V/0278/2019/1
Einrichtung Haus des Jugendrechts
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4049 Zeichen
V/0278/2019/1
V/0278/2019/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Einrichtung Haus des Jugendrechts
Beratungsfolge
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.07.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts.
Voraussichtlich im II. Quartal 2020 wird der formelle Umzug der beteiligten Institutionen in eine
innenstadtnahe Immobilie erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Immobilie anzumieten und die notwendigen
Beschlüsse vor der Sommerpause herbeizuführen.
3. (neu) Die Verwaltung wird beau ftragt, mit der Polizei und - falls dafür aus Zuständi g-
keitsgründen notwendig - mit dem IM Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, dass
ausschließlich Jugendsachbearbeiter*innen in das HdJR ziehen.
4. (neu) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizei Verhandlungen aufzunehmen, mit
dem Ziel, auch die jungen Volljährigen bzw. Heranwachsenden (analog HdJR Stuttgart)
als Zielgruppe im HdJR aufzunehmen.
5. (neu)Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizei Ver handlungen aufzunehmen, mit
dem Ziel, dass das Projekt „Kurve kriegen“ ebenfalls in das Haus des Jugendrechts
kommt.
6. (neu) Die Verwaltung wird beauftragt im Hinblick auf die Raumressourcen für die J u-
gendhilfe im Strafverfahren zu berücksichtigen, dass es mit der Umsetzung der EU
Richtlinie 2016/800 vom 11. Mai 2016 über „Verfahrensgarantien in Strafverfahren für
Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“ 1 und dem
vermutlich Ende des Jahres 2019 in Kraft tretenden „Gesetzes zur Stärkung der Verfah-
rensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ 2 (zur Zeit liegt der Referente n-
entwurf vor) zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind.
1 http://www.dvjj.de/sites/default/files/medien/imce/documente/aktuelles/eu -richtlinie_2016-800_vom_11._mai_2016_nur_rili.pdf
2 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Verfahrensrechte_Jugendst rafverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
27.06.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Vogt
Telefon: 492 51 75
VogtH@stadt-muenster.de
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7. (neu) Die Arbeit des HdJR wird von Beginn an wissenschaftlich begleitet und evalui ert,
insbesondere unter dem Aspekt der Adressat*innenperspektive (u.a. Nutzen und Wi r-
kung). Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür zunächst das kriminalwissenschaftliche
Institut der WWU Münster, Prof. Klaus Boers anzufragen und die Kosten zu ermitteln
und Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.3
8. (neu) Dem Vorschlag (Seite 1 Punkt 1.1 Kurzkonzept) des Fachdienstes Jugendhilfe im
Strafverfahren, der Polizei und Staatsanwaltschaft wird gefolgt und für die Begleitung
des Prozesses der Entwicklung fachlicher und organisatorischer Standards für das
Haus des Jugendrechts Münster eine externe Moderation bereitgestellt.“
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Sie entstehen erst bei der A n-
mietung einer g eeigneten Immobilie. Die Verwaltung wird dazu eine gesonderte Beschlussvorlage
vorlegen.
Begründung:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL und der CDU- Fraktion beschloss der
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner Sitzun g am 26.06.2019, dem Rat zu em p-
fehlen, die Vorlage in der geänderten Fassung zu beschließen. Aufgrund dieses Beschlusses legt die
Verwaltung diese Ergänzungsvorlage vor.
Die Verwaltung wird die gemachten Prüfaufträge aufnehmen und weiter verfolgen.
Die politischen Gremien werden über die Ergebnisse entsprechend informiert.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
3 Alternativen wären bspw. das DJI (Deutsches Jugendinstitut) oder das KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0278/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37