V/0136/2026
Errichtung von drei Bildungsgängen an Berufskollegs zum Schuljahr 2026/2027
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Beschlussvorlage
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V/0136/2026 V/0136/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung von drei Bildungsgängen an Berufskollegs zum Schuljahr 2026/2027 Beratungsfolge 11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) mit Wirkung vom 01.08.2026 am Adolph-Kolping-Berufskolleg, Lotharingerstraße 30, 48147 Münster, Schulnr. 177064, den Bildungsgang "Einjährige Berufsfachschule Typ 2 im Fachbereich Gestaltung, Berufsfeld: Medien/Medientechnologie" gemäß APO-BK Anlage B einzügig und in Vollzeit, zu errichten. Der Bildungsgang vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Mittleren Schulabschluss (MSA / Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Be- such der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. 2. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW mit Wirkung vom 01.08.2026 am Hansa- Berufskolleg, Hansaring 80, 48155 Münster, Schulnr. 177313, den Bildungsgang „Notarfach- angestellte:r“, Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung im Fachbereich Wirt- schaft und Verwaltung gemäß APO-BK Anlage A, einzügig einzurichten. 3. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW mit Wirkung vom 01.08.2026 am Anne- Frank-Berufskolleg, Manfred-von-Richthofen-Str. 39, 48145 Münster, Schulnr. 177076 en Bil- dungsgang „Staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin / Staatlich geprüfter Gymnastiklehrer“, ein 3- jähriger Bildungsgang der Berufsfachschule im Fachbereich Gesundheit/Soziales, gemäß APO-BK Anlage C, einzügig und in Vollzeit zu errichten. Der Bildungsgang führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung für die Errichtung der drei neuen Bil- dungsgänge bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. Amt für Schule und Weiterbildung 26.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr Telefon: 492-4024 Zurfaehr@stadt -muenster.de - 2 - V/0136/2026 II. Finanzielle Auswirkungen: Die für die Bildungsgänge notwendigen räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben / realisierbar, ohne zusätzliche Kosten auszulösen. Begründung: Zu 1: Mit der zusätzlichen Einführung der einjährigen Berufsfachschule 2 Fachbereich Gestaltung, Berufs- feld Medien/Medientechnologie in Vollzeit kann den Schülerinnen und Schülern (neben den beste- henden Angeboten) eine direkte Anschlussmöglichkeit für weiterführende Bildungsgänge im Bereich Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife und zweijährige Höhere Berufsfachschule am Adolph-Kolping-Berufskolleg ermöglicht werden. Dies gilt auch für Bildungsgänge des dualen Sys- tems, die ebenfalls an dieser Schule angeboten werden. Durch den erfolgreichen Besuch dieser einjährigen Berufsfachschule 2 verbessern die Schüler*innen ihre Aussichten, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in diesem Berufsfeld zu bekommen. Die Schü- ler*innen erwerben berufliche Handlungskompetenz für die Berufe Maler/in und Lackierer/in, Objekt- beschichter/in, Fahrzeuglackierer/in, Raumausstatter/in, Mediengestalter/in, Fotograf/in und Medien- technolog/in. Zusätzlich entwickelt sich deren Ausbildungsfähigkeit sowohl für diese gewerblich ge- stalterischen als auch für weitere technische Berufe (die berufsbezogenen Fächer bieten zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten zu den Fächern Metalltechnik als auch Bau- und Holztechnik). Mit dem erfolgreichen Besuch der einjährigen Berufsfachschule 2 Fachbereich Gestaltung wird die Berufsschulpflicht erfüllt und der Erwerb eines der Realschule gleichwertigen Abschlusses ermöglicht (MSA und MSA/Q). Bisher konnte in den Klassen der Berufsfachschule 2 nur das Berufsfeld Holztechnik im Fachbereich Technik angeboten werden, das im Wesentlichen keine Überschneidung zu entsprechenden weiter- führenden Bildungsgängen des Adolph-Kolping-Berufskollegs hat. Zudem konnte kein adäquater Un- terricht in den zugehörigen bereichsspezifischen Fächern in diesem Berufsfeld (Medi- en/Medientechnologie) gewährleistet werden, ebenso wenig wie ein zu erteilender fachpraktischer Unterricht (aufgrund räumlicher und personeller Einschränkungen). Das heißt, ein Großteil der Schüler*innen in diesem Bildungsgang lernt bisher ein Berufsfeld kennen, das nicht ihren Neigungen bzw. Interessen entspricht und das in keinerlei Bezug zu ihrer späteren beruflichen Wirklichkeit steht. Durch die Ausweitung der Berufsfachschule 2 auf den Fachbereich Ge- staltung werden das Spektrum an späteren Anschlussmöglichkeiten und eine gezielte Vermittlung fachpraktischer Kenntnisse in den dazugehörigen Berufsfeldern erweitert. Für die Schüler*innen der einjährigen Berufsfachschule 2 Gestaltung in Vollzeit bieten sich unmittel- bare Anschlussmöglichkeiten in der Berufsfachschule, dem beruflichen Gymnasium oder den Bil- dungsgängen des dualen Systems. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (gem. § 80 Abs. 2 und 3 SchulG NRW) wurden die Stellung- nahmen der Nachbarkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Agentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen erbeten. Es wurden keine Bedenken angemeldet. Zu 2: Die Einrichtung des Bildungsganges Notarfachangestellte/r am Hansa-Berufskolleg wird von der Westfälischen Notarkammer Hamm (die Kammer vertritt die Gesamtheit der Notarinnen und Notare im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm) gewünscht, da es im Notariat seit Jahren an spezia- lisiertem Fachpersonal mangelt. Gegenwärtig besteht die Möglichkeit, dass sich Absolvent*innen des - 3 - V/0136/2026 Bildungsgangs „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte“ nach ihrer Ausbildung und weiteren Jahren der Berufstätigkeit als weitere Qualifikationsmaßnahme durch die Westfälische Notarkammer Hamm zu Notarfachwirtinnen und Notarfachwirten ausbilden lassen können. Diesem jahrelangen Weg kann durch die anfängliche spezialisierte Ausbildung, die durch den Bildungsgang „ Notarfachangestellte“ gewährleistet ist, entgegengewirkt werden, da die optionale Erlangung der Weiterqualifikation „Notarfachwirt*in“ so leichter und schneller erfolgen kann. Die Westfälische Notarkammer Hamm be- fürwortet aufgrund des erheblichen Personalmangels eine Errichtung einer Fachklasse Notarfachan- gestellte/r für den OLG-Bezirk Hamm. Zurzeit werden die Auszubildenden zu Notarfachangestellten in Nordrhein -Westfalen lediglich im Rheinland beschult (Zuständigkeit der Rheinischen Notarkammer). Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll auch eine Beschulung in Bochum und Dortmund erfolgen. Die ausbildenden Berufskollegs im Rheinland bzw. im Regierungsbezirk Arnsberg werden durch die Errichtung einer Fachklasse Notarfachangestellte/r in Münster durch die räumliche Distanz nicht tan- giert. Im OLG-Bezirk Hamm wird die Errichtung der Fachklasse Notarfachangestellte/r zu einer Spe- zialisierung der bislang ausgebildeten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten führen. Das Hansa-Berufskolleg kann auf eine langjährige Erfahrung mit dem Bildungsgang Rechtsanwalts- fachangestellte und dem Bildungsgang Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte mit entsprechend spezialisierten Lehrkräften zurückgreifen. Diese Bildungsgänge wurden über viele Jahre mit großem Erfolg beschult. Die Kooperation mit den dualen Partnern und der Notarkammer ist über Jahrzehnte gewachsen und hervorragend. Des Weiteren ist Lehrpersonal des Hansa-Berufskollegs in Prüfungs- ausschüssen der Notarkammer Hamm vertreten, sodass eine intensive Zusammenarbeit und eine enge Kooperation mit der Notarkammer Hamm bestehen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (gem. § 80 Abs. 2 und 3 SchulG NRW) wurden die Stellung- nahmen der Nachbarkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Agentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskammer (IHK) erbeten. Seitens des Kreises Borken bestehen Bedenken: Am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ah- aus ist eine Fachklasse „Rechtsanwalts- und Notarfachgestellte“ eingerichtet. Nachdem die Fach- klasse mehrere Jahre minderfrequent war, konnte im laufenden Schuljahr durch die Zusammenle- gung mit der Fachklasse vom Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt wieder die erforderliche Min- destgröße erreicht werden. Die Fachklasse am Berufskolleg am Wasserturm wurde im Gegenzug auslaufend gestellt. Durch die Errichtung der Fachklasse „Notarfachangestellte“ am Standort Münster wird eine Verschiebung zuungunsten der Fachklasse Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus und damit eine Gefährdung befürchtet. Durch die geographische Lage von Ahaus und da es sich nicht um den gleichen Bildungsgang han- delt, wird von der Schulverwaltung der Stadt Münster keine direkte Konkurrenzsituation abgeleitet. Grundsätzlich entscheidet bei Vorliegen eines Negativvotums eines Nachbarkreises die Bezirksregie- rung über die Errichtung eines Bildungsgangs. Im Rahmen dieser Prüfung werden mögliche Auswir- kungen zu prüfen bzw. zu bewerten sein. Zu 3: Die Berufsfachschule für Gymnastik an der Timmermeister Schule Münster wird zum Schuljahr 2026/2027 keine neuen Eingangsklassen mehr aufnehmen. Zur Sicherung der Fachkräfteversorgung in den Bereichen Prävention, Gesundheit, Bewegung und Pädagogik, z.B. in der Arbeit mit älteren Menschen, mit Kranken, mit Menschen mit Assistenzbedar- fen sowie im Bereich des offenen Ganztags von Schulen sollen die Ausbildungskapazitäten erhalten werden und der Bildungsgang am Anne -Frank-Berufskolleg übernommen werden. Dieses verfügt ohnehin über Kooperationsvereinbarungen mit Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (z.B. Krankenhäusern). Im Rahmen der Weiterführung ist die Weiterentwicklung / der Ausbau des Bil- dungsganges mit der Möglichkeit der Ausbildung von Fachkräften für Berufsfelder mit hohen Bedar- fen (z.B. OGS) geplant. Der nächste Anbieter des Bildungsganges ist in Recklinghausen verortet, weshalb kein Kon - - 4 - V/0136/2026 kurrenzangebot durch die Weiterführung des Bildungsgangs in Münster besteht. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (gem. § 80 Abs. 2 und 3 SchulG NRW) wurden die Stellung- nahmen der Nachbarkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Agentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen erbeten. Es wurden keine Bedenken gegen die Errichtung des Bildungsganges in Münster angemeldet. Zu 4: Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungs- gängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG NRW). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Lotharingerstraße 30
- Hansaring 80
- Manfred-von-Richthofen-Straße 39
- Am Wasserturm
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Details
- Aktenzeichen
- V/0136/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2026
- Erstellt
- 13.02.2026 10:09