V/0312/2009
Stiftung Magdalenenhospital - Förderprogramm "Wohnen im Alter"
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Beschlussvorlage
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V/0312/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen Betrifft Stiftung Magdalenenhospital - Förderprogramm "Wohnen im Alter" Beratungsfolge 03.06.2009 Stiftungskommission Vorberatung 10.06.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stiftung Magdalenenhospital wird beauftragt, das Stiftungsprogramm „Hilfen zum Um- zug“ ab dem Jahr 2010 in einem Umfang bis zu 45.000 € jährlich fortzuführen. 2. Der künftige Umfang des vom Rat 1987 beschlossen Stiftungsprogramms „Förderung al- tenfreundlicher Wohnungen“ wird ab dem Jahr 2010 auf jährlich bis zu 70.000 € festgelegt. 3. Für die Stiftungsprogramme werden im Wirtschaftsplan der Stiftung Magdalenenhospital zwei Kostenstellen gebildet, die bei einer jeweils höheren oder geringeren Inanspruchnah- me des einen oder anderen Programms einen finanziellen Ausgleich zwischen den Pro- grammen erlauben. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass ab dem Jahr 2010 für das Stiftungsprogramm „Hilfen zum Umzug“ bis zu 45.000 € und für das Stiftungsprogramm „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ bis zu 70.000 € aus den Erträgen der Stiftung Magdalenenhospital bereitgestellt werden. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Mittelbereitstellung erfolgt ab dem Jahr 2010 über den jeweiligen Wirtschaftsplan der Stiftung Magdalenenhospital. Vorlagen-Nr.: V/0312/2009 Auskunft erteilt: Herr Claahsen Ruf: 492 59 03 E-Mail: Claahsen@stadt-muenster.de Datum: 29.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0312/2009 Begründung: 1. Wohnen im Alter – Maßnahmen der Stiftung Magdalenenhospital Die Stiftung Magdalenenhospital hat als eine der ältesten unter den Kommunalen Stiftun- gen einen ausgewiesenen Satzungsschwerpunkt in der Förderung der Altenhilfe. Zu den zahlreichen Maßnahmen gehören seit vielen Jahren die Bereitstellung von Wohn- und Betreuungsplätzen im Rahmen der stationären Altenhilfe sowie Angebote im Bereich des Service-Wohnens in Verbindung mit dem Altenzentrum Klarastift. Ferner gehören die Ent- wicklung von Objekten des Mehr-Generationen-Wohnens, wie z. B. in der Wohnanlage am Christoph-Bernhard-Graben in Münster und die Errichtung altengerechter Wohnungen, wie z. Β. an der Grünen Gasse dazu. Zahlreiche Altenwohnungen ohne institutionellen oder or- ganisatorischen Bezug sind darüber hinaus im allgemeinen Wohnungsbestand der Kom- munalen Stiftungen zu finden. Neben der Bereitstellung von Wohnraum sind es flankierende Fördermaßnahmen der Stif- tung Magdalenenhospital, die „passgenaues“ Wohnen im Alter unterstützen. Hier sind ins- besondere die Stiftungsprogramme „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ und „Hilfen zum Umzug“ zu nennen. Die Förderung altenfreundlicher Wohnungen ermöglicht den Verbleib in der eigenen Wohnung durch die Bereitstellung oder den Einbau technischer Hilfsmittel, z. B. im sanitären Bereich. Durch die verbesserte häusliche Situation wird ferner erreicht, dass ältere Menschen in ihrer vertrauten Umgebung und ihrem Wohnviertel verbleiben können. Oft ist auch genau der umgekehrte Weg die bessere Lösung; zum Beispiel ein Umzug in eine kleinere Wohnung, die den Bedürfnissen im Alter eher gerecht wird oder der Umzug zu oder in die Nähe von Verwandten und Freunden. Hier gewährt die Stiftung Magdalenen- hospital im Rahmen des Stiftungsprogramms „Hilfen zum Umzug“ Zuschüsse im Bedarfs- fall. 2. Die Stiftungsprogramme Förderung altenfreundlicher Wohnungen Das vom Rat der Stadt Münster 1987 beschlossene Programm der Stiftung Magdalenen- hospital zur Förderung altenfreundlicher Wohnungen hat in den vergangenen Jahren ihre Zielsetzung, Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger so herzurichten, dass ein Verbleib der Menschen in den Wohnungen ermöglicht wurde, erreicht. Das Stiftungspro- gramm wurde zum Ende der 80er Jahre initiiert aufgrund der damaligen Erfordernisse des Wohnungsmarktes. Da geeignete, altengerechte Wohnungen in ausreichender Anzahl fehl- ten, förderte die Stiftung den Verbleib der Menschen in ihren Wohnungen. Das Sozialamt und das Amt für Wohnungswesen sind Kooperationspartner und setzen das Förderpro- gramm durch intensive fachliche Beratung und organisatorische Hilfestellungen um. Die Mittelvergabe erfolgte auf der Grundlage von Richtlinien (siehe Anlage 1), die der Rat paral- lel zur Einrichtung des Förderprogramms beschloss und die im Jahr 2001 novelliert wurden. Kern der Novellierung war die Anpassung der Altersgrenze für Antragstellerinnen und An- tragsteller von 60 auf 65 Jahre, die Einführung von Einkommensgrenzen sowie die Neufas- sung des Maßnahmenkataloges. Hilfen zum Umzug Im Frühjahr 1997 beschloss der Rat als städtische Maßnahme die Ergänzung des bisheri- gen Leistungsangebotes der Wohnberatung um organisatorische und finanzielle Hilfen im Rahmen des Förderprogramms „Hilfen beim Wohnungstausch“. Im Kontext bereits vorhan- dener Angebote des Informationsbüros Pflege und der Wohnraumanpassungsberatung tru- gen diese ergänzenden Leistungen des Amtes für Wohnungswesen in den zurückliegenden Jahren effektiv und effizient dazu bei, die Wohn- und Lebenssituationen sowie die bedarfs- - 3 - V/0312/2009 gerechte Wohnraumversorgung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung standen die von der Stadt Münster über das Amt für Wohnungswesen bereitgestellten finanziellen Mittel zur Umsetzung des Programms „Hil- fen beim Umzug“ ab dem 01.01.2006 nicht mehr zur Verfügung. Auf der Grundlage der Vorlage V/105/2006 beschloss der Rat die Stiftung Magdalenen- hospital mit der Finanzierung der Umzugshilfen zu beauftragen und dafür im Zeitraum 2006 bis 2009 jeweils 35.000 € aus den Stiftungserträgen bereitzustellen. Über die Erfahrungen und den Einsatz der Stiftungsmittel gibt der in der Anlage 2 beigefügte Bericht Auskunft. 3. Inanspruchnahme der beiden Stiftungsprogramme Beide Stiftungsprogramme werden kontinuierlich von den Bürgerinnen und Bürgern in An- spruch genommen. Ein Bedarf kann für beide Stiftungsprogramme bestätigt werden. Seit 2006 - dem ersten Förderjahr des Programms „Hilfen zum Umzug“ - wird das Budget je- weils vollständig ausgeschöpft und Mehrausgaben nur dadurch vermieden, dass die Fach- beratung des Amtes für Wohnungswesen auf das nächste Förderjahr verweist, wenn meist zum 4. Quartal hin die bereitgestellten Mittel verausgabt sind. Demzufolge ist regelmäßig eine Antragsverlagerung auf den Beginn des jeweils kommenden Förderjahres zu beobach- ten. Im Programm „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ ist in den letzten Jahren deutlich eine schwankende Inanspruchnahme durch die Bürgerinnen und Bürger zu beobachten. Zum einen ist sicherlich vor dem Hintergrund des äußerst langen Bereitstellungszeitraumes von 22 Jahren (seit 1987) davon auszugehen, dass zahlreiche Wohnungen bereits verbes- sert werden konnten. Zum anderen werden seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahren im Bedarfsfall die dort zur Verfügung stehenden Mittel einer Stiftungsförde- rung voran gestellt, was zu weniger hohen Anträgen beiträgt. 4. Anpassung der Budgets / Budgettechnische Zusammenführung der beiden Stif- tungsprogramme ab 2010 Die Verwaltung schlägt vor, beide Stiftungsprogramme ab dem Jahr 2010 unbefristet fortzu- führen. Gleichzeitig wird empfohlen, das Budget des Programms „Hilfen beim Umzug“ von 35.000 € auf 45.000 € jährlich zu erhöhen. Bei einer durchschnittlichen Auslastung des Programms „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ in Höhe von etwa 70 % schlägt die Verwaltung eine Ansatzreduzierung von 100.000 € auf 70.000 € vor. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, die beiden Budgetansätze so miteinander zu ver- binden, dass bei einer jeweils höheren oder geringeren Auslastung des einen oder des an- deren Programms ein Mittelausgleich möglich ist. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: - 4 - V/0312/2009 Anlage 1: Richtlinien des Stiftungsprogramms „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ Anlage 2: Bericht zum Stiftungsprogramm „Hilfen zum Umzug“
Richtlinien des Stiftungsprogramms
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Anlage 1
zur Vorlage V/0312/2009
Richtlinien des Stiftungsprogramms
„Förderung altenfreundlicher Wohnungen“
Die städtisch verwaltete Stiftung Magdalenenhospital fördert seit 1987 den altenfreundlichen Woh-
nungsumbau. Bürgerinnen und Bürger können als Wohnungs- oder Hauseigentümer oder Mieter
Zuschüsse zur Verbesserung der Wohnungsausstattung erhalten.
1. Antragsberechtigte
Ziel des Programms ist es Bürgerinnen und Bürgern, die ihren selbstgenutzten vorhandenen
Wohnraum durch zusätzliche Ausstattungen für die besonderen Wohnbedürfnisse im Alter herrich-
ten möchten, finanziell zu fördern, um den Verbleib in der eigenen Wohnung auf Dauer zu erhal-
ten. Dieses gilt auch für den Zuzug in die Wohnung von Kindern.
Die Zuschüsse sind Münsteraner Bürgerinnen und Bürger vorbehalten, die mindestens 65 Jahre
sind und aus Altersgründen eine besonders ausgestattete Wohnung in Münster benötigen. In be-
gründeten Ausnahmefällen können Personen ab dem 55. Lebensjahr bei vorliegender Pflegebe-
dürftigkeit ab Pflegestufe I (gem. SGB XI Pflegeversicherungsgesetz) oder einer Schwerbehinde-
rung mit einem Grad der Behinderung von 100 ebenfalls einen Zuschuss beantragen.
Als Fördervoraussetzung für einen Zuschuss aus dem Stiftungsprogramm, gelten pro Haushalt die
Einkommensgrenzen gem. § 53 Nr. 2 Satz 1 AO.
2. Lage der Wohnung
Wohnungen die im Souterrain, im Erdgeschoß oder im 1. Obergeschoß liegen. Höher gelegene
Wohnungen nur dann, wenn sie mit einem Fahrstuhl erreichbar sind.
3. Maßnahmen
I. Maßnahmen zum Verbleib in der Wohnung (zum Beisp iel)
• Handläufe im Hauseingangs- und Treppenhausbereich
• Flachgeneigte Rampen, um Stufen zum Hauseingang zu überbrücken
• Beleuchtung des Hauseingangsbereiches
• Sicherung des Haus- bzw. Wohnungseinganges, z.B. T ürgegensprechanlage, Kasten-
riegelschloss, Türspion, Bewegungsmelder
• Beseitigung von Schwellen innerhalb der Wohnung
• Mechanische / elektrische Fensterschließanlagen
• Elektrische Rolladenheber
Weitere oder andere individuelle Maßnahmen sind mit der Wohn-beratung abzustimmen.
Für Maßnahmen zum Erhalt der Wohnung ist eine Förderung in Höhe der nachgewiesenen Kosten
bis zu 1.500 € möglich.
II. Einrichtung eines altengerechten Badezimmers (z um Beispiel)
• Rutschfester Bodenbelag
• Einbau einer bodengleichen Dusche oder einer sehr flachen Duschtrasse
• Neueinbau eines höheren Stand- oder Hänge-WC
• Installation eines Handwaschbeckens mit ausreichen der Beinfreiheit
• Ausstattung mit Einhebelmischarmaturen
Weitere oder andere individuelle Maßnahmen sind mit der Wohnberatung abzustimmen.
Für die Errichtung eines altengerechten Badezimmers ist eine Förderung in Höhe der nachgewie-
senen Kosten bis zu 2.500 € möglich.
Die Gesamtfördersumme beträgt im Höchstfall 4.000 € für den einmaligen Zuschuss pro Wohnein-
heit.
Die Anpassungsmaßnahme muss innerhalb von einem Jahr nach erhaltenem Zuwendungsbe-
scheid abgeschlossen sein.
Eine Förderung nach diesem Programm ist nur nachrangig zu anderen Kostenträgern möglich.
4. Antragsverfahren
Anträge werden bei der Wohnberatung der Stadt Münster gestellt.
Dem Stiftungsantrag sind folgende Anlagen beizufügen:
• Kostenvoranschläge
• Einkommens- und Vermögenserklärung
• Bei Mietverhältnissen ist eine Einverständniserklä rung des Vermieters beizufügen.
1. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides und des V ordruckes „Kostennachweis“ durch die Stif-
tungsverwaltung kann mit der Maßnahme begonnen werden.
2. Nach Beendigung der Maßnahme ist der vollständig ausgefüllte Vordruck Kostennachweis mit
den Rechnungs- und Zahlungsbelegen der Wohnberatung vorzulegen.
Ist die Umbaumaßnahme nach den Stiftungsrichtlinien durchgeführt worden, wird der bewilli-
gungsfähige Betrag überwiesen.
5. Inkrafttreten der Richtlinien
Die Richtlinien sind auf Beschluss des Rates der St adt Münster vom 19.12.2001 (Ratsvorlage
1193/01) am 01.01.2002 in Kraft getreten.
Anlage Bericht Hilfen beim Umzug
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Anlage 2 zur Vorlage V/0312/2009 Förderprogramm der Stiftung Magdalenenhospital Gewährung finanzieller Mittel für „Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen“ Berichtszeitraum 2006 – 2008 1. Ausgangslage Seit 1995 wird in der Wohnberatung der Stadt Münste r das Angebot der Wohnraumanpassungsberatung vorgehalten. Die Ausweit ung des Leistungsange- botes der Wohnberatung um organisatorische und finanzielle Hilfen beim Umzug im Rahmen des Förderprogramms „Hilfen beim Wohnungstausch“ wurde 1997 im Rat beschlossen. Im Verbund mit der Wohnraumanpassungsberatung truge n diese ergänzenden Leistungen des Amtes für Wohnungswesen effektiv und effizient dazu bei, die Wohn- und Lebenssituationen sowie die bedarfsgerech te Wohnraumversorgung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Auf Grund der öffentlichen Beschlussvorlage V/0105/ 2006 wurde im Mai 2006 rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31. 12.2009 die Gewährung von jährlich 35.000 € für Hilfen beim Umzug für Seniori nnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen aus Mitteln der Stiftung Magdalenenhospital bewilligt. 2. Zielsetzung und Zielgruppen Die bereit gestellten finanziellen Mittel der Stift ung Magdalenenhospital stellen eine Ergänzung der Beratungs- und Unterstützungstätigkei t des Amtes für Wohnungs- wesen im Rahmen der Gewährung der „Hilfen beim Umzu g“ dar. Das Angebot individueller Hilfen und finanzieller Unterstützung stärkt die Umzugsbereitschaft und -möglichkeit der Betroffenen. Die hiermit verfolgte Zielsetzung ist, für die o. g . Zielgruppen die persönliche Wohnsituation so zu verbessern, dass möglichst lang fristig ein selbständiges Wohnen in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht wird und eine vorzeitige Heim- unterbringung möglichst verhindert wird. Dieses gil t auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (gem. § 45 c SGB XI). 3. Arbeitsschwerpunkte der Hilfen beim Umzug Im Vorfeld des Wohnungswechsels finden Beratungen z ur Wohnungssuche, zum geeigneten Wohnungstyp oder zu unterschiedlichen Wohnformen für Senioren oder Menschen mit Behinderung statt. Ausgehend von der p ersönlichen Situation und den Bedürfnissen wird geklärt, welche Wohnung geeig net ist und wie die Aussichten dafür am Wohnungsmarkt sind. Bei der Woh nungssuche und der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines wird Unterstützung angeboten. Ist eine geeignete Wohnung gefunden, wird Hilfe und Unterstützung bei Planung und Durchführung des Umzuges angeboten, soweit dies erforderlich ist. Dazu zählt insbesondere das Einholen und die Überprüfung von K ostenvoranschlägen für den Umzug oder die Renovierungsarbeiten, Aufstellen ein es Zeit- und Kostenplanes, Klärung persönlicher und finanzieller Bedarfe und R essourcen, sowie Begleitung während der Umzugsphase. Auch die komplette Übernah me der Organisation des Umzuges kann im Krankheitsfall erforderlich sein . Im Zeitraum von 2000 bis 2008 wurden insgesamt 26.2 02 persönliche oder telefonische Kontakte gezählt, davon entfielen auf den Zeitraum seit Gew ährung der Stiftungsmittel von 2006 bis 2008 allein 9.112 persönliche oder telefonische Kontakte. Kontakte 2639 2772 2908 2681 3130 2960 3127 2796 3189 2000 2200 2400 2600 2800 3000 3200 3400 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Jahr Kontakte Fachlich umfassende Beratung und intensive persönli che Betreuung sind in vielen Fällen die Voraussetzung für das Gelingen des Wohnungswechsels. Menschen, die sich durch ihr Alter, ihre Krankheit oder ihre persönliche Notlage überfordert fühlen, einen Wohnungswechsel zu planen und zu organisieren, insbesondere aber Menschen, die in ihrer Alltagskom petenz eingeschränkt sind, haben hier einen enormen Unterstützungsbedarf. Damit verbunden sind zeitaufwändige Gespräche und d ie hohe Zahl der Hausbesuche . In den drei Jahren von 2006 bis 2008 wurden insge samt 706 Hausbesuche geleistet. 261 216 229 0 50 100 150 200 250 300 2006 2007 2008 Hausbesuche 4. Gründe für den Umzug, Problemlagen Zwingende Umstände für den Wohnungswechsel sind: Gesundheitliche Veränderungen Nach plötzlicher Erkrankung oder Unfall ist ein Rol lstuhl erforderlich, die bisherige Wohnung kann nicht ohne fremde Hilfe verlassen werden. Chronische Erkrankungen oder altersbedingtes Nachlassen der Mobilität zwing en viele Betroffene Wohnungen zu suchen, die ohne Stufen zu erreichen sind. Diese einfache Tatsache ist der häufigste Grund für den notwendigen Umzug. Finanzielle Gründe Die finanzielle Situation und die forcierte Kostene ntwicklung zwingen immer häufiger ältere Menschen, sich nach preiswerterem Wohnraum u mzuschauen. Die Miet- erhöhungen und gestiegene Heiz- und Nebenkosten übe rsteigen auf Dauer das persönliche Budget. Häufig wird nach dem Tod des Eh epartners die Wohnung zu groß und zu teuer und zwingt den älteren Menschen zum Umzug. Wenn Personen Anspruch auf Leistungen der Grundsich erung oder der Arbeitsgemeinschaft Münster haben, werden Kosten fü r fehlenden Hausrat aber auch für den kompletten Umzug nicht vollständig übernommen. Die Ansparpotentiale bestehen meist nur theoretisch. Vom aktuelle Regelsatz in Höhe von 351 €/Monat für eine Einzelperson muss der Lebensunterhalt bestritten werden aber auch die Pra xisgebühr, die Zuzahlung und oft die vollständige Selbstzahlung geleistet werden . Ansparungen für Bekleidung, Heizkostennachzahlung, Reparaturen und den Ersatz z . B. Fernseher, Waschmaschine etc. sind schon für viele ein sehr großes Problem. Für einen notwendigen Umzug werden bei Leistungsbez ug von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung in der Regel 75 € für ein Umzug sfahrzeug und 25 € je Helfer gewährt. Renovierungs- und Malerarbeiten wurden in der Vergangenheit nicht übernommen. Fällige Doppelmieten während der Kündig ungsfrist können nicht übernommen werden. Vielfach verfügen Haushalte über keinerlei Rücklage n. Unzureichende finanzielle Eigenmittel können im Einzelfall dazu führen, dass ältere Menschen in Wohnungen einziehen müssen, die über einen längeren Zeitraum ohne Küche oder vollständiges Mobiliar ausgestattet sind. Auch geringfügige Ausga ben, wie z. B. 40 € für die Erneuerung eines zerbrochenen Lattenrost oder 35 € für neue Gardinenleisten können häufig nicht sofort getätigt werden. Auch be steht für die Betroffenen aufgrund des Alters und geringer Renten häufig kein e Möglichkeit, sich bei Kreditinstituten ein Darlehen zu beschaffen. In man chen Fällen ist wegen der privaten Verschuldung (z. B. finanzielle Rückstände bei Stadtwerken oder Vermietern) der Kontakt zur Schuldnerberatung herzustellen. Die finanzielle Situation wird sich vor dem Hinterg rund steigender Lebenshaltungs- kosten, vor allem steigender Miet- und Nebenkosten (insbes. Strom- und Heizkosten), Zuzahlung für Medikamente und Hilfeleistungen Dritter weiter zuspitzen und belastet häufig in nicht erwartetem Ausmaß die bescheidenen Möglichkeiten der Betroffenen. In Folge dessen kann sich der gesundhe itliche Zustand betroffener Personen auf Grund unzureichender Medikamentenverso rgung und nicht bezahlbarer Arztbesuche zusätzlich verschlechtern. Ein dadurch erwachsender erhöhter Hilfebedarf ist dann die Folge. Oft führt schon das Erkennen dieser prekären finanziellen Situation bei einigen Persone n zu schweren Belastungen, Überforderungen und Depressionen. Die Gewährung finanzieller Hilfen aus der Stiftung Magdalenenhospital ermöglicht hier in vielen Fällen die Wiederherstellung der Ent scheidungs- und Handlungs- fähigkeit für einen notwendigen Umzug in eine entsprechende Wohnung. Ohne diese finanzielle Unterstützung würden sich die gesundhei tlichen und finanziellen Probleme der betroffenen Personen weiter zuspitzen. In einigen Fällen besteht ohne finanzielle Unterstützung die Gefahr der physischen und psychischen Überforderung mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Ein selbst ändiges Wohnen wäre unter Umständen nicht mehr erreichbar, pflegerische Maßna hmen und anstehende hohe Kosten für anderweitige Kostenträger die Folge. Die statistischen Auswertungen machen deutlich, das s für den Personenkreis der Älteren und der Menschen mit Behinderung der finanz ielle Unterstützungsbedarf zunimmt. 5. Mittelverwendung aus der Stiftung Magdalenenhos pital für Umzüge Im Zeitraum von 2006 – 2008 konnten insgesamt 75 Um züge mit 104.299,41 € unterstützt werden. Die durchschnittliche Höhe der Hilfe betrug 1.390 €, dabei reichten die Beträge im Einzelfall von 60,37 € bis 3.076,- €. Das folgende Diagramm zeigt auf, in welcher Höhe un d für welche Bereiche die Mittel bisher verausgabt wurden. Dabei ist in 2006 und 2008 deutlich zu erkennen, dass sich gut kalkulierbare Neubauprojekte durch ge ringere Werte bei der Doppelmiete niederschlagen, jedoch gleichzeitig weg en der Übergabe nicht tapezierter und/oder gestrichener Wohnräume erhöhte Ausgaben bei den Renovierungskosten anfallen. 6. Nachfrage und Perspektiven Zu erwarten ist, dass die Nachfrage nach Beratung, praktischer Unterstützung und den finanziellen Hilfen stetig weiter steigen wird. Insbesondere die Folgen der derzeitigen weltwirtschaftlichen Turbulenzen werden sich auch hier bemerkbar machen. In Münster besteht weiterhin eine starke Nachfrage nach preisgünstigen und barrierefreien Wohnungen für ältere Menschen und fü r jüngere Menschen mit Behinderungen. Zum Teil können Haushalte erst nach Jahre mit einer geeigneten Wohnung versorgt werden, was gerade bei älteren Men schen Besorgnis und Verzweiflung auslöst. Auch um kostspielige Notlösungen wie die Unterbring ungen in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden oder in Einzelfällen nach Besserung de r gesundheitlichen Situation den Wechsel aus der Pflegeeinrichtung in eine eigen e Wohnung zu ermöglichen, sind die finanziellen Mittel der Stiftung Magdalene nhospital ein notwendiges sowie notlinderndes Instrument .
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Christoph-Bernhard-Graben
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0312/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37