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V/0278/2019/1

Einrichtung Haus des Jugendrechts

Vorlagen 27.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 31

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4049 Zeichen

V/0278/2019/1 
V/0278/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einrichtung Haus des Jugendrechts 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts.  
Voraussichtlich im II. Quartal 2020 wird der formelle Umzug der beteiligten Institutionen in eine 
innenstadtnahe Immobilie erfolgen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Immobilie anzumieten und die notwendigen 
Beschlüsse vor der Sommerpause herbeizuführen. 
 
3. (neu) Die Verwaltung wird beau ftragt, mit der Polizei und - falls dafür aus Zuständi g-
keitsgründen notwendig - mit dem IM Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, dass 
ausschließlich Jugendsachbearbeiter*innen in das HdJR ziehen. 
 
4. (neu) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizei Verhandlungen aufzunehmen, mit 
dem Ziel, auch die jungen Volljährigen bzw. Heranwachsenden (analog HdJR Stuttgart) 
als Zielgruppe im HdJR aufzunehmen. 
 
5. (neu)Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizei Ver handlungen aufzunehmen, mit 
dem Ziel, dass das Projekt „Kurve kriegen“ ebenfalls in das Haus des Jugendrechts 
kommt. 
 
6. (neu) Die Verwaltung wird beauftragt im Hinblick auf die Raumressourcen für die J u-
gendhilfe im Strafverfahren zu berücksichtigen, dass es mit der Umsetzung der EU 
Richtlinie 2016/800 vom 11. Mai 2016 über „Verfahrensgarantien in Strafverfahren für 
Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“ 1 und dem 
vermutlich Ende des Jahres 2019 in Kraft tretenden „Gesetzes zur Stärkung der Verfah-
rensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ 2 (zur Zeit liegt der Referente n-
entwurf vor) zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind. 
                                                
1 http://www.dvjj.de/sites/default/files/medien/imce/documente/aktuelles/eu -richtlinie_2016-800_vom_11._mai_2016_nur_rili.pdf 
2 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Verfahrensrechte_Jugendst rafverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=1 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
27.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Vogt 
Telefon: 492 51 75 
VogtH@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0278/2019/1 
 
7. (neu) Die Arbeit des HdJR wird von Beginn an wissenschaftlich begleitet und evalui ert, 
insbesondere unter dem Aspekt der Adressat*innenperspektive (u.a. Nutzen und Wi r-
kung). Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür zunächst das kriminalwissenschaftliche 
Institut der WWU Münster, Prof. Klaus Boers anzufragen und die Kosten zu ermitteln 
und Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.3 
 
8. (neu) Dem Vorschlag (Seite 1 Punkt 1.1 Kurzkonzept) des Fachdienstes Jugendhilfe im 
Strafverfahren, der Polizei und Staatsanwaltschaft wird gefolgt und für die Begleitung 
des Prozesses der Entwicklung fachlicher und organisatorischer Standards für das 
Haus des Jugendrechts Münster eine externe Moderation bereitgestellt.“ 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Sie entstehen erst bei der A n-
mietung einer g eeigneten Immobilie. Die Verwaltung wird dazu eine gesonderte Beschlussvorlage 
vorlegen. 
 
Begründung: 
 
Auf Antrag der Fraktion  Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL und der CDU- Fraktion beschloss der  
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner Sitzun g am 26.06.2019, dem Rat zu em p-
fehlen, die Vorlage in der geänderten Fassung zu beschließen. Aufgrund dieses Beschlusses legt die 
Verwaltung diese Ergänzungsvorlage vor. 
 
Die Verwaltung wird die gemachten Prüfaufträge aufnehmen und weiter verfolgen. 
Die politischen Gremien werden über die Ergebnisse entsprechend informiert. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
  
                                                
3 Alternativen wären bspw. das DJI (Deutsches Jugendinstitut) oder das KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen)

Beratungsverlauf (2)

03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0278/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37