Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass hier: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied
Dringlichkeitsentscheidung 277/2018 vom 04.10.2018
Stand: Am 04.10.2018 im Rat beraten. Ergebnis: 39 Stimmen dafür, 6 dagegen, 0 Enthaltungen.
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Dokumente
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Dringlichkeitsentscheidung (Anhörungsschreiben exemplarisch)
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Dringlichkeitsentscheidung (Stellungnahme Dehoga)
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Dringlichkeitsentscheidung (Stellungnahme EHV)
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Dringlichkeitsentscheidung (Stellungnahme HWK)
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Dringlichkeitsentscheidung (Tischvorlage 04.10.2018)
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Dringlichkeitsentscheidung (3. Änderung Ordnungsbehördliche Verordnung)
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Dringlichkeitsentscheidung (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass hier: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied)
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Beratungsverlauf
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