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V/0696/2018

Dauer der Tätigkeit als Ombudsperson und das Verfahren zur Wiederbesetzung, sowie die Neubesetzung der freien Position in der Ombudsstelle

Vorlagen 30.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 26

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1831 Zeichen

Anlage A zur V/0696/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Einrichtung der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters der Stadt Müns-
ter sind 5 ehrenamtlich tätige Ombudspersonen durch den Rat der Stadt berufen wurden. Künftig 
soll der Zeitraum ihrer Wahl auf 5 Jahre begrenzt werden. 
Als Nachfolger für den als Ombudsperson ausgeschiedenen Alfred Brosthaus wird Herr Viehoff-
Heithorn vorgeschlagen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel der Produktgruppe 0501 umgesetzt: 
„Die zur Existenzsicherung notwendigen Leistungen zum Lebensunterhalt werden erbracht, so-
fern Hilfebedürftigkeit vorliegt und diese nicht anderweitig beseitigt werden kann. Ziel ist die 
rechtmäßige Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen. Dementsprechend soll der Anteil der 
Stattgaben in den im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Widerspruchsverfahren unter 25% liegen. 
Darüber hinaus soll die Quote der Anerkenntnisse und Stattgaben in den im jeweiligen Jahr ab-
geschlossenen Klageverfahren ebenfalls unter 25% betragen.“  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Finanzierung der Ombudsstelle wird aus dem Verwaltungsbudget des Jobcenters vorgenom-
men. Eine zusätzliche Belastung durch diese Vorlage entsteht nicht. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die Einrichtung Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münsters ist mit der Vor-
lage V/0454/2012/1 eingerichtet worden.

Beschlussvorlage

5451 Zeichen

V/0696/2018 
V/0696/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Dauer der Tätigkeit als Ombudsperson  sowie die Wiederbesetzung der Ombudsstelle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Empfehlung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die derzeitigen ehrenamtlichen Ombudspersonen werden formal abberufen: 
 
- Frau Gabriele Brüggemeyer, Diplom-Verwaltungswirtin, wohnhaft in Münster 
 
- Frau Alexandra Hippchen, evangelische Pfarrerin, wohnhaft in Münster 
 
- Herr Dr. Helmut Mair, Professor, Schwerpunkt Sozialpädagogik, wohnhaft in Münster 
 
- Herr Saeid Samar, Politologe, Referent für Flüchtlinge, wohnhaft in Münster  
 
2. Künftig werden die fünf zu besetzenden ehrenamtlichen Ombudspersonen für die Dauer von 
fünf Jahren durch den Rat der Stadt Münster berufen. 
 
3. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobce n-
ters Münster werden mit dem Ehrenamt, für die Dauer auf fünf Jahre betraut:  
 
- Frau Gabriele Brüggemeyer, Diplom-Verwaltungswirtin, wohnhaft in Münster 
 
- Frau Alexandra Hippchen, evangelische Pfarrerin, wohnhaft in Münster 
 
- Herr Dr. Helmut Mair, Professor, Schwerpunkt Sozialpädagogik, wohnhaft in Münster 
 
- Herr Saeid Samar, Politologe, Referent für Flüchtlinge, wohnhaft in Münster 
 
Dezernat V 
 
05.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Meyer 
Telefon: 492-7057 
MeyerF@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0696/2018 
- Herr Andreas Viehoff-Heithorn, Diplom-Pädagoge, wohnhaft in Münster   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsich e-
rung nach dem SGB II 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 
2012ff 5.000 aus dem Ver-
waltungs-
budget des 
Jobcenters 
 
Insgesamt stehen der Ombudsstelle jährlich 5.000 € seit ihrer Einrichtung 2012 zur Erfüllung ihrer 
Aufgaben zur Verfügung. Die Mitglieder der Ombudsstelle erhalten hieraus für ihre ehrenamtliche 
Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung u.a. für Fahrtkosten und Telekommunikation. Zusätzliche 
Kosten entstehen durch den Beschluss dieser Vorlage nicht.  
 
 
Begründung: 
 
Mit der Einrichtung der Ombudsstelle  für Kundinnen und Kunden des  Jobcenter der Stadt Münster 
wurden fünf Personen mit dem Ehrenamt in der Ombudsstelle betraut , die im Streitfall zwischen dem 
Jobcenter und Beziehern /-innen von SGB -II- Leistungen vermittelnd agieren sollen. Grundlage für 
ihre Arbeit ist die Vorlage V/0454/2012/1 und V/0077/2015/1. 
Da keine zeitliche Befristung ihrer Tätigkeit festgelegt wurde, erfolgt ein Ausscheiden der Ombud s-
personen ausschließlich auf eigenen Wunsch oder nach einer formalen Abberufung durch den Rat 
der Stadt Münster.  
Die unbefristete Berufung verleiht einen maximalen Grad der Unabhängigkeit der jeweiligen O m-
budspersonen. Zugleich widerspricht dies dem demokratischen Prinzip, eine Aufgabe nur für eine 
bestimmte Zeit zu verleihen.  
 
Aus diesem Grunde erscheint es notwendig, die Dauer der  Übernahme der Aufgabe als Ombudsper-
son auf 5 Jahre zu begrenzen. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine ausreichende Erfahrung mit 
den Inhalten der Tätigkeit aufgebaut werden kann. Zugleich wird eine Mehrfachberufung innerhalb 
einer Ratsperiode vermiede n. Die Möglichkeit einer Wiederwahl der jeweiligen Ombudspersonen 
durch den Rat der Stadt Münster bleibt weiterhin bestehen, sodass eine Tätigkeit auch über den Zei t-
raum von 5 Jahren hinaus möglich ist. 
 
Um diese Begrenzung der ehrenamtlichen Tätigkeit umz usetzen, ist es erforderlich die Ombudspe r-
sonen  
 Frau Garbiele Brüggemeyer, 
 Frau Alexandra Hippchen,  
 Herrn Helmut Mair sowie 
 Herrn Saeid Samar 
 
zunächst formal abzuberufen. Herr Brosthaus ist bereits zum Ende des Jahres 2017 als Ombudsper-
son auf eigenen Wunsch ausgeschieden. 
 
Da die verbliebenen Ombudspersonen in den vergangenen Jahren erfolgreich die Ombudsstelle au f-
gebaut, umfassende Erfahrungen in der Beratungstätigkeit gesammelt und vertrauensvoll zwischen

- 3 - 
V/0696/2018 
dem Jobcenter und den Ratsuchenden vermittelt haben, schlägt die Verwaltung ihre Wiederwahl für 
die Dauer von 5 Jahren vor.  
 
Für die Nachfolge von Herrn Brosthaus hat die Verwaltung ein Auswahlverfahren zur Wiederbese t-
zung unter Berücksichtigung der in der Begründung in der Vorlage (V0454/2012) unter den Ziffern 5.1 
bis 5.4 dargelegten Anforderungen der Aufgabenstellung nach einem potentiellen Nachfolger durc h-
geführt. Hierzu zählte insbesondere, dass die Ombudsperson  
 eine erfahrene Persönlichkeiten aus der Mitte der Stadtgesellschaft und 
 die Unabhäng igkeit zur Stadt Münster, insbesondere zum Jobcenter der Stadt Münster g e-
währleistet ist.  
Insgesamt meldeten sich zwölf Männer und fünf Frauen und bekundeten ihr Interesse an dem Ehre n-
amt.  
 
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens schlägt die Verwaltung Herr n Viehoff-Heithorn für die B e-
setzung der freien Position als Ombudsperson vor. Herr Viehoff -Heithorn hat langjährige berufliche 
Erfahrung in einer öffentlichen Verwaltung und ist fachlich mit der Beratung zur beruflichen Entwic k-
lung von Arbeitnehmern/-innen sowie die Integration in den Arbeitsmarkt vertraut. 
 
 
 
i.V.  
 
gez.  
 
Cornelia Wilkens 
-Stadträtin- 
 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (3)

12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Empfehlung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Empfehlung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0696/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37