V/0872/2013/1
Weitere Umsetzung des Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge in Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
10704 Zeichen
V/0872/2013/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Weitere Umsetzung des Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge in Münster
Beratungsfolge
12.02.2014 Hauptausschuss Entscheidung
12.02.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Nach Entscheidung des Rates zu den Vorlagen 731/00, 731/00/E1 und 167/01,
167/01/E1 sind im Stadtgebiet entsprechend dem Bedarf Flüchtlingseinrichtungen
zu errichten. Der Bedarf orientiert sich an den Zuzügen von Flüchtlingen und der
Auslastung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten.
2. Auf der dafür vorgesehenen Fläche in Sprakel, Nördlich Landwehr (östlicher Teil
bereich), soll nach dem bestehenden Konzept zur Integration und Unterbringung
von Flüchtlingen eine Einrichtung für max. 50 Flüchtlinge errichtet werden. Die
Baumaßnahme wird durch die Wohn + Stadtbau GmbH hinsichtlich Grunderwerb,
Errichtung und Mietkonditionen ausgeschrieben und bis zur schlüsselfertigen
Übergabe betreut. Die Stadt Münster wird die von dem Investor errichtete Einric h-
tung nach Fertigstellung anmieten. Die Flüchtlingseinrichtung soll durch die
Wohn + Stadtbau GmbH erstellt und nach Fertigstellung des Gebäudes an
die Stadt Münster vermietet werden.
3. Auf der dafür vorgesehenen Fläche in Gelmer, Schornheide, neben dem Tennis-
platz, soll nach dem bestehenden Konzept zur Integration und Unterbringung von
Flüchtlingen eine Einrichtung für max. 45 Personen errichtet werden. Die Flücht-
lingseinrichtung soll durch die Wohn + Stadtbau GmbH erstellt und nach Fertig-
stellung des Gebäudes an die Stadt Münster vermietet werden.
4. Die Wohnhäuser Heidestraße Nr. 8-10 in Angelmodde werden durch die Stadt
Münster von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angekauft und zur
Unterbringung von ca. 50 Flüchtlingen hergerichtet. Der Standort Heidestraße e r-
setzt den 2000/2001 festgelegten Standort im Stadtgebiet Südost am Biederlac k-
Vorlagen-Nr.:
V/0872/2013/E1
Auskunft erteilt:
Herr Köhnke
Frau Jostameling
Ruf:
492 7053
492 7055
E-Mail:
Koehnkej@stadt-muenster.de
Jostameling@stadt-muenster.de
Datum:
12.02.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0872/2013/1
weg, der nicht realisierbar ist. Hiermit wird die sozialräumliche Verteilu ng (Vorlage
731/00 ff.) zwischen den Stadtbezirken eingehalten.
5. Punkt 5 wird wie folgt gestrichen und geändert:
Das Gebäude der DB Netz an der Schaumburgstraße 13 in Münster -Mitte soll als
Ersatzstandort für die bestehende Einrichtung an der Friedrich -Ebert-Straße 1 zur
Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Das Gebäude der DB Netz soll
durch die Stadt Münster erworben und bis zum Erwerb angemietet werden. S o-
bald ausreichend Unterbringungskapazitäten vorhanden sind, wird das Gebäude
Friedrich-Ebert-Straße 1 als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge aufgelöst.
Der zweite Gebäudeteil des Gebäudes der DB Netz, mit separatem Eingang zur
Johanniterstraße, soll zur Unterbringung von alleinstehenden Wohnungslosen g e-
nutzt werden. In Absprache mit de r Bischof-Hermann-Stiftung, die das Haus der
Wohnungslosenhilfe in Münster als Träger führt, wird die Einrichtung vom ehem a-
ligen HUK -Gebäude an der Friedrich -Ebert-Straße zur Johanniterstraße verlegt.
Dies wird in einer gesonderten Vorlage dem Rat und den zuständigen Fachaus-
schüssen vorgelegt.
Das Gebäude der DB Netz an der Schaumburgstraße 13 in Münster -Mitte soll
zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Das Gebäude der DB
Netz soll durch die Stadt Münster erworben und bis zum Erwerb angemietet
werden. Sobald ausreichend Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vo r-
handen sind, wird das Gebäude Friedrich -Ebert-Straße 1 als Unterbringung s-
möglichkeit für Flüchtlinge aufgelöst.
Für den zweiten Gebäudeteil des Gebäudes der DB Netz, mit separatem Ei n-
gang zur Johanniterstraße, soll eine für die benachbarte Flüchtlingseinric h-
tung und das Umfeld verträgliche Nutzungsperspektive entwickelt und dem
Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
6. Neu eingefügt:
In Münster sin d verschiedene Gebiete mit ehemals vom britischen Militär g e-
nutzten Wohnhäusern für ein Bebauungsplanverfahren vorgesehen. In diesen
Gebieten werden die energetisch zwar nicht mehr sinnvoll sanierbaren, aber
ansonsten weitestgehend intakten Wohnhäuser währ end der Planungsphase
nicht abgerissen, sondern einer übergangsweisen Nutzung als Flüchtlingsu n-
terkünfte zugeführt.
7. Soweit begründet von den Gebäudeleitlinien (V/0505/2012) abgewichen werden
soll, ist dies in die entsprechenden Ausschreibungen mit aufzunehmen. Es ist be-
absichtigt, bei der Auswahl der Fenster keine Materialeinschränkungen vorzu-
geben, Ausnahme: Tropenholzverzicht.
Begründung:
Zum Beschlusspunkt 5:
In den vorbefassten Gremien haben sich bei der Beratung der Vorlage Bedenken gegen den Vo r-
schlag der Verwaltung ergeben, mit dem Umzug einer Flüchtlingseinrichtung in das Gebäude
Schaumburgstraße auch die Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose
Männer aus dem städtischen Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 in den Gebäudekomplex zu verla-
gern. Diese sollte baulich von der Flüchtlingseinrichtung vollständig getrennt und über einen eig e-
nen Eingang von der Johanniterstraße erschlossen werden.
- 3 -
V/0872/2013/1
Anwohner der Johanniterstraße und der näheren Umgebun g haben erhebliche B edenken gegen
die Lösung geltend gemacht. Aus der Anwohnerversammlung, in der die Pl anungen vorgestellt
wurden, sowie den verschiedenen nachfolgenden Gesprächen wurde deutlich, dass die Flüchtli n-
ge, für die der Gebäudeteil zur Schaumburgstraße genutzt werden soll, im Viertel willkommen sein
werden.
Die in den Gremien und durch Anwohner vorgebrachten Bedenken gegen die vorgeschlagene U n-
terbringung von alleinstehenden Wohnungslosen im selben Gebäudekomplex sind ernst zu ne h-
men. Andererseits soll der Bereich des bisherigen gemeinsamen Standorts der Angebote an der
Friedrich-Ebert-Straße perspektivisch entwickelt und überplant werden. Daher stellt der B e-
schlussvorschlag der Verwaltung eine zukunftssichere Basis für die Fortführung der sozia len An-
gebote dar. Alternativen mit der erforderlichen Nähe zu den wirks amen Angebotsstrukturen im
Umfeld des Bahnhofs sind darüber hinaus derzeit nicht abse hbar. Im Ausschuss für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft wurde die Vorlage im Beschlusspunkt 5 dergestalt geän-
dert, dass dem Rat vorgeschlagen wird, für den Gebäudeteil mit Eingang zur Johannite rstraße
zunächst eine für die benachbarte Flüchtlingseinrichtung und das Umfeld verträgliche Nutzung s-
perspektive zu entwickeln und diese dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung
vorzulegen. Da die Entscheidung zur Verlagerung Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung nicht
eilbedürftig ist und zudem auch aus Sicht der Verwaltung die vorgebrachten Bedenken nicht unb e-
achtlich sind, sollte eine gründliche Prüfung unter Entwicklung verschiedener Nutzungsalternativen
bei aktiver Einbeziehung des Wohnumfelds einer Entscheidung vorgelagert sein.
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wies der Stad t-
kämmerer darauf hin, dass die DB Netz wider Erwarten am 06.02.2014 mitgeteilt habe, dass sie
einem Verkauf der Gebäude Schaumburgstraße /Johanniterstraße nicht zustimme. Gründe zur
fehlenden Verkaufsbereitschaft seien nicht genannt worden. Insofern musste der Beschlusspunkt 5
angepasst werden.
Zum Beschlusspunkt 6 (neu):
Die Verwaltung strebt in den Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) zur Konversion der von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften unter
anderem an, in möglichst vielen Wohnstandorten Wohnraum für besondere s oziale Bedarfe zu
gewinnen. Dazu gehören zurzeit auch die Bedarfe für die Unterbringung der neu nach Münster
zuziehenden Flüchtlinge, die so la nge bestehen, bis neue und dem M ünsteraner Flüchtlingskon-
zept entsprechende Flüchtlingseinrichtungen in ausreichendem Umfang fertig gestellt sind.
Auch für die Verwaltung sind dabei die Konversionss tandorte besonders wichtig, die nach den
notwendigen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans überplant und mit einer g egenüber
heute in der Regel verdichteten Bauweise entwickelt werden sollen. Dabei wird die Auffassung
geteilt, dass es sich bei dem Bestand zwar nicht um energetisch sinnvoll s anierbare Gebäude
handelt, die aber in ihrem aktuellen Zustand gleichwohl sehr gut geeignet sind, Flüchtli ngen für
eine Übergangszeit gute Wohnmöglichkeiten zu bieten.
Aktuell handelt es sich bei dieser Betrachtung um die Wohnstandorte Borghorstweg, Von -
Esmarch-Straße/Muckermannweg (Gievenbeck) und Hoher Heck enweg/Sibeliusstraße (Rumpho-
rst). Vom Verfahren vergleichbare Standorte am Lilienthalweg (Gremmendorf) und an der Os t-
preußenstraße (Angelmodde) scheiden wegen der vorrangigen Nutzung durch das Studente nwerk
aus. Der Standort Arnheimweg kann in diese Überle gungen bedingt ei nbezogen werden. Hier
zeichnet sich eine Bebauung unter den Bedingungen des § 34 des Baugesetzbuches ab, der Vor-
haben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auch ohne Bebauungsplan regelt. Eine
Nutzungsfrist wäre dadurch voraussi chtlich deutlich kürzer. Andererseits werden bereits die
Standorte Borghorstweg und Von -Esmarch-Straße/Muckermannweg in Gievenbeck für die Unte r-
- 4 -
V/0872/2013/1
bringung von Flüch tlingen genutzt, so dass in diesem Stadtteil eine gewisse Verdichtung in der
Unterbringungssituation im Vergleich zu anderen Stadtteilen entstehen würde.
Die Verwaltung hält den Hinweis für wichtig, dass an den einzelnen Standorten trotz der in größ e-
rem Umfang verfügbaren Häuser grundsätzlich die Grenze von 50 Menschen je Sta ndort für
Flüchtlingseinrichtungen aus dem Flüchtlingskonzept gelten sollte. Gleichzeitig wird darauf verwi e-
sen, dass bei weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen die zurzeit absehbaren Übergangslösungen
nicht ausreichen werden, um der kommunalen Unterbringungsverpflic htung gerec ht zu werden.
Daher kann noch nicht ausgeschlossen werden, dass diese Grenzen in Einzelfällen überschritten
werden müssen. Hierzu wird auch auf die parallel beratene Vorlage V/0956/2013 „ Aktuelle Unter-
bringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen“ verwiesen.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (11)
- Schaumburgstraße 13
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Johanniterstraße
- Lilienthalweg
- Von-Esmarch-Straße
- Sibeliusstraße
- Heidestraße
- Borghorstweg
- Muckermannweg
- Schornheide
- Arnheimweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0872/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37