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V/0606/2021

Bebauungsplan Nr. 619 - Aufstellungsbeschluss - 91. Änd. FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 14.12.2021

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0606-2021-Anlage-2-Plangebiet-FNP

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V-0606-2021-Anlage-1-Plangebiet-BPL

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Beschlussvorlage

11805 Zeichen

V/0606/2021
V/0606/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. Bebauungsplan Nr. 619: Mauritz-Ost – östlich Am Pulverschuppen
Beschluss zur Aufstellung
2. 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im
Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Geänderter Beschluss zur Änderung
[Neuerrichtung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Münster]
Beratungsfolge
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Für den Bereich nördlich der Warendorfer Straße / östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 BauGB ein Bebauungsplan zur
Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen
und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 619).
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke (s. auch Anlage 1):
Gemarkung Münster, Flur 129
Flurstücke 10, 14, 15, 18, 19, 36, 37, 43, 62, 66, 76, 89, 92, 93, 142, 143, 145, 163, 183,
T eileder Flurstücke 75 und 112.
2. Der vom Rat der Stadt Münster am 10.10.2018 gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Am Pulverschuppen Pulverschuppen / Coppenrathsweg /
Warendorfer Straße gefasste Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (91.
Änderung des FNP) wird dahin geändert, dass der Geltungsbereich um eine T eilflächeim Osten
reduziert und um eine T eilflächeim Süden erweitert wird.
Stadtplanungsamt
04.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schaumann /
Herr Geitel
T elefon:492-6113 / 6193
Schaumann@stadt-
muenster.de /
Geitel@stadt-muenster.de

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V/0606/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster Kosten für die
Erstellung der obligatorischen Gutachten und Untersuchungen.
Begründung:
Planungsanlass / -ziel
Die Stadt Münster beabsichtigt, nördlich der Warendorfer Straße, östlich des Dortmund-Ems-Kanals
eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) zu errichten.
Eine ZUE dient der Unterbringung von Geflüchteten nach ihrem Aufenthalt in einer
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). Die Unterbringungsdauer in einer ZUE liegt für bestimmte
Personengruppen bei maximal 24 Monaten (minderjährige Kinder und ihre Eltern/ Sorgeberechtigten
sowie ihre volljährigen, ledigen Geschwister bis zu sechs Monate).
Mit der neuen ZUE soll der bisherige Unterbringungsstandort auf dem Gelände der ehemaligen York-
Kaserne im Stadtteil Gremmendorf freigezogen werden, um dort das seit mehreren Jahren geplante
urbane Wohnquartier mit rund 1.800 Wohneinheiten ganzheitlich realisieren zu können. Die
Aufrechterhaltung der ZUE im zentralen Bereich des ehemaligen Kasernengeländes würde der
angestrebten städtebaulichen Entwicklung des neuen York-Quartiers entgegenstehen.
Vorlaufende Planungen
Zur Standortwahl für die neue ZUE ist auf Ebene des Flächennutzungsplans (FNP) eine
stadtgebietsweite Untersuchung erstellt worden, aus der der Bereich des „Alten Pulverschuppens“ als
der am besten geeignete Standort im Vergleich mit den übrigen Standorten hervorgegangen ist.
Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Münster am 10.10.2018 die Einleitung des Verfahrens zur
91. Änderung des FNP beschlossen (V/0812/2018). Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
fand am 03.12.2018 statt. Bislang sind im Vorentwurf zur Änderung des FNP sowohl das eigentliche
frühere Militärgelände „Alter Pulverschuppen“ (Warendorfer Straße 263) als auch östlich angrenzende
städtische Landwirtschaftsflächen optional einbezogen gewesen.
Das Verfahren zur 26. Änderung des Regionalplans mit einer umfangreicheren Darstellung von
Flächen des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) östlich des Dortmund-Ems-Kanals, die beide
potenziellen Standortbereiche (BImA- und städtisches Grundstück) umfasst, ist mittlerweile
abgeschlossen. Da die Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
weitestgehend abgeschlossen sind und ein entsprechender Kaufvertrag über das frühere
Militärgelände vorbereitet wird, fokussiert sich die Planung nun auf diese westliche Fläche (vgl.
Anlage 1). Der Entwurf zur Änderung des FNP soll somit im Rahmen dieser Vorlage um den
entbehrlichen östlichen Bereich reduziert und an den aktuellen Planungsstand angepasst werden (vgl.
Anlage 2).
Standortwahl
Der ursprünglich ebenfalls ins Auge gefasste Standort auf den städtischen Flächen östlich des
Kasernengeländes wird nicht mehr weiterverfolgt, da nachfolgend aufgelistete Aspekte und Belange
zu der Einschätzung der Verwaltung führen, dass mit der Nutzung der ehem. Kaserne
Pulverschuppen (BImA-Fläche) gegenüber der städtischen Fläche deutliche Vorteile bestehen und
daher dieser Variante der Vorzug gegeben werden sollte.

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V/0606/2021
a) Vermeidung des Eingriffs in den Freiraum
Mit der Nutzung der ehem. Kaserne Pulverschuppen wird eine bereits bebaute bzw. baulich
genutzte Fläche weitergenutzt, während auf der städtischen Fläche ein erstmaliger Eingriff in
den Freiraum erfolgen würde. Das bedeutet auch für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
deutliche Vorteile bei einer Nachfolgenutzung auf der ehem. Kasernenfläche.
b) Artenschutz
Im Falle der Errichtung der ZUE auf der BImA-Fläche ist beim Abbruch der Gebäude durch
eine ökologische Baubegleitung der Artenschutz zu gewährleisten. Für die Vogelarten Star
und Feldsperling sowie für Fledermäuse sind Nisthilfen bzw. Ersatzquartiere aufzuhängen. Die
südlich angrenzenden Flächen (Wald, T eich, Wohnhaus mit Garten) waren dabei nicht
Gegenstand der Artenschutzrechtlichen Prüfung. Im Falle der Ansiedlung der ZUE auf der
östlichen städtischen Fläche würden die gem. Faunistischem Fachbeitrag sowie
Artenschutzrechtlicher Prüfung (ASP) im Untersuchungsgebiet gefundenen
planungsrelevanten Vogelarten Mäusebussard, Neuntöter und Steinkauz in ihrem
Nahrungsrevier beeinträchtigt und es müsste eine zusammenhängende Ausgleichsfläche mit
einer Größe von mindestens 5 ha funktionsbereit hergestellt werden.
c) Verkehrliche Erschließung
Bei der ehem. Kaserne Pulverschuppen handelt es sich um ein bereits verkehrlich
erschlossenes Grundstück. Zur Anbindung der östlichen Fläche müsste hingegen eine
Zuwegung über das vorgelagerte BImA-Grundstück geschaffen werden.
d) Entwässerung Regenwasser
Die Entwässerung des bestandsbebauten Areals (Einleitung aus dem Nebengewässer in den
DEK) ist deutlich einfacher zu handhaben als ein gänzlich neuer Entwässerungsanschluss,
wie er für die östliche Fläche notwendig wäre.
e) Nutzung bestehender Bausubstanz / Machbarkeitsstudie
Bei der ehem. Kaserne Pulverschuppen handelt es sich um eine bereits bebaute bzw. baulich
genutzte Fläche. Mit der Folgenutzung durch die ZUE erfolgt eine Nutzung und Inwertsetzung
von T eilen der bestehenden sanierungsbedürftigen spezifischen Bausubstanz, für die
ansonsten keine adäquate Nutzung perspektivisch erkennbar ist, da das Gelände faktisch den
planungsrechtlichen Regelungen für den Außenbereich gem. § 35 BauGB unterliegt.
Eine im Auftrag der westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) erstellte Machbarkeitsstudie hat
die Nachnutzungs-/Umnutzungsmöglichkeiten ca. eines Drittels der Gebäudesubstanz sowie
einen ergänzenden Neubau auf dem BImA-Grundstück grundsätzlich bestätigt.
f) Lärmbelastung
Die Positionierung der ZUE auf dem Kasernengrundstück im Westen lässt Lärmvorteile
gegenüber einer östlichen Positionierung in größerer Nähe zur B 51 / B 481n erwarten.
Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
Gegenüber der bisherigen Einschätzung, eine Genehmigungsfähigkeit alleinig auf Grundlage des
geänderten FNP herbeizuführen, haben sich mittlerweile folgende Änderungen ergeben, die für die
Aufstellung eines Bebauungsplanes sprechen:
 Seinerzeit stand für die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) eine Regelung des § 246 BauGB
in Aussicht, die ggfs. eine Realisierung des Vorhabens ohne verbindlichen Bauleitplan ermöglicht
hätte. Das im Juni 2021 verabschiedete Baulandmobilisierungsgesetz hat dies jedoch nicht im
BauGB verankert.

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V/0606/2021
 Eine Entwicklung des Standorts nach § 35 Abs. 2 BauGB (Zulässigkeit sonstiger Vorhaben im
Außenbereich) ohne Aufstellung eines Bebauungsplans ist aus Gründen der Rechtssicherheit
nicht zu empfehlen. Die gemäß ersten Untersuchungen zu erwartende Nachnutzbarkeit von nur
rd. einem Drittel des bestehenden Gebäudebestands der Kaserne für die Zwecke der ZUE erfüllt
nicht das rechtlich Kriterium der „maßgeblichen Nachnutzung der überwiegenden Gebäudeteile“.
 In der frühzeitigen Behördenbeteiligung zur 91. Änderung des FNP wurde von der BImA
angeregt, u.a. das angrenzende Grundstück ihres Gebäudes „Warendorfer Straße 261“ als
Wohnbaufläche darzustellen. Für das o.g. ZUE-Nutzungskonzept wird es nicht benötigt. Das
Gebäude und die südlich angrenzenden Bereiche sind nicht von der Innenbereichs-
Klarstellungssatzung Nr. S34-7 umfasst, die für die westlich der Straße „Am Pulverschuppen“
angrenzende vorhandenen Wohnbebauung gilt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans kann
die planungsrechtliche Zulässigkeit von Nutzungen auf dem bebauten Grundstück sowie den
weiteren, südlich angrenzenden Grundstücken geregelt und der Erhalt des Waldes gesichert
werden.
 Die Straße „Am Pulverschuppen“ ist derzeit eine nicht öffentlich gewidmete Privatstraße im Besitz
verschiedener Eigentümer (u.a. auch Stadt Münster, BImA). Die Straße ist für die Erschließung
der ZUE weder erforderlich noch vorgesehen. Dennoch soll hier die Aufstellung eines
Bebauungsplanes langfristig für klare Eigentumsverhältnisse sorgen und die perspektivische
Nutzung als öffentliche Straße zur Erschließung der benachbarten Wohnhäuser vorbereiten.
Abhängig von Art und Umfang etwaiger straßenbaulicher Maßnahmen würden ggfs.
Anliegerbeiträge ausgelöst.
 Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans kann zudem
Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und insbesondere der angrenzenden Nachbarschaft
geschaffen werden, indem das konkrete Vorhaben aufgezeigt wird. Frühzeitig bietet sich im
Rahmen des Verfahrens für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anregungen zu äußern. Diese sind
umfassend und abschließend in die Abwägung einzubeziehen, so dass der Bebauungsplan eine
rechtlich eindeutige Grundlage für die Genehmigung einer ZUE in der geplanten Größenordnung
an diesem Standort bieten kann.
Inhalt der Planung
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 619 ist in der beigefügten Anlage 1
dargestellt. Über das eigentliche Gelände der geplanten ZUE bezieht er auch die westliche
Straßenfläche „Am Pulverschuppen“ mit ein.
Auf Basis erster – von der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) beauftragter – Vorentwürfe sollen
auf dem eigentlichen Kasernenareal vier Bestandsgebäude umgebaut und vier neue Gebäude
errichtet werden, weitere Altgebäude würden abgerissen. Die Baufelder werden entsprechend im
Bebauungsplan festgesetzt.
Die Erschließung ist von Süden her über die parallel zur Warendorfer Straße geführte bereits
bestehende Anbindung aus vorgesehen und soll als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden.
Der Wald wird als solcher erhalten und soll entsprechend festgesetzt werden.
Die westliche Straßenfläche soll – wie oben beschrieben – langfristig zu Erschließungszwecken für
die Wohnbebauung, nicht aber für die ZUE gesichert werden.
Weitere Planungsinhalte werden im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss zusammen mit den
Trägern öffentlicher Belange und den Fachämtern erarbeitet.

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V/0606/2021
In Vertretung
Gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – Plangebiet Bebauungsplan Nr. 619
Anlage 2 – geänderter Bereich der 91. Änderung des FNP

Anlage A

2204 Zeichen

Anlage A zur V/0606/2021
Kurzüberblick
Mit der Vorlage soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 619 herbeigeführt
werden.
Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (91. Änderung des FNP) wurde bereits
am 10.10.2018 getroffen. Der Bereich des damaligen Änderungsbeschlusses soll nun geändert
werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Stadt Münster beabsichtigt, nördlich der Warendorfer Straße, östlich des Dortmund-Ems-
Kanals eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) zu errichten. Mit ihr soll der bisherige
Unterbringungsstandort auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil
Gremmendorf freigezogen werden, um dort das seit mehreren Jahren geplante urbane
Wohnquartier mit rund 1.800 Wohneinheiten ganzheitlich realisieren zu können.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 91. Änderung des FNP fand am
03.12.2018 statt.
Finanzierung
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen zunächst keine Kosten. Für
die Erstellung von Gutachten und Untersuchungen fallen Kosten an.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die möglichen Auswirkungen, welche durch die Errichtung und Betreibung einer ZUE an diesem
Standort entstehen, sind im weiteren Verfahren zu behandeln.
Mit der ZUE-Verlagerung wird ermöglicht, einen weiteren Baustein des Nutzungskonzepts für das
YORK-Quartier umzusetzen, das dort Wohnen vorsieht.
Für die im Titel genannten Querschnittsthemen dürfte am Standort Alter Pulverschuppen vglw.
geringe Relevanz vorliegen, da die Befassung mit dem globalen Thema Migration lediglich 5 km
innerhalb des Stadtgebiet-Standorts verlagert wird. Mit Bezug zum Thema Klimaschutz ist ein
Standort gewählt worden, der bereits bebaut und versiegelt ist, somit also bereits Vorteile
gegenüber einer Inanspruchnahme von Freiraum hat. Die konkreten umwelt-/klimarelevanten
Folgen sind im Bebauungsplanverfahren zu betrachten.

V-0606-2021-Anlage-2-Plangebiet-FNP

112 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0606/2021
geändertes Plangebiet / Maßstab 1:500091. Änderung des Flächennutzungsplans

V-0606-2021-Anlage-1-Plangebiet-BPL

85 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0606/2021
Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 619

Beratungsverlauf (4)

20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 25.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 31.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Warendorfer Straße 263
  • Coppenrathsweg
  • Am Pulverschuppen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0606/2021
Typ
Vorlagen
Datum
14.12.2021
Erstellt
10.08.2021 11:10