V/0714/2013/1
Errichtungsbeschluss für den Neubau der städtischen Übergangswohnungen für Obdachlose am Schwarzen Kamp
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3171 Zeichen
V/0714/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Errichtungsbeschluss für den Neubau der städtischen Übergangswohnungen für Obdachlose am Schwarzen Kamp Beratungsfolge 11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Neuerrichtung einer Übergangseinrichtung an der Straße Schwarzer Kamp zu. Die Immobilie wird von der Wohn - und Stadtbau GmbH als Investorin errichtet. An- schließend werden die Gebäude durch die Stadt Münster angemietet. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass an diesem Standort insgesamt 16 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen für die vorübergehende wohnungsmäßige Unterbringung gescha f- fen werden. Die Quartiere am Schwarzen Kamp 21 und 59 bzw. 116 we rden sukzessive er- satzlos zurückgebaut. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen gemeinsam mit der Wohn - und Stadtbau GmbH abzustimmen. 4. Für die Anwendung der Gebäudeleitlinien gilt der in Bälde abgestimmte Beschluss des Arbeitskreises Gebäudeleitlinien, Sonderbeschluss städtische Wohnbauten. II. Finanzielle Auswirkungen: Kosten und Folgekosten: Die Miet- und Betriebskosten der neuen Obdachloseneinrichtung – einschließlich der Kosten für die soziale Betreuung der Familien sowie die hausmeisterischen Tätigkeiten – sind Gegenstand der konkreten Planungen und der einzelnen Beschlüsse, die in der Folge von den zu beteiligen- Vorlagen-Nr.: V/0714/2013/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Berkemeier Ruf: 492 50 31 E-Mail: BerkemeierH@stadt-muenster.de Datum: 31.01.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0714/2013/1 den Gremien des Rates zu fassen sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die Obdachloseneinrichtung nicht selbst zu errichten, sondern von der Wohn- und Stadtbau GmbH errichten zu lassen und anschließend anzumieten. Zu diesem Zweck soll die Liegenschaft von dem Wohnungsbauträger erworben werden. Mittelbereitstellung /Finanzierung: Investitionskosten für den Bau fallen bei diesem Modell nicht an und sind deshalb weder im aktu- ellen Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die Finanzierung der später entstehenden Einrichtungs-, Miet- und Betriebskosten wird in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Begründung: In seiner Sitzung am 29.01.2014 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen die Ergän- zung des Beschlussvorschlags um die Ziffer 4 einstimmig beschlossen. Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 04.09.2013 beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zur Überarbeitung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster zu bilden. Diese Arbeitsgruppe hat am 20.01.2014 getagt. Die Veränderungen werden sich im Wesentlichen auf wohnungs-vergleichbare Nutzungen auswirken und sollen für dieses Projekt erstmals zur Anwen- dung kommen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem geänderten Beschlussvorschlag des Ausschusses für Um- weltschutz und Bauwesen zu folgen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Schwarzer Kamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0714/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37