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V/0430/2011

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 04.09.2011 im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel

Vorlagen 14.06.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 12

Beschlussvorlage

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Vorlage 0430-2011Anlage1

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Vorlage 0430-2011Anlage2

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Beschlussvorlage

3443 Zeichen

V/0430/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 04.09.2011 
im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.07.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e.V. hat in Abstimmung mit der „ISI - Initiative 
starke Innenstadt“ und dem „Runden Tisch der Innenstadtkaufleute“ am 02.06.2011 die Freigabe 
von Verkaufszeiten im Stadtbezirk Münster-Mi tte, Altstadt/Bahnhofsviertel am Sonntag, 
04.09.2011, von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt (Anlage 2). 
 
Die Einkaufsmöglichkeiten sollen das Kunst- und Kulturangebot des Festivals "Schauraum - Das 
Fest der Museen und Galerien", das vom 01. bis 04.09.2011 in Münsters City stattfindet, ergänzen. 
 
Der Termin ist als Alternative zum  2. Adventssonntag (04.12.2011) vorgesehen, für den die Frei-
gabe der Verkaufszeiten vom Rat am 06.04.2011 abgelehnt wurde (V/0123/2011). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0430/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Gunsthövel 
Ruf: 
492 - 3266 
E-Mail: 
Gunsthoevel@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0430/2011 
Gemäß § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier 
Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Für den 
Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, wurden für das Kalenderjahr 2011 bisher zwei 
verkaufsoffene Sonntage genehmigt (02.10. und 06.11.). Es ist somit ausreichender Spielraum 
vorhanden, den zusätzlich beantragten Sonntag freizugeben. Die beantragte Verkaufszeit liegt 
außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreitet den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die 
gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszeit werden erfüllt. 
 
Auch die Eckpunkte der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonnta-
gen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschlüsse vom 21.09.2005 -V/0691/2005- und 
12.03.2008 -V/0027/2008-) werden eingehalten. Die Sonntagsöffnung soll nur für die Betriebe ge-
nehmigt werden, die in den Bereichen liegen, die nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leit-
linien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ A: City/Innenstadt“ ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 
15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten, da der 
vorliegende Antrag im Sachzusammenhang mit dem Ursprungsantrag vom 14.02.2011 steht. 
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe 
der Verkaufszeiten am 04.09.2011 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 
beigefügte Verordnung zu beschließen. 
 
Die Sozialpartner wurden entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten 
Verfahren über den vorliegenden Antrag informiert.  
 
i. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage 0430-2011Anlage1

1148 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0430/2011 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, am 04.09.2011 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, A ltstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im 
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereich „Typ A: City/Innenstadt“ liegen, dü rfen am Sonntag, 04.09.2011, in der Zeit 
von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
. 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Vorlage 0430-2011Anlage2

6588 Zeichen

Anlage 2 zur Öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0430/2091

Initiative starke Innenstadt ®

ISI Alter Steinweg 6-7_ 48143 Münster

EHV WM

Einzelhandelsverband WM - Weseler Str. 316 c - 48163 Münster Einzelhandelsverband

Westfalen-Münsterland e. V.
Stadt Münster = Geschäftsstelle Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz / Hop Weseler Str. 316 c
48127 Münster Sets Münster

Tel:  (0251)4 14 16-0

Fax:  (0251)4 14 16-212

Mail: k.eksen@ehv-wm.de

Internet: www.ehv-wm .de
St.-Nr.: 317/6960/0275

Sparkasse Münsterland Ost
(BLZ 400 501 50) Kto.-Nr. 50 195

Vorab Geschäftsstelle Dortmund
. zu 5 Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26
per Fax: 0251 - 492-7794 44135 Dortmund

per Mail: Ordnungsamt@stadt-muenster.de
Münster, 02.06.2011/ek

Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier: Antrag für Sonntag, den 04.09.2011
Gebiet: Altstadt und Gebiet der ISG Bahnhofsviertel

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,

nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2006
dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von 5 Stun-
den geöffnet sein ($ 6 Abs.1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Verkaufs-
öffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Adventssonntage, der
1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und die stillen Feiertage im Sinne des
Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht freigegeben werden (8 6 Abs. 4 LÖG NRW).

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Kaufleute in Münsters Innen-
stadt und die Mitglieder der Initiative starke Innenstadt (ISI) dahingehend verständigt, für das
Jahr 2011 statt der erlaubten 4 verkaufsoffenen Sonntage lediglich für drei Sonntage die Zulas-
sung einer Verkaufsöffnung für die Dauer von 5 Stunden zu beantragen. Mit der Beschränkung
auf die drei verkaufsoffenen Sonntage gemäß Antrag vom 14.02.2011 wurde die besondere
Bedeutung des beantragten verkaufsoffenen Adventssonntages unterstrichen.

Leider haben die Vertreter des Rates der Stadt Münster trotz vieler vorangegangener Gesprä-
che eine Genehmigung zur Verkauföffnung am 04.12.2011 (2. Advent) in ihrer Sitzung vom
06.04.2011 mehrheitlich abgelehnt. Auch an dieser Stelle sei noch einmal betont, dass die Ab-
lehnung bei den Kaufleuten auf keinerlei Verständnis stößt. Sie macht aus unserer Sicht deut-
lich, dass die Bedeutung des verkaufsoffenen Adventsonntages, der in vielen Orten, mit denen
Münster im unmittelbaren Wettbewerb steht, selbstverständlich durchgeführt wird und Kunden
damit von Münster abzieht, zu vielen Ratsvertretern noch nicht bewusst ist.

Gleichwohl muss der Einzelhandel in Münsters Innenstadt diese Ratsentscheidung respektie-
ren, so dass sich die Kaufleute nach alternativen Möglichkeiten umsehen mussten. Dieses
mündete in der Entscheidung, einen verkaufsoffenen Sonntag am Sonntag des Schauraums,
dem 04.09.2011, durchführen zu wollen.

In Abstimmung mit den Mitgliedern des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleute“ und
der „ISI - Initiative starke Innenstadt“ beantragen wir, für die Verkaufsstellen im Stadtbe-
zirk Münster-Mitte, Altstadt/ Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Müns-
ter- Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich Typ A: Ci-
ty/Geschäftszentrum einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 04.09.2011, 13.00 —
18.00 Uhr, zu genehmigen.

Begründung:

Münsters Kaufleute leisten einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität der Innenstadt Münsters,
die von vielen Bewohnern Münsters und insbesondere auch vielen Touristen sehr geschätzt
wird. Vom 01.09. bis 04.09.2011 findet in Münster die Veranstaltung „Schauraum“ statt. In der
entsprechenden Ankündigung auf der Internetseite von Münster Marketing wird darauf verwie-
sen, dass Münster sich in diesen Tagen zu einem Schauraum der besonderen Art verwandelt,
dass das besondere Flair Münsters in der Nacht der Museen und Galerien einen besonderen
Höhepunkt erreichen wird.

Auch die Kaufleute beteiligen sich traditionell an der Veranstaltung „Schauraum“, waren sie es
doch, die über ihr Engagement diese Veranstaltung im Rahmen des Projektes „Ab in die Mitte“
1999 mit Münster Marketing für Münster konzipiert haben. Vor diesem Hintergrund passt es in
besonderem Maße, auch den diesjährigen „Schauraum“ mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu
verknüpfen.

Münster hat als Einkaufsstadt bereits einen sehr guten Ruf, muss diesen jedoch auch immer
wieder im harten Wettbewerb bestätigen. So verlangen die in den letzten Jahren gewachsenen
Verkaufsflächen in Münsters Innenstadt nach zusätzlichen Kaufanreizen, um die neuen, aber
auch die bestehenden Flächen mit entsprechenden Umsätzen zu versorgen, so dass der Flä-
chenzuwachs sich auf die bestehenden Einzelhandelsunternehmen nicht nachteilig auswirkt.
Entsprechend bedeutsam ist es, über das hochwertige Event des „Schauraum“ Kunden nicht
nur von der kulturellen Vielfalt Münsters zu beeindrucken, sondern dieses auch hinsichtlich des
Einzelhandels zu tun. Dafür möchten die Kaufleute auch den Sonntag nutzen, da davon auszu-
gehen ist, dass die Veranstaltungen des „Schauraum“ am letzten Tag, dem 04.09.2011, noch
viele Besucher von auswärts nach Münster führen werden, die eine Kombination von kulturellen
Angeboten und Einzelhandel sicher in besonderem Maße wertschätzen werden. Der Sonntag
fällt in das letzte Ferienwochenende in NRW, so dass dieses zusätzlich dazu beitragen wird,
noch einmal mit einem ganz besonderen Einkaufstag das Ferienende einzuläuten.

Aspekte des Arbeitnehmerschutzes sind ganz bewusst bei der Gesetzgebung des LÖG NRW
berücksichtigt worden. Hierbei haben sowohl Gewerkschaften als auch Kirchen mitgewirkt. In
Zusammenhang mit dem Antrag vom 14.02.2011 sind viele Gespräche mit Vertretern des Ra-
tes, der evangelischen und katholischen Kirche sowie Arbeitnehmervertretern aus Betriebsräten
und Gewerkschaft geführt worden. Die Gespräche haben auch ihren Niederschlag in diesem
Antrag für den 04.09.2011 gefunden, indem zunächst mit den Arbeitnehmervertretern in ver-
schiedenen Unternehmen der Termin abgestimmt wurde.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.

Sollte vorab noch Gesprächsbedarf zu einzelnen Fragen bestehen, bieten wir uns ausdrücklich
weiterhin als Gesprächpartner an.

Eine Kopie dieses Antrages geht parallel an

. Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
. Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
. Herrn Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs

Mit freundlichen Grüßen

Ü
Ass. jur. Karin Eksen Tobias Viehoff

Einzelhandelsverband WM Initiative Starke Innenstadt
Geschäftsführerin Vorstand

Beratungsverlauf (6)

05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.07.2011 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 4.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße 316c
  • Alter Steinweg 6

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0430/2011
Typ
Vorlagen
Datum
14.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37