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V/0360/2018

69. Änderung des FNP Teilbereich 2 - Abschließender Beschluss

Vorlagen 26.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 45.2.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0360-2018-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

V-0360-2018-Anlage-1-Stellungnahmen

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Ansehen

V-0360-2018-Anlage-3-Planzeichnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

3064 Zeichen

V/0360/2018 
V/0360/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im 
Stadtteil Sentrup, Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Entwurf des Teilbereichs 2 der 69. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster 
wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Fläche n-
nutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des FNP entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Begründung: 
 
Ziel der 69. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des Oxford -Quartiers ist die 
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur 
Errichtung eines neuen Stadtquartiers und seine Integration in den Stadtteil.  
 
Die 69. FNP-Änderung wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 abschließend beschlossen 
(V/0501/2017). Für den ehemaligen Kasernenbereich nördlich der Roxeler Straße (Teilbereich 1) 
wurde von der Bezirksregierung Münster am 10.10.2017 die Genehmigung erteilt.  
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
11.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krause-Kämmereit / 
Herr Geitel 
Telefon: 492 61 11 / 
492 61 93 
Krause-Kaemereit@stadt-
meunster.de / 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0360/2018 
Für den Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereichs  2) hinge-
gen nicht, da die Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage mit der zukünftig 
geplanten Nutzung des Gebäudes als Seminar - und Gästehaus für das Universitätsklinikum Münster 
aus Sicht der Bezirksregierung nicht vereinbar ist (V/0917/2017). 
 
Aus diesem Grund  soll das Grundstück des ehem aligen Offizierskasinos zukünftig im FNP als So n-
dergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) dargestellt werden. Der geänderte Entwurf 
des Teilbereichs 2 der 69.  Änderung des FNP hat daraufhin vom 19. Februar bis einschließlich 
5. März 2018 erneut öffentlich ausgelegen. 
 
Zu dieser erneuten Auslegung wurden einzig vom Dezernat 52 der Bezirksregierung Münster Hinwe i-
se zum Thema Altlasten und Bodenschutz eingereicht (Anlage 1). Hierzu sind keine Beschlüsse zu 
fassen. 
 
Da somit der Teilbereich 2 der 69. Änderung des Flächennutzungsp lans weder geändert noch e r-
gänzt wird, kann der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Planzeichnung

Anlage A

1636 Zeichen

Anlage A zur V/0360/2018 
Kurzüberblick 
Ziel der 69. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich des Oxford-Quartiers ist die 
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele 
zur Errichtung eines neuen Stadtquartiers und seine Integration in den Stadtteil. Das Grundstück 
des ehemaligen Offizierskasinos (Teilbereich 2) soll zukünftig im FNP als Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) dargestellt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 
Zielerreichung: 
Das bereits im Eigentum der Universitätsklinik Münster stehende denkmalgeschützte Be-
standsgebäude soll umgebaut und zukünftig als Seminar- und Gästehaus genutzt werden. Die 
zusätzliche Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich als planungsrechtliche Ab-
sicherung der geplanten Nutzung als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik Münster 
ist nicht erforderlich. 
 
Finanzierung 
Durch die Sachentscheidung entstehen der Stadt Münster unmittelbar keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage schafft die Voraussetzungen zur Umsetzung von geplanten Maßnahmen im Rahmen 
des Konversionsprozesses der ehemaligen Oxford-Kaserne.

V-0360-2018-Anlage-2-Begruendung

29522 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 10 
Begründung  
zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West  
im Stadtteil Sentrup,  
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 
2.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 
4.1  Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) ................................................ 4 
5.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 4 
5.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 4 
6.  Umweltbericht ........................................................................................................................................ 5 
6.1  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5 
6.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 5 
6.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 5 
6.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 5 
6.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ......................................................... 9 
6.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 9 
6.7  Überwachung (Monitoring) ......................................................................................................... 9 
6.8  Zusammenfassung ..................................................................................................................... 9 
  
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0360/2018

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 2 von 10 
1.  Planungsanlass und Planungsziele  
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der 
britischen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen 
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“  sowie 
des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der 
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren soll auf dem ca. 26 ha 
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter weitgehen -
dem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den 
Stadtteil integrieren und einen wic htigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in 
Münster leisten.  
Zusammengefasst sieht die Planung für das ca. 26 ha große , als Gesamtanlage 
denkmalgeschützte Areal, ein Stadtquartier mit ca.  1.200 Wohneinheiten vor.  Neben der 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck –  Oxford-Quartier (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) ist auch die Änderung des Flächen-
nutzungsplans erforderlich.  
Ehemaliges Offizierskasino (Roxeler Straße Nr. 349)  
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische 
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Da auch dieses Grund -
stück im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck -
bestimmung Militärische Einrichtung dargestellt ist, soll der FNP auch hier geändert werden. 
Hierzu sollte dieser Bereich ursprünglich – entsprechend der umgebenden Darstellung im 
FNP – zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewidmet werden. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 die 69. Änderung des Flächennutzungsplans im 
Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich Oxford-Quartier (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege , Vorlage Nr. V/0917/2017) abschlie-
ßend beschlossen.  
Mit Schreiben vom 10.10.2017 wurde die 69.  Änderung des FNP von der Bezirksregierung 
Münster genehmigt, allerdings w urde dabei der Bereich des ehemaligen  Offizierskasinos von 
der Genehmigung ausgenommen. Mit Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 04.07.2012 
(Az.: 10 D 29/11.NE) wird hierzu seitens der Bezirksregierung als Begründung ausgeführt, dass 
die in dem ehem aligen Offizierskasino geplante Nutzung als Seminar - und Gästehaus der 
Universitätsklinik Münster mit der Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
Parkanlage nicht vereinbar sei. Daher wird das Verfahren zur 69. Änderung des FNP für diesen 
Teilbereich 2 mit einer geänderten Darstellung (Sondergebiet Hochschule) fortgesetzt. 
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell rd. 308.000 Einwohnern. Für das Jahr 2020 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1.  
                                                           
1  vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 s owie das Baulandprogramm 2017 -2025 
(vgl. Vorlage V/0215/2017)

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 3 von 10 
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutz-
gebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindestens 
die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäude-
leerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit 
regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, 
militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt 
wurden. Tr otz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenent -
wicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, 
um den prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.  
Im Baulandprogramm 2017-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0215/2017) hat die Stadt Münster vor dem 
Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorg ehenden 
Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außen-
bereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach-  und Konversionsflächen –  für 
weitere Wohnbauzwecke zukünftig entwickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach - und 
Konversionsflächen gehört auch die Planung „ 69. Änderung des FNP: Umnutzung der 
ehemaligen Oxford-Kaserne“. Im Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler 
Straße soll das denkmalgeschützte Bestandsgebäude umgebaut und zukünftig als Seminar - 
und Gästehaus der Universitätsklinik Münster genutzt werden.  
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer 
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der 
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf  Innen-
bereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen 
werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise 
geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung  „69. Änderung des FNP: 
Umnutzung der ehem aligen Oxford-Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den 
Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.  
2.  Planungsrechtliche Situation  
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster 
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt 
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie 
ergänzt.  
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der 
Roxeler Straße überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen 
des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im 
Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und 
Agrarbereich dargestellt.  
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte 
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69.  Änderung des Flä chennut-
zungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster 
mit Schreiben vom 20.05.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der 
Raumordnung vereinbar ist.  
Die Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster umfasste 
noch nicht den Bereich des ehem aligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Zeitgleich

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 4 von 10 
zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träg er öffentlicher Belange zum Planentwurf und 
zur Begründung gem äß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB ) hat die Stadt Münster daher eine 
erneute Anfrage gem äß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster 
mit der Bitte um Stellungnahme ge richtet, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69.  Ände-
rung des Flächennutzungsplans mit dem erweiterten Plangebiet und der damals beabsichtigten 
Darstellung des Teilbereichs des ehemaligen Offizierskasinos als Grünfläche mit den Zielen der 
Raumordnung vereinbar sind. Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 28.04.2017 
mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.  
Im Zuge der erneuten Offenlegung  hat die Stadt Münster zeitgleich zur Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine erneute Anfrage gemäß § 34 
Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme 
gerichtet, ob die beabsichtigte Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimm ung 
Hochschule mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist . Mit Schreiben vom 12.03.2018 hat 
die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass mit der vorgesehenen Planung eine Vereinbarkeit 
mit den Zielen der Raumordnung angenommen werden kann. 
3.  Änderungsbereich  
Der Änderungsbereich der erneuten Offenlegung (Teilbereich 2 der 69. Änderung) befindet sich 
am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck und erstreckt sich auf das Grund-
stück des ehem aligen Offizierskasinos, das jedoch bereit s zum Stadtteil Sentrup gehört . Das 
ebenfalls in den 1930er Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich südlich der Roxeler 
Straße, gegenüber der Hauptzufahrt der ehemaligen Kaserne.  
4.  Änderungsinhalte  
4.1  Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS)  
In Rahmen der 69.  Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu einem Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) umgewidmet.  
Die Universitätsklinik Münster hat das Gelände inzwischen erworben. D as denkmalgeschützte 
Bestandsgebäude soll umgebaut und zukünftig als Seminar - und Gästehaus der Universitäts -
klinik Münster genutzt werden.  
5.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke  
5.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist  der Boden der ehem aligen Kaserne 
nördlich der Roxeler Straße z. T. erheblich kontaminiert. Für diesen Bereich liegen damit aktuell 
insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der 
Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen.  Aus diesem Grund ist im 
FNP weiterhin das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet.  
Davon nicht betroffen ist jedoch das Gelände des ehem aligen Offizierskasinos südlich der 
Roxeler Straße, für das bei der Umweltbehörde keine Kenntnisse von Altlasten-/ Verdachts-
flächen vorliegen und eine entsprechende Kennzeichnung nicht erforderlich ist.

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 5 von 10 
6.  Umweltbericht  
6.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungs -
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. 
Der Umweltbericht bezieht sich räumlich und inhaltlich auf den gesamten Planbereich der 
69. Änderung des FNP, d. h. sowohl auf den eigentlichen ehem aligen Kasernenbereich 
(Teilbereich 1) – dieser Teilbereich ist bereits vom Rat der Stadt Münster beschlossen und von 
der Bezirksregierung Münster genehmigt worden – als auch auf den Bereich des ehemaligen 
Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereich 2). Eine räumliche Reduzierung des 
Umweltberichts allein auf den Teilbereich 2 ist wegen der geringen Fläche, der räumlichen 
Nähe beider Teilbereiche sowie der teilweise engen Verzahnung der aufgezeigten Inhalte 
weder möglich noch fachlich sinnvoll.  
6.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung  
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische 
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Das betreffende Grund -
stück ist im wirksamen Flächennutzungspl an als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck -
bestimmung Militärische Einrichtung dargestellt und soll – entsprechend der Darstellung aller 
wesentlichen Flächen der Universitätseinrichtungen im Stadtgebiet Münster – zu einem Sonder-
gebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) umgewidmet werden, da es zukünftig 
als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik genutzt werden soll.  
6.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Der Änderungsbereich ist i m fortgeschriebenen Regionalplan M ünsterland überwiegend als 
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im 
Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich 
der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.  
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel , LP  3) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im 
Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Im Süden, südlich der Roxeler Straße, 
umschließt der Geltungsbereich des LP  3 den Änderungsbereich (Grundstück des ehemaligen 
Offizierskasinos). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit 
naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“  
Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen 
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW).  
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundes -
immissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG ), dem Bundesboden-
schutzgesetz (Altlasten-/ Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie 
dem Artenschutz (BNatSchG).  
6.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die 
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 6 von 10 
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). 
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.  
 
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung   
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit  
 
- Aktuell in Teilen als Flücht-
lingsunterkunft genutzte 
Teilbereiche der Kaserne  
- z. T. brach liegende 
Kasernenareale  
- Lockere Wohnbebauung 
entlang der Gievenbecker 
Reihe (östlich angrenzend)  
- Schulstandort westlich 
angrenzend  
- Gewerbeflächen westlich 
angrenzend  
- Sport- und Freizeiteinrich-
tungen im Bereich des 
Grünen Fingers im Norden  
- Erhöhung der Quell- und Ziel-
verkehre mit Auswirkungen auf 
das angrenzende Straßennetz  
- Verkehrslärmimmissionen, u.a. 
von der Roxeler Straße  
- Gewerbelärm von benachbarten 
Betrieben  
- ggf. Sportlärm  
/ 
Tiere / Pflanzen / 
biologische Vielfalt  
 
- Ehemals intensiv gepflegte 
Freiflächen im Bereich der 
Kasernenanlagen  
- Rund 400 erfasste Bäume 
- z. T. Brachflächen mit rude-
ralem bzw. heckenartigem 
Gehölzaufwuchs  
- Ackerflächen und Wiesen-/ 
Gehölzbrachen im Gieven-
bachtal  
- Gesetzlich geschütztes Bio-
top nach § 42 LNatSchG 
NRW (GB-4011-148)  
- Kein Hinweis auf Vorkom-
men verfahrenskritischer 
Tier- und Pflanzenarten  
- Verlust der Biotopfunktion 
(Brachen)  
- Vertiefte Artenschutzprüfung 
erfolgt im weiteren Verfahren  
- Keine erwarteten Beeinträchti-
gungen auf geschütztes Biotop 
durch Lage innerhalb einer 
öffentlichen Grünfläche  
- Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutzgebiete 
werden nicht berührt  
/ 
Boden  
 
- Schutzwürdige Böden 
(Plaggenesch) im südöst-
lichen Teil des Kasernen-
geländes sowie in Teilen 
des Gievenbachtals; 
anthropogene Überformung 
ist zu erwarten  
- Bereits erfolgte anthropogene 
Überformung mindert Eingriff in 
schutzwürdigen Boden  
- Der Neuversiegelung von Teil-
flächen steht die geringere Dichte 
der Wohnbauflächen im Vergleich 
zur militärischen Vornutzung 
(Entsiegelung) gegenüber  
- Freiraumschonung durch 
Maßnahme der Innenentwicklung  
 
- Altlasten-/ Verdachtsflä-
chen im gesamten Bereich 
der ehemaligen Kaserne  
- Für die Altlasten-/ Verdachtsflä-
chen erfolgt im weiteren Verfah-
ren eine Gefährdungsabschät-
zung  


69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 7 von 10 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
Wasser  
 
- Gievenbach einschließlich 
Überschwemmungsgebiet  
- Naturnaher Teich zwischen 
Kaserne und Schulgelände  
- Verbesserung des Abfluss-
verhaltens vom Kasernengelände  _ 
Klima / Luft  
 
- Klimatop der stark verdich-
teten Siedlungsbereiche 
gem. Klimaanalyse Münster  
- Kaltluftleitbahn Kinderbach-
tal  
- geringe Luftbelastung  
- Minimierung der Versiegelung 
angestrebt  
- keine nennenswerten Änderun-
gen / Auswirkungen auf Kaltluft-
leitbahn  
_ 
Klimaschutz / 
Klimawandel  
 
- Energetisch veraltete 
Gebäudesubstanz  
- Energetische Optimierung  
- Vorsorge vor Klimawandel, u. a. 
durch Regenwassermanagement  
_ 
Landschaft  
 
- In sich abgeschlossenes 
Kasernenareal, z. T. mit 
prägender Außenmauer 
zum Landschaftsraum  
- Teilweise Bestandteil des 
Landschaftsplans 3 
„Roxeler Riedel“  
- Geringfügige Veränderungen in 
der äußeren Gestalt zum Land-
schaftsraum sind zu erwarten  
- Keine auf den Landschaftsplan 
rückwirkenden Auswirkungen 
durch Verbleib der öffentlichen 
Grünflächen  
 
Sach- und 
Kulturgüter  
 
- Denkmal Oxfordkaserne  - Überplanung des Kasernengelän-
des führt voraussichtlich zu Ein-
griffen in die Denkmalsubstanz. 
Ein sorgsamer Umgang mit dem 
Denkmal ist z. B. durch die 
geplante Erhaltung der zentralen 
Gebäudesubstanz vorgesehen  
 
Wechselwirkungen  
 
- Hohe Versiegelung wirkt 
nachteilig auf Wasserhaus-
halt und Klima  
- Durch Siedlungsumbau werden 
Minimierung der Versiegelung, 
Versickerung von Niederschlag-
wasser und Verbesserung des 
Kleinklimas ermöglicht  
_ 
* Bewertung:  
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / – nicht erheblich (ggf. positiv)  
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit  
Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der Roxeler Straße, 
aber auch von der internen Erschließungsstraße ausgesetzt. Ebenso sind mögliche gewerbliche 
Lärmimmissionen im Umfeld des Kasernengeländes in den Blick zu nehmen. Auf de r Basis der 
bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie durch den geplanten Abstand 
der Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise, dass es zu erheblichen Lärmkonflikten 
kommen könnte, die nicht im Zuge des weiteren Bauleitplan verfahrens vermieden b zw. 
minimiert werden könnten. Zur Minimierung möglicher Konflikte zwischen der vorhandenen 
Gewerbenutzung und der heranrückenden Wohnbaunutzung wird eine Änderung der Darstel -
lung von einem Gewerbegebiet zu einer  Gemischten Baufläche vorgesehen. Die konkreten

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 8 von 10 
Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutachtens zum 
Bebauungsplan ermittelt.  
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt  
Das Gebiet der Oxfordkaserne ist gekennzeichnet durch größere Frei flächen im Umfeld der 
ehemaligen Kasernennutzung. Hier überwiegt eine Rasen- bzw. Wiesennutzung mit zahlreichen 
Einzelbäumen. In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlagen befinden sich Hecken -
strukturen. Im Gievenbachtal erstreckt sich die Planänderung überwiegend auf Ackerflächen.  
Durch die Überplanung sind z.  T. erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. 
Dem gegenüber stehen auch Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich größerer versiegelter 
Flächen.  
Für das bereits baulich genutzte Kasernengelände ist eine planungsrechtliche Einstufung nach 
§ 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Ein 
Ausgleich für mögliche Eingriffe ist insofern nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der 
planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw.  zulässig waren (§ 1 a BauGB). In Bereichen mit 
vorhandenen Bebauungsplänen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine 
konkrete Bilanzierung etwaiger Eingriffe. Dabei wird die neue Planung dem bislang geltenden 
Planungsstand gegenübergestellt. Von einem erheblichen Ausgleichsbedarf ist zurzeit abseh-
bar nicht auszugehen.  
Artenschutz  
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den laufenden 
Untersuchungen zur Artenschutzprüfung für den Bebauungsplan sowie aus den Daten der 
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung 
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Vereinzelt wurden 
planungsrelevante Arten nachgewiesen. Verfahrenskritische Arten sind nicht zu erwarten.  
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch die ggf. erforderliche 
Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten identifiziert werden 
können.  
Schutzgut Boden  
Durch die Konversion des früheren Kasernengeländes einschließlich des südlich der Roxeler 
Straße gelegenen ehemaligen Offizierskasinos erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine wirk-
same Maßnahme der Innenentwicklung, die neue Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich 
begrenzt und daher i m Si nne der Bodenschutzklausel des § 1 a BauGB als nachhaltig zu 
bewerten ist.  
Schutzgut Landschaft  
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst in Teilbereichen im Norden („Grüner 
Finger“) und im Osten (Gievenbachtal) Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3 
(Roxeler Riedel) liegen. Die Flächen haben folgendes Entwicklungsziel: „Erhaltung und 
Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung 
der Freiraumfunktion.“ Die Flächen werden auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans 
als Grünflächen dargestellt. In geringem Maße verändern sich dabei die Zweckbestimmungen. 
Darüber hinaus soll im Bereich des Gievenbachtals  ein Regenrückhaltebecken realisiert

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 9 von 10 
werden. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsplanung. Eine 
Änderung ist daher nicht erforderlich.  
Schutzgüter Sach- und Kulturgüter  
Das Gelände der ehemaligen Oxfordkaserne –  einschließlich des Grundstücks des ehemaligen 
Offizierskasinos – ist mit ihren  innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden, Anlagen und 
der Einfriedung selbst  in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. 
Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der 
zuständigen Denkmalbehörde. Im Rahmen der bisherigen Planungen bzw. im Wettbewerbs -
verfahren wurde die Sicherung weiter Bestandteile der historischen Substanz vorgesehen. Die 
konkreten Auswirkungen auf das Denkmal sind im Zuge des weiteren Planverfahrens bzw. der 
Planumsetzung zu beurteilen.  
6.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)  
Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht nach Aufgabe der 
militärischen Nutzung nicht mehr der aktuellen Nutzung. Ohne  eine entsprechende Änderung 
des Flächennutzungsplans ist die gewünschte Wohnbauentwicklung in Art und Umfang an 
diesem Standort nicht realisierbar. Bis auf weiteres  ist zumindest auf Teilflächen von  einer 
Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte auszugehen.  
6.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht 
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.  
6.7  Überwachung (Monitoring)  
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen 
vorgesehen bzw. erforderlich. Im weiteren Planverfahren sind ggf . Maßnahmen zum Monitoring 
zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die 
Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans 
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen  erlangt haben (§ 4 Abs.  3 
BauGB).  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster 
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels 
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Bl ick auf die vom Rat beschlossenen 
Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster 
einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.  
6.8  Zusammenfassung  
Durch die 69. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Gievenbeck 
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung des ca. 26 ha großen Areals der 
ehemaligen Oxfordkaserne für eine Wohnnutzung geschaffen (Teilbereich 1). In diesem Zuge 
wird auch die begleitende Infrastruktur planerisch vorbereitet . Das Gebäude des ehem aligen 
Offizierskasinos soll umgebaut und zukünftig als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik 
Münster genutzt werden; im Flächennutzungsplan soll hier ein Sondergebiet mit der Zweck -
bestimmung Hochschule dargestellt werden (Teilbereich 2).

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 10 von 10 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ 
abschließend beschlossenen 6 9. Änderung des Flächennutzungsplans 
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck 
im Bereich des Oxford -Quartiers ( Roxeler Straße / Dieckmannstraße  / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) , Teilbereich 2: Ehemaliges 
Offizierskasino südlich der Roxeler Straße.  
Münster, den __________  
 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister

V-0360-2018-Anlage-1-Stellungnahmen

3114 Zeichen

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs des Teilbereichs 2 der 69. 
Änderung des FNP gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum 19.02. bis 05.03.2018 
Stellungnahme Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
Während der erneuten öffentlichen Auslegung wurden aus der Bürgerschaft keine Stellungnahmen abgegeben. 
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Ent -
wurfs des Teilbereichs 2 der 69. Änderung des FNP gem. § 4 (2) BauGB im Zeitraum 09.02. bis 05.03.2018 
Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
Bezirksregierung MS, 
Dez. 52,  Abfallwirt-
schaft / anlagenbezo-
gener Immissions-
schutz, 01.03.2018 
Aus Sicht des Dezernates 52 beste-
hen keine Bedenken; allerdings wird 
auf Folgendes hingewiesen:  
Der Status der Fläche ist als „Altlast“ 
beizubehalten. Die weitere Bepla-
nung der Fläche ist mit der Unteren 
Bodenschutzbehörde der Stadt 
Münster abzustimmen, da ggf. Sa-
nierungsmaßnahmen im Zuge der 
Bebauung stattfinden müssen. Es 
hat eine Gefährdungsabschätzung 
[…]  im weiteren Verfahren zu erfol-
gen.  
Zudem
 befinden sich schutzwürdige 
Böden (Plaggenesch) im Plangebiet. 
Hier ist die anthropogene Überprä-
gung (insbes. Versiegelung) auf ein 
Mindestmaß zu reduzieren.  
Für den Bereich der ehem. Oxford-Kaserne (Teilbereich 1 der 
69. Änderung des FNP) liegen aktuell insgesamt nicht die Vor-
aussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rück-
nahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im 
FNP vorzunehmen. Aus diesem Grund ist im FNP weiterhin 
das gesamte ehemalige Kasernengelände als Altlastenver-
dachtsfläche gekennzeichnet. 
Davon nicht betroffen ist jedoch das Gelände des ehemaligen 
Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße, für das bei der 
Unteren Umweltbehörde keine Kenntnisse von Altlasten-/Ver-
dachtsflächen vorliegen und deshalb eine entsprechende 
Kennzeichnung nicht erforderlich ist. 
Die im Umweltbericht* aufgeführten schutzwürdigen Böden 
(Plaggenesch) befinden sich im südöstlichen Teil des ehem. 
Kasernengeländes, nördlich der Roxeler Straße, sowie in Tei-
len des Gievenbachtals. Sie liegen innerhalb des Teilbereichs 
1 der 69. Änderung des FNP und damit nicht im Bereich des 
ehem. Offizierskasinos (Teilbereich 2). 
Die  Hinweise werden zur 
Kenntnis genommen.          
*Hinweis: Der Umweltbericht bezieht sich räumlich und inhaltlich auf den gesamten Planbereich der 69. Änderung des FNP, d. h. sowohl auf den eigentlichen
ehem. Kasernenbereich (Teilbereich 1) – dieser Teilbereich ist bereits vom Rat der Stadt Münster beschlossen und von der Bezirksregierung Münster genehmigt 
worden – als auch auf den Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereich 2). Eine räumliche Reduzierung des Umweltberichts 
allein auf den Teilbereich 2 ist wegen der geringen Fläche, der räumlichen Nähe beider Teilbereiche sowie der teilweise engen Verzahnung der aufgezeigten 
Inhalte weder möglich noch fachlich sinnvoll. 
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0360/2018

V-0360-2018-Anlage-3-Planzeichnung

398 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER
[7 Änderungsbereich
Amt für
Sondergebiet Stadtentwicklung,
Hochschule Stadtplanung,

Flächen für den

Verkehrsplanung
Gemeinbedarf

EZ Militärische Einrichtung

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0360/2018

Plan zur 69. Änderung

des Flächennutzungsplans
Teilbereich 2:

Ehemaliges Offizierskasino
südlich der Roxeler Straße

Stand: 27.11.2017

N

Te
M. 1:15.000

\

Bisherige Darstellung

Beratungsverlauf (4)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 45.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Gievenbecker Reihe
  • Niedenstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0360/2018
Typ
Vorlagen
Datum
26.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37