Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Parken bei Straßenbaumaßnahmen
Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/1131/2020 vom 25.08.2020
Stand: Am 07.09.2020 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1131/2020 Stand: 30.12.2021 Sachstandsbericht Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Parken bei Straßenbaumaßnahmen Die Stadt Köln, stellt auf Antrag durch das zuständigen Straßenverkehrsamt den Eigentümern von Fahrzeugen Parkausweise aus, die in Folge von Straßenbaumaßnahmen gehindert sind ihre Gara- gen- oder Grundstückseinfahrten zu befahren und ihr Fahrzeug an eine Stelle im öffentlichen Stra- ßenraum abstellen müssen. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat in der Sitzung der BV 4 am 07.12.2020 folgendes mitgeteilt (TOP 12.6, 2900/2020): Grundsätzlich kann jeder in einem Bewohnerparkgebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Bewohnende für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug (PKW oder Motorrad) einen Bewohnerparkaus- weis erhalten, wenn er keinen privaten Stellplatz (oder Garage) zur Verfügung hat. Demnach besteht bereits die Möglichkeit, für die Dauer von Straßenbaumaßnahmen, die zur Nichterreichbarkeit der eigenen Garage oder des eigenen Grundstücks führen, beim zuständigen Kundenzentrum einen ge- bührenpflichtigen Bewohnerparkausweis zu beantragen, sofern die Baumaßnahme innerhalb eines Bewohnerparkgebietes durchgeführt wird. Der Bewohnerparkausweis wird für mindestens einen Mo- nat ausgestellt. Die Verwaltungsgebühren hierfür betragen 4,20 €/ Monat. Für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten sind Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00 € zu entrichten. Nächste Schritte: keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt -
Antrag nach § 3 (CDU BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1131/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Parken bei Straßenbaumaßnahmen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Stadt Köln, stellt auf Antrag durch d as zuständigen Straßenverkehrsamt den Eigentümern von Fahrzeugen Parkausweise aus, die in Folge von Straßenbaumaßnahmen gehindert sind ihre Garagen- oder Grundstückseinfahrten zu befahren und ihr Fahrzeug an eine Stelle im öffentlichen Straßenraum abstelle n müssen. Gründe In Folge von Straßenbauarbeiten kann es notwendig sein, dass Garagen - oder Grundstückseinfahrten nicht mehr befahren werden können und Fahrzeuge entweder während der ganzen Bauzeit nicht aus dem Grundstück bewegt werden oder im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden müssen. Dies ist notwendige Folge der Straßenbaumaßnahmen. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221 -221 94 305 Fax: 0221-221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln Den Eigentümern soll von Fahrzeugen in dem betroffen Gebiet soll durch die Ausstellung von Parkausweisen für die Zeit der Nichtbefahrbarkeit der Garagen oder Gr undstücke die Situation erleichtert werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf
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07.09.2020
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.9, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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