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Bürgereingabe nach § 24 GO- "Schaffung einer Aktivfläche auf den Spiel- u

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3298/2020 vom 02.12.2020

Stand: Am 11.02.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) geändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/46 Vorlagen-Nummer 3298/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO- "Schaffung einer Aktivfläche auf den Sport- und Spielflächen am Poller Rheinufer" Aktenzeichen 200/20B Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe zur Schaffung einer Aktivfläche auf den Sport- und Spielflächen am Poller Rheinufer. Die Bezirksvertretung Porz folgt der fachlichen Einschätzung der Verwaltung. Der vom Petenten vorgeschlagene Standort am Poller Rheinufer ist für die Schaffung eines Bewe- gungsparcours und Slackline geeignet. Der vom Petenten vorgeschlagene Standort am Poller Rheinufer nahe der Sportanlage Poller Wie- sen/ Alfred-Schütte-Allee ist eine sinnvolle Ergänzung zu den Standorten des Gesamtkonzepts Be- wegungsparcours im Kölner Grün, das der Rat der Stadt Köln am 09.07.2019 beschlossen hat. Eine Umsetzung des Bewegungsangebotes kann erst nach gesicherter Finanzierung erfolgen. Alternative: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe zur Schaffung einer Aktivfläche auf den Sport- und Spielflächen am Poller Rheinufer. Die Bezirksvertretung Porz folgt nicht der fachlichen Einschätzung der Verwaltung und lehnt die Bür- gereingabe ab. Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der vom Petenten vorgeschlagene Standort am Poller Rheinufer ist geeignet für die Schaffung von weiteren Bewegungsangeboten im Kölner Grün, das die Kölner kostenfrei und ohne Vereinsbindung nutzen können. Da die Flächen im Geltungsbereich des Landschaftsplans liegen und als Landschaftsschutzgebiet L13 ausgewiesen sind, muss eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans beantragt wer- den. Aus diesem Grund müssen den Boden versiegelnde Sportarten vermieden werden, deshalb sind die vorgeschlagenen Halfpipes für diesen Standort ungeeignet. Der vom Petenten vorgeschlagene Standort ist für Bewegungsparcours und Slackline sehr gut geeig- net und stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits beschlossenen Standorten des Gesamtkon- zepts Bewegungsparcours im Kölner Grün dar, das Rat der Stadt Köln hat am 09.07.2019 beschlos- sen hat. Die Verwaltung hat das Gesamtkonzept Bewegungsparcours im Kölner Grün erarbeitet, damit künfti- ge Investitionen für Bewegungsangebote im Kölner Grün aufeinander abgestimmt und vornehmlich in definierte Schwerpunkträume für Sport gelenkt werden. Dieses Gesamtkonzept definiert 8 große Bewegungs-Parcours im Äußeren und Inneren Grüngürtel sowie mehrere quartiersbezogene Bewegungs-Stationen. Zusätzlich zu den Bewegungs-Parcours gibt es kleinere Bewegungs-Stationen, die als quartiersnahe Einstiegsbereiche ein weniger umfangreiches Angebot an Geräten bieten und den Freizeitsportlern in Wohnungsnähe zur Verfügung stehen. Die Flächen nahe der Sportanlage Alfred-Schütte-Allee sind geeignet, um das bereits bestehende Sportangebot mit Sportplätzen, Tennisplätzen und Basketball, das sehr gut genutzt wird, durch weite- re Bewegungsangebote zu ergänzen. Sie befinden sich an der beliebten Laufstrecke entlang des Rheinufers und sind im Eigentum der Stadt Köln. Als Standort für eine quartiersbezogene Bewegungs-Station ist die Wiese nördlich des Gebäudes Alfred-Schütte-Allee 131 sehr gut geeignet. Die Ausgestaltung sollte am tatsächlichen Bedarf der späteren Nutzer erfolgen, der über eine Öffent- lichkeitsbeteiligung ermittelt wird. Die Finanzierung zum Ausbau der vom Petenten angeregten Aktivfläche ist nicht gesichert. Anlagen
  • Anlage_Standortvorschlag für ein Bewegungsangebot im Bezirk Porz

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    Anlage: Standortvorschlag für ein Bewegungsangebot im Bezirk Porz / Poll In Ergänzung der Sportanlage Poller Wiesen/ Alfred-Schütte-Allee
  • Anlage_Bürgerantrag Aktivfläche am Poller Rheinufer

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    [are we] en ee] . . CHEZ An die Bezirksvertretung Porz sowie rear] CEEBEEIEFET) an die Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker ea) OD Beschwerdeausschuss 08.11.2020 D Parteien DO Presse (Köln), cc Grünflächenamt, Sportamt „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach $14 Hauptsatzung (824 GO) hier: Schaffung einer Aktivfläche auf den Sport- und Spielflächen am Poller Rheinufer Hiermit mache ich gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und $ 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer „Aktivfläche“ auf den Sport- und Spielflächen am Poller Rheinufer (Poller Wiesen) zu prüfen, ggfls. zu planen und einzurichten. Dies könnte sein: Trimm-Dich-Pfad, Bewegungsparcours bis hin zu Slack-Lines, Halfpipes etc. Standorte könnten freie Flächen zwischen Nato-Rampe und DLRG sein Begründung: Die Aktivfläche wäre eine Ergänzung der bestehenden und gut genutzten Sportanlagen und liegt gut erreichbar — auch im Bereich von Lauf- und Wanderwegen. Sie sollte für Menschen jeden Alters ganz oder teilweise nutzbar sein. Über eine öffentliche Information — Versammlungen sind wohl derzeit nicht sinnvoll / möglich - könnten Anregungen über Umfang und Gestaltung eingeholt werden. CHEEEEENTEITD 6 Mein Name und meine Daten dürfen veröffentlicht werden. Zudem hätte ich gerne Rederecht....

Beratungsverlauf

  1. 11.02.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 2.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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