V/0929/2016
Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten
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V-0929-2016-Anlage-2
26094 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West
A-W-0049/2015
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Münster, 2. November 2015
Zukunftswerkstatt Albachten
Die Verwaltung möge eine Zukunftswerkstatt organisieren, in der Bürger, Verwaltung und Politi k die
zukünftige Gestaltung des Stadtteiles erarbeiten.
Begründung:
Albachten wird sich bald durch ein grosses Baugebiet verändern. Dies stellt den Stadtteil vor neue
Herausforderungen. In diesem Rahmen kann die derzeitige Infrastruktur eine r Bestandsaufnahme
unterzogen werden. Zukünftige Infrastruktur-Bedürfnisse für ein funktionierendes Leben in Albachten
können erarbeitet werden.
Hier einige Aspekte:
Sportanlagen
Radwege auf Ausfallstraßen von Albachten
Grundschule um/an/neu bauen
Ausbau des Bahnhaltepunkts (Barrierefreiheit, Fahrradstation , Kameraüberwachung der
Unterführung gegen Vandalismus)
Bedarf an Kindertageseinrichtungen U3 /Ü3
Saal im Randgebiet des Ortes für private Feiern, wie Beerdigungen etc.
Integration fvon Flüchtlingen
Kleingartenanlage, Mischobstwiese, urban gardening
Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften (z.B. Drogeriefachmarkt)
gezeichnet:
Bernd Krekeler
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Christa Neugebauer
Thomas Lilge
Markus v. Diepenbroick-Grüter
Peter Wolfgarten
Nils Schappler
Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0929/2016
Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2016
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Münster für alle -
Städtebauförderung für Coerde beantragen
Antrag an den Rat der Stadt Münster
zur Verweisung an den ASSGVAf
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
I. Für den Stadtteil Münster-Coerde wird ein integriertes Handlungskonzept erstellt.
II. Auf Basis dieses Handlungskonzepts werden Städtebaufördermittel beantragt.
Dabei bieten ESF-Förderungen wie das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt und z.B.
das damit verbundene Programm ‚Starke Quartiere – starke Menschen‘ gute, zielgerich-
tete Ansätze, die Wohn- und Lebenssituation der Menschen vor Ort zu verbessern.
Handlungsfelder wie Integration, Infrastruktur und öffentlicher Raum, lokale Ökonomie,
Bildung, Soziale Sicherung, Jugend und Begegnung bieten zudem hohe Potentiale für
die Partizipation aller Alters- und Herkunftsgruppen im Stadtteil.
Begründung:
In Coerde ist in den letzten Jahren das Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil gewachsen. Es gibt eine
ganze Reihe von Ansätzen bürgerschaftlichen Engagements, die gefördert werden sollten. So
sind viele Träger und Vereine auf der Suche nach gemeinsam getragenen Begegnungsräumen
für Jung und Alt, und für und mit den vielen interkulturellen Gruppen im Stadtteil.
Jeder zweite Coerder Bewohner bzw. jede zweite Bewohnerin hat eine Migrationsvorgeschichte,
die Zahl der Alleinerziehenden ist mit 33 % die höchste in Münster, ebenfalls liegen die Zahlen
von Kindern und Jugendlichen sowie die Armutsquote deutlich über dem Münsteraner Durch-
schnitt. Zudem gibt es Sanierungsbedarfe im baulichen Bereich, einschließlich des Einkaufszent-
rums am Hamannplatz.
Coerde hat gute Entwicklungspotentiale, die aber entsprechend befördert werden müssen, wozu
Programme der Städtebauförderung zielführende Handlungsoptionen bieten. Das zeigen nicht
zuletzt auch sehr deutlich der schrittweise Aufwärtstrend und die Attraktivitätssteigerung des
Nachbarstadtteils Münster-Kinderhaus im Programmgebiet der Sozialen Stadt.
Zudem bietet ein Förderprogramm den Coerderanerinnen und Coerderanern Möglichkeiten,
07.04.2016
2
über aktive Beteiligung ihren Stadtteil selbst mitzugestalten.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäg er
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koc h
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Ste ltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Sey fferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2016
Ratsantrag
03.05.2016
Der Rat beschließt:
1. Die Stadt Münster entwickelt zur sozialen, inklu siven und
ökologischen Weiterentwicklung der Stadtquartiere s owie zur
Verbesserung, Erhaltung, Sicherung der Lebensqualit ät in den
Quartieren und zur Unterstützung bürgerschaftlicher Initiativen Leitbilder für
Quartiersentwicklung und Quartiersmanagement. Hierz u werden die Überlegungen aus
dem Masterplan Quartier Münster (zur Versorgungssicherheit vom Menschen mit Pflege
und Unterstützungsbedarf) mit einbezogen.
2. Die Stadt Münster beteiligt sich verstärkt an de m integrierten Landesprogramm „Starke
Quartiere – Starke Menschen“.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere
Anträge zu den einzelnen und für Münster
geeigneten Förderbereichen beim Land zu stellen.
Begründung:
Stadtwachstum bietet Chancen – stellt aber auch vie le neue Anforderungen an die
Stadtentwicklung
Münster erlebt als wachsende Stadt viele unterschie dliche und zum Teil tiefgreifende
strukturelle Veränderungen. Einige Beispiele:
- Innerstädtische und stadtnahe Wohnquartiere mit gr oßem Wachstumsdruck und
stagnierende Wohnquartiere in den äußeren Stadtteil en driften sozial und
ökonomisch auseinander.
- wirtschaftlicher Strukturwandel und neue Dienstlei stungsangebote greifen in
Wohnbedingungen der Einwohner von Innenstadtquartie ren mehr als nur graduell
ein.
- Trotz überdurchschnittlicher Wohnungsbauzahlen zei gt sich ein zunehmender
Mangel an preiswerten Wohnraum; er droht in vielen innerstädtischen Quartieren mit
wirtschaftlichen Verdrängungsprozessen und sozialer Entmischung.
Die kontinuierliche Zunahme der Einwohnerzahl und d as damit verbundene Wachstum von
Arbeitsplätzen erhöhen den Druck auf die Stadt und ihre Bewohner*innen: Das
Stadtwachstum schafft spezifische Wachstumsprobleme , die sich in den einzelnen
Quartieren der Stadt ganz unterschiedlich auswirken.
Zudem steht auch die soziale Infrastruktur vor neue n Herausforderungen. Viele Angebote
vor Ort müssen erweitert oder konzeptionell weitere ntwickelt werden oder völlig neue
kommen hinzu. Quartiere sind immer auch Orte der sozialen Vielfalt: Quartiere zeichnen sich
immer durch verschiedene Lebensformen und soziale G ruppen aus. Unterschiede und
Toleranz sind Teil des Alltags
Inklusion und Barrierefreiheit sind dabei grundlege nde Gestaltungsprinzipien, die nicht
zuletzt aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention und den Anforderungen durch den
demografischen Wandel Eingang in die Quartiersentwicklung finden müssen.
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene -muenster.de
„Starke Quartiere – Starke Menschen “
Schließlich bedarf es der Entwicklung neuer zeitgem äßer Versorgungskonzepte, mit denen
die Selbstbestimmung der Menschen in den Wohnquarti eren gesichert werden kann, wenn
z.B. Pflege- und Unterstützungsbedarf besteht. Für „lebendige“ Quartiere, ist dabei auch ein
guter Generationen-Mix, das Zusammenleben von Jung und Alt notwendig. Deshalb ist für
eine zukunftsorientierte Quartiersentwicklung nicht nur eine alters- und behindertengerechte
Gestaltung wichtig, sondern auch eine familien- und kindgerechte Ausrichtung der
Lebensorte. Dies gilt besonders auch für die Gebiet e, die besonders von einem Rückgang
junger Menschen an der Bevölkerung betroffen sind. Nur durch eine Infrastruktur, die auch
eine Attraktivität für Familien und junge Menschen besitzt, lässt sich der wichtige
Generationen-Mix vor Ort auf Dauer sichern. Hierzu sind auch generationenübergreifende
Konzepte wichtig.
Quartiersentwicklung, Quartierskonzepte und Quartie rsmanagement – neue Konzepte
für Städte in der Veränderung
Mit dem demografischen und sozialen Wandel sowie Mo dernisierungsnotwendigkeiten sind
zahlreiche Anforderungen für die Wohnraum- und Nahv ersorgung, Infrastrukturausstattung
und Daseinsvorsorge, die Stadterneuerung sowie die Kinder-, Familien-, Bildungs-, Schul-,
Arbeitsmarkt-, Sozial- und Integrationspolitik wie auch der Umweltpolitik verbunden. Zugleich
gilt es die Anforderungen eines inklusiven Gemeinwesens mit einzubeziehen.
Die Beachtung
dieser sozialen, demografischen, wirtschaftlichen, baulichen,
umweltbezogenen und anderen Entwicklungen führt daz u, dass das „Quartier“ als
Betrachtungs- und Handlungsebene in Kommunen wachse nde Bedeutung gewinnt. Das gilt
sowohl aus der Sicht der dort lebenden und arbeiten den Menschen, die auf veränderte
Lebens- und Wohnbedingungen in der direkten Umgebun g ihrer Wohnung, Hauses oder
Arbeitsplatzes sehr sensibel reagieren, als auch fü r die Kommune als Träger der örtlichen
Daseinsvorsorge. Für beide gilt das Quartier als besonders beziehungsreiches und wichtiges
Umfeld.
Stichworte wie Gentrifizierung, Segregation, Lärmbe lastung oder Leerstand, Stadtbrache
und Verslumung bezeichnen strukturelle Verschlechte rungen in „benachteiligten
Stadtquartieren“, denen Gemeinden durch vielfältige Maßnahmen entgegenzuwirken
versuchen. Umgekehrt fördern Gemeinden, quartiersbe zogene Aufwertungs- und
Erneuerungsprozesse wirtschaftlicher und baulicher Art, die mit dem Zuzug neuer
Bevölkerungsschichten einhergehen, nach Kräften. Du rch Investitionen in Infrastruktur und
gemeindliche Angebote in den Bereichen Bildung, Kul tur, Freizeit usw. versuchen sie, die
Revitalisierung zu stabilisieren.
Auch die anhaltende Zuwanderung von Flüchtlingen na ch Deutschland stellt die Städte nicht
nur gesamtstädtisch vor Probleme der Unterbringung und Integration. Sie verlangt ebenso
nach quartiersbezogenen Konzepten und Maßnahmen, oh ne die die Aufnahme und
Integration der Neubürger*innen in ihre Umgebung ni cht oder nur mit Widerstand gelingen
wird.
Quartiere für alle Generationen
Quartiersentwicklung, Quartierskonzepte und ein int egriertes Quartiersmanagement stellen
neue und innovative Strategie der Stadterneuerung d ar. Ihr konzeptioneller Ansatz ist ein
ganzheitlicher. Vielfältige Instrumente der gemeindlichen Daseinsvorsorge werden gebündelt
und auf das Quartier als Teilbereich der Stadt fokussiert. Quartiersmanagement erscheint als
eine kommunale Art des „Social Engeneering“.
Entwicklung und Management auf der Ebene von Quarti eren helfen sowohl Städten mit
prosperierender Wirtschaft und Einwohnerzuwachs, al s auch Gemeinden, die durch
Wegzug, Leerstand und sozioökonomische Problemlagen belastet werden. Zudem geht es
darum die Infrastruktur auf die zeitgemäßen Anforde rungen einer inklusiven
Stadtgesellschaft auszurichten. Im Unterschied zu d en bereits seit den 1960er Jahren
gebräuchlichen Strategien der Stadterneuerung, besonders den klassischen städtebaulichen
Sanierungen, stehen bei der Quartiersentwicklung un d dem Quartiersmanagement
städtebauliche und bodenordnende Maßnahmen nicht im Vordergrund. Sozialpolitisch
orientierte Instrumente der städtebaulichen Erneuer ung, insbesondere das Programm
„Soziale Stadt“, können demgegenüber als Vorläufer und als Prototypen der
Quartiersentwicklung und des Quartiersmanagements a ngesehen werden. Sie nutzen die
gesamte Bandbreite der kommunalen Handlungsmöglichk eiten, von sozialpolitischen
Instrumenten, über wohnungswirtschaftliche Aktivitä ten bis hin zu Maßnahmen des
Immissionsschutzes und der Schaffung kultureller Angebote. Vorbereitung und Durchführung
verlangen nach interdisziplinären Arbeitsweisen inn erhalb der Verwaltung, vorzugsweise
durch Projektorganisation geleistet werden kann.
Ein wesentlicher Unterschied zu herkömmlichen Strat egien der Stadterneuerung und der
Stadtentwicklung besteht darin, dass Quartiersentwi cklung und Quartiersmanagement
bewusst als „Bottom-Up“-Prozesse und nicht „Top-Down“ angelegt werden. Bei der Definition
von Zielen, Projekten, der Aufstellung von Konzepte n und auch beim Management sollen
Bewohner, Nutzer, Gewerbetreibende bzw. ihre Vertre ter in Initiativen, Gruppen und
Vereinen maßgeblich mitbeteiligt werden. Durch Dialog, Austausch und Partizipation können
die Potenziale und Energien, die durch das Aufeinan dertreffen und Ineinanderwirken der
unterschiedlichen Lebenswelten entstehen, genutzt w erden für eine positive
Gebietsentwicklung. Im Idealfall entwickeln „Bewohn er*innen und Zivilgesellschaft“ das
Leitbild der Quartiersentwicklung und organisieren den Managementprozess mit
Unterstützung der Stadt. Dabei wird das Leitbild au ch mitgeprägt von einer „inklusiven“
Sozial- und Quartiersplanung.
Quartiersentwicklung, Quartierskonzepte und Quartiersmanagement für Münster
Münster sollte deshalb verstärkt quartiersbezogene Planungs- und Managementkonzepte
nutzen. Dabei sollten die Erfahrungen aus dem Proje kt „Soziale Stadt“ und darüber hinaus
von Städten mit einbezogen werden, die bereits über weitergehende praktische Erfahrungen
der Quartiersentwicklung und des Quartiersmanagements bei der Stadterneuerung verfügen,
wie zum Beispiel Wuppertal, Bamberg oder in einigen Berliner Bezirken. Hier gilt es in
Münster Leitbilder für Quartiersentwicklung und Qua rtiersmanagement in den einzelnen
Stadtteilen zu entwickeln. Darüber hinaus ist auch eine weitergehende ressortübergreifende
Stadt- und Quartiersplanung notwendig. Mit Quartier skonzepten soll dabei eine integrierte
und gemeinsame, aufeinander abgestimmte Sozial-, Wo hn- und Stadtplanung erfolgen.
Die Stadt Münster selbst ist mit der Erarbeitung de s „Masterplans Quartier“ bereits
bundesweit beispielhaft in die Entwicklung eines Qu artierskonzeptes eingestiegen, mit dem
die soziale Infrastruktur zukunftsgerecht gestaltet werden und die Angebote in den
Stadtquartieren insbesondere für Menschen mit Pfleg e- und Unterstützungsbedarf eine
umfassende Versorgungssicherheit bieten sollen. Der Masterplan Quartier Münster (zur
Versorgungssicherheit vom Menschen mit Pflege und U nterstützungsbedarf), der eine
Grundlage für ein gesamtstädtisches Konzept bieten soll, befindet sich derzeit in der
Erarbeitung.
Diese Arbeit gilt es zu verstetigen und kontinuierl ich auf die Stadtquartiere zu
übertragen.
Landesprogramm „Starke Quartiere – Starke Menschen“
Das 2015 ins Leben gerufenes integrierten Landespro gramm „Starke Quartiere – Starke
Menschen“ soll die Kommunen dabei unterstützen, für die benachteiligten Stadt- und
Ortsteile, in denen sich ökonomische, soziale, demo grafische, städtebauliche und
ökologische Probleme konzentrieren, ein integrierte s Handlungskonzept zu entwickeln,
dieses in eine systematische Präventionsstrategie e inzubetten und umzusetzen. Mittel dazu
sind integrierte Handlungskonzepte. Sie sollen syst ematische Präventionsstrategien
ermöglichen.
Das Programm bündelt Förderzugänge, konkret der NRW-EU Programme des Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), des Europäi schen Sozialfonds (ESF) und des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie
weiteren nationalen und landesweiten Aktivitäten fü r die Jahre 2014 bis 2020. Für NRW
stehen für die Förderung von benachteiligten Quarti eren und Ortsteilen bis 2020 rund 175
Millionen Euro zur Verfügung. Dazu kommen in gleich er Höhe Mittel der nationalen
Kofinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln und au s Mitteln von Kommunen, Vereinen
und Privaten.
Die Förderkulisse dieser Mittel ist weitgespannt. Z .B. können früh ansetzende Hilfen für
Kinder, Jugendliche und Familien, der Auf- und Ausb au sozialer Präventionsketten ebenso
bezuschusst werden wie der Ausbau von Jugendwerkstä tten, die Entwicklung
altersgerechter Quartiere, die baulichen Maßnahmen im Wohnungsbestand wie auch zur
Verbesserung des öffentlichen Raums und des Wohnumf eldes. Förderfähig sind auch
Maßnahmen für die ökologische Verbesserung und die energetische Erneuerung von
Quartieren. Bevorzugt werden kommunale Projekte gef ördert, die einen Modell- oder
Vorbildcharakter haben.
Mit dem sog. Stadtentwicklungskredit als neuem Fina nzierungsinstrument können zudem für
privatwirtschaftliche Investitionen in schwierigem Investitionsumfeld passgenaue
Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Integrierte Handlungskonzepte können fortlaufend ab der Veröffentlichung des
gemeinsamen Aufrufs der Programme des EFRE, des ELE R und des ESF eingereicht
werden. Der Aufruf erfolgte am 10. Februar 2015. Di e für die Auswahl von zu fördernden
Projekten zuständige Interministerielle Arbeitsgruppe tagt bedarfsgerecht entsprechend dem
Antragseingang. Der Projektaufruf der Landesregierung NRW liegt diesem Antrag als Anlage
bei.
Die Stadt Münster nutzt bereits einzelne Förderprog ramme aus dem integrierten
Landesprogramm wie den Masterplan altengerechte Qua rtiere NRW oder Maßnahmen aus
dem Wohnungsbauförderprogramm oder weitere Programm e. Darüber hinaus sollten die
Fördermöglichkeiten der einzelnen Programmbereiche noch intensiver genutzt werden.
Hierzu ist zu prüfen welche Programme zur Umsetzung in Münster noch zusätzlich gut
geeignet sind und genutzt werden können.
Potentielles Fördergebiet Münster-Coerde
Coerde ist ein kulturell sehr bunter Stadtteil. Wie der Statistik
1 zu entnehmen ist, liegt der
Ausländeranteil und der Anteil der Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte im Vergleich zur
gesamten Stadt Münster mehr als doppelt so hoch. Co erde ist zudem ein sehr kinderreicher
Stadtteil mit vielen Großfamilien und alleinerziehe nden Eltern. Über 60% der Familien
erhalten Sozialleistungen. Diese Daten belegen wie vielschichtig, wichtig und notwendig
vernetzte Hilfsangebote sind und dauerhaft sein werden, um den Stadtteil zukunftsgerecht zu
machen.
Im Rahmen der Präventionskette sind bereits Kooperationsstrukturen im Quartier vorhanden,
die es zu stärken, auszubauen und an deren bisherig e Erfolge es anzuknüpfen gilt, um alle
Chancen für Kinder und Jugendliche von Anfang an si cherzustellen. Bestehenden Mängeln
in der städtebaulichen Situation und bei den Wohnungsqualitäten ist aktiv entgegenzuwirken,
um einen zukunftsfähigen Wohnstandort zu schaffen. Das Zentrum von Coerde
(Coerdemarkt-Hamannplatz) beispielsweise muss mit B ürgerbeteiligung als attraktiver Platz
mit hoher Aufenthaltsqualität und als soziale und kulturelle Mitte entwickelt werden.
1 siehe http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/zahlen.html
http://www.efre.nrw.de/0_2_Aktuelles/2015_02_10_Aufruf_Quartiersentwicklung/Aufruf_Praeventive_Quartiersent
wicklung.pdf
Münster-Coerde ist somit prädestiniert als erstes Fördergebiet.
Weitere Erläuterungen zum Antrag erfolgen mündlich.
Jutta Möllers
Otto Reiners
Gerhard Joksch
Harald Wölter
Helga Bennink
Susanne Dähne
Christoph Kattentidt
Annette Kemper
Raimund Köhn
Jörn Möltgen
Dr. Didem Ozan
Carsten Peters
Pascal Powroznik
Sylvia Rietenberg
Tim Rohleder
Dr. Rita Stein-Redent
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0016/2016
Mecklenbeck – lebenswerter und wachsender Stadtteil im Westen
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Mecklenbeck alle Möglichkeiten zur kurz-, mittel- und
langfristigen Ausweisung neuer Baugebiete zu prüfen und diese der Bezirksvertretung
vorzustellen.
Begründung:
In Mecklenbeck – wie in ganz Münster – werden aktuell und in der Zukunft zahlreiche neue
Wohnungen bzw. Häuser benötigt. Um das vom Herrn Oberbürgermeister ausgegebene Ziel
von 6200 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2020 zu erreichen, sollten umgehend alle
verfügbaren Möglichkeiten für die Ausweisung neuer Baugebiete geprüft werden.
Um in einen kontinuierlichen Prozess für die ständig wachsende Stadt Münster zu gelangen,
sollten im beliebten Stadtteil Mecklenbeck mit seinen sehr guten Einkaufs- und
Freizeitmöglichkeiten dabei kurz-, mittel- und langfristig laufend neue Baugebiete
ausgewiesen werden.
Dabei sollten insbesondere die Bedürfnisse von jungen Familien und das barrierefreien
Wohnen im Alter im Zentrum der Bemühungen stehen. Es gilt folglich, die verkehrliche
Anbindung sowie die Versorgung mit Kita-Plätzen (Ziel des Oberbürgermeisters: 2000 neue
Plätze bis 2020) im Blick zu behalten.
Für die Fraktion:
Nico Schmitz
A-W/0038/2015
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
Münster, den 22.9.2015
Die Verwaltung prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, das
Sportgelände der DJK SC Nienberge einschließlich Festplatz auf das Wiesengrundstück,
das zur rechten Seite der Mehrzweckhalle an der Feldstiege gelegen ist, zu verlagern. Dabei
ist zu berücksichtigen, das
s für den Schützenverein und den Musikzug Nienberge ein
Festplatz mit eingeplant wird und dass ein neues Vereinsgebäude mit mehrgliedrigen Tanz-
und Gymnastikräumen verbunden mit einer neuen energetisch sinnvollen Halle errichtet
werden soll. Der Flächenbedarf für die DJK SC Nienberge ändert sich nicht.
Das bisher von der DJK SC Nienberge genutzte Gelände soll der Wohnbebauung dienen.
Begründung:
1.) Eines der wichtigsten Ziele der Stadt Münster ist für die nächsten Jahre, Wohnraum
für die erwarteten neuen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Stadt Münster ist zurzeit
die Stadt, die am schnellsten in Deutschland wächst. Auch Nienberge als ältester Stadtteil
Münsters soll an dieser positiven Entwicklung teilhaben. Die Besonderheit des Stadtteils ist,
dass
er weder in Richtung A1 und B54 noch entlang der Hagelbachstiege (wegen der Nähe
zum Naturschutzgebiet) wachsen kann . Für Nienberge ist ein Wachstum in der Nähe des
Zentrums u nd der Kirchen (katholische und evangelische), wo bereits Infrastruktur
vorhanden ist und auch eine Versorgung mit dem ÖPNV bereits besteht (Linie5) ,
erstrebenswert.
2.) D ie Sportausübung hat sich in den letzten 30 Jahren verändert. So besteht heute bei
der DJK SC Nienberge eine deutlich höhere Nachfrage nach individueller Sportausübung wie
z.B. Tanz, Bauch-Beine- Po- oder Herrengymnastik. Dafür werden zusätzliche kleingliedrige
Räume einschließlich eines Physioraum benötigt.
A-W/0038/2015
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Bei dieser Gelegenheit könnten die Vereinsheime der verschiedenen Abteilungen
zusammengelegt werden.
3.) Der Festplatz vor der jetzigen Halle soll so verlegt werden, dass von ihm weniger
Schallemissionen zur Wohnbebauung abgegeben werden. Dieser Platz ist wichtig für die
traditionellen Schützenfeste (St. Jakobi und St. Sebastian Schützenbruderschaften).
Außerdem organisiert der Musikzug alle 2 Jahre ein Oktoberfest, das in einem 1000 Mann
Zelt gefeiert wird. Dies könnte auch in der Halle geschehen.
Gezeichnet
Bernd Krekeler
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Christa Neugebauer
Nils Schapler
Peter Wolfgarten
Markus von Diepenbroick-Grüter
CDU Bezirksvertretung Münster- West
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Herrn Stephan Brinktrinne
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0011/2016
Münster, 24.1.2016
Prüfantrag über Wohnbebauung in Nienberge, Wiese am Hof Theiken
Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt,
zu prüfen, ob eine Wohnbebauung auf der Freifläche hinter dem Wald, Am
Braaken’ entlang des Lärmschutzwalls der A1 bis zur Hagelbachstiege möglich
oder zum Teil möglich ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.
Begründung:
Der Stadtteil Nienberge soll weiter wachsen, damit seine Infrastruktur erhalten
und gemäßigt ausgebaut werden kann. Hierbei ist es wichtig herauszufinden,
wo sich noch Möglichkeiten einer Wohnbebauung befinden. Das Potenzial ist
durch die Autobahn A1 und durch die B54 eingeschränkt, aber auch der Natur-
und Landschaftsschutz sowie Gewerbeflächen lassen ein Wachstum kaum zu.
Gezeichnet:
Bernd Krekeler Thomas Lilge
Christa Neugebauer Peter Hamann
Nils Schappler Christian Hinzmann
Peter Wolfgarten Markus v.Diepenbroick-Grüter
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
An die
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West
Frau Elisabeth Westrup
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
Münster, 21.01..2014
Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Masterplan für da s Gebiet westlich Havixbecker
Straße und südlich Im Rüschenfeld aufgestellt werden kan n. Ziel ist dort
Wohnbebauung in angepasster Form zu verwirklichen. Hierb ei müssen
Möglichkeiten zur Erweiterung der angrenzenden Sportflä chen berücksichtigt
werden.
Vor dem Hintergrund, dass dieses Gebiet gut an bestehend e Infrastrukturen
anknüpfen kann (Schulzentrum, Kitas, Nahversorgung, Sport flächen fußläufig
erreichbar), sollte die Erstellung zeitnah erfolgen, um der aktuellen Wohnungsnot in
Münster entgegenzuwirken.
gezeichnet:
Angela Stähler
Bernd Krekeler
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Ingeborg Hißmann
Andreas van der Meulen
Peter Wolfgarten
Elisabeth Westrup
Beschlussvorlage
21334 Zeichen
V/0929/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten Beratungsfolge 15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Begründung: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohne n nimmt den in der Anlage 1 vorgelegten Stadtteil -Indikatoren-Vergleich bzgl. der vorliegenden Anträge und An- regungen zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stad t- teilentwicklungswerkstätten (Anlage 2) zur Kenntnis. 2. Auf der Grundlage dieses Stadtteil-Indikatoren-Vergleichs wird die Verwaltung beauftragt: 2.1. für den Stadtteil Coerde im Jahr 2017 ein integriertes Handlungskonzept als han d- lungsleitenden Orientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung von Coerde zu e r- stellen u nd Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung zu prüfen und ggf. entsprechende Förderanträge vorzubereiten. Sofern dazu formale Voraussetzu n- gen zu schaffen sind, z.B. ein entsprechender Gebietsbezug gem. BauGB , sind die entsprechenden Unterlagen zeitnah zu erstellen. 2.2. für den Stadtteil Albachten im Jahr 2017 eine Zukunftswerkstatt im Rahmen der b e- reits eingeleiteten 64. und 75. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Ve r- waltung durchzuführen. 2.3. für den Stadtteil Amelsbüren im Jahr 2017 eine Zukunftswerkstatt in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro durchführen zu lassen. Vorlagen-Nr.: V/0929/2016 Auskunft erteilt: Frau Popken Ruf: 492 61 82 E-Mail: PopkenF@stadt-muenster.de Datum: 03.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0929/2016 3. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt zur Kenn t- nis, dass für die Stadtteile Mecklenbeck, Nienberge und Roxel im Jahr 2017 von der Verwal- tung keine Stadtteilrahmenpläne oder Stadtteilentwicklungskonzepte erarbeitet bzw. Stadttei- lentwicklungswerkstätten durchgeführt werden. Abhängig vom Ergebnis der laufenden „Pl a- nungswerkstatt 2030“ zur langfristigen Ausweisung von weiteren Wohnbauflächenpotenzialen in der Stadt Münster werden im Rahmen von ggf. in diesen Stadtteilen dann erforderlich wer- dender Flächennutzungsplan -Änderungsverfahren weitere Bürgerbeteiligungsprozesse durchgeführt. 4. Mit den Beschlüssen zu Zf. 2. und Zf. 3. sind die nac hfolgenden Anträge und Anregungen er- ledigt: - Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster -West vom 02.11.2015 (A -W/0049/2015) „Zu- kunftswerkstatt Albachten“ - Anregung gem. § 24 GO des Gewerbe - und Handwerkervereins Amelsbüren vom 18.02.2016 (Anregung Nr. 2016 -00022) „Zukunftswerkstatt Amelsbüren“ an die Bezirk s- vertretung Münster-Hiltrup - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 07.04.2016 (A -R/0015/2016) „Er- stellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für Coerde“ (der Antrag wurde in der Si t- zung d es Rates am 11.05.2016 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen) - Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 03.05.2016 (A -R//0023/2016) Fördergebiet „Starke Menschen - starke Quartiere“ in Coerde (der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 11.05.2016 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen) - Antrag der SPD -Fraktion in der BV Münster -West vom 15.02.2016 (A -W/0016/2016) „Ausweisung neuer Baugebiete in Mecklenbeck“ - Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West vom 22.09.2015 (A-W/0038/2015) „Ver- lagerung des Sportgeländes und des Festplatzes in Nienberge“ - Antrag der CDU -Fraktion in der BV Münster -West vom 24.01.2016 (A -W/0011/2016) „Entwicklung einer Wohnbebauung am Hof Theiken in Nienberge“ - Antrag der CDU -Fraktion in der BV Münster -West vom 21.01.2014 (A -W/ 0002/2014) „Aufstellung eines Masterplans westlich der Havixbecker Straße in Roxel“ II. Finanzielle Auswirkungen: Die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Coerde im Jahr 2017 durch die Verwaltung erfordert zunächst keine Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Sollten ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage des integrierten Handlungskonzeptes Anträge auf Städtebaufö r- derung gestellt werden, wird über die Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel der Stadt Münster der Rat im Rahmen der Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan unter Berücksicht i- gung der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Haushaltslage der Stadt entscheiden. Bezüglich der Durchführung einer Zukunftswerkstatt für den Stadtteil Amelsbüren im Jahr 2017 in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine ko n- kreten Angaben bzgl. der anfallenden Kosten gemacht werden. - 3 - V/0929/2016 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von 15.000 € sind im Haushaltspla n- entwurf 2017 unter der Produktgruppe 09.01. zum Produkt 3 “Rahmenpläne Stadtteile“ vera n- schlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla- nung die Ermächtigung bereitstellt. Begründung: Dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung liegt eine Reihe von Anträg en ver- schiedener Bezirksvertretungen bzw. eine Anregung nach § 24 GO NRW vor, mit dem Ziel Stadtteil- rahmenpläne und integrierte Handlungskonzepte zu erarbeiten oder Zukunftswerkstätten für Stadt- teile durchzuführen (vgl. Anlage 2). Aufgrund der Vielzahl d ieser Anträge und Anregungen hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadt pla- nung, Verkehrsplanung anhand der unten dargestellten Kriterien eine n Stadtteil-Indikatoren- Vergleich (siehe Anlage 1) erstellt, anhand dessen eine Priorisierung für die Bearbeitung der vorlie- genden Anträge und Anregungen durch den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ve r- kehr und Wohnen (ASSVW) mit dieser Vorlage vorgenommen werden kann. Folgende Kriterien wu rden für die Bewertung der vorliegenden An träge und Anregungen herang e- zogen: - Bevölkerungsindikatoren (Einwohner im Stadtteil, prognostizierte Bevölkerungsentwicklung) - Sozialindikatoren (Anteil der Jugendlichen und der Menschen über 65 Jahre , Ausländeranteil und SGB II – Empfänger) - Städtebauliche Indikatoren (Bautätigkeit und Anzahl der Flüchtlingsunterkünfte) - Infrastrukturindikatoren (Anzahl der Schulen, Alteneinrichtungen, Verkaufsfläche pro Ei nwoh- ner) - Auswertung der Bürgerumfrage (Einschätzung der Bürger schaft zum Attrakt ivitätsverlust ihres Stadtteils) Aufgrund des Stadtteil-Indikatoren-Vergleichs spricht die Verwaltung die nachfolgenden Empfehlun- gen aus. A) Albachten Für Albachten liegt ein Antrag der CDU -Fraktion in der BV Münster -West vom 02.11.2015 (A - W/0049/2015) „Zukunftswerkstatt Albachten“ vor, mit den Kerninhalten: - Ausweisung neuer Wohnbauflächen - Anpassung der Infrastruktur - Integration von Flüchtlingen In Albachten sind gem. Baulandprogramm 2016 - 2025 umfangreiche Wohnbauflächenaktivierungen und Flächensicherungen vorgesehen, die deutlich über den en dogenen Bedarf des Stadtteils hi n- ausgehen. Somit wird Albachten einen erheblichen Beitrag zur Lösung des gesamtstädtischen Defi- zits an neuen Wohngebieten leisten. Im Rahmen der weiteren Entwicklung der neuen Wohngebiete sind auch die Frage n der damit verbundenen erforderlichen Infrastruktur (z.B. Schulbedarfe, KiTa - Bedarfe, Erweiterung von Versorgungsangeboten) im Rahmen der bereits eingeleiteten 64. Ände- - 4 - V/0929/2016 rung (Bereich Albachten - Südlich der Weseler Straße / östlich Hohe Geist ) und 75. Änderung (Be- reich Albachten - Südlich Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel / Steinbrede) des Flächennut- zungsplans zu klären und mit der im Stadtteil interessierten Bevölkerung zu erörtern. Die Bevölkerungsindikatoren für Albachten sind größtenteils unauffällig. Der Arbeitslosenanteil (2,97 %) und der Ausländeranteil (8,42 %) sind moderat. Lediglich die durchschnittliche Haushaltsgröße (2,4 Personen) und der Anteil unter 18-Jähriger (22,45 %) fallen vergleichsweise hoch aus. Laut der Bürgerumfrage 2015 sagen 15 % der befragten Bewohnerinnen und Bewohner aus Albach- ten, dass der Stadtteil aus ihrer Sicht nicht besonders attraktiv ist. Der Vergleichswert für die G e- samtstadt Münster beträgt 8 %. Als attraktiv bewerten ledi glich 52 % der Befragten d en Stadtteil. Der Vergleichswert für die Gesamtstadt liegt bei 59 % . Zudem sagen 19 % der Befragten, dass A l- bachten attraktiv war, jetzt aber nicht mehr ist (Vergleichswert Stadt Münster 11 %). Die Bewertung der Einkaufsmöglichkeiten in der Bürgerumfrage 2015 weist mit einem Wert von 2 .8 einen unterdurchschnittlichen Wert (gesamtstädtischer Wert 2.2) auf. Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Für Albachten soll im Jahr 2017 eine Zukunftswerkstatt im Rahmen der bereits eingeleiteten 64. und 75. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Verwaltung durchgeführt werden B) Amelsbüren Für Amelsbüren liegt eine Anregung gem. § 24 GO des Gewerbe - und Handwerkervereins vom 18.02.2016 (Anregung Nr. 2016 -00022) „Zukunftswerkstatt Amelsbüren“ an die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vor, mit den Kerninhalten: - Belebung des historischen Ortskerns - Stärkung des Stadtteilimages - Stärkung der Freizeit- und Erholungsfunktionen Auch für Amelsbüren sind gem. Baulandprogramm 2016 - 2025 umfangreiche Wohnbauflächenakti- vierungen und Flächensicherungen vorgesehen, die deutlich über den endogenen Bedarf des Stadt- teils hinausgehen und die entsprechende Infrastrukturbedarfe erzeugen. Auch Amelsbüren wird damit einen nennenswerten Beitrag zur ge samtstädtischen Deckung des erforderlichen Bedarfs an neuen Wohnbaugebieten leisten. Amelsbüren weist einige Auffälligkeiten bei den Bevölkerungsindikatoren auf. Der Anteil der Hau s- halte mit fünf und mehr Personen ist im Vergleich der betrachteten Stadtteile am höchsten (7,37 %). Ebenso sind der Jugendquotient mit 22,3 3 % und die Jugendarbeitslosigkeit mit 9,83 % leicht e r- höht. Der Stadtteil stellt 290 Wohnplätze für Fl üchtlinge, verteilt auf sechs Un terkünfte, zur Verfü- gung. Dieser Wert ist im Vergleich der betrachteten Stadtteile der Spitzenwert. Die Bürgerumfrage 201 5 zeigt auf die Frage nach der Attraktivität des Stadtteils eine unter - durchschnittliche Bewertung im Vergleich zu den Werten der Gesamtstadt bzw. auch anderer A u- ßenstadtteile. Während für die Gesamtstadt 59 % der Befragten sagen, dass die Stadt a ttraktiv ist, bewerten nur 49% der Befragten ihren Stadtteil Amelsbüren als attraktiv. 15% der Befragten s agen aus, dass Amelsbüren früher attraktiv war, es jetzt aber nicht mehr ist. Der Vergleichswert für die Gesamtstadt beträgt lediglich 1 1 %. Nur 9 % der Befra gten stellen eine Attraktivitätssteigerung im Vergleich zum vorher negativ bewerteten Stadtteil fest. Die Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil wurden mit dem zweitschlechtesten Wert aller betrachteten Stadtteile mit einem Wert / einer Note von 3.9 bewertet; die Durchschnittsnote für die G esamtstadt Münster beträgt 2.2. Auch der Versorgungsgrad mit Spielplätzen (87 %) ist der geringste im Vergleich der b etrachteten Stadtteile. Die in der vorliegenden Anregung zu Amelsbüren angeführten inhaltlichen Aspekte, z.B. die Bele- bung durch eine Attraktivitätssteigerung des Ortskerns, decken sich im Wesentlichen mit den nega- tiven Ergebnissen der Bürgerumfrage zu den genannten Aspekten in Amelsbüren. - 5 - V/0929/2016 Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Für Amelsbüren soll in der ersten Hälfte des Jahres 2017 eine Zukunftswerkstatt in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro mit entsprechenden Erfahrungen in städtebaulichen und komm u- nikativen Beteiligungsprozessen durchgeführt werden. Hierfür wurden für den Haushalt splan 2017 die o.g. Haushaltsmittel bereits veranschlagt. C) Coerde Für Coerde liegen zwei Anträge vor, die in der Sitzung des Rates am 11.05.2016 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen wurden: 1. Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 07.04.2016 (A-R/0015/2016) „Erstel- lung eines Integrierten Handlungskonzeptes für Coerde“ mit dem Kernzielen: - Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation - Partizipation aller Alters-und Herkunftsgruppen 2. Antrag der Ratsfraktion Bündnis 9 0/Die Grünen/GAL vom 03.05.2016 ((A -R//0023/2016), Fördergebiet „Starke Menschen - starke Quartiere“mit den Kernzielen: - Verbesserung der städtebaulichen und der Wohnqualität - Attraktivitätssteigerung des Hamannplatzes - Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte Für Coerde sind im Baulandprogramm 2016 - 2025 keine weiteren neuen Wohnbaugebiete enthal- ten. Die Bevölkerungsindikatoren weisen in Coerde vielfach h erausfallende Werte auf. Soziale Proble- matiken erg eben sich aus einem hohen Jugen danteil (2 2,6 %), einem hohen Arbeitslosenanteil (11,04 %) mit einer hohen Jugendarbeitslosigkeit (12,39 %) und einem hohen Ausländeranteil (19,91 %). Es gibt verhältni smäßig viele Haushalte mit fünf und mehr Personen (6,59 %). Auch die Anzahl der Plätze in Flüchtli ngsunterkünften fällt mit 176 Plätzen verteilt auf zwei Einrichtungen hoch aus. In der Bürgerumfrage 2015 schneidet der Stadtteil im gesamtstädtischen Vergleich und auch im Vergleich zu den betrachteten Stadtteilen unterdur chschnittlich schlecht ab. 34 % der befragten Personen bewerteten den Stadtteil als unattraktiv, 29 % der Befragten stellten einen Attraktivität s- verlust fest und nur 19 % gaben an, Coerde als attraktiv zu empfinden. Ebenfalls negativ wurden die Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil bewertet. Durchschnittlich wurde für diese die Schulnote 3 .2 vergeben. Die Einschätzung der Bürgerschaft aus Coerde korreliert mit e i- ner unterdurchschnittlichen Verkaufsfläche von 0,21 m² pro Einwohner. Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Die oben aufgeführten I ndikatoren und das Ergebnis der Bürgerumfrage führen zu der Empfe hlung der Verwaltung, für Coerde im Jahr 2017 ein integriertes Handlungskonzept als handlungsleitenden Orientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung von Coerde zu erstellen und Fördermög lichkei- ten im Rahmen der Städtebauförderung zu prüfen und ggf. entsprechende Förderanträge vorzub e- reiten. Sofern dazu formale Voraussetzungen zu schaffen sind, z.B. ein entsprechender Gebietsb e- zug gem. BauGB, sind die entsprechenden Unterlagen zeitnah zu erstellen. D) Mecklenbeck Für Mecklenbeck liegt ein Antrag der SPD-Fraktion in der BV Münster -West vom 15.02.2016 (A - W/0016/2016) „Ausweisung neuer Baugebiete in Mecklenbeck“ mit dem Schwerpunkt auf junge Familien vor. Auch für Mecklenbeck sind bereits gem. Baulandprogramm 2016 - 2025 umfangreiche neue Wohn- bauflächen (ehem. Beresa -Areal) vorgesehen. Für Mecklenbeck bleibt aus Sicht der Verwaltung - 6 - V/0929/2016 zunächst das Ergebnis der laufenden „Planungswerkstatt 2030“ (voraussichtlich Ende 2017) abz u- warten, bevor weite re Aussagen zu neuen Wohngebietsentwicklungen in Mecklenbeck gemacht werden können. Seit 2010 gibt es in Mecklenbeck bereits einen hohen Zuwachs an Wohneinheiten durch Bauferti g- stellungen (633 Wohneinheiten). U.a. aufgrund der Entwicklung des ehem. Beresa -Areals wird in der Bevölkerungsprognose 2013 - 2020 von einer relativ starken Bevölkerungszunahme von 7,9 % ausgegangen. Alle anderen Bevölkerungsindikatoren in Mecklenbeck sind unauffällig. Infrastrukturell ist Mecklenbeck gut versorgt. Dies schlägt sic h auch in der Bürgerumfrage 2015 nie- der. Mit 65 % der Befragten, die ihren Stadtteil als attraktiv bewerte ten, erreicht Mecklenbeck einen Spitzenwert. Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Für Mecklenbeck wird zunächst kein Stadtteilentwicklungskonzept erarbeitet. Abhängig vom Ergeb- nis der laufenden „Planungswerkstatt 2030“ zur langfristigen Ausweisung von weiteren Wohnbauflä- chenpotenzialen in der Stadt Münster werden im Rahmen eines dann ggf. für Mecklenbeck erforder- lich werdenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens weitere Bürgerbeteiligungsprozesse im Stadtteil durchgeführt. E) Nienberge Für Nienberge liegen zwei Anträge vor: 1. Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster -West vom 22.09.2015 (A -W/0038/2015) „Verla- gerung des Sportgeländes und des Festplatzes“ zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen“ 2. Antrag der CDU -Fraktion in der BV Münster -West vom 24.01.2016 (A -W/0011/2016) „Ent- wicklung einer Wohnbebauung am Hof Theiken“ Im Baulandprogramm 2016 - 2025 ist für Nienberge lediglich der Bereich Waltruper Weg als Stufe 2 (Flächensicherung) vorgesehen. Ob und wann es hier am Waltruper Weg zu einer Wohnbaufl ä- chenaktivierung kommen wird, ist zurzeit noch offen. Nienberge hat als e inziger der hier darg estellten Stadtteile einen Anteil von 20 % 65 -Jähriger und Älterer. Problematisch ist der hohe Seniorenanteil auch in Anbetracht der wenigen Plätze in Alte n- einrichtungen (20 Plätze). Die Entwicklung der o.a. potenziellen Wohnbaufläche am Waltruper Weg wird aufgrund ihrer mögli- chen Lärmbelastung derzeit gutachterlich überprüft. Sollte diese Fläche nicht für eine Wohnnutzung geeignet sein, würde der Stadtteil über keine w eiteren größeren Wohnbauentwicklungsflächen ver- fügen und damit ein langfristiges Entwicklungspotential fehlen. Durch die Realisierung zusätzlicher Wohnbauflächen würden aus Verwaltungssicht u.a. auch weite- re erforderliche Impulse für die Entwicklung des Einzelhandels im Ortskern gegeben. Abgesehen von der Anzahl der Plätze in Alteneinrichtungen ist Nienberge infrastrukturell ausre i- chend versorgt. Laut Bürgerumfrage 2015 sagen 19 % der Befragten, dass ihr Stadtteil nicht attraktiv war bzw. ist. Diese Bewertung ist der mit Abstand schlechteste Wert aller hier berücksichti gten Stadtteile. Der Vergleichswert für die Gesamtstadt Münster beträgt lediglich 7,5 %. Von den Befragten im Stadtteil Nienberge bewerten nur 50 % der Befragten den Stadtteil als attraktiv, der Vergleich swert für die Gesamtstadt beträgt 59 %. Auffällig ist auch, dass nur 7 % der Befragten eine Steigerung des bisher als unattraktiv empfundenen Stadtteils feststellen. Im Vergleich aller hier berüc ksichtigten Stadtteile ist das der geringste Wert. Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Für Nienberge wird zunächst kein Stadtteilentwicklungskonzept erarbeitet. Abhängig vom Ergebnis der laufenden „ Planungswerkstatt 2030“ (voraussichtlich Ende 2017) zur langfristigen Ausweisung - 7 - V/0929/2016 von weiteren Wohnbauflächenpotenzialen in der Stadt Münster unter Einbeziehung der in den o.a. Anträgen für Nienberge angesprochenen Bereichen (1. Verlagerung des Sportgelände s und des Festplatzes / 2. Entwicklung einer Wohnbebauung am Hof Theiken) werden im Rahmen eines dann ggf. für Nienberge erforderlich werdenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens weitere Bür- gerbeteiligungsprozesse im Stadtteil durchgeführt. F) Roxel Für Roxel liegt ein Antrag der CDU -Fraktion in der BV Münster -West vom 21.01.2014 (A -W/ 0002/2014) „Aufstellung eines Masterplans westlich der Havixbecker Straße“ vor. Für Roxel sind gem. Baulandprogramm 2016 - 2025 an zwei Standorten eine Baulandaktivieru ng sowie ebenfalls an zwei Standorten eine Flächensicherung vorgesehen. Roxel weist leicht erhöhte Werte in den Bevölkerungsindikatoren Seniorenquotient (18,33 %) und Ausländeranteil (10,19 %) auf. Trotz des leicht erhöhten Seniorenquotienten, werden in Roxel ledig- lich 51 Plätze in Alteneinrichtungen angeboten. Aufgrund der vorliegenden problematischen Geruchsimmissionsbelastungen durch landwirtschaftli- che Betriebe in einigen westlichen Randlagen des Stadtteils hat die Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die umfangreichen Wohnbauflächenre- serven des Flächennutzungsplanes (FNP) im Westen des Stadtteils aufgrund der bestehenden Ge- ruchsimmissionslage überwiegend nicht genutzt werden können. Die Verwaltung beabsichtigt daher diese Wohnbauflächenreserven aus dem FNP herauszunehmen sowie die Ausweisung von pote n- ziellen neuen Wohnbauflächen in Roxel im Rahmen eines umfassenden Flächennutzungsplanände- rungsverfahrens der Bürgerschaft im Stadtteil vorzustellen. Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Die Erstellung eines Masterplans gem. o.a. Antrag ist vor dem o.g. Hintergrund nicht mehr erforde r- lich. Eine öffentliche Diskussion zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung von Roxel kann daher im Rahmen des beabsichtigten FNP-Änderungsverfahrens erfolgen. I.A. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen Anlage 1: Stadtteil-Indikatoren-Vergleich Anlage 2: Anträge und Anregungen zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten
26.10.16 Anlage 1 Indik. Vergl.
4405 Zeichen
Indikatoren Albachten Amelsbüren Coerde Mecklenbeck Nienberge Roxel Infrastruktur- bedarfe Attraktivitäts- steigerung Verbesserung Lebenssituation Ausweisung Wohngebiete Ausweisung Wohngebiete Ausweisung Wohngebiete Zukunfts- werkstatt Zukunfts-debatte Integr. Hand- lungskonzept Entwicklungs- konzept Prüfaufträge Masterplan 1. Bevölkerungsindikatoren Einwohner im Stadtteil gesamt 6414 6417 10766 9310 6904 9184 Größe des Stadtteils in ha 1297,5 4341,06 587,2 624,9 2779,4 1994,1 Wohnberechtigte Bevölkerung pro ha 4,94 1,48 18,34 14,9 2,48 4,61 46,46 37,56 51,83 50,38 66,19 47,36 36,48 27,43 46,16 42,64 55,48 47,91 10,91 11,69 13,84 6,66 8,26 11,11 8,73 9,82 9,38 8,92 7,53 7,53 12,16 12 10,13 5,48 11,44 3,03 1589 1107 -219 1201 -641 -51 24,8 % 17,2 % - 2,0 % 12,9 % - 9,3 % - 0,6 % 2,40 2,42 2,14 1,95 1,97 2,08 6,45 7,37 6,59 3,67 4,47 4,90 16,73 17,56 16,44 18,2 22,25 18,33 22,45 22,33 22,6 14,7 15,85 19,35 2,97 2,34 11,04 3,03 4,98 3,91 7,32 9,38 12,39 6,03 10,81 5,53 8,42 8,21 19,91 6,36 8,49 10,19 21,85 26,57 23,37 10,47 12,46 18,16 2. Städtebauliche Indikatoren 2.1 Gesamtstädtische Aufgabenstellung + 289 + 166 + 161 + 633 + 186 + 334 Saldierte Wohnungsveränderung durch Baufertigstellung 2014 + 65 + 8 + 31 + 239 + 8 + 78 Saldierte Wohnungsveränderung durch Baufertigstellung 2015 + 50 + 35 + 38 + 37 + 22 + 12 450 306 - 400 - 135 2 6 2 1 3 2 Plätze Flüchtlingsunterkünfte gesamt (Stand September 2016) 72 290 176 100 78 100 2.2 Infrastruktureinrichtungen Schulen (Stand 2014) 1 2 3 2 1 5 Kitas (Stand 2015) 4 3 7 5 5 5 Kinder- / Jugendfreizeiteinrichtungen (Stand 2015) 1 1 2 3 2 1 Sport (Hallen / Plätze) 3 6 7 7 5 7 Sportstätten in ha 33,1 28,5 43,8 116,2 40,6 55,6 Begegnungszentren für Seniorinnen/Senioren - 2 3 1 2 2 Anzahl der Plätze in Alteneinrichtungen 128 126 124 374 20 51 0,48 0,44 0,21 0,6 0,36 0,51 2,8 3,9 3,2 1,7 2,4 2,3 Spielplätze (Stand 2015) 6 5 13 11 8 10 Spielplätze Versorgungsgrad in % 105 87 121 95 113 107 Anteil der Erholungsflächen an der Gesamtfläche in % 1,6 2,6 5,3 10,5 1,3 1,7 3. Sonstiges 11,3 7 37,2 40,4 8,4 13 15 15 34 k. A. k. A. k. A. 19 15 29 - 11 25 10 9 11 16 7 k. A. 52 57 19 65 50 57 1. Nachfolger 2. Nachfolger Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten - Indikatoren-Vergleich Anlage 1 zur Vorlage V//0929/2016 Antragsziel Verfahren Herausfallende Werte (Maximal- /Minimalwerte) Anteil der Haushalte mit 5 und mehr Personen an allen Haushalten in % Anteil der Ausländer an der wohnberechtigten Bevölkerung in % Anteil der Ausländer jünger als 18 Jahre an allen Ausländern in % Anteil der Arbeitslosen an der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren in % Bewertung der Einkaufsmöglichkeiten in Schulnoten (Bürgerumfrage 2015) WE-Kapazitäten (Baulandprogramm 2016-2025 Stufe 1) Anteil der 65+-Jährigen an der wohnberechtigten Bevölkerung in % Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen an Arbeitslosen insgesamt in % Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung jünger als 18 Jahre an der Gesamtbevölkerung in % Überbaute Fläche mit zugehörigen Freiflächen in % (Stand 2014) Saldierte Wohnungveränderung durch Baufertigstellung 2015 bis 2025 Verkaufsfläche pro Einwohner in m² (Güter des täglichen Bedarfs) Sozialhilfeempfänger je 100 Einwohner, Daten eventuell nicht verfügbar Flüchtlingunterkünfte (Stand September 2016) Anteil der Bewohner, die ihren Stadtteil als unattraktiv bewerten in % (Abgeleitet aus derBürgerumfrage 2015) Anteil der Bewohner, die ihren Stadtteil als attraktiv bewerten in % (Abgeleitet aus der Bürgerumfrage 2015) Anteil der Bewohner, die einen Attraktivitätsverlust feststellen in % (Abgeleitet aus der Bürgerumfrage 2015) Anteil der Bewohner, die eine Attraktivitätssteigerung feststellen in % (Abgeleitet aus der Bürgerumfrage 2015) Durchschnittliche Haushaltsgröße in Personen Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung 2015 -2025 relativ (Basisvariante, dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort) Bewegung je 1000 Einwohner (Stand 2015) Zuzüge Fortzüge Geburten Sterbefälle Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung 2015 -2025 absolut (Basisvariante, dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort) Bewegung je 1000 Einwohner saldiert (Stand 2015)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Bahnhofstraße 9
- Windthorststraße 7
- Mauritzstraße 4
- Havixbecker Straße
- Waltruper Weg
- Hagelbachstiege
- Im Rüschenfeld
- Weseler Straße
- Kinderhaus
- Feldstiege
- Am Braaken
- Hohe Geist
- Steinbrede
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Details
- Aktenzeichen
- V/0929/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37