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V/0038/2022

Grundsatzbeschluss Baumschutzsatzung

Vorlagen 28.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 30

Anlage 3_V0038_2022_Anregung 24GO Nr. 2017-00006

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4_V0038_2022_Anlage 4 Zeitablauf

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Ansehen

Anlage 1_V0038_2022_Ratsantrag Grüne_SPD_Volt_A-022.2021_Eine Baumschutzsatzung für Münster

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2_V0038_2022_Ratsantrag CDU A_0018.2021_Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen

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Ansehen

Anlage 3_V0038_2022_Anregung 24GO Nr. 2017-00006

2151 Zeichen

Anregung Nr. 2017-00006

Amt für Grünllächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Eing: 1, FEB. 2017

Ba
! NABU

NABU Münster - Zumsandestr. 15 - 48145 Münster

Stadt Münster Stadtverband Münster
Büro des Oberbürgermeisters und des Rates
Oberbürgermeister Markus Lewe 1. Vorsitzender
48127 Münster Peter Hlubek

Tel. 0251-136 007

. 0251-136 008
Anregung an den Rat der Stadt Münster nach $ 24 GO - Keane muensieride

Baumschutzsatzung
u; Münster,

Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Münster,

der Naturschutzbund (NABU) Münster e.V. beantragt die
Aufstellung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Münster

BEgLÜR RUE: NABU Münster
Zumsandestr. 15
48145 Münster
= Bislang hatten die Umweltverbände in Münster und auch der NABU Tel, +49 (0)251-136 007
der Einführung einer Baumschutzsatzung wegen der Gefahr der Fax +49 (0)251-136 008
vorauseilenden Fällungen skeptisch gegenüber gestanden. buero@NABU-muenster.de

www.NABU-muenster.de

Vor dem Hintergrund des starken Wachstums unserer Heimatstadt und

auch der besonders krassen Fälle jüngst an der Stettiner Straße und der N A
Dingstiege möchte der NABU Münster die Stadt Münster veranlassen BLZ 401 600 50
eine Baumschutzsatzung nach $ 29 Bundesnaturschutzgesetz Konto 933 99 400
(BNatSchG) bzw. $ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG IBAN DE90 4016 0050 0093 3994 00
NW) aufzustellen.
Bäume in der Stadt sind unverzichtbar für wildlebende Tiere, eine ae)
j F r Volksbank Münster
gesunde Umwelt, ein ausgeglichenes Klima und das Wohl der dort BLZ 401 600 50
lebenden Menschen. Vor allem, wenn es sich um große und alte Bäume Konto 933 99 400
handelt. IBAN DE90 4016 0050 0093 3994 00

Münster als Hauptstadt der Biodiversität und massive Baumfällungen

müssen einander ausschließen. Haturschutzbtind MünstentnAUlpery.

Vereinssitz Münster
e Vereinsregister VR Sitz d. Amtsgerichts
Mit freundlicher Gruß nn a
\ N U par; l A L J Der NABU ist ein staatlich anerkannter
E Naturschutzverband (nach $ 63
Peter Hlubek BNatSch6) und Partner von Birdlife

International. Spenden und Beiträge sind
steuerlich absetzbar. Erbschaften und
Vermächtnisse an den NABU sind
steuerbefreit.

1. Vorsitzender

Beschlussvorlage

12748 Zeichen

V/0038/2022
V/0038/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung einer Satzung zum Schutze und zur Entwicklung
des Baumbestandes in der Stadt Münster (Baumschutzsatzung)
Beratungsfolge
10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat bekräftigt, dass der Schutz der Bäume in Münster eine sehr hohe Bedeutung für das
Stadtbild, die Ökologie, das Stadtklima und die Lebensqualität hat.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Baumschutzsatzung gemäß § 49 LNatSchG NRW zu
erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Erstellung der Satzung und unter fachjuristischer
Begleitung frühzeitig die politischen Vertretungen, die interessierte Öffentlichkeit und die
Fachverbände zu beteiligen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für notwendige Ersatzpflanzungen von Bäumen öffentliche
Flächen bereitgestellt werden müssen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
im Zuge der Vorlage der „Umweltdaten Münster“ im Sinne eines Monitorings kontinuierlich
über die mit der Baumschutzsatzung verbundenen Fakten zu informieren.
6. Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und
Ratsgruppe Volt an den Rat Nr. A-/0022/2021, der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr.
A-/0018/2021 und die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2017-00006 des NABU
Stadtverbandes Münster sind mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt.
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
27.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kuttenkeuler
T elefon:492-6744
Kuttenkeuler@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0038/2022
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Zusammenhang mit der Einführung einer Baumschutzsatzung sind folgende Aufwendungen und
Erträge im Haushaltsplan 2022 veranschlagt:
T eilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz,
Klima, Nachhaltigkeit,
Immission, Boden, Abfall
Zeile 11 Personalaufwendungen 2022
2023 ff.
95.000
190.000
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung,
Wasserschutz
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2022
2023 ff.
25.000
50.000
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung,
Wasserschutz
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2022
2023
25.000
25.000
Sachaufwen-
dungen für den
Einführungs-
prozess
In der Baumschutzsatzung soll das Fällen von Bäumen mit einer Verpflichtung zur Vornahme von
Ersatzpflanzungen verbunden werden. Sofern Ersatzpflanzungen auf den Eingriffsgrundstücken nicht
möglich sind, ist eine Ersatzzahlung an die Stadt zu leisten. Aus diesen Mitteln wird die Stadt die
notwendigen Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchführen. Die mit den Ersatzpflanzungen durch
die Stadt einhergehenden Einzahlungen und Auszahlungen werden in den Haushaltsplanentwurf
2023 aufgenommen. Bei den in der nachstehenden Übersicht enthaltenen Werten handelt es sich um
eine erste grobe Schätzung, da die konkreten Regelungen zu den Ersatzzahlungen in der noch zu
verabschiedenden Satzung festzulegen sind.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung,
Wasserschutz
Investitionsma
ßnahme
Ersatzpflanzungen
Einzahlungen 2023 ff. 300.000
Auszahlungen 2023 ff. 300.000
Saldo 0

- 3 -
V/0038/2022
Begründung:
Zu 1. und 2:
Die Stadt Münster hat bislang auf die Einführung einer Baumschutzsatzung gemäß
§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) verzichtet und dies zuletzt mit Beschluss vom
21.03.2012 (V/0001/2012) bekräftigt. Der bisherige Verzicht auf eine Baumschutzsatzung beruhte
insbesondere auf den Ergebnissen eines öffentlichen Hearings am 07.12.2011. Demnach sollten
anstelle einer Baumschutzsatzung die Information der Öffentlichkeit verstärkt und die bereits
vorhandenen Instrumente zum Baumschutz weiter intensiviert werden.
Seit der letzten Beschlussfassung im Jahr 2012 hat sich die Sachlage zwischenzeitlich verändert und
in den letzten Jahren zugespitzt. Infolge der anhaltend hohen Bautätigkeit, der zunehmenden
Nachverdichtung, des Besitzwechsels von Grundstücken und als Folge wachsender
Flächenkonkurrenz nehmen die Eingriffe in den Baumbestand zu. Gleichzeitig gefährdet der
Klimawandel durch Sturmereignisse, Hitze und Trockenheit sowie durch aufkommende Schädlinge
und Krankheiten den vorhandenen Bestand. Gerade in Zeiten des Klimawandels hat die Bedeutung
von Bäumen und insbesondere von älteren Bäumen für die Lebensqualität in Münster nochmals
erheblich zugenommen. Durch ihre Verdunstungsleistung und als Schattenspender sind Bäume bei
steigenden sommerlichen T emperaturenfür die Aufenthaltsqualität im öffentlichen wie privaten Raum
unverzichtbar.
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Münster nimmt der Stellenwert der Stadtbäume stetig zu.
Sie steigern die Wohnqualität und können die negativen Begleiterscheinungen von Urbanisierung und
Versiegelung wirksam begrenzen. Dabei geht es um weit mehr als um Bäume an Straßen, in Parks
und Grünanlagen. Auch die privaten Stadtbäume tragen durch Begrünung von Stadträumen und
Gebäuden erheblich zu einer positiven Gestaltung bei und führen zu einer Verbesserung des
Mikroklimas und der Bindung von CO2.
Im Rahmen der vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in den letzten Jahren
kontinuierlich durchgeführten Beratungen zum Baumschutz sowie mit den zur Verfügung stehenden
Instrumenten konnte dem erkennbaren Trend eines gestiegenen Verlustes von wertvollen Bäumen im
Stadtgebiet nicht nachhaltig entgegengewirkt werden. Der Erlass einer Baumschutzsatzung ist daher
aus Sicht der Verwaltung nunmehr geboten.
Zu 3.:
Die erfolgreiche Einführung einer Baumschutzsatzung erfordert ein transparentes Verfahren und die
Information der Öffentlichkeit. Dabei sollte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht mehr das
„ob“, sondern das „wie“ im Vordergrund stehen.
Ablauf:
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf einer Baumschutzsatzung für Münster öffentlich zu
kommunizieren und die Möglichkeit zu eröffnen, an die Verwaltung Fragen zu stellen und Anregungen
zu unterbreiten. Die Art der Beteiligung erfolgt im Rahmen der durch die Corona-Pandemie
vorgegebenen Möglichkeiten. Vorgesehen ist der nachfolgende Ablauf:
 Vorschlag der Verwaltung auf Grundlage der Musterbaumschutzsatzung (GALK).
 Moderierter Workshop zur Vorbereitung der Einbringung der Satzung in den AUKB
- Politik (Vertreter/innen AUKB)
- Verwaltung

- 4 -
V/0038/2022
- Naturschutzverbände
- Naturschutzbeirat (Vorsitzende)
 Kontinuierliche Bürgerinformation
- Internet
- Presse
Die praktische Umsetzung einer neuen Baumschutzsatzung kann vom Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit nicht mit dem vorhandenen Personal gewährleistet werden. Basierend auf
Erfahrungswerten in vergleichbaren Kommunen ist mit einem Aufwand von ca. 250-300 Anträgen je
100.000 Einwohner zu rechnen. Die zu erwartenden rund 800-900 Anträge im Jahr sind sowohl
fachlich als auch verwaltungsseitig zu bearbeiten. Es ist mit der Einführung der Satzung mit einer
erheblichen Beratungsaktivität zu rechnen. Folgende Detailleistungen sind zu erbringen:
Aufgabenbereiche
Baumschutzsatzung
Detailleistungen
Baumfachliche
Bewertung
 Prüfung der Erhaltungsfähigkeit (Einschätzung Vitalität,
Schadbild)
 Bewertung potentieller Schäden durch Eingriffe im Baumumfeld
 Ortstermine
 Dokumentation Bestandserfassung
 Beratungsleistungen zum Baumerhalt durch Aufzeigen von
Planvarianten
 Verwaltung Datenbank/Software
 Auflagenformulierung
 Stadtinterne Abstimmungsverfahren (Tiefbau, Hochbau,
Straßenbau)
 Bauordnungsrechtliche Verfahrenseinbindung
 Abnahme Ersatzpflanzungen
 Koordination städtischer Ersatzpflanzungen
 Überwachungsleistungen
Verwaltungsleistungen  Befreiungs-/Ablehnungsbescheide
 Gebührenverwaltung
 Rechtliche Würdigung
 Verwaltung Online-T ool(digitale Bürgeranträge)
Öffentlichkeitsarbeit  Internetpräsenz
 T elefonberatung,ggf. Vor-Ort-Beratung
 Baumbericht (Umweltdaten Münster)
In Anlehnung an Erfahrungswerte vergleichbarer Kommunen ist von ca. 1 Arbeitskraft je 100.000
Einwohner auszugehen. Mit der Bereitstellung von 2,5 Stellen wird dieser Ansatz nicht vollständig
erreicht. Eine Studie des BUND aus Bayern (2019) weist auf die nach Angabe der Kommunen
wichtige Bedeutung des Faktors Fachpersonal im Vollzug hin. Nur bei Durchführung einer adäquaten
Überwachungsleistung kann die Baumschutzsatzung ihr Potenzial erfüllen. Bei einer nicht
auskömmlichen Personalsituation ist von einer längeren Dauer der Antragsbearbeitung auszugehen
und es müssen nicht zwingende Leistungskomponenten (Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Kontrollen
etc.) reduziert werden oder der Leistungsumfang durch Steuerung der Fallzahlen in der Satzung
verringert werden. Entsprechende Erkenntnisse sind im Rahmen des vorgesehenen Monitorings zu

- 5 -
V/0038/2022
erwarten. In diesem Rahmen sollen auch die im Haushalt veranschlagten Sachmittel reflektiert
werden.
Mit Erlass der Satzung gilt diese unmittelbar, so dass vom 1.T ag an eine qualifizierte Bearbeitung
unerlässlich ist. Dies erfordert unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss vorbereitende Schritte zur
Umsetzung sowie eine öffentlichkeitswirksame Begleitung der Erstellung, da bereits ab diesem
Zeitpunkt von einem erhöhten Informationsbedarf der Öffentlichkeit auszugehen ist. Proaktiv möchte
das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits eine
Informationskampagne zu den Grundzügen der Satzung starten und für das Thema Baumschutz
sensibilisieren.
Mit der Umsetzung der Baumschutzsatzung sind Gebühreneinnahmen verbunden. Diese richten sich
in Art und Höhe nach der „Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW“. Die
Gebühreneinnahmen sollen zur Deckung der entstehenden Kosten, z. B. Sachmittel eingesetzt
werden.
Zu 4.:
Mit einem genehmigten Antrag zur Fällung von Bäumen geht die Verpflichtung einher, gemäß in der
Satzung näher zu definierendem Umfang, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ist eine adäquate
Ersatzpflanzung auf dem Grundstück selber nicht möglich, ist eine zweckgebundene Ersatzzahlung
an die Stadt zu richten. Die Höhe der Ersatzzahlung richtet sich nach dem Wert des Baumes, den
Pflanzkosten und der Pflege. Die Verwaltung setzt in diesem Fall die Baumpflanzung auf städtischen
Flächen um. Da es sich bei den Ersatzpflanzungen im städtischen Raum um neue Baumstandorte
handelt, müssen zur Realisierung entsprechende Flächen dauerhaft bereitgestellt werden. Vorrangig
ist jedoch die Umsetzung der Ersatzpflanzung auf dem Eingriffsgrundstück selber zu fordern.
Zu 5.:
Im Rahmen der Umsetzung der Baumschutzsatzung ist eine jährliche Bilanzierung der Fallzahlen,
Ersatzpflanzungen Gebühreneinnahmen etc. vorgesehen, um eine sachgerechte Evaluierung
vornehmen zu können. Im Sinne einer gebündelten Information zu Umweltdaten ist vorgesehen, die
entsprechenden Informationen der Politik und der Öffentlichkeit im Rahmen der 2-jährig vorgelegten
„Umweltdaten Münster“ zur Verfügung zu stellen.
Zu 6.:
Die mit dem genannten Ratsantrag Nr. A-/0022/2021 eingebrachten Beschlussvorschläge sind dem
Grunde nach aufgegriffen. Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL, SPD-
Ratsfraktion und Ratsgruppe Volt ist somit erledigt.
Für die dauerhafte Sicherung und Etablierung eines gesunden Baumbestandes ist es erforderlich,
sowohl den bestehenden (Alt-)Baumbestand zu sichern als auch durch Neuanpflanzungen für
künftige Generationen vorzusorgen. Gemäß dem Beschlusspunkt 6 sind, nach näherer Regelung in
der Satzung, für nicht auf dem Grundstück selber oder auf sonstigem Eigentum des Antragstellers
ersetzbare Bäume, von Seiten der Stadt Münster Flächen bereitzustellen, auf denen die Stadt
Münster die Ersatzpflanzung vornimmt. Die Beseitigung eines Baumes im Zuge eines Bauvorhabens
und der notwendige Ersatz stehen jedoch unter dem Vorbehalt der noch im Detail
auszuformulierenden Baumschutzsatzung. Über die mit der Baumschutzsatzung verbundene
Entwicklung des Baumbestandes wird im Zuge der „Umweltdaten Münster“ informiert. Der Antrag an
den Rat der CDU-Ratsfraktion Nr. A-/0018/2021 ist damit aufgegriffen und erledigt.
Die Anregung nach § 24 GO Nr. 2017-00006 des NABU Stadtverbandes Münster eine

- 6 -
V/0038/2022
Baumschutzsatzung aufzustellen, ist damit erledigt.
i.V
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Ratsantrag Nr. A-/0022/2021 der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL, SPD-
Ratsfraktion und Ratsgruppe Volt
Anlage 2: Ratsantrag Nr. A-/0018/2021 der CDU-Ratsfraktion
Anlage 3: Anregung nach § 24 GO Nr. 2017-00006 des NABU Stadtverbandes Münster
Anlage 4: Zeitablaufplanung

Anlage 4_V0038_2022_Anlage 4 Zeitablauf

340 Zeichen

Einführung der 
Satzung 
Öffentlichkeits
-arbeit
Stellen-
besetzung
Satzungs-
beschluss RechtskraftGrundsatz-
beschluss
Vorbereitung
04/2022
ab 05/2022
Ende 2022
Beginn 2023
Abstimmung 
Satzungsentwurf
Kontinuierliche 
Öffentlichkeitsarbeit
2,5  Stellen
Anlage 4: Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes -
Zeitlicher Ablauf

Anlage 1_V0038_2022_Ratsantrag Grüne_SPD_Volt_A-022.2021_Eine Baumschutzsatzung für Münster

3009 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0022/2021  
 
      
 
                                                                                                 9.3.2021 
 
Ratsantrag  
 
Der Rat möge beschliessen:  
 
  
 
Eine Baumschutzsatzung für Münster  
 
1. Der Rat bekräftigt, dass der Schutz der Bäume in  Münster eine sehr ho he 
Bedeutung für das Stadtklima, die Öko lo gie und die Lebensqualität hat. Die 
Stadt Münster führt daher zum nächstmöglichen Zeitp unkt eine 
Baumschutzsatzung ein. 
 
2. Die Satzung wird vo m Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit 
erarbeitet. Hinsichtlich der ko nkreten Ausgestaltun g (z.B. 
Ausnahmetatbestände, Mindeststammumfang, Antragsver fahren, Art und 
Ausmaß der Ersatzmaßnahmen, Ko ntro lle und Durchsetz ung) erfo lgt eine 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der im Umweltfo rum Münster 
o rganisierten Naturschutzverbände. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erfo rderlichen Sach- und Perso nalmittel für 
die Umsetzung der Baumschutzsatzung nachzuweisen un d zum Haushalt und 
zum Stellenplan 2022 anzumelden. 
 
 
Begründung 
 
Info lge der anhaltend ho hen Bautätigkeit, der zunehmenden Nachverdichtung und 
als Fo lge wachsender Flächenko nkurrenz nehmen die Eingriffe in den Baumbestand 
zu, so wo hl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen. Die Fällung vo n 
Bäumen löst vo r allem zur winterlichen Ro dungssaison Pro teste vo n Anwo hner*innen 
aus.

Antrag an den Rat A-/0022/2021  
 
Jede Fällung eines gesunden Baumes ist ein Eingriff in das lo kale Mikro klima so wie 
das Stadt- und Landschaftsbild und hat damit über mehrere Jahrzehnte einen 
Einfluss auf die Lebensqualität im Quartier. Die Fällung gro ßer und alter Bäume 
beeinträchtigt die Artenvielfalt und die Anpassungsfähigkeit des Naturhaushalts im 
Zuge des Klimawandels. Bäume dienen zudem als CO 2-Senker und leisten so  einen 
wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Fo lgen des Klimawandels. 
Gerade Münster als wachsende Stadt muss sehr behutsam und bedacht mit ihrem 
wertvo llen Baumbestand umgehen. Die Wertschätzung vo n Bäumen in der 
Öffentlichkeit hat in den letzten Jahren zugeno mmen, der rechtliche Schutzrahmen, 
insbeso ndere vo n Bäumen im Privatbesitz, hinkt dem jedo ch no ch hinterher. Aus 
diesem Grund so ll die Fällung vo n Bäumen zukünftig durch eine Baumschutzsatzung 
unter Genehmigungsvo rbehalt gestellt und Bäume nur no ch gegen Nachweis einer 
Ersatzpflanzung gefällt werden dürfen. 
 
 
gez.                                               
Leandra Praetzel                        Marius Herwig                               Helene Go ldbeck 
Dr. Ro bin Ko rte                          Ludger Steinmann                         Tim Pasch 
Sylvia Rietenberg                       Do ris Feldmann                              
Christo ph Kattentidt                    Lia Kirsch       
Andrea Blo me                             und Fraktio n                     
Jule Heinz-Fischer                       
Carsten Peters 
und Fraktio n

Anlage A

2385 Zeichen

Anlage A zur V/0038/2022
Kurzüberblick
Für das Stadtgebiet von Münster wird ein Grundsatzbeschluss zum Erlass einer
Baumschutzsatzung angeregt. Nachdem bislang auf eine entsprechende Satzung verzichtet
wurde, zeigt sich nunmehr, dass dem erkennbaren Trend eines gestiegenen Verlustes von
wertvollen Bäumen im Stadtgebiet nicht mehr nachhaltig entgegengewirkt werden kann. Der
Erlass einer Baumschutzsatzung ist daher aus Sicht der Verwaltung daher geboten.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage werden wesentliche Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess und Ziele aus dem
Haushaltsplan aufgegriffen, da mit Einführung der Baumschutzsatzung die Durchgrünung des
Stadtgebietes als ein Kernfaktor für die Lebensqualität in Münster gesichert wird.
Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess:
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung,
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Ziele aus dem Haushaltsplan
PG 1301
1. Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen)
soll unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang
gewährleistet bleiben.
PG 1303
1. Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der Schutz und die Entwicklung der Lebensräume soll
fortgeführt und möglichst im Einvernehmen mit den münsteraner Bürger/innen
(Grundstückseigentümer/innen, Erholungssuchende, etc.) erfolgen. Die Landschaftsplanung
soll im Münsteraner Stadtgebiet flächendeckend erfolgen.
Finanzierung
Produktgruppe: 1303
1401
Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz
Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit,
Immission, Boden, Abfall
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein X
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Vgl. § 49 LNatSchG NRW – Baumschutzsatzung
(zu § 29 Absatz 1 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes)

Anlage 2_V0038_2022_Ratsantrag CDU A_0018.2021_Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen

1181 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0018/2021  
 
 
 
 
 
 
 
  
 
RATSANTRAG  
 
 Münster, 05. März 2021 
 
 
 
Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Es werden Flächen ausgewiesen, die für das Anpfl anzen von Bäumen 
auf dem Stadtgebiet in Frage kommen. 
 
2. Für jeden Baum, der aufgrund eines Bauvorhabens weichen muss, sind  
je nach Größe ein oder mehrere Bäume als Ausgleich neu zu pflanzen. 
 
3. Über die Entwicklung der Aufforstung ist jährlic h zu berichten 
 
Begründung: 
Bei den aktuellen Beratungen über Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu 
Diskussionen, ob die vorhandenen Bäume gefällt werden sollen. Hierbei werden teilweise 
notwendige Vorhaben (Wohnen, Kita, Feuerwehr) in Frage gestellt. Oder es werden einzelne 
Bäume mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand (Fundamentierung) abgesichert. 
Sinnvoll ist es daher eine Regelung zur Wiederaufforstung zu treffen. Eine regelmäßige 
Verjüngung des Bestandes, eine gut zu steuernde Artenvielfalt und die gezielte Anlage von 
Grünflächen trägt zur Verbesserung der CO2 Bilanz bei und beschleunigt die notwendigen 
Bauvorhaben. 
gez. Stefan Weber  
und Fraktion

Beratungsverlauf (3)

10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Zumsandestraße 15
  • Stettiner Straße
  • Dingstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0038/2022
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2022
Erstellt
17.01.2022 12:19