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V/0312/2009

Stiftung Magdalenenhospital - Förderprogramm "Wohnen im Alter"

Vorlagen 04.05.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 27

Beschlussvorlage

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Ansehen

Richtlinien des Stiftungsprogramms

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Ansehen

Anlage Bericht Hilfen beim Umzug

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Ansehen

Beschlussvorlage

8331 Zeichen

V/0312/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stiftung Magdalenenhospital - Förderprogramm "Wohnen im Alter" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.06.2009 Stiftungskommission Vorberatung 
10.06.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stiftung Magdalenenhospital wird beauftragt, das Stiftungsprogramm „Hilfen zum Um-
zug“ ab dem Jahr 2010 in einem Umfang bis zu 45.000 € jährlich fortzuführen. 
 
2. Der künftige Umfang des vom Rat 1987 beschlossen Stiftungsprogramms „Förderung al-
tenfreundlicher Wohnungen“ wird ab dem Jahr 2010 auf jährlich bis zu 70.000 € festgelegt. 
 
3. Für die Stiftungsprogramme werden im Wirtschaftsplan der Stiftung Magdalenenhospital 
zwei Kostenstellen gebildet, die bei einer jeweils höheren oder geringeren Inanspruchnah-
me des einen oder anderen Programms einen finanziellen Ausgleich zwischen den Pro-
grammen erlauben. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass ab dem Jahr 2010 für das Stiftungsprogramm „Hilfen zum 
Umzug“ bis zu 45.000 € und für das Stiftungsprogramm  „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ 
bis zu 70.000 € aus den Erträgen der Stiftung Magdalenenhospital bereitgestellt werden. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Mittelbereitstellung erfolgt ab dem Jahr 2010 über den jeweiligen Wirtschaftsplan der Stiftung 
Magdalenenhospital.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0312/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Claahsen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0312/2009 
Begründung: 
 
1. Wohnen im Alter – Maßnahmen der Stiftung Magdalenenhospital 
 
Die Stiftung Magdalenenhospital hat als eine der ältesten unter den Kommunalen Stiftun-
gen einen ausgewiesenen Satzungsschwerpunkt in der Förderung der Altenhilfe. Zu den 
zahlreichen Maßnahmen gehören seit vielen Jahren die Bereitstellung von Wohn- und 
Betreuungsplätzen im Rahmen der stationären Altenhilfe sowie Angebote im Bereich des 
Service-Wohnens in Verbindung mit dem Altenzentrum Klarastift. Ferner gehören die Ent-
wicklung von Objekten des Mehr-Generationen-Wohnens, wie z. B. in der Wohnanlage am 
Christoph-Bernhard-Graben in Münster und die Errichtung altengerechter Wohnungen, wie 
z. Β. an der Grünen Gasse dazu. Zahlreiche Altenwohnungen ohne institutionellen oder or-
ganisatorischen Bezug sind darüber hinaus im allgemeinen Wohnungsbestand der Kom-
munalen Stiftungen zu finden. 
 
 Neben der Bereitstellung von Wohnraum sind es flankierende Fördermaßnahmen der Stif-
tung Magdalenenhospital, die „passgenaues“ Wohnen im Alter unterstützen. Hier sind ins-
besondere die Stiftungsprogramme „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ und „Hilfen 
zum Umzug“ zu nennen. Die Förderung altenfreundlicher Wohnungen ermöglicht den 
Verbleib in der eigenen Wohnung durch die Bereitstellung oder den Einbau technischer 
Hilfsmittel, z. B. im sanitären Bereich. Durch die verbesserte häusliche Situation wird ferner 
erreicht, dass ältere Menschen in ihrer vertrauten Umgebung und ihrem Wohnviertel 
verbleiben können.  
 Oft ist auch genau der umgekehrte Weg die bessere Lösung; zum Beispiel ein Umzug in 
eine kleinere Wohnung, die den Bedürfnissen im Alter eher gerecht wird oder der Umzug 
zu oder in die Nähe von Verwandten und Freunden. Hier gewährt die Stiftung Magdalenen-
hospital im Rahmen des Stiftungsprogramms „Hilfen zum Umzug“ Zuschüsse im Bedarfs-
fall. 
 
2. Die Stiftungsprogramme  
 
 Förderung altenfreundlicher Wohnungen 
Das vom Rat der Stadt Münster 1987 beschlossene Programm der Stiftung Magdalenen-
hospital zur Förderung altenfreundlicher Wohnungen hat in den vergangenen Jahren ihre 
Zielsetzung, Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger so herzurichten, dass ein 
Verbleib der Menschen in den Wohnungen ermöglicht wurde, erreicht. Das Stiftungspro-
gramm wurde zum Ende der 80er Jahre initiiert aufgrund der damaligen Erfordernisse des 
Wohnungsmarktes. Da geeignete, altengerechte Wohnungen in ausreichender Anzahl fehl-
ten, förderte die Stiftung den Verbleib der Menschen in ihren Wohnungen. Das Sozialamt 
und das Amt für Wohnungswesen sind Kooperationspartner und setzen das Förderpro-
gramm durch intensive fachliche Beratung und organisatorische Hilfestellungen um. Die 
Mittelvergabe erfolgte auf der Grundlage von Richtlinien (siehe Anlage 1), die der Rat paral-
lel zur Einrichtung des Förderprogramms beschloss und die im Jahr 2001 novelliert wurden.  
Kern der Novellierung war die Anpassung der Altersgrenze für Antragstellerinnen und An-
tragsteller von 60 auf 65 Jahre, die Einführung von Einkommensgrenzen sowie die Neufas-
sung des Maßnahmenkataloges.  
  
 Hilfen zum Umzug 
 Im Frühjahr 1997 beschloss der Rat als städtische Maßnahme die Ergänzung des bisheri-
gen Leistungsangebotes der Wohnberatung um organisatorische und finanzielle Hilfen im 
Rahmen des Förderprogramms „Hilfen beim Wohnungstausch“. Im Kontext bereits vorhan-
dener Angebote des Informationsbüros Pflege und der Wohnraumanpassungsberatung tru-
gen diese ergänzenden Leistungen des Amtes für Wohnungswesen in den zurückliegenden 
Jahren effektiv und effizient dazu bei, die Wohn- und Lebenssituationen sowie die bedarfs-

- 3 - 
V/0312/2009 
gerechte Wohnraumversorgung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen weiter 
zu verbessern.  
 Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung standen die von der Stadt Münster über das Amt 
für Wohnungswesen bereitgestellten finanziellen Mittel zur Umsetzung des Programms „Hil-
fen beim Umzug“ ab dem 01.01.2006 nicht mehr zur Verfügung. 
 Auf der Grundlage der Vorlage V/105/2006 beschloss der Rat die Stiftung Magdalenen-
hospital mit der Finanzierung der Umzugshilfen zu beauftragen und dafür im Zeitraum 2006 
bis 2009 jeweils 35.000 € aus den Stiftungserträgen bereitzustellen. Über die Erfahrungen 
und den Einsatz der Stiftungsmittel gibt der in der Anlage 2 beigefügte Bericht Auskunft. 
 
3. Inanspruchnahme der beiden Stiftungsprogramme 
 
Beide Stiftungsprogramme werden kontinuierlich von den Bürgerinnen und Bürgern in An-
spruch genommen. Ein Bedarf kann für beide Stiftungsprogramme bestätigt werden. Seit 
2006 - dem ersten Förderjahr des Programms „Hilfen zum Umzug“ - wird das Budget je-
weils vollständig ausgeschöpft und Mehrausgaben nur dadurch vermieden, dass die Fach-
beratung des Amtes für Wohnungswesen auf das nächste Förderjahr verweist, wenn meist 
zum 4. Quartal hin die bereitgestellten  Mittel  verausgabt sind. Demzufolge ist regelmäßig 
eine Antragsverlagerung auf den Beginn des jeweils kommenden Förderjahres zu beobach-
ten. 
Im Programm „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ ist in den letzten Jahren deutlich 
eine schwankende Inanspruchnahme durch die Bürgerinnen und Bürger zu beobachten. 
Zum einen ist sicherlich vor dem Hintergrund des äußerst langen Bereitstellungszeitraumes 
von 22 Jahren (seit 1987) davon auszugehen, dass zahlreiche Wohnungen bereits verbes-
sert werden konnten. Zum anderen werden seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte 
der 90er Jahren im Bedarfsfall die dort zur Verfügung stehenden Mittel einer Stiftungsförde-
rung voran gestellt, was zu weniger hohen Anträgen beiträgt. 
 
4. Anpassung der Budgets / Budgettechnische Zusammenführung der beiden Stif-
tungsprogramme ab 2010 
 
Die Verwaltung schlägt vor, beide Stiftungsprogramme ab dem Jahr 2010 unbefristet fortzu-
führen. Gleichzeitig wird empfohlen, das Budget des Programms „Hilfen beim Umzug“  
von 35.000 € auf 45.000 € jährlich  zu erhöhen. Bei einer durchschnittlichen Auslastung 
des Programms „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“  in Höhe von etwa 70 % 
schlägt die Verwaltung eine Ansatzreduzierung von 100.000 € auf 70.000 € vor.  
Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, die beiden Budgetansätze so miteinander zu ver-
binden, dass bei einer jeweils höheren oder geringeren Auslastung des einen oder des an-
deren Programms ein Mittelausgleich möglich ist.  
  
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen:

- 4 - 
V/0312/2009 
 
Anlage 1:  Richtlinien des Stiftungsprogramms „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ 
Anlage 2: Bericht zum Stiftungsprogramm „Hilfen zum Umzug“

Richtlinien des Stiftungsprogramms

3992 Zeichen

Anlage 1 
     zur Vorlage V/0312/2009  
 
 
 
Richtlinien des Stiftungsprogramms 
„Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ 
 
 
Die städtisch verwaltete Stiftung Magdalenenhospital fördert seit 1987 den altenfreundlichen Woh- 
nungsumbau. Bürgerinnen und Bürger können als Wohnungs- oder Hauseigentümer oder Mieter 
Zuschüsse zur Verbesserung der Wohnungsausstattung erhalten. 
 
1. Antragsberechtigte 
 
Ziel des Programms ist es Bürgerinnen und Bürgern, die ihren selbstgenutzten vorhandenen 
Wohnraum durch zusätzliche Ausstattungen für die besonderen Wohnbedürfnisse im Alter herrich- 
ten möchten, finanziell zu fördern, um den Verbleib in der eigenen Wohnung  auf Dauer zu erhal- 
ten. Dieses gilt auch für den Zuzug in die Wohnung von Kindern. 
 
Die Zuschüsse sind Münsteraner Bürgerinnen und Bürger vorbehalten, die mindestens 65 Jahre 
sind und aus Altersgründen eine besonders ausgestattete Wohnung in Münster benötigen. In be- 
gründeten Ausnahmefällen können Personen ab dem 55. Lebensjahr bei vorliegender Pflegebe- 
dürftigkeit ab Pflegestufe I (gem. SGB XI Pflegeversicherungsgesetz) oder einer Schwerbehinde- 
rung mit einem Grad der Behinderung von 100  ebenfalls einen Zuschuss beantragen. 
 
Als Fördervoraussetzung für einen Zuschuss aus dem Stiftungsprogramm, gelten pro Haushalt die 
Einkommensgrenzen gem. § 53 Nr. 2 Satz 1 AO. 
 
 
2. Lage der Wohnung 
 
Wohnungen die im Souterrain, im Erdgeschoß oder im 1. Obergeschoß liegen. Höher gelegene 
Wohnungen nur dann, wenn sie mit einem Fahrstuhl erreichbar sind. 
 
 
3. Maßnahmen 
 
I. Maßnahmen zum Verbleib in der Wohnung (zum Beisp iel) 
• Handläufe im Hauseingangs- und Treppenhausbereich 
• Flachgeneigte Rampen, um Stufen zum Hauseingang zu  überbrücken 
• Beleuchtung des Hauseingangsbereiches 
• Sicherung des Haus- bzw. Wohnungseinganges, z.B. T ürgegensprechanlage, Kasten- 
riegelschloss, Türspion, Bewegungsmelder 
• Beseitigung von Schwellen innerhalb der Wohnung 
• Mechanische / elektrische Fensterschließanlagen 
• Elektrische Rolladenheber

Weitere oder andere individuelle Maßnahmen sind mit der Wohn-beratung abzustimmen. 
Für Maßnahmen zum Erhalt der Wohnung ist eine Förderung in Höhe der nachgewiesenen Kosten 
bis zu 1.500 € möglich. 
 
II. Einrichtung eines altengerechten Badezimmers (z um Beispiel) 
• Rutschfester Bodenbelag 
• Einbau einer bodengleichen Dusche oder einer sehr flachen Duschtrasse 
• Neueinbau eines höheren Stand- oder Hänge-WC 
• Installation eines Handwaschbeckens mit ausreichen der Beinfreiheit 
• Ausstattung mit Einhebelmischarmaturen 
 
Weitere oder andere individuelle Maßnahmen sind mit der Wohnberatung abzustimmen. 
Für die Errichtung eines altengerechten Badezimmers ist eine Förderung in Höhe der nachgewie- 
senen Kosten bis zu 2.500 € möglich. 
 
Die Gesamtfördersumme beträgt im Höchstfall 4.000 € für den einmaligen Zuschuss pro Wohnein- 
heit. 
Die Anpassungsmaßnahme muss innerhalb von einem Jahr nach erhaltenem Zuwendungsbe- 
scheid abgeschlossen sein. 
Eine Förderung nach diesem Programm ist nur nachrangig zu anderen Kostenträgern möglich. 
 
 
4. Antragsverfahren 
 
Anträge werden bei der Wohnberatung der Stadt Münster gestellt. 
 
Dem  Stiftungsantrag sind folgende Anlagen beizufügen: 
• Kostenvoranschläge 
• Einkommens- und Vermögenserklärung 
• Bei Mietverhältnissen ist eine Einverständniserklä rung des Vermieters beizufügen. 
 
1. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides und des V ordruckes „Kostennachweis“ durch die Stif- 
tungsverwaltung kann mit der Maßnahme begonnen werden. 
2. Nach Beendigung der Maßnahme ist der vollständig  ausgefüllte Vordruck Kostennachweis mit 
den Rechnungs- und Zahlungsbelegen der Wohnberatung vorzulegen. 
Ist die Umbaumaßnahme nach den Stiftungsrichtlinien  durchgeführt worden, wird der bewilli- 
gungsfähige Betrag überwiesen. 
 
 
5. Inkrafttreten der Richtlinien 
 
Die Richtlinien sind auf Beschluss des Rates der St adt Münster vom 19.12.2001 (Ratsvorlage 
1193/01) am 01.01.2002 in Kraft getreten.

Anlage Bericht Hilfen beim Umzug

10410 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage V/0312/2009 
 
 
 
Förderprogramm der Stiftung Magdalenenhospital 
 
Gewährung finanzieller Mittel für „Hilfen beim Umzug für Seniorinnen 
und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen“ 
 
Berichtszeitraum 2006 – 2008 
 
 
1.  Ausgangslage 
 
Seit 1995 wird in der Wohnberatung der Stadt Münste r das Angebot der 
Wohnraumanpassungsberatung vorgehalten. Die Ausweit ung des Leistungsange-
botes der Wohnberatung um organisatorische und finanzielle Hilfen beim Umzug im 
Rahmen des Förderprogramms „Hilfen beim Wohnungstausch“ wurde 1997 im Rat 
beschlossen. 
 
Im Verbund mit der Wohnraumanpassungsberatung truge n diese ergänzenden 
Leistungen des Amtes für Wohnungswesen effektiv und  effizient dazu bei, die 
Wohn- und Lebenssituationen sowie die bedarfsgerech te Wohnraumversorgung 
älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verbessern. 
 
Auf Grund der öffentlichen Beschlussvorlage V/0105/ 2006 wurde im Mai 2006 
rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31. 12.2009 die Gewährung von 
jährlich 35.000 € für Hilfen beim Umzug für Seniori nnen und Senioren sowie 
Menschen mit Behinderungen aus Mitteln der Stiftung  Magdalenenhospital 
bewilligt. 
 
 
2.  Zielsetzung und Zielgruppen 
 
Die bereit gestellten finanziellen Mittel der Stift ung Magdalenenhospital stellen eine 
Ergänzung der Beratungs- und Unterstützungstätigkei t des Amtes für Wohnungs-
wesen im Rahmen der Gewährung der „Hilfen beim Umzu g“ dar. Das Angebot 
individueller Hilfen und finanzieller Unterstützung stärkt die Umzugsbereitschaft und 
-möglichkeit der Betroffenen.  
 
Die hiermit verfolgte Zielsetzung ist, für die o. g . Zielgruppen die persönliche 
Wohnsituation so zu verbessern, dass möglichst lang fristig ein selbständiges 
Wohnen in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht wird und eine vorzeitige Heim-
unterbringung möglichst verhindert wird. Dieses gil t auch für Menschen mit 
eingeschränkter Alltagskompetenz (gem. § 45 c SGB XI).

3.  Arbeitsschwerpunkte der Hilfen beim Umzug 
 
Im Vorfeld des Wohnungswechsels finden Beratungen z ur Wohnungssuche, zum 
geeigneten Wohnungstyp oder zu unterschiedlichen Wohnformen für Senioren oder 
Menschen mit Behinderung statt. Ausgehend von der p ersönlichen Situation und 
den Bedürfnissen wird geklärt, welche Wohnung geeig net ist und wie die 
Aussichten dafür am Wohnungsmarkt sind. Bei der Woh nungssuche und der 
Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines wird Unterstützung angeboten. 
 
Ist eine geeignete Wohnung gefunden, wird Hilfe und  Unterstützung bei Planung 
und Durchführung des Umzuges angeboten, soweit dies  erforderlich ist. Dazu zählt 
insbesondere das Einholen und die Überprüfung von K ostenvoranschlägen für den 
Umzug oder die Renovierungsarbeiten, Aufstellen ein es Zeit- und Kostenplanes, 
Klärung persönlicher und finanzieller Bedarfe und R essourcen, sowie Begleitung 
während der Umzugsphase. Auch die komplette Übernah me der Organisation des 
Umzuges kann im Krankheitsfall erforderlich sein 
.  
 
 
Im Zeitraum von 2000 bis 2008 wurden insgesamt 26.2 02 persönliche oder  
telefonische Kontakte  gezählt, davon entfielen auf den Zeitraum seit Gew ährung 
der Stiftungsmittel von 2006 bis 2008 allein 9.112 persönliche oder telefonische 
Kontakte. 
 
 
	







Kontakte 
2639 
2772 
2908 
2681 
3130 
2960 
3127 
2796 
3189 
2000 
2200 
2400 
2600 
2800 
3000 
3200 
3400 
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 
Jahr 
Kontakte 

 
 
 
Fachlich umfassende Beratung und intensive persönli che Betreuung sind in vielen 
Fällen die Voraussetzung für das Gelingen des Wohnungswechsels.

Menschen, die sich durch ihr Alter, ihre Krankheit oder ihre persönliche Notlage 
überfordert fühlen, einen Wohnungswechsel zu planen  und zu organisieren, 
insbesondere aber Menschen, die in ihrer Alltagskom petenz eingeschränkt sind, 
haben hier einen enormen Unterstützungsbedarf.  
 
Damit verbunden sind zeitaufwändige Gespräche und d ie hohe Zahl der 
Hausbesuche . In den drei Jahren von 2006 bis 2008 wurden insge samt 706 
Hausbesuche geleistet. 
 
 
261 
216 
229 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
2006 2007 2008 
Hausbesuche 
 
 
 
4.  Gründe für den Umzug, Problemlagen 
 
Zwingende Umstände für den Wohnungswechsel sind:  
 
 Gesundheitliche Veränderungen  
Nach plötzlicher Erkrankung oder Unfall ist ein Rol lstuhl erforderlich, die bisherige 
Wohnung kann nicht ohne fremde Hilfe verlassen werden. Chronische Erkrankungen 
oder altersbedingtes Nachlassen der Mobilität zwing en viele Betroffene Wohnungen 
zu suchen, die ohne Stufen zu erreichen sind. Diese  einfache Tatsache ist der 
häufigste Grund für den notwendigen Umzug. 
 
 Finanzielle Gründe 
Die finanzielle Situation und die forcierte Kostene ntwicklung zwingen immer häufiger 
ältere Menschen, sich nach preiswerterem Wohnraum u mzuschauen. Die Miet-
erhöhungen und gestiegene Heiz- und Nebenkosten übe rsteigen auf Dauer das 
persönliche Budget. Häufig wird nach dem Tod des Eh epartners die Wohnung zu 
groß und zu teuer und zwingt den älteren Menschen zum Umzug.  
 
Wenn Personen Anspruch auf Leistungen der Grundsich erung oder der 
Arbeitsgemeinschaft Münster haben, werden Kosten fü r fehlenden Hausrat aber

auch für den kompletten Umzug nicht vollständig übernommen. Die Ansparpotentiale 
bestehen meist nur theoretisch. 
 
Vom aktuelle Regelsatz in Höhe von 351 €/Monat für eine Einzelperson muss der 
Lebensunterhalt bestritten werden aber auch die Pra xisgebühr, die Zuzahlung und 
oft die vollständige Selbstzahlung geleistet werden . Ansparungen für Bekleidung, 
Heizkostennachzahlung, Reparaturen und den Ersatz z . B. Fernseher, 
Waschmaschine etc. sind schon für viele ein sehr großes Problem. 
 
Für einen notwendigen Umzug werden bei Leistungsbez ug von Arbeitslosengeld 
 
oder Grundsicherung in der Regel 75 € für ein Umzug sfahrzeug und 25 € je Helfer 
gewährt. Renovierungs- und Malerarbeiten wurden in der Vergangenheit nicht 
übernommen. Fällige Doppelmieten während der Kündig ungsfrist können nicht 
übernommen werden. 
 
Vielfach verfügen Haushalte über keinerlei Rücklage n. Unzureichende finanzielle 
Eigenmittel können im Einzelfall dazu führen, dass ältere Menschen in Wohnungen 
einziehen müssen, die über einen längeren Zeitraum ohne Küche oder vollständiges 
Mobiliar ausgestattet sind. Auch geringfügige Ausga ben, wie z. B. 40 € für die 
Erneuerung eines zerbrochenen Lattenrost oder 35 € für neue Gardinenleisten 
können häufig nicht sofort getätigt werden. Auch be steht für die Betroffenen 
aufgrund des Alters und geringer Renten häufig kein e Möglichkeit, sich bei 
Kreditinstituten ein Darlehen zu beschaffen. In man chen Fällen ist wegen der 
privaten Verschuldung (z. B. finanzielle Rückstände  bei Stadtwerken oder 
Vermietern) der Kontakt zur Schuldnerberatung 
 herzustellen. 
 
Die finanzielle Situation wird sich vor dem Hinterg rund steigender Lebenshaltungs-
kosten, vor allem steigender Miet- und Nebenkosten (insbes. Strom- und 
Heizkosten), Zuzahlung für Medikamente und Hilfeleistungen Dritter weiter zuspitzen 
und belastet häufig in nicht erwartetem Ausmaß die bescheidenen Möglichkeiten der 
Betroffenen. In Folge dessen kann sich der gesundhe itliche Zustand betroffener 
Personen auf Grund unzureichender Medikamentenverso rgung und nicht 
bezahlbarer Arztbesuche zusätzlich verschlechtern. Ein dadurch erwachsender 
erhöhter Hilfebedarf ist dann die Folge. Oft führt schon das Erkennen dieser 
prekären finanziellen Situation bei einigen Persone n zu schweren Belastungen, 
Überforderungen und Depressionen.  
 
Die Gewährung finanzieller Hilfen aus der Stiftung Magdalenenhospital ermöglicht 
hier in vielen Fällen die Wiederherstellung der Ent scheidungs- und Handlungs-
fähigkeit für einen notwendigen Umzug in eine entsprechende Wohnung. Ohne diese 
finanzielle Unterstützung würden sich die gesundhei tlichen und finanziellen 
Probleme der betroffenen Personen weiter zuspitzen.  In einigen Fällen besteht ohne 
finanzielle Unterstützung die Gefahr der physischen  und psychischen Überforderung 
mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Ein selbst ändiges Wohnen wäre unter 
Umständen nicht mehr erreichbar, pflegerische Maßna hmen und anstehende hohe 
Kosten für anderweitige Kostenträger die Folge. 
 
Die statistischen Auswertungen machen deutlich, das s für den Personenkreis der 
Älteren und der Menschen mit Behinderung der finanz ielle Unterstützungsbedarf 
zunimmt.

5.  Mittelverwendung aus der Stiftung Magdalenenhos pital für Umzüge 
 
Im Zeitraum von 2006 – 2008 konnten insgesamt 75 Um züge mit 104.299,41 € 
unterstützt werden. Die durchschnittliche Höhe der Hilfe betrug 1.390 €, dabei 
reichten die Beträge  im Einzelfall von 60,37 € bis 3.076,- €.  
 
Das folgende Diagramm zeigt auf, in welcher Höhe un d für welche Bereiche die 
Mittel bisher verausgabt wurden. Dabei ist in 2006 und 2008 deutlich zu erkennen, 
dass sich gut kalkulierbare Neubauprojekte durch ge ringere Werte bei der 
Doppelmiete niederschlagen, jedoch gleichzeitig weg en der Übergabe nicht 
tapezierter und/oder gestrichener Wohnräume erhöhte  Ausgaben bei den 
Renovierungskosten anfallen. 
 


  
 
	
 
	
 
 

	 
 
	 
 


	 

 



 



 



 
	


 




 



 



 



 
	


 


 

 

	 
 
 
 
 
 
 
6.  Nachfrage und Perspektiven 
 
Zu erwarten ist, dass die Nachfrage nach Beratung, praktischer Unterstützung und 
den finanziellen Hilfen stetig weiter steigen wird.  Insbesondere die Folgen der 
derzeitigen weltwirtschaftlichen Turbulenzen werden  sich auch hier bemerkbar 
machen. 
 
In Münster besteht weiterhin eine starke Nachfrage nach preisgünstigen und 
barrierefreien Wohnungen für ältere Menschen und fü r jüngere Menschen mit 
Behinderungen. Zum Teil können Haushalte erst nach Jahre mit einer geeigneten 
Wohnung versorgt werden, was gerade bei älteren Men schen Besorgnis und 
Verzweiflung auslöst.

Auch um kostspielige Notlösungen wie die Unterbring ungen in Pflegeeinrichtungen 
zu vermeiden oder in Einzelfällen nach Besserung de r gesundheitlichen Situation 
den Wechsel aus der Pflegeeinrichtung in eine eigen e Wohnung zu ermöglichen, 
sind die finanziellen Mittel der Stiftung Magdalene nhospital ein notwendiges sowie 
notlinderndes Instrument .

Beratungsverlauf (4)

27.05.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2009 Stiftungskommission
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Christoph-Bernhard-Graben

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0312/2009
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37