Mandari Insight

V/0742/2017

Haushaltsplan 2017

Vorlagen 28.08.2017

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Beschlussvorlage

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Vorlage 742 - Anlage 1.docx

11318 Zeichen

Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement   Vo rlage V/0742/2017 - Anlage 1 
Amt für Finanzen und Beteiligungen  
1 
 
Finanzbericht 2. Quartal 2017 
 
Inhalt: 
1. Allgemeine Hinweise 
2. Gesamtüberblick zum 30.06.2017 
3. Erläuterung wesentlicher Positionen 
4. Zusammenfassung 
 
 
1. Allgemeine Hinweise  
Mit dem Finanzbericht zum 2. Quartal des Haushaltsj ahres 2017 stellt das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen die unterjährige Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Ergeb- 
nisplanung sowie die sich abzeichnenden wesentliche n Veränderungen in der Bewirtschaf- 
tung dar. Neben der Erläuterung der wesentlichen Po sitionen mit Abweichungen zum vom 
Rat beschlossenen Haushaltsplan legt das Finanzdeze rnat auch eine Prognose zum erwar- 
teten Jahresergebnis 2017 vor. 
 
 
2. Gesamtüberblick 
 
 
Im Dezember 2016 hat der Rat den Haushaltsplan 2017  mit einem Defizit von 58,6 Mio. € 
beschlossen. Einschließlich der Ermächtigungsübertr agungen ergibt sich ein aktualisierter 
Ausgangswert von -79,5 Mio. €.  
 
Mittelverbrauch 
Originalansatz 
Ermächtigungs- 
übertragungen 
2016-2017 
Summe 
Originalansatz 
+
Ermächtigungs- 
übertragungen 
Mittelverbrauch 
bis 30.06.2017 
(Sollstellung) 
Prognose 2017 
Differenz 
Prognose zu 
Ansatz 
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € 
01 Steuern und ähnliche Abgaben 548,7 0,0 548,7 419,8 573,7 25,0 
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 121,2 0,0 121,2 64 ,1 121,5 0,3 
03 Sonstige Transfererträge 16,4 0,0 16,4 6,6 17,5 1,1 
04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 128,5 0,0 128,5 87,9 129,5 1,0 
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 21,4 0,0 21,4 13,4 21,4 0,0 
06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 204,7 0,0 204,7 99,8 191,6 -13,1 
07 Sonstige ordentliche Erträge 41,7 0,0 41,7 25,6 41,8 0,1 
08 Aktivierte Eigenleistungen 3,4 0,0 3,4 0,3 3,4 0,0 
09 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
10 Ordentliche Erträge 1.086,1 0,0 1.086,1 717,5 1.100,5 14,4 
11 Personalaufwendungen 261,7 0,0 261,7 113,6 259,8 -2,0 
12 Versorgungsaufwendungen 20,7 0,0 20,7 14,9 20,7 0,0 
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 124,5 8 ,0 132,5 53,2 131,9 -0,6 
14 Bilanzielle Abschreibungen 79,2 0,0 79,2 39,6 79,2 0,0 
15 Transferaufwendungen 569,3 7,1 576,3 341,1 587,0 10,7 
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 75,2 5,9 81,1 36,6 80,5 -0,6 
17 Ordentliche Aufwendungen 1.130,5 20,9 1.151,5 598,9 1.159,0 7,5 
18 Ordentliches Ergebnis 
(= Zeilen 10 und 17) -44,4 -20,9 -65,3 118,6 -58,5 6,9 
19 Finanzerträge 12,3 0,0 12,3 0,0 20,9 8,6 
20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 26,5 0,0 26,5 10,9 25,0 -1,5 
21 Finanzergebnis                                                                              
(= Zeilen 19 und 20) -14,2 0,0 -14,2 -10,9 -4,1 10,1 
22 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 
(= Zeilen 18 und 21) -58,6 -20,9 -79,5 107,7 -62,6 17,0 
Erwartete Ermächtigungsübertragung 2017 - 2018 15,0 
Prognostiziertes Jahresergebnis -47,6 
Zeile 
Ergeb.- 
plan 
Bezeichnung 
Ansätze 2017 Prognose 2017

Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement   Vo rlage V/0742/2017 - Anlage 1 
Amt für Finanzen und Beteiligungen  
2 
 
Für eine Prognose des Jahresergebnisses 2017 hat di e Finanzverwaltung die Entlastungen 
durch die zukünftigen Ermächtigungsübertragungen 20 17/2018 von erwarteten 15,0 Mio. € 
ebenfalls einkalkuliert. Anhand dieser Einschätzung  prognostiziert die Finanzverwaltung für 
den Jahresabschluss 2017 ein Defizit von ca. 47,6 Mio. €. 
 
 
 
3. Erläuterung wesentlicher Positionen 
a) Finanzen 
 
 Gewerbesteuer  
Bei der Gewerbesteuer wird nach der aktuellen Einsc hätzung ein Ergebnis von 
295,0 Mio. € erwartet, eine Steigerung von 20,0 Mio. € gegenüber dem Haushaltsan- 
satz. Im Gegenzug steigen auch die Gewerbesteueruml age und die Finanzierungs- 
beteiligung Fonds Deutsche Einheit um 3,0 Mio. €, s o dass sich insgesamt eine Net- 
toverbesserung von 17,0 Mio. € ergibt. Die Gründe f ür die Steigerung liegen vor al- 
lem in der guten wirtschaftlichen Lage.  
 
 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
Die Erträge aus den Zinsen für Gewerbesteuernachfor derungen werden mit 
3,5 Mio. € voraussichtlich um 1,5 Mio. € geringer a usfallen als veranschlagt. Der 
Zinssatz der Abgabenordnung von 0,5% pro Monat ist im aktuellen Zinsumfeld als 
hoch anzusehen. Die Steuerpflichtigen leisten daher  vermehrt Vorauszahlungen, um 
Zinszahlungen an die Stadt zu vermeiden. 
 
 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 
Die Einkommensteuerentwicklung liegt derzeit über d en prognostizierten Werten. 
Zum Jahresende wird hier eine Verbesserung um 4,0 Mio. € erwartet.  
 
 Finanzerträge und Finanzaufwendungen:  
Aufgrund eines bilanziellen Sondereffekts im Geschä ftsjahr 2016 erhöht sich die 
Ausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost auf brut to 11,3 Mio. €. Abzüglich der 
Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags verbleibt ein Nettoertrag von 
9,5 Mio. €, eine Verbesserung um 6,5 Mio. € im Verg leich zur Veranschlagung im 
Haushaltsplan. 
 
Bei den Zinsaufwendungen erwartet die Stadt Münster  Einsparungen von 1,5 Mio. €. 
Zum einen profitiert die Stadt vom sehr niedrigen Z insniveau, zum anderen lag die 
Kreditsumme niedriger als kalkuliert, da im Haushal tsjahr 2016 weniger Kredite auf- 
genommen werden mussten als geplant. 
 
 
 
b) Personal 
 
 Personalaufwendungen 
Bei den Personalaufwendungen rechnet das Personal- und Organisationsamt insge- 
samt mit einer Verbesserung von 2,0 Mio. €, da Plan stellen in nennenswertem Um- 
fang nicht oder nur verzögert besetzt werden können.

Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement   Vo rlage V/0742/2017 - Anlage 1 
Amt für Finanzen und Beteiligungen  
3 
 
c) Immobilienmanagement 
 
 Veräußerung von Umlaufvermögen 
Aufgrund höherer Einnahmen aus dem Verkauf von Grun dstücken rechnet das Amt 
für Immobilienmanagement mit Erträgen von insgesamt  8,0 Mio. €, eine Verbesse- 
rung von 2,0 Mio. € im Vergleich zum Haushaltsansatz. 
 
 
d) Soziale Leistungen (Sozialamt) 
Das Sozialamt erwartet bis zum Jahresende Minderert räge von 17,4 Mio. € und Min- 
deraufwendungen von 8,8 Mio. €, im Saldo also eine Ergebnisverschlechterung von 
8,6 Mio. €. Nachfolgend sind die größten Änderungen erläutert:  
 
 Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge 
Die Zahl der Flüchtlinge liegt deutlich unterhalb d er Zahlen, die bei der Aufstellung 
des Haushaltsplans 2017 zugrunde gelegt wurden. Außerdem fallen viele Flüchtlinge 
inzwischen unter die Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem 
Sozialgesetzbuch II und werden vom Jobcenter betreut. 
Aufgrund der Hochrechnung der monatlichen Zahlen ka lkuliert das Sozialamt mit 
Minderaufwendungen von 8,9 Mio. € im Vergleich zum Haushaltsansatz. Gleichzeitig 
fallen jedoch die Kostenerstattungen des Landes nac h dem Flüchtlingsaufnahmege- 
setz (FlüAG) deutlich geringer aus. Das Land NRW ha t die bisherige jährliche Pau- 
schale auf eine monatliche pauschalierte Zahlung pr o Flüchtling umgestellt. Bei den 
Kostenerstattungen rechnet das Sozialamt auf Grundlage der Zahlen des 1. Halbjah- 
res mit einer um 17,6 Mio. € geringeren Erstattung.  
 
 Leistungen in anderen Bereichen  
Darüber hinaus erwartet das Sozialamt in anderen Be reichen (Hilfe zum Lebensun- 
terhalt, Hilfen zur Pflege) weitere Änderungen. Die  Belastungen und Entlastungen in 
diesen Bereichen gleichen sich in Summe ungefähr aus.  
 
 
e) Jugendhilfe 
 
 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Bis zum Jahresende rechnet das Amt für Kinder, Juge ndliche und Familien in der Pro- 
duktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ mit Mehrerträgen 
von 9,7 Mio. € und Mehraufwendungen von 15,2 Mio. € . Saldiert ergibt sich eine Ver- 
schlechterung von 5,5 Mio. € im Vergleich zum Haush altsansatz. Nachfolgend sind die 
wesentlichen Änderungen kurz erläutert (nähere Erlä uterungen sind dem als Anlage 2 
dieser Vorlage beigefügtem Bericht zu entnehmen): 
 
- Die notwendigen Aufwendungen für die Hilfen zur E rziehung für Personen, die nicht 
dem Kreis der umA zuzurechnen sind, steigen um 3,5 Mio. €. Insbesondere die Auf- 
wendungen für die Vollzeitpflege, die reguläre Heim erziehung und die Eingliede- 
rungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind hier zu nennen.  
 
- Bei den Hilfen für unbegleitete minderjährige Aus länder (umA) gibt es einen höheren 
Bedarf von 8,5 Mio. €. Die Mehraufwendungen werden zum großen Teil durch Kos- 
tenerstattungen des Landes NRW ersetzt (8,0 Mio. €) , es verbleibt eine Verschlech- 
terung von 0,5 Mio. €. 
 
- Durch eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetz es (UVG) zum 01.07.2017 ent- 
steht ein Mehrbedarf von 3,2 Mio. €. Abzüglich der Erstattungen durch das Land

Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement   Vo rlage V/0742/2017 - Anlage 1 
Amt für Finanzen und Beteiligungen  
4 
 
NRW von voraussichtlich 1,7 Mio. € ergibt sich für den Haushalt der Stadt Münster 
eine Belastung von 1,5 Mio. €.  
 
 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Bei den Betriebskostenzuschüssen an Träger von Kind ertageseinrichtungen erwartet 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen Mehrbedarf von 5,6 Mio. €. Auf- 
grund der Finanzierungsregelung mit dem letzten KiB iz-Änderungsgesetz kommt es bei 
der Kalkulation der Zuschüsse nicht ausschließlich auf die tatsächlichen Platzzahlen an. 
Unter anderem durch Abweichungen zwischen der Planu ngsgarantie (garantiertes 
Budget auf Basis der Belegung des vorherigen Kitaja hres) und der tatsächlichen Bele- 
gung der einzelnen Kitas liegen die erwarteten Ausz ahlungsbeträge über den Haus- 
haltsansätzen. Darüber hinaus ist es bei den freiwi lligen Zuschüssen zu den Betriebs- 
kosten ebenfalls zu einer Steigerung gekommen.  
 
 
f) Leistungen nach dem SGB 2 (Jobcenter) 
 
 Grundsicherung für Arbeitssuchende  
Bei den Transferaufwendungen erwartet das Jobcenter Einsparungen von ca. 6,3 Mio. €. 
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung wurde von einem stärkeren Zuwachs an Bedarfs- 
gemeinschaften für Flüchtlinge gerechnet, der jedoc h in dieser Größenordnung nicht 
eingetreten ist. Die Aufwendungen für das Arbeitslo sengeld II, die Kosten der Unterkunft 
(KdU) und für einmalige Leistungen fallen daher ger inger aus als geplant. Im Gegenzug 
sinken zwar auch die Erträge aus Kostenerstattungen  für die Transferleistungen, durch 
den kommunalen Anteil an den KdU allerdings nicht i n gleichem Umfang. Da der Ge- 
setzgeber außerdem die Erstattungsätze für flüchtli ngsbedingte Mehraufwendungen er- 
höht hat, erwartet das Jobcenter eine Reduzierung d er Erträge um 2,7 Mio. €. Im Saldo 
ergibt sich eine Verbesserung von 3,6 Mio. €. 
 
 
 
4. Zusammenfassung  
Basierend auf der Berichterstattung zum 2. Quartal rechnet das Finanzdezernat für das Jahr 
2017 mit einem Jahresergebnis von ca. -47,6 Mio. €, im Vergleich zum vom Rat beschlosse- 
nen Haushaltsplan (-58,6 Mio. €) bedeutet dies eine  Verbesserung von ca. 11,0 Mio. €. Die 
Gründe liegen vor allem in der sehr positiven Entwicklung bei den Gewerbesteuerzahlungen, 
der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkomme nssteuer und der einmalig erhöhten 
Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost. A ufgrund dieser guten Ertragslage 
können die Mehrbelastungen aus den Bereichen der So zialhilfe und der Jugendhilfe in 2017 
insgesamt aufgefangen werden.

Vorlage 742 - Anlage 2.docx

14131 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V0742/2017  
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Familie 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Finanzieller Mehrbedarf im Bereich „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ 
 
 
1. Ausgangslage 
 
In der Produktgruppe 0605 – Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien werden die 
Haushaltsansätze für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben 
des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) veranschlagt. 
Bereits im Haushaltsjahr 2016 war insbesondere aufg rund der Aufwendungen für unbegleitete 
minderjährige Ausländer (umA) die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in erheblichem Umfang 
erforderlich (vgl. V/1013/2016, Ratsbeschluss vom 14.12.2016). Diese Entwicklung setzt sich auch im 
Haushaltsjahr 2017 fort. Darüber hinaus steigen auc h die notwendigen Aufwendungen für die Hilfen 
zur Erziehung für Personen, die nicht dem Kreis der umA zuzurechnen sind. 
Bei der Gewährung der Hilfen handelt es sich um Lei stungen, die auf der Basis von gesetzlichen 
Vorgaben bestehen (Rechtsanspruch). Für die weitere  Erfüllung dieser Pflichtaufgabe ist die 
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel daher im aktu ell laufenden Haushaltsjahr 2017 wiederum 
unvermeidbar. 
Die im Rahmen der Nachhaltigen Haushaltssanierung ( NaSa) durchgeführte Untersuchung durch 
eine Beraterfirma hat in diesem Bereich aufgrund de s im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
vorhandenen guten Fach- und Finanzcontrollings kein e Handlungsempfehlungen ergeben, die zu 
einer Reduzierung der Aufwendungen in diesem Bereich führen könnten. 
Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der m ittels der jugendamtsspezifischen Software 
„LogoData“ monatlich für die Hilfen zur Erziehung ausgezahlten Beträge (in EUR) im Jahresvergleich, 
die als aussagekräftiger Indikator anzusehen sind:

Danach sind die Aufwendungen für die Monate Januar bis Mai 2017 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 
des Vorjahres 2016 um insgesamt rund 4,1 Mio. EUR g estiegen. Die Auszahlung im Mai 2017 lag dabei 
mit 4.101.940,88 EUR sogar über dem höchsten Wert d es Vorjahres im September 2016 (4.100.503,73 
EUR).

Anders als in den Vorjahren waren die Auszahlungen zumindest in den ersten 4 Monaten des Jahres 
2017 vergleichsweise konstant: 
 
Januar 2017: ~ 3,9 Mio. EUR 
Februar 2017: ~ 3,8 Mio. EUR 
März 2017: ~ 3,8 Mio. EUR 
April 2017: ~ 3,8 Mio. EUR 
Mai 2017: ~ 4,1 Mio. EUR 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien rechne t mit einer entsprechend gleichbleibenden 
Entwicklung der notwendigen monatlichen Aufwendungen. 
 
Die folgenden Erläuterungen stellen die Ursachen fü r die Entwicklung der Aufwendungen im 
Einzelnen dar und prognostizieren des Weiteren die voraussichtliche Entwicklung der damit 
verbundenen Erträge. 
 
2. Die Finanzentwicklung im Detail 
2.1 Hilfen zur Erziehung (Personenkreis: ohne unbegleitete minderjährige Ausländer [umA]) 
2.1.1 Aufwendungen/ Mehrbedarf  
Nach Jahren der Konsolidierung der Ausgaben im Bere ich der „klassischen“ Hilfen zur Erziehung, 
also bereinigt um die Ausgaben für unbegleitete min derjährige Ausländer (umA), ist seit 2016 wieder 
eine deutliche Steigerung bei den Transferaufwendun gen festzustellen, wie die nachfolgende Grafik 
verdeutlicht:

Auf der Grundlage der Zahlungen der ersten Monate m uss auch für das Jahr 2017 mit 
Mehraufwendungen  von ca. 3,5 Mio. EUR  gerechnet werden. Hauptverantwortlich für diese 
Entwicklung sind dabei insbesondere zu erwartende Aufwandssteigerungen bei 
 
● den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII (+ ca . 1,23 Mio. Euro) 
● den Hilfen nach § 34 Var. 1 SGB VIII - Reguläre He imerziehung (+ ca. 0,63 Mio.  Euro) 
● den Hilfen nach § 33 Satz 2 SGB VIII - Vollzeitpfl ege (+ ca. 0,61 Mio. Euro) 
● den Hilfen nach § 33 Satz 1 SGB VIII - Vollzeitpfl ege (+ ca. 0,34 Mio. Euro) 
 
Bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII st ieg die Fallzahl im genannten Zeitraum des 
Jahres 2017 um insgesamt 54, d.h. um 25 %. Dies beg ründet sich vorrangig durch die Installation 
neuer Integrationshelfer an Schulen (+41). Diese Entwicklung wir landesweit beobachtet und steht im 
Zusammenhang mit der fortschreitenden Inklusion im Schulbereich. 
 
Bei den Hilfen nach § 34 Var. 1 SGB VIII – Reguläre  Heimerziehung zeichnet sich eine Zunahme der 
kostenintensiven Fälle ab (> 7.000 EUR/ Monat). Im Rahmen des Finanz- und Fachcontrollings ist 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien intens iv bemüht, gegensteuernde Maßnahmen 
durchzuführen und das Kostenvolumen dieser Fälle so weitgehend wie möglich zu reduzieren bzw. zu 
begrenzen. Dennoch zeigt die Entwicklung, dass die Kostensteigerungen aufgrund der notwendigen 
Hilfen unvermeidbar sind. 
 
Bei den Hilfen nach § 33 (Satz 1 bzw. Satz 2) SGB V III – Vollzeitpflege zeichnet sich eine Zunahme 
bei der Einrichtung der wesentlich beratungs- und k ostenintensiveren Pflegeverhältnisse nach Satz 2 
ab. Auch in diesen Fällen wird nach Möglichkeit ein  weniger kostenintensives Setting gewählt, um 
Ausgaben(-steigerungen) zu vermeiden. Die Einrichtu ng der zusätzlichen Pflegeverhältnisse und die 
Gewährung der notwendigen Hilfen sind jedoch zwingend erforderlich. 
2.1.2 Erträge/ Mehrerträge 
Den Aufwendungen in den „klassischen“ Hilfen zur Er ziehung stehen in der Regel Einnahmen 
gegenüber, deren Höhe nicht in direkter Abhängigkei t zur Summe der gewährten Hilfen stehen 
(Rückzahlung gewährter Hilfen, Kostenerstattung von anderen Gemeinden). Aus diesem Grund kann 
nicht direkt mit Mehrerträgen aufgrund gestiegener Aufwendungen gerechnet und geplant werden. 
2.2 Hilfen zur Erziehung (Personenkreis: umA) 
2.2.1 Aufwendungen/ Mehrbedarf 
 
Nach wie vor besteht für die Stadt Münster eine Auf nahmeverpflichtung von deutlich über 200 umA. 
Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (12.04.2017) ergibt sich aus der Bevölkerungszahl und liegt bei 
1:1.362 Personen. Für die Stadt Münster errechnet s ich damit eine konkrete Aufnahmeverpflichtung 
von 221 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15 % =  254 umA). Dem entsprechend zeigt sich die 
Zahl der zu betreuenden bzw. mit Hilfen zu versorge nden Personen mittlerweile auf einem stabilen 
Niveau. Mit einem Absenken der Quote ist nicht zu rechnen. Die Entwicklung der einzelfallbezogenen 
Aufwendungen für umA kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden:

Auf der Grundlage der Zahlungen der ersten Monate muss nach derzeitigem Stand für das Jahr 2017 
mit einem nochmaligen Anstieg der Aufwendungen gerechnet werden. Nachdem noch zu Beginn des 
Jahres 2016 sich die überwiegende Zahl der umA in d er Inobhutnahme befand, hat sich die Zahl der 
Personen, für die Anschlussmaßnahmen umgesetzt wurd en, bis zum heutigen Zeitpunkt schrittweise 
erhöht. Dem entsprechend stellt sich die Verteilung  der Aufwendungen auf der Basis der Monate 
Januar - Mai 2017 wie folgt dar:

Wohnhilfen gem. § 13 Abs. 3 SGB VIII: 
 
Im Zusammenhang mit den Aufwendungen für die Unterb ringung von umA ist die Gewährung von 
Wohnhilfen gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII zu sehen. In der PG 0603 - Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen sind bisher 400.000 EUR veranschlag t. Dieser Betrag ist bereits jetzt vollständig 
verausgabt. Für das erste Quartal 2017 fielen 326.9 72,83 EUR an, in den beiden darauffolgenden 
Monaten weitere 194.946,55 EUR (Gesamtbetrag für 5 Monate: 521.919,38 EUR). In den 
Folgemonaten/-jahren ist mit einer vergleichbaren, tendenziell steigenden Entwicklung zu rechnen. 
  
Die Kostensteigerung ist hier allein auf den Person enkreis der umA zurückzuführen. Auf der 
Grundlage der Zahlungen der ersten fünf Monate werd en die Aufwendungen für diesen 
Personenkreis auf Jahressicht knapp 1,0 Mio. EUR be tragen. Eine Deckung erfolgt aufgrund des 
inhaltlichen Zusammenhangs zunächst aus der PG 0605 ; insgesamt ergibt sich für diesen Zweck ein 
Mehrbedarf  in Höhe von rund 1,0 Mio. EUR . 
 
 
Für die Produktgruppe 0605 ergibt sich insgesamt üb er den bei den Wohnhilfen genannten Betrag 
hinaus ein Mehrbedarf  in Höhe von rund 7,5 Mio. EUR . 
 
 
2.2.2 Erträge/ Mehrerträge 
 
Mit dem 5. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Ju gendhilfegesetzes (5. AG-KJHG NW), welches 
am 17.12.2015 in Kraft getreten ist, wird einerseit s das Verteilungsverfahren vom Land auf die 
Kommunen festgelegt, zum anderen wird die Refinanzierung der kommunalen Aufgaben geregelt. 
Durch die höheren Aufwendungen für HzE-Maßnahmen fü r umA ergeben sich parallel Steigerungen 
bei den Einnahmen aufgrund der Kostenerstattungen des Landes für diesen Zweck.

Wie bereits im Vorjahr in der Vorlage V/1013/2017 „ Überplanmäßige Mittelbereitstellung im 
Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhil fe"“ dargestellt, kann nicht wie ursprünglich 
angenommen von einer vollständigen Kostenerstattung  für umA durch das Land NRW ausgegangen 
werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie n rechnet mit Erträgen in Höhe von 95 % der 
Aufwendungen, so dass zusätzliche Erträge  von insgesamt 8,0 Mio. EUR  (Wohnhilfen: 0,95 Mio. 
EUR; Erzieherische Hilfen: 7,05 Mio. EUR) zu erwarten sind. 
2.3 Unterhaltsvorschuss 
 
2.3.1 Aufwendungen/ Mehrbedarf und Erträge/ Mehrerträge 
 
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird zum 01.07. 2017 geändert. Dann wird der 
Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kind es gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 
72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kin der nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist 
zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf  Leistungen nach dem Zweiten Buch 
Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass  der alleinerziehende Elternteil im SGB II-
Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. 
 
Es davon auszugehen, dass sich durch diese geändert e Regelung die Fallzahlen und damit auch die 
erforderlichen finanziellen Aufwendungen für den st ädtischen Haushalt deutlich erhöhen werden. 
Nach aktuellen Berechnungen muss in einem „worst-ca se-Szenario“ mit einer Erhöhung der 
Fallzahlen um das 2,4-fache - von aktuell 1.608 um bis zu 2.257 auf dann 3.865 Fälle - gerechnet 
werden.  
Durch das neue UVG ändert sich die Aufteilung der Finanzierung wie folgt: 
 
 Bisher  Neu  
Bund  33,3 % 40 % 
Land  13,3 % 12 % 
Kommune  53,3 % 48 % 
  
Die Aufteilung der Finanzierung bezieht sich dabei nicht nur auf die Aufwendungen, sondern auch auf 
die durch die Unterhaltsvorschussstelle von Unterha ltspflichtigen zurückgeforderten Beträge. Im 
Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist ein e Entlastung der Kommunen angekündigt. Wann 
und im welchem Umfang Entlastungen tatsächlich eintreten, ist noch nicht bekannt. 
 
Im Ergebnis muss für die Jahre 2017ff. mit folgenden finanziellen Veränderungen gerechnet werden: 
 
 
Ansatz 2017  Prognose 2017  Veränderung  
Erträge:     
Rückforderungen von Unterhaltspflichtigen 
 
0,6 Mio. EUR 0,6 Mio. EUR 0 EUR 
Kostenerstattungen von Land/Bund 
 
1,5 Mio. EUR 3,2 Mio. EUR 1,7 Mio. EUR 
gesamt:  
 
  1,7 Mio . EUR  
Aufwendungen:     
Erstattungen an Land/Bund 
 
0,3 Mio. EUR 0,3 Mio. EUR 0 EUR 
UVG-Leistungen 
 
3,5 Mio. EUR 6,7 Mio. EUR 3,2 Mio. EUR 
gesamt:    3,2 Mio . EUR

Für das Jahr 2017 ergibt sich damit ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 1,5 Mio. EUR. 
 
Sofern die tatsächlichen Fallzahlen hinter dem zugrunde liegenden Szenario zurück bleiben, sinkt 
gleichzeitig auch der Netto-Finanzbedarf. 
 
3. Zusammenfassung 
 
In der Summe ergeben sich damit für das Jahr 2017 insgesamt folgende Mehrbedarfe in den 
Produktgruppen 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen und 0605 - Erzieherische 
und wirtschaftliche Hilfen: 
 
PG 0603: 
 
 Mehraufwand  Mehrertrag  Zuschuss  
umA - Wohnhilfen 1,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR* 1,0 Mio . EUR 
Summe  1,0 Mio. EUR  0,0 Mio. EUR*  1,0 Mio. EUR  
* Da auch die Gewährung von Wohnhilfen für umA der Re finanzierung durch das Land NRW unterliegt, ist auc h hier 
grundsätzlich mit einer Erstattungsquote von 95 % zu  rechnen. Da jedoch bei der tatsächlichen Zahlung d er 
Kostenerstattungsbeträge eine Aufteilung auf Wohnhilf en auf der einen und erzieherischen Hilfen auf der anderen Seite 
nicht möglich ist, werden die hier erwarteten Mehrerträge in Höhe von 950.000 EUR der PG 0605 zugeordnet. 
 
PG0605: 
 
 Mehraufwand  Mehrertrag  Zuschuss  
Hilfen zur Erziehung (umA) 7,5 Mio. EUR 8,0 Mio. EU R -0,5 Mio. EUR 
Hilfen zur Erziehung (ohne umA) 3,5 Mio. EUR 0,0 Mi o. EUR 3,5 Mio. EUR 
UVG 3,2 Mio. EUR 1,7 Mio. EUR 1,5 Mio. EUR 
Summe  14,2 Mio. EUR  9,7 Mio. EUR  4,5 Mio. EUR  
 
Um den Mehrbedarf in der PG 0603 decken und die not wendigen Zahlungen leisten zu können, 
wurde im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung bereit s eine entsprechende Mittelumbuchung 
vorgenommen, so dass der Gesamtbedarf nun haushalterisch in der PG 0605 bereitzustellen ist. 
 
Gesamt-Mehrbedarf: 
 
 Mehraufwand  Mehrertrag  Zuschuss  
Hilfen zur Erziehung (gesamt)+ UVG 14,2 Mio. EUR 9, 7 Mio. EUR 4,5 Mio. EUR 
Wohnhilfen 1,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR* 1,0 Mio. EUR 
Summe  15,2 Mio. EUR  9,7 Mio. EUR  5,5 Mio. EUR  
 
Bei einem derzeit (Stand nach 5 Monaten) noch frei verfügbaren Budget in Höhe von rund 
14,1 Mio. EUR und voraussichtlichen monatlichen Aus zahlungen in Höhe von rund 4,0 Mio. EUR 
errechnet sich, dass die notwendigen Beträge noch bis zur August-Zahlung geleistet werden können. 
 
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, zur Ratssi tzung am 20.09.2017 eine Vorlage zur 
überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Produktbere ich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
vorzulegen. 
 
Im Zusammenhang mit den erwarteten Mehrerträgen sei  noch einmal darauf hingewiesen, dass die 
eingeplanten Erträge (dies gilt ebenso und insbeson dere für die Ansätze des Jahres 2016) 
weitgehend noch nicht realisiert werden konnten, da  wegen der personellen Situation sowohl bei den 
antragstellenden Kommunen als auch beim Land für di e Kostenerstattungsanträge 
Bearbeitungszeiten zu verzeichnen sind, die zu erhe blichen Verzögerungen beim tatsächlichen 
Zahlungseingang führen und sich deutlich über das H aushaltsjahr hinaus erstrecken. Dies tangiert 
jedoch nicht den grundsätzlichen Anspruch der Kommune auf Kostenerstattung.

Beschlussvorlage

8706 Zeichen

V/0742/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltsplan 2017 
- Finanzstatusbericht Q2/2017 
- Überplanmäßige Mittelbereitstellungen durch den Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach aktuellem Stand der Haushaltsbewirtschaftung und unter 
Berücksichtigung der überplanmäßigen Mittelbereitstellungen eine Reduzierung des bisher g e-
planten Defizits auf -47,6 Mio. €  (Verbesserung um 11,0 Mio. €) prognostiziert werden kann (An-
lage 1).   
 
2. Der Rat stimmt den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen gemäß § 83 Gemeindeordnung 
NRW in Höhe von insgesamt 21.232.050 € in den folgenden Teilergebnisplänen bzw. im Teilf i-
nanzplan zu: 
 
2.1 Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“, Ze i-
le 15 Transferaufwendungen,15.200.000 € 
 
2.2 Teilergebnisplan Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“,  
 Zeile 15 Transferaufwendungen, 5.640.000 € 
 
2.3 Teilergebnisplan Produktgruppe 0701 „Gesundheitsdienste“,  
Zeile 15 Transferaufwendungen, 100.000 € 
 
2.4 Teilfinanzplan Produktgruppe 0209 „Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung“,  
Investitionsmaßnahme 4370 „Neubau Gerätehaus Handorf“, 292.050 €  
 
3. Die haushaltsrechtliche Deckung der unter Punkt 2 genannten überplanmäßigen Mittelbereitste l-
lungen in Höhe von insgesamt 21.232.050 € erfolgt folgendermaßen: 
 
3.1 zum Beschlusspunkt 2.1 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0742/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0742/2017 
Teilergebnisplan 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien “, 
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen, Mehrertrag von 9.700.000 € , 
 
Teilergebnisplan 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, 
hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag 5.500.000 € 
 
3.2 zum Beschlusspunkt 2.2: 
Teilergebnisplan 1601 „Allgem eine Finanzwirtschaft“, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, 
hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag 5.640.000 € 
 
3.3 zum Beschlusspunkt 2.3: 
Teilergebnisplan 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, 
hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag 100.000 € 
 
3.4 zum Beschlusspunkt 2.4: 
Teilfinanzplan Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“,  
Investitionsmaßnahme 4052 „Herrichtung Oxford -Kaserne (Blöcke 16/20)“, Minderauszahlung 
292.050 € 
 
 
 
Begründung: 
 
Zum Beschlusspunkt 1 
Mit Ablauf des ersten Halbjahres legt die Verwaltung dem Rat einen Zwischenbericht zur Entwic k-
lung des laufenden Haushaltsjahres (Finanzstatus II/2017) vor. Der als Anlage 1 beigefügte Kurzbe-
richt wird in diesem Jahr als Teil dieser Gesamtvorlage  erstellt und dient somit auch dazu, die g e-
mäß Beschlusspunkt 2 notwendige Budgetumschichtung im Gesamthaushalt einzuordnen. 
 
Insbesondere die Einnahmenseite des Haushaltes entwickelt sich gegenüber der Haushaltspl anung 
ausgesprochen positiv. So wird bei d er Gewerbesteuer nach der aktuellen Einschätzung ein Erge b-
nis von 295,0 Mio. € erwartet, eine Steigerung von 20,0 Mio. € gegenüber dem Haushalt sansatz. 
Ebenso wird bei der Einkommensteuer mit 4,0 Mio. € über dem prognostizie rten Wert gerechnet. 
Aufgrund eines bilanziellen Sondereffekts im Geschäftsjahr 2016 erhöht sich die Au sschüttung der 
Sparkasse Münsterland Ost auf brutto 11,3 Mio. €. Abzüglich der Kapitalertragssteuer und des Sol i-
daritätszuschlags verbleibt ein Nettoertrag von 9,5 Mio. €, eine Verbesse rung um 6,5 Mio. € im Ver-
gleich zur Veranschlagung im Haushaltsplan. 
 
Haushaltsbelastend wirken sich zusätzliche Aufwendungen von saldiert rd. 11,0 Mio. € (nach Abzug 
der zusätzlichen Erträge) im Bereich Kinder, Jugendliche und Familien aus. Im Sozialbereich kommt 
es durch ausbleibende Erträge und gleichzeitig nicht benötigter Aufwendungen (in sbesondere im 
Flüchtlingsbereich) im Saldo zu einer weiteren Belastung von rd. 8,6 Mio. €. 
 
Auch unter Berücksichtigung dieser Haushaltsbelastungen erwartet die Verwal tung insgesamt eine 
Reduzierung des Defizits um rd. 11,0 Mio. € zum Jahresende.      
 
Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 
Gegenüber dem vom Rat am 14.12.2016 beschlossenen Haushaltplan 2017 besteht die Notwendig-
keit von Mittelumschichtungen innerhalb des Gesam tbudgets, die von der Höhe her den Zuständi g-
keitsbereich des Stadtkämmerers übersteigen und daher der Zustimmung des Rates b edürfen. Da 
die Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung en in den genannten Teilerge bnisplänen im 
Gesamthaushalt gegeben ist , schlägt die Verwaltung den Weg der Mittelbereitstel lung gemäß 
§ 83 GO NRW vor. Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Nachtragshaushaltspl anes wird nicht 
gesehen. Gemäß § 81  GO NRW ist eine Nachtragssatzung (mit Haushaltsplan) zwingend zu erla s-
sen, wenn sich zeigt, dass u. a. der Jahresfehlbetrag erheblich höher ausfallen wird als geplant oder 
zusätzliche Aufwendungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen U m-

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V/0742/2017 
fang geleistet werden müssen. Dies ist offensichtlich für den Haushaltsplan 2017 nicht der Fall. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.1 
Aufgrund der Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden aus de r-
zeitiger Sicht zusätzliche Aufwandsermächtigungen in Höhe von 15,2 Mio.  € benötigt. Dem stehen 
allerdings zusätzliche Erträge von 9,7 Mio. € gegenüber, so dass im Saldo ein Mehrbedarf von 
5,5 Mio. € besteht. Nähere Erläuterungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Bericht zu entne h-
men.  
 
Zu Beschlusspunkt 2.2 
Zur Sicherstellung der Betriebskostenzuschüsse und ähnlicher Zahlungen in diesem Bereich ergibt 
sich im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein zusätzlicher Bedarf von rd. 5,6 M io.  €. Für die 
Bedarfsplanung stehen nunmehr die konkreten, in der aktuellen Fassung des KiBiz enthaltenen Stei-
gerungen der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse zur Verfügung. Die Anpassungen enthalten in s-
besondere alle Änderungen, die aus dem Abgleich zwischen der Planungsgarantie (= g arantiertes 
Budget auf Basis der Belegung aus dem vorherig en Kitajahr) und der tatsächlichen B elegung der 
einzelnen Kitas resultieren. Aufgrund der Finanzierungsregelung mit dem letzten KiBiz -
Änderungsgesetz kommt es bei der Kalkulation der Zuschüsse nicht ausschließlich auf die tatsächl i-
chen Platzzahlen an.  
 
Darüber hinaus muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Kalkulation der Hau s-
haltsansätze einen relativ hohen Zeitvorlauf bis zur Beschlussfassung der Haushalt ssatzung durch 
den Rat hat. Zudem ist aufgrund der Erfahrungen aus Vorjahren, in de nen zum Jahresende nicht be-
nötigte Mittel noch in erheblichem Umfang vorhanden waren, eine sehr enge Ansatzkalkulation vo r-
genommen worden.   
 
Zu Beschlusspunkt 2.3 
Für die Zahlung der Krankenhausumlage, die seit 2002 vom Land NRW als Beteiligung der Komm u-
nen an den Kosten der Investitionen im Krankenhausbereich  erhoben wird, besteht über den Hau s-
haltsansatz von 3,6 Mio. € hinaus ein zusätzlicher Bedarf von 100.000  €. Die Höhe der Kranke n-
hausumlage orientiert sich an der Einwohnerzahl. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.4 
Von den für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Handorf im Haushaltsplan 2016 veranschla g-
ten Mitteln ist der noch benötigte Restbetrag von 292.050 € im Rahmen der Ermächtigungsübertr a-
gungen von 2016 nach 2017 irrtümlich nicht übertragen worden. Diese Mit tel werden nun mit dem 
Beschluss erneut bereitgestellt.       
 
Zu Beschlusspunkt 3. 
Zur Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellungen in den Teilergebnisplänen in Höhe von in s-
gesamt 20.940.000 € können Mehrerträge von 9,7 Mio. € aus dem Bereich Erzieh erische und wir t-
schaftliche Hilfen für Familien eingesetzt werden (siehe hierzu die Erläuterungen in der Anlage 2). Zur 
haushaltsrechtlichen Deckung der restlichen 11,24 Mio.  € werden Mehrerträge bei der Gewerbeste u-
er eingesetzt. Gegenüber der Haushaltspla nung von 275 Mio.  € lässt die Entwicklung der Gewerb e-
steuereinnahmen im Jahr 2017 ein Ergebnis von 295 Mio. € erwarten.  
 
Die Deckung im Investitionsbereich von 292.050 € (Teilfinanzplan) kann durch nicht benötigte Mi ttel 
aus dem Bereich der Flüchtlingsunterkünfte sichergestellt werden.   
 
 
 
I.V. 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

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V/0742/2017 
Anlagen 
Anlage 1: Finanzstatusbericht Q2/2017 
Anlage 2: Mehrbedarf im Bereich „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“

Beratungsverlauf (2)

20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0742/2017
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37