Anfrage (Hammer); Gebietsfremde Bäume, Werbung im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0056/2026 vom 24.02.2026
Stand: Am 04.05.2026 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Dokumente
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Anfrage (Frau Hammer); Gebietsfremde Bäume, Werbung im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)
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Anfrage (Frau Hammer); Gebietsfremde Bäume / Werbung im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20) Auf der Streuobstwiese nahe der ehemaligen Rollschuhbahn (bei den Liegebänken) wurden augenscheinlich zwei nicht heimische Bäume (vermutlich Catalpa) gepflanzt. → Wir fordern, dass Nachpflanzungen ausschließlich mit heimischen Arten, vorzugsweise Streuobstsorten, erfolgen. Hier wäre, wenn großes Laub gefragt ist, z.B. Morus eine bessere Alternative gewesen, die Insekten, Vögeln und Kleinsäugern ein Nahrungsangebot gemacht hätten. Zudem wurde mindestens ein großformatiges Werbebanner an der Groovbrücke angebracht. → Auch solche Werbung ist aus unserer Sicht im LSG unzulässig.
Beratungsverlauf
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04.05.2026
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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