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V/1024/2006

Bebauungsplan Nr. 210, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlage 11.12.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.4.1

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Beschlussvorlage

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184 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 210 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 1024/2006 
Bebauungsplan Nr. 210 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
0 50 100 150 m

Beschlussvorlage

2555 Zeichen

V/1024/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210: Coermühle 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 210: Coermühle ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der seit dem 11.01.1980 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 210 wurde zur planungsrechtlichen 
Sicherheit der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich Coermühle, öst-
lich der Sprakeler Straße, aufgestellt. Dem Bebauungsplan liegt die Baunutzungsverordnung in der 
Fassung vom 26.11.1968 zugrunde. Demgemäß wäre in den MI –, GE – und GI – Gebieten im 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Ansiedlung u. a. auch von großflächigen Einzelhan-
delsbetrieben planungsrechtlich zulässig. 
 
Das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einzelhandelskonzept (2004) zielt darauf, den Ein-
zelhandel auf die Zentren der Stadt und der Stadtteile zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen die 
Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandel in Gewerbegebieten restriktiv gestaltet werden. 
 
Um potenzielle Umnutzungsprozesse im Gewe rbegebiet Coermühle abwehren zu können, die ge-
mäß Einzelhandelskonzept stadtstrukturell unerwünscht wären, soll der Bebauungsplan geändert 
und Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich weitgehend ausgeschlossen werden. 
 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den 
Vorlagen-Nr.: 
V/1024/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Paning / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 42 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1024/2006 
vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge-
suche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. 
eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 210, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Sprakeler Straße
  • Coermühle

Bebauungsplan Nr. 210, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coermühle

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1024/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37