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V/0872/2013/1

Weitere Umsetzung des Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge in Münster

Vorlagen 12.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 28

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10704 Zeichen

V/0872/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weitere Umsetzung des Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.02.2014 Hauptausschuss Entscheidung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.       Nach Entscheidung des Rates zu den Vorlagen 731/00, 731/00/E1 und 167/01,    
167/01/E1 sind im Stadtgebiet entsprechend dem Bedarf Flüchtlingseinrichtungen 
zu errichten. Der Bedarf orientiert sich an den Zuzügen von Flüchtlingen und der  
            Auslastung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten.  
 
2.       Auf der dafür vorgesehenen Fläche in Sprakel, Nördlich Landwehr (östlicher Teil 
bereich), soll nach dem bestehenden Konzept zur Integration und Unterbringung  
von Flüchtlingen eine Einrichtung für max. 50 Flüchtlinge errichtet werden. Die  
Baumaßnahme wird durch die Wohn + Stadtbau GmbH hinsichtlich Grunderwerb, 
Errichtung und Mietkonditionen ausgeschrieben und bis zur schlüsselfertigen 
Übergabe betreut. Die Stadt Münster wird die von dem Investor errichtete Einric h-
tung nach Fertigstellung anmieten. Die Flüchtlingseinrichtung soll durch die 
Wohn + Stadtbau GmbH erstellt und nach Fertigstellung des Gebäudes an 
die Stadt Münster vermietet werden.  
 
3.       Auf der dafür vorgesehenen Fläche in Gelmer, Schornheide, neben dem Tennis- 
            platz, soll nach dem bestehenden Konzept zur Integration und Unterbringung von  
Flüchtlingen eine Einrichtung für max. 45 Personen errichtet werden. Die Flücht- 
lingseinrichtung soll durch die Wohn + Stadtbau GmbH erstellt und nach Fertig- 
stellung des Gebäudes an die Stadt Münster vermietet werden.   
 
4.       Die Wohnhäuser Heidestraße Nr. 8-10 in Angelmodde werden durch die Stadt  
Münster von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angekauft und zur 
Unterbringung von ca. 50 Flüchtlingen hergerichtet. Der Standort Heidestraße e r-
setzt den 2000/2001 festgelegten Standort im Stadtgebiet Südost am Biederlac k-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0872/2013/E1 
Auskunft erteilt: 
Herr Köhnke  
Frau Jostameling 
Ruf: 
492 7053 
492 7055 
E-Mail: 
Koehnkej@stadt-muenster.de 
Jostameling@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0872/2013/1 
weg, der nicht realisierbar ist. Hiermit wird die sozialräumliche Verteilu ng (Vorlage 
731/00 ff.) zwischen den Stadtbezirken eingehalten.  
 
5.   Punkt 5 wird wie folgt gestrichen und geändert: 
 
Das Gebäude der DB Netz an der Schaumburgstraße 13 in Münster -Mitte soll als 
Ersatzstandort für die bestehende Einrichtung an der Friedrich -Ebert-Straße 1 zur 
Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Das Gebäude der DB Netz soll 
durch die Stadt Münster erworben und bis zum Erwerb angemietet werden. S o-
bald ausreichend Unterbringungskapazitäten vorhanden sind, wird das Gebäude 
Friedrich-Ebert-Straße 1 als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge aufgelöst. 
Der zweite Gebäudeteil des Gebäudes der DB Netz, mit separatem Eingang zur 
Johanniterstraße, soll zur Unterbringung von alleinstehenden Wohnungslosen g e-
nutzt werden. In Absprache mit de r Bischof-Hermann-Stiftung, die das Haus der 
Wohnungslosenhilfe in Münster als Träger führt, wird die Einrichtung vom ehem a-
ligen HUK -Gebäude an der Friedrich -Ebert-Straße zur Johanniterstraße verlegt. 
Dies wird in einer gesonderten Vorlage dem Rat und den zuständigen Fachaus-
schüssen vorgelegt.   
Das Gebäude der DB Netz an der Schaumburgstraße 13 in Münster -Mitte soll 
zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Das Gebäude der DB 
Netz soll durch die Stadt Münster  erworben und bis zum Erwerb  angemietet 
werden. Sobald ausreichend Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vo r-
handen sind, wird das Gebäude Friedrich -Ebert-Straße 1 als Unterbringung s-
möglichkeit für Flüchtlinge aufgelöst.  
Für den zweiten Gebäudeteil des Gebäudes der DB Netz, mit separatem Ei n-
gang zur Johanniterstraße, soll eine für die benachbarte Flüchtlingseinric h-
tung und das Umfeld verträgliche Nutzungsperspektive entwickelt und dem 
Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
6.       Neu eingefügt: 
 
In Münster sin d verschiedene Gebiete mit ehemals vom britischen Militär g e-
nutzten Wohnhäusern für ein Bebauungsplanverfahren vorgesehen. In diesen 
Gebieten werden die energetisch zwar nicht mehr sinnvoll sanierbaren, aber 
ansonsten weitestgehend intakten Wohnhäuser währ end der Planungsphase 
nicht abgerissen, sondern einer übergangsweisen Nutzung als Flüchtlingsu n-
terkünfte zugeführt. 
 
 
7.      Soweit begründet von den Gebäudeleitlinien (V/0505/2012) abgewichen werden  
     soll, ist dies in die entsprechenden Ausschreibungen mit aufzunehmen. Es ist be- 
     absichtigt, bei der Auswahl der Fenster keine Materialeinschränkungen vorzu-     
     geben, Ausnahme: Tropenholzverzicht.   
 
 
Begründung: 
 
Zum Beschlusspunkt 5: 
 
In den vorbefassten Gremien haben sich bei der Beratung  der Vorlage Bedenken gegen den Vo r-
schlag der Verwaltung ergeben, mit dem Umzug einer Flüchtlingseinrichtung in das Gebäude 
Schaumburgstraße auch die Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose 
Männer aus dem städtischen Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 in den Gebäudekomplex zu verla-
gern. Diese sollte baulich von der Flüchtlingseinrichtung vollständig getrennt und über einen eig e-
nen Eingang von der Johanniterstraße erschlossen werden.

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Anwohner der Johanniterstraße und der näheren Umgebun g haben erhebliche B edenken gegen 
die Lösung geltend gemacht. Aus der Anwohnerversammlung, in der die Pl anungen vorgestellt 
wurden, sowie den verschiedenen nachfolgenden Gesprächen wurde deutlich, dass die Flüchtli n-
ge, für die der Gebäudeteil zur Schaumburgstraße genutzt werden soll, im Viertel willkommen sein 
werden.  
 
Die in den Gremien und durch Anwohner vorgebrachten Bedenken gegen die vorgeschlagene U n-
terbringung von alleinstehenden Wohnungslosen im selben Gebäudekomplex sind ernst zu ne h-
men. Andererseits soll der Bereich des bisherigen gemeinsamen Standorts der Angebote an der 
Friedrich-Ebert-Straße perspektivisch entwickelt und überplant werden. Daher stellt der B e-
schlussvorschlag der Verwaltung eine zukunftssichere Basis für die Fortführung der sozia len An-
gebote dar. Alternativen mit der erforderlichen Nähe zu den wirks amen Angebotsstrukturen im 
Umfeld des Bahnhofs sind darüber hinaus derzeit nicht abse hbar. Im Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft wurde die Vorlage im Beschlusspunkt 5 dergestalt geän-
dert, dass dem Rat vorgeschlagen wird, für den Gebäudeteil mit Eingang zur Johannite rstraße 
zunächst eine für die benachbarte Flüchtlingseinrichtung und das Umfeld verträgliche Nutzung s-
perspektive zu entwickeln und diese dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung 
vorzulegen. Da die Entscheidung zur Verlagerung Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung nicht 
eilbedürftig ist und zudem auch aus Sicht der Verwaltung die vorgebrachten Bedenken nicht unb e-
achtlich sind, sollte eine gründliche Prüfung unter Entwicklung verschiedener Nutzungsalternativen 
bei aktiver Einbeziehung des Wohnumfelds einer Entscheidung vorgelagert sein. 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wies der Stad t-
kämmerer darauf hin, dass die DB Netz wider Erwarten am 06.02.2014 mitgeteilt habe, dass sie 
einem Verkauf der Gebäude Schaumburgstraße /Johanniterstraße nicht zustimme. Gründe zur 
fehlenden Verkaufsbereitschaft seien nicht genannt worden. Insofern musste der Beschlusspunkt 5 
angepasst werden.  
 
 
Zum Beschlusspunkt 6 (neu): 
 
Die Verwaltung strebt in den Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  
(BImA) zur Konversion der von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften unter 
anderem an, in möglichst vielen Wohnstandorten Wohnraum für besondere s oziale Bedarfe zu 
gewinnen. Dazu gehören zurzeit auch die Bedarfe für die Unterbringung der neu nach Münster 
zuziehenden Flüchtlinge, die so la nge bestehen, bis neue und dem M ünsteraner Flüchtlingskon-
zept entsprechende Flüchtlingseinrichtungen in ausreichendem Umfang fertig gestellt sind. 
 
Auch für  die Verwaltung sind dabei die Konversionss tandorte besonders wichtig, die nach den 
notwendigen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans überplant und mit einer g egenüber 
heute in der Regel verdichteten Bauweise entwickelt werden sollen. Dabei wird die Auffassung 
geteilt, dass es sich bei dem Bestand  zwar nicht um energetisch sinnvoll s anierbare Gebäude 
handelt, die aber in ihrem aktuellen Zustand gleichwohl sehr gut geeignet sind, Flüchtli ngen für 
eine Übergangszeit gute Wohnmöglichkeiten zu bieten. 
 
Aktuell handelt es sich bei dieser Betrachtung um die Wohnstandorte Borghorstweg, Von -
Esmarch-Straße/Muckermannweg (Gievenbeck) und Hoher Heck enweg/Sibeliusstraße (Rumpho-
rst). Vom Verfahren vergleichbare Standorte am Lilienthalweg (Gremmendorf) und an der Os t-
preußenstraße (Angelmodde) scheiden wegen der vorrangigen Nutzung durch das Studente nwerk 
aus. Der Standort Arnheimweg kann in diese Überle gungen bedingt ei nbezogen werden. Hier 
zeichnet sich eine Bebauung unter den Bedingungen des §  34 des Baugesetzbuches ab, der Vor-
haben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auch ohne Bebauungsplan regelt. Eine 
Nutzungsfrist wäre dadurch voraussi chtlich deutlich kürzer. Andererseits werden bereits die 
Standorte Borghorstweg und Von -Esmarch-Straße/Muckermannweg in Gievenbeck für die Unte r-

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bringung von Flüch tlingen genutzt, so dass in diesem Stadtteil eine gewisse Verdichtung in der 
Unterbringungssituation im Vergleich zu anderen Stadtteilen entstehen würde. 
 
Die Verwaltung hält den Hinweis für wichtig, dass an den einzelnen Standorten trotz der in größ e-
rem Umfang verfügbaren Häuser grundsätzlich die Grenze von 50 Menschen je Sta ndort für 
Flüchtlingseinrichtungen aus dem Flüchtlingskonzept gelten sollte. Gleichzeitig wird darauf verwi e-
sen, dass bei  weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen die zurzeit absehbaren Übergangslösungen 
nicht ausreichen  werden, um der kommunalen Unterbringungsverpflic htung gerec ht zu werden.  
Daher kann noch nicht ausgeschlossen werden, dass diese Grenzen in Einzelfällen überschritten 
werden müssen. Hierzu wird auch auf die parallel beratene Vorlage V/0956/2013 „ Aktuelle Unter-
bringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Schaumburgstraße 13
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Johanniterstraße
  • Lilienthalweg
  • Von-Esmarch-Straße
  • Sibeliusstraße
  • Heidestraße
  • Borghorstweg
  • Muckermannweg
  • Schornheide
  • Arnheimweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0872/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37