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AÖE/061/2025

Neufestsetzung von Gebührentarifen zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003 zum 01.01.2026

Beschlussvorlage 05.11.2025

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Anlage 4 - Synopse

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Anlage 1 - Satzung

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Anlage 2 - Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2026

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Beschlussvorlage

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Anlage 3 - Kalkulation der Einäscherungsgebühren für das Jahr 2026

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Anlage 1 - Satzung

9102 Zeichen

Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf
Gültig ab 01.01.2026
Gebühr
lfd.Nr. Gebührentatbestand
1 Grabnutzungsrechte
1.1 Sarggrabstätten
1.1.1 Grabstätten für Verstorbene bis 5 Jahre
1.1.1.1 Einzelgrabstätte für eine Belegung, 12 Jahre 279,67 EUR         
1.1.1.2 Einzelgrabstätte für eine Belegung, 15 Jahre (Friedhof Hubbelrath) 349,59 EUR         
1.1.1.3 Einzelgrabstätte für eine Belegung, 20 Jahre (Friedhöfe Angermund und Kalkum) 466,12 EUR         
1.1.2 Grabstätten für Verstorbene über 5 Jahre
1.1.2.1 Einzelgrabstätte, 20 Jahre 1.553,03 EUR       
1.1.2.2 Einzelgrabstätte, 25 Jahre (ordnungsrechtlich bestimmte Einzelgrabfelder auf dem Friedhof Gerresheim) 1.941,29 EUR       
1.1.2.3 Einzelgrabstätte, 30 Jahre (Friedhöfe Angermund und Kalkum) 2.329,55 EUR       
1.1.2.4 Wahlgrabstätte, 20 Jahre, je Grabstelle 2.061,40 EUR       
1.1.2.5 Wahlgrabstätte, 30 Jahre, je Grabstelle 3.092,10 EUR       
1.1.2.6 Wahlgrabstätte mit Trennplatten, 20 Jahre, je Grabstelle 2.160,00 EUR       
1.1.2.7 Wahlgrabstätte mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 3.240,00 EUR       
1.1.2.8 Wahlgrabstätte 1. Größe von mindestens 3 m Länge, 30 Jahre, je Grabstelle 4.784,10 EUR       
1.1.2.9 Wahlgrabstätte 1. Größe von mindestens 3 m Länge mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 4.932,00 EUR       
1.1.2.10 Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätte in Sonderlage, 30 Jahre, je Grabstelle 7.423,50 EUR       
1.1.2.11 Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätte in Sonderlage mit Trennplatten, 30 Jahre, je Grabstelle 7.571,40 EUR       
1.1.2.12 Bei jeder Inanspruchnahme einer Wahlgrabstätte für die Tiefbeisetzung einer/eines Verstorbenen ist bis zum Ablauf ihrer 
Ruhefrist ein Zuschlag zu zahlen. Er beträgt für jedes angefangene Jahr 51,94 EUR           
1.1.2.13 Parkwahlgrabstätte, 20 Jahre und deren Pflege, je Grabstelle 4.493,00 EUR       
1.2 Urnengrabstätten
1.2.1 Einzelgrabstätte, 20 Jahre 1.390,77 EUR       
1.2.2 Wahlgrabstätte für 3 Urnen, 20 Jahre 1.967,40 EUR       
1.2.3 Wahlgrabstätte für 5 Urnen, 30 Jahre 3.757,80 EUR       
1.2.4 Wahlgrabstätte im Baumfeld, 20 Jahre und deren Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.888,20 EUR       
1.2.6 Wahlgrabstätte Kolumbarium für 2 Urnen je Grabkammer, 30 Jahre 2.725,50 EUR       
1.2.7 Wahlgrabstätte Urnenstelenhain für 3 Urnen, 30 Jahre und deren Pflege 3.602,70 EUR       
1.3 Nach- und Wiedererwerb von Nutzungsrechten je Jahr der Verlängerung
1.3.1 Wahlgrabstätte, je Grabstelle 103,07 EUR         
1.3.2 Wahlgrabstätte mit Trennplatten, je Grabstelle 108,00 EUR         
1.3.3 Wahlgrabstätte 1. Größe, je Grabstelle 159,47 EUR         
1.3.4 Wahlgrabstätte 1. Größe mit Trennplatten, je Grabstelle 164,40 EUR         
1.3.5 Wahlgrabstätte in Sonderlage, je Grabstelle 247,45 EUR         
1.3.6 Wahlgrabstätte in Sonderlage mit Trennplatten, je Grabstelle 252,38 EUR         
1.3.7 Wahlgrabstätte für 3 Urnen 98,37 EUR           
1.3.8 Wahlgrabstätte für 5 Urnen 125,26 EUR         
1.3.9 Wahlgrabstätte im Baumfeld und deren Pflege je Grabstelle, inklusive 19% Umsatzsteuer 144,41 EUR         
1.3.11 Wahlgrabstätte Kolumbarium 90,85 EUR           
1.3.12 Parkwahlgrabstätte und deren Pflege, je Grabstelle 224,65 EUR         
1.3.13 Wahlgrabstätte Urnenstelenhain und deren Pflege 120,09 EUR         
                                                                                                                                                                        Anlage 1 zu Vorlage AöE/061/2025
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 
24. November 2003
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 11.12.2025 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV 2023) in Verbindung mit §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für 
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) folgende 
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.11.2003 beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf erhält folgende Fassung:

1.4 Nebenleistungen zum Nutzungsrecht an einer Grabstätte
1.4.1 Genehmigung für das Verlegen einer Sargeinzelgrabeinfassung (Gebühr inkl. Abräumung) 62,26 EUR           
1.4.2 Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte 27,88 EUR           
1.4.3 Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte inklusive 19% Umsatzsteuer 33,18 EUR           
1.4.4 Grabmalgenehmigung 61,76 EUR           
2 Bestattungen
2.1 Sargbestattungen
2.1.1 Sargbestattung von Verstorbenen bis 5 Jahre 269,49 EUR         
2.1.2 Sargbestattung in Einzelgrabstätte 1.038,30 EUR       
2.1.3 Sargbestattung in Wahlgrabstätte 1.469,38 EUR       
2.1.4 Sargbestattung in Tiefengrab 1.757,76 EUR       
2.1.5 Zwei gleichzeitige Sargbestattungen in eine Wahlgrabstätte 2.010,23 EUR       
2.2 Urnenbeisetzungen
2.2.1 Urnenbeisetzung (auch für Verstorbene bis 5 Jahre) 583,28 EUR         
2.2.2 Urnenbeisetzung (auch für Verstorbene bis 5 Jahre) inklusive 19% Umsatzsteuer 694,10 EUR         
 
2.3 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten
2.3.1 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten, je Arbeitsstunde 16,19 EUR           
2.3.2 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten, je Arbeitsstunde inklusive 19% Umsatzsteuer 19,27 EUR           
3 Grabstätten inklusive Beisetzung und Pflege
3.1 Sarggrabstätten
3.1.1 Bestattung in einer Sargrasengrabstätte und deren 20-jährige Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 3.738,66 EUR       
3.2 Urnengrabstätten
3.2.1 Urnenbeisetzung in einem anonymen Grab und dessen 20-jährige Pflege , inklusive 19% Umsatzsteuer 2.246,13 EUR       
3.2.2 Beisetzung in einer Urnenrasengrabstätte und deren 20-jährige Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.522,80 EUR       
3.2.3 Ascheverstreuung im Streufeld, inklusive 20-jähriger Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.504,71 EUR       
3.2.4 Aschevergrabung im Waldfeld, inklusive 20-jähriger Pflege, inklusive 19% Umsatzsteuer 2.504,71 EUR       
Mit den Gebühren nach laufenden Nummern 2.1 bis 3.2.4 sind die Annahmeformalitäten, die Kosten der Grabanfertigung, 
Grabschließung und Kranzüberführung abgegolten.
4 Trauerräume
4.1 Nutzung eines Aufbahrungsraumes 203,27 EUR         
4.2 Nutzung einer Kapelle inklusive Zubehör für 20 Minuten 284,33 EUR         
5 Umbettungen
5.1 Ausgrabung eines Sarges (in der Ruhefrist), inklusive 19% Umsatzsteuer 6.114,89 EUR       
5.2 Ausgrabung eines Sarges (nach der Ruhefrist), inklusive 19% Umsatzsteuer 2.547,90 EUR       
5.3 Wiederbeisetzung nach abgelaufener Ruhefrist 833,23 EUR         
5.4 Wiederbeisetzung nach abgelaufener Ruhefrist inklusive 19% Umsatzsteuer 991,54 EUR         
5.5 Tieferlegung von Gebeinen für Tiefgrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 3.284,88 EUR       
5.6 Ausgrabungszuschlag Tiefgrabstätte, inklusive 19% Umsatzsteuer 1.852,96 EUR       
5.7 Ausgrabung einer Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 789,14 EUR         
5.8 Wiederbeisetzung einer Urne 396,58 EUR         
5.9 Wiederbeisetzung einer Urne inklusive 19% Umsatzsteuer 471,93 EUR         
6 Pflege von Grabstätten
6.1. Pflege einer Einzelgrabstätte für Verstorbene bis 5 Jahre oder einer Urnengrabstätte, abgerundet auf volle Jahre, je Jahr 37,17 EUR           
6.2 Pflege einer Einzelgrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre oder einer Wahlgrabstätte, abgerundet auf volle Jahre, je Jahr 74,35 EUR           
Die Gebührensätze unter der laufenden Nummer 6 gelten für Fälle, in denen vor Ablauf des Nutzungsrechtes auf den 
Wiedererwerb verzichtet wurde und der Stadt die Pflege der Grabstätte bei sofortiger Abräumung bis zum Ende des 
Nutzungsrechtes übertragen wird oder die Friedhofsverwaltung die Pflege durchführen muss, da die Grabstätte 
ungepflegt ist.

7 Einäscherungen und Nebenleistungen
7.1 Einäscherungen
7.1.1 Einäscherung von Verstorbenen bis 5 Jahre inklusive Kühlraumnutzung und Aschekapsel, inklusive 
19% Umsatzsteuer
118,00 EUR         
7.1.2 Einäscherung von Verstorbenen inklusive Kühlraumnutzung und Aschekapsel, inklusive 
19% Umsatzsteuer
236,00 EUR         
7.2 Nebenleistungen zur Urne
7.2.1 Aufbewahren einer Urne nach einem Monat, je angefangenen Monat 16,73 EUR           
7.2.2 Aufbewahren einer Urne nach einem Monat, je angefangenen Monat inklusive 19% Umsatzsteuer 19,91 EUR           
7.2.3 Postversand einer Urne inklusive 19% Umsatzsteuer 95,76 EUR           
7.2.4 Überführung einer Urne vom Krematorium Stoffeln oder einem städtischen Düsseldorfer Friedhof zur Beisetzung auf 
einem anderen städtischen Düsseldorfer Friedhof
41,82 EUR           
7.2.5 Überführung einer Urne vom Krematorium Stoffeln oder einem städtischen Düsseldorfer Friedhof zur Beisetzung auf 
einem anderen städtischen Düsseldorfer Friedhof inklusive 19% Umsatzsteuer
49,77 EUR           
Artikel 2
 
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

24.11.2025 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

Zur Sitzung
01.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

Zur Sitzung
11.12.2025 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AÖE/061/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
05.11.2025
Erstellt
05.11.2025 09:33