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V/0151/2023

Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden

Vorlagen 09.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 21.1

Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage 1

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

36550 Zeichen

V/0151/2023 
V/0151/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden 
hier: Pilotprojekt zur Videoüberwachung ab den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck 
Installation einer Videoüberwachung am Schulzentrum Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   18.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   19.04.2023 Sportausschuss Vorberatung 
   20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   02.05.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   02.05.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.05.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht über das Pilotprojekt der  Videoüberwachung an den Schul-
zentren in Hiltrup und Wolbeck zur Kenntnis. 
2. Der Rat beschließt, 
2.1. die Videoüberwachung an den beiden Schulzentren Hiltrup und Wolbeck wird fortgesetzt; 
2.2. am Schulzentrum Kinderhaus wird eine neue Videoüberwachung, vorbehaltlich der Zustim-
mung der Schulkonferenzen und der Lehrerräte der jeweils beteiligten Schulen sowie des 
städtischen Personalrates, eingeführt; 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
03.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Wendholt 
Telefon: 492-4019 
Wendholt@stadt-
muenster.de

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2.3. am Schulzentrum Kinderhaus wird der Außenbereich der beiden weiterführenden Schulen au-
ßerhalb der Schulzeiten in die Videoüberwachung aufgenommen; 
2.4. zusätzlich wird der Bereich der Fahrradständer (s. Lageplan Anlage 1), welcher auch von 
Schülerinnen und Schülern (SuS) der Grundschule am Kinderbach genutzt wird, während der 
Schulzeiten in die Videoüberwachung aufgenommen; 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
3.1. am Standort Melanchthonschule die Wirksamkeit einer über Bewegungsmelder gesteuerten 
verbesserten Ausleuchtung der Außenflächen überprüft wird; 
3.2. es auch an anderen Schulstandorten Maßnahmen zum Schutz vor Vandalismusschäden, Ein-
bruch und Diebstahl bedarf, die von der Verwaltung unter Einbeziehung der Schulen geprüft 
und im Rahmen der vorhandenen Mittel umgesetzt werden. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Aus-
schuss für Personal, Di gitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung  in einem 2 -jährigen 
Turnus über die Erfahrungen zu berichten, um auf dieser Grundlage regelmäßig über das Erfor-
dernis der Fortführung entscheiden und ggf. nachsteuern zu können. Dies betrifft sowohl die Erfah-
rungen mit den installierten Videoüberwachungen wie auch die Wirksamkeit der getroffenen Maß-
nahmen an den anderen Standorten. 
5. Der Antrag der CDU A-R/0069/2021 vom 17.09.2021 ist damit erledigt (s. Anlage 2). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 2.500  
   2024 ff. 5.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnah-
me 
0100 Sicherungsmaßnahmen 
Schulgebäude 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2023 50.000  
   2024 ff. 50.000

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Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der 
Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen Schulgebäude“ in Höhe von 50.000 Euro für 
2023 wie auch für die Jahre der Finanzplanung veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
1. Ausgangs- und Beschlusslage 
Aufgrund der ständig steigenden Zahl an Straftaten an den Schulen in Münster, hier insbesondere 
an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck, wurde mit der öffentlichen Beschlussvorlage 
V/0275/2019/1 „Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden; hier: Pilotprojekt zur Vi-
deoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck“ die Verwaltung beauftragt, zur Video-
überwachung und -aufzeichnung außerhalb der regulären Schulzeiten in den Außenbereichen auf 
den Schulgrundstücken der Schulzentren in Hiltrup und Wolbeck als Pilotprojekt die erforderlichen 
Videoüberwachungsanlagen zu installieren. 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, nach einer einjährigen Erprobungsphase zu berichten. Darüber 
hinaus wurde die Verwaltung beauftragt,  
 
 darzustellen, wie sich die Entwicklung in/an anderen städtischen Gebäuden darstellt, zum ande-
ren, welche Erfahrungen städtische Töchter mit entsprechenden Maßnahmen gemacht haben, 
sowie 
 
 darzustellen, welche Konzepte der Jugendhilfe, z.B. der aufsuchenden Jugendsozialarbeit des 
VSE e.V., und das neu e Projekt Limit des VIP e.V. in den betroffenen Stadtteilen mit Jugendli-
chen bereits umgesetzt werden, um Gewalt und Vandalismus wirksam vorzubeugen bzw. ent-
gegenzuwirken. Darüber hinaus ist darzustel len, welche zusätzlichen Maßnahmen/Angebote 
aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sind, um z. B. abseits von Einrichtungen der offenen Jugend-
arbeit Freiräume in den Stadtteilen gemeinsam mit den jungen Menschen aufzuspüren und zu 
gestalten, die sie auch annehmen können. 
2. Grundlegendes und Datenschutz 
Jede Videoüberwachung greift in das Grundrecht der betroffe nen Personen ein, selbst über d ie 
Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, und jede Videoüber-
wachung tangiert darüber hinaus insbesondere auch  das Grundrecht am eigenen Bild der Be-
troffenen. Die Installation von Überwachungsanlagen ist deshalb immer kritisch zu beurteilen und 
nur sehr eingeschränkt zulässig. 
 
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Videoaufzeichnungen in Unterrichtsräumen oder auch Lehrer-
zimmern. Eine Videoüberwachung an und in Schulen kann nur ausnahmsweise und grundsätzlich 
nur außerhalb der Unterrichtszeiten gerechtfertigt sein. Auch dann müssen allerdings die schutz-
würdigen Interessen von Personen, die sich zu dieser Zeit zulässigerweise auf dem Schulgelände 
oder in den Schulgebäuden aufhalten, hinreichend berücksichtigt werden. 
 
Auch außerhalb des laufenden Schulbetriebs ist eine  Videoüberwachung durch den Schulträger 
nicht per se zulässig; vielmehr muss hier ebenfalls eingehend geprüft werden, ob alle gesetzlichen 
Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass es bereits belegbare Fälle etwa vo n Einbruch o-

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der Vandalismus gab. Im Einzelfall müssen fer ner auch hier vorrangi g weniger einschneidende 
Maßnahmen erwogen werden. 
 
Eine solche Maßnahme durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein -Westfalen - und damit 
auch durch Schulträger und/oder Schulen - ist nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DSGVO 
(Datenschutzgrundverordnung) nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift sie erlaubt  oder die be-
troffenen Personen wirksam eingewilligt haben. Also muss es für den Einsatz vo n Videokameras, 
mit denen personenscharf beobachtet und/oder aufgezeichnet werden kann, an Schulen immer ei-
ne Rechtsgrundlage geben. 
 
Eine solche Rechtsgrundlage stellt § 20 DSG NRW (Datenschutzgesetz NRW) dar. Einziger zuläs-
siger Zweck einer Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche durch öffentliche Stellen ist 
danach die Wahrnehmung des Hausrechts, also die Be fugnis, die sich im Schulgebäude aufhal-
tenden Personen vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen sowie erhebliche Eigentumsbeein-
trächtigungen zu verhindern. 
 
Da die Videoaufzeichnung gegenüber der bloßen Beobachtung den schwerer wiegenden Eingriff 
darstellt, ist die Aufzeichnung nur dann rechtmäßig, wenn der mit der Videoüberwachung verfolgte 
Zweck eine Aufzeichnung erfordert. Eine Aufzeichnung und kurzfristige Speicherung der Daten ist 
zwingend notwendig, um diese bei Straftaten, welche in der Nacht oder am Wochenende gesche-
hen, am darauffolgenden Werktag durch städtische Mitarbeitende auswerten zu können. Dies steht 
im Einklang mit § 20 Abs. 4 Sat z 2 DSG NRW, wonach die Pflicht zur unverzüglichen Löschung 
der Daten (§ 20 Abs. 4 Satz 1 DSG NRW) nicht gilt, sofern die Daten zur Abwehr von Gefahren für 
die öffentliche Sicherheit, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsan-
sprüchen gegenüber der betroffenen Person erforderlich sind. 
 
Nachbildungen von Videokameras oder nicht funktionsfähige Kameras, die eine Überwachung nur 
vortäuschen, fallen im Prinzip nicht unter den Tatbestand des § 20 DSG NRW, weil mit ihnen eine 
Beobachtung technisch nicht möglich ist. Gleichwohl kann - unter Berücksichtigung der unmittelba-
ren Grundrechtsbindung der öffentlichen Stellen - auch die Anbringung einer solchen Attrappe ei-
nen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen darstellen. Nach 
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dürfen die Betroffenen nicht darüber im Un-
gewissen gelassen werden, ob und wer über sie  Informationen sammelt. Insoweit tragen die öf-
fentlichen Stellen eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dafür, 
dass ihr Handeln wahrhaftig und transparent gestaltet ist. Eine vorgetäuschte Videoüberwachung 
ist hiermit unvereinbar. 
3. Bericht zum Pilotprojekt zur Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck 
3.1 Installation der Kameras 
Nach der Beschlussfassung im Mai 2019 wurden im August 2019 am Schulzentrum Hiltrup 
14 Kameras installiert. Diese wurden am 28.08.2019 in Betrieb genommen. Schon nach kurzer 
Zeit zeigte sich, dass am Schulzentrum Hiltrup wesentliche Bereiche  nicht von den installierten 
Kameras abgedeckt werden. Daher wurden im Januar 2020 weitere vier Kameras sowie an ei-
nem beliebten Treffpunkt auf dem Schulhof ein LED Infrarot-Strahler für eine bessere Bildqualität 
besonders in den Abend-/Nachstunden installiert.

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Parallel zur Installation der Videoüberwachung am Schulzentrum Hiltrup wurden auch am Schul-
zentrum Wolbeck im August 2019 fünf Kameras in Betrieb genommen. Nachdem im Dezember 
2020 sowie Dezember 2021 eine Kamera am Schulzentrum Wolbeck mutwillig ab geschla-
gen/zerstört wurde, wurde im Januar 2022 eine weitere Kamera zur Überwachung installiert. Zu-
dem wurden auch am Schulzentrum Wolbeck zwei Infrarot -Strahler für eine bessere Bildqualität 
in den Abend-/Nachstunden im hinteren Bereich des Gymnasiums, de m Haupttreffpunkt der Ju-
gendlichen, installiert.  
Im Juli 2021 wurden die neu aufgestellten Fertigbauklassen bereits vor Inbetriebnahme durch 
Vandalismus/Einbruch stark beschädigt. Im März 2022 kam es an den Fertigbauklassen ein wei-
teres Mal zu erheblichen Vandalismusschäden. Daraufhin wurden im April 2022 vier weitere Ka-
meras zur Überwachung der neuen Fertigbauklassen installiert. 
 
Somit sind derzeit am Schulzentrum Hiltrup insgesamt 18 Kameras (davon eine mit Infrarot LED 
Strahler) und am Schulzentrum Wolbeck zehn Kameras (davon zwei mit Infrarot Strahler) instal-
liert. 
 
Die Überwachungskameras zeichnen unter der Woche in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr 
auf. An Wochenenden, Feiertagen und Ferientagen zeichnen die Kameras rund um die Uhr auf. 
Die Kameras sind mit Sensoren ausgestattet, so dass diese aktiviert werden, wenn Bewegungen 
im Erfassungsbereich der Kameras auszumachen sind. Die zeitliche Einschränkung in der Wo-
che soll verhindern, dass Schüler*innen sowie sonstige Personen an Schultagen dauerhaft einer 
Überwachung ausgesetzt sind. Die aufgezeichneten Daten werden für fünf Tage gespeichert; an-
schließend werden diese automatisch gelöscht. Innerhalb der fünf Tage können die Daten ausge-
lesen werden. Hier gilt das „Vier -Augen-Prinzip“. Ein Hausmeister/eine Hausmeisterin sowie ein 
Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Amtes für Schule und Weiterbildung können nur gemeinsam die 
Auswertung starten, da sie jeweils über einen Teil des benötigten Passwortes verfügen. Vor der 
Auswertung wird der Personalrat informiert; dieser kann ebenfalls an der Auswertung der Video-
überwachung teilnehmen. Weiteren Personen (z. B. Schulleitungen) ist die Teilnahme an der 
Auswertung nicht gestattet. Zur Dokumentation der Auswertung der Videoüberwachung wird ge-
nau festgehalten, wa nn die Meldung des Schadens erfolgte, wann der Personalrat informiert 
wurde, wann die Auslesung welcher Kameras mit welchem Ergebnis stattgefunden hat. Gesi-
cherte Videosequenzen werden nur auf einem USB -Stick gesichert und an die Polizei weiterge-
leitet. 
 
Anfänglich gab es bei der Auslesung der Videoüberwachung technische Probleme. Da die Kame-
ras dauerhaft aufzeichneten, war es sehr mühsam und zeitaufwändig, den genauen Zeitpunkt ei-
ner Tat herauszufiltern. Durch das dauerhafte Aufzeichnen z. B. am Wochenend e waren unter 
Umständen bis zu  57 Stunden Videomaterial zu sichten. Daraufhin wurden die technischen Ein-
stellungen der Kameras noch einmal angepasst; die Videoaufzeichnung startet jetzt nur dann, 
wenn Bewegungen im Überwachungsbereich wahrzunehmen sind. Der Ausfall einer Kamera fällt 
leider erst während der Videoauslesung auf, da die Firma, die die Kameras installiert hat, keinen 
Fernzugriff auf die Kameras hat  und somit nicht frühzeitig tätig werden kann. Auch das Pro-
grammieren der Ferienzeiten ist durch den fehlenden Fernzugriff leider nicht möglich, so dass ein 
Mitarbeiter der Firma hierfür immer die Standorte anfahren muss, um die Kameras neu zu pro-
grammieren.

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3.2 Resultate  
Am Schulzentrum Hiltrup wurden von August 2018 bis zur Installation der Videoüberwachung 
Ende August 2019 alleine 37 Straftaten (28 x Vandalismus/Einbruch + 9 x Graffiti) gemeldet. Seit 
Einführung der Videoüberwachung sind diese Delikte drastisch zurückgegangen. Waren die Zah-
len der Straftaten mit Beginn der Videoaufzeichnung im August 2 019 noch recht hoch (6/7), so 
gingen die Zahlen in den Folgejahren 2020 (4/5), 2021 (6/0) zurück. Im Jahr 2022 sind die Zahlen 
bezüglich des Vandalismus wieder auf 10 Fälle gestiegen, allerdings liegen die Zahlen immer 
noch niedriger als zu der Zeit vor der Videoüberwachung. Am Schulzentrum Hiltrup wurde elf Mal 
die Videoüberwachung ausgelesen. Bei vier Auslesungen konnten Tatverdächtige ermittelt wer-
den; die Sicherung der Videosequenzen auf USB-Stick wurde an die Polizei übergeben. Nach ei-
ner Schlägerei au f dem Schulhof wurde die Verwaltung von der Polizei um Amtshilfe gebeten. 
Die Bilder auf den Videokameras wurden ausgewertet und der Polizei zur Verfügung gestellt. 
 
Am Schulzentrum Wolbeck wurden von August 2018 bis zur Installation der Videoüberwachung 
im August 2019 12 Straftaten gemeldet. Seit Einführung der Videoüberwachung sind die Delikte 
anfänglich zurückgegangen. Vom Schulzentrum Wolbeck wurden 2020 lediglich ein Einbruch und 
4 Fälle von Vandalismus gemeldet, aber keine Graffiti. Für das Jahr 2021 wurden wieder 6 Straf-
taten (3 x Vandalismus/Einbruch + 3 x Graffiti) gemeldet. In zwei Fällen sind Überwachungska-
meras zerstört worden. In 2022 wurden 8 Straftaten (6/2) gemeldet. Zurückzuführen sind die ho-
hen Zahlen in 2021 darauf, dass zum Schuljahr 2021 neue Fertigbauklassen auf dem Schulge-
lände des Schulzentrums Wolbeck aufgestellt wurden. Die Baustelle sowie auch später die Fer-
tigbauklassen waren mehrfach vom Vandal ismus betroffen. In diesem Bereich war bisher keine 
Videoüberwachung. Im April 2022 wurden vier neue Kameras installiert; seither ist hier Ruhe ein-
gekehrt. Am Schulzentrum Wolbeck wurde sechs Mal die Videoüberwachung ausgelesen. In 
zwei Fällen sind die gesicherten Daten per USB-Stick an die Polizei übermittelt worden. 
3.3 Schadenssummenvergleich 
Insgesamt ist festzustellen, dass an den beiden Standorten durch die Installation der Videoüber-
wachung und der damit verbundenen potentiellen Rückverfolgbarkeit die Schadensfälle zurück-
gegangen und weitere Einbrüche und Vandalismusschäden verhindert wurden.  
 
Entstandene Vandalismusschäden werden i. d. R. von der Störungsstelle des Amtes für Immobi-
lienmanagement bearbeitet und als solche erfasst. Die Auswertung dieser Daten ist möglich. Al-
lerdings ist auch davon auszugehen, dass nicht jeder Vandalismusschaden als solcher auch an-
gezeigt wird, sodass die Vollständigkeit der Daten nicht garantiert werden kann. Darüber hinaus 
wird bei der Erfassung der Daten nicht nach Innen- und Außenbereich differenziert. Dadurch be-
steht die Möglichkeit, dass hier auch Kosten berücksichtigt werden, die durch Vandalismus im 
Gebäude während des Schulbetriebs, also unabhängig von der Videoüberwachung außen, ent-
standen sind. Es kann daher nur ei ne Tendenz über die monetären Auswirkungen von Video-
überwachungsanlagen abgeleitet werden.

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Abbildung 1: Entwicklung der entstandene n Kosten durch Vandalismus an beiden Schulzentren 
Wie in Abbildung 1 ersichtlich, sind die entstandenen Kosten am Schulzentrum Hiltrup ab 2020 
deutlich geringer als in den Vorjahren. Es ist davon auszugehen, dass hier ein positiver Effekt 
durch den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen erzielt werden konnt e. Am Schulzentrum 
Wolbeck sind 2021 allerdings sehr hohe Kosten für die Behebung der o.a. Schäden an den neu-
en Fertigbauklassen entstanden, die bis dato nicht von der Überwachung erfasst wurden. An die-
sem Standort wurde die Videoüberwachung in 2022 erweit ert und die Verwaltung geht davon 
aus, dass damit die Schäden ebenfalls wieder zurückgehen. Für das Jahr 2022 liegt noch keine 
abschließende Auswertung vor. 
3.4 Erfahrungen bei anderen städtischen Gebäuden/städtischen Töchtern 
3.4.1. Videoüberwachung an anderen städtischen Gebäuden 
Außerhalb von Schulgebäuden wurden in den vergangenen Jahren an folgenden weiteren 
städtischen Gebäuden Videokameras mit verschiedenen Zielsetzungen installiert: 
 
 Hallen- und Freibäder (aus Sicherheitsgründen, zum Einbruchschutz und an den Kassenau-
tomaten)  
 
 Messe- und Congress Centrum  (Videokameras an Eingangstüren zur Überprüfung auf un-
erlaubten Einlass von Personen während Veranstaltungen)  
 
 Stadtbücherei (Überwachung der Schließfächer im Eingangsbereich) 
 
 Westf. Schule für Musik (Erfassung der Besucher *innen am Nebeneingang; Türöffnung 
nach Klingeln) 
 
 Stadtmuseum (Überwachung an allen Fluchtwegtüren zur Verhinderung von Exponat-
Diebstählen)

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 Villa ten Hompel (Videoüberwachung in allen Ausstellungsräumen zur Verhinderung von 
Exponat-Diebstählen) 
 
 Feuerwachen 1 und 2 (Erfassung der Besucher*innen und Fernöffnung der Tür)  
 
 Standesamt an der Hörster Straße (Übertragung der Trauungen)  
 
 Lorenz – Süd (Überwachung des Außenbereichs) 
 
Auch an diesen Standorten wurden insgesamt positive Erfahrungen gemacht.  
3.4.2. Erfahrungsberichte städtischer Töchter 
Die Wohn- und Stadtbau hat Anfang 2022 in einer Tiefgarage eine Videoüberwachung als Pi-
lotprojekt installiert. Aussagekräftige Erfahrungen liegen bisher noch nicht vor.  
 
Die WBI nutzt in acht Parkhäusern Audio- und Videotechnik zur Überwachung durch das Si-
cherheitspersonal. An den Eingängen zu den Parkhäusern gibt es entsprechende Hinweis-
schilder. Es kann keine Aussage getroffen werden, ob durch die Videotechnik weniger Schä-
den durch Vandalismus entstanden sind. Dennoch bewerten die WBI sowie viele der Kundin-
nen und Kunden die Videoüberwachung grundsätzlich als sehr positiv. Zu Schäden an den 
Kameras ist es bisher nicht gekommen.  
 
Die Stadtwerke GmbH hat an verschiedenen Stellen Videokameras im Einsatz, um Diebstahl, 
Vandalismus und Sachbeschädigung vorzubeugen. Hinweiss childer zur Videoüberwachung 
inkl. Hinweis auf strafrechtliche Verfolgung wirken nach Einschätzung der Stadtwerke ab-
schreckend. Die Installation der Kameras ist en tsprechend den Vorgaben der Datenschutz-
grundverordnung und auf Basis der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (unabhängi-
ge Datenschutzbehörden und der Länder) erfolgt. Im Hinblick auf Datenschutz hat es bisher 
keine Probleme gegeben.  
3.5 Konzepte der Jugendhilfe 
Zur Begegnung des Vandalismus in 2018/ 2019 wurde an der Hauptschule Hiltrup und am Schul-
zentrum Wolbeck eine gezielte Kooperation zwischen den Jugendhilfeangeboten, unter anderem 
mit dem Projekt Limit vom Verein sozialintegrierter Projekte e.V. durchgeführt. 
 
Wenige junge Menschen, die sich in 2018 mit Gewalt- und Deliktbereitschaft in Wolbeck zeigten, 
wurden zu vermeintlichen Vorbildern für andere Kinder und Jugendliche, die sich ihnen anschlos-
sen. In Hiltrup waren die Grenzen zwischen dem sch ulischen Pausenhof und dem öffentlichen 
Raum für einige junge Menschen unklar. 
 
Das Projekt Limit im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Ar-
mutsprävention wurde im Schwerpunkt für ältere Kinder und Jugendliche an der Hauptschule 
Hiltrup und an der Friedrich-Hundertwasser-Schule in Roxel für die Schuljahre 2018 /2019 und 
2019/2020 durchgeführt.

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An der Hauptschule Hiltrup konnte die Soziale Gruppenarbeit kombiniert mit intensiven Einzelun-
terstützungen im Rahmen von Limit umgesetzt werden. Regeln bei grenzüberschreitendem Ver-
halten durch Schüler*innen wurden klarer, transparenter und verbindlicher. Das trug zur Vermei-
dung von Eskalationen bei. 
 
In Wolbeck wurden die Bedarfe durch die Schulsozialarbeit und aufsuchende Jugendsozialarbeit 
(VSE e.V.) in Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Mobile (Diakonie Münster), der Stadtteil-
werkstatt (Amt für Schule und Weiterbildung), dem Angebot „Kurve kriegen“ (Polizei Münster / 
VIP e.V.), beantwortet.  
 
Auf der Grundlage eines sehr engen Austausches und Abstimmung der verschiedenen Jugend-
hilfen sowie der Polizei wurden die Orte in Wolbeck, an denen sich die jungen Menschen mit 
Mehrfachtatverdächtigkeit treffen, aufgesucht und angesprochen. Am Schulzentrum Wolbeck gibt 
es 7-8 Kameras, die hauptsächlich die Eingänge überwachen. Es wäre zu prüfen, ob die Video-
kameras zukünftig auf die klassischen Aufenthaltsorte auf dem Schulgelände ausgerichtet wer-
den können. 
 
Pandemiebedingt haben Schulen in 2020/ 2021 Gruppenkonstellationen und externe Fachkräfte 
gemieden, so auch das Limit -Angebot. Stattdessen bieten die Fachkräfte von Limit in ihrer Rolle 
als externe Partner Schulen anlassbezogen Mediation an, insbesondere bei Konflikten zwischen 
SuS und Lehrerinnen und Lehrern. Der Mountainbike Parcours „Pumptrack“ in Wolbeck ist seit 
2019 eine wichtige Anlaufstelle für junge Menschen und die aufsuchende Jugendsozialarbeit.  
 
Als wichtigste Gelingensbedingung für das Angebot Limit und weiteren Jugendhilfen kann der re-
gelmäßige Austausch mit einer hohen Frequenz zwischen den Akteurinnen und Akteuren (Lehr-
kräfte, Sozialarbeiter*innen) benannt werden. Konsequenz gegenüber Fehlverhalten, vertrauliche 
enge Begleitung und Parteilichkeit für die jungen Menschen sind weitere Gelingensbedingungen. 
Ansprechpartner*innen auch während der Ferien, Räume für vertrauliche Gespräche und die 
Nutzung der Rollenvielfalt der Fach- und Lehrkräfte sind wichtig. 
3.6 Fazit 
Die Auswertung der Videoüberwachung an den beiden Schulzentren zeigt, dass diese dazu ge-
führt hat, Straftaten und damit einhergehende Vandalismusschäden zu verringern. Es ist nicht 
bekannt geworden, dass sich die Straftaten in andere öffentliche Bereiche verlagert haben. Die 
Maßnahmen haben sich daher als geeignetes Mittel zur Reduzierung von Delikten an Schulge-
bäuden sowie auf Schulgeländen erwiesen.  
 
Die Verwaltung spricht sich daher für eine Fortführung der Sicherungsmaßnahme an den beiden 
Schulstandorten aus, dies allerdings nicht unbefristet bzw. bis auf weiteres. In regelmäßigen Ab-
ständen ist immer wieder zu überprüfen, ob auch weiterhin in jedem einzelnen Fall die engen 
rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verwaltung schlägt dazu einen 2 -Jahres-Turnus 
vor. 
4. Situation/Entwicklung an anderen städtischen Schulen 
Eine Auswertung der Schadensvorfälle hat ergeben, dass es derzeit sechs Schwerpunktstandorte 
gibt, von denen im Jahr 2022 regelmäßig Vandalismusschäden bzw. Graffiti gemeldet wurden.

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Dies sind  
 das Schulzentrum Kinderhaus 
 in Coerde die Melanchthonschule und die Hauptschule Coerde 
 in der Stadtmitte die Gesamtschule Münster-Mitte 
 in Roxel die Marienschule Roxel sowie die Friedensreich-Hundertwasser-Schule  
 
Schulzentrum Kinderhaus 
Am Schulzentrum Kinderhaus kam es sowohl Ende des Jahres 2021 als auch Anfang des Jahres 
2022 zu vermehrten Einbrüchen und Einbruchsversuchen. Daraufhin wurden Sicherungsmaßnah-
men im Verwaltungstrakt durchgeführt, indem verschließbare Griffoliven eingebaut wurden und die 
Fenster zusätzlich mit einer Splitterschutzfolie versehen wurden. Sei tdem ist es im Bereich des 
Verwaltungstraktes zu keinen weiteren Vorfällen gekommen, jedoch durchaus in ander en Berei-
chen des Schulzentrums, dies erneut über die Weihnachtsferien.  
 
Angesichts dieser Situation schlägt die Verwaltung vor, auch hier wie bei den Pilotprojekten in 
Hiltrup und Wolbeck eine Videoüberwachung zu installieren. Wie bei den Pilotprojekten in Hiltrup 
und Wolbeck sollen die Überwachungskameras unter der Woche in der Zeit von 22:00 Uhr bis 
07:00 Uhr aufzeichnen. An Wochenenden, Feiertage n und Ferientagen zeichnen die Kameras 
rund um die Uhr auf. Im Hinblick auf Datensichtung nach dem 4 -Augen-Prinzip und regelmäßiger 
Löschung gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Pilotprojekten. Genau wie bei den beiden Pi-
lotprojekten werden in Kinderhaus entsprechende Hinweisschilder auf die Videoüberwachung an-
gebracht und die außerschulischen Nutzer*innen sowie die Sporthallennutzer*innen über die In-
stallation der Überwachungskameras informiert. 
 
Problematisch ist am Schulzentrum in Kinderhaus zudem de r Bereich der Fahrradstellplätze für 
Schüler*innen. Die Fläche ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan gekennzeichnet. In einem 
Schreiben aus der Elternschaft (Anregung nach § 24 GO NRW) wird eine geeignete Sicherung des 
Fahrradabstellbereiches beantragt. Dort wird ausgeführt, dass es „immer wieder“ zu Diebstählen 
kommt, insbesondere im letzten Schuljahr sei eine Vielzahl von Fahrrädern entwendet worden, 
zeitweise bis zu 3 Diebstähle täglich hätten stattgefunden. Dazu kommt die Entwendung von Hel-
men, Fahrradsätteln oder auch Vandalismus wie z.B. zerstochene Reifen. Mit der vorgeschlage-
nen Videoüberwachung wird dem Anliegen der Elternschaft entsprochen. 
 
Für das Jahr 2020 sind der Verwaltung für das Schulzentrum Kinderhaus sechs Fälle von Ein-
bruch/Diebstahl und Vandalismus gemeldet worden. Im Jahr 2022 waren es ebenfalls sechs Fälle 
von Einbruch und Vandalismus. Dazu kommt noch ein Fall von Graffiti. Bezüglich der Fahrraddieb-
stähle sind für das Jahr 2021 3 Diebstähle und für 2022 7 Fahrraddiebstähle und der Diebstahl ei-
nes E-Scooters gemeldet worden. Diese Diebstahlmeldungen wurden aufgenommen und im Rah-
men des Kommunalen Schadensausgleichs (KSA) wird versucht, Schadensersatz zu erlangen.  
 
Unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Vorfälle sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich. 
Diebstähle und Vandalismustaten an Fahrrädern ereignen sich naturgemäß während des lf d. 
Schulbetriebes. Eine Videoüberwachung während des laufenden Schul betriebs kann unter Be-
rücksichtigung der o. a. Belange nur in besonderen Ausnahmefällen und in sehr eingeschränktem 
Umfang zulässig sein. Dies kann auch für die Fahrradständer zutreffen. Vorrangig wurde zunächst 
geprüft, ob der Einsatz einer Videoüberwachungsanlage überhaupt erforderlich ist und die Fahrrä-
der nicht auf andere Weise wirksam geschützt werden können.

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Hier kommen eine abschließbare Einfriedung des Abstellbereiches in Betracht oder auch eine 
Überwachung durch Wachpersonal in Betracht. 
 
Bei der abschließbaren Einfriedung wird sich die Frage des Zugangs stellen, wer bekommt eine 
Berechtigung dazu? Das sind im Zweifel alle Schüler*innen des Schulzentrums und der angren-
zenden Grundschule. Ob dann allerdings die Verschließbarkeit überhaupt noch wirksam greift, 
wenn mehrere Hundert Zugangsberechtigungen existieren, ist eher fraglich. 
 
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Bewachung über Wachpersonal, ggf. im Wege der Ar-
beitsgelegenheiten nach SGB II (AGH‘s) zu organisieren. Dies allerdings kommt mangels der Ver-
fügbarkeit von Kräften nicht in Betracht. In der Vergangenheit fanden Stellen mit diesem Aufga-
benzuschnitt wenig Resonanz bzw. einige wenige Stellenbesetzungen wurden nach kürzester Zeit 
wieder abgebrochen, sodass es auszuschließen ist, hierdurch eine halbwegs kontinuierliche Be-
wachung sichern zu können. 
 
Ferner erfüllen AGH’s mit der Schwerpunktaufgabe „Wachdienstliche Aufgaben“ aus heutiger Sicht 
nicht mehr die formellen Voraussetzungen für die Einrichtung einer AGH, da diese nicht mehr dem 
Erfordernis der Wettbewerbsneutralität entsprechen würden. 
 
Die Beauftragung eines Dienstleisters scheidet aus wirtschaftlichen Gründen aus. 
Die durch die o.a. Anregung nach § 24 GO NRW angeregte Anbringung einer Attrappe zur Video-
überwachung ist aus den o.g. Gründen (s. Ziffer 2) ebenfalls auszuschließen. 
 
Im Ergebnis scheiden damit alle Maßnahmen aus, die unterhalb der Schwelle einer Videoüberwa-
chung geeignet, erforderlich und angemessen wären, das angestrebte Ziel zu erreichen. 
 
Im Fall der Fahrradständer, die auch und gerade während des lfd. Schulbetriebes überwacht wer-
den sollen, ist auch zu berücksichtigen, dass betroffene Personen zum Aufsuchen der Schule bzw. 
zum Aufenthalt in der Schule verpflichtet sind und sich der Überwachung nicht entziehen können. 
Die Pflicht zum Schulbesuch bedeutet aber nicht, dass es eine Pflicht zur Nutzung der Fahrrad-
ständer gibt. Diese ist und bleibt freiwillig. 
 
Außerdem ist darauf zu achten, dass die Kamera nur auf den notwendigen Erfa ssungsbereich 
ausgerichtet ist und die Videoüberwachung sich auf notwendige Zeiten begrenzt. Die Schadensfäl-
le ereignen sich überwiegend in der Woche während des Schulbetriebes, dazu zählen auch El-
ternabende oder Konferenzen. Die Verwaltung geht deshalb von einer Überwachungszeit der 
Fahrradständer von montags bis donnerstags von 07:00 - 22:00 Uhr sowie freitags von 07:00 - 
17:00 Uhr aus. 
 
Sämtliche vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit der städtischen Datenschutzbeauftragten abge-
stimmt.  
 
Auch nach Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster ist die Zustimmung der Lehrerräte und 
Schulkonferenzen der Schulen erforderlich bzw. ausreichend. Dies ist mit den Schulen vorbespro-
chen. Da auch städt. Personal betroffen ist, muss auch die Zustimmung des städtischen Personal-
rates eingeholt werden. Inform ationen zur Zulässigkeit der Videoüberwachung während des lau-
fenden Schulbetriebs ist der Broschüre „Ich sehe das, was du so tust - Videoüberwachung an und 
in Schulen“ entnommen (S. 6 ff., Hrsg.: Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfrei-
heit, Stand 12/06).

- 12 - 
V/0151/2023 
 
Melanchthonschule und die Hauptschule Coerde 
Besonders hervorzuheben ist die Entwicklung der Zahlen in Coerde. Bis zum November 2022 sind 
im Jahr 2022 bereits 16 Fälle von Vandalismus und versuchten bzw. erfolgten Einbrüchen an der 
Melanchthonschule und an der Hauptschule Coerde gemeldet worden. Zudem gab es aufgrund 
vermehrter Nachbarschaftsbeschwerden zwei Termine für einen „Runden Tisch“ mit dem Quar-
tiersmanagement, der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes, mehrerer beteiligter städti-
scher Ämter und der Schulleitung der Hauptschule Coerde. 
 
Dabei wurden einige Maßnahmen wie Erweiterung der Beleuchtung und Erweiterung der Bepflan-
zung bestimmter Bereiche abgesprochen und auch veranlasst. Trotzdem gibt es weiterhin viele 
Vorfälle an den bei den Schulen Melanchthon und Hauptschule Coerde; die Zahlen der Vandalis-
mustaten konnten nicht deutlich reduziert werden. Die Verwaltung schlägt hier vor, als letzte Maß-
nahmen  
 
 Erweiterung der Ausleuchtung des Außenbereiches über eine Bewegungssteuerung der Melan-
chthonschule, 
 
 die Absprachen/Ergebnisse des runden Tisches zu Coerde, der zuletzt im Sommer 2022 zu-
sammenkam, umzusetzen und auch diese auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zu den Maß-
nahmen, welche das direkte Umfeld der Melanchthonschule betreffen, gehört die Installati on 
zweier neuer Leuchten auf dem Fuß- und Radweg, um mehr Licht zwischen Schule und Wohn-
gebiet zu gewährleisten. Zusätzlich erfolgte ein ökologisch zu vertretender Rückschnitt der Be-
grünung um das Schulgelände herum, um auch hier eine bessere Einsicht zu e rzielen und 
„Versteckmöglichkeiten“ zu verringern. An der Melanchthonschule ist außerdem die Installation 
von Bewegungsmeldern in Auftrag gegeben worden. Die Anwohner*innen haben auch die Poli-
zei gebeten, regelmäßig den Bereich um die Schule zu kontrollieren. 
 
Sollten auch diese Maßnahmen keine oder keine nennenswerten Effekte haben, wird die Verwal-
tung ggf. auch für diese beiden Standorte in Coerde die Installation einer Videoüberwachung vor-
schlagen müssen. 
 
Gesamtschule Münster-Mitte 
Im Bereich der Gesamt schule Münster-Mitte hat es im Jahr 2022 fünf Fälle von Graffiti gegeben 
und einmal kam es zu einem Fall von Vandalismus. Jedoch gab es auch an der Gesamtschule 
Münster-Mitte in den Jahren 2021 und 2022 vermehrt Beschwerden aus der Nachbarschaft über 
Belästigungen durch Jugendliche/junge Erwachsene. Es handelte sich sowohl um Beschwerden 
aufgrund der Lautstärke und langanhaltender Feiern auf dem Schulgelände, aber auch über verba-
le Beleidigungen (vor allem Frauen gegenüber). Aufgrund dieser Beschwerden gab es bereits im 
Oktober 2021 einen gemeinsamen Ortstermin mit der Verwaltung und den Anwohnerinnen und 
Anwohnern. Dabei wurden die Anwohner*innen noch einmal über die generell gewünschte Öff-
nung der Schulhöfe (gerade im Innenstadtbereich, wo es nur eine begr enzte Anzahl an Spielplät-
zen gibt) hingewiesen. Die Verwaltung hat zudem zugesagt, dass der Bereich weiterhin in der re-
gelmäßigen Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst bleiben wird.

- 13 - 
V/0151/2023 
Marienschule Roxel und Friedensreich-Hundertwasser-Schule 
An den beiden Schulen in Roxel (Friedensreich-Hundertwasser-Schule und Marienschule) kam es 
im Jahr 2022 auch zu erhöhten Zahlen an Straftaten. So wurden an der Friedensreich -
Hundertwasser-Schule vielmal Graffiti gesprüht und sechsmal kam es zu Vandalismusschä den 
und Einbruchsversuchen. Erwähnenswert ist dabei, dass einige der Vorfälle zeitlich eng aufeinan-
der erfolgten (wenige Tage Unterschied). An der Marienschule war die Zahl der Straftaten etwas 
geringer (3x Vandalismus/2x Graffiti), wobei ein Fall von Vandalismus zeitgleich an der Friedens-
reich-Hundertwasser-Schule und der Marienschule stattfand. 
 
5. Antrag der CDU-Fraktion A-R/0069/2021 vom 17.09.2021 
 
Der Antrag „Mehr Videoüberwachung an städtischen Gebäuden“ (Anlage 2) wurde in der Ratssit-
zung am 29.09.2021 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen. 
 
Mit dem Antrag sollte die Verwaltung beauftragt werden, eine Ausweitung des Modellversuches an 
den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck auf weitere städtische Gebäude, insbesondere auf weitere 
Schulgebäude, zu prüfen und dem Rat über das Ergebnis zu berichten. 
Diesem Anliegen wird mit dieser Vorlage Rechnung getragen. 
 
Aus der Vorlage geht hervor, dass das Erfordernis von Videoüberwachungsanlagen immer wieder 
neu zu überprüfen ist. Eine dauerhafte In stallation schließt sich damit aus. Damit einher geht die 
Entwicklung von Schadensereignissen an anderen Standorten, die lfd. erfasst und beobachtet 
werden müssen. 
 
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird die Verwaltung die jeweils möglichen und erfor-
derlichen Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer Videoüberwachung umsetzen und auf ihre 
Wirksamkeit beobachten. 
 
Für evtl. Ergänzungen oder Nachsteuerungen dient die regelmäßige Berichterstattung im Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organi-
sation, Sicherheit und Ordnung in einem 2-jährigen Turnus. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: CDU Antrag A-R/0069/2021 vom 17.09.2021

Anlage 2

1491 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0069/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 
 
 Münster, 17. September 2021 
 
Mehr Videoüberwachung an Städtischen Gebäuden 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung prüft eine Ausweitung des Modellversuchs zu mehr Videoüber-
wachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck auf weitere städtische Gebäude, 
hier insbesondere auf weitere Schulgebäude. 
 
2. Über das Ergebnis wird dem Rat bis zum Jahresende berichtet. 
 
Begründung: 
 
Der Modellversuch zu mehr Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck 
hat zu einem deutlichen Rückgang der Einbrüche, der Schäden durch Vandalismus und 
weiterer Straftaten geführt. Es kann daher schon jetzt von einem nachhaltigen Erfolg ge-
sprochen werden. Die Videoüberwachung findet dabei außerhalb der Schulzeiten bzw. 
Dienstzeiten des Personals statt. 
 
Vor diesem Hintergrund halten wir eine kurzfristige Ausweitung des Modellversuchs auf 
weitere städtische Gebäude, die ebenfalls das Ziel von Einbrüchen, Vandalismus und 
weiteren Straftaten sind, für sinnvoll. Zu denken ist hier in erster Linie an weitere 
Schulgebäude. Wir verweisen insoweit auf die anliegende aktuelle Liste zu den fest-
gestellten Straftaten an Münsteraner Schulen. 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion 
 
Art der Straftat 
       
Jahr Graffiti Vandalismus Brandstiftung Einbruch sonstiges gesamt  
bis 08/2021 38 33 2 11   84 
2020 76 68 3 26   173 
2019 84 65 1 43 1 194 
2018 57 46 2 37 6 148 
2017 83 58 2 26 2 169

Anlage 1

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Anlage 1

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Anlage A

2865 Zeichen

Anlage A zur V/0151/2023 
Kurzüberblick 
Aufgrund der Verringerung der Straftaten an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck nach der In-
stallation einer Videoüberwachung im Rahmen eines Pilotprojektes und des Anstiegs der Strafta-
ten am Schulzentrum Kinderhaus soll auch an dieser Stelle eine Videoüberwachung installiert 
werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
Das Teilziel lautet: „Installation einer Videoüberwachung am Schulzentrum Kinderhaus“. 
 
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ 
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen 
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Verfügung. Durch 
die Installation von Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck sind die Strafta-
ten in den Außenbereichen deutlich zurückgegangen und der Schutz städtischen Eigentums vor 
Sachbeschädigungen konnte damit verbessert werden. Durch eine Installation von Videokameras 
am Schulzentrum Kinderhaus wird auch hier einen verbesserten Schutz vor Sachbeschädigungen 
und auch Diebstahl ermöglicht, da auch die Fahrradständer mit überwacht werden sollen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. §79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu un-
terhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand 
der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die beschriebene Installation der Videokameras an den beiden Schulzentren in Wolbeck und 
Hiltrup dient zur Verhinderung von Straftaten und den damit verbundenen größeren Schäden, 
dadurch können die Reparaturarbeiten und -kosten verringert werden.

Beratungsverlauf (12)

19.04.2023 Sportausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
02.05.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3.1 Anhörung
Zur Sitzung
16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2.1 Anhörung
Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung
Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Anhörung
Zur Sitzung
06.06.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Vorberatung
Zur Sitzung
13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.7.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 10.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 21.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Von-Humboldt-Straße
  • Feldstiegenkamp
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0151/2023
Typ
Vorlagen
Datum
09.03.2023
Erstellt
07.03.2023 09:43