V/0017/2012
Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus
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Anlage 2 - Ablauf und Zeitplan
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Anlage 3 - SPD Antrag
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Anlage 3 zur Vorlage V/0017/2012 Anlage 3 zur Vorlage V/0017/2012
Beschlussvorlage
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V/0017/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus Beratungsfolge 08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Durchführung des Stadtteilent wicklungskonzeptes / Bürgerbeteil i- gungsverfahrens Münster-Kinderhaus auf der Grundlage der in der Anlage 1 dargelegten Verfahrensschritte. Das Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus ist der vom Bundesminis- terium fü r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ausgewählte Beitrag der Stadt Münster. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus einzuleiten: 2.1 Die mit einem Sperrvermerk versehenen Eigenmittel der Stadt Münster unter der Produktgruppe 0901 in Höhe von 50.000 Euro werden frei gegeben (45.000 € in 2012, 5.000 € in 2013). 2.2 Die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster -Kinderhaus ist nach derzeitigem Stand konzeptionell in sieben Modulen (vgl. Anlage 1) vorg esehen. Das Stadtteilentwic k- lungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster -Kinderhaus wird nicht flächendeckend erstellt, sondern orientiert sich an den in der Begründung dargestellten Themenschwerpunkten. 2.3 Ein externes Büro wird zur fachlichen Un terstützung und Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster -Kinderhaus, wie im Wettbewerbsbeitrag der Stadt Münster an das BMVBS formuliert, beauftragt. 3. Je nach Projektfortgang wird die Verwaltung der Bezir ksvertretung Münster -Nord und dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft über den Sachstand berichten. Vorlagen-Nr.: V/0017/2012 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 28.02.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0017/2012 4. Mit der Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster -Kinderhaus ist der Ant rag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 02 16 Zuwendungen und allgemeine Umla- gen Sonstige ordentliche Aufwendungen 2012 2013 2012 2013 15.000 35.000 60.000 40.000 Fördermittel BMVBS Fördermittel BMVBS Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei der o. g. Produktgruppe vera n- schlagt. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 12.12.2011 hat das Bundesinstitut für Bau -, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro für die Jahre 2011 bis 2013 bereit gestellt. Begründung: Kinderhaus ist mit ca. 15.000 Einwohnern/ -innen einer der größeren Stadtteile in Münster. Aufgrund der Wohnungsbau- leistungen in den 1970er und 1980er Jahren stieg die Bevölkerungszahl deutlich an. Die Infrastruktur wurde entspr e- chend ausgebaut. Heute leben im Stadtteil rund 100 Nationalitäten. Der Stadtteil trägt auf Grund seiner Struktur beso n- dere Int egrationsleistungen für die Stadt Münster. Teile der Infrastruktur und einige Wohnungsbestände sind diesen Anforderungen derzeit jedoch nur bedingt gewachsen und sollen im Rahmen eines Stadtteilentwicklungsko nzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens weiter entwickelt werden. Gleichzeitig ist Kinderhaus ein sehr lebenswerter Stadtteil mit vielen Besonderheiten und Reizen sowie einem breiten bürgerschaftlichen Engagement für ein solidarisches Miteinander im Stadtteil und für die künftige Entwicklung von Ki n- derhaus. Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens soll auch der Versuch unternommen werden, bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen im Bestand eine energetische Erneuerung des Stad t- teils anzustoßen, so wie sie beisp ielhaft für ein Gebäude im Gebiet der Großwohnsiedlung Brüningheide bereits vorg e- stellt worden ist. Ein ergänzendes, städtebaulich -wohnungswirtschaftliches Realisierungskonzept zur Zukunft der Gro ß- wohnsiedlung Brüningheide befindet sich derzeit in der Erar beitung. Die Ergebnisse dieses Konzeptes we rden 2012 erwartet und sollen genau so wie weitere Entscheidungen vor Ort, beispielsweise zur baulichen Gestaltung des Haup t- zentrums in Kinderhaus oder zur zukünftigen Grünflächenentwicklung, in das Beteiligungsve rfahren zum Stadtteilen t- wicklungskonzept Kinderhaus mit einfließen. Entsprechend dem „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS sind im geplanten Beteil igungsverfahren zum Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus insgesamt sieben Module (vgl. Anlage 1) vorgesehen, die in einem Zei traum von ca. 18 Monaten bearbeitet werden sollen. Dabei werden die einzelnen Schritte im Rahmen eines Forschungsvorh a- bens durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betreut und begleitet. - 3 - V/0017/2012 Das Beteil igungsverfahren zum Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus soll mit externer M oderation und fachlicher Unterstützung durchgeführt werden. Der geplante, zeitliche Ablauf der einzelnen Module ist in der Anlage 2 darg estellt. Nach derzeitigem Stand ist nicht die Erarbeitung eines flächendeckenden Stadtteilrahmenplans vorgesehen. Stattde s- sen ist beabsichtigt, sich im Rahmen eines Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens auf punktue l- le, fachliche Themenschwerpunkte zu konzentrieren. Zu nennen wären hier beispielsweise die Modernisierung des Wohnungsbestandes, aktuelle Bauvorhaben im Stadtteil, die Grün- und Freiflächen, Sportflächenentwicklung, das Sport- und Freizeitangebot, die verkehrliche Anbindung an die City, attraktive innerörtliche Wegebeziehungen, lokale Einkaufsmöglichkeiten, Anpassung der Wohnungsstruktur, energetische Sanierung von Gebäuden. Trotz langjähriger praktischer Erfahrung und rechtlich wie methodisch fundierter Instrumente in der Bürgerbeteiligung haben bundesweit in jüngster Zeit verschiedene Stadtentwicklungsprojekte Verbesserungsbedarf in der Beteiligungspra- xis aufgezeigt. Um die deutlich stärker gewordenen Forderungen nach einer Weiterentwicklung von Bürgerbeteiligung s- verfahren aufzugreifen, sollen in ausgewählt en Pilotprojekten im Themenschwerpunkt „Bürgerbeteiligung“ ve rschiedene Instrumente und Verfahren für eine qualitätvollere Partizipation der Bürger an Stadtentwic klungsprozessen in der Praxis erprobt werden. Dazu hat das BMVBS deutschlandweit verschiedene Forschungsaufträge initiiert. Hauptziel der Pilotprojekte ist es, ein solches qualitätvolles Beteiligungsverfahren in einem wichtigen Aufgabenfeld der Stadtentwicklung umzusetzen. Anhand der Pilotprojekte soll gezeigt werden, wie innovative, beispielgeben de, transparente und kommunikative Planungspr o- zesse unter den aktuellen Rahmenbedingungen erfolgreich durchgeführt werden können. Vor dem Hintergrund des SPD-Ratsantrags A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - , der am 06.04.2011 vom Hauptausschuss (vgl. Vorlage V/0139/2011) an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wir t- schaft verwiesen wurde, beabsichtigt die Ve rwaltung, die Perspektiven und Chancen für die weitere Entwicklung des Stadtteils Münster-Kinderhaus in einem öffentlichen Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren – der o. a. Intention des BMVBS folgend – zu erarbeiten und zu kommunizi eren. Dabei geht es vor allem um die Teilhabe der Bewohnerschaft an den Entscheidungs- und Abwägungsprozessen. Mit diesem Ansatz hat sich die Stadt Münster beim „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ beworben und ist als eine von 15 Kommunen deutschlandweit ausgewählt worden. Der Zuwendungsbescheid mit der Bewilligung von 50.000 Euro Bundesmitteln für die Durchführung und externe Begle i- tung des Münsteraner Beitrages zum „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS ist Mitte Dezember letzten Ja h- res bei der Verwaltung eingegangen. Der SPD -Antrag A -R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus – (vgl. Anlage 3) ist mit der Berücksicht igung der inhaltlichen Aspekte dieses Antrages im beabsichtigten Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbete iligungsverfahren Münster-Kinderhaus erledigt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1 - Module zum Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus Anlage 2 - Ablauf und Zeitplan der Arbeitsschritte Anlage 3 - SPD-Antrag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus -
Ergänzungsvorlage V/0017/2012/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0017/2012/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: Betrifft Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus Beratungsfolge 15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteili- gungsverfahrens Münster-Kinderhaus auf der Grundlage der in der Anlage 1 dargelegten Verfahrensschritte. Das Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus ist der vom Bundesminis- terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ausgewählte Beitrag der Stadt Münster. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus einzuleiten: 2.1 Die mit einem Sperrvermerk versehenen Eigenmittel der Stadt Münster unter der Produktgruppe 0901 in Höhe von 50.000 Euro werden frei gegeben (45.000 € in 2012, 5.000 € in 2013). 2.2 Die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus ist nach derzeitigem Stand konzeptionell in sieben Modulen (vgl. Anlage 1) vorgesehen. Das Stadtteilentwick- lungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kin derhaus wird nicht flächendeckend erstellt, sondern orientiert sich an den in der Begründung dargestellten Themenschwerpunkten. 2.3 Ein externes Büro wird zur fachlichen Unterstützung und Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus, wie im Wettbewerbsbeitrag der Stadt Münster an das BMVBS formuliert, beauftragt. 3. Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Müns ter-Nord und dem ASSVW vor Beginn der einzelnen Arbeitsschritte über den Ablaufplan der Teilabschnitte rechtzeitig unter Darstellung der entstehenden Kosten berichten. 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 14.03.2012 V/0017/2012/1 - 2 - V/0017/2012/1 4. Mit der Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus ist der Antrag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 02 16 Zuwendungen und allgemeine Umla- gen Sonstige ordentliche Aufwendungen 2012 2013 2012 2013 15.000 35.000 60.000 40.000 Fördermittel BMVBS Fördermittel BMVBS Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei der o. g. Produktgruppe veran- schlagt. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 12.12.2011 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro für die Jahre 2011 bis 2013 bereit gestellt. Begründung: Die Verwaltung greift den Vorschlag der Bezirksvertretung Münster-Nord auf und wird je nach Verfahrensstand rechtzeitig zu Beginn der einzelnen Arbeitsschritte (Module) in an- gemessener Weise über die anstehenden Teilmaßnahmen und deren Kosten berichten. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
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Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0017/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37