Mandari Insight

V/0484/2021

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster

Vorlagen 10.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 17

Prüfbericht-Jahresabschluss-2019-Druckversion

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme RPA § 59 GO zum Jahresabschluss 2019 endg

· application/pdf

Ansehen

Prüfbericht-Jahresabschluss-2019-Druckversion

314503 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Jahresabschlusses 
 
 der Stadt Münster zum 31.12.2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss / 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  2 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
E-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  3 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4 
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5 
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 6 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 6 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 7 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 8 
6.1 Vorjahresabschluss 2018 ........................................................................................................ 8 
6.2 Organisation der Buchführung ................................................................................................. 8 
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 9 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2019 .................................................................. 10 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................. 10 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 12 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ........................................................... 12 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz .................................................................................................. 13 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14 
6.8.3 Anlagenspiegel .................................................................................................................. 15 
6.8.4 Eigenkapitalspiegel ............................................................................................................ 15 
6.8.5 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 15 
6.8.6 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 17 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 18 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019 ..................... 19 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2019 ................................................................................. 23 
9 Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019 ................................................................... 72 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2019 .................................................. 73 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW ................................................. 74 
12 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer ........................................ 74 
 
 
Anlagen: 
 
- Bilanz 
- Anlagenspiegel 
- Forderungsspiegel 
- Eigenkapitalspiegel 
- Verbindlichkeitenspiegel 
- Ergebnisrechnung 
- Finanzrechnung 
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  4 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch das AWR führte im Wesentlichen zu fol-
genden Feststellungen: 
 
- Das Haushaltsjahr 2019 schließt  mit einem Jahresüberschuss i. H.v. 28.466.606,70 € 
(Vorjahr: 49.086.846,44 €) ab. I m Vergleich zur fortgeschrieben en Haushaltsplanung 
fiel das Jahresergebnis um 55.954.760,70 € (Vorjahr: 94.990.013,44 €) besser aus. 
 
- Unterschiedliche und teilweise gegenläufige Einflüsse wirkten  sich auf das Zustande-
kommen dieses Überschusses aus. Die ordentlichen Erträge trugen  mit einem Anteil 
von 33.399.001,35 € zur Ergebnisverbesserung bei. Zum einen kon nte die Stadt 
Münster höhere Gewerbesteuern generieren und zum anderen ergaben sich mehrere 
einmalige sonstige Erträge. Als Beispiele für diese einmaligen Effekte sind die Redu-
zierung der Rückstellung für Risi ken aus Fremdwährungskrediten oder die Hebung 
von stillen Reserven bei der Übertragung der ehemaligen Josefsc hule auf die Wohn- 
und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH zu nenn en. Zur wei-
teren Ergebnisverbesserung kam hinzu, dass die Aufwendungen um 16.874.532,47 € 
unter den fortgeschriebenen Planwerten blieben. Dies ist vor al lem auf geringere 
Transferaufwendungen in Folge eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes und auf Verzö-
gerungen bei der Abwicklung von Maßnahmen zur Unterhaltung der Infrastruktur zu-
rückzuführen. Die positiven Einflüsse wurden dadurch abgeschwäc ht, dass in Folge 
der niedrigeren Transferaufwend ungen auch die Kostenerstattunge n im Bereich der 
Sozialfürsorge niedriger ausgefallen sind als sie im fortgeschr iebenen Haushaltsplan 
angesetzt wurden. Zudem entwickelt en sich die Versorgungsaufwen dungen für ehe-
malige Mitarbeiter der Stadt Münster überplanmäßig und es galt die Risikovorsorge für 
den Fall zu verstärken, dass die in Vorjahren festgesetzten Zinsen für verspätete Ge-
wSt-Forderungen gerichtlich als zu hoch beurteilt werden. Das Finanzergebnis trug mit 
einem Anteil von 5.681.226,92 € zur Ergebnisverbesserung bei. Die Finanzerträge wa-
ren um 2.592.896,16 € höher und d ie Zinsen sowie Finanzaufwendu ngen um 
3.088.330,76 € niedriger als sie im fortgeschriebenen Haushaltsplan veranschlagt wa-
ren. 
 
- Aufgrund der besonderen Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklung sgesetzes sind 
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung vo n Anlagever-
mögen sowie Wertveränderungen bei den Finanzanlagen unmittelbar  mit der Allge-
meinen Rücklage zu verrechnen. Im Jahr 2019 wurden Erträge i.H.v. 30.707.346,11 € 
und Aufwendungen i.H.v. 2.437.839, 76 € aus der Ergebnisrechnung  abgegrenzt und 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Dieses Ergebnis ist im Wesent-
lichen auf die einmalige hohe Wertaufholung von früheren Abschr eibungen bei den 
städtischen Anteilen an verbunden en Unternehmen zurückzuführen.  Unter Berück-
sichtigung dieser mit einem Sal do von 28.269.506,35 € außerhalb der Ergebnisrech-
nung vorgenommenen Verrechnungen ermittelt sich ein betriebswir tschaftliches Er-
gebnis von 56.736.113,05 €. In diesem Ausmaß wuchs das städtisc
he Eigenkapital im 
Jahr 2019 und erreicht Ende 2019 einen Stand von 855.140.716,64 €. 
 
- Damit gelang es der Stadt Müns ter, die anfänglichen Verluste nach der Umstellung 
der Haushaltsführung auf NKF aufzuholen und das Eigenkapital ge genüber der Aus-
gangslage von 832.522.332,08 € um 22.618.384,56 € (2,7 %) ausbauen.  
 
- Der Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW ist im Haushaltsjahr 2019 
erneut gelungen. Der Jahresüberschuss beträgt rd. 2,3 % in Relation zu den ordentli-
chen Erträgen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  5 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
- Trotz der erfreulichen Haushal tsentwicklung in den letzten Jahren ist die Haushaltssi-
tuation in Anbetracht von allgemeinen Tarif- und Preiserhöhunge n, der großen Zahl 
der in das Jahr 2020 vorgetragen en Verpflichtungsermächtigungen  sowie der nur 
schwer abschätzbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht a ls nachhaltig 
einzustufen. Es besteht weiterhin Konsolidierungsbedarf. 
 
- Für den Jahresabschluss 2019 erteilte das AWR den uneingeschr änkten Bestäti-
gungsvermerk. Der Jahresabschluss  2019 umfasst die gesetzlich g eforderten Be-
standteile wie Bilanz, Ergebnisr echnung, Finanzrechnung, Teiler gebnisrechnungen, 
Teilfinanzrechnungen, Lagebericht und Anhang. Die geforderten Anlagen entsprechen 
den aktuellen Formularmustern. 
 
- Aus Sicht des AWR sind die zu m grundsätzlichen Verständnis der Rechnungsergeb-
nisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster 
sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen mit der Buch-
führung überein und spiegeln ei n wirklichkeitsgetreues Bild der wirtschaftlichen Lage 
der Stadt Münster wider. 
 
- Die Prüfung förderte nur wenige Hinweise zu Tage. Sie entwick elten einzeln und zu-
sammen nicht das Gewicht, das eine unmittelbare Korrektur der Jahresendergebnisse 
rechtfertigen würde. Die Kernaussagen des Jahresabschlusses ins besondere in Hin-
blick auf die Höhe und Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltung des 
Haushaltsplanes, den Haushaltsaus gleich, die Nachhaltigkeit der  Haushaltsführung 
und die Vermögensrechnung unter Ein schluss der städtischen Liquiditätsentwicklung 
werden durch die Prüfungsfests tellungen nur unwesentlich beeinf lusst. Die Hinweise 
aus der Prüfung werden, soweit es für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erfor-
derlich ist, im nachfolgenden Jahr 2020 ihren Niederschlag finden. 
 
- Aus Sicht des AWR ist von den wenigen Feststellungen nur eine  erwähnenswert. Auf 
Grund eines Missverständnisses wurde die erste für den Umbau des Allwetterzoos an 
die Westfälischer Zoologischen Ga rten Münster GmbH gezahlte Rat e i.H.v. 
5.000.000,- € sowohl bei der Bew ertung der städtischen Finanzan lagen als auch bei 
den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt. Die erforderliche Berichti-
gung der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu Lasten der Allgemeinen Rücklage 
wurde noch während der Prüfung durchgeführt. Die Korrekturbuchung wirkt sich nicht 
auf die Ergebnisrechnung aus und wurde der nachfolgenden Haushaltsrechnung 2020 
zugerechnet. 
 
 
2 Vorbemerkungen 
 
Das 2. NKF-Weiterentwicklungsges etz ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Die Stadtver-
waltung Münster beachtete die neuen Regelungen bei der Aufstellung des Jahresabschlus-
ses 2019. Abgesehen von den zusätzlichen Angaben im Anhang des Jahresabschusses 
zur Übertragung von Haushaltsresten und der Entwicklung der Eig enkapitalbestandteile 
sowie den detaillierten Angaben zu M itgliedschaften städtischer Organe in Aufsichtsräten 
wirkte sich die Anwendung des 2  NKF-Weiterentwicklungsgesetzes nicht weiter aus. Die 
Verwaltung berät derzeit noch Vor- und Nachteile aus der Anwend ung von bestehenden 
Bilanzierungsalternativen und wird zu gegebener Zeit über ihre Entscheidungen berichten. 
 
Die Kämmerin der Stadt Münster stellte am 17.11.2020 den Jahresabschluss 2019 gemäß 
§ 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO NRW  auf und der Oberbürgermeiste r bestätigte den 
Entwurf des Jahresabschlusses. Die Verwaltung legte den bestätigten Entwurf des Jahres-
abschlusses 2019 dem Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 09.12.2020 zur Kenntnis-
nahme vor. Danach verwies der Rat der Stadt Münster den Entwurf zwecks Prüfung an den 
Rechnungsprüfungsausschuss (V/1016/2020).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  6 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist eine Frist von drei Monaten nach Ablauf des 
Haushaltsjahres vorgesehen. Danach hat der Rat bis zum 31.12. des auf das abgeschlos-
sene Haushaltsjahr folgenden Ja hres den vom Rechnungsprüfungsau sschuss geprüften 
Jahresabschluss festzustellen (§  96 GO NRW). Die Verwaltung ist  bemüht, das Aufstel-
lungsverfahren durch eine Neuor ganisation von Zuständigkeiten u nd Hierarchien zu be-
schleunigen. Aus der Fristüberschreitung ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen.  
 
 
3 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 GO NRW ist die Buchführung in die Prüfung des Jahresabschlusses einzu-
beziehen. Die Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und 
die sie ergänzenden ortsrecht lichen Bestimmungen oder sonstigen  Satzungen beachtet 
worden sind. Danach ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße ge-
gen die Bestimmungen, die sich auf  die Darstellung des sich nac h 
§ 95 Abs. 1 S. 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Finan z- und Ertragslage 
der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. 
 
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes 
Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.  
 
Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend 
dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die 
gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. 
 
Die mit dem Jahresabschluss Beauftragten haben über Art und Umf ang sowie über das 
Ergebnis der Prüfung zu berichten. 
 
 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 gemäß § 102 GO NRW sowohl 
formell als auch materiell. 
 
Die Prüfung wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland 
e.V. (IDW) und dem Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Standards zur Prüfung 
des Jahresabschlusses und Lageberichts von Gebietskörperschaften durchgeführt. 
 
Bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte berücksichtigte das AWR, dass es während 
der unterjährigen Prüfungen der Rec htmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlich-
keit von Geschäftsvorfällen in der Stadtverwaltung Münster kein en Anlass gab, die Ord-
nungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchführung anzuzweifeln. 
 
Ferner geht es bei der Jahresabschlussprüfung des AWR vorrangig  nicht darum, jeden 
einzelnen Fehler zu erkennen und zu korrigieren, sondern vielme hr diejenigen Sachver-
halte zu ermitteln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jah-
resabschlusses 2019 auswirken und daher eine Korrektur des Jahr
esabschlusses erfor-
derlich machen. 
 
Die Jahresabschlussprüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen 
die gesetzlichen Vorschriften, d ie sich auf die Darstellung des  den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechenden Bildes der  Lage der Stadt Münster wesentl ich auswirken, hätten 
erkannt und aufgedeckt werden können.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  7 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld 
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstandards des IDW und IDR 
auch die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von Jahresabschlüssen sowie 
die einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt. 
 
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorrangig auf den Zeitraum  von Januar bis Februar 
2021 und wurden arbeitsteilig or ganisiert. Der gesetzliche Prüf ungsauftrag wurde in sinn-
volle Aufgabenbereiche bzw. Abs chnitte gegliedert und den jewei ligen Prüfern des AWR 
zur Bearbeitung zugeordnet.  
 
Das zuständige Prüfteam entwickelte vor der Aufnahme der Prüftätigkeiten für das jeweilige 
Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Zielrich-
tung der Prüfung und die Vorgehensweise des Prüfteams festgelegt wurden. 
 
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen Auf-
gabenstellungen wurden in einzelnen  Vermerken dokumentiert. Die  Prüfungsergebnisse 
und im Bedarfsfall auch die Umsetzung von Prüfungshinweisen wurden während der Prü-
fung mit der Verwaltung abgestimmt. 
 
 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger Be-
richterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450). 
 
Das AWR fasste die Ergebnisse aus der abschnittsweisen Prüfung des Jahresabschlusses 
in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus ses 2019 zusammen. 
Dabei beschränkte sich das AWR auf die wesentlichen Feststellungen, um den Bericht klar 
und übersichtlich zu gestalten. 
 
Das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren 
 
- Aufstellung eines Entwurf es des Jahresabschlusses 
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat 
- anschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR 
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss 
- Beschlussfassung des R echnungsprüfungsausschusses 
- Vorlage des bestätigt en Jahresabschlusses im Rat der Stadt Münster 
 
führt dazu, dass sämtliche Bestandteile und Inhalte des Jahresabschlusses dem Adressa-
tenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind. 
 
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wi rtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine 
Wiederholung von Informationen, die  aus dem Entwurf des Jahresa bschlusses bekannt 
sind und bei denen sich die Prüfungsergebnisse nicht auswirken. Dies betrifft insbesondere 
die umfangreichen Informationen zu den Rechnungsergebnissen inn erhalb der verschie-
denen Produktbereiche der Stadt Münster, die Ermächtigungsübertragungen sowie die im 
Anhang ausgeführten Angaben zu den Mitgliedschaften von Organen
 in Aufsichtsräten. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für  Finanzen und Beteiligungen beinha ltet der vorliegende 
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2019 nebst  Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  8 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
6.1 Vorjahresabschluss 2018 
 
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungs vermerk versehene 
Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Stadt Münster zum 31.12.2018 wurde wegen der 
epidemischen Lage gemäß § 60 Abs.  1 Satz 2 der GO NRW vom Haupt - und Finanzaus-
schuss in der Sitzung vom 13.05 .2020 einstimmig festgestellt un d beschlossen 
(V/0181/2020). 
 
Dabei bestimmte der Ausschuss, den Jahresüberschus s des Jahres 2018 i.H.v. 
49.086.846,44 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. 
 
Die Ausschussmitglieder erteilten dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 die 
Entlastung im Sinne des § 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und die Entlastung wur-
den im Amtsblatt der Stadt Münster 63. Jahrgang Nr. 29 vom 02.1 0.2020 – H 1208 B - 
veröffentlicht. 
 
 
6.2 Organisation der Buchführung 
 
Die Organisation der Buchführung,  der Datenfluss und das Belegw esen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle sicher.  
 
Das von der Stadt Münster für die Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SAP 
ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowie bei allen Releasewechseln wurde es ausführlich 
getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundlage für eine 
ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenb uchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen Prü-
fungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen der S tadt Münster. Hierbei 
traten keine Beanstandungen auf, die die Funktionsweise des Systems und in Folge des-
sen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städt ischen Ausgaben werden durch Ei nscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalte n eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzierte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich eine 
Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit ge-
währleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitoren- und Kred itorenbuchhaltung 
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von 
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. 
 
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewährleistet, dass di e von den Fachämtern 
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines Kontenp lanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden.  
 
Aufgrund des hohen Finanzvolumens und des damit verbundenen Buchungsstoffes in den 
Ämtern für Immobilienmanagement, Mobilität und Tiefbau sowie Gr
ünflachen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit richtete die St adt Münster in diesen Aufgabenber eichen Nebenstellen der 
Anlagenbuchhaltung ein.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  9 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Der Oberbürgermeister legte di e grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung GA Fi nanzbuchhaltung fest, um die ordn ungsgemäße Erledi-
gung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Um-
gangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung v on Wertgegenständen 
im Sinne des § 32 KomHVO NRW sicherzustellen. Die Geschäftsanweisung enthält für alle 
Mitarbeiter /-innen der Stadtverwaltung die verbindlichen Anwei sungen bezüglich der Or-
ganisation, Geschäftsbuchführ ung, Zahlungsabwicklung, Datenvera rbeitung sowie Auf-
sicht, Kontrolle und internen Prüfung. 
 
Eine Trennung von Geschäftsbuchführ ung und Zahlungsabwicklung i m Sinne des 
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet. 
 
 
6.3 Inventur 
 
Die Stadt Münster hat gem. § 91 GO NRW i.V.m. § 29 f. KomHVO NRW zum Schluss eines 
jeden Haushaltsjahres sämtlic he Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsab-
grenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätz e ordnungsmäßiger In-
ventur aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Ver-
bindlichkeiten anzugeben (Inventar). 
 
Die Stadt Münster kommt ihrer In venturverpflichtung zu weiten T eilen im Rahmen einer 
Buchinventur nach, denn Vermögen sgegenstände, Schulden und Rech nungsabgren-
zungsposten werden in Nebenbuchhaltungen (z.B. SAP FI-AA, SAP P SCD) inventarisiert 
und weitestgehend automatisiert fortgeschrieben.  
 
Bei Anwendung des Buchinventurve rfahrens soll das Intervall für  eine körperliche Be-
standsaufnahme bei beweglichen Ve rmögensgegenständen des Anlage vermögens fünf 
Jahre und bei körperlichen unbe weglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermö-
gens zehn Jahre nicht überschreiten.  
 
In Hinblick auf das von dieser  Regelung betroffene bewegliche A nlagevermögen organi-
sierte die Verwaltung regelmäßige Inventuren, die alternierend in den Ämtern und Einrich-
tungen der Stadt Münster durchgeführt werden. Personelle Vakanz in der Anlagenbuchhal-
tung sowie die aktuelle pandemische Lage verhinderten allerdings, dass der Rhythmus von 
5 Jahren überall eingehalten wird und mitunter 7 – 9 Jahre bis zu einer Wiederholung der 
Inventur vergehen. 
 
Im Jahr 2019 fanden in folgenden Ämtern Inventuren des beweglic hen Anlagevermögens 
statt. Sie zogen eher unbedeutende Bestandskorrekturen nach sich: 
 
 
 Fachamt   /   Einrichtung Bestandskorrektur in € 
 
o Amt für Kommunikation (13) 0,00 
o Amt für Wirtschaftlichkeitspr üfung und Revision (Amt 14) 314,5 9 
o Amt für Gleichstellung (17) 0,00 
o Volkshochschule (40.4) 1.044,11 
o Stadtarchiv (47)        0,00 
Summe 1.358,70 
 
Die Verluste aus dem Abgang die ser Vermögensgegenstände wurden gemäß 
§ 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  10 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
Im Bereich der Finanzanlagen, Forderungen, Liquidität, Sonderpo sten, Rückstellungen, 
Verbindlichkeiten und Rechnungsabg renzungen hat sich die nach d er Umstellung der 
Haushaltsführung auf des  NKF erforderlich werdende jährliche In ventur, Bewertung und 
Dokumentation dieser Prozesse eingespielt. 
 
Der bisher erreichte Stand sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Organisation 
der städtischen Inventur ein dynamischer Prozess ist und weiter hin an ihr zu arbeiten ist. 
Die Auswertung der Prüfungsergebnisse 2019 zeigt, wo die Verwaltung ihre Arbeitsschwer-
punkte setzen sollte: 
 
- Neben der Aufarbeitung von Rü ckständen bei der turnusmäßigen Bestandsaufnahme 
gilt es, die Identifizierung von einzelnen Ausstattungsgegenständen zu vereinfachen. 
 
- Im Fall der Volkshochschule ( 40.4) waren Verrechnungskonten für die Erfassung von 
Neuzugängen nicht ausg eglichen, bevor man die Zähllisten für di e Volkshochschule 
erstellte. In Folge dessen fehlten diverse Vermögensgegenstände in den für die Inven-
tur vorbereiteten Listen, wodurch die Bestandsaufnahme unnötig erschwert wurde. 
 
- Die KomHVO NRW eröffnet neue Bewertungsspielräume und erforde rt diesbezügliche 
Entscheidungen durch die Verwaltung. Die neuen Bewertungsvorsch riften ermögli-
chen u.a. eine Anhebung der Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter von 410 € 
auf 800 €, den Ansatz von einzel nen Komponenten eines Bauwerkes  als einzelnes 
Wirtschaftsgut und in Teilbereichen eine Abkehr vom Vorsichtprinzip hin zum Wirklich-
keitsprinzip. Darüber hinaus sind aus Sicht des AWR im Infrastrukturvermögen regel-
mäßige Wertüberprüfungen zu organisieren und zu dokumentieren. 
 
 
6.4 Organisation der Jahr esabschlussarbeiten 2019 
 
Mit einer Mitteilung an alle Mitarbeiter vom 28.11.2019 wurden die im Haushaltswesen tä-
tigen Mitarbeiter der Stadt Münster auf wichtige Termine und Ar beitsschritte, die sich im 
Zusammenhang mit der Beendigung des Haushaltsjahres ergeben, hingewiesen. Sie führ-
ten die Arbeiten danach eigenverantwortlich durch. Die jeweiligen Jahresabschlussarbeiten 
werden durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen überwacht. Dazu gibt es eine zent-
rale dv-gestützte Checkliste, in der eine für den jeweiligen Abschnitt verantwortliche Person 
benannt ist und der Stand sowie Besonderheiten bei den jeweiligen Arbeitsschritten für die 
Aufstellung des Jahresabschlusses eingetragen werden. 
 
Der städtische Jahresabschluss  2019 ist insgesamt das Ergebnis eines geordneten Auf-
stellungsverfahrens. 
 
 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet. Soweit das 
NKF Vereinfachungsmöglichkeiten eröffnet, fasste die Verwaltung im Rahmen der Erstbe-
wertung bereits Vermögensgegenst ände zu Festwerten und Gruppen zusammen und 
führte diese Werte nach dem Grund satz der Bewertungsstetigkeit 
im Jahresabschluss 
2019 fort. 
 
Es wurde vorsichtig bewertet. Vo rhersehbare Verluste und Risike n sind im Jahresab-
schluss 2019 berücksichtigt und finden in Form von Abschreibung en, Wertberichtigungen 
und Rückstellungen sowie in der Fortführung von historischen An schaffungskosten ihren 
Niederschlag. Es sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworde-
nen Sachverhalte berücksichtigt worden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  11 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Neuzugänge wurden mit ihren Ansc haffungs- bzw. Herstellungskosten auf der Grundlage 
von Eingangsrechnungen ermittelt. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im umsatz-
steuerlichen Sinne betätigt, sind di e Geschäftsvorfälle unter B erücksichtigung der Verre-
chenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwertsteuern 
erfasst worden. In den Geschäfts bereichen mit hoheitlicher Betä tigung hingegen wurden 
die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen St adtwerke Münster 
GmbH und Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden 
mit ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimmungen we rden die Ertragswerte 
im Rhythmus von 5 Jahren überprü ft. Die letzte Wertüberprüfung wurde zum 31.12.2018 
durchgeführt. 
 
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmethode 
und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und Ver-
bindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur Be-
rücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich ge-
genüber dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Die Kredite, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden, bewertete die Stadt Münster 
mit dem EZB-Referenzkurs vom 31.12.2019 i.H.v. 1,0854 CHF/€. Durch die Bildung einer 
Rückstellung für das den Kreditver trägen innewohnende Währungsrisiko wurde ein denk-
bares Absinken des Wechs elkurses bis zu dem historisch niedrigs ten Stand von 
0,98665 CHF/€ bei der Bewertung der Kreditbestände berücksichtigt. 
 
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bewirken. 
 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- u nd Herstellungs-
kosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selb-
ständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwertige 
Vermögensgegenstände erfasst. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres 
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Als Ausnahme zu dieser Regel können geringwer-
tige Wirtschaftsgüter, die keinen Bezug zu einer konkret bezeichneten, zeitlich begrenzten 
Einzelmaßnahme in Teilfinanzplänen haben, unmittelbar als Aufwand erfasst werden. 
 
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresabschluss 2019 mit ihr en Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst. 
 
Nach den Klarstellungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind gesellschafts-
rechtliche oder sonstige Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesellschaften zur 
Verlustabdeckung nicht als Investition, sondern unmittelbar als  Aufwand zu erfassen. Die 
Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklagen ihrer dau erdefizitären Tochterge-
sellschaften werden daher seit dem Jahr 2013 unter den Transfer
aufwendungen ausge-
wiesen. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. N KF-Weiterentwicklungsgesetzes werden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der All gemeinen Rücklage verrechnet. Hier durch erklären sich die 
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  12 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungs dauern der Vermögensgegenstände 
 
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Ve rmögensgegenständen 
(Anlage 16 zum Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunal es, Bau und Gleich-
stellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19) ist Grundlage für die städtische Berechnung der jähr-
lichen Abschreibungen. Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungs-
dauern in einer städtischen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, 
dass die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden 
und die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird.  
 
Die in der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern bewegen sich im ge-
setzlichen Rahmen. Im Bereich von Brücken und Tunnel stellte da s AWR Abweichungen 
zur Anwendung fest, so dass die Rahmenrichtlinie an die Erfahru ngswerte des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau in die Rahmenrichtlinie angepasst werden sollte.  
 
 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der ört-
lichen Gegebenheiten nähere Vorsch riften zu Sicherheitsstandard s und interner Aufsicht 
zu erlassen, um die ordnungsgemäß e Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung, 
den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwalt ung von Wertgegen-
ständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gem. § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung 
für die Stadt Münster (kurz: G A Finanzbuchhaltung) wurde mit Ra tsbeschluss vom 
19.10.2011 (V/0707/2011) in Kraft gesetzt. Sie ist grundlegender Bestandteil des internen 
Kontrollsystems (IKS). 
 
 
6.8 Stellungnahme zum Anha ng des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt M ünster umfasst gemäß § 38 Abs. 1  KomHVO NRW die 
Ergebnisrechnung, die Finanzrec hnung, die Teilrechnungen, die B ilanz und den Anhang 
mit den Erläuterungen zu Bilanz , Ergebnis- und Finanzrechnung. Ferner enthält der Jah-
resabschluss die gem. § 45 Abs . 3 KomHVO NRW geforderten Anlage nspiegel, Forde-
rungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel und neuerdings auch einen Eigenkapitalspiegel so-
wie eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen. 
 
Abgesehen von dem nach § 45 Abs. 2 KomHVO NRW geforderten Hinweis auf den städti-
schen Gleichstellungsplan (V/0969/2017) lässt die Durchsicht de s Anhangs in der Ent-
wurfsfassung des Jahresabschluss es erkennen, dass alle in § 45 Abs. 1 und 2 und 
§ 43 Abs. 6 KomHOV NRW geforderten Pflichtangaben vorhanden sind. Im Einzelnen be-
trifft dies: 
 
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
- Erläuterungen zu den im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesene
n Bürgschaften 
- Auflistung der in den Rückstellungen für unterlassene Instand haltungsmaßnahmen zu-
sammengefassten Baumaßnahmen 
- Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen 
- Info über die noch nicht erhobenen Beiträge bei beendeten Erschließungsmaßnahmen 
- Währungsumrechnung für die in Schweizer Franken bestehenden Verbindlichkeiten 
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen 
- Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  13 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
Der Anhang vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
der Lage der Stadt Münster. Die wesentlichen Einflüsse für das Zustandekommen des Jah-
resergebnisses 2019 und die Bestandsveränderungen in der Vermög ensrechnung der 
Stadt Münster werden in nachvollziehbarer Weise erörtert. 
 
An folgenden Stellen des Anhangs decken sich die Angaben der Verwaltung versehentlich 
nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Angaben werden hiermit richtiggestellt:  
 
- Sondervermögen eigenbetriebsähn liche Einrichtungen, Seite 67: 
 
Am 31.12.2019 entfällt auf die Stadt Münster ein Anteil am Eige nkapital an der citeq 
i.H.v. 9.089.447,98 € statt 9.151.255,06 €. In Folge dessen ver ringern sich die stillen 
Reserven auf 4.549.988,98 € statt der ausgewiesenen Summe von 4.611.796,06 €. 
 
- Eigenkapitalzusammensetzung und -entwicklung, Seite 78: 
 
Unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rücklage vorgeno mmenen Verrech-
nungen erhöhte sich das Eigenkapital insgesamt um 56.736.113,05 €. Das entspricht 
einer Zunahme von 7,1 % statt einer Minderung von -275,15 %. 
 
- Verbindlichkeiten aus Liefe rungen und Leistungen, Seite 90 und 93: 
 
Anders als es im Entwurf des J ahresabschlusses 2019 ausgewiesen  ist beträgt die 
Summe aller Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. 715.375,52 € und 
die Steigerung gegenüber dem Vorjahr 378.738,33 €. 
 
- Noch nicht erhobene Beiträge aus fertigen Erschließungsmaßnahmen, Seite 99: 
 
Laut Mitteilung des Amtes für Mobilität und Tiefbau waren am 31 .12.2019 Beiträge 
i.H.v. 282.000 € für 19 Rest-Gr undstücke noch nicht festgesetzt , die aus 5 statt 19 
verschiedenen Erschließungsmaßnahmen stammen. 
 
 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Am 31.12.2019 weist die Bilanz der  Stadt Münster eine Bilanzsum me von 
3.779.657.896,79 € auf. Die B ilanzsumme stieg gegenüber dem Vor jahr um 
65.729.833,63 € (1,8 %). Die Zunahme der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf die Wert-
zugänge bei den Finanzanlagen sowie die zahlreichen zumeist unter den Anzahlungen im 
Bau bilanzierten Investitionen zurückzuführen. Den Wertzugängen steht ein Rückgang der 
liquiden Mittel entgegen: 
 
 31.12.2018 31.12.2019 
A k t i v a Euro % Euro % Euro 
      
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 625.371,74 0,0 530.104,02 0,0 -95.267,72 
Sachanlagen 2.794.631.601,06 75,3 2.832.357.899,01 74,9 37.726.297,95 
Finanzanlagen 580.835.621,58 15,6 626.706.689,43 16,6 45.871.067,85 
Langfristiges Vermögen 3.376.092.594,38 90,9 3.459.594.692,46 91,5 83.502.098,08
    
Vorräte 34.398.569,15 0,9 31.456.457,13 0,8 -2.942.112,02 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 61.077.508,51 1,7 59.963.062,17 1,6 -1.114.446,34 
Liquide Mittel 186.070.575,25 5,0 164.138.194,39 4,4 -21.932.380,86 
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.288.815,87 1,5 64.505.490,64 1,7 8.216.674,77 
Kurzfristiges Vermögen 337.835.468,78 9,1 320.063.204,33 8,5 -17.772.264,45
 3.713.928.063,16 100,0 3.779.657.896,79 100,0 65.729.833,63
 
Das städtische Vermögen ist am 31.12.2019 zu 74,9 % in Sachanla gevermögen und zu 
16,6 % in Finanzanlagen langfristig gebunden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  14 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Der restliche Teil von 8,5 % entfä llt auf kurzfristiges Vermöge n in Form von zum Verkauf 
bestimmten Grundstücken, Forderungen, liquiden Mitteln und akti ven Rechnungsabgren-
zungsposten. 
 
Das langfristig gebundene Vermögen i.H.v. 3.459.594.692,43 € ist durch langfristiges Ka-
pital i.H.v. 3.504.749.685,09 € finanziert. Nur etwa 7,3 % der Bilanzsumme entfällt auf kurz-
fristige Verbindlichkeiten, dem wiederum 8,5 % der Bilanzsumme als kurzfristig verfügba-
res Vermögen gegenübersteht: 
 
 31.12.2018 31.12.2019 
P a s s i v a  Euro % Euro % Euro 
      
Eigenkapital 798.404.603,59 21,5 855.140.716,64 22,6 56.736.113,05 
      
Sonderposten 1.253.643.617,50 33,8 1.236.127.855,17 32,7 -17.515.762,33 
Pensionsrückstellungen 576.661.280,00 15,5 612.062.860,00 16,2 35.401.580,00 
Sonstige Rückstellungen 21.944.782,96 0,6 18.017.510,18 0,5 -3.927.272,78 
Verbindlichkeiten 892.668.990,53 24,0 783.400.743,10 20,7 -109.268.247,43 
Langfristiges Kapital 3.543.323.274,58 95,4 3.504.749.685,09 92,7 -38.573.589,49
     
Sonderposten Gebühren 2.433.176,00 0,1 1.091.536,00 0,0 -1.341.640,00 
Instandhaltungsrückstellungen 864.734,15 0,0 682.904,04 0,0 -181.830,11 
Sonstige Rückstellungen 22.751.455,60 0,6 32.738.665,20 0,9 9.987.209,60 
Verbindlichkeiten 103.787.354,94 2,8 200.820.480,99 5,3 97.033.126,05 
Pas. Rechnungsabgrenzung 40.768.067,89 1,1 39.574.625,47 1,1 -1.193.442,42 
Kurzfristiges Kapital 170.604.788,58 4,6 274.908.211,70 7,3 104.303.423,12
 3.713.928.063,16 100,0 3.779.657.896,79 100,0 65.729.833,63
 
Die Ausweitung der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf die Selbstfinanzierungskraft der 
Stadt Münster im Jahr 2019 zurückzuführen.  
 
In Folge des Jahresüberschusses ( 28.466.606,70 €) sowie der nac h kommunalem Haus-
haltsrecht außerhalb der Ergebnisrechnung mit der Allgemeinen R ücklage verrechneten 
Wertaufholung einzelner Finanzanlagen (z.B. Stadtwerke Münster GmbH 28.111.063,00 €) 
stieg das Eigenkapital der Stadt  Münster von 798.404.603,59 € a uf 855.140.716,64 € um 
56.736.113,05 €. Am Ende des Jahres 2019 hat es einen Anteil von 22,6 % an der Bilanz-
summe.  
 
Abgesehen davon veranschaulicht die  Auswertung, dass langfristi ge Verbindlichkeiten 
durch kurzfristige Verbindlichkeiten ersetzt wurden. Die langfristigen Verbindlichkeiten san-
ken im Jahr 2019 um 109.268.247,43 € wohingegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um 
97.033.126,05 € stiegen. 
 
Die im Jahresabschluss 2019 darges tellte Bilanz lässt sich lück enlos aus der städtischen 
Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen anderen Ang aben im Jahresab-
schluss. 
 
 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Die Verwaltung differenzierte di e Forderungen der Stadt Münster  auf der Grundlage der 
Offenen-Posten-Liste zum 31.12.201 9 nach Restlaufzeiten. Die Fo rderungen wurden im 
Forderungsspiegel nach Abzug v on Wertberichtigungen angesetzt u nd nach dem Bilanz-
gliederungsschema des § 42 Abs. 3 KomHVO NRW gegliedert. 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wurde ebenfalls nach Restlaufzeiten und nach Ar-
ten strukturiert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  15 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Der Forderungsspiegel sowie der  Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen 
Anforderungen der §§ 47 und 48KomHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind in nach-
vollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt. 
 
 
6.8.3 Anlagenspiegel 
 
Gemäß § 46 KomHVO NRW ist im An lagenspiegel die Entwicklung der  Posten des Anla-
gevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Der Runderlass des Minis-
teriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19 ent-
hält in der Anlage 24 für die Kommunen im Land NRW das verbindl iche Muster der Min-
destanforderungen. 
 
Im Anlagenspiegel sind die Anscha ffungs- oder Herstellungskosten am Anfang und Ende 
des Jahres, die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen, der Stand der  kumulierten Ab-
schreibungen am Anfang und Ende des Jahres, die Abschreibungen im Haushaltsjahr, die 
Zuschreibungen, die durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen verursachten Änderun-
gen bei den Abschreibungen sowie die Buchwerte am Anfang und am Ende des Haushalts-
jahres darzustellen, damit die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens 
nachvollziehbar wird.  
 
Der im Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster dargestellte Anlagenspie-
gel entspricht den gesetzlichen Vo rgaben und ist mit der Buchfü hrung sowie den übrigen 
Bestandteilen des Jahresabschlusses abgestimmt. 
 
 
6.8.4 Eigenkapitalspiegel 
 
Der erstmalig in den Jahresabschluss 2019 aufgenommene Eigenkap italspiegel veran-
schaulicht die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals. Es erhöhte sich im 
Laufe des Jahres 2019 von 798.404.603,59 € um 56.736.113,05 € auf 855.140.716,64 €.  
 
Von der Eigenkapitalmehrung im Jahr 2019 entfällt ein Betrag i. H.v. 28.466.606,70 € auf 
den Jahresüberschuss 2019 und ein Betrag i.H.v. 28.269.506,35 € auf Verrechnungen, die 
gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW außerhalb der Ergebnisrechnung mit der Allgemeinen 
Rücklage vorgenommen wurden. 
 
Die in den vergangenen drei Jahren erzielten Jahresüberschüsse wurden jeweils der Aus-
gleichsrücklage zugeordnet. Sie stieg in den vergangenen drei Jahren um 69.149.366,07 € 
und erreicht am Ende des Jahres 2019 einen Stand von 128.254.177,04 €. Hierbei ist das 
Jahresergebnis 2019 von 28.466.606,70€ noch nicht berücksichtigt. 
 
Insgesamt gelang es der Stadt Münster, ihr Eigenkapital seit der Umstellung der Haushalts-
führung auf das NKF um 22.618.384,56 € (2,7 %) auszubauen. 
 
 
6.8.5 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
Die Ergebnisrechnung weist alle dem Haushaltsjahr 2019 zuzurechnenden Aufwendungen 
und Erträge aus. 
 
Im Haushaltsjahr 2019 überstiege n die ordentlichen Erträge der 
Stadt Münster i.H.v. 
1.259.723.721,35 € die ordentlichen Aufwendunge n i.H.v. 1.228.3 04.791,57 € um 
31.418.929,78 € (2,5 %).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  16 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Das Finanzergebnis i.H.v. -2.952. 323,08 € minderte jedoch den Ü berschuss der Erträge 
über die laufenden Aufwendungen auf ein Jahresergebnis von 28.466.606,70 €: 
 
Ergebnisrechnung 31.12.2018 31.12.2019 
 Euro % Euro % Euro 
      
Ordentliche Erträge      
 1.227.907.802,50 100,0 1.259.723.721,35 100,0 31.815.918,85 
Ordentliche Aufwendungen      
 1.175.107.348,46 95,7 1.228.304.791,57 97,5 53.197.443,11 
Ordentliches Ergebnis     
 52.800.454,04 4,3 31.418.929,78 2,5 -21.381.524,26
Finanzerträge     
Finanzaufwendungen 16.485.247,50 1,3 16.266.346,16 1,3 -218.901,34 
Finanzergebnis 20.198.855,10 1,6 19.218.669,24 1,5 -980.185,86 
 -3.713.607,60 -0,3 -2.952.323,08 -0,2 761.284,52
     
Jahresergebnis 49.086.846,44 4,0 28.466.606,70 2,3 -20.620.239,74
 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegen-
ständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind nach den haushaltsrecht-
lichen Bestimmungen aus der Ergebnisrechnung abzugrenzen und unmittelbar mit der All-
gemeinen Rücklage zu verrechnen. 
 
Deshalb grenzte die Verwaltung im Jahr 2019 Erträge i.H.v. 30.707.346,11 € und Aufwen-
dungen i.H.v. 2.437. 839,76 € aus der Ergebnisrechnung ab und ve rrechnete sie mit der 
Allgemeinen Rücklage: 
 
Ergebnisrechnung 31.12.2018  31.12.2019  
 Euro % Euro % Euro 
Nachrichtlich      
Erträge, aus 4.291.598,71 0,3 30.707.346,11 2,5 26.415.747,40
-Vermögensabgängen 2.010.403,14 0,1 2.203.637,60 0,2 193.234,46 
-Wertveränd. Finanzanlagen 2.281.195,57 0,2 28.503.708,51 2,3 26.222.512,94 
      
Aufwendungen, aus 4.121.143,25 0,3 2.437.839,76 0,2 -1.683.303,49
-Vermögensabgängen 2.830.076,49 0,2 2.394.699,29 0,2 -435.377,20 
-Wertveränd. Finanzanlagen 1.291.066,76 0,1 43.140,47 0,0 -1.247.926,29 
      
Verrechnungssaldo 170.455,46 0,0 28.269.506,35 2,3 28.099.050,89
    
    
Veränderung des 
Eigenkapitals 49.257.301,90 4,0 56.736.113,05 4,6 7.478.811,15 
 
Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Verrech-
nungen mit einem Saldo von 28.2 69.506,35 € entsteht eine Eigenk apitalmehrung i.H.v. 
56.736.113,05 €. 
 
Die im Jahresabschluss 2019 ausgewiesene Ergebnisrechnung ist mit der Finanzbuchfüh-
rung, der Bilanz sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang und Lagebericht ab-
gestimmt. Sie stimmt sachlich und rechnerisch mit den Teilergeb nisrechnungen des Pro-
dukthaushaltes überein. 
 
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den unterschiedlichen Te ilhaushalten bestäti-
gen, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  17 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
6.8.6 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
In der Finanzrechnung wurden sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen des Haushalts-
jahres 2019 im Sinne des § 40 Abs.  1 Satz 1 KomHVO NRW getrennt voneinander nach-
gewiesen. Die Finanzrechnung 2019 ist mit der Liquiditätsentwic klung der Stadt Münster 
abgestimmt und durch die Salden der Konten Klasse 6 Einzahlunge n und Klasse 7 Aus-
zahlungen belegt. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster entspricht der in § 3 KomHVO NRW gesetzlich vor-
gegebenen Gliederungsstruktur. 
 
Finanzrechnung 31.12.2018 31.12.2019 
 Euro % Euro % Euro 
      
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.203.020.371,59 100,0 1.201.405.338,58 100,0 -1.615.033,01 
      
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.072.695.302,81 89,2 1.106.316.907,99 92,1 33.621.605,18 
      
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 130.325.068,78 10,8 95.088.430,59 7,9 -35.236.638,19 
      
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 60.093.526,20 5,0 72.443.723,17 6,0 12.350.196,97 
      
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 190.842.942,04 15,9 149.004.308,12 12,4 -41.838.633,92 
      
Saldo aus  
Investitionstätigkeit -130.749.415,84 -10,9 -76.560.584,95 -6,4 54.188.830,89 
      
Finanzmittelüberschuss 
Finanzmittelfehlbetrag -424.347,06 -0,1 18.527.845,64 1,5 18.952.192,70 
      
Aufnahme und Rückflüsse  
von Darlehen 128.362.184,00 10,7 4.717.974,00 0,4 -123.644.210,00 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 1.559.395,00 0,1 0,00 0,0 -1.559.395,00 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 35.846.966,30 3,0 45.361.770,00 3,8 9.514.803,70 
Tilgung von Krediten zur  
Liquiditätssicherung 37.379.020,82 3,1 1.122.280,09 0,1 -36.256.740,73 
      
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit 56.695.591,88 4,7 -41.766.076.99 -3,5 -98.461.668,87 
    
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln 56.271.244,82 4,7 -23.238.231,35 -2,0 -79.509.476,17 
      
Anfangsbestand  
an Finanzmitteln 130.179.846,33 10,8 186.070.575,25 15,5 55.890.728,92 
      
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln -380.515,90 0,0 1.305.850,49 0,1 1.686.366,39 
      
Liquide Mittel 
am Ende des Jahres 186.070.575,25 15,5 164.138.194,39 13,6 -21.932.380,86 
 
Im Haushaltsjahr 2019 verringerte sich der Bestand an Finanzmitteln von 186.070.575,25 € 
um 21.932.380,86 € (11,8 %) auf 164.138.194,39 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  18 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Die Finanzrechnung der St adt Münster stellt die Liquiditätsentw icklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer Weise dar. Sie umfasst neben den zahlungswirk-
samen Aufwendungen und Erträgen aus der laufenden Verwaltung auch die zahlungswirk-
samen Auswirkungen von Investitionen und deren Finanzierung. 
 
 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Der Lagebericht des Jahres 2019 steht im Einklang mit den übrigen Bestandteilen des Jah-
resabschlusses und vermittelt aus Sicht des AWR ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. 
 
Die wesentlichen Einflüsse auf das Zustandekommen des Jahresergebnisses werden dar-
gelegt und die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen beim  Vermögen bzw. den 
Schulden erklärt. 
 
Darüber hinaus weist die Verwalt ung im Lagebricht auch auf Risi ken für die zukünftige 
Haushaltsführung hin: 
 
- In Folge der wachsenden Stadt e rgeben sich auf unterschiedlichen Handlungsfeldern 
Herausforderungen. Ei nen Arbeitsschwerpunkt stellen zum einen d ie Bereitstellung 
von ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau von 
Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie die schulische Versorgung dar. Der not-
wendige Ausbau der Infrastruktur wird die zukünftigen Haushalte belasten, auch wenn 
Bund und Land NRW sich mit verschiedenen Zuschüssen am Ausbau beteiligen. Zum 
anderen geht die Verwaltung von steigenden Fallzahlen für die Gewährung von Sozi-
alhilfe aus und sieht hierin weitere Belastungen für die kommenden Haushalte. 
 
- Die wirtschaftliche Entwickl ung der städtischen Beteiligungen wird kritisch beobachtet, 
um frühzeitig Risiken, die auf  den Kernhaushalt durchschlagen, zu erkennen. Ein 
Schwerpunkt ist die Aktivierung von Konversionsflächen und die anschließende Ver-
marktung für den Wohnungsmarkt im Rahmen der KonvOY GmbH. Daneben verlangt 
die Umsetzung des Masterplans für den Umbau des Allwetterzoos eine hohe Aufmerk-
samkeit bei der Haushaltsführung. 
 
- Die kontinuierliche Tilgung und die Bildung einer Drohverlustrückstellung verringerten 
zwar die von Währungsschwankungen ausgehenden Risiken für die i n Schweizer 
Franken aufgenommenen Kredite. Gleichwohl gibt es am 31.12.2019  noch einen be-
achtlichen Bestand i.H.v. rd. 55,9 Mio. €, der wirtschaftlich sinnvoll zu verwalten ist. 
 
- Letztlich bleibt es abzuwarten,  welche wirtschaftlichen Folge n die Corona-Pandemie 
für den Kernhaushalt und die städtischen Beteiligungen nach sich ziehen wird. 
 
Aus Sicht des AWR sind alle im Zeitpunkt der Erstellung des Lag eberichts absehbaren 
Risiken für die künftigen Haushalte zutreffend dargestellt. 
 
Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennzahlenset ergänzt den Über-
blick für die wirtschaftliche Lage der Stadt Münster. Abgesehen von nachfolgenden Einzel-
fällen stimmen die am Ende des Lageberichtes aufgeführten Kennzahlen mit den Berech-
nungen des AWR weitestgehend überein. 
 
Folgende Angaben ersetzen fehlerhafte Angaben im Entwurf des Jahresabschlusses:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  19 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Bei den Kennzahlen Eigenkapitalquote 1 (21,5 %), Eigenkapitalquote 2 (55,1 %) sowie An-
lagendeckungsgrad (96,9 %) wurden irrtümlicherweise nicht die b erichtigten Werte aus 
dem Vorjahr dargestellt. 
 
Daneben beträgt die Unterdeckung, die bei den Erläuterungen der Kennzahl Aufwandsde-
ckungsgrad mit 28,5 Mio. € angegeben wird, tatsächlich 31,4 Mio. €. 
 
Anders als im Entwurf dargestellt  betrug die Drittfinanzierungs quote im Jahr 2019 statt 
33,9 % tatsächlich 59,1 % und di e Steuerquote an Stelle der ver sehentlich dargestellten 
52,9 % tatsächlich 49,3 %. 
 
Die gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am Schluss des Anhangs geforderten  Angaben finden 
sich im Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Münster am Ende des Lageberichtes. An 
dieser Stelle wird eine Liste aller Mitglieder des Rates und des Verwaltungsvorstandes mit 
den Angaben zu den ausgeübten Beruf en und Tätigkeiten in Aufsic htsräten und anderen 
Kontrollgremien veröffentlicht. 
 
 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019 
 
Die Stadt Münster beendet das Haus haltsjahr 2019 mit einem Jahr esüberschuss i.H.v. 
28.466.606,70 €. Gemäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge bzw. Verluste, die 
sich beim Verkauf oder der Ausmusterung von Anlagevermögen ergaben, sowie Wertver-
änderungen bei Finanzanlagen mit ei nem Saldo von insgesamt 28.2 69.506,35 € aus der 
Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen erhöht sich das für eine betriebswirtschaft-
liche Beurteilung maßgebliche Rechnungsergebnis auf einen Betrag von 56.736.113,05 €. 
 
Ergebnis 2019 Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Jahresfehlbetrag / -überschuss -27.488.154,00 28.466. 606,70 55.954.760,70 
Erträge aus dem Abgang / Veräuße-
rung von Anlagevermögen 200.000,00 2.203.637, 60 2.003.637,60 
Erträge aus Wertveränderungen  
von Finanzanlagen 0,00 28.503.708,51  28.503.708,51 
Aufwendungen aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 1.200.000,00 2.394.6 99,29 1.194.699,29 
Aufwendungen aus Wert- 
veränderungen von Finanzanlagen 0,00 43.140,47 43.140,47 
Verrechnungssaldo -1.000.000,00 28. 269.506,35 29.269.506,35
Veränderung des Eigenkapitals -28.488.154,00 56.736.113,05 85.224.267,05
 
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rücklage vorge-
nommenen Verrechnungen stellt gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung eine 
Verbesserung von 85.224.267,05 € (299,2 %) dar. 
 
In der nachfolgenden Analyse werden die wesentlichen Planabweichungen aus der Ergeb-
nisrechnung des Jahres 2019 (> 1,0 Mio. €) veranschaulicht und im Weiteren erörtert: 
 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
    
Grundsteuer B 61.100.000,00 62.702.550,19 1.602.550,19 
Gewerbesteuer 320.000.000,00 333.591.055,57 13.591.055,57 
Übrige Steuern und Abgaben 248.8 20.000,00 248.7 48.276,09 -71.72 3,91 
Steuern und ähnliche Abgaben 629.920.000,00 645.041.8 81,85 15.121.881,85

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  20 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
    
Steuern und ähnliche Abgaben 629.920.000,00 645.041.8 81,85 15.121.881,85
    
Allg. Zuweisungen vom Land NRW 87. 753.630,00 84.74 5.297,81 -3.0 08.332,19 
Übrige Zuwendungen und Umlagen 84.110.770,00 85.425. 148,64 1.314.378,64 
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 171.864.400,00 170.1 70.446,45 -1.6 93.953,55
    
Rückzahlung gewährter Hilfen a.v.E. 4.323.450,00 9.182.791,98 4 .859.341,98 
Übrige Transfererträge  11.853.21 0,00 14.472.671, 65 2.619.461,6 5 
Sonstige Transfererträge 16.176. 660,00 23.655.463, 63 7.478.803,6 3
    
Verwaltungsgebühren 12.612.740, 00 13.682.490, 16 1.069.750,16 
Benutzungsgebühren 97.186.900,00 100.312. 936,22 3.126.036,22 
Übrige öffentlich-rechtl. Entgelte 22.710.22 0,00 21.920.908,82 -789.311,18 
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 132.509. 860,00 135.916.335,2 0 3.406.475,20
  
Privatrechtliche Leistungsentgelte 22.833.090,00 24. 268.424,33 1. 435.334,33
    
Kostenerstattungen vom Bund 45.88 3.910,00 50.745. 384,99 4.861.4 74,99 
Kostenerstattungen vom Land 25.71 4.860,00 21.45 1.098,67 -4.263. 761,33 
Kostenerstattungen von Gemeinden 4.147.450,00 7. 045.651,71 2.89 8.201,71 
Leistungsbeteiligung Unterkunft 26.060.870,00 25. 024.144,65 -1. 036.725,35 
Leistungsbeteiligung ALG II 86.254. 180,00 69.655. 561,82 -16.598 .618,18 
Leistungen Eingliederung II 12.049.400,00 13. 666.007,80 1.616.6 07,80 
Andere Kostenerstattungen 6. 876.400,00 7.766.5 87,70 890.187,70 
Kostenerstattungen und Umlagen 206.987.070,00 195. 354.437,34 -11. 632.632,66
  
Veräußerung von Umlaufvermögen 12. 000.000,00 13.354.110,06 1.35 4.110,06 
Zinsen GewSt-Nachforderungen 3.200.000,00 6.312. 441,50 3.112.44 1,50 
Auflösung von Rückstellungen 0,00 6.032.803,12 6.032.803,12 
Sonstige ordentliche Erträge 1. 143.420,00 11.076. 629,54 9.933.2 09,54 
Übrige ordentliche Erträge 26.47 2.120,00 26.240. 272,61 -231.847 ,39 
Sonstige ordentliche Erträge 42. 815.540,00 63.016. 256,83 20.200. 716,83
  
Aktivierte Eigenleistungen 3. 218.100,00 2.300.4 75,72 -917.624,28
    
Ordentliche Erträge 1.226.324.720,00 1.259.723.721,35 33.399.001,35
 
Im Haushaltsjahr 2019 verbuchte die Stadt Münster ordentliche E rträge i.H.v. 
1.259.723.721,35 €. Sie übersteigen die Haushaltsansätze um 33.399.001,35 € (2,7 %). 
 
Den größten Anteil an dieser Ergebnisverbesserung hatten die Sonstigen ordentlichen Er-
träge mit Mehreinnahmen i.H.v. 20.200.716,83 €. Hierbei wirkte sich eine Vielzahl einzelner 
Verbesserungen aus, bei denen die Auflösung nicht benötigter Rückstellungen und die mit 
der Übertragung des Grundstücks der ehemaligen Josefschule auf die Wohn- und Stadtbau 
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH freigesetzten stillen Reserven einen grö-
ßeren Einfluss hatten. 
 
Der Haushaltsansatz für Steuern und ähnliche Abgaben wurde um 1 5.121.881,85 € über-
troffen. Die Mehreinnahmen in diesem Haushaltssegment lassen sich im Wesentlichen auf 
überplanmäßige Gewerbesteuereinnahmen und Grundsteuern zurückführen. 
 
Bei den Sonstigen Transfererträg en verzeichnete die Stadt Münst er überplanmäßige Er-
träge i.H.v. 7.478.803,63 €. Dies lag vor allem an höheren Rückzahlungen von in Vorjahren 
gewährten Hilfen im Aufgabenbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  21 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Im Jahr 2019 lagen die öffentlich -rechtlichen Entgelte für Leis tungen der Stadt Münster 
insgesamt um 3.406.475,20 € über den Haushaltsansätzen. Die höheren Erträge erklären 
sich weitestgehend mit höheren Benutzungsgebühren als sie veranschlagt waren. 
 
Letztlich trugen noch privatrechtliche Leistungsentgelte in Form von Mieten, Pachten und 
Erbbauzinsen mit einem Anteil von 1.435.334,33 € zur Verbesserung der Erträge bei. 
 
Diese höheren Erträge wurden zum Teil durch niedrigere Kostenerstattungen und Umlagen 
aufgezehrt. Im Bereich der Kost enerstattungen und Umlagen blieb en sie um 
11.632.632,66 € hinter den Erwartungen zurück, weil der Stadt M ünster in Folge der im 
Jahr 2019 noch guten allgemeinen Wirtschaftslage selbst geringere Aufwendungen für das 
Arbeitslosengeld II entstanden. Dahe r fiel dann auch die Beteil igung des Bundes an den 
Aufwendungen der Stadt Münster für das Arbeitslosengeld II deutlich niedriger aus. Der um 
rd. 16,6 Mio. € geringeren Leistungsbeteiligung stehen in etwa gleich hohe Einsparungen 
bei den Transferaufwendungen gegenüber. 
 
Die Stadt Münster ve rzeichnete im Jahr 2019 Aufwendungen i.H.v.  insgesamt 
1.228.304.791,57 € und verbrauchte somit Ressourcen i.H.v. 16.874.532,47 € (1,4 %) we-
niger als es der Haushaltsplan vorsah. 
 
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen: 
 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Personalaufwendungen 294.606.800, 00 294.401.693, 54 -205.106,46
    
Versorgungsaufwendungen 23.006.60 0,00 31.220.824, 20 8.214.224,20
    
Strom 7.809.430,00 6.792. 256,44 -1.017.173,56 
Unterhaltung unbebauter Grundst. 5.710.131,44 4.271.762,64 -1.4 38.368,80 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 24.533.595,80 19.122.501,01 - 5.411.094,79 
Unterhaltung Infrastrukturvermögen 18.302.350,00 17.223.403,47 -1.078.946,53 
Bewirtschaftung Gebäude 1.426. 751,64 3.195.522, 28 1.768.770,64 
Übrige Sach- und Dienstleistungen 90.596.968,62 86.466.130,42 - 4.130.838,20 
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 148.379.227,50 137.071.5 76,26 -11.307.651,24
    
Bilanzielle Abschreibungen 81.763. 470,00 83.271.14 0,30 1.507.670 ,30
    
Zuschüsse an verb. Unternehmen 35. 289.488,56 33.77 6.813,08 -1.5 12.675,48 
Zuschüsse an private Unternehmen 13.988.153,52 15. 246.406,30 1. 258.252,78 
Zuschüsse an übrige Bereiche 113. 436.004,69 110.230.411,73 -3.2 05.592,96 
Sozialhilfe 45.402.000,00 44.219.607,52 -1.182.392,48 
Jugendhilfe außerhalb von Einricht. 25.430. 360,00 26.470.379,67  1.040.019,67 
Jugendhilfe in Einrichtungen 31. 840.700,00 32.91 9.686,97 1.078. 986,97 
Kosten für Unterkunft / Heizung 64. 830.780,00 56. 001.902,95 -8. 828.877,05 
Arbeitslosengeld II 90.251.340,00  73.775.782,78 - 16.475.557,22 
Leistungen an Asylbewerber 11.77 8.520,00 13.804. 595,07 2.026.07 5,07 
Einm. Leistungen an Arbeitsuchende 3.346.680, 00 2.053.031,70 -1 .293.648,30 
Leistungen zur Eingliederung II an AS 9.027.260,00 12.930.045,61 3.902.785,61 
Landschaftsumlage 84.600.000,00  83.161.698,02  -1.438.301,98 
Sonstige Transferaufwendungen 91. 265.542,57 91.22 9.788,70 -35.7 53,87 
Transferaufwendungen 620. 486.829,34 595.820.1 50,10 -24.666.679,2 4
  
Übertrag  1.168.242.926,84 1. 141.785.384,40 - 26.457.542,44

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  22 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
  
Übertrag  1.168.242.926,84 1.141.785.384,40 -26.457.542,44
  
Honorare 6.525.589,22 4. 043.195,62 -2.482.393,60 
Sonstige Dienste 10.343.040, 95 4.897.628,26 -5.445.412,69 
Sonstige Geschäftsaufwendungen 4.814.726,28 2.909. 915,41 -1.904 .810,87 
Verluste aus Abgängen Umlaufverm. 50.000,00 1 .491.594,59 1.441. 594,59 
Zuführungen zu Rückstellungen 75. 130,00 10. 960.767,54 10.885.63 7,54 
Zuführungen zu Einzelwertberichtig 257.500,00 5.255.507,13 4.99 8.007,13 
Verluste aus Preis- und Kursschw. 0,00 2.533.2 68,39 2.533.268,3 9 
Andere sonstige ordentliche Aufwnd 54.870.410,75 54.427.530,23 -442.880,52 
Sonstige ordentl. Aufwendungen 76.936.397,20 86.51 9.407,17 9.583. 009,97
    
Ordentliche Aufwendungen 1.245.179.324,04 1.228.304.791,57 -16.874.532,47
 
Im Jahr 2019 wurden die Haushalts ansätze für die Personalaufwen dungen zwar nur um 
205.106,46 € geringfügig verfehlt. Hierbei ist allerdings zu er wähnen, dass die Tariferhö-
hung bzw. Besoldungsanpassung im Jahr 2019 eine um rd. 17,0 Mio. € höhere Zuführung 
bei den Pensions- und Beihilfer ückstellungen sowie den Rückstel lungen für Altersteilzeit 
nach sich zog. Diese überplanmäß igen Aufwendungen konnten im Ja hr 2019 durch eine 
verzögerte Wiederbesetzung bzw. den Fortfall von Stellen oder e ine Verjüngung des Be-
standes von Mitarbeitern und -innen kompensiert werden. 
 
Die Versorgungsaufwendungen übertrafen die Haushaltsansätze um 8.214.224,20 €. So-
wohl die tatsächlich gezahlt en Versorgungsaufwendungen für die im Ruhestand befindli-
chen ehemaligen Mitarbeiter als auch die Beilhilfezahlungen und insbesondere die Zufüh-
rungen zu den Rückstellungen für zukünftig zu leistende Beihilfen lagen über den Planwer-
ten des Jahres 2019. 
 
Des Weiteren trugen als sonstige Aufwendungen veranschlagte Zuführungen zu Rückstel-
lungen, Einzelwertberichtigungen auf Forderungen und Verluste a us Kursschwankungen 
zu einer Ergebnisverschlechterung i.H.v. insgesamt 9.583.009,97 € bei. Hier hatte die Ver-
waltung bei der Aufstellung des  Haushaltsplanes 2019 den tatsäc hlichen Aufwand unter-
schätzt.  
 
Demgegenüber kam es im Bereich der Aufwendungen für Sach- und D ienstleistungen zu 
einer Ergebnisverbesserung von 11.307.651,42 €. Die Aufwendungen für Energie und Un-
terhaltung von Grundstücken, Gebäud en und Infrastruktur erreich ten nicht den geplanten 
Ansatz. Weite Teile der geplanten Aufwendungen wurden daher in das folgende Haushalts-
jahr 2020 übertragen. 
 
Der Haushaltsansatz 2019 für Transferaufwendungen betrug insgesamt 620.486.829,34 €. 
Er stellt regelmäßig den größten Ausgabeblock dar. Tatsächlich registrierte die Stadt Müns-
ter Transferaufwendungen i.H.v. 595.825.150,10 €, sodass es auc h an dieser Stelle des 
Haushaltes zu beträchtlichen Einsparungen kam. Die Einsparungen i.H.v. 24.666.679,24 € 
sind im Wesentlichen auf die im H aushaltsjahr 2019 noch günstigen Konjunkturbedingun-
gen und den damit verbundenen hohen Beschäftigungsgrad zurückzuführen. Auf der Seite 
der Stadt Münster machte der hohe Beschäftigungsgrad weniger Au fwand für Leistungen 
gegenüber Arbeitslosen erforderlich.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  23 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Das Finanzergebnis des Jahres 2019 war um 5.681.226,92 € besser als erwartet: 
 
Finanzergebnis Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Finanzerträge 13.673.450,00 16.266.346,16 2.592.896,16
    
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 22.307.000,00 19.218.669,24 -3.08 8.330,76
    
Finanzergebnis -8.633.550,00 -2.952.323,08 -5.681.226,92
 
Die Unterdeckung blieb unterhalb des Planwertes, weil die Finanzerträge in Form von Zins-
erträgen, Gewinnanteilen und s onstigen Finanzerträgen mit 16.26 6.346,16 € um 
2.592.896,16 € über dem Haushalts ansatz lagen und die Zinsen so wie die sonstigen Fi-
nanzaufwendungen i.H.v. 19.218.669,24 € unter dem Haushaltsansatz blieben.  
 
 
 
8 Erläuterungen zur B ilanz zum 31.12.2019 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zu m 31.12.2019 entspricht der in §  42 KomHVO NRW fest-
gelegten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführung der Eröffnungs-
bilanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum 31.12.2019 
greifen das Gliederungsschema des § 42 KomHVO NRW auf, so dass an dieser Stelle das 
Schema des Berichtes durchbrochen wird. 
 
 
I Aktiva 
 
1. Anlagevermögen  3.459.594.692,46 € 
  Vorjahr:   3.376.092.594,38 €  
 
 
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögensgegen stände, die dazu 
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit si nd, dass die Vermögensgegenständ e nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckb estimmung der Vermögenswerte d arin besteht, der 
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. 
 
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2019 aus folgenden Vermögenspositionen: 
 
o Immaterielle Vermögens gegenstände 530.104,02 € 
o Sachanlagen 2.832.357.899,01 € 
o Finanzanlagen     626.706.689,43 € 
Summe 3.459.594.692,46 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  24 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 530.104,02 € 
 Vorjahr:   625.371,74 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019
  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbu-
chung 
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
625.371,74 149.520,24 74.268,48 -26.397,10 144.122,38 530.104,02
 
Unter der Bilanzposition Immate rielle Vermögensgegenstände werd en Konzessionen, Li-
zenzen und EDV-Software bilanziert, sofern sie der zentralen Beschaffung durch die citeq 
unterliegen und entgeltlich von der Stadt Münster erworben wurden.  
 
Selbst hergestellte Produkte (z.B. individuelle Software) sowie Schulungsmaßnahmen sind 
gem. § 44 Abs. 1 KomHVO NRW nicht  aktivierungsfähig. Wird die S oftware nur gemein-
sam mit der Hardware gehandelt, kommt es zu einer gemeinsamen Aktivierungspflicht un-
ter der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung. 
 
Ausgaben für ein Customizing sind in der Regel als Bestandteil der Anschaffungskosten zu 
aktivieren, weil sie im Verhältnis zu den Anschaffungskosten der Software von untergeord-
neter Bedeutung sind. 
 
Demgegenüber sind Updates bzw. Release-Wechsel, die zur Aufrechterhaltung der Funk-
tionsfähigkeit der bestehenden Software dienen, konsumtiv zu buchen. 
 
Anders verhält es sich, wenn DV-Programme im Sinne eines Generationswechsels grund-
legend überarbeitet werden. Diese Ausgaben sind dann als Anscha ffungskosten zu akti-
vieren und der Restbuchwert des ü berarbeiteten Programms ist au ßerplanmäßig abzu-
schreiben. 
 
Der Buchwert von Konzessionen, Lizenzen und EDV-Software verrin gerte sich im Jahr 
2019 von 625.371,74 € um 95.267,72 € (15,2 %) auf 530.104,02 €, da den Zugängen i.H.v. 
149.520,24 € höhere Abschreibun gen, Umbuchungen und Abgänge i.H .v. 244.787,96 € 
gegenüberstanden.  
 
Das AWR prüfte die Zugänge und Umbuchungen des Jahres 2019 in Stichproben. Sie wa-
ren durch Rechnungsbelege nachgewiesen und nicht zu beanstanden. 
 
 
1.2 Sachanlagen 2.832.357.899,01 € 
 Vorjahr:   2.794.631.601,06 € 
 
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Stadt Münster 
erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen, zur Überlassung an Dritte oder 
für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt M ünster länger als ein 
Haushaltsjahr genutzt werden. 
 
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2019 in folgende Ver-
mögensgruppen: 
 
o Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 245.271.54 7,68 € 
o Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 818.376.423, 39 € 
o Infrastrukturvermög en  1.528.892.257,86 € 
o Bauten auf fremdem Grund und Boden      3.985.368,97 € 
 Übertrag 2.596.525.597,90 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  25 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
 Übertrag 2.596.525.597,90 € 
o Kunstgegenstände, Kulturdenk mäler 17.742.284,13 € 
o Masch. u. technische Anlagen, Fahrzeuge 38.194.265,47 € 
o Betriebs- und Geschäftsau sstattung 28.325.526,76 € 
o Geleistete Anzahlungen, A nlagen im Bau    151.570.224,75 € 
Summe 2.832.357.899,01 € 
 
Das Sachanlagevermögen von städtis chen Ämtern und Einrichtungen  ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, turnus mäßigen Prüfungen des AWR. So fern hierbei Fehlbu-
chungen festgestellt werden, werden diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung korrigiert. 
Insgesamt bestätigen die unterjährigen Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit der städtischen 
Anlagenbuchhaltung. 
 
Eine zusätzliche stichprobenarti ge Prüfung, die von den Jahresa bschlusswerten ausgeht 
und wegen der großen Datenmenge n des städtischen Anlagevermögen s unumgänglich 
war, kommt zu keinen anderslautenden Ergebnissen. 
 
 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 245.2 71.547,68 € 
 Vorjahr:   241.210.842,30 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbu-
chung 
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Grünflächen 
128.917.032,23 
 
Ackerland 
44.695.840,07 
 
Wald, Forste 
10.685.392,29 
 
Sonstige 
   56.912.577,71 
 
241.210.842,30
2.339.631,12 
 
 
2.478.007,43 
 
 
138.004,80 
 
 
              0,00 
 
4.955.643,35 
46.755,92 
 
 
1.831.890,84 
 
 
571,42 
 
 
     36.048,51 
 
1.915.266,69 
2.490.329,70 
 
 
1.121.707,71 
 
 
7.398,29 
 
 
    -31.696,27 
 
3.587.739,43 
 
2.567.410,71 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
 
2.567.410,71 
 
131.132.826,42 
 
 
46.463.664,37 
 
 
10.830.223,96 
 
 
  56.844.832,93 
 
245.271.547,68 
 
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude oder Teile 
der städtischen Infrastruktur befinden. Die Stadt Münster unter gliedert ihre unbebauten 
Grundstücke den gesetzlichen Anforderungen entsprechend in Grün flächen, Ackerland, 
Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke. Der Buchwe rt der unbebauten 
Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte stieg von 241.210.84 2,30 € um 
4.060.705,38 € (1,7 %) auf 245.271.547,68 €. 
 
Das AWR prüfte in diesem Bereich die Wertveränderungen, die den Wert von 500.000,00 € 
übersteigen. 
 
Ein Teil der Bestandsveränderungen resultiert aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, aus Umgru ppierungen im Bestand sowie aus  der Umstrukturie-
rung von Datenbeständen. Die Bewegungen sind durch Mitteilungen des städtischen Ver-
messungs- und Katasteramtes belegt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  26 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandszugänge, wenn Grundstüc ke zugekauft wer-
den. Die Abgänge erklären sich wiederum dadurch, dass Grundstüc ke in das Umlaufver-
mögen umgegliedert und anschließend verkauft werden. 
 
Sämtliche Angaben im Entwurf des Jahresabschlusses 2019 stimmten mit den Auswertun-
gen der Finanzbuchhaltung überein und waren untereinander abgestimmt. 
 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte 818.376.423,39 € 
 Vorjahr:   798.819.585,47 € 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
KiTas 
72.049.496,01 
 
Schulen 
366.172.766,00 
 
Wohngebäude 
1.691.262,79 
 
Sonstige 
358.906.060,61 
 
798.819.585,47 
 
4.959.226,43 
 
 
12.924.872,09 
 
 
682.434,39 
 
 
10.445.705,94 
 
29.012.238,85 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
19.995,50 
 
 
    604,92 
 
20.600,42 
4.296.033,37 
 
 
3.322.231,96 
 
 
94.542,04 
 
 
 3.705.289,56 
 
11.418.096,93 
 
1.481.634,03 
 
 
9.922.114,19 
 
 
48.552,70 
 
 
 9.400.596,52 
 
20.852.897,44 
79.823.121,78 
 
 
372.497.755,92 
 
 
2.399.691,02 
 
 
363.655.854,67 
 
818.376.423,39 
 
In der Position bebaute Grundstü cke und grundstückgleiche Rechte werden Grundstücke 
mit den darauf stehenden Gebäuden b ilanziert. Das diesbezüglich e Vermögen umfasst 
Kindertagesstätten, Jugendeinric htungen, Schulgebäude, Wohnheim e und sonstige 
Dienst-, Verwaltungs- und Betriebs gebäude. Sie wurden in der Bi lanz der Stadt Münster 
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt. 
 
Im Jahr 2019 erhöhte sich der Bestand an bebauten Grundstücken von 798.819.585,47 € 
um 19.556.837,92 € (2,5 %) auf 818.376.423,39 €. Die Bestandserhöhung ist im Wesentli-
chen auf die hohen Investitionen der Stadt Münster in Schulen und Kita`s sowie die Sanie-
rungsmaßnahmen am Stadthaus I und am Bürgerhaus Kinderhaus zurückzuführen. 
 
Das AWR prüfte die Zugänge und Umgliederungen mit Einzelwerten von mehr als 
500.000,- €. Die Stichprobe umfa sste etwa 78 % aller Zugänge un d Umgliederungen im 
Bereich der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte.  
 
Die Neubaumaßnahmen, Erweiterun gen, An- und Umbauten, Sanierung smaßnahmen 
aber auch die Ankäufe von Immobilien werden jeweils unter einer AiB-Anlagennummer er-
fasst. Die Einrichtung einer sol chen AiB-Anlage ist eine zwinge nde Voraussetzung, um 
Rechnungen zu registrieren und Zahlungen zu veranlassen. Nach Fertigstellung und Inbe-
triebnahme werden die gesammelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in die spezi-
fischen Vermögensgruppen umgruppiert. 
 
Die geprüften Zugänge ließen sich in allen Fällen mit Hilfe der im System hinterlegten Ein-
zelaufstellungen lückenlos nachvollziehen und die festgelegten Nutzungsdauern waren zu-
treffend aus der städtischen Abschreibungstabelle ausgewählt. 
 
Ab dem 01.01.2019 sind gem. § 36 Abs. 2 KomHVO NRW Vermögensgegenstände neu 
zu bewerten und die Restnutzungsdau ern einheitlich zu bestimmen , wenn durch eine Er-
haltungs- oder Instandhaltungsmaßnahme, die als erheblich einzu stufen ist, eine Verlän-
gerung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  27 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Daneben eröffnet § 36 Abs. 5 KomHVO NRW die Möglichkeit, bei Gebäuden für das Bau-
werk und damit verbundene Gebäude bestandteile (Komponenten) wie Dach und Fenster 
von einer einheitlichen Bewertung abzurücken und einzelne Vermö gensgegenstände mit 
unterschiedliche Nutzungsdauern anzusetzen.  
 
Im Prüfungszeitpunkt gab es noch keine abschließende Aufarbeitu ng der Vor- und Nach-
teile, die sich durch die mit den im 2. NKFWG eingeräumten Bewertungsalternativen erge-
ben. Das AWR geht davon, dass ei ne endgültige Entscheidung, wie  zukünftig verfahren 
werden soll, zeitnah in die städtische Inventuranweisung eingearbeitet wird. 
 
 
1.2.3 Infrastrukturver mögen 1.528.892.257,86 €
 
  Vorjahr:   1.554.239.418,44 € 
 
 
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeichnet, die ihrer Funktion 
oder Bauweise nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt sich zusammen aus Grund 
und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungs-
anlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen s onstigen Bauten, die 
dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind. 
 
Mit einem Volumen von 1,528 Mrd. €  umfasst das Infrastrukturver mögen rd. 40,5 % der 
gesamten Vermögenswerte der Stadt Münster. 
 
Wegen der Eigenart des Infrastrukt urvermögens und der sich dara us ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkeit ist das Infrastrukturvermögen in der Bilanz gesondert 
auszuweisen. 
 
Der Wert des Infrastrukturverm ögens verringerte sich von 1.554. 239.418,44 € um 
25.347.160,58 € (1,6 %) auf 1. 528.892.257,86 €, weil die Abschr eibungen in diesem Be-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren. 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2019 aus folgenden Pos-
ten zusammen: 
 
o Grund- und Boden des Infrastruk turvermögens 316.546.529,66 € 
o Brücken und Tunnel 40.342.380,09 € 
o Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,0 0 € 
o Entwässerungs- und Abwasser beseitigungsanlagen 663.104.945,50 € 
o Straßennetz mit Wegen, Plätzen u . Verkehrslenkungsanlagen 490. 122.070,68 € 
o Sonstige Bauten des Infrastruk turvermögens    18.776.331,93 € 
Summe 1.528.892.257,86 € 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Be reich des städtischen 
Infrastrukturvermögens. Schwerpunkte dabei waren:  
 
- Rechnerische und sachliche Über prüfung der einzelnen Posten 
- Umsetzung von Feststellu ngen aus dem Vorjahr 2018 
- Bestandsveränderungen in For m von Zugängen, Abgängen, Umbuchungen 
- Nutzungsdauern 
- Bildung von Sonderposten 
- Einhaltung der Grundsätze o rdnungsmäßiger Buchführung 
- Abstimmung novaKandis / Wert und SAP 
- Dokumentation von Ergebnissen der permanenten Inventur des Kanalanlagevermögens

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  28 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infr astrukturvermögens 316.546.529, 66 € 
  Vorjahr:   316.131.260,43 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbu-
chung 
Euro 
AfA
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
316.131.260,43 
 
230.100,79 205.047,95 390.216,39 
 
0,00 
 
316.546.529,66 
 
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfasst die Verwal-
tung alle Grundstücke mit Str aßen, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Versor-
gungseinrichtungen. 
 
Der Gesamtwert von Grund und Boden, der Teil des Infrastrukturv ermögens ist, stieg im 
Laufe des Jahres 2019 von 316.131. 260,43 € um 415.269,23 € (0,1  %) auf 
316.546.529,66 €. 
 
Bei den wenigen Bestandsveränderungen beschränkte das AWR die P rüfung auf einen 
Abgleich der Angaben im Entwurf des Jahresabschlusses mit der Finanzbuchführung. 
 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 40.342.380,09 € 
  Vorjahr:   39.666.506,08 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
39.666.506,08 
 
369.632,66 0,00 1.514.172,99 
 
1.207.931,64 40.342.380,09 
 
Die im Besitz der Stadt Münster befindlichen Brücken- und Tunnelbauwerke des Infrastruk-
turvermögens werden in der Bilanzposition Brücken und Tunnel zusammengefasst. Hierzu 
zählen Brücken aus Beton, Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke. 
 
Im Jahr 2019 überstiegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Neu- und Ersatz-
maßnahmen die Abschreibungen, so dass der Bestand an Brücken vo n 39.666.506,08 € 
um 675.874,01 € (1,7 %) auf 40.342.380,09 € stieg. 
 
Das AWR prüfte rd. 72,5 % der Zugänge und Umbuchungen. In allen  überprüften Fällen 
ließen sich die angesetzten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nachvollziehen.  
 
Allen geprüften Baumaßnahmen wurde in voller Höhe der Anschaffu ngs- bzw. Herstel-
lungskosten ein Sonderposten (100 %) zugeordnet. Es wurden vorn ehmlich Zuschüsse 
des Landes NRW verrechnet. Sofern es keine Landesförderung gab, bildete die Verwaltung 
aus der allgemeinen Investitionspauschale einen Sonderposten. 
 
Während der Durchsicht der Neuzugänge stellte sich heraus, dass die in den Stammdaten 
hinterlegten Nutzungsdauern nicht in allen Fällen mit den Vorga ben der stadtinternen Ab-
schreibungsrahmenrichtlinie übere instimmen. Das zuständige Fach amt hatte in einigen 
Fällen auf Grund von eigenen Erfahrungen die vorgegebenen Nutzu ngsdauern durch ei-
gene Einschätzungen ersetzt. In anderen Fällen waren die Nutzun gsdauern nicht korrekt 
und wurden daher noch während der Prüfung korrigiert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  29 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mi t Streckenausrüstung 
und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die 
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00  € in die Vermögens-
rechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach 
Ablauf der Nutzungsdauer ist dies er Wert verbraucht. Die Verwal tung wurde gebeten zu 
klären, ob die Anlage noch genutzt wird oder ob die Stammdaten gelöscht werden können. 
 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwa sserbeseitigungsanlagen 663.104. 945,50 € 
  Vorjahr:   669.057.984,55 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbu-
chung 
Euro 
AfA
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
669.057.984,55
 
3.177.691,28 
 
432.671,05 
 
9.903.140,70 
 
18.601.199,38 
 
663.104.945,50
 
Die Position Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen besteht aus den Anlagen 
zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von Schmutz- und 
Regenwasser. Daneben beinhaltet sie auch Regenrückhalte- und Regenreinigungsbecken, 
Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. Der Bilanzwert der Entwässerungs- 
und Abwasserbeseitigungsanlagen  reduzierte sich von 669.057.984 ,55 € um 
5.953.039,05 € (0,9 %) auf 663.104.945,00 €. 
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigun gsanlagen (93,0 %) 
wird in einer Nebenbuchhaltung novaKANDIS geführt. Es handelt s ich um eine zentrale 
Datenbank, die technische, betriebswirtschaftliche und betrieblich relevante Informationen 
zu den einzelnen Objekten des Kanalvermögens (z.B. Haltungen, Schächte) verwaltet und 
bereithält. Ein darauf aufbauendes Programm WERT ermittelt und verteilt die aktivierungs-
fähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu. 
 
Auf dieser Grundlage ermittelt e in externer Gutachter jährlich den Bestandswert und die 
Bestandsveränderungen. Sie werden danach regelmäßig in der Nebenbuchhaltung (Anla-
genrechnung) der SAP-Buchführung eingepflegt, denn es gibt kein e systemische Verbin-
dung. 
 
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (7,0%), das aus Kläran lagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten und Maschinentechnik besteht, unmittelbar mit sei-
nen Einzelwerten in SAP nachgehalten. 
 
Der Bestand setzt sich am Ende des Haushaltsjahres 2019 aus folgenden Vermögensgrup-
pen zusammen: 
 
Anlagen- 
nummer 
Bezeichnung SAP 
Buchwert 
31.12.2019 
Euro 
KANDIS   
20014230 Regenwasserkanäle 257.720.647,00 
20014231 Abscheider 605.923,00 
20014232 Regenrückhaltebecken 12.387.704,00 
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.629.879,00 
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.744.174,00 
20014235 Schmutzwasserkanäle 236.735.498,00 
20014236 Mischwasserkanäle 79.111.830,00 
20014237 Druckrohrleitungen 24.546.420,00 
20014238 Kleinpumpwerke 1.921.667,00 
Summe der in KANDIS geführten Werte  616.403.742,00

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  30 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Anlagen- 
nummer 
Bezeichnung SAP 
Buchwert 
31.12.2019 
Euro 
Summe der in KANDIS geführten Werte - Übertrag 616.403.742,00 
  
SAP  
Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten,  
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen 
46.701.203,50 
  
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 663.104.945,50 
 
 
o Klärbecken, HW-Rückhalt ebecken, Gewässerausbauten, Maschinentechnik, Klein-
kläranlagen – SAP-Anlagenbuchführung: 
 
In der zentralen SAP-Anlagenbuchhaltung (FI-AA) werden rd. 2.270 Einzelwerte verwaltet, 
die zu einer Gruppe bestehend aus  Klärbecken, Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, 
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen u.a. zusammengefasst wurden.  
 
Im Jahr 2019 gab es in diesem Bereich 95 Neu- bzw. Ersatzzugäng e mit Anschaffungs- 
und Herstellungskosten von rd. 5,4 Mio. €.  
 
Das AWR prüfte bei den Neuzugängen mit Einzelwerten von mehr al s 100.000,00 € die 
Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten, die angesetzten Nutzungsdauern 
und die neu gebildeten Sonderpost en. Die Bestandsveränderungen ließen sich allesamt 
nachvollziehen. 
 
 
o Regenwasserkanäle, Abscheider, Regenr ückhaltebecken, Regenklärbecken, 
Schmutzwasserkanäle, Mischwasserkanäle, Druckrohrleitungen, Kleinpumpwerke – 
novaKANDIS / WERT: 
 
Im Jahr 2019 wurden 18 Baumaßnahmen fertiggestellt und mit Ansc haffungs- bzw. Her-
stellungskosten i.H.v. rd. 7,7 Mio. € in die Anlagerechnung übernommen. Das AWR prüfte 
davon die fünf größten Baumaßnahmen mit einem Volumen von rd. 5 ,7 €. Hierbei kam es 
zu keinen für den Jahresabschluss relevanten Feststellungen.  
 
Ferner überprüfte das AWR die Wertentwicklung der den Kanälen z uzurechnenden Son-
derposten. Auch in diesem Bereich kam es zu keinen für den Jahr esabschluss bedeuten-
den Feststellungen.  
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 490.122.070,68 € 
 Vorjahr:   510.049.172,69 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbu-
chung 
Euro 
AfA
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
510.049.172,69 
 
2.590.374,45 
 
1.066.196,25 
 
5.920.126,09 
 
27.371.406,30 
 
490.122.070,68 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen beinhal-
tet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie Lichtsignal-
anlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  31 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Hierzu zählen ferner Rad- und Wanderwege sowie Wege, die sich auf den Entwässerungs- 
und Abwasserbeseitigungsanlagen befinden. 
 
Im Bereich des Straßennetzes sind die Abschreibungen höher als die Ersatz- und Erweite-
rungsinvestitionen. In Folge dess en verringert sich das Straßen vermögen stetig. Im Jahr 
2019 sank es von 510.049.172,69 € um 19.927.102,01 € (3,9 %) auf 490.122.070,68 €. 
 
Die stichprobenhaft geprüften Zugänge des Jahres 2019 waren in nachvollziehbarer Weise 
belegt. Im Fall von Ersatzinvest itionen achtete die Verwaltung darauf, die Restbuchwerte 
der ersetzten Anlagen in Abgang zu stellen. Die in den Stammdaten hinterlegten Nutzungs-
dauern entsprachen den Vorgaben de r städtischen Rahmenrichtlini e. Im Fall von Abwei-
chungen konnte die Verwaltung den Grund für die Abweichung schlüssig darlegen.  
 
In einem Fall – Anlage 20062420 Steinfurter Straße – 075- Nfl. rechts wurde versehentlich 
ein Sonderposten der Stadtwerke i. H.v. 19.831,65 € nicht berück sichtigt. Stattdessen bil-
dete die Verwaltung für die Anlage aus der investitionspauschale einen Sonderposten i.H.v. 
57.028,24 €. Die Verwaltung wird  dazu im Haushalt 2020 eine Ber ichtigung vornehmen. 
Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2019 ist diese Feststellung nicht relevant 
 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des In frastrukturvermögens 18.776.331,9 3 € 
   Vorjahr:   19.334.494,69 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbu-
chung 
Euro 
AfA
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
19.334.494,69 
 
41.904,51 0,00 360.343,22 
 
960.410,49 18.776.331,93 
 
Die Bilanzposition Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens umfasst 256 einzelne An-
lagen. Es handelt sich um Parkmögl ichkeiten, Lärmschutzanlagen, Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen sowie Gebäude, die dem Aufgabenbereich Ab-
wasserbeseitigung zuzurechnen sind.  
 
Der Buchwert der Bilanzposition sank im Laufe des Jahres 2019 v on 19.334.494,69 € um 
558.162,76 € (2,9 %) auf 18.776.331,93 €. Bei den Zugängen handelte es sich im Wesent-
lichen um zwei Fahrradabstellanlagen (Buswende Langenkamp und Bahnhof Amelsbüren). 
Sie wurden aus Stellplatzablösebeiträgen finanziert. Abgänge gab es im Jahr 2019 nicht.  
 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem  Grund und Boden 3.985.368,97 € 
   Vorjahr:   5.609.430,61 € 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbu-
chung 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
5.609.430,61 
 
52.168,60 920.651,11 57.363,42 
 
812.942,55 3.985.368,97 
 
Die unter den Bauten auf fremden Grund und Boden bilanzierten A nlagen befinden sich 
allesamt auf Grundstücken, die nicht im wirt schaftlichen Eigentum der Stadt Münster ste-
hen. Hierzu zählen Spielplatzei nrichtungen, Platzbefestigungen,  Reitwege, Wetterhäus-
chen. Wertprägend sind vor allen Dingen die Mietereinbauten (Ei nrichtung) von Kitas, 
Flüchtlingswohnheimen u.ä. 
 
Der Wert dieser Anlagen verringer te sich insgesamt um 1.624.061 ,64 € (29,0 %) auf 
3.985.368,97 €, weil der Wert der Neuzugänge niedriger als der nutzungsbedingte Werte-
verbrauch war.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  32 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Die Zugänge des Jahres 2019 bezi ehen sich im Wesentlichen auf d en Breitbandausbau 
bei Schulen und angemieteten Verw altungsräumen. Bei den Abgänge n handelte es sich 
um aufgelöste Flüchtlingsunterk ünfte in der ehemaligen Oxford-K aserne und in der Son-
nenstraße. 
 
Darüber hinaus führte die stichprobenartige Prüfung zu keinen weiteren Feststellungen.  
 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kultu rdenkmäler 17.742.284,13 € 
  Vorjahr:   17.258.787,14 € 
 
 
Unter der Bilanzposition Kunst gegenstände, Kulturdenkmäler werd en Vermögensgegen-
stände der Stadt Münster erfasst, deren Erhaltung und Pflege von künstlerischer, kultureller 
und geschichtlicher Bedeutung ist. Neben Antiquitäten, Gemälden, Skulpturen und histori-
schen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeichnungen werden unter dieser 
Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert. 
 
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäl er keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei diesen Vermögensgegenständen keine Abschreibungen vor-
gesehen sind. 
 
Im Jahr 2019 stieg der Wert des Kunst- und Kulturvermögens von 17.258.787,14 € um 
483.496,99 € (2,8 %) auf 17.742.284,13 € was im Wesentlichen auf zwei Sachverhalte zu-
rückzuführen ist:  
 
- Im Zusammenhang mit der Schenk ung des Kunstwerkes „Zwei graue  Doppelspiegel 
für ein Pendel“ (V/0812/2017/1) entstandenen bereits im Jahr 2018 Kosten für die In-
betriebnahme des Kunstwerkes in der Dominikanerkirche zu Münste r i.H.v. 
401.219,92 €. Diese Kosten wurden zunächst unter den Anlagen im Bau veranschlagt 
und nach Abschluss aller Arbeiten im Jahr 2019 als Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten zu den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern umgruppiert. 
 
- In den Jahren 2018 und 2019 erhiel t die Villa ten Hompel dive rse Sachspenden im 
Wert von 51.381,80 €. Die Spenden wurden im Jahr 2019 zusammengefasst und ein-
heitlich im Aufgabenbereich der Villa ten Hompel inventarisiert. 
 
Der Bestand lässt sich am 31.12.2019 folgenden Aufgaben zuordnen: 
 
Amt / 
Einrichtung 
Vermögensart
 
 
Bestand 
31.12.2019 
Euro
Bestand  
31.12.2020 
Euro 
Veränderung
 
Euro 
Stadtmuseum Kunstgegenstände, Ge-
mälde, Konvolute 8.058.465,48 8.084.149,83 25.684,35 
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen 
4.428.397,43 4.432.292,22 3.894,79 
Kulturamt Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 3.871.546,57 4.274. 082,62 402.536,05 
Villa  
ten Hompel Sammlungen 895.064,50 946.446,30 51.381,80 
Übrige Bereiche Kunstgegenstände, 
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00 
Summe 17.258.787,14 17. 742.284,13 483.496,99
 
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im 
Stadtarchiv, Stadtmuseum und Kulturamt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  33 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
1.2.6 Maschinen und t echnische Anlagen, Fahrzeuge 38.194.265,47  € 
  Vorjahr:   36.366.160,63 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbu-
chung 
Euro 
AfA
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
36.366.160,63 
 
3.305.008,30 27.279,59 2.549.023,99 
 
3.998.647,86 38.194.265,47 
 
In der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeu ge werden selbständig 
bewertbare Vermögensgegenstände er fasst, die unmittelbar dem Ge meindebetrieb die-
nen. Die Position beinhaltet alle  Maschinen, technischen Anlagen, Betriebsvorrichtungen, 
Betriebsanlagen und Fahrzeuge der Stadt Münster sowie die fest mit Gebäuden veranker-
ten technischen Anlagen und Betriebsvorrichtungen. 
 
Der Buchwert erhöhte sich im Jahr 2019 von 36.366.160,63 € um 1 .828.104,84 € (5,0 %) 
auf 38.194.265,47 €. Die Neu- und Ersatzinvestitionen waren höh er als der nutzungsbe-
dingte Werteverzehr der Maschinen und technische Anlagen. 
 
Der Bestand am 31.12.2019 setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbu-
chung 
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Maschinen 
398.214,58 
 
Technische  
Anlagen 
4.200.971,35 
 
Betriebs- 
vorrichtungen 
15.234.952,99 
 
Sonstige Be- 
triebsanlagen 
179.401,62 
 
PKW 
800.839,08 
 
Nutzfahrzeuge 
6.166.158,62 
 
Spezial- 
fahrzeuge 
9.254.992,68 
 
Sonstige  
Fahrzeuge 
        130.629,71 
 
36.366.160,63 
 
177.607,44 
 
 
 
222.782,68 
 
 
 
585.157,82 
 
 
 
0,00 
 
 
358.808,00 
 
 
1.592.868,62 
 
 
 
261.078,98 
 
 
 
   106.704,76 
 
3.305.008,30 
2.219,11 
 
 
 
0,00 
 
 
 
5.303,06 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
6.062,60 
 
 
 
13.694,82 
 
 
 
             0,00 
 
27.279,59 
0,00 
 
 
 
51.105,01 
 
 
 
84.565,57 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
1.984.661,35 
 
 
 
              0,00 
 
2.549.023,99 
 
91.716,16 
 
 
 
362.854,21 
 
 
 
959.650,55 
 
 
 
19.514,63 
 
 
159.439,27 
 
 
1.250.035,56 
 
 
 
1.125.667,35 
 
 
 
         29.770,13 
 
3.998.647,86 
481.886,75 
 
 
 
4.112.004,83 
 
 
 
14.939.722,77 
 
 
 
159.886,99 
 
 
1.000.207,81 
 
 
6.931.621,14 
 
 
 
10.361.370,84 
 
 
 
         207.564,34 
 
38.194.265,47 
 
Das AWR prüfte die Anlagenzugänge mit Werten über 100.000,00 € und Anlagenabgänge 
über 20.000,00 €. 
 
Die geprüften Zugänge waren nachv ollziehbar und durch Rechnungs belege nachgewie-
sen. Bei den Zugängen dieser Sti chprobe entsprach die gewählte Nutzungsdauer jeweils 
den gesetzlichen Vorgaben. Auftr etende Fragen wurden während de r Prüfung abschlie-
ßend geklärt. In Einzelfällen kam es dabei zu Korrekturen, die wegen ihrer geringfügigen 
Auswirkungen dem Haushalt 2020 zugerechnet wurden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  34 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäfts ausstattung 28.325.526,76 € 
 Vorjahr:   28.637.619,18 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
28.637.619,18 
 
4.689.426,74 29.469,53 1.553.915,96 
 
6.525.965,59 28.325.526,76 
 
In der Bilanzposition Betriebs - und Geschäftsausstattung werden  alle Vermögensgegen-
stände der Stadt Münster zusammengefasst, die der allgemeinen Verwaltungstätigkeit die-
nen. Neben der Ausstattung der Bür oarbeitsplätze mit Mobiliar und EDV-Hardware gehö-
ren zur Betriebs- und Geschäftsausstattung u.a. auch Einrichtungsgegenstände aus Werk-
stätten einschließlich der Wer kzeuge, Sportgeräte, Spielsachen aus Kindertageseinrich-
tungen sowie diverses Unterrichtsmaterial. 
 
Der Buchwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung verringerte sich im Laufe des Jahres 
2019 um 312.092,42 € (1,1 %) auf  28.637.619,18 €, weil die Anla genzugänge niedriger 
waren als die Abgänge und Abschreibungen. 
 
Der Endbestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung stimmt in  der Haupt- und Anla-
genbuchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: 
 
o Technische Ausstat tung 7.819.431,00 € 
o Mobiliar für Verwaltung 1.611.275,10 € 
o Mobiliar sonstige Einr ichtungen 8.186.982,09 € 
o Übriges Inventar 6.705.166,00 € 
o Rechnersysteme 686.056,01 € 
o Monitore 50.102,99 € 
o Sonstige ID-Peripherie 303.870,86 € 
o Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,  
 Feuerwehrschläuche und Lehrmitte l an städtischen Schulen   2.9 62.642,71 € 
Summe 28.325.526,76 € 
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen der Betriebs- und Gesc häftsausstattung in 
Stichproben. Die Stichprobe umfasste dabei die Zugänge und Umbu chungen mit Werten 
über 50.000,00 € und Abgänge mit Werten über 10.000,00 €. 
 
Die geprüften Bestandsveränderungen waren in nachvollziehbarer Weise belegt. Bei den 
überprüften Neuzugängen stimmt e die Nutzungsdauer mit den geset zlichen Vorgaben 
überein. 
 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,  Anlagen im Bau  151.570.224,75 € 
   Vorjahr:    112.489.757,29 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
AiB Grundstücke
13.846.077,85 
 
25.172.789,95 
 
153.990,00 
 
5.509.601,40 
 
33.355.276,40 
AiB Hochbau 
14.104.273,69 
 
13.650.632,70 
 
90.000,38 
 
9.153.143,95 
 
18.511.762,06 
AiB Tiefbau 
74.958.101,11 
 
35.404.670,00 
 
496.472,03 
 
17.775.299,89 
 
92.090.999,19 
Übertrag 
102.908.452,65 
 
74.228.092,65 
 
740.462,41 
 
32.438.045,24 
 
143.958.037,65

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  35 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Umbuchung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
AiB sonstige 
Baumaßnahmen 
5.053.179,20 
 
 
2.383.600,83 
 
 
0,00 
 
 
1.405.653,76 
 
 
6.031.126,27 
AiB bewegliches
Vermögen 
4.528.125,44 
 
 
838.198,32 
 
 
0,00 
 
 
3.785.262,93 
 
 
1.581.060,83 
Summe 
112.489.757,29 77.449. 891,80 740.462,41 
 
37.628.961,93 151.570.224,75 
 
Die Bilanzposition Geleistete  Anzahlungen, Anlagen im Bau beinh altet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig ges tellte Anlagen / Baumaßnahmen bz w. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wie Grundstücke, Gebäude, technische Anla-
gen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen. 
 
Erst wenn die Stadt Münster die Verfügungsgewalt über gekaufte Sachwerte erhält bzw. 
Anlagen in Betrieb genommen werden, sind die bis dahin auf Unte rkonten verdichteten 
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in die Anlagen-
rechnung zu übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden einheitlich Abschreibungen be-
rechnet, d.h. die wirtschaftlichen Folgen von Ersatz- und Erwei terungsmaßnahmen ma-
chen sich in der Ergebnisrechnung bemerkbar. 
 
Im Geschäftsjahr 2019 erhöhte si ch der Bilanzwert Anlagen im Ba u um 39.080.467,46 € 
(34,7 %) auf 151.570.224,75 €. Den Zugängen i.H.v. 77.449.891,80 € stehen Abgänge und 
vor allem Umbuchungen i.H.v. 38.369.424,34 € gegenüber. 
 
Von dem Bestand am 31.12.2019 entfällt der größte Teil i.H.v. 9 2.090.999,19 € (60,8 %) 
auf den Bereich Tiefbau.  
 
Das AWR hinterfragte bei rd. 140 Anlagen mit Einzelwerten von mehr als 1,0 Mio. € je Fall 
den Status als AiB. Es kam dabei es zu folgenden Ergebnissen: 
 
- Im Regelfall waren die geprüften Anlagen im Prüfungszeitpunkt  noch nicht endgültig 
fertiggestellt. Es fehlten u.a. Schlussrechnungen, Vermessung, Fortführungsmitteilun-
gen, Umschreibungen von Grundstücken im Grundbuch oder es waren  nur vorberei-
tende Kosten erfasst.  
 
- In der Gruppe AiB Tiefbau gibt  es Verrechnungskonten, sog. Sammel-AiB, auf denen 
Anschaffungs- bzw. Herstellungsko sten verschiedener Maßnahmen g leicher Art ver-
dichtet werden. Hier war eine umfangreiche Durchforstung nach fertig gestellten Anla-
gen seitens der Verwaltung vorg esehen. Die Maßnahmen konnten ni cht in dem ge-
planten Maß durchgeführt werden, da zum einen die zugesagte Per sonalverstärkung 
nicht erfüllt und zum anderen die intensive Zusammenarbeit von Verwaltung und Bau-
leitung aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht gewährleistet werden konnte.  
 
- Versehentlich wurde die Grunder werbsteuer aus dem Ankauf von Containern für den 
Brandhoveweg, später umgesetzt z ur Heidestraße (20061978) und z ur Kita Hohe 
Geist (20061948), bei den Anscha ffungskosten nicht berücksichti gt. Sie wurde noch 
während der Prüfung für den Haushalt 2020 als Zugang zu den Ans chaffungskosten 
erfasst. 
 
- In Einzelfällen war es der V erwaltung im Prüfungszeitpunkt nicht möglich, zweifelsfrei 
über die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage zu berich ten. In diesen Fällen 
erhielt das Fachamt eine Übersicht über die betreffenden Fälle, um zusammen mit den 
zuständigen Bauleitern die Fertigstellung der Baumaßnahme zu klären. 
 
- In vier anderen Fällen stellte das AWR fest, dass Anlagen fer tiggestellt aber noch unter 
den Anlagen im Bau erfasst waren. In diesen Fällen wurden die fehlenden Umbuchun-
gen zeitnah nachgeholt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  36 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
1.3 Finanzanlagen 626.706.689,43 € 
  Vorjahr:   580.835.621,58 € 
 
Von Finanzanlagen spricht man, wen n die Stadt Münster einem Dri tten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von F remd- oder Eigenkapital 
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zuwendung im Sinne eines Betriebskos-
tenzuschusses zu beurteilen sind. Aus der Zuordnung zum Anlagev ermögen ergibt sich, 
dass diese Anlagen langfristig, d.h. grundsätzlich länger als ein Jahr den Zwecken der Stadt 
Münster dienen. 
 
Die im Jahresabschluss 2019 bilanzierten Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an ver-
bundenen Unternehmen, Beteili gungen, Sondervermögen, Wertpapier en und Ausleihun-
gen zusammen: 
 
o Anteile an verbundenen Un ternehmen 467.000.313,73 € 
o Beteiligungen 18.000.190,66 € 
o Sondervermögen 21.538.909,83 € 
o Wertpapiere des Anlagever mögens 32.266.565,81 € 
o Ausleihungen   87.900.709,40 € 
Summe 626.706.689,43 € 
 
Ihr Wert stieg während des Haus haltsjahres 2019 um 45.871.067,8 5 € (7,9 %) auf 
626.706.689,43 € an.  
 
Sowohl die im Jahresabschluss 2019 dargestellte Zusammensetzung  als auch die Wert-
entwicklung der Finanzanlagen ließ sich lückenlos nachvollziehen. 
 
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Finanzanlagen wurden in angemessener 
Weise dokumentiert. Die Ver buchung von Bestandsveränderungen un terliegt einer inter-
nen Kontrolle (4-Augen-Prinzip). 
 
Die Verwaltung beachtete bei der  Aufstellung des Jahresabschlus ses die einschlägigen 
Vorschriften des NKF für den Bilanzausweis und die Bewertung von kommunalen Finanz-
anlagen. 
 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 467.000.313,73 € 
  Vorjahr:   433.324.872,81 € 
 
 
Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen 
Bestand
01.01.2019 
Euro
Zugänge/
Zuschreibung 
Euro
Abgänge 
Abschreibung 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Stadtwerke Münster GmbH 
Wohn- und Stadtbau GmbH 
MCC Halle Münsterland GmbH 
Wirtschaftsförderung MS GmbH 
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 
KonvOY GmbH 
Summe 
273.980.109,00 
126.277.031,70 
7.577.997,42 
25.403.904,52 
42.689,70 
         43.140,47 
433.324.872,81 
28.111.063,00 
5.264.000,00 
230.000,00 
1.438.608,51 
             0,00 
                0,00 
35.043.671,51 
0,00 
0,00 
0,00 
1.325.090,12 
0,00 
   43.140,47 
1.368.230,59 
302.091.172,00 
131.541.031,70 
7.807.997,42 
25.517.422,91 
42.689,70 
                 0,00 
467.000.313,73 
 
Unter dieser Position wurden An teile an privatrechtlichen Organ isationen angesetzt, die 
von der Stadt Münster in der A bsicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt 
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i.d.R. dann an genommen, wenn eine 
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  37 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
Die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungsun-
ternehmen der Stadt Münster GmbH wurden auf der Grundlage der Ertragsprognosen (Er-
tragswertverfahren) bewertet. Eine Überprüfung dieser Ertragswerte wird routinemäßig im 
Rhythmus von fünf Jahren vorgenommen. Die letzte Wertüberprüfung fand am 31.12.2018 
statt. 
 
Die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Wege der Kapitalspiegelbild-
methode bewertet. Eine Wertüberprüfung nach der Kapitalspiegelbildmethode findet an je-
dem Bilanzstichtag statt. Die historischen Anschaffungswerte aus der Erstbewertung bilden 
eine Obergrenze, es sei denn, die  Stadt Münster erhöht den Bete iligungsbuchwert durch 
Sach- oder Geldeinlagen. 
 
 
o Stadtwerke Münster GmbH: 
 
Abnehmende Gewinne sowie weniger optimistische Zukunftsaussicht en der Stadtwerke 
Münster GmbH bewirkten im Jahr 2013 ein Sinken des Ertragswertes und veranlassten die 
Verwaltung, eine außerordentliche Wertberichtigung der städtischen Anteile an der Gesell-
schaft durchzuführen. Nach der E rholung der Ertragslage bestäti gte die letzte Unterneh-
mensbewertung zum St ichtag 31.12.2018 ein er heblich positiveres Bild der Ertragslage. 
Daraufhin kam es im Jahr 2019 zu  einer Wertaufholung i.H.v. 22. 221.000,00 € im Sinne 
des § 36 Abs. 6 KomHVO NRW. Die Wertaufholung wurde außerhalb d er Ergebnisrech-
nung mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Daneben zahlte die Stadt Münster im Haushaltsjahr 2019 einen Be trag i.H.v. 
5.890.063,00 € in die Kapitalrückl age der Stadtwerke Münster Gm bH. Grundlage ist der 
Ratsbeschluss V/0983/2017, wonach Mehrbelastungen der Stadtwerk e Münster GmbH 
aus ihrer Beteiligung an der FM O Flughafen Münster Osnabrück Gm bH im Zeitraum von 
2016 bis 2020 durch die Stadt Münster ausgeglichen werden. 
 
 
o Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH: 
 
Im Haushaltsjahr 2019 erfasste die Verwaltung bei den Anteilen an der Wohn- und Stadt-
bau GmbH einen Zugang i.H.v. 5. 264.000,00 €. Eine Teilfläche de r ehemaligen Josef-
schule wurde unentgeltlich auf die  Gesellschaft übertragen. Es liegt ein Verkehrswertgut-
achten vor, das den Wert der Sacheinlage belegt. 
 
 
o Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH: 
 
Auf die Stadt Münster entfällt a m 31.12.2019 ein Anteil am Eige nkapital der Gesellschaft 
i.H.v. 7.807.997,42 €. Der Vorjahreswert lag bei 7.577.997,42 €. Daher erhöhte die Verwal-
tung den Beteiligungsbuchwert um 230.000,00 €. 
 
 
o Wirtschaftsförderung Münster GmbH: 
 
Die Anteile an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden nac h der Kapitalspiegel-
bildmethode bewertet. Die Verwaltung ermittelte am 31.12.2019 e inen Wert i.H.v. 
25.517.422,91 €. Der Bilanzwert entspricht dem auf die Stadt Mü nster entfallenden Anteil 
am Eigenkapital der Gesellschaft. Die Wertsteigerung der Anteile erklärt sich im Wesentli-
chen damit, dass die Kapitalzuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Ge-
sellschaft höher waren als deren Verbrauch. Mit Verträgen vom 2 3.05.2005 und vom 
20.11.2007 brachte die Stadt Münster diverse Grundstücke in das  Vermögen der Gesell-
schaft zum Teilwert von rd. 16,4 Mio. € ein. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH zahlt 
nach dem Verkauf den jeweiligen Ei nbringungswert der verkauften  Grundstücke an die 
Stadt Münster zurück. Dies führte  im Haushaltsjahr 2019 zu Entn ahmen von insgesamt 
1.325.090,12 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  38 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
o KonvOY GmbH: 
 
Die Anlauf-Verluste der KonvOY GmbH führten dazu, dass das Eige nkapital der Gesell-
schaft vollständig aufgezehrt und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H.v. 
1.177.948,69 € entstanden ist. Der F ehlbetrag wird vermutlich a uch im Jahr 2020 noch 
weiter steigen. Diese Entwicklung steht voll und ganz im Einkla ng mit den Planungen der 
Gesellschaft.  
 
Die Gesellschaft geht davon aus, dass der zurzeit nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehl-
betrag durch die in den kommenden Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse ausgegli-
chen und das aufgezehrte Stammkapital der Gesellschaft wiederhergestellt wird. 
 
Auf Grund der unbestimmten Prognose hatte die Stadtverwaltung v orsichtshalber eine 
Wertberichtigung des Beteiligungsbu chwertes bis i.H.v. 43.140,4 7 € vorgenommen. Im 
Jahr 2019 wurde dann auch dieser restliche Beteiligungsbuchwert abgeschrieben. 
 
 
Das AWR kontrolliert im Rahmen de r Jahresabschlussprüfung regel mäßig, ob die Be-
schlüsse des Rates der Stadt M ünster zu den Ausschüttungen erwa rtungsgemäß umge-
setzt wurden: 
 
- Stadtwerke Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2019 6.500.000,00 €    V/1162/2019 
 
- Wohn- und Stadtbau Wohnungs- 
unternehmen der Stadt Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2019 500.000,00 €   V/1053/2018 
 
Die Ausschüttungen und Steuern wurden korrekt verbucht. 
 
 
1.3.2 Beteiligungen 18.000.190,66 € 
   Vorjahr:   13.124.220,66 € 
 
 
Beteiligungen 
Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
Zuschreibung 
Euro
Abgänge 
Abschreib. 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Anteile an  
Kapitalgesellschaften 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 
Regionalverkehr Münsterl. GmbH 
Westf. Pferdemuseum GmbH 
ISTG GmbH 
West. Zool. Garten GmbH 
AirportPark FMO GmbH 
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH 
NRW URBAN Kom. Entw. GmbH 
Klärschlammverwertung  
Buchenhofen GmbH 
 
 
 
285.814,62 
 
67.546,84 
303.446,85 
0,00 
2.500,00 
5.367.551,61 
705.118,62 
  4.536.680,24 
1.000,00 
 
               0,00 
11.269.658,78 
 
 
9.451,37 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
4.587.584,55 
17.064,08 
0,00 
0,00 
 
  261.870,00 
4.875.970,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
 
               0,00 
0,00 
 
 
295.265,99 
 
67.546,84 
303.446,85 
0,00 
2.500,00 
9.955.136,16 
722.182,70 
  4.536.680,24 
1.000,00 
 
     261.870,00 
16.145.628,78

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  39 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
 
Beteiligungen 
Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
Zuschreibung 
Euro
Abgänge 
Abschreib. 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Übertrag 
 
Anstalten öffentlichen Rechtes 
Chemisches Landes- und Staat- 
liches Veterinäruntersuchungsamt 
11.269.658,78 
 
 
     16.000,00 
     16.000,00 
4.875.970,00 
 
 
          0,00 
           0,00 
0,00 
 
 
            0,00 
            0,00 
16.145.628,78 
 
 
     16.000,00 
     16.000,00 
     
Anteile an sonstigen  
juristischen Personen 
Zweckverb. SPNV Münsterland 
Mitglied. im Spark.-Zweckverband 
Mitglied. Zweckverb. Studieninst. 
Mitglied. Zweckverb. EUREGIO 
 
Rechtlich selbständige 
kommunale Stiftungen 
Annette von Droste zu  
Hülshoff-Stiftung 
Summe 
 
 
114.994,00 
1,00 
417.565,80 
            1,00 
532.561,88 
 
 
 
  1.306.000,00 
13.124.220,66 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
0,00 
 
 
 
              0,00 
4.875.970,00 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
            0,00 
0,00 
 
 
 
           0,00 
0,00 
 
 
114.994,00 
1,00 
417.565,80 
            1,00 
532.561,88 
 
 
 
  1.306.000,00 
18.000.190,66 
 
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münst er, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine dau-
ernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen. 
 
Hierzu zählen Beteiligungen an Kapi talgesellschaften, Mitgliedschaften in Zweckverbän-
den oder die Beteiligung an rechtlich selbständigen kommunalen Stiftungen. 
 
Die städtischen Anteile an Kapita lgesellschaften wurden im Rahm en der Aufstellung des 
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung beurteilt. Sie sie durf-
ten daher im Jahresabschluss 2019 zusammen mit den übrigen Bete iligungen vereinfa-
chend nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet werden.  
 
Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob und inwieweit auf Grund der  jeweiligen Verhältnisse 
Wertveränderungen vorzunehmen sind.  
 
Im Jahr 2019 stieg der Wert der B eteiligungen von 13.124.220,66 € um 4.875.970,00 € 
(37,2 %) auf 18.000.190,66 €. 
 
Die Wertüberprüfungen und Bestandsveränderungen wurden in nachv ollziehbarer Weise 
dokumentiert. 
 
 
o Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
Die Wertüberprüfung zum 31.12. 2019 zog eine Zuschreibung im Sin ne des § 36 Abs. 9 
KomHVO NRW um 9.451,37 € nach sich. Der Beteiligungsbuchwert er höhte sich danach 
auf 295.265,99 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  40 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
o Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
 
Das Eigenkapital der Westfälischer Zoologischer Garten GmbH stieg im Jahr 2019 in Folge 
hoher Kapitalzuführungen durch die Stadt Münster. 
 
Zum einen zahlte die Stadt Münster im Jahr 2019 auf der Grundlage des Managementkon-
traktes einen laufenden Zuschuss i.H.v. 4.100.000,00 € (V/0345/2018) und zum anderen 
zahlte sie einen Investitionsko stenzuschuss i.H.v. 5.000.000,00 €, der sich aus dem Be-
schluss zum Konzept des Masterplans Allwetterzoo Münster 2030 p lus (V/0344/2018) 
ergibt. 
 
Überdies bewertete die Verwa ltung den ausgezahlten Investitions kostenzuschuss i.H.v. 
5.000.000,00 € auf der Grundlage des § 44 Abs. 2 KomHVO NRW als Aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten und übersah dabei , dass die Kapitalzuführung i.H.v. 5.000.000,00 € 
für den Umbau der Allwetterzoos im Jahresabschluss 2019 zweimal  ihren Niederschlag 
findet.  
 
Während der Prüfung stimmte die Verwaltung mit dem AWR darin überein, dass die Bilanz 
zu berichtigen und für die Zukunft sicherzustellen ist, dass die in Raten gezahlten Investiti-
onszuschüsse jeweils nur einfach im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Im Ergebnis 
wird die Bilanz im Jahr 2020 berichtigt, indem der ARAP zu Lasten der Allgemeinen Rück-
lage ausgebucht wird. Für eine unmittelbare Berichtigung der Bilanz zum 31.12.2019 ent-
wickelt dieser Sachverhalt aus Sicht des AWR ein zu geringes Ge wicht (Wesentlichkeits-
grundsatz). 
 
 
o AirportPark FMO GmbH 
 
Die Verwaltung nahm die im Jahresabschluss der Gesellschaft dar gestellte Ertragslage 
und die positive Zukunftsprognose zum Anlass, den Beteiligungsb uchwert an das auf sie 
entfallende Eigenkapital der Gese llschaft anzugleichen. Die Anp assung ist eine Wertauf-
holung im Sinne des § 36 Abs. 9 KomHVO NRW, wobei der neue Buchwert durch die his-
torischen Anschaffungskosten aus der Erstbewertung begrenzt wird. 
 
 
o Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/1123/2018/2 vom 03.04.2019 beteiligte sich die 
Stadt Münster an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH. 
 
Ziel der Beteiligung ist es, gemeinsam mit den Partnern Wupperverband, Bergisch Rheini-
scher Wasserverband, Aggerverband und der Stadt Düsseldorf in W uppertal eine Mono-
klärschlammverbrennungsanlage zu errichten, so dass langfristig für die Stadt Münster die 
Klärschlammverwertung incl. der Phosphorrückgewinnung gesichert wird. 
 
Die Stadt Münster übernahm einen Anteil am Stammkapital i.H.v. 9.030,00 (18,06 %) und 
leistete darüber hinaus eine erste Einlage in die Kapitalrückla ge von 253.000,00 €. Der 
städtische Anteil an den Gesamt baukosten der Anlage beträgt vor aussichtlich etwa 
10,8 Mio. €, so dass in den nächs ten Jahren mit weiteren Kapita
lzuführungen zu rechnen 
ist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  41 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
Weiterhin überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2019 erwartungsgemäß umgesetzt wurden: 
 
- Westfälische Bauindustrie GmbH 
Jahresüberschuss 2018   27. 500,00 €   V/0290/2019 
 
- Sparkasse Münsterlang Ost 
Jahresüberschuss 2018 4.776.180,00  €  Verbandsversammlung 19.06 .2018 
 
Die Ausschüttungen sowie die abz uführenden Steuern wurden im st ädtischen Haushalt 
2019 korrekt erfasst. 
 
 
 
1.3.3 Sondervermögen 21.465.750,10 €  
   Vorjahr:   21.465.750,10 € 
 
 
 
Sondervermögen 
Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbe-
stand 
31.12.2019 
Euro 
Rechtlich unselbständige 
Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 
F. u. I. Buschmann Stiftung 
Stiftung Wohnverbund Westffl. 
Stiftung Clemenshospital 
Zwischensumme 
 
 
853.971,98 
2.929.386,33 
0,00 
             1,00 
3.783.359,31
 
 
54.319,85 
18.839,88 
0,00 
         0,00 
73.159,73 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
0,00 
 
 
908.291,83 
2.948.226,21 
0,00 
             1,00 
3.856.519,04 
Verselbständigte Einrichtungen 
ohne eigene  
Rechtspersönlichkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
citeq 
Münster Marketing 
Theater Münster 
 
Summe 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.294.893,79 
17.682.390,79 
21.508.495,58 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
         0,00 
         0,00 
10.715,19 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
          0,00 
53.460,67 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.294.893,79 
17.682.390,79 
21.465.750,10 
 
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbs tändigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen der Sta dt Münster ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit. 
 
 
o Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.856.519,04 € 
  Vorjahr:   3.783.359,31 € 
 
Die Stiftungen sind buchhalteri sch vom Rechnungskreis der Stadt  Münster getrennt und 
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eigenes Geld. D ie organisatorische 
Verselbständigung des Rechnungswesens der rechtlich unselbständigen Stiftungen sprach 
dafür, das Vermögen und die Schul den der jeweiligen Stiftung ni cht brutto in der Vermö-
gensrechnung der Stadt Münster zu  erfassen, sondern saldiert wi e eine Beteiligung unter 
den Finanzanlagen auszuweisen. Die Abweichung von den Bestimmungen des NKF wurde 
im Rahmen der Erstbewertung mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  42 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
In Folge dessen ist es erforderlich, im Rechnungskreis der Stadt Münster das Jahresergeb-
nis bzw. die Eigenkapitalveränderung der jeweiligen Stiftung zu erfassen, denn die unselb-
ständigen Stiftungen sind nach den Vorgaben des NKF integraler Bestandteil des städti-
schen Haushaltes. Die Überschüsse wurden in der Ergebnisrechnung der Stadt Münster - 
Produktbereich 17 Stiftungen - als sonstiger Ertrag erfasst. 
 
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanzanlagevermögens werden die Wert-
veränderungen beim Stiftungsvermögen nicht mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet, 
sondern sie sind jeweils Aufwand oder Ertrag der Stadt Münster und damit Bestandteil der 
Ergebnisrechnung. 
 
Die Bestandsveränderungen der aktiven rechtlich unselbständigen Stiftungen waren durch 
ihre Einzelabschlüsse belegt.  
 
 
o Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene  17.682.390,79 € 
 Rechtspersönlichkeit  Vorjahr:   17.682.390,79 € 
 
Verselbständigte Einrichtungen der Stadt Münster ohne eigene Re chtspersönlichkeit gel-
ten nach der Eigenbetriebsverordn ung als wirtschaftlich und ver waltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unselbständigen Stiftu ngen – aber nicht integraler 
Bestandteil des städtischen Haushaltes. 
 
Die Jahresüberschüsse dieser Sondervermögen führen wegen der organisatorischen Ver-
selbständigung der Einrichtungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung son-
dern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebnisrechnung der Stadt Münster 
als Finanzertrag erfasst, wenn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom Sonderver-
mögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden. 
 
Umgekehrt wirken sich Jahresfehl beträge (z.B. Theater Münster) im Rechnungskreis der 
Stadt Münster nur dann aus, wenn das auf die Stadt Münster entfallende Eigenkapital am 
Stichtag unter den aktuellen Beteiligungsbuchwert sinkt und Wertberichtigungen erforder-
lich machen. 
 
Die Wertüberprüfungen waren in diesem Bereich ebenfalls nachvollziehbar belegt. Im Jahr 
2019 waren keine Wertanpassungen erforderlich. 
 
Bei der Darstellung des auf die  Stadt Münster am 31.12.2019 ent fallenden Eigenkapitals 
an der citeq übersah die Verwaltung allerdings, dass sich der T eil des Eigenkapitals, der 
auf die durch die öffentlich-rech tliche Vereinbarung zusammenge schlossenen Kooperati-
onsmitglieder entfällt, durch Zuführungen der Mitglieder um 61. 807,08 € erhöht hat. In 
Folge dessen ist der Stadt Münster am 31.12.2019 ein etwas niedrigerer Anteil am Eigen-
kapital von 9.089.447,98 € zuzurechnen und die stille Reserven betragen an dieser Stelle 
der Bilanz 4.549.988,98 €. 
 
Im Weiteren überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2018 erwartungsgemäß umgesetzt wurden: 
 
 
- AWM 
Jahresüberschuss 2018 2. 230.741,02 € V/0453/2019 
 
- citeq 
Jahresüberschuss 2018 540. 797,06 € V/0383/2018 
 
 
Die Ausschüttungen wurden im städtischen Haushalt 2019 korrekt erfasst.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  43 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
1.3.4 Wertpapiere des Anla gevermögens 32.266.565,81 € 
   Vorjahr:   26.266.620,21 € 
 
 
Wertpapiere des 
Anlagevermögens 
 
Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
 
Euro
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro
 
VUS-Fonds 
WVR-Fonds 
 
 
6.874.565,16 
19.392.055,05 
26.266.620,21 
 
             0,00 
5.999.945,60 
5.999.945,60 
 
0,00 
           0,00 
0,00 
 
6.874.565,16 
25.392.000,65 
32.266.565,81 
 
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an. 
 
Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds), den die Stadt Müns-
ter auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 21.02.2000 zur Ab sicherung von zukünf-
tigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat. Neben 
der Kernverwaltung sind die Abfa llwirtschaftsbetriebe (Sanierungsrücklage) und die citeq 
(Pensionsrücklage) beteiligt. 
 
Der Westfälische-Versorgungs-R ücklage-Fonds (WVR-Fonds) hingege n ist ein Zusam-
menschluss von neun größeren Städten und verwaltet deren Gelder , die ebenfalls für die 
Finanzierung von Pensionsverpflichtungen zurückgelegt werden. 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Finanzierung zukünfti ger Pensionsverpflich-
tungen (V/0810/2017) veranschlagte die Verwaltung im Haushaltsp lan der Stadt Münster 
unter der PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen  WVR den Zukauf von 
weiteren Anteilen im Wert 6.020.000,00 €. 
 
Nach dem Zukauf weiterer Anteile  im Jahr 2019 stieg der Bestand  an Wertpapieren des 
Anlagevermögens von 19.392.055,05 € auf 25.392.000,65 €. 
 
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2019, so errechnet sich für den 
VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 11.959.126,34 € und für den WVR-Fonds ein aktueller 
Wert von 30.757.233,34 €: 
 
VUS-Fonds WVR-Fonds 
  
Anteile 68.782 St 288.286 St 
Bilanzwert am 31.12.2019 6. 874.565,16 € 25.392.000,65 € 
Kurs 173,87 €/ je Anteil 106,69 € / je Anteil 
Kurswert 11.959.126,34 € 30.757.233,34 € 
 
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt. 
 
 
1.3.5 Ausleihungen 87.900.709,40 € 
   Vorjahr:   86.654.157,80 € 
 
 
Der Bilanzposten Ausleihungen um fasst interne Darlehen, die die  Stadt Münster an ver-
bundene Unternehmen und Beteili gungen gewährt, einige Genossenschaftsanteile sowie 
diverse Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogrammen gewährt wurden. Die Dar-
lehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gemeinwohlorientierter Belange. In den letz-
ten Jahren wuchs die Bedeutu ng der Förderung des Wohnungsbaus u nd des Baus von 
Kindertagesstätten sowie Flüchtlingsunterkünften.  
 
Im Jahr 2019 standen den planmäßigen Tilgungen i.H.v. 3.773.448 ,40 € zwei neu verge-
bene Darlehen i.H.v. insgesamt 5.020.000,00 € gegenüber.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  44 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
In Folge dessen stieg der Best and zum Ende des Jahres 2019 von 86.654.157,80 € auf 
87.900.709,40 €. Die Stadt Münster erlöste aus der Gewährung von Darlehen Zinserträge 
und Verwaltungskostenerstattungen i.H.v. 1.336.727,93 €. 
 
Ausleihungen 
an… 
Bestand
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
 
Euro
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Wert  
31.12.2019 
Euro 
Verb. Unternehmen 
Wohn- u. Stadtbau 
-Bauförderung / Projekte 
-Investitionsförderung 
 
KonvOY GmbH 
-Investitionsförderung 
 
Beteiligungen 
AirportPark FMO GmbH 
 
 
 
627.455,95 
19.549.545,49 
20.177.001,44 
 
65.000.000,00 
 
 
  1.124.130,00 
86.301.131,44 
 
 
0,00 
5.000.000,00 
5.000.000,00 
 
0,00 
 
 
              0,00 
5.000.000,00 
 
 
9.864,24 
500.750,23 
510.614,47 
 
2.900.000,00 
 
 
     34.000,00 
3.444.614,47 
 
 
617.591,71 
24.048.795,26 
24.666.386,97 
 
62.100.000,00 
 
 
  1.090.130,00 
87.856.516,97 
Sonstige Ausleihungen 
Mitgliedschaften 
- Volksbank MS e.G 
- EKV e.G. 
 
 
Ausleihungen 
- Kleingartendarlehen  
 
- Darlehn für junge und 
 kinderreiche Familien 
 
- Existenzgründerdarlehen 
 
- Gemeindebaudarlehen 
 
Ausleihungen an private  
Wohnungsbauunternehmen 
Summe 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
28.927,60 
 
 
357,74 
 
985,98 
 
22.527,99 
52.799,31 
 
     299.127,05 
86.654.157,80 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
20.000,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
         0,00 
20.000,00 
 
              0,00 
5.020.000,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
21.867,26 
 
 
357,74 
 
511,30 
 
  6.970,58 
29.706,88 
 
   299.127,05 
3.773.448,40 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
27.060,34 
 
 
0,00 
 
474,68 
 
15.557,41 
43.092,43 
 
                0,00 
87.900.709,40 
 
Die verschiedenen Verträge werden mit der Software S-Kompass ve rwaltet. Das Pro-
gramm gibt je Vertrag Zins- und Tilgungen vor und hält gleichze itig die Bestandsentwick-
lung jedes einzelnen Vertrages nach. Eine Schnittstelle zur SAP-Buchführung gibt es der-
zeit nicht. 
 
Das AWR vergewisserte sich auf der Grundlage der vorliegenden Abstimmungsbelege da-
von, dass Tilgungen, Zinsen und Verwaltungskosten im Haushalt 2019 korrekt erfasst wur-
den und die Darlehensbestände in der Buchführung und im Jahresa bschluss 2019 sach-
gerecht wiedergegeben werden. 
 
 
2.   Umlaufvermögen 255.557.713,69 € 
  Vorjahr:   281.546.652,91 € 
 
 
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum 
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden 
als Umlaufvermögen in der Bilanz  ausgewiesen. Typischerweise ha ndelt es sich hierbei 
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  45 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstücke und Gebäude, die zur Veräußerung 
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimmte 
man ab, dass die abnutzbaren Vermö genswerte auch nach den Umgliederungen ins Um-
laufvermögen planmäßig abzuschreiben sind. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt Müns ter setzt sich am 31.12.2019 a us folgenden Wert-
gruppen zusammen:  
 
o Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 31.456.457,13 € 
o Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände 59.963.062,17 € 
o Wertpapiere des Uml aufvermögens 0,00 € 
o Liquide Mittel  164.138.194,39 € 
Summe 255.557.713,69 € 
 
 
 
2.1 Vorräte 31.456.457,13 € 
  Vorjahr:   34.398.569,15 € 
 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- und Betriebss toffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Heizölvor-
rat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des 
städtischen Frankiersystems (Fac hbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. Zudem 
umfasst die Position auch Grundstücke (unbebaute oder bebaut), sofern sie für den Ver-
kauf bestimmt sind. 
 
Gem. § 43 KomHVO NRW sind geleistete Anzahlungen davon getrennt anzusetzen. 
 
Für die Bewertung der Vorräte g ilt das strenge Niederstwertprin zip 
(§ 36 Abs. 7 KomHVO NRW). 
 
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betrieb sstoffe, Waren 31.456.457,13 € 
  Vorjahr:   34.398.569,15 € 
 
 
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren sowie 
zum Verkauf bestimmte 
Grundstücke und Gebäude 
Endbestand 
31.12.2018 
Euro
Endbestand 
31.12.2019 
Euro
 
Veränderung 
 
Euro 
 
Betriebsstoffe 
Handelswaren 
Immobilien des Umlaufvermögens 
Sonstige Vorräte / Poststempler 
 
Summe 
 
44.104,57 
73.840,63 
34.202.403,88 
      78.220,07 
 
34.398.569,15 
 
54.273,65 
68.132,43 
31.247.394,00 
       86.657,05 
 
31.456.457,13 
 
10.169,08 
-5.708,20 
-2.955.009,88 
       8.436,98 
 
2.942.112,02 
 
Zum Ende des Haushaltsjahres 2019 bilanziert die Stadt Münster Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe sowie Waren im Wert von 31.456.457,13 €. Gegenüber dem V orjahr sank das Vor-
ratsvermögen um 2.942.112,02 € (8,6 %).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  46 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Die Treibstoffbestände der Feuerwehr und der Bestand an Heizöl auf der Hauptkläranlage 
wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Danach bewertete die Verwal-
tung die Bestände im Sinne des § 29 Abs. 3 KomHVO NRW mit durch schnittlichen Ein-
standspreisen. Der Bestand i.H. v. 54.273,65 € und die Bewertung  waren in nachvollzieh-
barer Weise belegt. 
 
Der Bestand an Handelswaren bezie ht sich auf die Warenvorräte d es Museumsshops im 
Stadtmuseum. Hierfür wurde zum 31.12.2019 ein Inventurbestand v on 68.132,43 € nach-
gewiesen. 
 
Im Umlaufvermögen der Stadt Münster werden auch diejenigen Grundstücke und Gebäude 
abgebildet, die nicht für die gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig sind und bei denen 
eine Verkaufsabsicht besteht. Die Stadt Münster kauft im Rahmen  des strategischen Flä-
chenmanagements regelmäßig Grundstücke zur Entwicklung von Baul and und veräußert 
diese Flächen nach Erschließung. D ie Bestandsveränderungen lassen sich auf Mitteilun-
gen des Vermessungs- und Kataster amtes, Nutzungsänderungen oder  Beschlüsse des 
Ausschusses für Liegenschaften, W irtschaft und strategisches Fl ächenmanagement zu-
rückführen. Im Jahr 2019 ergaben sich Zugänge i.H.v. 2.185.161,96 € und Abgänge i.H.v. 
4.911.966,48 €. An dieser Stelle der Bilanz wirkte sich die Übertragung von Teilflächen der 
früheren Josefschule auf die Woh n- und Stadtbau, Wohnungsuntern ehmen der Stadt 
Münster GmbH aus. In Folge dess en sank der Buchwert von 34.202. 403,88 € um 
2.955.009,88 € auf 31.247.394,00 €. 
 
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorrat der Fachst elle „Expedition & 
Druck“. Der Inventurbestand lag am 31.12.2019 insgesamt bei 86.657,05 € und ist im Ver-
gleich zum Jahresanfangsbestand v on 78.220,07 € um 8.436,98 € g estiegen. Bei der 
Durchsicht der Konten stellte das  AWR fest, dass verschiedene V errechnungskonten für 
die Erfassung von Portokosten und zur Weiterberechnung an eigen betriebsähnliche Ein-
richtungen nicht korrekt abgeschlossen waren. Dies führt zu Ung enauigkeiten bei der Bi-
lanzierung von Forderungen bzw.  Verbindlichkeiten und den Porto kosten von bis zu 
201.000,- €. Die Verwaltung is t dringend gefordert, die Erfassu ng und Verrechnung von 
Portokosten sowie die Abstimm ung der Konten im Rahmen der Jahre sabschlussarbeiten 
zu verbessern und in Einklang mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu or-
ganisieren. 
 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
 
Geleistete Anzahlungen Bestand
31.12.2018 
Euro 
Bestand 
31.12.2019 
Euro 
Unklare Einzahlungen 0,00 0,00 
 
Zahlungen der Stadt Münster, die z.B. durch Abbuchungsermächtigungen oder im Rahmen 
von Vorverfahren (Sozialhilfe u.ä.) geleistet und nicht ohne weiteres einem Geschäftsvorfall 
zugeordnet werden können, werden in der Buchführung bis zu endgültigen Klärung als ge-
leistete Anzahlungen erfasst. 
 
Bei der Durchsicht der Konten ste llt das AWR fest, dass einzeln e Zuordnungen nicht im 
Einklang mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung stehen und daher im Haus-
haltsjahr 2020 zu berichtigen sind. 
 
Das AWR hielt die Vorgänge in der Dokumentation der Prüfungsergebnisse fest und erör-
terte sie während der Prüfung mit der Verwaltung. Für eine unmi ttelbare Berichtigung der 
Bilanz zum 31.12.2019 hatten die Sa chverhalte jedoch einzeln und zusammen betrachtet 
ein zu geringes Gewicht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  47 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
2.2 Forderungen und  
sonstige Vermögensgegenstände 59.963.062,17 € 
 Vorjahr:   61.077.508,51 € 
 
 
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermögensgegenständ e beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen,  die privatrechtlichen Forderu ngen sowie die sonstigen 
Vermögensgegenstände der Stadt Münster. Die Endbestände sind wie folgt belegt:  
 
- offene Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung 
 
- Meldungen der Ämter, sofern Forderungen nicht in der Buchhaltung erfasst sind 
 
- Wertberichtigungen  
 
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt. 
 
Sämtliche Forderungsbestände waren zum 31.12.2019 mit der offene-Posten-Buchhaltung 
abgestimmt. Die Verwaltung achtete darauf, dass debitorische Kreditoren unter den Forde-
rungen und kreditorische Debitoren unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 
 
Für die Beurteilung der Werthalti gkeit von Forderungen kontroll ierte die Verwaltung alle 
Einzelforderungen mit einem Wert über 200.000,00 €. In Folge de ssen wurden 25 Forde-
rungen im Gesamtwert von rd. 15,1 Mio. € (Vorjahr: rd. 20,2 Mio. €) überprüft. Es handelt 
sich dabei überwiegend um größere GewSt-Veranlagungen. Bei den auf ihre Werthaltigkeit 
hin überprüften Forderungen kam es zu Einzelwertberichtigungen i.H.v. 8,2 Mio. €. Zudem 
wurden Rückstellungen für drohende Verluste bei noch nicht bestandskräftig gewordenen 
Gewerbesteuerforderungen im Sinne des § 37. Abs. 6 KomHVO NRW i.H.v. 0,5 Mio. € er-
forderlich.  
 
Weiterhin brachte die Verwaltung für das allgemeine Ausfallwagn is bei den Forderungen, 
die unterhalb des Schwellenwertes von 200.000,00 € liegen, eine  Pauschalwertberichti-
gung i.H.v. insgesamt 9,3 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €) in Abzug. Betroffen waren insbeson-
dere Forderungen im Bereich Steuern und Transferleistungen.  
 
Insgesamt ergab sich somit für den Forderungsbestand des Jahres 2019 ein Wertberichti-
gungsbedarf i.H.v. rd. 17,5 Mio. € (Vorjahr 14,9 Mio. €). 
 
Der Bestand der wertberichtigten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ver-
ringerte sich in den letzten drei Haushaltsjahren wie folgt: 
 
Forderungen und sonstige  
Vermögensgegenstände 
31.12.2017
Euro 
31.12.2018
Euro 
31.12.2019
Euro 
 
öffentlich-rechtliche Forderungen 
privatrechtliche Forderungen 
sonstige Vermögensgegenstände 
 
Summe 
 
45.434.453,63 
5.684.996,25 
15.556.004,21 
 
66.675.454,09 
 
44.192.893,01 
5.167.779,89 
11.716.835,61 
 
61.077.508,51 
 
40.978.536,90 
4.154.598,19 
14.829.927,08 
 
59.963.062,17 
 
Am Bilanzstichtag 31.12.2019 betrug der Wert der Forderungen und sonstigen Vermögens-
gegenstände insgesamt 59.963.062,17 €. Er liegt um 1.114.446,34  € (1,8 %) unter dem 
Vorjahresbestand.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  48 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 
Forderungen aus Transferleistungen 40.978.536,90 € 
 Vorjahr:   44.192.893,01 € 
 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihren Ursprung in der E rhebung von Gebühren, 
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf öffent-
lich-rechtliche Vorschriften zurückführen. 
 
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, Ju-
gendhilfe u.a.) ergeben, wenn Tran sferleistungen zurückgeforder t werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige 
Forderungen veränderten ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den letzten drei Jahren 
wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche  
Forderungen, Forderungen aus 
Transferleistungen   
31.12.2017 
Euro 
31.12.2018 
Euro 
31.12.2019 
Euro 
Gebühren 
Beiträge 
Steuern 
Transferleistungen 
Sonstige 
 
Summe 
3.393.102,96 
808.883,86 
4.632.443,33 
11.447.094,20 
25.152.929,28 
 
45.434.453,63 
3.050.000,43 
310.000,16 
5.211.502,53 
14.042.552,39 
21.578.837,50 
 
44.192.893,01 
3.040.807,18 
142.305,18 
5.082.896,31 
17.157.418,06 
15.555.110,17 
 
40.978.536,90 
 
Der Bestand an Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen verringerte sich am Ende des Jahres 2019 um 3.214.356,11 € (7,2 %) auf 
40.978.536,90 €. 
 
 
2.2.2 Privatrechtliche  Forderungen 4.154.598,19 € 
  Vorjahr:   5.167.779,89 € 
 
 
Die Stadt Münster erhebt für ei nige der von ihr erbrachten Leis tungen ein Entgelt. Sofern 
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Ein trittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in 
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.  
 
Der Bilanzposten entwickelte sich wie folgt: 
 
Privatrechtliche 
Forderungen, gegenüber  
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
31.12.2019
Euro 
 
privatem Bereich 
öffentlichem Bereich 
verbundenen Unternehmen 
Beteiligungen 
Sondervermögen 
Summe 
 
1.018.457,25 
18.265,06 
1.496.508,72 
0,00 
3.151.765,22 
5.684.996,25 
 
1.000.912,42 
12.174,53 
1.180.142,71 
0,00 
2.974.550,23 
5.167.779,89 
 
631.191,27 
116.522,68 
843.098,57 
20.345,87 
2.543.439,80 
4.154.598,19 
 
Im Jahr 2019 verringerte sich der Bestand der privatrechtlichen  Forderungen um 
1.013.181,70 € (19,6 %) auf 4.154.598,19 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  49 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensge genstände 14.829.927,08 € 
  Vorjahr:   11.716.835,61 € 
 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Verm ögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet wer den können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dritte, wie z.B. Vorschüsse und Abschlags-
zahlungen, Vorauszahlungen an Krankenkassen, Ansprüche aus der Anrechenbarkeit von 
gezahlter Vorsteuer, Forderungen aus der Gewährung von Sozialhilfeleistungen u.a. 
 
Der Bilanzposten Sonstige Verm ögensgegenstände verringerte sich  um 3.113.091,47 € 
(26,6 %) auf 14.829.927,08 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2019 wie folgt zusammen:  
 
o Rückforderung SGB II 4.296.699,07 € 
o Vorschüsse gesetzliche Krank enversicherung 2.252.536,14 € 
o Cash-Pooling 1.570.970,21 € 
o Amtshilfe PSCD 936.048,42 € 
o Sonstige Vermögensgegens tände PSCD 407.153,63 € 
o Forderungen Vorsteuer 139.573,97 € 
o Sonstige   5.226.945,64 € 
Summe 14.829.927,08 € 
 
 
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
 
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere, die im Umlaufvermögen auszuweisen 
sind. 
 
 
2.4 Liquide Mittel 164.138.194,39 € 
  Vorjahr:   186.070.575,25 € 
 
Die Bilanzposition umfasst alle Bargeldbestände in den Kassen der städtischen Ämter und 
Einrichtungen sowie die Guthabe n auf den diversen Bankkonten un d Girokonten, die für 
die städtischen Schulen eingerichtet wurden. 
 
Nach Nr. 4.5.5 der Geschäftsanweisung zur Regelung der Finanzbuchhaltung für die Stadt 
Münster ist das Guthaben auf den Girokonten möglichst niedrig zu halten. Die für den Zah-
lungsverkehr vorübergehend nicht benötigten Kassenmittel sind sicher und zinsgünstig an-
zulegen. Die Kassenliquidität darf dadurch nicht gefährdet werden. 
 
Gemäß Nr. 4.5.6 der Geschäftsanw eisung trifft gr undsätzlich die Leitung der Fachstelle 
„Zahlungsverkehr“ im Benehmen mit der Kassenleitung die Entscheidung darüber, ob die 
Gelder als 
 
- Festgeld (Anlage von Geldern fü r einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen) bzw. 
- Tagesgeld (Anlage von Geldern für einen Zeitraum bis zu 30 Tagen) 
 
angelegt werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  50 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Das AWR kann auf der Grundlage einer unterjährigen, unvermuteten Kassenprüfung (Be-
richt Nr. 29/20) die Ordnungsmäßi gkeit der Kassengeschäfte best ätigen. Nicht benötigte 
Geldbestände wurden nach Einholen entsprechender Angebote unterschiedlicher Kreditin-
stitute zu den günstigsten Bedi ngungen angelegt. Die im unterjä hrig geprüften Tagesab-
schluss vom 11.08.2020 ausgewie senen Bestände konnten anhand de r entsprechenden 
Bankkontoauszüge nachgewiesen werden. 
 
Auch am 31.12.2019 ließen sich alle Einzelwerte lückenlos mit H ilfe der vorgefundenen 
Belege nachvollziehen. Die Bargeldbestände der Handvorschüsse und Geldannahmestel-
len sind durch die Zählergebnisse der Ämter bzw. Einrichtungen und die Bankguthaben 
einschließlich der Termingelder durch die verschiedenen Kontoauszüge nachgewiesen.  
 
Die Bilanzposition setzt sich am 31.12.2019 wie folgt zusammen: 
 
Liquide Mittel 
 
 
Endbestand
31.12.2017 
Euro
Endbestand  
31.12.2018 
Euro 
Endbestand 
31.12.2019 
Euro 
Kassenbestand Barkassen 
Bankguthaben 
Schulgirokonten 
Festgelder 
Summe 
111.109,06 
472.669,24 
616.336,93 
128.979.731,10 
130.179.846,33 
152.463,17 
172.029,26 
823.512,30 
184.922.570,52 
186.070.575,25 
158.379,58 
157.141,11 
993.155,94 
162.829.517,76 
164.138.194,39 
 
Im abgeschlossenen Haushaltsjahr  2019 sank der Bestand an Liqui den Mitteln von 
186.070.575,25 € um 21.932.380,06 € (11,8 %) auf 164.138.194,39 €.  
 
Die unterschiedlichen Ursachen fü r die Minderung der Bestände g ehen aus der Finanz-
rechnung der Stadt Münster hervo r. Das Ergebnis der Finanzrechn ung stimmt mit der in 
der Bilanz zum 31.12.2019 ablesbaren Entwicklung der Geldbestände überein. 
 
 
3. Aktive Rechnungsabgren zung 64.505.490,64 € 
 Vorjahr:   56.288.815,87 € 
 
 
ARAP Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
 
Euro
Auflösung 
Abgänge 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Transitorische  
Abgrenzungen gem.  
§ 43 Abs.1 KomHVO NRW 
01/2020 
- Fraktionszuwendungen  
- Dienst- und Versorgungsbezüge  
- Sozialhilfe 
- UVG-Zahlungen  
- Pflegegeldzahlungen 
- Betriebskostenzuschuss Kitas 
- SGB II Leistungen 
- Kostenlos. ÖPNV Adventssamstage 
- Sonstige 
 
 
 
 
 
293.969,51 
6.425.137,89 
5.240.685,30 
602.008,00 
153.924,07 
6.864.123,37 
8.219.219,97 
0,00 
        5.197,78 
27.804.265,89 
 
 
 
 
329.346,27 
6.919.422,54 
6.031.047,41 
649.843,00 
156.958,92 
7.983.484,51 
7.911.838,20 
-449.131,01 
        23.324,68 
29.556.134,52 
 
 
 
 
293.969,51 
6.425.137,89 
5.240.685,30 
602.008,00 
153.924,07 
6.864.123,37 
8.219.219,97 
0,00 
        5.197,78 
27.804.265,89 
 
 
 
 
329.346,27 
6.919.422,54 
6.031.047,41 
649.843,00 
156.958,92 
7.983.484,51 
7.911.838,20 
-449.131,01 
        23.324,68 
29.556.134,52

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  51 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
ARAP Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
 
Euro
Auflösung 
Abgänge 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Transitorische Abgrenzungen 
gem. § 43 Abs.1 KomHVO NRW 
Übertrag 
 
27.804.265,89 
 
29.556.134,52 
 
27.804.265,89 
 
29.556.134,52 
Aktivierte Zuschüsse  
gem. § 44 Abs. 2 KomHVO NRW 
Geleistete Zuwendungen an… 
 
- den Bund 
- das Land NRW 
- verbundene Unternehmen 
- öffentliche Sonderrechnungen 
- private Unternehmen 
- übrige Bereiche 
 
 
 
 
176.985,34 
1.095.411,26 
5.617.940,61 
3.627.274,60 
5.738.022,43 
12.228.915,74 
28.484.549,98
 
 
 
0,00 
0,00 
5.788.533,31 
0,00 
800.000,00 
3.155.769,34 
9.744.302,65 
 
 
 
2.233,25 
36.743,39 
412.966,41 
50.437,19 
631.524,66 
2.145.591,61 
3.279.496,51 
 
 
 
174.752,09 
1.058.667,87 
10.993.507,51 
3.576.837,41 
5.906.497,77 
13.239.093,47 
34.949.356,12 
 56.288.815,87 39.300.437,17 31.083.762,40 64.505.490,64 
 
Der Bestand an aktiven Rechnungs abgrenzungsposten stieg von 56. 288.815,87 € um 
8.216.674,77 € (14,6 %) auf 64.505.490,64 €. 
 
 
o Transitorische Abgrenzung gem. § 43 Abs.1 KomHVO NRW 29.556.134,52 € 
 Vorjahr:  27.804.265,89 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 1 KomHVO NRW sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, 
soweit sie Aufwand für eine besti mmte Zeit nach diesem Tag dars tellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. 
 
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der Zielsetzung des Jahresab-
schlusses stehen, ein den tatsäch lichen Verhältnissen entsprech endes Bild der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. 
 
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise nur in Betra cht, sofern sie für 
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind. 
 
Als erheblich betrachtet die Stadtverwaltung Münster, wenn die in Frage kommenden Ge-
schäftsvorfälle bei  
 
- regelmäßig wiederkehrenden Rechnungsabgrenzungen im Jahresvergleich einen Diffe-
renzbetrag von 100.000,00 € und 
 
- 10.000,00 € bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen 
 
übersteigen. Nur in begründeten Fällen können daneben weitere Aktive Rechnungsabgren-
zungen gebildet werden. Diese Festlegungen helfen, die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses zu vereinfachen. 
 
Die aus dem Vorjahr stammenden tr ansitorischen Abgrenzungen wur den im Laufe des 
Haushaltsjahres 2019 vollständig aufgelöst und in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
Grund und Höhe der neu gebildet en Rechnungsabgrenzungen konnte das AWR mit Hilfe 
der buchungsbegründenden Unterlagen lückenlos nachvollziehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  52 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Unter den aktivierten Sozial hilfezahlungen des Jahres 2020 fand  sich versehentlich eine 
Forderung gegenüber dem LWL i.H.v. 8.759,81 €. Die Forderung steht in Zusammenhang 
mit durchlaufenden Posten und ist in der städtischen Bilanz unter den sonstigen Forderun-
gen zu bilanzieren. 
 
Daneben wurde ein Posten i.H.v. 449.131,01 € versehentlich in Abzug gebracht. Es handelt 
sich hierbei um noch nicht fakturierte Rechnungen der Stadtwerke Münster GmbH gegen-
über der Stadt Münster für die kostenlosten Personenbeförderung an den Adventssamsta-
gen 2019. Die noch nicht abgere chneten Leistungen der Stadtwerke Münster GmbH sind 
im Jahresabschluss 2019 unter den Verbindlichkeiten zu bilanzieren. 
 
Wegen der geringfügigen Auswirkungen auf die Kernaussagen wurde  von einer Berichti-
gung der Bilanz zum 31.12.2019 abgesehen. Die Fehlbuchungen wer den im Laufe des 
Jahres 2020 korrigiert. 
 
 
o Aktivierte Zuschüsse gem. § 44 Abs. 2 KomHVO NRW  34.949.356,12 € 
 Vorjahr:   28.484.549,98 € 
 
Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 KomHV O NRW sind geleistete Zuwendungen , die mit einer 
mehrjährigen und zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, als Vermö-
gensposition unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf 
entsprechend der Erfüllung der G egenleistungsverpflichtung aufzulösen sind. Zum Ende 
des Jahres 2019 aktivierte die St adt Münster für die von ihr ge zahlten Zuschüsse einen 
Betrag i.H.v. 34.949.356,12 €. 
 
Das AWR hinterfragte alle Zugänge dieser Position mit einem Einzelwert von 100.000,00 €. 
Abgesehen von einer Ausnahme waren in allen anderen Fällen die Voraussetzungen für 
die Bildung von aktiven Rechnun gsabgrenzungen begründet. Unter der Nummer 9999 
9419 aktivierte die Verwaltung die erste Rate i.H.v. 5,0 Mio. € zur Umsetzung des Master-
plans Allwetterzoo Münster 2030 plus (V/0344/2018). Die Kapital zuführung wurde aber 
gleichzeitig im Rahmen der Bewertung der städtischen Beteiligung an der Gesellschaft be-
rücksichtigt, so dass die Kapitalzuführung in der städtischen Bilanz zum 31.12.2019 gleich 
zweimal ihren Niederschlag fand. Noch während der Prüfung wurde  Sachverhalt mit der 
Verwaltung erörtert und eine Berichtigung abgestimmt. Wegen der  eher geringen Bedeu-
tung für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2019 wurde auf eine unmittelbare Be-
richtigung verzichtet. Die erforderlichen Korrekturen werden von der Verwaltung im laufen-
den Jahr 2020 durchgeführt. 
 
 
 
II Passiva 
 
 
1.  Eigenkapital 855.140.716,64 € 
  Vorjahr:   798.404.603,59 € 
 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und  Schulden der Stadt 
Münster. Die Erhaltung des Eigenk apitals ist von zentraler Bede utung für die nachhaltige 
Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2019 stieg das Eigenkapital von 
798.404.603,59 € um 56.736.113,05 € (7,1 %) auf 855.140.716,64 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  53 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Am 31.12.2019 gliedert es sich in folgende Bestandteile: 
 
o Allgemeine Rücklage 697.113.932,90 € 
o Sonderrücklage 1.306.000,00 € 
o Ausgleichsrücklage 128.254.177,04 € 
o Jahresüberschuss 28.466.606,70 € 
Summe  855.140.716,64 € 
 
 
 
1.1 Allgemeine Rü cklage 697.113.932,90 € 
  Vorjahr:   668.844.426,55 € 
 
 
In § 44 Abs. 3 KomHVO NRW ist geregelt, dass Erträge und Aufwen dungen aus dem Ab-
gang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus We rtveränderungen 
von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu v errechnen und im An-
hang zu erläutern sind.  
 
In Folge dieser Verrechnungen st ieg der Bestand der Allgemeinen  Rücklage von 
668.844.426,55 € um 28. 269.506,35 € (4,2 %) auf 697.113.932,90 € Die Bestandsverän-
derungen des Jahres 2019 setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Bestandsveränderung der  
Allgemeinen Rücklage 
Veränderungen 
Euro 
Stand 01.01.2019 668.844.426,55 
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 2.203.637,6 0 
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 28.503.708,51  
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -2.394 .699,29 
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -43.140, 47 
Stand 31.12.2019 697.113.932,90
 
Die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Verrechnun gen führte zu keinen 
weiteren Feststellungen. 
 
 
1.2 Sonderrücklage 1.306.000,00 € 
 Vorjahr: 1.306.000,00 € 
 
 
Der Rat der Stadt Münster fasste in seiner Sitzung am 21.03.201 2 den Beschluss, den 
Eigentumsanteil der Stadt Münster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € unent-
geltlich auf die Annette von Dros te zu Hülshoff Stiftung zu übe rtragen. Zusätzlich brachte 
die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Das an die Stiftung über-
tragene Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen quasi als Beteiligung ausgewie-
sen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  54 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Die stiftungsrechtlichen Vorsch riften führen dazu, dass das in die Stiftung eingebrachte 
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Aus diesem Grunde wur-
den gleich hohe Teile aus der Allgemeinen Rücklage entnommen und in eine Sonderrück-
lage eingebracht. 
 
Im Jahr 2019 ergaben sich keine Bestandsveränderungen. 
 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 128.254.177,04 € 
  Vorjahr:   79.167.330,60 € 
 
 
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausg ewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehlbeträge in der Erg ebnisplanung oder Er-
gebnisrechnung durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der 
jeweilige Haushalt insgesamt als ausgeglichen. 
 
Für den Jahresabschluss 2018 galten noch die Vorschriften der GO NRW in der alten Fas-
sung. Nach § 75 Abs. 3 GO NRW (a. F.) durften der Ausgleichsrück lage Jahresüber-
schüsse zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbe trag von einem Drittel 
des Eigenkapitals übersteigt
1. 
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 13.05.2020 (V/0181/2020), dass 
der Jahresüberschuss des Jahres 2018 i.H.v. 49.086.846,44 € der Ausgleichsrücklage zu-
geführt wird, da der Höchstbest and nach § 75 Abs. 3 GO NRW (a.F .) noch nicht erreicht 
war. 
 
In Folge dessen stieg der Best and der Ausgleichsrücklage von 79 .167.330,60 € um 
49.086.846,44 € (62,0 %) auf 128.254.177,04 €.  
 
 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag  28.466.606,70 € 
 Vorjahr:   49.086.846,44 € 
 
 
Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 28.466.606,70 € ab. 
 
Der Jahresüberschuss der Ergebni srechnung stimmt mit dem Ergebn is der Vermögens-
rechnung überein. 
 
 
2. Sonderposten 1.237.219.391,17 € 
   Vorjahr:   1.256.076.793,50 € 
 
 
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investi-
tionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wurden, als Sonderposten 
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen. I n betriebswirtschaftli-
cher Hinsicht sind die erhaltenen Zuwendungen und Beiträge zum Teil als Fremdkapital 
und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen. 
 
Diejenigen Sonderposten, die auf Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herstellung 
von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungsdauer 
des jeweils bezuschussten Vermögensgegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in der städ-
tischen Ergebnisrechnung entlastend  eingesetzt. In diesen Fälle n stärken Sonderposten 
auf Sicht das Eigenkapital der Stadt Münster.  
                                               
1 Schreiben des MHKBG vom 15.02.2019 zum Inkrafttreten des 2. NKFWG

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  55 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Daneben gibt es Sonderposten, um die Verpflichtung der Stadt Mü nster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahle r zurückzuführen, 
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgl eich). Dieser Sonder-
posten wiederum hat den Charakter von Fremdkapital. 
 
Die Sonderposten der Stadt Müns ter verringerten sich um 18.857. 402,33 € (1,5 %) auf 
1.237.219.391,17 € und setzen sich  am Ende des Haushaltsjahres 2019 aus folgenden 
Bestandteilen zusammen: 
 
Sonderposten 
für… 
 
Bestand 
31.12.2018 
Euro 
Bestand
31.12.2019 
Euro
Veränderung
 
Euro 
Zuwendungen 
Beiträge 
Gebührenausgleich 
Sonstige Sonderposten 
Summe 
636.900.271,43 
609.745.014,10 
2.433.176,00 
       6.998.331,97 
1.256.076.793,50 
634.399.333,92 
594.090.150,14 
1.091.536,00 
        7.638.371,11 
1.237.219.391,17 
-2.500.937,51 
-15.654.863,96 
-1.341.640,00 
     640.039,14 
-18.857.402,33 
 
Das AWR prüfte die im Entwurf des Jahresabschlusses 2019 als Sonderposten ausgewie-
senen Bestände sachlich und rechner isch. Darüber hinaus hinterf ragte das AWR die Be-
standsveränderungen wobei sich das AWR bei den gewichtigen Positionen der aus Zuwen-
dungen und Beiträgen gebildeten Sonderposten auf Bestandsveränd erungen mit einem 
Wertvolumen von mehr als 100.000,- € beschränkte, um die Prüfun g wirtschaftlich zu hal-
ten.  
 
Die stichprobenhafte Prüfung der Sonderposten bestätigt im Wese ntlichen die Richtigkeit 
des Bilanzausweises und der Erläuterungen im Anhang und Lagebericht. Die Bewertungs-
methoden wurden nicht verändert. 
 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 634.399.333,92 € 
   Vorjahr:   636.900.271,43 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Auflösung
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
636.900.271,43 
 
26.798.168,13 
 
1.347.168,00 
 
27.951.937,64 
 
634.399.333,92 
 
Der Bestand verringerte sich im Jahr 2019 von 636.900.271,43 € um 2.500.937,51 € 
(0,4 %) auf 634.399.333,92 €. Die zeitanteilige Auflösung der aus Zuwendungen gebildeten 
Sonderposten und die auf Vermögensabgänge entfallende Zuwendungsanteile waren ins-
gesamt höher als die Summe der neu gebildeten Sonderposten. 
 
Die Sonderposten für Zuwendungen bestehen zu einem Anteil i.H.v . 566.068.567,24 € 
(88,3 %) aus Landesmitteln, die der Stadt Münster zur Finanzier ung von Investitionen in 
das Infrastrukturvermögen in früheren Jahren zugeflossen sind. Der Rest besteht aus För-
dermitteln des Bundes bzw. der verbundenen Unternehmen und Bete iligungen, privater 
Unternehmen sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände. 
 
Die Bestandsveränderungen des Jahr es 2019 ließen sich nachvollz iehen. Es gab keine 
weiteren Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  56 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge  594.090.150,14 € 
   Vorjahr:   609.745.014,10 € 
 
 
Bestand  
01.01.2019 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro
Auflösung
 
Euro
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
609.745.014,10 
 
4.224.670,01 
 
613.314,27 
 
19.266.219,70 
 
594.090.150,14 
 
Die Stadt Münster bilanzierte am 31.12.2019 für die in früheren Jahren vereinnahmten Bei-
träge einen Sonderposten i.H.v. 594.090.150,14 €. Der Buchwert verringerte sich gegen-
über dem Vorjahr um 15.654.863,96 € (2,6 %).  
 
Der Sonderposten für Beiträge wurde im Wesentlichen aus Beiträgen für den Bau von Ka-
nälen und Straßen, Wegen und öff entlichen Plätzen gebildet, die  auf der Grundlage des 
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) bzw. dem (BauGB NRW) erhoben wurden. 
 
In Stichproben überprüfte das AWR die neugebildeten Sonderposten im Bereich des städ-
tischen Kanalvermögens sowie die Zugänge bei den Straßen, Wegen und Plätzen mit Ein-
zelwerten von mehr als 100.000,00 €. Es kam dabei zu keinen Beanstandungen.  
 
Ungeachtet dessen und mit Blick auf die Abwassergebührensatzung der Stadt Münster ist 
an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es der Verwaltung nac h der Umstellung der 
Haushaltsführung auf NKF noch ni cht gelungen ist, den Ansatz de s aus Kanalanschluss-
beiträgen resultierenden Abzugskapitals (Sonderposten), das in die Berechnung von kal-
kulatorischen Zinsen für die Abwassergebühren einfließt, durch aktuelle Rechnungsergeb-
nisse zu untermauern und mit der Finanzbuchführung abzustimmen. 
 
In den Prüfungsberichten 32/18 und 37/19 stellte das AWR dar, d ass nach wie vor ein 
pauschaler Abschlag von 87,3 % angesetzt wird, der sich ausschließlich an der gesetzlich 
bestimmten Refinanzierungsquote vo n 90 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten 
einer Anlage orientiert. Dabei wird berücksichtigt, dass ein Anteil von 10 % der Investitions-
summe sowie ein Abzug von 2,7 % für städtische Planungsleistungen aus Haushaltsmitteln 
zu bestreiten ist. Nach den Einschätzungen des AWR dürfte ein Ansatz von 87,3 % zu hoch 
sein, so dass der Ansatz von kalkulatorischen Zinsen in der Abwassergebührenkalkulation 
zu niedrig ausfällt. 
 
Im Nachgang zur letzten Prüfung der Betriebsabrechnung im Bereich Abwasserbeseitigung 
(Prüfungsbericht 37/19) fand zu diesem Hinweis ein Informationsaustausch zwischen dem 
AWR, dem Amt für Mobilität und Tiefbau sowie dem Amt für Finanz en und Beteiligungen 
statt. Wegen der Covid-19-Pandem ie wurden die Abstimmungsgesprä che unterbrochen, 
so dass derzeit noch keine Ergebnisse vorliegen. 
 
Das AWR mahnt die Verwaltung hiermit, die Maßnahme nicht weiter aufzuschieben, damit 
eine volle Kostendeckung bei der Kalkulation von Gebühren für d ie Abwasserbeseitigung 
sichergestellt wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  57 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich   1.091.536,00 € 
   Vorjahr:   2.433.176,00 € 
 
 
Sonderposten für den 
Gebührenausgleich 
Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
 
Euro
Abgänge
Inanspruchnahme 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhaltung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Rettungsdienst 
 
2.431.978,00 
1.198,00 
0,00 
0,00 
               0,00 
2.433.176,00 
314.558,00 
0,00 
0,00 
0,00 
           0,00 
314.558,00 
1.655.000,00 
1.198,00 
0,00 
0,00 
             0,00 
1.656.198,00 
1.091.536,00 
0,00 
0,00 
0,00 
                ,00 
1.091.536,00 
 
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an di e Gebührenzahler zurückzuführen. Sofern Überschüsse im 
Rahmen der jeweiligen Betriebsabrechnung festgestellt wurden sind diese Verpflichtungen 
gemäß § 44 Abs. 6 KomHVO NRW in der städtischen Bilanz als Sond erposten darzustel-
len. 
 
Kostenunterdeckungen hingegen sind nicht zu bilanzieren, sonder n nur im Anhang anzu-
geben und zu erläutern. 
 
Im Zeitpunkt der Aufstellung des  Jahresabschlusses 2019 lagen n och keine Ergebnisse 
aus den Betriebsabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2019 
vor. Die Bestandsveränderungen beziehen sich daher auf den Stan d der Betriebsabrech-
nungen bis zum Jahr 2018.  
 
Die Bestandsveränderungen im Jahr 2019 entfallen im Wesentlichen auf die Zuführung von 
Überschüssen i.H.v. 314.558,00 € im Bereich der Abwasserentsorg ung sowie die Inan-
spruchnahme der vorhandenen Gebührenüberschüsse im Rahmen der Kalkulation von Ab-
wassergebühren für das Jahr 2019.  
 
Danach sank der aus ehemaligen Überschüssen gebildete Sonderpos ten von 
2.433.176,00 € auf 1.091.536,00 €. Neben der Abwasserbeseitigun g bilanzierte die Stadt 
Münster keine weiteren Verpflic htungen. Vielmehr bestehen aus S icht der Stadt Münster 
überwiegend Erstattungsansprüche, weil die Gebühren in den Vorj ahren nicht auskömm-
lich kalkuliert waren. Dies bet rifft die Aufgabenbereiche Fried hofswesen und Rettungs-
dienst: 
 
Am 31.12.2019 bestand in folgenden gebührenrechnenden Bereichen Verlustvorträge: 
 
Unterdeckungen von gebührenrechnenden  
Einrichtungen 
§ 44 Abs. 6 KomHVO NRW 
01.01.2019 
Euro 
31.12.2019 
Euro 
 
o -Abwasserbeseitigung 
o -Gewässerunterhaltung 
o -Friedhöfe 
o -Rettungsdienst 
 
 
0,00 
0,00 
164.712,04 
5.610.256,00 
5.774.968,04 
 
0,00 
0,00 
188.640,41 
5.195.108,00 
5.383.748,41 
 
Die Stadt Münster hat am 31.12.2019 von Erstattungsansprüche von 188.640,41 € für nicht 
auskömmlich kalkulierte Friedhofsgebühren gegenüber den Gebühre npflichtigen und im 
Rettungsdienst haben sich Verluste i.H.v. 5.195.108,00 € angehäuft.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  58 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 7.638.371,11 € 
  Vorjahr: 6.998.331,97 € 
 
 
Sonstige  
Sonderposten 
Bestand 
01.01.2019
 
Euro 
Zugänge
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
Ausgleichs- und  
Ersatzmaßnahmen 
Hochzeitswald 
Stellplatzablöse 
rechtlich unselbst. 
Stiftungen 
 
1.375.588,66
101.649,53
1.623.104,48
3.897.989,30
6.998.331,97
77.284,33
16.255,00
754.735,82
           0,00
848.275,15
0,00
0,00
0,00
         0,00
0,00 
 
98.402,26 
2.304,10 
107.529,65 
 
           0,00  
208.236,01 
1.354.470,73
115.600,43
2.270.310,65
3.897.989,30
7.638.371,11
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlic hen Beweggründen im Zeitpunkt i hrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelbare Verbind lichkeit darstellen. Der Bestan d der Sonstigen Sonder-
posten stieg von 6.998.331,97 € um 640.039,14 € (9,2 %) auf 7.638.371,11 €. 
 
Der Posten setzt sich am 31.12.2019 auf folgenden Einzelwerten zusammen: 
 
 
o Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Der Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatz maßnahmen umfasst 
die vereinnahmten Ausgleichszahlungen nach dem Bundesnaturschutz- bzw. Landschafts-
gesetzt NRW. Am 31.12.2019 bilanz ierte die Stadt Münster Ersatz zahlungen i.H.v. 
1.354.470,73 €. Der Bilanzposten ist gegenüber dem Vorjahr um 2 1.117,93 € (1,6 %) ge-
sunken.  
 
 
o Entgelt für den Hochzeitswald 
 
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählten und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit, für einen 
Kostenbeitrag von 150,00 € im Hochzeitswald am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflan-
zen. 
 
Die eingezahlten Beträge werden in der städtischen Buchhaltung zunächst auf einem Ver-
rechnungskonto gesammelt und nac h der Pflanzaktion einmal im Ja hr den geförderten 
Sachanlagen als Sonderposten zugeordnet. 
 
Im Haushaltsjahr 2019 stieg der Sonderposten von 101.649,53 € um 13.950,90 € (13,7 %) 
auf 115.600,43 €.  
 
Der aus Entgelten zur Finanzieru ng des Hochzeits waldes gebildet e Sonderposten wird 
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
 
o Sonderposten für Stellplatzablösebeträge 
 
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche  oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangsverkehr mit Kfz. zu erwarten ist, nur errichtet wer-
den, wenn Stellplätze oder Garagen hergestellt werden. Sobald diese nicht oder nur unter 
großen Schwierigkeiten hergestellt werden können oder die Herstellung untersagt oder ein-
geschränkt ist, kann der Verpflichtung durch die Zahlung eines Ablösebetrages nachge-
kommen werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  59 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablöse-
satzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen: 
 
- für die Herstellung zusätzlic her oder die Instandhaltung, die  Instandsetzung oder die 
Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen,  
 
- für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen einschließl ich investiver Maßnah-
men des öffentlichen Personennahverkehrs oder  
 
- andere Maßnahmen, die Bestandte il eines kommunalen oder interkommunalen Mobili-
tätskonzepts einer oder mehrerer Gemeinden sind. 
 
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine Anlagen geschaffen wurden, sind sie 
als erhaltene Anzahlungen auszuwe isen. Erst mit der Inbetriebna hme der jeweiligen An-
lage darf ein Sonderposten gebildet werden, sofern die Stadt Münster Eigentümer der An-
lage ist. 
 
Im Jahr 2019 stieg der Bestand an verrechneten Stellplatzablöse beträgen von 
1.623.104,48 € um 647.206,17 € (39,9 %) auf 2.270.310,65 €. Es wurden dabei folgende 
Infrastrukturverbesserungen mit Mitteln der Stellplatzablöse gefördert:  
 
o Dirk-von-Merveldt-Str. 166.378,06 € 
o Langenkamp 204.966,02 € 
o Fahrradständer 134.024,15 € 
o Fahrradabstellanlage Busw ende Langenkamp 158.760,11 € 
o Fahrradabstellanlage Bahnho f Amelsbüren    90.607,48 € 
Summe 754.735,82 € 
 
 
 
o Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
Das Stiftungsrecht erlaubt es nicht, dass das Stiftungsvermögen wie das übrige Vermögen 
der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist seitens der 
Stadt ausschließlich für die st ete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfüllung zu er-
halten. 
 
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stiftungszweck bedingt, dass d em zweckbezogenen 
Vermögenswert auf der Aktivseit e der Bilanz (Finanzanlagen) ein e entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen muss. Dementsprechend wurde in Höhe des Wert-
ansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt. 
 
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen 
nicht, denn das Stiftungsvermögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Verpflich-
tung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht.  
 
Der Bestand blieb mit 3.897.989,30 € in unveränderter Höhe erha lten und setzt sich am 
3.1.12.2019 aus folgenden Einzelposten zusammen:  
 
o Stiftung Generalarmenfonds 1.138.087,23 € 
o Friedrich und Irmgard Busch mann Stiftung 2.759.901,07 € 
o Stiftung Clemenshospita l               1,00 € 
Summe 3.897.989,30 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  60 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
3. Rückstellungen   663.501.939,41 € 
 Vorjahr:   622.222.252,71 € 
 
 
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht zählen Rückstellungen zum Fremdkapital. Sie stellen 
gewissermaßen Verpflichtungen dar, bei denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und 
ggf. in welcher Höhe sie verbindlich werden. Durch die Bildung von Rückstellungen werden 
die in späteren Jahren zu leistenden Auszahlungen wirtschaftlich bereits dem Aufwand des 
Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet. 
 
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in § 88 G O NRW i.V.m. 
§ 37 KomHVO NRW abschließend auf gezählt. Die Stadtverwaltung bi ldete zum 
31.12.2019 für folgende Zwecke Rückstellungen: 
 
o Pensionsrückstell ungen 612.062.860,00 € 
o Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
o Instandhaltungsrückste llungen 682.904,04 € 
o Sonstige Rückstell ungen    50.756.175,38 € 
Summe 663.501.939,42 € 
 
Die nachfolgenden Übersichten geben Auskunft über die Entwicklu ng der unterschiedli-
chen Rückstellungen während des Jahres 2019. 
 
 
3.1 Pensionsrückste llungen 612.062.860,00 € 
 Vorjahr:   576.661.280,00 € 
 
 
Pensionsrückstellungen 
Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro
Veränderung
 
Euro                             % 
 
Pensionen 
Beihilfen 
 
Summe 
 
474.384.080,00 
102.277.200,00 
 
576.661.280,00 
 
499.154.190,00 
112.908.670,00 
 
612.062.860,00 
 
24.770.110,00 
10.631.470,00 
 
35.401.580,00 
 
5,2 
10,4 
 
6,1 
 
Im Haushaltsjahr 2019 war es erforderlich, die Pensionsrückstellungen um 24.770.110,00 € 
(5,2 %) bis auf einen Betrag von 499.154.190,00 € aufzustocken.  
 
Wie in den Vorjahren setzte das Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster zur 
Berechnung der Pensionsrückstellungen das zertifizierte DV-Programm „HAESSLER“ Pen-
sionsrückstellung (HPR)“ ein. Die für die Berechnung erforderlichen Personaldaten werden 
per Schnittstelle aus der Personalabrechnungssoftware SAP/HCM an HPR übergeben. 
 
Das AWR vergewisserte sich davon, dass die Berechnungen des Personal- und Organisa-
tionsamtes korrekt in die SAP-Buchführung übernommen wurden. 
 
Neben den Pensionsansprüchen berücksichtigt die Stadt Münster bei der Bemessung der 
Rückstellung auch etwaige Beihilfeansprüche. 
 
Sie wurden nach § 37Abs. 1 Satz 5 KomHVO NRW vereinfachend in F orm eines prozen-
tualen Zuschlags zu der Pensions rückstellung gebildet. Der Zusc hlagssatz beträgt z.Zt. 
22,62 % und bemisst sich nach den Leistungen, die in den Jahren  2017 bis 2019 gezahlt 
wurden. Der Zuschlagssatz stieg gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,1 Prozentpunkte.  
 
Die Berechnungen der Verwaltung wurden vom AWR geprüft und waren nicht zu beanstan-
den.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  61 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
3.2 Rückstellungen für Deponi en und Altlasten 0,00 € 
 Vorjahr:   0,00 € 
 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in  Bezug auf die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivierung und Nachsorge entstehenden Aufwen-
dungen wurden folglich im Rechnungskr eis der Abfallwirtschaftsb etriebe entsprechende 
Rückstellungen gebildet. 
 
Im Haushaltsjahr 2019 gab es f ür die Bildung einer Rückstellung  für Altlasten keinen An-
lass, denn es gab keine konkrete  Verpflichtung zur Sanierung vo n belasteten Grundstü-
cken. 
 
 
3.3 Instandhaltungsrückst ellungen 682.904,04 € 
  Vorjahr:   864.734,15 € 
 
Instandhaltungs-
rückstellungen 
Bestand 
01.01.2019 
 
Euro 
Zuführung
 
 
Euro
Inanspruch-
nahme  
 
Euro
Auflösung 
 
 
Euro 
Endbe-
stand 
31.12.2019 
Euro
 
Hochbau 
Verkehrsflächen 
Grünanlagen 
 
Summe 
 
864.734,15 
0,00 
              0,00 
 
864.734,15 
 
0,00 
0,00 
            0,00 
 
0,00 
 
181.830,11 
0,00 
            0,00 
 
181.830,11 
 
0,00 
0,00 
          0,00 
 
0,00 
 
682.904,04 
0,00 
              0,00 
 
682.904,04 
 
Die Gemeinden in NRW sind haushalts rechtlich dazu verpflichtet, in ihren Bilanzen Rück-
stellungen für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen zu bilden, wenn die Nach-
holung der Instandhaltungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt ist und als unter-
lassen zu bewerten ist. 
 
Die Stadt Münster bilanzierte zum Ende des Haushaltsjahres 2019  eine Instandhaltungs-
rückstellung i.H.v. 682.904,04 €. I m Vergleich zum Vorjahr ging  der Bestand um 
181.830,11 € (21,0 %) auf 682.904,04 € zurück. 
 
Grundlage für die in den Jahresabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2019 übernomme-
nen Rückstellungen sind die jeweiligen Meldungen der Fachämter. In diesem Fall war eine 
Mitteilung des Amtes für Immobilienmanagement vom 20.01.2020 maßgeblich.  
 
Dem AWR fiel während der Prüfung auf, dass bei der Meldung der in der Verfügung zum 
Jahresabschluss vorgeschriebene Dienstweg nicht eingehalten wurde. Das AWR weist da-
her an dieser Stelle darauf hin, dass die Meldungen über Zuführ ungen, Inanspruchnahme 
und Auflösung bestehender Rü ckstellungen unter Einbindung der B eigeordneten an das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen zu senden sind. 
 
Die betreffenden Instandhaltungsma ßnahmen werden gemäß § 45 Abs . 2 Nr. 4 
KomHVO NRW im Anhang des Jahresabschlusses einzeln aufgeführt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  62 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
3.4 Sonstige Rückste llungen 50.756.175,38 € 
nach § 37 Abs. 5 ff. KomHVO NRW Vorjahr:   44.696.238,56 € 
 
 
Gemäß § 88 GO NRW sind für die dem Grunde und der Höhe nach ung ewisse Verbind-
lichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden bzw. laufenden Verfahren oder für be-
stimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Sie dürfen aller-
dings nur für die in § 37 KomHVO  NRW aufgeführten Zwecke gebild et werden. Die Auf-
zählung ist abschließend. 
 
Zum Ende des Haushaltsjahres 201 9 wurden die städtischen Ämter und Einrichtungen 
durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen auf das Verfahren zur Bildung von Rück-
stellungen hingewiesen. Grundvoraussetzung für die Bildung ist, dass die Rückstellung für 
den Jahresabschluss der Stadt Müns ter erheblich ist. Dies gilt bei einem Maß von über 
100.000,- € als erfüllt.  
 
Die Anmeldung sowie die spätere Inanspruchnahme, Auflösung oder weitere Zuführungen 
bei bereits vorhandenen Rückstellungen sind auf dem Dienstweg unter Einbindung der je-
weiligen Beigeordneten mit ausreichenden Erklärungen an das Amt für Finanzen zu Betei-
ligungen zu richten.  
 
Bei den sonstigen Rückstellungen kam es im Jahr 2019 zu folgenden Bestandveränderun-
gen:  
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zuführung
 
Euro
Inanspruch-
nahme 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro
nicht in Anspruch  
genommener Urlaub 
 
Arbeitszeitguthaben 
 
Altersteilzeit 
 
nicht mehr bestehende 
Dienstverhältnisse 
 
Sabbatvereinbarungen 
 
Versorgungslasten bei 
eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen 
 
 
8.223.353,60 
 
3.516.502,00 
 
3.143.050,00 
 
 
2.652.540,00 
 
393.750,00 
 
 
 
7.802.397,25 
 
 
617.208,40 
 
265.812,00 
 
480.401,00 
 
 
3.807,00 
 
242,00 
 
 
 
481,91 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
231.691,00 
 
 
135.727,00 
 
0,00 
 
 
 
41.594,00 
 
 
8.840.562,00 
 
3.782.314,00 
 
3.391.760,00 
 
 
2.520.620,00 
 
393.992,00 
 
 
 
7.761.285,16 
 
Risiken bei Krediten in  
ausländ. Währung 
-Investitionskredite 
 
Versorgungslasten  
Studieninstitut (StiWL) 
 
Risiken bei ausge- 
stellten Bürgschaften 
 
Verluste aus lfd.  
GewSt-Verfahren 
 
 
Steuerverpflichtungen 
 
Übertrag 
 
 
9.473.705,71 
 
 
893.710,00 
 
 
122.430,00 
 
 
567.800,00 
 
 
     324.000,00 
 
37.113.238,56 
 
 
0,00 
 
 
84.349,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
 
1.452.301,31 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
             0,00 
 
0,00 
 
 
4.322.973,69 
 
 
0,00 
 
 
15.616,00 
 
 
45.762,80 
 
 
         9.000,00 
 
4.802.364,49 
 
 
5.150.732,02 
 
 
978.059,00 
 
 
106.814,00 
 
 
522.037,20 
 
 
     315.000,00 
 
33.763.175,38

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  63 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Sonstige  Rückstellun-
gen für… 
Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zuführung
 
Euro
Inanspruch-
nahme 
Euro
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro
Übertrag 
 
Bombenverdachtsfälle 
 
Ansprüche auf  
diskriminierungsfreie 
Besoldung 
 
Rückstellung für die  
Erstattung des zu viel 
gezahlten Gemeinde- 
Rabattes 2017 an die  
Stadtwerke Münster 
 
Risiken aus negativen  
Zinsen bei Derivaten 
 
Rückerstattung von  
Zinsen für GewSt- 
Nachforderungen 
 
Verzinsung von  
GewSt-Erstattungen 
Summe 
37.113.238,56 
 
0,00 
 
 
 
133.000,00 
 
 
 
 
 
500.000,00 
 
 
1.000.000,00 
 
 
 
4.500.000,00 
 
 
  1.450.000,00 
44.696.238,56 
1.452.301,31 
 
1.000.000,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
 
0,00 
 
 
500.000,00 
 
 
 
5.260.000,00 
 
 
  4.600.000,00 
12.812.301,31 
0,00 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
 
484.063,37 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
             0,00 
484.063,37 
4.802.364,49 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
 
15.936,63 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
  1.450.000,00 
6.268.301,12 
33.763.175,38 
 
1.000.000,00 
 
 
 
133.000,00 
 
 
 
 
 
0,00 
 
 
1.500.000,00 
 
 
 
9.760.000,00 
 
 
  4.600.000,00 
50.756.175,38 
 
Im Laufe des Jahres 2019 stiegen die Sonstigen Rückstellungen von 44.696.238,56 € um 
6.059.936,82 € (13,6 %) auf 50.756.175,38 €.  
 
Die Verwaltung konnte sowohl den Beweggrund als auch die Höhe d er jeweiligen Be-
standsveränderung plausibel darlegen. Im Folgenden geht das AWR auf die wesentlichen 
Prüfungsergebnisse ein: 
 
 
o Währungsrisiko bei Fremdwährungskrediten (Investitionskredite) 
 
Die Stadt Münster minderte das Währungsrisiko bei den in Schweizer Franken (CHF) auf-
genommenen Krediten durch die Bildung einer Rückstellung. Hierzu wurde festgelegt, dass 
sich die Rückstellung als Differ enz der Kreditverbindlichkeiten zum Jahresende, bewertet 
mit dem jeweils gültigen Wechselkurs und der Bewertung mit dem bis dahin tiefsten Kurs 
(0,98665 CHF/€) errechnet. 
 
Die Verwaltung legte zum Bilanzstichtag 31.12.2019 folgende Berechnung vor: 
 
Bilanzverbindlichkeit (Wechselkurs zum 31.12.2019;   1,0854 CHF/€) 51.462.984,75 € 
Bewertung mit dem tiefsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 56.613.716,77  € 
Rückstellung   5.150.732,02 € 
 
Die Bestandsveränderung i.H.v. 4.322.973,69 € zum Vorjahreswert  von 9.473.705,71 € 
wurde ertragswirksam aufgelöst.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  64 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
o Bombenverdachtsfall in Münster Mauritz 
 
Im Jahr 2019 ergaben Luftbildauswertungen, dass auf drei städtischen Flächen in Münster  
Mauritz Bomben aus dem 2. Weltkr ieg liegen. Die Stadt Münster o rientierte sich bei der 
Ermittlung des Rückstellungsbedarfes an den Erfahrungen der Sta dt Dortmund in einem 
ähnlich gelagerten Fall und bildete eine Rückstellung in Höhe von 1.000.000,00 €. 
 
 
o Erstattung von Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
 
Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung gegenüber dem Steuer-
pflichtigen, so wird der Nachf orderungsbetrag gemäß der Abgaben ordnung mit 6 % ver-
zinst. Zur Höhe dieses Zinssatzes  sind zurzeit verschiedene Ver fahren beim Bundesver-
fassungsgericht anhängig. 
 
Die Verwaltung bildete eine Rü ckstellung, weil nicht ausgeschlo ssen werden kann, dass 
durch die Rechtsprechung der Zinssatz nach unten korrigiert wird. Danach müsste die Ver-
waltung rückwirkend ab dem 01.04.2012 Zinsen erstatten. 
 
Die Bewertung der Rückstellung is t schwierig, da eine Entscheid ung des Bundesverfas-
sungsgerichtes noch aussteht. Hilfsweise schätzt die Verwaltung den drohenden Aufwand 
mit rd. 4.000.000,00 € auf der Grundlage der vereinnahmten Zinserträge für Gewerbesteu-
ernachzahlungen und berücksichtigt e für die Vorjahre einen Aufs chlag von 10 %. Insge-
samt wurde im Jahr 2018 eine Rückstellung von 4.500.000,00 € gebildet, die im Jahr 2019 
um weitere 5,26 Mio. € für die aktuellen Veranlagungsfälle aufgestockt wurde.  
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht einen niedrigeren als 
den derzeitigen Zinssatz von 6 % als angemessen erachten wird. 
 
 
o Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen aufgrund von Änderungen des Kapitalan-
lagengesetzes 
 
Zwei Gewerbesteuerzahler erhoben Einspruch gegen die Gewerbesteuerfestsetzungen für 
die Jahre 2001 bis 2004. Die Verfahren waren im Jahr 2019 noch nicht abgeschlossen und 
es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diesen Einsprüchen stattgegeben wird. Für 
diesen Fall sind nicht nur die zu viel gezahlten Steuern zu erstatten, sondern auch die Er-
stattungsbeträge zu verzinsen. 
 
Auch nach Gesprächen mit den bet reffenden Gesellschaften blieben die zu erwartenden 
Erstattungsansprüche zum Ende des Jahres 2019 vage. Nach den Ei nschätzungen der 
Verwaltung ist allerdings mit Erstattungen i.H.v. von jeweils etwa 2,3 Mio. € zu rechnen, so 
dass im Jahr 2019 ein Betrag von 4.600.000,- € den Rückstellungen für die Verzinsung von 
Gewerbesteuererstattungen zugeführt wurden. 
 
Der Grund für die im Vorjahr 2018 gebildete Rückstellung war en tfallen, so dass die im 
Vorjahre gebildete Rückstellung für die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen i.H.v. 
1.450.000,00 € erfolgswirksam aufgelöst wurde.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  65 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
4. Verbindlichkeiten 984.221.224,09 € 
  Vorjahr:   996.456.345,47 € 
 
 
In der Bilanzposition Verbindlic hkeiten werden alle am Bilanzst ichtag 31.12.2019 dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligke it nach feststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. 
 
Sie entwickelten sich innerhalb der letzten drei Jahre wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten  31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro 
31.12.2019
Euro 
 
Anleihen 
Kredite für Investitionen 
Kredite zur Liquiditätssicherung 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen gleichkommen 
Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen 
Verbindlichkeiten aus  
Transferleistungen 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Erhaltene Anzahlungen 
 
Summe 
 
0,00 
776.441.942,16 
39.780.233,90 
 
625.243,00 
 
1.933.254,51 
 
71.394,36 
31.321.545,35 
58.958.836,29 
14. 
909.132.449,57 
 
0,00 
870.990.771,82 
3.824.079,04 
 
506.561,08 
 
2.336.387,19 
 
0,00 
54.120.270,41 
64.678.275,93 
14. 
996.456.345,47 
 
0,00 
832.717.116,13 
2.567.886,13 
 
529.156,22 
 
2.715.375,52 
 
703.499,65 
63.848.918,91 
81.139.271,53 
14. 
984.221.224,09 
 
Die bestehenden Verbindlichkeiten der Stadt Münster wurden im J ahresabschluss 2019 
vollständig und sachgerecht bilanziert. Die Prüfer konnten sämt liche Abschlusspositionen 
dieses Bilanzabschnittes mit Hilfe von Saldenbestätigungen, Leibrentenverträge oder sons-
tige Jahresabschlussunterlagen Unterlagen lückenlos nachvollzogen werden. 
 
Der Bestand stieg im Laufe des H aushaltsjahres 2019 weiter und zwar von 
996.456.345,47 € um 12.200.878,62 € (1,2 %) auf 984.221.224,09 €. 
 
 
4.1 Anleihen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
 
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbe-
stimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird. 
 
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  66 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
4.2 Verbindlichkeiten 
aus Krediten für Investitionen 832.717.116,13 € 
 Vorjahr:   870.990.771,82 € 
 
 
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite lässt sich wie folgt darstel-
len: 
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2017 
Euro
Bestand 
31.12.2018 
Euro
Bestand
31.12.2019 
 
von verbundenen Unternehmen 
von Beteiligungen 
von Sondervermögen 
vom Öffentlichen Bereich 
vom privaten Kreditmarkt 
 
Summe 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
776.357.579,00 
 
776.441.942,16 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
870.906.408,66 
 
870.990.771,82 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
832.632.752,97 
 
832.717.116,13 
 
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investit ionskrediten verringerten 
sich zum 31.12.2019 um 38.273.65 5,69 € (4,4 %) auf 832.717.116, 13 €, weil die Tilgung 
von bestehenden Krediten größer war als Aufnahme von neuen Kred iten. Die Bestands-
veränderung setzt sich im Einzelnen auf folgende Einflüsse zurück: 
 
Kreditaufnahme 4.702.974,00 € 
Tilgungen -45.361.770,00 € 
Tilgung Gute Schule -148.128,08 € 
Bewertung Schweizer Franken (Kursschwankungen)    2.533.268,39 € 
 -38.273.655,69 € 
 
Im Jahr 2019 nahm die Stadt Münster neue Investitionskredite i. H.v. 4.702.974,00 € auf. 
Den Neuaufnahmen stehen Tilgung en i.H.v. 45.509.898,08 € gegenüber. Zudem wurden 
die in Fremdwährung (CHF) geführten Kredite in Folge der Kurssc hwankungen um 
2.533.268,39 € höher bewertet als im Vorjahr. 
 
Die Neuaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen i.H.v. 4.70 2.974 ,00 € blieben im 
Jahr 2019 weit unterhalb des in der Haushaltssatzung verankerte n Grenzwertes von 
177.696.510,00 €.  
 
Am 31.12.2019 gibt es noch fünf Kr editverträge, die in Schweizer Franken valutieren. Der 
Kreditbestand beläuft sich am Stichtag auf i nsgesamt 55.857.923,65 CHF. Die Bestände 
wurden am Bilanzstichtag mit e inem Wechselkurs von 1,0854 CHF /  € bewertet. Danach 
errechnet sich ein Rückzahlungsbetrag von 51.462.984,75 €. In Relation zu dem Gesamt-
bestand der Kredite für Investi tionen i.H.v. 832. 717.116,13 € entfällt ein Anteil von 6,2 % 
auf Kredite, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden. Der Bestand der Fremdwäh-
rungskredite liegt damit am 31.12.2019 innerhalb der in der Haushaltssatzung festgelegten 
Grenze von 15 %. 
 
Zur Absicherung von Wechselkursrisiken bei den in Schweizer Franken valutierenden Kre-
diten bilanzierte die Stadt Münster eine Rückstellung. Damit wurde der Bestand der in CHF 
valutierenden Kredite bis zu einem historisch niedrigen Wechselkurs von 0,98665 CHF / € 
abgesichert. 
Die Bilanzposition beinhaltet neben den Investitionskrediten auch eine Kreditverpflichtung 
gegenüber der Hüfferstiftung i.H.v. 84.363,16 €. Der Kredit wird auf der Grundlage von Be-
schlüssen des Stadtrates nicht getilgt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  67 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
4.3 Verbindlichkeiten 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2.567.886,13 € 
 Vorjahr:   3.824.079,04 € 
 
 
Die Bilanzposition setzt sich am Bilanzstichtag 31.12.2019 aus folgenden Einzelposten zu-
sammen: 
 
 
Kredite 
Bestand
31.12.2017 
Euro
Bestand
31.12.2018 
Euro 
Bestand
31.12.2019 
Euro
Liquiditätskredit in Euro 
Liquiditätskredit in CHF 
Liquiditätskredit Gute Schule 2020 
Überziehungskredit 
Überziehungskredit 
im Rahmen des Cash-Pooling 
 
Summe 
30.000.000,00 
6.409.160,83 
2.325.900,00 
1.070,70 
 
1.044.102,37 
 
39.780.233,90 
0,00 
0,00 
2.700.684,04 
1.012,67 
 
1.122.382,33 
 
3.824.079,04 
0,00 
0,00 
2.566.772,12 
1.114,01 
 
              0,00 
 
2.567.886,13 
 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung verringerten sich im Jahr 2019 
um 1.256.192,91 € (32,9 %) auf 2.567.886,13 € 
 
Das Land startete in 2017 mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Im Rahmen die-
ses Programms werden den Kommunen Fördermittel in Form von Kred iten sowohl im in-
vestiven als auch im konsumtiven Bereich zur Verfügung gestellt. Die Stadt Münster nahm 
in diesem Zusammenhang zwei Liqui ditätskredite i.H.v. insgesamt 2,7 Mio. € auf, bei de-
nen sowohl die Tilgungen als auch die Zinsen vom Land übernommen werden. 
 
In der Haushaltssatzung 2019 wurde festgesetzt, dass die Gemein de zur Sicherung der 
Zahlungsfähigkeit und Durchführung einer angemessenen Liquiditätsplanung ein Kreditvo-
lumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf (§ 5 Haushaltsatzung). Dieser Kreditrahmen 
wurde im Jahr 2019 zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen. 
 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorg ängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 529.156,22 € 
 Vorjahr:   506.561,08 € 
 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkom-
men, bilanziert die Stadt Müns ter die Schuldenstände aus Leibre ntenverträgen. In den 
sechziger und siebziger Jahren hat te die Stadt Münster Grundstü cke erworben, deren 
Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit vergütet wird. Die hieraus resul-
tierenden Verbindlichkeiten betrugen am 31.12.2019 insgesamt 529.156,22 €. 
 
 
Kredite 
Bestand
31.12.2017 
Euro
Bestand
31.12.2018 
Euro 
Bestand
31.12.2019 
Euro
Leibrentenverträge 625.243,00 506.561,08 529.156,22 
 
Anders als es im Entwurf des Jahresabschlusses 2019 dargestellt  wird, handelt es sich 
nicht um sechs, sondern um fünf laufende Verträge.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  68 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
4.5 Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen 2.715.375,52 € 
 Vorjahr:   2.336.387,19 € 
 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, die 
auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind und 
bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechenden Gegen-
leistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht hat. Es han-
delt sich vornehmlich um Verpflichtungen aus Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungs-, 
Miet- und Pacht- sowie ähnlichen Verträgen. 
  
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2019 wie folgt zusammen: 
 
Bezeichnung 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand
31.12.2017 
Euro 
Endbestand  
31.12.2018 
Euro 
Endstand
31.12.2019 
Euro 
 
Verbundenen Unternehmen 
 
1.108.436,95 
 
1.243.107,82 
 
1.166.022,31 
 
Sondervermögen 
 
824.748,23 
 
1.093.263,60 
 
1.547.385,22 
 
Öffentlichem Bereich 
 
0,00 
 
0,00 
 
1.433,06 
 
Privatem Bereich 
 
69,33 
 
15,77 
 
534,93 
 
Summe 
 
1.933.254,51 
 
2.336.387,19 
 
2.715.375,52 
 
Der Bestand an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist gegenüber dem Vor-
jahr von 2.336.387,19 € um 378. 988,33 € (16,2 %) auf 2.715.375, 52 € gestiegen. Die 
Durchsicht der verschiedenen Sachkonten führte zu keinen weiteren Feststellungen. 
 
 
4.6 Verbindlichkeiten 
aus Transferleistungen 703.499,65 € 
 Vorjahr:              0,00 € 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus  Transferleistungen sind die Ver pflichtungen der Stadt 
Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von Finanzmittel von Dritten auf die Stadt 
Münster entstanden sind, denen am  Bilanzstichtag aber unmittelb ar keine Gegenleistung 
der Kommune gegenübersteht.  
 
Nachdem die Position am 31.12.2018 vollständi ge aufgelöst war, entstanden bis zum 
31.12.2019 erneut Verbindlichkeiten aus Transferleistungen i.H.v. 703.499,95 €.  
 
 
 
4.7 Sonstige Verbindlich keiten  63.848.918,91 € 
   Vorjahr:   54.120.270,41 € 
 
Die Bilanzposition Sonstige Verb indlichkeiten ist ein Sammelpos ten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Position zuzuordnen sind. Ihr Bestand erhöhte sich 
am 31.12.2019 von 54.120.070,41 € um 9.728.648,50 € (18,0 %) auf 63.848.918,91 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  69 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
Die Bilanzposition setzt sich aus folgenden Posten zusammen: 
 
Bezeichnung 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand
31.12.2017 
Euro 
Endbestand  
31.12.2018 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
Cash-Pooling 
 
10.615.060,74 
 
35.641.410,21 
 
36.727.136,52 
 
Ersatz von Auslagen               
durch den LWL 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
4.539.727,05 
 
Liquidität aus der Abwicklung von 
Zahlungen für das Theater Müns-
ter, Münster Marketing und die      
citeq
 
 
 
 
1.099.717,31 
 
 
 
2.735.267,75 
 
 
 
2.852.235,13 
 
Ausgleichszahlungen  
bei Umlegungen BauGB 
 
 
4.802.709,40 
 
 
2.786.256,35 
 
 
1.791.605,65 
 
Erstattung ALG II  
nach Überzahlung 
 
 
1.286.324,09 
 
 
1.400.232,33 
 
 
1.463.023,68 
 
Amtshilfe 
 
1.249.582,25 
 
1.037.770,90 
 
1.065.646,48 
 
Interessentengemeinschaften 
 
1.020.932,02 
 
1.021.365,45 
 
1.025.600,27 
 
Umsatzsteuer 
 
2.061.153,16 
 
0,00 
 
0,00 
 
Übrige Sonstige Verbindlichkeiten 
 
9.186.066,38 
 
9.497.967,42 
 
14.383.944,13 
 
Summe 
 
31.321.545,35 
 
54.120.270,41 
 
63.848.918,91 
 
Die Bestandsveränderung der Sonstigen Verbindlichkeiten wird maßgeblich durch die Ent-
wicklung des Cash-Pooling geprägt. Im Rahmen des Cash-Pooling w erden u.a. die Geld-
mittel der städtischen Tochtergesellschaften zentral durch die Stadt Münster verwaltet und 
untereinander zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe im U nternehmensverbund ein-
gesetzt. In den Bilanzen der am Cash-Pooling beteiligten Tochterunternehmen stehen am 
31.12.2019 gleich hohe Forderungen gegenüber.  
 
Während der Prüfung ergaben sich ansonsten keine nennenswerten Feststellungen. 
 
 
4.8 Erhaltene Anzahl ungen 81.139.271,53 € 
   Vorjahr:   64.678.275,93 € 
 
 
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlungen von Dritten, d.h. Bund, 
Land, verbundene oder private Unternehmen und andere erfasst, b ei denen die Stadt 
Münster ihrer mit den Zahlungen verbundenen Leistungsverpflichtung noch nicht nachge-
kommen ist. Vielfach handelt es sich um zweckgebundene Fördermittel. Es liegt quasi eine 
„schwebende Rückzahlungspflicht“ vor und es kann sich dabei sowohl um Fördermittel für 
Investitionen als auch um Mittel zur Unterstützung der laufenden Verwaltungstätigkeit han-
deln. 
 
Zum Vergleich werden den E ndbeständen des Jahres 2019 die entsp rechenden Vorjah-
reswerte gegenübergestellt: 
 
Erhaltene 
Anzahlungen 
31.12.2017
Euro
31.12.2018 
Euro 
31.12.2018
Euro 
 
Investitionszuwendungen vom Bund 
Investitionszuwendungen vom Land 
Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV) 
 
 
20.340.531,82 
11.046.330,31 
                0,00 
31.386.862,13
 
23.745.344,73 
9.034.301,68 
                0,00 
32.779.646,41 
 
27.061.458,67 
23.183.180,25 
     409.150,00 
50.653.788,92

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  70 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
Erhaltene 
Anzahlungen 
31.12.2017
Euro
31.12.2018 
Euro 
31.12.2018
Euro 
Übertrag 
 
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. sonst. Sonderrechn. 
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich 
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur 
Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen 
Stellplatzablösebeträge 
Übrige erhaltene Anzahlungen 
Summe 
31.386.862,13 
 
59.294,20 
975.297,72 
695.526,19 
28.823,55 
260.000,00 
3.603.336,42 
564.591,44 
19.944.604,64 
  1.440.500,00 
58.958.836,29 
32.779.646,41 
 
0,00 
934.170,94 
1.491.598,10 
522.502,68 
260.000,00 
6.145.332,12 
742.238,04 
20.397.287,64 
  1.405.500,00 
64.678.275,93 
50.653.788,92 
 
19.984,65 
1.017.091,00 
2.013.185,25 
93.869,84 
260.000,00 
4.837.859,72 
748.989,92 
20.089.002,23 
  1.405.500,00 
81.139.271,53 
 
Die unter den Erhaltenen Anz ahlungen zusammengefassten Verbindlichkeiten bilden am 
Ende des Jahres 2019 eine Summe i .H.v. insgesamt 81.139.271,53 €. Im Vergleich zum 
Vorjahr stieg der Bestand um 16. 460.995,60 € (25,5 %). Die Zuna hme resultiert im We-
sentlichen aus vereinnahmten Investitionszuwendungen des Landes NRW. 
 
Die in Stichprogen durchgeführte Prüfung der Sachkonten führte zu keinen nennenswerten 
Feststellungen. 
 
 
5. Passive Rechnungsabgren zung 39.574.625,47 € 
  Vorjahr:   40.768.067,89 € 
 
 
Gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW sind unter den Passiven Rechnungsabgrenzungspos-
ten vor dem Bilanzstichtag ei ngegangene Einzahlungen zu bilanzi eren, soweit sie Ertrag 
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 
 
Daneben werden unter dieser Bilanzposition auch Zuwendungen an die Stadt Münster bi-
lanziert, die für die Erfüllung eines bestimmten Zweckes an Dritte weitergegeben wurden: 
 
PRAP Bestand 
01.01.2019 
Euro 
Zugänge
 
Euro
Auflösung
Abgänge 
Euro 
Endbestand
31.12.2019 
Euro 
 
Einnahmen vor Ertrag 
Gebühren für  
Grabnutzungen 
Erhaltene  
Investitionszuschüsse 
Erhaltene sonstige 
Zuschüsse (Konsum) 
Förderungen aus der  
Stellplatzablösung 
Privatrechtliche 
Leistungsentgelte 
 
Summe 
 
5.149.283,65 
 
16.221.432,52 
 
13.551.415,29 
 
182.368,39 
 
5.028.986,15 
 
     634.581,89 
 
40.768.067,89 
 
4.335.533,83 
 
1.441.869,00 
 
1.174.554,84 
 
0,00 
 
256.119,59 
 
              0,00 
 
7.208.077,36 
 
5.149.283,65 
 
998.491,12 
 
1.776.086,67 
 
182.368,39 
 
281.133,24 
 
     14.156,71 
 
8.401.519,78 
 
4.335.533,83 
 
16.664.810,40 
 
12.949.883,50 
 
0,00 
 
5.003.972,50 
 
     620.425,18 
 
39.574.625,47 
 
Der Bestand an Passiven Rechnu ngsabgrenzungsposten verringerte sich im Laufe des 
Jahres 2019 von 40.768.067,89 € um 1.193.442,42 € (2,9 %) auf 39.574.625,47 €. 
 
Die Verwaltung verbuchte am E nde des Jahres 2019 unter den Pass iven Rechnungsab-
grenzungen einen Betrag i.H.v. 4. 335.533,83 €, der vor dem Absc hlussstichtag erhaltene 
Zahlungen betrifft, die aber dem Ertrag der nachfolgenden Wirtschaftsperiode 2020 zuzu-
rechnen sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  71 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Der Betrag setzt sich aus folgenden Einzelposten zusammen: 
 
 
Zuständigkeit Art der Einzahlung Zugang in € 
 
o 20 Steuerforderung  150.084,00 
o 59 Mittelabruf ALG II 3.500.000,00 
o 59 Überhöhter Mittelabruf ALG II 185.449,83 
o 59 Abruf Verwaltungskosten    500.000,00 
 
 Summe 4.335.533,83 
 
 
Grund und Höhe der Einzelposten k onnte das AWR mit Einsicht in die buchungsbegrün-
denden Unterlagen nachvollziehen. 
 
Die Abgrenzungen aus dem Vorjahr  2018 i.H.v. 5.149.283,65 € wur den sachgerecht auf-
gelöst und in die Ergebnisrechnung des Jahres 2019 als Ertrag einbezogen. 
 
Im Weiteren prüfte das AWR bei den neu gebildeten Abgrenzungen mit einem Betrag von 
mehr als 100.000,00 €, ob die Voraussetzungen für die Bilanzierung eines Passiven Rech-
nungsabgrenzungspostens gegeben waren: 
 
Anlagen- 
Nr. Bezeichnung PRAP Zugang
in € 
999 99450 Beleuchtung 2019 Beiträge  293.185 
999 99447 Parkhaus Bremer Platz Inv. Zuschuss 256.120 
999 99402 GTP Offenbergstraße 19, Friedrichsburg I Inv. Zuschuss 133.650 
999 99403 GTP Offenbergstraße 19, Friedrichsburg II Inv. Zuschuss 133.650  
999 99423 GTP Scharnhorststraße 46 Inv. Zuschuss 133.650 
999 99404 GTP Mondstraße 223 Inv. Zuschuss 131.130 
999 99400 GTP Franz-Grillparzer-Weg 4 Inv. Zuschuss 126.900 
999 99398 GTP Hammer Straße 97 Inv. Zuschuss 125.640 
100 00449 Neue Grabnutzungsrechte Grabnutzung 972.769 
100 00448 Verlängerung Nutzungsrechte Grabnutzung 176.076 
100 00450 Verlängerung durch Beisetzung Grabnutzung 293.024 
Sonstige unter 100.000 € diverse 96.749 
Summe 2.872.543 
 
Die Abgrenzung von Friedhofsgebühren ist unter Passiven Rechnun gsabgrenzungen von 
besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Mit der Festsetzung der Gebühren entsteht für die 
Stadt Münster eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, da die Gebühr für eine i.d.R. 
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichtet wird. Deshalb wird in Höhe der vereinnahm-
ten Gebühren ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, der über den Zeitraum 
der Gegenleistungsverpflichtung ertr agswirksam aufgelöst wird. Dabei unterscheidet die 
Verwaltung zwischen „Neuvergabe von Grabstellen“, „Verlängerung nach Ablauf des Nut-
zungsrechtes“ und „Verlängerung des Nutzungsrechtes durch Beisetzung“. Die Summe der 
abgegrenzten Gebühren i.H.v. 1. 441.869 € stimmt mit den Friedho fgebühren des Jahres 
2019 überein. 
 
Ansonsten bestätigt die stichprobenhafte Prüfung die Bestandsveränderungen des Jahres 
2019. In allen geprüften Fällen waren die Voraussetzungen für d ie Bildung von Passiven 
Rechnungsabgrenzungsposten erfüllt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  72 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
9 Kassenlage im Zeitrau m vom 01.01. – 31.12.2019 
 
Die Stadt Münster hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung 
sicherzustellen und kann nach § 89 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i .V.m. Nr. 4.5.7 der 
Geschäftsanweisung Finanzbuchhaltung (GA Finanzbuchhaltung) Kre dite zur Liquiditäts-
sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, so-
weit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. 
 
Wie im Vorjahr begrenzte die St adt Münster in 2019 mit ihrer Ha ushaltssatzung (§ 5) die 
Aufnahme von Liquiditätskrediten mit einem Höchstbetrag von 200,0 Mio. €.  
 
Nach Nr. 4.5.7 der GA Finanzbuchh altung sind zur Liquiditätssicherung zunächst Rückla-
gen für die Verstärkung des Kassenbestands in Anspruch zu nehmen, soweit es aus Grün-
den der Wirtschaftlichk eit geboten und rechtlich zulässig ist. Über die Inanspruchnahme 
entscheidet die Stadtkämmerin auf  Vorschlag der Kassenleitung u nd in Abstimmung mit 
der Amtsleitung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen.  
 
Stehen solche Rücklagen nicht zur Verfügung bzw. ist ihre Inanspruchnahme unwirtschaft-
lich, ist die Zahlungsbereitschaft der Stadt (einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen citeq, Münster Market ing und städt. Bühnen) durch di e Aufnahme von Liquidi-
tätskrediten sicherzustellen. 
 
Dabei trifft die Entscheidung über die Aufnahme von Liquiditätskrediten: 
 
- die Kassenleitung, wenn der Kredit im Einzelfall 15 Mio. Euro n icht übersteigt und die 
Laufzeit nicht mehr als drei Monate beträgt, 
 
- in allen anderen Fällen die Stadtkämmerin auf Vorschlag der Kas senleitung und in Ab-
stimmung mit der Amtsleitung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen.  
 
Das nachfolgende Diagramm zeigt di e Entwicklung der Gesamtkredi thöchstbeträge (ein-
schließlich Kontokorrent S-Zentral), die Höchstbeträge der Fremdwährungskredite (umge-
rechnet in Euro), die durchschnittlichen Tagesbeträge an Kassenkrediten sowie den Zins-
aufwand (ohne Überziehungszinsen) der Jahre 2015 bis 2019: 
 
 
 
Die Auswertung veranschaulicht, dass sich der Gesamtkreditbetra g, der sich aus insge-
samt zwei kurzfristigen Liquiditätskrediten mit einer Laufzeit von insgesamt 20 Tagen i.H.v. 
jeweils 15,0 Mio. € sowie aus den Überziehungskrediten (Kontoko rrent) zusammensetzt, 
im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um rd. 39,6 Mio. € auf rd. 50,2 Mio. € verringert hat.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  73 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Zinsen sind auf Grund der Niedrig- bzw. Negativzinsphase wie schon in den Vorjahren nicht 
angefallen.  
 
Am 17.09.2018 wurde der letzte Teilbetrag für die in Schweizer Franken aufgenommenen 
Liquiditätskredite zurückgezahlt. Danach kam es zu keinen neuen  Liquiditätskrediten in 
Schweizer Franken bzw. anderer Fremdwährung. 
 
Der in der Haushaltssatzung vorgegebenen Rahmen für Liquiditäts kredite wurde mit dem 
Gesamtkreditbetrag i. H. v. rd. 50,2 Mio. € eingehalten. 
 
 
10 Stellungnahme zur Umsetz ung der Haushaltsplanung 2019 
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 12.12. 2018 die Haushaltssat-
zung für das Haushaltsjahr 2019 (V/1093/2018).  
 
Der Haushaltsplan 2019 wurde mit Schreiben vom 21.12.2018 der Bezirksregierung Müns-
ter gem. § 80 Abs. 5 GO NRW vorgelegt und danach im Amtsblatt 62. Jahrgang Nr. 4 vom 
22.02.2019 – H 1208 B veröffentlicht. 
 
Die Ergebnisplanung 2019 schloss m it einem Jahresfehlbetrag i.H .v. -3.122.730 € ab, so 
dass in der Satzung eine gleich hohe Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage festgesetzt 
wurde. Der Haushaltsplan 2019 war damit ausgeglichen kalkuliert.  
 
Die nachstehende Übersicht ver anschaulicht die Abwicklung des B udgets während des 
Haushaltsjahres 2019:  
 
 
Ergebnisplan 
2019 
Ansatz Nachtrag Reste 
Umbu-
chung 
APL / ÜPL 
Sperrungen 
Ansatz Ergebnis 
 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
ordentliche 
Erträge 1.226.324.720 0 0 15.617.688 62.080 1.241.880.328 1 .259.723.721 
ordentliche 
Aufwendungen 1.220.813.900 0 24.365. 424 14.013.716 339.580 1.258.853.460 1 .228.304.792 
Finanz- 
erträge 13.673.450 0 00 280.000 0 13.953.450 16.266.346 
Finanz- 
aufwendungen 22.307.000 0 0 0 0 22.307.000 19.218.669 
Jahres- 
ergebnis -3.122.730 0 -24.365.424 1.883.972 277.500 -25.326.682 28.466.606 
Verrechnete 
Erträge 200.000 0 0 0 0 200.000 30.707.346 
Verrechnete 
Aufwendungen 1.200.000 0 0 0 0 1.200.000 2.437.839 
Verrechneter 
Saldo -1.000.000 0 0 0 0 -1.000.000 28.269.507 
        
Veränderung 
Eigenkapital -4.122.730 0 -24.365.424 1.883.972 277.500 -26.326.682 56.736.113 
 
Die übertragenen Haushaltsreste aus dem Jahr 2018 bewirkten ein e Ausdehnung des 
Budgetrahmens um -24.365.424 € auf -27.488.154 €.  
 
Darüber hinaus wurde das Budget des Jahres 2019 durch überplanmäßige und außerplan-
mäßige Haushaltmittel sowie Umschichtungen innerhalb des Haushaltes und Sperrungen 
beeinflusst. Der Budgetrahmen reduz ierte sich hierdurch von -27 .488.154 € auf                        
-25.326.682 €. 
 
Das AWR hinterfragte die unterschiedlichen Beweggründe für die Fortschreibung der in der 
Haushaltssatzung verankerte Planwerte. Sämtliche Fragen konnten  während der Prüfung 
zufriedenstellend geklärt werden. Die seitens der Verwaltung durchgeführten Anpassungen 
bewegten sich voll und ganz im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten einer fle-
xiblen Haushaltsführung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  74 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Am Ende des Haushaltsjahres 2019 st eht der planmäßigen Unterdec kung von                        
-25.326.682 € ein Jahresüberschuss i.H.v. 28.466.606 € gegenüber.  
 
Bezieht man in diese Betrachtung die außerhalb der Ergebnisrech nung mit der Allgemei-
nen Rücklage vorgenommen Verrechnung ein, dann verbesserte sich das Haushaltsergeb-
nis von -26.326.682 € auf 56.736.113 €. 
 
Im Übrigen ist die Umsetzung der  Haushaltssatzung ein wesentlic her Bestandteil der un-
terjährigen produkt- bzw. organisationsbezogenen Prüfungen. Die Prüfungsergebnisse ga-
ben bisher keinen Anlass, die Rec ht- und Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit 
und Sparsamkeit der Haushaltsführung in Frage zu stellen. 
 
 
11 Prüfung delegierter Aufgab en gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW 
 
In die Prüfung des Jahresabschluss es sind gemäß § 102 Abs. 4 GO  NRW die Entschei-
dungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben einzubeziehen, sofern sie von 
erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlu ngsvorgänge durch den 
Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Es gibt im Bereich der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Geschäftsvorfälle, weil das 
Land NRW als überörtlicher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des Landesausführungsgeset-
zes zum Zwölften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Aufgaben auf die Stadt Münster 
übertragen hat. 
 
Am 15.01.2020 prüfte das AWR die Abrechnung der Einzahlungen un d Auszahlungen für 
den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. 2019 und bestätigte ihre sachli che und rechnerische 
Richtigkeit. 
 
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufgaben keine P rüfung von Einzelfällen 
statt. 
 
 
12 Bestätigungsvermerk der unabhä ngigen Jahresabschlussprüfer 
 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Jahresabschuss der Stadt Münster - bestehend au s der Bilanz zum 
31.12.2019, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen und 
den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 sowie den An-
hang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hin-
aus prüfte das AWR den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019.  
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüf ung gewonnenen Er-
kenntnisse 
 
 entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vor-
schriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen und vermittelt unter Beacht ung der deutschen Grundsätze ord nungsmäßiger 
Buchführung ein den tatsächlic hen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage der Stadt Müns ter zum 31.12.2019 sowie ihr er Ertragslage für 
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 und

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  75 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
 vermittelt der beigefügte Lageber icht insgesamt ein zutreffend es Bild von der wirt-
schaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen wesentlichen Belangen steht dieser La-
gebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschrif-
ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-
schlusses und des Lageberichtes geführt hat. 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberic htes in Übereinstim-
mung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) 
und vom Institut der Rechnungsprüf er (IDR) festgestellten deuts chen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Verantwortung d es AWR nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die 
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes“ des Bestät igungsvermerkes wei-
tergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rec hnungsprüfung der Stadt Münster gem äß § 101 Abs. 2 GO 
NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat 
unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Der 
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit ist das AWR von der Stadtver-
waltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen (§ 319 HGB) 
und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31GO NRW) unabhängig und erfüllt seine sonsti-
gen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anforderungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresabschluss 
und zum Lagebericht heranzuziehen. 
 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist ver antwortlich für die Aufstellung de s Jahresabschlusses, der 
den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtli-
chen Bestimmungen in allen wesent lichen Belangen entspricht, un d dafür, dass der Jah-
resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die interne n Kontrollen, die die Stadt 
Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli-
chen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit der Stadt Münster zu r Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung 
der Aufgaben, zu beurteilen. Des W eiteren hat er die Verantwort
ung, Sachverhalte in Zu-
sammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgabe n, sofern einschlägig, 
anzugeben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  76 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen 
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vor-
schriften entspricht und die Chanc en und Risiken der zukünftige n Entwicklung zutreffend 
darstellt. Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß-
nahmen (Systeme), die er als notw endig erachtet hat, um die Auf stellung eines Lagebe-
richtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermög-
lichen, und um ausreichende geeignet e Nachweise für die Aussage n im Lagebericht er-
bringen zu können. 
 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des  Rechnungslegungspro-
zesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.  
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabs ichtigten oder unbeab-
sichtigten – falschen Darstell ungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, ob der La-
gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie 
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mi t den bei der Prüfung 
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und 
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Bestäti-
gungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer  zum Jahresabschluss 
und zum Lagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber k eine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vo m Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.  
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden 
als wesentlich angesehen, wenn ve rnünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein-
zeln oder insgesamt die auf der G rundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes 
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung übten die Ab schlussprüfer pflichtgemäßes Er messen aus und be-
wahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
 identifizierten und beurteilten si e Risiken wesentlicher – bea bsichtigter oder unbeab-
sichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im L agebericht, planten 
und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken dur ch, erlangten Prü-
fungsnachweise, die ausreichend un d geeignet sind, um als Grund lage für die Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht auf-
gedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten
, da Verstöße betrüge-
risches Zusammenwirken, Fälsc hungen, beabsichtigte Unvollständi gkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 
 gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die P rüfung des Jahres-
abschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lagebe-
richtes relevanten Vorkehrun gen und Maßnahmen, um Prüfungshandl ungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Um ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem 
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Stadt Münster abzugeben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit der vom Obe rbürgermeister an-
gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von ihm darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  77 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
 zogen die Abschlussprüfer auf der Grundlage der erlangten Prüf ungsnachweise 
Schlussfolgerungen, ob eine wes entliche Unsicherheit im Zusamme nhang mit Ereig-
nissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an de r Fähigkeit der 
Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben, 
aufwerfen können. Falls die Abschlussprüfer zu dem Schluss kommen, dass eine we-
sentliche Unsicherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Be stätigungsvermerk auf 
die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht  aufmerksam zu 
machen oder, falls die Angaben u nangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil 
zu modifizieren. Die Abschlussprüfer zogen ihre Schlussfolgerun gen auf der Grund-
lage der bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenhei ten können jedoch dazu führe n, dass die Stadt 
Münster die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Auf bau und den Inhalt des 
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu-
grundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßige r Buchführung 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer  den Einklang des Lageberichtes  mit dem Jahresab-
schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte  Bild von der Lage 
der Stadt Münster. 
 
 führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Ober bürgermeister dar-
gestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. A uf Basis ausreichen-
der geeigneter Prüfungsnachwei se vollzogen sie dabei insbesonde re die den zu-
kunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde gelegten bedeutsamen 
Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung der zu kunftsorientierten 
Angaben aus diesen Annahmen. Ein e igenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht 
ab. Es besteht ein erhebliches unv ermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeut-
same Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantw ortlichen. Sämtliche 
Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wurden keine Män-
gel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
Münster, den 09.03.2021 
 
Klaus Frohne  
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  78 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  79 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Bilanz zum 31.12.2019

Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2018 31.12.2019
Euro Euro
A k t i v a 3.713.928.063,16 3.779.657.896,79
1. Anlagevermögen 3.376.092.594,38 3.459.594.692,46
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 625.371,74 530.104,02
1.2 Sachanlagen 2.794.631.601,06 2.832.357.899,01
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 241.210 .842,30 245.271.547,68
1.2.1.1 Grünflächen 128. 917.032,23 131.132.826,42
1.2.1.2 Ackerland 44.695.840,07 46.463.664,37
1.2.1.3 Wald, Forsten 10 .685.392,29 10.830.223,96
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 56.912.577,71 56.844.832,93
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 798.819.5 85,47 818.376.423,39
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 72.049.496,01 79.823.121,7 8
1.2.2.2 Schulen 366.172.766,06 372.497.755,92
1.2.2.3 Wohnbauten 1.691.262,79 2.399.691,02
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 358.906. 060,61 363.655.854,67
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.554.239.418,44 1.528.892.257,86
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.131.260,43 316.546.529,66
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 39.666.506,08 40.342.380,09
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 669.057.98 4,55 663.104.945,50
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 510.049.172,69 490.122.070,68
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 19.334.494,69 1 8.776.331,93
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 5.609.430,61 3.985.368,97
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.258.787,14 17.742.284,1 3
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 36.366.160,63 38 .194.265,47
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.637.619,18 28.325.526, 76
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 112.489.757,29 151.57 0.224,75
1.3 Finanzanlagen 580.835.621,58 626.706.689,43
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 433.324.872,81 467.000.31 3,73
1.3.2 Beteiligungen 13.124.220,66 18.000.190,66
1.3.3 Sondervermögen 21.465.750,10 21.538.909,83
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 26.266.620,21 32.266.565,81
1.3.5 Ausleihungen 86.654.157,80 87.900.709,40
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 85.177.001,44 86.766.386,97
1.3.5.2 an Beteiligungen 1 .124.130,00 1.090.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 353.026,36 44.192,43
2. Umlaufvermögen 281.546.652,91 255.557.713,69
2.1 Vorräte 34.398.569,15 31.456.457,13
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 34.398.569,15 31.456.4 57,13
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.077.508,51 59 .963.062,17
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 44.192.893,01 40.978.536,39
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.167.779,89 4.154.598,19
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 11.716.835,61 14.829.927,08
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 186.070.575,25 164.138.194,39
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.288.815,87 64.505.490,64

Anlagenspiegel

AK/HK Zugang Abgang Umbuchung aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahre s AfA Abgang
AfA U m -
buchung kumulierte AfA
Buchw ert GJ-
Beginn lfd. Buchw ert
01.01.2019 2019 2019 2019 31.12.2019 01.01.2019 2019 2019 2019 31.12.201 9 01.01.2019 31.12.2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immaterielle Vermögens-
gegenstände 1.424.037,23 149.520,24 -88.910,40 -26.397,10 1.458.249, 97 -798.665,49 -144.122,38 12.442,16 2.199,76 -928.145,95 625.371,74 5 30.104,02
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 163.034.413,66 2.339.631,12 -1.420.241,22 2.490.329,70 166.444.133, 26 -34.117.381,43 -2.567.410,71 1.373.485,30 0,00 -35.311.306,84 128. 917.032,23 131.132.826,42
1.2.1.2 Ackerland 44.729.577,33 2.478.007,43 -1.831.890,84 1.121.707,71 46.497.401,63 -33.737,26 0,00 0,00 0,00 -33.737,26 44.695.840,07 46.463.664,37
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.685.392,29 138.004,80 -571,42 7.398,29 10.830.223,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.685.392,29 10.830.223,96
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 56.912.577,71 0,00 -36.048,51 -31.696,27 56.844.832,93 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 56.912.577,71 56.844.832,93
1.2.2 Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 82.218.764,17 4.959.226,43 0,00 4.296.033,37 91.474.023,97 -10.169.2 68,16 -1.481.634,03 0,00 0,00 -11.650.902,19 72.049.496,01 79.823.121 ,78
1.2.2.2 Schulen 473.891.061,27 12.924.872,09 0,00 3.322.231,96 490.138.165,32 -107.7 18.295,21 -9.922.114,19 0,00 0,00 -117.640.409,40 366.172.766,06 372. 497.755,92
1.2.2.3 Wohnbauten 2.098.739,44 682.434,39 -19.995,50 94.542,04 2.855.720,37 -407.476,6 5 -48.552,70 0,00 0,00 -456.029,35 1.691.262,79 2.399.691,02
1.2.2.4 Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 447.095.578,58 10.445.705,94 -604,92 3.706.835,62 461.247.515,22 -88 .189.517,97 -9.400.596,52 0,00 -1.546,06 -97.591.660,55 358.906.060, 61 363.655.854,67
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 316.131.260,43 230.100,79 -205.047,95 390.216,39 316.546.529,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 316.131.260,43 316.546.529,66
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 52.550.328,02 369.632,66 -128.949,33 1.514.172,99 54.305.184,34 -12. 883.821,94 -1.207.931,64 128.949,33 0,00 -13.962.804,25 39.666.506,0 8 40.342.380,09
1.2.3.3 Gleisanlagen mit 
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0 ,00
1.2.3.4
Entwässerungs-u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 869.297.535,08 3.177.691,28 -552.185,56 9.903.140,70 881.826.181,50 -200.239.550,53 -18.601.199,98 119.514,51 0,00 -218.721.236,00 669.0 57.984,55 663.104.945,50
1.2.3.5 Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 800.517.084,43 2.590.374,45 -2.418.223,76 5.920.126,09 806.609.361, 21 -290.467.911,74 -27.371.406,30 1.352.027,51 0,00 -316.487.290,53 5 10.049.172,69 490.122.070,68
1.2.3.6 Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens 30.764.726,35 41.904,51 0,00 360.343,22 31.166.974,08 -11.430.231,66 -960.410,49 0,00 0,00 -12.390.642,15 19.334.494,69 18.776.331,93
1.2.4 Bauten auf fremden 
Grund und Boden 8.081.567,84 52.168,60 -1.274.886,42 55.817,36 6.914 .667,38 -2.472.137,23 -812.942,55 354.235,31 1.546,06 -2.929.298,41 5 .609.430,61 3.985.368,97
1.2.5 Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 17.258.787,14 82.277,08 0,00 401.219,91 17.742.284,1 3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.258.787,14 17.742.284,13
1.2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 65.983.113,27 3.305.008,30 -2.072.485,11 2.549.0 23,99 69.764.660,45 -29.616.952,64 -3.998.647,86 2.045.194,04 11,48 - 31.570.394,98 36.366.160,63 38.194.265,47
1.2.7 Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 90.752.109,02 4.689.426,74 -274.925,36 1.553.9 15,96 96.720.526,36 -62.114.489,84 -6.525.965,59 247.667,07 -2.211,2 4 -68.394.999,60 28.637.619,18 28.325.526,76
1.2.8 Geleist.Anzahlungen, 
Anlagen im Bau 112.489.757,29 77.449.891,80 -740.462,41 -37.628.961 ,93 151.570.224,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 112.489.757,29 151.570.224, 75
1.3.1 Anteile an verb. 
Unternehmen 441.038.949,86 35.043.671,51 -1.368.230,59 0,00 474.714. 390,78 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 433.324.872,81 467.0 00.313,73
1.3.2 Beteiligungen 22.771.857,96 4.875.970,00 0,00 0,00 27.647.827,9 6 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 13.124.220,66 18.000.190, 66
1.3.3 Sondervermögen 21.610.072,26 73.159,73 0,00 0,00 21.683.231,99 - 144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.465.750,10 21.538.909,83
1.3.4 Wertpapiere des 
Anlagevermögen 26.266.620,21 5.999.945,60 0,00 0,00 32.266.565,81 0,0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 26.266.620,21 32.266.565,81
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an 
verbund. Unternehmen 85.177.001,44 5.000.000,00 -3.410.614,47 0,00 86.766.386,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.177.001,44 86.766.386,97
1.3.5.2 Ausleihungen an 
Beteiligungen 1.124.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.090.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .124.130,00 1.090.130,00
1.3.5.4 Sonstige 
Ausleihungen 379.459,91 20.000,00 -328.833,93 0,00 70.625,98 -26.433,55 0,00 0,00 0, 00 -26.433,55 353.026,36 44.192,43
4.244.289.502,19 177.118.625,49 -16.207.107,70 0,00 4.405.201.019,9 8 -868.196.907,81 -83.042.934,94 5.633.515,23 0,00 -945.606.327,52 3. 376.092.594,38 3.459.594.692,46
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Abschreibungen (AfA) Buchw erte

Forderungsspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren 
mehr als 5 
Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 40.978.536,90 37.437.912,08 1.8 19.950,66 1.720.674,16 44.192.893,01
1.1 (160000) Gebühren 3.040.807,18 3.040.140,08 667,10 0,00 3.050.000 ,43
1.2 (162000) Beiträge 142.305,18 132.792,49 9.512,69 0,00 310.000,16
1.3 (164000) Steuern 5.082.896,31 5.082.896,31 0,00 0,00 5.211.502,5 3
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 17.157.418,06 17.1 26.089,88 18.570,51 12.757,67 14.042.552,39
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 15.555.11 0,17 12.055.993,32 1.791.200,36 1.707.916,49 21.578.837,50
2. Privatrechtliche Forderungen 4.154.598,19 4.125.194,76 29.403,43 0, 00 5.167.779,89
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 631.191,27 601.787,84 29.403,43 0,00 1.000.912,42
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 116.522,68 116.52 2,68 0,00 0,00 12.174,53
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 843.098,57 843.098,57 0, 00 0,00 1.180.142,71
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 20.345,87 20.345,87 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 2.543.439,80 2.543.439,80 0,00 0, 00 2.974.550,23
Summe aller Forderungen 45.133.135,09 41.563.106,84 1.849.354,09 1. 720.674,16 49.360.672,90
Art der Forderungen
Gesamtbetrag     
am 31.12.2019
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag     
am 31.12.2018

Eigenkapitalspiegel

Verrechnungen Jahresergebnis 
Bestand Verrechnung der mit der Veränderungen 2019
Bezeichnung 01.01.2019 Vorjahresergbnisse allgem. Rücklage der  (vo r Beschluss über Bestand 
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO Sonderrücklage  Ergebnisverwendung) 31.12 .20192
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Allgemeine Rücklage 668.844.426,55                0,00    28.269.506,35                  0,00    0,00    697.113.932,90                
1.2. Sonderrücklagen 1.306.000,00                   0,00    0,00    0,00    0,00    1.306.000,00                   
1.3. Ausgleichsrücklage 79.167.330,60                  49.086.846,44                  0,00    0,00    0,00    128.254.177,04                
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 49.086.846,44                  0,00    0,00    0,00    28.466.606,70                  28.466.606,70                  
1.5. Nicht druch Eigenkapital 
       gedeckter Fehlbetrag 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00     0,00    
       (Gegenposten Aktiva)1
Summe Eigenkapital 798.404.603,59                49.086.846,44                  28.269.506,35                  0,00    28.466.606,70                  855.140.716,64                
4.   Nicht durch Eigenkapital 
      gedeckter Fehlbetrag 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1 .1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Postition 1.5 auszubuchen.
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
Bezeichnung 3. Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Saldo
Ergebnis aus 2016 Ergebnis aus 2017 Ergebnis aus 2018
Euro Euro Euro Euro
Allgemeine Rücklage (+/-) 0,00    0,00    0,00    0,00    
Ausgleichsrücklage (+/-) 10.698.224,12                  9.364.295,51                   49.086.846,44                  69.149.366,07                  
Summe 10.698.224,12                  9.364.295,51                   49.086.846,44                  69.149.366,07

Verbindlichkeitenspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren 
E U RE U RE U RE U RE U R
12345
1. Anleihen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen 832.717.116,13  126.154.354,31  185.000.832,78   521.561.929,02  870.990.771,82  
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.2 von Beteiligungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.3 von Sondervermögen 84.363,16  0,00  0,00  84.363,16  84.363,16  
2.4 vom öffentlichen Bereich 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.5 v on Kreditinstituten 832.632.752,97  126.154.354,31  185.000.832 ,78  521.477.565,86  870.906.408,66  
3. Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung 2.567.886,13  2.567.886,13  0,00  0,00  3.824.079,04  
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 529.156,22  28.324,74  105.256,21  395.575,27  506. 561,08  
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 2.715.375,52  2.715.375,52  0,00  0,0 0  2.336.387,19  
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 703.499,65  703.499,65  0 , 0 0   0 , 0 0   0 , 0 0   
7. Sonstige Verbindlichkeiten 63.848.918,91  56.540.986,78  6.282.3 31,86  1.025.600,27  54.120.270,41  
8. Erhaltene Anzahlungen 81.139.271,53  12.210.053,86  48.840.215,4 4  20.089.002,23  64.678.275,93  
9. Summe aller Verbindlichkeiten 984.221.224,09  200.920.480,99  24 0.228.636,29  543.072.106,79  996.456.345,47  
31.415.975,45  36.008.261,86  
 Nachrichtlich
 Haftungsv erhältnisse aus der Bestellung v on Sicherheiten:
 - Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2018
Gesamtbetrag
am 31.12.2019Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von

Ergebnisrechnung  
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019

davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2018 Ermächtigungen  Ergebnis  2019 Ansatz / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 645.081.783,40      629.920.000,00      629.920.000,00      0,00    645.041.881,85      15.121.881,85        0,00    
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 152.418.570,05      171.864.400,00      171.864.400,00      0,00    170.170.446,45      1.693.953,55 -        0,00    
3  + Sonstige Transfererträge 22.339.659,08        16.176.660,00        16.176.660,00        0,00    23.655.463,63        7.478.803,63         0,00    
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 135.075.989,13      132.509.860,00      132.509.860,00      0,00    135.916.335,20      3.406.475,20         0,00    
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 23.645.944,54        22.833.090,00        22.833.090,00        0,00    24.268.424,33        1.435.334,33         0,00    
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 194.842.879,68      206.987.070,00      206.987.070,00      0,00    195.354.437,34      11.632.632,66 -       0,00    
7  + Sonstige ordentliche Erträge 52.007.014,02        42.815.540,00        42.815.540,00        0,00    63.016.256,83        20.200.716,83        0,00    
8  + Aktivierte Eigenleistungen 2.495.962,60         3.218.100,00         3.218.100,00         0,00    2.300.475,72         917.624,28 -           0,00    
9  + / - Bestandsveränderungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
10  = Ordentliche Erträge 1.227.907.802,50   1.226.324.720,00   1.226.324.720,00   0,00    1.259.723.721,35   33.399.001,35        0,00    
11  - Pers onalaufwendungen 270.209.789,84      294.606.800,00      294.606.800,00      0,00    294.401.693,54      205.106,46 -           0,00    
12  - Versorgungsaufwendungen 28.512.992,08        23.006.600,00        23.006.600,00        0,00    31.220.824,20        8.214.224,20         0,00    
13  - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 126.105.530,82      135.952.150,00      148.379.228,00      12.427.078,00        137.071.576,26      11.307.651,74 -       5.206.510,00           
14  - Bilanzielle Abschreibungen 79.872.441,82        81.763.470,00        81.763.470,00        0,00    83.271.140,30        1.507.670,30         0,00    
15  - Trans feraufwendungen 592.194.041,79      614.838.810,00      620.486.829,00      5.648.019,00         595.820.150,10      24.666.678,90 -       3.452.195,00           
16  - Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.212.552,11        70.646.070,00        76.936.397,00        6.290.327,00         86.519.407,17        9.583.010,17         3.221.890,00           
17  = Ordentliche Aufwendungen 1.175.107.348,46   1.220.813.900,00   1.245.179.324,00   24.365.424,00        1.228.304.791,57   16.874.532,43 -       11.880.595,00          
18  = Ordentliches Ergebnis 52.800.454,04        5.510.820,00         18.854.604,00 -       24.365.424,00 -       31.418.929,78        50.273.533,78        11.880.595,00          
19  + Finanzerträge 16.485.247,50        13.673.450,00        13.673.450,00        0,00    16.266.346,16        2.592.896,16         0,00    
20  - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 20.198.855,10        22.307.000,00        22.307.000,00        0,00    19.218.669,24        3.088.330,76 -        0,00    
21 = Finanzergebnis 3.713.607,60 -        8.633.550,00 -        8.633.550,00 -        0,00    2.952.323,08 -        5.681.226,92         0,00    
22  = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 49.086.846,44        3.122.730,00 -        27.488.154,00 -       24.365.424,00 -       28.466.606,70        55.954.760,70        11.880.595,00          
23  + Außerordentliche Erträge 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
24  - Außerordentliche Aufwendungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
25  = Außerordentliches Ergebnis 0,00    0,00    0,00    0,00    0,0 0    0,00    0,00    
26  = Jahresergebnis 49.086.846,44        3.122.730,00 -        27.488.154,00 -       24.365.424,00 -       28.466.606,70        55.954.760,70        11.880.595,00          
27 - globaler Minderaufwand 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
28  = Jahresergebnis nach Abzug globaler         
Minderaufwand 49.086.846,44        3.122.730,00 -        27.488.154,00 -       24.365.424,00 -       28.466.606,70        55.954.760,70        11.880.595,00          
Haushaltsansatz 2019

davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2018 Ermächtigungen Ergebnis 2019 Ansatz / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
29 Verrechnete Erträge 2.010.403,14         200.000,00            200.000,00            0,00    2.203.637,60         2.003.637,60         0,00    
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Erträge 2.281.195,57         0,00    0,00    0,00    28.503.708,51        28.503.708,51        0,00    
bei Finanzanlagen
31 Verrechnete Aufwendungen 2.830.076,49         1.200.000,00         1.200.000,00         0,00    2.394.699,29         1.194.699,29         0,00    
bei Vermögensgegenständen
32 Verrechnete Aufwendungen 1.291.066,76         0,00    0,00    0,00    43.140,47              43.140,47              0,00    
bei Finanzanlagen
33 Verrechnungssaldo 170.455,46            1.000.000,00 -        1.000.000,00 -        0,00    28.269.506,35        29.269.506,35        0,00    
Haushaltsansatz 2019

Finanzrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2019

davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2018 Ermächtigungen Ergebnis 20 19 Ansatz / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 644.082.060,09      629.920.000,00      629.920.000,00      0,00 644.971.078,55      15.051.078,55        0,00 
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 119.100.917,62      143.640.170,00      143.640.170,00      0,00 140.279.501,59      3.360.668,41 -         0,00 
3  + Sonstige Transfereinzahlungen 20.131.968,88        16.176.660,00        16.176.660,00        0,00 21.843.569,13        5.666.909,13          0,00 
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 115.751.711,71      109.799.640,00      109.799.640,00      0,00 115.042.886,40      5.243.246,40          0,00 
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 23.364.015,84        22.818.940,00        22.818.940,00        0,00 24.437.996,34        1.619.056,34          0,00 
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 204.426.846,78      206.987.070,00      206.987.070,00      0,00 200.333.963,30      6.653.106,70 -         0,00 
7  + Sonstige Einzahlungen 59.713.187,63        33.746.490,00        33.746.490,00        0,00 38.249.765,10        4.503.275,10          0,00 
8  + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 16.449.663,04        13.673.450,00        13.673.450,00        0,00 16.246.578,17        2.573.128,17          0,00 
9  = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.203.020.371,59   1.176.762.420,00   1.176.762.420,00   0,00 1.201.405.338,58   24.642.918,58        0,00 
10  - Pers onalaus zahlungen 245.928.757,21      275.323.180,00      275.323.180,00      0,00 258.428.130,15      16.895.049,85 -       0,00 
11  - Versorgungsauszahlungen 27.537.095,20        26.789.680,00        26.789.680,00        0,00 31.151.673,61        4.361.993,61          0,00 
12  - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 125.498.764,04      135.952.150,00      149.243.962,00      13.291.812,00        137.148.679,19      12.095.282,81 -       5.889.414,00           
13  - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 20.086.247,17        22.307.000,00        22.307.000,00        0,00 19.331.277,17        2.975.722,83 -         0,00 
14  - Transferauszahlungen 590.050.060,52      611.728.850,00      617.376.869,00      5.648.019,00          592.582.224,16      24.794.644,84 -       3.452.195,00           
15  - Sonstige Auszahlungen 63.594.378,67        73.903.820,00        80.213.128,00        6.309.308,00          67.674.923,71        12.538.204,29 -       3.221.890,00           
16  = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.072.695.302,81   1.146.004.680,00   1.171.253.819,00   25.249.139,00        1.106.316.907,99   64.936.911,01 -       12.563.499,00          
17  = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 130.325.068,78      30.757.740,00        5.508.601,00          25.249.139,00 -       95.088.430,59        89.579.829,59        12.563.499,00 -         
18  + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 39.606.501,94        48.842.790,00        48.842.790,00        0,00 45.239.812,62        3.602.977,38 -         0,00 
19  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.430.496,87          1. 060.420,00          1.060.420,00          0,00 1.926.300,43          865.880,43            0,00 
20  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 456.535,61            3.665.620,00          3.665.620,00          0,00 3.773.689,68          108.069,68            0,00 
21  + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 7.075.543,26          4. 576.020,00          4.576.020,00          0,00 4.514.207,14          61.812,86 -             0,00 
22  + Sonstige Investitonseinzahlungen 11.524.448,52        14.000.000,00        14.000.000,00        0,00 16.989.713,30        2.989.713,30          0,00 
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 60.093.526,20        72.144.850,00        72.144.850,00        0,00 72.443.723,17        298.873,17            0,00 
24  - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 14.185.310,20        72.652.510,00        73.028.430,00        375.920,00            28.859.028,48        44.169.401,52 -       43.324.268,00          
25  - Aus zahlungen für Baumaßnahmen 75.481.863,84        133.838.940,00      273.240.896,00      139.401.956,00      86.504.037,17        186.736.858,83 -     110.576.639,00        
26  - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 9.754.158,50          13. 104.780,00        27.055.244,00        13.950.464,00        7.365.579,09          19.689.664,91 -       12.762.776,00          
27  - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 88.636.538,48        11.920.000,00        46.920.000,00        35.000.000,00        17.171.878,60        29.748.121,40 -       30.000.000,00       
28  - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2.785.071,02          21. 138.130,00        29.040.227,00        7.902.097,00          9.103.784,78          19.936.442,22 -       5.557.971,00           
29  - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
30  = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 190.842.942,04      252.654.360,00      449.284.797,00      196.630.437,00      149.004.308,12      300.280.488,88 -     202.221.654,00        
31  = Saldo aus Investitionstätigkeit 130.749.415,84 -     180.509.510,00 -     377.139.947,00 -     196.630.437,00 -     76.560.584,95 -       300.579.362,05      202.221.654,00 -       
32  = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 424.347,06 -           149.751.770,00 -     371.631.346,00 -     221.879.576,00 -     18.527.845,64        390.159.191,64      214.785.153,00 -       
Haushaltsansatz 2019

davon übertragene Vergleich fortg. Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2018 Ermächtigungen Ergebnis 20 19 Ansatz / Ergebnis Ermächtigungen
original fortgeschrieben aus 2018 absolut nach 2020
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33  + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 128.362.184,00      177.984.510,00      281.953.110,00      103.968.600,00      4.717.974,00          277.235.136,00 -     70.000.000,00          
34  + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.559.395,00          132. 397.722,00      132.397.722,00      0,00 0,00 132.397.722,00 -     0,00 
35  - Tilgung und Gewährung von Darlehen 35.846.966,30        45. 500.000,00        45.500.000,00        0,00 45. 361.770,00        138.230,00 -           0,00 
36  - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 37.379.020,82        105. 934.844,00      105.934.844,00      0,00 1.122.280,99          104.812.563,01 -     0,00 
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 56.695.591,88        158. 947.388,00      262.915.988,00      103.968.600,00 41.766.076,99 -       304.682.064,99 -     70.000.000,00       
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 56.271.244,82        9. 195.618,00          108.715.358,00 -     117.910.976,00 -     23.238.231,35 -       85.477.126,65        144.785.153,00 -       
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 130.179.846,33      186.070.575,00      186.070.575,00      0,00 186.070.575,25      0,00 0,00 
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 380.515,90 -           0,00 0,00 0,00 1.305.850,49          1.305.850,49          0,00 
41  = Liquide Mittel 186.070.575,25      195.266.193,00      77.355.217,00        117.910. 976,00 -     164.138.194,39      86.782.977,14        144.785.153,00 -       
Haushaltsansatz 2019

Lagebericht 
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen

Stadt Münster, Oktober 2020 
 
 
 
 
 
Lagebericht 
 
zum Jahresabschluss 2019 der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2019 ein Jahresabschluss aufzustel- 
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft na chzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. Gemäß § 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist der Lagebericht 
so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der kommunalen 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird. Dabei ist auch 
auf die Chancen und Risiken der Kommune einzugehen. 
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunale n Haushaltswirtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. 
 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und 
Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahresergebnis 
führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebni s zu einem Verzehr des Eigenkapitals. 
Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushalts-ausgleich. Der 
Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen Wert ausweist.

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit folgenden Werten ab:  
 
Ergebnisrechnung 2019 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben)  Ergebnis Abweichung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Ordentliche Erträge 1.226,3  1.259,7  +    33,4  
Ordentliche Aufwendungen 1.245,2  1.228,3  -     16,9  
Ordentliches Ergebnis -18,9  31,4  +    50,3  
  
Finanzerträge 13,7  16,3  +      2,6  
Finanzaufwendungen 22,3  19,2  -      3,1  
Finanzergebnis -8,6  -3,0  +      5,7  
  
Jahresergebnis -27,5  28,5  +    56,0  
 
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 28,5 Mio. € aus. Gegenüber der Haushalts- 
planung (einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem Vermögens- 
verzehr in Höhe von - 27,5 Mio. € ausgegangen werde n musste, ergibt sich somit eine Ver- 
besserung von 56,0 Mio. €.  
 
Gegenüber dem Planansatz sind die gesamten Erträge um 33,4 Mio. € (+ 2,7 %) gestiegen. 
Die Aufwendungen blieben mit 16,9 Mio. € (- 1,4 %) unter dem Ansatz.  
 
An nicht benötigten Aufwandsermächtigungen wurden 1 1,9 Mio. € als sogenannte Ermächti- 
gungsübertragungen in das Jahr 2020 übertragen und erhöhen dort den laufenden Ansatz 
entsprechend 
.  
 
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschlus s sind detailliert im Anhang bei den „Er- 
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent- 
lichen Veränderungen beleuchtet werden. 
 
Hinweise zu den Erträgen: 
 
Das Ergebnis bei den ordentlichen Erträgen lag um 3 3,4 Mio. € über dem fortgeschriebenen 
Haushaltsansatz. 
 
Bei den Steuern wurden insgesamt Mehrerträge von 15 ,1 Mio. € generiert. Vor allem die Er- 
träge aus der Gewerbesteuer führten zu dieser Verbesserung, der Haushaltsansatz von   320 
Mio. € wurde mit 333,6 Mio. € um 13,6 Mio. € übertroffen. Dies belegt, dass die Stadt Münster

auch im Jahr 2019 von der allgemein guten Wirtschaftslage profitiert hat. Auch bei der Grund- 
steuer konnten im Jahr 2019 Mehrerträge von 1,6 Mio. € erzielt werden. Der Gemeindeanteil 
an der Einkommensteuer lag mit einem Aufkommen von 174,2 Mio. € geringfügig über dem 
Planansatz (+ 0,2 Mio. €). 
 
Eine deutliche Steigerung ist bei den sonstigen ord entlichen Erträgen zu verzeichnen, hier 
wurde der Haushaltsansatz um 20,2 Mio. € (+47,2%) ü bertroffen. Die entsprechenden Mehr- 
erträge verteilen sich auf eine Vielzahl von Sachverhalten und Produktgruppen des Haushalts.  
 
Weitere nennenswerte Ertragsverbesserungen gab es bei den sonstigen Transfererträgen (7,5 
Mio. €), den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,4 Mio. €) sowie den privat-rechtlichen 
Leistungsentgelten (1,4 Mio. €). 
 
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurde der Haushaltsansatz hingegen um 
11,6 Mio. € unterschritten, auch bei den Zuwendunge n und allgemeinen Umlagen wurde der 
Planansatz nicht ganz erreicht (1,7 Mio.€). 
 
 
Hinweise zu den Aufwendungen: 
 
Das Ergebnis bei den ordentlichen Aufwendungen reduzierte sich um 16,9 Mio. € im Vergleich 
zu den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen. 
Den größten Anteil an der Gesamtsumme der ordentlic hen Aufwendungen haben die Perso- 
nalaufwendungen (24 %), die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (11 %) sowie die 
Transferaufwendungen (49 %). 
 
Bei den Personalaufwendungen wurde der Haushaltsansatz um 0,2 Mio. € unterschritten, bei 
den Versorgungsaufwendungen hingegen um 8,2 Mio. € überschritten.  
 
Bei den Sach- und Dienstleistungen gab es Minderauf wendungen von 11,3 Mio. €, bei den 
Abschreibungen Mehraufwand von 1,5 Mio. € und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendun- 
gen Mehraufwand in Höhe von 9,6 Mio. €. 
 
Bei den Transferaufwendungen wurden insgesamt Minde raufwendungen in Höhe von 24,7 
Mio. € verzeichnet, in diesem Bereich sind allerdings unterschiedliche Entwicklungen erkenn- 
bar. Zu erwähnen sind zum einen Aufwandssteigerungen im Bereich Kinder, Jugendliche und

Familie von 6,7 Mio. €, andererseits schlagen bei den Transferaufwendungen Minderaufwen- 
dungen im Bereich der KdU- und ALG II-Leistungen von rund 25,0 Mio. € zu Buche. 
 
Hinweise zum Finanzergebnis: 
 
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen , einschließlich der Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen ist um 5,7 Mio. € 
besser als geplant ausgefallen. Diese Verbesserung beruht zu einem Teil aus den um 2,6 Mio. 
€ höheren Finanzerträgen. Zum anderen erfolgten Einsparungen von 3,1 Mio. € bei den Zins- 
aufwendungen. Die Stadt profitiert hierbei weiterhin vom sehr niedrigen Zinsniveau, außerdem 
mussten im Jahr 2019 deutlich weniger Kredite aufgenommen werden als ursprünglich veran- 
schlagt, da die Umsetzung vieler Investitionsmaßnah men zeitverzögert erfolgt ist bzw. auf- 
grund des relativ hohen Liquiditätsbestandes nicht erforderlich war. 
 
3. Finanzlage 
Finanzrechnung 2019 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben)  Ergebnis Abweichung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit      + 5 ,5         + 95,1   + 89,6   
Saldo aus Investitionstätigkeit               - 377 ,1      - 76,6   + 300,5   
Finanzmittelüberschuss (+) - 371,6  18,5  + 390 ,1   
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen                 281,9   4,7  - 277,2   
Aufnahme von Liquiditätskrediten                 13 2,4   0,00  -132,4   
Tilgung und Gewährung von Darlehen                  - 45,5   - 45,4 - 0,1   
Tilgung von Liquiditätskrediten                 - 1 05 ,9   - 1,1 - 104,8   
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                 26 2,9   - 41,8 - 304,7   
 
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungs- 
tätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit s owie durch die Aufnahme bzw. Tilgung der 
Kredite.  
 
Der in der Planung positive Saldo aus laufender Ver waltungstätigkeit von 5,5 Mio. € konnte 
um 89,6 Mio. € auf 95,1 Mio. € gesteigert werden. D er negative Saldo aus der Investitionstä- 
tigkeit von - 377,1 Mio. € (Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für die Herstellung bzw. 
den Erwerb von Vermögen) konnte auf - 76,6 Mio. € gesenkt werden, was einer Ergebnisver- 
besserung von 300,5 Mio. € entspricht. Im Ergebnis führten beide Ergebnisverbesserungen 
(aus laufender Verwaltungstätigkeit = 89,6 Mio. € + aus Investitionstätigkeit = 300,5 Mio. €) zu 
einem deutlichen Finanzmittelüberschuss von 390,1 Mio. €.

Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, weist 
als Ergebnis den negativen Wert von 41,8 Mio. € aus .  Im Ergebnis sind damit im Jahr 2019 
im Saldo mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen worden. 
 
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2019 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu 
wurde zur Verstärkung der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erzielten Einnahmen 
auf das hohe Liquiditätsaufkommen des Cash-Pools, der mit den eigenbetriebsähnlichen Ein- 
richtungen und Töchtern der Stadt gemeinsam betrieben wird, zurückgegriffen. 
Der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetra g der Liquiditätskredite (200 Mio. €) 
wurde zu keiner Zeit in Anspruch genommen. 
 
4. Vermögens- und Schuldenlage  
Die Schlussbilanz zum 31.12.2019 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und 
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer- 
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufe- 
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.    
 
Bilanz  (Aktiva) 31.12.2019 31.12.2018 Änderung  
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
1. Anlagevermögen    3.459,6    91,53    3.376,1   90,90  83,5  
1.1  Immaterielle Vermögensge- 
genstände           0,5
   0,01           0,6   0,02 -0,1  
1.2  Sachanlagen    2.832,4    74,94     2.794,6   75,25  37,8  
1.3  Finanzanlagen       626,7    16,58        580,8   15,64  45,9  
  
2. Umlaufvermögen       255 ,5   6,76        281,5   7,58  -26,0  
2.1  Vorräte         31,5    0,83         34,4   0,93 -2,9  
2.2  Forderungen, sonst. Vermö- 
gensgegenstände         59,9
   1,59          61,1   1,65  -1,2  
2.3  Wertpapiere des Umlaufver- 
mögens           0,0 
     0,00             0,0      0,00  0,0  
2.4  Liquide Mittel       164 ,1   4,34        186,1   5,01  -22,0  
  
3. Aktive Rechnungsabgren- 
zung          64,5
   1,71          56,3   1,52 8,2  
  
  Summe Aktiva    3.779,7    100,00     3.713,9   100,00  65,8

Bilanz  (Passiva) 31.12.2019 31.12.2018 Änderung  
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
1. Eigenkapital 855,1  22, 61  798,4 21,50  56,7  
1.1 Allgemeine Rücklage  697,1  18,44 668,8  18,01 28,3  
1.2 Sonderrücklagen 1,3  0,03  1,3  0,03  0,00  
1.3 Ausgleichsrücklage  128,2  3,39  79,2 2,13  49,0  
1.4 Jahresüberschuss 28,5  0,75  49,1  1,32  20,6  
  
2.  Sonderposten  1.2 37 ,2 32 ,73  1.2 56 ,1 33,82  -18 ,9  
  
3.  Rückstellungen  663 ,5 17,55  622 ,2 16, 75  41 ,3  
  
4.  Verbindlichkeiten  984 ,2 26, 04  996 ,5 26,83  -12 ,3  
  
5. Passive Rechnungsab- 
grenzung  39,6 1,05  40,8 1,10 -1,2  
  
  Summe Passiva 3.779,7  100,00  3.713,9 100,00  65,8  
 
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen werden detailliert im An- 
hang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die we- 
sentlichen Positionen dargestellt werden. 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum  31.12.2019 von 3.779,7 Mrd. € ist 
gegenüber dem Vorjahr um 65,8 Mio. € gestiegen.  
 
Hinweise zur Aktivseite: 
 
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar.  
 
Es setzt sich mit 91,53 % aus langfristig orientiertem Anlagevermögen zusammen. Dieses ist 
um 83,5 Mio. € entsprechend 2,5 % gestiegen. Davon entfallen 2,8 Mrd. € auf das Sachanla- 
gevermögen und 626,7 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infra- 
strukturvermögen (u. a. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasserbeseitigungsanlagen) mit insge- 
samt 1,5 Mrd. € den größten Posten dar. Der Wert de r unbebauten Grundstücke wird mit 
245,3 Mio. €, der der bebauten Grundstücke mit 818,4 Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche 
Sachanlagevermögen (u. a.  Maschinen, Fahrzeuge, Be triebs- und Geschäftsausstattung, 
Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen 239,8 Mio. €. Von den Finanzanlagen beziehen 
sich 467,0 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.

Das Umlaufvermögen ist um 26,0 Mio. € auf 255,5 Mio . € gesunken und macht 6,76 % der 
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 31,5 Mio . € (0,83 %), auf die Forderungen und 
sonstigen Vermögensgegenstände 59,9 Mio. € (1,59 %) und auf die liquiden Mittel 164,1 Mio. € 
(4,34 %).  
 
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 64,5 Mio. €,  was 1,71 % der Bilanzsumme ent- 
spricht. 
 
Hinweise zur Passivseite: 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das 
Vermögen der Stadt finanziert ist.  
 
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen de r Stadt (Aktiva) und den Verbindlich- 
keiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellun gen, Verbindlichkeiten, passive Rech- 
nungsabgrenzung) ist um 56,7 Mio. € auf 855,1 Mio. € gestiegen und macht 22,6 % der Bi- 
lanzsumme aus. Hiervon entfallen 698,4 Mio. € auf d ie allgemeine Rücklage (einschließlich 
der Sonderrücklagen) und 128,3 Mio. € auf die Ausgl eichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage 
wurde um den Jahresüberschuss 2018 von 49,1 Mio. € erhöht.  
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1.237,2 Mrd. € (32,73 %) die Sonderposten 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und Schu- 
leinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen dur ch Erschließungsbeiträge und Zuwendun- 
gen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport-, Bran dschutzpauschale, allgemeine Investi- 
tionspauschale) mitfinanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des Anlagevermögens als 
Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögens- 
gegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulö sen. Die ebenfalls je Vermögensge- 
genstand durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Aufwand auszuweisen 
sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus d er Sonderpostenauflösung kompensiert. 
Der Gesamtwert der Sonderposten mit 1.237,2 Mrd. € beläuft sich im Verhältnis zum Gesamt- 
wert des Sachanlagevermögens (2.832,4 Mrd. €) auf 43,68 %. Durchschnittlich ist das Sach- 
anlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Fördermit teln (einschließlich Erschließungsbei- 
trägen) finanziert.  
 
Die Rückstellungen betragen 663,5 Mio. € oder 17,55 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 
allein 612,1 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen.  Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge- 
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 0,7 Mio. €.

An Verbindlichkeiten bestehen 984,2 Mio. € bzw. 26,04 % der Bilanzsumme. Der Großteil da- 
von sind Kreditverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe 832,7 Mio. €. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 39,6 Mio. € bzw. 1,05 % der Bilanzsumme. 
 
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung  
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird  die Entwicklung der Ertrags- und Fi- 
nanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd ein greifen zu können. Hierbei stehen die von 
der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertrags bereiche besonders im Fokus. So sind 
die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig z u analysieren, da diese Einnahmen 
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Ja hresabschluss darstellen. Gleichwohl 
sind diese Positionen stark von externen Faktoren, insbesondere der gesamtwirtschaftlichen 
Entwicklung, beeinflusst und unterliegen somit von der Stadt nur sehr begrenzt zu beeinflus- 
senden Schwankungen.  
 
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältige n Herausforderungen, die sich als Folge 
einer „wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von aus- 
reichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Angebote für 
Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgung. Aber auch die entsprechende Anpas- 
sung der Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem Bereich führen insbesondere 
bei steigenden Fallzahlen zu steigenden Aufwänden. Die notwendige Anpassung und Erwei- 
terung der Infrastruktur wird die Haushaltssituatio n zusätzlich belasten. Nach den aktuellen 
Planungen wird das Investitionsvolumen der Stadt Münster auch in den Jahren 2021 bis 2024 
auf einem hohen Niveau liegen. Zur Finanzierung stehen im Wesentlichen entsprechende Zu- 
schüsse aus Bundes- bzw. Landesmitteln sowie insbesondere die Erschließungsbeiträge zur 
Verfügung. Der restliche Finanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt werden, soweit 
keine überschüssige Liquidität aus laufender Verwal tungstätigkeit dafür zur Verfügung steht. 
Die Umsetzung dieses ambitionierten Programms wird neben der Finanzierung auch den lau- 
fenden Aufwand aus Abschreibung, Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen und inso- 
fern die zukünftigen Jahresergebnisse belasten. 
 
Im städtischen Kreditportfolio befinden sich seit J ahren auch Kredite in Schweizer Franken 
(CHF). Diese wurden in den letzten Jahren von einem Wert von 105,4 Mio. CHF in 2013 kon- 
tinuierlich abgebaut. Der Bestand betrug am 31.12.2019 noch etwa 55,8 Mio. CHF (bzw. 51,5 
Mio. Euro zum Kurswert am 31.12.2019). Hier ist die Wechselkursentwicklung sehr genau und 
zeitnah zu beobachten. Durch die Einstellung von Drohverlustrückstellungen in Höhe von 5,1

Mio. € wurde eine entsprechende Vorsorge getroffen. Kreditaufnahmen in Fremdwährung sind 
bis auf weiteres nicht mehr geplant, vielmehr wird ein Abbau des Kreditportfolios in CHF unter 
wirtschaftlich sinnvollen Rahmendaten weiter fortgeführt.  
 
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften (z.B. der Stadtwerke Münster 
GmbH oder der Wohn- und Stadtbau GmbH) ist regelmäßig zu beobachten, um frühzeitig sich 
abzeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaush alt“ zu erkennen. Ein Schwerpunkt in 
diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Akti vierung der Konversionsflächen und die 
zügige Vermarktung der Wohnbauflächen für den Wohnu ngsmarkt der Stadt Münster sein. 
Hierzu hat der Rat der Stadt Münster die „KonvOY – Entwicklung der Konversionsflächen der 
Oxford- und York-Kaserne in Münster GmbH“ gegründet. 
 
Bei der ‚Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH‘ ist mit der Umsetzung des be- 
schlossenen Masterplans der Bau der sogenannten Mer anti-Halle verbunden, in der auf 
2.500 m
2 unter einem Kuppeldach tropische Tier- und Pflanzenwelten gezeigt werden sollen. 
Mit der geplanten Fertigstellung im Jahr 2022 wird der Zoo auch einen weiteren Schritt in Rich- 
tung Nachhaltigkeit gehen, da die Halle mittels Geothermie beheizt und über ein Wärmespei- 
chersystem verfügen wird. 
 
Mit Blick auf alle wesentlichen städtischen Beteiligungen ist das Konzerncontrolling insbeson- 
dere unter besonderer Beachtung der weiteren Entwic klung der Corona-Pandemie und der 
damit verbundenen Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften weiterzuverfolgen. 
 
Der Jahresabschluss 2019 weist einen Überschuss von 28,5 Mio. € aus. Es ist davon auszu- 
gehen, dass sich diese Entwicklung im Jahr 2020 nicht so fortsetzt, denn infolge der COVID-
19 Pandemie wird es zu erheblichen Mindererträgen u nd Mehraufwendungen kommen, ins- 
besondere im Steuerbereich ist mit deutlich weniger  Erträgen zu rechnen. Zur Abmilderung 
der negativen Auswirkungen soll eine ergebnisneutrale Isolierung der Corona-bedingten Schä- 
den nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz erfolge n, aus heutiger Sicht bleibt jedoch 
abzuwarten, wie sich die aktuelle „Corona-Krise“ auf das Jahresergebnis 2020 und perspekti- 
visch auf die Jahre 2021 und 2022 auswirkt.  
 
6. NKF – Kennzahlenset NRW  
 
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden sowie der Gemeindeprüfungs- 
anstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung ist

für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset erarbeitet 
worden.  
 
Die Zahlen beleuchten 4 Analysebereiche: 
 Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
 Kennzahlen zur Vermögenslage 
 Kennzahlen zur Finanzlage 
 Kennzahlen zur Ertragslage 
 
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum 31.12.2019 
und andererseits die Ergebnisrechnung für das Haush altsjahr 2019 (in Klammer wird jeweils 
der Vorjahreswert aus dem Jahr 2018 ausgewiesen): 
 
Nr. 
Be zeichnung  der 
Kennzahl 
Wert 201 9 
(2018) Analyse / Erläuterung 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation:  
  1. Aufwandsdeckungs- 
grad 
 
102,6 %
 
(104,5 %)  
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Verwal- 
tungstätigkeit (ohne Finanzergebnis). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 102,6 
% durch die ordentlichen Erträge gedeckt. In die- 
sem Bereich ergibt sich also eine Überdeckung von 
2,6 % bzw. 28,5 Mio. €.  
  2. Eigenkapitalquote 1 
 
22,6 % 
(20,2 %) 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals 
am Gesamtvolumen der Bilanz.  
  3. Eigenkapitalquote 2 
 
55,1 % 
(53,7 %) 
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum „ech- 
ten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Eigenkapi- 
talcharakter (Zuschüsse und Beiträge) dem Ge- 
samtvolumen gegenübergestellt.  
  4. Überschussquote 
 
3,4 % 
(6,6 %) 
Das Jahresergebnis von 28,5 Mio. € macht 3,4 % 
der Summe aus Ausgleichsrücklage und Allgemei- 
nen Rücklage aus. 
Kennzahlen zur Vermögenslage:  
  5. Infrastrukturquote 
 
40,5 % 
(41,8 %) 
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen 
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasserbeseiti- 
gungsanlagen) zu dem Gesamtvermögen der Ak- 
tivseite der Bilanz (entspricht der Bilanzsumme) be- 
trägt 40,5 %.  
  6. Abschreibungsinten- 
sität 
 
6,8 %
 
(6,8 %) 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das An- 
lagevermögen den gesamten ordentlichen Aufwen- 
dungen gegenüber. Diese entsprechen einem An- 
teil von 6,8 %. 
  7. Drittfinanzierungs- 
quote 
 
33,9 %
 
(58,9 %) 
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auflö- 
sung von Sonderposten zu den Abschreibungen 
auf das Anlagevermögen wird deutlich, inwieweit 
die Belastung durch Abschreibungen durch die 
Drittfinanzierung (Zuschüsse, Beiträge) gemildert 
wird. Danach verbleibt eine Nettobelastung durch 
Abschreibungen in Höhe von 66,1 %.

8. Investitionsquote 
 
178,5 % 
(205,9 %) 
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen und 
Vermögensabgänge steht der Zuwachs an Vermö- 
gen gegenüber. Dieser betrug in 2019 etwa 178,5 
%. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen leichten 
Rückgang (jeweils Auswertung Anlagenspiegel). 
Kennzahlen zur Finanzlage:  
  9. Anlagendeckungs- 
grad 2 
93,6 %  
(95,5 %)  
Die Kennzahl gibt an, wieviel Prozent des Anlage- 
vermögens langfristig finanziert ist.    
10. Dynamischer Ver- 
schuldungsgrad 
 
15,2
 
(10,6) 
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie 
vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedin- 
gungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus 
Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit 
  
vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).   
11. 
 
 
Liquidität 2. Grades 
 
 
102,4 %
 
(225,2 %)  
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige Li- 
quidität, indem sie die liquiden Mittel und die kur z- 
fristigen Forderungen ins Verhältnis zu den kurzfris- 
tigen Verbindlichkeiten setzt. 
12. 
 
Kurzfristige Verbind- 
lichkeitsquote 
5,3 %
 
(2,8 %) 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der 
gesamten Bilanzsumme beträgt 5,3 %. 
13. Zinslastquote 
 
1,6 % 
(1,7 %) 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus 
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwen- 
dungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen dem- 
nach noch 1,6 % entsprechend 19,2 Mio. € an Fi- 
nanzaufwendungen hinzu.  
Kennzahlen zur Ertragslage:  
14. Netto-Steuerquote  
 
52,9 % 
(50,5 %) 
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-Steuerer- 
träge (nach Abzug der Umlagen) an den gesamten 
ordentlichen Netto-Erträgen an.   
15. Zuwendungsquote 
 
 
13,5 %
 
(12,4 %) 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Erträge 
aus Zuwendungen an den gesamten ordentlichen 
Erträgen dar.   
16. Personalintensität 
 
24,0 % 
(23,0 %) 
Der Anteil der Personalaufwendungen (einschließ- 
lich der Zuführungen zu den Rückstellungen, aber 
ohne die Versorgungsaufwendungen) an den ge- 
samten ordentlichen Aufwendungen beträgt  24 % 
bzw. 294,4 Mio. €. 
17. Sach- und Dienstleis- 
tungsintensität 
 
11,2 %
 
(10,7 %) 
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwendun- 
gen durch die Inanspruchnahme von Sach- und 
Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu den ge- 
samten ordentlichen Aufwendungen entstanden 
sind. Nicht enthalten sind hier allerdings z.B. die Zu- 
wendungen an Dritte zur Erfüllung von kommuna- 
len Aufgaben.   
18. Transferaufwands- 
quote 
 
48,5 %
 
(50,4 %) 
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferaufwen- 
dungen an den gesamten ordentlichen Aufwendun- 
gen dar. Er beträgt 48,51 % entsprechend 
595,8 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen im 
Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die Zu- 
wendungen an städtischen Beteiligungen / Eigen- 
betriebe sowie Gewerbesteuerumlagen und die 
Landschaftsumlage miterfasst.

7. Organe und Mitgliedschaften 
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW werden für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder die 
folgenden Angaben gemacht:  
 
Verwaltungsvorstand: 
 
Lewe, Markus  Oberbürgermeister 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, 2. Stellv. Vorsitzender 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss,  Vorsitzender 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Vorsitzender 
  Münsterlandkonferenz, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster, Ordentliches beratendes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Paal, Thomas Stadtdirektor 
  EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Denstorff, Robin Stadtbaurat 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Regionalverkehr Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Regionalverkehr Münsterland GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Regionalverkehr Münsterland GmbH, ÖPNV-Beirat, Ordentliches beratendes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat, Ordentliches beratendes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Heuer, Wolfgang Stadtrat 
  Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentlich es stimm- 
berechtigtes Mitglied 
  ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Institutsausschuss, Ordentliche s stimmbe- 
rechtigtes Mitglied 
  Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes M itglied 
Peck, Matthias Stadtrat 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Beirat für Klimaschutz, Dezernent/in 
  KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Mitgliederversammlun, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Reinkemeier, Alfons Stadtkämmerer 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitgli ed 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Wilkens, Cornelia Stadträtin 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied 
  Konferenz Alter und Pflege, Vorsitzende/r 
  Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses, Beratendes Mitglied 
  Kommunale Gesundheitskonferenz, Vorsitzende 








Ratsmitglieder:  
 
 
Baumann, Frank Programmierer 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Becker, Maria Dozentin 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Beitelhoff, Horst-Karl Groß- und Außenhandelskaufmann (selbst.) 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Berens, Jörg Referent Öffentlichkeitsarbeit 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Bloch, Olaf Beamter 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 

Börgel, Peter Laurenz Dipl.-Ing. FH, Dipl.-Kfm., Unternehmer 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Brinktrine, Stephan Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Buddenbäumer, Heinz Georg Dipl.-Agraringenieur 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Bühl, Astrid Schulleiterin 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Erber, Dietmar Dipl.-Chemiker 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Fehlauer, Georg Dipl.-Ing. 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Feldmann, Doris Dipl.-Sozialpädagogin 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Gotthal, Sven Angestellter 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Konferenz Alter und Pflege, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Entwicklungszu sammen- 
arbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Halberstadt, Richard-Michael Rentner 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Hartmann, Gilbert Bankkaufmann 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Heinemann, Jens Christian Kaufmännisch/Technischer Sachbearbeiter 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzende/r 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Herwig, Marius Student 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Jäger, Cornelia Referentin 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Joksch, Gerhard Stadtplaner, Berater 
  Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Ausschuss, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Jung, Michael Studienrat 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, 3. Stellv. Vorsitzender 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Kattentidt, Christoph Dipl.-Sozialarbeiter 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Kemper, Anette Lehrerin 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 

Kersting, Mathias Betriebswirt 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
Kirgil, Fatma Dolmetscherin 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Kleine-Borgmann, Bruno Lehrer am Berufskolleg a.D. 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Kleyboldt, Michael Studiendirektor 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Koch, Marianne Geschäftsführende Gesellschafterin/Unternehmerin 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Köhn, Rainmund Soziologe 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Köhnke, Katharina Studentin 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Kollmann, Thomas Angestellter 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Kubig-Steltig, Gabriele Dipl.-Kauffrau, selbständig 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Leiße, Jan Immobilienmakler 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Ausschuss, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Leschniok, Stefan Rechtsanwalt 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Liekefedt, Hedwig Lehrerin 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Loschelder, Christel Erzieherin, Traumapädagogin 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Möllmann-Appelhoff, Carola Studienrätin 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Möllers, Jutta Dipl.-Pädagogin 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Möltgen, Jörn EU-Referent 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Neumann, Hans Dachdeckermeister (selbst.) 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Nicklas, Andreas Rechtsanwalt 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Dr. Ozan, Didem Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/Redakteurin 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Peters, Carsten Geschäftsführer 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Philipp, Ortrud Geschäftsführerin 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Powroznik, Pascal Studienrat 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Reiners, Otto Referatsleiter 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 

Reismann, Karin Rentnerin 
  Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Reuter, Jürgen Architekt 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Rietenberg, Sylvia Sozialarbeiterin 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Rosenau, Klaus Lehrer 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Sagel, Rüdiger Dipl.-Ingenieur 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 

Schat, Mustafa Dipl.-Wirt. Ing., Dipl.-Ing. Maschinenbau 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Schliemann, Josef Gemeindedirektor a. D. 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  ReLiGIO - Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Schmanck, Johannes Selbständig 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Schulze Wintzler, Anne Verbraucherberaterin 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Seyfferth, Petra Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Entwicklungszu sammen- 
arbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Stähler, Angela Hausfrau 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Steinmann, Ludger Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler 
  Euregio-Ra, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Prof. Dr. Stein-Redent, Rita Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Varnhagen, Hans Dachdeckermeister 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Vilhjalmsson, Wendela-Beate Lehrerin i.R. 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
von  Göwels, Walter Dipl.-Kfm., selbst. Versicherungsfachmann 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Weber, Stefan  IT-Unternehmensberater 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 

Wenzel, Manfred Elektrotechnik-Meister/Projektleiter 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Winkel, Maria Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied 
  Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende 
Wischnewski, Heiko Dipl.-Ingenieur 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Wölter, Harald Wissenschaftlicher Mitarbeiter 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 


Anlage A

1792 Zeichen

Anlage A zur V/0484/2021 
Kurzüberblick 
 
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass 
 
-     der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,   
      Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, 
 
-    die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen    
     ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und 
 
-    der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung 
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. 
 
Zielerreichung: 
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom 
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die Ord-
nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem Ober-
bürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

5488 Zeichen

V/0484/2021 
V/0484/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Am-
tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2019 der Stadt Münster mit einer 
Bilanzsumme von 3.779.657.896,79 € und einem Jahresüberschuss von 28.446.606,70 € 
fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2.  Der Jahresüberschuss von 28.446.606,70 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 
 
3.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2019 Entlas-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah-
resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nach-
zuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 17.11. 2020 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat 
in der Sitzung am 09.12.2020 (Vorlage Nr. V/1016/2020) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an 
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü-
fungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prü-
fungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
15.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Frohne 
Telefon: 492-1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0484/2021 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften 
und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzul egen, dass Unrichtigkeiten und 
Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei 
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der 
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW).  
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durchgeführt und über die Prüfung  den als An-
lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei 
einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berück-
sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen 
Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2019 zwingend erforderlich 
gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussar-
beiten des nächst en Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 
beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/1016/2020 versand-
ten Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 verwiesen. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab-
schlussprüfung schriftlich gegenüber dem R at Stellung nehmen. Nach eingehender Beratung des 
Prüfberichtes in seinen Sitzungen am 25.03. und 10.06.2021 ist der Rechnungsprüfungsausschuss 
der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen 
erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Jahres-
abschluss nebst Lagebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsaus-
schusses vom 10.06.2021 ist als Anlage 2 beigefügt.  
Verwendung des Jahresüberschusses 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 
auch über die Behandlung des Jahresüberschusses. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt Münster 
nicht den nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag erreicht ha t, wird der Jahresüber-
schuss 2019 i. H. v. 28.446.606,70 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die buchungstechnische Um-
setzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die  Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019  
 
Anlage 2:  Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs.3 GO NRW

Stellungnahme RPA § 59 GO zum Jahresabschluss 2019 endg

2532 Zeichen

Stellu ngnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 1 0.06.2021 zu dem
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2019 gemäß $ 59 Abs. 3 GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2019 -
bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - so-
wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 .12.2019 geprüft und sich hierzu
des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtlicher Rechnungsprüfung
bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich-
tes des AWR vom 09.03.2Q21 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem
Rat Stellung zu nehmen.
Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfei (lDWi festgesiellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster.
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
Gem. g 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 17.11.2020 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum
31.12.2019 gebilligt.
Münster, 10.06.2021
D lrich en
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsaussch usses

Beratungsverlauf (2)

23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Steinfurter Straße
  • Heidestraße
  • Offenbergstraße 19
  • Scharnhorststraße 46
  • Mondstraße 223
  • Hammer Straße 97
  • Albersloher Weg 33
  • Brandhoveweg
  • Langenkamp 204
  • Franz-Grillparzer-Weg 4
  • Robert-Bosch-Straße
  • Dirk-von-Merveldt-Straße 166
  • Bremer Platz
  • Loddenheide
  • Kinderhaus
  • Hohe Geist

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0484/2021
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2021
Erstellt
10.06.2021 11:28