V/1024/2006
Bebauungsplan Nr. 210, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung
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V-1024-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf
184 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 210 Anlage zur Vorlage Nr. 1024/2006 Bebauungsplan Nr. 210 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER 0 50 100 150 m
Beschlussvorlage
2555 Zeichen
V/1024/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210: Coermühle Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 210: Coermühle ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der seit dem 11.01.1980 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 210 wurde zur planungsrechtlichen Sicherheit der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich Coermühle, öst- lich der Sprakeler Straße, aufgestellt. Dem Bebauungsplan liegt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26.11.1968 zugrunde. Demgemäß wäre in den MI –, GE – und GI – Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Ansiedlung u. a. auch von großflächigen Einzelhan- delsbetrieben planungsrechtlich zulässig. Das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einzelhandelskonzept (2004) zielt darauf, den Ein- zelhandel auf die Zentren der Stadt und der Stadtteile zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen die Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandel in Gewerbegebieten restriktiv gestaltet werden. Um potenzielle Umnutzungsprozesse im Gewe rbegebiet Coermühle abwehren zu können, die ge- mäß Einzelhandelskonzept stadtstrukturell unerwünscht wären, soll der Bebauungsplan geändert und Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich weitgehend ausgeschlossen werden. Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den Vorlagen-Nr.: V/1024/2006 Auskunft erteilt: Herr Paning / Herr Husmann Ruf: 492 61 42 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1024/2006 vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge- suche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 210, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Sprakeler Straße
- Coermühle
Bebauungsplan Nr. 210, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coermühle
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1024/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37