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V/0260/2022/1

Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde zur 3-Zügigkeit

Vorlagen 10.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 37

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0260/2022/1
V/0260/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde zur 3-Zügigkeit
Baubeschluss
Beratungsfolge
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Baumaßnahme Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde wird nach
den Plänen des Büro Heupel Architekten aus Münster vom 14.04.2022 ausgeführt
(Anlagen 1).
2. Die Schulhofflächen und Freianlagen zur Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in
Angelmodde zur 3-Zügigkeit werden nach den Plänen (S99/9) des Amts für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit (Amt 67) ausgeführt (Anlage 2).
3. Die „Checkliste nachhaltiges Bauen“ aus den Gebäudeleitlinien wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 3).
4. Es wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des zweigeschossigen Erweiterungsbaus installiert.
Damit wird eine CO2 Einsparung von 17 t/a erreicht.
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Erweiterungsbaus wird keine Photovoltaikanlage auf
dem Bestandsdach vorgesehen. Die Möglichkeiten hierzu werden im Rahmen einer
Katastererstellung für die städtischen Bestandsgebäude geprüft.
5. Es wird ein extensives Gründach auf dem Dach des zweigeschossigen Erweiterungsbaus
installiert.
6. Das Dach der Mensa sowie des 2-geschossigen Anbaus erhält zur Sicherung des kollektiven
Seitenschutzes eine Attikaerhöhung.
7. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ aus den Gebäudeleitlinien wird zur Kenntnis
genommen (Anlage 4).
Amt für
Immobilienmanagement
14.06.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Beckmann
T elefon:492-2474
BeckmannL@stadt-
muenster.de

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V/0260/2022/1
8. Das energetische Kurzgutachten zu den Bestandsgebäuden wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 5).
9. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im 2. Quartal 2023 begonnen
wird und die Gesamtfertigstellung voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberech-
nung nach DIN 276 vom 14.04.2022 in Höhe von 15.320.000 Euro, als auch jährliche
Folgekosten in Höhe von 741.247 Euro entstehen (Anlage 6 und Anlage 7).
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten in Höhe von 1.780.000 Euro entstehen. Die
Gesamtkosten haben sich damit gegenüber der Veranschlagung im Planungsbeschluss (s.
V/0911/2021) um 1.780.000 Euro erhöht.
(Anlage 6)
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der Erweiterung der Annette-von-Droste-
Hülshoff-Schule in Angelmodde zur 3-Zügigkeit ab Fertigstellung gegenüber dem Ist-Wert am
aktuellen Standort ein Mehrbedarf von 0,16 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste
anfällt, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist.
Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft hat zudem einen zusätzlichen
Mehrbedarf van Sekretariatsstunden im Umfang von insgesamt 0,16 VZÄ zur Folge.
(Anlage 7.1)
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr.
Bezeichn
ung
Haush.-
jahr
Haushalts
plan-Entw
urf
2023
€
Planungsb
eschluss
€
Haushalts
plan
2022
€
Bemerkung
Produkt
gruppe
0301 Leistunge
n für
Schulen
Investiti
onsmaß
nahme
4990 Erweiteru
ng
Annette-
v.-Dr.-H.-
Schule
Angelmod
de
Auszahl
ungen
für
Baumaßn
ahmen
Bisher
bereitge
stellt
845.416* 897.221 897.221 * Reduzierung
aufgrund
Neuveranschlagun
g zum
Haushaltsplan-
Entwurf 2023
2022 2.500.000 2.500.000 2.500.000

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V/0260/2022/1
VE (4.500.000) (10.000.00
0)
(5.600.000)
2023 4.500.000 5.000.000 5.000.000
2024 5.320.000 2.000.000 600.000
2025 2.102.779 2.142.779
Summe aller Auszahlung 15.320.000 13.540.000 8.997.221
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der Investiti-
onsmaßnahme 4990 „Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff Grundschule Angelmodde“ in
Höhe von 8.997.221 Euro veranschlagt.
Mit der Vorlage V/0911/2021 – Planungsbeschluss (Ratsentscheidung: 09.02.2022) wurde einer
Erhöhung des Finanzrahmens auf 13.540.000 € zugestimmt.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 wird der Haushaltsansatz für die o.g.
Investitionsmaßnahme an die aktuellen Investitionskosten in Höhe von 15.320.000 € angepasst. Der
Mehrbedarf in Höhe von 6.322.779 € wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend,
Familie und Sport kompensiert.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2025 ff. 234.240 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 259.850 Folgeaufwand
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 ff. 17.357 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
2025 ff. 229.800 Folgeaufwand
Summe aller Aufwendungen 741.247
Begründung:
Erläuterung zu E1:
Gem. dem Änderungsantrag der BV Münster Süd-Ost vom 24.05.2022 wird auf dem
Bestandsgebäude zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs eine PV-Anlage vorgesehen. Die genaue
Größe der Anlage sowie begleitende Arbeiten (z. B. Verstärkung der Dachkonstruktion,
Leitungstrassen, etc.) müssen nunmehr ermittelt werden. Die daraus resultierenden Kosten werden
in der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ aus der Investitionsmaßnahme 4210
„Maßnahmen zur Energieeinsparung“ finanziert.
I. V.
gez.
Zeller
Stadtkämmerin

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V/0260/2022/1

Beratungsverlauf (2)

14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0260/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2022
Erstellt
09.06.2022 12:04