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0516/2026

Beantwortung der Anfrage: Gebietsfremde Bäume, Werbung im LSG Zündorfer Groov (Landschaftsschutzgebiet L20)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.04.2026

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 04.05.2026, TOP 2.1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2076 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0516/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.05.2026 
 
Beantwortung der Anfrage: Gebietsfremde Bäume, Werbung im LSG Zündorfer Groov 
(Landschaftsschutzgebiet L20) 
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt zur Anfrage von Frau Hammer vom 03.06.2025 wie 
folgt Stellung: 
 
Frage von Frau Hammer:  
 
Auf der Streuobstwiese nahe der ehemaligen Rollschuhbahn (bei den Liegebänken) wurden 
augenscheinlich zwei nicht heimische Bäume (vermutlich Catalpa) gepflanzt.   
  
→ Wir fordern, dass Nachpflanzungen ausschließlich mit heimischen Arten, vorzugsweise 
Streuobstsorten, erfolgen. Hier wäre, wenn großes Laub gefragt ist, z.B. Morus eine bessere 
Alternative gewesen, die Insekten, Vögeln und Kleinsäugern ein Nahrungsangebot gemacht 
hätten. 
  
Zudem wurde mindestens ein großformatiges Werbebanner an der Groovbrücke angebracht.  
  
→ Auch solche Werbung ist aus unserer Sicht im LSG unzulässig. 
 
 
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: 
 
Streuobstwiese 
 
Die Anpflanzung der beiden Blauglockenbäume (Paulownia tomentosa) erfolgte durch die 
„GroovPaten“ im Rahmen eines Pilotprojekts.  
 
Nach aktueller Abstimmung werden die betroffenen Bäume zeitnah an geeignete Standorte 
außerhalb des Landschaftsschutzgebiets umgesetzt. Die Auswahl der neuen Standorte erfolgt 
in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren. Im Gegenzug zu den beiden entfernten Bäumen 
werden an dieser Stelle zwei standortheimische Gehölze gepflanzt.   
 
Werbebanner an der Brücke 
 
Zurzeit befindet sich kein Werbebanner am Brückengeländer in der Zündorfer Groov, wie bei 
einem Ortstermin am 10.03.2026 festgestellt werden konnte. Sollte dort erneut Werbung auf-
gehangen werden, bittet die Untere Naturschutzbehörde darum hierüber umgehend informiert 
zu werden. Sofern es sich um Werbung handelt, die den Verboten des Landschaftsplans ent-
gegensteht, wird die Untere Naturschutzbehörde eine Entfernung veranlassen.

2

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0516/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.04.2026
Erstellt
23.02.2026 16:17