V/0038/2022
Grundsatzbeschluss Baumschutzsatzung
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Anlage 3_V0038_2022_Anregung 24GO Nr. 2017-00006
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Anregung Nr. 2017-00006 Amt für Grünllächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Eing: 1, FEB. 2017 Ba ! NABU NABU Münster - Zumsandestr. 15 - 48145 Münster Stadt Münster Stadtverband Münster Büro des Oberbürgermeisters und des Rates Oberbürgermeister Markus Lewe 1. Vorsitzender 48127 Münster Peter Hlubek Tel. 0251-136 007 . 0251-136 008 Anregung an den Rat der Stadt Münster nach $ 24 GO - Keane muensieride Baumschutzsatzung u; Münster, Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Münster, der Naturschutzbund (NABU) Münster e.V. beantragt die Aufstellung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster BEgLÜR RUE: NABU Münster Zumsandestr. 15 48145 Münster = Bislang hatten die Umweltverbände in Münster und auch der NABU Tel, +49 (0)251-136 007 der Einführung einer Baumschutzsatzung wegen der Gefahr der Fax +49 (0)251-136 008 vorauseilenden Fällungen skeptisch gegenüber gestanden. buero@NABU-muenster.de www.NABU-muenster.de Vor dem Hintergrund des starken Wachstums unserer Heimatstadt und auch der besonders krassen Fälle jüngst an der Stettiner Straße und der N A Dingstiege möchte der NABU Münster die Stadt Münster veranlassen BLZ 401 600 50 eine Baumschutzsatzung nach $ 29 Bundesnaturschutzgesetz Konto 933 99 400 (BNatSchG) bzw. $ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG IBAN DE90 4016 0050 0093 3994 00 NW) aufzustellen. Bäume in der Stadt sind unverzichtbar für wildlebende Tiere, eine ae) j F r Volksbank Münster gesunde Umwelt, ein ausgeglichenes Klima und das Wohl der dort BLZ 401 600 50 lebenden Menschen. Vor allem, wenn es sich um große und alte Bäume Konto 933 99 400 handelt. IBAN DE90 4016 0050 0093 3994 00 Münster als Hauptstadt der Biodiversität und massive Baumfällungen müssen einander ausschließen. Haturschutzbtind MünstentnAUlpery. Vereinssitz Münster e Vereinsregister VR Sitz d. Amtsgerichts Mit freundlicher Gruß nn a \ N U par; l A L J Der NABU ist ein staatlich anerkannter E Naturschutzverband (nach $ 63 Peter Hlubek BNatSch6) und Partner von Birdlife International. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar. Erbschaften und Vermächtnisse an den NABU sind steuerbefreit. 1. Vorsitzender
Beschlussvorlage
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V/0038/2022 V/0038/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung einer Satzung zum Schutze und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster (Baumschutzsatzung) Beratungsfolge 10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat bekräftigt, dass der Schutz der Bäume in Münster eine sehr hohe Bedeutung für das Stadtbild, die Ökologie, das Stadtklima und die Lebensqualität hat. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Baumschutzsatzung gemäß § 49 LNatSchG NRW zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Erstellung der Satzung und unter fachjuristischer Begleitung frühzeitig die politischen Vertretungen, die interessierte Öffentlichkeit und die Fachverbände zu beteiligen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für notwendige Ersatzpflanzungen von Bäumen öffentliche Flächen bereitgestellt werden müssen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen im Zuge der Vorlage der „Umweltdaten Münster“ im Sinne eines Monitorings kontinuierlich über die mit der Baumschutzsatzung verbundenen Fakten zu informieren. 6. Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und Ratsgruppe Volt an den Rat Nr. A-/0022/2021, der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-/0018/2021 und die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2017-00006 des NABU Stadtverbandes Münster sind mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 27.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kuttenkeuler T elefon:492-6744 Kuttenkeuler@stadt- muenster.de - 2 - V/0038/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Im Zusammenhang mit der Einführung einer Baumschutzsatzung sind folgende Aufwendungen und Erträge im Haushaltsplan 2022 veranschlagt: T eilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Zeile 11 Personalaufwendungen 2022 2023 ff. 95.000 190.000 Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2022 2023 ff. 25.000 50.000 Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 2023 25.000 25.000 Sachaufwen- dungen für den Einführungs- prozess In der Baumschutzsatzung soll das Fällen von Bäumen mit einer Verpflichtung zur Vornahme von Ersatzpflanzungen verbunden werden. Sofern Ersatzpflanzungen auf den Eingriffsgrundstücken nicht möglich sind, ist eine Ersatzzahlung an die Stadt zu leisten. Aus diesen Mitteln wird die Stadt die notwendigen Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchführen. Die mit den Ersatzpflanzungen durch die Stadt einhergehenden Einzahlungen und Auszahlungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen. Bei den in der nachstehenden Übersicht enthaltenen Werten handelt es sich um eine erste grobe Schätzung, da die konkreten Regelungen zu den Ersatzzahlungen in der noch zu verabschiedenden Satzung festzulegen sind. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Investitionsma ßnahme Ersatzpflanzungen Einzahlungen 2023 ff. 300.000 Auszahlungen 2023 ff. 300.000 Saldo 0 - 3 - V/0038/2022 Begründung: Zu 1. und 2: Die Stadt Münster hat bislang auf die Einführung einer Baumschutzsatzung gemäß § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) verzichtet und dies zuletzt mit Beschluss vom 21.03.2012 (V/0001/2012) bekräftigt. Der bisherige Verzicht auf eine Baumschutzsatzung beruhte insbesondere auf den Ergebnissen eines öffentlichen Hearings am 07.12.2011. Demnach sollten anstelle einer Baumschutzsatzung die Information der Öffentlichkeit verstärkt und die bereits vorhandenen Instrumente zum Baumschutz weiter intensiviert werden. Seit der letzten Beschlussfassung im Jahr 2012 hat sich die Sachlage zwischenzeitlich verändert und in den letzten Jahren zugespitzt. Infolge der anhaltend hohen Bautätigkeit, der zunehmenden Nachverdichtung, des Besitzwechsels von Grundstücken und als Folge wachsender Flächenkonkurrenz nehmen die Eingriffe in den Baumbestand zu. Gleichzeitig gefährdet der Klimawandel durch Sturmereignisse, Hitze und Trockenheit sowie durch aufkommende Schädlinge und Krankheiten den vorhandenen Bestand. Gerade in Zeiten des Klimawandels hat die Bedeutung von Bäumen und insbesondere von älteren Bäumen für die Lebensqualität in Münster nochmals erheblich zugenommen. Durch ihre Verdunstungsleistung und als Schattenspender sind Bäume bei steigenden sommerlichen T emperaturenfür die Aufenthaltsqualität im öffentlichen wie privaten Raum unverzichtbar. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Münster nimmt der Stellenwert der Stadtbäume stetig zu. Sie steigern die Wohnqualität und können die negativen Begleiterscheinungen von Urbanisierung und Versiegelung wirksam begrenzen. Dabei geht es um weit mehr als um Bäume an Straßen, in Parks und Grünanlagen. Auch die privaten Stadtbäume tragen durch Begrünung von Stadträumen und Gebäuden erheblich zu einer positiven Gestaltung bei und führen zu einer Verbesserung des Mikroklimas und der Bindung von CO2. Im Rahmen der vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in den letzten Jahren kontinuierlich durchgeführten Beratungen zum Baumschutz sowie mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten konnte dem erkennbaren Trend eines gestiegenen Verlustes von wertvollen Bäumen im Stadtgebiet nicht nachhaltig entgegengewirkt werden. Der Erlass einer Baumschutzsatzung ist daher aus Sicht der Verwaltung nunmehr geboten. Zu 3.: Die erfolgreiche Einführung einer Baumschutzsatzung erfordert ein transparentes Verfahren und die Information der Öffentlichkeit. Dabei sollte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht mehr das „ob“, sondern das „wie“ im Vordergrund stehen. Ablauf: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf einer Baumschutzsatzung für Münster öffentlich zu kommunizieren und die Möglichkeit zu eröffnen, an die Verwaltung Fragen zu stellen und Anregungen zu unterbreiten. Die Art der Beteiligung erfolgt im Rahmen der durch die Corona-Pandemie vorgegebenen Möglichkeiten. Vorgesehen ist der nachfolgende Ablauf: Vorschlag der Verwaltung auf Grundlage der Musterbaumschutzsatzung (GALK). Moderierter Workshop zur Vorbereitung der Einbringung der Satzung in den AUKB - Politik (Vertreter/innen AUKB) - Verwaltung - 4 - V/0038/2022 - Naturschutzverbände - Naturschutzbeirat (Vorsitzende) Kontinuierliche Bürgerinformation - Internet - Presse Die praktische Umsetzung einer neuen Baumschutzsatzung kann vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht mit dem vorhandenen Personal gewährleistet werden. Basierend auf Erfahrungswerten in vergleichbaren Kommunen ist mit einem Aufwand von ca. 250-300 Anträgen je 100.000 Einwohner zu rechnen. Die zu erwartenden rund 800-900 Anträge im Jahr sind sowohl fachlich als auch verwaltungsseitig zu bearbeiten. Es ist mit der Einführung der Satzung mit einer erheblichen Beratungsaktivität zu rechnen. Folgende Detailleistungen sind zu erbringen: Aufgabenbereiche Baumschutzsatzung Detailleistungen Baumfachliche Bewertung Prüfung der Erhaltungsfähigkeit (Einschätzung Vitalität, Schadbild) Bewertung potentieller Schäden durch Eingriffe im Baumumfeld Ortstermine Dokumentation Bestandserfassung Beratungsleistungen zum Baumerhalt durch Aufzeigen von Planvarianten Verwaltung Datenbank/Software Auflagenformulierung Stadtinterne Abstimmungsverfahren (Tiefbau, Hochbau, Straßenbau) Bauordnungsrechtliche Verfahrenseinbindung Abnahme Ersatzpflanzungen Koordination städtischer Ersatzpflanzungen Überwachungsleistungen Verwaltungsleistungen Befreiungs-/Ablehnungsbescheide Gebührenverwaltung Rechtliche Würdigung Verwaltung Online-T ool(digitale Bürgeranträge) Öffentlichkeitsarbeit Internetpräsenz T elefonberatung,ggf. Vor-Ort-Beratung Baumbericht (Umweltdaten Münster) In Anlehnung an Erfahrungswerte vergleichbarer Kommunen ist von ca. 1 Arbeitskraft je 100.000 Einwohner auszugehen. Mit der Bereitstellung von 2,5 Stellen wird dieser Ansatz nicht vollständig erreicht. Eine Studie des BUND aus Bayern (2019) weist auf die nach Angabe der Kommunen wichtige Bedeutung des Faktors Fachpersonal im Vollzug hin. Nur bei Durchführung einer adäquaten Überwachungsleistung kann die Baumschutzsatzung ihr Potenzial erfüllen. Bei einer nicht auskömmlichen Personalsituation ist von einer längeren Dauer der Antragsbearbeitung auszugehen und es müssen nicht zwingende Leistungskomponenten (Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Kontrollen etc.) reduziert werden oder der Leistungsumfang durch Steuerung der Fallzahlen in der Satzung verringert werden. Entsprechende Erkenntnisse sind im Rahmen des vorgesehenen Monitorings zu - 5 - V/0038/2022 erwarten. In diesem Rahmen sollen auch die im Haushalt veranschlagten Sachmittel reflektiert werden. Mit Erlass der Satzung gilt diese unmittelbar, so dass vom 1.T ag an eine qualifizierte Bearbeitung unerlässlich ist. Dies erfordert unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss vorbereitende Schritte zur Umsetzung sowie eine öffentlichkeitswirksame Begleitung der Erstellung, da bereits ab diesem Zeitpunkt von einem erhöhten Informationsbedarf der Öffentlichkeit auszugehen ist. Proaktiv möchte das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits eine Informationskampagne zu den Grundzügen der Satzung starten und für das Thema Baumschutz sensibilisieren. Mit der Umsetzung der Baumschutzsatzung sind Gebühreneinnahmen verbunden. Diese richten sich in Art und Höhe nach der „Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW“. Die Gebühreneinnahmen sollen zur Deckung der entstehenden Kosten, z. B. Sachmittel eingesetzt werden. Zu 4.: Mit einem genehmigten Antrag zur Fällung von Bäumen geht die Verpflichtung einher, gemäß in der Satzung näher zu definierendem Umfang, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ist eine adäquate Ersatzpflanzung auf dem Grundstück selber nicht möglich, ist eine zweckgebundene Ersatzzahlung an die Stadt zu richten. Die Höhe der Ersatzzahlung richtet sich nach dem Wert des Baumes, den Pflanzkosten und der Pflege. Die Verwaltung setzt in diesem Fall die Baumpflanzung auf städtischen Flächen um. Da es sich bei den Ersatzpflanzungen im städtischen Raum um neue Baumstandorte handelt, müssen zur Realisierung entsprechende Flächen dauerhaft bereitgestellt werden. Vorrangig ist jedoch die Umsetzung der Ersatzpflanzung auf dem Eingriffsgrundstück selber zu fordern. Zu 5.: Im Rahmen der Umsetzung der Baumschutzsatzung ist eine jährliche Bilanzierung der Fallzahlen, Ersatzpflanzungen Gebühreneinnahmen etc. vorgesehen, um eine sachgerechte Evaluierung vornehmen zu können. Im Sinne einer gebündelten Information zu Umweltdaten ist vorgesehen, die entsprechenden Informationen der Politik und der Öffentlichkeit im Rahmen der 2-jährig vorgelegten „Umweltdaten Münster“ zur Verfügung zu stellen. Zu 6.: Die mit dem genannten Ratsantrag Nr. A-/0022/2021 eingebrachten Beschlussvorschläge sind dem Grunde nach aufgegriffen. Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL, SPD- Ratsfraktion und Ratsgruppe Volt ist somit erledigt. Für die dauerhafte Sicherung und Etablierung eines gesunden Baumbestandes ist es erforderlich, sowohl den bestehenden (Alt-)Baumbestand zu sichern als auch durch Neuanpflanzungen für künftige Generationen vorzusorgen. Gemäß dem Beschlusspunkt 6 sind, nach näherer Regelung in der Satzung, für nicht auf dem Grundstück selber oder auf sonstigem Eigentum des Antragstellers ersetzbare Bäume, von Seiten der Stadt Münster Flächen bereitzustellen, auf denen die Stadt Münster die Ersatzpflanzung vornimmt. Die Beseitigung eines Baumes im Zuge eines Bauvorhabens und der notwendige Ersatz stehen jedoch unter dem Vorbehalt der noch im Detail auszuformulierenden Baumschutzsatzung. Über die mit der Baumschutzsatzung verbundene Entwicklung des Baumbestandes wird im Zuge der „Umweltdaten Münster“ informiert. Der Antrag an den Rat der CDU-Ratsfraktion Nr. A-/0018/2021 ist damit aufgegriffen und erledigt. Die Anregung nach § 24 GO Nr. 2017-00006 des NABU Stadtverbandes Münster eine - 6 - V/0038/2022 Baumschutzsatzung aufzustellen, ist damit erledigt. i.V gez. Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Ratsantrag Nr. A-/0022/2021 der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL, SPD- Ratsfraktion und Ratsgruppe Volt Anlage 2: Ratsantrag Nr. A-/0018/2021 der CDU-Ratsfraktion Anlage 3: Anregung nach § 24 GO Nr. 2017-00006 des NABU Stadtverbandes Münster Anlage 4: Zeitablaufplanung
Anlage 4_V0038_2022_Anlage 4 Zeitablauf
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Einführung der Satzung Öffentlichkeits -arbeit Stellen- besetzung Satzungs- beschluss RechtskraftGrundsatz- beschluss Vorbereitung 04/2022 ab 05/2022 Ende 2022 Beginn 2023 Abstimmung Satzungsentwurf Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit 2,5 Stellen Anlage 4: Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes - Zeitlicher Ablauf
Anlage 1_V0038_2022_Ratsantrag Grüne_SPD_Volt_A-022.2021_Eine Baumschutzsatzung für Münster
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Antrag an den Rat A-/0022/2021
9.3.2021
Ratsantrag
Der Rat möge beschliessen:
Eine Baumschutzsatzung für Münster
1. Der Rat bekräftigt, dass der Schutz der Bäume in Münster eine sehr ho he
Bedeutung für das Stadtklima, die Öko lo gie und die Lebensqualität hat. Die
Stadt Münster führt daher zum nächstmöglichen Zeitp unkt eine
Baumschutzsatzung ein.
2. Die Satzung wird vo m Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit
erarbeitet. Hinsichtlich der ko nkreten Ausgestaltun g (z.B.
Ausnahmetatbestände, Mindeststammumfang, Antragsver fahren, Art und
Ausmaß der Ersatzmaßnahmen, Ko ntro lle und Durchsetz ung) erfo lgt eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der im Umweltfo rum Münster
o rganisierten Naturschutzverbände.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erfo rderlichen Sach- und Perso nalmittel für
die Umsetzung der Baumschutzsatzung nachzuweisen un d zum Haushalt und
zum Stellenplan 2022 anzumelden.
Begründung
Info lge der anhaltend ho hen Bautätigkeit, der zunehmenden Nachverdichtung und
als Fo lge wachsender Flächenko nkurrenz nehmen die Eingriffe in den Baumbestand
zu, so wo hl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen. Die Fällung vo n
Bäumen löst vo r allem zur winterlichen Ro dungssaison Pro teste vo n Anwo hner*innen
aus.
Antrag an den Rat A-/0022/2021
Jede Fällung eines gesunden Baumes ist ein Eingriff in das lo kale Mikro klima so wie
das Stadt- und Landschaftsbild und hat damit über mehrere Jahrzehnte einen
Einfluss auf die Lebensqualität im Quartier. Die Fällung gro ßer und alter Bäume
beeinträchtigt die Artenvielfalt und die Anpassungsfähigkeit des Naturhaushalts im
Zuge des Klimawandels. Bäume dienen zudem als CO 2-Senker und leisten so einen
wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Fo lgen des Klimawandels.
Gerade Münster als wachsende Stadt muss sehr behutsam und bedacht mit ihrem
wertvo llen Baumbestand umgehen. Die Wertschätzung vo n Bäumen in der
Öffentlichkeit hat in den letzten Jahren zugeno mmen, der rechtliche Schutzrahmen,
insbeso ndere vo n Bäumen im Privatbesitz, hinkt dem jedo ch no ch hinterher. Aus
diesem Grund so ll die Fällung vo n Bäumen zukünftig durch eine Baumschutzsatzung
unter Genehmigungsvo rbehalt gestellt und Bäume nur no ch gegen Nachweis einer
Ersatzpflanzung gefällt werden dürfen.
gez.
Leandra Praetzel Marius Herwig Helene Go ldbeck
Dr. Ro bin Ko rte Ludger Steinmann Tim Pasch
Sylvia Rietenberg Do ris Feldmann
Christo ph Kattentidt Lia Kirsch
Andrea Blo me und Fraktio n
Jule Heinz-Fischer
Carsten Peters
und Fraktio n
Anlage A
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Anlage A zur V/0038/2022 Kurzüberblick Für das Stadtgebiet von Münster wird ein Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Baumschutzsatzung angeregt. Nachdem bislang auf eine entsprechende Satzung verzichtet wurde, zeigt sich nunmehr, dass dem erkennbaren Trend eines gestiegenen Verlustes von wertvollen Bäumen im Stadtgebiet nicht mehr nachhaltig entgegengewirkt werden kann. Der Erlass einer Baumschutzsatzung ist daher aus Sicht der Verwaltung daher geboten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden wesentliche Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess und Ziele aus dem Haushaltsplan aufgegriffen, da mit Einführung der Baumschutzsatzung die Durchgrünung des Stadtgebietes als ein Kernfaktor für die Lebensqualität in Münster gesichert wird. Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Ziele aus dem Haushaltsplan PG 1301 1. Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) soll unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben. PG 1303 1. Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der Schutz und die Entwicklung der Lebensräume soll fortgeführt und möglichst im Einvernehmen mit den münsteraner Bürger/innen (Grundstückseigentümer/innen, Erholungssuchende, etc.) erfolgen. Die Landschaftsplanung soll im Münsteraner Stadtgebiet flächendeckend erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 1303 1401 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Vgl. § 49 LNatSchG NRW – Baumschutzsatzung (zu § 29 Absatz 1 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes)
Anlage 2_V0038_2022_Ratsantrag CDU A_0018.2021_Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen
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Antrag an den Rat A-/0018/2021 RATSANTRAG Münster, 05. März 2021 Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Es werden Flächen ausgewiesen, die für das Anpfl anzen von Bäumen auf dem Stadtgebiet in Frage kommen. 2. Für jeden Baum, der aufgrund eines Bauvorhabens weichen muss, sind je nach Größe ein oder mehrere Bäume als Ausgleich neu zu pflanzen. 3. Über die Entwicklung der Aufforstung ist jährlic h zu berichten Begründung: Bei den aktuellen Beratungen über Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob die vorhandenen Bäume gefällt werden sollen. Hierbei werden teilweise notwendige Vorhaben (Wohnen, Kita, Feuerwehr) in Frage gestellt. Oder es werden einzelne Bäume mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand (Fundamentierung) abgesichert. Sinnvoll ist es daher eine Regelung zur Wiederaufforstung zu treffen. Eine regelmäßige Verjüngung des Bestandes, eine gut zu steuernde Artenvielfalt und die gezielte Anlage von Grünflächen trägt zur Verbesserung der CO2 Bilanz bei und beschleunigt die notwendigen Bauvorhaben. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Zumsandestraße 15
- Stettiner Straße
- Dingstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0038/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2022
- Erstellt
- 17.01.2022 12:19