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V/0714/2013/1

Errichtungsbeschluss für den Neubau der städtischen Übergangswohnungen für Obdachlose am Schwarzen Kamp

Vorlagen 31.01.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 26

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3171 Zeichen

V/0714/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss für den Neubau der städtischen Übergangswohnungen für Obdachlose am 
Schwarzen Kamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung  
12.02.2014 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Neuerrichtung einer Übergangseinrichtung an der Straße Schwarzer 
Kamp zu. Die Immobilie wird von der Wohn - und Stadtbau GmbH als Investorin errichtet. An-
schließend werden die Gebäude durch die Stadt Münster angemietet. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass an diesem Standort insgesamt 16 Wohneinheiten in 
unterschiedlichen Größen für die vorübergehende wohnungsmäßige Unterbringung gescha f-
fen werden. Die Quartiere am Schwarzen Kamp 21 und 59 bzw. 116 we rden sukzessive er-
satzlos zurückgebaut. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen gemeinsam mit der Wohn - und 
Stadtbau GmbH abzustimmen. 
 
4. Für die Anwendung der Gebäudeleitlinien gilt der in Bälde abgestimmte Beschluss des 
Arbeitskreises Gebäudeleitlinien, Sonderbeschluss städtische Wohnbauten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Kosten und Folgekosten: 
 
Die Miet- und Betriebskosten der neuen Obdachloseneinrichtung – einschließlich der Kosten für 
die soziale Betreuung der Familien sowie die hausmeisterischen Tätigkeiten – sind Gegenstand 
der konkreten Planungen und der einzelnen Beschlüsse, die in der Folge von den zu beteiligen-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0714/2013/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Berkemeier 
Ruf: 
492 50 31 
E-Mail: 
BerkemeierH@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0714/2013/1 
den Gremien des Rates zu fassen sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die Obdachloseneinrichtung 
nicht selbst zu errichten, sondern von der Wohn- und Stadtbau GmbH errichten zu lassen und 
anschließend anzumieten. Zu diesem Zweck soll die Liegenschaft von dem Wohnungsbauträger 
erworben werden. 
 
Mittelbereitstellung /Finanzierung: 
 
Investitionskosten für den Bau fallen bei diesem Modell nicht an und sind deshalb weder im aktu-
ellen Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. 
Die Finanzierung der später entstehenden Einrichtungs-, Miet- und Betriebskosten wird in einer 
gesonderten Vorlage dargestellt. 
 
 
Begründung: 
 
 
In seiner Sitzung am 29.01.2014 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen die Ergän-
zung des Beschlussvorschlags um die Ziffer 4 einstimmig beschlossen. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 04.09.2013 beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus 
Politik und Verwaltung zur Überarbeitung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster zu bilden. Diese 
Arbeitsgruppe hat am 20.01.2014 getagt. Die Veränderungen werden sich im Wesentlichen auf 
wohnungs-vergleichbare Nutzungen auswirken und sollen für dieses Projekt erstmals zur Anwen-
dung kommen. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem geänderten Beschlussvorschlag des Ausschusses für Um-
weltschutz und Bauwesen zu folgen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schwarzer Kamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0714/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37