V/0792/2015
Aufgabenerweiterung in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
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Beschlussvorlage
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V/0792/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Aufgabenerweiterung in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Beratungsfolge 25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die in dieser Vorlage beschriebenen pflichtigen Aufgabenerweiterungen für den Bereich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zur Kenntnis. 2. Zum Stellenplan 2016 werden für die Wahrnehmung der neuen Pflichtaufgaben 1,00 Stel- le EGr. 13 TVöD für Tierärztinnen bzw. Tierärzte im Teilerge bnisplan 02.11 eingerichtet. Weiterhin werden befristet bis zum 31.12.2016 0,26 Vollzeitäquivalent EGr. 5 für Verwa l- tungstätigkeiten bereitgestellt. 3. Die Maßnahme 2 aus der Anlage 1d der Vorlage V/0702/2012 „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2)“, nämlich die Zusamme n- fassung des Veterinär - und Lebensmittelüberwachungsamtes mit dem Gesundheitsamt mit der Folge einer Personaleinsparung in Höhe von mindestens 0,5 Stelle (A 15), ist d a- mit umgesetzt. Vorlagen-Nr.: V/0792/2015 Auskunft erteilt: Herr Dr. med. Schulze Kalthoff Ruf: 492-5300 E-Mail: SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de Datum: 05.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0792/2015 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 02.11 Veterinär- und Lebensmitte l- angelegenheiten 2016 Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2016 ff 5.800 Zusätzliche Gebührenein- nahme 11 Personalaufwendungen 2016 2017 ff. 92.820 € 81.520 € Personalauf- wendungen Die Verwaltung wird zu den Etatberatungen entsprechende Veränderungsblätter fertigen. Begründung: Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat neue zusätzliche Aufga- ben im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu erfüllen. Grundlage sind verschie- dene Gesetzesänderungen und Erlasse des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV). Die neuen Aufgaben sind durch das vorhandene Personal nicht zu erfüllen, so dass sich ein zusätzlicher Stellenbedarf ergibt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Veränderungen: 1. Kontrolle von Tierversuchen In Münster gibt es verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen (z.B. diverse Institute des Univer- sitätsklinikums, Max-Planck-Institut, Covance Preclinical Services GmbH u.a.), in denen Tiere zu Versuchszwecken gehalten und bei denen Tierversuche durchgeführt werden. Die Genehmigung der Tierversuche o bliegt gemäß §§ 8 und 15 Tierschutzgesetz (TierSchG) der zuständigen Landesbehörde – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein - Westfalen (LANUV). Gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG sind diese Tierversuche behördlich zu überwa- chen. In der Vergange nheit gab es zu der Durchführung der Überwachung unterschiedliche Standpunkte. Die Stadt Münster und auch der Städtetag vertraten die Meinung, dass nur die Tie r- haltung in den Versuchseinrichtungen und nicht die eigentliche Durchführung der jeweiligen Tie r- versuche durch die Kreisordnungsbehörde zu überprüfen sei. Mit Erlass vom 26.06.2015 in Ve r- bindung mit vorausgegangenen Regelungen hat das MKULNV jedoch nun abschließend die Wei- sung erteilt, dass „Einrichtungen und Betriebe, in denen Versuchstiere gehalten werden oder in denen Tierversuche durchgeführt werden, regelmäßig und in angemessenem Umfang unter b e- sonderer Berücksichtigung möglicher Tierschutz-Risiken durch die Kreisordnungs behörden (KOB) unter Beteiligung des beamteten Tierarztes nach § 15 Abs. 2 T ierSchG zu besic htigen sind. Die Kontrollen von Tierversuchen sind auf der Grundlage einer Risikoanalyse durchzuführen.“ Gemäß § 16 Abs. 1 TierSchG soll die Besichtigung in den o. g. Einrichtungen und Betrieben „min- destens alle drei Jahre erfolgen. Wenn in diesen Einrichtungen oder Betrieben nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 TierSchG Primaten gezüchtet, gehalten oder in Tierversuchen verwendet we r- den, soll die Besichtigung darüber hinaus sogar mindestens einmal jährlich erfolgen“. Die gesetzlich vorgesc hriebene Überprüfung der Tierversuche setzt sich aus verschiedenen ei n- zelnen Tätigkeiten zusammen (Risikoanalyse, An - und Abfahrt, Umkleidung, Feststellung der Nämlichkeit der Tierversuche, Überprüfung der Qualifikation des ausführenden Personals, der G e- nehmigung entsprechender Räumlichkeiten, des Hygienestandards, der Handhabung, der Einha l- tung und Schwere der Eingriffe sowie die Nachbereitung der Kontrollen). Hierfür wurde ein g e- - 3 - V/0792/2015 schätzter durchschnittlicher Zeitaufwand von insgesamt ca. 7,5 Stunden pro Üb erprüfung ermittelt. Hinsichtlich der aufgezeigten Tätigkeiten möchte ich noch folgende Erläuterungen hinzufügen: Risikoanalyse: Zunächst ist für jeden Tierversuch eine Risikoanalyse zu erstellen. Wenn dies für alle Tierve r- suche durchgeführt worden ist, ist eine Risikoanalyse im weiteren Verlauf dieser neuen Au f- gabe nur noch für neue oder abgeänderte Tierversuche erforderlich. Umkleidung vor einer Prüfung: Der enorme durchschnittliche Zeitaufwand erklärt sich dadurch, dass man sich in etwa 75 % der Tierversuchseinrichtungen (Covance, Zentrale Tierexperimentelle Einrichtung der Uniklini- ken ( ZTE) und Max -Planck-Institut) mindestens einmal komplett umkleiden bzw. sogar duschen muss, um in die Versuchseinrichtungen zu kommen. Nämlichkeit der Tierversuche: Geprüft wird, ob auch nur die in der Tierversuchsgenehmigung aufgeführten Tiere im Tierve r- such zum Einsatz kommen. Kontrolliert wird dabei, ob bei jedem, bei 10% der Tiere oder bei mindestens 10 Tieren die Kennzeichnung/Identifizierung (Mikrochip, Tätowierung, etc.) mit der in der Tierversuchsgenehmigung aufgelisteten Kennzeichnung/Identifizierung übereinstimmt. Handhabung Beispiel: Bei der Bewertung einer Operation am Versuchstier muss nicht nur die Narkoseei n- leitung, sondern auch die Narkoseüberwachung u nd die Versorgung nach einer Operation überwacht/kontrolliert werden. Dies erfordert im Einzelfall einen besonders hohen Zeitau f- wand. Die Gesamtanzahl der Tierversuche in Münster hat sich in den Jahren 2011 - 2015 ständig zwischen 500 und 600 Versuchen bewegt. Auf der Basis der aktuellen Zahlen für 2015 (Stand bis 24.08.2015: 562 Tierversuche) ist von min- destens 500 Tierversuchen pro Jahr auszugehen. Ca. 20 % dieser Tierversuche werden mit Primaten durchgeführt. Daraus ergibt sich ein geschätzter durchschnittlicher Gesamtzeitaufwand von 1.750 Std. Steigt die Anzahl der Tierversuche, erhöht sich natürlich entsprechend der zeitliche Aufwand. 2. Überwachung von Betrieben, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 für die Nutzung tierischer Nebenprodukte registriert worden sind (TNP-Betriebe) Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (z.B. verendete Tiere, Gülle, Blutprodukte zu Forschungszwecken etc.) können durch eine mögliche Verbreitung von Tierseuchen Risiken für die Gesundhe it von Mensch und Tier bergen. Aus diesem Grund wurden EU-weit Hygienevorschriften bezüglich der Sammlung, des Transports, der Handhabung, der B e- handlung, der Umwandlung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Ve r- triebs, der Verwendung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte in der Verordnung EG Nr. 1069/2009 festgelegt. Die Einhaltung der Hygienevorschriften ist in Münster insbesondere in Biogasanlagen, in Forschungseinrichtungen und bei Transportunternehmen durchzuführen. Im Rahmen des vom 01. - 04.12.2014 durchgeführten Audits durch das Lebensmittel - und Veteri- näramt der Europäischen Union (Food and Veterinary Office FVO) in NRW zur Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten wurden erhebliche Mängel im Bereich der Überwachung und Fachaufsicht festgestellt. Daher fordert das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) mit Verf ü- gung vom 26.06.15, „ab sofort damit zu beginnen, die Betriebe, die im jeweiligen Zuständigkeitsbe- reich unter de n Regelungsbereich der VO (EG) Nr. 1069/2009 fallen, unter Verwendung der en t- sprechenden Kontrollberichte zu kontrollieren“. - 4 - V/0792/2015 Derzeit sind 35 Betriebe nach der VO (EG) 1069/2009 in Münster registriert. Für jeden Betrieb ist eine Risikoanalyse durchzuführen. Aus der Risikoanalyse ergibt sich ein Kontrollintervall, das sich zwischen 0,5 und 3 Jahren bewegt. Ausgehend von einem durchschnittlichen 2-jährlichen Intervall, ergibt sich für die Stadt Münster aus den erforderlichen Einzeltätigkeiten (Risikobewertung , Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Kontrollen) ein geschätzter zusätzlicher Gesamt- aufwand von ca. 70 Std./Jahr. 3. Prüfung der Sachkunde von Hundeausbildern, die Hunde au ch für Dritte ausbilden, und Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 TierSchG Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 28.07.2014 müssen Personen, die Hunde für Dri t- te zu Schutzzwecken ausbilden, über eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG verfügen. Die Durchfü h- rung der hierfür erforderlichen Sachkundeprüfung und die Erteilung der Erlaubnis sind daher als zusätzliche Aufgabe wahrzunehmen. Es werden 5 - 10 Fälle pro Jahr erwartet. Ausgehen d von einem durchschnittlichen zeitlichen Auf- wand von etwa 5 Std./Fall beträgt der geschätzte Gesamtaufwand hier 25 – 50 Std./Jahr. 4. Erarbeitung und Überwachung von Antibioti ka-Minimierungskonzepten gemäß der 16. Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle Unter anderem durch die beiden Antibiotikastudien vom LANUV bei Masthähnchen und Puten wurde festgestellt, dass sehr große Mengen an Antibiotika (AB) bei den Nutztieren eingesetzt wer- den. Zusammen mit dem Problemkomplex „resistente Bakterien beim Menschen (z.B. in Kranke n- häusern)“ wurde vom Bund das AMG durch die 16. AMG -Novelle vom 17. Dezember 2014 geä n- dert. Ein Teil dieser Veränderung beinhaltet die Ein führung einer Tierarzneimittel -Datenbank (TAM-Datenbank), mit deren Hilfe der Antibiotikaverbrauch bei Nutztieren, die zur Mast gehalten werden, erfasst und gesenkt werden soll, indem die 25% der Landwirte mit dem höchsten AB - Verbrauch Pläne zur Minimierun g ihres AB -Verbrauchs einreichen und umsetzen müssen. Die Überprüfung der Eintragungen in die TAM-Datenbank (Überprüfung am Schreibtisch) und die Kon- trolle der Minimierungskonzepte vor Ort incl. der Ahndung von Verstößen muss von der Kreisor d- nungsbehörde geleistet werden. Es gibt derzeit insgesamt 138 Betriebe mit einer oder mehreren mitteilungspflichtigen Nutzungsar- ten in Münster. Aus den Teiltätigkeiten Plausibilitätsprüfung eines Konzeptes, Vor - und Nachbereitung sowie Durchführung der Kontrolle und erfo rderlicher Nachkontrollen errechnet sich ein Gesamtzeitau f- wand von 9 Std.. Diese Kontrollen sind halbjährlich durchzuführen. Aufgrund des aktuellen Erla s- ses des MKULNV vom 26.05.2015 ist von ca. 20 - 25 Fällen/Halbjahr auszugehen. Der geschätzte zeitliche Arbeitsaufwand beträgt ca. 360 Std./Jahr. 5. Risikobasierte Überprüfung der Lebensmittelunternehmer in der Primärproduktion gemäß Verfügung des LANUV vom 19.12.2014 i. V. m. Verfügung vom 21.07.2014 i. V. m. VO (EG) Nr. 8 82/2004 und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV RÜB) Landwirte, die Eier, Milch oder Fleisch (Primärerzeugnisse) produzieren, sind mit einer minimalen Kontrollfrequenz von 3 Jahren zu überprüfen. Die Anzahl der risikobasiert zu überprüfenden B e- triebe beträgt 243 , so dass jährlich 81 Überprüfungen in Münster durchzuführen sind. Der g e- schätzte Mindestaufwand für Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung einer Kontrolle liegt bei ca. 6 Std.. Der geschätzte zeitliche Arbeitsaufwand beträgt insgesamt ca. (81 x 6) 246 Std./Jahr. - 5 - V/0792/2015 6. Zusätzliche Gebühreneinnahmen Ein Teil der erläuterten zusätzlichen Aufgaben ist nach den Vorgaben des allgemeinen Gebühren - tarifs der Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig und führt zu erhöhten Gebühre n- einnahmen. Für die Überwachun g der TNP-Betriebe, der landwirtschaftlichen Betriebe im Zusa m- menhang mit der TAM -Datenbank und der Hundetrainer ist mit dauerhaft zusätzlichen Gebühre n- einnahmen in Höhe von ca. 5.800 € jährlich zu rechnen. Für die Überwachung der Tierversuche sowie die r isikobasierte Überprüfung der Lebens - mittelunternehmer sind aufgrund fehlender entsprechender Tarifstellen bzw. aufgrund der Gebü h- renfreiheit von Landeseinrichtungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Gebührengesetz NRW keine zusätzlichen Gebühreneinnahmen zu e rwarten. Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebens- mittelangelegenheiten wird bei der zuständigen Landesbehörde darauf hinwirken, dass entspr e- chende Tarifstellen eingeführt werden. Auf der Grundlage entsprechender Tarifstellen sind dann auf Dauer höhere Gebühreneinnahmen zu realisieren. 7. Handlungsprogramm 2012 - 2017 Als laufende Nr. 2 der „Liste weiterer Maßnahmen des Handlungsprogramms 2012 – 2017“ (Anla- ge 1d V/0702/2012) ist zur Zusammenfassung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts mit dem Gesundheitsamt vorgesehen, mindestens 0,50 Stelle BesGr. A 15 einzusparen und weite- re Einsparungen zu prüfen. Die Fusion der beiden Ämter ist zum 01.01.2013 erfolgt. Durch personelle Veränderungen wird zum Jahresende 2015 eine Vollzeitstelle frei. Über interne Umstrukturierungen und organisator i- sche Anpassungen sieht die Verwaltung vor, davon 0,50 Stelle zur Abdeckung der beschriebenen Aufgabenausweitungen zu verwenden. Ohne die aktuelle Aufgabenentwicklung wäre der freigez o- gene Stellenanteil einzusparen . Durch die Verwendung in den Entwicklungen, die bei Beschluss der o.g. Einsparvorgabe noch nicht absehbar waren, wird der hinter den Vorgaben stehende Au f- trag gleichwohl erfüllt. Weitere Synergieeffekte aus der Ämterfusion können derzeit nicht gehoben werden. 8. Zusammenfassung Aufgrund der o.g. zusätzlichen und neuen Pflichtaufgaben, deren Durchführung Tierärzten obliegt, ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von mindestens 1,53 Tierarztstellen . Dem gegenüber steht die Freisetzung einer 0,50 Tierarztstelle (s. Ziffer 7). Daher ist im Ergebnis eine zahlenmäßi- ge Vermehrung um eine 1,00 Stelle Tierarzt erforderlich. Neben diesem Bedarf ergibt sich aufgrund der genannten Aufgaben auch ein zusätzlicher Bedarf im Verwaltungsbereich. Nach erster grober Schätzung beläuft sich der Mehrbedarf in der Verwal- tung bzgl. der neuen Aufgabe „Antibiotika -Minimierungskonzept“ auf etwa eine 0,5 0 Stelle. Dieser Mehrbedarf ergibt sich durch Beratung der Landwirte bei der Benutzung der Datenbank, der Kontrolle der Datenbankeinträge und der Durchführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand soll zunächst in Form einer überplanmäßigen Arbeitszeit- aufstockung im Umfang von ca. 10 Std. (0,26 Vollzeitäquivalent EGr. 5 TVöD) abgedeckt wer- den. Nach Vorliegen weiterer Erfahrungen ist über den dauerhaften Bedarf zu entscheiden. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0792/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37