V/0889/2017
Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit
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Beschlussvorlage
46221 Zeichen
V/0889/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit
Beratungsfolge
15.11.2017 Integrationsrat Vorberatung
21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse des Workshops Chancengleichheit zur Kenntnis und stimmt der
Weiterentwicklung der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Ju-
gendlichen in Regelschulen mit folgenden Maßgaben zu:
1.1 Fortsetzung und Anpassung der vorhandenen additiven Sprachbildungsprogramme und Förder-
angebote für Schülerinnen und Schüler zur Unterstützung einer durchgängigen Sprachbildung.
1.2 Prüfung, wie und in welcher Form handlungsorientierte und alltagsbezogene MitSprache-
Ferienkurse für Grundschülerinnen und Grundschüler mit Ferienangeboten der Offenen Ganz-
tagsschule verzahnt werden können.
1.3 Die befristet bis zum 31.12.2017 über freie Träger eingesetzten Fallscouts für die weiterführen-
den Schulen (3,50 VZÄ) werden bis zum 31.12.2018 verlängert. Mit Beginn des neuen Schuljah-
res (01.08.2018) ist über den konkreten Aufgabenzuschnitt im Kontext der Fortschreibung der für
das Frühjahr 2018 vorgesehenen Bedarfsbemessung und Umverteilung der Schulsozialarbeit zu
entscheiden. Über eine weitere Verlängerung ist letztlich im Rahmen der Haushaltsberatungen
für das Jahr 2019 ff. zu befinden.
1.4 Zur Unterstützung der Berufskollegs bei der Beschulung von neu zugewanderten Jugendlichen
stimmt der Rat dem weiteren Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften im Umfang von 4,00
Vorlagen-Nr.:
V/0889/2017
Auskunft erteilt:
Frau Riegel
Frau Boriesosdiek
Ruf:
492-4060
492-2678
E-Mail:
RiegelAud@stadt-muenster.de
Boriesosdiek@stadt-muenster.de
Datum:
26.10.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0889/2017
VZÄ über freie Träger zu. Die Maßnahme wird zunächst befristet bis zum 31.12.2018; über eine
Verlängerung ist im Zusammenhang mit der Fortschreibung der für das Frühjahr 2018 vorgese-
henen Bedarfsbemessung und Umverteilung der Schulsozialarbeit sowie letztlich im Rahmen der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 ff zu befinden.
1.5 Der Rat nimmt die Aktivitäten des Vereins Mulingula - Multilinguale Leseaktivitäten zur Kenntnis
und stimmt einer Fortsetzung der Finanzierung der Honorarkräfte im bisherigen Rahmen aus
vorhandenen Haushaltsmitteln zu.
1.6 Der Rat stimmt der Weiterentwicklung der Bildungsberatung zu, hier insbesondere der
Beratung im Übergang Schule/Beruf für die Altersgruppe der 15- bis 25-jährigen (insbesondere
aus den internationalen Förderklassen der Berufskollegs (IFK’s), in Kooperation mit den Berufs-
kollegs, der Bezirksregierung Münster, der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Jobcenter.
2. Der Rat nimmt die Sprachförderangebote der VHS sowie den Bericht über den Einsatz der für die
Sprachförderung eingeworbenen Spendenmittel zur Kenntnis.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Laufzeit des Projektes angekommen in deiner Stadt Müns-
ter am 31.01.2019 endet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ministerium für Schule und
Bildung und der Walter Blüchert Stiftung in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, eine Verlänge-
rung und ggf. eine konzeptionelle Nachsteuerung zu erwirken.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die in der Vorlage aufgeführten Mittel (Besc hlussziffern 1.3, 1. 4 und 1. 5) sind im Etatentwurf
2018 ff wie folgt eingeplant:
Produktgruppe 0301 "Leistungen für Schulen"
Zeile
TEP Bezeichnung TEP 2018 2019 2020 2021
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 €
Produktgruppe 0302 "Zentrale Leistungen für SuS / am Schulleben Beteiligte"
Zeile
TEP Bezeichnung TEP 2018 2019 2020 2021
13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen 456.810 € 61.240 € 62.470 € 63.720 €
Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssat-
zung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die notwendigen Ermächtigu n-
gen bereitstellt.
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V/0889/2017
Begründung:
Im Zuge der Diskussion der Vorlage V/0803/2016 Neukonzeption der Beschulung von neu zuge-
wanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen, Schwerpunkte: Evaluation und ggfs.
Nachsteuerung hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung den Wunsch geäußert, in größe-
rer Runde Maßnahmen und Instrumente zu erörtern, die geeignet sind, Chancengleichheit zwi-
schen zugewanderten und nicht zugewanderten Kindern und Jugendlichen herzustellen.
Die Verwaltung hat die Anregung aufgegriffen und die Schulformsprecher/-innen, die Schulauf-
sicht, Vertreterinnen und Vertreter der integrationsrelevanten Fachämter, den Integrationsrat so-
wie die schulpolitischen Sprecher/-innen der Fraktionen für den 19.9.2017 zu einem Workshop
Chancengleichheit eingeladen. Ziel des Workshops war es, die Erfahrungen und Ideen, Wünsche
und Vorstellungen der Vertreter/-innen aus Bildung, Verwaltung und Politik in die Weiterentwick-
lung der Neukonzeption aufzunehmen.
Im Rahmen des Workshops wurden vier - von der Verwaltung als grundlegend für die Weiterent-
wicklung identifizierte - Themenfelder behandelt:
Sprachbildung als Schlüssel zum Erfolg
Eltern als Bildungspartner/-innen
Übergänge als Weichenstellungen
Abgänger/-innen ohne Anschluss
Nach Ansicht der Workshop-Teilnehmer/-innen hat sich das Konzept bisher als tragfähig erwie-
sen. Hervorzuheben ist das Ausmaß an Konsens, das die rund 20 Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer trotz unterschiedlichen Hintergrundes auf breiter Basis gefunden haben. Die Veranstal-
tung war insgesamt von dem Wunsch nach Qualifizierung und Ausbau der Neukonzeption der
Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen geprägt.
Die positive Resonanz auf die Veranstaltung hat wichtige Impulse geliefert. Es sind zahlreiche
neue Anregungen entstanden. Für den weiteren Verlauf sind zusätzliche Handlungsbedarfe,
Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen formuliert worden, die jedoch in unterschiedliche Zu-
ständigkeiten fallen (Schulträger, Land, Bund).
Die Verwaltung hat auf der Basis der Workshop-Ergebnisse konkrete Handlungsempfehlungen
formuliert, die hiermit den politischen Gremien vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt wer-
den.
Mit den Vorlagen V/0090/2014/1, V/0697/2014/1, V/0759/2015 und V/0803/2016/1 hat der Rat
der Stadt Münster die grundlegenden Voraussetzungen für eine Neukonzeption der Beschulung
von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen geschaffen. Für die Ziel-
gruppe der unter 6-jährigen Kinder sowie für den Übergang Kita-Grundschule wurden mit der
Vorlage V/0612/2017 „Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder för-
dern“ Zielsetzung, Konzept und Maßnahmen vorgelegt.
Zwar haben sich die Zuwanderungszahlen mittlerweile stark verringert, gerade schulische bzw.
bildungsbezogene Laufbahnen haben aber nach wie vor erhebliche Unterstützungsbedarfe. Die
anstehende Arbeit ist insofern nicht weggefallen, sondern die Anforderungen haben sich geän-
dert und ändern sich weiter. Bei der weiteren Planung stehen daher nun verstärkt die Weiterent-
wicklung der Qualität sowie die Schaffung zusätzlicher Bildungs- und Unterstützungsangebote im
Mittelpunkt, mit denen die jungen Flüchtlinge und ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, aber
auch die Lehrkräfte an den Schulen unterstützt werden können.
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V/0889/2017
1. Sprachförderung
Ein erfolgreicher Spracherwerb ist die zentrale Voraussetzung für den Erfolg in Schule, Ausbil-
dung und Beruf. Darüber herrschte auch beim Workshop Chancengleichheit Einigkeit.
Damit (neu-)zugewanderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit anderen Schülerinnen und
Schülern unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden können, bedarf es über
die Standardförderung hinaus zusätzlicher Anstrengungen und Unterstützung: Neben Deutsch-
stunden zusätzlich zum normalen Unterricht, Hausaufgabenhilfe und Lernförderung sind das
auch zusätzliche Sprachkurse für Grundschüler/-innen in den Ferien und Sprachförderangebote
in Englisch und in den Fachsprachen. Junge Leute am Übergang Schule-Beruf benötigen oftmals
spezifische Sprachförderangebote, um den Anforderungen im Studium, in der Ausbildung oder
am Arbeitsplatz gerecht werden zu können.
1.1 VHS
Sprachförderangebote
Wenn es darum geht, die deutsche Sprache zu lernen, ist die VHS Münster die erste Adresse
und größte Anbieterin von Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ in Münster. Mit über 130 Kursen,
ca. 9.000 Unterrichtstunden1 und über 2.300 Teilnehmenden je Studienjahr bietet die VHS Müns-
ter seit Jahren ein sehr differenziertes Unterrichtsangebot auf allen Niveaustufen und in ver-
schiedenen Kursformen (Kompaktkurse, Tageskurse, Abendkurse etc.) an. Im Zuge des Flücht-
lingszuzugs stieg die Nachfrage nach Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ und es wurden im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen weitere Kurse bedarfsgerecht eingerichtet.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür war, dass die Finanzierung gesichert war. Die VHS führte
bzw. führt noch 11 zusätzliche Kurse/Angebote durch und stellte 99 Plätze für Geflüchtete, die
gezielt von der Agentur für Arbeit vermittelt wurden, im Rahmen des regulären Kursangebotes
zur Verfügung (s. Übersicht). Die Finanzierung der Kurse und Einzelplätze erfolgte aus Drittmit-
teln und nicht aus Teilnehmergebühren.
Jahr Kurse Förderung
§ 421 SGB III
(Anzahl TN/
UStd.)
Kurse Förde-
rung Land NRW
(Anzahl TN/
UStd.))
Kurse Förderung
Spenden (Anzahl
TN/ UStd.)
Einzelplätze in
VHS Sprach-
kursen aus
Spenden/ Prü-
fungen
2015 1 (19/ 292) 1 (15/ 93) 0 0
2016 0 1 (30/ 99)
1 (18/ 100)
1 (16/ 100)
0
44
A1 Prüfung telc
(1)
2017 0 1 (17/ 100) 1(19/ 160)
1(15/ 160)
1(10/ 60)2
1(15/ 160)
1(15/ 160)
53
A2 Prüfung telc
(1)
1 Ein Integrationskurs ohne Alphabetisierung umfasst 600 Unterrichtstunden, d.h. die VHS bietet Deutsc hkurse
mit einem Unterrichtsvolumen von ca. 15 Integrationskursen an. Von 2005 bis zum 1. Halbjahr 2015 nahmen in
Münster rd. 5.000 Teilnehmer(innen) an einem Integrationskurs teil, d.h. im Durchschnitt rd. 440 pro Jahr (vgl.
Stadt Münster – Integrationsbericht 2015). Wenn in einem Integrationskurs durchschnittlich 20 TN sind, kann
davon ausgegangen werden, dass in Münster im Jahr ca. 22 Integrationskurse durchgeführt werden.
2 Sommerkurs für unbegleitete Flüchtlinge der Diakonie, des Vinzenzwerkes und der Caritas
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Spezielle Sprachförderangebote für Schüler/-innen
In den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 unterstützte die VHS einige Schülerinnen und Schüler
mit Mitteln aus dem Projekt Übergang Schule-Beruf dabei, ihre Englischkenntnisse zu verbes-
sern. Durch diese zusätzliche Förderung war es möglich, dass die Schüler/-innen einen Haupt-
schulabschluss bekamen. Dieses Angebot, finanziert aus den Projektmitteln Übergang Schule-
Beruf, soll im Schuljahr 2017/2018 fortgesetzt werden. Außerdem wurden im Sprachförderprojekt
Club D zwei weitere Gruppen eingerichtet. Darüber hinaus sollen auch im Projekt angekommen
in den Räumen an der Kinderhauser Str. zwei weitere Club D-Gruppen eingerichtet werden.
Vergabe der Spenden3
Ausgangslage: Das Jahr 2015 war geprägt von einer ausgesprochenen Dynamik bezogen auf
den Zuzug von Flüchtlingen.4 Für eine erfolgreiche Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft
ist eine qualifizierte Sprachförderung unverzichtbar. Seit 2005 sind Integrationskurse ein wichti-
ges Instrument zur Förderung der Integration. Integrationskurse werden in Deutschland regelmä-
ßig für ausländische Staatsangehörige angeboten, die in Deutschland leben möchten. In den
Kursen werden die deutsche Sprache sowie grundlegende Kenntnisse zum Leben in Deutsch-
land, wie Geschichte, Kultur und Rechtsordnung vermittelt. Seit der Einführung der Kurse bis Mit-
te 2015 besuchten knapp 5.000 Menschen in der Stadt Münster Integrationskurse (vgl. Stadt
Münster Integrationsbericht 2015). Die Kurse werden von beim BAMF zugelassenen Trägern
durchgeführt. Ziel der Integrationskurse ist, die deutsche Sprache bis zum Niveau B15 des Euro-
päischen Referenzrahmens zu erlernen. Von den Arbeitgebern wird jedoch häufig das Niveau
B26 gefordert. 2016 führte das BAMF die neue Verordnung für berufsbezogene Sprachförderung
ein, die bei dafür zugelassenen Trägern höhere Niveaus ab B2 fördert.
Angesicht dieser Ausgangslage startete die Stadt Münster die Spendenaktion Sprachkurse für
neu ankommende Menschen zu Unterstützung der beruflichen Integration. Die Sprachförderung
aus Spendenmitteln verfolgte insbesondere das Ziel, höhere und arbeitsmarktrelevante Sprach-
niveaus zu vermitteln und sollte da ansetzen, wo andere Förderungen enden. Nahezu zeitgleich
wurden weitere zusätzliche Förderprogramme von Bund und Land aufgelegt. Dies führte dazu,
dass diese Mittel vorrangig eingesetzt wurden.
In dem fraglichen Zeitraum entwickelten sich neben Angeboten von Bund und Land außerdem
noch zahlreiche weitere Sprachförderangebote diverser Akteur/-innen, die es in ihrer Vielfalt vo-
rübergehend fast unmöglich machten, sich einen systematischen Überblick über das bestehende
Gesamtangebot zu verschaffen. Allein die fünf Münsterschen Rotary Clubs sammelten Spenden
in Höhe von rd. 80.000 € zur Sprachförderung ausgewählter Geflüchteter; daraus entwickelte
sich in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und weiteren Trägern ein Angebot zur Arbeits-
marktintegration. Dazu kamen zahllose kostenpflichtige und kostenlose Sprachförderangebote
privater Anbieter oder ehrenamtlicher Initiativen. Wegen dieser rasanten Gesamtentwicklung wa-
ren die Kriterien für den Einsatz der Spendenmittel aus dem Aufruf der Stadt Münster nicht vorab
und unveränderbar zu definieren. Die gespendeten Mittel stellten aber eine große Hilfe dar, um
schnell auf identifizierte Bedarfe reagieren zu können.
3 Hier sind ausschließlich Angebote/ Kurse aufgeführt, die mit zusätzlich bereitgestellten Mitteln und von ane r-
kannten Trägern der Weiterbildung, anerkannten Integrationskursträgern, nach ISO 9001 oder AZAV zertifizie r-
ten Trägern durchgeführt wurden.
4 2015 kamen 890.000; 2016 280.000 und im ersten Halbjahr 2017 90.000 Flüchtlinge nach Deutschland
5 Fortgeschrittene Sprachanwendung, d.h., kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standar dsprache ver-
wendet wird und es um vertraute Dinge des Alltags geht.
6 Selbstständige Sprachanwendung, d.h., Hauptinhalte komplexer Texte und zu abstrakten Themen werden
verstanden. Spontane und fließende Verständigung ist möglich.
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Insgesamt wurden 171.877,49 € (Stand 03.07.2017) von 643 Einzelspendern gespendet. Mit die-
sen Mitteln wurden 14 Kurse von 4 Trägern und der VHS sowie 99 Einzelplätze im regulären
Kursangebot der VHS durchgeführt. Insgesamt wurden darüber rd. 240 Plätze in spendenfinan-
zierten Sprachkursen eingerichtet. Da zeitgleich mit dem Spendenaufruf Bund und Land Mittel
zur Sprachförderung bereit stellten, die zunächst abgerufen wurden, konnten insbesondere mit
den Landesmitteln Basiskompetenzen gefördert werden, auf die anschließend mit aus Spenden
finanzierten Kursen aufgebaut wurde. Dies war zielgerichtet und sinnvoll, da der Spendenaufruf
beinhaltete, dass arbeitsmarktrelevante Sprachkompetenzen gefördert werden sollten. Inzwi-
schen konnten die Spendenmittel sinnvoll und zielorientiert verwendet werden und der Spenden-
topf wurde ausgeschöpft.
Übersicht Spendenkurse: (Stand: 04.10.2017)
Träger Anzahl
Kurse
Bewilligter
Betrag
Bisher ausge-
zahlt
Bildungsinstitut Münster e.V. 1 14.400,00 € 14.400,00 €
GEBA mbH 5 70.080,00 € 37.473,60 €
SBH West Niederlassung Münster-
land Ost 1 14.400,00 € 11.500,00 €
VHS 5 24.960,00 € 0,00 €
Werkstatt für Bildung und Kultur 2 26.880,00 € 12.480,00 €
Zwischensumme (Kurse) 14 150.720,00 € 75.853,60 €
VHS (Einzelförderung) 31.607,07 € 17.351,37 €
gesamt 182.327,07 € 93.204,97 €
Spenden insgesamt 171.877,49 €
Die Differenz zwischen den zur Verfügung stehenden Spendenmitteln und den bewilligten
Beträgen ergibt sich daraus, dass aufgrund von Abrechnungen teilweise bewilligte Mittel
wieder „frei“ geworden sind.
Da bisher noch nicht alle Auszahlungen erfolgt sind (Kurse wurden noch nicht abge-
schlossen/abgerechnet), besteht eine Differenz zwischen den bewilligten und bisher aus-
gezahlten Beträgen.
1.2 MitSprache
Das Amt für Schule und Weiterbildung bietet seit dem Schuljahr 2013/2014 verschiedene
Sprachförderangebote für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an, die stets modifiziert und
an die aktuellen Entwicklungen und Bedarfe angepasst werden.
Sowohl das Projekt Sprachförderung für Flüchtlingskinder in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in
Kooperation mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES) des Germanisti-
schen Instituts Münster als auch das Projekt Sprachförderung für neu zugewanderte Kinder und
Jugendliche im MINT-Bereich in Kooperation mit dem Institut für Didaktik der Physik der WWU
werden im Schuljahr 2017/2018 fortgesetzt. Dies gilt auch für das Theater-Sprachprojekt Mit-
Sprache auf der Bühne in Kooperation mit dem Theaterpädagogischen Zentrum.
Im kommenden Jahr sollen die vorhandenen Sprachangebote aufgrund veränderter Bedarfe um
neue Kursformate erweitert werden:
Zur Unterstützung der zugewanderten Grundschulkinder sind alltagsbezogene und hand-
lungsorientierte MitSprache-Deutschferienkurse geplant, die das bisher bestehende An-
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gebot für Kinder am Ende der dritten Klasse (DeutschSommer der Kommunalen Stiftung
Bürgerwaisenhaus) ergänzen. Dabei ist zu prüfen, ob additive Sprachförderangebote mit
den Angeboten der Offenen Ganztagschule verzahnt werden können. Dies reflektiert ei-
nen Vorschlag aus dem Workshop.
Fach- und bildungssprachliche Fähigkeiten sind maßgebend für die erfolgreiche Mitarbeit
im Unterricht. Um den schriftsprachlichen Anforderungen an weiterführenden Schulen ge-
recht werden zu können, benötigen neu zugewanderte Kinder und Jugendliche diesbe-
zügliche Sprachförderangebote. Aus diesem Grunde sind zur Unterstützung der Seiten-
einsteiger/-innen auch additive Sprachförderangebote in Englisch und den naturwissen-
schaftlichen Fächern geplant. Dafür soll auf bestehende Kooperationen mit der WWU zu-
rückgegriffen werden.
Aus den bereits vorhandenen Mitteln für additive Sprachförderung sollen auch bedarfsori-
entiert Sprachkurse für Mütter mit Kindern in Kooperation mit dem Sozialamt und Sprach-
kurse für junge Erwachsene im Rahmen des Projektes angekommen in deiner Stadt
Münster fortgesetzt werden.
1.3 Schulpsychologische Beratungsstelle: Lernförderung
In Münster wird die Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) seit August 2011
als Kooperation des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Sozialamtes und des Jobcenters
der Stadt Münster in schulnahen Förderangeboten für die Schüler und Schülerinnen erfolgreich
an allen Schulformen umgesetzt.
Nach den Empfehlungen des damaligen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS)
des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Arbeitshilfe: Bildungs- und Teilhabepaket 2013 können
diejenigen Schüler/-innen, die eine zusätzliche Sprachförderung im Fach Deutsch für eine
schnellere schulische und gesellschaftliche Integration benötigen, in enger Absprache mit der je-
weiligen Schule besonders intensiv gefördert werden. Diese Möglichkeit der Förderung ist allen
Schulen in Münster bekannt und wird intensiv in Anspruch genommen.
Seit Januar 2017 wurde in der Schulpsychologischen Beratungsstelle die Koordination der BuT-
Lernförderung zusätzlich durch eine 0,75-Psychologenstelle erweitert.
Im Schuljahr 2016/17 wurden insgesamt über 2300 Schülerinnen und Schüler über die BuT-
Lernförderung unterstützt.
1.4 Kommunales Integrationszentrum
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) verfolgt ein umfassendes Sprachbildungskonzept im
Sinne einer durchgängigen Sprachbildung. Dazu gehören ein Sprachbildungsnetzwerk für offene
Ganztagsschulen und eines für die Sek I/II. Die Schwerpunkte liegen darin, im Sinne einer
durchgängigen Sprachbildung die Kooperation und Koordination der pädagogischen Arbeit im
Unterricht aller Fächer weiter zu entwickeln. Für die Ganztagsgrundschule liegt die Herausforde-
rung nicht allein in der sprachsensiblen Arbeit in allen Fächern, sondern auch darin, die Arbeit am
Vormittag mit der am Nachmittag sinnvoll zu verbinden.
Für Grundschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte des Ganztages wird vom KI eine Schu-
lung mit dem Fokus auf die durchgängige Sprachbildung über den ganzen Tag angeboten.
Des Weiteren begleitet das KI eine Grundschule darin, ein umfassendes Konzept sprachlicher
Bildung zu entwickeln, das die Mehrsprachigkeit der Kinder und aller am Schulleben beteiligten
Menschen als Ressource nutzt. Es bezieht die Zusammenarbeit mit den Eltern ausdrücklich ein.
Dieses Pilotprojekt „Mehrsprachigkeit als Handlungsfeld Interkultureller Schulentwicklung“ (MIKS)
wird von der Universität Hamburg wissenschaftlich begleitet und vom BMBF gefördert.
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Um darüber hinaus die Mehrsprachigkeit und die gesamte sprachliche Bildung der Kinder mit
Zuwanderungsgeschichte zu fördern, plant das KI im Handlungsfeld Integration durch Bildung
seine Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit dem bundesweit erfolgreichen Sprachbil-
dungs- und Elternbildungsprogramm Rucksack KiTa und Rucksack Schule zu erweitern (siehe
3.).
1.5 Mulingula
Bei Mulingula handelt es sich um ein mehrsprachiges Vorleseprojekt für Schulkinder, welches
seit 2010 sowohl durch die Schulverwaltung wie auch die untere Schulaufsicht unterstützt und
getragen wird.
Für die Vorlesetätigkeiten in mittlerweile 9 Grundschulen wurden z.T. unter Inanspruchnahme der
für die Sprachförderung bereitgestellten Mittel 2017 insgesamt 50.000 € aufgewendet. Diese Mit-
tel sind im Etatentwurf 2018 ff. für die Jahre 2018 bis 2021 enthalten. Und aufgrund der bisheri-
gen Erfahrungen mit dem Projekt Mulingula empfiehlt die Schulverwaltung in jedem Fall die Wei-
terführung, ggf. perspektivisch auch die Ausweitung auf zusätzliche Schulstandorte.
Der Verein beantragt überdies die Förderung einer zeitlich begrenzten vollen Stelle für die
sprachliche Unterstützung von Flüchtlingskindern aus dem arabisch und kurdisch sprechenden
Raum an Grundschulen in Münster. Eine Bewilligung der Stelle würde jedoch nicht zu einer Re-
duktion der laufenden Kosten für das Projekt führen.
2. Kommunale Koordination im Themenfeld Sport, Sprache, Integration
Das vorläufig auf zwei Jahre angelegte Bundesprojekt ist Teil des Maßnahmenpakets zur In-
tegration von Flüchtlingen in Kreisen und kreisfreien Städten. In Münster startete das Projekt im
März und hat unter den ca. 320 teilnehmenden Kommunen das Alleinstellungsmerkmal, dass in
der Koordinierung nicht nur Sprach-, sondern auch Sportangebote miteinbezogen werden. Neben
der Erstellung von Transparenz über Münsters Bildungslandschaft für Neuzugewanderte fokus-
siert das Projekt vor allem auch die Vernetzung von Bildungsakteur/-innen und die Identifizierung
und Schließung von Angebotslücken. Münsters Bildungskoordinatorinnen tauschen sich mit Bil-
dungsakteur/-innen im Bereich Sprache und Sport in den einzelnen Stadtteilen aus, um so Be-
darfe zu erheben, die zunächst auf strategischer Ebene durch Impulsgebung behoben werden
sollen. Konzepte und Ideen werden in einem nächsten Schritt an die operative Ebene zur Umset-
zung weitergeleitet. Zurzeit werden, auch mit Unterstützung des neugegründeten Beirats Sport,
Sprache, Integration, folgende Bedarfe genauer in den Blick genommen:
Sportangebote für junge Männer
Fortbildungen zu einem traumasensiblen Sport- und Sprachunterricht
Angebote, die Sport und Sprache verbinden
Qualifizierung von Geflüchteten bzw. durch Geflüchtete
3. Elternarbeit – Eltern als Bildungspartner
Erfolg in der Schule hängt auch vom Elternhaus ab und wird unterstützt von gut aufeinander ab-
gestimmten Bildungsprozessen zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen. I.d.R. sind es
bekanntlich die Eltern, die in der frühen Kindheit die Grundlagen für späteren Bildungserfolg le-
gen. Da es einen starken Zusammenhang zwischen dem Grad der Sprachkompetenz der Eltern
und der Sprachentwicklung der Kinder zu geben scheint, müssen Eltern, die die deutsche Spra-
che nicht hinreichend beherrschen, durch geeignete Angebote diesbezüglich unterstützt und in
ihrer Bildungsverantwortung gestärkt werden. Die Betreuung von Kindern in Kitas mit Sprachför-
derschwerpunkt und im Rahmen von ganztagsschulischen Angeboten wird darüber hinaus als
Potenzial für die Kompensation herkunftsbedingter Benachteiligungen angesehen. Städtische In-
- 9 -
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stitutionen, Angebote und Projekte können Bildungsbiografien dort fördern, wo Eltern überfordert
sind.
Das KI unterstützt durch das Erziehungs- und Bildungspartnerschaften (EBP) - Projekt die Zu-
sammenarbeit der Bildungseinrichtungen mit Eltern mit Zuwanderungsgeschichte. Durch die ge-
plante und abgestimmte Erweiterung der EBP mit dem bundesweit anerkannten Sprachbildungs-
und Elternbildungsprogramm Rucksack KiTa und Rucksack Schule wird sowohl die Sprachbil-
dung als auch die Elternbildung in den Fokus der Arbeit genommen. Im Rucksackprogramm wird
durch die kontinuierliche Elternbildungsarbeit und der gleichzeitigen Verbindung der sprachlichen
Arbeit in den Bildungseinrichtungen durch vom KI ausgebildete Elternbegleiterinnen und Eltern-
begleiter den teilnehmenden Eltern die Teilhabe und somit erst die Unterstützung an der Bil-
dungsbiographie ihrer Kinder ermöglicht.
Beim Workshop Chancengleichheit wurde außerdem angedacht, dass Eltern sich auch gegensei-
tig, z.B. in Form von Patenschaften, unterstützen und helfen könnten. Denkbar wäre, die Stadtel-
ternschaft in die konzeptionellen Überlegungen und ggf. die Umsetzung einzubeziehen.
3.1 Elternarbeit in der Bildungsberatung
Wie in vielen anderen Bereichen der Arbeit mit Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund
haben sich auch in der Bildungsberatung die Anliegen und Fragestellungen der Ratsuchenden
schwerpunktmäßig verändert.
Während es sich 2015/16 noch vermehrt um Fragen der Einschulung bzw. des Seiteneinstiegs
gehandelt hat, geht es jetzt häufig um Themen wie: „Wie geht es weiter nach der Erstförderung,
nach der Grundschule, der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II?“. Auch sind die ersten Er-
fahrungen, die in der Schule gemacht worden sind, regelmäßig Thema. Das Schulsystem in sei-
nen Feinheiten und einzelfallbezogenen Möglichkeiten ist für viele Schüler/-innen und mehr noch
für ihre Eltern ein undurchschaubares Geflecht, das bisher nur in kleinen Teilen bekannt ist und
noch nicht als Ganzes wahrgenommen werden kann. Für viele Eltern bietet sich hier in Deutsch-
land ein anderes Schulsystem, als sie es aus Ihrem Heimatland kennen. Dies kann dazu führen,
dass die Erwartungshaltung der Eltern an die Schule unrealistisch ist und Unzufriedenheit bei El-
tern hervorrufen kann. Umso wichtiger ist hier Aufklärungsarbeit, inwiefern sich Eltern in Bezug
auf Schule einbringen können und auch dürfen.
Die Bildungsberatung, die im Gegensatz zur Schule den Vorteil hat, kein Mikrosystem des Schü-
lers/der Schülerin zu sein, sondern auch makroskopisch darauf blicken zu können, kann Schü-
ler/-innen und ihre Eltern in ihrer aktuellen Situation aufklären, informieren und bei Bedarf auch
bei Übergängen unterstützen (s. Pkt. 4). Eltern brauchen mehr Information und eine neutrale Be-
ratung, damit sie ihre (zum Teil von außen erwartete) Elternrolle wahrnehmen können. Ohne In-
formation und Unterstützung müssen sie eine passive Rolle einnehmen und auf das Schulsystem
blind vertrauen.
Um die Eltern zu unterstützen und in ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung zu bestärken,
erfahren sie in der Bildungsberatung Aufmerksamkeit und Wertschätzung, sodass Raum und Zeit
für Beziehungsarbeit vorhanden sind und die Eltern sich in einer sicheren Umgebung wissen, in
der sie all ihre Fragen und Vorbehalte äußern können. Die interkulturelle Kompetenz der Mitar-
beiterinnen, der Einsatz von Dolmetscher/-innen bzw. Sprach- und Kulturmittlerinnen, Schweige-
pflicht und auch die Gestaltung eines persönlichen angenehmen Beratungssettings ermöglichen
den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehungsbasis in der Beratung.
Aus dieser Elternarbeit resultieren nicht selten mehrere Folgeberatungen, da die Kinder in ihrer
Schullaufbahn viele Veränderungen durchlaufen müssen und Meilensteine passieren, an denen
sich immer wieder unterschiedliche Fragestellungen ergeben.
- 10 -
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Um auch solche Eltern zu erreichen, die den Weg in die Bildungsberatung nicht von alleine fin-
den, ist ein Ausbau mobiler Beratung und anderer Formen des Informationsflusses notwendig,
z.B. in Form von Elterncafés der Fallscouts oder der Elternkalender.
3.2 Elternarbeit - Fallscouts
Im Workshop Chancengleichheit wurde die Arbeit der Fallscouts einhellig als hilfreich gewürdigt
und ein Fortbestand gewünscht. Gleichzeitig wurde mit Blick auf die Bedarfe an allgemeiner
Schulsozialarbeit angeregt, einen Teil der Stellen in diesen Bereich zu überführen.
Dem Anliegen aus dem Workshop Chancengleichheit soll Rechnung getragen werden, indem die
über freie Träger eingesetzten Fallscout -Stellen für die weiterführenden Schulen bis zum
31.12.2018 verlängert werden. Über die Fortführung soll dann im Zusammenhang mit der für das
Frühjahr 2018 geplanten Vorlage zur Neuverteilung der Schulsozialarbeit entschieden werden.
Beim Land sind außerdem acht Stellen für Fachkräfte Schulsozialarbeit in multiprofessionellen
Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler beantragt,
wobei noch unklar ist, ob Münster tatsächlich Stellen erhält bzw. wie viele. Diese mögliche z u-
sätzliche Personalressource wird bei der Entsc heidung über die Fallscout -Stellen auch zu b e-
rücksichtigen sein.
Um eine Annäherung zwischen Erwartung von Schule und den aktuellen Lebenssituationen von
Flüchtlingsfamilien zu erreichen, ist die Mittlerfunktion der Fallscouts ein wichtiges Element zur
Unterstützung der kultursensiblen Elternarbeit an Schulen, insbesondere in der Primarstufe.
Durch den Aufbau und die Pflege eines stetig wachsenden Netzwerkes ist es den Fallscouts
möglich, schulische und außerschulische Unterstützungsangebote im Sozialraum zu aktivieren.
Als mobile sozialpädagogische Begleiter/-innen gelingt es den Fallscouts, Unterstützung und B e-
gleitung von Familien individuell und bedarfsgerecht auszurichten.
Die Begleitung im Schulalltag, der für einige Schüler/ -innen große Herausforderungen bereithält,
ist zunehmend Thema. Ausgehend von der Grundannahme, dass sich eine kooperative Bezi e-
hung zwischen Schule und Elternhaus positiv auf die Schullaufbahn eines Kindes au swirkt, steht
eine proaktive Elternarbeit im Mittelpunkt der Fallscout-Tätigkeit.
Neben der individuellen Begleitung von Familien bieten die Fallscouts aktuell hierzu verstärkt
niedrigschwellige Informationsveranstaltungen für neu zugewanderte Eltern in Flüchtlingsunte r-
künften an. Anliegen der Fallscouts ist es, Eltern darin zu befähigen und zu stärken, am schul i-
schen Geschehen mitzuwirken und eigenverantwortlich über die Bildungswege ihrer Kinder en t-
scheiden zu können.
Mit dem Angebot sollen außerdem Partizipationsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die unte r-
schiedliche soziokulturelle Voraussetzungen (bspw. auch die eigenen Bildungshintergründe) der
Eltern berücksichtigen.
4. Übergänge und Abschlüsse
Viele der neuzugewanderten Jugendlichen sind am Ende der Schulpflicht noch nicht an dem
Punkt, dass sie ohne weitere Unterstützung ein eigenständiges Leben mit Ausbildung, Wohnung,
Partnerschaft etc. führen können. Vor allem Jugendliche, die in fortgeschrittenem Alter nach
Deutschland kommen und somit nur wenig Zeit bis zum Ende der Schulpflicht haben, leben unter
erschwerten Bedingungen. Besonders schwierig wird es für diejenigen, die nach Beendigung ih-
rer Schulpflicht die jeweilige Schule ohne Schulabschluss und/oder Anschlussperspektive verlas-
sen.
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Oftmals scheitern Seiteneinsteiger/-innen an formalen Hürden wie Sprachanforderungen oder
fehlenden Zeugnissen. Hier sind Regelungen erforderlich, um junge Menschen nicht aufgrund
fehlender formaler Qualifikationen ins Abseits zu stellen.
Auf Landesebene wird es u.a. auch um die Entwicklung geeigneter Lehrpläne gehen, die auf die
Situation in einer vielfältigen Gesellschaft Bezug nehmen. Die Erhöhung des Anteils von Lehr-
kräften aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen wie auch die Einrichtung von Ganztagsschulen
und die Schulzulassung besonderer Gruppen, wie z.B. ü18-Jähriger an Berufskollegs gehört da-
zu. Bedenkenswert wäre auch die Einführung neuer Fächer, wie z.B. Arabisch, um neu zuge-
wanderten Jugendlichen höhere Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.
Es gibt allerdings Probleme, die weder von Politik noch Verwaltung unmittelbar zu lösen sind. Ei-
ne Traumatisierung aufgrund von Krieg und Vertreibung fällt in therapeutische Zuständigkeit und
kann eine langwierige Behandlung erfordern, bevor eine Fortsetzung der Bildungsbiografie mög-
lich ist. Jahrelang unterbrochene Schullaufbahnen, gepaart mit dramatischen Erlebnissen auf der
Flucht, führen manchmal auch dazu, dass sich junge Menschen nicht mehr in ein System wie
Schule einfügen können oder wollen. Analphabetismus im Erwachsenenalter ist ein Problem, das
in einer hochentwickelten, kapitalistischen Gesellschaft schnell ins soziale Abseits führt.
Kinder und Jugendliche ohne altersgemäße Bildungsvoraussetzungen und heranwachsende jun-
ge Männer kristallisieren sich aus Sicht der Workshop-Teilnehmer/-innen als Gruppen mit beson-
derem Unterstützungsbedarf heraus.
4.1 IFK-Schulsozialarbeit
Aktuell bieten alle sechs städtischen Berufskollegs in Münster Internationale Förderklassen (IFK)
für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr mit Zuwanderungsgeschichte an. Wesentlich für die Ar-
beit in den IFK ist neben dem Unterricht vor allem die qualifizierte individuelle Begleitung und Be-
ratung durch Schulsozialarbeit. Es hat sich gezeigt, dass die Schüler/-innen in den IFK und ihre
Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter/-innen einen extrem hohen Beratungsbedarf
haben und dass sich die Schulsozialarbeit hier durch intensive und kontinuierliche Kontakte zu
den Schüler/-innen auszeichnet. Wesentliche Merkmale der sozialpädagogischen Arbeit sind der
Aufbau von Beziehungen und die verlässliche Präsenz der Fachkräfte.
Einige Schüler/-innen der IFK wiederholen im laufenden Schuljahr den Bildungsgang, viele
wechselten in einen weiterführenden Bildungsgang am Berufskolleg, einige konnten im Sommer
2017 bereits mit einer Ausbildung beginnen und besuchen im Rahmen der dualen Ausbildung
weiterhin die Berufsschule. Deutlich ist, dass das deutsche Schul- und Ausbildungssystem die
Geflüchteten auch nach zwei Jahren in den IFK vor große Herausforderungen stellt. Vor allem
die Sprachbarriere ist auch nach einem zweijährigen Schulbesuch in Deutschland immer noch
recht hoch, so dass weitere Unterstützung für die geflüchteten Jugendlichen dringend notwendig
ist. Diese Unterstützung umfasst nicht nur die Aufgabe, die neu zugewanderten Schüler/-innen
zu informieren, zu beraten und zu begleiten, sondern bedeutet vor allem auch, in dem breiten
Netzwerk derjenigen Partner/-innen vermittelnd zu agieren, die mit ihren Angeboten zu gelingen-
den Bildungsbiografien der neu zugewanderten Schüler/-innen beitragen.
Die Schulverwaltung schlägt deshalb vor, die Schulsozialarbeit für die IFK zunächst befristet bis
zum 31.12.2018 fortzuführen. Über eine evtl. Verlängerung ist im Rahmen der Neuausrichtung
Schulsozialarbeit sowie letztlich im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 zu be-
finden.
Vor dem Hintergrund verschiedener, parallel existierender Hilfsangebote an den Berufskollegs
wurde beim Workshop Chancengleichheit der Wunsch nach einer Koordination geäußert, die be-
stehende Angebote systematisch erfasst, transparent macht und ggf. auf Förderungslücken bzw.
auf dysfunktionale Doppelangebote hinweist.
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4.2 Bildungsberatung
Im Beratungsalltag der Bildungsberatung zeichnet sich der Trend ab, dass zunehmend Schul-
und Bildungsgangwechsler/-innen – häufig schon aus Erstgesprächen bekannt – die Beratung
ein weiteres Mal oder auch mehrere Male wahrnehmen. Hierbei wird deutlich, dass die Komplexi-
tät des deutschen Bildungssystems die jugendlichen ehemaligen Seiteneinsteiger/-innen vor gro-
ße Herausforderungen stellt. Diese bestehen zum einen in dem unzureichenden Wissen über die
generellen Möglichkeiten im Hinblick auf berufsbezogene Bildungsgänge, den Erwerb von (höhe-
ren) Schulabschlüssen und (Zusatz-)Angebote für den Spracherwerb Deutsch. Zum anderen gilt
es, diese Fülle an grundsätzlichen Möglichkeiten mit den individuellen Voraussetzungen der Rat-
suchenden abzustimmen. Gerade bei den neu zugewanderten jungen Menschen, die ihre schuli-
sche Karriere erst im Jugendalter (ab ca.14 Jahren) im deutschen Bildungssystem begonnen ha-
ben, kristallisiert sich heraus, dass es einen „normalen“ Bildungsverlauf – verglichen mit einem
Verlauf vom Grundschulalter an – nicht gibt und daher häufig ganz individuelle Lösungen (in
Form von Anschlussangeboten) für jede individuelle Ausgangslage erarbeitet und gefunden wer-
den müssen. Oder aber man stellt fest, dass es das ideale Anschlussangebot (noch) gar nicht
gibt bzw. die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen oder Kapazitäten eine Aufnahme verhindern.
Diese Fülle an Themen und auch Recherchearbeiten ist in einem einzelnen Beratungsgespräch
kaum noch zu bewältigen, so dass es häufig zu weiteren persönlichen und/oder Telefonkontakten
kommt. Die Bildungsberatung versteht sich im Rahmen dieser Tätigkeiten zunehmend als Beglei-
tung von Bildungsprozessen. Dabei werden einerseits eine oder mehrere Zielperspektiven erar-
beitet und andererseits wird ganz konkret an den nächsten Schritten gearbeitet. Gerade bei
Schüler/-innen aus bildungsferneren Familien, aber auch einfach aufgrund der noch fehlenden
Sprachkenntnisse, braucht es manchmal mehrere Anläufe, um z.B. einen erforderlichen Info- o-
der Anmeldetermin überhaupt wahrzunehmen oder um zu realisieren, dass verschiedene Termi-
ne und die damit verbundenen Gänge notwendig sind, um erfolgreich weiterzukommen. Das Ver-
stehen der hiesigen Abläufe und Verbindlichkeiten stellt dabei einen entscheidenden Schritt in
Richtung Integration dar.
Als zentrale Hürden bzw. Stolpersteine, die eine gelingende Schullaufbahn unterbrechen bzw.
erschweren, sind zu nennen:
Der Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 als Zugangsvoraussetzung für alle
weiteren aufbauenden Bildungsgänge bzw. eine Ausbildung im Handwerk bei denjenigen
Schüler/-innen, die z.B. erst in der 8. Klasse einer Hauptschule als Seiteneinsteiger/-innen
angefangen haben und bei Schüler/-innen der Internationalen Förderklassen, die mit nur
wenigen Schuljahren im Herkunftsland hier direkt in die IFK eingestiegen sind.
Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe bei Schüler/-innen, die erst ab Klasse 8 einge-
stiegen sind und die nach Ablauf der Erstförderung die nötigen Voraussetzungen nicht
haben.
Schüler/-innen, die in ihrem Heimatland kurz vor ihrem Abitur standen, bzw. das Potenzial
haben, ein Abitur zu erreichen, können hier aufgrund des Alters (ab 14/15 Jahren) nicht
mehr das Gymnasium besuchen, weil eine Versetzung in die Oberstufe i.d.R. nicht in nur
einem Jahr erreicht werden kann; dies ist für die Ratsuchenden oft nur schwer nachvoll-
ziehbar.
Die oft fehlenden Schuljahre im Heimatland können hier in Deutschland im Schulsystem
nicht mehr innerhalb des schulpflichtigen Alters aufgeholt werden. Schüler/-innen werden
altersentsprechend den Klassen zugeordnet und nicht ihrem Leistungsstand entspre-
chend. Dies führt zum einem oft dazu, dass gar keine Chance besteht, den Leistungs-
rückstand aufzuholen und zum anderen, dass Schüler/-innen nach Vollendung des 18.
Lebensjahres ohne Abschluss und Anschluss abgeschult werden.
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Vor dem Hintergrund dieser Hürden gut zu beraten und erfolgsversprechende, alternative Per-
spektiven aufzuzeigen, ist oftmals eine große Herausforderung. Eine gute Netzwerkarbeit war in-
nerhalb der Arbeit der Bildungsberatung immer schon wichtig, ist aber im Zuge der zunehmenden
Folgeberatungen und gerade bei Schüler/-innen im Übergang Schule - Beruf noch zentraler ge-
worden. Ein/e IFK-Schüler/-in hat in der Regel folgendes Netzwerk:
Ein besonderer Fokus soll in Zukunft auf regelmäßig stattfindenden Beratungen von IFK-
Schüler/-innen liegen. Beratungen im Mai in den Räumlichkeiten des Projekts angekommen in
deiner Stadt Münster für diejenigen IFK-Abgänger/-innen, deren Perspektive zu diesem Zeitpunkt
noch offen war, haben ergeben, dass eine frühzeitige Kommunikation über den zu erwartenden
schulischen bzw. beruflichen Werdegang der IFK-Abgängerinnen und eine engere Zusammenar-
beit zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe einerseits sowie Jobcenter (JC) und Agentur für Ar-
beit (BA) andererseits erfolgen muss, um die Jugendlichen bestmöglich auf den weiteren Weg
vorzubereiten und ihnen Möglichkeiten des Anschlusses in Schule und Beruf aufzuzeigen. Ggf.
können JC und BA so zeitnah mit einem erweiterten Maßnahmenkatalog auf konkrete Bedarfe
reagieren, um zur Integration in den Arbeitsmarkt beizutragen. Es ist bereits verabredet worden,
dass noch vor den Weihnachtsferien ein erster Beratungsdurchlauf erfolgen wird. Neben der Bil-
dungsberatung werden die o.g. Netzwerkpartner der jeweiligen Schüler/-innen anwesend sein
sowie ein/e Dolmetscher/-in, und zwar unabhängig von den Deutschkenntnissen der Schüler/-
innen, damit auch die Kommunikation mit den Eltern gewährleistet ist, ohne den Schüler/die
Schülerin in die Rolle des Übersetzers zu drängen.
Die Beratungen sollen einmal im Quartal stattfinden.
4.3 angekommen in deiner Stadt Münster
Bereits vor der offiziellen Eröffnung des Projekts angekommen in deiner Stadt M ünster im Sep-
tember 2016 ermittelte die Projektleitung gemeinsam mit den zuständigen Kolleg/ -innen der In-
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ternationalen Förderklassen an den 6 städtischen Berufskollegs Bedarfe, die über Bildungsang e-
bote und freizeitpädagogische Unterstützungsangebote im Rahmen des Programms im Nachmit-
tags-/Wochenend- und Ferienbereich gedeckt werden sollten.
Zielsetzung des außerschulischen Lernorts an der Kinderhauser Straße ist die Integration zug e-
wanderter Jugendlicher in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Um dem nachhaltig gerecht werden zu
können, entwickelten die Projektverantwortlichen im Laufe des Jahres durch Kontaktaufnahme zu
städtischen Ämtern, Hochschul - und Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und Woh n-
gruppen, aber auch Kammern, A rbeitgeber/-innen und Maßnahmeträger/ -innen sowie zur Zivi l-
gesellschaft innerhalb der Stadt Münster ein Netz an Kooperationspartner/ -innen, das dazu be i-
trägt, die Geflüchteten und Zugewanderten bestmöglich (sozial)pädagogisch zu begleiten.
Dank einer Inte nsivierung der Zusammenarbeit mit den BKs durch die zum Februar 2017 neu
eingestellten 3 Schulsozialarbeiter konnte zusätzlich zu fortlaufenden Aktivitäten, wie z.B.
Deutsch-/Englisch-/Mathematikförderung, Kreativ - und Sportangeboten, Maßnahmen in Fah r-
radwerkstatt, Küche und dem gestalterischen Bereich auch das Thema Berufsorientierung und
Qualifizierung stärker in den Blick genommen werden.
Insbesondere bewährt haben sich die bereits erläuterten Beratungstermine (vgl. 4.2).
In den Oster-, Sommer- und Herbstferien wurden MitSprache-Ferienkurse ermöglicht, die in den
Herbstferien 2017 durch das Pilotprojekt FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch des Ministeri-
ums für Schule und Bildung noch ergänzt wurden. Auf diese Weise werden auch die veränderten
Bedarfe nach Sprachbildungsprogrammen bedient, die ein höheres Niveau erfordern, weil eh e-
malige IFK-Schüler/-innen mittlerweile weiterführende schulische Bildungsgänge bzw. Bildung s-
gänge in der dualen Ausbildung besuchen. Perspektivisch wird auch die ausbi ldungsbegleitende
Unterstützung in der Fachsprache eine bedeutsamere Rolle in der Angebotspalette spielen mü s-
sen.
Ein berufsbezogener einjähriger Deutschkurs für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene mit
mindestens mittlerem Bildungsabschluss im Heimatland ist im August zu Ende gegangen; durch
intensive Zusammenarbeit, z.B. mit dem Hochschulsport, dem Fachbereich Sozialw esen der FH
Münster, der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften und durch Teilnahme an ausgewählten Pr o-
jekten im Nachmittagsbereich, konnten auch für diese Gruppe Stabilität und Perspektive geschaf-
fen werden.
Noch in diesem Winter wird das Projekt mit Blick auf seine Angebote und die Wirkung auf die
Zielgruppe in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 6 der WWU evaluiert, sodass ggf. eine O p-
timierung noch im Laufe der vorläufigen Projektlaufzeit erfolgen kann.
Die Verwaltung hält es für wichtig, rechtzeitig mit dem Ministerium für Schule und Bildung und der
Walter Blüchert Stiftung in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, eine Verlängerung u nd ggf. ei-
ne konzeptionelle Nachsteuerung zu erwirken.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhauser Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0889/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37