V/0646/2020
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 - Beschluss zur Änderung
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V-0646-2020-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0646/2020 Plangebiet / Maßstab 1:2500Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147
Anlage A
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Anlage A zur V/0646/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll der Beschluss zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 herbeigeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Als zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere soll der Bereich am Coesfelder Kreuz weiter entwickelt werden. Dazu sollen auf dieser Fläche die bislang über mehrere Standorte verteilten Teilbereiche der UKM-Verwaltung gebündelt werden. Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wird das notwendige Bauleitplanverfahren eingeleitet. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Weitere finanzielle Regelungen werden im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger (UKM) festgelegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans sind unmittelbar keine Querschnitts- themen betroffen. Die Umsetzung des Vorhabens wird Auswirkungen auf das lokale Klima haben. Diese sind im weiteren Verfahren zu ermitteln.
Beschlussvorlage
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V/0646/2020 V/0646/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal-von- Galen-Ring/Roxeler Straße) im Bereich Coesfelder Kreuz/Domagkstraße/Rishon-Le-Zion-Ring [UKM ServiceZentrum] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal -von-Galen-Ring / Roxeler Straße) ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. § § 12 und 13a Baugesetzbuch ( BauGB) im Bereich westlich des Rishon-Le-Zion-Rings / südöstlich des Coesfeld er Kreuzes zu ändern (Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 36, Teile des Flurstücks 74, Flur 37, Flurstücke 499, 503, 626 und Teile der Flurstücke 623, 625 und 635. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Stadtplanungsamt 15.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Blick-Veber / Herr Geitel Telefon: 492-6141 / 492-6193 Blick-Veber@stadt- muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0646/2020 Die vorhabenbedingten Kosten werden vom Investor übernommen. Hierzu schließt die Stadt Münster mit dem Vorhabengträger einen städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag). Begründung: Das UKM -Areal am Coesfelder Kreuz ist zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere. Die Stadt Münster möchte gemeinsam mit den Partnern des „ Letter of Intent “ die Entwicklung Münsters als Wissenschaftsstadt der Zukunft vorantreiben. Mit dem bereits in Bau befindlichen benachbarten Projekt „MedForCe“ bildet das nun anstehende „ServiceZentrum“ den „ForschungsCampus -Ost“ des UKM. Westlich benachbart zur Albert -Schweitzer-Straße ist ein Studienlabor als innovative student i- sche Lernlandschaft für Gruppenforschungsprojekte geplant. Das geplante „ServiceZentrum“, mit Ausrichtung zum Coesfelder Kreuz, soll als Bürogebäude mit bis zu vierzehn Geschossen und Sockel-Erdgeschoss entstehen. Die bislang über viele Standorte verteil- ten Bereiche der UKM -Verwaltung können somit an diesem Standort gebündelt werden. Ein zweiter Bauabschnitt soll sich mit drei bis fünf Geschossen bis an den Kreuzungsbereich des Rishon-Le-Zion- Rings erstrecken. Das Projekt soll auf Antrag des Universitätsklinikums Münster mittels eines vorhabenbezogenen B e- bauungsplans gemäß § 12 BauGB realisiert werden. Dieser trifft wesentlich detailliertere Vorgaben zu Art und Maß der Bebauung sowie zur äußeren Gestalt ung dieses städtebaulich und architektonisch herausgehobenen Baukörpers. Weitere Details zur Umsetzung sichert ein Durchführungsvertrag. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als B e- bauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Aufgrund der Lage und Größe des Vorhabens liegen die Voraussetzungen hierfür vor. Die im Rahmen der damaligen Diskussion erstellten Prüfkriterien zur Vorlage V/0684/2007 „Hoch- hauskonzept Münster - Handlungsrahmen für städtebaulich und stadtstrukturell begründete Bauvo r- haben" werden entsprechend berücksichtigt. Der Geltungsbereich de r vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Roxeler Straße
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Rishon-Le-Zion-Ring
- Albert-Schweitzer-Straße
- Domagkstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0646/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37