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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass hier: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied

Dringlichkeitsentscheidung 277/2018 vom 04.10.2018

Stand: Am 04.10.2018 im Rat beraten. Ergebnis: 39 Stimmen dafür, 6 dagegen, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 04.10.2018

    Rat

    TOP 5.10a. Ergebnis: 39 Stimmen dafür, 6 dagegen, 0 Enthaltungen

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