V/0360/2018
69. Änderung des FNP Teilbereich 2 - Abschließender Beschluss
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Beschlussvorlage
3064 Zeichen
V/0360/2018 V/0360/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Sentrup, Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße Abschließender Beschluss Beratungsfolge 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf des Teilbereichs 2 der 69. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Fläche n- nutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des FNP entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Ziel der 69. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des Oxford -Quartiers ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur Errichtung eines neuen Stadtquartiers und seine Integration in den Stadtteil. Die 69. FNP-Änderung wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 abschließend beschlossen (V/0501/2017). Für den ehemaligen Kasernenbereich nördlich der Roxeler Straße (Teilbereich 1) wurde von der Bezirksregierung Münster am 10.10.2017 die Genehmigung erteilt. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 11.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause-Kämmereit / Herr Geitel Telefon: 492 61 11 / 492 61 93 Krause-Kaemereit@stadt- meunster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0360/2018 Für den Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereichs 2) hinge- gen nicht, da die Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage mit der zukünftig geplanten Nutzung des Gebäudes als Seminar - und Gästehaus für das Universitätsklinikum Münster aus Sicht der Bezirksregierung nicht vereinbar ist (V/0917/2017). Aus diesem Grund soll das Grundstück des ehem aligen Offizierskasinos zukünftig im FNP als So n- dergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) dargestellt werden. Der geänderte Entwurf des Teilbereichs 2 der 69. Änderung des FNP hat daraufhin vom 19. Februar bis einschließlich 5. März 2018 erneut öffentlich ausgelegen. Zu dieser erneuten Auslegung wurden einzig vom Dezernat 52 der Bezirksregierung Münster Hinwe i- se zum Thema Altlasten und Bodenschutz eingereicht (Anlage 1). Hierzu sind keine Beschlüsse zu fassen. Da somit der Teilbereich 2 der 69. Änderung des Flächennutzungsp lans weder geändert noch e r- gänzt wird, kann der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Planzeichnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0360/2018 Kurzüberblick Ziel der 69. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich des Oxford-Quartiers ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur Errichtung eines neuen Stadtquartiers und seine Integration in den Stadtteil. Das Grundstück des ehemaligen Offizierskasinos (Teilbereich 2) soll zukünftig im FNP als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) dargestellt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Zielerreichung: Das bereits im Eigentum der Universitätsklinik Münster stehende denkmalgeschützte Be- standsgebäude soll umgebaut und zukünftig als Seminar- und Gästehaus genutzt werden. Die zusätzliche Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich als planungsrechtliche Ab- sicherung der geplanten Nutzung als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik Münster ist nicht erforderlich. Finanzierung Durch die Sachentscheidung entstehen der Stadt Münster unmittelbar keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage schafft die Voraussetzungen zur Umsetzung von geplanten Maßnahmen im Rahmen des Konversionsprozesses der ehemaligen Oxford-Kaserne.
V-0360-2018-Anlage-2-Begruendung
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Begründung
zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West
im Stadtteil Sentrup,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2
2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) ................................................ 4
5. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 4
5.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 4
6. Umweltbericht ........................................................................................................................................ 5
6.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5
6.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 5
6.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 5
6.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 5
6.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ......................................................... 9
6.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 9
6.7 Überwachung (Monitoring) ......................................................................................................... 9
6.8 Zusammenfassung ..................................................................................................................... 9
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0360/2018
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
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1. Planungsanlass und Planungsziele
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der
britischen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sowie
des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren soll auf dem ca. 26 ha
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter weitgehen -
dem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den
Stadtteil integrieren und einen wic htigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in
Münster leisten.
Zusammengefasst sieht die Planung für das ca. 26 ha große , als Gesamtanlage
denkmalgeschützte Areal, ein Stadtquartier mit ca. 1.200 Wohneinheiten vor. Neben der
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße /
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) ist auch die Änderung des Flächen-
nutzungsplans erforderlich.
Ehemaliges Offizierskasino (Roxeler Straße Nr. 349)
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Da auch dieses Grund -
stück im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck -
bestimmung Militärische Einrichtung dargestellt ist, soll der FNP auch hier geändert werden.
Hierzu sollte dieser Bereich ursprünglich – entsprechend der umgebenden Darstellung im
FNP – zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewidmet werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 die 69. Änderung des Flächennutzungsplans im
Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich Oxford-Quartier (Roxeler Straße /
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege , Vorlage Nr. V/0917/2017) abschlie-
ßend beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.10.2017 wurde die 69. Änderung des FNP von der Bezirksregierung
Münster genehmigt, allerdings w urde dabei der Bereich des ehemaligen Offizierskasinos von
der Genehmigung ausgenommen. Mit Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 04.07.2012
(Az.: 10 D 29/11.NE) wird hierzu seitens der Bezirksregierung als Begründung ausgeführt, dass
die in dem ehem aligen Offizierskasino geplante Nutzung als Seminar - und Gästehaus der
Universitätsklinik Münster mit der Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlage nicht vereinbar sei. Daher wird das Verfahren zur 69. Änderung des FNP für diesen
Teilbereich 2 mit einer geänderten Darstellung (Sondergebiet Hochschule) fortgesetzt.
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell rd. 308.000 Einwohnern. Für das Jahr 2020
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1.
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 s owie das Baulandprogramm 2017 -2025
(vgl. Vorlage V/0215/2017)
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
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Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutz-
gebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindestens
die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäude-
leerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit
regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen,
militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt
wurden. Tr otz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenent -
wicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus,
um den prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
Im Baulandprogramm 2017-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0215/2017) hat die Stadt Münster vor dem
Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorg ehenden
Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außen-
bereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach- und Konversionsflächen – für
weitere Wohnbauzwecke zukünftig entwickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach - und
Konversionsflächen gehört auch die Planung „ 69. Änderung des FNP: Umnutzung der
ehemaligen Oxford-Kaserne“. Im Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler
Straße soll das denkmalgeschützte Bestandsgebäude umgebaut und zukünftig als Seminar -
und Gästehaus der Universitätsklinik Münster genutzt werden.
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innen-
bereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen
werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise
geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung „69. Änderung des FNP:
Umnutzung der ehem aligen Oxford-Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den
Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
2. Planungsrechtliche Situation
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie
ergänzt.
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der
Roxeler Straße überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen
des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im
Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich dargestellt.
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69. Änderung des Flä chennut-
zungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster
mit Schreiben vom 20.05.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung vereinbar ist.
Die Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster umfasste
noch nicht den Bereich des ehem aligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Zeitgleich
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 4 von 10
zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träg er öffentlicher Belange zum Planentwurf und
zur Begründung gem äß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB ) hat die Stadt Münster daher eine
erneute Anfrage gem äß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster
mit der Bitte um Stellungnahme ge richtet, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69. Ände-
rung des Flächennutzungsplans mit dem erweiterten Plangebiet und der damals beabsichtigten
Darstellung des Teilbereichs des ehemaligen Offizierskasinos als Grünfläche mit den Zielen der
Raumordnung vereinbar sind. Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 28.04.2017
mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.
Im Zuge der erneuten Offenlegung hat die Stadt Münster zeitgleich zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine erneute Anfrage gemäß § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme
gerichtet, ob die beabsichtigte Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimm ung
Hochschule mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist . Mit Schreiben vom 12.03.2018 hat
die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass mit der vorgesehenen Planung eine Vereinbarkeit
mit den Zielen der Raumordnung angenommen werden kann.
3. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der erneuten Offenlegung (Teilbereich 2 der 69. Änderung) befindet sich
am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck und erstreckt sich auf das Grund-
stück des ehem aligen Offizierskasinos, das jedoch bereit s zum Stadtteil Sentrup gehört . Das
ebenfalls in den 1930er Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich südlich der Roxeler
Straße, gegenüber der Hauptzufahrt der ehemaligen Kaserne.
4. Änderungsinhalte
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS)
In Rahmen der 69. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu einem Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) umgewidmet.
Die Universitätsklinik Münster hat das Gelände inzwischen erworben. D as denkmalgeschützte
Bestandsgebäude soll umgebaut und zukünftig als Seminar - und Gästehaus der Universitäts -
klinik Münster genutzt werden.
5. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
5.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehem aligen Kaserne
nördlich der Roxeler Straße z. T. erheblich kontaminiert. Für diesen Bereich liegen damit aktuell
insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der
Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Aus diesem Grund ist im
FNP weiterhin das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet.
Davon nicht betroffen ist jedoch das Gelände des ehem aligen Offizierskasinos südlich der
Roxeler Straße, für das bei der Umweltbehörde keine Kenntnisse von Altlasten-/ Verdachts-
flächen vorliegen und eine entsprechende Kennzeichnung nicht erforderlich ist.
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
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6. Umweltbericht
6.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungs -
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.
Der Umweltbericht bezieht sich räumlich und inhaltlich auf den gesamten Planbereich der
69. Änderung des FNP, d. h. sowohl auf den eigentlichen ehem aligen Kasernenbereich
(Teilbereich 1) – dieser Teilbereich ist bereits vom Rat der Stadt Münster beschlossen und von
der Bezirksregierung Münster genehmigt worden – als auch auf den Bereich des ehemaligen
Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereich 2). Eine räumliche Reduzierung des
Umweltberichts allein auf den Teilbereich 2 ist wegen der geringen Fläche, der räumlichen
Nähe beider Teilbereiche sowie der teilweise engen Verzahnung der aufgezeigten Inhalte
weder möglich noch fachlich sinnvoll.
6.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Das betreffende Grund -
stück ist im wirksamen Flächennutzungspl an als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck -
bestimmung Militärische Einrichtung dargestellt und soll – entsprechend der Darstellung aller
wesentlichen Flächen der Universitätseinrichtungen im Stadtgebiet Münster – zu einem Sonder-
gebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) umgewidmet werden, da es zukünftig
als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik genutzt werden soll.
6.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich ist i m fortgeschriebenen Regionalplan M ünsterland überwiegend als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im
Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich
der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel , LP 3) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im
Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Im Süden, südlich der Roxeler Straße,
umschließt der Geltungsbereich des LP 3 den Änderungsbereich (Grundstück des ehemaligen
Offizierskasinos). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit
naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“
Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW).
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundes -
immissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG ), dem Bundesboden-
schutzgesetz (Altlasten-/ Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie
dem Artenschutz (BNatSchG).
6.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 6 von 10
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1).
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umweltbelang Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung *
Mensch /
menschliche
Gesundheit
- Aktuell in Teilen als Flücht-
lingsunterkunft genutzte
Teilbereiche der Kaserne
- z. T. brach liegende
Kasernenareale
- Lockere Wohnbebauung
entlang der Gievenbecker
Reihe (östlich angrenzend)
- Schulstandort westlich
angrenzend
- Gewerbeflächen westlich
angrenzend
- Sport- und Freizeiteinrich-
tungen im Bereich des
Grünen Fingers im Norden
- Erhöhung der Quell- und Ziel-
verkehre mit Auswirkungen auf
das angrenzende Straßennetz
- Verkehrslärmimmissionen, u.a.
von der Roxeler Straße
- Gewerbelärm von benachbarten
Betrieben
- ggf. Sportlärm
/
Tiere / Pflanzen /
biologische Vielfalt
- Ehemals intensiv gepflegte
Freiflächen im Bereich der
Kasernenanlagen
- Rund 400 erfasste Bäume
- z. T. Brachflächen mit rude-
ralem bzw. heckenartigem
Gehölzaufwuchs
- Ackerflächen und Wiesen-/
Gehölzbrachen im Gieven-
bachtal
- Gesetzlich geschütztes Bio-
top nach § 42 LNatSchG
NRW (GB-4011-148)
- Kein Hinweis auf Vorkom-
men verfahrenskritischer
Tier- und Pflanzenarten
- Verlust der Biotopfunktion
(Brachen)
- Vertiefte Artenschutzprüfung
erfolgt im weiteren Verfahren
- Keine erwarteten Beeinträchti-
gungen auf geschütztes Biotop
durch Lage innerhalb einer
öffentlichen Grünfläche
- Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder
europäische Vogelschutzgebiete
werden nicht berührt
/
Boden
- Schutzwürdige Böden
(Plaggenesch) im südöst-
lichen Teil des Kasernen-
geländes sowie in Teilen
des Gievenbachtals;
anthropogene Überformung
ist zu erwarten
- Bereits erfolgte anthropogene
Überformung mindert Eingriff in
schutzwürdigen Boden
- Der Neuversiegelung von Teil-
flächen steht die geringere Dichte
der Wohnbauflächen im Vergleich
zur militärischen Vornutzung
(Entsiegelung) gegenüber
- Freiraumschonung durch
Maßnahme der Innenentwicklung
- Altlasten-/ Verdachtsflä-
chen im gesamten Bereich
der ehemaligen Kaserne
- Für die Altlasten-/ Verdachtsflä-
chen erfolgt im weiteren Verfah-
ren eine Gefährdungsabschät-
zung
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 7 von 10
Umweltbelang Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung *
Wasser
- Gievenbach einschließlich
Überschwemmungsgebiet
- Naturnaher Teich zwischen
Kaserne und Schulgelände
- Verbesserung des Abfluss-
verhaltens vom Kasernengelände _
Klima / Luft
- Klimatop der stark verdich-
teten Siedlungsbereiche
gem. Klimaanalyse Münster
- Kaltluftleitbahn Kinderbach-
tal
- geringe Luftbelastung
- Minimierung der Versiegelung
angestrebt
- keine nennenswerten Änderun-
gen / Auswirkungen auf Kaltluft-
leitbahn
_
Klimaschutz /
Klimawandel
- Energetisch veraltete
Gebäudesubstanz
- Energetische Optimierung
- Vorsorge vor Klimawandel, u. a.
durch Regenwassermanagement
_
Landschaft
- In sich abgeschlossenes
Kasernenareal, z. T. mit
prägender Außenmauer
zum Landschaftsraum
- Teilweise Bestandteil des
Landschaftsplans 3
„Roxeler Riedel“
- Geringfügige Veränderungen in
der äußeren Gestalt zum Land-
schaftsraum sind zu erwarten
- Keine auf den Landschaftsplan
rückwirkenden Auswirkungen
durch Verbleib der öffentlichen
Grünflächen
Sach- und
Kulturgüter
- Denkmal Oxfordkaserne - Überplanung des Kasernengelän-
des führt voraussichtlich zu Ein-
griffen in die Denkmalsubstanz.
Ein sorgsamer Umgang mit dem
Denkmal ist z. B. durch die
geplante Erhaltung der zentralen
Gebäudesubstanz vorgesehen
Wechselwirkungen
- Hohe Versiegelung wirkt
nachteilig auf Wasserhaus-
halt und Klima
- Durch Siedlungsumbau werden
Minimierung der Versiegelung,
Versickerung von Niederschlag-
wasser und Verbesserung des
Kleinklimas ermöglicht
_
* Bewertung:
sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / – nicht erheblich (ggf. positiv)
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der Roxeler Straße,
aber auch von der internen Erschließungsstraße ausgesetzt. Ebenso sind mögliche gewerbliche
Lärmimmissionen im Umfeld des Kasernengeländes in den Blick zu nehmen. Auf de r Basis der
bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie durch den geplanten Abstand
der Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise, dass es zu erheblichen Lärmkonflikten
kommen könnte, die nicht im Zuge des weiteren Bauleitplan verfahrens vermieden b zw.
minimiert werden könnten. Zur Minimierung möglicher Konflikte zwischen der vorhandenen
Gewerbenutzung und der heranrückenden Wohnbaunutzung wird eine Änderung der Darstel -
lung von einem Gewerbegebiet zu einer Gemischten Baufläche vorgesehen. Die konkreten
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
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Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutachtens zum
Bebauungsplan ermittelt.
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt
Das Gebiet der Oxfordkaserne ist gekennzeichnet durch größere Frei flächen im Umfeld der
ehemaligen Kasernennutzung. Hier überwiegt eine Rasen- bzw. Wiesennutzung mit zahlreichen
Einzelbäumen. In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlagen befinden sich Hecken -
strukturen. Im Gievenbachtal erstreckt sich die Planänderung überwiegend auf Ackerflächen.
Durch die Überplanung sind z. T. erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten.
Dem gegenüber stehen auch Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich größerer versiegelter
Flächen.
Für das bereits baulich genutzte Kasernengelände ist eine planungsrechtliche Einstufung nach
§ 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Ein
Ausgleich für mögliche Eingriffe ist insofern nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der
planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw. zulässig waren (§ 1 a BauGB). In Bereichen mit
vorhandenen Bebauungsplänen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine
konkrete Bilanzierung etwaiger Eingriffe. Dabei wird die neue Planung dem bislang geltenden
Planungsstand gegenübergestellt. Von einem erheblichen Ausgleichsbedarf ist zurzeit abseh-
bar nicht auszugehen.
Artenschutz
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den laufenden
Untersuchungen zur Artenschutzprüfung für den Bebauungsplan sowie aus den Daten der
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Vereinzelt wurden
planungsrelevante Arten nachgewiesen. Verfahrenskritische Arten sind nicht zu erwarten.
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch die ggf. erforderliche
Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten identifiziert werden
können.
Schutzgut Boden
Durch die Konversion des früheren Kasernengeländes einschließlich des südlich der Roxeler
Straße gelegenen ehemaligen Offizierskasinos erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine wirk-
same Maßnahme der Innenentwicklung, die neue Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich
begrenzt und daher i m Si nne der Bodenschutzklausel des § 1 a BauGB als nachhaltig zu
bewerten ist.
Schutzgut Landschaft
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst in Teilbereichen im Norden („Grüner
Finger“) und im Osten (Gievenbachtal) Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3
(Roxeler Riedel) liegen. Die Flächen haben folgendes Entwicklungsziel: „Erhaltung und
Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung
der Freiraumfunktion.“ Die Flächen werden auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans
als Grünflächen dargestellt. In geringem Maße verändern sich dabei die Zweckbestimmungen.
Darüber hinaus soll im Bereich des Gievenbachtals ein Regenrückhaltebecken realisiert
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 9 von 10
werden. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsplanung. Eine
Änderung ist daher nicht erforderlich.
Schutzgüter Sach- und Kulturgüter
Das Gelände der ehemaligen Oxfordkaserne – einschließlich des Grundstücks des ehemaligen
Offizierskasinos – ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden, Anlagen und
der Einfriedung selbst in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden.
Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der
zuständigen Denkmalbehörde. Im Rahmen der bisherigen Planungen bzw. im Wettbewerbs -
verfahren wurde die Sicherung weiter Bestandteile der historischen Substanz vorgesehen. Die
konkreten Auswirkungen auf das Denkmal sind im Zuge des weiteren Planverfahrens bzw. der
Planumsetzung zu beurteilen.
6.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht nach Aufgabe der
militärischen Nutzung nicht mehr der aktuellen Nutzung. Ohne eine entsprechende Änderung
des Flächennutzungsplans ist die gewünschte Wohnbauentwicklung in Art und Umfang an
diesem Standort nicht realisierbar. Bis auf weiteres ist zumindest auf Teilflächen von einer
Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte auszugehen.
6.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.
6.7 Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen
vorgesehen bzw. erforderlich. Im weiteren Planverfahren sind ggf . Maßnahmen zum Monitoring
zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die
Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3
BauGB).
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Bl ick auf die vom Rat beschlossenen
Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster
einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.
6.8 Zusammenfassung
Durch die 69. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Gievenbeck
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung des ca. 26 ha großen Areals der
ehemaligen Oxfordkaserne für eine Wohnnutzung geschaffen (Teilbereich 1). In diesem Zuge
wird auch die begleitende Infrastruktur planerisch vorbereitet . Das Gebäude des ehem aligen
Offizierskasinos soll umgebaut und zukünftig als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik
Münster genutzt werden; im Flächennutzungsplan soll hier ein Sondergebiet mit der Zweck -
bestimmung Hochschule dargestellt werden (Teilbereich 2).
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 10 von 10
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________
abschließend beschlossenen 6 9. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck
im Bereich des Oxford -Quartiers ( Roxeler Straße / Dieckmannstraße /
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) , Teilbereich 2: Ehemaliges
Offizierskasino südlich der Roxeler Straße.
Münster, den __________
Markus Lewe
Oberbürgermeister
V-0360-2018-Anlage-1-Stellungnahmen
3114 Zeichen
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs des Teilbereichs 2 der 69. Änderung des FNP gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum 19.02. bis 05.03.2018 Stellungnahme Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Während der erneuten öffentlichen Auslegung wurden aus der Bürgerschaft keine Stellungnahmen abgegeben. Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Ent - wurfs des Teilbereichs 2 der 69. Änderung des FNP gem. § 4 (2) BauGB im Zeitraum 09.02. bis 05.03.2018 Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Bezirksregierung MS, Dez. 52, Abfallwirt- schaft / anlagenbezo- gener Immissions- schutz, 01.03.2018 Aus Sicht des Dezernates 52 beste- hen keine Bedenken; allerdings wird auf Folgendes hingewiesen: Der Status der Fläche ist als „Altlast“ beizubehalten. Die weitere Bepla- nung der Fläche ist mit der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen, da ggf. Sa- nierungsmaßnahmen im Zuge der Bebauung stattfinden müssen. Es hat eine Gefährdungsabschätzung […] im weiteren Verfahren zu erfol- gen. Zudem befinden sich schutzwürdige Böden (Plaggenesch) im Plangebiet. Hier ist die anthropogene Überprä- gung (insbes. Versiegelung) auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für den Bereich der ehem. Oxford-Kaserne (Teilbereich 1 der 69. Änderung des FNP) liegen aktuell insgesamt nicht die Vor- aussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rück- nahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Aus diesem Grund ist im FNP weiterhin das gesamte ehemalige Kasernengelände als Altlastenver- dachtsfläche gekennzeichnet. Davon nicht betroffen ist jedoch das Gelände des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße, für das bei der Unteren Umweltbehörde keine Kenntnisse von Altlasten-/Ver- dachtsflächen vorliegen und deshalb eine entsprechende Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Die im Umweltbericht* aufgeführten schutzwürdigen Böden (Plaggenesch) befinden sich im südöstlichen Teil des ehem. Kasernengeländes, nördlich der Roxeler Straße, sowie in Tei- len des Gievenbachtals. Sie liegen innerhalb des Teilbereichs 1 der 69. Änderung des FNP und damit nicht im Bereich des ehem. Offizierskasinos (Teilbereich 2). Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. *Hinweis: Der Umweltbericht bezieht sich räumlich und inhaltlich auf den gesamten Planbereich der 69. Änderung des FNP, d. h. sowohl auf den eigentlichen ehem. Kasernenbereich (Teilbereich 1) – dieser Teilbereich ist bereits vom Rat der Stadt Münster beschlossen und von der Bezirksregierung Münster genehmigt worden – als auch auf den Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereich 2). Eine räumliche Reduzierung des Umweltberichts allein auf den Teilbereich 2 ist wegen der geringen Fläche, der räumlichen Nähe beider Teilbereiche sowie der teilweise engen Verzahnung der aufgezeigten Inhalte weder möglich noch fachlich sinnvoll. Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0360/2018
V-0360-2018-Anlage-3-Planzeichnung
398 Zeichen
STADT ||| MÜNSTER [7 Änderungsbereich Amt für Sondergebiet Stadtentwicklung, Hochschule Stadtplanung, Flächen für den Verkehrsplanung Gemeinbedarf EZ Militärische Einrichtung Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0360/2018 Plan zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße Stand: 27.11.2017 N Te M. 1:15.000 \ Bisherige Darstellung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Gievenbecker Reihe
- Niedenstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0360/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37