V/0606/2021
Bebauungsplan Nr. 619 - Aufstellungsbeschluss - 91. Änd. FNP - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0606/2021 V/0606/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Bebauungsplan Nr. 619: Mauritz-Ost – östlich Am Pulverschuppen Beschluss zur Aufstellung 2. 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße Geänderter Beschluss zur Änderung [Neuerrichtung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Münster] Beratungsfolge 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich nördlich der Warendorfer Straße / östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 BauGB ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 619). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke (s. auch Anlage 1): Gemarkung Münster, Flur 129 Flurstücke 10, 14, 15, 18, 19, 36, 37, 43, 62, 66, 76, 89, 92, 93, 142, 143, 145, 163, 183, T eileder Flurstücke 75 und 112. 2. Der vom Rat der Stadt Münster am 10.10.2018 gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Am Pulverschuppen Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße gefasste Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (91. Änderung des FNP) wird dahin geändert, dass der Geltungsbereich um eine T eilflächeim Osten reduziert und um eine T eilflächeim Süden erweitert wird. Stadtplanungsamt 04.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schaumann / Herr Geitel T elefon:492-6113 / 6193 Schaumann@stadt- muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 5 - V/0606/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster Kosten für die Erstellung der obligatorischen Gutachten und Untersuchungen. Begründung: Planungsanlass / -ziel Die Stadt Münster beabsichtigt, nördlich der Warendorfer Straße, östlich des Dortmund-Ems-Kanals eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) zu errichten. Eine ZUE dient der Unterbringung von Geflüchteten nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). Die Unterbringungsdauer in einer ZUE liegt für bestimmte Personengruppen bei maximal 24 Monaten (minderjährige Kinder und ihre Eltern/ Sorgeberechtigten sowie ihre volljährigen, ledigen Geschwister bis zu sechs Monate). Mit der neuen ZUE soll der bisherige Unterbringungsstandort auf dem Gelände der ehemaligen York- Kaserne im Stadtteil Gremmendorf freigezogen werden, um dort das seit mehreren Jahren geplante urbane Wohnquartier mit rund 1.800 Wohneinheiten ganzheitlich realisieren zu können. Die Aufrechterhaltung der ZUE im zentralen Bereich des ehemaligen Kasernengeländes würde der angestrebten städtebaulichen Entwicklung des neuen York-Quartiers entgegenstehen. Vorlaufende Planungen Zur Standortwahl für die neue ZUE ist auf Ebene des Flächennutzungsplans (FNP) eine stadtgebietsweite Untersuchung erstellt worden, aus der der Bereich des „Alten Pulverschuppens“ als der am besten geeignete Standort im Vergleich mit den übrigen Standorten hervorgegangen ist. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Münster am 10.10.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP beschlossen (V/0812/2018). Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 03.12.2018 statt. Bislang sind im Vorentwurf zur Änderung des FNP sowohl das eigentliche frühere Militärgelände „Alter Pulverschuppen“ (Warendorfer Straße 263) als auch östlich angrenzende städtische Landwirtschaftsflächen optional einbezogen gewesen. Das Verfahren zur 26. Änderung des Regionalplans mit einer umfangreicheren Darstellung von Flächen des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) östlich des Dortmund-Ems-Kanals, die beide potenziellen Standortbereiche (BImA- und städtisches Grundstück) umfasst, ist mittlerweile abgeschlossen. Da die Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weitestgehend abgeschlossen sind und ein entsprechender Kaufvertrag über das frühere Militärgelände vorbereitet wird, fokussiert sich die Planung nun auf diese westliche Fläche (vgl. Anlage 1). Der Entwurf zur Änderung des FNP soll somit im Rahmen dieser Vorlage um den entbehrlichen östlichen Bereich reduziert und an den aktuellen Planungsstand angepasst werden (vgl. Anlage 2). Standortwahl Der ursprünglich ebenfalls ins Auge gefasste Standort auf den städtischen Flächen östlich des Kasernengeländes wird nicht mehr weiterverfolgt, da nachfolgend aufgelistete Aspekte und Belange zu der Einschätzung der Verwaltung führen, dass mit der Nutzung der ehem. Kaserne Pulverschuppen (BImA-Fläche) gegenüber der städtischen Fläche deutliche Vorteile bestehen und daher dieser Variante der Vorzug gegeben werden sollte. - 5 - V/0606/2021 a) Vermeidung des Eingriffs in den Freiraum Mit der Nutzung der ehem. Kaserne Pulverschuppen wird eine bereits bebaute bzw. baulich genutzte Fläche weitergenutzt, während auf der städtischen Fläche ein erstmaliger Eingriff in den Freiraum erfolgen würde. Das bedeutet auch für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung deutliche Vorteile bei einer Nachfolgenutzung auf der ehem. Kasernenfläche. b) Artenschutz Im Falle der Errichtung der ZUE auf der BImA-Fläche ist beim Abbruch der Gebäude durch eine ökologische Baubegleitung der Artenschutz zu gewährleisten. Für die Vogelarten Star und Feldsperling sowie für Fledermäuse sind Nisthilfen bzw. Ersatzquartiere aufzuhängen. Die südlich angrenzenden Flächen (Wald, T eich, Wohnhaus mit Garten) waren dabei nicht Gegenstand der Artenschutzrechtlichen Prüfung. Im Falle der Ansiedlung der ZUE auf der östlichen städtischen Fläche würden die gem. Faunistischem Fachbeitrag sowie Artenschutzrechtlicher Prüfung (ASP) im Untersuchungsgebiet gefundenen planungsrelevanten Vogelarten Mäusebussard, Neuntöter und Steinkauz in ihrem Nahrungsrevier beeinträchtigt und es müsste eine zusammenhängende Ausgleichsfläche mit einer Größe von mindestens 5 ha funktionsbereit hergestellt werden. c) Verkehrliche Erschließung Bei der ehem. Kaserne Pulverschuppen handelt es sich um ein bereits verkehrlich erschlossenes Grundstück. Zur Anbindung der östlichen Fläche müsste hingegen eine Zuwegung über das vorgelagerte BImA-Grundstück geschaffen werden. d) Entwässerung Regenwasser Die Entwässerung des bestandsbebauten Areals (Einleitung aus dem Nebengewässer in den DEK) ist deutlich einfacher zu handhaben als ein gänzlich neuer Entwässerungsanschluss, wie er für die östliche Fläche notwendig wäre. e) Nutzung bestehender Bausubstanz / Machbarkeitsstudie Bei der ehem. Kaserne Pulverschuppen handelt es sich um eine bereits bebaute bzw. baulich genutzte Fläche. Mit der Folgenutzung durch die ZUE erfolgt eine Nutzung und Inwertsetzung von T eilen der bestehenden sanierungsbedürftigen spezifischen Bausubstanz, für die ansonsten keine adäquate Nutzung perspektivisch erkennbar ist, da das Gelände faktisch den planungsrechtlichen Regelungen für den Außenbereich gem. § 35 BauGB unterliegt. Eine im Auftrag der westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) erstellte Machbarkeitsstudie hat die Nachnutzungs-/Umnutzungsmöglichkeiten ca. eines Drittels der Gebäudesubstanz sowie einen ergänzenden Neubau auf dem BImA-Grundstück grundsätzlich bestätigt. f) Lärmbelastung Die Positionierung der ZUE auf dem Kasernengrundstück im Westen lässt Lärmvorteile gegenüber einer östlichen Positionierung in größerer Nähe zur B 51 / B 481n erwarten. Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit Gegenüber der bisherigen Einschätzung, eine Genehmigungsfähigkeit alleinig auf Grundlage des geänderten FNP herbeizuführen, haben sich mittlerweile folgende Änderungen ergeben, die für die Aufstellung eines Bebauungsplanes sprechen: Seinerzeit stand für die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) eine Regelung des § 246 BauGB in Aussicht, die ggfs. eine Realisierung des Vorhabens ohne verbindlichen Bauleitplan ermöglicht hätte. Das im Juni 2021 verabschiedete Baulandmobilisierungsgesetz hat dies jedoch nicht im BauGB verankert. - 5 - V/0606/2021 Eine Entwicklung des Standorts nach § 35 Abs. 2 BauGB (Zulässigkeit sonstiger Vorhaben im Außenbereich) ohne Aufstellung eines Bebauungsplans ist aus Gründen der Rechtssicherheit nicht zu empfehlen. Die gemäß ersten Untersuchungen zu erwartende Nachnutzbarkeit von nur rd. einem Drittel des bestehenden Gebäudebestands der Kaserne für die Zwecke der ZUE erfüllt nicht das rechtlich Kriterium der „maßgeblichen Nachnutzung der überwiegenden Gebäudeteile“. In der frühzeitigen Behördenbeteiligung zur 91. Änderung des FNP wurde von der BImA angeregt, u.a. das angrenzende Grundstück ihres Gebäudes „Warendorfer Straße 261“ als Wohnbaufläche darzustellen. Für das o.g. ZUE-Nutzungskonzept wird es nicht benötigt. Das Gebäude und die südlich angrenzenden Bereiche sind nicht von der Innenbereichs- Klarstellungssatzung Nr. S34-7 umfasst, die für die westlich der Straße „Am Pulverschuppen“ angrenzende vorhandenen Wohnbebauung gilt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans kann die planungsrechtliche Zulässigkeit von Nutzungen auf dem bebauten Grundstück sowie den weiteren, südlich angrenzenden Grundstücken geregelt und der Erhalt des Waldes gesichert werden. Die Straße „Am Pulverschuppen“ ist derzeit eine nicht öffentlich gewidmete Privatstraße im Besitz verschiedener Eigentümer (u.a. auch Stadt Münster, BImA). Die Straße ist für die Erschließung der ZUE weder erforderlich noch vorgesehen. Dennoch soll hier die Aufstellung eines Bebauungsplanes langfristig für klare Eigentumsverhältnisse sorgen und die perspektivische Nutzung als öffentliche Straße zur Erschließung der benachbarten Wohnhäuser vorbereiten. Abhängig von Art und Umfang etwaiger straßenbaulicher Maßnahmen würden ggfs. Anliegerbeiträge ausgelöst. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans kann zudem Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und insbesondere der angrenzenden Nachbarschaft geschaffen werden, indem das konkrete Vorhaben aufgezeigt wird. Frühzeitig bietet sich im Rahmen des Verfahrens für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anregungen zu äußern. Diese sind umfassend und abschließend in die Abwägung einzubeziehen, so dass der Bebauungsplan eine rechtlich eindeutige Grundlage für die Genehmigung einer ZUE in der geplanten Größenordnung an diesem Standort bieten kann. Inhalt der Planung Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 619 ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. Über das eigentliche Gelände der geplanten ZUE bezieht er auch die westliche Straßenfläche „Am Pulverschuppen“ mit ein. Auf Basis erster – von der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) beauftragter – Vorentwürfe sollen auf dem eigentlichen Kasernenareal vier Bestandsgebäude umgebaut und vier neue Gebäude errichtet werden, weitere Altgebäude würden abgerissen. Die Baufelder werden entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Die Erschließung ist von Süden her über die parallel zur Warendorfer Straße geführte bereits bestehende Anbindung aus vorgesehen und soll als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Der Wald wird als solcher erhalten und soll entsprechend festgesetzt werden. Die westliche Straßenfläche soll – wie oben beschrieben – langfristig zu Erschließungszwecken für die Wohnbebauung, nicht aber für die ZUE gesichert werden. Weitere Planungsinhalte werden im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss zusammen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Fachämtern erarbeitet. - 5 - V/0606/2021 In Vertretung Gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Plangebiet Bebauungsplan Nr. 619 Anlage 2 – geänderter Bereich der 91. Änderung des FNP
Anlage A
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Anlage A zur V/0606/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 619 herbeigeführt werden. Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (91. Änderung des FNP) wurde bereits am 10.10.2018 getroffen. Der Bereich des damaligen Änderungsbeschlusses soll nun geändert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster beabsichtigt, nördlich der Warendorfer Straße, östlich des Dortmund-Ems- Kanals eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) zu errichten. Mit ihr soll der bisherige Unterbringungsstandort auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf freigezogen werden, um dort das seit mehreren Jahren geplante urbane Wohnquartier mit rund 1.800 Wohneinheiten ganzheitlich realisieren zu können. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 91. Änderung des FNP fand am 03.12.2018 statt. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen zunächst keine Kosten. Für die Erstellung von Gutachten und Untersuchungen fallen Kosten an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die möglichen Auswirkungen, welche durch die Errichtung und Betreibung einer ZUE an diesem Standort entstehen, sind im weiteren Verfahren zu behandeln. Mit der ZUE-Verlagerung wird ermöglicht, einen weiteren Baustein des Nutzungskonzepts für das YORK-Quartier umzusetzen, das dort Wohnen vorsieht. Für die im Titel genannten Querschnittsthemen dürfte am Standort Alter Pulverschuppen vglw. geringe Relevanz vorliegen, da die Befassung mit dem globalen Thema Migration lediglich 5 km innerhalb des Stadtgebiet-Standorts verlagert wird. Mit Bezug zum Thema Klimaschutz ist ein Standort gewählt worden, der bereits bebaut und versiegelt ist, somit also bereits Vorteile gegenüber einer Inanspruchnahme von Freiraum hat. Die konkreten umwelt-/klimarelevanten Folgen sind im Bebauungsplanverfahren zu betrachten.
V-0606-2021-Anlage-2-Plangebiet-FNP
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0606/2021 geändertes Plangebiet / Maßstab 1:500091. Änderung des Flächennutzungsplans
V-0606-2021-Anlage-1-Plangebiet-BPL
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0606/2021 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 619
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Warendorfer Straße 263
- Coppenrathsweg
- Am Pulverschuppen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0606/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.12.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 11:10