2544/2023
Erhöhung von Arbeitssicherheit und Resilienz in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/372/22 Vorlagen-Nummer 2544/2023 Freigabedatum 02.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erhöhung von Arbeitssicherheit und Resilienz in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr - Verwendung des politischen Veränderungsnachweises von 2019 sowie 2020/2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von Maßnahmen zur Erhö- hung der Arbeitssicherheit für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr mit Gesamtkosten in Höhe von 1.100.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von Maßnahmen zur Resilien- zerhöhung von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr mit Gesamtkosten in Höhe von 2.400.000 €. 3. Der Rat beschließt die Verwendung der notwendigen Finanzmittel in Höhe von 3.500.000 € aus den politischen Veränderungsnachweisen zu den Haushaltplänen 2019 sowie 2020/2021 für die unter 1. und 2. genannten Maßnahmen. 4. Gleichzeitig beschließt der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 800.000 € im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212 – Brand- und Bevölkerungs- schutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-1000 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehren (200.000 € im Haushaltsjahr 2023 und 600.000 € im Haushaltsjahr 2024). Die De- ckung erfolgt in gleicher Höhe durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge. 5. Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2023 eine außerplanmäßige Verpflich- tungsermächtigung in Höhe von 1.600.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 bis Gesundheitsausschuss 21.11.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 Bauausschuss 27.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 2027 im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-1000 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehren (jeweils 600.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und 400.000 € für das Haushaltsjahr 2027). Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflich- tungsermächtigung in gleicher Höhe in der gleichen Produktgruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Begründung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Anlage 1 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Mit den politischen Veränderungsnachweisen zu den Haushaltsplänen 2019 sowie 2020/2021 wurden zur baulichen Ertüchtigung von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr insgesamt 3,5 Mio. € (1,5 Mio. € in 2019 und jeweils 1,0 Mio. € in 2020 und 2021) bereitgestellt. Im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung wurden die Mittel im Zuge des Jahresab- schlusses 2021 zunächst eingespart, da verwaltungsintern ein erheblicher Abstimmungsbe- darf über den Verwendungszweck bestand. Nach Beendigung dieses Prozesses werden die Mittel nunmehr erneut zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsmittel werden in zwei Handlungspakete aufgeteilt. Das Handlungspaket 1 um- fasst mit 1,1 Mio. € Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit in allen Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr. Mit dem Handlungspaket 2 werden die übrigen 2,4 Mio. € zur Resilienzerhöhung der Gerätehäuser verwendet. Handlungspaket 1 - Arbeitssicherheit 4 Basis des Handlungspaketes 1 sind die Ergebnisse aus den arbeitsschutztechnischen Bege- hungen aller Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr, welche in 2022 durchgeführt wurden. Hierbei wurden drei Handlungsfelder über alle Liegenschaften identifiziert, welche einen ar- beitsschutzrechtlichen Handlungsbedarf erforderlich machen. Stiefelreinigungsanlagen Zur Grobreinigung von kontaminierten Stiefeln nach Einsätzen oder Übungen werden Stiefelreinigungsanlagen beschafft. Diese dienen dazu, Kontaminationsverschleppun- gen aus Einsätzen oder Übungen zu vermeiden. Die Maßnahme soll an 26 Standorten der Freiwilligen Feuerwehr umgesetzt werden. Kostenschätzung: 65.000 € Gefahrstoff- und Akkumulatorenlagerung Um in allen Liegenschaften geeignete und zugelassene Lagerungsmöglichkeiten für Gefahrstoffe und Akkumulatoren, von denen eine nicht unerhebliche Gefährdung bei falscher Lagerung ausgeht, zu schaffen, werden für alle 28 Gerätehäuser der Freiwilli- gen Feuerwehr entsprechende Erstbeschaffungen umgesetzt. Kostenschätzung: 205.000 € Alarmspinde für Einsatzkleidung Für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr werden arbeitsschutz- konforme Alarmspinde beschafft. Neben der Einhaltung von einschlägigen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Lagerung von Einsatzkleidung können ebenfalls die persönlichen Wertsachen der ehrenamtlichen Angehörigen in einem inte- grierten Wertfach bei einsatzbedingter Abwesenheit sicher aufbewahrt werden. Die Maßnahme wird an 21 Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr umgesetzt. Kostenschätzung: 830.000 € Handlungspaket 2 – Resilienzerhöhung An bis zu acht Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr soll die Notstromversorgung ausge- baut werden, um einen mindestens 72-stündigen autarken Betrieb im Krisenfall sicherzustel- len. Hierzu erhalten die Objekte eine entsprechende Einspeisemöglichkeit zur externen Not- stromeinspeisung. Resultierend aus der Technikfolgeabschätzung des Bundestages sowie dem entsprechenden Leitfaden des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe (BBK) sollen notwendige KRITIS-Gebäude mit einer mindestens 72-stündigen Notstrom- versorgung ausgestattet sein. Im Rahmen dieser Ertüchtigung sind Eingriffe und Ertüchtigungen an den elektrischen Anla- gen erforderlich. Daher bieten sich neben der Installation einer Einspeisestelle auch gleichzei- tig weitere Maßnahmen zum autarken Betrieb an. Die Gebäude sollen daher mit einer Photo- voltaikanlage (PV) und, nach örtlicher Prüfung und Geeignetheit, mit einem Energiespeicher ausgestattet werden. Hierdurch wird die Resilienz gegenüber langfristigen Stromausfällen zu- sätzlich erhöht. Die Auswahl der Objekte erfolgt nach den Kriterien des Besitzstandes und des technischen und baulichen Zustandes. Durch die Koordinationsstelle Klimaschutz im Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegen- schaften wurde bereits eine Machbarkeitsstudie zum Thema Photovoltaik in Auftrag gegeben. Hierin wurden auch Liegenschaften der Feuerwehr betrachtet. Daraus resultierend wurde für 5 sechs von acht geprüften Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr die Machbarkeit zur In- stallation einer PV-Anlage positiv bewertet. Für zwei weitere Gerätehäuser erfolgt die Prüfung nachgelagert. Für die Bemessung der PV-Anlagen werden die jeweiligen gesamtstädtischen Vorgaben zu Eigenverbrauch und Einspeisung beachtet. Gemäß der Kriterien Eigentum, Bauzustand und Machbarkeit einer PV-Anlage sind u.a. die folgenden Gerätehäuser (GH) zur Ertüchtigung geeignet. GH Brück GH Dellbrück GH Esch GH Merkenich GH Weiler GH Widdersdorf Neben der Erhöhung der eigenen Resilienz dienen notstromversorgte Objekte der Feuerwehr im Krisenfall auch der Bevölkerung als Anlaufstelle, um effektive Hilfe für die Bevölkerung ge- währleisten können. An solchen „Leuchttürmen“ erhält die Bevölkerung Informations- und Hilfsangebote und kann Notrufe absetzen. Einige Objekte, welche als Gerätehäuser der Frei- willigen Feuerwehr genutzt werden, sind auch Rettungswachen errichtet. Als Synergie profitie- ren diese ebenfalls von der Ertüchtigung der Objekte. Aufgrund des heterogenen Bauzustandes der einzelnen Gerätehäuser ist pro Maßnahme mit Kosten zwischen 150.000 und 450.000 € zu kalkulieren. Dies entspricht im Mittelwert 300.000 € pro Objekt. Bei acht Gerätehäusern ergeben sich somit voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 2.400.000 €. Die Verwaltung wird zu den einzelnen Baumaßnahmen entsprechende Anträge bei den jeweiligen Fördermittelgebern stellen. Kosten / Finanzierung Für die Maßnahmen aus dem Handlungspaket 1 (Erhöhung der Arbeitssicherheit) werden die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.100.000 € (400.000 € im Haushaltsjahr 2024, jeweils 350.000 € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026) im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Er- werb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0060 Innenausstattung im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit von Finanzstelle 3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge in der gleichen Produktgruppe sowie gleicher Teilplanzeile umgeschichtet bzw. im Rahmen des Hpl.-Entwurfs 2025 ff. eingeplant. Zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Handlungspaket 2 (Resilienzerhöhung der Geräte- häuser) ist eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 800.000 € im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Pro- duktgruppe 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-1000 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehren (200.000 € im Haushaltsjahr 2023 und 600.000 € im Haushaltsjahr 2024) notwendig. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im glei- chen Teilfinanzplan in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge. Durch Lieferverzögerun- gen bei den Fahrzeugen werden die Mittel nicht voller Höhe benötigt. Um auch die notwendigen Aufträge für die Folgejahre vergeben zu können, ist außerdem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.600.000 6 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 bis 2027 bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-1000 Bau- maßnahmen Freiwillige Feuerwehren (jeweils 600.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und 400.000 € für das Haushaltsjahr 2027) erforderlich. Die Deckung erfolgt durch im gleichen Haushaltsjahr nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe sowie in der gleichen Produktgruppe, welche bisher bei 3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge veran- schlagt sind. Die notwendigen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen stehen im Teilergebnisplan der Be- rufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produkt- gruppe 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 14, Bilan- zielle Abschreibungen ab dem Haushaltsjahr 2024 bereit. Das Dezernat für Allgemeine Ver- waltung und Ordnung wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. in- nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Der Markt an Fördermitteln und Förderprogrammen für kommunale Maßnahmen zur Errich- tung von PV-Anlagen und Energiespeichern ist in ständiger Veränderung. Bewilligte und aus- gezahlte Fördermittel werden dem städtischen Haushalt zugeführt, um diesen zu entlasten. Die Höhe der möglichen Fördergelder kann aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingun- gen derzeit nicht konkret beziffert werden. Ebenso können die sich ergebenden Einsparungen aus der Nutzung des selbst produzierten Stroms mangels Erfahrungswerten noch nicht konk- ret benannt werden. Rechnungsprüfungsamt Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 2 beigefügt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Installation von PV-Anlagen und Energiespeichern trägt maßgeblich dem angestrebten städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 bei. Die Notstrom-Einspeisestellen sind unabhängig vom Stromerzeugungsverfahren der ange- schlossenen Netzersatzanlage zu sehen. Sie ermöglichen daher auch den zukunftsfähigen Anschluss von alternativen Erzeugungsmethoden (z.B. Wasserstoff), sobald diese auf dem Markt verfügbar sind. Anlagen Anlage 1 – Haushaltsmäßige Auswirkungen Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 .09.2023 143 Dezernat I, Amt 37 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2544/2023, Stand 30.08.2023 Erhöhung von Arbeitssicherheit und Resilienz in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr - Verwendung des politischen Veränderungs- nachweises von 2019 sowie 2020/2021 Eingereichte Kostenannahme: 2.941.176 € (netto) bzw. 3.500.000 € (brutto) RPA-Nr.: 2023/0361 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Vorlage beabsichtigt 37/Berufsfeuerwehr Köln einen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für Maßnahmen zur Erhöhung von Arbeitssicherheit sowie den Einbau von Photovoltaikanlagen zur Resilienzerhöhung an Gebäuden Freiwilli- ger Feuerwehren zu erwirken. Die vorliegende Beschlussvorlage beschreibt arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen, die aus den Ergebnissen der durchgeführten arbeitsschutztechnischen Begehungen aus dem Jahr 2022 hervorgehen, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Not- stromversorgung und den Aufbau von Photovoltaikanlagen. Nach Rücksprache mit der Fachdienststelle wurden die Handlungspakete und darin beschriebenen Maßnahmen in einer Beschlussvorlage zusammengefasst, um in den weiteren Planungsphasen projektkonkret ggf. erforderliche Maßnahmen bzw. bauli- che Ertüchtigungen zusammenzufassen und zeitgleich durchzuführen. Die Nutzung der Synergieeffekte wird als sinnvoll erachtet, hierdurch können Kosten minimiert und mögliche weitere Einschränkungen bereits jetzt entgegengewirkt und eine frühere ordnungsgemäße Nutzung der Gebäude realisiert werden. Anhand der vorliegenden Unterlagen ist es aus Sicht des RPA geboten, die notwen- digen und Arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebes und zum Schutz der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durchzuführen. Die Installation von Photovoltaikanlagen wird grundsätzlich begrüßt, um die ange- strebten städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. 08 - 2 - Die Planungen der Maßnahmen erfolgen bis zum Erreichen der zur Verfügung ste- henden Finanzmittel in Höhe von 3.5 Mio. € brutto. Aufgrund der hohen Anzahl an Maßnahmen, sollte in den weiteren Planungsphasen geprüft und entsprechend der Notwendigkeit priorisiert werden, welche Maßnahmen aufgrund von Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich sind und welche Maßnah- men ggf. zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. Bei den ermittelten Kosten handelt es sich um Kostenschätzungen. Diese sind in der frühen Planungsphase mit gewissen Risiken behaftet. Genauere und detailliertere Kostenermittlungen werden sich mit den weiteren Planungen ergeben. Inwieweit eine Förderung der Maßnahmen möglich ist, sollte frühzeitig geklärt werden. Im Ergebnis ergeben sich keine Anhaltspunkte, die ge gen eine Fortführung der Maß- nahme sprechen. M it freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 1 Haushaltsmäßige Auswirkungen
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Anlage 1: "Haushaltsmäßige Auswirkungen" zur Beschlussvorlage Finanzrechnung: 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ff. Gesamt investiv 200.000 € 1.000.000 € 950.000 € 950.000 € 400.000 € 0 € 0 € 3.500.000 € Bauliche Maßnahmen Gerätehäuser (Notstromeinspeisung, Photovoltaikanlage, Energiespeicher) 200.000 € 600.000 € 600.000 € 600.000 € 400.000 € 0 € 0 € 2.400.000 € Beschaffungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in den Gerätehäusern (Stiefelreinigungssystem, Schränke zur Lagerung von Gefahrstoffen und Akkumulatoren, Alarmspinde) 0 € 400.000 € 350.000 € 350.000 € 0 € 0 € 0 € 1.100.000 € konsumtiv 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Summe Belastung Finanzrechnung 200.000 € 1.000.000 € 950.000 € 950.000 € 400.000 € 0 € 0 € 3.500.000 € Ergebnisrechnung: 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ff. Gesamt Jährliche Folgeerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € davon Erträge aus der Auflösung Sonderposten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € davon Erträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibungen 0 € 20.000 € 106.667 € 190.000 € 273.333 € 313.333 € 2.596.667 € 3.500.000 € für Investitionsgüter (Lineare Verteilung auf die jeweilige Nutzungsdauer) 0 € 20.000 € 106.667 € 190.000 € 273.333 € 313.333 € 2.596.667 € 3.500.000 € Summe Belastung Ergebnisrechnung 0 € 20.000 € 106.667 € 190.000 € 273.333 € 313.333 € 2.596.667 € 3.500.000 € Berechnung der Abschreibungen: Nutzungs- dauer 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ff. Kontroll- summe Bauliche Maßnahmen Gerätehäuser 10 0 € 20.000 € 80.000 € 140.000 € 200.000 € 240.000 € 1.720.000 € 2.400.000 € Verbesserung Arbeitssicherheit in den Gerätehäusern 15 0 € 0 € 26.667 € 50.000 € 73.333 € 73.333 € 876.667 € 1.100.000 € Summe der Abschreibungsbeträge pro Jahr 0 € 20.000 € 106.667 € 190.000 € 273.333 € 313.333 € 2.596.667 € 3.500.000 € Teilplanzeile 14 "Bilanzielle Abschreibungen" Teilergebnisplan 0212 Teilplanzeile 13 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" Teilfinanzplan 0212 Teilplanzeile 8 "Auszahlungen für Baumaßnahmen" Teilplanzeile 16 "Sonstige ordentliche Aufwendungen" Teilplanzeile 4 "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" Teilplanzeile 2 "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" Teilplanzeile 13 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" Teilplanzeile 9 "Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen" Teilplanzeile 16 "Sonstige ordentliche Aufwendungen"
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2544/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.10.2023
- Erstellt
- 08.08.2023 22:18