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254085

Fällgenehmigung für eine Rosskastanie auf dem Baugrundstück Schloßallee 5, 53179 Bonn

Beschlussvorlage 10.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bad Godesberg, Sitzung am 28.01.2026, TOP 6.31

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2212 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
254085 
 
 
 
  
Der Oberbürgermeister 
 
 
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—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
 
Federführung: 
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Fällgenehmigung für eine Rosskastanie auf dem 
Baugrundstück Schloßallee 5, 53179 Bonn 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Fällgenehmigung für eine Rosskastanie auf dem Baugrundstück Schloßal-
lee 5, 53179 Bonn wird erteilt. 
 
Begründung 
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren 
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe 
Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission ver-
zichtet werden. 
Auf dem Baugrundstück Schloßallee 5, 53179 Bonn ist der Neubau von 3 
Mehrfamilienhäusern mit 63 Wohnungen und Tiefgarage mit 26 Stellplätzen 
geplant.  
Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand ent-
fernt werden, da sich dieser im Baufeld oder angrenzend zu diesem befindet.  
Die Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Baum Nr. 4 in Bereich 3 (Grün), 
weist gemäß dem eingereichten Gutachten einen Stammumfang von 309 cm, 
einen Kronendurchmesser von 9 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand 
wurde anhand der eingereichten Unterlagen mit befriedigend bewertet. 
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der oben genann-
ten Rosskastanie (Nr. 4) ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung 
zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmi-
gung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. 
Als Ersatz für die Rosskastanie wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem 
Stammumfang von 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten Bauvorha-
bens gefordert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss die Ersatzpflan-
zung der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden. 
 
 
 
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Seite 2  
 
 
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n 
 
1 Bild Rosskastanie (öffentlich) 
 
2 Lageplan Schloßallee 5 (öffentlich) 
 
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Bereich 3: 
 
Nr. 4 
Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) 
 
 
 
 
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Beratungsverlauf (1)

28.01.2026 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 6.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen - mit Maßgabe

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schloßallee 5

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Details

Vorlagen-Nr.
254085
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.01.2026
Erstellt
19.12.2025 12:06