V/0665/2017
Satzungen der kommunalen Stiftungen (örtliche Stiftungen gem. § 100 GO NRW), hier: Satzungsänderung
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Beschlussvorlage
2344 Zeichen
V/0665/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen Betrifft Satzungen der kommunalen Stiftungen (örtliche Stiftungen gem. § 100 GO NRW); hier: Satzungsänderung Beratungsfolge 06.09.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 13.09.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. § 6 Abs. (1) der jeweiligen Satzung der rechtlich selbstständigen Stiftungen a) Magdalenenhospital b) Siverdes c) Vereinigte Pfründnerhäuser d) Pfründnerhaus Kinderhaus e) Bürgerwaisenhaus wird wie in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemachten Ergänzung neu gefasst. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei den rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen a) Friedrich und Irmgard Buschmann b) Generalarmenfonds c) Hüfferstiftung keine entsprechenden Satzungsänderungen erforderlich sind, weil deren Stiftungsvermögen von der Stadt Münster treuhänderisch im eigenen Namen verwaltet wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen. Vorlagen-Nr.: V/0665/2017 Auskunft erteilt: Frau Woldt Ruf: 492-5900 E-Mail: Woldt@stadt-muenster.de Datum: 04.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0665/2017 Begründung: Für die Verwaltung ist absehbar, dass die Bearbeitung laufender Stiftungsgeschäfte in naher Zukunft auch Eigentumsübertragungen an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten zwischen einzel- nen Stiftungen erforderlich macht. Die Neufassung der Stiftungssatzungen gemäß Anlage regelt bei entsprechenden Geschäften der Stiftungen untereinander die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft). Gemäß § 7 Abs. ( 2) der jeweiligen Stiftungssatzung bedarf ein Satzungsänderungsbeschluss der Zustimmung der Stiftungsaufsichtsbehörde. Der Bezirksregierung Münster wurde die vorgesehene Neufassung vorab zur Kenntnis gegeben. Diese hat für den Fall eines entsprechenden Bes chlusses die Erteilung ihrer Zustimmung signalisiert. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Satzungen/Neufassung von § 6 Abs. (1)
Anlage
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Anlage Satzungen der rechtlich selbstständigen örtlichen Stiftungen / Neufassung von § 6 Abs. (1) Die Stiftung wird durch den Vorstand vertreten (§§ 86, 26 BGB). Als örtliche Stiftung wird sie von der Stadt Münster verwaltet. Die Aufgaben des Vorstan ds übernehmen der Rat und der/die Oberbürgermeister/in bzw. sein/ihr allgemeiner Vertreter entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) . Der/die Oberbürgermeisterin bzw. sein/ihr allgemeiner Vertreter wird aus drücklich ermächtigt, Bediensteten der Stadt Münster unter entsprechender Beachtung der Vorschriften des § 64 GO NRW Vollmachten zum Abschluss und zur Durchführung von Grundstücksgeschäften sowie zur Abgabe von Erklärungen zu dinglichen Rechten der Stiftun g zu erteilen. Bei Verträgen mit der Stadt Münster oder einer anderen von der Stadt Münster verwalteten, örtlichen Stiftung ist der/die Oberbürgermeister/in bzw. sein/ihr allgemeiner Vertreter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gleiches gilt für Verträge, an der die Stiftung einerseits sowie andererseits die Stadt Münster und/oder eine andere bzw. mehrere der übrigen von der Stadt Münster verwalteten örtlichen Stiftungen beteiligt sind. Die vorgenannte Befreiung kann im Zuge der in Satz 4 genannt en Bevollmächtigung auch für die dort genannten Bediensteten ausgesprochen werden. Der/die Oberbürgermeister/in bzw. sein/ihr allgemeiner Vertreter wird weiterhin ermächtigt, Bediensteten der Stadt Münster ebenfalls unter entsprechender Beachtung der Vors chriften des § 64 GO NRW Vollmachten für die Annahme von Zustiftungen, Vermächtnissen und Nachlässen bis zu einem Wert von 100.000 Euro zu erteilen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0665/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37