V/0696/2018
Dauer der Tätigkeit als Ombudsperson und das Verfahren zur Wiederbesetzung, sowie die Neubesetzung der freien Position in der Ombudsstelle
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Anlage A
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Anlage A zur V/0696/2018 Kurzüberblick Mit der Einrichtung der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters der Stadt Müns- ter sind 5 ehrenamtlich tätige Ombudspersonen durch den Rat der Stadt berufen wurden. Künftig soll der Zeitraum ihrer Wahl auf 5 Jahre begrenzt werden. Als Nachfolger für den als Ombudsperson ausgeschiedenen Alfred Brosthaus wird Herr Viehoff- Heithorn vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel der Produktgruppe 0501 umgesetzt: „Die zur Existenzsicherung notwendigen Leistungen zum Lebensunterhalt werden erbracht, so- fern Hilfebedürftigkeit vorliegt und diese nicht anderweitig beseitigt werden kann. Ziel ist die rechtmäßige Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen. Dementsprechend soll der Anteil der Stattgaben in den im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Widerspruchsverfahren unter 25% liegen. Darüber hinaus soll die Quote der Anerkenntnisse und Stattgaben in den im jeweiligen Jahr ab- geschlossenen Klageverfahren ebenfalls unter 25% betragen.“ Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Finanzierung der Ombudsstelle wird aus dem Verwaltungsbudget des Jobcenters vorgenom- men. Eine zusätzliche Belastung durch diese Vorlage entsteht nicht. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Einrichtung Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münsters ist mit der Vor- lage V/0454/2012/1 eingerichtet worden.
Beschlussvorlage
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V/0696/2018 V/0696/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Dauer der Tätigkeit als Ombudsperson sowie die Wiederbesetzung der Ombudsstelle Beratungsfolge 12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Empfehlung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die derzeitigen ehrenamtlichen Ombudspersonen werden formal abberufen: - Frau Gabriele Brüggemeyer, Diplom-Verwaltungswirtin, wohnhaft in Münster - Frau Alexandra Hippchen, evangelische Pfarrerin, wohnhaft in Münster - Herr Dr. Helmut Mair, Professor, Schwerpunkt Sozialpädagogik, wohnhaft in Münster - Herr Saeid Samar, Politologe, Referent für Flüchtlinge, wohnhaft in Münster 2. Künftig werden die fünf zu besetzenden ehrenamtlichen Ombudspersonen für die Dauer von fünf Jahren durch den Rat der Stadt Münster berufen. 3. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobce n- ters Münster werden mit dem Ehrenamt, für die Dauer auf fünf Jahre betraut: - Frau Gabriele Brüggemeyer, Diplom-Verwaltungswirtin, wohnhaft in Münster - Frau Alexandra Hippchen, evangelische Pfarrerin, wohnhaft in Münster - Herr Dr. Helmut Mair, Professor, Schwerpunkt Sozialpädagogik, wohnhaft in Münster - Herr Saeid Samar, Politologe, Referent für Flüchtlinge, wohnhaft in Münster Dezernat V 05.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Meyer Telefon: 492-7057 MeyerF@stadt-muenster.de - 2 - V/0696/2018 - Herr Andreas Viehoff-Heithorn, Diplom-Pädagoge, wohnhaft in Münster II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsich e- rung nach dem SGB II Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n- dungen 2012ff 5.000 aus dem Ver- waltungs- budget des Jobcenters Insgesamt stehen der Ombudsstelle jährlich 5.000 € seit ihrer Einrichtung 2012 zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Die Mitglieder der Ombudsstelle erhalten hieraus für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung u.a. für Fahrtkosten und Telekommunikation. Zusätzliche Kosten entstehen durch den Beschluss dieser Vorlage nicht. Begründung: Mit der Einrichtung der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenter der Stadt Münster wurden fünf Personen mit dem Ehrenamt in der Ombudsstelle betraut , die im Streitfall zwischen dem Jobcenter und Beziehern /-innen von SGB -II- Leistungen vermittelnd agieren sollen. Grundlage für ihre Arbeit ist die Vorlage V/0454/2012/1 und V/0077/2015/1. Da keine zeitliche Befristung ihrer Tätigkeit festgelegt wurde, erfolgt ein Ausscheiden der Ombud s- personen ausschließlich auf eigenen Wunsch oder nach einer formalen Abberufung durch den Rat der Stadt Münster. Die unbefristete Berufung verleiht einen maximalen Grad der Unabhängigkeit der jeweiligen O m- budspersonen. Zugleich widerspricht dies dem demokratischen Prinzip, eine Aufgabe nur für eine bestimmte Zeit zu verleihen. Aus diesem Grunde erscheint es notwendig, die Dauer der Übernahme der Aufgabe als Ombudsper- son auf 5 Jahre zu begrenzen. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine ausreichende Erfahrung mit den Inhalten der Tätigkeit aufgebaut werden kann. Zugleich wird eine Mehrfachberufung innerhalb einer Ratsperiode vermiede n. Die Möglichkeit einer Wiederwahl der jeweiligen Ombudspersonen durch den Rat der Stadt Münster bleibt weiterhin bestehen, sodass eine Tätigkeit auch über den Zei t- raum von 5 Jahren hinaus möglich ist. Um diese Begrenzung der ehrenamtlichen Tätigkeit umz usetzen, ist es erforderlich die Ombudspe r- sonen Frau Garbiele Brüggemeyer, Frau Alexandra Hippchen, Herrn Helmut Mair sowie Herrn Saeid Samar zunächst formal abzuberufen. Herr Brosthaus ist bereits zum Ende des Jahres 2017 als Ombudsper- son auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Da die verbliebenen Ombudspersonen in den vergangenen Jahren erfolgreich die Ombudsstelle au f- gebaut, umfassende Erfahrungen in der Beratungstätigkeit gesammelt und vertrauensvoll zwischen - 3 - V/0696/2018 dem Jobcenter und den Ratsuchenden vermittelt haben, schlägt die Verwaltung ihre Wiederwahl für die Dauer von 5 Jahren vor. Für die Nachfolge von Herrn Brosthaus hat die Verwaltung ein Auswahlverfahren zur Wiederbese t- zung unter Berücksichtigung der in der Begründung in der Vorlage (V0454/2012) unter den Ziffern 5.1 bis 5.4 dargelegten Anforderungen der Aufgabenstellung nach einem potentiellen Nachfolger durc h- geführt. Hierzu zählte insbesondere, dass die Ombudsperson eine erfahrene Persönlichkeiten aus der Mitte der Stadtgesellschaft und die Unabhäng igkeit zur Stadt Münster, insbesondere zum Jobcenter der Stadt Münster g e- währleistet ist. Insgesamt meldeten sich zwölf Männer und fünf Frauen und bekundeten ihr Interesse an dem Ehre n- amt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens schlägt die Verwaltung Herr n Viehoff-Heithorn für die B e- setzung der freien Position als Ombudsperson vor. Herr Viehoff -Heithorn hat langjährige berufliche Erfahrung in einer öffentlichen Verwaltung und ist fachlich mit der Beratung zur beruflichen Entwic k- lung von Arbeitnehmern/-innen sowie die Integration in den Arbeitsmarkt vertraut. i.V. gez. Cornelia Wilkens -Stadträtin- Anlagen:
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0696/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37