Irrfahrt der Linie 66
Stellungnahme der Verwaltung 191110-1 ST vom 04.02.2020
Stand: Am 06.02.2020 im Rat zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191110-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Irrfahrt der Linie 66 Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der großen Anfrage nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH wie folgt Stellung: 1. Erfolgt die Schrankenschließung an Bahnübergängen der Stadtbahnlinien manuell oder automatisch und wieso waren die Schranken an einigen Bahnübergängen bei der Irrfahrt der Linie 66 nicht geschlossen? Die Schrankenschließung erfolgt automatisch, die Schließung wird durch die Bahnen ausgelöst, wenn sie eine bestimmte Stelle vor dem Bahnübergang passieren. Liegt ein Bahnübergang direkt hinter einer Haltestelle erfolgt die Einschaltung der Sicherungselemente erst zeitverzögert, um übermäßig lange Schrankenschließzeiten durch die Standzeiten an den Haltestellen zu vermeiden. Lediglich in Fällen wo eine Bahn ohne Halt durch eine Haltestelle fährt und das Fahrerpersonal die Signale nicht beachtet, kann es dazu kommen, dass durch die Zeitverzögerung an einem Bahnübergang unmittelbar hinter einer Haltestelle die Schranken nicht geschlossen sind. 2. Wieso wurde die Irrfahrt der Linie 66 von der SWB erst nach Meldung der Polizei in der Leitstelle bemerkt und wie können derartige Vorfälle zukünftig verhindert werden? Straßen- und Stadtbahnen fahren grundsätzlich „auf Sicht“, nur in Tunneln und auf Strecken mit Geschwindigkeiten größer 70 km/h ist eine Zugsicherungstechnik notwendig. Bei Strecken mit Zugsicherungstechnik wird beispielsweise die Beachtung eines roten Signals überwacht, wird das Rotlicht überfahren, wird die Bahn automatisch gebremst. Fahren auf Zugsicherung ist allerdings nur dort realisierbar, wo der Bahnverkehr keine Berührung mit anderen Verkehrsteilnehmern hat – im Fall der Linie 66 im oberirdischen Bereich also auf den wenigsten Streckenabschnitten. Das „Fahren auf Sicht“ ist vergleichbar mit dem Straßenverkehr, wo das Nichtbeachten eines Rotlichts an einer Ampel in der Regel nicht überwacht wird. Der Vorfall auf der Linie 66 ist durch menschliches Versagen zu Stande gekommen, das sich auch bei besten Sicherheitsvorkehrungen nie vollständig ausschließen lässt. Seite 1 von 3 Seite 2 —— 3. Wieso wurde die Irrfahrt der Linie 66 nach dem Betätigen der Notbremse nicht an der nächsten Haltestelle gestoppt? Bei Straßen- und Stadtbahnen, die auch in Tunneln fahren, muss eine „Notbremsüberbrückung“ vorhanden sein. Diese stellt sicher, dass die Bahn nicht auf freier Strecke zum Stehen kommt, wo das Verbleiben des Fahrzeugs oder das Verlassen der Bahnen für die Fahrgäste mit erheblichen Gefahren verbunden sein kann. Daher erhält das Fahrpersonal ein Signal, wenn die Fahrgastnotbremse ausgelöst wurde – im vorliegenden Fall konnte der Fahrer aus bekanntem Grund auf dieses Signal nicht reagieren. 4. Werden die Verwaltung und die Stadtwerke Bonn beim zuständigen Bundesamt auf eine Änderung der Verordnungen über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) hinwirken, sodass Straßenbahnen durch eine Sicherheitsfahrschaltung nach dem Ausfall einer Fahrerin bzw. eines Fahrers oder dem Betätigen der Notbremse unmittelbar zum Stehen kommen? Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf hat verfügt, dass die Sicherheitsfahrschaltung in Straßenbahnfahrzeugen NRW- weit geändert werden muss. Die zukünftige Sicherheitsfahrschaltung muss vom Fahrer immer wieder regelmäßig gelöst werden. Bisher musste sie permanent betätigt werden. Wenn der Fahrer nicht mehr handlungsfähig ist, wird künftig innerhalb von 15 Sekunden der Bremsvorgang eingeleitet. So lange der Fahrer handlungsfähig ist, soll die Bahn auch künftig im Notfall dort gestoppt werden, wo Hilfe und Evakuierung am besten möglich sind. 5. Warum hat sich in der Leitstelle nach der Meldung des Vorfalls dagegen entschieden, den Strom von der Strecke zu nehmen, um somit die Irrfahrt der Linie 66 unverzüglich zu stoppen? Die Variante den Bremshebel im Fahrerstand durch die Fahrgäste betätigen zu lassen war in diesem Fall die schnellste und sicherste Möglichkeit, die Bahn anzuhalten. 6. Wie sieht die Gesundheitsvorsorge der StraßenbahnfahrerInnen der Stadtwerke Bonn aus und welchen medizinischen Untersuchungen müssen sie sich regelmäßig unterziehen? Das Fahrpersonal wird vor der Einstellung und dann mindestens alle drei Jahre durch Ärzte für Arbeitsmedizin umfangreich untersucht. Die medizinischen Tests sind in den „Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen“ beschrieben. Darüber hinaus bieten die Stadtwerke Bonn ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge an, z. B. die kostenlose Nutzung von Fitnessstudios und Schwimmbädern, diverse Betriebssportangebote, Raucherentwöhnungskurse, Vorsorgeuntersuchungen u.a. zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw. Seite 2 von 3 Seite 3 —— Anlage/n Keine Seite 3 von 3
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