V/0742/2017
Haushaltsplan 2017
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Vorlage 742 - Anlage 1.docx
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Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement Vo rlage V/0742/2017 - Anlage 1 Amt für Finanzen und Beteiligungen 1 Finanzbericht 2. Quartal 2017 Inhalt: 1. Allgemeine Hinweise 2. Gesamtüberblick zum 30.06.2017 3. Erläuterung wesentlicher Positionen 4. Zusammenfassung 1. Allgemeine Hinweise Mit dem Finanzbericht zum 2. Quartal des Haushaltsj ahres 2017 stellt das Amt für Finanzen und Beteiligungen die unterjährige Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Ergeb- nisplanung sowie die sich abzeichnenden wesentliche n Veränderungen in der Bewirtschaf- tung dar. Neben der Erläuterung der wesentlichen Po sitionen mit Abweichungen zum vom Rat beschlossenen Haushaltsplan legt das Finanzdeze rnat auch eine Prognose zum erwar- teten Jahresergebnis 2017 vor. 2. Gesamtüberblick Im Dezember 2016 hat der Rat den Haushaltsplan 2017 mit einem Defizit von 58,6 Mio. € beschlossen. Einschließlich der Ermächtigungsübertr agungen ergibt sich ein aktualisierter Ausgangswert von -79,5 Mio. €. Mittelverbrauch Originalansatz Ermächtigungs- übertragungen 2016-2017 Summe Originalansatz + Ermächtigungs- übertragungen Mittelverbrauch bis 30.06.2017 (Sollstellung) Prognose 2017 Differenz Prognose zu Ansatz Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € 01 Steuern und ähnliche Abgaben 548,7 0,0 548,7 419,8 573,7 25,0 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 121,2 0,0 121,2 64 ,1 121,5 0,3 03 Sonstige Transfererträge 16,4 0,0 16,4 6,6 17,5 1,1 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 128,5 0,0 128,5 87,9 129,5 1,0 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 21,4 0,0 21,4 13,4 21,4 0,0 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 204,7 0,0 204,7 99,8 191,6 -13,1 07 Sonstige ordentliche Erträge 41,7 0,0 41,7 25,6 41,8 0,1 08 Aktivierte Eigenleistungen 3,4 0,0 3,4 0,3 3,4 0,0 09 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10 Ordentliche Erträge 1.086,1 0,0 1.086,1 717,5 1.100,5 14,4 11 Personalaufwendungen 261,7 0,0 261,7 113,6 259,8 -2,0 12 Versorgungsaufwendungen 20,7 0,0 20,7 14,9 20,7 0,0 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 124,5 8 ,0 132,5 53,2 131,9 -0,6 14 Bilanzielle Abschreibungen 79,2 0,0 79,2 39,6 79,2 0,0 15 Transferaufwendungen 569,3 7,1 576,3 341,1 587,0 10,7 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 75,2 5,9 81,1 36,6 80,5 -0,6 17 Ordentliche Aufwendungen 1.130,5 20,9 1.151,5 598,9 1.159,0 7,5 18 Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) -44,4 -20,9 -65,3 118,6 -58,5 6,9 19 Finanzerträge 12,3 0,0 12,3 0,0 20,9 8,6 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 26,5 0,0 26,5 10,9 25,0 -1,5 21 Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -14,2 0,0 -14,2 -10,9 -4,1 10,1 22 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) -58,6 -20,9 -79,5 107,7 -62,6 17,0 Erwartete Ermächtigungsübertragung 2017 - 2018 15,0 Prognostiziertes Jahresergebnis -47,6 Zeile Ergeb.- plan Bezeichnung Ansätze 2017 Prognose 2017 Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement Vo rlage V/0742/2017 - Anlage 1 Amt für Finanzen und Beteiligungen 2 Für eine Prognose des Jahresergebnisses 2017 hat di e Finanzverwaltung die Entlastungen durch die zukünftigen Ermächtigungsübertragungen 20 17/2018 von erwarteten 15,0 Mio. € ebenfalls einkalkuliert. Anhand dieser Einschätzung prognostiziert die Finanzverwaltung für den Jahresabschluss 2017 ein Defizit von ca. 47,6 Mio. €. 3. Erläuterung wesentlicher Positionen a) Finanzen Gewerbesteuer Bei der Gewerbesteuer wird nach der aktuellen Einsc hätzung ein Ergebnis von 295,0 Mio. € erwartet, eine Steigerung von 20,0 Mio. € gegenüber dem Haushaltsan- satz. Im Gegenzug steigen auch die Gewerbesteueruml age und die Finanzierungs- beteiligung Fonds Deutsche Einheit um 3,0 Mio. €, s o dass sich insgesamt eine Net- toverbesserung von 17,0 Mio. € ergibt. Die Gründe f ür die Steigerung liegen vor al- lem in der guten wirtschaftlichen Lage. Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen Die Erträge aus den Zinsen für Gewerbesteuernachfor derungen werden mit 3,5 Mio. € voraussichtlich um 1,5 Mio. € geringer a usfallen als veranschlagt. Der Zinssatz der Abgabenordnung von 0,5% pro Monat ist im aktuellen Zinsumfeld als hoch anzusehen. Die Steuerpflichtigen leisten daher vermehrt Vorauszahlungen, um Zinszahlungen an die Stadt zu vermeiden. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Die Einkommensteuerentwicklung liegt derzeit über d en prognostizierten Werten. Zum Jahresende wird hier eine Verbesserung um 4,0 Mio. € erwartet. Finanzerträge und Finanzaufwendungen: Aufgrund eines bilanziellen Sondereffekts im Geschä ftsjahr 2016 erhöht sich die Ausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost auf brut to 11,3 Mio. €. Abzüglich der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags verbleibt ein Nettoertrag von 9,5 Mio. €, eine Verbesserung um 6,5 Mio. € im Verg leich zur Veranschlagung im Haushaltsplan. Bei den Zinsaufwendungen erwartet die Stadt Münster Einsparungen von 1,5 Mio. €. Zum einen profitiert die Stadt vom sehr niedrigen Z insniveau, zum anderen lag die Kreditsumme niedriger als kalkuliert, da im Haushal tsjahr 2016 weniger Kredite auf- genommen werden mussten als geplant. b) Personal Personalaufwendungen Bei den Personalaufwendungen rechnet das Personal- und Organisationsamt insge- samt mit einer Verbesserung von 2,0 Mio. €, da Plan stellen in nennenswertem Um- fang nicht oder nur verzögert besetzt werden können. Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement Vo rlage V/0742/2017 - Anlage 1 Amt für Finanzen und Beteiligungen 3 c) Immobilienmanagement Veräußerung von Umlaufvermögen Aufgrund höherer Einnahmen aus dem Verkauf von Grun dstücken rechnet das Amt für Immobilienmanagement mit Erträgen von insgesamt 8,0 Mio. €, eine Verbesse- rung von 2,0 Mio. € im Vergleich zum Haushaltsansatz. d) Soziale Leistungen (Sozialamt) Das Sozialamt erwartet bis zum Jahresende Minderert räge von 17,4 Mio. € und Min- deraufwendungen von 8,8 Mio. €, im Saldo also eine Ergebnisverschlechterung von 8,6 Mio. €. Nachfolgend sind die größten Änderungen erläutert: Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge Die Zahl der Flüchtlinge liegt deutlich unterhalb d er Zahlen, die bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2017 zugrunde gelegt wurden. Außerdem fallen viele Flüchtlinge inzwischen unter die Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II und werden vom Jobcenter betreut. Aufgrund der Hochrechnung der monatlichen Zahlen ka lkuliert das Sozialamt mit Minderaufwendungen von 8,9 Mio. € im Vergleich zum Haushaltsansatz. Gleichzeitig fallen jedoch die Kostenerstattungen des Landes nac h dem Flüchtlingsaufnahmege- setz (FlüAG) deutlich geringer aus. Das Land NRW ha t die bisherige jährliche Pau- schale auf eine monatliche pauschalierte Zahlung pr o Flüchtling umgestellt. Bei den Kostenerstattungen rechnet das Sozialamt auf Grundlage der Zahlen des 1. Halbjah- res mit einer um 17,6 Mio. € geringeren Erstattung. Leistungen in anderen Bereichen Darüber hinaus erwartet das Sozialamt in anderen Be reichen (Hilfe zum Lebensun- terhalt, Hilfen zur Pflege) weitere Änderungen. Die Belastungen und Entlastungen in diesen Bereichen gleichen sich in Summe ungefähr aus. e) Jugendhilfe Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien Bis zum Jahresende rechnet das Amt für Kinder, Juge ndliche und Familien in der Pro- duktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ mit Mehrerträgen von 9,7 Mio. € und Mehraufwendungen von 15,2 Mio. € . Saldiert ergibt sich eine Ver- schlechterung von 5,5 Mio. € im Vergleich zum Haush altsansatz. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen kurz erläutert (nähere Erlä uterungen sind dem als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügtem Bericht zu entnehmen): - Die notwendigen Aufwendungen für die Hilfen zur E rziehung für Personen, die nicht dem Kreis der umA zuzurechnen sind, steigen um 3,5 Mio. €. Insbesondere die Auf- wendungen für die Vollzeitpflege, die reguläre Heim erziehung und die Eingliede- rungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind hier zu nennen. - Bei den Hilfen für unbegleitete minderjährige Aus länder (umA) gibt es einen höheren Bedarf von 8,5 Mio. €. Die Mehraufwendungen werden zum großen Teil durch Kos- tenerstattungen des Landes NRW ersetzt (8,0 Mio. €) , es verbleibt eine Verschlech- terung von 0,5 Mio. €. - Durch eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetz es (UVG) zum 01.07.2017 ent- steht ein Mehrbedarf von 3,2 Mio. €. Abzüglich der Erstattungen durch das Land Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement Vo rlage V/0742/2017 - Anlage 1 Amt für Finanzen und Beteiligungen 4 NRW von voraussichtlich 1,7 Mio. € ergibt sich für den Haushalt der Stadt Münster eine Belastung von 1,5 Mio. €. Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Bei den Betriebskostenzuschüssen an Träger von Kind ertageseinrichtungen erwartet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen Mehrbedarf von 5,6 Mio. €. Auf- grund der Finanzierungsregelung mit dem letzten KiB iz-Änderungsgesetz kommt es bei der Kalkulation der Zuschüsse nicht ausschließlich auf die tatsächlichen Platzzahlen an. Unter anderem durch Abweichungen zwischen der Planu ngsgarantie (garantiertes Budget auf Basis der Belegung des vorherigen Kitaja hres) und der tatsächlichen Bele- gung der einzelnen Kitas liegen die erwarteten Ausz ahlungsbeträge über den Haus- haltsansätzen. Darüber hinaus ist es bei den freiwi lligen Zuschüssen zu den Betriebs- kosten ebenfalls zu einer Steigerung gekommen. f) Leistungen nach dem SGB 2 (Jobcenter) Grundsicherung für Arbeitssuchende Bei den Transferaufwendungen erwartet das Jobcenter Einsparungen von ca. 6,3 Mio. €. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung wurde von einem stärkeren Zuwachs an Bedarfs- gemeinschaften für Flüchtlinge gerechnet, der jedoc h in dieser Größenordnung nicht eingetreten ist. Die Aufwendungen für das Arbeitslo sengeld II, die Kosten der Unterkunft (KdU) und für einmalige Leistungen fallen daher ger inger aus als geplant. Im Gegenzug sinken zwar auch die Erträge aus Kostenerstattungen für die Transferleistungen, durch den kommunalen Anteil an den KdU allerdings nicht i n gleichem Umfang. Da der Ge- setzgeber außerdem die Erstattungsätze für flüchtli ngsbedingte Mehraufwendungen er- höht hat, erwartet das Jobcenter eine Reduzierung d er Erträge um 2,7 Mio. €. Im Saldo ergibt sich eine Verbesserung von 3,6 Mio. €. 4. Zusammenfassung Basierend auf der Berichterstattung zum 2. Quartal rechnet das Finanzdezernat für das Jahr 2017 mit einem Jahresergebnis von ca. -47,6 Mio. €, im Vergleich zum vom Rat beschlosse- nen Haushaltsplan (-58,6 Mio. €) bedeutet dies eine Verbesserung von ca. 11,0 Mio. €. Die Gründe liegen vor allem in der sehr positiven Entwicklung bei den Gewerbesteuerzahlungen, der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkomme nssteuer und der einmalig erhöhten Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost. A ufgrund dieser guten Ertragslage können die Mehrbelastungen aus den Bereichen der So zialhilfe und der Jugendhilfe in 2017 insgesamt aufgefangen werden.
Vorlage 742 - Anlage 2.docx
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Anlage 2 zur Vorlage V0742/2017 Dezernat für Bildung, Jugend und Familie Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Finanzieller Mehrbedarf im Bereich „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ 1. Ausgangslage In der Produktgruppe 0605 – Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien werden die Haushaltsansätze für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) veranschlagt. Bereits im Haushaltsjahr 2016 war insbesondere aufg rund der Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in erheblichem Umfang erforderlich (vgl. V/1013/2016, Ratsbeschluss vom 14.12.2016). Diese Entwicklung setzt sich auch im Haushaltsjahr 2017 fort. Darüber hinaus steigen auc h die notwendigen Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht dem Kreis der umA zuzurechnen sind. Bei der Gewährung der Hilfen handelt es sich um Lei stungen, die auf der Basis von gesetzlichen Vorgaben bestehen (Rechtsanspruch). Für die weitere Erfüllung dieser Pflichtaufgabe ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel daher im aktu ell laufenden Haushaltsjahr 2017 wiederum unvermeidbar. Die im Rahmen der Nachhaltigen Haushaltssanierung ( NaSa) durchgeführte Untersuchung durch eine Beraterfirma hat in diesem Bereich aufgrund de s im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vorhandenen guten Fach- und Finanzcontrollings kein e Handlungsempfehlungen ergeben, die zu einer Reduzierung der Aufwendungen in diesem Bereich führen könnten. Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der m ittels der jugendamtsspezifischen Software „LogoData“ monatlich für die Hilfen zur Erziehung ausgezahlten Beträge (in EUR) im Jahresvergleich, die als aussagekräftiger Indikator anzusehen sind: Danach sind die Aufwendungen für die Monate Januar bis Mai 2017 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres 2016 um insgesamt rund 4,1 Mio. EUR g estiegen. Die Auszahlung im Mai 2017 lag dabei mit 4.101.940,88 EUR sogar über dem höchsten Wert d es Vorjahres im September 2016 (4.100.503,73 EUR). Anders als in den Vorjahren waren die Auszahlungen zumindest in den ersten 4 Monaten des Jahres 2017 vergleichsweise konstant: Januar 2017: ~ 3,9 Mio. EUR Februar 2017: ~ 3,8 Mio. EUR März 2017: ~ 3,8 Mio. EUR April 2017: ~ 3,8 Mio. EUR Mai 2017: ~ 4,1 Mio. EUR Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien rechne t mit einer entsprechend gleichbleibenden Entwicklung der notwendigen monatlichen Aufwendungen. Die folgenden Erläuterungen stellen die Ursachen fü r die Entwicklung der Aufwendungen im Einzelnen dar und prognostizieren des Weiteren die voraussichtliche Entwicklung der damit verbundenen Erträge. 2. Die Finanzentwicklung im Detail 2.1 Hilfen zur Erziehung (Personenkreis: ohne unbegleitete minderjährige Ausländer [umA]) 2.1.1 Aufwendungen/ Mehrbedarf Nach Jahren der Konsolidierung der Ausgaben im Bere ich der „klassischen“ Hilfen zur Erziehung, also bereinigt um die Ausgaben für unbegleitete min derjährige Ausländer (umA), ist seit 2016 wieder eine deutliche Steigerung bei den Transferaufwendun gen festzustellen, wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht: Auf der Grundlage der Zahlungen der ersten Monate m uss auch für das Jahr 2017 mit Mehraufwendungen von ca. 3,5 Mio. EUR gerechnet werden. Hauptverantwortlich für diese Entwicklung sind dabei insbesondere zu erwartende Aufwandssteigerungen bei ● den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII (+ ca . 1,23 Mio. Euro) ● den Hilfen nach § 34 Var. 1 SGB VIII - Reguläre He imerziehung (+ ca. 0,63 Mio. Euro) ● den Hilfen nach § 33 Satz 2 SGB VIII - Vollzeitpfl ege (+ ca. 0,61 Mio. Euro) ● den Hilfen nach § 33 Satz 1 SGB VIII - Vollzeitpfl ege (+ ca. 0,34 Mio. Euro) Bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII st ieg die Fallzahl im genannten Zeitraum des Jahres 2017 um insgesamt 54, d.h. um 25 %. Dies beg ründet sich vorrangig durch die Installation neuer Integrationshelfer an Schulen (+41). Diese Entwicklung wir landesweit beobachtet und steht im Zusammenhang mit der fortschreitenden Inklusion im Schulbereich. Bei den Hilfen nach § 34 Var. 1 SGB VIII – Reguläre Heimerziehung zeichnet sich eine Zunahme der kostenintensiven Fälle ab (> 7.000 EUR/ Monat). Im Rahmen des Finanz- und Fachcontrollings ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien intens iv bemüht, gegensteuernde Maßnahmen durchzuführen und das Kostenvolumen dieser Fälle so weitgehend wie möglich zu reduzieren bzw. zu begrenzen. Dennoch zeigt die Entwicklung, dass die Kostensteigerungen aufgrund der notwendigen Hilfen unvermeidbar sind. Bei den Hilfen nach § 33 (Satz 1 bzw. Satz 2) SGB V III – Vollzeitpflege zeichnet sich eine Zunahme bei der Einrichtung der wesentlich beratungs- und k ostenintensiveren Pflegeverhältnisse nach Satz 2 ab. Auch in diesen Fällen wird nach Möglichkeit ein weniger kostenintensives Setting gewählt, um Ausgaben(-steigerungen) zu vermeiden. Die Einrichtu ng der zusätzlichen Pflegeverhältnisse und die Gewährung der notwendigen Hilfen sind jedoch zwingend erforderlich. 2.1.2 Erträge/ Mehrerträge Den Aufwendungen in den „klassischen“ Hilfen zur Er ziehung stehen in der Regel Einnahmen gegenüber, deren Höhe nicht in direkter Abhängigkei t zur Summe der gewährten Hilfen stehen (Rückzahlung gewährter Hilfen, Kostenerstattung von anderen Gemeinden). Aus diesem Grund kann nicht direkt mit Mehrerträgen aufgrund gestiegener Aufwendungen gerechnet und geplant werden. 2.2 Hilfen zur Erziehung (Personenkreis: umA) 2.2.1 Aufwendungen/ Mehrbedarf Nach wie vor besteht für die Stadt Münster eine Auf nahmeverpflichtung von deutlich über 200 umA. Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (12.04.2017) ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und liegt bei 1:1.362 Personen. Für die Stadt Münster errechnet s ich damit eine konkrete Aufnahmeverpflichtung von 221 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15 % = 254 umA). Dem entsprechend zeigt sich die Zahl der zu betreuenden bzw. mit Hilfen zu versorge nden Personen mittlerweile auf einem stabilen Niveau. Mit einem Absenken der Quote ist nicht zu rechnen. Die Entwicklung der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden: Auf der Grundlage der Zahlungen der ersten Monate muss nach derzeitigem Stand für das Jahr 2017 mit einem nochmaligen Anstieg der Aufwendungen gerechnet werden. Nachdem noch zu Beginn des Jahres 2016 sich die überwiegende Zahl der umA in d er Inobhutnahme befand, hat sich die Zahl der Personen, für die Anschlussmaßnahmen umgesetzt wurd en, bis zum heutigen Zeitpunkt schrittweise erhöht. Dem entsprechend stellt sich die Verteilung der Aufwendungen auf der Basis der Monate Januar - Mai 2017 wie folgt dar: Wohnhilfen gem. § 13 Abs. 3 SGB VIII: Im Zusammenhang mit den Aufwendungen für die Unterb ringung von umA ist die Gewährung von Wohnhilfen gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII zu sehen. In der PG 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen sind bisher 400.000 EUR veranschlag t. Dieser Betrag ist bereits jetzt vollständig verausgabt. Für das erste Quartal 2017 fielen 326.9 72,83 EUR an, in den beiden darauffolgenden Monaten weitere 194.946,55 EUR (Gesamtbetrag für 5 Monate: 521.919,38 EUR). In den Folgemonaten/-jahren ist mit einer vergleichbaren, tendenziell steigenden Entwicklung zu rechnen. Die Kostensteigerung ist hier allein auf den Person enkreis der umA zurückzuführen. Auf der Grundlage der Zahlungen der ersten fünf Monate werd en die Aufwendungen für diesen Personenkreis auf Jahressicht knapp 1,0 Mio. EUR be tragen. Eine Deckung erfolgt aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zunächst aus der PG 0605 ; insgesamt ergibt sich für diesen Zweck ein Mehrbedarf in Höhe von rund 1,0 Mio. EUR . Für die Produktgruppe 0605 ergibt sich insgesamt üb er den bei den Wohnhilfen genannten Betrag hinaus ein Mehrbedarf in Höhe von rund 7,5 Mio. EUR . 2.2.2 Erträge/ Mehrerträge Mit dem 5. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Ju gendhilfegesetzes (5. AG-KJHG NW), welches am 17.12.2015 in Kraft getreten ist, wird einerseit s das Verteilungsverfahren vom Land auf die Kommunen festgelegt, zum anderen wird die Refinanzierung der kommunalen Aufgaben geregelt. Durch die höheren Aufwendungen für HzE-Maßnahmen fü r umA ergeben sich parallel Steigerungen bei den Einnahmen aufgrund der Kostenerstattungen des Landes für diesen Zweck. Wie bereits im Vorjahr in der Vorlage V/1013/2017 „ Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhil fe"“ dargestellt, kann nicht wie ursprünglich angenommen von einer vollständigen Kostenerstattung für umA durch das Land NRW ausgegangen werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie n rechnet mit Erträgen in Höhe von 95 % der Aufwendungen, so dass zusätzliche Erträge von insgesamt 8,0 Mio. EUR (Wohnhilfen: 0,95 Mio. EUR; Erzieherische Hilfen: 7,05 Mio. EUR) zu erwarten sind. 2.3 Unterhaltsvorschuss 2.3.1 Aufwendungen/ Mehrbedarf und Erträge/ Mehrerträge Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird zum 01.07. 2017 geändert. Dann wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kind es gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kin der nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Es davon auszugehen, dass sich durch diese geändert e Regelung die Fallzahlen und damit auch die erforderlichen finanziellen Aufwendungen für den st ädtischen Haushalt deutlich erhöhen werden. Nach aktuellen Berechnungen muss in einem „worst-ca se-Szenario“ mit einer Erhöhung der Fallzahlen um das 2,4-fache - von aktuell 1.608 um bis zu 2.257 auf dann 3.865 Fälle - gerechnet werden. Durch das neue UVG ändert sich die Aufteilung der Finanzierung wie folgt: Bisher Neu Bund 33,3 % 40 % Land 13,3 % 12 % Kommune 53,3 % 48 % Die Aufteilung der Finanzierung bezieht sich dabei nicht nur auf die Aufwendungen, sondern auch auf die durch die Unterhaltsvorschussstelle von Unterha ltspflichtigen zurückgeforderten Beträge. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist ein e Entlastung der Kommunen angekündigt. Wann und im welchem Umfang Entlastungen tatsächlich eintreten, ist noch nicht bekannt. Im Ergebnis muss für die Jahre 2017ff. mit folgenden finanziellen Veränderungen gerechnet werden: Ansatz 2017 Prognose 2017 Veränderung Erträge: Rückforderungen von Unterhaltspflichtigen 0,6 Mio. EUR 0,6 Mio. EUR 0 EUR Kostenerstattungen von Land/Bund 1,5 Mio. EUR 3,2 Mio. EUR 1,7 Mio. EUR gesamt: 1,7 Mio . EUR Aufwendungen: Erstattungen an Land/Bund 0,3 Mio. EUR 0,3 Mio. EUR 0 EUR UVG-Leistungen 3,5 Mio. EUR 6,7 Mio. EUR 3,2 Mio. EUR gesamt: 3,2 Mio . EUR Für das Jahr 2017 ergibt sich damit ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Sofern die tatsächlichen Fallzahlen hinter dem zugrunde liegenden Szenario zurück bleiben, sinkt gleichzeitig auch der Netto-Finanzbedarf. 3. Zusammenfassung In der Summe ergeben sich damit für das Jahr 2017 insgesamt folgende Mehrbedarfe in den Produktgruppen 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen und 0605 - Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen: PG 0603: Mehraufwand Mehrertrag Zuschuss umA - Wohnhilfen 1,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR* 1,0 Mio . EUR Summe 1,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR* 1,0 Mio. EUR * Da auch die Gewährung von Wohnhilfen für umA der Re finanzierung durch das Land NRW unterliegt, ist auc h hier grundsätzlich mit einer Erstattungsquote von 95 % zu rechnen. Da jedoch bei der tatsächlichen Zahlung d er Kostenerstattungsbeträge eine Aufteilung auf Wohnhilf en auf der einen und erzieherischen Hilfen auf der anderen Seite nicht möglich ist, werden die hier erwarteten Mehrerträge in Höhe von 950.000 EUR der PG 0605 zugeordnet. PG0605: Mehraufwand Mehrertrag Zuschuss Hilfen zur Erziehung (umA) 7,5 Mio. EUR 8,0 Mio. EU R -0,5 Mio. EUR Hilfen zur Erziehung (ohne umA) 3,5 Mio. EUR 0,0 Mi o. EUR 3,5 Mio. EUR UVG 3,2 Mio. EUR 1,7 Mio. EUR 1,5 Mio. EUR Summe 14,2 Mio. EUR 9,7 Mio. EUR 4,5 Mio. EUR Um den Mehrbedarf in der PG 0603 decken und die not wendigen Zahlungen leisten zu können, wurde im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung bereit s eine entsprechende Mittelumbuchung vorgenommen, so dass der Gesamtbedarf nun haushalterisch in der PG 0605 bereitzustellen ist. Gesamt-Mehrbedarf: Mehraufwand Mehrertrag Zuschuss Hilfen zur Erziehung (gesamt)+ UVG 14,2 Mio. EUR 9, 7 Mio. EUR 4,5 Mio. EUR Wohnhilfen 1,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR* 1,0 Mio. EUR Summe 15,2 Mio. EUR 9,7 Mio. EUR 5,5 Mio. EUR Bei einem derzeit (Stand nach 5 Monaten) noch frei verfügbaren Budget in Höhe von rund 14,1 Mio. EUR und voraussichtlichen monatlichen Aus zahlungen in Höhe von rund 4,0 Mio. EUR errechnet sich, dass die notwendigen Beträge noch bis zur August-Zahlung geleistet werden können. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, zur Ratssi tzung am 20.09.2017 eine Vorlage zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Produktbere ich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vorzulegen. Im Zusammenhang mit den erwarteten Mehrerträgen sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die eingeplanten Erträge (dies gilt ebenso und insbeson dere für die Ansätze des Jahres 2016) weitgehend noch nicht realisiert werden konnten, da wegen der personellen Situation sowohl bei den antragstellenden Kommunen als auch beim Land für di e Kostenerstattungsanträge Bearbeitungszeiten zu verzeichnen sind, die zu erhe blichen Verzögerungen beim tatsächlichen Zahlungseingang führen und sich deutlich über das H aushaltsjahr hinaus erstrecken. Dies tangiert jedoch nicht den grundsätzlichen Anspruch der Kommune auf Kostenerstattung.
Beschlussvorlage
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V/0742/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Haushaltsplan 2017 - Finanzstatusbericht Q2/2017 - Überplanmäßige Mittelbereitstellungen durch den Rat der Stadt Münster Beratungsfolge 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach aktuellem Stand der Haushaltsbewirtschaftung und unter Berücksichtigung der überplanmäßigen Mittelbereitstellungen eine Reduzierung des bisher g e- planten Defizits auf -47,6 Mio. € (Verbesserung um 11,0 Mio. €) prognostiziert werden kann (An- lage 1). 2. Der Rat stimmt den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen gemäß § 83 Gemeindeordnung NRW in Höhe von insgesamt 21.232.050 € in den folgenden Teilergebnisplänen bzw. im Teilf i- nanzplan zu: 2.1 Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“, Ze i- le 15 Transferaufwendungen,15.200.000 € 2.2 Teilergebnisplan Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“, Zeile 15 Transferaufwendungen, 5.640.000 € 2.3 Teilergebnisplan Produktgruppe 0701 „Gesundheitsdienste“, Zeile 15 Transferaufwendungen, 100.000 € 2.4 Teilfinanzplan Produktgruppe 0209 „Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung“, Investitionsmaßnahme 4370 „Neubau Gerätehaus Handorf“, 292.050 € 3. Die haushaltsrechtliche Deckung der unter Punkt 2 genannten überplanmäßigen Mittelbereitste l- lungen in Höhe von insgesamt 21.232.050 € erfolgt folgendermaßen: 3.1 zum Beschlusspunkt 2.1 Vorlagen-Nr.: V/0742/2017 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 01.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0742/2017 Teilergebnisplan 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien “, Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen, Mehrertrag von 9.700.000 € , Teilergebnisplan 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag 5.500.000 € 3.2 zum Beschlusspunkt 2.2: Teilergebnisplan 1601 „Allgem eine Finanzwirtschaft“, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag 5.640.000 € 3.3 zum Beschlusspunkt 2.3: Teilergebnisplan 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag 100.000 € 3.4 zum Beschlusspunkt 2.4: Teilfinanzplan Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“, Investitionsmaßnahme 4052 „Herrichtung Oxford -Kaserne (Blöcke 16/20)“, Minderauszahlung 292.050 € Begründung: Zum Beschlusspunkt 1 Mit Ablauf des ersten Halbjahres legt die Verwaltung dem Rat einen Zwischenbericht zur Entwic k- lung des laufenden Haushaltsjahres (Finanzstatus II/2017) vor. Der als Anlage 1 beigefügte Kurzbe- richt wird in diesem Jahr als Teil dieser Gesamtvorlage erstellt und dient somit auch dazu, die g e- mäß Beschlusspunkt 2 notwendige Budgetumschichtung im Gesamthaushalt einzuordnen. Insbesondere die Einnahmenseite des Haushaltes entwickelt sich gegenüber der Haushaltspl anung ausgesprochen positiv. So wird bei d er Gewerbesteuer nach der aktuellen Einschätzung ein Erge b- nis von 295,0 Mio. € erwartet, eine Steigerung von 20,0 Mio. € gegenüber dem Haushalt sansatz. Ebenso wird bei der Einkommensteuer mit 4,0 Mio. € über dem prognostizie rten Wert gerechnet. Aufgrund eines bilanziellen Sondereffekts im Geschäftsjahr 2016 erhöht sich die Au sschüttung der Sparkasse Münsterland Ost auf brutto 11,3 Mio. €. Abzüglich der Kapitalertragssteuer und des Sol i- daritätszuschlags verbleibt ein Nettoertrag von 9,5 Mio. €, eine Verbesse rung um 6,5 Mio. € im Ver- gleich zur Veranschlagung im Haushaltsplan. Haushaltsbelastend wirken sich zusätzliche Aufwendungen von saldiert rd. 11,0 Mio. € (nach Abzug der zusätzlichen Erträge) im Bereich Kinder, Jugendliche und Familien aus. Im Sozialbereich kommt es durch ausbleibende Erträge und gleichzeitig nicht benötigter Aufwendungen (in sbesondere im Flüchtlingsbereich) im Saldo zu einer weiteren Belastung von rd. 8,6 Mio. €. Auch unter Berücksichtigung dieser Haushaltsbelastungen erwartet die Verwal tung insgesamt eine Reduzierung des Defizits um rd. 11,0 Mio. € zum Jahresende. Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 Gegenüber dem vom Rat am 14.12.2016 beschlossenen Haushaltplan 2017 besteht die Notwendig- keit von Mittelumschichtungen innerhalb des Gesam tbudgets, die von der Höhe her den Zuständi g- keitsbereich des Stadtkämmerers übersteigen und daher der Zustimmung des Rates b edürfen. Da die Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung en in den genannten Teilerge bnisplänen im Gesamthaushalt gegeben ist , schlägt die Verwaltung den Weg der Mittelbereitstel lung gemäß § 83 GO NRW vor. Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Nachtragshaushaltspl anes wird nicht gesehen. Gemäß § 81 GO NRW ist eine Nachtragssatzung (mit Haushaltsplan) zwingend zu erla s- sen, wenn sich zeigt, dass u. a. der Jahresfehlbetrag erheblich höher ausfallen wird als geplant oder zusätzliche Aufwendungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen U m- - 3 - V/0742/2017 fang geleistet werden müssen. Dies ist offensichtlich für den Haushaltsplan 2017 nicht der Fall. Zu Beschlusspunkt 2.1 Aufgrund der Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden aus de r- zeitiger Sicht zusätzliche Aufwandsermächtigungen in Höhe von 15,2 Mio. € benötigt. Dem stehen allerdings zusätzliche Erträge von 9,7 Mio. € gegenüber, so dass im Saldo ein Mehrbedarf von 5,5 Mio. € besteht. Nähere Erläuterungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Bericht zu entne h- men. Zu Beschlusspunkt 2.2 Zur Sicherstellung der Betriebskostenzuschüsse und ähnlicher Zahlungen in diesem Bereich ergibt sich im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein zusätzlicher Bedarf von rd. 5,6 M io. €. Für die Bedarfsplanung stehen nunmehr die konkreten, in der aktuellen Fassung des KiBiz enthaltenen Stei- gerungen der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse zur Verfügung. Die Anpassungen enthalten in s- besondere alle Änderungen, die aus dem Abgleich zwischen der Planungsgarantie (= g arantiertes Budget auf Basis der Belegung aus dem vorherig en Kitajahr) und der tatsächlichen B elegung der einzelnen Kitas resultieren. Aufgrund der Finanzierungsregelung mit dem letzten KiBiz - Änderungsgesetz kommt es bei der Kalkulation der Zuschüsse nicht ausschließlich auf die tatsächl i- chen Platzzahlen an. Darüber hinaus muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Kalkulation der Hau s- haltsansätze einen relativ hohen Zeitvorlauf bis zur Beschlussfassung der Haushalt ssatzung durch den Rat hat. Zudem ist aufgrund der Erfahrungen aus Vorjahren, in de nen zum Jahresende nicht be- nötigte Mittel noch in erheblichem Umfang vorhanden waren, eine sehr enge Ansatzkalkulation vo r- genommen worden. Zu Beschlusspunkt 2.3 Für die Zahlung der Krankenhausumlage, die seit 2002 vom Land NRW als Beteiligung der Komm u- nen an den Kosten der Investitionen im Krankenhausbereich erhoben wird, besteht über den Hau s- haltsansatz von 3,6 Mio. € hinaus ein zusätzlicher Bedarf von 100.000 €. Die Höhe der Kranke n- hausumlage orientiert sich an der Einwohnerzahl. Zu Beschlusspunkt 2.4 Von den für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Handorf im Haushaltsplan 2016 veranschla g- ten Mitteln ist der noch benötigte Restbetrag von 292.050 € im Rahmen der Ermächtigungsübertr a- gungen von 2016 nach 2017 irrtümlich nicht übertragen worden. Diese Mit tel werden nun mit dem Beschluss erneut bereitgestellt. Zu Beschlusspunkt 3. Zur Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellungen in den Teilergebnisplänen in Höhe von in s- gesamt 20.940.000 € können Mehrerträge von 9,7 Mio. € aus dem Bereich Erzieh erische und wir t- schaftliche Hilfen für Familien eingesetzt werden (siehe hierzu die Erläuterungen in der Anlage 2). Zur haushaltsrechtlichen Deckung der restlichen 11,24 Mio. € werden Mehrerträge bei der Gewerbeste u- er eingesetzt. Gegenüber der Haushaltspla nung von 275 Mio. € lässt die Entwicklung der Gewerb e- steuereinnahmen im Jahr 2017 ein Ergebnis von 295 Mio. € erwarten. Die Deckung im Investitionsbereich von 292.050 € (Teilfinanzplan) kann durch nicht benötigte Mi ttel aus dem Bereich der Flüchtlingsunterkünfte sichergestellt werden. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer - 4 - V/0742/2017 Anlagen Anlage 1: Finanzstatusbericht Q2/2017 Anlage 2: Mehrbedarf im Bereich „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0742/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37