V/0260/2022/1
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde zur 3-Zügigkeit
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0260/2022/1 V/0260/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde zur 3-Zügigkeit Baubeschluss Beratungsfolge 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Baumaßnahme Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde wird nach den Plänen des Büro Heupel Architekten aus Münster vom 14.04.2022 ausgeführt (Anlagen 1). 2. Die Schulhofflächen und Freianlagen zur Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in Angelmodde zur 3-Zügigkeit werden nach den Plänen (S99/9) des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67) ausgeführt (Anlage 2). 3. Die „Checkliste nachhaltiges Bauen“ aus den Gebäudeleitlinien wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). 4. Es wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des zweigeschossigen Erweiterungsbaus installiert. Damit wird eine CO2 Einsparung von 17 t/a erreicht. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Erweiterungsbaus wird keine Photovoltaikanlage auf dem Bestandsdach vorgesehen. Die Möglichkeiten hierzu werden im Rahmen einer Katastererstellung für die städtischen Bestandsgebäude geprüft. 5. Es wird ein extensives Gründach auf dem Dach des zweigeschossigen Erweiterungsbaus installiert. 6. Das Dach der Mensa sowie des 2-geschossigen Anbaus erhält zur Sicherung des kollektiven Seitenschutzes eine Attikaerhöhung. 7. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ aus den Gebäudeleitlinien wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). Amt für Immobilienmanagement 14.06.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Beckmann T elefon:492-2474 BeckmannL@stadt- muenster.de - 2 - V/0260/2022/1 8. Das energetische Kurzgutachten zu den Bestandsgebäuden wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 9. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im 2. Quartal 2023 begonnen wird und die Gesamtfertigstellung voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberech- nung nach DIN 276 vom 14.04.2022 in Höhe von 15.320.000 Euro, als auch jährliche Folgekosten in Höhe von 741.247 Euro entstehen (Anlage 6 und Anlage 7). Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten in Höhe von 1.780.000 Euro entstehen. Die Gesamtkosten haben sich damit gegenüber der Veranschlagung im Planungsbeschluss (s. V/0911/2021) um 1.780.000 Euro erhöht. (Anlage 6) Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der Erweiterung der Annette-von-Droste- Hülshoff-Schule in Angelmodde zur 3-Zügigkeit ab Fertigstellung gegenüber dem Ist-Wert am aktuellen Standort ein Mehrbedarf von 0,16 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft hat zudem einen zusätzlichen Mehrbedarf van Sekretariatsstunden im Umfang von insgesamt 0,16 VZÄ zur Folge. (Anlage 7.1) Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichn ung Haush.- jahr Haushalts plan-Entw urf 2023 € Planungsb eschluss € Haushalts plan 2022 € Bemerkung Produkt gruppe 0301 Leistunge n für Schulen Investiti onsmaß nahme 4990 Erweiteru ng Annette- v.-Dr.-H.- Schule Angelmod de Auszahl ungen für Baumaßn ahmen Bisher bereitge stellt 845.416* 897.221 897.221 * Reduzierung aufgrund Neuveranschlagun g zum Haushaltsplan- Entwurf 2023 2022 2.500.000 2.500.000 2.500.000 - 3 - V/0260/2022/1 VE (4.500.000) (10.000.00 0) (5.600.000) 2023 4.500.000 5.000.000 5.000.000 2024 5.320.000 2.000.000 600.000 2025 2.102.779 2.142.779 Summe aller Auszahlung 15.320.000 13.540.000 8.997.221 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der Investiti- onsmaßnahme 4990 „Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff Grundschule Angelmodde“ in Höhe von 8.997.221 Euro veranschlagt. Mit der Vorlage V/0911/2021 – Planungsbeschluss (Ratsentscheidung: 09.02.2022) wurde einer Erhöhung des Finanzrahmens auf 13.540.000 € zugestimmt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 wird der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme an die aktuellen Investitionskosten in Höhe von 15.320.000 € angepasst. Der Mehrbedarf in Höhe von 6.322.779 € wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2025 ff. 234.240 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 259.850 Folgeaufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 ff. 17.357 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2025 ff. 229.800 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen 741.247 Begründung: Erläuterung zu E1: Gem. dem Änderungsantrag der BV Münster Süd-Ost vom 24.05.2022 wird auf dem Bestandsgebäude zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs eine PV-Anlage vorgesehen. Die genaue Größe der Anlage sowie begleitende Arbeiten (z. B. Verstärkung der Dachkonstruktion, Leitungstrassen, etc.) müssen nunmehr ermittelt werden. Die daraus resultierenden Kosten werden in der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ aus der Investitionsmaßnahme 4210 „Maßnahmen zur Energieeinsparung“ finanziert. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin - 4 - V/0260/2022/1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0260/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2022
- Erstellt
- 09.06.2022 12:04