,0 -95.267,72
Sachanlagen 2.794.631.601,06 75,3 2.832.357.899,01 74,9 37.726.297,95
Finanzanlagen 580.835.621,58 15,6 626.706.689,43 16,6 45.871.067,85
Langfristiges Vermögen 3.376.092.594,38 90,9 3.459.594.692,46 91,5 83.502.098,08
Vorräte 34.398.569,15 0,9 31.456.457,13 0,8 -2.942.112,02
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 61.077.508,51 1,7 59.963.062,17 1,6 -1.114.446,34
Liquide Mittel 186.070.575,25 5,0 164.138.194,39 4,4 -21.932.380,86
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.288.815,87 1,5 64.505.490,64 1,7 8.216.674,77
Kurzfristiges Vermögen 337.835.468,78 9,1 320.063.204,33 8,5 -17.772.264,45
3.713.928.063,16 100,0 3.779.657.896,79 100,0 65.729.833,63
Das städtische Vermögen ist am 31.12.2019 zu 74,9 % in Sachanla gevermögen und zu
16,6 % in Finanzanlagen langfristig gebunden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 14
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Der restliche Teil von 8,5 % entfä llt auf kurzfristiges Vermöge n in Form von zum Verkauf
bestimmten Grundstücken, Forderungen, liquiden Mitteln und akti ven Rechnungsabgren-
zungsposten.
Das langfristig gebundene Vermögen i.H.v. 3.459.594.692,43 € ist durch langfristiges Ka-
pital i.H.v. 3.504.749.685,09 € finanziert. Nur etwa 7,3 % der Bilanzsumme entfällt auf kurz-
fristige Verbindlichkeiten, dem wiederum 8,5 % der Bilanzsumme als kurzfristig verfügba-
res Vermögen gegenübersteht:
31.12.2018 31.12.2019
P a s s i v a Euro % Euro % Euro
Eigenkapital 798.404.603,59 21,5 855.140.716,64 22,6 56.736.113,05
Sonderposten 1.253.643.617,50 33,8 1.236.127.855,17 32,7 -17.515.762,33
Pensionsrückstellungen 576.661.280,00 15,5 612.062.860,00 16,2 35.401.580,00
Sonstige Rückstellungen 21.944.782,96 0,6 18.017.510,18 0,5 -3.927.272,78
Verbindlichkeiten 892.668.990,53 24,0 783.400.743,10 20,7 -109.268.247,43
Langfristiges Kapital 3.543.323.274,58 95,4 3.504.749.685,09 92,7 -38.573.589,49
Sonderposten Gebühren 2.433.176,00 0,1 1.091.536,00 0,0 -1.341.640,00
Instandhaltungsrückstellungen 864.734,15 0,0 682.904,04 0,0 -181.830,11
Sonstige Rückstellungen 22.751.455,60 0,6 32.738.665,20 0,9 9.987.209,60
Verbindlichkeiten 103.787.354,94 2,8 200.820.480,99 5,3 97.033.126,05
Pas. Rechnungsabgrenzung 40.768.067,89 1,1 39.574.625,47 1,1 -1.193.442,42
Kurzfristiges Kapital 170.604.788,58 4,6 274.908.211,70 7,3 104.303.423,12
3.713.928.063,16 100,0 3.779.657.896,79 100,0 65.729.833,63
Die Ausweitung der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf die Selbstfinanzierungskraft der
Stadt Münster im Jahr 2019 zurückzuführen.
In Folge des Jahresüberschusses ( 28.466.606,70 €) sowie der nac h kommunalem Haus-
haltsrecht außerhalb der Ergebnisrechnung mit der Allgemeinen R ücklage verrechneten
Wertaufholung einzelner Finanzanlagen (z.B. Stadtwerke Münster GmbH 28.111.063,00 €)
stieg das Eigenkapital der Stadt Münster von 798.404.603,59 € a uf 855.140.716,64 € um
56.736.113,05 €. Am Ende des Jahres 2019 hat es einen Anteil von 22,6 % an der Bilanz-
summe.
Abgesehen davon veranschaulicht die Auswertung, dass langfristi ge Verbindlichkeiten
durch kurzfristige Verbindlichkeiten ersetzt wurden. Die langfristigen Verbindlichkeiten san-
ken im Jahr 2019 um 109.268.247,43 € wohingegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um
97.033.126,05 € stiegen.
Die im Jahresabschluss 2019 darges tellte Bilanz lässt sich lück enlos aus der städtischen
Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen anderen Ang aben im Jahresab-
schluss.
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Die Verwaltung differenzierte di e Forderungen der Stadt Münster auf der Grundlage der
Offenen-Posten-Liste zum 31.12.201 9 nach Restlaufzeiten. Die Fo rderungen wurden im
Forderungsspiegel nach Abzug v on Wertberichtigungen angesetzt u nd nach dem Bilanz-
gliederungsschema des § 42 Abs. 3 KomHVO NRW gegliedert.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wurde ebenfalls nach Restlaufzeiten und nach Ar-
ten strukturiert.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 15
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Der Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen
Anforderungen der §§ 47 und 48KomHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind in nach-
vollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt.
6.8.3 Anlagenspiegel
Gemäß § 46 KomHVO NRW ist im An lagenspiegel die Entwicklung der Posten des Anla-
gevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Der Runderlass des Minis-
teriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19 ent-
hält in der Anlage 24 für die Kommunen im Land NRW das verbindl iche Muster der Min-
destanforderungen.
Im Anlagenspiegel sind die Anscha ffungs- oder Herstellungskosten am Anfang und Ende
des Jahres, die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen, der Stand der kumulierten Ab-
schreibungen am Anfang und Ende des Jahres, die Abschreibungen im Haushaltsjahr, die
Zuschreibungen, die durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen verursachten Änderun-
gen bei den Abschreibungen sowie die Buchwerte am Anfang und am Ende des Haushalts-
jahres darzustellen, damit die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
nachvollziehbar wird.
Der im Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster dargestellte Anlagenspie-
gel entspricht den gesetzlichen Vo rgaben und ist mit der Buchfü hrung sowie den übrigen
Bestandteilen des Jahresabschlusses abgestimmt.
6.8.4 Eigenkapitalspiegel
Der erstmalig in den Jahresabschluss 2019 aufgenommene Eigenkap italspiegel veran-
schaulicht die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals. Es erhöhte sich im
Laufe des Jahres 2019 von 798.404.603,59 € um 56.736.113,05 € auf 855.140.716,64 €.
Von der Eigenkapitalmehrung im Jahr 2019 entfällt ein Betrag i. H.v. 28.466.606,70 € auf
den Jahresüberschuss 2019 und ein Betrag i.H.v. 28.269.506,35 € auf Verrechnungen, die
gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW außerhalb der Ergebnisrechnung mit der Allgemeinen
Rücklage vorgenommen wurden.
Die in den vergangenen drei Jahren erzielten Jahresüberschüsse wurden jeweils der Aus-
gleichsrücklage zugeordnet. Sie stieg in den vergangenen drei Jahren um 69.149.366,07 €
und erreicht am Ende des Jahres 2019 einen Stand von 128.254.177,04 €. Hierbei ist das
Jahresergebnis 2019 von 28.466.606,70€ noch nicht berücksichtigt.
Insgesamt gelang es der Stadt Münster, ihr Eigenkapital seit der Umstellung der Haushalts-
führung auf das NKF um 22.618.384,56 € (2,7 %) auszubauen.
6.8.5 Feststellungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist alle dem Haushaltsjahr 2019 zuzurechnenden Aufwendungen
und Erträge aus.
Im Haushaltsjahr 2019 überstiege n die ordentlichen Erträge der
Stadt Münster i.H.v.
1.259.723.721,35 € die ordentlichen Aufwendunge n i.H.v. 1.228.3 04.791,57 € um
31.418.929,78 € (2,5 %).
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 16
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Das Finanzergebnis i.H.v. -2.952. 323,08 € minderte jedoch den Ü berschuss der Erträge
über die laufenden Aufwendungen auf ein Jahresergebnis von 28.466.606,70 €:
Ergebnisrechnung 31.12.2018 31.12.2019
Euro % Euro % Euro
Ordentliche Erträge
1.227.907.802,50 100,0 1.259.723.721,35 100,0 31.815.918,85
Ordentliche Aufwendungen
1.175.107.348,46 95,7 1.228.304.791,57 97,5 53.197.443,11
Ordentliches Ergebnis
52.800.454,04 4,3 31.418.929,78 2,5 -21.381.524,26
Finanzerträge
Finanzaufwendungen 16.485.247,50 1,3 16.266.346,16 1,3 -218.901,34
Finanzergebnis 20.198.855,10 1,6 19.218.669,24 1,5 -980.185,86
-3.713.607,60 -0,3 -2.952.323,08 -0,2 761.284,52
Jahresergebnis 49.086.846,44 4,0 28.466.606,70 2,3 -20.620.239,74
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegen-
ständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind nach den haushaltsrecht-
lichen Bestimmungen aus der Ergebnisrechnung abzugrenzen und unmittelbar mit der All-
gemeinen Rücklage zu verrechnen.
Deshalb grenzte die Verwaltung im Jahr 2019 Erträge i.H.v. 30.707.346,11 € und Aufwen-
dungen i.H.v. 2.437. 839,76 € aus der Ergebnisrechnung ab und ve rrechnete sie mit der
Allgemeinen Rücklage:
Ergebnisrechnung 31.12.2018 31.12.2019
Euro % Euro % Euro
Nachrichtlich
Erträge, aus 4.291.598,71 0,3 30.707.346,11 2,5 26.415.747,40
-Vermögensabgängen 2.010.403,14 0,1 2.203.637,60 0,2 193.234,46
-Wertveränd. Finanzanlagen 2.281.195,57 0,2 28.503.708,51 2,3 26.222.512,94
Aufwendungen, aus 4.121.143,25 0,3 2.437.839,76 0,2 -1.683.303,49
-Vermögensabgängen 2.830.076,49 0,2 2.394.699,29 0,2 -435.377,20
-Wertveränd. Finanzanlagen 1.291.066,76 0,1 43.140,47 0,0 -1.247.926,29
Verrechnungssaldo 170.455,46 0,0 28.269.506,35 2,3 28.099.050,89
Veränderung des
Eigenkapitals 49.257.301,90 4,0 56.736.113,05 4,6 7.478.811,15
Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Verrech-
nungen mit einem Saldo von 28.2 69.506,35 € entsteht eine Eigenk apitalmehrung i.H.v.
56.736.113,05 €.
Die im Jahresabschluss 2019 ausgewiesene Ergebnisrechnung ist mit der Finanzbuchfüh-
rung, der Bilanz sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang und Lagebericht ab-
gestimmt. Sie stimmt sachlich und rechnerisch mit den Teilergeb nisrechnungen des Pro-
dukthaushaltes überein.
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den unterschiedlichen Te ilhaushalten bestäti-
gen, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 17
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6.8.6 Feststellungen zur Finanzrechnung
In der Finanzrechnung wurden sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen des Haushalts-
jahres 2019 im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 KomHVO NRW getrennt voneinander nach-
gewiesen. Die Finanzrechnung 2019 ist mit der Liquiditätsentwic klung der Stadt Münster
abgestimmt und durch die Salden der Konten Klasse 6 Einzahlunge n und Klasse 7 Aus-
zahlungen belegt.
Die Finanzrechnung der Stadt Münster entspricht der in § 3 KomHVO NRW gesetzlich vor-
gegebenen Gliederungsstruktur.
Finanzrechnung 31.12.2018 31.12.2019
Euro % Euro % Euro
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 1.203.020.371,59 100,0 1.201.405.338,58 100,0 -1.615.033,01
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 1.072.695.302,81 89,2 1.106.316.907,99 92,1 33.621.605,18
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit 130.325.068,78 10,8 95.088.430,59 7,9 -35.236.638,19
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 60.093.526,20 5,0 72.443.723,17 6,0 12.350.196,97
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 190.842.942,04 15,9 149.004.308,12 12,4 -41.838.633,92
Saldo aus
Investitionstätigkeit -130.749.415,84 -10,9 -76.560.584,95 -6,4 54.188.830,89
Finanzmittelüberschuss
Finanzmittelfehlbetrag -424.347,06 -0,1 18.527.845,64 1,5 18.952.192,70
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 128.362.184,00 10,7 4.717.974,00 0,4 -123.644.210,00
Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung 1.559.395,00 0,1 0,00 0,0 -1.559.395,00
Tilgungen und Gewährung
von Darlehen 35.846.966,30 3,0 45.361.770,00 3,8 9.514.803,70
Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung 37.379.020,82 3,1 1.122.280,09 0,1 -36.256.740,73
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 56.695.591,88 4,7 -41.766.076.99 -3,5 -98.461.668,87
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln 56.271.244,82 4,7 -23.238.231,35 -2,0 -79.509.476,17
Anfangsbestand
an Finanzmitteln 130.179.846,33 10,8 186.070.575,25 15,5 55.890.728,92
Änderung des Bestandes an
fremden Finanzmitteln -380.515,90 0,0 1.305.850,49 0,1 1.686.366,39
Liquide Mittel
am Ende des Jahres 186.070.575,25 15,5 164.138.194,39 13,6 -21.932.380,86
Im Haushaltsjahr 2019 verringerte sich der Bestand an Finanzmitteln von 186.070.575,25 €
um 21.932.380,86 € (11,8 %) auf 164.138.194,39 €.
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Die Finanzrechnung der St adt Münster stellt die Liquiditätsentw icklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer Weise dar. Sie umfasst neben den zahlungswirk-
samen Aufwendungen und Erträgen aus der laufenden Verwaltung auch die zahlungswirk-
samen Auswirkungen von Investitionen und deren Finanzierung.
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Der Lagebericht des Jahres 2019 steht im Einklang mit den übrigen Bestandteilen des Jah-
resabschlusses und vermittelt aus Sicht des AWR ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Die wesentlichen Einflüsse auf das Zustandekommen des Jahresergebnisses werden dar-
gelegt und die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen beim Vermögen bzw. den
Schulden erklärt.
Darüber hinaus weist die Verwalt ung im Lagebricht auch auf Risi ken für die zukünftige
Haushaltsführung hin:
- In Folge der wachsenden Stadt e rgeben sich auf unterschiedlichen Handlungsfeldern
Herausforderungen. Ei nen Arbeitsschwerpunkt stellen zum einen d ie Bereitstellung
von ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau von
Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie die schulische Versorgung dar. Der not-
wendige Ausbau der Infrastruktur wird die zukünftigen Haushalte belasten, auch wenn
Bund und Land NRW sich mit verschiedenen Zuschüssen am Ausbau beteiligen. Zum
anderen geht die Verwaltung von steigenden Fallzahlen für die Gewährung von Sozi-
alhilfe aus und sieht hierin weitere Belastungen für die kommenden Haushalte.
- Die wirtschaftliche Entwickl ung der städtischen Beteiligungen wird kritisch beobachtet,
um frühzeitig Risiken, die auf den Kernhaushalt durchschlagen, zu erkennen. Ein
Schwerpunkt ist die Aktivierung von Konversionsflächen und die anschließende Ver-
marktung für den Wohnungsmarkt im Rahmen der KonvOY GmbH. Daneben verlangt
die Umsetzung des Masterplans für den Umbau des Allwetterzoos eine hohe Aufmerk-
samkeit bei der Haushaltsführung.
- Die kontinuierliche Tilgung und die Bildung einer Drohverlustrückstellung verringerten
zwar die von Währungsschwankungen ausgehenden Risiken für die i n Schweizer
Franken aufgenommenen Kredite. Gleichwohl gibt es am 31.12.2019 noch einen be-
achtlichen Bestand i.H.v. rd. 55,9 Mio. €, der wirtschaftlich sinnvoll zu verwalten ist.
- Letztlich bleibt es abzuwarten, welche wirtschaftlichen Folge n die Corona-Pandemie
für den Kernhaushalt und die städtischen Beteiligungen nach sich ziehen wird.
Aus Sicht des AWR sind alle im Zeitpunkt der Erstellung des Lag eberichts absehbaren
Risiken für die künftigen Haushalte zutreffend dargestellt.
Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennzahlenset ergänzt den Über-
blick für die wirtschaftliche Lage der Stadt Münster. Abgesehen von nachfolgenden Einzel-
fällen stimmen die am Ende des Lageberichtes aufgeführten Kennzahlen mit den Berech-
nungen des AWR weitestgehend überein.
Folgende Angaben ersetzen fehlerhafte Angaben im Entwurf des Jahresabschlusses:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 19
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Bei den Kennzahlen Eigenkapitalquote 1 (21,5 %), Eigenkapitalquote 2 (55,1 %) sowie An-
lagendeckungsgrad (96,9 %) wurden irrtümlicherweise nicht die b erichtigten Werte aus
dem Vorjahr dargestellt.
Daneben beträgt die Unterdeckung, die bei den Erläuterungen der Kennzahl Aufwandsde-
ckungsgrad mit 28,5 Mio. € angegeben wird, tatsächlich 31,4 Mio. €.
Anders als im Entwurf dargestellt betrug die Drittfinanzierungs quote im Jahr 2019 statt
33,9 % tatsächlich 59,1 % und di e Steuerquote an Stelle der ver sehentlich dargestellten
52,9 % tatsächlich 49,3 %.
Die gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am Schluss des Anhangs geforderten Angaben finden
sich im Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Münster am Ende des Lageberichtes. An
dieser Stelle wird eine Liste aller Mitglieder des Rates und des Verwaltungsvorstandes mit
den Angaben zu den ausgeübten Beruf en und Tätigkeiten in Aufsic htsräten und anderen
Kontrollgremien veröffentlicht.
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019
Die Stadt Münster beendet das Haus haltsjahr 2019 mit einem Jahr esüberschuss i.H.v.
28.466.606,70 €. Gemäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge bzw. Verluste, die
sich beim Verkauf oder der Ausmusterung von Anlagevermögen ergaben, sowie Wertver-
änderungen bei Finanzanlagen mit ei nem Saldo von insgesamt 28.2 69.506,35 € aus der
Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen erhöht sich das für eine betriebswirtschaft-
liche Beurteilung maßgebliche Rechnungsergebnis auf einen Betrag von 56.736.113,05 €.
Ergebnis 2019 Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Veränderung
Euro
Jahresfehlbetrag / -überschuss -27.488.154,00 28.466. 606,70 55.954.760,70
Erträge aus dem Abgang / Veräuße-
rung von Anlagevermögen 200.000,00 2.203.637, 60 2.003.637,60
Erträge aus Wertveränderungen
von Finanzanlagen 0,00 28.503.708,51 28.503.708,51
Aufwendungen aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen 1.200.000,00 2.394.6 99,29 1.194.699,29
Aufwendungen aus Wert-
veränderungen von Finanzanlagen 0,00 43.140,47 43.140,47
Verrechnungssaldo -1.000.000,00 28. 269.506,35 29.269.506,35
Veränderung des Eigenkapitals -28.488.154,00 56.736.113,05 85.224.267,05
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rücklage vorge-
nommenen Verrechnungen stellt gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung eine
Verbesserung von 85.224.267,05 € (299,2 %) dar.
In der nachfolgenden Analyse werden die wesentlichen Planabweichungen aus der Ergeb-
nisrechnung des Jahres 2019 (> 1,0 Mio. €) veranschaulicht und im Weiteren erörtert:
Ordentliche Erträge Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Grundsteuer B 61.100.000,00 62.702.550,19 1.602.550,19
Gewerbesteuer 320.000.000,00 333.591.055,57 13.591.055,57
Übrige Steuern und Abgaben 248.8 20.000,00 248.7 48.276,09 -71.72 3,91
Steuern und ähnliche Abgaben 629.920.000,00 645.041.8 81,85 15.121.881,85
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 20
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Ordentliche Erträge Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Steuern und ähnliche Abgaben 629.920.000,00 645.041.8 81,85 15.121.881,85
Allg. Zuweisungen vom Land NRW 87. 753.630,00 84.74 5.297,81 -3.0 08.332,19
Übrige Zuwendungen und Umlagen 84.110.770,00 85.425. 148,64 1.314.378,64
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 171.864.400,00 170.1 70.446,45 -1.6 93.953,55
Rückzahlung gewährter Hilfen a.v.E. 4.323.450,00 9.182.791,98 4 .859.341,98
Übrige Transfererträge 11.853.21 0,00 14.472.671, 65 2.619.461,6 5
Sonstige Transfererträge 16.176. 660,00 23.655.463, 63 7.478.803,6 3
Verwaltungsgebühren 12.612.740, 00 13.682.490, 16 1.069.750,16
Benutzungsgebühren 97.186.900,00 100.312. 936,22 3.126.036,22
Übrige öffentlich-rechtl. Entgelte 22.710.22 0,00 21.920.908,82 -789.311,18
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 132.509. 860,00 135.916.335,2 0 3.406.475,20
Privatrechtliche Leistungsentgelte 22.833.090,00 24. 268.424,33 1. 435.334,33
Kostenerstattungen vom Bund 45.88 3.910,00 50.745. 384,99 4.861.4 74,99
Kostenerstattungen vom Land 25.71 4.860,00 21.45 1.098,67 -4.263. 761,33
Kostenerstattungen von Gemeinden 4.147.450,00 7. 045.651,71 2.89 8.201,71
Leistungsbeteiligung Unterkunft 26.060.870,00 25. 024.144,65 -1. 036.725,35
Leistungsbeteiligung ALG II 86.254. 180,00 69.655. 561,82 -16.598 .618,18
Leistungen Eingliederung II 12.049.400,00 13. 666.007,80 1.616.6 07,80
Andere Kostenerstattungen 6. 876.400,00 7.766.5 87,70 890.187,70
Kostenerstattungen und Umlagen 206.987.070,00 195. 354.437,34 -11. 632.632,66
Veräußerung von Umlaufvermögen 12. 000.000,00 13.354.110,06 1.35 4.110,06
Zinsen GewSt-Nachforderungen 3.200.000,00 6.312. 441,50 3.112.44 1,50
Auflösung von Rückstellungen 0,00 6.032.803,12 6.032.803,12
Sonstige ordentliche Erträge 1. 143.420,00 11.076. 629,54 9.933.2 09,54
Übrige ordentliche Erträge 26.47 2.120,00 26.240. 272,61 -231.847 ,39
Sonstige ordentliche Erträge 42. 815.540,00 63.016. 256,83 20.200. 716,83
Aktivierte Eigenleistungen 3. 218.100,00 2.300.4 75,72 -917.624,28
Ordentliche Erträge 1.226.324.720,00 1.259.723.721,35 33.399.001,35
Im Haushaltsjahr 2019 verbuchte die Stadt Münster ordentliche E rträge i.H.v.
1.259.723.721,35 €. Sie übersteigen die Haushaltsansätze um 33.399.001,35 € (2,7 %).
Den größten Anteil an dieser Ergebnisverbesserung hatten die Sonstigen ordentlichen Er-
träge mit Mehreinnahmen i.H.v. 20.200.716,83 €. Hierbei wirkte sich eine Vielzahl einzelner
Verbesserungen aus, bei denen die Auflösung nicht benötigter Rückstellungen und die mit
der Übertragung des Grundstücks der ehemaligen Josefschule auf die Wohn- und Stadtbau
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH freigesetzten stillen Reserven einen grö-
ßeren Einfluss hatten.
Der Haushaltsansatz für Steuern und ähnliche Abgaben wurde um 1 5.121.881,85 € über-
troffen. Die Mehreinnahmen in diesem Haushaltssegment lassen sich im Wesentlichen auf
überplanmäßige Gewerbesteuereinnahmen und Grundsteuern zurückführen.
Bei den Sonstigen Transfererträg en verzeichnete die Stadt Münst er überplanmäßige Er-
träge i.H.v. 7.478.803,63 €. Dies lag vor allem an höheren Rückzahlungen von in Vorjahren
gewährten Hilfen im Aufgabenbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 21
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Im Jahr 2019 lagen die öffentlich -rechtlichen Entgelte für Leis tungen der Stadt Münster
insgesamt um 3.406.475,20 € über den Haushaltsansätzen. Die höheren Erträge erklären
sich weitestgehend mit höheren Benutzungsgebühren als sie veranschlagt waren.
Letztlich trugen noch privatrechtliche Leistungsentgelte in Form von Mieten, Pachten und
Erbbauzinsen mit einem Anteil von 1.435.334,33 € zur Verbesserung der Erträge bei.
Diese höheren Erträge wurden zum Teil durch niedrigere Kostenerstattungen und Umlagen
aufgezehrt. Im Bereich der Kost enerstattungen und Umlagen blieb en sie um
11.632.632,66 € hinter den Erwartungen zurück, weil der Stadt M ünster in Folge der im
Jahr 2019 noch guten allgemeinen Wirtschaftslage selbst geringere Aufwendungen für das
Arbeitslosengeld II entstanden. Dahe r fiel dann auch die Beteil igung des Bundes an den
Aufwendungen der Stadt Münster für das Arbeitslosengeld II deutlich niedriger aus. Der um
rd. 16,6 Mio. € geringeren Leistungsbeteiligung stehen in etwa gleich hohe Einsparungen
bei den Transferaufwendungen gegenüber.
Die Stadt Münster ve rzeichnete im Jahr 2019 Aufwendungen i.H.v. insgesamt
1.228.304.791,57 € und verbrauchte somit Ressourcen i.H.v. 16.874.532,47 € (1,4 %) we-
niger als es der Haushaltsplan vorsah.
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen:
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Personalaufwendungen 294.606.800, 00 294.401.693, 54 -205.106,46
Versorgungsaufwendungen 23.006.60 0,00 31.220.824, 20 8.214.224,20
Strom 7.809.430,00 6.792. 256,44 -1.017.173,56
Unterhaltung unbebauter Grundst. 5.710.131,44 4.271.762,64 -1.4 38.368,80
Unterhaltung bebauter Grundstücke 24.533.595,80 19.122.501,01 - 5.411.094,79
Unterhaltung Infrastrukturvermögen 18.302.350,00 17.223.403,47 -1.078.946,53
Bewirtschaftung Gebäude 1.426. 751,64 3.195.522, 28 1.768.770,64
Übrige Sach- und Dienstleistungen 90.596.968,62 86.466.130,42 - 4.130.838,20
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 148.379.227,50 137.071.5 76,26 -11.307.651,24
Bilanzielle Abschreibungen 81.763. 470,00 83.271.14 0,30 1.507.670 ,30
Zuschüsse an verb. Unternehmen 35. 289.488,56 33.77 6.813,08 -1.5 12.675,48
Zuschüsse an private Unternehmen 13.988.153,52 15. 246.406,30 1. 258.252,78
Zuschüsse an übrige Bereiche 113. 436.004,69 110.230.411,73 -3.2 05.592,96
Sozialhilfe 45.402.000,00 44.219.607,52 -1.182.392,48
Jugendhilfe außerhalb von Einricht. 25.430. 360,00 26.470.379,67 1.040.019,67
Jugendhilfe in Einrichtungen 31. 840.700,00 32.91 9.686,97 1.078. 986,97
Kosten für Unterkunft / Heizung 64. 830.780,00 56. 001.902,95 -8. 828.877,05
Arbeitslosengeld II 90.251.340,00 73.775.782,78 - 16.475.557,22
Leistungen an Asylbewerber 11.77 8.520,00 13.804. 595,07 2.026.07 5,07
Einm. Leistungen an Arbeitsuchende 3.346.680, 00 2.053.031,70 -1 .293.648,30
Leistungen zur Eingliederung II an AS 9.027.260,00 12.930.045,61 3.902.785,61
Landschaftsumlage 84.600.000,00 83.161.698,02 -1.438.301,98
Sonstige Transferaufwendungen 91. 265.542,57 91.22 9.788,70 -35.7 53,87
Transferaufwendungen 620. 486.829,34 595.820.1 50,10 -24.666.679,2 4
Übertrag 1.168.242.926,84 1. 141.785.384,40 - 26.457.542,44
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 22
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Übertrag 1.168.242.926,84 1.141.785.384,40 -26.457.542,44
Honorare 6.525.589,22 4. 043.195,62 -2.482.393,60
Sonstige Dienste 10.343.040, 95 4.897.628,26 -5.445.412,69
Sonstige Geschäftsaufwendungen 4.814.726,28 2.909. 915,41 -1.904 .810,87
Verluste aus Abgängen Umlaufverm. 50.000,00 1 .491.594,59 1.441. 594,59
Zuführungen zu Rückstellungen 75. 130,00 10. 960.767,54 10.885.63 7,54
Zuführungen zu Einzelwertberichtig 257.500,00 5.255.507,13 4.99 8.007,13
Verluste aus Preis- und Kursschw. 0,00 2.533.2 68,39 2.533.268,3 9
Andere sonstige ordentliche Aufwnd 54.870.410,75 54.427.530,23 -442.880,52
Sonstige ordentl. Aufwendungen 76.936.397,20 86.51 9.407,17 9.583. 009,97
Ordentliche Aufwendungen 1.245.179.324,04 1.228.304.791,57 -16.874.532,47
Im Jahr 2019 wurden die Haushalts ansätze für die Personalaufwen dungen zwar nur um
205.106,46 € geringfügig verfehlt. Hierbei ist allerdings zu er wähnen, dass die Tariferhö-
hung bzw. Besoldungsanpassung im Jahr 2019 eine um rd. 17,0 Mio. € höhere Zuführung
bei den Pensions- und Beihilfer ückstellungen sowie den Rückstel lungen für Altersteilzeit
nach sich zog. Diese überplanmäß igen Aufwendungen konnten im Ja hr 2019 durch eine
verzögerte Wiederbesetzung bzw. den Fortfall von Stellen oder e ine Verjüngung des Be-
standes von Mitarbeitern und -innen kompensiert werden.
Die Versorgungsaufwendungen übertrafen die Haushaltsansätze um 8.214.224,20 €. So-
wohl die tatsächlich gezahlt en Versorgungsaufwendungen für die im Ruhestand befindli-
chen ehemaligen Mitarbeiter als auch die Beilhilfezahlungen und insbesondere die Zufüh-
rungen zu den Rückstellungen für zukünftig zu leistende Beihilfen lagen über den Planwer-
ten des Jahres 2019.
Des Weiteren trugen als sonstige Aufwendungen veranschlagte Zuführungen zu Rückstel-
lungen, Einzelwertberichtigungen auf Forderungen und Verluste a us Kursschwankungen
zu einer Ergebnisverschlechterung i.H.v. insgesamt 9.583.009,97 € bei. Hier hatte die Ver-
waltung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 den tatsäc hlichen Aufwand unter-
schätzt.
Demgegenüber kam es im Bereich der Aufwendungen für Sach- und D ienstleistungen zu
einer Ergebnisverbesserung von 11.307.651,42 €. Die Aufwendungen für Energie und Un-
terhaltung von Grundstücken, Gebäud en und Infrastruktur erreich ten nicht den geplanten
Ansatz. Weite Teile der geplanten Aufwendungen wurden daher in das folgende Haushalts-
jahr 2020 übertragen.
Der Haushaltsansatz 2019 für Transferaufwendungen betrug insgesamt 620.486.829,34 €.
Er stellt regelmäßig den größten Ausgabeblock dar. Tatsächlich registrierte die Stadt Müns-
ter Transferaufwendungen i.H.v. 595.825.150,10 €, sodass es auc h an dieser Stelle des
Haushaltes zu beträchtlichen Einsparungen kam. Die Einsparungen i.H.v. 24.666.679,24 €
sind im Wesentlichen auf die im H aushaltsjahr 2019 noch günstigen Konjunkturbedingun-
gen und den damit verbundenen hohen Beschäftigungsgrad zurückzuführen. Auf der Seite
der Stadt Münster machte der hohe Beschäftigungsgrad weniger Au fwand für Leistungen
gegenüber Arbeitslosen erforderlich.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 23
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Das Finanzergebnis des Jahres 2019 war um 5.681.226,92 € besser als erwartet:
Finanzergebnis Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Finanzerträge 13.673.450,00 16.266.346,16 2.592.896,16
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 22.307.000,00 19.218.669,24 -3.08 8.330,76
Finanzergebnis -8.633.550,00 -2.952.323,08 -5.681.226,92
Die Unterdeckung blieb unterhalb des Planwertes, weil die Finanzerträge in Form von Zins-
erträgen, Gewinnanteilen und s onstigen Finanzerträgen mit 16.26 6.346,16 € um
2.592.896,16 € über dem Haushalts ansatz lagen und die Zinsen so wie die sonstigen Fi-
nanzaufwendungen i.H.v. 19.218.669,24 € unter dem Haushaltsansatz blieben.
8 Erläuterungen zur B ilanz zum 31.12.2019
Die Bilanz der Stadt Münster zu m 31.12.2019 entspricht der in § 42 KomHVO NRW fest-
gelegten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführung der Eröffnungs-
bilanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt.
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum 31.12.2019
greifen das Gliederungsschema des § 42 KomHVO NRW auf, so dass an dieser Stelle das
Schema des Berichtes durchbrochen wird.
I Aktiva
1. Anlagevermögen 3.459.594.692,46 €
Vorjahr: 3.376.092.594,38 €
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögensgegen stände, die dazu
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden.
Merkmale der Dauerhaftigkeit si nd, dass die Vermögensgegenständ e nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckb estimmung der Vermögenswerte d arin besteht, der
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen.
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2019 aus folgenden Vermögenspositionen:
o Immaterielle Vermögens gegenstände 530.104,02 €
o Sachanlagen 2.832.357.899,01 €
o Finanzanlagen 626.706.689,43 €
Summe 3.459.594.692,46 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 24
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 530.104,02 €
Vorjahr: 625.371,74 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
625.371,74 149.520,24 74.268,48 -26.397,10 144.122,38 530.104,02
Unter der Bilanzposition Immate rielle Vermögensgegenstände werd en Konzessionen, Li-
zenzen und EDV-Software bilanziert, sofern sie der zentralen Beschaffung durch die citeq
unterliegen und entgeltlich von der Stadt Münster erworben wurden.
Selbst hergestellte Produkte (z.B. individuelle Software) sowie Schulungsmaßnahmen sind
gem. § 44 Abs. 1 KomHVO NRW nicht aktivierungsfähig. Wird die S oftware nur gemein-
sam mit der Hardware gehandelt, kommt es zu einer gemeinsamen Aktivierungspflicht un-
ter der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Ausgaben für ein Customizing sind in der Regel als Bestandteil der Anschaffungskosten zu
aktivieren, weil sie im Verhältnis zu den Anschaffungskosten der Software von untergeord-
neter Bedeutung sind.
Demgegenüber sind Updates bzw. Release-Wechsel, die zur Aufrechterhaltung der Funk-
tionsfähigkeit der bestehenden Software dienen, konsumtiv zu buchen.
Anders verhält es sich, wenn DV-Programme im Sinne eines Generationswechsels grund-
legend überarbeitet werden. Diese Ausgaben sind dann als Anscha ffungskosten zu akti-
vieren und der Restbuchwert des ü berarbeiteten Programms ist au ßerplanmäßig abzu-
schreiben.
Der Buchwert von Konzessionen, Lizenzen und EDV-Software verrin gerte sich im Jahr
2019 von 625.371,74 € um 95.267,72 € (15,2 %) auf 530.104,02 €, da den Zugängen i.H.v.
149.520,24 € höhere Abschreibun gen, Umbuchungen und Abgänge i.H .v. 244.787,96 €
gegenüberstanden.
Das AWR prüfte die Zugänge und Umbuchungen des Jahres 2019 in Stichproben. Sie wa-
ren durch Rechnungsbelege nachgewiesen und nicht zu beanstanden.
1.2 Sachanlagen 2.832.357.899,01 €
Vorjahr: 2.794.631.601,06 €
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Stadt Münster
erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen, zur Überlassung an Dritte oder
für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt M ünster länger als ein
Haushaltsjahr genutzt werden.
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2019 in folgende Ver-
mögensgruppen:
o Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 245.271.54 7,68 €
o Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 818.376.423, 39 €
o Infrastrukturvermög en 1.528.892.257,86 €
o Bauten auf fremdem Grund und Boden 3.985.368,97 €
Übertrag 2.596.525.597,90 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 25
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Übertrag 2.596.525.597,90 €
o Kunstgegenstände, Kulturdenk mäler 17.742.284,13 €
o Masch. u. technische Anlagen, Fahrzeuge 38.194.265,47 €
o Betriebs- und Geschäftsau sstattung 28.325.526,76 €
o Geleistete Anzahlungen, A nlagen im Bau 151.570.224,75 €
Summe 2.832.357.899,01 €
Das Sachanlagevermögen von städtis chen Ämtern und Einrichtungen ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, turnus mäßigen Prüfungen des AWR. So fern hierbei Fehlbu-
chungen festgestellt werden, werden diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung korrigiert.
Insgesamt bestätigen die unterjährigen Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit der städtischen
Anlagenbuchhaltung.
Eine zusätzliche stichprobenarti ge Prüfung, die von den Jahresa bschlusswerten ausgeht
und wegen der großen Datenmenge n des städtischen Anlagevermögen s unumgänglich
war, kommt zu keinen anderslautenden Ergebnissen.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 245.2 71.547,68 €
Vorjahr: 241.210.842,30 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Grünflächen
128.917.032,23
Ackerland
44.695.840,07
Wald, Forste
10.685.392,29
Sonstige
56.912.577,71
241.210.842,30
2.339.631,12
2.478.007,43
138.004,80
0,00
4.955.643,35
46.755,92
1.831.890,84
571,42
36.048,51
1.915.266,69
2.490.329,70
1.121.707,71
7.398,29
-31.696,27
3.587.739,43
2.567.410,71
0,00
0,00
0,00
2.567.410,71
131.132.826,42
46.463.664,37
10.830.223,96
56.844.832,93
245.271.547,68
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude oder Teile
der städtischen Infrastruktur befinden. Die Stadt Münster unter gliedert ihre unbebauten
Grundstücke den gesetzlichen Anforderungen entsprechend in Grün flächen, Ackerland,
Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke. Der Buchwe rt der unbebauten
Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte stieg von 241.210.84 2,30 € um
4.060.705,38 € (1,7 %) auf 245.271.547,68 €.
Das AWR prüfte in diesem Bereich die Wertveränderungen, die den Wert von 500.000,00 €
übersteigen.
Ein Teil der Bestandsveränderungen resultiert aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, aus Umgru ppierungen im Bestand sowie aus der Umstrukturie-
rung von Datenbeständen. Die Bewegungen sind durch Mitteilungen des städtischen Ver-
messungs- und Katasteramtes belegt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 26
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandszugänge, wenn Grundstüc ke zugekauft wer-
den. Die Abgänge erklären sich wiederum dadurch, dass Grundstüc ke in das Umlaufver-
mögen umgegliedert und anschließend verkauft werden.
Sämtliche Angaben im Entwurf des Jahresabschlusses 2019 stimmten mit den Auswertun-
gen der Finanzbuchhaltung überein und waren untereinander abgestimmt.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 818.376.423,39 €
Vorjahr: 798.819.585,47 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
KiTas
72.049.496,01
Schulen
366.172.766,00
Wohngebäude
1.691.262,79
Sonstige
358.906.060,61
798.819.585,47
4.959.226,43
12.924.872,09
682.434,39
10.445.705,94
29.012.238,85
0,00
0,00
19.995,50
604,92
20.600,42
4.296.033,37
3.322.231,96
94.542,04
3.705.289,56
11.418.096,93
1.481.634,03
9.922.114,19
48.552,70
9.400.596,52
20.852.897,44
79.823.121,78
372.497.755,92
2.399.691,02
363.655.854,67
818.376.423,39
In der Position bebaute Grundstü cke und grundstückgleiche Rechte werden Grundstücke
mit den darauf stehenden Gebäuden b ilanziert. Das diesbezüglich e Vermögen umfasst
Kindertagesstätten, Jugendeinric htungen, Schulgebäude, Wohnheim e und sonstige
Dienst-, Verwaltungs- und Betriebs gebäude. Sie wurden in der Bi lanz der Stadt Münster
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt.
Im Jahr 2019 erhöhte sich der Bestand an bebauten Grundstücken von 798.819.585,47 €
um 19.556.837,92 € (2,5 %) auf 818.376.423,39 €. Die Bestandserhöhung ist im Wesentli-
chen auf die hohen Investitionen der Stadt Münster in Schulen und Kita`s sowie die Sanie-
rungsmaßnahmen am Stadthaus I und am Bürgerhaus Kinderhaus zurückzuführen.
Das AWR prüfte die Zugänge und Umgliederungen mit Einzelwerten von mehr als
500.000,- €. Die Stichprobe umfa sste etwa 78 % aller Zugänge un d Umgliederungen im
Bereich der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte.
Die Neubaumaßnahmen, Erweiterun gen, An- und Umbauten, Sanierung smaßnahmen
aber auch die Ankäufe von Immobilien werden jeweils unter einer AiB-Anlagennummer er-
fasst. Die Einrichtung einer sol chen AiB-Anlage ist eine zwinge nde Voraussetzung, um
Rechnungen zu registrieren und Zahlungen zu veranlassen. Nach Fertigstellung und Inbe-
triebnahme werden die gesammelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in die spezi-
fischen Vermögensgruppen umgruppiert.
Die geprüften Zugänge ließen sich in allen Fällen mit Hilfe der im System hinterlegten Ein-
zelaufstellungen lückenlos nachvollziehen und die festgelegten Nutzungsdauern waren zu-
treffend aus der städtischen Abschreibungstabelle ausgewählt.
Ab dem 01.01.2019 sind gem. § 36 Abs. 2 KomHVO NRW Vermögensgegenstände neu
zu bewerten und die Restnutzungsdau ern einheitlich zu bestimmen , wenn durch eine Er-
haltungs- oder Instandhaltungsmaßnahme, die als erheblich einzu stufen ist, eine Verlän-
gerung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht wird.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 27
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Daneben eröffnet § 36 Abs. 5 KomHVO NRW die Möglichkeit, bei Gebäuden für das Bau-
werk und damit verbundene Gebäude bestandteile (Komponenten) wie Dach und Fenster
von einer einheitlichen Bewertung abzurücken und einzelne Vermö gensgegenstände mit
unterschiedliche Nutzungsdauern anzusetzen.
Im Prüfungszeitpunkt gab es noch keine abschließende Aufarbeitu ng der Vor- und Nach-
teile, die sich durch die mit den im 2. NKFWG eingeräumten Bewertungsalternativen erge-
ben. Das AWR geht davon, dass ei ne endgültige Entscheidung, wie zukünftig verfahren
werden soll, zeitnah in die städtische Inventuranweisung eingearbeitet wird.
1.2.3 Infrastrukturver mögen 1.528.892.257,86 €
Vorjahr: 1.554.239.418,44 €
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeichnet, die ihrer Funktion
oder Bauweise nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt sich zusammen aus Grund
und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungs-
anlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen s onstigen Bauten, die
dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind.
Mit einem Volumen von 1,528 Mrd. € umfasst das Infrastrukturver mögen rd. 40,5 % der
gesamten Vermögenswerte der Stadt Münster.
Wegen der Eigenart des Infrastrukt urvermögens und der sich dara us ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkeit ist das Infrastrukturvermögen in der Bilanz gesondert
auszuweisen.
Der Wert des Infrastrukturverm ögens verringerte sich von 1.554. 239.418,44 € um
25.347.160,58 € (1,6 %) auf 1. 528.892.257,86 €, weil die Abschr eibungen in diesem Be-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren.
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2019 aus folgenden Pos-
ten zusammen:
o Grund- und Boden des Infrastruk turvermögens 316.546.529,66 €
o Brücken und Tunnel 40.342.380,09 €
o Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,0 0 €
o Entwässerungs- und Abwasser beseitigungsanlagen 663.104.945,50 €
o Straßennetz mit Wegen, Plätzen u . Verkehrslenkungsanlagen 490. 122.070,68 €
o Sonstige Bauten des Infrastruk turvermögens 18.776.331,93 €
Summe 1.528.892.257,86 €
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Be reich des städtischen
Infrastrukturvermögens. Schwerpunkte dabei waren:
- Rechnerische und sachliche Über prüfung der einzelnen Posten
- Umsetzung von Feststellu ngen aus dem Vorjahr 2018
- Bestandsveränderungen in For m von Zugängen, Abgängen, Umbuchungen
- Nutzungsdauern
- Bildung von Sonderposten
- Einhaltung der Grundsätze o rdnungsmäßiger Buchführung
- Abstimmung novaKandis / Wert und SAP
- Dokumentation von Ergebnissen der permanenten Inventur des Kanalanlagevermögens
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 28
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
1.2.3.1 Grund und Boden des Infr astrukturvermögens 316.546.529, 66 €
Vorjahr: 316.131.260,43 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
316.131.260,43
230.100,79 205.047,95 390.216,39
0,00
316.546.529,66
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfasst die Verwal-
tung alle Grundstücke mit Str aßen, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Versor-
gungseinrichtungen.
Der Gesamtwert von Grund und Boden, der Teil des Infrastrukturv ermögens ist, stieg im
Laufe des Jahres 2019 von 316.131. 260,43 € um 415.269,23 € (0,1 %) auf
316.546.529,66 €.
Bei den wenigen Bestandsveränderungen beschränkte das AWR die P rüfung auf einen
Abgleich der Angaben im Entwurf des Jahresabschlusses mit der Finanzbuchführung.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 40.342.380,09 €
Vorjahr: 39.666.506,08 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
39.666.506,08
369.632,66 0,00 1.514.172,99
1.207.931,64 40.342.380,09
Die im Besitz der Stadt Münster befindlichen Brücken- und Tunnelbauwerke des Infrastruk-
turvermögens werden in der Bilanzposition Brücken und Tunnel zusammengefasst. Hierzu
zählen Brücken aus Beton, Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke.
Im Jahr 2019 überstiegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Neu- und Ersatz-
maßnahmen die Abschreibungen, so dass der Bestand an Brücken vo n 39.666.506,08 €
um 675.874,01 € (1,7 %) auf 40.342.380,09 € stieg.
Das AWR prüfte rd. 72,5 % der Zugänge und Umbuchungen. In allen überprüften Fällen
ließen sich die angesetzten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nachvollziehen.
Allen geprüften Baumaßnahmen wurde in voller Höhe der Anschaffu ngs- bzw. Herstel-
lungskosten ein Sonderposten (100 %) zugeordnet. Es wurden vorn ehmlich Zuschüsse
des Landes NRW verrechnet. Sofern es keine Landesförderung gab, bildete die Verwaltung
aus der allgemeinen Investitionspauschale einen Sonderposten.
Während der Durchsicht der Neuzugänge stellte sich heraus, dass die in den Stammdaten
hinterlegten Nutzungsdauern nicht in allen Fällen mit den Vorga ben der stadtinternen Ab-
schreibungsrahmenrichtlinie übere instimmen. Das zuständige Fach amt hatte in einigen
Fällen auf Grund von eigenen Erfahrungen die vorgegebenen Nutzu ngsdauern durch ei-
gene Einschätzungen ersetzt. In anderen Fällen waren die Nutzun gsdauern nicht korrekt
und wurden daher noch während der Prüfung korrigiert.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 29
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
1.2.3.3 Gleisanlagen mi t Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00 € in die Vermögens-
rechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach
Ablauf der Nutzungsdauer ist dies er Wert verbraucht. Die Verwal tung wurde gebeten zu
klären, ob die Anlage noch genutzt wird oder ob die Stammdaten gelöscht werden können.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwa sserbeseitigungsanlagen 663.104. 945,50 €
Vorjahr: 669.057.984,55 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
669.057.984,55
3.177.691,28
432.671,05
9.903.140,70
18.601.199,38
663.104.945,50
Die Position Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen besteht aus den Anlagen
zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von Schmutz- und
Regenwasser. Daneben beinhaltet sie auch Regenrückhalte- und Regenreinigungsbecken,
Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. Der Bilanzwert der Entwässerungs-
und Abwasserbeseitigungsanlagen reduzierte sich von 669.057.984 ,55 € um
5.953.039,05 € (0,9 %) auf 663.104.945,00 €.
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigun gsanlagen (93,0 %)
wird in einer Nebenbuchhaltung novaKANDIS geführt. Es handelt s ich um eine zentrale
Datenbank, die technische, betriebswirtschaftliche und betrieblich relevante Informationen
zu den einzelnen Objekten des Kanalvermögens (z.B. Haltungen, Schächte) verwaltet und
bereithält. Ein darauf aufbauendes Programm WERT ermittelt und verteilt die aktivierungs-
fähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu.
Auf dieser Grundlage ermittelt e in externer Gutachter jährlich den Bestandswert und die
Bestandsveränderungen. Sie werden danach regelmäßig in der Nebenbuchhaltung (Anla-
genrechnung) der SAP-Buchführung eingepflegt, denn es gibt kein e systemische Verbin-
dung.
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (7,0%), das aus Kläran lagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten und Maschinentechnik besteht, unmittelbar mit sei-
nen Einzelwerten in SAP nachgehalten.
Der Bestand setzt sich am Ende des Haushaltsjahres 2019 aus folgenden Vermögensgrup-
pen zusammen:
Anlagen-
nummer
Bezeichnung SAP
Buchwert
31.12.2019
Euro
KANDIS
20014230 Regenwasserkanäle 257.720.647,00
20014231 Abscheider 605.923,00
20014232 Regenrückhaltebecken 12.387.704,00
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.629.879,00
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.744.174,00
20014235 Schmutzwasserkanäle 236.735.498,00
20014236 Mischwasserkanäle 79.111.830,00
20014237 Druckrohrleitungen 24.546.420,00
20014238 Kleinpumpwerke 1.921.667,00
Summe der in KANDIS geführten Werte 616.403.742,00
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 30
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Anlagen-
nummer
Bezeichnung SAP
Buchwert
31.12.2019
Euro
Summe der in KANDIS geführten Werte - Übertrag 616.403.742,00
SAP
Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten,
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen
46.701.203,50
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 663.104.945,50
o Klärbecken, HW-Rückhalt ebecken, Gewässerausbauten, Maschinentechnik, Klein-
kläranlagen – SAP-Anlagenbuchführung:
In der zentralen SAP-Anlagenbuchhaltung (FI-AA) werden rd. 2.270 Einzelwerte verwaltet,
die zu einer Gruppe bestehend aus Klärbecken, Rückhaltebecken, Gewässerausbauten,
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen u.a. zusammengefasst wurden.
Im Jahr 2019 gab es in diesem Bereich 95 Neu- bzw. Ersatzzugäng e mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten von rd. 5,4 Mio. €.
Das AWR prüfte bei den Neuzugängen mit Einzelwerten von mehr al s 100.000,00 € die
Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten, die angesetzten Nutzungsdauern
und die neu gebildeten Sonderpost en. Die Bestandsveränderungen ließen sich allesamt
nachvollziehen.
o Regenwasserkanäle, Abscheider, Regenr ückhaltebecken, Regenklärbecken,
Schmutzwasserkanäle, Mischwasserkanäle, Druckrohrleitungen, Kleinpumpwerke –
novaKANDIS / WERT:
Im Jahr 2019 wurden 18 Baumaßnahmen fertiggestellt und mit Ansc haffungs- bzw. Her-
stellungskosten i.H.v. rd. 7,7 Mio. € in die Anlagerechnung übernommen. Das AWR prüfte
davon die fünf größten Baumaßnahmen mit einem Volumen von rd. 5 ,7 €. Hierbei kam es
zu keinen für den Jahresabschluss relevanten Feststellungen.
Ferner überprüfte das AWR die Wertentwicklung der den Kanälen z uzurechnenden Son-
derposten. Auch in diesem Bereich kam es zu keinen für den Jahr esabschluss bedeuten-
den Feststellungen.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen 490.122.070,68 €
Vorjahr: 510.049.172,69 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
510.049.172,69
2.590.374,45
1.066.196,25
5.920.126,09
27.371.406,30
490.122.070,68
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen beinhal-
tet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie Lichtsignal-
anlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 31
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Hierzu zählen ferner Rad- und Wanderwege sowie Wege, die sich auf den Entwässerungs-
und Abwasserbeseitigungsanlagen befinden.
Im Bereich des Straßennetzes sind die Abschreibungen höher als die Ersatz- und Erweite-
rungsinvestitionen. In Folge dess en verringert sich das Straßen vermögen stetig. Im Jahr
2019 sank es von 510.049.172,69 € um 19.927.102,01 € (3,9 %) auf 490.122.070,68 €.
Die stichprobenhaft geprüften Zugänge des Jahres 2019 waren in nachvollziehbarer Weise
belegt. Im Fall von Ersatzinvest itionen achtete die Verwaltung darauf, die Restbuchwerte
der ersetzten Anlagen in Abgang zu stellen. Die in den Stammdaten hinterlegten Nutzungs-
dauern entsprachen den Vorgaben de r städtischen Rahmenrichtlini e. Im Fall von Abwei-
chungen konnte die Verwaltung den Grund für die Abweichung schlüssig darlegen.
In einem Fall – Anlage 20062420 Steinfurter Straße – 075- Nfl. rechts wurde versehentlich
ein Sonderposten der Stadtwerke i. H.v. 19.831,65 € nicht berück sichtigt. Stattdessen bil-
dete die Verwaltung für die Anlage aus der investitionspauschale einen Sonderposten i.H.v.
57.028,24 €. Die Verwaltung wird dazu im Haushalt 2020 eine Ber ichtigung vornehmen.
Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2019 ist diese Feststellung nicht relevant
1.2.3.6 Sonstige Bauten des In frastrukturvermögens 18.776.331,9 3 €
Vorjahr: 19.334.494,69 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
19.334.494,69
41.904,51 0,00 360.343,22
960.410,49 18.776.331,93
Die Bilanzposition Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens umfasst 256 einzelne An-
lagen. Es handelt sich um Parkmögl ichkeiten, Lärmschutzanlagen, Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen sowie Gebäude, die dem Aufgabenbereich Ab-
wasserbeseitigung zuzurechnen sind.
Der Buchwert der Bilanzposition sank im Laufe des Jahres 2019 v on 19.334.494,69 € um
558.162,76 € (2,9 %) auf 18.776.331,93 €. Bei den Zugängen handelte es sich im Wesent-
lichen um zwei Fahrradabstellanlagen (Buswende Langenkamp und Bahnhof Amelsbüren).
Sie wurden aus Stellplatzablösebeiträgen finanziert. Abgänge gab es im Jahr 2019 nicht.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 3.985.368,97 €
Vorjahr: 5.609.430,61 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
5.609.430,61
52.168,60 920.651,11 57.363,42
812.942,55 3.985.368,97
Die unter den Bauten auf fremden Grund und Boden bilanzierten A nlagen befinden sich
allesamt auf Grundstücken, die nicht im wirt schaftlichen Eigentum der Stadt Münster ste-
hen. Hierzu zählen Spielplatzei nrichtungen, Platzbefestigungen, Reitwege, Wetterhäus-
chen. Wertprägend sind vor allen Dingen die Mietereinbauten (Ei nrichtung) von Kitas,
Flüchtlingswohnheimen u.ä.
Der Wert dieser Anlagen verringer te sich insgesamt um 1.624.061 ,64 € (29,0 %) auf
3.985.368,97 €, weil der Wert der Neuzugänge niedriger als der nutzungsbedingte Werte-
verbrauch war.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 32
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Die Zugänge des Jahres 2019 bezi ehen sich im Wesentlichen auf d en Breitbandausbau
bei Schulen und angemieteten Verw altungsräumen. Bei den Abgänge n handelte es sich
um aufgelöste Flüchtlingsunterk ünfte in der ehemaligen Oxford-K aserne und in der Son-
nenstraße.
Darüber hinaus führte die stichprobenartige Prüfung zu keinen weiteren Feststellungen.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kultu rdenkmäler 17.742.284,13 €
Vorjahr: 17.258.787,14 €
Unter der Bilanzposition Kunst gegenstände, Kulturdenkmäler werd en Vermögensgegen-
stände der Stadt Münster erfasst, deren Erhaltung und Pflege von künstlerischer, kultureller
und geschichtlicher Bedeutung ist. Neben Antiquitäten, Gemälden, Skulpturen und histori-
schen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeichnungen werden unter dieser
Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert.
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäl er keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei diesen Vermögensgegenständen keine Abschreibungen vor-
gesehen sind.
Im Jahr 2019 stieg der Wert des Kunst- und Kulturvermögens von 17.258.787,14 € um
483.496,99 € (2,8 %) auf 17.742.284,13 € was im Wesentlichen auf zwei Sachverhalte zu-
rückzuführen ist:
- Im Zusammenhang mit der Schenk ung des Kunstwerkes „Zwei graue Doppelspiegel
für ein Pendel“ (V/0812/2017/1) entstandenen bereits im Jahr 2018 Kosten für die In-
betriebnahme des Kunstwerkes in der Dominikanerkirche zu Münste r i.H.v.
401.219,92 €. Diese Kosten wurden zunächst unter den Anlagen im Bau veranschlagt
und nach Abschluss aller Arbeiten im Jahr 2019 als Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten zu den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern umgruppiert.
- In den Jahren 2018 und 2019 erhiel t die Villa ten Hompel dive rse Sachspenden im
Wert von 51.381,80 €. Die Spenden wurden im Jahr 2019 zusammengefasst und ein-
heitlich im Aufgabenbereich der Villa ten Hompel inventarisiert.
Der Bestand lässt sich am 31.12.2019 folgenden Aufgaben zuordnen:
Amt /
Einrichtung
Vermögensart
Bestand
31.12.2019
Euro
Bestand
31.12.2020
Euro
Veränderung
Euro
Stadtmuseum Kunstgegenstände, Ge-
mälde, Konvolute 8.058.465,48 8.084.149,83 25.684,35
Stadtarchiv
Sammlungen, Urkunden,
Ratsprotokolle, historische
Aufzeichnungen
4.428.397,43 4.432.292,22 3.894,79
Kulturamt Kunstgegenstände,
Gemälde, Skulpturen 3.871.546,57 4.274. 082,62 402.536,05
Villa
ten Hompel Sammlungen 895.064,50 946.446,30 51.381,80
Übrige Bereiche Kunstgegenstände,
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00
Summe 17.258.787,14 17. 742.284,13 483.496,99
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im
Stadtarchiv, Stadtmuseum und Kulturamt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 33
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
1.2.6 Maschinen und t echnische Anlagen, Fahrzeuge 38.194.265,47 €
Vorjahr: 36.366.160,63 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
36.366.160,63
3.305.008,30 27.279,59 2.549.023,99
3.998.647,86 38.194.265,47
In der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeu ge werden selbständig
bewertbare Vermögensgegenstände er fasst, die unmittelbar dem Ge meindebetrieb die-
nen. Die Position beinhaltet alle Maschinen, technischen Anlagen, Betriebsvorrichtungen,
Betriebsanlagen und Fahrzeuge der Stadt Münster sowie die fest mit Gebäuden veranker-
ten technischen Anlagen und Betriebsvorrichtungen.
Der Buchwert erhöhte sich im Jahr 2019 von 36.366.160,63 € um 1 .828.104,84 € (5,0 %)
auf 38.194.265,47 €. Die Neu- und Ersatzinvestitionen waren höh er als der nutzungsbe-
dingte Werteverzehr der Maschinen und technische Anlagen.
Der Bestand am 31.12.2019 setzt sich wie folgt zusammen:
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbu-
chung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Maschinen
398.214,58
Technische
Anlagen
4.200.971,35
Betriebs-
vorrichtungen
15.234.952,99
Sonstige Be-
triebsanlagen
179.401,62
PKW
800.839,08
Nutzfahrzeuge
6.166.158,62
Spezial-
fahrzeuge
9.254.992,68
Sonstige
Fahrzeuge
130.629,71
36.366.160,63
177.607,44
222.782,68
585.157,82
0,00
358.808,00
1.592.868,62
261.078,98
106.704,76
3.305.008,30
2.219,11
0,00
5.303,06
0,00
0,00
6.062,60
13.694,82
0,00
27.279,59
0,00
51.105,01
84.565,57
0,00
0,00
0,00
1.984.661,35
0,00
2.549.023,99
91.716,16
362.854,21
959.650,55
19.514,63
159.439,27
1.250.035,56
1.125.667,35
29.770,13
3.998.647,86
481.886,75
4.112.004,83
14.939.722,77
159.886,99
1.000.207,81
6.931.621,14
10.361.370,84
207.564,34
38.194.265,47
Das AWR prüfte die Anlagenzugänge mit Werten über 100.000,00 € und Anlagenabgänge
über 20.000,00 €.
Die geprüften Zugänge waren nachv ollziehbar und durch Rechnungs belege nachgewie-
sen. Bei den Zugängen dieser Sti chprobe entsprach die gewählte Nutzungsdauer jeweils
den gesetzlichen Vorgaben. Auftr etende Fragen wurden während de r Prüfung abschlie-
ßend geklärt. In Einzelfällen kam es dabei zu Korrekturen, die wegen ihrer geringfügigen
Auswirkungen dem Haushalt 2020 zugerechnet wurden.
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
1.2.7 Betriebs- und Geschäfts ausstattung 28.325.526,76 €
Vorjahr: 28.637.619,18 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
28.637.619,18
4.689.426,74 29.469,53 1.553.915,96
6.525.965,59 28.325.526,76
In der Bilanzposition Betriebs - und Geschäftsausstattung werden alle Vermögensgegen-
stände der Stadt Münster zusammengefasst, die der allgemeinen Verwaltungstätigkeit die-
nen. Neben der Ausstattung der Bür oarbeitsplätze mit Mobiliar und EDV-Hardware gehö-
ren zur Betriebs- und Geschäftsausstattung u.a. auch Einrichtungsgegenstände aus Werk-
stätten einschließlich der Wer kzeuge, Sportgeräte, Spielsachen aus Kindertageseinrich-
tungen sowie diverses Unterrichtsmaterial.
Der Buchwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung verringerte sich im Laufe des Jahres
2019 um 312.092,42 € (1,1 %) auf 28.637.619,18 €, weil die Anla genzugänge niedriger
waren als die Abgänge und Abschreibungen.
Der Endbestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung stimmt in der Haupt- und Anla-
genbuchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
o Technische Ausstat tung 7.819.431,00 €
o Mobiliar für Verwaltung 1.611.275,10 €
o Mobiliar sonstige Einr ichtungen 8.186.982,09 €
o Übriges Inventar 6.705.166,00 €
o Rechnersysteme 686.056,01 €
o Monitore 50.102,99 €
o Sonstige ID-Peripherie 303.870,86 €
o Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,
Feuerwehrschläuche und Lehrmitte l an städtischen Schulen 2.9 62.642,71 €
Summe 28.325.526,76 €
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen der Betriebs- und Gesc häftsausstattung in
Stichproben. Die Stichprobe umfasste dabei die Zugänge und Umbu chungen mit Werten
über 50.000,00 € und Abgänge mit Werten über 10.000,00 €.
Die geprüften Bestandsveränderungen waren in nachvollziehbarer Weise belegt. Bei den
überprüften Neuzugängen stimmt e die Nutzungsdauer mit den geset zlichen Vorgaben
überein.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 151.570.224,75 €
Vorjahr: 112.489.757,29 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
AiB Grundstücke
13.846.077,85
25.172.789,95
153.990,00
5.509.601,40
33.355.276,40
AiB Hochbau
14.104.273,69
13.650.632,70
90.000,38
9.153.143,95
18.511.762,06
AiB Tiefbau
74.958.101,11
35.404.670,00
496.472,03
17.775.299,89
92.090.999,19
Übertrag
102.908.452,65
74.228.092,65
740.462,41
32.438.045,24
143.958.037,65
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 35
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
AiB sonstige
Baumaßnahmen
5.053.179,20
2.383.600,83
0,00
1.405.653,76
6.031.126,27
AiB bewegliches
Vermögen
4.528.125,44
838.198,32
0,00
3.785.262,93
1.581.060,83
Summe
112.489.757,29 77.449. 891,80 740.462,41
37.628.961,93 151.570.224,75
Die Bilanzposition Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau beinh altet Ausgaben für bis
zum Jahresende nicht fertig ges tellte Anlagen / Baumaßnahmen bz w. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wie Grundstücke, Gebäude, technische Anla-
gen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Erst wenn die Stadt Münster die Verfügungsgewalt über gekaufte Sachwerte erhält bzw.
Anlagen in Betrieb genommen werden, sind die bis dahin auf Unte rkonten verdichteten
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in die Anlagen-
rechnung zu übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden einheitlich Abschreibungen be-
rechnet, d.h. die wirtschaftlichen Folgen von Ersatz- und Erwei terungsmaßnahmen ma-
chen sich in der Ergebnisrechnung bemerkbar.
Im Geschäftsjahr 2019 erhöhte si ch der Bilanzwert Anlagen im Ba u um 39.080.467,46 €
(34,7 %) auf 151.570.224,75 €. Den Zugängen i.H.v. 77.449.891,80 € stehen Abgänge und
vor allem Umbuchungen i.H.v. 38.369.424,34 € gegenüber.
Von dem Bestand am 31.12.2019 entfällt der größte Teil i.H.v. 9 2.090.999,19 € (60,8 %)
auf den Bereich Tiefbau.
Das AWR hinterfragte bei rd. 140 Anlagen mit Einzelwerten von mehr als 1,0 Mio. € je Fall
den Status als AiB. Es kam dabei es zu folgenden Ergebnissen:
- Im Regelfall waren die geprüften Anlagen im Prüfungszeitpunkt noch nicht endgültig
fertiggestellt. Es fehlten u.a. Schlussrechnungen, Vermessung, Fortführungsmitteilun-
gen, Umschreibungen von Grundstücken im Grundbuch oder es waren nur vorberei-
tende Kosten erfasst.
- In der Gruppe AiB Tiefbau gibt es Verrechnungskonten, sog. Sammel-AiB, auf denen
Anschaffungs- bzw. Herstellungsko sten verschiedener Maßnahmen g leicher Art ver-
dichtet werden. Hier war eine umfangreiche Durchforstung nach fertig gestellten Anla-
gen seitens der Verwaltung vorg esehen. Die Maßnahmen konnten ni cht in dem ge-
planten Maß durchgeführt werden, da zum einen die zugesagte Per sonalverstärkung
nicht erfüllt und zum anderen die intensive Zusammenarbeit von Verwaltung und Bau-
leitung aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht gewährleistet werden konnte.
- Versehentlich wurde die Grunder werbsteuer aus dem Ankauf von Containern für den
Brandhoveweg, später umgesetzt z ur Heidestraße (20061978) und z ur Kita Hohe
Geist (20061948), bei den Anscha ffungskosten nicht berücksichti gt. Sie wurde noch
während der Prüfung für den Haushalt 2020 als Zugang zu den Ans chaffungskosten
erfasst.
- In Einzelfällen war es der V erwaltung im Prüfungszeitpunkt nicht möglich, zweifelsfrei
über die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage zu berich ten. In diesen Fällen
erhielt das Fachamt eine Übersicht über die betreffenden Fälle, um zusammen mit den
zuständigen Bauleitern die Fertigstellung der Baumaßnahme zu klären.
- In vier anderen Fällen stellte das AWR fest, dass Anlagen fer tiggestellt aber noch unter
den Anlagen im Bau erfasst waren. In diesen Fällen wurden die fehlenden Umbuchun-
gen zeitnah nachgeholt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 36
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
1.3 Finanzanlagen 626.706.689,43 €
Vorjahr: 580.835.621,58 €
Von Finanzanlagen spricht man, wen n die Stadt Münster einem Dri tten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von F remd- oder Eigenkapital
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zuwendung im Sinne eines Betriebskos-
tenzuschusses zu beurteilen sind. Aus der Zuordnung zum Anlagev ermögen ergibt sich,
dass diese Anlagen langfristig, d.h. grundsätzlich länger als ein Jahr den Zwecken der Stadt
Münster dienen.
Die im Jahresabschluss 2019 bilanzierten Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an ver-
bundenen Unternehmen, Beteili gungen, Sondervermögen, Wertpapier en und Ausleihun-
gen zusammen:
o Anteile an verbundenen Un ternehmen 467.000.313,73 €
o Beteiligungen 18.000.190,66 €
o Sondervermögen 21.538.909,83 €
o Wertpapiere des Anlagever mögens 32.266.565,81 €
o Ausleihungen 87.900.709,40 €
Summe 626.706.689,43 €
Ihr Wert stieg während des Haus haltsjahres 2019 um 45.871.067,8 5 € (7,9 %) auf
626.706.689,43 € an.
Sowohl die im Jahresabschluss 2019 dargestellte Zusammensetzung als auch die Wert-
entwicklung der Finanzanlagen ließ sich lückenlos nachvollziehen.
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Finanzanlagen wurden in angemessener
Weise dokumentiert. Die Ver buchung von Bestandsveränderungen un terliegt einer inter-
nen Kontrolle (4-Augen-Prinzip).
Die Verwaltung beachtete bei der Aufstellung des Jahresabschlus ses die einschlägigen
Vorschriften des NKF für den Bilanzausweis und die Bewertung von kommunalen Finanz-
anlagen.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 467.000.313,73 €
Vorjahr: 433.324.872,81 €
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge/
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreibung
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Stadtwerke Münster GmbH
Wohn- und Stadtbau GmbH
MCC Halle Münsterland GmbH
Wirtschaftsförderung MS GmbH
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH
KonvOY GmbH
Summe
273.980.109,00
126.277.031,70
7.577.997,42
25.403.904,52
42.689,70
43.140,47
433.324.872,81
28.111.063,00
5.264.000,00
230.000,00
1.438.608,51
0,00
0,00
35.043.671,51
0,00
0,00
0,00
1.325.090,12
0,00
43.140,47
1.368.230,59
302.091.172,00
131.541.031,70
7.807.997,42
25.517.422,91
42.689,70
0,00
467.000.313,73
Unter dieser Position wurden An teile an privatrechtlichen Organ isationen angesetzt, die
von der Stadt Münster in der A bsicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i.d.R. dann an genommen, wenn eine
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 37
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungsun-
ternehmen der Stadt Münster GmbH wurden auf der Grundlage der Ertragsprognosen (Er-
tragswertverfahren) bewertet. Eine Überprüfung dieser Ertragswerte wird routinemäßig im
Rhythmus von fünf Jahren vorgenommen. Die letzte Wertüberprüfung fand am 31.12.2018
statt.
Die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Wege der Kapitalspiegelbild-
methode bewertet. Eine Wertüberprüfung nach der Kapitalspiegelbildmethode findet an je-
dem Bilanzstichtag statt. Die historischen Anschaffungswerte aus der Erstbewertung bilden
eine Obergrenze, es sei denn, die Stadt Münster erhöht den Bete iligungsbuchwert durch
Sach- oder Geldeinlagen.
o Stadtwerke Münster GmbH:
Abnehmende Gewinne sowie weniger optimistische Zukunftsaussicht en der Stadtwerke
Münster GmbH bewirkten im Jahr 2013 ein Sinken des Ertragswertes und veranlassten die
Verwaltung, eine außerordentliche Wertberichtigung der städtischen Anteile an der Gesell-
schaft durchzuführen. Nach der E rholung der Ertragslage bestäti gte die letzte Unterneh-
mensbewertung zum St ichtag 31.12.2018 ein er heblich positiveres Bild der Ertragslage.
Daraufhin kam es im Jahr 2019 zu einer Wertaufholung i.H.v. 22. 221.000,00 € im Sinne
des § 36 Abs. 6 KomHVO NRW. Die Wertaufholung wurde außerhalb d er Ergebnisrech-
nung mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Daneben zahlte die Stadt Münster im Haushaltsjahr 2019 einen Be trag i.H.v.
5.890.063,00 € in die Kapitalrückl age der Stadtwerke Münster Gm bH. Grundlage ist der
Ratsbeschluss V/0983/2017, wonach Mehrbelastungen der Stadtwerk e Münster GmbH
aus ihrer Beteiligung an der FM O Flughafen Münster Osnabrück Gm bH im Zeitraum von
2016 bis 2020 durch die Stadt Münster ausgeglichen werden.
o Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH:
Im Haushaltsjahr 2019 erfasste die Verwaltung bei den Anteilen an der Wohn- und Stadt-
bau GmbH einen Zugang i.H.v. 5. 264.000,00 €. Eine Teilfläche de r ehemaligen Josef-
schule wurde unentgeltlich auf die Gesellschaft übertragen. Es liegt ein Verkehrswertgut-
achten vor, das den Wert der Sacheinlage belegt.
o Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH:
Auf die Stadt Münster entfällt a m 31.12.2019 ein Anteil am Eige nkapital der Gesellschaft
i.H.v. 7.807.997,42 €. Der Vorjahreswert lag bei 7.577.997,42 €. Daher erhöhte die Verwal-
tung den Beteiligungsbuchwert um 230.000,00 €.
o Wirtschaftsförderung Münster GmbH:
Die Anteile an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden nac h der Kapitalspiegel-
bildmethode bewertet. Die Verwaltung ermittelte am 31.12.2019 e inen Wert i.H.v.
25.517.422,91 €. Der Bilanzwert entspricht dem auf die Stadt Mü nster entfallenden Anteil
am Eigenkapital der Gesellschaft. Die Wertsteigerung der Anteile erklärt sich im Wesentli-
chen damit, dass die Kapitalzuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Ge-
sellschaft höher waren als deren Verbrauch. Mit Verträgen vom 2 3.05.2005 und vom
20.11.2007 brachte die Stadt Münster diverse Grundstücke in das Vermögen der Gesell-
schaft zum Teilwert von rd. 16,4 Mio. € ein. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH zahlt
nach dem Verkauf den jeweiligen Ei nbringungswert der verkauften Grundstücke an die
Stadt Münster zurück. Dies führte im Haushaltsjahr 2019 zu Entn ahmen von insgesamt
1.325.090,12 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 38
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
o KonvOY GmbH:
Die Anlauf-Verluste der KonvOY GmbH führten dazu, dass das Eige nkapital der Gesell-
schaft vollständig aufgezehrt und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H.v.
1.177.948,69 € entstanden ist. Der F ehlbetrag wird vermutlich a uch im Jahr 2020 noch
weiter steigen. Diese Entwicklung steht voll und ganz im Einkla ng mit den Planungen der
Gesellschaft.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass der zurzeit nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehl-
betrag durch die in den kommenden Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse ausgegli-
chen und das aufgezehrte Stammkapital der Gesellschaft wiederhergestellt wird.
Auf Grund der unbestimmten Prognose hatte die Stadtverwaltung v orsichtshalber eine
Wertberichtigung des Beteiligungsbu chwertes bis i.H.v. 43.140,4 7 € vorgenommen. Im
Jahr 2019 wurde dann auch dieser restliche Beteiligungsbuchwert abgeschrieben.
Das AWR kontrolliert im Rahmen de r Jahresabschlussprüfung regel mäßig, ob die Be-
schlüsse des Rates der Stadt M ünster zu den Ausschüttungen erwa rtungsgemäß umge-
setzt wurden:
- Stadtwerke Münster GmbH
Vorabgewinnausschüttung 2019 6.500.000,00 € V/1162/2019
- Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Stadt Münster GmbH
Vorabgewinnausschüttung 2019 500.000,00 € V/1053/2018
Die Ausschüttungen und Steuern wurden korrekt verbucht.
1.3.2 Beteiligungen 18.000.190,66 €
Vorjahr: 13.124.220,66 €
Beteiligungen
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreib.
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Anteile an
Kapitalgesellschaften
Westfälische Bauindustrie GmbH
RELIGIO Westfälisches Museum
für religiöse Kultur GmbH
Regionalverkehr Münsterl. GmbH
Westf. Pferdemuseum GmbH
ISTG GmbH
West. Zool. Garten GmbH
AirportPark FMO GmbH
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH
NRW URBAN Kom. Entw. GmbH
Klärschlammverwertung
Buchenhofen GmbH
285.814,62
67.546,84
303.446,85
0,00
2.500,00
5.367.551,61
705.118,62
4.536.680,24
1.000,00
0,00
11.269.658,78
9.451,37
0,00
0,00
0,00
0,00
4.587.584,55
17.064,08
0,00
0,00
261.870,00
4.875.970,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
295.265,99
67.546,84
303.446,85
0,00
2.500,00
9.955.136,16
722.182,70
4.536.680,24
1.000,00
261.870,00
16.145.628,78
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 39
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Beteiligungen
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreib.
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Übertrag
Anstalten öffentlichen Rechtes
Chemisches Landes- und Staat-
liches Veterinäruntersuchungsamt
11.269.658,78
16.000,00
16.000,00
4.875.970,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16.145.628,78
16.000,00
16.000,00
Anteile an sonstigen
juristischen Personen
Zweckverb. SPNV Münsterland
Mitglied. im Spark.-Zweckverband
Mitglied. Zweckverb. Studieninst.
Mitglied. Zweckverb. EUREGIO
Rechtlich selbständige
kommunale Stiftungen
Annette von Droste zu
Hülshoff-Stiftung
Summe
114.994,00
1,00
417.565,80
1,00
532.561,88
1.306.000,00
13.124.220,66
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.875.970,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
114.994,00
1,00
417.565,80
1,00
532.561,88
1.306.000,00
18.000.190,66
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münst er, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine dau-
ernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen.
Hierzu zählen Beteiligungen an Kapi talgesellschaften, Mitgliedschaften in Zweckverbän-
den oder die Beteiligung an rechtlich selbständigen kommunalen Stiftungen.
Die städtischen Anteile an Kapita lgesellschaften wurden im Rahm en der Aufstellung des
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung beurteilt. Sie sie durf-
ten daher im Jahresabschluss 2019 zusammen mit den übrigen Bete iligungen vereinfa-
chend nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet werden.
Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob und inwieweit auf Grund der jeweiligen Verhältnisse
Wertveränderungen vorzunehmen sind.
Im Jahr 2019 stieg der Wert der B eteiligungen von 13.124.220,66 € um 4.875.970,00 €
(37,2 %) auf 18.000.190,66 €.
Die Wertüberprüfungen und Bestandsveränderungen wurden in nachv ollziehbarer Weise
dokumentiert.
o Westfälische Bauindustrie GmbH
Die Wertüberprüfung zum 31.12. 2019 zog eine Zuschreibung im Sin ne des § 36 Abs. 9
KomHVO NRW um 9.451,37 € nach sich. Der Beteiligungsbuchwert er höhte sich danach
auf 295.265,99 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 40
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
o Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Das Eigenkapital der Westfälischer Zoologischer Garten GmbH stieg im Jahr 2019 in Folge
hoher Kapitalzuführungen durch die Stadt Münster.
Zum einen zahlte die Stadt Münster im Jahr 2019 auf der Grundlage des Managementkon-
traktes einen laufenden Zuschuss i.H.v. 4.100.000,00 € (V/0345/2018) und zum anderen
zahlte sie einen Investitionsko stenzuschuss i.H.v. 5.000.000,00 €, der sich aus dem Be-
schluss zum Konzept des Masterplans Allwetterzoo Münster 2030 p lus (V/0344/2018)
ergibt.
Überdies bewertete die Verwa ltung den ausgezahlten Investitions kostenzuschuss i.H.v.
5.000.000,00 € auf der Grundlage des § 44 Abs. 2 KomHVO NRW als Aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten und übersah dabei , dass die Kapitalzuführung i.H.v. 5.000.000,00 €
für den Umbau der Allwetterzoos im Jahresabschluss 2019 zweimal ihren Niederschlag
findet.
Während der Prüfung stimmte die Verwaltung mit dem AWR darin überein, dass die Bilanz
zu berichtigen und für die Zukunft sicherzustellen ist, dass die in Raten gezahlten Investiti-
onszuschüsse jeweils nur einfach im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Im Ergebnis
wird die Bilanz im Jahr 2020 berichtigt, indem der ARAP zu Lasten der Allgemeinen Rück-
lage ausgebucht wird. Für eine unmittelbare Berichtigung der Bilanz zum 31.12.2019 ent-
wickelt dieser Sachverhalt aus Sicht des AWR ein zu geringes Ge wicht (Wesentlichkeits-
grundsatz).
o AirportPark FMO GmbH
Die Verwaltung nahm die im Jahresabschluss der Gesellschaft dar gestellte Ertragslage
und die positive Zukunftsprognose zum Anlass, den Beteiligungsb uchwert an das auf sie
entfallende Eigenkapital der Gese llschaft anzugleichen. Die Anp assung ist eine Wertauf-
holung im Sinne des § 36 Abs. 9 KomHVO NRW, wobei der neue Buchwert durch die his-
torischen Anschaffungskosten aus der Erstbewertung begrenzt wird.
o Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/1123/2018/2 vom 03.04.2019 beteiligte sich die
Stadt Münster an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH.
Ziel der Beteiligung ist es, gemeinsam mit den Partnern Wupperverband, Bergisch Rheini-
scher Wasserverband, Aggerverband und der Stadt Düsseldorf in W uppertal eine Mono-
klärschlammverbrennungsanlage zu errichten, so dass langfristig für die Stadt Münster die
Klärschlammverwertung incl. der Phosphorrückgewinnung gesichert wird.
Die Stadt Münster übernahm einen Anteil am Stammkapital i.H.v. 9.030,00 (18,06 %) und
leistete darüber hinaus eine erste Einlage in die Kapitalrückla ge von 253.000,00 €. Der
städtische Anteil an den Gesamt baukosten der Anlage beträgt vor aussichtlich etwa
10,8 Mio. €, so dass in den nächs ten Jahren mit weiteren Kapita
lzuführungen zu rechnen
ist.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 41
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Weiterhin überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2019 erwartungsgemäß umgesetzt wurden:
- Westfälische Bauindustrie GmbH
Jahresüberschuss 2018 27. 500,00 € V/0290/2019
- Sparkasse Münsterlang Ost
Jahresüberschuss 2018 4.776.180,00 € Verbandsversammlung 19.06 .2018
Die Ausschüttungen sowie die abz uführenden Steuern wurden im st ädtischen Haushalt
2019 korrekt erfasst.
1.3.3 Sondervermögen 21.465.750,10 €
Vorjahr: 21.465.750,10 €
Sondervermögen
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbe-
stand
31.12.2019
Euro
Rechtlich unselbständige
Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds
F. u. I. Buschmann Stiftung
Stiftung Wohnverbund Westffl.
Stiftung Clemenshospital
Zwischensumme
853.971,98
2.929.386,33
0,00
1,00
3.783.359,31
54.319,85
18.839,88
0,00
0,00
73.159,73
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
908.291,83
2.948.226,21
0,00
1,00
3.856.519,04
Verselbständigte Einrichtungen
ohne eigene
Rechtspersönlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
citeq
Münster Marketing
Theater Münster
Summe
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.294.893,79
17.682.390,79
21.508.495,58
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.715,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
53.460,67
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.294.893,79
17.682.390,79
21.465.750,10
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbs tändigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen der Sta dt Münster ohne eigene
Rechtspersönlichkeit.
o Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.856.519,04 €
Vorjahr: 3.783.359,31 €
Die Stiftungen sind buchhalteri sch vom Rechnungskreis der Stadt Münster getrennt und
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eigenes Geld. D ie organisatorische
Verselbständigung des Rechnungswesens der rechtlich unselbständigen Stiftungen sprach
dafür, das Vermögen und die Schul den der jeweiligen Stiftung ni cht brutto in der Vermö-
gensrechnung der Stadt Münster zu erfassen, sondern saldiert wi e eine Beteiligung unter
den Finanzanlagen auszuweisen. Die Abweichung von den Bestimmungen des NKF wurde
im Rahmen der Erstbewertung mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 42
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
In Folge dessen ist es erforderlich, im Rechnungskreis der Stadt Münster das Jahresergeb-
nis bzw. die Eigenkapitalveränderung der jeweiligen Stiftung zu erfassen, denn die unselb-
ständigen Stiftungen sind nach den Vorgaben des NKF integraler Bestandteil des städti-
schen Haushaltes. Die Überschüsse wurden in der Ergebnisrechnung der Stadt Münster -
Produktbereich 17 Stiftungen - als sonstiger Ertrag erfasst.
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanzanlagevermögens werden die Wert-
veränderungen beim Stiftungsvermögen nicht mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet,
sondern sie sind jeweils Aufwand oder Ertrag der Stadt Münster und damit Bestandteil der
Ergebnisrechnung.
Die Bestandsveränderungen der aktiven rechtlich unselbständigen Stiftungen waren durch
ihre Einzelabschlüsse belegt.
o Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.682.390,79 €
Rechtspersönlichkeit Vorjahr: 17.682.390,79 €
Verselbständigte Einrichtungen der Stadt Münster ohne eigene Re chtspersönlichkeit gel-
ten nach der Eigenbetriebsverordn ung als wirtschaftlich und ver waltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unselbständigen Stiftu ngen – aber nicht integraler
Bestandteil des städtischen Haushaltes.
Die Jahresüberschüsse dieser Sondervermögen führen wegen der organisatorischen Ver-
selbständigung der Einrichtungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung son-
dern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebnisrechnung der Stadt Münster
als Finanzertrag erfasst, wenn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom Sonderver-
mögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden.
Umgekehrt wirken sich Jahresfehl beträge (z.B. Theater Münster) im Rechnungskreis der
Stadt Münster nur dann aus, wenn das auf die Stadt Münster entfallende Eigenkapital am
Stichtag unter den aktuellen Beteiligungsbuchwert sinkt und Wertberichtigungen erforder-
lich machen.
Die Wertüberprüfungen waren in diesem Bereich ebenfalls nachvollziehbar belegt. Im Jahr
2019 waren keine Wertanpassungen erforderlich.
Bei der Darstellung des auf die Stadt Münster am 31.12.2019 ent fallenden Eigenkapitals
an der citeq übersah die Verwaltung allerdings, dass sich der T eil des Eigenkapitals, der
auf die durch die öffentlich-rech tliche Vereinbarung zusammenge schlossenen Kooperati-
onsmitglieder entfällt, durch Zuführungen der Mitglieder um 61. 807,08 € erhöht hat. In
Folge dessen ist der Stadt Münster am 31.12.2019 ein etwas niedrigerer Anteil am Eigen-
kapital von 9.089.447,98 € zuzurechnen und die stille Reserven betragen an dieser Stelle
der Bilanz 4.549.988,98 €.
Im Weiteren überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2018 erwartungsgemäß umgesetzt wurden:
- AWM
Jahresüberschuss 2018 2. 230.741,02 € V/0453/2019
- citeq
Jahresüberschuss 2018 540. 797,06 € V/0383/2018
Die Ausschüttungen wurden im städtischen Haushalt 2019 korrekt erfasst.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 43
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
1.3.4 Wertpapiere des Anla gevermögens 32.266.565,81 €
Vorjahr: 26.266.620,21 €
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
VUS-Fonds
WVR-Fonds
6.874.565,16
19.392.055,05
26.266.620,21
0,00
5.999.945,60
5.999.945,60
0,00
0,00
0,00
6.874.565,16
25.392.000,65
32.266.565,81
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an.
Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds), den die Stadt Müns-
ter auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 21.02.2000 zur Ab sicherung von zukünf-
tigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat. Neben
der Kernverwaltung sind die Abfa llwirtschaftsbetriebe (Sanierungsrücklage) und die citeq
(Pensionsrücklage) beteiligt.
Der Westfälische-Versorgungs-R ücklage-Fonds (WVR-Fonds) hingege n ist ein Zusam-
menschluss von neun größeren Städten und verwaltet deren Gelder , die ebenfalls für die
Finanzierung von Pensionsverpflichtungen zurückgelegt werden.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Finanzierung zukünfti ger Pensionsverpflich-
tungen (V/0810/2017) veranschlagte die Verwaltung im Haushaltsp lan der Stadt Münster
unter der PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen WVR den Zukauf von
weiteren Anteilen im Wert 6.020.000,00 €.
Nach dem Zukauf weiterer Anteile im Jahr 2019 stieg der Bestand an Wertpapieren des
Anlagevermögens von 19.392.055,05 € auf 25.392.000,65 €.
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2019, so errechnet sich für den
VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 11.959.126,34 € und für den WVR-Fonds ein aktueller
Wert von 30.757.233,34 €:
VUS-Fonds WVR-Fonds
Anteile 68.782 St 288.286 St
Bilanzwert am 31.12.2019 6. 874.565,16 € 25.392.000,65 €
Kurs 173,87 €/ je Anteil 106,69 € / je Anteil
Kurswert 11.959.126,34 € 30.757.233,34 €
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt.
1.3.5 Ausleihungen 87.900.709,40 €
Vorjahr: 86.654.157,80 €
Der Bilanzposten Ausleihungen um fasst interne Darlehen, die die Stadt Münster an ver-
bundene Unternehmen und Beteili gungen gewährt, einige Genossenschaftsanteile sowie
diverse Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogrammen gewährt wurden. Die Dar-
lehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gemeinwohlorientierter Belange. In den letz-
ten Jahren wuchs die Bedeutu ng der Förderung des Wohnungsbaus u nd des Baus von
Kindertagesstätten sowie Flüchtlingsunterkünften.
Im Jahr 2019 standen den planmäßigen Tilgungen i.H.v. 3.773.448 ,40 € zwei neu verge-
bene Darlehen i.H.v. insgesamt 5.020.000,00 € gegenüber.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 44
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
In Folge dessen stieg der Best and zum Ende des Jahres 2019 von 86.654.157,80 € auf
87.900.709,40 €. Die Stadt Münster erlöste aus der Gewährung von Darlehen Zinserträge
und Verwaltungskostenerstattungen i.H.v. 1.336.727,93 €.
Ausleihungen
an…
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Tilgungen
Abgänge
Euro
Wert
31.12.2019
Euro
Verb. Unternehmen
Wohn- u. Stadtbau
-Bauförderung / Projekte
-Investitionsförderung
KonvOY GmbH
-Investitionsförderung
Beteiligungen
AirportPark FMO GmbH
627.455,95
19.549.545,49
20.177.001,44
65.000.000,00
1.124.130,00
86.301.131,44
0,00
5.000.000,00
5.000.000,00
0,00
0,00
5.000.000,00
9.864,24
500.750,23
510.614,47
2.900.000,00
34.000,00
3.444.614,47
617.591,71
24.048.795,26
24.666.386,97
62.100.000,00
1.090.130,00
87.856.516,97
Sonstige Ausleihungen
Mitgliedschaften
- Volksbank MS e.G
- EKV e.G.
Ausleihungen
- Kleingartendarlehen
- Darlehn für junge und
kinderreiche Familien
- Existenzgründerdarlehen
- Gemeindebaudarlehen
Ausleihungen an private
Wohnungsbauunternehmen
Summe
600,00
500,00
1.100,00
28.927,60
357,74
985,98
22.527,99
52.799,31
299.127,05
86.654.157,80
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
5.020.000,00
0,00
0,00
0,00
21.867,26
357,74
511,30
6.970,58
29.706,88
299.127,05
3.773.448,40
600,00
500,00
1.100,00
27.060,34
0,00
474,68
15.557,41
43.092,43
0,00
87.900.709,40
Die verschiedenen Verträge werden mit der Software S-Kompass ve rwaltet. Das Pro-
gramm gibt je Vertrag Zins- und Tilgungen vor und hält gleichze itig die Bestandsentwick-
lung jedes einzelnen Vertrages nach. Eine Schnittstelle zur SAP-Buchführung gibt es der-
zeit nicht.
Das AWR vergewisserte sich auf der Grundlage der vorliegenden Abstimmungsbelege da-
von, dass Tilgungen, Zinsen und Verwaltungskosten im Haushalt 2019 korrekt erfasst wur-
den und die Darlehensbestände in der Buchführung und im Jahresa bschluss 2019 sach-
gerecht wiedergegeben werden.
2. Umlaufvermögen 255.557.713,69 €
Vorjahr: 281.546.652,91 €
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewiesen. Typischerweise ha ndelt es sich hierbei
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 45
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstücke und Gebäude, die zur Veräußerung
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimmte
man ab, dass die abnutzbaren Vermö genswerte auch nach den Umgliederungen ins Um-
laufvermögen planmäßig abzuschreiben sind.
Das Umlaufvermögen der Stadt Müns ter setzt sich am 31.12.2019 a us folgenden Wert-
gruppen zusammen:
o Vorräte, einschließlich der zum Verkauf
bestimmten Grundstücke und Gebäude 31.456.457,13 €
o Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände 59.963.062,17 €
o Wertpapiere des Uml aufvermögens 0,00 €
o Liquide Mittel 164.138.194,39 €
Summe 255.557.713,69 €
2.1 Vorräte 31.456.457,13 €
Vorjahr: 34.398.569,15 €
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- und Betriebss toffe, die Treibstoffvorräte
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Heizölvor-
rat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des
städtischen Frankiersystems (Fac hbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. Zudem
umfasst die Position auch Grundstücke (unbebaute oder bebaut), sofern sie für den Ver-
kauf bestimmt sind.
Gem. § 43 KomHVO NRW sind geleistete Anzahlungen davon getrennt anzusetzen.
Für die Bewertung der Vorräte g ilt das strenge Niederstwertprin zip
(§ 36 Abs. 7 KomHVO NRW).
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betrieb sstoffe, Waren 31.456.457,13 €
Vorjahr: 34.398.569,15 €
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren sowie
zum Verkauf bestimmte
Grundstücke und Gebäude
Endbestand
31.12.2018
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Veränderung
Euro
Betriebsstoffe
Handelswaren
Immobilien des Umlaufvermögens
Sonstige Vorräte / Poststempler
Summe
44.104,57
73.840,63
34.202.403,88
78.220,07
34.398.569,15
54.273,65
68.132,43
31.247.394,00
86.657,05
31.456.457,13
10.169,08
-5.708,20
-2.955.009,88
8.436,98
2.942.112,02
Zum Ende des Haushaltsjahres 2019 bilanziert die Stadt Münster Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe sowie Waren im Wert von 31.456.457,13 €. Gegenüber dem V orjahr sank das Vor-
ratsvermögen um 2.942.112,02 € (8,6 %).
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 46
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Die Treibstoffbestände der Feuerwehr und der Bestand an Heizöl auf der Hauptkläranlage
wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Danach bewertete die Verwal-
tung die Bestände im Sinne des § 29 Abs. 3 KomHVO NRW mit durch schnittlichen Ein-
standspreisen. Der Bestand i.H. v. 54.273,65 € und die Bewertung waren in nachvollzieh-
barer Weise belegt.
Der Bestand an Handelswaren bezie ht sich auf die Warenvorräte d es Museumsshops im
Stadtmuseum. Hierfür wurde zum 31.12.2019 ein Inventurbestand v on 68.132,43 € nach-
gewiesen.
Im Umlaufvermögen der Stadt Münster werden auch diejenigen Grundstücke und Gebäude
abgebildet, die nicht für die gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig sind und bei denen
eine Verkaufsabsicht besteht. Die Stadt Münster kauft im Rahmen des strategischen Flä-
chenmanagements regelmäßig Grundstücke zur Entwicklung von Baul and und veräußert
diese Flächen nach Erschließung. D ie Bestandsveränderungen lassen sich auf Mitteilun-
gen des Vermessungs- und Kataster amtes, Nutzungsänderungen oder Beschlüsse des
Ausschusses für Liegenschaften, W irtschaft und strategisches Fl ächenmanagement zu-
rückführen. Im Jahr 2019 ergaben sich Zugänge i.H.v. 2.185.161,96 € und Abgänge i.H.v.
4.911.966,48 €. An dieser Stelle der Bilanz wirkte sich die Übertragung von Teilflächen der
früheren Josefschule auf die Woh n- und Stadtbau, Wohnungsuntern ehmen der Stadt
Münster GmbH aus. In Folge dess en sank der Buchwert von 34.202. 403,88 € um
2.955.009,88 € auf 31.247.394,00 €.
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorrat der Fachst elle „Expedition &
Druck“. Der Inventurbestand lag am 31.12.2019 insgesamt bei 86.657,05 € und ist im Ver-
gleich zum Jahresanfangsbestand v on 78.220,07 € um 8.436,98 € g estiegen. Bei der
Durchsicht der Konten stellte das AWR fest, dass verschiedene V errechnungskonten für
die Erfassung von Portokosten und zur Weiterberechnung an eigen betriebsähnliche Ein-
richtungen nicht korrekt abgeschlossen waren. Dies führt zu Ung enauigkeiten bei der Bi-
lanzierung von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten und den Porto kosten von bis zu
201.000,- €. Die Verwaltung is t dringend gefordert, die Erfassu ng und Verrechnung von
Portokosten sowie die Abstimm ung der Konten im Rahmen der Jahre sabschlussarbeiten
zu verbessern und in Einklang mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu or-
ganisieren.
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Geleistete Anzahlungen Bestand
31.12.2018
Euro
Bestand
31.12.2019
Euro
Unklare Einzahlungen 0,00 0,00
Zahlungen der Stadt Münster, die z.B. durch Abbuchungsermächtigungen oder im Rahmen
von Vorverfahren (Sozialhilfe u.ä.) geleistet und nicht ohne weiteres einem Geschäftsvorfall
zugeordnet werden können, werden in der Buchführung bis zu endgültigen Klärung als ge-
leistete Anzahlungen erfasst.
Bei der Durchsicht der Konten ste llt das AWR fest, dass einzeln e Zuordnungen nicht im
Einklang mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung stehen und daher im Haus-
haltsjahr 2020 zu berichtigen sind.
Das AWR hielt die Vorgänge in der Dokumentation der Prüfungsergebnisse fest und erör-
terte sie während der Prüfung mit der Verwaltung. Für eine unmi ttelbare Berichtigung der
Bilanz zum 31.12.2019 hatten die Sa chverhalte jedoch einzeln und zusammen betrachtet
ein zu geringes Gewicht.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 47
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
2.2 Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände 59.963.062,17 €
Vorjahr: 61.077.508,51 €
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermögensgegenständ e beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die privatrechtlichen Forderu ngen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände der Stadt Münster. Die Endbestände sind wie folgt belegt:
- offene Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung
- Meldungen der Ämter, sofern Forderungen nicht in der Buchhaltung erfasst sind
- Wertberichtigungen
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sämtliche Forderungsbestände waren zum 31.12.2019 mit der offene-Posten-Buchhaltung
abgestimmt. Die Verwaltung achtete darauf, dass debitorische Kreditoren unter den Forde-
rungen und kreditorische Debitoren unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Für die Beurteilung der Werthalti gkeit von Forderungen kontroll ierte die Verwaltung alle
Einzelforderungen mit einem Wert über 200.000,00 €. In Folge de ssen wurden 25 Forde-
rungen im Gesamtwert von rd. 15,1 Mio. € (Vorjahr: rd. 20,2 Mio. €) überprüft. Es handelt
sich dabei überwiegend um größere GewSt-Veranlagungen. Bei den auf ihre Werthaltigkeit
hin überprüften Forderungen kam es zu Einzelwertberichtigungen i.H.v. 8,2 Mio. €. Zudem
wurden Rückstellungen für drohende Verluste bei noch nicht bestandskräftig gewordenen
Gewerbesteuerforderungen im Sinne des § 37. Abs. 6 KomHVO NRW i.H.v. 0,5 Mio. € er-
forderlich.
Weiterhin brachte die Verwaltung für das allgemeine Ausfallwagn is bei den Forderungen,
die unterhalb des Schwellenwertes von 200.000,00 € liegen, eine Pauschalwertberichti-
gung i.H.v. insgesamt 9,3 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €) in Abzug. Betroffen waren insbeson-
dere Forderungen im Bereich Steuern und Transferleistungen.
Insgesamt ergab sich somit für den Forderungsbestand des Jahres 2019 ein Wertberichti-
gungsbedarf i.H.v. rd. 17,5 Mio. € (Vorjahr 14,9 Mio. €).
Der Bestand der wertberichtigten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ver-
ringerte sich in den letzten drei Haushaltsjahren wie folgt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
31.12.2019
Euro
öffentlich-rechtliche Forderungen
privatrechtliche Forderungen
sonstige Vermögensgegenstände
Summe
45.434.453,63
5.684.996,25
15.556.004,21
66.675.454,09
44.192.893,01
5.167.779,89
11.716.835,61
61.077.508,51
40.978.536,90
4.154.598,19
14.829.927,08
59.963.062,17
Am Bilanzstichtag 31.12.2019 betrug der Wert der Forderungen und sonstigen Vermögens-
gegenstände insgesamt 59.963.062,17 €. Er liegt um 1.114.446,34 € (1,8 %) unter dem
Vorjahresbestand.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 48
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen,
Forderungen aus Transferleistungen 40.978.536,90 €
Vorjahr: 44.192.893,01 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihren Ursprung in der E rhebung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf öffent-
lich-rechtliche Vorschriften zurückführen.
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, Ju-
gendhilfe u.a.) ergeben, wenn Tran sferleistungen zurückgeforder t werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen.
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige
Forderungen veränderten ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den letzten drei Jahren
wie folgt:
Öffentlich-rechtliche
Forderungen, Forderungen aus
Transferleistungen
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
31.12.2019
Euro
Gebühren
Beiträge
Steuern
Transferleistungen
Sonstige
Summe
3.393.102,96
808.883,86
4.632.443,33
11.447.094,20
25.152.929,28
45.434.453,63
3.050.000,43
310.000,16
5.211.502,53
14.042.552,39
21.578.837,50
44.192.893,01
3.040.807,18
142.305,18
5.082.896,31
17.157.418,06
15.555.110,17
40.978.536,90
Der Bestand an Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen verringerte sich am Ende des Jahres 2019 um 3.214.356,11 € (7,2 %) auf
40.978.536,90 €.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 4.154.598,19 €
Vorjahr: 5.167.779,89 €
Die Stadt Münster erhebt für ei nige der von ihr erbrachten Leis tungen ein Entgelt. Sofern
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Ein trittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.
Der Bilanzposten entwickelte sich wie folgt:
Privatrechtliche
Forderungen, gegenüber
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
31.12.2019
Euro
privatem Bereich
öffentlichem Bereich
verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Summe
1.018.457,25
18.265,06
1.496.508,72
0,00
3.151.765,22
5.684.996,25
1.000.912,42
12.174,53
1.180.142,71
0,00
2.974.550,23
5.167.779,89
631.191,27
116.522,68
843.098,57
20.345,87
2.543.439,80
4.154.598,19
Im Jahr 2019 verringerte sich der Bestand der privatrechtlichen Forderungen um
1.013.181,70 € (19,6 %) auf 4.154.598,19 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 49
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
2.2.3 Sonstige Vermögensge genstände 14.829.927,08 €
Vorjahr: 11.716.835,61 €
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Verm ögensgegenstände
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet wer den können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dritte, wie z.B. Vorschüsse und Abschlags-
zahlungen, Vorauszahlungen an Krankenkassen, Ansprüche aus der Anrechenbarkeit von
gezahlter Vorsteuer, Forderungen aus der Gewährung von Sozialhilfeleistungen u.a.
Der Bilanzposten Sonstige Verm ögensgegenstände verringerte sich um 3.113.091,47 €
(26,6 %) auf 14.829.927,08 €.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2019 wie folgt zusammen:
o Rückforderung SGB II 4.296.699,07 €
o Vorschüsse gesetzliche Krank enversicherung 2.252.536,14 €
o Cash-Pooling 1.570.970,21 €
o Amtshilfe PSCD 936.048,42 €
o Sonstige Vermögensgegens tände PSCD 407.153,63 €
o Forderungen Vorsteuer 139.573,97 €
o Sonstige 5.226.945,64 €
Summe 14.829.927,08 €
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere, die im Umlaufvermögen auszuweisen
sind.
2.4 Liquide Mittel 164.138.194,39 €
Vorjahr: 186.070.575,25 €
Die Bilanzposition umfasst alle Bargeldbestände in den Kassen der städtischen Ämter und
Einrichtungen sowie die Guthabe n auf den diversen Bankkonten un d Girokonten, die für
die städtischen Schulen eingerichtet wurden.
Nach Nr. 4.5.5 der Geschäftsanweisung zur Regelung der Finanzbuchhaltung für die Stadt
Münster ist das Guthaben auf den Girokonten möglichst niedrig zu halten. Die für den Zah-
lungsverkehr vorübergehend nicht benötigten Kassenmittel sind sicher und zinsgünstig an-
zulegen. Die Kassenliquidität darf dadurch nicht gefährdet werden.
Gemäß Nr. 4.5.6 der Geschäftsanw eisung trifft gr undsätzlich die Leitung der Fachstelle
„Zahlungsverkehr“ im Benehmen mit der Kassenleitung die Entscheidung darüber, ob die
Gelder als
- Festgeld (Anlage von Geldern fü r einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen) bzw.
- Tagesgeld (Anlage von Geldern für einen Zeitraum bis zu 30 Tagen)
angelegt werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 50
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Das AWR kann auf der Grundlage einer unterjährigen, unvermuteten Kassenprüfung (Be-
richt Nr. 29/20) die Ordnungsmäßi gkeit der Kassengeschäfte best ätigen. Nicht benötigte
Geldbestände wurden nach Einholen entsprechender Angebote unterschiedlicher Kreditin-
stitute zu den günstigsten Bedi ngungen angelegt. Die im unterjä hrig geprüften Tagesab-
schluss vom 11.08.2020 ausgewie senen Bestände konnten anhand de r entsprechenden
Bankkontoauszüge nachgewiesen werden.
Auch am 31.12.2019 ließen sich alle Einzelwerte lückenlos mit H ilfe der vorgefundenen
Belege nachvollziehen. Die Bargeldbestände der Handvorschüsse und Geldannahmestel-
len sind durch die Zählergebnisse der Ämter bzw. Einrichtungen und die Bankguthaben
einschließlich der Termingelder durch die verschiedenen Kontoauszüge nachgewiesen.
Die Bilanzposition setzt sich am 31.12.2019 wie folgt zusammen:
Liquide Mittel
Endbestand
31.12.2017
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Kassenbestand Barkassen
Bankguthaben
Schulgirokonten
Festgelder
Summe
111.109,06
472.669,24
616.336,93
128.979.731,10
130.179.846,33
152.463,17
172.029,26
823.512,30
184.922.570,52
186.070.575,25
158.379,58
157.141,11
993.155,94
162.829.517,76
164.138.194,39
Im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2019 sank der Bestand an Liqui den Mitteln von
186.070.575,25 € um 21.932.380,06 € (11,8 %) auf 164.138.194,39 €.
Die unterschiedlichen Ursachen fü r die Minderung der Bestände g ehen aus der Finanz-
rechnung der Stadt Münster hervo r. Das Ergebnis der Finanzrechn ung stimmt mit der in
der Bilanz zum 31.12.2019 ablesbaren Entwicklung der Geldbestände überein.
3. Aktive Rechnungsabgren zung 64.505.490,64 €
Vorjahr: 56.288.815,87 €
ARAP Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Auflösung
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Transitorische
Abgrenzungen gem.
§ 43 Abs.1 KomHVO NRW
01/2020
- Fraktionszuwendungen
- Dienst- und Versorgungsbezüge
- Sozialhilfe
- UVG-Zahlungen
- Pflegegeldzahlungen
- Betriebskostenzuschuss Kitas
- SGB II Leistungen
- Kostenlos. ÖPNV Adventssamstage
- Sonstige
293.969,51
6.425.137,89
5.240.685,30
602.008,00
153.924,07
6.864.123,37
8.219.219,97
0,00
5.197,78
27.804.265,89
329.346,27
6.919.422,54
6.031.047,41
649.843,00
156.958,92
7.983.484,51
7.911.838,20
-449.131,01
23.324,68
29.556.134,52
293.969,51
6.425.137,89
5.240.685,30
602.008,00
153.924,07
6.864.123,37
8.219.219,97
0,00
5.197,78
27.804.265,89
329.346,27
6.919.422,54
6.031.047,41
649.843,00
156.958,92
7.983.484,51
7.911.838,20
-449.131,01
23.324,68
29.556.134,52
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ARAP Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Auflösung
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Transitorische Abgrenzungen
gem. § 43 Abs.1 KomHVO NRW
Übertrag
27.804.265,89
29.556.134,52
27.804.265,89
29.556.134,52
Aktivierte Zuschüsse
gem. § 44 Abs. 2 KomHVO NRW
Geleistete Zuwendungen an…
- den Bund
- das Land NRW
- verbundene Unternehmen
- öffentliche Sonderrechnungen
- private Unternehmen
- übrige Bereiche
176.985,34
1.095.411,26
5.617.940,61
3.627.274,60
5.738.022,43
12.228.915,74
28.484.549,98
0,00
0,00
5.788.533,31
0,00
800.000,00
3.155.769,34
9.744.302,65
2.233,25
36.743,39
412.966,41
50.437,19
631.524,66
2.145.591,61
3.279.496,51
174.752,09
1.058.667,87
10.993.507,51
3.576.837,41
5.906.497,77
13.239.093,47
34.949.356,12
56.288.815,87 39.300.437,17 31.083.762,40 64.505.490,64
Der Bestand an aktiven Rechnungs abgrenzungsposten stieg von 56. 288.815,87 € um
8.216.674,77 € (14,6 %) auf 64.505.490,64 €.
o Transitorische Abgrenzung gem. § 43 Abs.1 KomHVO NRW 29.556.134,52 €
Vorjahr: 27.804.265,89 €
Gemäß § 43 Abs. 1 KomHVO NRW sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben,
soweit sie Aufwand für eine besti mmte Zeit nach diesem Tag dars tellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der Zielsetzung des Jahresab-
schlusses stehen, ein den tatsäch lichen Verhältnissen entsprech endes Bild der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln.
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise nur in Betra cht, sofern sie für
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind.
Als erheblich betrachtet die Stadtverwaltung Münster, wenn die in Frage kommenden Ge-
schäftsvorfälle bei
- regelmäßig wiederkehrenden Rechnungsabgrenzungen im Jahresvergleich einen Diffe-
renzbetrag von 100.000,00 € und
- 10.000,00 € bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen
übersteigen. Nur in begründeten Fällen können daneben weitere Aktive Rechnungsabgren-
zungen gebildet werden. Diese Festlegungen helfen, die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses zu vereinfachen.
Die aus dem Vorjahr stammenden tr ansitorischen Abgrenzungen wur den im Laufe des
Haushaltsjahres 2019 vollständig aufgelöst und in die Ergebnisrechnung einbezogen.
Grund und Höhe der neu gebildet en Rechnungsabgrenzungen konnte das AWR mit Hilfe
der buchungsbegründenden Unterlagen lückenlos nachvollziehen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 52
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Unter den aktivierten Sozial hilfezahlungen des Jahres 2020 fand sich versehentlich eine
Forderung gegenüber dem LWL i.H.v. 8.759,81 €. Die Forderung steht in Zusammenhang
mit durchlaufenden Posten und ist in der städtischen Bilanz unter den sonstigen Forderun-
gen zu bilanzieren.
Daneben wurde ein Posten i.H.v. 449.131,01 € versehentlich in Abzug gebracht. Es handelt
sich hierbei um noch nicht fakturierte Rechnungen der Stadtwerke Münster GmbH gegen-
über der Stadt Münster für die kostenlosten Personenbeförderung an den Adventssamsta-
gen 2019. Die noch nicht abgere chneten Leistungen der Stadtwerke Münster GmbH sind
im Jahresabschluss 2019 unter den Verbindlichkeiten zu bilanzieren.
Wegen der geringfügigen Auswirkungen auf die Kernaussagen wurde von einer Berichti-
gung der Bilanz zum 31.12.2019 abgesehen. Die Fehlbuchungen wer den im Laufe des
Jahres 2020 korrigiert.
o Aktivierte Zuschüsse gem. § 44 Abs. 2 KomHVO NRW 34.949.356,12 €
Vorjahr: 28.484.549,98 €
Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 KomHV O NRW sind geleistete Zuwendungen , die mit einer
mehrjährigen und zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, als Vermö-
gensposition unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf
entsprechend der Erfüllung der G egenleistungsverpflichtung aufzulösen sind. Zum Ende
des Jahres 2019 aktivierte die St adt Münster für die von ihr ge zahlten Zuschüsse einen
Betrag i.H.v. 34.949.356,12 €.
Das AWR hinterfragte alle Zugänge dieser Position mit einem Einzelwert von 100.000,00 €.
Abgesehen von einer Ausnahme waren in allen anderen Fällen die Voraussetzungen für
die Bildung von aktiven Rechnun gsabgrenzungen begründet. Unter der Nummer 9999
9419 aktivierte die Verwaltung die erste Rate i.H.v. 5,0 Mio. € zur Umsetzung des Master-
plans Allwetterzoo Münster 2030 plus (V/0344/2018). Die Kapital zuführung wurde aber
gleichzeitig im Rahmen der Bewertung der städtischen Beteiligung an der Gesellschaft be-
rücksichtigt, so dass die Kapitalzuführung in der städtischen Bilanz zum 31.12.2019 gleich
zweimal ihren Niederschlag fand. Noch während der Prüfung wurde Sachverhalt mit der
Verwaltung erörtert und eine Berichtigung abgestimmt. Wegen der eher geringen Bedeu-
tung für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2019 wurde auf eine unmittelbare Be-
richtigung verzichtet. Die erforderlichen Korrekturen werden von der Verwaltung im laufen-
den Jahr 2020 durchgeführt.
II Passiva
1. Eigenkapital 855.140.716,64 €
Vorjahr: 798.404.603,59 €
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden der Stadt
Münster. Die Erhaltung des Eigenk apitals ist von zentraler Bede utung für die nachhaltige
Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2019 stieg das Eigenkapital von
798.404.603,59 € um 56.736.113,05 € (7,1 %) auf 855.140.716,64 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 53
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Am 31.12.2019 gliedert es sich in folgende Bestandteile:
o Allgemeine Rücklage 697.113.932,90 €
o Sonderrücklage 1.306.000,00 €
o Ausgleichsrücklage 128.254.177,04 €
o Jahresüberschuss 28.466.606,70 €
Summe 855.140.716,64 €
1.1 Allgemeine Rü cklage 697.113.932,90 €
Vorjahr: 668.844.426,55 €
In § 44 Abs. 3 KomHVO NRW ist geregelt, dass Erträge und Aufwen dungen aus dem Ab-
gang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus We rtveränderungen
von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu v errechnen und im An-
hang zu erläutern sind.
In Folge dieser Verrechnungen st ieg der Bestand der Allgemeinen Rücklage von
668.844.426,55 € um 28. 269.506,35 € (4,2 %) auf 697.113.932,90 € Die Bestandsverän-
derungen des Jahres 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
Bestandsveränderung der
Allgemeinen Rücklage
Veränderungen
Euro
Stand 01.01.2019 668.844.426,55
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 2.203.637,6 0
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 28.503.708,51
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -2.394 .699,29
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -43.140, 47
Stand 31.12.2019 697.113.932,90
Die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Verrechnun gen führte zu keinen
weiteren Feststellungen.
1.2 Sonderrücklage 1.306.000,00 €
Vorjahr: 1.306.000,00 €
Der Rat der Stadt Münster fasste in seiner Sitzung am 21.03.201 2 den Beschluss, den
Eigentumsanteil der Stadt Münster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € unent-
geltlich auf die Annette von Dros te zu Hülshoff Stiftung zu übe rtragen. Zusätzlich brachte
die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Das an die Stiftung über-
tragene Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen quasi als Beteiligung ausgewie-
sen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 54
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Die stiftungsrechtlichen Vorsch riften führen dazu, dass das in die Stiftung eingebrachte
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Aus diesem Grunde wur-
den gleich hohe Teile aus der Allgemeinen Rücklage entnommen und in eine Sonderrück-
lage eingebracht.
Im Jahr 2019 ergaben sich keine Bestandsveränderungen.
1.3 Ausgleichsrücklage 128.254.177,04 €
Vorjahr: 79.167.330,60 €
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausg ewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehlbeträge in der Erg ebnisplanung oder Er-
gebnisrechnung durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der
jeweilige Haushalt insgesamt als ausgeglichen.
Für den Jahresabschluss 2018 galten noch die Vorschriften der GO NRW in der alten Fas-
sung. Nach § 75 Abs. 3 GO NRW (a. F.) durften der Ausgleichsrück lage Jahresüber-
schüsse zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbe trag von einem Drittel
des Eigenkapitals übersteigt
1.
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 13.05.2020 (V/0181/2020), dass
der Jahresüberschuss des Jahres 2018 i.H.v. 49.086.846,44 € der Ausgleichsrücklage zu-
geführt wird, da der Höchstbest and nach § 75 Abs. 3 GO NRW (a.F .) noch nicht erreicht
war.
In Folge dessen stieg der Best and der Ausgleichsrücklage von 79 .167.330,60 € um
49.086.846,44 € (62,0 %) auf 128.254.177,04 €.
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 28.466.606,70 €
Vorjahr: 49.086.846,44 €
Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 28.466.606,70 € ab.
Der Jahresüberschuss der Ergebni srechnung stimmt mit dem Ergebn is der Vermögens-
rechnung überein.
2. Sonderposten 1.237.219.391,17 €
Vorjahr: 1.256.076.793,50 €
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investi-
tionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wurden, als Sonderposten
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen. I n betriebswirtschaftli-
cher Hinsicht sind die erhaltenen Zuwendungen und Beiträge zum Teil als Fremdkapital
und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.
Diejenigen Sonderposten, die auf Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herstellung
von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungsdauer
des jeweils bezuschussten Vermögensgegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in der städ-
tischen Ergebnisrechnung entlastend eingesetzt. In diesen Fälle n stärken Sonderposten
auf Sicht das Eigenkapital der Stadt Münster.
1 Schreiben des MHKBG vom 15.02.2019 zum Inkrafttreten des 2. NKFWG
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 55
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Daneben gibt es Sonderposten, um die Verpflichtung der Stadt Mü nster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahle r zurückzuführen,
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgl eich). Dieser Sonder-
posten wiederum hat den Charakter von Fremdkapital.
Die Sonderposten der Stadt Müns ter verringerten sich um 18.857. 402,33 € (1,5 %) auf
1.237.219.391,17 € und setzen sich am Ende des Haushaltsjahres 2019 aus folgenden
Bestandteilen zusammen:
Sonderposten
für…
Bestand
31.12.2018
Euro
Bestand
31.12.2019
Euro
Veränderung
Euro
Zuwendungen
Beiträge
Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Summe
636.900.271,43
609.745.014,10
2.433.176,00
6.998.331,97
1.256.076.793,50
634.399.333,92
594.090.150,14
1.091.536,00
7.638.371,11
1.237.219.391,17
-2.500.937,51
-15.654.863,96
-1.341.640,00
640.039,14
-18.857.402,33
Das AWR prüfte die im Entwurf des Jahresabschlusses 2019 als Sonderposten ausgewie-
senen Bestände sachlich und rechner isch. Darüber hinaus hinterf ragte das AWR die Be-
standsveränderungen wobei sich das AWR bei den gewichtigen Positionen der aus Zuwen-
dungen und Beiträgen gebildeten Sonderposten auf Bestandsveränd erungen mit einem
Wertvolumen von mehr als 100.000,- € beschränkte, um die Prüfun g wirtschaftlich zu hal-
ten.
Die stichprobenhafte Prüfung der Sonderposten bestätigt im Wese ntlichen die Richtigkeit
des Bilanzausweises und der Erläuterungen im Anhang und Lagebericht. Die Bewertungs-
methoden wurden nicht verändert.
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 634.399.333,92 €
Vorjahr: 636.900.271,43 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
636.900.271,43
26.798.168,13
1.347.168,00
27.951.937,64
634.399.333,92
Der Bestand verringerte sich im Jahr 2019 von 636.900.271,43 € um 2.500.937,51 €
(0,4 %) auf 634.399.333,92 €. Die zeitanteilige Auflösung der aus Zuwendungen gebildeten
Sonderposten und die auf Vermögensabgänge entfallende Zuwendungsanteile waren ins-
gesamt höher als die Summe der neu gebildeten Sonderposten.
Die Sonderposten für Zuwendungen bestehen zu einem Anteil i.H.v . 566.068.567,24 €
(88,3 %) aus Landesmitteln, die der Stadt Münster zur Finanzier ung von Investitionen in
das Infrastrukturvermögen in früheren Jahren zugeflossen sind. Der Rest besteht aus För-
dermitteln des Bundes bzw. der verbundenen Unternehmen und Bete iligungen, privater
Unternehmen sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Bestandsveränderungen des Jahr es 2019 ließen sich nachvollz iehen. Es gab keine
weiteren Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 56
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2.2 Sonderposten für Beiträge 594.090.150,14 €
Vorjahr: 609.745.014,10 €
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
609.745.014,10
4.224.670,01
613.314,27
19.266.219,70
594.090.150,14
Die Stadt Münster bilanzierte am 31.12.2019 für die in früheren Jahren vereinnahmten Bei-
träge einen Sonderposten i.H.v. 594.090.150,14 €. Der Buchwert verringerte sich gegen-
über dem Vorjahr um 15.654.863,96 € (2,6 %).
Der Sonderposten für Beiträge wurde im Wesentlichen aus Beiträgen für den Bau von Ka-
nälen und Straßen, Wegen und öff entlichen Plätzen gebildet, die auf der Grundlage des
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) bzw. dem (BauGB NRW) erhoben wurden.
In Stichproben überprüfte das AWR die neugebildeten Sonderposten im Bereich des städ-
tischen Kanalvermögens sowie die Zugänge bei den Straßen, Wegen und Plätzen mit Ein-
zelwerten von mehr als 100.000,00 €. Es kam dabei zu keinen Beanstandungen.
Ungeachtet dessen und mit Blick auf die Abwassergebührensatzung der Stadt Münster ist
an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es der Verwaltung nac h der Umstellung der
Haushaltsführung auf NKF noch ni cht gelungen ist, den Ansatz de s aus Kanalanschluss-
beiträgen resultierenden Abzugskapitals (Sonderposten), das in die Berechnung von kal-
kulatorischen Zinsen für die Abwassergebühren einfließt, durch aktuelle Rechnungsergeb-
nisse zu untermauern und mit der Finanzbuchführung abzustimmen.
In den Prüfungsberichten 32/18 und 37/19 stellte das AWR dar, d ass nach wie vor ein
pauschaler Abschlag von 87,3 % angesetzt wird, der sich ausschließlich an der gesetzlich
bestimmten Refinanzierungsquote vo n 90 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten
einer Anlage orientiert. Dabei wird berücksichtigt, dass ein Anteil von 10 % der Investitions-
summe sowie ein Abzug von 2,7 % für städtische Planungsleistungen aus Haushaltsmitteln
zu bestreiten ist. Nach den Einschätzungen des AWR dürfte ein Ansatz von 87,3 % zu hoch
sein, so dass der Ansatz von kalkulatorischen Zinsen in der Abwassergebührenkalkulation
zu niedrig ausfällt.
Im Nachgang zur letzten Prüfung der Betriebsabrechnung im Bereich Abwasserbeseitigung
(Prüfungsbericht 37/19) fand zu diesem Hinweis ein Informationsaustausch zwischen dem
AWR, dem Amt für Mobilität und Tiefbau sowie dem Amt für Finanz en und Beteiligungen
statt. Wegen der Covid-19-Pandem ie wurden die Abstimmungsgesprä che unterbrochen,
so dass derzeit noch keine Ergebnisse vorliegen.
Das AWR mahnt die Verwaltung hiermit, die Maßnahme nicht weiter aufzuschieben, damit
eine volle Kostendeckung bei der Kalkulation von Gebühren für d ie Abwasserbeseitigung
sichergestellt wird.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 57
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 1.091.536,00 €
Vorjahr: 2.433.176,00 €
Sonderposten für den
Gebührenausgleich
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Inanspruchnahme
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Abwasserbeseitigung
Gewässerunterhaltung
Friedhöfe
Wochenmärkte
Rettungsdienst
2.431.978,00
1.198,00
0,00
0,00
0,00
2.433.176,00
314.558,00
0,00
0,00
0,00
0,00
314.558,00
1.655.000,00
1.198,00
0,00
0,00
0,00
1.656.198,00
1.091.536,00
0,00
0,00
0,00
,00
1.091.536,00
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an di e Gebührenzahler zurückzuführen. Sofern Überschüsse im
Rahmen der jeweiligen Betriebsabrechnung festgestellt wurden sind diese Verpflichtungen
gemäß § 44 Abs. 6 KomHVO NRW in der städtischen Bilanz als Sond erposten darzustel-
len.
Kostenunterdeckungen hingegen sind nicht zu bilanzieren, sonder n nur im Anhang anzu-
geben und zu erläutern.
Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 lagen n och keine Ergebnisse
aus den Betriebsabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2019
vor. Die Bestandsveränderungen beziehen sich daher auf den Stan d der Betriebsabrech-
nungen bis zum Jahr 2018.
Die Bestandsveränderungen im Jahr 2019 entfallen im Wesentlichen auf die Zuführung von
Überschüssen i.H.v. 314.558,00 € im Bereich der Abwasserentsorg ung sowie die Inan-
spruchnahme der vorhandenen Gebührenüberschüsse im Rahmen der Kalkulation von Ab-
wassergebühren für das Jahr 2019.
Danach sank der aus ehemaligen Überschüssen gebildete Sonderpos ten von
2.433.176,00 € auf 1.091.536,00 €. Neben der Abwasserbeseitigun g bilanzierte die Stadt
Münster keine weiteren Verpflic htungen. Vielmehr bestehen aus S icht der Stadt Münster
überwiegend Erstattungsansprüche, weil die Gebühren in den Vorj ahren nicht auskömm-
lich kalkuliert waren. Dies bet rifft die Aufgabenbereiche Fried hofswesen und Rettungs-
dienst:
Am 31.12.2019 bestand in folgenden gebührenrechnenden Bereichen Verlustvorträge:
Unterdeckungen von gebührenrechnenden
Einrichtungen
§ 44 Abs. 6 KomHVO NRW
01.01.2019
Euro
31.12.2019
Euro
o -Abwasserbeseitigung
o -Gewässerunterhaltung
o -Friedhöfe
o -Rettungsdienst
0,00
0,00
164.712,04
5.610.256,00
5.774.968,04
0,00
0,00
188.640,41
5.195.108,00
5.383.748,41
Die Stadt Münster hat am 31.12.2019 von Erstattungsansprüche von 188.640,41 € für nicht
auskömmlich kalkulierte Friedhofsgebühren gegenüber den Gebühre npflichtigen und im
Rettungsdienst haben sich Verluste i.H.v. 5.195.108,00 € angehäuft.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 58
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
2.4 Sonstige Sonderposten 7.638.371,11 €
Vorjahr: 6.998.331,97 €
Sonstige
Sonderposten
Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Hochzeitswald
Stellplatzablöse
rechtlich unselbst.
Stiftungen
1.375.588,66
101.649,53
1.623.104,48
3.897.989,30
6.998.331,97
77.284,33
16.255,00
754.735,82
0,00
848.275,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
98.402,26
2.304,10
107.529,65
0,00
208.236,01
1.354.470,73
115.600,43
2.270.310,65
3.897.989,30
7.638.371,11
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlic hen Beweggründen im Zeitpunkt i hrer Bilanzierung weder
Ertrag noch unmittelbare Verbind lichkeit darstellen. Der Bestan d der Sonstigen Sonder-
posten stieg von 6.998.331,97 € um 640.039,14 € (9,2 %) auf 7.638.371,11 €.
Der Posten setzt sich am 31.12.2019 auf folgenden Einzelwerten zusammen:
o Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatz maßnahmen umfasst
die vereinnahmten Ausgleichszahlungen nach dem Bundesnaturschutz- bzw. Landschafts-
gesetzt NRW. Am 31.12.2019 bilanz ierte die Stadt Münster Ersatz zahlungen i.H.v.
1.354.470,73 €. Der Bilanzposten ist gegenüber dem Vorjahr um 2 1.117,93 € (1,6 %) ge-
sunken.
o Entgelt für den Hochzeitswald
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählten und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit, für einen
Kostenbeitrag von 150,00 € im Hochzeitswald am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflan-
zen.
Die eingezahlten Beträge werden in der städtischen Buchhaltung zunächst auf einem Ver-
rechnungskonto gesammelt und nac h der Pflanzaktion einmal im Ja hr den geförderten
Sachanlagen als Sonderposten zugeordnet.
Im Haushaltsjahr 2019 stieg der Sonderposten von 101.649,53 € um 13.950,90 € (13,7 %)
auf 115.600,43 €.
Der aus Entgelten zur Finanzieru ng des Hochzeits waldes gebildet e Sonderposten wird
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen.
o Sonderposten für Stellplatzablösebeträge
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangsverkehr mit Kfz. zu erwarten ist, nur errichtet wer-
den, wenn Stellplätze oder Garagen hergestellt werden. Sobald diese nicht oder nur unter
großen Schwierigkeiten hergestellt werden können oder die Herstellung untersagt oder ein-
geschränkt ist, kann der Verpflichtung durch die Zahlung eines Ablösebetrages nachge-
kommen werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 59
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablöse-
satzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen:
- für die Herstellung zusätzlic her oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die
Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen,
- für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen einschließl ich investiver Maßnah-
men des öffentlichen Personennahverkehrs oder
- andere Maßnahmen, die Bestandte il eines kommunalen oder interkommunalen Mobili-
tätskonzepts einer oder mehrerer Gemeinden sind.
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine Anlagen geschaffen wurden, sind sie
als erhaltene Anzahlungen auszuwe isen. Erst mit der Inbetriebna hme der jeweiligen An-
lage darf ein Sonderposten gebildet werden, sofern die Stadt Münster Eigentümer der An-
lage ist.
Im Jahr 2019 stieg der Bestand an verrechneten Stellplatzablöse beträgen von
1.623.104,48 € um 647.206,17 € (39,9 %) auf 2.270.310,65 €. Es wurden dabei folgende
Infrastrukturverbesserungen mit Mitteln der Stellplatzablöse gefördert:
o Dirk-von-Merveldt-Str. 166.378,06 €
o Langenkamp 204.966,02 €
o Fahrradständer 134.024,15 €
o Fahrradabstellanlage Busw ende Langenkamp 158.760,11 €
o Fahrradabstellanlage Bahnho f Amelsbüren 90.607,48 €
Summe 754.735,82 €
o Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen
Das Stiftungsrecht erlaubt es nicht, dass das Stiftungsvermögen wie das übrige Vermögen
der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist seitens der
Stadt ausschließlich für die st ete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfüllung zu er-
halten.
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stiftungszweck bedingt, dass d em zweckbezogenen
Vermögenswert auf der Aktivseit e der Bilanz (Finanzanlagen) ein e entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen muss. Dementsprechend wurde in Höhe des Wert-
ansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt.
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen
nicht, denn das Stiftungsvermögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Verpflich-
tung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht.
Der Bestand blieb mit 3.897.989,30 € in unveränderter Höhe erha lten und setzt sich am
3.1.12.2019 aus folgenden Einzelposten zusammen:
o Stiftung Generalarmenfonds 1.138.087,23 €
o Friedrich und Irmgard Busch mann Stiftung 2.759.901,07 €
o Stiftung Clemenshospita l 1,00 €
Summe 3.897.989,30 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 60
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3. Rückstellungen 663.501.939,41 €
Vorjahr: 622.222.252,71 €
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht zählen Rückstellungen zum Fremdkapital. Sie stellen
gewissermaßen Verpflichtungen dar, bei denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und
ggf. in welcher Höhe sie verbindlich werden. Durch die Bildung von Rückstellungen werden
die in späteren Jahren zu leistenden Auszahlungen wirtschaftlich bereits dem Aufwand des
Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet.
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in § 88 G O NRW i.V.m.
§ 37 KomHVO NRW abschließend auf gezählt. Die Stadtverwaltung bi ldete zum
31.12.2019 für folgende Zwecke Rückstellungen:
o Pensionsrückstell ungen 612.062.860,00 €
o Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
o Instandhaltungsrückste llungen 682.904,04 €
o Sonstige Rückstell ungen 50.756.175,38 €
Summe 663.501.939,42 €
Die nachfolgenden Übersichten geben Auskunft über die Entwicklu ng der unterschiedli-
chen Rückstellungen während des Jahres 2019.
3.1 Pensionsrückste llungen 612.062.860,00 €
Vorjahr: 576.661.280,00 €
Pensionsrückstellungen
Bestand
01.01.2019
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Veränderung
Euro %
Pensionen
Beihilfen
Summe
474.384.080,00
102.277.200,00
576.661.280,00
499.154.190,00
112.908.670,00
612.062.860,00
24.770.110,00
10.631.470,00
35.401.580,00
5,2
10,4
6,1
Im Haushaltsjahr 2019 war es erforderlich, die Pensionsrückstellungen um 24.770.110,00 €
(5,2 %) bis auf einen Betrag von 499.154.190,00 € aufzustocken.
Wie in den Vorjahren setzte das Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster zur
Berechnung der Pensionsrückstellungen das zertifizierte DV-Programm „HAESSLER“ Pen-
sionsrückstellung (HPR)“ ein. Die für die Berechnung erforderlichen Personaldaten werden
per Schnittstelle aus der Personalabrechnungssoftware SAP/HCM an HPR übergeben.
Das AWR vergewisserte sich davon, dass die Berechnungen des Personal- und Organisa-
tionsamtes korrekt in die SAP-Buchführung übernommen wurden.
Neben den Pensionsansprüchen berücksichtigt die Stadt Münster bei der Bemessung der
Rückstellung auch etwaige Beihilfeansprüche.
Sie wurden nach § 37Abs. 1 Satz 5 KomHVO NRW vereinfachend in F orm eines prozen-
tualen Zuschlags zu der Pensions rückstellung gebildet. Der Zusc hlagssatz beträgt z.Zt.
22,62 % und bemisst sich nach den Leistungen, die in den Jahren 2017 bis 2019 gezahlt
wurden. Der Zuschlagssatz stieg gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,1 Prozentpunkte.
Die Berechnungen der Verwaltung wurden vom AWR geprüft und waren nicht zu beanstan-
den.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 61
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
3.2 Rückstellungen für Deponi en und Altlasten 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
(AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivierung und Nachsorge entstehenden Aufwen-
dungen wurden folglich im Rechnungskr eis der Abfallwirtschaftsb etriebe entsprechende
Rückstellungen gebildet.
Im Haushaltsjahr 2019 gab es f ür die Bildung einer Rückstellung für Altlasten keinen An-
lass, denn es gab keine konkrete Verpflichtung zur Sanierung vo n belasteten Grundstü-
cken.
3.3 Instandhaltungsrückst ellungen 682.904,04 €
Vorjahr: 864.734,15 €
Instandhaltungs-
rückstellungen
Bestand
01.01.2019
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbe-
stand
31.12.2019
Euro
Hochbau
Verkehrsflächen
Grünanlagen
Summe
864.734,15
0,00
0,00
864.734,15
0,00
0,00
0,00
0,00
181.830,11
0,00
0,00
181.830,11
0,00
0,00
0,00
0,00
682.904,04
0,00
0,00
682.904,04
Die Gemeinden in NRW sind haushalts rechtlich dazu verpflichtet, in ihren Bilanzen Rück-
stellungen für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen zu bilden, wenn die Nach-
holung der Instandhaltungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt ist und als unter-
lassen zu bewerten ist.
Die Stadt Münster bilanzierte zum Ende des Haushaltsjahres 2019 eine Instandhaltungs-
rückstellung i.H.v. 682.904,04 €. I m Vergleich zum Vorjahr ging der Bestand um
181.830,11 € (21,0 %) auf 682.904,04 € zurück.
Grundlage für die in den Jahresabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2019 übernomme-
nen Rückstellungen sind die jeweiligen Meldungen der Fachämter. In diesem Fall war eine
Mitteilung des Amtes für Immobilienmanagement vom 20.01.2020 maßgeblich.
Dem AWR fiel während der Prüfung auf, dass bei der Meldung der in der Verfügung zum
Jahresabschluss vorgeschriebene Dienstweg nicht eingehalten wurde. Das AWR weist da-
her an dieser Stelle darauf hin, dass die Meldungen über Zuführ ungen, Inanspruchnahme
und Auflösung bestehender Rü ckstellungen unter Einbindung der B eigeordneten an das
Amt für Finanzen und Beteiligungen zu senden sind.
Die betreffenden Instandhaltungsma ßnahmen werden gemäß § 45 Abs . 2 Nr. 4
KomHVO NRW im Anhang des Jahresabschlusses einzeln aufgeführt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 62
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
3.4 Sonstige Rückste llungen 50.756.175,38 €
nach § 37 Abs. 5 ff. KomHVO NRW Vorjahr: 44.696.238,56 €
Gemäß § 88 GO NRW sind für die dem Grunde und der Höhe nach ung ewisse Verbind-
lichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden bzw. laufenden Verfahren oder für be-
stimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Sie dürfen aller-
dings nur für die in § 37 KomHVO NRW aufgeführten Zwecke gebild et werden. Die Auf-
zählung ist abschließend.
Zum Ende des Haushaltsjahres 201 9 wurden die städtischen Ämter und Einrichtungen
durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen auf das Verfahren zur Bildung von Rück-
stellungen hingewiesen. Grundvoraussetzung für die Bildung ist, dass die Rückstellung für
den Jahresabschluss der Stadt Müns ter erheblich ist. Dies gilt bei einem Maß von über
100.000,- € als erfüllt.
Die Anmeldung sowie die spätere Inanspruchnahme, Auflösung oder weitere Zuführungen
bei bereits vorhandenen Rückstellungen sind auf dem Dienstweg unter Einbindung der je-
weiligen Beigeordneten mit ausreichenden Erklärungen an das Amt für Finanzen zu Betei-
ligungen zu richten.
Bei den sonstigen Rückstellungen kam es im Jahr 2019 zu folgenden Bestandveränderun-
gen:
Sonstige
Rückstellungen für…
Bestand
01.01.2019
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
nicht in Anspruch
genommener Urlaub
Arbeitszeitguthaben
Altersteilzeit
nicht mehr bestehende
Dienstverhältnisse
Sabbatvereinbarungen
Versorgungslasten bei
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
8.223.353,60
3.516.502,00
3.143.050,00
2.652.540,00
393.750,00
7.802.397,25
617.208,40
265.812,00
480.401,00
3.807,00
242,00
481,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
231.691,00
135.727,00
0,00
41.594,00
8.840.562,00
3.782.314,00
3.391.760,00
2.520.620,00
393.992,00
7.761.285,16
Risiken bei Krediten in
ausländ. Währung
-Investitionskredite
Versorgungslasten
Studieninstitut (StiWL)
Risiken bei ausge-
stellten Bürgschaften
Verluste aus lfd.
GewSt-Verfahren
Steuerverpflichtungen
Übertrag
9.473.705,71
893.710,00
122.430,00
567.800,00
324.000,00
37.113.238,56
0,00
84.349,00
0,00
0,00
0,00
1.452.301,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.322.973,69
0,00
15.616,00
45.762,80
9.000,00
4.802.364,49
5.150.732,02
978.059,00
106.814,00
522.037,20
315.000,00
33.763.175,38
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 63
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Sonstige Rückstellun-
gen für…
Bestand
01.01.2019
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Übertrag
Bombenverdachtsfälle
Ansprüche auf
diskriminierungsfreie
Besoldung
Rückstellung für die
Erstattung des zu viel
gezahlten Gemeinde-
Rabattes 2017 an die
Stadtwerke Münster
Risiken aus negativen
Zinsen bei Derivaten
Rückerstattung von
Zinsen für GewSt-
Nachforderungen
Verzinsung von
GewSt-Erstattungen
Summe
37.113.238,56
0,00
133.000,00
500.000,00
1.000.000,00
4.500.000,00
1.450.000,00
44.696.238,56
1.452.301,31
1.000.000,00
0,00
0,00
500.000,00
5.260.000,00
4.600.000,00
12.812.301,31
0,00
0,00
0,00
484.063,37
0,00
0,00
0,00
484.063,37
4.802.364,49
0,00
0,00
15.936,63
0,00
0,00
1.450.000,00
6.268.301,12
33.763.175,38
1.000.000,00
133.000,00
0,00
1.500.000,00
9.760.000,00
4.600.000,00
50.756.175,38
Im Laufe des Jahres 2019 stiegen die Sonstigen Rückstellungen von 44.696.238,56 € um
6.059.936,82 € (13,6 %) auf 50.756.175,38 €.
Die Verwaltung konnte sowohl den Beweggrund als auch die Höhe d er jeweiligen Be-
standsveränderung plausibel darlegen. Im Folgenden geht das AWR auf die wesentlichen
Prüfungsergebnisse ein:
o Währungsrisiko bei Fremdwährungskrediten (Investitionskredite)
Die Stadt Münster minderte das Währungsrisiko bei den in Schweizer Franken (CHF) auf-
genommenen Krediten durch die Bildung einer Rückstellung. Hierzu wurde festgelegt, dass
sich die Rückstellung als Differ enz der Kreditverbindlichkeiten zum Jahresende, bewertet
mit dem jeweils gültigen Wechselkurs und der Bewertung mit dem bis dahin tiefsten Kurs
(0,98665 CHF/€) errechnet.
Die Verwaltung legte zum Bilanzstichtag 31.12.2019 folgende Berechnung vor:
Bilanzverbindlichkeit (Wechselkurs zum 31.12.2019; 1,0854 CHF/€) 51.462.984,75 €
Bewertung mit dem tiefsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 56.613.716,77 €
Rückstellung 5.150.732,02 €
Die Bestandsveränderung i.H.v. 4.322.973,69 € zum Vorjahreswert von 9.473.705,71 €
wurde ertragswirksam aufgelöst.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 64
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o Bombenverdachtsfall in Münster Mauritz
Im Jahr 2019 ergaben Luftbildauswertungen, dass auf drei städtischen Flächen in Münster
Mauritz Bomben aus dem 2. Weltkr ieg liegen. Die Stadt Münster o rientierte sich bei der
Ermittlung des Rückstellungsbedarfes an den Erfahrungen der Sta dt Dortmund in einem
ähnlich gelagerten Fall und bildete eine Rückstellung in Höhe von 1.000.000,00 €.
o Erstattung von Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen
Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung gegenüber dem Steuer-
pflichtigen, so wird der Nachf orderungsbetrag gemäß der Abgaben ordnung mit 6 % ver-
zinst. Zur Höhe dieses Zinssatzes sind zurzeit verschiedene Ver fahren beim Bundesver-
fassungsgericht anhängig.
Die Verwaltung bildete eine Rü ckstellung, weil nicht ausgeschlo ssen werden kann, dass
durch die Rechtsprechung der Zinssatz nach unten korrigiert wird. Danach müsste die Ver-
waltung rückwirkend ab dem 01.04.2012 Zinsen erstatten.
Die Bewertung der Rückstellung is t schwierig, da eine Entscheid ung des Bundesverfas-
sungsgerichtes noch aussteht. Hilfsweise schätzt die Verwaltung den drohenden Aufwand
mit rd. 4.000.000,00 € auf der Grundlage der vereinnahmten Zinserträge für Gewerbesteu-
ernachzahlungen und berücksichtigt e für die Vorjahre einen Aufs chlag von 10 %. Insge-
samt wurde im Jahr 2018 eine Rückstellung von 4.500.000,00 € gebildet, die im Jahr 2019
um weitere 5,26 Mio. € für die aktuellen Veranlagungsfälle aufgestockt wurde.
Die Verwaltung geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht einen niedrigeren als
den derzeitigen Zinssatz von 6 % als angemessen erachten wird.
o Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen aufgrund von Änderungen des Kapitalan-
lagengesetzes
Zwei Gewerbesteuerzahler erhoben Einspruch gegen die Gewerbesteuerfestsetzungen für
die Jahre 2001 bis 2004. Die Verfahren waren im Jahr 2019 noch nicht abgeschlossen und
es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diesen Einsprüchen stattgegeben wird. Für
diesen Fall sind nicht nur die zu viel gezahlten Steuern zu erstatten, sondern auch die Er-
stattungsbeträge zu verzinsen.
Auch nach Gesprächen mit den bet reffenden Gesellschaften blieben die zu erwartenden
Erstattungsansprüche zum Ende des Jahres 2019 vage. Nach den Ei nschätzungen der
Verwaltung ist allerdings mit Erstattungen i.H.v. von jeweils etwa 2,3 Mio. € zu rechnen, so
dass im Jahr 2019 ein Betrag von 4.600.000,- € den Rückstellungen für die Verzinsung von
Gewerbesteuererstattungen zugeführt wurden.
Der Grund für die im Vorjahr 2018 gebildete Rückstellung war en tfallen, so dass die im
Vorjahre gebildete Rückstellung für die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen i.H.v.
1.450.000,00 € erfolgswirksam aufgelöst wurde.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 65
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
4. Verbindlichkeiten 984.221.224,09 €
Vorjahr: 996.456.345,47 €
In der Bilanzposition Verbindlic hkeiten werden alle am Bilanzst ichtag 31.12.2019 dem
Grunde, der Höhe und der Fälligke it nach feststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Sie entwickelten sich innerhalb der letzten drei Jahre wie folgt:
Verbindlichkeiten 31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
31.12.2019
Euro
Anleihen
Kredite für Investitionen
Kredite zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen gleichkommen
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Summe
0,00
776.441.942,16
39.780.233,90
625.243,00
1.933.254,51
71.394,36
31.321.545,35
58.958.836,29
14.
909.132.449,57
0,00
870.990.771,82
3.824.079,04
506.561,08
2.336.387,19
0,00
54.120.270,41
64.678.275,93
14.
996.456.345,47
0,00
832.717.116,13
2.567.886,13
529.156,22
2.715.375,52
703.499,65
63.848.918,91
81.139.271,53
14.
984.221.224,09
Die bestehenden Verbindlichkeiten der Stadt Münster wurden im J ahresabschluss 2019
vollständig und sachgerecht bilanziert. Die Prüfer konnten sämt liche Abschlusspositionen
dieses Bilanzabschnittes mit Hilfe von Saldenbestätigungen, Leibrentenverträge oder sons-
tige Jahresabschlussunterlagen Unterlagen lückenlos nachvollzogen werden.
Der Bestand stieg im Laufe des H aushaltsjahres 2019 weiter und zwar von
996.456.345,47 € um 12.200.878,62 € (1,2 %) auf 984.221.224,09 €.
4.1 Anleihen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbe-
stimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird.
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 66
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
4.2 Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen 832.717.116,13 €
Vorjahr: 870.990.771,82 €
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite lässt sich wie folgt darstel-
len:
Kredite
Bestand
31.12.2017
Euro
Bestand
31.12.2018
Euro
Bestand
31.12.2019
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom Öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Summe
0,00
0,00
0,00
0,00
776.357.579,00
776.441.942,16
0,00
0,00
84.363,16
0,00
870.906.408,66
870.990.771,82
0,00
0,00
84.363,16
0,00
832.632.752,97
832.717.116,13
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investit ionskrediten verringerten
sich zum 31.12.2019 um 38.273.65 5,69 € (4,4 %) auf 832.717.116, 13 €, weil die Tilgung
von bestehenden Krediten größer war als Aufnahme von neuen Kred iten. Die Bestands-
veränderung setzt sich im Einzelnen auf folgende Einflüsse zurück:
Kreditaufnahme 4.702.974,00 €
Tilgungen -45.361.770,00 €
Tilgung Gute Schule -148.128,08 €
Bewertung Schweizer Franken (Kursschwankungen) 2.533.268,39 €
-38.273.655,69 €
Im Jahr 2019 nahm die Stadt Münster neue Investitionskredite i. H.v. 4.702.974,00 € auf.
Den Neuaufnahmen stehen Tilgung en i.H.v. 45.509.898,08 € gegenüber. Zudem wurden
die in Fremdwährung (CHF) geführten Kredite in Folge der Kurssc hwankungen um
2.533.268,39 € höher bewertet als im Vorjahr.
Die Neuaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen i.H.v. 4.70 2.974 ,00 € blieben im
Jahr 2019 weit unterhalb des in der Haushaltssatzung verankerte n Grenzwertes von
177.696.510,00 €.
Am 31.12.2019 gibt es noch fünf Kr editverträge, die in Schweizer Franken valutieren. Der
Kreditbestand beläuft sich am Stichtag auf i nsgesamt 55.857.923,65 CHF. Die Bestände
wurden am Bilanzstichtag mit e inem Wechselkurs von 1,0854 CHF / € bewertet. Danach
errechnet sich ein Rückzahlungsbetrag von 51.462.984,75 €. In Relation zu dem Gesamt-
bestand der Kredite für Investi tionen i.H.v. 832. 717.116,13 € entfällt ein Anteil von 6,2 %
auf Kredite, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden. Der Bestand der Fremdwäh-
rungskredite liegt damit am 31.12.2019 innerhalb der in der Haushaltssatzung festgelegten
Grenze von 15 %.
Zur Absicherung von Wechselkursrisiken bei den in Schweizer Franken valutierenden Kre-
diten bilanzierte die Stadt Münster eine Rückstellung. Damit wurde der Bestand der in CHF
valutierenden Kredite bis zu einem historisch niedrigen Wechselkurs von 0,98665 CHF / €
abgesichert.
Die Bilanzposition beinhaltet neben den Investitionskrediten auch eine Kreditverpflichtung
gegenüber der Hüfferstiftung i.H.v. 84.363,16 €. Der Kredit wird auf der Grundlage von Be-
schlüssen des Stadtrates nicht getilgt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 67
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
4.3 Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2.567.886,13 €
Vorjahr: 3.824.079,04 €
Die Bilanzposition setzt sich am Bilanzstichtag 31.12.2019 aus folgenden Einzelposten zu-
sammen:
Kredite
Bestand
31.12.2017
Euro
Bestand
31.12.2018
Euro
Bestand
31.12.2019
Euro
Liquiditätskredit in Euro
Liquiditätskredit in CHF
Liquiditätskredit Gute Schule 2020
Überziehungskredit
Überziehungskredit
im Rahmen des Cash-Pooling
Summe
30.000.000,00
6.409.160,83
2.325.900,00
1.070,70
1.044.102,37
39.780.233,90
0,00
0,00
2.700.684,04
1.012,67
1.122.382,33
3.824.079,04
0,00
0,00
2.566.772,12
1.114,01
0,00
2.567.886,13
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung verringerten sich im Jahr 2019
um 1.256.192,91 € (32,9 %) auf 2.567.886,13 €
Das Land startete in 2017 mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Im Rahmen die-
ses Programms werden den Kommunen Fördermittel in Form von Kred iten sowohl im in-
vestiven als auch im konsumtiven Bereich zur Verfügung gestellt. Die Stadt Münster nahm
in diesem Zusammenhang zwei Liqui ditätskredite i.H.v. insgesamt 2,7 Mio. € auf, bei de-
nen sowohl die Tilgungen als auch die Zinsen vom Land übernommen werden.
In der Haushaltssatzung 2019 wurde festgesetzt, dass die Gemein de zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit und Durchführung einer angemessenen Liquiditätsplanung ein Kreditvo-
lumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf (§ 5 Haushaltsatzung). Dieser Kreditrahmen
wurde im Jahr 2019 zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen.
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorg ängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen 529.156,22 €
Vorjahr: 506.561,08 €
Unter den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkom-
men, bilanziert die Stadt Müns ter die Schuldenstände aus Leibre ntenverträgen. In den
sechziger und siebziger Jahren hat te die Stadt Münster Grundstü cke erworben, deren
Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit vergütet wird. Die hieraus resul-
tierenden Verbindlichkeiten betrugen am 31.12.2019 insgesamt 529.156,22 €.
Kredite
Bestand
31.12.2017
Euro
Bestand
31.12.2018
Euro
Bestand
31.12.2019
Euro
Leibrentenverträge 625.243,00 506.561,08 529.156,22
Anders als es im Entwurf des Jahresabschlusses 2019 dargestellt wird, handelt es sich
nicht um sechs, sondern um fünf laufende Verträge.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 68
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
4.5 Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 2.715.375,52 €
Vorjahr: 2.336.387,19 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, die
auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind und
bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechenden Gegen-
leistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht hat. Es han-
delt sich vornehmlich um Verpflichtungen aus Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungs-,
Miet- und Pacht- sowie ähnlichen Verträgen.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2019 wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Verbindlichkeiten gegenüber…
Endbestand
31.12.2017
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Endstand
31.12.2019
Euro
Verbundenen Unternehmen
1.108.436,95
1.243.107,82
1.166.022,31
Sondervermögen
824.748,23
1.093.263,60
1.547.385,22
Öffentlichem Bereich
0,00
0,00
1.433,06
Privatem Bereich
69,33
15,77
534,93
Summe
1.933.254,51
2.336.387,19
2.715.375,52
Der Bestand an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist gegenüber dem Vor-
jahr von 2.336.387,19 € um 378. 988,33 € (16,2 %) auf 2.715.375, 52 € gestiegen. Die
Durchsicht der verschiedenen Sachkonten führte zu keinen weiteren Feststellungen.
4.6 Verbindlichkeiten
aus Transferleistungen 703.499,65 €
Vorjahr: 0,00 €
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind die Ver pflichtungen der Stadt
Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von Finanzmittel von Dritten auf die Stadt
Münster entstanden sind, denen am Bilanzstichtag aber unmittelb ar keine Gegenleistung
der Kommune gegenübersteht.
Nachdem die Position am 31.12.2018 vollständi ge aufgelöst war, entstanden bis zum
31.12.2019 erneut Verbindlichkeiten aus Transferleistungen i.H.v. 703.499,95 €.
4.7 Sonstige Verbindlich keiten 63.848.918,91 €
Vorjahr: 54.120.270,41 €
Die Bilanzposition Sonstige Verb indlichkeiten ist ein Sammelpos ten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Position zuzuordnen sind. Ihr Bestand erhöhte sich
am 31.12.2019 von 54.120.070,41 € um 9.728.648,50 € (18,0 %) auf 63.848.918,91 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 69
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Die Bilanzposition setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
Bezeichnung
Verbindlichkeiten gegenüber…
Endbestand
31.12.2017
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Cash-Pooling
10.615.060,74
35.641.410,21
36.727.136,52
Ersatz von Auslagen
durch den LWL
0,00
0,00
4.539.727,05
Liquidität aus der Abwicklung von
Zahlungen für das Theater Müns-
ter, Münster Marketing und die
citeq
1.099.717,31
2.735.267,75
2.852.235,13
Ausgleichszahlungen
bei Umlegungen BauGB
4.802.709,40
2.786.256,35
1.791.605,65
Erstattung ALG II
nach Überzahlung
1.286.324,09
1.400.232,33
1.463.023,68
Amtshilfe
1.249.582,25
1.037.770,90
1.065.646,48
Interessentengemeinschaften
1.020.932,02
1.021.365,45
1.025.600,27
Umsatzsteuer
2.061.153,16
0,00
0,00
Übrige Sonstige Verbindlichkeiten
9.186.066,38
9.497.967,42
14.383.944,13
Summe
31.321.545,35
54.120.270,41
63.848.918,91
Die Bestandsveränderung der Sonstigen Verbindlichkeiten wird maßgeblich durch die Ent-
wicklung des Cash-Pooling geprägt. Im Rahmen des Cash-Pooling w erden u.a. die Geld-
mittel der städtischen Tochtergesellschaften zentral durch die Stadt Münster verwaltet und
untereinander zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe im U nternehmensverbund ein-
gesetzt. In den Bilanzen der am Cash-Pooling beteiligten Tochterunternehmen stehen am
31.12.2019 gleich hohe Forderungen gegenüber.
Während der Prüfung ergaben sich ansonsten keine nennenswerten Feststellungen.
4.8 Erhaltene Anzahl ungen 81.139.271,53 €
Vorjahr: 64.678.275,93 €
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlungen von Dritten, d.h. Bund,
Land, verbundene oder private Unternehmen und andere erfasst, b ei denen die Stadt
Münster ihrer mit den Zahlungen verbundenen Leistungsverpflichtung noch nicht nachge-
kommen ist. Vielfach handelt es sich um zweckgebundene Fördermittel. Es liegt quasi eine
„schwebende Rückzahlungspflicht“ vor und es kann sich dabei sowohl um Fördermittel für
Investitionen als auch um Mittel zur Unterstützung der laufenden Verwaltungstätigkeit han-
deln.
Zum Vergleich werden den E ndbeständen des Jahres 2019 die entsp rechenden Vorjah-
reswerte gegenübergestellt:
Erhaltene
Anzahlungen
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
31.12.2018
Euro
Investitionszuwendungen vom Bund
Investitionszuwendungen vom Land
Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV)
20.340.531,82
11.046.330,31
0,00
31.386.862,13
23.745.344,73
9.034.301,68
0,00
32.779.646,41
27.061.458,67
23.183.180,25
409.150,00
50.653.788,92
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 70
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Erhaltene
Anzahlungen
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
31.12.2018
Euro
Übertrag
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen
Investitionszuwendungen v. sonst. Sonderrechn.
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur
Verbindlichkeiten aus Beiträgen
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen
Stellplatzablösebeträge
Übrige erhaltene Anzahlungen
Summe
31.386.862,13
59.294,20
975.297,72
695.526,19
28.823,55
260.000,00
3.603.336,42
564.591,44
19.944.604,64
1.440.500,00
58.958.836,29
32.779.646,41
0,00
934.170,94
1.491.598,10
522.502,68
260.000,00
6.145.332,12
742.238,04
20.397.287,64
1.405.500,00
64.678.275,93
50.653.788,92
19.984,65
1.017.091,00
2.013.185,25
93.869,84
260.000,00
4.837.859,72
748.989,92
20.089.002,23
1.405.500,00
81.139.271,53
Die unter den Erhaltenen Anz ahlungen zusammengefassten Verbindlichkeiten bilden am
Ende des Jahres 2019 eine Summe i .H.v. insgesamt 81.139.271,53 €. Im Vergleich zum
Vorjahr stieg der Bestand um 16. 460.995,60 € (25,5 %). Die Zuna hme resultiert im We-
sentlichen aus vereinnahmten Investitionszuwendungen des Landes NRW.
Die in Stichprogen durchgeführte Prüfung der Sachkonten führte zu keinen nennenswerten
Feststellungen.
5. Passive Rechnungsabgren zung 39.574.625,47 €
Vorjahr: 40.768.067,89 €
Gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW sind unter den Passiven Rechnungsabgrenzungspos-
ten vor dem Bilanzstichtag ei ngegangene Einzahlungen zu bilanzi eren, soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Daneben werden unter dieser Bilanzposition auch Zuwendungen an die Stadt Münster bi-
lanziert, die für die Erfüllung eines bestimmten Zweckes an Dritte weitergegeben wurden:
PRAP Bestand
01.01.2019
Euro
Zugänge
Euro
Auflösung
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2019
Euro
Einnahmen vor Ertrag
Gebühren für
Grabnutzungen
Erhaltene
Investitionszuschüsse
Erhaltene sonstige
Zuschüsse (Konsum)
Förderungen aus der
Stellplatzablösung
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Summe
5.149.283,65
16.221.432,52
13.551.415,29
182.368,39
5.028.986,15
634.581,89
40.768.067,89
4.335.533,83
1.441.869,00
1.174.554,84
0,00
256.119,59
0,00
7.208.077,36
5.149.283,65
998.491,12
1.776.086,67
182.368,39
281.133,24
14.156,71
8.401.519,78
4.335.533,83
16.664.810,40
12.949.883,50
0,00
5.003.972,50
620.425,18
39.574.625,47
Der Bestand an Passiven Rechnu ngsabgrenzungsposten verringerte sich im Laufe des
Jahres 2019 von 40.768.067,89 € um 1.193.442,42 € (2,9 %) auf 39.574.625,47 €.
Die Verwaltung verbuchte am E nde des Jahres 2019 unter den Pass iven Rechnungsab-
grenzungen einen Betrag i.H.v. 4. 335.533,83 €, der vor dem Absc hlussstichtag erhaltene
Zahlungen betrifft, die aber dem Ertrag der nachfolgenden Wirtschaftsperiode 2020 zuzu-
rechnen sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 71
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Der Betrag setzt sich aus folgenden Einzelposten zusammen:
Zuständigkeit Art der Einzahlung Zugang in €
o 20 Steuerforderung 150.084,00
o 59 Mittelabruf ALG II 3.500.000,00
o 59 Überhöhter Mittelabruf ALG II 185.449,83
o 59 Abruf Verwaltungskosten 500.000,00
Summe 4.335.533,83
Grund und Höhe der Einzelposten k onnte das AWR mit Einsicht in die buchungsbegrün-
denden Unterlagen nachvollziehen.
Die Abgrenzungen aus dem Vorjahr 2018 i.H.v. 5.149.283,65 € wur den sachgerecht auf-
gelöst und in die Ergebnisrechnung des Jahres 2019 als Ertrag einbezogen.
Im Weiteren prüfte das AWR bei den neu gebildeten Abgrenzungen mit einem Betrag von
mehr als 100.000,00 €, ob die Voraussetzungen für die Bilanzierung eines Passiven Rech-
nungsabgrenzungspostens gegeben waren:
Anlagen-
Nr. Bezeichnung PRAP Zugang
in €
999 99450 Beleuchtung 2019 Beiträge 293.185
999 99447 Parkhaus Bremer Platz Inv. Zuschuss 256.120
999 99402 GTP Offenbergstraße 19, Friedrichsburg I Inv. Zuschuss 133.650
999 99403 GTP Offenbergstraße 19, Friedrichsburg II Inv. Zuschuss 133.650
999 99423 GTP Scharnhorststraße 46 Inv. Zuschuss 133.650
999 99404 GTP Mondstraße 223 Inv. Zuschuss 131.130
999 99400 GTP Franz-Grillparzer-Weg 4 Inv. Zuschuss 126.900
999 99398 GTP Hammer Straße 97 Inv. Zuschuss 125.640
100 00449 Neue Grabnutzungsrechte Grabnutzung 972.769
100 00448 Verlängerung Nutzungsrechte Grabnutzung 176.076
100 00450 Verlängerung durch Beisetzung Grabnutzung 293.024
Sonstige unter 100.000 € diverse 96.749
Summe 2.872.543
Die Abgrenzung von Friedhofsgebühren ist unter Passiven Rechnun gsabgrenzungen von
besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Mit der Festsetzung der Gebühren entsteht für die
Stadt Münster eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, da die Gebühr für eine i.d.R.
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichtet wird. Deshalb wird in Höhe der vereinnahm-
ten Gebühren ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, der über den Zeitraum
der Gegenleistungsverpflichtung ertr agswirksam aufgelöst wird. Dabei unterscheidet die
Verwaltung zwischen „Neuvergabe von Grabstellen“, „Verlängerung nach Ablauf des Nut-
zungsrechtes“ und „Verlängerung des Nutzungsrechtes durch Beisetzung“. Die Summe der
abgegrenzten Gebühren i.H.v. 1. 441.869 € stimmt mit den Friedho fgebühren des Jahres
2019 überein.
Ansonsten bestätigt die stichprobenhafte Prüfung die Bestandsveränderungen des Jahres
2019. In allen geprüften Fällen waren die Voraussetzungen für d ie Bildung von Passiven
Rechnungsabgrenzungsposten erfüllt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 72
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
9 Kassenlage im Zeitrau m vom 01.01. – 31.12.2019
Die Stadt Münster hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung
sicherzustellen und kann nach § 89 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i .V.m. Nr. 4.5.7 der
Geschäftsanweisung Finanzbuchhaltung (GA Finanzbuchhaltung) Kre dite zur Liquiditäts-
sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, so-
weit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Wie im Vorjahr begrenzte die St adt Münster in 2019 mit ihrer Ha ushaltssatzung (§ 5) die
Aufnahme von Liquiditätskrediten mit einem Höchstbetrag von 200,0 Mio. €.
Nach Nr. 4.5.7 der GA Finanzbuchh altung sind zur Liquiditätssicherung zunächst Rückla-
gen für die Verstärkung des Kassenbestands in Anspruch zu nehmen, soweit es aus Grün-
den der Wirtschaftlichk eit geboten und rechtlich zulässig ist. Über die Inanspruchnahme
entscheidet die Stadtkämmerin auf Vorschlag der Kassenleitung u nd in Abstimmung mit
der Amtsleitung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen.
Stehen solche Rücklagen nicht zur Verfügung bzw. ist ihre Inanspruchnahme unwirtschaft-
lich, ist die Zahlungsbereitschaft der Stadt (einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen citeq, Münster Market ing und städt. Bühnen) durch di e Aufnahme von Liquidi-
tätskrediten sicherzustellen.
Dabei trifft die Entscheidung über die Aufnahme von Liquiditätskrediten:
- die Kassenleitung, wenn der Kredit im Einzelfall 15 Mio. Euro n icht übersteigt und die
Laufzeit nicht mehr als drei Monate beträgt,
- in allen anderen Fällen die Stadtkämmerin auf Vorschlag der Kas senleitung und in Ab-
stimmung mit der Amtsleitung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen.
Das nachfolgende Diagramm zeigt di e Entwicklung der Gesamtkredi thöchstbeträge (ein-
schließlich Kontokorrent S-Zentral), die Höchstbeträge der Fremdwährungskredite (umge-
rechnet in Euro), die durchschnittlichen Tagesbeträge an Kassenkrediten sowie den Zins-
aufwand (ohne Überziehungszinsen) der Jahre 2015 bis 2019:
Die Auswertung veranschaulicht, dass sich der Gesamtkreditbetra g, der sich aus insge-
samt zwei kurzfristigen Liquiditätskrediten mit einer Laufzeit von insgesamt 20 Tagen i.H.v.
jeweils 15,0 Mio. € sowie aus den Überziehungskrediten (Kontoko rrent) zusammensetzt,
im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um rd. 39,6 Mio. € auf rd. 50,2 Mio. € verringert hat.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 73
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Zinsen sind auf Grund der Niedrig- bzw. Negativzinsphase wie schon in den Vorjahren nicht
angefallen.
Am 17.09.2018 wurde der letzte Teilbetrag für die in Schweizer Franken aufgenommenen
Liquiditätskredite zurückgezahlt. Danach kam es zu keinen neuen Liquiditätskrediten in
Schweizer Franken bzw. anderer Fremdwährung.
Der in der Haushaltssatzung vorgegebenen Rahmen für Liquiditäts kredite wurde mit dem
Gesamtkreditbetrag i. H. v. rd. 50,2 Mio. € eingehalten.
10 Stellungnahme zur Umsetz ung der Haushaltsplanung 2019
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 12.12. 2018 die Haushaltssat-
zung für das Haushaltsjahr 2019 (V/1093/2018).
Der Haushaltsplan 2019 wurde mit Schreiben vom 21.12.2018 der Bezirksregierung Müns-
ter gem. § 80 Abs. 5 GO NRW vorgelegt und danach im Amtsblatt 62. Jahrgang Nr. 4 vom
22.02.2019 – H 1208 B veröffentlicht.
Die Ergebnisplanung 2019 schloss m it einem Jahresfehlbetrag i.H .v. -3.122.730 € ab, so
dass in der Satzung eine gleich hohe Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage festgesetzt
wurde. Der Haushaltsplan 2019 war damit ausgeglichen kalkuliert.
Die nachstehende Übersicht ver anschaulicht die Abwicklung des B udgets während des
Haushaltsjahres 2019:
Ergebnisplan
2019
Ansatz Nachtrag Reste
Umbu-
chung
APL / ÜPL
Sperrungen
Ansatz Ergebnis
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
ordentliche
Erträge 1.226.324.720 0 0 15.617.688 62.080 1.241.880.328 1 .259.723.721
ordentliche
Aufwendungen 1.220.813.900 0 24.365. 424 14.013.716 339.580 1.258.853.460 1 .228.304.792
Finanz-
erträge 13.673.450 0 00 280.000 0 13.953.450 16.266.346
Finanz-
aufwendungen 22.307.000 0 0 0 0 22.307.000 19.218.669
Jahres-
ergebnis -3.122.730 0 -24.365.424 1.883.972 277.500 -25.326.682 28.466.606
Verrechnete
Erträge 200.000 0 0 0 0 200.000 30.707.346
Verrechnete
Aufwendungen 1.200.000 0 0 0 0 1.200.000 2.437.839
Verrechneter
Saldo -1.000.000 0 0 0 0 -1.000.000 28.269.507
Veränderung
Eigenkapital -4.122.730 0 -24.365.424 1.883.972 277.500 -26.326.682 56.736.113
Die übertragenen Haushaltsreste aus dem Jahr 2018 bewirkten ein e Ausdehnung des
Budgetrahmens um -24.365.424 € auf -27.488.154 €.
Darüber hinaus wurde das Budget des Jahres 2019 durch überplanmäßige und außerplan-
mäßige Haushaltmittel sowie Umschichtungen innerhalb des Haushaltes und Sperrungen
beeinflusst. Der Budgetrahmen reduz ierte sich hierdurch von -27 .488.154 € auf
-25.326.682 €.
Das AWR hinterfragte die unterschiedlichen Beweggründe für die Fortschreibung der in der
Haushaltssatzung verankerte Planwerte. Sämtliche Fragen konnten während der Prüfung
zufriedenstellend geklärt werden. Die seitens der Verwaltung durchgeführten Anpassungen
bewegten sich voll und ganz im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten einer fle-
xiblen Haushaltsführung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 74
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Am Ende des Haushaltsjahres 2019 st eht der planmäßigen Unterdec kung von
-25.326.682 € ein Jahresüberschuss i.H.v. 28.466.606 € gegenüber.
Bezieht man in diese Betrachtung die außerhalb der Ergebnisrech nung mit der Allgemei-
nen Rücklage vorgenommen Verrechnung ein, dann verbesserte sich das Haushaltsergeb-
nis von -26.326.682 € auf 56.736.113 €.
Im Übrigen ist die Umsetzung der Haushaltssatzung ein wesentlic her Bestandteil der un-
terjährigen produkt- bzw. organisationsbezogenen Prüfungen. Die Prüfungsergebnisse ga-
ben bisher keinen Anlass, die Rec ht- und Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit der Haushaltsführung in Frage zu stellen.
11 Prüfung delegierter Aufgab en gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW
In die Prüfung des Jahresabschluss es sind gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW die Entschei-
dungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben einzubeziehen, sofern sie von
erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlu ngsvorgänge durch den
Träger der Aufgabe vorgenommen werden.
Es gibt im Bereich der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Geschäftsvorfälle, weil das
Land NRW als überörtlicher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des Landesausführungsgeset-
zes zum Zwölften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Aufgaben auf die Stadt Münster
übertragen hat.
Am 15.01.2020 prüfte das AWR die Abrechnung der Einzahlungen un d Auszahlungen für
den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. 2019 und bestätigte ihre sachli che und rechnerische
Richtigkeit.
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufgaben keine P rüfung von Einzelfällen
statt.
12 Bestätigungsvermerk der unabhä ngigen Jahresabschlussprüfer
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster:
Uneingeschränkte Prüfungsurteile
Das AWR hat den Jahresabschuss der Stadt Münster - bestehend au s der Bilanz zum
31.12.2019, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen und
den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 sowie den An-
hang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hin-
aus prüfte das AWR den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019.
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüf ung gewonnenen Er-
kenntnisse
entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vor-
schriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen und vermittelt unter Beacht ung der deutschen Grundsätze ord nungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlic hen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage der Stadt Müns ter zum 31.12.2019 sowie ihr er Ertragslage für
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 und
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 75
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
vermittelt der beigefügte Lageber icht insgesamt ein zutreffend es Bild von der wirt-
schaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen wesentlichen Belangen steht dieser La-
gebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschrif-
ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-
schlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberic htes in Übereinstim-
mung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW)
und vom Institut der Rechnungsprüf er (IDR) festgestellten deuts chen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Verantwortung d es AWR nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes“ des Bestät igungsvermerkes wei-
tergehend beschrieben.
Das AWR ist als örtliche Rec hnungsprüfung der Stadt Münster gem äß § 101 Abs. 2 GO
NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat
unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Der
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit ist das AWR von der Stadtver-
waltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen (§ 319 HGB)
und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31GO NRW) unabhängig und erfüllt seine sonsti-
gen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anforderungen.
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht heranzuziehen.
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht
Der Oberbürgermeister ist ver antwortlich für die Aufstellung de s Jahresabschlusses, der
den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtli-
chen Bestimmungen in allen wesent lichen Belangen entspricht, un d dafür, dass der Jah-
resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage der Stadt Münster vermittelt.
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die interne n Kontrollen, die die Stadt
Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli-
chen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Stadt Münster zu r Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung
der Aufgaben, zu beurteilen. Des W eiteren hat er die Verantwort
ung, Sachverhalte in Zu-
sammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgabe n, sofern einschlägig,
anzugeben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 76
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2021
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vor-
schriften entspricht und die Chanc en und Risiken der zukünftige n Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß-
nahmen (Systeme), die er als notw endig erachtet hat, um die Auf stellung eines Lagebe-
richtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermög-
lichen, und um ausreichende geeignet e Nachweise für die Aussage n im Lagebericht er-
bringen zu können.
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabs ichtigten oder unbeab-
sichtigten – falschen Darstell ungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, ob der La-
gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mi t den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Bestäti-
gungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber k eine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vo m Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn ve rnünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein-
zeln oder insgesamt die auf der G rundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übten die Ab schlussprüfer pflichtgemäßes Er messen aus und be-
wahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizierten und beurteilten si e Risiken wesentlicher – bea bsichtigter oder unbeab-
sichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im L agebericht, planten
und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken dur ch, erlangten Prü-
fungsnachweise, die ausreichend un d geeignet sind, um als Grund lage für die Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht auf-
gedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten
, da Verstöße betrüge-
risches Zusammenwirken, Fälsc hungen, beabsichtigte Unvollständi gkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die P rüfung des Jahres-
abschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lagebe-
richtes relevanten Vorkehrun gen und Maßnahmen, um Prüfungshandl ungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Um ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Stadt Münster abzugeben.
beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit der vom Obe rbürgermeister an-
gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von ihm darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
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zogen die Abschlussprüfer auf der Grundlage der erlangten Prüf ungsnachweise
Schlussfolgerungen, ob eine wes entliche Unsicherheit im Zusamme nhang mit Ereig-
nissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an de r Fähigkeit der
Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben,
aufwerfen können. Falls die Abschlussprüfer zu dem Schluss kommen, dass eine we-
sentliche Unsicherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Be stätigungsvermerk auf
die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu
machen oder, falls die Angaben u nangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil
zu modifizieren. Die Abschlussprüfer zogen ihre Schlussfolgerun gen auf der Grund-
lage der bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenhei ten können jedoch dazu führe n, dass die Stadt
Münster die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann.
beurteilten die Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Auf bau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu-
grundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßige r Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster vermittelt.
beurteilten die Abschlussprüfer den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresab-
schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage
der Stadt Münster.
führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Ober bürgermeister dar-
gestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. A uf Basis ausreichen-
der geeigneter Prüfungsnachwei se vollzogen sie dabei insbesonde re die den zu-
kunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung der zu kunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein e igenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unv ermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeut-
same Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantw ortlichen. Sämtliche
Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wurden keine Män-
gel im internen Kontrollsystem festgestellt.
Münster, den 09.03.2021
Klaus Frohne
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster
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Bilanz zum 31.12.2019
Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2018 31.12.2019
Euro Euro
A k t i v a 3.713.928.063,16 3.779.657.896,79
1. Anlagevermögen 3.376.092.594,38 3.459.594.692,46
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 625.371,74 530.104,02
1.2 Sachanlagen 2.794.631.601,06 2.832.357.899,01
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 241.210 .842,30 245.271.547,68
1.2.1.1 Grünflächen 128. 917.032,23 131.132.826,42
1.2.1.2 Ackerland 44.695.840,07 46.463.664,37
1.2.1.3 Wald, Forsten 10 .685.392,29 10.830.223,96
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 56.912.577,71 56.844.832,93
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 798.819.5 85,47 818.376.423,39
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 72.049.496,01 79.823.121,7 8
1.2.2.2 Schulen 366.172.766,06 372.497.755,92
1.2.2.3 Wohnbauten 1.691.262,79 2.399.691,02
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 358.906. 060,61 363.655.854,67
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.554.239.418,44 1.528.892.257,86
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.131.260,43 316.546.529,66
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 39.666.506,08 40.342.380,09
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 669.057.98 4,55 663.104.945,50
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 510.049.172,69 490.122.070,68
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 19.334.494,69 1 8.776.331,93
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 5.609.430,61 3.985.368,97
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.258.787,14 17.742.284,1 3
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 36.366.160,63 38 .194.265,47
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.637.619,18 28.325.526, 76
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 112.489.757,29 151.57 0.224,75
1.3 Finanzanlagen 580.835.621,58 626.706.689,43
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 433.324.872,81 467.000.31 3,73
1.3.2 Beteiligungen 13.124.220,66 18.000.190,66
1.3.3 Sondervermögen 21.465.750,10 21.538.909,83
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 26.266.620,21 32.266.565,81
1.3.5 Ausleihungen 86.654.157,80 87.900.709,40
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 85.177.001,44 86.766.386,97
1.3.5.2 an Beteiligungen 1 .124.130,00 1.090.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 353.026,36 44.192,43
2. Umlaufvermögen 281.546.652,91 255.557.713,69
2.1 Vorräte 34.398.569,15 31.456.457,13
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 34.398.569,15 31.456.4 57,13
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.077.508,51 59 .963.062,17
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 44.192.893,01 40.978.536,39
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.167.779,89 4.154.598,19
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 11.716.835,61 14.829.927,08
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 186.070.575,25 164.138.194,39
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.288.815,87 64.505.490,64
Anlagenspiegel
AK/HK Zugang Abgang Umbuchung aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahre s AfA Abgang
AfA U m -
buchung kumulierte AfA
Buchw ert GJ-
Beginn lfd. Buchw ert
01.01.2019 2019 2019 2019 31.12.2019 01.01.2019 2019 2019 2019 31.12.201 9 01.01.2019 31.12.2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immaterielle Vermögens-
gegenstände 1.424.037,23 149.520,24 -88.910,40 -26.397,10 1.458.249, 97 -798.665,49 -144.122,38 12.442,16 2.199,76 -928.145,95 625.371,74 5 30.104,02
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 163.034.413,66 2.339.631,12 -1.420.241,22 2.490.329,70 166.444.133, 26 -34.117.381,43 -2.567.410,71 1.373.485,30 0,00 -35.311.306,84 128. 917.032,23 131.132.826,42
1.2.1.2 Ackerland 44.729.577,33 2.478.007,43 -1.831.890,84 1.121.707,71 46.497.401,63 -33.737,26 0,00 0,00 0,00 -33.737,26 44.695.840,07 46.463.664,37
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.685.392,29 138.004,80 -571,42 7.398,29 10.830.223,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.685.392,29 10.830.223,96
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 56.912.577,71 0,00 -36.048,51 -31.696,27 56.844.832,93 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 56.912.577,71 56.844.832,93
1.2.2 Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen 82.218.764,17 4.959.226,43 0,00 4.296.033,37 91.474.023,97 -10.169.2 68,16 -1.481.634,03 0,00 0,00 -11.650.902,19 72.049.496,01 79.823.121 ,78
1.2.2.2 Schulen 473.891.061,27 12.924.872,09 0,00 3.322.231,96 490.138.165,32 -107.7 18.295,21 -9.922.114,19 0,00 0,00 -117.640.409,40 366.172.766,06 372. 497.755,92
1.2.2.3 Wohnbauten 2.098.739,44 682.434,39 -19.995,50 94.542,04 2.855.720,37 -407.476,6 5 -48.552,70 0,00 0,00 -456.029,35 1.691.262,79 2.399.691,02
1.2.2.4 Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 447.095.578,58 10.445.705,94 -604,92 3.706.835,62 461.247.515,22 -88 .189.517,97 -9.400.596,52 0,00 -1.546,06 -97.591.660,55 358.906.060, 61 363.655.854,67
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 316.131.260,43 230.100,79 -205.047,95 390.216,39 316.546.529,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 316.131.260,43 316.546.529,66
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 52.550.328,02 369.632,66 -128.949,33 1.514.172,99 54.305.184,34 -12. 883.821,94 -1.207.931,64 128.949,33 0,00 -13.962.804,25 39.666.506,0 8 40.342.380,09
1.2.3.3 Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0 ,00
1.2.3.4
Entwässerungs-u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 869.297.535,08 3.177.691,28 -552.185,56 9.903.140,70 881.826.181,50 -200.239.550,53 -18.601.199,98 119.514,51 0,00 -218.721.236,00 669.0 57.984,55 663.104.945,50
1.2.3.5 Straßennetz mit
Wegen, Plätzen 800.517.084,43 2.590.374,45 -2.418.223,76 5.920.126,09 806.609.361, 21 -290.467.911,74 -27.371.406,30 1.352.027,51 0,00 -316.487.290,53 5 10.049.172,69 490.122.070,68
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 30.764.726,35 41.904,51 0,00 360.343,22 31.166.974,08 -11.430.231,66 -960.410,49 0,00 0,00 -12.390.642,15 19.334.494,69 18.776.331,93
1.2.4 Bauten auf fremden
Grund und Boden 8.081.567,84 52.168,60 -1.274.886,42 55.817,36 6.914 .667,38 -2.472.137,23 -812.942,55 354.235,31 1.546,06 -2.929.298,41 5 .609.430,61 3.985.368,97
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler 17.258.787,14 82.277,08 0,00 401.219,91 17.742.284,1 3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.258.787,14 17.742.284,13
1.2.6 Maschinen und
technische Anlagen 65.983.113,27 3.305.008,30 -2.072.485,11 2.549.0 23,99 69.764.660,45 -29.616.952,64 -3.998.647,86 2.045.194,04 11,48 - 31.570.394,98 36.366.160,63 38.194.265,47
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung 90.752.109,02 4.689.426,74 -274.925,36 1.553.9 15,96 96.720.526,36 -62.114.489,84 -6.525.965,59 247.667,07 -2.211,2 4 -68.394.999,60 28.637.619,18 28.325.526,76
1.2.8 Geleist.Anzahlungen,
Anlagen im Bau 112.489.757,29 77.449.891,80 -740.462,41 -37.628.961 ,93 151.570.224,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 112.489.757,29 151.570.224, 75
1.3.1 Anteile an verb.
Unternehmen 441.038.949,86 35.043.671,51 -1.368.230,59 0,00 474.714. 390,78 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 433.324.872,81 467.0 00.313,73
1.3.2 Beteiligungen 22.771.857,96 4.875.970,00 0,00 0,00 27.647.827,9 6 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 13.124.220,66 18.000.190, 66
1.3.3 Sondervermögen 21.610.072,26 73.159,73 0,00 0,00 21.683.231,99 - 144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.465.750,10 21.538.909,83
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögen 26.266.620,21 5.999.945,60 0,00 0,00 32.266.565,81 0,0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 26.266.620,21 32.266.565,81
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an
verbund. Unternehmen 85.177.001,44 5.000.000,00 -3.410.614,47 0,00 86.766.386,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.177.001,44 86.766.386,97
1.3.5.2 Ausleihungen an
Beteiligungen 1.124.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.090.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .124.130,00 1.090.130,00
1.3.5.4 Sonstige
Ausleihungen 379.459,91 20.000,00 -328.833,93 0,00 70.625,98 -26.433,55 0,00 0,00 0, 00 -26.433,55 353.026,36 44.192,43
4.244.289.502,19 177.118.625,49 -16.207.107,70 0,00 4.405.201.019,9 8 -868.196.907,81 -83.042.934,94 5.633.515,23 0,00 -945.606.327,52 3. 376.092.594,38 3.459.594.692,46
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Abschreibungen (AfA) Buchw erte
Forderungsspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren
mehr als 5
Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 40.978.536,90 37.437.912,08 1.8 19.950,66 1.720.674,16 44.192.893,01
1.1 (160000) Gebühren 3.040.807,18 3.040.140,08 667,10 0,00 3.050.000 ,43
1.2 (162000) Beiträge 142.305,18 132.792,49 9.512,69 0,00 310.000,16
1.3 (164000) Steuern 5.082.896,31 5.082.896,31 0,00 0,00 5.211.502,5 3
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 17.157.418,06 17.1 26.089,88 18.570,51 12.757,67 14.042.552,39
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 15.555.11 0,17 12.055.993,32 1.791.200,36 1.707.916,49 21.578.837,50
2. Privatrechtliche Forderungen 4.154.598,19 4.125.194,76 29.403,43 0, 00 5.167.779,89
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 631.191,27 601.787,84 29.403,43 0,00 1.000.912,42
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 116.522,68 116.52 2,68 0,00 0,00 12.174,53
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 843.098,57 843.098,57 0, 00 0,00 1.180.142,71
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 20.345,87 20.345,87 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 2.543.439,80 2.543.439,80 0,00 0, 00 2.974.550,23
Summe aller Forderungen 45.133.135,09 41.563.106,84 1.849.354,09 1. 720.674,16 49.360.672,90
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2019
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
am 31.12.2018
Eigenkapitalspiegel
Verrechnungen Jahresergebnis
Bestand Verrechnung der mit der Veränderungen 2019
Bezeichnung 01.01.2019 Vorjahresergbnisse allgem. Rücklage der (vo r Beschluss über Bestand
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO Sonderrücklage Ergebnisverwendung) 31.12 .20192
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Allgemeine Rücklage 668.844.426,55 0,00 28.269.506,35 0,00 0,00 697.113.932,90
1.2. Sonderrücklagen 1.306.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.306.000,00
1.3. Ausgleichsrücklage 79.167.330,60 49.086.846,44 0,00 0,00 0,00 128.254.177,04
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 49.086.846,44 0,00 0,00 0,00 28.466.606,70 28.466.606,70
1.5. Nicht druch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Gegenposten Aktiva)1
Summe Eigenkapital 798.404.603,59 49.086.846,44 28.269.506,35 0,00 28.466.606,70 855.140.716,64
4. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1 .1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Postition 1.5 auszubuchen.
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
Bezeichnung 3. Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Saldo
Ergebnis aus 2016 Ergebnis aus 2017 Ergebnis aus 2018
Euro Euro Euro Euro
Allgemeine Rücklage (+/-) 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausgleichsrücklage (+/-) 10.698.224,12 9.364.295,51 49.086.846,44 69.149.366,07
Summe 10.698.224,12 9.364.295,51 49.086.846,44 69.149.366,07
Verbindlichkeitenspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren
E U RE U RE U RE U RE U R
12345
1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen 832.717.116,13 126.154.354,31 185.000.832,78 521.561.929,02 870.990.771,82
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.3 von Sondervermögen 84.363,16 0,00 0,00 84.363,16 84.363,16
2.4 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 v on Kreditinstituten 832.632.752,97 126.154.354,31 185.000.832 ,78 521.477.565,86 870.906.408,66
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung 2.567.886,13 2.567.886,13 0,00 0,00 3.824.079,04
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen 529.156,22 28.324,74 105.256,21 395.575,27 506. 561,08
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 2.715.375,52 2.715.375,52 0,00 0,0 0 2.336.387,19
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 703.499,65 703.499,65 0 , 0 0 0 , 0 0 0 , 0 0
7. Sonstige Verbindlichkeiten 63.848.918,91 56.540.986,78 6.282.3 31,86 1.025.600,27 54.120.270,41
8. Erhaltene Anzahlungen 81.139.271,53 12.210.053,86 48.840.215,4 4 20.089.002,23 64.678.275,93
9. Summe aller Verbindlichkeiten 984.221.224,09 200.920.480,99 24 0.228.636,29 543.072.106,79 996.456.345,47
31.415.975,45 36.008.261,86
Nachrichtlich
Haftungsv erhältnisse aus der Bestellung v on Sicherheiten:
- Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2018
Gesamtbetrag
am 31.12.2019Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
Ergebnisrechnung
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019
davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2018 Ermächtigungen Ergebnis 2019 Ansatz / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 645.081.783,40 629.920.000,00 629.920.000,00 0,00 645.041.881,85 15.121.881,85 0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 152.418.570,05 171.864.400,00 171.864.400,00 0,00 170.170.446,45 1.693.953,55 - 0,00
3 + Sonstige Transfererträge 22.339.659,08 16.176.660,00 16.176.660,00 0,00 23.655.463,63 7.478.803,63 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 135.075.989,13 132.509.860,00 132.509.860,00 0,00 135.916.335,20 3.406.475,20 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 23.645.944,54 22.833.090,00 22.833.090,00 0,00 24.268.424,33 1.435.334,33 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 194.842.879,68 206.987.070,00 206.987.070,00 0,00 195.354.437,34 11.632.632,66 - 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 52.007.014,02 42.815.540,00 42.815.540,00 0,00 63.016.256,83 20.200.716,83 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 2.495.962,60 3.218.100,00 3.218.100,00 0,00 2.300.475,72 917.624,28 - 0,00
9 + / - Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 = Ordentliche Erträge 1.227.907.802,50 1.226.324.720,00 1.226.324.720,00 0,00 1.259.723.721,35 33.399.001,35 0,00
11 - Pers onalaufwendungen 270.209.789,84 294.606.800,00 294.606.800,00 0,00 294.401.693,54 205.106,46 - 0,00
12 - Versorgungsaufwendungen 28.512.992,08 23.006.600,00 23.006.600,00 0,00 31.220.824,20 8.214.224,20 0,00
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 126.105.530,82 135.952.150,00 148.379.228,00 12.427.078,00 137.071.576,26 11.307.651,74 - 5.206.510,00
14 - Bilanzielle Abschreibungen 79.872.441,82 81.763.470,00 81.763.470,00 0,00 83.271.140,30 1.507.670,30 0,00
15 - Trans feraufwendungen 592.194.041,79 614.838.810,00 620.486.829,00 5.648.019,00 595.820.150,10 24.666.678,90 - 3.452.195,00
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.212.552,11 70.646.070,00 76.936.397,00 6.290.327,00 86.519.407,17 9.583.010,17 3.221.890,00
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.175.107.348,46 1.220.813.900,00 1.245.179.324,00 24.365.424,00 1.228.304.791,57 16.874.532,43 - 11.880.595,00
18 = Ordentliches Ergebnis 52.800.454,04 5.510.820,00 18.854.604,00 - 24.365.424,00 - 31.418.929,78 50.273.533,78 11.880.595,00
19 + Finanzerträge 16.485.247,50 13.673.450,00 13.673.450,00 0,00 16.266.346,16 2.592.896,16 0,00
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 20.198.855,10 22.307.000,00 22.307.000,00 0,00 19.218.669,24 3.088.330,76 - 0,00
21 = Finanzergebnis 3.713.607,60 - 8.633.550,00 - 8.633.550,00 - 0,00 2.952.323,08 - 5.681.226,92 0,00
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 49.086.846,44 3.122.730,00 - 27.488.154,00 - 24.365.424,00 - 28.466.606,70 55.954.760,70 11.880.595,00
23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00
26 = Jahresergebnis 49.086.846,44 3.122.730,00 - 27.488.154,00 - 24.365.424,00 - 28.466.606,70 55.954.760,70 11.880.595,00
27 - globaler Minderaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28 = Jahresergebnis nach Abzug globaler
Minderaufwand 49.086.846,44 3.122.730,00 - 27.488.154,00 - 24.365.424,00 - 28.466.606,70 55.954.760,70 11.880.595,00
Haushaltsansatz 2019
davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2018 Ermächtigungen Ergebnis 2019 Ansatz / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
29 Verrechnete Erträge 2.010.403,14 200.000,00 200.000,00 0,00 2.203.637,60 2.003.637,60 0,00
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Erträge 2.281.195,57 0,00 0,00 0,00 28.503.708,51 28.503.708,51 0,00
bei Finanzanlagen
31 Verrechnete Aufwendungen 2.830.076,49 1.200.000,00 1.200.000,00 0,00 2.394.699,29 1.194.699,29 0,00
bei Vermögensgegenständen
32 Verrechnete Aufwendungen 1.291.066,76 0,00 0,00 0,00 43.140,47 43.140,47 0,00
bei Finanzanlagen
33 Verrechnungssaldo 170.455,46 1.000.000,00 - 1.000.000,00 - 0,00 28.269.506,35 29.269.506,35 0,00
Haushaltsansatz 2019
Finanzrechnung
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2019
davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2018 Ermächtigungen Ergebnis 20 19 Ansatz / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 644.082.060,09 629.920.000,00 629.920.000,00 0,00 644.971.078,55 15.051.078,55 0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 119.100.917,62 143.640.170,00 143.640.170,00 0,00 140.279.501,59 3.360.668,41 - 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 20.131.968,88 16.176.660,00 16.176.660,00 0,00 21.843.569,13 5.666.909,13 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 115.751.711,71 109.799.640,00 109.799.640,00 0,00 115.042.886,40 5.243.246,40 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 23.364.015,84 22.818.940,00 22.818.940,00 0,00 24.437.996,34 1.619.056,34 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 204.426.846,78 206.987.070,00 206.987.070,00 0,00 200.333.963,30 6.653.106,70 - 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen 59.713.187,63 33.746.490,00 33.746.490,00 0,00 38.249.765,10 4.503.275,10 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 16.449.663,04 13.673.450,00 13.673.450,00 0,00 16.246.578,17 2.573.128,17 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.203.020.371,59 1.176.762.420,00 1.176.762.420,00 0,00 1.201.405.338,58 24.642.918,58 0,00
10 - Pers onalaus zahlungen 245.928.757,21 275.323.180,00 275.323.180,00 0,00 258.428.130,15 16.895.049,85 - 0,00
11 - Versorgungsauszahlungen 27.537.095,20 26.789.680,00 26.789.680,00 0,00 31.151.673,61 4.361.993,61 0,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 125.498.764,04 135.952.150,00 149.243.962,00 13.291.812,00 137.148.679,19 12.095.282,81 - 5.889.414,00
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 20.086.247,17 22.307.000,00 22.307.000,00 0,00 19.331.277,17 2.975.722,83 - 0,00
14 - Transferauszahlungen 590.050.060,52 611.728.850,00 617.376.869,00 5.648.019,00 592.582.224,16 24.794.644,84 - 3.452.195,00
15 - Sonstige Auszahlungen 63.594.378,67 73.903.820,00 80.213.128,00 6.309.308,00 67.674.923,71 12.538.204,29 - 3.221.890,00
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.072.695.302,81 1.146.004.680,00 1.171.253.819,00 25.249.139,00 1.106.316.907,99 64.936.911,01 - 12.563.499,00
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 130.325.068,78 30.757.740,00 5.508.601,00 25.249.139,00 - 95.088.430,59 89.579.829,59 12.563.499,00 -
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 39.606.501,94 48.842.790,00 48.842.790,00 0,00 45.239.812,62 3.602.977,38 - 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.430.496,87 1. 060.420,00 1.060.420,00 0,00 1.926.300,43 865.880,43 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 456.535,61 3.665.620,00 3.665.620,00 0,00 3.773.689,68 108.069,68 0,00
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 7.075.543,26 4. 576.020,00 4.576.020,00 0,00 4.514.207,14 61.812,86 - 0,00
22 + Sonstige Investitonseinzahlungen 11.524.448,52 14.000.000,00 14.000.000,00 0,00 16.989.713,30 2.989.713,30 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 60.093.526,20 72.144.850,00 72.144.850,00 0,00 72.443.723,17 298.873,17 0,00
24 - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 14.185.310,20 72.652.510,00 73.028.430,00 375.920,00 28.859.028,48 44.169.401,52 - 43.324.268,00
25 - Aus zahlungen für Baumaßnahmen 75.481.863,84 133.838.940,00 273.240.896,00 139.401.956,00 86.504.037,17 186.736.858,83 - 110.576.639,00
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 9.754.158,50 13. 104.780,00 27.055.244,00 13.950.464,00 7.365.579,09 19.689.664,91 - 12.762.776,00
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 88.636.538,48 11.920.000,00 46.920.000,00 35.000.000,00 17.171.878,60 29.748.121,40 - 30.000.000,00
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2.785.071,02 21. 138.130,00 29.040.227,00 7.902.097,00 9.103.784,78 19.936.442,22 - 5.557.971,00
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 190.842.942,04 252.654.360,00 449.284.797,00 196.630.437,00 149.004.308,12 300.280.488,88 - 202.221.654,00
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit 130.749.415,84 - 180.509.510,00 - 377.139.947,00 - 196.630.437,00 - 76.560.584,95 - 300.579.362,05 202.221.654,00 -
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 424.347,06 - 149.751.770,00 - 371.631.346,00 - 221.879.576,00 - 18.527.845,64 390.159.191,64 214.785.153,00 -
Haushaltsansatz 2019
davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2018 Ermächtigungen Ergebnis 20 19 Ansatz / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 128.362.184,00 177.984.510,00 281.953.110,00 103.968.600,00 4.717.974,00 277.235.136,00 - 70.000.000,00
34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.559.395,00 132. 397.722,00 132.397.722,00 0,00 0,00 132.397.722,00 - 0,00
35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 35.846.966,30 45. 500.000,00 45.500.000,00 0,00 45. 361.770,00 138.230,00 - 0,00
36 - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 37.379.020,82 105. 934.844,00 105.934.844,00 0,00 1.122.280,99 104.812.563,01 - 0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 56.695.591,88 158. 947.388,00 262.915.988,00 103.968.600,00 41.766.076,99 - 304.682.064,99 - 70.000.000,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 56.271.244,82 9. 195.618,00 108.715.358,00 - 117.910.976,00 - 23.238.231,35 - 85.477.126,65 144.785.153,00 -
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 130.179.846,33 186.070.575,00 186.070.575,00 0,00 186.070.575,25 0,00 0,00
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 380.515,90 - 0,00 0,00 0,00 1.305.850,49 1.305.850,49 0,00
41 = Liquide Mittel 186.070.575,25 195.266.193,00 77.355.217,00 117.910. 976,00 - 164.138.194,39 86.782.977,14 144.785.153,00 -
Haushaltsansatz 2019
Lagebericht
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen
Stadt Münster, Oktober 2020
Lagebericht
zum Jahresabschluss 2019 der Stadt Münster
1. Vorbemerkung
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2019 ein Jahresabschluss aufzustel-
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft na chzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht
beizufügen. Gemäß § 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist der Lagebericht
so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der kommunalen
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird. Dabei ist auch
auf die Chancen und Risiken der Kommune einzugehen.
2. Ertragslage
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunale n Haushaltswirtschaft. Er enthält alle
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und
Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahresergebnis
führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebni s zu einem Verzehr des Eigenkapitals.
Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushalts-ausgleich. Der
Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen Wert ausweist.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit folgenden Werten ab:
Ergebnisrechnung 2019
Position
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung
Mio. € Mio. € Mio. €
Ordentliche Erträge 1.226,3 1.259,7 + 33,4
Ordentliche Aufwendungen 1.245,2 1.228,3 - 16,9
Ordentliches Ergebnis -18,9 31,4 + 50,3
Finanzerträge 13,7 16,3 + 2,6
Finanzaufwendungen 22,3 19,2 - 3,1
Finanzergebnis -8,6 -3,0 + 5,7
Jahresergebnis -27,5 28,5 + 56,0
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 28,5 Mio. € aus. Gegenüber der Haushalts-
planung (einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem Vermögens-
verzehr in Höhe von - 27,5 Mio. € ausgegangen werde n musste, ergibt sich somit eine Ver-
besserung von 56,0 Mio. €.
Gegenüber dem Planansatz sind die gesamten Erträge um 33,4 Mio. € (+ 2,7 %) gestiegen.
Die Aufwendungen blieben mit 16,9 Mio. € (- 1,4 %) unter dem Ansatz.
An nicht benötigten Aufwandsermächtigungen wurden 1 1,9 Mio. € als sogenannte Ermächti-
gungsübertragungen in das Jahr 2020 übertragen und erhöhen dort den laufenden Ansatz
entsprechend
.
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschlus s sind detailliert im Anhang bei den „Er-
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent-
lichen Veränderungen beleuchtet werden.
Hinweise zu den Erträgen:
Das Ergebnis bei den ordentlichen Erträgen lag um 3 3,4 Mio. € über dem fortgeschriebenen
Haushaltsansatz.
Bei den Steuern wurden insgesamt Mehrerträge von 15 ,1 Mio. € generiert. Vor allem die Er-
träge aus der Gewerbesteuer führten zu dieser Verbesserung, der Haushaltsansatz von 320
Mio. € wurde mit 333,6 Mio. € um 13,6 Mio. € übertroffen. Dies belegt, dass die Stadt Münster
auch im Jahr 2019 von der allgemein guten Wirtschaftslage profitiert hat. Auch bei der Grund-
steuer konnten im Jahr 2019 Mehrerträge von 1,6 Mio. € erzielt werden. Der Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer lag mit einem Aufkommen von 174,2 Mio. € geringfügig über dem
Planansatz (+ 0,2 Mio. €).
Eine deutliche Steigerung ist bei den sonstigen ord entlichen Erträgen zu verzeichnen, hier
wurde der Haushaltsansatz um 20,2 Mio. € (+47,2%) ü bertroffen. Die entsprechenden Mehr-
erträge verteilen sich auf eine Vielzahl von Sachverhalten und Produktgruppen des Haushalts.
Weitere nennenswerte Ertragsverbesserungen gab es bei den sonstigen Transfererträgen (7,5
Mio. €), den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,4 Mio. €) sowie den privat-rechtlichen
Leistungsentgelten (1,4 Mio. €).
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurde der Haushaltsansatz hingegen um
11,6 Mio. € unterschritten, auch bei den Zuwendunge n und allgemeinen Umlagen wurde der
Planansatz nicht ganz erreicht (1,7 Mio.€).
Hinweise zu den Aufwendungen:
Das Ergebnis bei den ordentlichen Aufwendungen reduzierte sich um 16,9 Mio. € im Vergleich
zu den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen.
Den größten Anteil an der Gesamtsumme der ordentlic hen Aufwendungen haben die Perso-
nalaufwendungen (24 %), die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (11 %) sowie die
Transferaufwendungen (49 %).
Bei den Personalaufwendungen wurde der Haushaltsansatz um 0,2 Mio. € unterschritten, bei
den Versorgungsaufwendungen hingegen um 8,2 Mio. € überschritten.
Bei den Sach- und Dienstleistungen gab es Minderauf wendungen von 11,3 Mio. €, bei den
Abschreibungen Mehraufwand von 1,5 Mio. € und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendun-
gen Mehraufwand in Höhe von 9,6 Mio. €.
Bei den Transferaufwendungen wurden insgesamt Minde raufwendungen in Höhe von 24,7
Mio. € verzeichnet, in diesem Bereich sind allerdings unterschiedliche Entwicklungen erkenn-
bar. Zu erwähnen sind zum einen Aufwandssteigerungen im Bereich Kinder, Jugendliche und
Familie von 6,7 Mio. €, andererseits schlagen bei den Transferaufwendungen Minderaufwen-
dungen im Bereich der KdU- und ALG II-Leistungen von rund 25,0 Mio. € zu Buche.
Hinweise zum Finanzergebnis:
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen , einschließlich der Ausschüttungen
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen ist um 5,7 Mio. €
besser als geplant ausgefallen. Diese Verbesserung beruht zu einem Teil aus den um 2,6 Mio.
€ höheren Finanzerträgen. Zum anderen erfolgten Einsparungen von 3,1 Mio. € bei den Zins-
aufwendungen. Die Stadt profitiert hierbei weiterhin vom sehr niedrigen Zinsniveau, außerdem
mussten im Jahr 2019 deutlich weniger Kredite aufgenommen werden als ursprünglich veran-
schlagt, da die Umsetzung vieler Investitionsmaßnah men zeitverzögert erfolgt ist bzw. auf-
grund des relativ hohen Liquiditätsbestandes nicht erforderlich war.
3. Finanzlage
Finanzrechnung 2019
Position
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung
Mio. € Mio. € Mio. €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit + 5 ,5 + 95,1 + 89,6
Saldo aus Investitionstätigkeit - 377 ,1 - 76,6 + 300,5
Finanzmittelüberschuss (+) - 371,6 18,5 + 390 ,1
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 281,9 4,7 - 277,2
Aufnahme von Liquiditätskrediten 13 2,4 0,00 -132,4
Tilgung und Gewährung von Darlehen - 45,5 - 45,4 - 0,1
Tilgung von Liquiditätskrediten - 1 05 ,9 - 1,1 - 104,8
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 26 2,9 - 41,8 - 304,7
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit s owie durch die Aufnahme bzw. Tilgung der
Kredite.
Der in der Planung positive Saldo aus laufender Ver waltungstätigkeit von 5,5 Mio. € konnte
um 89,6 Mio. € auf 95,1 Mio. € gesteigert werden. D er negative Saldo aus der Investitionstä-
tigkeit von - 377,1 Mio. € (Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für die Herstellung bzw.
den Erwerb von Vermögen) konnte auf - 76,6 Mio. € gesenkt werden, was einer Ergebnisver-
besserung von 300,5 Mio. € entspricht. Im Ergebnis führten beide Ergebnisverbesserungen
(aus laufender Verwaltungstätigkeit = 89,6 Mio. € + aus Investitionstätigkeit = 300,5 Mio. €) zu
einem deutlichen Finanzmittelüberschuss von 390,1 Mio. €.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, weist
als Ergebnis den negativen Wert von 41,8 Mio. € aus . Im Ergebnis sind damit im Jahr 2019
im Saldo mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen worden.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2019 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu
wurde zur Verstärkung der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erzielten Einnahmen
auf das hohe Liquiditätsaufkommen des Cash-Pools, der mit den eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen und Töchtern der Stadt gemeinsam betrieben wird, zurückgegriffen.
Der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetra g der Liquiditätskredite (200 Mio. €)
wurde zu keiner Zeit in Anspruch genommen.
4. Vermögens- und Schuldenlage
Die Schlussbilanz zum 31.12.2019 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer-
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufe-
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.
Bilanz (Aktiva) 31.12.2019 31.12.2018 Änderung
Mio. € % Mio. € % Mio. €
1. Anlagevermögen 3.459,6 91,53 3.376,1 90,90 83,5
1.1 Immaterielle Vermögensge-
genstände 0,5
0,01 0,6 0,02 -0,1
1.2 Sachanlagen 2.832,4 74,94 2.794,6 75,25 37,8
1.3 Finanzanlagen 626,7 16,58 580,8 15,64 45,9
2. Umlaufvermögen 255 ,5 6,76 281,5 7,58 -26,0
2.1 Vorräte 31,5 0,83 34,4 0,93 -2,9
2.2 Forderungen, sonst. Vermö-
gensgegenstände 59,9
1,59 61,1 1,65 -1,2
2.3 Wertpapiere des Umlaufver-
mögens 0,0
0,00 0,0 0,00 0,0
2.4 Liquide Mittel 164 ,1 4,34 186,1 5,01 -22,0
3. Aktive Rechnungsabgren-
zung 64,5
1,71 56,3 1,52 8,2
Summe Aktiva 3.779,7 100,00 3.713,9 100,00 65,8
Bilanz (Passiva) 31.12.2019 31.12.2018 Änderung
Mio. € % Mio. € % Mio. €
1. Eigenkapital 855,1 22, 61 798,4 21,50 56,7
1.1 Allgemeine Rücklage 697,1 18,44 668,8 18,01 28,3
1.2 Sonderrücklagen 1,3 0,03 1,3 0,03 0,00
1.3 Ausgleichsrücklage 128,2 3,39 79,2 2,13 49,0
1.4 Jahresüberschuss 28,5 0,75 49,1 1,32 20,6
2. Sonderposten 1.2 37 ,2 32 ,73 1.2 56 ,1 33,82 -18 ,9
3. Rückstellungen 663 ,5 17,55 622 ,2 16, 75 41 ,3
4. Verbindlichkeiten 984 ,2 26, 04 996 ,5 26,83 -12 ,3
5. Passive Rechnungsab-
grenzung 39,6 1,05 40,8 1,10 -1,2
Summe Passiva 3.779,7 100,00 3.713,9 100,00 65,8
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen werden detailliert im An-
hang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die we-
sentlichen Positionen dargestellt werden.
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.2019 von 3.779,7 Mrd. € ist
gegenüber dem Vorjahr um 65,8 Mio. € gestiegen.
Hinweise zur Aktivseite:
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar.
Es setzt sich mit 91,53 % aus langfristig orientiertem Anlagevermögen zusammen. Dieses ist
um 83,5 Mio. € entsprechend 2,5 % gestiegen. Davon entfallen 2,8 Mrd. € auf das Sachanla-
gevermögen und 626,7 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infra-
strukturvermögen (u. a. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasserbeseitigungsanlagen) mit insge-
samt 1,5 Mrd. € den größten Posten dar. Der Wert de r unbebauten Grundstücke wird mit
245,3 Mio. €, der der bebauten Grundstücke mit 818,4 Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche
Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen, Fahrzeuge, Be triebs- und Geschäftsausstattung,
Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen 239,8 Mio. €. Von den Finanzanlagen beziehen
sich 467,0 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.
Das Umlaufvermögen ist um 26,0 Mio. € auf 255,5 Mio . € gesunken und macht 6,76 % der
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 31,5 Mio . € (0,83 %), auf die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände 59,9 Mio. € (1,59 %) und auf die liquiden Mittel 164,1 Mio. €
(4,34 %).
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 64,5 Mio. €, was 1,71 % der Bilanzsumme ent-
spricht.
Hinweise zur Passivseite:
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das
Vermögen der Stadt finanziert ist.
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen de r Stadt (Aktiva) und den Verbindlich-
keiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellun gen, Verbindlichkeiten, passive Rech-
nungsabgrenzung) ist um 56,7 Mio. € auf 855,1 Mio. € gestiegen und macht 22,6 % der Bi-
lanzsumme aus. Hiervon entfallen 698,4 Mio. € auf d ie allgemeine Rücklage (einschließlich
der Sonderrücklagen) und 128,3 Mio. € auf die Ausgl eichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage
wurde um den Jahresüberschuss 2018 von 49,1 Mio. € erhöht.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1.237,2 Mrd. € (32,73 %) die Sonderposten
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und Schu-
leinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen dur ch Erschließungsbeiträge und Zuwendun-
gen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport-, Bran dschutzpauschale, allgemeine Investi-
tionspauschale) mitfinanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des Anlagevermögens als
Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögens-
gegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulö sen. Die ebenfalls je Vermögensge-
genstand durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Aufwand auszuweisen
sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus d er Sonderpostenauflösung kompensiert.
Der Gesamtwert der Sonderposten mit 1.237,2 Mrd. € beläuft sich im Verhältnis zum Gesamt-
wert des Sachanlagevermögens (2.832,4 Mrd. €) auf 43,68 %. Durchschnittlich ist das Sach-
anlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Fördermit teln (einschließlich Erschließungsbei-
trägen) finanziert.
Die Rückstellungen betragen 663,5 Mio. € oder 17,55 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen
allein 612,1 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge-
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 0,7 Mio. €.
An Verbindlichkeiten bestehen 984,2 Mio. € bzw. 26,04 % der Bilanzsumme. Der Großteil da-
von sind Kreditverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe 832,7 Mio. €.
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 39,6 Mio. € bzw. 1,05 % der Bilanzsumme.
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und Fi-
nanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd ein greifen zu können. Hierbei stehen die von
der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertrags bereiche besonders im Fokus. So sind
die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig z u analysieren, da diese Einnahmen
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Ja hresabschluss darstellen. Gleichwohl
sind diese Positionen stark von externen Faktoren, insbesondere der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung, beeinflusst und unterliegen somit von der Stadt nur sehr begrenzt zu beeinflus-
senden Schwankungen.
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältige n Herausforderungen, die sich als Folge
einer „wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von aus-
reichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Angebote für
Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgung. Aber auch die entsprechende Anpas-
sung der Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem Bereich führen insbesondere
bei steigenden Fallzahlen zu steigenden Aufwänden. Die notwendige Anpassung und Erwei-
terung der Infrastruktur wird die Haushaltssituatio n zusätzlich belasten. Nach den aktuellen
Planungen wird das Investitionsvolumen der Stadt Münster auch in den Jahren 2021 bis 2024
auf einem hohen Niveau liegen. Zur Finanzierung stehen im Wesentlichen entsprechende Zu-
schüsse aus Bundes- bzw. Landesmitteln sowie insbesondere die Erschließungsbeiträge zur
Verfügung. Der restliche Finanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt werden, soweit
keine überschüssige Liquidität aus laufender Verwal tungstätigkeit dafür zur Verfügung steht.
Die Umsetzung dieses ambitionierten Programms wird neben der Finanzierung auch den lau-
fenden Aufwand aus Abschreibung, Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen und inso-
fern die zukünftigen Jahresergebnisse belasten.
Im städtischen Kreditportfolio befinden sich seit J ahren auch Kredite in Schweizer Franken
(CHF). Diese wurden in den letzten Jahren von einem Wert von 105,4 Mio. CHF in 2013 kon-
tinuierlich abgebaut. Der Bestand betrug am 31.12.2019 noch etwa 55,8 Mio. CHF (bzw. 51,5
Mio. Euro zum Kurswert am 31.12.2019). Hier ist die Wechselkursentwicklung sehr genau und
zeitnah zu beobachten. Durch die Einstellung von Drohverlustrückstellungen in Höhe von 5,1
Mio. € wurde eine entsprechende Vorsorge getroffen. Kreditaufnahmen in Fremdwährung sind
bis auf weiteres nicht mehr geplant, vielmehr wird ein Abbau des Kreditportfolios in CHF unter
wirtschaftlich sinnvollen Rahmendaten weiter fortgeführt.
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften (z.B. der Stadtwerke Münster
GmbH oder der Wohn- und Stadtbau GmbH) ist regelmäßig zu beobachten, um frühzeitig sich
abzeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaush alt“ zu erkennen. Ein Schwerpunkt in
diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Akti vierung der Konversionsflächen und die
zügige Vermarktung der Wohnbauflächen für den Wohnu ngsmarkt der Stadt Münster sein.
Hierzu hat der Rat der Stadt Münster die „KonvOY – Entwicklung der Konversionsflächen der
Oxford- und York-Kaserne in Münster GmbH“ gegründet.
Bei der ‚Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH‘ ist mit der Umsetzung des be-
schlossenen Masterplans der Bau der sogenannten Mer anti-Halle verbunden, in der auf
2.500 m
2 unter einem Kuppeldach tropische Tier- und Pflanzenwelten gezeigt werden sollen.
Mit der geplanten Fertigstellung im Jahr 2022 wird der Zoo auch einen weiteren Schritt in Rich-
tung Nachhaltigkeit gehen, da die Halle mittels Geothermie beheizt und über ein Wärmespei-
chersystem verfügen wird.
Mit Blick auf alle wesentlichen städtischen Beteiligungen ist das Konzerncontrolling insbeson-
dere unter besonderer Beachtung der weiteren Entwic klung der Corona-Pandemie und der
damit verbundenen Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften weiterzuverfolgen.
Der Jahresabschluss 2019 weist einen Überschuss von 28,5 Mio. € aus. Es ist davon auszu-
gehen, dass sich diese Entwicklung im Jahr 2020 nicht so fortsetzt, denn infolge der COVID-
19 Pandemie wird es zu erheblichen Mindererträgen u nd Mehraufwendungen kommen, ins-
besondere im Steuerbereich ist mit deutlich weniger Erträgen zu rechnen. Zur Abmilderung
der negativen Auswirkungen soll eine ergebnisneutrale Isolierung der Corona-bedingten Schä-
den nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz erfolge n, aus heutiger Sicht bleibt jedoch
abzuwarten, wie sich die aktuelle „Corona-Krise“ auf das Jahresergebnis 2020 und perspekti-
visch auf die Jahre 2021 und 2022 auswirkt.
6. NKF – Kennzahlenset NRW
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden sowie der Gemeindeprüfungs-
anstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung ist
für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset erarbeitet
worden.
Die Zahlen beleuchten 4 Analysebereiche:
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahlen zur Finanzlage
Kennzahlen zur Ertragslage
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum 31.12.2019
und andererseits die Ergebnisrechnung für das Haush altsjahr 2019 (in Klammer wird jeweils
der Vorjahreswert aus dem Jahr 2018 ausgewiesen):
Nr.
Be zeichnung der
Kennzahl
Wert 201 9
(2018) Analyse / Erläuterung
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation:
1. Aufwandsdeckungs-
grad
102,6 %
(104,5 %)
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Verwal-
tungstätigkeit (ohne Finanzergebnis).
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 102,6
% durch die ordentlichen Erträge gedeckt. In die-
sem Bereich ergibt sich also eine Überdeckung von
2,6 % bzw. 28,5 Mio. €.
2. Eigenkapitalquote 1
22,6 %
(20,2 %)
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals
am Gesamtvolumen der Bilanz.
3. Eigenkapitalquote 2
55,1 %
(53,7 %)
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum „ech-
ten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Eigenkapi-
talcharakter (Zuschüsse und Beiträge) dem Ge-
samtvolumen gegenübergestellt.
4. Überschussquote
3,4 %
(6,6 %)
Das Jahresergebnis von 28,5 Mio. € macht 3,4 %
der Summe aus Ausgleichsrücklage und Allgemei-
nen Rücklage aus.
Kennzahlen zur Vermögenslage:
5. Infrastrukturquote
40,5 %
(41,8 %)
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasserbeseiti-
gungsanlagen) zu dem Gesamtvermögen der Ak-
tivseite der Bilanz (entspricht der Bilanzsumme) be-
trägt 40,5 %.
6. Abschreibungsinten-
sität
6,8 %
(6,8 %)
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das An-
lagevermögen den gesamten ordentlichen Aufwen-
dungen gegenüber. Diese entsprechen einem An-
teil von 6,8 %.
7. Drittfinanzierungs-
quote
33,9 %
(58,9 %)
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auflö-
sung von Sonderposten zu den Abschreibungen
auf das Anlagevermögen wird deutlich, inwieweit
die Belastung durch Abschreibungen durch die
Drittfinanzierung (Zuschüsse, Beiträge) gemildert
wird. Danach verbleibt eine Nettobelastung durch
Abschreibungen in Höhe von 66,1 %.
8. Investitionsquote
178,5 %
(205,9 %)
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen und
Vermögensabgänge steht der Zuwachs an Vermö-
gen gegenüber. Dieser betrug in 2019 etwa 178,5
%. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen leichten
Rückgang (jeweils Auswertung Anlagenspiegel).
Kennzahlen zur Finanzlage:
9. Anlagendeckungs-
grad 2
93,6 %
(95,5 %)
Die Kennzahl gibt an, wieviel Prozent des Anlage-
vermögens langfristig finanziert ist.
10. Dynamischer Ver-
schuldungsgrad
15,2
(10,6)
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie
vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedin-
gungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus
Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit
vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
11.
Liquidität 2. Grades
102,4 %
(225,2 %)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige Li-
quidität, indem sie die liquiden Mittel und die kur z-
fristigen Forderungen ins Verhältnis zu den kurzfris-
tigen Verbindlichkeiten setzt.
12.
Kurzfristige Verbind-
lichkeitsquote
5,3 %
(2,8 %)
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der
gesamten Bilanzsumme beträgt 5,3 %.
13. Zinslastquote
1,6 %
(1,7 %)
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwen-
dungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen dem-
nach noch 1,6 % entsprechend 19,2 Mio. € an Fi-
nanzaufwendungen hinzu.
Kennzahlen zur Ertragslage:
14. Netto-Steuerquote
52,9 %
(50,5 %)
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-Steuerer-
träge (nach Abzug der Umlagen) an den gesamten
ordentlichen Netto-Erträgen an.
15. Zuwendungsquote
13,5 %
(12,4 %)
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Erträge
aus Zuwendungen an den gesamten ordentlichen
Erträgen dar.
16. Personalintensität
24,0 %
(23,0 %)
Der Anteil der Personalaufwendungen (einschließ-
lich der Zuführungen zu den Rückstellungen, aber
ohne die Versorgungsaufwendungen) an den ge-
samten ordentlichen Aufwendungen beträgt 24 %
bzw. 294,4 Mio. €.
17. Sach- und Dienstleis-
tungsintensität
11,2 %
(10,7 %)
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwendun-
gen durch die Inanspruchnahme von Sach- und
Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu den ge-
samten ordentlichen Aufwendungen entstanden
sind. Nicht enthalten sind hier allerdings z.B. die Zu-
wendungen an Dritte zur Erfüllung von kommuna-
len Aufgaben.
18. Transferaufwands-
quote
48,5 %
(50,4 %)
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferaufwen-
dungen an den gesamten ordentlichen Aufwendun-
gen dar. Er beträgt 48,51 % entsprechend
595,8 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen im
Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die Zu-
wendungen an städtischen Beteiligungen / Eigen-
betriebe sowie Gewerbesteuerumlagen und die
Landschaftsumlage miterfasst.
7. Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW werden für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder die
folgenden Angaben gemacht:
Verwaltungsvorstand:
Lewe, Markus Oberbürgermeister
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, 2. Stellv. Vorsitzender
Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Vorsitzender
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Vorsitzender
Münsterlandkonferenz, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster, Ordentliches beratendes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Paal, Thomas Stadtdirektor
EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Denstorff, Robin Stadtbaurat
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Regionalverkehr Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Regionalverkehr Münsterland GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Regionalverkehr Münsterland GmbH, ÖPNV-Beirat, Ordentliches beratendes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat, Ordentliches beratendes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Heuer, Wolfgang Stadtrat
Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentlich es stimm-
berechtigtes Mitglied
ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Institutsausschuss, Ordentliche s stimmbe-
rechtigtes Mitglied
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes M itglied
Peck, Matthias Stadtrat
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Beirat für Klimaschutz, Dezernent/in
KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Mitgliederversammlun, Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Reinkemeier, Alfons Stadtkämmerer
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitgli ed
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wilkens, Cornelia Stadträtin
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied
Konferenz Alter und Pflege, Vorsitzende/r
Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses, Beratendes Mitglied
Kommunale Gesundheitskonferenz, Vorsitzende
Ratsmitglieder:
Baumann, Frank Programmierer
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Dr. Becker, Maria Dozentin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Beitelhoff, Horst-Karl Groß- und Außenhandelskaufmann (selbst.)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Berens, Jörg Referent Öffentlichkeitsarbeit
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Bloch, Olaf Beamter
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Börgel, Peter Laurenz Dipl.-Ing. FH, Dipl.-Kfm., Unternehmer
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Brinktrine, Stephan Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Buddenbäumer, Heinz Georg Dipl.-Agraringenieur
Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Bühl, Astrid Schulleiterin
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Dr. Erber, Dietmar Dipl.-Chemiker
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Fehlauer, Georg Dipl.-Ing.
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Feldmann, Doris Dipl.-Sozialpädagogin
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Gotthal, Sven Angestellter
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Konferenz Alter und Pflege, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Entwicklungszu sammen-
arbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Halberstadt, Richard-Michael Rentner
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Hartmann, Gilbert Bankkaufmann
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Heinemann, Jens Christian Kaufmännisch/Technischer Sachbearbeiter
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzende/r
Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Herwig, Marius Student
Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Dr. Jäger, Cornelia Referentin
Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Joksch, Gerhard Stadtplaner, Berater
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Ausschuss, Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied
Dr. Jung, Michael Studienrat
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, 3. Stellv. Vorsitzender
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Kattentidt, Christoph Dipl.-Sozialarbeiter
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Kemper, Anette Lehrerin
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Kersting, Mathias Betriebswirt
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Kirgil, Fatma Dolmetscherin
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Kleine-Borgmann, Bruno Lehrer am Berufskolleg a.D.
Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Kleyboldt, Michael Studiendirektor
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Koch, Marianne Geschäftsführende Gesellschafterin/Unternehmerin
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Köhn, Rainmund Soziologe
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Köhnke, Katharina Studentin
Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende
Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Kollmann, Thomas Angestellter
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Kubig-Steltig, Gabriele Dipl.-Kauffrau, selbständig
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Leiße, Jan Immobilienmakler
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Ausschuss, Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Leschniok, Stefan Rechtsanwalt
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Liekefedt, Hedwig Lehrerin
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Loschelder, Christel Erzieherin, Traumapädagogin
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Möllmann-Appelhoff, Carola Studienrätin
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Möllers, Jutta Dipl.-Pädagogin
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Möltgen, Jörn EU-Referent
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Neumann, Hans Dachdeckermeister (selbst.)
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Nicklas, Andreas Rechtsanwalt
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Dr. Ozan, Didem Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/Redakteurin
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Peters, Carsten Geschäftsführer
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Philipp, Ortrud Geschäftsführerin
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Powroznik, Pascal Studienrat
Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Reiners, Otto Referatsleiter
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Reismann, Karin Rentnerin
Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Reuter, Jürgen Architekt
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Rietenberg, Sylvia Sozialarbeiterin
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Rosenau, Klaus Lehrer
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sagel, Rüdiger Dipl.-Ingenieur
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Schat, Mustafa Dipl.-Wirt. Ing., Dipl.-Ing. Maschinenbau
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Schliemann, Josef Gemeindedirektor a. D.
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
ReLiGIO - Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Schmanck, Johannes Selbständig
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Schulze Wintzler, Anne Verbraucherberaterin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Seyfferth, Petra Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Entwicklungszu sammen-
arbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Stähler, Angela Hausfrau
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Steinmann, Ludger Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler
Euregio-Ra, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Prof. Dr. Stein-Redent, Rita Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Varnhagen, Hans Dachdeckermeister
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Vilhjalmsson, Wendela-Beate Lehrerin i.R.
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
von Göwels, Walter Dipl.-Kfm., selbst. Versicherungsfachmann
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Weber, Stefan IT-Unternehmensberater
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wenzel, Manfred Elektrotechnik-Meister/Projektleiter
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Winkel, Maria Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied
Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende
Wischnewski, Heiko Dipl.-Ingenieur
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
Wölter, Harald Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Anlage A
1792 Zeichen
Anlage A zur V/0484/2021
Kurzüberblick
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel:
Information des Rates und der Bevölkerung
Teilziele:
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass
- der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt,
- die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und
- der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt.
Zielerreichung:
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die Ord-
nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem Ober-
bürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt.
Finanzierung
Produktgruppe: PG 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig frei-
willig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
5488 Zeichen
V/0484/2021 V/0484/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster Beratungsfolge 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Am- tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2019 der Stadt Münster mit einer Bilanzsumme von 3.779.657.896,79 € und einem Jahresüberschuss von 28.446.606,70 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresüberschuss von 28.446.606,70 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2019 Entlas- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah- resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nach- zuweisen ist. Den mit Datum vom 17.11. 2020 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 09.12.2020 (Vorlage Nr. V/1016/2020) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü- fungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prü- fungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 15.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Frohne Telefon: 492-1400 FrohneK@stadt-muenster.de - 2 - V/0484/2021 Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzul egen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durchgeführt und über die Prüfung den als An- lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berück- sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2019 zwingend erforderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussar- beiten des nächst en Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/1016/2020 versand- ten Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 verwiesen. Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab- schlussprüfung schriftlich gegenüber dem R at Stellung nehmen. Nach eingehender Beratung des Prüfberichtes in seinen Sitzungen am 25.03. und 10.06.2021 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Jahres- abschluss nebst Lagebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsaus- schusses vom 10.06.2021 ist als Anlage 2 beigefügt. Verwendung des Jahresüberschusses Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Behandlung des Jahresüberschusses. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt Münster nicht den nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag erreicht ha t, wird der Jahresüber- schuss 2019 i. H. v. 28.446.606,70 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die buchungstechnische Um- setzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. gez. Markus Lewe Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs.3 GO NRW
Stellungnahme RPA § 59 GO zum Jahresabschluss 2019 endg
2532 Zeichen
Stellu ngnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 1 0.06.2021 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2019 gemäß $ 59 Abs. 3 GO NRW Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2019 - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - so- wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 .12.2019 geprüft und sich hierzu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtlicher Rechnungsprüfung bedient. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich- tes des AWR vom 09.03.2Q21 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut der Wirtschaftsprüfei (lDWi festgesiellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen. Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW). Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab- schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons- tigen Satzungen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster. Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt Gem. g 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 17.11.2020 aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum 31.12.2019 gebilligt. Münster, 10.06.2021 D lrich en Vorsitzender des Rechnungsprüfungsaussch usses
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Steinfurter Straße
- Heidestraße
- Offenbergstraße 19
- Scharnhorststraße 46
- Mondstraße 223
- Hammer Straße 97
- Albersloher Weg 33
- Brandhoveweg
- Langenkamp 204
- Franz-Grillparzer-Weg 4
- Robert-Bosch-Straße
- Dirk-von-Merveldt-Straße 166
- Bremer Platz
- Loddenheide
- Kinderhaus
- Hohe Geist
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0484/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2021
- Erstellt
- 10.06.2021 11:28