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V/0646/2020

Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 07.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 64.2.3

V-0646-2020-Anlage-1-Plangebiet

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0646-2020-Anlage-1-Plangebiet

119 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0646/2020
Plangebiet / Maßstab 1:2500Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147

Anlage A

1362 Zeichen

Anlage A zur V/0646/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage soll der Beschluss zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 147 herbeigeführt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Als zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere soll der Bereich am Coesfelder Kreuz  
weiter entwickelt werden.  
Dazu sollen auf dieser Fläche die bislang über mehrere Standorte verteilten Teilbereiche der 
UKM-Verwaltung gebündelt werden. Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wird 
das notwendige Bauleitplanverfahren eingeleitet. 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. Weitere finanzielle Regelungen werden im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster 
und dem Vorhabenträger (UKM) festgelegt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans sind unmittelbar keine Querschnitts-
themen betroffen. 
Die Umsetzung des Vorhabens wird Auswirkungen auf das lokale Klima haben. Diese sind im 
weiteren Verfahren zu ermitteln.

Beschlussvorlage

3780 Zeichen

V/0646/2020 
V/0646/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal-von-
Galen-Ring/Roxeler Straße) im Bereich Coesfelder Kreuz/Domagkstraße/Rishon-Le-Zion-Ring  
[UKM ServiceZentrum]  
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal -von-Galen-Ring / Roxeler Straße) ist gemäß 
§§ 2 Abs.  1 und 1  Abs. 8 i.  V. m. § § 12 und 13a Baugesetzbuch ( BauGB) im Bereich westlich des 
Rishon-Le-Zion-Rings / südöstlich des Coesfeld er Kreuzes  zu ändern  (Vorhabenbezogene 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147). 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 36, Teile des Flurstücks 74,  
Flur 37, Flurstücke 499, 503, 626 und Teile der Flurstücke 623, 625 und 635. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung  des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten.  
Stadtplanungsamt 
 
15.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Blick-Veber /  
Herr Geitel 
Telefon: 492-6141 /  
492-6193 
Blick-Veber@stadt-
muenster.de / 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0646/2020 
Die vorhabenbedingten Kosten werden vom Investor übernommen. Hierzu schließt die Stadt Münster 
mit dem Vorhabengträger einen städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag).  
 
Begründung: 
Das UKM -Areal am Coesfelder Kreuz ist zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere. Die 
Stadt Münster möchte gemeinsam mit den Partnern des „ Letter of Intent “ die Entwicklung Münsters 
als Wissenschaftsstadt der Zukunft vorantreiben. Mit dem bereits in Bau befindlichen benachbarten 
Projekt „MedForCe“ bildet das nun anstehende „ServiceZentrum“ den „ForschungsCampus -Ost“ des 
UKM. Westlich benachbart zur Albert -Schweitzer-Straße ist ein Studienlabor als innovative student i-
sche Lernlandschaft für Gruppenforschungsprojekte geplant.  
Das geplante „ServiceZentrum“, mit Ausrichtung zum Coesfelder Kreuz, soll als Bürogebäude mit bis 
zu vierzehn Geschossen und Sockel-Erdgeschoss entstehen. Die bislang über viele Standorte verteil-
ten Bereiche der UKM -Verwaltung können somit an diesem Standort gebündelt werden. Ein zweiter 
Bauabschnitt soll sich mit drei bis fünf Geschossen bis an den Kreuzungsbereich des Rishon-Le-Zion-
Rings erstrecken. 
Das Projekt soll auf Antrag des Universitätsklinikums Münster mittels eines vorhabenbezogenen B e-
bauungsplans gemäß § 12 BauGB realisiert werden. Dieser trifft wesentlich detailliertere Vorgaben zu 
Art und Maß der Bebauung sowie zur äußeren Gestalt ung dieses städtebaulich und architektonisch 
herausgehobenen Baukörpers. Weitere Details zur Umsetzung sichert ein Durchführungsvertrag.  
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als B e-
bauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §  2 Abs. 4 BauGB 
durchgeführt. Aufgrund der Lage und Größe des Vorhabens liegen die Voraussetzungen hierfür vor. 
Die im Rahmen der damaligen Diskussion erstellten Prüfkriterien zur Vorlage V/0684/2007 „Hoch-
hauskonzept Münster - Handlungsrahmen für städtebaulich und stadtstrukturell begründete Bauvo r-
haben" werden entsprechend berücksichtigt. 
Der Geltungsbereich de r vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.  147 ist in der 
beigefügten Anlage 1 dargestellt.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 - Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 70.2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 64.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Roxeler Straße
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Rishon-Le-Zion-Ring
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Domagkstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0646/2020
Typ
Vorlagen
Datum
07.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37