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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Verbesserung der Verkehrssicherheit und Schutz von Straßenbäumen auf der Kempener Straße/Bushaltestelle St. Vinzenz-Krankenhaus

Gem. Antrag nach § 3 BV5 AN/0968/2026 vom 15.06.2026

Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Antrag nach § 3 (BV5)

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    Grüne Line Volt Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.06.2026 AN/0968/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verbesserung der Verkehrssicherheit und Schutz von Straßenbäumen auf der Kempener Straße/Bushaltestelle St. Vinzenz-Krankenhaus - Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken und Volt - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung der folgenden kurzfristig umsetzbaren Maßnahme zur Verbesserung der Sichtbeziehung zwi- schen Straßen-, Rad- und Fußverkehr sowie zum Schutz der Stadtbäume im Bereich Kemp- ener Straße/Bushaltestelle St. Vinzenz-Krankenhaus: Ergänzung des Halteverbots auf dem Seitenstreifen: Ergänzung des Halteverbots (VZ 283-31) um das VZ 1060-31 „Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen“ zwischen Kempener Straße/Merheimer Straße und Kempener Straße/Simon-Meister-Straße, um das Parken auf den Baumscheiben konsequent zu unterbinden. Begründung: Auf dem Parkplatz an der Kempener Straße/Simon-Meister-Straße, wo ca. 30 Fahrzeuge parken, gibt es sehr viel Fluktuation. Nicht alle Fahrzeuge stehen auf offiziellen Parkplätzen, - 2 - ca. 10 Fahrzeuge parken wild auf Grünflächen bzw. Baumscheiben direkt neben dem Fahr- radweg. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Bushaltestelle St. Vinzenz Krankenhaus (Kempener Straße 82-86), hinter welcher auch der Fahrradweg entlangführt. Durch das Ran- gieren der Fahrzeuge und das wilde Parken entstehen gefährliche Situation für den Fuß- und Radverkehr. Die Sichtbeziehung von der Straße zum Fahrradweg und von der Einfahrt des Parkplatzes auf die Straße und umgekehrt auf den Parkplatz/Fahrradweg ist oft sehr stark eingeschränkt. Der Geh- und Radweg ist ab der Merheimer Straße nicht klar vom Parkbe- reich getrennt. Neben der Gefahr für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist das wilde Parken auf den Baumscheiben eine Belastung für die Bäume. Das Parken auf der Baum- scheibe verdichtet den Boden und erschwert die Wasseraufnahme bei Regen. Ebenso kommt es ggf. zu Schäden an den Stämmen. gez. Roth gez. Dommnich gez. Glashagen - 3 - Versiegelte Fläche Unversiegelte, aber verdichtete Flä- che - 4 -
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0968/2026 Stand: 14.07.2026 Sachstandsbericht Verbesserung der Verkehrssicherheit und Schutz von Straßenbäumen auf der Kempener Straße/Bushaltestelle St. Vinzenz-Krankenhaus - Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken und Volt- Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung der folgenden kurzfristig umsetzbaren Maßnahme zur Verbesserung der Sichtbeziehung zwischen Straßen-, Rad- und Fußverkehr sowie zum Schutz der Stadtbäume im Bereich Kempener Straße/Bushaltestelle St. Vinzenz-Krankenhaus: Ergänzung des Halteverbots auf dem Seitenstreifen: Ergänzung des Halteverbots (VZ 283-31) um das VZ 1060-31 „Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen“ zwischen Kempener Straße/Merheimer Straße und Kempener Straße/Simon-Meister-Straße, um das Parken auf den Baumscheiben konsequent zu unterbinden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Bei dem Beschluss (Antrag) handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung ge- mäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 der Gemeindeord- nung NRW. Die Verwaltung bedankt sich für die übermittelten Informationen und teilt an die- ser Stelle abschließend mit, dass sie das Anliegen entsprechend den personellen und finanzi- ellen Ressourcen inhaltlich prüfen und, soweit die rechtlichen und örtlichen Voraussetzungen dies zulassen, in eigener Verantwortung umsetzen wird.

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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